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MUT ZUR AKTIE

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SAFETY FIRST

SAFETY FIRST

© WALTER OBERBRAMBERGER

Schon immer waren es die Banken, die als Mitindikator für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung galten. Das Gute ist: Die Signale aus der Branche sind positiv. Wir haben mit MMag. Georg Frischmann, Leiter des Private Banking der Hypo Tirol, gesprochen.

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ECO.NOVA: Wie verorten Sie die aktuelle Stimmung in der Branche und unter Ihren Kunden? GEORG FRISCHMANN: Die Stimmung unter unseren Kunden ist großteils positiv, was vor allem daran liegt, dass die Börsen in den vergangenen zwei Jahren stark zugelegt haben. Der Aktienmarkt verzeichnete im letzten Jahr ein Plus von fast 30 Prozent. Auch wenn es aktuell Korrekturen nach unten gibt, sind unsere Kunden noch entspannt. In der Bankenbranche und speziell im Private Banking orte ich eine gewisse Aufbruchstimmung. Das zeigt sich auch in einer regen Personalsuche in diesem Umfeld. Das Nullzinsumfeld unterstützt die Richtung, in Realwerte zu investieren. Corona hat diesen Trend sicherlich zusätzlich befeuert. Auch am Immobilienmarkt gab es im vergangenen Jahr teilweise Preissteigerungen von 20 bis 30 Prozent. Der Veranlagungsbereich ist mit Sicherheit jener, in dem Banken am stärksten wachsen können.

Die Banken waren und sind eine der tragenden Säulen während der Pandemie – nicht nur als Geldgeber für die Wirtschaft, auch die Banken selbst verzeichnen fast durchwegs gute Geschäftsjahre. Was ist Ihr Resümee über das vergangene Jahr, und wie schätzen Sie das heurige ein? Ich schaue prinzipiell positiv ins Jahr. Das Niedrigzinsumfeld macht es zwar auch den Banken selbst nicht einfach, wirtschaftlich erfolgreich zu sein, dennoch verliefen die vergangenen Jahre besser als erwartet. Vor allem die befürchtete Unternehmens-Pleitewelle ist ausgeblieben. Das Niveau an Kreditausfällen ist tief, und es macht nicht den Eindruck, als würde sich das noch ändern. Trotz der Pandemie geht es der Wirtschaft im Allgemeinen gut. Zudem steigt die Hoffnung auf steigende Zinsen. Ich denke zwar, dass nachhaltig höhere Zinsen in Europa nicht wirklich realistisch sind, ganz auszuschließen ist es indes nicht. Wenn die In-

Wir befinden uns mittlerweile in Jahr drei der Coronapandemie. Trotz vieler Rückschläge gibt es auch Krisengewinner: den Aktienmarkt zum Beispiel. Das wiederum freut die Anleger und sorgt für gute Stimmung.

INTERVIEW: MARINA BERNARDI

flationsraten bis Jahresende hoch bleiben, könnte die Nullzinspolitik aufgehoben werden, was für die Bankenbranche sehr positiv wäre.

quenz den Immobilien- und Aktienmarkt befeuert hat, weil dieses Geld folglich darin investiert wurde. In Amerika sehen wir außerdem, dass die Einzelhandelsumsätze massiv gestiegen sind und deutlich Der Konsumeinbruch vor allem im Jahr über Vorkrisenniveau liegen, weil eben 2020 ließ das private Finanzvermögen plötzlich so viel Geld am Markt war.

auf ein Rekordhoch steigen. Hat sich dies auch auf das Anlageverhalten ausgewirkt Die Aktionärsquote in Österreich ist – oder kommt es noch zu Nachholeffek- wenn auch ausgehend von einem nied-

ten? Ein Punkt ist, dass in Zeiten von Lock- rigen Niveau – während der Krise erdowns weniger Geld ausgegeben werden kennbar gestiegen, vor allem bei jungen konnte und dadurch Anlegern. Worauf die Sparquoten ge- „Die Kunden werden führen Sie das zustiegen sind. Auf der anderen Seite wurde – weltweit – extrem gebildeter und kostensensibler. rück? Grundsätzlich denke ich, dass die Leute vor allem im viel Geld verteilt, in Die Dienstleistung ersten Jahr der Krise Amerika sogar an Pri- von Banken muss plötzlich mehr Zeit vatpersonen in Form von Schecks. Auch die vielen Gelder aus den sich also laufend verbessern und die hatten, sich mit dem Finanzmarkt zu beschäftigen. Tatsächunterschiedlichsten Preisgestaltung lich haben während Corona-Hilfsfonds, gleichzeitig fair des Lockdowns auch die an Unternehmen ausbezahlt wurden, bleiben.“ einige jener Leute angefangen, aktiv mit landen letztlich in GEORG FRISCHMANN Aktien zu handeln, irgendjemandes Ta- die vorher damit wesche. Es gibt Unternehmen, die im vergan- nig bis gar nichts zu tun hatten. Ein Teil dieser genen Jahr Rekordergebnisse erzielt haben Neo-Aktionäre bewegt sich dabei im hochund von diesem Fördermechanismus sogar spekulativen Bereich – das sehen wir vor profitieren konnten. In einigen Fällen wur- allem bei jüngeren Leuten, die sich unter de der eigentliche Sinn dieser Förderungen anderem immer öfter für das Thema Krypsicherlich verfehlt, was in weiterer Konse- towährungen interessieren. Diese (jungen)

