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Ratgeber für die Bauwirtschaft und die Wertschöpfungskette Bau

BAU

BAU

BAU

Verantwortung für Deutschland heißt auch: Jetzt machen!

Ursachen der deutschen Bauproduktivitätsmisere

Pflegeheim-Neubau ein Jahr früher fertig als geplant

Wie viel Arbeitsschutz braucht der Betrieb?

Immer weniger Betriebe finden geeignete „Erben“

Überholen die Soft Skills die Hard Skills?

Fachkräftemangel am Bau: Warum die Ausbildung scheitert

Bobcat gewinnt Red Dot Design Award

Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V.

Zum Titelbild

Das Bild zeigt ein modernes, urbanes Wohngebäude mit mehreren Stockwerken, Balkonen und einer ansprechenden Fassadengestaltung. Die Architektur wirkt zeitgemäß und hochwertig, mit einem Mix aus Holz- und Metallelementen. Solche Neubauten sind typisch für städtische Verdichtung und den aktuellen

Trend zu nachhaltigem, energieeffizientem Wohnraum. Das Bild lässt sich als visuelles Symbol für zentrale Ziele der aktuellen Wohnungsbaupolitik interpretieren: moderner, energieeffizienter und urbaner Wohnraum, der dem wachsenden Bedarf in Ballungsräumen gerecht wird. Es steht für das Spannungsfeld zwischen baulicher Qualität, Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung – ein Dreiklang, den die Bundesregierung in ihrer Politik zu adressieren versucht.

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48. Jahrgang

Juni 2025, Heft 6

© 2025

BVMB e.V.

Königswinterer Str. 329 D-53227 Bonn

Tel. +49 (0)228 911 85-0 unternehmerbrief.bauwirtschaft@bvmb.de www.bvmb.de

Bundesvereinigung

Mittelständischer Bauunternehmen e.V.

Inhaltsverzeichnis

EDITORIAL

4 Deutschland, faules Pack?

KURZ INFORMIERT

5 BVMB fordert „Schubumkehr“

5 Brücken im Rückstand

MEINUNG

6 Verantwortung für Deutschland heißt auch: Jetzt machen!

IM FOKUS

8 Wohnung verzweifelt gesucht – Bürokratie gefunden

BAUSTELLE

12 Eleven Decks: Speicherstadt-Rot neu interpretiert

13 Pflegeheim-Neubau ein Jahr früher fertig als geplant

15 Auf Wachstumskurs: BRZ und Infoniqa bündeln Kräfte

16 Wie viel Arbeitsschutz braucht der Betrieb?

BAURECHT

20 Steuerticker I – kurz gemeldet

20 Steuerrisiko bei Forderungsausfall

21 Vorsicht: Neue Sanktionen des Finanzamts ab 2025

22 Aktuelles aus der Rechtsprechung

BAUBETRIEB

25 Max Bögl realisiert Hallenneubau für Produktion von Notstromanlagen bei FRERK

26 Wie verkaufe ich meine Firma am besten?

28 Arbeit 2025: Überholen die Soft Skills die Hard Skills?

30 „Fachkräftemangel am Bau: Warum die Ausbildung scheitert – und wie wir sie retten können“

31 Neubau in Salzbergen: JOHANN BUNTE startet Bauarbeiten auf 25.000 m² Grundstück

BAURECHT

32 Steuerticker II – kurz gemeldet

32 Mitwirkungsverzögerungsgeld & Zuschlag

33 BMF-Schreiben zu Transaktionsmatrix

33 Dienstwagenüberlassung: Fehler vermeiden

BAUSTELLE

34 Fachgerechte Beseitigung von Sturmschäden entlang einer Bahnstrecke

35 Fünf WOLFF Krane modernisieren Osloer Stadtteil Ulven

BAUMASCHINEN

36 Ammann Anlagentechnik schützt Ultra-Öko-Standort

37 Bobcat gewinnt Red Dot Design Award für RogueX2-Laderkonzept

Deutschland, faules Pack?

Studie wirft Fragezeichen auf und triggert die Politik

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat kürzlich eine Debatte öffentlich gemacht, die wir im UBB schon seit geraumer Zeit immer mal wieder führen. Die Work-Life-Balance, so Linnemann, sei nichts Verwerfliches. Aber manchmal habe man den Eindruck, dass es nicht mehr um Work-Life-Balance gehe, sondern um Life-Life-Balance, polterte der CDU-Politiker. Von dieser Life-Life-Balance hatte ich insbesondere an dieser Stelle auch schon des Öfteren geschrieben.

„Inzwischen nur mehr Life-Life-Balance?“

Letztlich keimen Begriffe wie Aktivrente, Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit und späteres Rentenalter in der öffentlichen Diskussion auf. Das sind zwischenzeitlich Dauerbrenner geworden – sie flackern schon jahrelang immer mal wieder auf und verdörren dann ebenso regelmäßig wieder zwischen den Mühlsteinen der Politik. Hintergrund ist: Die Deutschen sind angeblich ein faules Pack. Das hat kürzlich erst wieder eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zutage gefördert. Laut der Studie des Instituts, das in den Medien regelmäßig gern als „arbeitgebernah“ qualifiziert wird, arbeiten die Deutschen deutlich weniger Stunden als die Bewohner der meisten anderen Wirtschaftsnationen. Im Jahr 2023 haben sie im Schnitt rund 1036 Stunden pro Einwohner zwischen 15 und 64 Jahren gearbeitet. In der Rangfolge bedeutet das ein Ergebnis fast wie beim Eurovision Song Contest: Platz 36 von 38 im Vergleich aller OECD-Länder. Noch fauler, so die Studie, sind lediglich die Franzosen mit 1027 Stunden und die Belgier mit 1021 Stunden. Und nachdem man sich ja immer nach oben orientieren soll, hier die Spitzenreiter: Neuseeland 1402 Arbeitsstunden pro Jahr, Tschechien 1326 und Israel 1312 Stunden. Vor 10 Jahren waren die Deutschen übrigens noch arbeitsscheuer: Da waren es nur 1013 Jahresarbeitsstunden.

Geht Deutschland jetzt unter, weil niemand mehr arbeiten will? Tatsächlich fällt schon auf, dass vielfach auch die klassischen mittelalten Arbeitnehmer, die früher bis zum Umfallen malocht hatten, heute eher im Saft ihres Arbeitslebens stehend, an Teilzeitarbeit denken als an Überstunden. Die Gründe sind sicher schwer nachzuvollziehen – vielleicht liegt es einfach am ausgeprägten Freizeitangebot, möglicher-weise aber auch an einem Wandel in der Einstellung der Menschen. Man sollte das dennoch nicht pauschal verteufeln. Wenn es Zeitgeist ist, ist der Kampf dagegen eh ein solcher gegen Windmühlenflügel. Und immerhin kommt es ja doch auch noch sehr auf die Qualität einer möglicherweise kürzeren Arbeit an. Gefragt sind letztlich auch die Betriebe: Je attraktiver sie sich als Braut machen, desto intensiver und schneller beißen qualifizierte Mitarbeiter an. Mit Mitarbeitern ist es eben doch ein Stück weit wie mit einer Blühpflanze: Wie jeder Hobbygärtner darf der Arbeitgeber nicht darauf warten, dass sie Tag für Tag blüht, obwohl er weder gießt, noch düngt, noch mit der Pflanze spricht. Oder so ähnlich.

Wir wünschen fleißiges Lesevergnügen mit Ihrem neuen UBB!

„Eher Teilzeitarbeit als Überstunden“

Prof. Dr. jur. Günther Schalk , Chefredakteur UBB und Rechtsanwalt Ihr

Märkel

BVMB fordert

„Schubumkehr“

„Einen „kraftvollen Start“ wünscht die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) Bundeskanzler Friedrich Merz und seinem Kabinett. „Das tun wir nicht ohne Hintergedanken und Eigeninteresse“, bekunden BVMB-Präsident Martin Steinbrecher und Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Es gelte, neue Akzente zu setzen und das Vertrauen vor allem auch von Investoren und Bauherrn in die Bundespolitik wieder herzustellen. „Das muss noch dazu sehr schnell passieren“, drückt Steinbrecher aufs Tempo. Zu groß sei der Scherbenhaufen, den die Politik der Ampelkoalition aus den vergangenen Jahren hinterlassen habe. „Wir brauchen endlich wieder finanzielle Planungssicherheit und eine spürbare Entlastung vor allem der mittelständischen Unternehmen“, fordert der BVMB-Präsident und „klare Signale für eine Trendwende gerade im Wohnungsbau“. „Wir krempeln gemeinsam die Arme hoch, um die marode und kaputtgesparte Infrastruktur wieder in einen funktionierenden und dem Land angemessenen Zustand zu bringen“, so Steinbrecher. Bessere Rahmenbedingungen und wachstumspolitische Weichenstellungen mit einer breit gefächerten Wohnungsbaupolitik und Entlastungen der Unternehmen würden dem Baumittelstand den Rücken stärken.

Der Abwärtstrend am Bau hat sich in einzelnen Segmenten inzwischen verlangsamt. „Wir brauchen jetzt aber endlich eine deutliche Schubumkehr“, analysiert BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Insbesondere potenzielle Investoren und Bauherrn müssen wieder Vertrauen in die Verlässlichkeit von Förderprogrammen und angekündigten Entlastungen bekommen. Dass das Heizungsgesetz erneut novelliert werden soll, sieht er als positives Signal. „Jetzt zählt der Aufbruch“, bringt es BVMB-Präsident Steinbrecher auf den Punkt. „Insbesondere die auch für die Bauwirtschaft so wichtigen 500 Milliarden Euro Sondervermögen müssen nun endlich und schnell in konkrete Projekte und Aufträge umgesetzt werden, sonst verpufft die gesamte Wirkung“, ergänzt Steinbrecher. Aufs Tempo drückt Hauptgeschäftsführer Gilka auch hinsichtlich der Rahmenbedingungen: „Man hat uns schon

so oft – auch in Koalitionsverträgen – einen Bürokratieabbau und Entlastung für den Mittelstand versprochen, ohne dass dann in der Folgezeit etwas Namhaftes passiert wäre. Wir hoffen, dass das bei der neuen Bundesregierung nicht erneut nur Lippenbekenntnisse sind!“

Dass das Thema Bauen in der neuen Bundesregierung wieder mit einem eigenen Ministerium vertreten ist, begrüßt der Verband ausdrücklich. „Wir wünschen Frau Hubertz eine glückliche Hand und viel Erfolg bei ihrer für das gesamte Land und die gesamte Bauwirtschaft so wichtigen Arbeit“, bietet BVMB-Präsident Steinbrecher der neuen Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, offensiv die Zusammenarbeit mit der Bauwirtschaft an. „Es funktioniert gerade beim Bauen nicht, wenn vom Elfenbeinturm herunterregiert wird. Hier ist es für jeden Politiker unerlässlich, sich Informationen und Eindrücke von den Akteuren vor Ort zu holen.“ Vor allem der angekündigte Wohnungsbauturbo müsse mit Leben gefüllt werden. Gerade der sei von einer effizienten Umsetzung auf der Ebene der Verwaltungen und damit auch in den Kommunen abhängig.

Brücken im Rückstand

Der notorisch schlechte Zustand bundesdeutscher Brücken an Autobahnen und Bundesstraßen hat sich inzwischen rumgesprochen, doch kommt die Modernisierung nicht voran. Der Bundesrechnungshof (BRH) fordert jetzt vom verantwortlichen Bundesverkehrsministerium weitere Maßnahmen, um den Verfall aufzuhalten. Der Rechnungshof verweist auf ein Programm des Ministeriums aus dem Jahr 2022, um bis 2032 die wichtigsten und schlechtesten Teilbauwerke an Autobahnbrücken zu modernisieren. Das sind rund 5.000 Teilbauwerke. Bis Ende 2024 habe die mit der Modernisierung beauftragte Autobahn GmbH allerdings insgesamt nur 40 Prozent der bis dahin vorgesehenen Modernisierungen von Teilbauwerken fertiggestellt. Von den für 2024 geplanten 280 Modernisierungen wurden lediglich 69 umgesetzt. Die Schere zwischen der Planung des Bundesverkehrsministeriums und

erfolgreicher Modernisierung gehe immer weiter auseinander, beklagt der Bundesrechnungshof. Um bis 2032 das Brückenmodernisierungsprogramm abzuschließen, müsse die Autobahn GmbH ab jetzt rund 590 Teilbauwerke jährlich modernisieren. Das sei „nicht realistisch“.

Handlungsdruck auf Verkehrsministerium wächst

Trotz offensichtlichem Rückstand zog das Ministerium im Herbst 2024 eine positive Zwischenbilanz. Der BRH kommt jedoch zu einem anderen Ergebnis: Das Ministerium werte alle fertiggestellten Teilbauwerke als Programmerfolg, obwohl weniger als die Hälfte davon tatsächlich unter das Modernisierungsprogramm falle. Zudem gehe das Bundesverkehrsministerium in seiner Zwischenbilanz von 20 Prozent zu wenig Teilbauwerken aus, die zu modernisieren sind. Beides lasse den Programmerfolg „zu positiv erscheinen“.

Für die Brücken an Bundesstraßen sind laut Rechnungshof die Länder zuständig. Es gebe hier daher kein Modernisierungsprogramm des Bundes. Die Modernisierungen von Brücken an Bundesstraßen komme ebenfalls nur langsam voran. Bisher bleibe das Ministerium passiv und verzichte darauf, den Ländern klare Modernisierungsziele vorzugeben. „So besteht sogar das Risiko einer Verschlechterung des Brückenbestands“, kommentiert der BRH.

Der Bundesrechnungshof zieht anders als das Ministerium eine ernüchternde Bilanz: Ohne gezielte Maßnahmen werde sich der Zustand der Brücken weiter verschlechtern. Er fordert das Ministerium auf, die personelle und finanzielle Ausstattung der Autobahn GmbH mit Fokus auf Brückenmodernisierungen zu verbessern, Neuund Ausbauprojekte zur kurzfristigen Freisetzung von Personalkapazitäten für die Brückenmodernisierung zurückzustellen, langfristige und zweckgebundene Haushaltsmittel für die Brückenmodernisierung bereitzustellen sowie klare Ziele für die in der Zuständigkeit der Länder liegenden Brückenmodernisierungen vorzugeben. „Nur durch entschlossenes Handeln kann die Infrastruktur langfristig gesichert und so die Mobilität auf Deutschlands Bundesfernstraßen gewährleistet werden“, erklärt der BRH.

Verantwortung

für Deutschland heißt auch:

Jetzt machen!

Das Bauministerium bleibt auch in der neuen Regierungskoalition bei der SPD. Mit der neuen Ministerin Verena Hubertz, der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann und dem Parlamentarischen Staatssekretär Sören Bartol kann die Hausleitung einen guten Mix aus Unternehmergeist, lokaler, landes- und bundespolitischer Erfahrung vorweisen. Aber auch dem Koalitionsvertrag lässt sich ein neuer Schwung für den Wohnungsbau entnehmen.

Während das Thema „Bauen und Wohnen“ im Koalitionsvertrag der letzten Legislaturperiode erst ab Seite 69 und damit in der zweiten Hälfte behandelt wurde, steht es im Koalitionsvertrag von Union und SPD bereits auf Seite 22 und damit im ersten Fünftel. Dies zu betrachten, könnte als typische Spitzfindigkeit eines Lobby-Verbandes abgetan werden, der im eigenen Interesse das Thema Wohnungsbau betonen will. Das Vorrücken hat aber einen gewichtigen Grund.

