Ratgeber für die Bauwirtschaft und die Wertschöpfungskette Bau
BAU
BIM mit „Ladehemmung“ im Handwerk
Wie wollen die Deutschen arbeiten?
Schiene braucht Tempo
Drohnen - Präzisere und klimafreundlichere Überwachung von Baustellen
Decatur-Brücke Seevetal
Lärmschutz mit Identität
Digitalisierung im Lärmschutzbau im Bereich der Deutschen Bahn
Nachhaltig – digital –autonom: Zukunft der Baumaschinen
Digitale Präzision im Brückenbau
Bundesvereinigung
Zum Titelbild
Das Titelbild zeigt Gleismessarbeiten am Haltepunkt Eggolsheim. Die DB InfraGO hat den viergleisigen Ausbau der Strecke zwischen Nürnberg und südlich von Bamberg erfolgreich abgeschlossen. Der Abschnitt gehört zur Schnellfahrstrecke München – Berlin und zählt mit durchschnittlich
350 Zügen pro Tag zu den meistbefahrenen Strecken in Bayern. Bund, Freistaat Bayern, Kommunen und DB investierten rund zwei Milliarden Euro in den Ausbau der Gleise und Anlagen in dem 52 Kilometer langen Abschnitt. Damit ist ein weiterer Teil des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit (VDE 8.1) fertiggestellt. Für eine zukunftsfähige Infrastruktur wird der Bahnausbau in der Region auch in den nächsten Jahren weitergehen.
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6 Drohnen - Präzisere und klimafreundlichere Überwachung von Strecken und Baustellen
BAURECHT
9 Aktuelles aus der Rechtsprechung
12 Steuerticker I – kurz gemeldet
12 Vorsteuerberichtigung bei Bau in Bauabschnitten
13 Handwerkerbonus: Clevere Vereinbarung
BAUBETRIEB
14 Wie wollen die Deutschen arbeiten?
BAUSTELLE
17 Brückensanierungen bei der Bahn
20 Decatur-Brücke Seevetal
BAUBETRIEB
22 Brückenkosten mit System
24 Lärmschutz mit Identität: Gestaltung im Planungsabschnitt Müllheim–Auggen
26 Digitalisierung im Lärmschutzbau im Bereich der Deutschen Bahn – Gegenwart und Zukunft
28 Nachhaltig – digital – autonom: Zukunft der Baumaschinen live gegenwärtig
30 Werner Amand feiert 70-jähriges Jubiläum
BAURECHT
32 Steuerticker II – kurz gemeldet
32 Kürzere Gebäudeabschreibung
32 Vermietung zwischen Eheleuten
33 Turboabschreibung auch für gebrauchte E-Autos
33 Rechnungen in anderen Sprachen
33 Beantragung USt-IDNr. stets kostenfrei
BAUBETRIEB
34 So meistern Sie Ihre Fuhrparkverwaltung
36 Digitale Präzision im Brückenbau
37 Schiene braucht Tempo – Bürokratiebremse lösen!
Foto: Daniel Karmann/Deutsche Bahn AG
Klimaschutz mit Brechstange?
Partner und Gegner der Bauwirtschaft
Sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
kürzlich hat ein Bürgerentscheid in Hamburg mediale Wellen geschlagen. Die Hamburger Bürger – bzw. 53 % bei 47 % Wahlbeteiligung, also rund ein Viertel der Hamburgerinnen und Hamburger – haben mit knapper Mehrheit entschieden, dass die Stadt in 15 Jahren klimaneutral sein müsse. Klingt gut. Auf den ersten Blick jedenfalls. Wirtschaftsexperten und Unternehmer, gerade aus dem Bereich der Industrie, schlagen die Hände über den Kopf zusammen. Sie sprechen von drohender Deindustrialisierung und einem drohenden wirtschaftlichen Untergang der größten Industriestadt in Deutschland. Aber auch Hauseigentümer werden unruhig – Öl- und Gasheizungen müssen raus und im Individualverkehr werden erhebliche Einschränkungen kommen, um dieses Klimaziel zu erreichen. Für das Weltklima hilft das freilich gar nichts, im Gegenteil: Hamburg amputiert sich selbst und die Industrie, die von Hamburg abwandert, produziert dann eben im Ausland und da vielleicht noch „schmutziger“, weil die Umweltregeln dort nicht so streng sind.
Das Thema Klima ist bekanntlich auch ein notorisches am Bau. Die Bauwirtschaft wird vielfach als „Klimadreckschleuder“ gesehen – sie baut mit Beton und setzt damit Unmengen CO2 frei. Baumaschinen laufen vielfach mit dem bösen Diesel. Die Lösung? Nicht mehr bauen? Nur mehr Holz? Klimaschutz und Bauen sind Partner und Gegner zugleich. Klimaschutz ist aber auch eine Chance für die Bauwirtschaft – wenn es per Verordnung von oben mehr Dämmung braucht, neue Heizungen etc. Klimaschutz ist zugleich eine Herausforderung für die Bauwirtschaft, aber auch eine Belastung. Einen gesamten Maschinenpark auf klimaneutral umzustellen, kostet erheblich viel Geld. Dass immer mehr Normen aufschlagen, die das Bauen immer komplexer und komplizierter machen, ist für Baufirmen auch nicht wirklich ein Segen. Das Fatale: Bauen wird dadurch immer teurer. Für viele Bauherrn ist es die Baufirma, die plötzlich so teuer ist und sich vermeintlich die Taschen vollstopft. Und je teurer das Bauen wird, desto weniger wird gebaut, da viele, die etwas bauen wollen, sich das zunehmend nicht mehr leisten können.
Je teurer das Bauen wird, desto weniger wird gebaut.
Es muss möglich sein, Kompromisse einfordern zu dürfen.
Eine Gesellschaft bzw. eine Wirtschaft hat ganz viele Säulen, auf denen sie ruht. Klimaschutz ist nicht die einzige Säule, sondern eine von vielen. Klimaschutz ist wichtig, unbenommen. Aber Klimaschutz – auch beim Bauen – geht nicht mit der Brechstange. Schon allein deshalb, weil es schlicht nicht genug Heizungsbauer gibt, um innerhalb von 15 Jahren alle Öl- und Gasheizungen in ganz Hamburg auszutauschen. Es muss endlich möglich sein, die Notwendigkeit dieser Balance offen ansprechen und Kompromisse auch zu diesem Thema offen einfordern zu dürfen, ohne als Klimawandelleugner oder Umweltsau bezichtigt zu werden.
Wir wünschen kompromissloses Lesevergnügen mit Ihrem UBB!
Ihr
Prof. Dr. jur. Günther Schalk , Chefredakteur UBB und Rechtsanwalt
Foto: Franziska
Märkel
BVMB: „Zu kurz gesprungen!“
Weniger Bürokratie, mehr Digitales und mehr Bürgernähe – mit diesen drei Säulen will die Bundesregierung Deutschland aus der Krise führen. 80 Einzelmaßnahmen sieht die aktuell vorgestellt sogenannte „Modernisierungsagenda“ vor. Schnellere Verfahren, einfachere Genehmigungen und mehr digitale Lösungen – das sind auch Punkte aus dem Wunschzettel der Bauwirtschaft. Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) bleibt allerdings skeptisch nach der Vorstellung der neuen Agenda. „Es sollte ja eigentlich der Herbst der Reformen werden – bislang ist es aber nur ein Herbst der Ankündigungen“, hofft BVMBHauptgeschäftsführer Michael Gilka, dass den Worten nun endlich auch Taten folgen. „Wenn nicht zugleich eine spürbare Beschleunigung bei Straßen-, Brücken- und Bahnbauprojekten kommt, bleibt die ganze Modernisierungsagenda ein reiner Papiertiger“, prophezeit er. Der Verband fordert insbesondere Entlastungen der Mittelständler in Sachen Bürokratie – „und zwar sowohl beim Aufwand als auch bei den Kosten“, so Gilka weiter.
Die in der Agenda angekündigte Reduzierung von Anpassungs- und Verwaltungskosten um 25 %, bei kleinen und mittleren Unternehmen sogar um 35 %, sieht die BVMB als „bedeutenden Fortschritt“. Das entlaste die Unternehmen spürbar erleichtere Investitionen. „Jetzt kommt es darauf an, dass diese Maßnahmen auch wirklich umgesetzt werden, und das mit klaren Messgrößen und nachweisbarer Wirkung“, fordert Gilka. Auch den „DeutschlandStack“, ein gemeinsames, vernetztes digitales System von Bund und Ländern – sieht die BVMB als vielversprechende Grundlage für die Zukunft. „Wenn er erfolgreich umgesetzt wird, kann die Plattform ein echter Gewinn für die Unternehmen sein, weil Planungen, Genehmigungen und digitale Prozesse spürbar beschleunigt werden“, so Hauptgeschäftsführer Michael Gilka und hofft, dass die Lösungen in der Praxis auch tatsächlich genutzt werden.
Mit den bisherigen Ergebnissen der neuen Bundesregierung für die Bauwirtschaft ist die BVMB nur sehr bedingt zufrieden. „Die angekündigten Schritte wie der
Bau-Turbo für schnelleren Wohnungsbau sind ein wichtiges Signal, aber sie greifen viel zu kurz. Wir brauchen den selben Schub auch für den Ausbau und die Sanierung von Straßen, Brücken und Schienen“, bekräftigt Gilka. Hier habe man bislang nur Pläne und Absichtserklärungen zur Kenntnis genommen. „Bei uns angekommen ist noch nichts davon“, klagt er. Das gelte ebenso für die Sicherung von Fachkräften. Diesbezüglich begrüßt der Verband die geplante „Work-and-stay-Agentur“. „Das ist seit Jahren ein zentrales Anliegen der Bauwirtschaft“, erklärt Gilka. Die BVMB fordere seit Jahren, die Fachkräfteeinwanderung zu entbürokratisieren und praxisnah zu gestalten. Dieses wichtige Signal müsse aber bei der Bauwirtschaft als einer der Schlüsselbereiche für die Transformation des Landes auch konkret ankommen. „Die Bauunternehmen stehen bereit. Aber solange Planungen fehlen oder sich Genehmigungen jahrelang hinziehen, bleibt die Modernisierungsagenda Theorie ohne Praxis. Die Modernisierung darf nicht am Bau vorbeigehen!“
BIM mit „Ladehemmung“ im Handwerk
Ein zentraler Ort für die Planung, den Bau und den Betrieb eines Gebäudes, an dem Informationen verschiedenster Projektteams zusammengeführt werden und der auch in hundert Jahren noch verlässliche Auskünfte über verbaute Materialien gibt - das ermöglichen im Bauwesen SoftwareProgramme für die BIM-Methode. Solche Programme werden aber derzeit erst von etwa einem Sechstel der Unternehmen im Bau- und Ausbaugewerbe eingesetzt (18 %). 13 % dieser Unternehmen planen den Einsatz von BIM zumindest für die Zukunft. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die 504 Handwerksunternehmen in Deutschland befragt wurden.
„Die deutsche Baubranche muss beim Einsatz von BIM dringend aufholen. Momentan werden Vorteile wie eine gesteigerte Effizienz, Kostenersparnisse, Fehlervermeidung und die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen einfach liegen gelassen“ sagt Nastassja Hofmann, Expertin für
Handwerk und Bauwesen bei der Bitkom. Die geringe Nutzung sei vor allem durch eine mangelnde Auseinandersetzung auf Unternehmensseite bedingt: Knapp zwei Drittel geben an, sich bisher nicht ausreichend oder sogar noch gar nicht mit BIM beschäftigt zu haben (63 %). Bewusst gegen die Verwendung von BIM-Software hat sich entsprechend kaum ein Unternehmen entschieden (2 %).
Die Unternehmen des Bau- und Ausbaugewerbes fürchten mit Blick auf BIM aber auch eine Schattenseite, denn 45 % sehen die Gefahr einer übermäßigen Überwachung in der Baubranche als Folge. Dennoch überwiegt die Chancenperspektive: Über die Hälfte der Unternehmen erkennt in BIM große Potenziale für die Baubranche (56 %). „Bauunternehmen müssen jetzt klare Strategien zur BIM-Einführung im Neubau entwickeln. Langfristig liegt der Schlüssel jedoch vor allem darin, digitale Zwillinge auch bei bereits bestehenden Gebäuden zum Standard zu machen“, so Hofmann.
Miserable Stimmung im Wohnungsbau
Die Stimmung im Wohnungsbau hat sich im August wieder eingetrübt. Der ifo Geschäftsklimaindex fiel von –24,2 auf –26,3 Punkte. Sowohl die Erwartungen der Unternehmen für die kommenden Monate als auch die Einschätzungen zur aktuellen Lage verschlechterten sich. „Der vorsichtige Stimmungsaufschwung der vergangenen Monate hat eine Pause eingelegt“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Es dauert noch, bis die gestiegenen Baugenehmigungen sich in der Auftragslage widerspiegeln.“
Der Anteil der Firmen mit Auftragsmangel sank leicht von 46,1 auf 45,7 %. Trotz des Rückgangs bleibt das Niveau hoch. Gleichzeitig stieg die Stornierungsquote von 8,2 auf 8,5 %. „Die Unternehmen kämpfen weiter mit einer schwachen Nachfrage“, so Wohlrabe. „Die angedachten politische Maßnahmen entfalten bislang kaum Wirkung. Auch bei den Wohnungsbaukrediten gibt es noch Luft nach oben. Die Branche muss weiterhin geduldig sein.“
Drohnen - Präzisere
und klimafreundlichere
Überwachung von Strecken und Baustellen
Cornelius Toussaint ist geschäftsführender
Gesellschafter CONDOR Gruppe
Die DB InfraGO AG (Deutsche Bahn) betreibt mit circa 37.000 Kilometern eines der größten Streckennetze Europas – und damit auch eine immense Infrastruktur, die regelmäßig kontrolliert, gepflegt und nach einem Ausfall in Folge von Sturm o. ä. schnell wieder in Betrieb genommen werden muss. Hinzu kommt das weitreichende Versorgungsnetz der DB Energie, das für den klimafreundlichen Betrieb stabil funktionieren muss. Für die präventive Kontrolle und auch anlassbezogene Inspektionen werden zunehmend Drohnen eingesetzt. Gegenüber sonst genutzten Hubschraubern sind Drohnen leiser, günstiger, flexibler und vor allem klimafreundlicher. Die geringere Einsatzhöhe in Verbindung mit neuester Sensorik verbessert zudem die Präzision der Datenerfassung.
Cornelius Toussaint, geschäftsführender Gesellschafter der Essener CONDOR Gruppe und CFO von Germandrones, ist überzeugt, dass unbemannte Fluggeräte zu einem der Standardinstrumente im Bahn-Infrastrukturbereich werden. Im Gespräch erläutert er, wo die Vorteile liegen und wieso Fahrgäste davon stärker profitieren, als man auf den ersten Blick denkt.
UBB: Herr Toussaint, die Deutsche Bahn wird nach eigenen Angaben allein in 2025 mehr als 23 Milliarden Euro für den Ausbau, die Erneuerung und Instandhaltung des Netzes, der Bahnhöfe und der Energieanlagen fließen lassen. Bieten unbemannte Fluggeräte Vorteile in diesem Kontext und falls ja, welche?
Toussaint: Mit Blick auf die Investitionen und Baumaßnahmen bietet der Einsatz von Drohnen verschiedene Vorteile: Ein ganz bedeutender ist, dass sie deutlich klimafreundlicher sind als Hubschrauber. Während ein Helikopter im Einsatz mehrere hundert Kilogramm CO₂ pro Stunde ausstößt, arbeiten Drohnen vollelektrisch und sind nahezu emissionsfrei. Auch die Lärmbelastung ist erheblich geringer. Dazu kommen Kosteneinsparungen durch niedrigere
Bild 1: Langstrecken-Flächenflieger Songbird von Germandrones – entwickelt für ausdauernde und präzise Einsätze aus der Luft.
Bild 3: Mit einer Phase One Kamera und 150 Mega-Pixel werden aus 100 Meter Höhe kleinste Details sichtbar.
Foto: CONDOR Gruppe
Betriebskosten. Mit Systemen wie dem Langstrecken-Flächenflieger Songbird von Germandrones können wir kurzfristig weite Strecken zuverlässig abfliegen. Gleichzeitig und in Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit der Onboard-Sensorik können wir sehr präzise Daten erfassen und diese in Echtzeit in Leitzentralen oder an andere Bedarfsträger senden. Ob der automatisierten Steuerung entlang vorgegebener Missionen sind die Datenaufnahmen im Zeitablauf auch unabhängig vom Piloten deckungsgleich.
UBB: Welche Drohnensysteme kommen zum Einsatz und wo liegen ihre jeweiligen Stärken?
Toussaint: Wir unterscheiden grob zwischen Flächendrohnen und Multikoptern. Flächendrohnen wie der Songbird können technisch über hundert Kilometer am Stück abfliegen, weshalb sie für die Inspektion langer Abschnitte prädestiniert sind. Multicopter, also auch Quadrokopter, sind wendiger und können punktgenau an Orten eingesetzt werden – etwa bei Weichenanlagen, der vertikalen Inspektion von Brückenbauwerken oder zur automatisierten Aufzeichnung bzw. Sicherung von lokal beschränkten Baustellen. Wichtig sind für beide Fluggeräte der Bedarf, die daraufhin abgestimmte Sensorik sowie eine Aufstiegsgenehmigung. Zusammen decken beide Systeme einen großen Anwendungsbereich ab und machen die Überwachung des Streckennetzes, der Vegetation sowie etwaiger Baustellen und Netzstörungen effizienter und sicherer.