„In der Bankenbranche und speziell im Private Banking orte ich eine gewisse Aufbruchstimmung.“

GEORG FRISCHMANN

Spekulanten sind jedoch nicht unsere Klientel, sondern eher bei Onlinebrokern zuhause und in der virtuellen Welt unterwegs. Wir sehen jedoch auch bei unseren Kunden, dass sich der Anteil an Aktionären erhöht. Die Niedrig- und sogar Negativzinsphase wurde Jahr für Jahr verlängert, was die Anleger zu Gegenmaßnahmen veranlasst hat. So mancher ist vom Immobilien- in den Aktienmarkt gewechselt und hat sein Portfolio breiter gestreut. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Beim Blick in den Rückspiegel zeigen sich extrem erfolgreiche Börsenjahre und so mancher ist vielleicht verleitet, zu glauben, dass ginge dauerhaft so weiter. Hier ist es unsere Aufgabe, unsere Kunden aufzuklären und entsprechend zu beraten. Der langfristige Ausblick bleibt dennoch positiv und man kommt in einer ausgewogenen Anlagestrategie um Aktien nicht herum.

Um am Aktienmarkt zu spekulieren, braucht es entsprechende liquide Geldmittel, ebenso wie die Veranlagung an sich. Wird die vermögende Mittelschicht

generell jünger? Im Allgemeinen steigt unser Wohlstandsniveau Jahr für Jahr an. Hinzu kommt, dass wir uns in einer Phase der einkommensstärkeren und vermögenderen Erbengeneration befinden, die immer jünger wird. Immer öfter wird Vermögen auch schon zu Lebzeiten der Eltern an die Kinder weitergegeben. Klassischerweise ist der Private-Banking-Kunde um die 50, hat eine gute Ausbildung genossen, sich Wohneigentum geschaffen, seinen Kredit weitestgehend abbezahlt und ist nun in der Lage, seinen finanziellen Überhang zu investieren. Bei jungen Menschen stammt das Geldvermögen in der Regel von der Elterngeneration und weniger von der eigenen Arbeit. Unterm Strich geht die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auf und ohne Erbanteil ist es heutzutage tatsächlich extrem schwierig, entsprechendes Vermögen aufzubauen.

Steigt damit einhergehend auch das Interesse junger Menschen am Thema Ver-

anlagung? Was wir bemerken, ist, dass jede Generation ihren eigenen Zugang zu diesem Thema hat. Insgesamt ist die junge Generation besser ausgebildet, verfügt also über ein größeres fachliches Basiswissen und außerdem über ein entsprechendes Know-how, um im Internet zu navigieren, Produkte zu vergleichen und sich Informationen zu holen. Junge Menschen lesen sich in Blogs und Foren ein oder spezielle Finanzwebsites und versuchen, selbständig Finanzwissen aufzubauen. Viele junge Menschen veranlagen ihr Geld bei Onlinebrokern, weil sie es einfach gewohnt sind, sich im Internet zu bewegen. Diese Tendenz nimmt mit Sicherheit zu.

Was bedeutet diese Entwicklung für die

Bankenbranche? Die Kunden werden gebildeter und kostensensibler. Die Dienstleistung von Banken muss sich also laufend verbessern und die Preisgestaltung gleichzeitig fair bleiben. Wir müssen Packages schnüren, die dem Kunden einen Mehrwert bieten, und für dessen Service es sich lohnt, entsprechend zu bezahlen. Deshalb macht eine individuelle Vermögensverwaltung mit professionell gemanagten Portfolios erst ab einem hinreichenden Anlagevermögen Sinn.

In welchen Bereichen/Branchen sehen Sie Anlagepotenzial, und haben sich diese in den letzten zwei Jahren verändert?

Gesundheit und Pharma sind mit Sicherheit Branchen, die langfristig interessant bleiben, und das völlig unabhängig von der Pandemie. Hier geht es um globale Makrotrends: Die Leute werden älter, die Gesundheitskosten steigen überproportional an. Davon profitiert die Pharmabranche. Der Sektor ist außerdem noch fair bewertet, sodass man mit einem derartigen Investment auf Sicht von zehn Jahren vermutlich wenig falsch machen kann. Schwieriger ist es aktuell für den Technologiesektor. Hier kommt es zu einer Art Bereinigung, denn einige Bewertungen fielen in der Vergangenheit deutlich zu hoch aus. In vielen Unternehmen ist der Verschuldungsgrad hoch, nur wenige schreiben tatsächlich gute Gewinne. Die Techbranche ist sehr wachstumsorientiert und schuldenfinanziert. Nichtsdestotrotz denke ich, dass der Sektor langfristig interessant ist für Investitionen, auch wenn es in den nächsten zwei Jahren Durchhaltevermögen brauchen wird.