Während die alte Bundesregierung Bauen und Wohnen erst im vierten Kapitel „Respekt, Chancen und soziale Sicherheit in der modernen Arbeitswelt“ ansiedelte, steht es nun im ersten Kapitel „Neues Wirtschaftswachstum, gute Arbeit, gemeinsame Kraftanstrengung“.

Damit sieht die Koalition nicht nur den Einfluss des Wohnungsbaus auf den sozialen Zusammenhalt, sondern auch auf das wirtschaftliche Wachstum. Dies lässt auf eine breitere Unterstützung des Bauministeriums durch das Wirtschaftsministerium hoffen.

Richtige Priorisierung im Koalitionsvertrag

Auch ohne die Nennung konkreter Ziele bei der jährlichen Fertigstellung von neuen Wohnungen wird der Wohnungsbau so zu einem Kernbereich des Koalitionsvertrages. An dessen Umsetzung wird sich die neue Bundesregierung messen lassen müssen. Die Kontinuität des Ressortzuschnitts und die weitere Verantwortung der SPD für dieses Thema verhindert zudem „Anlaufschwierigkeiten“ und sollte garantieren, dass Umsetzungen in den ersten 100 Tagen nicht aus organisatorischen Gründen scheitern.

Dabei stechen vier Empfehlungen heraus:

MEINUNG

Alsbald wird sich herausstellen, ob aus den umfangreichen Vorarbeiten zu einer Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) und zur rechtlichen Absicherung des guten und einfachen Bauens nun pragmatische und bessere Gesetzesentwürfe werden als noch unter der Ampelregierung.

Die im Koalitionsvertrag angesprochenen Themen sind nach unserer Einschätzung jedenfalls die richtigen. Einfacher, schneller und kostengünstiger Planen und Bauen muss rechtssicher möglich sein. Zusätzliche Anforderungen, egal ob aus Europa, dem Bund, den Ländern oder den Kommunen, müssen unterbleiben und es muss eine einfache, verständliche und verlässliche Förderung für bezahlbaren Miet- und Eigentumswohnungsbau geben.

Empfehlungen aus der Praxis

In einem Koalitionsvertrag wird das Arbeitsprogramm naturgemäß nur holzschnittartig beschrieben und möglicherweise auch mancher Dissens durch schwammige Formulierungen überdeckt. Daher ist es ganz hilfreich, dass die Veranstalter des Wohnungsbau-Tages, zu denen auch die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau gehört, den Koalitionären schon frühzeitig Empfehlungen an die Hand gegeben haben, wie Konkretisierungen des Programmes aussehen können.

– Der Bauüberhang, d. h. die Bauvorhaben, die bereits Grundstück und Genehmigung, aber noch keine Finanzierung haben, muss schnell durch die Wiedereinführung einer Effizienzhaus 55-Förderung aktiviert werden.

– In allen Bundesländern und auch auf Bundesebene braucht es sehr konkrete Vorstellungen davon, wie ein Regelstandard „Gut & Günstig Bauen“ aussieht.

– Die Förderkulisse muss weg von der Spitzenförderung, hin zur Breitenförderung ohne Mitnahmeeffekte entwickelt werden.

Wohnraumwachstum braucht Fläche. Durch eine BauGB-Novelle muss ermöglicht werden, dass schneller mehr Baulandflächen ausgewiesen werden.

Für die Umsetzung der ersten Empfehlung könnten die Mittel aus der fehlkonstruierten Förderung des Klimafreundlichen Neubaus im Niedrigpreissegment (KNN) verwendet werden. Die zweite und die vierte Empfehlung sind nicht an Haushaltsmittel gebunden. Und für die Umsetzung der dritten Empfehlung wäre ein erster Schritt, die überzogenen Anforderungen eines QNG-Siegels bei der Förderung aufzugeben. Verantwortung für Deutschland heißt auch: jetzt machen!

Über die DGfM

Als Dachverband vertritt die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM) die politischen, wirtschaftlichen und technischen Interessen der Mauerstein erzeugenden Industrie. Im Bereich der Normung wirkt die DGfM an der Ausarbeitung nationaler und europäischer Richtlinien mit. Ein weiterer Schwerpunkt des Verbandes ist die Förderung des Wohnungsbaus, der in Deutschland zu über 70 Prozent mit Mauerwerk errichtet wird. Dabei sichert die Bauweise Mauerwerksbau 413.000 Arbeitsplätze und trägt zu einer jährlichen Wertschöpfung von über 70 Milliarden Euro bei.

Wohnung verzweifelt gesucht – Bürokratie gefunden

Zwischen Wohnraummangel, Regulierungswut und internationalen

von Jonas Karthaus, Referent Infrastrukturbau bei der BVMB e.V.

Der Zustand des Wohnungsbaus in Deutschland ist besorgniserregend – und das, obwohl sich Politik und Gesellschaft in einem Punkt weitgehend einig sind. Bezahlbarer Wohnraum wird dringend benötigt – gleichzeitig bricht der Neubau ein, die Zahl der Baugenehmigungen sinkt und Bauunternehmen melden Auftragsmangel. Die Realität auf dem Bau steht im krassen Widerspruch zur politischen Programmatik der vergangenen Legislaturperioden. Zwei aktuelle Studien – das IW-Gutachten zur Bauproduktivität (2025) und die Wohnungsbaustudie des PestelInstituts (2025) – zeichnen ein klares Bild: Deutschland baut nicht zu wenig, weil es nicht will – sondern weil es sich selbst im Weg steht.

1. Die Baukrise in Zahlen

2024 wurden in Deutschland lediglich rund 251.000 neue Wohnungen fertiggestellt – ein Rückgang von über 14 Prozent zum Vorjahr1. Die Baugenehmigungen sanken noch stärker. Besonders alarmierend: Der soziale Wohnungsbau ist nahezu zum Erliegen gekommen. Laut Pestel-Institut wären mindestens 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr nötig, gebaut wurden nicht einmal 25.0002 . All dies trotz einer Kapazitätsauslastung von knapp unter 64 %3 im Hochbau. Das Problem liegt also nicht auf Unternehmerseite.

1Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 183 vom 23. Mai 2025 2Pestel Institut gGmbH, „Wohnungsbau und Wohnungsmärkte 2025: Bilanz zur Bundestagswahl. Das Bauen und Wohnen in Deutschland sozial neu justieren“ vom Februar 2025 3ifo-Konjunkturperspektiven, Ausgabe Mai 2025

Vorbildern

Zugleich steigen die Mieten, vor allem in urbanen Zentren. Der Bedarf ist unbestritten, die Finanzierungsbereitschaft vieler Investoren grundsätzlich vorhanden – doch Projekte scheitern an Vorschriften, Verfahren, Unklarheiten. Deutschland leidet an einem „System der Bauverhinderung“.

2. Die wahre Ursache: Regulierungsdichte und Verwaltungsstau

Das größte Hemmnis ist nicht der Markt – es ist der Staat selbst. Das IW-Gutachten kommt zu dem Ergebnis: „Regulierung und Bürokratie sind aus Sicht der Bauunternehmen mit weitem Abstand die größten Produktivitätsbremsen“4. Fast drei Viertel der befragten Firmen sehen darin die Ursache für sinkende Effizienz, Projektverzögerungen und unnötige Kosten.

Der Genehmigungsprozess ist langsam, kleinteilig und intransparent. Die Digitalisierung der Bauämter ist oft nur Fassade – in der Praxis herrschen Papierakten, Einzelfallentscheidungen und überlastete Strukturen. Zwischen Bauantrag und Baugenehmigung vergehen im Schnitt über zwölf Monate. In Ländern wie Dänemark sind es nur sechs bis acht Wochen.

4M. Grömling, M. Voigtländer & S. Wetzstein: „Internationale Produktivitätsunterschiede in der Bauwirtschaft –Was kann Deutschland von seinen Nachbarn lernen?“ vom 21.05.2025

Zusätzlich erschweren mehr als 3.300 technische Einzelvorschriften das Bauen in Deutschland – viele davon redundant, nicht synchronisiert oder veraltet. Jeder Versuch, standardisiert und kosteneffizient zu bauen, wird so von einer unübersichtlichen Normenflut ausgebremst.

3. Was andere Länder besser machen

Das IW-Gutachten zeigt klar: Deutschland ist kein Einzelfall – aber auch kein Vorbild. In fast allen großen europäischen Ländern gibt es regulatorische Hürden. Doch manche Staaten schaffen es, diese durch kluge Regierungsführung, Digitalisierung und klare Ziele zu kompensieren – und dadurch Produktivität und Bauleistung zu steigern.

Dänemark

– Baugenehmigungen digitalisiert und standardisiert – Nutzung zielbasierter Anforderungen statt starrer Detailnormen

– Enge Kooperation zwischen Verwaltung und Bauwirtschaft

– Arbeitsproduktivität im Bau stieg im Zeitraum 2011–2019 um über 1 % jährlich

Niederlande

– Modulares Bauen stark gefördert

– Planungs- und Bauprozesse häufig in einer Hand (Design-Build)

– Einheitliches Baurecht auf nationaler Ebene

– Produktivität ebenfalls steigend, laut IW mit am stärksten in Europa

Belgien

– Klare Förderstruktur, gute Verzahnung von Bauplanung und Finanzierungsmechanismen

– Frühzeitige Einbindung von Kommunen und Wohnbaugesellschaften

– Durchgängige Digitalisierung bei Planung und Genehmigung

– Hohe Produktivitätszuwächse auch im Vergleich zur Gesamtwirtschaft

Deutschland hingegen verzeichnete im selben Zeitraum sinkende Produktivität – im Schnitt – 1,6 % pro Jahr. Damit gehört die deutsche Bauwirtschaft laut IW-Analyse zu den Schlusslichtern in Europa.

4. Ursachen der deutschen Bauproduktivitätsmisere

Warum schafft es Deutschland nicht, effizienter zu bauen? Warum kostet jeder Quadratmeter Wohnraum hier mehr Zeit, mehr Geld und mehr Nerven als in vergleichbaren Volkswirtschaften? Die Antwort ist ernüchternd – und sie kommt nicht von außen, sondern von innen: Die Schwächen der deutschen Bauwirtschaft sind strukturell und politisch hausgemacht.

Eine der zentralen Ursachen ist die zersplitterte Zuständigkeitslandschaft. Während der Bund ambitionierte Ziele ausruft, entscheiden die Länder über Bauordnungen und die Kommunen über Bebauungspläne. Das Resultat ist ein föderaler Flickenteppich, der weder Standardisierung noch Planbarkeit ermöglicht. Was in Bayern genehmigt wird, kann in Nordrhein-Westfalen abgelehnt werden – auf Basis unterschiedlicher Auslegungen desselben Problems. Für Bauunternehmen bedeutet das: Jedes neue Projekt beginnt bei null.

Hinzu kommt die fehlende Zielorientierung der Regulierung. Es wird nicht gefragt, was erreicht werden soll – zum Beispiel bezahlbarer, klimagerechter Wohnraum – sondern nur, wie exakt etwas umzusetzen ist. Statt klarer Leitplanken gibt es seitenlange Detailvorgaben. Der Fokus auf technische Einzelnormen führt dazu, dass Innovationen verhindert und Standardlösungen verteuert werden. Der Staat kontrolliert lieber, ob ein Fenster exakt 1,23 Meter breit ist, als ob ein Gebäude seinen Zweck erfüllt.

Ein weiteres Problem ist die Überforderung der Verwaltung. In vielen Städten sind Bauämter personell auf dem Stand der 1990er-Jahre, aber mit der Aufgabenlast der 2020er konfrontiert. Komplexe Vorgaben, Fachkräftemangel, mangelhafte Digitalisierung – all das führt zu Antragsstaus, Verzögerungen und Frustration auf allen Seiten. Die große Ironie: Auch die Verwaltung würde oft lieber schneller arbeiten – sie kann nur nicht.

Das alles summiert sich zu einer strukturellen Produktivitätskrise. Während andere Länder den Wohnungsbau modernisieren, bleibt Deutschland im Modus der Verwaltungsroutine.

5. Wie wird sich der Wohnungsbedarf in Zukunft entwickeln?

Die Untersuchung des Pestel-Instituts zeigt, dass der Wohnbedarf in Deutschland auch in den kommenden Jahren hoch bleiben wird. Faktoren wie Zuwanderung, demografische Veränderungen und veränderte Wohnbedürfnisse führen dazu, dass weiterhin eine hohe Nachfrage nach Wohnraum besteht. Besonders in den Städten und Ballungsräumen wird der Druck weiter steigen. Gleichzeitig gibt es in ländlichen Regionen Leerstände, da viele Menschen aufgrund von Arbeitsplatzangeboten und Infrastruktur in die Städte ziehen.

Ein weiteres Problem ist die alternde Bevölkerung. Der Bedarf an barrierefreiem und seniorengerechtem Wohnraum wird in den nächsten Jahrzehnten erheblich zunehmen. Die Bauwirtschaft ist darauf bislang nur unzureichend vorbereitet, da der Fokus hauptsächlich auf Neubauten liegt, während die Umgestaltung bestehender Wohnungen kaum berücksichtigt wird.

Gleichzeitig verändern sich die Wohnbedürfnisse. Die Zahl der Einpersonenhaushalte nimmt zu, was bedeutet, dass mehr kleinere Wohnungen benötigt werden. Zudem steigt der Wunsch nach energieeffizienten und nachhaltigen Gebäuden, doch deren Bau ist teurer, was angesichts der aktuellen Kostenentwicklung eine weitere Herausforderung darstellt.

6. Erste Hoffnungsschimmer: Politik kommt in Bewegung

Die neue Bundesbauministerin Verena Hubertz hat die Zeichen der Zeit erkannt. In öffentlichen Auftritten spricht sie Klartext: „Wir haben zu viel Bürokratie, zu viele Normen, zu viele Hürden“. Sie kündigt an, Standards zu überprüfen, Prozesse zu verschlanken, Genehmigungsverfahren zu digitalisieren und zu beschleunigen. Auch die Einführung verbindlicher Fristen (Genehmigungsfiktion) ist wieder in der Diskussion.

Zudem signalisiert das ifo-Geschäftsklima5 für den Wohnungsbau erstmals seit langem leichte Entspannung. Zwar liegt der Index weiter im negativen Bereich, doch die Erwartungen verbessern sich – ein psychologisch wichtiges Signal.

7. Was Deutschland jetzt lernen – und ändern – muss

Der internationale Vergleich zeigt eindrucksvoll: Die Probleme der deutschen Bauwirtschaft sind keine Naturgewalt. Sie sind vermeidbar – und lösbar. Doch dazu muss sich Deutschland bewegen, und zwar grundlegend. Ein paar Förderprogramme und Modellprojekte reichen nicht aus. Was es braucht, ist eine systemische Neujustierung.

Erstens: Die Genehmigungspraxis muss verbindlich und endlich planbar werden. Wenn Behörden ein Bauvorhaben nicht innerhalb einer klar definierten Frist bearbeiten, sollte die Genehmigung automatisch als erteilt gelten – unter rechtlich abgesicherten Rahmenbedingungen. Die Genehmigungsfiktion ist unter anderem in Bayern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz Praxis, diesem Beispiel sollte man folgen und die Regelung auch in den restlichen Bundesländern einführen.

Zweitens: Die Bauordnungen der Länder gehören auf den Prüfstand – mit dem Ziel, sie weitgehend zu vereinheitlichen. Einheitliche Standards sind nicht nur ein Gebot der Fairness, sondern auch der Effizienz. Ein Bauunternehmen, das in Hamburg, Köln und München tätig ist, sollte nicht drei verschiedene Auslegungen von Brandschutz und Abstandsflächen lernen müssen.