Bild 5: „Das DJI Dock unseres Kompetenzpartners U-ROB eignet sich ideal für die automatische Datenerhebung auf Baustellen und die Baufortschrittsüberwachung“, betont Cornelius Toussaint. Sämtliche Dienstleistungen rund um Drohnen - auch der Kompetenzpartner - sind Teil des CONDOR Gruppen Portfolios und können auf Nachfrage vermittelt werden.
UBB: In welchen konkreten Einsatzfeldern sehen Sie die größten Vorteile für die Deutsche Bahn?
Toussaint: Wir können mit Drohnen beispielsweise für die Vegetationskontrolle, Baustellensicherheit und -dokumentation oder zum Schutz gegen Buntmetalldiebstahl und Vandalismus zur Streckenaufklärung einsetzen. Grundsätzlich können wir mithilfe hochauflösender Kameratechnik (Tag-Optik und Wärmebild) georeferenzierte Daten schnell erfassen, auswerten und punktgenau Koordinaten mitteilen. Das hilft beim Vegetationsschnitt zu erkennen, wo der Bewuchs den Schienenverkehr oder stromführende Oberleitungen gefährdet. Durch KI-unterstützte Analyse der Daten können zudem präventive Maßnahmen ermittelt werden. Die Teams sparen dadurch Zeit und das Gleis ist schneller wieder befahrbar. Gleichzeitig steigt damit die Zufriedenheit der Fahrgäste, da die Auswirkungen von Störungen minimiert werden. Bei Baustellen können Drohnen sowohl den Baufortschritt manipulationssicher kartografieren als auch durch automatisierte Flüge für Sicherheit sorgen. Mit Blick auf professionellen Buntmetalldiebstahl können Drohnen wie der Songbird mit Nachtsichtfähigkeit ein wichtiges Aufklärungsmittel für die DB-Sicherheit zum Schutz der Strecken-Infrastruktur sein.
UBB: Spielen Drohnen auch bei extremen Wetterlagen eine Rolle?
Toussaint: Ja, unbedingt. Nach Starkregen, Sturm oder auch Schneefall könnten Drohnen sehr schnell eingesetzt werden, um kritische Streckenabschnitte zu überprüfen. Die Sicherheitsverantwortlichen erhalten Livebilder und können sofort entscheiden, ob ein Gleis wieder freigegeben werden kann. Dadurch verkürzt sich die Zeit zwischen Schadensereignis und Wiederinbetriebnahme erheblich. Für ein dicht befahrenes Netz wie das der Deutschen Bahn ist das ein großer Faktor, um die Betriebsstabilität zu gewährleisten und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen.
eine effiziente und digitalisierte Planung.
Bild 4: Selbst kleinste Details und Leiterseile werden mit dem in der Drohne integriertem Laserscanner dargestellt.
Bild 6: 3D Modelle von Trassen und Baustellen ermöglichen
UBB: Neben der Geschwindigkeit in der Reaktion – welche technologischen Innovationen ermöglichen diese Einsätze?
Toussaint: Ein wesentlicher Fortschritt liegt in der Sensorik. Heute kombinieren wir die Daten aus optischen Kameras, LiDAR-Systemen, Wärmebildtechnik oder Multispektralsensoren. So lassen sich nicht nur Vegetationsdaten, sondern beispielsweise auch Hitzeentwicklungen an Oberleitungen oder Schäden an Bauwerken und Gleisanlagen erfassen. Diese intelligente Datenerhebung schafft eine Grundlage für vorausschauende Instandhaltung, also Predictive Maintenance, und damit für mehr Sicherheit und Effizienz im Bahnbetrieb. Zudem verfügen wir mit einer Kombination aus Drohne und Ground Penetrating Radar (GPR) über eine Fähigkeit, unterschiedlichste Gegenstände in einer Tiefe von bis zu vier Metern zu detektieren; dieses System ist beispielsweise für den Bereich der Kampfmittelerkundung geeignet.
UBB: Wie sehen Sie in diesem Zusammenhang die Perspektive für die CO₂-Bilanz der Bahn?
Toussaint: Der Bahnverkehr ist an sich schon klimafreundlicher als andere Verkehrsträger. Aber auch hier lohnt sich ein Blick auf den Betrieb der Infrastruktur. Jeder Hubschraubereinsatz, der durch einen Drohnenflug ersetzt wird, spart CO₂ ein. Und wenn man das hochrechnet – etwa bei deutschlandweiten Inspektionsflügen über Tausende Kilometer Strecke – ist das ein relevanter Beitrag für die Klimabilanz. Zudem lässt sich die Zahl der Inspektionen steigern, ohne dass zusätzliche Belastungen für Umwelt oder Anwohner entstehen. Als Lieferant der Deutschen Bahn unterstützen wir die Bestrebungen, Nachhaltigkeitskriterien in unsere Betriebsabläufe zu integrieren und zu leben. Aus diesem Grund unterziehen wir uns seit 2016 freiwillig der EcoVadis-Zertifizierung und haben diesjährig erneut mit der Auszeichnung einer Silber-Medaille abgeschlossen. Und wenn unsere Dienstleistungen beziehungsweise Produkte dazu beitragen können, CO₂ einzusparen, dann wäre das eine Win-win-Situation für alle. Zusammen mit Partnern haben wir auch ein komplettes System zur Befliegung und AI-unterstüt-
zen Befliegung von Wäldern und Grünflächen entwickelt, um Bewertungen für CO₂ Zertifikate jährlich grundstücksbezogen vorzunehmen. Auch das ist für die Bahn als Eigentümer großer Waldflächen hochinteressant.
UBB: Welche Rolle spielt die Akzeptanz von Drohnen in der Bevölkerung, gerade in sensiblen Bereichen wie Bahntrassen in Ortsnähe?
Toussaint: Die Akzeptanz hängt stark davon ab, wie transparent wir den Nutzen kommunizieren. Die Menschen haben ein großes Interesse an funktionierenden Bahnverbindungen, an Pünktlichkeit und an einem sicherem Betrieb. Wenn wir aufzeigen, dass Drohnen dafür sorgen, Störungen schneller zu beheben, CO₂ einzusparen und den Mitteleinsatz effizienter zu gestalten, steigt das Verständnis für das Einsatzmittel und somit die Technikakzeptanz der „betroffenen“ Bevölkerung. Wichtig ist auch, Datenschutz und Datensicherheit jederzeit zu gewährleisten sowie darüber zu informieren. Wenn zudem mit den korrekten Informationen gezielter in die Vegetation entlang der Bahnstrecken eingegriffen werden kann als in der Vergangenheit, ist auch das ein Beitrag zur Akzeptanzsteigerung von Drohnen und der Bahn.
Abschließend bleibt demnach festzustellen, dass für die Deutsche Bahn ein verstärkter Einsatz von Drohnen eine tiefgreifende Veränderung in der Art, wie sie ihre Infrastruktur wartet, überwacht und schützt, bedeutet. Jeder Hubschraubereinsatz, der durch einen Drohnenflug ersetzt wird, ist nicht nur ein weiterer Schritt in Richtung Klimaneutralität, sondern auch ein Beitrag zu effizienterer Arbeit und zufriedeneren Fahrgästen.
Wir bedanken uns herzlich bei Cornelius Toussaint für die interessanten Insides.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Leiter der Unternehmenskommunikation, Herrn Oliver Arning , den Sie unter communication@condor-sicherheit.de erreichen.
Die Fragen stellte die UBB-Redaktion
Foto: Germandrones
Bild 7: Die dritte Dimension bittet noch viel Potenzial für qualitativ hochwertige und nachhaltige Dienstleistungen.
Bild 8: Für Leitungs- und Streckeninspektionen ist LiDAR (Light Detection and Ranging) die bevorzugte Methode, wenn es auf präzise Höhenmessung, Durchhanganalyse und Erfassung trotz Vegetation ankommt. Im Verbund mit einer Drohne lässt sich Zeit gewinnen sowie Kosten und der CO2-Fußabdruck reduzieren.
Foto: Germandrones
Aktuelles aus der Rechtsprechung
Von Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Günther Schalk, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, TOPJUS Rechtsanwälte schalk@topjus.de
Baugrundrisiko – doch beim Auftragnehmer?
Auf einer Länge von 17 Kilometern sollte eine Bundesstraße neu trassiert werden. Um das zu ermöglichen, waren bestehende Erdgasleitungen zu verlegen. Entsprechend war ein Tiefbauunternehmer beauftragt worden, 130 m Leitungen, die zum Teil unter einer Bestandsstraße lagen, in eine neue Lage zu bringen. Der Auftraggeber hatte ein Bodengutachten eingeholt. Dort war der Boden in die alte Bodenklasse 5 (schwer lösbarer Boden) eingestuft. Laut der konkreten Beschreibung in dem Gutachten war mit einem Steinanteil von über 20 % der Masse zu rechnen sowie mit Bodenarten mit höchstens 30 % Masseanteil an Blöcken der Korngröße über 200 mm bis 630 mm. Die Wahl des Verfahrens hatte der Auftragnehmer. Er entschloss sich, das sogenannte Microtunnelingverfahren anzuwenden. Der Bohrkopf im Rahmen dieses Systems schafft Steine bis zu 400 mm Durchmesser. Als der Auftragnehmer rund 100 m gebohrt hatte, blockierte der Brecher der Rohrvortriebsmaschine. Ursache war ein Stein mit einem Durchmesser von rund 500 mm Durchmesser. Aufgrund dessen bohrte der Auftragnehmer nicht mehr, sondern stellte die restlichen 30 m Strecke im offenen Verfahren her. Weil er die Vortriebsmaschine bergen und einen Teil entgegen seiner Kalkulation im offenen Verfahren herstellen musste, klagte er 1,3 Millionen € Mehrvergütung ein. Das OLG Hamm erteilte ihm allerdings mit Urteil vom 8.7.2025 (21 U 2/23) * eine Absage:
1. Eine Vergütungspflicht des Auftraggebers nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B für Beschädigungen am Arbeitsgerät des Auftragnehmers aufgrund einer Eigenart des Baugrundes ist dem Bauvertragsrecht fremd.*)
2. Mehrkosten wegen von den Vorstellungen des Auftragnehmers abweichender Baugrundverhältnisse können nicht mit den allgemeinen Erwägungen geltend gemacht werden, den Bauherrn treffe das Baugrundrisiko.*)
3. Schlägt ein grundsätzlich geeignetes Verfahren fehl, ohne dass sich Leistungsziel und ausgeschriebener Baugrund geändert haben, fällt dies in den Risikobereich des Auftragnehmers, weil er den Erfolg seiner Werkleistung schuldet und der dafür anzustellende Aufwand grundsätzlich unbeachtlich ist. Daran ändert die Unvermeidbarkeit des eingetretenen Risikos nichts, da der Auftragnehmer verschuldensunabhängig für den Eintritt des vertraglich versprochenen Erfolges haftet.*)
Gibt es nun doch kein Baugrundrisiko und hat das nicht doch der Auftraggeber zu tragen? Doch. Daran ändert auch dieses Urteil nichts. Das Problem ist vielmehr eines, das vielfach in der Praxis auftaucht –nämlich, dass vorschnell irgendwelche Widrigkeiten im Boden unter den Begriff des „Baugrundrisikos“ gefasst werden. Das Gericht hat hier sauber aufgedröselt, was vertraglich vereinbart war und was tatsächlich angetroffen wurde. Es arbeitete die einzelnen in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen der Reihe nach ab.
Zunächst prüfte das Gericht Ansprüche wegen der Kosten für die Bergung der Vortriebsmaschine und hier, ob eine besondere Leistung im Sinne der DIN 18319, dort Abschnitt 3.1.3, 3.1.5 und 3.1.7, vorliegen könnte. Diesen Anspruch ließ das Gericht daran scheitern, dass keine gemeinsame Festlegung der getroffenen Maßnahmen erfolgt war, wie es diese Regelungen aber ausdrücklich fordern. Vielmehr habe das Tiefbauunternehmen alleine das weitere Vorgehen festgelegt. Auch lägen keine notwendigen Leistungen zur Verhütung von Schäden vor, weil die Maßnahmen als Reaktion auf einen Schaden erfolgt sein und nicht zur Prävention.
Auch einen Anspruch aus § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B sah das Gericht nicht. Es fehle bereits hinsichtlich der Bergung und Reparatur der Maschine an einer Änderung des Bauentwurfs oder einer anderen Anordnung oder einer Forderung des Auftraggebers. Der habe weder angeordnet noch sich etwas vorgestellt oder gewünscht. Der vertraglich geschuldete Leistungsumfang sei gerade unverändert geblieben (Verlegung von 130 m Gasleitung) und auch nicht geändert worden. Eine Vergütungspflicht des Auftraggebers für Beschädigungen an seinem Arbeitsgerät aufgrund der Eigenart des Baugrunds gebe es nicht, so das OLG. Das gelte auch für die Stillstandskosten. Der Auftraggeber habe keinen Stillstand angeordnet.
OLG Hamm (Urteil vom 8.7.2025 - 21 U 2/23)
OLG Naumburg (Urteil vom 07.06.2023 - 2 U 24/22; BGH, Beschluss vom 21.02.2025 - VII ZR 142/23, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)
Auch hinsichtlich der Verlegung der restlichen 30 m im offenen Verfahren statt im Vortriebsverfahren sah das Gericht keinen Mehrvergütungsanspruch des Tiefbauunternehmers. Zwar liege hier eine geänderte Leistung vor. Allerdings habe nicht der Auftraggeber den Bauentwurf geändert, sondern die Baufirma sich entschieden, das Verfahren zu wechseln. Nach dem Vortrag der Tiefbaufirma hätten sich die Baugrundverhältnisse in dem Tunnelabschnitt, in dem sich die Havarie der Maschine ereignet hat, anders dargestellt als erwartet. Im Falle geänderter Baugrundverhältnisse sei unter Berücksichtigung der werkvertraglichen Erfolgshaftung des Auftragnehmers genau zu bestimmen, welche Leistungen der Auftragnehmer nach der Auslegung der von den Parteien bei Vertragsschluss abgegebenen Willenserklärungen als Leistungsrisiko mitübernommen hat bzw. inwieweit ein vermeintlicher Mehraufwand wegen abweichender Baugrundverhältnisse mit der vereinbarten Vergütung bereits abgegolten ist.
Von dieser Auslegung hänge ab, ob ein Mehrvergütungsanspruch des Auftragnehmers nach § 2 Abs. 5 VOB/B in Betracht kommt, wenn sich die Baugrundverhältnisse anders darstellen als von ihm angenommen. Mehrkosten wegen von den Vorstellungen des Auftragnehmers abweichender Baugrundverhältnisse können jedenfalls nicht mit der allgemeinen Erwägung geltend gemacht werden, den Bauherrn treffe das Baugrundrisiko. Das entscheidende Problem des Tiefbauunternehmers war hier, dass der Boden eben gar nicht von dem abgewichen war, was laut Vertrag zu erwarten war. Laut Bodengutachten war mit Boden der Bodenklasse 5 zu rechnen und insbesondere mit Steinen mit einem Durchmesser von bis zu 630 mm. Wenn der Auftragnehmer nun Werkzeug einsetze, dass maximal Steine bis zu 400 mm bewältigen könne, sei das ganz allein sein Problem und Risiko.
„Versteckter Mangel“ und Arglist der Baufirma
Eines der großen Märchen im Baurecht, das sich hartnäckig hält, ist: Für versteckte Mängel gilt eine längere Mängelhaftung der Baufirma. Tatsache ist: Es gibt keine versteckten Mängel, die eine Relevanz für die Dauer der Verjährungsfrist hätten. Es gibt zwar Mängel, die man nicht gleich sieht. Jedoch gilt auch für diese die Verjährung, die im Vertrag regulär vereinbart ist – also bei einem klassischen VOB-Vertrag beispielsweise 4 Jahre ab Abnahme, wenn nichts anderes im Vertrag geregelt ist. Eine Ausnahme gibt es, wenn ein Auftragnehmer einen offenbarungspflichtigen Mangel arglistig gegenüber seinem Auftraggeber verschweigt – so die offizielle juristische Formulierung. Also konkret: Der Auftragnehmer erbringt eine Leistung, die einen derart gravierenden Mangel aufweist, dass der Auftragnehmer das bemerkt und in dem Fall selbst aktiv seinen Auftraggeber darauf hinweisen müsste. In diesem Fall gibt es tatsächlich eine längere Mängelhaftung der Baufirma – nämlich bis zu zehn Jahren.
Einen Fall aus dieser Kategorie hatten jetzt das OLG Naumburg (Urteil vom 07.06.2023 - 2 U 24/22) und der BGH (Beschluss vom 21.02.2025 - VII ZR 142/23, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen) auf dem Tisch. Gegenstand des entsprechenden Bauvertrags war eine schlüsselfertige Errichtung eines Einkaufszentrums. Dazu hatte der Auftraggeber einen Generalunternehmer eingesetzt. Der hatte die einzelnen Bauleistungen an Subunternehmer weitervergeben. Neben der Planung gab es ein Brandschutzkonzept. Es sah vor, dass eine F-30-Unterdeckenkonstruktion in Trockenbauweise herzustellen war. Tatsächlich stellte sich hinterher heraus, dass die Decke nicht F 30 aufwies. Der Auftraggeber hatte den Generalunternehmer daher verklagt und Schadensersatz gefordert. Der Generalunternehmer erhob die Einrede der Verjährung. Die Leistungen seien 2008 bereits abgenommen worden. Gerichtlich wurde die Geschichte erst 2017. Der Auftraggeber argumentierte dagegen, es handele sich hier um einen arglistig verschwiegenen Mangel, sodass die Mängelhaftungsfrist länger sei. Hier das Urteil:
1. Eine Abweichung von der üblichen Verjährungsfrist nach § 634a Abs. 3 BGB wegen des arglistigen Verschweigens eines offenbarungspflichtigen Mangels (hier bei der Ausführung der Herstellung einer Unterdeckenkonstruktion im Hinblick auf das Brandschutzkonzept) setzt voraus, dass der Auftragnehmer diese Mängel (hier u. a. Vorlage nicht passender Prüfzeugnisse) kannte oder hätte wahrnehmen und erkennen müssen und diese Umstände zumindest bedingt vorsätzlich gegenüber dem Auftraggeber verschwiegen hätte (hier: verneint).