HYPO TIROL BANK AG

Private Banking Meraner Straße 8 6020 Innsbruck Tel.: 050 700-7000 service@hypotirol.com www.hypotirol.com/privatebanking

STRATEGISCHER GLÜCKSFALL

1983 wurde die AlpenBank in Innsbruck gegründet. Kerngeschäft ist die Vermögensverwaltung und Anlageberatung für den wohlhabenden Mittelstand. Anfang des Jahres verschmolz die Vorarlberger Walser Privatbank ihre Private-Banking-Einheit auf die AlpenBank. Aus dieser Fusion entstand die Alpen Privatbank AG.

TEXT: MARINA BERNARDI

Geplant war die Fusion schon seit längerer Zeit, hat jedoch ob ihrer Komplexität etwas gedauert. Mit 3. Jänner 2022 war sie abgeschlossen: Die Alpen Privatbank AG ist eine Verschmelzung der Tiroler AlpenBank AG und der Vorarlberger Walser Privatbank AG zur größten Privatbank Westösterreichs mit dem Schwerpunkt Vermögensverwaltung und Anlageberatung. Tatsächlich ist der Zusammenschluss ein ungewöhnlicher, weil es sich weniger um eine klassische Übernahme denn um eine Partnerschaft im besten Sinn handelt. „Beide Banken sind im internationalen Vergleich kleine Einheiten und beiden war uns bewusst, dass es einer gewissen Größe bedarf, um auch in Zukunft erfolgreich und beständig am Markt tätig zu sein“, sagt Mag. Martin Sterzinger, nunmehriger Direktor und Generalbevollmächtigter am Standort Innsbruck.

Die Kostenstruktur von Banken hat sich in den letzten Jahren ebenso verschärft wie (aufsichts)rechtliche Vorschriften, deren Bewältigung personal- und zeitintensiv ist. Die Fusion stärkt außerdem die Eigenkapitaldecke. Dass beide Häuser zueinandergefunden haben, beschreibt Sterzinger als „strategischen Glücksfall“. Beide Häuser wurzeln durch ihre Eigentümer – Walser Raiffeisen Holding bzw. Raiffeisen Landesbank Tirol

„Private Banking wird auch in Zukunft menschlich bleiben. Unser Leitspruch lautet ‚Wir für Sie‘.“

MARTIN STERZINGER Mag. Martin Sterzinger, Direktor und Generalbevollmächtigter am Standort Innsbruck

und Südtirol – auf genossenschaftlichen Strukturen, die Denkweise und Stoßrichtung ist in beiden Fällen dieselbe und beide Banken waren zur selben Zeit auf der Suche nach einem strategischen Partner. „Die Besonderheit ist vor allem, dass wir uns wie Mosaiksteinchen ergänzen, denn es gibt zwischen den Banken keinerlei Kundenüberschneidungen. Die Walser Privatbank betreut aus der Historie und der Positionierung der Zentrale in Riezlern im Kleinwalsertal sowie mit Standorten Düsseldorf und Stuttgart fast ausschließlich deutsche Kunden, die AlpenBank war hauptsächlich in Tirol, Salzburg, Südtirol und Trient tätig. Der Zusammenschluss ist also optimal“, so Sterzinger.