Drittens: Die Digitalisierung der Bauverwaltung muss endlich ernsthaft vorangetrieben werden. Dabei reicht es nicht, PDF-Formulare zum Download bereitzustellen. Was nötig ist, sind durchgängig digitale Prozesse – vom Antrag über die Prüfung bis zur Freigabe. Dabei sollten offene Standards und Schnittstellen zum Einsatz kommen, um Bauakte, Planungssoftware und Fachämter zu vernetzen. Auch hier lohnt ein Blick nach Belgien oder Estland.

5ifo-Konjunkturperspektiven, Ausgabe Mai 2025, S. 17

Viertens: Serielles, modulares Bauen ist kein Nischenprodukt für Containerbauten – sondern eine Zukunftstechnologie. Mit standardisierten, vorgefertigten Elementen lassen sich Wohngebäude schneller errichten, mit gleichbleibender Qualität und zu deutlich geringeren Kosten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Normenwelt endlich für diese Bauweise geöffnet wird. Was heute oft noch ein „Sonderantrag“ ist, sollte morgen Standard sein.

Und nicht zuletzt: Der gemeinwohlorientierte Wohnungsbau muss systematisch gestärkt werden. Genossenschaften, kommunale Wohnbaugesellschaften und soziale Bauträger verfolgen langfristige Ziele – nicht Quartalszahlen. Sie bauen günstiger, nachhaltiger und stabiler. Doch sie brauchen günstige Grundstücke, verlässliche Förderung und politische Rückendeckung. Wenn der Staat ernst macht mit sozialem Wohnungsbau, dann sollte er genau diesen Akteuren den roten Teppich ausrollen.

Deutschland hat die Wahl: Entweder wir lernen von unseren Nachbarn – oder wir diskutieren noch Jahre über den „Notstand“, während sich die Krise weiter verschärft. Die Baustelle ist riesig. Aber sie ist nicht unlösbar.

Fazit: Die Baustelle Wohnungsbau ist groß – aber nicht hoffnungslos

Deutschland hat kein Wohnungsbauproblem – es hat ein Umsetzungsproblem. Die Werkzeuge liegen bereit: Erkenntnisse, Konzepte, internationale Vorbilder. Doch es fehlt an der Umsetzungsgeschwindigkeit, am politischen Mut zur Vereinfachung – und an der Bereitschaft, alte Strukturen aufzubrechen.

Die Studien aus Köln und Hannover, die Branchenerfahrungen aus der Praxis und der internationale Vergleich belegen: Wenn wir uns an erfolgreichen Nachbarn orientieren, können wir auch in Deutschland zu einem Bauklima finden, das produktiv, planbar und bezahlbar ist. Noch ist es nicht zu spät. Aber der Zeitpuffer schrumpft.

Was jetzt zu tun ist – aus Sicht der Bauwirtschaft

Die BVMB – Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. – benennt in ihrer aktuellen Positionierung klar, welche Schritte notwendig sind, um die strukturelle Krise im Wohnungsbau zu überwinden. Die folgenden Maßnahmen gelten als kurzfristig machbar und politisch realistisch, wenn der Wille vorhanden ist:

– Harmonisierung der Landesbauordnungen und Lärmschutzvorgaben, um Planungsprozesse effizienter und rechtssicherer zu gestalten.

– Begrenzung des Ermittlungsaufwands in Planungsverfahren, z. B. bei artenschutzrechtlichen oder schalltechnischen Gutachten, deren Detailtiefe oft jeden Maßstab sprengt.

– Pragmatischerer Umgang mit Artenschutzauflagen, um massive Bauverzögerungen wegen einzelner Habitatfunde künftig zu vermeiden – ohne dabei den Naturschutz auszuhebeln.

– Wiedereinführung des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren im Innenbereich) unter Beachtung europarechtlicher Anforderungen – für schnelleres Bauland im Bestand.

– Anschubfinanzierung des sozialen Wohnungsbaus über ein zweckgebundenes Sondervermögen, um das Marktversagen im unteren Preissegment abzufedern.

– Überarbeitung der Mietpreisbremse – keine Verlängerung in ihrer aktuellen, investitionsfeindlichen Ausgestaltung.

– Einführung und Evaluation des Gebäudetyp E als standardisierte, wirtschaftliche Bauform mit reduzierten Anforderungen – unter Erhalt grundlegender Qualitäts- und Sicherheitsstandards.

– Weg von der Spitzenförderung, hin zu einer Breitenförderung mit klaren Kriterien – ohne Mitnahmeeffekte für ohnehin wirtschaftlich tragfähige Projekte.

– Schnellere Ausweisung von Baulandflächen durch eine Novelle des Baugesetzbuches, die Planungshoheit mit Wohnraumbedarf stärker verknüpft.

Diese Maßnahmen zeigen: Die Bauwirtschaft ist handlungsbereit. Jetzt braucht es ein politisches Bekenntnis, diesen Kurs zu ermöglichen.

Foto:

Eleven Decks: Speicherstadt-Rot neu interpretiert

Heidelberg Materials liefert speziellen Zement für monolithische Betonelemente

Das neue Wohngebäude „Eleven Decks“ in der HafenCity Hamburg beeindruckt durch seine markante Architektur aus rotem Sichtbeton. Balkone und Loggien aus durchgefärbten monolithischen Betonfertigteilen setzen architektonische Akzente. Bei der Realisierung der anspruchsvollen Betonelemente spielte der Zement von Heidelberg Materials eine zentrale Rolle.

Carsten Roth, Architekt aus Hamburg, hat den neuen Stadtbaustein mit 306 Wohnungen als u-förmigen Baukörper entworfen. Entlang der Straßenseiten ist das Gebäude bis zu elf Geschosse hoch und treppt sich Richtung Süden mit großen Dachterrassen ab. Seine Plastizität unterstreicht die Fassadengestaltung: Balkone und Loggien aus durchgefärbtem Sichtbeton verleihen den Ansichten Tiefe und beleben sie durch Licht- und Schattenspiele. Sie gliedern das große Bauvolumen und verringern optisch dessen Massivität.

Hoch auch die Anforderungen im Hinblick auf Oberfläche, Farbe und Form: der Rotton sollte homogen, die Kanten sehr präzise sein und die glatte, einheitliche Oberfläche gleichzeitig die lebendige Optik des Baustoffes Beton erhalten. So individuell wie der Gebäudeentwurf ist auch die Art des Sichtbetons und dessen Rezeptur, was eine große Expertise bei der Herstellung von Architekturbeton erfordert. So arbeiteten die Architekten bereits zu einem frühen Zeitpunkt mit der Firma Hemmerlein Ingenieurbau GmbH

zusammen. Die Aufgabe war anspruchsvoll: Die Balkone sollten sowohl zur Straße als auch auf der Innenseite die gleiche Sichtbetonqualität aufweisen – dies war nur mit monolithischen, durchgefärbten Bauteilen möglich.

Zudem mussten sie aufgrund der vorgenannten Geometrien in selbstverdichtendem Beton realisiert werden. Insgesamt 540 Fertigteile wurden in einem Zeitraum von zwölf Monaten in der Produktionsstätte von Hemmerlein hergestellt, wobei das erste und das letzte sich in Qualität und Farbton nicht unterscheiden sollten. Unterstützt durch die Ostbayerische Technische Hochschule (OTH) Regensburg entwickelte Hemmerlein die geeignete Rezeptur. Der Zement spielte hierbei für die Farbtongleichmäßigkeit sowie in Verbindung mit der Verarbeitbarkeit eine wesentliche Rolle: Die Besonderheit des Zements von Heidelberg Materials ist seine Kalkhaltigkeit, so dass er als einziger Zement die Anforderungen erfüllte. Auch für den Farbton wurden verschiedene Mischungen entwickelt. Das von den Architekten gewünschte Rot sollte der Ziegelfarbe der Speicherstadt ähneln und sich ebenso in den historischen Kontext wie auch in die neue Nachbarschaft integrieren. Mithilfe der von Hemmerlein gefertigten Mustertafeln wählten die Architekten den passenden Farbton aus. Dieser besteht aus gelben, braunen und roten Eisenoxidpigmenten und wurde durch den Einsatz farbiger Sande unterstützt.

Bild 1: Das bis zu elf Geschosse hohe Gebäude stuft sich nach Süden mit großen Dachterrassen ab. Die Balkone und Loggien aus durchgefärbtem Sichtbeton verleihen den Ansichten Tiefe und beleben die Fassade durch Licht- und Schattenspiele.

Im Werk von Hemmerlein wurden Probemuster verschiedener Größen hergestellt und schließlich eine ganze Einheit als Fassadenmuster im Maßstab 1:1 in der HafenCity in der Nähe der Baustelle auf einem noch unbebauten Areal aufgestellt. Zu den drei Grundtypen kamen zahlreiche Sonderteile beispielsweise an den Gebäudeecken. Die Grundelemente sind zudem auch in gespiegelten Varianten sowie in unterschiedlichen Breiten realisiert. Zwecks Optimierung des Fertigungs- und Montageprozess entwickelten die Architekten mit Hemmerlein die konstruktiven Details zu einem frühen Zeitpunkt. Im Werk wurden die bis zu 8,5 t schweren Elemente für einen besseren Witterungsschutz hydrophobiert, auf Tieflader verladen und nach Hamburg transportiert. Die Montage vor Ort erfolgte mittels Kranen und Hebebühnen. Befestigt wurden die Elemente an den bereits im Rohbau (Ortbetonwänden) integrierten Konsolen. Die ersten Mieter werden voraussichtlich noch im Laufe des Jahres einziehen und mit den Balkonen und Loggien über großzügige geschützte Freibereiche mit Blick auf das Quartier und die Elbe verfügen.

2: Insgesamt 540 Fertigteile wurden von Hemmerlein in Bodenwöhr hergestellt Zu den drei Grundtypen – der Balkon als L-förmiges Element, die Deckenplatte sowie die Deckenplatte mit Brüstung – kamen zahlreiche Sonderteile beispielsweise an den Gebäudeecken.

www.heidelbergmaterials.com

Pflegeheim-Neubau ein Jahr früher fertig als geplant

Zeitersparnis

durch Bausystem – komplett ausgestattete Badmodule

Die Bewohner des Bamberger Pflegezentrums St. Otto können ein Jahr früher einziehen als ursprünglich geplant. Dort erwies sich das Dennert-Bausystem aus Fertigbauteilen und komplett ausgestatteten Badmodulen als wahrer Baubeschleuniger: Beginn des Neubaus – Herbst 2024; im Februar 2025 dann schon Richtfest. In konventioneller Bauweise würde es bis zur Fertigstellung ca. ein Jahr länger dauern.

Das Ottoheim entsprach nicht mehr den Vorgaben des bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes bezüglich Einzelzimmer-Quote und Barrierefreiheit. Um die Bewohner während der Bauphase nicht ausquartieren zu müssen, wurde das Projekt in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste Teil wurde von 2022 bis zum Frühjahr 2024 abgerissen und neu errichtet – in konventioneller Bauweise. Mit dem wesentlich größeren zweiten Bauabschnitt

Fotos: Heidelberg Materials AG / Sebastian Engels
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Bild 1: Dank des Bausystems aus Fertigbauteilen und komplett ausgestatteten Badmodulen ist das Bamberger Pflegezentrum St. Otto ein Jahr früher bezugsfertig als ursprünglich geplant.

wurde der Schlüsselfelder Betonfertigbau-Spezialist Dennert beauftragt. – Bauen wie im Zeitraffer: Im September 2024 begann Dennert mit der Montage des EG. Schon im Oktober folgte das erste OG, vier Wochen später die zweite Etage und das Dachgeschoss, im Dezember war das Gebäude regendicht. Obwohl sich der Abriss des alten Gebäudes zeitlich verzögert hatte, konnte im Januar 2025 termingerecht mit dem Innenausbau begonnen werden. 399 Wandelemente wurden auf einer Grundfläche von 815 m² verbaut sowie 328 Deckenteile der DX-Decke mit einer Fläche von insgesamt 2.500 m². Auch die 78 Fenster, die bereits in die Wände integriert sind, gehören zum Leistungsumfang. Hinzu kommen zwei Fertigteil-Treppenanlagen vom EG bis ins 2. OG sowie Dachflächen für Walm- und Flachdach.

Dennert lieferte beim zweiten Abschnitt auch die Badmodule, davon 24 in barrierefreier Ausführung mit ebenerdiger Dusche und unterfahrbarem Waschtisch sowie weitere acht mit WC in rollstuhltauglicher Größe mit Stützklappgriffen. Die komplett ausgestatteten und gefliesten Badmodule müssen vor Ort nur noch positioniert, verschraubt und an die Haustechnik angeschlossen werden. Das spart den Einsatz vieler Gewerke. Und damit Zeit.

Es sind nicht nur zeitliche Vorteile, die bei solchen Objekten für den Betonfertigbau sprechen. Gerade die Planungssicherheit erweist sich als besonders wertvoll. Die Arbeiten auf der Baustelle sind wetterunabhängig, weder Minusgrade noch Regen führen zu Verzögerungen. Das Baumaterial ist größtenteils in den angelieferten Elementen verbaut, muss

also nicht auf der Baustelle gelagert werden. Baustoffreste und Verschnitt fallen vor Ort erst gar nicht an. Das reduziert den Baustellen-Verkehr auf ein Minimum, was gerade im innerstädtischen Bereich sehr entlastend ist.

Anfang 2026 soll im Pflegezentrum St. Otto alles fertig sein. Dann bietet die Einrichtung in ihren neuen, komfortablen Zimmern 105 Plätze sowie 16 Plätze in der Tagespflege.

www.dennert.de

Bild 3: Auf einer Grundfläche von 815 Quadratmetern wurden 399 Wandelemente verbaut.
Bild 2: Um die Bewohner während der Bauphase nicht ausquartieren zu müssen, wurde das Projekt in zwei Abschnitte unterteilt. Mit dem wesentlich größeren zweiten Bauabschnitt wurde der Betonfertigbau-Spezialist Dennert beauftragt.

Auf Wachstumskurs: BRZ und Infoniqa bündeln Kräfte

Seit 1. März ist Bau-Software und -Lohnspezialist BRZ Deutschland GmbH mit Hauptsitz in Nürnberg Teil der Infoniqa-Gruppe. Gemeinsam mit dem Anbieter für Payroll, Finance und Lösungen entsteht damit eine Firmengruppe im DACH-Raum, die insbesondere in Wachstum und technologische Innovationen wie KI-Anwendungen und Prozessoptimierung investiert.

Mit BRZ erweitert Infoniqa sein Portfolio auf die Segmente Bausoftware, Bau-ERP und Lohnlösungen für die mittelständische Bauwirtschaft. Die Infoniqa-Gruppe beschäftigt damit nun über 1.000 Mitarbeitende. Im Fokus stehen verstärkte gemeinsame Investitionen in Zukunftstechnologien wie KI sowie Effizienzzuwachs durch gemeinsame Softwareentwicklungen und Markteinführungen. „Dieser Schritt folgt der industriellen Logik der Marktkonsolidierung und ermöglicht uns, durch verstärkte Investitionen in Technologie weiterzuwachsen und mit wesentlich höherer Geschwindigkeit Lösungen marktfähig bereitzustellen“, unterstreicht Thomas Reich, CEO der BRZ-Gruppe. Mit dem Team von BRZ werde die Infoniqa-Gruppe ihre Produktpalette für die Kunden um die hochperformanten Lösungen ihrer Plattform sowie um gemeinsame innovative Neuentwicklungen erweitern, so Hans-Jürgen Wels, CEO der Infoniqa-Gruppe.