2. Eine der Arglist gleichstehende Verletzung der sog. Organisationsobliegenheit kommt nicht schon bei jedem Fehler des Auftragnehmers bei der Auswahl seines Personals bzw. seiner Nachauftragnehmer in Betracht, sondern der Fehler muss ein solches Gewicht besitzen, dass es gerechtfertigt ist, den Auftragnehmer demjenigen Unternehmen gleichzustellen, welches einen Mangel arglistig verschweigt. Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er Personal zur Erfüllung seiner Offenbarungspflicht einsetzt, von dem er weiß, dass es dieser Pflicht nicht nachkommen wird oder nicht nachkommen kann.
Die entscheidende Frage ist, wann eine Baufirma einen Mangel arglistig verschweigt. Dazu schreibt das OLG Naumburg: „Ein Unternehmer verschweigt einen offenbarungspflichtigen Mangel arglistig, wenn ihm dieser bei der Abnahme bekannt ist und er ihn dennoch nicht offenbart. Dabei reicht es für die Kenntnis des Mangels aus, dass der Unternehmer die für den Mangel ursächliche vertragswidrige Ausführung der Werkleistung erkannt hat und ihm bewusst ist, dass diese für die Entscheidung des Bestellers über die Abnahme erheblich ist. Dieses Bewusstsein fehlt, wenn ein Mangel nicht als solcher wahrgenommen wird (…). Eine bloß fahrlässige Unkenntnis, selbst die grob fahrlässige Unkenntnis, reicht hingegen nicht aus (BGH, Urteil vom 22.07.2010, VII ZR 77/08). Bei Mängeln, die einer Besichtigung zugänglich und damit ohne weiteres erkennbar sind, besteht grundsätzlich keine Offenbarungspflicht; der Käufer (oder Besteller) kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (…). Für das Vorliegen eines arglistigen Verschweigens bzw. einer Verletzung der Organisationspflicht trägt der Besteller die Beweislast.“
Die letzte Aussage aus den zitierten Entscheidungsgründen ist oft der Rettungsring für Baufirmen. Denn dem Auftraggeber wird es selten gelingen, erfolgreich den Beweis anzutreten, dass der Bauunternehmer den Mangel tatsächlich positiv gekannt hat und nicht hätte erkennen müssen. Dazu bräuchte er Anhaltspunkte wie etwa, dass über den Mangel schon einmal nachweislich gesprochen wurde. Dass ein Mangel „versteckt“ und nicht auf den ersten Blick für den Auftraggeber sichtbar war, reicht für eine Verlängerung der Mängelhaftung nicht aus.
Vorsicht vor Verbraucherbauverträgen!
Wer als Baufirma einen Bauvertrag mit einem Verbraucher abschließt, sollte auf der Hut sein. Ein Verbraucher ist nach dem Gesetz jeder Kunde, der „nicht überwiegend für gewerbliche Zwecke“ baut (vgl. § 13 BGB). Immer, wenn ein Verbraucher Kunde ist (der für private Zwecke bauen lässt) und der Vertrag bei ihm geschlossen wird und nicht im Geschäft, muss ihn die Baufirma über sein Widerrufsrecht als Verbraucher belehren. Das OLG Stuttgart hat eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen (Beschluss vom 16.11.2023 - 13 U 16/23; BGH, Beschluss vom 09.07.2025 - VII ZR 227/23 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen):
1. Der Annahme eines Außer-Geschäftsraum-Vertrags steht nicht entgegen, dass ein Treffen, bei dem die Vertragsunterzeichnung erfolgt, auf die Initiative des Verbrauchers zurückgeht und diesem zuvor bereits ein Angebot des Unternehmers zugegangen war, wenn der unterzeichnete Vertragstext nicht vollständig mit einem zuvor überlassenen Angebot übereinstimmt.
2. Sofern es sich nicht um einen Verbraucherbauvertrag handelt, steht dem Unternehmer, der den Verbraucher-Besteller nicht über sein Widerrufsrecht belehrt hat, nach Widerruf kein Wertersatz zu.
3. Der Widerruf ist nur ausnahmsweise - unter dem Gesichtspunkt besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers - rechtsmissbräuchlich, etwa bei arglistigem Verhalten des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer oder bei Vorliegen besonders gravierender Umstände (hier jeweils verneint).
4. Eine Rückgewährpflicht des Verbrauchers (in Natur) scheidet jedenfalls dann aus, wenn es sich - wie hier - um Bauleistungen handelt, die wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks geworden sind. Sie scheidet aber auch dann aus, wenn die vom Unternehmer erbrachte Bauleistung, die vollständig wesentlicher Bestandteil des Grundstücks des Verbrauchers geworden ist, nicht „ohne Weiteres“ bzw. „problemlos“ abgebaut und entfernt werden kann.
Der Verbraucher hatte den Bauunternehmer auf seine Terrasse zur Vertragsunterzeichnung eingeladen – damit ist der Vertrag beim Verbraucher geschlossen und er hat ein Widerrufsrecht wie beim Haustürgeschäft. Das entscheidende Problem war, dass der Bauunternehmer den Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hatte. Die Folge: Nachdem das Haus praktisch fertig war, widerrief der Verbraucher den Bauvertrag und verklagte die Baufirma auf Rückzahlung von 56.000,- Euro Abschläge. Das OLG gab ihm Recht. Die vergessene Widerrufsbelehrung hat die Baufirma hier also 56.000,- Euro gekostet. Sie hatte zwar Bauleistungen erbracht für dieses Geld, bekam aber dafür keinen Cent.
OLG Stuttgart (Beschluss vom 16.11.2023 - 13 U 16/23; BGH, Beschluss vom 09.07.2025 - VII ZR 227/23, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)
Steuerticker I –kurz gemeldet
01 Last-Minute-Steuertipp I: Gehalt in Direktversicherung einzahlen
Weihnachtsgeld unterliegt wie jede Gehaltszahlung der Lohnsteuer. Wer für sein Alter vorsorgen möchte und sein Weihnachtsgeld in Beträge in eine Direktversicherung, in einen Pensionsfonds oder in einer Pensionskasse umwandelt, kann Steuern und Sozialabgaben sparen. Denn Beiträge aus einer solchen Gehaltsumwandlung in einer betrieblichen Altersvorsorge bleiben 2025 bis zu einem Betrag von 7.728 Euro steuerfrei. Beiträge bis zu 3.864 Euro aus einer solchen Entgeltumwandlung unterliegen zudem nicht der Sozialversicherungspflicht.
Ist die Trennung vom Ehegatten geplant und der Auszug eines der beiden, sollte damit bestenfalls bis zum 2. Januar 2026 gewartet werden. Denn war die Ehe nur an einem Tag intakt und die beiden Ehegatten wohnten 2026 noch zusammen, kann letztmals für das gesamte Jahr von der Zusammenveranlagung profitiert werden.
Lebte ein Ehepaar bereits zum 1. Januar 2025 in Scheidung und deshalb getrennt, ist die steuergünstige Zusammenveranlagung für 2025 eigentlich tabu. Doch starten die beiden in 2025 einen mindestens einmonatigen Versöhnungsversuch und ziehen dazu zusammen, kann ausnahmsweise für 2025 doch die Besteuerung nach dem Splittingtarif beantragt werden. Das gilt selbst dann, wenn der Versöhnungsversuch doch scheitern sollte. Bei Zweifeln des Finanzamts am besten den Scheidungsanwalt als Zeugen für die Ernsthaftigkeit des Versöhnungsversuchs benennen.
04 Last-Minute-Steuertipp IV: Verlustbescheinigung bei Bank besorgen
Wurden 2025 Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren realisiert und bei einer anderen Bank 2025 Aktiengewinne erzielt, kann durch Abgabe einer Anlage KAP zur Steuererklärung 2025 eine steuersparende Verrechnung der Verluste und Gewinne vorgenommen werden. Damit das Finanzamt aber verrechnet, muss bei der Bank mit den Verlusten eine Verlustbescheinigung beantragt werden. Und diese Verlustbescheinigung kann nur bis spätestens 15. Dezember 2025 bei der Bank beantragt werden.
Vorsteuerberichtigung bei Bau in Bauabschnitten
Umsatzsteuer/Vorsteuer
Bei Wirtschaftsgütern, die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden, ist eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG vorzunehmen, wenn sich die Verhältnisse innerhalb des maßgebenden Berichtigungszeitraums ändern. Eine aktuelle Verfügung beleuchtet die Besonderheiten zur Vorsteuerberichtigung bei fortlaufendem Bau in Bauabschnitten (OFD Baden-Württemberg, Verfügung v. 27.3.2025, Az. S 7316).
Das gilt bei fortlaufendem Bau in Bauabschnitten Nach Verfügungslage gilt steuerlich bei fortlaufendem Bau in Bauabschnitten Folgendes: Wird ein Gebäude bereits entsprechend dem Baufortschritt verwendet, noch bevor es insgesamt fertiggestellt ist. Liegt für jeden gesondert in Verwendung genommenen Teil des Gebäudes ein besonderer Berichtigungszeitraum vor. Diese Berichtigungszeiträume laufen jeweils an dem Zeitpunkt, zu dem der einzelne Teil des Gebäudes erstmals verwendet wird. Der jeweiligen Berichtigung sind die Vorsteuerbeträge zugrunde zu legen, die auf den entsprechenden Teil des Gebäudes entfallen (Abschnitt 15a.3 Abs. 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).
Beispiel 1 zur Vorsteuerberichtigung
Ein Unternehmen hat zu Beginn des Jahres 01 mit der Errichtung eines Bürogebäudes begonnen. Es besteht aus vier vergleichbar ausgestatteten Mieteinheiten mit jeweils 100 qm. Die im Zusammenhang mit der Errichtung dieses Gebäudes in Rechnung gestellte Umsatzsteuer beträgt in den Jahren 01 150.000 Euro, 02 250.000 Euro und 03 100.000 Euro. Der Unternehmer hatte im Jahr 01 nachweislich die Absicht, alle vier Mieteinheiten umsatzsteuerpflichtig zu vermieten. Aufgrund eines Mieter-Ausfalls (am 1.1.02 erfahren) wird die vorzeitig fertiggestellte Mieteinheit an ein Versicherungsunternehmen ab 1.7.02 vermietet. Folge: Im Jahr 01 steht dem Unternehmer zunächst ein Vorsteuerabzug in Höhe von 150.000 Euro zu, weil in 01 noch die Absicht bestand, das Gebäude vollumfänglich umsatzsteuerpflichtig zu vermieten.
Fortführung des Beispiels
Ab dem Jahr 02 wird die Mieteinheit 1 steuerfrei vermietet, was den Vorsteuerabzug ausschließt. Die Vorsteuern für die Errichtung des Gebäudes sind ab diesem Zeitpunkt nach § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen. Sachgerechter Aufteilungsmaßstab ist hier das Verhältnis der Nutzflächen (Abschnitt 15.17 Abs. 7 UStAE). In unseren Beispielsfall dürfen für die Jahre 01 und 03 lediglich 262.500 Euro Vorsteuern geltend gemacht werden (Vorsteuern 02 und 3 in Höhe von 350.000 Euro x 75%).
Vorsteuerberichtigung notwendig
Die Absichtsänderung des Unternehmers wirkt nicht auf das Jahr 01 zurück. Vielmehr ist die Vorsteuer nach § 15a UStG ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung der Mieteinheit 1 zu berichtigten.
Für die Mieteinheit 1 beginnt der besondere Berichtigungszeitraum des § 15a UStG ab dem 1. Juli 02. Der Berichtigung sind alle Vorsteuerbeträge zugrunde zu legen, die auf die Mieteinheit 1 entfallen. Für die Vorsteuerberichtigung für die Mieteinheit 1 müssen folgende Werte ermittelt werden:
Grundlage für das Vorsteuervolumen stellt die gesamte abziehbare Vorsteuer dar, die im Zeitraum bis zur erstmaligen Verwendung der Mieteinheit 1 angefallen ist.
Abziehbare Vorsteuer bis zum 30.6.02: Jahr 01: 37.500 Euro (150.000 Euro x 25%). Jahr 02: 31.250 Euro (250.000 Euro x2/2 x 25%; 2/4 deshalb, weil jedes Quartal eine Rechnung von 62.500 Euro bezahlt wurde)
Das Vorsteuervolumen beträgt demnach insgesamt 68.750 Euro.
Wert 2: Abzugsfähige Vorsteuer
Hier sind diejenigen Vorsteuerbeträge zusammenzurechnen, die während der Bauphase aufgrund einer ausschließlich vorsteuerunschädlich beabsichtigten Nutzung abgezogen werden konnten.
Abzugsfähige Vorsteuer bis zum 30.6.02: Jahr 01: 37.500 Euro (150.000 Euro x 25%; 100% steuerpflichtige Vermietung beabsichtigt). Jahr 02: 0 Euro (ab 1.1.02 100% steuerfreie Vermietung der Mieteinheit 1 beabsichtigt).
Wert 3: Vorsteuerquote
Die abzugsfähige Vorsteuer ist nach Abschnitt 15a.1 Abs. 3 UStAE ins Verhältnis zur abziehbaren Vorsteuer zu setzen, um die entsprechende Vorsteuerquote ermitteln zu können. Diese ist immer dann zu ermitteln, wenn sich die Verwendungsabsicht der vorsteuerunschädlichen Nutzung innerhalb des Bauvorhabens und vor der erstmaligen Verwendung ändert.
In einem solchen Fall ist zu beachten, dass lediglich der Anteil, der auf das gesonderte Berichtigungsobjekt entfällt (hier Mieteinheit 1), dem Verhältnis zugrunde gelegt wird.
Vorsteuerquote: 37.500 Euro: 68.750 Euro x 100 = 54,55 Prozent.
Wert 4: Berichtigungsbetrag
Bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugszugs ist von den gesamten Vorsteuerbeträgen auszugehen, die auf die in Verwendung genommene Mieteinheit 1 entfallen.
Daher ist für die insgesamt in Rechnung gestellte Umsatzsteuer der prozentuale Anteil der nach § 15 Abs. 1 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträge, der auf die Mieteinheit 1 entfällt, maßgebend.
Insgesamt in Rechnung gestellt Umsatzsteuer 68.750 Euro
Ursprünglicher Vorsteuerabzug 37.500 Euro
Erstmalige Verwendung 1.7.02
Dauer der Berichtigungszeitraums 1.7.02 bis 30.6.12
Vorsteuerabzugsberichtigung 0%
Vorsteuerquote 54,55%
Vorsteuerberichtigungsbetrag pro Jahr 3.750 Euro (68.750 Euro x 1/10 x 54,55%)
Vorsteuerberichtigung in den einzelnen Jahren
Ab 1.7.02 1.875 Euro
03 bis 11 Jeweils 3.750 Euro pro Jahr
Bis 30.6.12 1.875 Euro
Berichtigung gesamt 37.500 Euro
Handwerkerbonus: Clevere Vereinbarung
Einkommensteuer
Wer in seinem Eigenheim oder in seiner Mietwohnung einen Handwerker mit Arbeiten beauftragt, kann nach § 35a Abs. 3 EStG eine Steueranrechnung in Höhe von 20 Prozent der abgerechneten Arbeitsleistung beantragen, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr.
Begünstigt sind pro Jahr also Arbeitskosten von maximal 6.000 Euro. Bei höheren Arbeitskosten, die zum Jahreswechsel fällig werden, sollte mit dem Handwerker eine Ratenzahlung vereinbart werden. So lassen sich die Höchstbeträge über zwei Veranlagungszeiträume ausschöpfen.
Beispiel: Eine Steuerzahlerin beauftragt einen Handwerker in ihrem Eigenheim mit Maler- und Parkettarbeiten. Kosten für die Arbeitsleistung 10.000 Euro, fällig im Januar 2026. Variante a: Die Steuerzahlerin zahlt brav den kompletten Betrag im Januar 2026. Variante b: Die Steuerzahlerin vereinbart mit dem Handwerker eine Anzahlung von 4.000 Euro im Dezember 2025 und die Restzahlung von 6.000 Euro im Januar 2026.
Variante a: Zahlung in 2026
Variante b: Anzahlung in 2025 und Restzahlung in 2026
Steueranrechnung 2025 0 Euro 800 Euro
Steueranrechnung 2026 1.200 Euro 1.200 Euro
Steueranrechnung gesamt 1.200 Euro 2.000 Euro
Wie wollen die Deutschen arbeiten?