ABSPALTUNG ZUR AUFNAHME

Um eine klare Struktur zu schaffen und den Fokus auf professionelles Private Banking zu unterstreichen, wurde die Walser Privatbank aufgespalten, ein Teil verbleibt als regionale Raiffeisenbank im Kleinwalsertal, die Private-Banking-Unit wurde in die AlpenBank eingebracht. Eine derartige „Abspaltung zur Aufnahme“ ist in Österreich einzigartig und war entsprechend vielschichtig in der Ausarbeitung. Für die Kunden der vormaligen AlpenBank ändert sich durch die Änderung in die Alpen Privatbank indes nichts. „Die Herausforderungen sind eher unternehmerischer Natur“, sagt Sterzinger. „Es gilt, zwei über lange Zeit gewachsene Unternehmenskulturen zueinanderzuführen und Abläufe aufeinander abzustimmen. Das Schöne ist, dass wir uns in unseren Grundstrukturen und Stärkefeldern sehr ähneln. Die Fusion ist weniger darauf ausgelegt, Personal einzusparen und überall den Rotstift anzusetzen, sondern Synergieeffekte sinnvoll zu nutzen, um unser Kerngebiet – also die Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Produktkreation – weiter auszubauen und noch kundengerechter und individueller zu gestalten. Allerdings hat jeder Markt seine Eigenheiten. Dienstleistungen, die in Österreich gut angenommen werden, funktionieren nicht automatisch auch in Deutschland oder Italien. Man braucht Spezialisten für die jeweiligen Märkte und hier sind beide Banken eine perfekte Ergänzung füreinander.“ Die unterschiedlichen Standorte in Österreich, Deutschland und Italien ermöglichen es, nahe am Kunden zu sein, denn trotz aller Digitalisierung ist und bleibt Geld ein Vertrauensgeschäft. „Private Banking ist eines der Zukunftsfelder im Bankensektor. Standardgeschäfte oder Kreditvergaben werden zusehends digitalisiert, das Feld des Private Banking, in dem wir uns bewegen, aber lebt von der Nähe zum Kunden. Es geht um Redlichkeit und Vertrauen“, ist Sterzinger überzeugt. Vermögensverwaltung ist beratungsintensiv, weil man damit nicht selten ins Innerste des Lebens von Personen bis hin zu ganzen Familien vordringt. Durch die Fusion ist die Mitarbeiterzahl auf rund 140 gestiegen. Betreut werden in der Alpen Privatbank Kunden mit einem Anlagevermögen ab 250.000 Euro. Erst dann kann man dem Kunden jene Zeit widmen, die es braucht und die er verdient. Sterzinger: „Wir erklären unseren Kunden jeden einzelnen Schritt, erläutern unsere Ansätze, zeigen Alternativen auf und wägen Ertrag und Risiko individuell ab. Wir wollen ein Wegbegleiter für unsere Kunden sein und sind nach wie vor keine transaktionsorientierte Bank. Wir sind keine Abwickler für Geldgeschäfte, sondern begleiten unsere Kunden langfristig und professionell beim Aufbau und der Verwaltung ihres Vermögens. Unsere Zielgruppe ist der vermögende Mittelstand. In dieser Nische kennen wir den Markt und unsere Kunden sehr gut, weil sich unsere Mitarbeiter selbst in diesem Umfeld bewegen. Man begegnet sich auf Augenhöhe. Vor diesem Hintergrund, der gelungenen Fusion und unserem Stamm an Kunden, sind wir überzeugt, auch künftig am Markt erfolgreich sein zu können.“ PR

ALPEN PRIVATBANK AG

Bilanzsumme: ca. 470 Mio. Euro Gesamtkapital: ca. 75 Mio. Euro Gesamtkapitalquote: ca. 28 %

Wertpapier-Depotvolumen:

2,9 Mrd. Euro Betreutes Kundenvolumen: 3,2 Mrd. Euro Geschäftsvolumen: 3,3 Mrd. Euro

Standorte: Österreich (Riezlern – Firmensitz, Innsbruck, Salzburg), Italien (Bozen), Deutschland (Düsseldorf, Stuttgart) Mitarbeitende: rund 140 www.alpenprivatbank.com

GUTES FÜR MITARBEITER

Coronaprämien und sonstige steuerlich vorteilhafte Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung.

TEXT: VERENA MARIA ERIAN, RAIMUND ELLER

ABGABENFREIE CORONAPRÄMIEN –BIS 28. FEBER 2022 Knapp vor Ablauf des vorangegangenen Jahres 2021 hat der Nationalrat die Abgabenfreiheit einer Coronaprämie für 2021 beschlossen. Danach sind Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der COVID-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 gezahlt wurden oder noch werden, bis zur Höhe von 3.000 Euro je Arbeitnehmer abgabenfrei. Dies gilt allerdings nur, wenn die Bezahlung bis spätestens Ende Februar 2022 erfolgt.

Wurden bereits solche Prämien bezahlt, sind diese bei weiteren Zahlungen anzurechnen und können in abgabenfreie Prämien umgewandelt werden. Voraussetzung ist natürlich, dass diese Prämien ganz speziell als Kompensat für besondere Verdienste oder Belastungen auf Grund der COVID-19-Situation gedacht und ausbezahlt wurden. Sollte dies bei Ihnen der Fall gewesen sein, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrem Lohnbüro mit, damit eine entsprechende Umwandlung noch rechtzeitig vorgenommen werden kann.

Eine solche abgabenfreie Coronaprämie hat es bereits für das Jahr 2020 gegeben. Ob es für das 2022 auch nochmals eine derartige Neuauflage gibt, ist zum derzeitigen Zeitpunkt schwer zu sagen.

STEUERFREIE GEWINNBETEILIGUNG – AB 2022 Davon unabhängig sieht die so genannte ökosoziale Steuerreform ab dem Jahr 2022 jedenfalls eine steuerfreie Gewinnbeteiligung ebenso im Ausmaß von jährlich bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer vor. Die Begünstigung ist an das Vorliegen eines Gewinnes des Dienstgebers geknüpft und darf gesamthaft den steuerlichen Vorjahresgewinn nicht übersteigen. Auf weitere Details zu dem geplanten Gewinnbeteiligungsmodell darf man noch gespannt sein.