Im Markt für Software und Service für den Bau wird BRZ weiterhin selbstständig und unter eigener Marke auftreten. Durch den Zusammenschluss wird BRZ der Kern der Plattform für das künftig wachsende Produktportfolio im Bereich Bau. Alle bestehenden Verträge mit Kunden und Partnern der BRZ Deutschland GmbH bleiben gültig. Der Wechsel aus der bisherigen BRZ-Muttergesellschaft Nürnberger Baugruppe bringt hier keine Veränderung. Man bleibe der verlässliche Partner für seine Kunden und sorge für eine reibungslose Fortsetzung aller Services, betont Dr. Thomas Reich. „Durch diese neuen Möglichkeiten, sowohl mit Blick auf Knowhow-Transfer als auch angesichts des erweiterten Produktportfolios, werden in erster Linie unsere Kunden profitieren. Wir wollen

gemeinsam innovative Lösungen, z. B. praxisorientierte KI-Assistenten oder neue Leistungen anbieten, die unsere Kunden wirksam dabei unterstützen, ihren Herausforderungen optimal zu begegnen und ihre Unternehmen profitabel zu führen“, unterstreicht Thomas Reich.

Kunden, die Löhne und Gehälter im Outsourcing-Service abrechnen lassen oder über die BRZ-Software in Eigenregie abrechnen, profitieren künftig von einem erweiterten Produktangebot. So können innovative HCM-Module (Personalmanagementsysteme) aus der Unternehmensgruppe zur Verfügung gestellt werden. Die Infoniqa-Gruppe ermöglicht, die bestehenden Lösungen zu erweitern und neue, leistungsfähige Module zu entwickeln, die speziell auf die Bedürfnisse der Bauindustrie zugeschnitten sind. Dies umfasst unter anderem die Automatisierung von Gehaltsabrechnungen, die Integration von KI-gestützten Tools zur Effizienzsteigerung und die Bereitstellung von umfassenden HR-Management-Lösungen.

Ein zentraler Aspekt der Zukunftsstrategie von BRZ besteht darin, KI-Assistenzsysteme und maschinelles Lernen für Baubetriebe zugänglich zu machen, um Kernprozesse weiter zu automatisieren. Schon heute gibt es zahlreiche Ansätze und Entwicklungen, die zeigen, wie KI eingesetzt werden kann, um Fachkräfte nicht zu ersetzen, sondern sie effektiv zu unterstützen. Durch die Kombination von Fachwissen, Erfahrung und Ressourcen können die Unternehmen gemeinsam neue Märkte erschließen und ihre Position im DACH-Raum stärken. Für Bauunternehmen bedeutet das erweiterte Angebot weniger administrative Belastung und mehr Zeit für ihre Kernkompetenzen. Kunden profitieren von einer breiteren Produktpalette, verbesserten Serviceleistungen und innovativen Lösungen, die auf die bauspezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

www.infoniqa.com; www.brz.eu/de

v. l. n. r. Hans-Jürgen Wels, CEO der Infoniqa-Gruppe und Dr. Thomas Reich, CEO BRZ Deutschland GmbH
Foto: BRZ

Wie viel Arbeitsschutz braucht der Betrieb?

Von UBB-Chefredakteur Prof. Dr. jur. Günther Schalk

Gürtel und Hosenträger? Oder mal alle Fünfe gerade sein lassen? Sinnvolle Vorschriften oder pure Gängelei von Firmen? Die Frage ist daueraktuell: Wie viel Arbeitsschutz braucht ein Unternehmen? Arbeitsschutzvorgaben sollen dazu beitragen, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und Unfälle am Arbeitsplatz zu verhindern. Dass dabei ein gewisser bürokratischer Aufwand entsteht, ist wenig überraschend. Doch zunehmend regt sich Kritik an der wachsenden Bürokratisierung im Arbeitsschutz. Wird es bei uns im Land übertrieben mit den Vorschriften? Der UBB hat sich zu dem Thema mit einem „Unfallschützer“ unterhalten. Stefan Ganzke ist Geschäftsführer der WandelWerker Consulting GmbH. Sie unterstützt mittelständische Unternehmen und Konzerne dabei, die Arbeitsunfälle kontinuierlich und nachhaltig zu senken sowie eine gelebte Arbeitsschutzorganisation zu entwickeln.

Der Bau ist mit den Unfällen vorne dabei

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland insgesamt 96.153 meldepflichtige Arbeitsunfälle auf Baustellen und in baunahen Dienstleistungen registriert. Dies entspricht einem Rückgang von 3.227 Fällen gegenüber dem Vorjahr 2022, was einen Rückgang von über 3 % bedeutet.

Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle blieb nahezu konstant: 76 Beschäftigte verloren 2023 ihr Leben bei Arbeitsunfällen im Bauwesen, zwei mehr als im Jahr 2022. Die Hauptursachen für tödliche Unfälle waren Abstürze sowie herabfallende oder kippende Bauteile, die zusammen rund 70 % aller tödlichen Arbeitsunfälle am Bau ausmachten .

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) verfolgt das Ziel „Mission Zero“, also null Todesfälle bei Arbeitsunfällen. Ein weiteres Ziel ist es, die sogenannte Tausend-Personen-Quote – die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollbeschäftigte – in den nächsten fünf Jahren auf unter 40 zu senken. 2023 lag diese Quote bei 44,6 . Obwohl die Zahl der Arbeitsunfälle rückläufig ist, bleibt die Unfallhäufigkeit in der Bauwirtschaft im Vergleich zu anderen Branchen weiterhin hoch

Nichtsdestotrotz fühlen sich so manche Betriebe gegängelt durch überbordende Vorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz. Auch in der Politik mehren sich die Stimmen der Skeptiker: CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann etwa bezeichnete die Prüfpflichten für Leitern kürzlich provokant als „Quatsch“ und warf dem Staat sogar ein tief verwurzeltes Misstrauen gegenüber seinen Bürgern vor. Fakt ist: Viele Unternehmen geraten durch die Fülle an Regelungen zunehmend unter Druck. So wichtig der Schutz vor Arbeitsunfällen auch ist – nicht jede Vorschrift trägt gleichermaßen zur Sicherheit bei. Der UBB hat bei Stefan Ganzke von den „WandelWerkern“ nachgefragt.

UBB: Herr Ganzke, wie schätzen Sie den Stellenwert des Arbeitsschutzes in deutschen Unternehmen ein?

Ganzke: Betrachtet man die Entwicklungen seit den 1990er-Jahren, lässt sich ein deutlicher Rückgang bei meldepflichtigen Arbeitsunfällen verzeichnen – insbesondere solchen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen. Auch bei der Anzahl neuer Berufskrankheiten lässt sich eine deutliche Reduzierung erkennen. Wesentlichen Anteil daran haben gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Arbeitsschutzgesetz mit seiner Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung sowie die Maschinenrichtlinie oder die Gefahrstoffverordnung. Diese Maßnahmen haben dazu beigetragen, die Zahl der Unfälle von rund 1,6 Millionen auf unter 800.000 pro Jahr zu senken.

UBB: Was ist der Grund, weshalb Arbeits- und Gesundheitsschutz in vielen Fällen zu starken Regulierungen unterliegt?

In mittelständischen Unternehmen und Konzernen wird in den operativen Bereichen bereits viel für den Arbeits- und Gesundheitsschutz getan. In kleineren Unternehmen hingegen ist der Arbeitsschutz oft noch nicht in dem erforderlichen Maße etabliert – obwohl gerade hier krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitenden besonders schwer ins Gewicht fallen.

Gefährdungsbeurteilung als wichtiges Steuerungsinstrument

UBB: Welche Regelungen im Arbeitsschutz erscheinen sinnvoll, welche eher praxisfern?

Ganzke: Aus fachlicher Sicht ist es unabdingbar, dass es für sichere und gesunde Arbeitsplätze Leitplanken gibt. Viele Vorschriften lassen sich dabei nicht starr in „richtig“ oder „falsch“ unterteilen. Vielmehr bieten sie Unternehmen durchaus Gestaltungsspielräume. So lassen sich im Zuge der Gefährdungsbeurteilung beispielsweise die Prüfintervalle für bestimmte Arbeitsmittel individuell festlegen. Ortsveränderliche elektrische Geräte wie Bürobildschirme müssen nicht automatisch jedes Jahr durch eine befähigte Person geprüft werden – bei geringem Risiko sind auch längere Prüfzyklen möglich. In vielen Fällen resultiert übermäßiger Aufwand nicht aus den Gesetzen selbst, sondern aus internen Regelungen und Maßnahmen, die den Arbeitsschutz unnötig verkomplizieren.

Mit der Gefährdungsbeurteilung hat der Gesetzgeber Unternehmen bereits ein flexibles Instrument an die Hand gegeben, um Schutzmaßnahmen bedarfsgerecht umzusetzen. Der Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen richtet sich dabei nach Faktoren wie Unternehmensgröße, Branche und konkreten Tätigkeiten am Arbeitsplatz. In einem reinen Verwaltungsbetrieb mit Bürotätigkeiten sind die Anforderungen deutlich geringer als etwa in einem Logistikunternehmen oder einem Betrieb, der mit Gefahrstoffen arbeitet. Eine sachlich fundierte und praxisnahe Gefährdungsbeurteilung sorgt dafür, dass der Arbeitsschutz auf einem angemessenen Niveau bleibt – ohne den Betriebsablauf stärker als nötig zu beeinträchtigen.

Ganzke: Übermäßige Regulierung im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist oft auch Ausdruck der vorherrschenden Sicherheits- und Unternehmenskultur. In stark regelorientierten Organisationen entstehen häufig immer neue Vorschriften – teils bis ins Absurde. So werden mitunter seitenlange PowerPoint-Präsentationen für Unterweisungen erstellt, die selbst scheinbar banale Dinge wie Bürotacker oder Kaffeemaschinen thematisieren. Die Folge: Führungskräfte und Beschäftigte reagieren mit Unverständnis, und die Bereitschaft, sich mit dem Arbeitsschutz ernsthaft auseinanderzusetzen, sinkt spürbar.

Wichtig: Mitarbeiter müssen hinter der Idee stehen

UBB: Was braucht es, damit sich hier etwas nachhaltig ändert?

Ganzke: Ein nachhaltiger Kulturwandel hin zu einer sozialen, beteiligungsorientierten Sicherheitskultur kann Abhilfe schaffen. Wenn Mitarbeitende intrinsisch motiviert handeln und sich mit dem Thema identifizieren, lassen sich Regelwerke auf das Wesentliche beschränken. Damit das gelingt, reicht es jedoch nicht, einzelne Maßnahmen anzustoßen. Vielmehr braucht es eine umfassende Strategie, die sowohl die organisatorische Entwicklung als auch den Menschen und seine Haltung in den Fokus rückt.

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Stefan Ganzke leitet gemeinsam mit seiner Frau Dr. Ing. Anna Ganzke die WandelWerker Consulting GmbH, die sich seit ihrer Gründung im Jahr 2020 der Weiterentwicklung der betrieblichen Sicherheitskultur verschrieben hat.
Foto: WandelWerker Consultimng GmbH

Steuerticker I –kurz gemeldet

01 Vorsteuervergütungsverfahren: Diese Nachweise sind zulässig

Im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer sind die Vorsteuerbeträge durch Vorlage von Rechnungen und Einführbelegen im Original nachzuweisen (§61a Abs. 2 Satz 3 UStDV).

UBB-Tipp: Im Falle von elektronisch übermittelten Rechnungen (E-Rechnungen oder sonstige Rechnungen in einem anderen Format) können diese auf einem Speichermedium (z.B. USB-Stick) oder durch Hochladen im Portal des Bundes (BOP) vorgelegt werden (BMF, Schreiben v. 27.3.2025, Az. III C 3 – S 7359/00050/005/072).

02 Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Der Bundesfinanzhof hat bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG klargestellt, dass der im Jahr der Veräußerung entstandene Veräußerungsgewinn nicht durch gewinn- oder umsatzanhängige Kaufpreisbestandteile erhöht wird. Solche nachträglichen Zahlungen sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern (BFH, Urteil v. 9.11.2023, Az. IV C 9/21).

UBB-Tipp: Auf Bund-Länder-Ebene wurden nun entschieden, dass diese Urteilsgrundsätze 1 : 1 auch bei der Ermittlung einer Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG greifen. Danach ist steuerlich nach § 17 EstG Folgendes zu beachten:

– Der Veräußerungsgewinn im Sinn von § 17 EStG entsteht in dem Jahr, in dem die Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert werden.

– Gewinn- und umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile, die im Zeitpunkt des Verkaufs betragsmäßig noch nicht feststanden, haben keinen Einfluss auf den ermittelten Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG. Nachträgliche Zahlungen führen zu nachträglichen Betriebseinnahmen. –

Im Gegenzug sind Kaufpreisbestandteile, die bereits betragsmäßig im Kaufvertrag genannt wurden, dem Veräußerungsgewinn zuzuschlagen, selbst wenn diese Zahlungen erst nach dem Jahr des Verkaufs der Anteils einer Kapitalgesellschaft zugeflossen ist.

Steuerrisiko bei Forderungsausfall Körperschaftsteuer

Bei Betriebsprüfungen im Konzernbereich kommt es immer wieder zu bösen Überraschungen, wenn es um Fremdwährungsverluste im Zusammenhang mit einem Darlehen oder einer darlehensähnlichen Forderung geht. Die Rede ist von der Korrekturvorschrift nach § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG. Hier ein Hinweis auf eine neue Verwaltungsanweisung zu dieser Thematik, die in der Praxis unbedingt beachtet werden sollte.

Grundsätze zur Korrekturvorschrift

Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Darlehensforderungen oder vergleichbaren Forderungen (im Konzern: Verrechnungskonten zwischen verbundenen Unternehmen) werden dem zu versteuernden Einkommen der darlehensgebenden Kapitalgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen außerbilanzmäßig wieder hinzugerechnet (§ 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG).

Beispiel:

Die A-GmbH ist zu 10 Prozent an der B-GmbH-Beteiligt. Die AGmbH gewährt der B-GmbH ein unbesichertes Fälligkeitsdarlehen in Höhe von 500.000 Euro in britischen Pfund. Im Rückzahlungszeitpunkt ist das Darlehen wegen Fremdwährungsschwankungen nur noch 430.000 Euro wert. Die Gewinnminderung von 70.000 Euro rechnet das Finanzamt hier dem Einkommen der A-GmbH außerbilanzmäßig nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG wieder zu.

Grundsätze gelten ab 1. Januar 2022 nicht mehr Einziger Lichtblick in Konzernfällen: Für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einem Darlehen und Fremdwährungsverlusten greift die Korrekturvorschrift ab 1. Januar 2022 nicht mehr (§ 8b Abs. 3 Satz 6 KStG).

Gegenbeweis in der Regel nicht möglich

Möchte das Finanzamt wegen eines Darlehensausfalls oder wegen eines Darlehensverzichts im Zusammenhang mit einem Konzerndarlehen für Steuerjahre bis Ende 2021 eine Korrektur nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG vornehmen, wird von Beratern meist versucht, den Gegenbeweis nach §8b Abs. 3 Satz 6 KStG in der Rechtslage bis Ende 2021 zu führen.

Gegenbeweis bedeutet: Hätte ein fremder Dritter das Darlehens ebenfalls gewährt oder noch nicht zurückgefordert, ist das Darlehensverhältnis fremdüblich und die außerbilanzmäßige Korrektur scheidet damit aus. Diese Fremdüblichkeit wird in der Praxis oftmals damit begründet, dass das Währungsrisiko abgesichert wurde.