Strategien für die Steigerung von Motivation und Leistung
Von UBB-Chefredakteur Prof. Dr. jur. Günther Schalk
Nicht nur Bauunternehmerinnen und Bauunternehmer können ein Klagelied davon singen: Es ist nicht mehr wirklich einfach, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Rannten einem vor Jahren die Bewerber noch die Türe ein, sobald eine Stellenanzeige in der Tageszeitung war, haben sich die Zeiten gewaltig geändert. Nicht mehr die Betriebe suchen aus, wen sie einstellen wollen, sondern die Bewerber suchen aus, in welchem Betrieb sie sich die Ehre geben wollen, anzuheuern. Umso wichtiger ist es für die Bauunternehmen, die aktuellen Trends zu sehen und zu wissen, wie die Menschen in Deutschland denn eigentlich gerne arbeiten wollen. Je besser sie ihr Angebot auf diese Idealvorstellung des potenziellen Mitarbeiters abstimmen, desto höher sind die Chancen, neue Mitarbeitende zu bekommen. Der Xing Arbeitsmarktreport gibt aktuelle Einblicke. Wenn dann die Mitarbeiterschar erst einmal komplett ist, stellt sich die Unternehmensführung die nächste wichtige Frage: Wie motiviere ich zu Leistung?
Die Deutschen wollen weniger arbeiten
Die öffentliche Diskussion klafft inzwischen etwas auseinander: Immer mehr Beschäftigte schwärmen von einer 4-Tage-Woche, während die Politik aktuell darüber diskutiert, dass die Arbeitszeit wieder länger pro Woche und insbesondere auch das Renteneintrittsalter nach oben geschraubt werden müsse. Was viele übersehen: nicht blinde Schikane der Politik ist der Grund für diese Richtung, sondern schlicht die Erkenntnis, dass der Staat das aktuelle Rentensystem nicht (mehr) refinanzieren kann und das nicht mehr
die ganze Arbeit, die erledigt werden muss, erledigt werden kann, wenn alle 4 Tage pro Woche arbeiten. Die Politik sieht die Wirtschaftskraft unseres Landes in Gefahr. Aber wie ticken denn nun die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland?
Eine zentrale Erkenntnis des Xing-Arbeitsmarktreports ist: Zwei Drittel der Beschäftigten, genau 67 %, möchten gerne weniger arbeiten als bisher. Die Gründe sind eindeutig: – 65 Prozent fühlen sich zu gestresst.
– 55 Prozent wünschen sich mehr Zeit für ihre Hobbys.
– 47 Prozent brauchen Zeit für Care-Arbeit. – 44 Prozent wollen mehr Raum für Familie und Freunde.
Besonders spannend ist nach Ansicht von Xing: Der Wunsch, weniger zu arbeiten und kürzere Arbeitstage zu haben, sei bei den 25- bis 34-Jährigen am größten (74 Prozent). Das ist insoweit bemerkenswert, als das genau die Generation ist, die in den nächsten Jahrzehnten die zentrale Stützte für den deutschen Arbeitsmarkt und die deutsche Wirtschaft sein soll. Der Wunsch, weniger arbeiten zu wollen, ist aber nicht nur in diesem Alterssegment mit deutlicher Mehrheit vertreten, sondern auch in den anderen Altersgruppen: Bei den 35- bis 44-Jährigen möchten das 71 Prozent, bei den 18- bis 24-Jährigen 68 Prozent und bei den 45- bis 54-Jährigen sind es auch noch zwei Drittel (66 Prozent). Nur bei den 55- bis 65-Jährigen, also den „Auslaufmodellen“, wenn man es überspitzt formulieren möchte, wollen „nur“ 58 Prozent weniger als bisher pro Woche auf der Baustelle oder an der Maschine arbeiten oder am Schreibtisch sitzen.
Geld spielt nicht mehr die alleinige Hauptrolle
Umgekehrt gefragt sagen laut Xing-Umfrage 60 Prozent der Arbeitnehmenden in Deutschland derzeit klar „Nein“ zu mehr Wochenarbeitsstunden. Die Pläne der CDU-/CSU-/SPD-Bundesregierung stoßen insoweit auf wenig Gegenliebe. Die Sorge, dass Wohlstand nur mit mehr Arbeitsstunden möglich ist, teilen die wenigsten: 64 Prozent der Beschäftigten glauben, dass es dafür keine längeren Arbeitstage braucht.
Die Internetplattform Xing wollte von den Befragten auch wissen, was sie zu mehr Leistung motiviert. Hier hat sich über die Jahre wenig verändert: überwiegend das Geld. 49 Prozent würden für Prämien und Bonuszahlungen mehr leisten, 46 Prozent für ein höheres Gehalt und 45 Prozent der Befragten für zusätzliche Urlaubstage. 36 Prozent nannten „steuerliche Anreize“ als Motivationsgrund. Andererseits ist besonders bei den Jüngeren Geld nicht mehr die unangefochtene Nummer eins: Ein eigenes Haus, früher der klassische Wunsch junger Menschen, können sich heute viele nicht mehr leisten. Für sie stehen damit Sinn und Selbstverwirklichung als Hauptmotive im Vordergrund.
Leistung ist kein Selbstläufer mehr
Leistung durch Druck – das Konzept funktioniert nicht mehr. Eine Studie von karriere.at aus dem Jahr 2023 kommt zu dem Schluss, dass 77 Prozent der Generation Z sich einen Job wünschen, „mit dem sie etwas Sinnvolles bewirken können“. – „Ihr Antrieb speist sich also nicht allein aus dem Wunsch nach Wohlstand, sondern auch aus dem Bedürfnis nach Freiheit, Sinn und Impact“, zitiert die Internetplattform Human Resources Manager. Was auf den ersten Blick wie Arbeitsverweigerung wirkt, ist demnach häufig die Folge chronischer Erschöpfung, fehlender Perspektiven und eines tiefgreifenden Wandels im Werteverständnis. „Die klassische Gleichung ‘viel Arbeit = viel Erfolg‘ überzeugt immer weniger. Viele – vor allem jüngere – Mitarbeitende stellen sich inzwischen die Frage: Wofür eigentlich das Ganze?“, schreibt der Human Resources Manager.
Die Zahlen sind in der Tat alarmierend: Fast zwei Drittel der Arbeitnehmer hielten sich 2024 nach einer Umfrage der Pronova BKK für Burn-out-gefährdet. Mitarbeiter werden wegen Überforderung, dem Drang ständiger Erreichbarkeit, wirtschaftlicher Unsicherheit, Inflation und gesellschaftlicher Spannungen immer weniger
belastbar. Psychologen reklamieren eine „gewisse Grundunruhe im Arbeitsalltag“. Diese werde durch fehlende Wertschätzung der Mitarbeiter durch die Chefs gefördert. Leisten sie mehr, bekommen sie vielfach nicht mehr Lob. Damit versiegt die Motivation zunehmend.
Vier Säulen der Mitarbeitermotivation
Der Human Resources Manager empfiehlt vier Säulen, um das Leistungspotenzial der Mitarbeiter wieder zu heben:
1. Sinn vermitteln: Wofür mache ich das eigentlich?
Damit man seinen Mitarbeitenden den Sinn des Unternehmens vermitteln kann, muss man sich als Chef erst einmal selbst bewusst sein, wie man diesen Sinn eigentlich definiert. Ein zentrales Instrument dafür sei die Entwicklung einer klaren Employer Value Proposition (EVP). Sie umfasst nicht nur Vergütung, Karriereentwicklung und Arbeitsumfeld, sondern spiegelt auch Unternehmenskultur und soziale Verantwortung des Unternehmens wider. Im Kern ist sie ein Versprechen: Sie zeigt, wofür ein Unternehmen steht, und macht erlebbar, wie Mitarbeitende durch ihre Arbeit zu etwas Größerem beitragen. Beispiele können etwa „Umwelt- oder Sozialverantwortung“ sein.
„Glaubwürdigkeit ist zentral: Werte müssen gelebt werden, nicht nur in einem Mission-Statement stehen“, sagt die Plattform. Mitarbeitende müssten früh und aktiv einbezogen werden, um Identifikation und Mitgestaltung zu fördern. Der konkrete Einfluss müsse regelmäßig transparent kommuniziert werden.
2. Das mentale Wohlbefinden im Team unterstützen
85 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland wünschen sich mehr Unterstützung für ihre mentale Gesundheit. Das sagt das Randstad Arbeitsbarometer 2024. Was hilft? Realistische Rahmenbedingungen schaffen: Realistische Zielvorgaben, ein planbares Arbeitspensum und echte Pausen schaffen die Grundlage dafür, dass Mitarbeitende ihre Kraft bündeln und auch langfristig einbringen können. Psychologische Sicherheit aufbauen: Sie bedeutet, dass sich Mitarbeitende im Team sicher fühlen, offen ihre Meinungen, Ideen und Fehler zu äußern, ohne Angst vor negativen Konsequenzen zu haben. Mit diesem Vertrauen fällt es auch leichter, sich einzubringen und Leistung zu erbringen.
Auch Weiterbildungsangebote spielen eine wichtige Rolle: Kompetenzen im Umgang mit Stress, Unsicherheit oder Resilienz lassen sich trainieren, so der Human Resources Manager. Solche Angebote förderten nicht nur die persönliche Widerstandskraft, sondern steigern auch die Fähigkeit, in anspruchsvollen Phasen Leistung abrufen zu können. Und auch externe Unterstützung darf nicht tabu sein: Externe Beratungen, digitale Tools oder 1:1-Sitzungen mit Psychologinnen und Psychologen senken die Hürde, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Entscheidend sei, dass solche Angebote aktiv kommuniziert werden und niederschwellig zugänglich sind. Und das alles sind nicht nur Programme für die Mitarbeiter: Auch Führungskräfte müssten mit ins Boot geholt werden: Ohne die aktive Rolle von Führungskräften bleiben
Maßnahmen oft wirkungslos. Sie sind die Schlüsselfiguren, wenn es darum geht, eine Kultur der mentalen Gesundheit zu verankern.
3. Individuelle Entwicklungspläne und Freiräume schaffen
Wenn Menschen ihre eigenen Stärken und Interessen einbringen könnten und ein klares Ziel für ihre eigene persönliche Entwicklung vor Augen hätten, seien sie auch motivierter, schreibt der Human Resources Manager. Damit das gelingt, brauche es Raum für individuelle Entwicklung und eine klare Perspektive. Individuelle Entwicklungspläne erarbeiten: Statt standardisierte Karrierepfade vorzugeben, sollten Unternehmen gemeinsam mit Mitarbeitenden herausarbeiten, was sie antreibt: Welche Ziele haben sie? Welche Kompetenzen wollen ausgebaut werden? Regelmäßige Check-ins helfen, diese Pläne aktuell zu halten und konkrete Schritte zu planen.
Potenziale sichtbar machen: Feedbackrunden und Mitarbeitergespräche helfen dabei, versteckte Potenziale im Team zu erkennen. Freiräume ermöglichen: Wenn Mitarbeitende die Möglichkeit haben, sich in Projekte einzubringen, neue Rollen zu erproben oder temporär in andere Bereiche zu wechseln, eröffnet dies neue Per-
GAEB-zertifiziert
Mobiles Aufmaß
Mengenermittlung in der Cloud
Aufmaß & Abrechnung aus Plänen
GAEB-Werkzeuge und XRechnung
CO2-Ermittlung aus GAEB-Dateien
spektiven. Interne Mobilität fördert nicht nur Motivation und Eigenverantwortung, sondern auch die Anpassungsfähigkeit des gesamten Unternehmens.
4. Anerkennung und Wertschätzung
Wie oben bereits ausgeführt: Geld zieht immer noch. Aber nicht nur. Monetäre Anreize sind schön und gut – und sie wirken auch. Das stellt auch der Human Resources Manager fest. Aber das allein reiche längst nicht mehr, um Mitarbeitende zu motivieren. Außerdem könnten es sich viele Unternehmen im Moment schlichtweg nicht leisten, Gehälter zu erhöhen. Das heißt, sie müssten andere Wege finden, um Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung zu zeigen.
Sachleistungen und Benefits: Zuschüsse zum Jobticket, Essensgutscheine, Firmenhandys oder Gesundheit-Benefits sind attraktive Alternativen zu Gehaltserhöhungen. Sie zeigen Wertschätzung im Alltag und lassen sich oft passgenau auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden zuschneiden.
Vertrauen und Eigenverantwortung: Mehr Autonomie, Mitsprache bei Entscheidungen und echte Beteiligung an Projekten geben Mitarbeitenden das Gefühl, gebraucht zu werden. Dieses Vertrauen setzt Energie frei und steigert die Lust, Verantwortung zu übernehmen.
Lob und persönliche Anerkennung: Ein ehrliches, individuelles Feedback oder ein öffentliches Dankeschön und Lob für persönliche Leistungen (zum Beispiel in internen Chatrooms oder in AllHands-Meetings) sind einfache, aber äußerst wirkungsvolle Mittel. Gerade kleine Gesten zeigen, dass Leistung wahrgenommen wird – und wirken stärker, als oft vermutet. Wer gute Arbeit leistet, soll nicht nur Lob bekommen, sondern auch mehr Verantwortung und Gestaltungsspielraum.
Brückensanierungen bei der Bahn
Mit MWM-Libero aufgemessen
Die Zahlen geistern nicht erst seit gestern durch die Presse, denen zufolge jede zehnte Brücke in Deutschland dringend saniert oder sogar abgerissen werden muss. Und es heißt, dass allein 11.000 Eisenbahnbrücken älter als 100 Jahre sind und in absehbarer Zeit überholt oder neu gebaut werden müssen. Hier kommen die B+H Bau GmbH und das Programm MWM-Libero ins Spiel.
Das nordrhein-westfälische Bauunternehmen und BVMB-Mitglied aus Drolshagen arbeitet überwiegend für Auftraggeber der öffentlichen Hand und hauptsächlich für die Deutsche Bahn AG im Bereich konstruktiver Ingenieurbau. So hat der Mittelständler mit seinen bahnerfahrenen Mitarbeitern zahlreiche Bauleistungen im Bereich des Ingenieur-, des Verkehrswege- und Bahnbaus erfolgreich abwickeln können, und das in zahlreichen Bundesländern wie NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Bayern.
Gut gerüstet für Bahnprojekte durch Präqualifikationen
Bereits 2012 erhielt B+H Bau die ersten Urkunden für die Präqualifikationen der Deutschen Bahn für den Bereich „Konstruktiver Ingenieurbau“ in den Produktkategorien
„massive Stützbauwerke“ sowie „Tunnel in offener Bauweise und Rahmenbauwerke“ für das Verzeichnis „A“ – Bauen unter Eisenbahnbetrieb ausgestellt. Kurz darauf folgte die Präqualifikation in der Kategorie Spezialtiefbau und den Warengruppen „Gründungen Pfähle“, „Stützbauwerke“, „Verankerungen“ und „Spezialtiefbau-Bauen unter Eisenbahnbetrieb“. Mit diesen Präqualifikationen ist das Unternehmen für den Neubau und die Sanierung der Bahnbrücken gut gerüstet.
Bild 1: Neubau der Eisenbahnüberführung Weißenthurm 2025
Bild 2: Neubau der Eisenbahnüberführung Lauchert 2022
Wichtig: Offline Daten erfassen
Um die Aufmaße der komplexen Projekte schnell und einfach zu erstellen, setzt der Mittelständler seit 2019 auf das bewährte MWM-Libero, eine Software für Aufmaß, Mengenermittlung, Bauabrechnung und XRechnung des Bonner Softwarehauses MWM Software & Beratung GmbH. Ausschlaggebend waren die Übersichtlichkeit, das gute Preis-/Leistungsverhältnis und die Möglichkeit, offline arbeiten zu können. Da auf den Baustellen oftmals keine WLAN-Anbindung vorhanden ist, können die Bauleiter die Daten offline erfassen und später im Büro übertragen. „Darüber hinaus können wir mit der Zusatzanwendung DIG-CAD Aufmaß schnell und einfach Mengen aus Plänen, Zeichnungen und Bildern für eine grafische Bauabrechnung ermitteln, die überprüfbar und nachvollziehbar sind“, erläutert Bau- und Projektleiter Erich Endres.
Das Tool erstellt daraus automatisch einen Aufmaßplan sowie eine prüffähige Mengenermittlung inklusive der Dokumentation der Einzelwerte. So bringt die REB-konforme Aufmaßerstellung mit DIG-CAD aus Plänen mit Übernahme der Daten in MWM-Libero zeitliche Vorteile besonders bei größeren Projekten mit einer längeren Laufzeit.
In der Regel bearbeitet Endres mit fünf Kollegen sieben bis acht Projekte gleichzeitig. Kleinere Projekte, wie z. B. der Bau von Wasserdurchlässen, sind in der Regel nach drei Monaten abgeschlossen, während größere Projekte wie die Sanierung von Brückenbauwerken eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren haben können. U. a. ist zunächst eine Hilfsbrücke zu erstellen, die Bestandsbrücke zurückzubauen, schließlich unter Gleisbetrieb eine neue Brücke seitlich zu errichten und diese dann an die endgültige Position einzufahren, einzuheben oder einzuschieben.
Übersichtliche Darstellung und Erfassung
MWM-Libero stellt das mittels der Datenart 86 eingelesene Leistungsverzeichnis des Auftraggebers mit seinen Positionen und den zugehörigen Kurz- und Langtexten sowie den Preisen in einer Baumstruktur auf der linken Bildschirmseite dar. Durch Auswahl eines Titels oder einer Position werden die dazu erfassten Ansätze auf der rechten Seite angezeigt. Diese Zuordnung kann bei der Erfassung oder später per Drag & Drop erfolgen. Genauso einfach können Ansätze kopiert oder in andere Positionen verschoben werden. Zudem können die Ansätze beliebigen Kriterien zugeordnet werden. Dies könnte je ein Kriterium für die Abschlagszahlung, für den Abschnitt/Achse oder geprüfte und nicht geprüfte Aufmaße sein. Ebenso wie die Zuordnung der Ansätze ist auch die Auswertung der Daten vom Anwendenden frei zu gestalten. So ist über verschiedene Auswertungsarten steuerbar, welche Daten in welcher Reihenfolge auszugeben sind. Diese Filter werden automatisch gespeichert und stehen bei allen Ausgaben zur Verfügung.
