eco.nova SPEZIAL Notare 2014

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BTV

WAS IST ZU LEBZEITEN ZU REGELN? 10 PRAXISTIPPS Wer will schon Streitigkeiten heraufbeschwören, wenn es um den eigenen Nachlass und dessen möglichst gerechte Verteilung geht? Daher sollten Sie bereits zu Lebzeiten entsprechende Vorkehrungen treffen. Die folgenden 10 BTV-Tipps helfen Ihnen dabei: Zugriff auf Bankkonten Richten Sie Gemeinschaftskonten (= Mitinhaberschaften) ein! Dies ermöglicht im Ablebensfall den Hinterbliebenen, die laufenden Kosten sowie die mit dem Ableben verbundenen Aufwendungen zu begleichen. Vermögensaufstellung Listen Sie Ihr Vermögen (Immobilien, Wertpapierdepots, Sparbücher, Kunstgegenstände, Bargeld etc.) exakt auf und achten Sie auf eine sichere Verwahrung Ihrer Vermögenswerte! Wenn Unterlagen fehlen oder nicht gefunden werden, kann das leicht Missverständnisse und Streitigkeiten auslösen oder Vermögenswerte geraten gar in Vergessenheit. Teilbarkeit des Vermögens Bei Immobilien und Veranlagungen sollte in späteren Jahren darauf geachtet werden, dass die Vermögenswerte im Ablebensfall unter den Erben aufteilbar sind. Ihr BTVBankbetreuer hilft Ihnen gerne bei der (Neu-)Strukturierung Ihres veranlagten Vermögens. Testament Verfassen Sie ein Testament. So regeln Sie, welche Vermögenswerte auf wen übergehen sollen. Vor allem wenn Sie größere Vermögenswerte besitzen, sollten Sie sich bereits in jungen Jahren darum kümmern. Damit Ihr Testament auffindbar ist und Anwendung findet, ist die Eintragung in ein Testamentsregister ratsam. Erbvertrag Wollen Sie Ihrem Ehegatten oder eingetragenen Partner Ihren Nachlass vertraglich sichern? Dann kann ein Erbvertrag auch eine Möglichkeit sein. Schenkungen Wenn Sie bereits zu Lebzeiten Ihr Vermögen aufteilen möchten, können Sie dies mittels Schenkung machen. Achtung bei Immobilien: Die Schenkung kann nur durch einen (von beiden Vertragsteilen unterschriebenen) Schenkungsvertrag erfolgen. Dabei sollten Sie sich bei einem Notar über wichtige Rechte und Absicherungen informieren und diese im Schenkungsvertrag verankern bzw. im Grundbuch eintragen lassen. Dazu gehören z. B. Wohnrechte sowie Belastungs- und Veräußerungsverbote. Lebensgefährten Nur eheliche und eingetragene Partnerschaften begründen ein Erbrecht! Bedenken Sie deshalb Ihren Lebensgefährten in einer letztwilligen Verfügung (z. B. Testament). Lebensversicherungen Geben Sie für Ihre Lebensversicherung namentlich genannte Begünstigte an. Leistungen aus Lebensversicherungen fallen nicht in den Nachlass und werden rasch an die begünstigten Personen ausbezahlt. Vermögen im Ausland Informieren Sie Ihre Angehörigen über Vermögenswerte, die Sie im Ausland besitzen, und treffen Sie auch diesbezüglich rechtzeitig die erforderlichen Vorkehrungen. Erben einbinden Die frühzeitige Einbindung der Erben ist wichtig, damit die Vermögensübertragung ohne Streitigkeiten gelingt. Teilen Sie Ihrem Partner, den Kindern oder sonstigen Nachkommen mit, wie Sie sich die Aufteilung vorstellen, und nennen Sie Ihre Gründe dafür. Sprechen Sie in Ihrer Familie offen über dieses Thema! Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem BTV-Betreuer oder kontaktieren Sie unsere Experten per E-Mail an privatkunden@btv.at. Der BTV-Betreuer unterstützt Sie gerne, wenn es um die Strukturierung und Diversifizierung Ihres veranlagten Vermögens geht. Unsere erfahrenen BTV-Experten finden mit Sicherheit die optimale Lösung für Sie.

Claudia Kaufmann BTV Leiterin Innsbruck Mitte Privat

• Je größer das Vermögen und je größer die Familie, desto wichtiger ist die klare Regelung der Vermögensweitergabe. • Auch die Familienstrukturen unterliegen dem gesellschaftlichen Wandel. Die Zunahme von Lebensabschnittsbeziehungen, Patchwork-Familien, Beziehungen ohne Trauschein etc. erfordert eine detaillierte Planung des Nachlassübergangs, damit auch tatsächlich jene begünstigt werden, die der Erblasser berücksichtigen will. • Denken Sie frühzeitig an eine Regelung, denn unvorhersehbare Krankheiten oder Unfälle können auch in jungen Jahren geschehen. • Ohne ein Festhalten des letzten Willens besteht die Unsicherheit, dass Personen, die begünstigt werden sollen, unberücksichtigt bleiben. Selbst jahrelange Lebensgefährten besitzen kein gesetzliches Erbrecht. • Oft fehlt den Nachkommen das Wissen über die vorhandenen Vermögenswerte und die dafür notwendigen Urkunden oder Schlüssel. So passiert es, dass über Sparbuchguthaben, Safes etc. nicht verfügt werden kann. • Wenn die vorhandenen Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Kunstgegenstände) eine quotenmäßige Aufteilung unmöglich machen, kann die Veräußerung solcher Besitztümer notwendig werden. Dadurch gehen eventuell wertvolle Sammlungen oder Objekte mit langer Familientradition unwiederbringlich für die Familie verloren. Das sind einige Beispiele, die veranschaulichen, wie wichtig die Errichtung einer letztwilligen Verfügung unter Berücksichtigung der individuellen Familien- und Vermögenssituation ist. eco.nova

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