Doch nach Ansicht der Finanzverwaltung genügt es leider nicht, nur isoliert das Währungsrisiko fremdüblich abzusichern. Die Korrektur nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG ist nur dann ausgeschlossen, wenn neben dem Währungsrisiko auch das komplette Darlehen abgesichert wurde. Wurden keine Sicherheiten für das Konzerndarlehen vereinbart, was in der Praxis der Regelfall sein dürfte,

korrigieren die Finanzämter Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Darlehen weiterhin (Landesamt für Steuern Niedersachsen, Verfügung v. 2.5.2025, Az. S 2750-a-St 241-980/20232066/2023).

Beispiel:

Die A-GmbH gewährt der B-GmbH, an der sich zu 30 Prozent beteiligt ist, ein Fremdwährungsdarlehen in Höhe von 500.000 Euro. Sicherheiten für das Darlehen werden nicht vereinbart. Jedoch wird das Währungsrisiko fremdüblich abgesichert. Das Darlehen fällt aus. Es kommt zu einer Teilwertabschreibung bei der A-GmbH. Folge: Da das Darlehen nicht besichert wurde, greift die Korrekturvorschrift nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG.

UBB-Tipp

Eine Korrektur solcher Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einem Darlehen könnte also für Steuerjahre bis zum 31.12.2021 nur vermieden werden, wenn nachgewiesen wird, dass neben der Absicherung das Währungskursrisikos auch Sicherheiten für das Darlehen vereinbart wurden.

Vorsicht: Neue

Sanktionen des Finanzamts ab 2025

Verfahrensrecht/Betriebsprüfung

Bei Prüfungsanordnungen mit Datum ab dem 1. Januar 2025 haben Prüfer des Finanzamts die Möglichkeit, die Mitwirkung des Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung durch ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen sicherzustellen. Was es mit dem Mitwirkungsverzögerungsgeld und dem Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld auf sich hat und wie sich diese Sanktionen vermeiden lassen, erörtert der folgende Praxisbeitrag.

Grundsätze zu den Mitwirkungspflichten eines Steuerpflichtigen

Welche Mitwirkungspflichten ein Steuerpflichtiger im Rahmen einer Außenprüfung hat, findet sich in § 200 AO. Es wird insbesondere erwartet, dass der Steuerpflichtige den Prüfern des Finanzamts Auskünfte erteilt, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorlegt, die zum Verständnis der Aufzeichnungen erforderlichen Erläuterungen gibt und die Finanzbehörde bei Ausübung ihrer Befugnisse nach § 147 Abs. 6 AO unterstützt.

In der Praxis nehmen es Steuerpflichtige mit ihren Mitwirkungspflichten nicht immer so ganz ernst. Insbesondere bei Konzernprüfungen kann es passieren, dass Fragen der Finanzverwaltung erst nach einem Jahr oder später beantwortet werden.

Da Betriebsprüfungen mit Datum der Prüfungsanordnung ab 1. Januar 2025 binnen fünf Jahren nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung abgeschlossen sein müssen (§ 173 Abs. 4 Satz 3 AO),

könnte die verzögerte Mitwirkung des Steuerpflichtigen dazu führen, dass das Finanzamt nicht alle geplanten Prüfungshandlungen in dem Fünfjahreszeitraum erledigen kann.

Aus diesem Grund wurde das so genannte qualifizierte Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO eingeführt. Kommt ein Steuerpflichtiger auch dieser angeordneten qualifizierten Mitwirkungspflicht nicht oder nicht zeitnah nach, drohen folgende Sanktionen: –

Mitwirkungsverzögerungsgeld

– Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld – Verlängerung der fünfjährigen Festsetzungsfrist – Verhaltensknigge, um qualifiziertes Mitwirkungsverlangen zu vermeiden

Die dargestellten Eskalationsstufen lassen sich natürlich ganz einfach vermeiden, in dem ein Steuerpflichtiger seinen Mitwirkungspflichten nach § 200 AO zeitnah nachkommt. Ist schon vor Beginn klar, dass der Steuerpflichtige eigentlich keine Zeit hat, auf die Anfragen des Prüfers zeitnah zu reagieren, sollten in Erwägung gezogen werden, dass der Steuerberater erster Ansprechpartner des Prüfers wird, um die Mitwirkungspflichten nach § 200 AO zu erfüllen.

Offene Kommunikation kann Sanktionen vermeiden

Ansonsten ist die offene und dauernde Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen bzw. Steuerberater und dem Prüfer des Finanzamts der Schlüssel dafür, dass es erst gar nicht zu einem qualifizierten Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO kommt. Können Unterlagen oder Auskünfte nicht zeitnah erbracht werden, sollte der Prüfer umgehend informiert werden. Zugleich sollten die Gründe für die Verzögerung dargelegt und ein Zeitfenster für die Vorlage

Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen Zunächst schickt der Prüfer des Finanzamts eine Prüfungsanordnung an den Steuerpflichtigen und vereinbart einen Prüfungsbeginn. Entweder bereits in einer Anlage zur Prüfungsanordnung oder zum Prüfungsbeginn übergibt der Prüfer dem Steuerpflichtigen dann seine Anfragen.

Kommt der Prüfer zu den Erkenntnis, dass der Steuerpflichtige ohne plausible Gründe seinen Mitwirkungspflichten nach § 200 AO nicht nachkommt, kann er dem Steuerpflichtigen nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung einen weiteren Verwaltungsakt zuschicken, in dem er ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO anordnet. Vorausgesetzt natürlich, dass die ursprüngliche Prüfungsanordnung ein Datum ab dem 1. Januar 2025 trägt. Natürlich könnte gegen das qualifizierte Mitwirkungsverlangen ein Einspruch eingelegt werden. Schließlich handelt es sich hier um einen Verwaltungsakt. Doch besser ist es natürlich, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen.

Einen Monat Zeit, Mitwirkung nachzukommen

Nach § 200a Abs. 1 Satz 4 AO ist dieses qualifizierte Mitwirkungsverlangen innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe zu erfüllen. In begründeten Einzelfällen, kann diese Frist zwar verlängert werden. Klar ist aber auch: Sollte der Steuerpflichtige auch beim qualifizierten Mitwirkungsverlangen seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht zeitnah erfüllen, setzt das die eingangs erwähnten Sanktionen in Gang.

OLG Naumburg (Urteil vom 27.02.2024 - 1 U 6/14 (Hs); BGH, Beschluss vom 15.01.2025 - VII ZR 54/22.

Aktuelles aus der Rechtsprechung

Von Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Günther Schalk, FA für Bau- und Architektenrecht, TOPJUS Rechtsanwälte schalk@topjus.de

Frist für die Beseitigung für Mängel – wie lange muss sie sein?

Die Rechtsprechungsübersicht hat heute einen klaren Schwerpunkt beim Thema Mängel. Wir wissen: Wenn ein Bauunternehmen eine mangelhafte Leistung abliefert, ist Nacherfüllung erste Bürgerpflicht. Das bedeutet, dass der Auftraggeber vorrangig einen Anspruch auf Nacherfüllung hat, und korrespondierend dazu die Baufirma ein vorrangiges Recht auf Mängelbeseitigung. Eine Frage, die in der Praxis in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht, ist: Wenn der Auftraggeber eine Frist zur Mängelbeseitigung setzt – wie lange muss diese Frist dann sein? Stichwort: Angemessenheit der Frist. Selten passt die klassische Juristenantwort „das kommt darauf an“ besser als an dieser Stelle. Tatsächlich kommt es darauf an, wie lange (prognostisch) der Bauunternehmer wohl braucht, um den konkreten Mangel zu beseitigen. Dabei geht es freilich nicht nur um die Frage, wie lange die Arbeiten an sich dauern, sondern auch um eine angemessene Karenzzeit für die Organisation der Arbeiten und die Bestellung des Materials.

In einem aktuellen Fall des OLG Naumburg (Urteil vom 27.02.2024 - 1 U 6/14 (Hs); BGH, Beschluss vom 15.01.2025 - VII ZR 54/22, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen) ging es um die Herstellung und den Einbau von Rückenstützen aus Beton auf einem Straßenabschnitt von 6,5 km Länge mit einer Betonfestigkeit C 25/30. Ein Gutachter hatte bestätigt, dass der Beton auf einer Strecke von gut 300 Metern weniger Festigkeit aufwies als vertraglich vereinbart war:

1. Weist die Leistung des Auftragnehmers nicht die vereinbarte Betonfestigkeitsklasse auf, ist sie mangelhaft. Bei der Auslegung, welche Betonfestigkeitsklasse vereinbart ist, kommt es auf die objektive Sicht eines mit dem Leistungsverzeichnis konfrontierten (hier: Tiefbau-)Unternehmers an

2. Die Nachfrist zur Mängelbeseitigung kann in der Regel wesentlich kürzer sein als die vertragliche Herstellungsfrist. Angemessen ist die Frist bereits dann, wenn während ihrer Dauer die Mängel unter größter Anstrengung des Auftragnehmers beseitigt werden können.

3. Ein Recht des Auftraggebers zur Kündigung aus wichtigem Grund kann bestehen, wenn durch die Mangelhaftigkeit der Leistung das Vertrauen des Auftraggebers in die Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung des Auftragnehmers zerstört wird und die Art der Mängel befürchten lässt, dass die Leistung insgesamt nicht mangelfrei erbracht werden kann (hier bejaht).

Das Gericht sah die vom Auftraggeber während der Ausführung gesetzte Frist von zwei mal acht Kalendertagen (Frist und Nachfrist) als ausreichend an. Welche Frist angemessen ist, bestimmen die Umstände des Einzelfalls. Sie müsse so bemessen sein, dass der Auftragnehmer in der Lage ist, den Mangel zu beseitigen. Angemessen ist die Frist demnach bereits dann, wenn während ihrer Dauer die Mängel unter größter Anstrengung des Auftragnehmers beseitigt werden können (vgl. BGH Urteil vom 11. Juni 1964, VII ZR 216/62). Eine angemessene Nachfrist braucht demnach regelmäßig nur den Bruchteil einer Herstellungsfrist zu betragen. Sie soll dem Auftragnehmer nur eine letzte Gelegenheit geben, die Maßnahme zu vollenden. Eine zweiwöchige Frist wird in der Literatur und Rechtsprechung im Allgemeinen als ausreichend betrachtet, sofern nicht besondere Umstände hinzukommen wie etwa ein erheblicher Mängelbeseitigungsaufwand. Etwas anderes folgt nicht daraus, dass die Klägerin die Arbeiten ihrerseits nicht selbst ausführte, sondern Subunternehmer heranzog und diese mangelhaft gearbeitet haben. Der Sub war bereits auf der Baustelle, und die Mängelbeseitigung musste Priorität haben. Die Klägerin bezog auf der Großbaustelle täglich mehrere Transportbetonlieferungen mit Frischbeton, sodass auch der Werkstoff zur Verfügung stand.

Übrigens reicht für eine wirksame Fristsetzung sogar aus, wenn der Auftraggeber nur auffordert, den Mangel „unverzüglich“ zu beseitigen. Dann gilt, dass die Baufirma „ohne schuldhaftes Zögern“ beginnen muss mit der Nacherfüllung plus die Zeit, die sie bei größter Anstrengung für die Mängelbeseitigung braucht (OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2022 - 10 U 96/22; BGH, Urteil vom

12.08.2009, VIII ZR 254/08). Nachdem die Baufirma innerhalb der Frist den Mangel nicht beseitigt hatte, sprach das OLG dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu. Ein solches Kündigungsrecht hat der Auftraggeber aber grundsätzlich nicht während einer noch laufenden Mängelbeseitigungsfrist, wie das OLG Köln klargestellt hat. (Beschluss vom 27.11.2023 - 16 U 13/23; BGH, Beschluss vom 20.11.2024 - VII ZR 246/23 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen):

1. Eine während der noch laufenden Mängelbeseitigungsfrist erklärte Kündigung des Auftraggebers kann eine treuwidrige Vereitelung der dem Auftragnehmer eingeräumten Mängelbeseitigungsmöglichkeit darstellen.

2. Der Auftraggeber kann ein die erfolglose Fristsetzung zur Mängelbeseitigung voraussetzendes Mängelbeseitigungsrecht auch schon vor Fristablauf geltend machen, wenn feststeht, dass der Auftragnehmer die Frist zur Mängelbeseitigung nicht einhalten wird und es dem Auftraggeber nicht zumutbar ist, den Ablauf der Frist noch abzuwarten.

3. Gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine erneute Gelegenheit zur Mängelbeseitigung, lebt zwar hierdurch das Mängelbeseitigungsrecht des Auftragnehmers nicht wieder auf, doch muss der Auftraggeber die von ihm gesetzte Frist selbst beachten.

Eine Ausnahme besteht für den Fall, dass der Auftraggeber erkennen kann, dass der Bauunternehmer nicht in die Pötte kommt oder schlicht den Mangel abstreitet und nicht nacherfüllen will. Hier ist eine entsprechende Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 11.07.2019 - 13 U 230/18; BGH, Beschluss vom 25.03.2020 - VII ZR 184/19 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen):

1. Von der Fristsetzung, aber auch schon von der Aufforderung zur Mängelbeseitigung kann abgesehen werden, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert.

2. Die Fristsetzung ist aber auch dann entbehrlich, wenn der Auftragnehmer auf die mehrfache Aufforderung, mit der Mängelbeseitigung in angemessener Frist zu beginnen, in keiner Weise reagiert oder eine Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer nicht zuzumuten ist, etwa weil der Auftraggeber mit gutem Grund das Vertrauen in den Auftragnehmer verloren hat.

Ein weiteres in der Praxis häufig streitiges und unklares Thema sei an dieser Stelle mithilfe der Rechtsprechung klar beantwortet. Reicht es, wenn sich der Bauunternehmer kurz vor Ende der ihm gesetzten Mangelbeseitigungsfrist dann doch einmal gemächlich auf die Baustelle bewegt und beginnt, die Mängel zu beseitigen? Klare Antwort: Nein. Oder um es mit dem OLG Oldenburg (Urteil vom 14.05.2021 - 2 U 122/20) zu sagen:

1. Bei der Frist zur Beseitigung des Mangels handelt es sich nicht um eine Beginnfrist, sondern um eine Vornahmefrist. Folglich ist eine angemessene Frist erfolglos abgelaufen, wenn der Mangel bis zum Ablauf der Frist nicht vollständig beseitigt worden ist.

2. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, wenn etwa im Zeitpunkt des Fristablaufs nur noch ganz geringfügige Restarbeiten ausstehen, kann der Auftraggeber verpflichtet sein, dem Auftragnehmer noch die Möglichkeit zur Beendigung der Mängelbeseitigungsarbeiten zu geben.

Wichtig auch: Empfindet der Bauunternehmer die Frist, die ihm für die Mängelbeseitigung eingeräumt wurde, als zu kurz, darf er nicht erst bis kurz vor Fristende bummeln und sich dann kurz vor Toresschluss beschweren, dass die Frist zu kurz ist. Der Auftragnehmer kann sich gegenüber einem nicht fachkundigen Auftraggeber später nicht darauf berufen, die ihm gesetzte Frist sei zu kurz gewesen, wenn er dies nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat und der Auftraggeber eine solche Rüge zu erwarten hatte, weil er „der vertretbaren Auffassung sein durfte, die Frist sei angemessen“, so das OLG Brandenburg, Urteil vom 05.09.2024 - 12 U 3/22.

Bauleistung „wertlos“ – hat die Baufirma noch ein Mängelbeseitigungsrecht?