Hilfreich ist auch die Möglichkeit, zu jeder Position einen Memotext anzulegen. Dies können Notizen, Veränderungen im Bauablauf, Hinweise zum Fertigstellungsgrad etc. sein. Zur besseren Übersicht können diese Texte automatisch in der Baumstruktur markiert und in eine interne Liste gedruckt werden.
Die Aufmaße erfassen die Bauleiter entweder vor Ort, geben diese dann in Libero ein oder ermitteln sie aus den Plänen in DIG-CAD. Dazu wählen sie die zu erfassenden Positionen aus und erfassen gleichzeitig in DIG-CAD durch Anklicken der Eckpunkte des Bauteils in der Zeichnung die Mengen. Das Programm übermittelt dann alle Einzelwerte aus der Zeichnung an MWM-Libero. Eine REB blattweise Erfassung ist ebenfalls möglich. Für die Erfassung der Mengen stehen verschiedene Aufmaß-Funktionen über Stück, Länge/Wandlänge und unterschiedliche geometrische Formen, Neigungsfläche und Triangulation zur Verfügung. Damit optisch
Bild 3: Differenzliste (Soll-Ist-Vergleich)
Bild 4: Massenerfassung in MWM-Libero
Foto: MWM Software & Beratung
sofort erkennbar ist, um welche Leistungen es sich handelt, kann der Bauleiter verschiedene Farben für die erfassten Mengen definieren. Sollte die Zeichnung keine Maße enthalten, trägt DIG-CAD diese ein, sodass das Aufmaß noch schneller zu prüfen ist.
Optimierte Bauabrechnung
Die „Optimierte Bauabrechnung 2.0“ ist ein Vertragsbestandteil bei Bauvorhaben der Deutschen Bahn AG. Mit MWM-Libero setzt B+H Bau diese Vorgaben um. Für die Abschlagszahlen gibt Erich Endres die Maße ein und erstellt die Aufmaßblätter. Diese werden in Abstimmung mit der Bauüberwachung unterschrieben. Sind die Aufmaße bestätigt, wird eine DA11-Datei erzeugt und der Deutschen Bahn übergeben. Diese generiert daraus eine Mengen-/Preis-Ermittlungsliste, die von beiden Seiten bestätigt wird. Anschließend erhält B+H Bau eine Buchungsliste, anhand derer der Mittelständler die Rechnung stellen kann. Ein unproblematischer sowie norm- und verfahrenssicher Prozess.
Übersichtlich und einfach zu handhaben
Für Erich Enders zeichnet sich MWM-Libero insbesondere durch seine Übersichtlichkeit aus. „Klicke ich eine Position an, habe ich alle benötigten Daten auf einen Blick, wie Baumenge, erfasste
Mengen, den abgearbeiteten Prozentstand, Einheitspreis, Kurztext, Langtext etc.“ Daher ist das Programm für den Projektleiter aufgrund der Übersichtlichkeit, der einfachen Handhabung und der Zeitersparnis ein wichtiges Werkzeug. Der wichtige Soll-IstVergleich – hier Differenzliste genannt – wird auf Knopfdruck erstellt. Auch die Verbindung zum CAD-Programm DIG-CAD erleichtert das tägliche Arbeiten. Nachträge, die sich aufgrund der baulichen Gegebenheiten während der Sanierung ergeben haben, können in der Software schnell angelegt und die Aufmaße dazu eingegeben werden.
www.mwm.de; www.b-h-bau.de
Bild 5: DB Preisermittlungsliste Neubau Brücke
Bild 6: Ein anderer Blick auf die Eisenbahnüberführung Weißenthurm 2025
Decatur-Brücke Seevetal
Echterhoff stellt die Weichen beim Pilotprojekt über Europas größtem Rangierbahnhof
Alles andere als ein alltägliches Projekt: Unter Federführung der Bauunternehmung Gebr. Echterhoff wird seit März 2024 eines der herausforderndsten Infrastrukturprojekte Norddeutschlands realisiert: Die statische Ertüchtigung und Instandsetzung der ca. 750 m langen Decatur-Brücke. Diese Verstärkung liegt nach derzeitigem Stand voll im Plan – sowohl zeitlich als auch budgetär.
Die Brücke, benannt nach Seevetals US-Partnerstadt Decatur, führt über den Rangierbahnhof Maschen – Europas größten seiner Art – und ist damit ein zentraler Verkehrsknotenpunkt für die Region sowie ein essenzieller Zugang zum bahneigenen Gewerbegebiet und dem Fernbahnhof Maschen.
Seit ihrer Sperrung im Jahr 2016 war die Verbindung zwischen den Ortsteilen Maschen und Hörsten unterbrochen. Doch der Grund waren hauptsächlich sichtbare Schäden, nicht etwa neue gesetzliche Anforderungen an die Statik. Mit einer Patentbauweise bei der u. a. Leichtbeton im Bereich der Brückenkappen zum Einsatz kommt, wird die Decatur-Brücke nun „erleichtert“. Hierdurch können die erforderlichen neuen statischen Nachweise erbracht und die Brücke mit modernster Technik und durchdachter Planung fit für die Zukunft gemacht werden.
Alles Gute kommt von oben!
Rund 55 Bahngleise verlaufen direkt unter der Brücke – die logistische Herausforderung könnte kaum größer sein. Dennoch laufen die Arbeiten mit minimalen Einschränkungen für den Bahnbetrieb. „Entgegen der herkömmlichen Bauweise führen wir alle Arbeiten von oben aus – ein Vorgehen, das in dieser Form einzigartig ist und das wir daher auch europaweit patentieren ließen“, erklärt Lucas Wehrmann, Bauleiter bei Echterhoff.
Bild 1: Technologische Innovation, partnerschaftliche Zusammenarbeit und verlässliche Umsetzung kennzeichnen das alles andere als alltägliche Pilotprojekt Decatur-Brücke Seevetal unter Federführung von Echterhoff.
Bild 2: Zahlreiche Geländer-Abschnitte sind bereits montiert.
Die Brückenelemente werden segmentweise in 24-StundenSperrpausen montiert: keine dauerhafte Beeinträchtigung des laufenden Zugverkehrs. Jeweils zwei Kappensegmente à 12 m (Ost/West) werden ausgebaut und durch neue ersetzt.
Leichter, schneller, sicherer. Und einfach besser.
Im Mittelpunkt der statischen Ertüchtigung und Instandsetzung steht der Austausch der Brückenkappen:
– Die alten, schweren Stahlbeton-Kappen mit asbesthaltigen Abstandshaltern werden durch moderne Hybridkappen aus Leichtbeton ersetzt – ein System, das Echterhoff speziell für Projekte wie dieses entwickelt hat.
– Die Umstellung des Berührschutzes von horizontaler auf vertikale Anordnung stellt eine zentrale Maßnahme dar, da sie die statische Beanspruchung im Bereich des Kragarmanschnitts verringert.
– Die vorgefertigten Hybridsegmente werden kraftschlüssig eingebaut und machen aufwändige Schalungsarbeiten über den Gleisen überflüssig.
Ein weiterer Vorteil: Auf nachträgliche Eingriffe in den Bahnbetrieb kann verzichtet werden – ein unschätzbarer Vorteil gegenüber konventionellen Bauverfahren.
Höchste Eisenbahn: Schneller Baufortschritt mit absehbarem Ende.
Die bisherigen Baufortschritte sprechen für sich: Zahlreiche Hybridkappen, Geländer-Abschnitte und Berührungsschutzelemente wurden bereits
montiert. Zudem wurde die statische Ertüchtigung am Widerlager Achse 20 abgeschlossen, ebenso wie der Einbau von Schubverstärkungen und neuer Regenwasserleitungen im Inneren des Hohlkastens. Auch erste Asphaltarbeiten und Abdichtungen wurden in Teilbereichen bereits umgesetzt.
Sanierung in zwei Etappen
Die Sanierung erfolgt in zwei Etappen: Zunächst wird der Abschnitt auf der Hörstener Seite fertiggestellt. Danach folgt der Bereich zwischen Bahnhofsgelände und Maschener Seite. Ist alles im Zeitplan, wird die Brücke im Jahr 2026 wieder für den Verkehr freigegeben – rechtzeitig, um 2027 erforderlichenfalls auch als Umleitungsstrecke für Brückenerneuerungen der Autobahn GmbH über die Bundesautobahn A1 genutzt zu werden.
Rund 50 Mio. € investiert die Gemeinde Seevetal in die Ertüchtigung der Brücke. Rund 75 % der förderfähigen Kosten übernimmt das Land Niedersachsen. Trotz gestiegener Baupreise bleiben sowohl Zeitplan als auch Kosten im Rahmen. Für Seevetals Bürgermeisterin Emily Weede ist das ein klares Signal: „Ich bin erleichtert, dass wir endlich Fortschritte sehen und die zugesagte Förderung eingehalten wird.“
Mit dieser Baumaßnahme beweist Echterhoff einmal mehr seine Expertise in komplexen Großprojekten. „Es ist ein absolutes Unikat, an dem wir hier arbeiten. Eine Brücke dieser Dimension über einen derart belebten Rangierbahnhof zu bearbeiten – das erfordert nicht nur technisches Können, sondern vor allem ein durchdachtes Gesamtkonzept“, so Bauleiter Wehrmann.
Die Decatur-Brücke stellt einen weiteren Beweis für die einzigartige Arbeitsweise von Echterhoff dar: technologische Innovation, partnerschaftliche Zusammenarbeit und verlässliche Umsetzung.
www.echterhoff.de
Bild 4: Rund 55 Gleise überspannt die Decatur-Brücke.
Bild 3: Die nach Seevetals US-Partnerstadt Decatur benannte Brücke führt über Europas größten Rangierbahnhof Maschen.
Fotos: Echterhoff
Brückenkosten mit System
Von der Schätzung bis zur Dokumentation
Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) aus dem Jahr 2023 sind allein ca. 34.000 kommunale Brücken in einem schlechten Zustand. Für diese Bauwerke ist häufig die Sanierung einem Ersatzneubau in wirtschaftlicher Hinsicht gegenüberzustellen. Das Ingenieurbüros Preihsl+Schwan Beraten und Planen GmbH in Burglengenfeld mit rund 60 Mitarbeitenden beschäftigt sich u. a. mit genau diesen Themen. California unterstützt die Ingenieure dabei als Software für Kostenplanung und -verfolgung.
Bereits seit 1985 setzen die Planer aus dem ostbayerischen Burglengenfeld auf das durchgängige AVA- und Baukostenmanagementsystem der Münchener G&W Software AG. Gedanken an andere Programme gab es in den vier Jahrzehnten nie, da man sowohl mit den Funktionalitäten als auch mit der mittlerweile dreißigjährigen Betreuung durch den Service- und Vertriebspartner BSS BauSoftwareSysteme äußerst zufrieden ist. So ist die Durchgängigkeit der Software ein wichtiger Faktor, da das Büro damit alle wesentlichen Anforderungen abdecken kann – von der ersten Kostenschätzung bis zur Dokumentation der abgeschlossenen Baumaßnahme.
Intuitive Benutzeroberfläche
Laut Projektleiter und Fachingenieur für Brückenbau, Florian Stiegler, B. Eng., ist die Einarbeitung neuer Mitarbeitender durch die Umstellung auf die Generation CaliforniaX noch unkompli-
zierter geworden. Dies besonders durch eine moderne, grafisch ansprechende Oberfläche mit selbsterklärenden Dialogen sowie aussagekräftigen und intuitiven Symbolen. Etwa ein Drittel der Mitarbeitenden arbeiten regelmäßig und ein Großteil der Mitarbeitenden unregelmäßig mit der Software, sodass der intuitiven Benutzeroberfläche eine große Bedeutung zukommt.
Die Ingenieure am Standort Burglengenfeld erbringen Planungsleistungen im Bereich Industrie- und Gewerbebauten sowie im Tief- und Ingenieurbau, wobei der Schwerpunkt auf dem Brückenbau liegt. Zu den Auftraggebern bei letzterem zählen Städte und staatliche Bauämter, zahlreiche Kommunen und Gemeinden. Der Großteil der Aufträge liegt in der Sanierung von Bauwerksschäden, aber auch in der Planung von Ersatzneubauten, um die Brücken zu optimieren und an die aktuellen Normen anzupassen. Auch kleinere Gemeinden stellen interessante Bauherren für das Ingenieurbüro dar. Denn bereits ab der Beratung der Gemeinden zur Unterhaltspflicht ihrer Brückenbauwerke, über die Bauwerksprüfung bis zur Planung einer möglichen Sanierungsmaßnahme begleitet das Ingenieurbüro den gesamten Prozess.
Schon erste Kostenschätzung mit System
Haben die Ingenieure früher die erste Kostenschätzung mit Excel durchgeführt, so setzen sie heute auf das datenbankgestützte AVA-Programm. Dazu bilden die Ingenieure aus eingereichten Angeboten vergleichbarer Projekte den Mittelwert und nutzen für
Bild 1: Ersatzneubau der Dentwagengrabenbrücke bei Vohburg
Foto: Preihsl+Schwan Beraten und Planen
die Kostenschätzung, ein Stamm-LV oder den Standardleistungskatalog. Zusätzlich zu den gespeicherten Preisen nutzt man den Standardleistungskatalog STLK und das ergänzende Regelwerk für den Bau von Straßen des Bayerischen Staatsministeriums RLK StB-By.
Kostengliederung nach DIN 276
Beziehen die Bauherren Fördermittel, sind die Kosten schon in einem frühen Stadium nach der DIN 276 zu gliedern. Mit California ist eine automatische Kostendokumentation aller Projektstadien z. B. nach der DIN 276 oder nach allen anderen Standardkostengliederungen schnell, präzise und flexibel möglich. Stiegler erläutert: „Da die DIN 276 mit allen Unterkategorien hinterlegt ist, können wir die Kosten der entsprechenden Kostengruppe im Programm zuweisen und müssen diese nicht aufwendig aus der DIN herausziehen oder in Hilfswerken nachschlagen.“ Eine Detaillierung im weiteren Projektverlauf ist ebenfalls machbar.
In jeder Leistungsphase validieren die Ingenieure die Kosten, wodurch diese über das gesamte Projekt hinweg verfolgt, verglichen und dokumentiert werden können. Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Kosten sind somit leicht zu identifizieren.
Grafische Darstellung der Kosten
Das Ingenieurbüro erstellt für seine Auftraggeber alle Ausschreibungsunterlagen und übermittelt die Daten in den geforderten Austauschformaten an den Bauherren. Für kleinere Kommunen stellt es die Unterlagen auf Ausschreibungsplattformen bereit. Im Optimalfall erhält Preihsl+Schwan von den anbietenden Unternehmen GAEB 90, GAEB 2000 oder GAEB XML Dateien. Diese werden in California eingelesen. Anschließend lässt sich der Preisspiegel in der vom Projekt geforderten Detailtiefe mit maximalen und minimalen Werten jeder Position ausgeben. Eine grafische Darstellung des Preisspiegels bietet eine optimale Möglichkeit zur ansprechenden Visualisierung der Kosten z. B. vor einem Bauausschuss.
Leicht gemachtes Kostenträgersplitting und Zeitersparnis
Sollte ein Auftraggeber Gelder aus verschiedenen Fördertöpfen erhalten oder eine Kostenaufteilung zwischen der Kommune und übergeordnetem staatlichem Bauamt vorgesehen sein, unterstützt das Mengen- und Kostenträgerträgersplitting (KTR) den Brückenplaner. Das Modul KTR ermöglicht sowohl eine manuelle als auch eine automatische Kostenverteilung. Zudem können die Kosten nach Kostenstellen und Kostenträgern dargestellt werden. Dabei erfolgt der Nachweis auch für Rechnungen, Gutschriften und Zahlungsfreigaben.
Vorteilhaft ist auch die strukturierte Datenablage. So können die Ingenieure schnell sowohl auf laufende als auch auf vergangene Projekte zugreifen. Der größte Nutzen ist allerdings die Zeitersparnis durch die schnelle Einarbeitung, die einfache Bedienung, die Durchgängigkeit sowie die unkomplizierte Rechnungsprüfung. Mittlerweile hat der Einsatz von California für Preihsl+Schwan auch eine strategische Bedeutung. Bei Bewerbungen mittels VGV-Verfahren können die Planer den Bauherren detailliert präsentieren, wie sie die Kosten planen, verfolgen und dokumentieren, und bieten ihnen somit die bestmögliche Kostensicherheit. Sehr zufrieden ist man bei Preihsl+Schwan auch mit der schnellen und professionellen Unterstützung durch Doris Diebel, Inhaberin der BSS BausoftwareSysteme, bei der Beantwortung von Fragen im Tagesgeschäft. Beim Umstieg auf CaliforniaX hat Doris Diebel Schulungen durchgeführt, sodass die Umstellung auf die neue Generation problemlos gelang.
www.gw-software.de; www.beraten-planen.de
Bild 2: Beispielhaftes LV in California entsprechend der DIN 276
Bild 3: Beispielhafter Preissiegel mit vier Bietern
Lärmschutz mit Identität: Gestaltung im Planungsabschnitt Müllheim–Auggen
von Francisco Morcelo - Mailänder Consult GmbH und Gerhard Thaler - Leube Betonteile GmbH & Co KG
Im Zuge des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs gewinnt Lärmschutz zunehmend an Bedeutung. Mobilität und Lebensqualität müssen dabei Hand in Hand gehen. Nachhaltige Lösungen berücksichtigen nicht nur technische Anforderungen, sondern auch ökologische und soziale Aspekte.