STEUERFREIES JOBTICKET –SEIT 1. JULI 2021 Damit können den Dienstnehmern zusätzlich zum Gehalt umfassende Wochen-, Monats- und Jahreskarten zum Verkehr mit den „Öffis“ (Öffiticket) angeboten werden, wenn der Geltungsbereich zumindest entweder den Wohn- oder den Arbeitsort umfasst. Sogar das neue „Klimaticket“ kann unter diesem Titel spendiert werden, sofern der Wohn- oder Arbeitsort im Inland liegt. GESUNDHEITSFÖRDERNDE MASSNAHMEN Unter diesem Titel können Dienstnehmern zusätzlich zum vereinbarten Gehalt zur Gesundheitsförderung und Prävention abgabenfreie Leistungen zugewendet und vom Arbeitgeber steuerwirksam in Ansatz gebracht werden. Die Steuerfreiheit ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So müssen die Maßnahmen allen Mitarbeitern oder bestimmten Gruppen von Mitarbeitern angeboten werden sowie zielgerichtet (z. B. Erhaltung des Stütz- und Bewegungsapparates) und wirkungsorientiert (Wirkung muss wissenschaftlich belegt sein, also z. B. nicht Homöopathie) sein. Weiters muss der Arbeitgeber direkt mit dem Gesundheitsdienstleister abrechnen und Letzterer muss entsprechend qualifiziert sein. Damit sind zum Beispiel übernommene Beiträge für ein Fitnessstudio nicht beitragsfrei, wohl aber Zuwendungen für bestimmte Kurse, wenn die Kurse zielgerichtet (z. B. Stärkung der Rückenmuskulatur) und wirkungsorientiert sind sowie von einer entsprechend qualifizierten Person abgehalten werden.

KINDERGARTENBEITRÄGE Ähnliches gilt für Direktzahlungen an Kindergärten und Kinderkrippen bis zu einer Jahresgrenze von 1.000 Euro pro Mitarbeiterkind. Der Gleichheitsgrundsatz ist auch hier einzuhalten. ESSENSMARKEN Aktuell können den Mitarbeitern pro Arbeitstag Essenmarken im Wert von acht Euro zur Konsumation zubereiteter Mahlzeiten im Restaurant oder auch als Takeaway bzw. zwei Euro für Lebensmittel zum Mitnehmen ebenso abgabenfrei zusätzlich zum Entgelt gewährt werden.

GESCHENKE & FEIERLICHKEITEN Für Weihnachtsfeiern und andere Betriebsfeiern sowie für Betriebsausflüge können pro Mitarbeiter jährlich bis zu 365 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei abgesetzt werden. Zudem darf jeder Mitarbeiter pro Jahr Sachgeschenke im Wert von 186 Euro von seinem Dienstgeber steuerfrei im Rahmen von Feierlichkeiten entgegennehmen. Wegen der Coronasituation konnten im Jahr 2021 alternativ auch insgesamt 551 Euro an Sachgeschenken oder Gutscheinen zugewendet werden, insoweit die 365 Euro mangels Feierlichkeiten (Weihnachtsfeier) ansonsten brach liegengeblieben wären.

JAUSNEN OHNE LIMIT Zusätzlich zu den genannten Grenzwerten gibt es eine generelle Abgabenbefreiung für die unentgeltliche oder verbilligte Verköstigung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz. Diese steuerfreien Mahlzeiten (auch Jause, Obst, Kuchen, Eis etc.) sowie Getränke zur Konsumation am Arbeitsplatz fallen also nicht unter die Grenze von 365 Euro pro Jahr.

Die Ärztespezialisten vom Team Jünger: StB Dr. Verena Maria Erian und StB Raimund Eller

DIGITALISIERUNG IM RECHNUNGSWESEN ALS HEBEL FÜR NACHHALTIGEN UNTERNEHMENSERFOLG

Zwei Jahre COVID-19-Krise haben zu einer zentralen Erkenntnis geführt: Die Digitalisierung ist das Gebot der Stunde für die heimischen Unternehmen – gerade im Finanz- und Rechnungswesenbereich.

TEXT: ANDREAS KAPFERER

Abläufe im Rechnungswesen, die früher mühsam manuell und zeitintensiv bearbeitet werden mussten, können heute durch Automatisierung viel effizienter abgewickelt werden. Seit mehreren Jahren beobachtet Deloitte im Rahmen der Studie Digitalisierung im Rechnungswesen die digitalen Veränderungen in diesem zentralen Unternehmensbereich, zuletzt unter dem Titel Rechnungswesen in Zeiten von COVID-19.

DAS RECHNUNGSWESEN IM DIGITALEN WANDEL Zahlreiche Unternehmen in Österreich haben die Corona-bedingten Lockdowns im letzten Jahr genutzt, um sich mit ihren Finanzprozessen genauer auseinanderzusetzen und diese zu digitalisieren. Für gewöhnlich haben bisher insbesondere kleinere Unternehmen die Buchhaltung an die Steuerberatung ausgelagert. Nun ist jedoch der Trend zu erkennen, dass auch größere mittelständische Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen verstärkt auf Outsourcing des Rechnungswesens setzen.