Wir haben eben gehört: Die Baufirma hat immer primär ein Recht, von ihr hergestellte Mängel zu beseitigen. Auch hier gilt allerdings: keine Regel ohne Ausnahme. Gegenstand des Bauvertrags war in einem konkreten Fall die Sanierung eines Dachs. Schon während der Ausführung stellte der Auf-

OLG Köln (Beschluss vom 27.11.2023 - 16 U 13/23; BGH, Beschluss vom 20.11.2024 - VII ZR 246/23

OLG Stuttgart (Urteil vom 11.07.2019 - 13 U 230/18; BGH, Beschluss vom 25.03.2020 - VII ZR 184/19

OLG Oldenburg (Urteil vom 14.05.2021 - 2 U 122/20)

OLG Brandenburg (Urteil vom 05.09.2024 - 12 U 3/22)

BGH (Beschluss vom 29.01.2025 - VII ZR 84/24

OLG Stuttgart (Urteil vom 17.12.2024 - 10 U 23/24)

traggeber gravierende Mängel fest (u. a. mangelnde Verklebung der Dampfbremse, unzureichende Anbringung von Sanierungsleisten, fehlende Anschlüsse der Dampfsperre im Bereich der Traufe und dem Giebel …). Daraufhin hatte der Bauherr den Auftragnehmer mit einer Frist von 5 Tagen aufgefordert, die Leistung mangelfrei zu erbringen. Der Bauunternehmer war allerdings überzeugt davon, dass seine Leistung in Ordnung ist. Es kam, wie es kommen musste: Der Auftraggeber kündigte den Bauvertrag und jagte den Bauunternehmer vom Hof. Die Mängel ließ er von einem anderen Unternehmen beseitigen und machte die Kosten gegenüber dem ursprünglichen Auftragnehmer geltend. Der wehrte sich dagegen. Die Geschichte landete zunächst vor dem OLG Saarbrücken (Urteil vom 09.04.2024 - 2 U 56/23) und schließlich vor dem BGH (Beschluss vom 29.01.2025 - VII ZR 84/24 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen):

1. Dem Auftragnehmer obliegt auch im Prozess des Auftraggebers auf Rückzahlung eines Überschusses die Beweislast für seinen Vergütungsanspruch.

2. Dem Auftragnehmer steht im Falle der Kündigung die volle Vergütung nur für die mangelfrei erbrachten Leistungen zu, wobei er bei nicht abgenommener Werkleistung die Beweislast für die Mängelfreiheit trägt.

3. Die Mängelrechte des Auftraggebers sowie das Nacherfüllungsrecht des Auftragnehmers hinsichtlich der Mängel an dem von ihm erstellten Teilwerk werden durch die Kündigung nicht berührt. Das Nacherfüllungsrecht und damit auch ein Vergütungsanspruch entfallen allerdings, wenn das Werk einer Nachbesserung nicht zugänglich und für den Auftraggeber wertlos ist.

4. Eine ernsthafte und endgültige Nacherfüllungsverweigerung ist anzunehmen, wenn der Auftragnehmer sowohl vorgerichtlich als auch gerichtlich - selbst nach Vorlage eines die Mängel bestätigenden Gutachtens - die Mängel bestreitet. Einschränkung erfährt dieser Grundsatz dahingehend, dass ab gewissen Aufgreifschwellen eine Preisprüfung zwingend zu erfolgen hat.*)

Die entscheidende Frage in der Praxis ist in diesem Zusammenhang, wann eine Leistung tatsächlich „wertlos“ ist. Das festzulegen, ist schwierig und letztlich erst einmal das Risiko des Auftraggebers. Für Bauunternehmen ist das durchaus ein guter Ansatzpunkt, wenn sie in eine solche Situation kommen. Sie können dann bestreiten, dass die Leistung wertlos war. Solange das Ausführungsstadium noch läuft und keine Abnahme stattgefunden hat, ist der AG in der Beweislast dafür, dass die Leistung derart mangelhaft war. Wenn sich die Möglichkeit bietet, empfiehlt es sich für den Bauunternehmer natürlich trotzdem, die gerügte Mängelsituation für sich zu dokumentieren. Sobald der Auftraggeber diese Mängel verändert hat, ist das naturgemäß nicht mehr möglich.

Plan falsch und Ausführung falsch – wer haftet zu welchem Anteil?

Wenn ein Bauunternehmer mangelhaft leistet, muss er den Mangel beseitigen, also nacherfüllen. Wenn ein Bauunternehmer mangelhaft leistet, weil die Planung fehlerhaft war, die ihm der Auftraggeber von dessen Architekt übergeben hat, dann kann es am Ende aller Tage zu einer Aufteilung der Haftung (hier insbesondere der Kosten für die Mängelbeseitigung) zwischen dem mangelhaft leistenden Bauunternehmen und dem mangelhaft leistenden Architekten kommen. Die Gretchenfrage ist nun freilich: In welchem Verhältnis teilen sich die beiden die Haftung? Hierzu gibt es eine aktuelle Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 17.12.2024 - 10 U 23/24):

1. Die Ausführungsplanung eines Architekten/Ingenieurs erfüllt ohne abweichende vertragliche Vereinbarung nicht die vertraglich geschuldete Beschaffenheit, wenn sie nicht der ihm bekannten Baugenehmigung und dem Bauordnungsrecht entspricht.

2. Beruht der Mangel des Bauwerks auf einer für den Auftragnehmer (AN) erkennbar mangelhaften Planung oder Ausschreibung, wird der AN von seiner Gewährleistungsverpflichtung auch ohne Bedenkenhinweis frei, wenn dem AG die Funktionseinschränkung der vereinbarten Ausführung des Werks bekannt ist und er sich in Kenntnis dessen eigenverantwortlich für diese Ausführung entschieden hat.

3. Auch wenn der AG selbst über Sachkunde verfügt bzw. sich die Sachkunde seines Architekten oder Fachplaners zurechnen lassen muss, führt dies allein nicht zum Wegfall der Haftung des AN. Eine Enthaftung kommt nur dann in Betracht, wenn der AN berechtigterweise auf die größere Fachkenntnis des AG vertrauen darf oder er sich sicher sein kann, dass der fachkundige AG die Mangelhaftigkeit des

Werks gemäß der Planung/Ausschreibung erkannt und bewusst in Kauf genommen hat. Dies setzt voraus, dass der AN verlässlich davon ausgehen darf, dass dem AG bzw. dessen (Fach-)Planer trotz deren Fachkunde kein Fehler unterlaufen war.

4. Eine Mängelbeseitigungsaufforderung des AG ohne Sanierungsplanung ist grundsätzlich wirksam, weil der AN keinen Anspruch auf Vorlage einer Sanierungsplanung durch den AG hat. Anderes gilt lediglich dann, wenn der AN für die Mängelbeseitigung auf Vorgaben des AG angewiesen ist.

5. Der Umfang eines planerischen Mitverschuldens des AG richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Der Einwand des Mitverschuldens ist dem AN nur dann abgeschnitten, wenn er die Mangelhaftigkeit seines zu schaffenden Werks positiv gekannt hat oder sich ihm die Mangelhaftigkeit förmlich aufdrängen musste.

Wie teilt sich denn nun die Haftung auf zwischen Baufirma und Architekten? Diese Frage bleibt leider unbeantwortet in dem Urteil. Es gibt zu dieser Frage aber zahllose Urteile, und die Haftungsverteilung schwankt tatsächlich von 0:100 bis 100:0 (Beispiele: OLG Braunschweig, Urteil vom 17.01.2013 - 8 U 203/10 = 50:50; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2012 - 23 U 167/11 = 70:30 zulasten der Baufirma; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.10.2024 – 10 U 80/23 = 2/3 zulasten des AG).

Max Bögl realisiert Hallenneubau für Produktion von Notstromanlagen bei FRERK

Aufgrund der weltweit gestiegenen Nachfrage im Bau von Rechenzentren hat die hat die Frerk Aggregatebau GmbH die Erweiterung ihres Hauptstandorts in Schweringen, Landkreis Nienburg/Weser (Niedersachsen) beschlossen. Mit der Realisierung einer ca. 8.000 m² großen modernen Fertigungshalle für Notstromanlagen wurde die Firmengruppe Max Bögl beauftragt, die den Neubau bis Ende des ersten Quartals 2026 fertigstellen wird.

Beim Bau der neuen Halle handelt es sich um das höchste Einzelinvestment, das die Frerk Aggregatebau GmbH in ihrer 60-jährigen Unternehmensgeschichte getätigt hat. Im Fokus stehen schlüsselfertige, platzoptimierte Ausführungen von containerisierten Netzersatz- und USV-Anlagen (E-Pods), die für eine unterbrechungsfreie Stromversorgung insbesondere bei Rechenzentren sorgen sollen.

Mitte April 2025 fand der gemeinsame Spatenstich für das Projekt statt. Johann Braun (Vorstand Hochbau) und Oliver Aust (Zentralbereichsleiter Systembau Nord) vertraten die Firmengruppe Max Bögl bei diesem feierlichen Anlass.

Innerhalb des 7.860 m² großen Neubaus werden künftig weitere 16 Produktionsplätze entstehen. Zudem schließt sich ein zweistöckiger Bürotrakt an die neue Halle an. Dank des Projekts lassen sich somit nicht nur neue Fertigungs- und Prüfmöglichkeiten realisieren, sondern es werden auch mehr als 60 neue Arbeitsplätze geschaffen.

www. www.max-boegl.de

Die Projektpartner beim Spatenstich anlässlich des Hallenneubaus der Frerk Aggregatebau GmbH in Schweringen. Die Teams von Firmengruppe Max Bögl, AJS architekturbüro jürgen schlake und Frerk.
Foto: Firmengruppe
Max
Boegl
Wie verkaufe ich meine Firma am besten?

Expertentipps für den Fall, dass kein Nachfolger in Sicht ist

Von UBB-Chefredakteur Prof. Dr. jur. Günther Schalk

Baumittelständler sind in der Regel stolz auf ihren Betrieb – egal, ob sie ihn selbst gegründet oder von den Generationen davor übernommen haben. Die eigene Firma verkaufen? Das war früher für einen überzeugten Mittelständler undenkbar. Heute stellt sich dieses Thema deutlich öfter: Es ist längst kein Automatismus mehr, dass mindestens eins der Kinder in die gleiche Kerbe schlägt wieder Papa oder die Eltern und – früher manchmal auch nicht ganz freiwillig – den Betrieb weiterführt. Ist kein geeigneter Nachfolger in der Familie auffindbar, ist der Verkauf häufig die einzige Lösung, wenn die Betriebsinhaber das Rentenalter meist schon längst überschritten haben. Eine wichtige Frage ist in diesem Zusammenhang: Wie macht man die Braut möglichst hübsch? Der UBB hat sich dazu mit Fabian Zamzau ausgetauscht. Er ist Geschäftsführer der Consultinggesellschaft „Otter Consult GmbH“, die Unternehmer bei Unternehmensverkäufen unterstützt.

Immer weniger Betriebe finden geeignete „Erben“

Zahlreiche Handwerksbetriebe, kleine und mittelständische Baufirmen stehen in den kommenden Jahren vor dem Problem, wie es weitergehen soll mit der Firma, wenn die Altvorderen, vielfach schon deutlich jenseits der 70, in absehbarer Zeit nicht mehr können oder wollen. Haben die Unternehmer entweder keine Kinder oder hat keines davon Lust auf Bau und/oder Führungsverantwortung (oder ist dazu auch einfach nicht geeignet), stellt sich die Frage nach der Zukunft des Unternehmens. Aktuelle Umfragen zeigen,

dass in den nächsten Jahren zahlreiche Betriebe in Deutschland vor einer Unternehmensnachfolge stehen – mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Konsequenzen. In einer Branche, die ohnehin mit dem zunehmenden Fachkräftemangel und den steigenden Betriebskosten zu kämpfen hat, ist die rechtzeitige Suche nach einem Nachfolger daher so wichtig wie nie zuvor.

Darüber hinaus stellt sich für Handwerksbetriebe die dringende Frage, wie sie den Unternehmenswert erhalten und rechtzeitig steigern können, bevor die Firma in neue Hände übergeben wird. Viele Inhaber unterschätzen den Aufwand und die Komplexität dieses Prozesses. Gerade bei der Bewerbung gibt es zahlreiche Fallstricke, die leicht zu finanziellen Verlusten führen können. Eine sorgfältige Vorbereitung ist daher entscheidend, um den besten Verkaufspreis zu erzielen. Welche Schritte erforderlich sind, um den Wert eines Handwerksbetriebs zu maximieren, verrät der Experte Fabian Zamzau in diesem UBB-Interview.

Verkaufspreis orientiert sich am Jahresumsatz

UBB: Herr Zamzau, wenn ein Unternehmer verkaufen will oder muss, soll sich das für ihn natürlich möglichst lohnen – oder muss es sogar, weil die weitere Altersversorgung davon abhängt. Wie können Inhaber den Kaufpreis ihres Handwerksbetriebs bestimmen?

Fabian Zamzau: Im Handwerk kann man aktuell als grobe Orientierung etwa das 0,6- bis 0,9-Fache des Jahresumsatzes oder das 3- bis 6-Fache des Jahresgewinns als Kaufpreis ansetzen. Wenn ein Betrieb also einen Umsatz von einer Million Euro erzielt, könnte der Kaufpreis realistisch gesehen irgendwo zwischen 600.000 und 700.000 Euro liegen. Am Ende hängt der Kaufpreis aber immer vom Einzelfall ab. Es ist daher notwendig, für jeden Betrieb eine individuelle Unternehmensbewertung vorzunehmen, die je nach Branche und Gewerk variiert. Dabei spielen Faktoren wie das Anlagevermögen und die Ertragskraft der Firma eine entscheidende Rolle.

UBB: Was muss ein Betriebsinhaber beachten, wenn er einen geeigneten Nachfolger für sein Unternehmen sucht?

Zamzau: Bei der Nachfolgersuche sollten Betriebsinhaber sowohl interne als auch externe Optionen in Betracht ziehen. Häufig ist eine interne Nachfolge durch Familienmitglieder oder Mitarbeiter die naheliegendste Lösung. Aber auch die Übergabe an externe Käufer, so zum Beispiel Handwerksmeister aus der Region, ist möglich. Bei größeren Handwerksbetrieben kommt es mittlerweile auch vor, dass Unternehmensgruppen oder Konkurrenten Interesse an einer Übernahme zeigen. So gibt es zum Beispiel Unternehmen wie die Deutsche Handwerksgruppe, die gezielt Betriebe mit Nachfolgeproblemen aufkauft. Für jede Betriebsgröße gibt es also entsprechende Lösungen.

UBB: Wie wichtig ist es in einem solchen Fall, dass ein Handwerksbetrieb oder eine Baufirma vor dem Firmenverkauf ihre Arbeitsweise digitalisiert, sollte sie das noch nicht getan haben?

Zamzau: Digitale Arbeitsweisen sind absolut förderlich, um einen Nachfolger zu finden, weil sie die Effizienz steigern und die Transparenz erhöhen. Statt sich auf eine unübersichtliche Zettelwirtschaft zu verlassen, sollten Handwerksbetriebe ein digitales Dokumentationssystem für die einzelnen Monteure, Mitarbeiter und Gesellen einführen. Ebenso sollte das Schreiben von Angeboten und Rechnungen soweit digital und gegebenenfalls automatisiert ablaufen. Gerade die E-Rechnung wird in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Vor dem Verkauf sollten Betriebe daher sicherstellen, dass sie diese Technologie reibungslos implementiert haben.

Verkauf braucht ein bis fünf Jahre Vorlauf

UBB: Sie betreiben selbst eine Consultingfirma, die Unternehmer mit Verkaufsabsichten berät. Braucht ein Unternehmer Sie wirklich? Wie können Experten bei der Suche nach einem Käufer helfen?