Dabei ist Lärmschutz weit mehr als eine schützende Wand gegen Verkehrslärm. Er ist ein integraler Bestandteil moderner Infrastruktur, der Funktionalität mit Ästhetik verbindet. Durch architektonisch durchdachte Gestaltung, individuell angepasst an die Anforderungen der Umgebung, fügt sich Lärmschutz harmonisch in das Landschaftsbild ein.
Lärmschutzwände werden zu Gestaltungselementen – sie prägen Räume, schaffen Identität und tragen zur Akzeptanz von Infrastrukturmaßnahmen bei. So entsteht Mobilität im Einklang mit der Landschaft: zukunftsfit, nachhaltig und menschenfreundlich.
Ein aktuelles Leuchtturmprojekt ist der DB-Streckenausbau Müllheim–Auggen – hier wird eindrucksvoll Rechnung getragen, wie zeitgeistiger Lärmschutz zum Ausdruck lokaler Identität wird.
Architektur mit Bezug zur und für die Region
Im Rahmen des Großprojekts „Aus- und Neubau Karlsruhe–Basel“ erhielt die Mailänder Consult GmbH im Jahr 2019 den Zuschlag der Deutschen Bahn für die Generalplanung im Abschnitt Müllheim–Auggen. Ziel dieses Infrastrukturvorhabens ist die Schaffung einer leistungsfähigeren Bahnstrecke zur Entlastung der bestehenden Gleise und zur Verbesserung der Kapazitäten für Fern-, Regional- und Güterverkehr.
Die Planung der Lärmschutzmaßnahmen stellte dabei eine besondere Herausforderung dar: Sie musste nicht nur den hohen technischen Anforderungen genügen, sondern auch gestalterisch und ökologisch überzeugen. Parallel zu den Abstimmungen mit der Deutschen Bahn startete bereits im Juli 2019 ein intensiver Dialogprozess mit den Gemeinden sowie den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort – ein zentraler Bestandteil der Planung, um Akzeptanz und Identifikation bei Anrainer:innen zu fördern.
„Unser Ziel war es, den Lärmschutz nicht als Fremdkörper, sondern als Teil der Landschaft zu gestalten und im Rahmen der Planungskriterien zu bleiben“, erklärt Francisco Morcelo, der verantwortliche Architekt.
Der Planfeststellungsbeschluss definierte klare Rahmenbedingungen – die Lärmschutzwände sollten primär nach schalltechnischen Gesichtspunkten gestaltet werden. Gleichzeitig empfahl die Behörde, städtebauliche Aspekte wie Farbgebung, Form und Begrünung in Abstimmung mit den Gemeinden zu berücksichtigen. Daraus ergaben sich fünf zentrale Kriterien:
– Schallschutz: Maximale Wirksamkeit gemäß den akustischen Anforderungen.
– Technische Integration: Enge Verzahnung von Gestaltung und Bauplanung.
– Gestalterische Qualität: Landschaftsverträgliche und ortsbezogene Ästhetik. – Partizipation: Einbindung der lokalen Bevölkerung und Kommunen.
– Ökologie: Berücksichtigung von Wildtierdurchlässen, Fledermausüberführungen und landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen.
Die gestalterische Leitidee berücksichtigte alle Aspekte und war das Ergebnis der Einbindung in die charakteristische Landschaft des Markgräflerlands. Topografie, Vegetation und lokale Kultur prägten die Entwürfe maßgeblich.
„Die Höhenzüge von Schwarzwald und Vogesen, die Farben der Rebenlandschaft und die Geologie der Gegend sowie die kulturelle Identität waren für uns zentrale Inspirationsquellen“, führt Morcelo aus.
So abstrahieren die Innenseiten der Lärmschutzwände die Topografie der Region durch reliefartige Höhenlinien und farbliche Schichtungen. Sie erzeugen eine atmosphärische Tiefenwirkung und sorgen für einen sanften visuellen Übergang in die angrenzende Landschaft. Gleichzeitig greifen die Außenseiten mit differenzierten Grün- und Beigetönen die Vegetation und Geologie auf. Sie sorgen durch Oberflächenvariationen mit Bezug zu Wasser und Stein für eine harmonische Ansicht für Anrainer:innen und Kommunen. Am Haltepunkt Auggen wurden die Rebenlandschaft und die Weinberge durch hohlwellige Holzbetonelemente in Grün-, Gelb- und Rottönen interpretiert – ergänzt durch glatte graue Flächen, die Wege und Schneisen symbolisieren.
„Wir wollten eine Gestaltung schaffen, die sowohl funktional als auch poetisch ist – eine Infrastruktur, die spricht“, so der Architekt weiter. Künstlerische Details wie handgefertigte Traubenornamente und ein farbiges Pixelmotiv oder transparente Glaselemente unterstreichen diesen Anspruch und verbinden Infrastruktur mit lokalem Handwerk und Ausdruck.
Partnerschaft in Qualität und Individualität
Ein zentraler Partner in der Umsetzung des Lärmschutzprojektes war das österreichische Unternehmen Leube Betonteile. Als langjähriger Spezialist für Betonfertigteile im Bereich Lärmschutz brachte Leube nicht nur technisches Know-how, sondern auch ein tiefes Verständnis für gestalterische Anforderungen mit.
Die eingesetzten Holzbeton-Elemente überzeugten durch ihre natürliche Anmutung und hohe akustische Wirksamkeit. Dank des hohen Vorfertigungsgrads konnten komplexe Gestaltungsideen präzise und effizient umgesetzt werden – von reliefartigen Oberflächen bis zu individuell gefärbten Modulen aus Holzbeton.
„Leube überzeugt im Bereich Lärmschutz seit vielen Jahren“, betont Morcelo. „Die Kombination aus technischer Präzision, gestalterischer Offenheit und ökologischer Verantwortung hat die Zusammenarbeit in diesem Projekt maßgeblich geprägt.“
Fazit
Der Abschnitt Müllheim–Auggen zeigt exemplarisch, wie Infrastrukturprojekte durch interdisziplinäre Planung, regionale Verankerung und starke Partnerschaften über ihre reine Funktion hinauswachsen können. Die Verbindung von Technik, Gestaltung und Bürgerbeteiligung schafft nicht nur Schutz, sondern auch Identität.
Die Möglichkeit zur Individualisierung – etwa durch spezielle Farbkonzepte, Oberflächenstrukturen oder künstlerische Einlagen –machte es möglich, den Lärmschutz als integralen Bestandteil des öffentlichen Raums zu gestalten.
Fakten
– Konzeption, Planungswerkstätten und Baubeginn 2019
– 6 Kilometer zwischen Müllheim und Auggen
– 8 neue Gleisanlagen für Nah- & Güterverkehr
– 12 Brückenbauwerke
– 23.000 m² Lärmschutz – davon ca. 17.000 m² einseitig hochabsorbierende Wände mit verschiedenen Strukturen auf der Rückseite
Digitalisierung im Lärmschutzbau im Bereich der Deutschen Bahn – Gegenwart und Zukunft
von Astrid Hautz, VIA IMC GmbH, Berlin und Olaf Issinger, EUROVIA Infrastructure GmbH, TECO Schallschutz Wiesbaden
Die Baubranche steht vor einem grundlegenden Wandel. Steigende Anforderungen an Effizienz, Dokumentation und Nachhaltigkeit erfordern innovative Lösungen, die Arbeitsprozesse digital unterstützen. Die VIA IMC GmbH – eine Tochtergesellschaft der VINCI Construction GmbH – gestaltet diesen Wandel aktiv mit. Durch den gezielten Einsatz von Drohnen, künstlicher Intelligenz (KI) und mobilen Applikationen wird die Planung, Umsetzung und Kontrolle von Bauprojekten grundlegend verändert – effizienter, präziser und transparenter.
Der Einsatz von Drohnen im Straßen- und Tiefbau trägt maßgeblich zur Digitalisierung von Baustellen bei. Drohnen ermöglichen eine schnelle und präzise Erfassung von Geländedaten durch Luftbildaufnahmen und 3D-Vermessung. So lassen sich Baufortschritte in Echtzeit dokumentieren und digitale Geländemodelle erstellen.
Sie können sowohl in der Kalkulations-, Bauausführungs- und Abrechnungsphase sinnvoll eingesetzt werden. Auf Basis von Punktwolken können Mengen und Massen ermittelt werden, was Baubesprechungen effizienter und verständlicher gestalten lässt.
Basis sind diejenigen Bilder, die von der Drohne aufgenommen werden. Diese sollten sich mindestens zu 80% überlappen, um daraus ein sinnvolles 3D Modell generieren zu können. Entscheidend ist bei der Prozessierung die Auswahl des richtigen Lage- und Höhensystems. Die Genauigkeit der photogrammetrischen Modelle wird durch den Einsatz von RTK-Technologie (Real-Time Kinematic) und oder durch den Einsatz von Passpunkten (GCP), am Boden vermessenen Referenzpunkten, erhöht.
Die von der VIA IMC GmbH eingesetzte Plattform AVUS.Portal ermöglicht das Zusammenspiel unterschiedlicher Datenquellen:
– Drohnendaten (Punktwolken)
– Bestehende Orthomosaiks
TaschenMesser Anwendungen (Softwareanwendungen am mobilen Endgerät)
Die Daten dienen gleichzeitig KI-basierten Modellen zur Mengenermittlung von Haufwerken und Objekterkennung, die wiederum von den Nutzenden abgefragt werden können.
Ob Gestein, Asphalt oder vielen anderen Anwendungsfällen: Bei der täglichen Arbeit müssen oft Materialmengen (Haufwerke) ermittelt werden. Mit den modernen Technologien ist der Aufwand gering und der Mehrwert groß. Durch die mit der Drohne aufgenommenen Bilder entstehen viele Daten. Eine künstliche Intelligenz ist dann in der Lage, bei den aus Schüttgut bestehenden Materialhaufen individuelle Haufwerke zu erkennen und das Volumen je Haufwerk zu berechnen. Auch mit dem Handy können Haufwerke unkompliziert berechnet werden: Seit dem iPhone 12 Pro verfügen alle iPhone-Pro-Geräte über einen Sensor, der mithilfe
unsichtbarer Laserstrahlen die Entfernung zu einem Objekt ermittelt. Die Applikationen sind mit den Daten in der Lage, Volumen und Gewichte zu berechnen. Da die Daten direkt digital vorliegen, ist es auch kein Problem, daraus die entsprechende Abrechnung oder Inventurgrundlage zu erstellen.
Durch die Kombination von Photogrammetrie, Passpunkten, RTK, Laserscanning und Software lassen sich somit digitale Geländemodelle mit hoher Präzision erzeugen, die eine effiziente und transparente Bauausführung unterstützen und den Weg zur digitalen Baustelle ebnen.
Ergänzt wird die Anwendung der Drohne durch die sog. „TaschenMesser“ Technologie bei der EUROVIA Infrastructure GmbH. TaschenMesser umfasst verschiedene Apps, die mit einem Roverstab verbunden werden können und damit
– Passpunkte für die Drohne eingemessen werden können
Grundsätzlich Aufmaße und Abrechnungsgrundlagen erstellt werden können
– Kleinere Bereiche der Baustelle gescannt und damit dokumentiert und für die Weiterverarbeitung im Innendienst bereit gestellt werden
Konkret werden die Technologien sowohl im Straßen-, Brücken, Kanalbau als auch im Lärmschutzwandbau eingesetzt.
Die Business Unit TECO Schallschutz der EUROVIA in Wiesbaden ist Vorreiter in der Anwendung dieser neuen Technologien. Schon lange werden regelmäßig sämtliche Baustellen im Lärmschutz im Bereich der Deutschen Bahn mit der Drohne beflogen und mit Videoaufnahmen und Vermessungsflügen dokumentiert. Hierzu wurden eigens mehrere Mitarbeiter in einem speziellen Lehrgang zum Drohnenpiloten ausgebildet.
Besonders hilfreich ist die Nutzung dieser Technologie bei den sehr langen Baufeldern im Lärmschutz oder auch im Bahnsteigbau. Mussten die kilometerlangen Baustellen früher in zeitraubenden Begehungen abgelaufen werden, um den Bauzustand zu dokumentieren, fliegt heute die Drohne in wenigen Minuten über das Baufeld und sammelt binnen kürzester Zeit millionenfach Daten. Diese können dann zu Dokumentationszwecken oder auch als Nachweis für erbrachte Bauleistungen und damit zur Abrechnung verwendet werden.
Neben der reinen Dokumentation und Unterstützung bei der Bauabrechnung werden die gewonnenen Daten auch bei der Qualitätskontrolle verwendet. Durch die Möglichkeit die Ausführungspläne in AVUS.Digital hinter die Drohnenvermessung zu legen, kann man auf einen Blick eventuelle Abweichungen vom Bau-Soll erkennen und frühzeitig korrektive Maßnahmen ergreifen. Andersherum kann man bereits im Zuge der Arbeitsvorbereitung mögliche Kollisionen oder Hindernisse zwischen Planung und den örtlichen Gegebenheiten erkennen und ist so in der Lage frühzeitig gemeinsam mit dem Auftraggeber nach Lösungen zu suchen – das spart wertvolle Zeit in den Sperrpausen.
Die Drohnenflüge tragen neben den beschriebenen Vorteilen auch wesentlich zur Verbesserung der Arbeitssicherheit auf den Baustellen bei. So können sie helfen, gefährliche Begehungen im Baufeld zu vermeiden – etwa in unwegsamem Gelände oder auf Böschungen und Brücken - und damit potentielle Arbeitsunfälle zu verhindern.
Auf den Baustellen der TECO Schallschutz Wiesbaden gehört auch die Nutzung des TaschenMessers zum täglichen Geschäft. Hierfür ist jeder Bauleiter und Polier mit einem Tablet PC ausgestattet, auf dem die entsprechenden Applikationen installiert sind. Zusammen mit einem Roverstab können so in Sekundenschnelle Kabelllagen oder Flächen und Volumina etwa bei Suchschachtungen aufgemessen werden. Die mit dem TaschenMesser aufgenommenen Flächen und Punkte können per AVUS.Portal in der Punktewolke des Drohnenflugs in Form von Annotationen hochgeladen werden. Diese Daten können dann direkt für die weitere Abrechnung der Bauleistung genutzt werden.
Der nächste Schritt ist dann die automatisierte Übernahme dieser digitalen Daten in iTWO: Die Drohne fliegt über die Baustelle, die künstliche Intelligenz erkennt dabei die ausgeführten Leistungen, gleicht diese mit den Positionen des Leistungsverzeichnis ab und erstellt eigenständig entsprechende Aufmaße und die zugehörige Rechnung an den Auftraggeber. Zunkunftsvision? Heute noch vielleicht, aber morgen schon gängige Praxis.
Fest steht, dass wir in der Bauindustrie noch ziemlich am Anfang der Digitalisierung stehen. Die Entwicklung schreitet jedoch durch hochmotiviertes und qualifiziertes Fachpersonal in einem enormen Tempo voran. Neue (intelligente) Technologien werden das Leben auf unseren Baustellen wesentlich verändern und vereinfachen. Sie können unterstützen, sie sparen Zeit und Geld, was letztlich uns allen zugutekommt. Allerdings werden sie den Menschen auf absehbare Zeit nicht ersetzen können - und das ist gut so.
Nachhaltig – digital – autonom: Zukunft der Baumaschinen live gegenwärtig
Über die 8. Ausgabe des Construction Equipment Forums
Es erlebte dieses Jahr bereits seine 8. Ausgabe, das Construction Equipment Forum in Stockstadt am Rhein. Am 7. und 8. Oktober 2025 traf sich die Baumaschinenbranche zu einem inzwischen jährlichen Pflichttermin in so angenehmen wie repräsentativen Tagungs- und Ausstellungsräumen des Coreums zu Stockstadt unweit Worms.
Das Format ist bewährt. Die Managementkonferenz adressiert zugleich Abnehmer, Anbieter und Zulieferer und alles dreht sich um die Zukunft der Baumaschinenindustrie, die man sich nicht spannend genug vorstellen kann. Themen wie alternative Antriebe, die digitale Baustelle, autonome Fahrzeuge und der internationale Wettbewerb. Die beiden Konferenztage sahen zu diesen Themen Keynote-Reden, Masterclass-Diskussionen, Fachvorträge und Workshops. Hinzu kommt die begleitende Fachausstellung, die das Neueste in der Maschinensteuerung, in KI und anderer digitaler Technik bietet.
Unter dem Motto „Baumaschinen neu denken: Nachhaltig. Digital. Autonom.“ trafen sich über 300 Fach- und Führungskräfte der Baumaschinenbranche – darunter Baumaschinenhersteller (u. a. Atlas, Doosan Bobcat, HAMM, HD Hyundai Infracore, HITACHI, Husqvarna, JCB, JLG, Liebherr, Manitou, Sennebogen, TEREX, Volvo, Weycor, WIRTGEN, Zeppelin Baumaschinen), Baufirmen (u. a.