Ein Grund für diesen Umschwung liegt in der zunehmenden Komplexität, die sich sowohl im Fachlichen, aber auch im Organisatorischen wiederfindet, und der Erschwernis, überhaupt geeignetes Personal für diese Aufgaben zu finden. Die Anforderungen im Rechnungswesen erfordern laufende Weiterbildung bei den Mitarbeitern sowie die gründliche Auseinandersetzung mit stetig neuen gesetzlichen Regelungen. Konnte dies bei vielen Themenstellungen in der Vergangenheit noch im Rahmen der Jahresabschlusstätigkeiten inhaltlich analysiert werden, so braucht es heutzutage ein zeitnahes und verlässliches Reporting.

Die virtuelle Zusammenarbeit war aufgrund der Lockdowns der vergangenen Jahre erforderlich und hat in vielen Unternehmen zu Arbeitsplätzen im Homeoffice geführt. Barrieren in der Zusammenarbeit verschwinden im Technischen wie Organisatorischen, beispielsweise durch die Nutzung von Videokonferenzsystemen. So sind virtuelle Besprechungen und Arbeitsmeetings nicht nur innerhalb von Unternehmen, sondern auch zwischen Unternehmen inzwischen üblich und zur Gewohnheit geworden. Diese sichtbaren Fortschritte im Digitalen lassen viele Unternehmer, die einer Auslagerung des Rechnungswesens bisher kritisch gegenübergestanden sind, umdenken. Denn die notwendigen Technologien,

© DELOITTE/FEELIMAGE

Mag. Andreas Kapferer LL.M., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Partner bei Deloitte Tirol

„Unser erklärtes Ziel ist es, die Unternehmen am heimischen Standort gut durch die anhaltende Krise zu begleiten – das gelingt mit umfassender Beratung vor Ort und dem Know-how eines internationalen Netzwerks.“

ANDREAS KAPFERER

um die Buchhaltung vollständig digital abzuwickeln, existieren seit Jahren.

DIGITALISIERUNG UND COVID-19-HILFSPAKETE Gerade die Pandemie hat eindrücklich aufgezeigt, wie schnell sich die Rahmenbedingungen und die Marktsituation verändern können. Die COVID-19-Hilfsprogramme der Bundesregierung werden ständig angepasst und erneuert. Zuletzt wurden viele Maßnahmen über den Jahreswechsel hinaus verlängert. Eine qualitative und fehlerfreie Buchhaltung ist gerade für den korrekten Bezug von Hilfsgeldern wichtiger denn je. Denn bei einer mangelhaften Buchhaltung können staatliche Förderungen wegfallen oder fälschlicherweise in Anspruch genommen werden. Hier hilft eine digitalisierte, zeitgemäße Buchhaltung, um alle Informationen wie Rechnungsfreigaben, Erlösbuchungen, Bankbewegungen, Webshops, Kassa etc. laufend zu verarbeiten und betriebswirtschaftlich zu analysieren.

ZEIT FÜR KERNAUFGABEN Die freien Zeitressourcen ermöglichen es außerdem, den Fokus auf die Kernkompetenzen des eigenen Unternehmens zu legen: Notwendige unternehmensinterne Prozessveränderungen, im Rahmen von internen Change-Projekten sind teils mit erheblichem Aufwand verbunden. Denn die übergreifende Funktion des Rechnungswesens erfordert die Anpassung von Abläufen zu allen Abteilungen. Interne Projekte dieser Art erfolgreich in Angriff zu nehmen, kann neben dem Tagesgeschäft eine Herausforderung sein. Weiters zeigt sich aktuell die Erschwernis, überhaupt geeignetes Personal für die Aufgaben im Rechnungswesen zu finden. Eine Fokussierung auf die Kernkompetenzen des Unternehmens und eine Auslagerung des Rechnungswesens entlastet die Führungsebene. Dies schafft zudem freie Zeitressourcen bei erfahrenen Mitarbeitern, beispielsweise für Marktaktivitäten, Produktentwicklung und Service Offerings.

In Krisenzeiten liefert ein modernes Rechnungswesen zudem die notwendige Basis für weitreichende Unternehmensentscheidungen. Die Digitalisierung des Rechnungswesens einhergehend mit einer Auslagerung an einen Steuerberater führt insbesondere dann zu großen Vorteilen, wenn Informations- und Datenaustausch weitgehend automatisiert erfolgen können. Dafür werden Schnittstellen aufeinander angepasst und elektronische Workflows zur Verfügung gestellt. Damit das erfolgreich gelingt, ist es erforderlich, sich intensiv mit den jeweiligen Vorsystemen des Unternehmens auseinanderzusetzen, und es braucht Know-how, um den technologischen Wandel so unkompliziert wie möglich umzusetzen.