Zamzau: Experten können bei vielen Aufgaben unterstützen – so zum Beispiel bei der Digitalisierung, bei der Unternehmensbewertung oder bei der Käufersuche. Oft bringen sie ein weitreichendes Netzwerk mit, das sowohl persönliche Kontakte als auch digitale Ressourcen umfasst, mit deren Hilfe sie potenzielle Käufer finden können. Besonders wertvoll ist es, wenn der Experte Zugang zu regionalen Netzwerken hat. In großen Städten und Ballungsgebieten kann das entscheidend sein, um einen geeigneten Nachfolger zu finden, der den Betrieb übernehmen möchte.

UBB: Wie lange dauert die Vorbereitung auf einen Firmenverkauf üblicherweise?

Zamzau: Grundsätzlich ist es ratsam, für die Vorbereitungszeit mit ein bis fünf Jahren zu kalkulieren. In dieser Zeit sollten alle Aspekte des Betriebs optimiert werden – von der Modernisierung der Technik über die Optimierung der Vermögenswerte bis hin zur Stärkung der Markenrechte. Ziel ist es, sämtliche Ressourcen und Betriebsabläufe so effizient, rentabel und kostengünstig wie möglich zu gestalten. Zu diesem Zweck haben sich Maßnahmen wie Outsourcing, Lean Management oder Automatisierung bewährt.

UBB: Welchen Ratschlag können Sie Unternehmern in einer solchen Situation zum Schluss sozusagen als „goldenen Tipp“ mitgeben?

Zamzau: Der wichtigste Tipp ist, sich frühzeitig und gründlich auf den Verkaufsprozess vorzubereiten. Denn nur durch eine umfassende Planung und langfristige Vorbereitung kann man den Übergang reibungslos gestalten und den bestmöglichen Preis erzielen.

Arbeit 2025: Überholen die Soft Skills die Hard Skills?

Psychosoziale Fähigkeiten gewinnen immer mehr an Bedeutung

Von UBB-Chefredakteur Prof. Dr. jur. Günther Schalk

Wer weiterkommen will im Berufsleben, muss möglichst viel Wissen anhäufen. Nach diesem Prinzip arbeiten heute noch Universitäten, Hochschulen und Ausbildungen. „Hard skills“ nennt man diese Erscheinung. Heute spielen längst ganz andere Komponenten und Kompetenzen eine Rolle für den Aufstieg im Betrieb und für eine erfolgreiche Führung von Mitarbeitern. „Soft skills“ sind heute das Ticket für ein effektives und gutes Zusammenwirken in der Firma. Die Onlineplattform „ArbeitsABC“ formuliert es so: „Ein Diplom öffnet Türen – aber ob man hindurchgeht oder davor stehen bleibt, entscheidet oft etwas anderes: wie wir auftreten, wie wir sprechen, wie wir mit anderen umgehen.“ Wer sich und seine Mitarbeiter in diesen Bereichen fit macht, erreicht oft mehr als der, der in Mitarbeiterseminaren nur Wissen paukt. Gerade mancher Mittelständler tut sich auch heute noch etwas schwer, diesen „Voodoo-Zauber“ tatsächlich in seinem Betrieb zu etablieren.

Wandel im Arbeitsmarkt stärkt Bedeutung der Soft Skills

Was sind eigentlich diese „Soft Skills“ und was gehört dazu? Das ArbeitsABC definiert sie so: „Soft Skills sind zwischenmenschliche, methodische und persönliche Fähigkeiten, die darüber entscheiden, wie jemand im Team arbeitet, kommuniziert und Probleme

löst. Sie sind nicht direkt messbar und stehen in keinem Abschlusszeugnis – aber sie entscheiden darüber, ob jemand in einem Unternehmen funktioniert oder nicht.“ Sie heißen auch „Power Skills“, „Common Skills“ oder „Essential Skills“ – wichtig ist freilich ein englischsprachiger Begriff, sonst wäre das unmodern. Und mal ehrlich: „Psychosoziale Fähigkeiten“ oder „Sozialkompetenz“ klingen auch viel weniger sexy. Hard Skills zeigen also, was jemand kann. Soft Skills zeigen, wer jemand ist. Ein wesentlicher Bereich dieser Soft Skills ist die Kommunikation. Wir leben in einer Gesellschaft mit Informationsfülle und -überschuss. Wer in einem solchen Zeitalter nur fachlich auf der Höhe ist in seiner Tätigkeit, bleibt möglicherweise irgendwann auf der Strecke – ob intern im Betrieb oder gegenüber Kunden.

Der „Future of Jobs Report 2025“ des Weltwirtschaftsforums prognostiziert bis 2030 etwa 170 Millionen neue Arbeitsplätze, während auf der anderen Seite gleichzeitig 92 Millionen „traditionelle“ Jobs wegfallen. Der Arbeitsmarkt ist also in einem radikalen Umbruch. Besonders gefragt sind insoweit Menschen, die flexibel sind, kreativ denken und Technologie nicht fürchten, sondern beherrschen. Das ArbeitsABC listet die zehn wichtigsten Fähigkeiten auf, die Mitarbeiter und Führungskräfte in den nächsten Jahren beherrschen sollten:

– Analytisches Denken & Innovation – Probleme erkennen, kreative Lösungen entwickeln.

– Aktives Lernen – Wer neugierig bleibt, bleibt vorne.

– Komplexes Problemlösen – Je vernetzter die Welt, desto wichtiger das Querdenken. – Kritisches Denken – Nicht alles glauben, sondern hinterfragen.

– Kreativität & Initiative – Ideen sind wertvoller als Fleißarbeit.

– Technologische Kompetenz – auch wenn du kein Programmierer bist: Digitales Know-how ist ein Muss.

– Resilienz & Flexibilität – Wandel annehmen, statt sich ihm zu widersetzen.

– Empathie & soziale Intelligenz – Verständnis für andere ist in jeder Branche Gold wert.

– Führung & Einflussnahme – Menschen motivieren, ohne autoritär zu sein.

– Qualitätskontrolle & Detailgenauigkeit – Auch im KI-Zeitalter bleibt Präzision wichtig.

Soziale, persönliche und methodische Soft Skills

Den Bereich der Soft Skills teilt das ArbeitsABC in drei Hauptkategorien ein:

– Soziale,

– persönliche und – methodische Soft Skills.

Die sozialen Soft Skills als eine Art Königsdisziplin insbesondere für Führungskräfte stellen dabei die Kunst dar, mit Menschen umzugehen. Eine elementare Fähigkeit insbesondere – aber nicht nur – für Führungskräfte, auf die Mitarbeiter immer mehr Wert legen. Längst spielt nicht mehr nur die Höhe des Gehalts das entscheidende Zünglein an der Waage, ob ein Mitarbeiter in einem Unternehmen anheuert und dort auch für längere Zeit bleibt. Der Wohlfühlfaktor, die Wertschätzung und der persönliche Umgang mit ihm nehmen immer mehr an Bedeutung zu und führen, wenn es in dem Bereich nicht stimmt in der Firma nicht selten zu einer Kündigung eines Mitarbeiters.

Teamfähigkeit als weiterer Soft Skill entscheidet nach Überzeugung des ArbeitsABC darüber, ob Projekte reibungslos laufen oder an internen Konflikten scheitern. Empathie hilft, sich in andere hineinzuversetzen, Stimmungen zu erkennen und Beziehungen zu stärken. Die Fähigkeit zu einer effektiven und zugleich wertschätzenden Konfliktlösung ist essenziell in jedem Job, denn wo Menschen arbeiten, entstehen Spannungen. Überzeugungskraft zeigt sich in Verhandlungen, bei Präsentationen und bei der Frage, wie man Mitarbeiter für Ideen begeistern kann, statt sie ihnen „per Order de Mufti“ einfach überzustülpen. Autorität ist out. Motivation ist in. Interkulturelle Kompetenz ist besonders in global agierenden Unternehmen gefragt.

Die persönlichen Soft Skills betreffen dagegen mehr die Selbstorganisation und die Frage, wie man sich selbst sozusagen führt. Zeitmanagement entscheidet nach Überzeugung des ArbeitsABC darüber, ob jemand seine Arbeit effizient erledigt oder ständig hinterherhängt und sich verzettelt und damit seine Zeit zu ineffektiv in das Unternehmen einbringt. Resilienz (dieser weitere Modebegriff heißt übrigens so viel wie die Kraft der eigenen Psyche,

Belastungen auszuhalten) hilft, mit Rückschlägen umzugehen, aus Fehlern zu lernen und weiterzumachen. Selbstbewusstsein sorgt dafür, die eigenen Stärken zu kennen, sich selbst aber auch nicht unter Wert zu verkaufen. Flexibilität ist nötig, um auf Veränderungen offen reagieren und Chancen nutzen zu können. Der Strauß der persönlichen Soft Skills wird schließlich komplettiert durch die Fähigkeit zur Selbstmotivation. Die ist nämlich nötig als Gegenstück zu dem äußeren Druck, der naturgemäß antreibt – und der eben nicht immer ausreichend ist.

Der dritte Block der methodischen Soft Skills beschäftigt sich mit den Themenbereichen Problemlösung und Strategie. Dazu zählt das ArbeitsABC beispielsweise das analytische Denken. Wer ein Problem nicht gleich komplett von der Rolle wirft, weil er es strukturiert erfassen, durchdenken und durchleuchten kann. Zu diesem Komplex zählt beispielsweise die Kreativität, auch mal ungewöhnliche, aber effektive Lösungen zu finden. Innovationsfähigkeit hilft laut ArbeitsABC, Prozesse oder Produkte zu verbessern, statt nur Bestehendes zu verwalten. Strategisches Denken sei nötig, um langfristige Entwicklungen zu erkennen und kluge Entscheidungen zu treffen. Planungsfähigkeit schließlich helfe, große Ziele in machbare Schritte zu unterteilen.

Soft Skills erfordern auch eigenen Mut

Das klingt ja alles wunderbar – sofern alle Skills tatsächlich präsent und aktiv sind. Was aber tun, wenn die kritische Selbstanalyse oder die Beobachtung der Mitarbeiter zu dem betrüblichen Ergebnis führt, dass offenbar doch noch gewisser Nachholbedarf besteht? Das ArbeitsABC hat auch hierfür einen weisen Tipp parat: „Niemand wird als Teamplayer geboren. Oder als Konfliktlöser. Oder als Kommunikationstalent. Soft Skills sind keine Zauberei – sie entstehen, wenn wir sie üben.“ Wie beim Trompete- oder Klavierspielen macht also auch hier die Übung den Meister – oder die Meisterin. Hochschulen, Volkshochschulen, aber vor allem entsprechende Trainer, die auch durchaus inhouse das Team auf Vordermann bringen können, helfen.

Wer seine Soft Skills stärken möchte, braucht aber durchaus auch Mut und die Bereitschaft, auch mal über seinen eigenen Schatten zu springen. Kritische Selbstreflexion und Feedback lauten zwei entscheidende Zauberworte, die beim Schärfen der eigenen Soft Skills eine tragende Rolle spielen. Das klingt auf den ersten Blick als relativ leichtes Unterfangen. Aber mal ehrlich: Beim näheren Hinsehen wird so manchem schnell deutlich, dass das Schwerstarbeit sein kann. Kritik wirklich anzunehmen, ohne gleich angefressen oder beleidigt zu sein und selbstreflektiert darüber nachzudenken, ob der böse, Kritik übende Aggressor nicht sogar ein Stück weit Recht hat, erfordert sehr viel Selbstbewusstsein und echte (und nicht nur zur Schau getragene) Bereitschaft, an sich selbst zu arbeiten. Erst recht gilt das für so manche Führungskraft, wenn sie plötzlich „von unten“, also von den „Untergebenen“, wie es früher so wenig verblümt hieß, Kritik oder Ratschläge von Mitarbeitern annehmen soll. Aber Führung im 21. Jahrhundert funktioniert nicht mehr von oben nach unten. Haben die Soft Skills die Hard Skills in der Bedeutung möglicherweise inzwischen überholt? Man möchte es nicht hoffen, aber zumindest die Tendenz, dass Fachwissen nicht mehr die alleinige erste Geige spielt, ist in der Arbeitswelt unverkennbar.

„Fachkräftemangel am Bau: Warum die Ausbildung scheitert – und wie wir sie retten können“

Von UBB-Chefredakteur Prof. Dr. jur. Günther Schalk

Der Fachkräftemangel beschäftigt die Bauwirtschaft mehr denn je. Ein Problem in diesem Zusammenhang ist auch die Demografie: Ein ganz großer „Berg“ an fachlich exzellenten und jahrzehntelang erfahrenen Baufacharbeitern und Bauleitern geht in diesen Jahren in den Ruhestand und fehlt der Bauwirtschaft bitter. Was an jungen Generationen nachkommt? Zunächst sind die anstehenden Ausbildungsgenerationen schon nicht zahlenmäßig so stark wie die geburtenstarken Jahrgänge, die jetzt verrentet werden. Und zum anderen stellen die Bauunternehmen auch fest, dass immer mehr Auszubildende ihre Ausbildung abbrechen. Rund 30 Prozent der Azubis beenden aktuell ihre Ausbildung vorzeitig. Eine alarmierend hohe Quote. Warum ist das so? Und wie können Bauunternehmen ihre Ausbildung attraktiver gestalten? Der UBB hat sich mit Eduard Janzen, Experte für digitale Ausbildungsmethoden, Neurodidaktik und Geschäftsführer von Ausbilderschein24, ausgetauscht.

Häufig ist der Ausbildungsbetrieb selbst schuld

UBB: Herr Janzen, warum brechen so viele Azubis in der Bauwirtschaft ihre Ausbildung ab?

Eduard Janzen: Die Gründe sind vielfältig, aber die häufigsten liegen im Betrieb selbst. Viele Azubis fühlen sich nicht ausreichend betreut, haben unrealistische Erwartungen oder erleben ein schwieriges Betriebsklima. Hinzu kommt die körperliche Belastung – gerade in der Bauwirtschaft kann das für viele junge Menschen eine Herausforderung sein.

UBB: Ist die körperliche Anstrengung also der Hauptgrund für die hohe Abbruchquote?

Janzen: Sie spielt eine Rolle, aber es gibt andere, entscheidendere Faktoren. Studien zeigen, dass in etwa 70 Prozent der Fälle betriebliche Gründe ausschlaggebend sind. Konflikte mit Vorgesetzten oder Kollegen, fehlende Unterstützung oder mangelnde Kommunikation sind häufige Gründe für Ausbildungsabbrüche.

UBB: Was können Bauunternehmen konkret tun, um ihre Azubis besser zu halten?

Janzen: Der Schlüssel liegt in einer besseren Betreuung und Strukturierung der Ausbildung. Feste Ansprechpartner, regelmäßiges Feedback und eine klare Kommunikation sind essenziell. Junge Menschen brauchen Orientierung und ein Gefühl der Wertschätzung – das fehlt oft.

UBB: Viele Betriebe sagen, sie haben einfach nicht die Zeit, sich intensiv um jeden Azubi zu kümmern. Gibt es realistische Lösungen?

Janzen: Absolut. Es geht nicht darum, jeden Tag stundenlang Gespräche zu führen, sondern um eine gezielte Begleitung. Zum Beispiel durch regelmäßige Feedbackgespräche oder einen gut durchdachten Ausbildungsplan. Programme wie die Fachkraft für Berufsausbildung (IHK) helfen Unternehmen dabei, ihre Fachkräfte in pädagogischen Methoden zu schulen, damit nicht nur ein offizieller Ausbilder, sondern auch erfahrene Kollegen in die Betreuung eingebunden werden können.