Goldbeck, HOCHTIEF, Köster, Leonhard Weiß, Max Bögl, ÖSTU Stettin, Schimmer, STRABAG, SWIETELSKY) und Zulieferer (u. a. DEUTZ, BORGWARNER, HATZ, LUIS Technology, SCHAEFFLER). Gemeinsam wurden die drängendsten Herausforderungen und Zukunftsthemen der Branche diskutiert:
– Alternative Antriebskonzepte
Digitalisierung und Vernetzung
Assistenzsysteme und Automatisierung – Marktdynamiken und globale Herausforderungen
„Hochkarätig“ klingt leicht abgegriffen – traf hier in Stockstadt aber zu. Ein Konferenzprogramm mit über 50 teils namhaften Vortragenden. Bereits die Eröffnungskeynote von Ralf Lüddemann, Vorstandsmitglied bei Strabag, setzte ein klares Signal: Unter dem Titel „Klartext: Was Bauunternehmen wirklich von OEMs für eine vernetzte Baustelle brauchen“ beleuchtete er praxisnah die Erwartungen an Maschinenhersteller im digitalen Wandel.
Im Anschluss die Keynote „Sustainable Sustainability“ von Francesco Quaranta, CEO, HITACHI CM Europe. Er ging den Fragen nach, was tatsächlich notwendig ist, damit Nachhaltigkeit in der Baumaschinenbranche wirklich nachhaltig und finanzierbar wird.
Bild 1: Baumaschinen nicht nur neu denken, sondern auch neu steuern.
Im Impuls Panel „Automatisierung und autonomes Arbeiten: Technische Machbarkeit und die Auswirkungen für die Branche“ ging es um technologische Reifegrade sowie die strukturellen und gesellschaftlichen Veränderungen und Herausforderungen autonomer Baumaschinentechnologien. Panellisten waren unter anderem Dr. Stefan Klumpp, Vorstand der HAMM AG sowie Dr. Thomas Gröninger, Head of Departments BIM Infrastructure, Mapping & GIS, SWIETELSKY und Martin Groschke, Co-Founder & Managing Director, Luis Technology.
Erlebnis, Austausch und Expertise
Neben dem Konferenzprogramm erwartete die Teilnehmenden ein praxisorientierter Deep Dive und ein interaktiver Workshop, welche gezielt Fachwissen vertieften. Die begleitende Ausstellung mit rund 40 Ausstellern, Partnern und Sponsoren fungierte als zentrale Plattform für Innovation, Produktpräsentationen und persönliche Gespräche.
Der Women in Construction Lunch, bei dem Sichtbarkeit, Austausch und Empowerment zentrale Themen waren, stand unter der Schirmherrschaft von Maximiliane Straub (Goldbeck), Julia Häser (SWECON) und Britta Preuß (DLL).
Prägender Eindruck auch hier: Die Digitalisierung schreitet in großen und immer größeren Schritten voran und KI ist nicht nur in aller Munde, sondern längst state of the art in zahlreichen Systemen, Applikationen und Maschinenbauteilen.
Besonderes Highlight war die Coreum Discovery Tour am Vorabend des Events: Modernste Baumaschinen live in Aktion und Im Anschluss ein Get-together im Sandkasten bei Bier und entspanntem Netzwerken. Innovation, Austausch und Atmosphäre – alles an einem Ort.
Vielfältige Networking-Formate brachten die gesamte Wertschöpfungskette zusammen: Vom Networking Kick-off, dem gemeinsamen Dinner, Speed Networking und dem KI-gestütztem Matchmaking war für alle was dabei.
Und – bitte vormerken: Das nächste Construction Equipment Forum findet am 13. und 14. Oktober 2026 statt.
www.constructionforum.de
Bild 2: Die Besucher des 8. Construction Equipment Forums erwartete ein opulentes Vortragsprogramm mit über 50 teils namhaften Rednern.
Am 1. August 1955 trat Herr Werner Amand in den 1938 gegründeten elterlichen Fuhrbetrieb ein. Am 04.09.2025 wurde nun das 70jährige Engagement des inzwischen 89 Jahre alten Seniorgesellschafters bei und für AMAND gefeiert. Ein Jubiläum, das nur durch das Engagement, die Treue und die harte Arbeit vieler Mitarbeitende möglich wurde. Gemeinsam mit seinen beiden Brüdern Karl-Heinz und Norbert, sowie Heinz Kerbitz und engagierten Mitarbeitern wurde Schritt für Schritt aus einem kleinen Familienbetrieb eine starke, innovative Unternehmensgruppe aufgebaut, die heute knapp 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt und über 200 Mio. € Umsatzerlöse erzielt.
Das Aufgabengebiet der Unternehmensgruppe hat sich im Laufe der Jahrzehnte gewandelt.
– Nach dem Krieg lag der Fokus auf der Enttrümmerung von Grundstücken.
– Dann folgte die Spezialisierung im schweren Erd- und Entwässerungsbau
– Später erweiterte sich das Tätigkeitsfeld auf den Tief- und Straßenbau
– Die erste Landstraße wurde am Stausee WuppertalBeyenburg gebaut (L414)
–
Ende der 60er Jahre dann das erste Autobahnlos über 6 km Länge auf der A61 bei Euskirchen.
– Den Herausforderungen im Erdbaulos E21 auf der A4 bei Gummersbach begegnete man mit einem von Werner Amand konzipierten und patentierten Verladebunker, der eine Spitzen-Verladeleistung von nahezu 20.000 m³ pro Tag brachte.
– Spätestens mit der Übernahme der Komplett-Bauleistung des 35 Mio. D-Mark großen Mischloses E10/F7 auf der Sauerlandlinie A45, welches Erd-, Entwässerungs-, Fahrbahndecken- und Brückenbau umfasste, ist AMAND ein in der Branche mehr als ernstgenommener Partner. Einer der damals für AMAND im Brückenbau arbeitenden Subunternehmer war übrigens die Philipp-Holzmann AG.
Bild 1: AK Kaiserberg A3, Ersatzneubau BW 2, 4, 5, 8.1, 8.2 und 9
Die Wiedervereinigung eröffnete Chancen, die nach dem Kriege hier im Westen mangels Geld und Kenntnissen verwehrt waren, beides war nun vorhanden:
Der Erwerb von Abbauflächen für Kies, Sand, Lehm und Hartgestein, – der Aufbau und Betrieb von Recyclinganlagen für Bauschutt und leichte Abfälle, die zu Sekundär- Brennstoffen verarbeitet werden, – der Betrieb bergrechtlicher Rückverfüllungen und abfallrechtlicher Deponien.
So entstanden in Sachsen mehrere Betriebsstätten, die heute noch betrieben werden.
AMAND - Wir bauen Infrastruktur
Seit über zehn Jahren ist AMAND auch im Brückenbau aktiv. Damit hat sich das Unternehmen zum Spezialisten für die Erstellung von Verkehrs-Infrastruktur entwickelt. Diese ist insbesondere in NRW mehr als marode. Dieser Umstand, sowie das von der neuen Bundesregierung beschlossene Investitionsprogramm für Infrastruktur sichern nachhaltig die Zukunft der Unternehmensgruppe und damit die Arbeitsplätze der Mitarbeiter, für viele Jahre.
Ein weiterer wichtiger Mosaikstein ist der um die Jahrtausendwende entstandene Bereich Landentwicklung. Hierbei werden Grundstücke optioniert, gemeinsam mit den Kommunen Planrecht geschaffen, Erschließungsleistungen erbracht und die parzellierten sowie erschlossenen Grundstücke an interessierte Dritte verkauft. Damit wird aktiv zur nachhaltigen Flächennutzung und Stadtentwicklung beigetragen.
Die Feier fand am 4. September 2025 auf dem firmeneigenen Betriebshof in Ratingen statt. Eingeladen waren alle Mitarbeitende der Unternehmensgruppe, Vertreterinnen und Vertreter der
Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik, der Verbände, Vereine und Lieferanten. Grußworte wurden von der stv. Ministerpräsidentin des Landes NRW, Frau Mona Neubaur, dem Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf, Dr. Keller, dem Bürgermeister der Stadt Ratingen, Klaus Pesch, dem IHK-Vizepräsidenten Marcel Abel, der Hauptgeschäftsführerin des Bauindustrieverbandes NRW, Frau Professorin Beate Wiemann, dem Jugendfreund Dr. Günter van Endert und dem AMAND-Geschäftsführer, Jörg Wieck überbracht. Überraschungsgast für die begeisterten Kicker-Spieler der Firma AMAND war die fünfmalige Weltmeisterin im Tischfußball, Linh Tran aus Hamburg, die an einem Turnier-Kickertisch ihr Können zeigte.
Durch die Veranstaltung führte UNICEF-Botschafter Heribert Klein, musikalisch unterstützt von Willy Ketzer und seinen internationalen Musikerfreunden sowie der N`Awlins Brass Band um Jan Wouters aus den Niederlanden. Für das leibliche Wohl der Gäste sorgte die Brauerei Schumacher.
Privatkunden, die Handwerker mit Arbeiten in ihrem Privathaushalt beauftragen, bekommen unter bestimmten Voraussetzungen im Steuerbescheid eine Steueranrechnung nach § 35a EStG in Höhe von 20 Prozent der abgerechneten Arbeitsleistung, maximal in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr. Eine der Voraussetzungen: Der Privathaushalt befindet sich in einem Eu- bzw. EWR-Staat.
UBB-Tipp: Der Europäische Gerichtshof muss nun entscheiden, ob es die Steueranrechnung ausnahmsweise auch gibt, wenn sich der Privathaushalt des deutschen Steuerzahlers in der Schweiz befindet. Denn lehnt das Finanzamt in solchen Fällen die Steueranrechnung ab, könnte das ein Verstoß gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz bedeuten (EuGH, Rs. C-223/25).
02 Last-Minute-Steuertipp I: Steuern sparen mit Altersvorsorge
Wer Geld übrig hat und in seine Altersvorsorge investieren möchte, kann freiwillige Zahlungen in die Deutsche Rentenversicherung zur Minderung einer Rentenlücke leisten oder Beiträge in einen privaten Rürup-Rentenvertrag (= Basisrente) einzahlen. Die Beitragszahlungen in eine Rentenversicherung sind 2025 als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 Euro/58.688 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Steuerzahler) abziehbar.
03 Last-Minute-Steuertipp II: Feststellung einer Berufskrankheit
Sind einem Arbeitnehmer 2025 hohe Kosten zur Heilung oder Linderung einer Krankheit entstanden? Dann kann er die selbst getragenen Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Wermutstropfen: Das Finanzamt ermittelt eine zumutbare Belastung und nur die übersteigenden Beträge sind letztlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Je höher die Einkünfte, desto geringer der fällt der steuersparende Abzug aus.
Wurde die Krankheit durch die Ausübung des Berufs ausgelöst, sollte unbedingt noch bis zum 31.12.2025 seinem Arbeitgeber und der Berufsgenossenschaft melden. Bestätigt die Berufsgenossenschaft eine Berufskrankheit, dürfen die selbst getragenen Kosten für Medikamente und Behandlungen in voller Höhe (also ungekürzt) als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit im Steuerjahr 2025 abgezogen werden.
Kürzere Gebäudeabschreibung
Gewinnermittlung/Bilanzierung
Der Bundesfinanzhof hat bereits zweimal klargestellt, dass für die Gebäudeabschreibung eine kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen werden kann. Möglich ist dieser Nachweis durch jede sachverständige Methode (BFH, Urteil v. 28.7.2021, Az. IX R 25/19 und Urteil v. 23.1.2024, Az. XI R 14/23). Kleiner Schönheitsfehler: Die beiden Urteile wurden nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind diese Urteile also über den Einzelfall hinaus nicht anwendbar.
Strengeres BMF-Schreiben kommt zur Anwendung Unternehmer oder Privatleute, die für ein betriebliches oder für ein vermietetes Gebäude eine niedrigere Nutzungsdauer nachweisen möchten, müssen sich deshalb trotz der beiden steuerzahlerfreundlichen BFH-Urteile an die Spielregeln eines strengeren BMF-Schreibens halten (BMF, Schreiben v. 22.2.2023, Az. IV C 3 – S 2196/22/10006:005).
UBB-Tipp
Wer nach den Urteilgrundsätzen eine kürzere Gebäudeabschreibung nachweisen kann, sollte dem Finanzamt klar machen, dass man notfalls erneut klagen wird. In der Praxis dürfte damit ein Kompromiss erzielbar sein, weil weitere Klagen sicherlich nicht gewünscht sind.
Vermietung zwischen Eheleuten
Einkommensteuer/Betriebsprüfung
Vermietet der Ehegatte dem anderen Ehegatten für seine selbständige Tätigkeit Büroräume, überprüfen Sachbearbeiter und Prüfer des Finanzamts solche Mietverhältnisse sehr kritisch. Der latente Verdacht: Das Mietverhältnis besteht nur auf dem Papier, um Steuern zu sparen oder das Ehegatten-Mietverhältnis von einem Mietverhältnis zwischen Fremden Dritten steuerschädlich ab. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, was das Finanzamt unterstellen darf und vor allem, was nicht.
Darum ging es in dem Streitfall beim Bundesfinanzhof In dem Streitfall beim Bundesfinanzhof betrieb der Ehemann eine Rechtsanwaltskanzlei. Die Kanzleiräume mietete er von seiner Ehefrau an. Stutzig machte das Finanzamt, dass der Ehemann die Miete von seinem betrieblichen Konto auf ein Konto der Ehefrau überwies. Von dem Konto der Ehefrau wurden regelmäßig Geldbeträge auf ein gemeinsames Familienkonto überwiesen. Von diesem Familienkonto tätigte der Ehemann Einlagen auf sein betriebliches Konto, von dem er wiederum die Miete zahlte.
In ihrer Einkommensteuererklärung wurden bei der Ehefrau positive Mieteinkünfte erklärt und aus der selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt unter anderem wegen der Mietzahlungen dauerhaft Verluste.
Finanzamt und Finanzgericht einig: Mietverhältnis ist Scheingeschäft und obendrein fremdunüblich
Das Finanzamt stufte das Mietverhältnis als steuerlich unbeachtliches Scheingeschäft nach § 41 Abs. 2 Satz 1 AO ein und argumentierte zudem mit der steuerschädlichen Fremdunüblichkeit. Das Finanzgericht folgte dieser Auffassung, was in der finanzgerichtlichen Vorinstanz zu folgendem Ergebnis führte:
– Betriebsausgaben: Im Rahmen der Gewinnermittlung aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt wurde der Abzug der Betriebsausgaben für die Mietzahlungen an die Ehefrau versagt.
– Vermietungseinkünfte: Die positiven Mieteinkünfte der Ehefrau wurden steuerlich nicht mehr erfasst.
– Bundesfinanzhof sieht weder Scheingeschäft noch Fremdunüblichkeit
Der Bundesfinanzhof kippte das Urteil des Finanzgerichts jedoch und wies den Fall zu weiteren Ermittlungen zurück ans Finanzgericht (BFH, Urteil v. 22.7.2025, Az. VIII R 23/23, NV; veröffentlicht am 29.8.2025). Zur Begründung führten die Münchener Richter Folgendes aus:
Kein Scheingeschäft
Dass die Mieten durch Einlagen vom Familienkonto auf das betriebliche Konto erfolgten und die Geldbeträge auf dem Familienkonto wiederum aus den Mietzahlungen an die Ehefrau stammten, wurde mit dem nachweislich erfolgten Umsatzrückgang der Rechtsanwaltskanzlei wegen Ausscheidens eines zweiten Rechtsanwalts begründet und mit der Tatsache, dass die Rechtsanwaltskanzlei nur so fortbestehen kann. Bei Rückzahlung der gezahlten Miete durch den Vermieter an den Mieter müssen die Umstände offenkundig darauf schließen lassen, dass mit der Rückzahlung ein gemeinsam gefasster Gesamtplan verwirklicht wird. Diese Umstände wurden vom Finanzgericht nicht vorgetragen.
Keine Fremdunüblichkeit
Finanzamt und Finanzgericht haben zur Absicherung ihrer Rechtsfolge, nämlich die vollständige steuerliche Ignorierung des Ehegatten-Mietverhältnisses, auch vorgebracht, dass das Mietverhältnis per se fremdüblich ist. Anhaltspunkte dafür lieferten sie nicht, nur eben, dass es fremdunüblich ist, dass die Mietzahlungen nur durch Weiterleitung der Mieteinnahmen finanziert werden können. Ein zu schwaches Argument, um die Fremdüblichkeit des EhegattenMitverhältnisses zu begründen, so die BFH-Richter.
Turboabschreibung auch für gebrauchte E-Autos
Gewinnermittlung/Betriebsausgaben
Bei Kauf eines reinen E-Autos ab dem 1. Juli 2025 winkt im ersten Jahr eine Turboabschreibung von 75 Prozent. Eine Unsicherheit
bestand aber noch. Es stellte sich die Frage, ob Unternehmer von der Turboabschreibung nur profitieren, wenn sie sich ein Neufahrzeug kaufen, oder klappt es mit der hohen Gewinnminderung auch bei Kauf eines gebrauchten E-Autos.
Antwort: Zumindest einem Aufsatz eines leitenden Beamten des Bundesfinanzministeriums kann entnommen werden, dass es für die Turboabschreibung einzig und alleine darauf ankommt, dass das Fahrzeug ab dem 1.7.2025 gekauft wurde. Die 75%ige Abschreibung winkt also auch bei Kauf eines gebrauchten E-Fahrzeugs.