Die aktuell herausfordernde Situation am Arbeitsmarkt kann so gesehen auch den Blick schärfen, wo Entlastung möglich ist. Sei es mittels durchgängiger elektronischer Workflows zwischen Abteilungen, der Umsetzung längst fälliger Datenschnittstellen oder der Auslagerung an spezialisierte Outsourcing-Partner. Denn gerade in Krisenzeiten ist das Rechnungswesen gefordert, der Geschäftsführung aktuelle Zahlen für weitreichende Unternehmensentscheidungen zur Verfügung zu stellen. Unternehmen bei der steuerlichen Optimierung sowie bei der Digitalisierung und Automatisierung im Rechnungswesen zu begleiten ist das Ziel von Deloitte Tirol. www.deloitte.at/tirol

SCHADENERSATZ BEI IRREFÜHRENDER WERBUNG

Mit einer vielbeachteten Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) im Dezember 2021 einem Verbraucher Schadenersatz aufgrund von irreführender Werbung zugesprochen und damit an eine vereinzelt gebliebene Entscheidung von vor Ende der 1990er-Jahre angeknüpft.

TEXT: IVO RUNGG, BINDER GRÖSSWANG RECHTSANWÄLTE, INNSBRUCK

Mit seiner Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof einer geplanten Gesetzesänderung vorgegriffen, die im Mai dieses Jahres einen Schadenersatzanspruch der Verbraucher gesetzlich festschreiben soll. Eine jahrzehntelange rechtliche Diskussion wird beendet und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) damit wieder ein Stück näher an den Verbraucherschutz gerückt.

Der Ausgangsfall der letzten OGH-Entscheidung betraf dabei die irreführende Werbung eines Herstellers von Tresoren und die dem Tresor beigefügten Angaben zu bestimmten Qualitätsstandards, insbesondere dass der Tresor eine bestimmte Sicherheitsklasse aufweist. Die Käufer des Tresors hatten diesen gerade wegen der Sicherheitsklasse erworben. Bei einem Einbruch wurde jedoch ein im Tresor befindlicher Geldbetrag von mehr als 60.000 Euro gestohlen. Die Haushaltsversicherung lehnte den Ersatz des Schadens mit dem Hinweis auf die fehlende Sicherheitsklasse ab und bekam vor Gericht Recht. An den Verkäufer des Tresors konnten sich die Käufer nicht mehr wenden, da dieser nicht mehr existierte. Nun versuchten die Käufer den Hersteller aufgrund von Angaben auf der Website, der Verpackung des Tresors und einer Plakette zum „Resistance Guide“ des Tresors in Anspruch zu nehmen. Den Anspruch lehnten die ersten beiden Instanzen ab, weil das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb/ UWG keinen Schadenersatzanspruch von Verbrauchern gegenüber Unternehmern wegen Wettbewerbsverstößen vorsehen würde. Dagegen hat der OGH in dritter Instanz entschieden, dass sich Verbraucher auch auf das UWG stützen und Schadenersatzansprüche geltend machen können, wenn ein Unternehmer unlauter handelt. Aber auch der Gesetzgeber hat auf der Basis einer EU-Richtlinie die gesetzliche Verankerung des Schadenersatzanspruchs von Verbrauchern in Angriff genommen. Auf der Grundlage dieser Richtlinie und der beschriebenen Entscheidung des OGH sieht auch ein – derzeit in der Begutachtungsphase befindlicher – Gesetzesvorschlag unter anderem zu diesem Punkt eine Änderung des UWG vor. Demnach haben Verbraucher nun explizit Schadenersatzansprüche gegenüber offensichtlich unlauter handelnden Unternehmern, wenn durch derartige Handlungen Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst werden, die sie andernfalls nicht getroffen hätten. Der Entwurf sieht vor, dass sich der Anspruch auf den Ersatz des positiven Schadens bezieht, der durch offensichtlich irreführende oder aggressive Geschäftspraktiken sowie vergleichende Werbung entstanden ist. Das Gesetz ist noch nicht erlassen, da wird schon diskutiert, wann ein Unternehmer „offensichtlich“ unlauter handelt und ob die Einschränkung auf den positiven Schaden ein Rückschritt zu der OGH-Judikatur ist.

Diese Entwicklung bedeutet jedoch grundsätzlich eine weitere Stärkung des Verbraucherschutzes, da (nun) Verbraucher neben Gewährleistung und Schadenersatzansprüchen des allgemeinen Zivilrechts auch auf der Basis des UWG insbesondere gegenüber den werbenden Herstellern entsprechenden Schadenersatz aus (offensichtlich) aggressiven oder irreführenden Geschäftspraktiken fordern können. Für Unternehmen ist dies eine weitere nicht zu unterschätzende Sanktion für Angaben in der Bewerbung und Bezeichnung ihrer Produkte und entsprechenden Kampagnen.