Rechnungen in anderen Sprachen
Umsatzsteuer/Buchhaltung
Bei Umsatz- und Betriebsprüfungen wurde in der Vergangenheit die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Frage gestellt, wenn anstatt der in § 14 und § 14a UStG enthaltenen Rechnungsangaben, Formulierungen oder Begriffe anderer Amtssprachen verwendet wurden. Wichtiger Hinweis: Selbst, wenn Begriffe oder Formulierungen in anderen Amtssprachen der EU in der Rechnung auftauchen, führt das nicht zu einer steuerlichen Verfehlung. In einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums heißt es dazu (BMF, Schreiben v. 17.9.2025, Az. III C 2 – S 7290/00003/003/013). „Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder können für bestimmte Rechnungsangaben nach § 14 und § 14a UStG anstelle der deutschen Begriffe auch Formulierungen verwendet werden, die in anderen Amtssprachen für die Rechnungsangaben nach § Artikel 226 MwStSystRL der jeweiligen Sprachfassung verwendet wird.“.
UBB-Tipp
In diesem BMF-Schreiben finden sich auch Beispiele zu erlaubten Formulierungen. Sollte das Finanzamt also Mängel in solchen Rechnungen oder in der Buchhaltung sehen, lohnt sich mit Hinweis auf das BMF-Schreiben v. 17.9.2025 Gegenwehr.
Beantragung USt-IDNr. stets kostenfrei
Das Bundeszentralamt für Steuern wies in einer Online-Meldung vom 8.10.2025 darauf hin, dass für die Beantragung und die Ausstellung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) keinerlei Kosten entstehen.
Hintergrund für diese Meldung: Betrüger werden damit, Unternehmen eine USt-IDNr. zu besorgen. Doch in Wirklichkeit bekommt man nur eine Registernummer und wird für Werbezwecke in ein Register eingetragen. Dieser Service ist nicht billig und am Ende hat man nicht die gewünschte USt-IdNr.
So meistern Sie Ihre Fuhrparkverwaltung (mit Checkliste!)
10 Stunden pro Woche für Fuhrpark-Verwaltung? Das muss nicht sein! Erfahren Sie, wie Sie mit digitalen Lösungen und der BAMAKA Zeit für das Wesentliche gewinnen – inklusive kostenlosem Whitepaper mit Checkliste.
Kennen Sie das? Der Transporter springt nicht an, die Leasingrechnung ist verschwunden, und die Versicherung meldet sich wegen eines zu spät gemeldeten Schadens. In der Fuhrparkverwaltung der Baubranche herrscht oft Ausnahmezustand. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie die Prozesse im Fuhrpark optimieren, Kosten senken und Zeit sparen.
Warum Fuhrparkverwaltung mehr ist als nur Fahrzeuge verwalten
Ein gut organisierter Fuhrpark ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Laut einer Vimcar-Studie verbringen Fuhrparkverantwortliche in KMUs oft mehr als zehn Stunden pro Woche allein mit Verwaltungsaufgaben.
Eine professionelle Fuhrparkverwaltung umfasst:
– Beschaffung: Fahrzeuge und Maschinen kostenoptimiert einkaufen.
– Verwaltung: Wartung, Reparaturen, Verträge, Schäden – alles digital im Blick.
– Termine: Keine Fristen für TÜV, Inspektionen oder Reifenwechsel mehr verpassen.
– Car Policy: Klare Regeln für die Anschaffung der Firmenwagen.
– Nachhaltigkeit: Elektromobilität und alternative Antriebe als Zukunftsoption.
Gesetze & Vorschriften: Was Sie als Fuhrparkleiter wissen müssen
Fuhrparkverwaltung ist auch Rechtssache. Hier die wichtigsten Gesetze und Vorschriften im Überblick:
– Straßenverkehrsgesetz (StVG): Regelt die Zulassung von Fahrzeugen und die Halterhaftung. Wichtig: Als Halter sind Sie für den sicheren Zustand Ihrer Fahrzeuge verantwortlich!
– Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Alles rund um Führerscheine, Fahrerlaubnisklassen und ärztliche Untersuchungen.
– DGUV Vorschrift 70: Ist eine Unfallverhütungsvorschrift. Sie umfasst die Unterweisungspflicht und die jährliche Sicherheitsprüfung (UVV-Prüfung).
Fahrzeugbeschaffung: So geht‘s clever und digital
Schluss mit dem ewigen Telefonieren mit Händlern! Moderne Beschaffungssoftware wie die der BAMAKA macht die Fahrzeugkonfiguration zum Kinderspiel. Ihre Mitarbeiter können ihre Wunschfahrzeuge selbst konfigurieren, und Sie behalten die Kosten im Blick.
Foto:
Phillip Huhn von der Franz & Krause GmbH und Co. KG erklärt, wie die Digitalisierung des Fuhrparks den Arbeitsaufwand drastisch reduziert hat. „Durch den BAMAKA-Service sparen wir mindestens 15 Stunden pro Woche”, betont Huhn im Gespräch.
Fuhrparkverwaltung digitalisieren: Excel war gestern
Vergessen Sie Excel-Tabellen und Aktenordner! Spezialisierte Fuhrparkverwaltungs-Software bietet:
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– Digitale Fahrzeugakte: Alle Dokumente, Verträge und Schäden an einem Ort.
– Kostenkontrolle: Volle Transparenz über Kraftstoffverbrauch, Reparaturen und Leasingraten. – Rechtssicherheit: Unterstützung bei der Einhaltung aller Vorschriften.
Alle Informationen gebündelt im Whitepaper „Digitalisierung im Fuhrpark“
Im umfassenden Whitepaper der BAMAKA finden Sie Screenshots und detaillierte Beschreibungen der Funktionen einer modernen Fuhrparkverwaltungs-Software. Dieses finden Sie unter www.bamaka.de/fuhrpark
Fuhrparkverwaltung selbst steuern oder outsourcen?
Warum sollten Sie Fuhrparkverwaltung und Fahrzeugbeschaffung outsourcen? Ganz einfach: Es spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven. Indem Sie diese komplexen Aufgaben an spezialisierte
Dienstleister auslagern, können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Externe Experten wie die der BAMAKA verfügen über das Fachwissen, die Ressourcen und die Netzwerke, um Ihren Fuhrpark effizient zu verwalten, Kosten zu optimieren und Risiken zu minimieren. Sie profitieren von besseren Einkaufskonditionen, professioneller Abwicklung, rechtlicher Absicherung und haben stets Zugriff auf aktuelle Technologien und Trends –ohne selbst hohe Investitionen tätigen zu müssen. Outsourcing ist der Schlüssel zu einem modernen, leistungsstarken und zukunftssicheren Fuhrpark.
Fazit: Ihr Fuhrpark – mehr als nur eine Kostenstelle
Ein moderner, digital gesteuerter Fuhrpark ist ein EffizienzBooster für Ihr Unternehmen. Er spart Zeit, senkt Kosten und sorgt für zufriedene Mitarbeiter.
Die drei größten Vorteile auf einen Blick:
1. Effizienz: Weniger Verwaltungsaufwand, mehr Zeit fürs Kerngeschäft.
2. Kosten: Bessere Konditionen, transparente Prozesse, weniger Ausfälle.
3. Sicherheit: Einhaltung aller Vorschriften, zufriedene Fahrer.
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Elektrifizierung Ihres Fuhrparks? Kontaktieren Sie den Experten der BAMAKA:
Alexandre Fuchs
Bereichsleitung Produkte und Dienstleistungen
E-Mail: a.fuchs@bamaka.de
Digitale Präzision im Brückenbau
Im Brückenbau zählen Präzision und Erfahrung. bocad vereint beides seit über 40 Jahren in einer leistungsstarken BIM-Lösung.
Eine der größten Herausforderungen im Brückenbau ist der Umgang mit komplexen Geometrien und Bauteilen. Eine wesentliche Leistung besteht darin, die Herstellung und Montage der Brückenbauteile gemäß den Konstruktionsvorgaben und Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Die BIM-Software bocad ermöglicht eine fehlerfreie Konstruktion und garantiert damit die Maßhaltigkeit und Qualität der einzelnen Bauteile sowie deren Verbindungen, verbunden mit Effizienz, Nachhaltigkeit und Termintreue.
Triangulierte Bleche und Georeferenzen für Eisbahnbrücke
Für die Erneuerung der Eisenbahnbrücke Saaneviadukt der Rhätischen Bahn musste Schneider Stahlbau aus RapperswillJona große Blechelemente mit einem Gesamtgewicht von 340 t am Boden für die Montage vorbereiten und anschließend in 20 m Höhe montieren. Die Software musste große Datenmengen verarbeiten und georeferenzieren. „Das Modulieren und Strecken komplexer Geometrien ist eine Stärke von bocad. So konnten wir präzise triangulierte Bleche konstruieren“, erklärt Sven Egloff, Geschäftsführer, Schneider Stahlbau.
Durchgängig präzise Fertigung: Seilbogenbrücke
Das Stahlbauunternehmen Baudin Châteauneuf setzt bocad als durchgängige Software ein. Für den Bau der Seibertbrücke in Paris, eine Seilbogenbrücke mit einer Fahrbahn aus Kastenträgern und Konsolen, wurden die Produktions-Pläne des 3D-Modells hundertprozentig automatisch erstellt. Damit ermöglicht bocad den direkten Weg in die Produktion ohne Nachbearbeitung in einer anderen Software.
„Wir verwenden BIM für den Informationsaustausch zwischen BE, Werkstatt und Baustelle. Das IFC-Modell dient als Datenbasis für das CAM-System, sodass wir eine skalierbare und visuelle Produktionsstückliste erhalten. Sobald das 3D-Modell fertiggestellt ist, liest die IFC-Schnittstelle die Metadaten für die Produktionsverfolgung ein. Wir verknüpfen dieses IFC-Modell mit allen Plänen, die für die Herstellung des Bauwerks erforderlich sind. Dasselbe Modell verwenden wir für die Maßkontrolle mithilfe von Augmented und Virtual Reality“, erklärt Vincent Dausset von Baudin Châteauneuf.
Modellierung einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke
Seit mehr als 20 Jahren setzt die Firma Schone & Bruns aus dem niedersächsischen Meppen auf bocad. Das Brückenbauwerk einer Fuß- und Radwegbrücke in Hagen hatte 132 m zu überbrücken. Das Tragwerk bildete als Trogquerschnitt zwei außen liegende, durchlaufende Rohrfachwerke (273*10,0 mm). Zwischen den Untergurten wurde die Fahrbahnplatte aus 12 mm dicken Blechen und Längsrippen gebildet. Josef Hus, Konstruktionsleiter dieses Projekts bei Schone & Bruns, kommentiert: „Mit bocad hatten wir die Möglichkeit, die Brücke mit Radius und Überhöhung zu modellieren. Aus der Konstruktion wurden Werkstattzeichnungen samt Stücklisten, Detailplänen und Stahlbauübersichten generiert“. www.bocad.com
Bild 1: Erneuerung des Saaneviadukts mit Doppelspurausbau
Bild 2: Große Blechelemente mit einem Gesamtgewicht von 340 t wurden am Boden für die Montage vorbereitet und anschließend in 20 m Höhe montiert.
Viergleisiger Ausbau Nürnberg-Bamberg - Blick auf den Haltepunkt Strullendorf mit Gleis- und Bahnsteigarbeiten (Blickrichtung Süden)
Schiene braucht Tempo – Bürokratiebremse lösen!
Die Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag eine tiefgreifende Modernisierung staatlicher Strukturen zum Ziel gesetzt. Neben einer beschleunigten Digitalisierung zählt dazu auch der Abbau überbordender Bürokratie und die Einführung effizienterer Verfahren – wichtige Schritte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Auch im Bereich der Verkehrsinfrastruktur sind zahlreiche Maßnahmen vorgesehen, darunter ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz sowie die vollständige Umsetzung des Deutschland-Pakts.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) gemeinsam mit namhaften Partnern – darunter der Vorstand der Deutschen Bahn AG, der Allianz pro Schiene e. V., der Verband Beratender Ingenieure e. V. (VBI) sowie weitere bedeutende Akteure der Schienen- und Baubranche – ein Schreiben an den Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder gerichtet. Darin begrüßen wir ausdrücklich die angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau und bieten zugleich unsere aktive Unterstützung bei der Umsetzung an. Denn eines ist klar: Eine nachhaltige und umfassende Modernisierung gelingt nur mit der Einbindung der Bauwirtschaft.
Gemeinsam für eine starke Schiene
Gemeinsam mit unseren Partnerinstitutionen und -verbänden vertreten wir die gesamte Wertschöpfungskette im Bereich Schiene – von der Planung über die Realisierung bis hin zum Betrieb von Infrastrukturen und Fahrzeugen. Aus dieser praktischen Erfahrung heraus haben wir konkrete Vorschläge für effizientere und unbürokratischere Verfahren entwickelt. Diese flossen in ein umfassendes „Bürokratieabbau-Paket Schiene“ ein, welches wir dem Ministerium übermittelt haben.
Dieses Paket knüpft direkt an die Arbeit der Beschleunigungskommission Schiene sowie an die Maßnahmen des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung (DeutschlandPakt) an und basiert auf fünf zentralen Prinzipien:
– 1:1-Umsetzung von EU-Recht
– Vermeidung unnötiger Umplanungen
– Standardisierung und Vereinfachung von Verfahren – Verzicht auf Doppelprüfungen
– Partnerschaftliches Bauen
14 Maßnahmen als Richtschnur für den Bürokratierückbau
Insgesamt enthält das Bürokratieabbau-Paket 14 konkrete Maßnahmen – unter anderem zur Standardisierung von Umweltprüfungen, zur Vereinfachung der Inbetriebnahme von Fahrzeugen und Infrastrukturen sowie zur Beschleunigung von Vergabe- und Planungsverfahren. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsprozesse spürbar zu verkürzen, personelle Ressourcen effizienter einzusetzen und so die Modernisierung der Schieneninfrastruktur entscheidend voranzutreiben.
Wir sind überzeugt, dass unsere Vorschläge einen wichtigen Beitrag dazu leisten können, die Ziele der Bundesregierung zu erreichen: eine leistungsfähige Infrastruktur, mehr Wettbewerbsfähigkeit und eine höhere Lebensqualität für alle.
Das Bürokratieabbaupaket Schiene können Sie rechts herunterladen.
Foto: Daniel Karmann/Deutsche Bahn AG
Redaktion und Beirat Impressum
Chefredakteur UBB
Prof. Dr. jur. Günther Schalk
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (TOPJUS Rechtsanwälte München – Ingolstadt – Schrobenhausen –Pfaffenhofen); Honorarprofessor für Bau-, Vergabe- und Umweltrecht an der Technischen Hochschule Deggendorf (THD); Lehrbeauftragter für Bau-, Vergabe-, Baugrund- und Tiefbaurecht an der TU Hamburg; Redakteur und ausgebildeter Sprecher für Hörfunk und Fernsehen; Direktor der Akademie für Baumanagement an der TH Deggendorf; Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs; Landesjustiziar des Bayerischen Roten Kreuzes; zahlreiche Fachveröffentlichungen
Fachbeirat
Dirk Stauf
Geschäftsführer/Recht in der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB); Rechtsanwalt bei Schwager · Kromik · Stauf – Rechtsanwälte; Leiter des Arbeitskreises Recht und Mitglied des Berater-Teams der BVMB; Mitglied im DAV, im Verein Ökonomie im Unterricht e.V. sowie im Gesprächskreis Auftragsvergabe GKAV (BMVI, DB AG und Bauverbände); Seminar- und Referententätigkeit, Veröffentlichungen
Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Johannink
Inhaber des Instituts für Nachtragsmanagement, Abrechnung und Baubetriebsberatung (INA BAU); Geschäftsführer des Deutschen Verbands für Lärmschutz an Verkehrswegen e.V. (DVLV); Mitglied des Beraterteams Bau der BVMB e.V.; Arbeitsschwerpunkte: Baubetriebsberatung, Bausoftwareentwicklung für Nachtragsmanagement, Baubetriebliche Stellungnahmen und Gutachten, Mediation im Bauwesen, Seminare und Schulungen
Prof. Dr.-Ing. Alexander Malkwitz
Leiter des Instituts für Baubetrieb und Baumanagement an der Universität Duisburg Essen, öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen, Berater für Industrieunternehmen: Schwerpunkte sind Optimierung von projektorientierten Geschäften, Unterstützung und gutachterliche Bewertung von Forderungen und Baupreisermittlungen, Betreuung von Merger und Akquisitionsvorhaben, zahlreiche Veröffentlichungen
Der UnternehmerBrief Bauwirtschaft veröffentlicht in der Regel monatlich die aktuellsten Informationen zu den Themen Steuern, Recht und Unternehmensführung. Praxisnah werden bauspezifische Urteile und Entscheidungen von juristisch und kaufmännisch versierten Autoren zusammengefasst.
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Hauptgeschäftsführer: Michael Gilka, Dipl. Betriebswirt Eingetragen im Vereinsregister Bonn Nr. 3079 sowie im Lobbyregister Nr. R001874
Chefredakteur (Baustelle, Baubetrieb, Baurecht, Steuerrecht) Redaktion v. i. S. d. P.: Prof. Dr. jur. Günther Schalk / Schrobenhausen / schalk@topjus.de
Redakteur: Dr. Burkhard Talebitari / Berlin / unternehmerbrief.bauwirtschaft@bvmb.de
Satz & Grafik:
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ISSN (Print) 1866-9328
ISSN (Online) 3053-0814
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