Dr. Ivo Rungg

MOBILITÄT

Allround-Talent

Der BWM 2er Active Tourer kommt in der zweiten Modellgeneration angerollt und gibt sich dabei betont dynamisch. Außen präsentiert er sich in markentypisch aufgeräumt-klarer Formensprache, der Innenraum indes wurde komplett überarbeitet, oder wie es die Bayern selbst sagen: „fundamental neugestaltet“. Die Geometrie sowie zahlreiche Details orientieren sich am Innenraumkonzept des Technologie-Flaggschiffs iX, was dem neuen 2er ein fortschrittliches Ambiente verleiht. Wesentliche Designmerkmale sind die flache Armaturentafel, das Curved-Display, die schwebend wirkende Armauflage mit integriertem Bedienfeld und eine angenehme Reduktion von Bedienelementen. Darüber hinaus soll der neue Active Tourer eine Vorreiterrolle für Innovationen in den Bereichen Antrieb, Fahrerassistenz, Bedienung und Vernetzung einnehmen. Zur Markteinführung stehen vier Modellvarianten mit Frontantrieb und Motorenleistungen von 136 bis 218 PS (204 PS aus dem Verbrenner, 19 PS durch zusätzlichen elektrischen Antrieb) zur Wahl. Für Effizienz sorgt das in allen Varianten serienmäßige 7-Gang-Steptronic-Getriebe mit Doppelkupplung. Die Basisvariante startet bei 36.400 Euro.

EURO - SPORTLER

Der Kia Sportage erscheint in seiner fünften Modellgeneration erstmals in einer speziell für Europa konzipierten Version. Wie das Außendesign ist auch der Innenraum speziell auf hiesige Ansprüche zugeschnitten worden. Ein besonders markantes Interieurelement ist dabei das gewölbte Panoramadisplay mit zwei 12,3-Zoll-Bildschirmen als volldigitales Kombiinstrument samt Infotainment-Touchscreen. Die kompakten Abmessungen des Sportlers haben sich zwar nicht wesentlich verändert, der Innenraum wurde aber geschickter konzipiert, wodurch das Raumangebot deutlich gewachsen ist. Zum ersten Mal wird der Sportage außerdem in einer Plug-in-Hybrid-Variante angeboten. Eingestiegen wird bei rund 31.000 Euro. AUF, AUF!

Die nächste Generation des Honda-Kompakt-SUV HR-V wurde konzipiert, um noch mehr Fahrspaß und Komfort zu bieten, und soll ein neus Level an Dynamik liefern. Dafür wurde die Karosseriestruktur verbessert sowie die Radaufhängung, Lenkung und das Bremssystem optimiert. Das alles führt zu einem selbstbewussteren und gleichzeitig komfortableren Fahrerlebnis. Serienmäßig ist der HR-V mit einem e:HEV-Hybridantrieb ausgestattet, der aktuell auch im Jazz eingesetzt wird und der ein optimales Ansprechverhalten mit hoher Effizienz verbindet. Der neue HR-V ist in drei Ausstattungsvarianten mit je 130 PS ab 31.300 Euro erhältlich.

© AUTOPARK

Autopark-Inhaber Mag. Michael Mayr

IM KREIS DER BESTEN

Nach sieben Auszeichnungen im deutschen Markt prämieren AUTO BILD und Statista zum ersten Mal auch den besten Autohändler Österreichs. Dafür haben über 2.000 Kund*innen ihr Urteil abgegeben, zusätzlich wurden über 1.000 Autohändler eingeladen, andere Autohäuser zu empfehlen. Das Ergebnis ist sohin eine qualifizierte Mischung aus Konsument*innenerfahrung und Expert*innenwissen. Gleich beim ersten Anlauf zählt der Autopark mit seinen Standorten Innsbruck, Vomp und Telfs-Pfaffenhofen zu den „Besten Autohändlern 2022“. Bravo!

„Es hängt von dir selbst ab, ob du das neue Jahr als Bremse oder als Motor benutzen willst.“

HENRY FORD, WIE IMMER WEISE

VON EUROPA IN DIE WELT

Der neue S-CROSS von Suzuki feierte im vergangenen November seine Online-Weltpremiere und verbindet ein mutiges SUV-Design mit hohem Komfortniveau, kraftvollen (Fahr-)Leistungen, moderner Konnektivität und höchster Sicherheit. Auffällig ist vor allem der schwarze Kühlergrill, innen setzt das dreidimensionale Design das mutige Design von außen fort. Das neue Vollhybridsystem, das laut Suzuki intern in den kommenden Jahren massiv ausgebaut werden soll, kombiniert einen neu entwickelten Verbrenner mit einer Motor-Generator-Einheit (MGU) und einem automatisierten Schaltgetriebe (AGS) und ermöglicht sowohl das Fahren im Hybridmodus als auch rein elektrisch mit abgeschaltetem Benzinmotor. Die Preise starten bei 25.000 Euro, erhältlich ist er ab sofort.

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