Generation Z mag direktes Feedback

UBB: Wie können Bauunternehmen die Ausbildung für die Generation Z attraktiver gestalten?

Janzen: Die junge Generation unterscheidet sich in einigen Punkten von früheren Generationen. Sie ist es gewohnt, direktes Feedback zu bekommen – sei es auf Social Media oder in der digitalen Kommunikation. Im Arbeitsalltag fehlt dieses direkte Feedback oft, was schnell zu Unsicherheit führt. Unternehmen sollten darauf achten, regelmäßig mit den Azubis zu sprechen und ihre Entwicklung zu begleiten. Außerdem helfen moderne Lernmethoden wie Storytelling oder praxisnahe Schulungen, um Inhalte lebendiger zu vermitteln.

UBB: Gibt es Unternehmen, die es bereits besser machen?

Janzen: Ja, es gibt Betriebe, die gezielt auf eine stärkere Bindung der Azubis setzen und damit große Erfolge haben. Beispielsweise durch Mentorenprogramme, mehr Eigenverantwortung für die Azubis oder attraktive Zusatzleistungen wie Fahrtkostenzuschüsse. Wichtig ist, dass Betriebe erkennen: Die Ausbildung muss sich verändern, wenn sie junge Menschen langfristig halten wollen.

UBB: Ihr Fazit?

Janzen: Die Bauwirtschaft braucht dringend Fachkräfte. Unternehmen, die ihre Ausbildung verbessern und auf die Bedürfnisse der Azubis eingehen, profitieren langfristig. Eine durchdachte Ausbildungspolitik ist der beste Schutz vor Fachkräftemangel.

Neubau in Salzbergen: JOHANN BUNTE startet Bauarbeiten auf 25.000 m² Grundstück

Salzbergen, Niedersachsen – Auf einer Grundstücksfläche von 25.000 m² entsteht im Gewerbegebiet Holsterfeld in Salzbergen die neue Heimat der BUNTE Niederlassung IWB – Ingenieur,Wasser- und Brückenbau ergänzt durch ein Team der Niederlassung Verkehrswegebau (VWB) Weser-Ems. Die Planung sieht ein modernes Bürogebäude inklusive einer Lagerhalle mit Außenlagerfläche vor.

Der Projektverlauf im Überblick:

Dezember 2023: Kauf des Grundstücks an der Feldstraße in Salzbergen.

Juni 2024: Beginn der Planungsphase mit einem ausgewählten Planerteam.

Oktober 2024: Einreichung des Bauantrags und Erhalt der Genehmigung vor Weihnachten.

Seit Ende Januar rollen die Bagger auf dem Grundstück. Realisiert wird das Projekt in Zusammenarbeit mehrerer BUNTE-Einheiten. Entwickelt von der BUNTE-Projektentwicklung wird die Niederlassung Schlüsselfertigbau Weser-Ems das Bürogebäude und die Halle übernehmen. Die Tiefbauarbeiten für Lager und Parkplätze sowie die Außenanlagen werden von den Niederlassungen IWB und VWB Osnabrück fertiggestellt. Bis Mitte 2026 sollen die Bauarbeiten abgeschlossen sein, sodass bis zu 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre neuen, modernen Arbeitsplätze beziehen und in einer inspirierenden Umgebung durchstarten können.

BUNTE-Vorstandsvorsitzender Frank Schreiber betonte anlässlich des Baustarts, man freue sich sehr über den Baubeginn. Er bezeichnete dieses Projekt als einen wichtigen Schritt für die Zukunft der JOHANN BUNTE Bauunternehmung, der dazu beitragen wird, die Marktpräsenz des Unternehmens weiter zu optimieren und in zukunftsorientierten Geschäftsfeldern zu wachsen. Vorstand Helmut Bohse fügte hinzu: „Mit diesem Neubau setzen wir Maßstäbe in der Branche. Die modernen Arbeitsbedingungen und der Platz für Spezialgeräte an exponierter, gut erreichbarer Lage werden es uns ermöglichen, effizienter und innovativer zu arbeiten.

www.johann-bunte.de

Visualisierung Standort Salzbergen Grafik:

Steuerticker II –kurz gemeldet

01 Streitfall „Gewinn“ beim Investitionsabzugsbetrag

Macht ein Unternehmer in seiner Gewinnermittlung einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG für geplante Investitionen geltend, kann es bei der Veranlagung oder bei Betriebsprüfungen zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu kommen. Im Fokus dieses Streits steht die Frage, wie die Gewinngrenze von 200.000 Euro ermittelt wird.

Nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b EStG ist Voraussetzung für den Investitionsabzugsbetrag, dass der Gewinn in dem Wirtschaftsjahr, in dem Abzüge vorgenommen werden, vor den Abzügen den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreitet. Doch wie ist der Gewinn im Sinn dieser Vorschrift eigentlich definiert?

Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass der Gewinn nach außerbilanzmäßigen Korrekturen der Steuerbilanz bzw. nach Hinzu- und Abrechnungen bei der Einnahmen-Überschussrechnung gemeint ist (BMF, Schreiben v. 15.6.2022, Az. IV C 6 - S 2139-b/21/10001 :001; Rz 13 ff.).

Diese Auffassung ist jedoch umstritten. Deshalb laufen zu dieser Streitfrage zwei Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH, Az. III R 38/23 und X R 17/23).

UBB-Tipp: Gegen nachteilige Steuerbescheide empfehlen sich bis zur Entscheidung in beiden Fällen die Einlegung eines Einspruchs sowie die Beantragung des Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO. Zudem sieht eine interne Verfügung der Finanzverwaltung nun erstmals vor, dass auf Antrag auch die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 Abs. 2 Satz 2 AO zu gewähren ist.

02 Kleinunternehmer nach § 19 UStG und E-Rechnung

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer nach § 19 UStG genießen bei der E-Rechnung ein Wahlrecht, ob sie diese ausstellen oder nicht (§ 34a Satz 4 UStDV). Doch das BMF-Schreiben vom 18.3.2025 III C 3 - S (Az. 7360/00027/044/105) zur neuen Kleinunternehmerregelung seit 1.1.2025 sorgt für Verunsicherung. Denn im neuen Abschnitt 14.7a Abs. 3 UStAE soll die Ausstellung der E-Rechnung bei einem Kleinunternehmer von der Zustimmung des Rechnungsempfängers abhängen. Hier sollte das BMF nachbessern und für Klarheit sorgen (DStV, Mitteilung v. 10.4.2025).

Mitwirkungsverzögerungsgeld & Zuschlag

Verfahrensrecht/Betriebsprüfung

Bei Prüfungsanordnungen mit Datum ab 01.01.2025 kann das Finanzamt wie auf den Seiten 20 und 21 beschrieben, ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen anordnen. Kommt ein Steuerpflichtiger auch dieser Mitwirkungspflicht nicht oder nicht hinreichend nach, drohen Sanktionen.

Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgelds Kommt ein Steuerpflichtiger dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen nicht oder nicht oder nicht hinreichend innerhalb der Monatsfrist nach, „ist“ ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festzusetzen.

Dieses Mitwirkungsverzögerungsgeld beträgt für jeden vollen Tag der Mitwirkungsverzögerung, höchstens für 150 Kalendertage, 75 Euro. Die Entstehung des Verzögerungsgelds endet mit Ablauf des Tages der Schlussbesprechung im Zusammenhang der Außerprüfung. Anders als beim Zwangsgeld bleibt es bei der Festsetzung des Mitwirkungsverzögerungsgeldes, selbst wenn die geforderten Unterlagen bzw. Auskünfte später vom Steuerpflichtigen doch beigebracht werden.

Nun könnten Steuerpflichtige das Mitwirkungsverzögerungsgels problemlos aus der „Portokasse“ bezahlen. Schließlich beträgt das Mitwirkungsverzögerungsgeld maximal 11.325 Euro (150 Tage x 75 Euro/Tag). Doch das Mitwirkungsverzögerungsgeld ist nur der Anfang der Eskalationsspirale.

Verlängerung des Festsetzungsfrist denkbar und wahrscheinlich Schlimmer als das Verzögerungsgeld wäre die Verlängerung der eigentlich fünfjährigen Festsetzungsfrist um die Dauer der vom Steuerpflichtigen verursachten Mitwirkungsverzögerung. Der Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld ist finanziell deutlich belastender, spielt aber wohl frühestens ab dem Jahr 2030 eine Rolle (siehe nachfolgende Ausführungen).

Denkbar wäre auch, dass vom Finanzamt mehrere Mitwirkungsverlangen kumulativ oder zeitlich versetzt abgeordnet werden können. Wird also zu verschiedenen Fallkonstellationen jeweils ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt, kann es trotz des Maximalbetrags von 11.325 Euro je Mitwirkungsverlangen in der Summe zu einer finanziell belastenden

Ermessen beim Mitwirkungsverzögerungsgeld Grundsätzlich hat ein Prüfer des Finanzamts bei der Festsetzung des Mitwirkungsverzögerungsgeldes keinen Ermessensspielraum. Denn nach den Buchstaben des Gesetzes „ist“ bei Nichterfüllung oder bei nicht hinreichender Erfüllung der Mitwirkungspflichten ein Verzögerungsgeld festzusetzen.

Ausnahme: Nur wenn der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass die Mitwirkungsverzögerung entschuldbar ist, soll auf die Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgelds verzichtet werden. Wichtig zu wissen: Das Verschulden eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist dem Steuerpflichtigen zuzurechnen. Das Ermessen beim Mitwirkungsverzögerungsgeld beschränkt sich damit auf die Verschuldensfrage.

Zuschlag mit Mitwirkungsverzögerungsgeld

Der Prüfer des Finanzamts kann zusätzlich zum Mitwirkungsverzögerungsgeld auch einen Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld nach § 200a Abs. 3 festsetzten. Der Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld beträgt 25.000 Euro pro Tag, maximal für 150 Kalendertage. Hier sprechen wir immerhin von einem maximalen Zuschlag von 3.750.000 Euro.

Der Zuschlag kann festgesetzt werden, wenn ein Wiederholungsfall vorliegt und zu befürchten ist, dass das Mitwirkungsverlangen ohne einen Zuschlag nicht erfüllt werden wird (§ 200a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO).

Beim Wiederholungsfall der fehlenden Mitwirkung kann der Zuschlag festgesetzt werden, wenn in den letzten fünf Jahren vor dem ersten Tag der Mitwirkungsverzögerung ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt wurde. Ein Zuschlag im Wiederholungsfall kann also frühestens ab dem Jahr 2030 festgesetzt werden.

Der Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld kann aber auch früher festgesetzt werden, wenn zu befürchten ist, dass der Steuerpflichtige aufgrund seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ohne einen Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld seiner aktuellen Mitwirkungspflicht nicht nachkommen wird.

BMF-Schreiben zu Transaktionsmatrix

Verrechnungspreise/Dokumentation

Bei Prüfungsanordnungen mit Datum ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen ihre Verrechnungspreisdokumentation und die neue Transaktionsmatrix ohne Aufforderung binnen 30 Tagen ans Finanzamt übermitteln. Wie genau diese Transaktionsmatrix nach § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO aufgebaut sein soll, darüber konnte bislang nur spekuliert werden. Das Bundesfinanzministerium hat nun jedoch ein Merkblatt zur Transaktionsmatrix veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 2.4.2025, Az. IV B 3 – S 0225/00019/004/009).

In der Transaktionsmatrix ist die vertragliche Grundlage (= Benennung der Vertragsunterlage) ein Bestandteil. Das BMF weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Vertrag der Transaktionsmatrix nicht beigefügt werden muss.

Handelt es sich bei der Außenprüfung des Finanzamts um eine Prüfung, bei der keine ertragsteuerlichen Auslandssachverhalte geprüft werden (z.B. Umsatzsteuersonderprüfung, Lohnsteueraußenprüfung oder Prüfung der Versicherungssteuer), dann ist die Verrechnungspreisdokumentation mit der neuen

Transaktionsmatrix nur dann innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorzulegen, wenn das Finanzamt diese explizit anfordert.

UBB-Tipp

In Anlage 1 dieses BMF-Schreibens vom 2.4.2025 findet sich ein Muster für den tabellarischen Aufbau einer Transaktionsmatrix mit

Dienstwagenüberlassung: Fehler vermeiden

Geldwerter Vorteil/Umsatzsteuer

Bei der Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs an einen Mitarbeiter, schauen Prüfer der Finanzämter meist ganz genau hin. Denn hier passieren zahlreiche Fehler. Hier ein zwei Ausnahmen, die bei der Ermittlung des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei der Dienstwagenüberlassung unbedingt beachtet werden sollten.

Überlässt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein betriebliches Fahrzeug, dass dieser auch privat nutzen darf, stellt diese Fahrzeugüberlassung umsatzsteuerlich eine entgeltliche Leistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG dar. Es erfolgt eine Arbeitsleistung gegen Fahrzeuggestellung. Bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Umsatzsteuer gilt § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG. Danach kann aus Vereinfachungsgründen auch die Bemessungsgrundlage nach der 1%-Regelung verwendet werden.

Ausnahmen zur Vereinfachungsregelung

Zwei Ausnahmen sind zu beachten: – Die ertragsteuerliche Begünstigung für Elektrofahrzeuge, bei denen der Bruttolistenpreis nur zu 50 Prozent bzw. zu 25 Prozent berücksichtigt wird, ist bei der Ermittlung der Umsatzsteuer „nicht“ zu übernehmen. Das ist eine rein ertragsteuerliche Vergünstigung.

– Erfolgt die Überlassung des Dienstwagens auf Grundlage einer arbeitsvertraglich vereinbarten Gehaltsumwandlung wurde nun auf Bund-Länder-Ebene klargestellt, dass die Vereinfachungsregelung „nicht“ zur Anwendung kommt. Denn bei einer Gehaltsumwandlung ist ein konkretes Entgelt für die Überlassung ermittelbar (Abschnitt 15.23 Abs. 10 Satz 7 UStAE).

UBB-Tipp

Wird dagegen im Rahmen einer Gehaltsumwandlung ein Fahrrad überlassen, dann kann die Vereinfachungsregelung (Anwendung der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage) dennoch angewandt werden.

Böschungspflege nach Sturmschäden: 728 E erledigt Arbeiten effizient

Fachgerechte Beseitigung von Sturmschäden entlang einer Bahnstrecke

Starkregen und Unwetter hatten Ende Juni 2024 zur Folge, dass eine Bahnstrecke in Baden-Württemberg seit mehreren Monaten gesperrt ist. Seit geraumer Zeit laufen die Aufräumarbeiten und Maßnahmen, die einen sicheren Bahnverkehr für die Zukunft auf der über 10 km langen Strecke gewährleisten sollen. Für die Baumfällarbeiten entlang der Sperrstrecke im Einsatz: ein SENNEBOGEN Fällbagger 728 E betrieben von der Firma Braun.

Die Firma Braun aus dem Schwäbischen ist auf Baumfällarbeiten an Autobahnen, Baumpflege, Seilklettertechnik und Problembaumfällungen spezialisiert. Um ihren anspruchsvollen Aufgaben noch besser gerecht zu werden, setzte das Unternehmen in der Schnittsaison 2023/24 erstmals auf den SENNEBOGEN 728 E Fällbagger – zunächst zur Miete, um die Maschine und das Konzept zu testen. Nach der ersten Einsatzperiode fiel die Entscheidung schnell: Ein Mietkauf sollte die langfristige Lösung sein.

Entscheidend für den Kauf des 728 E war seine herausragende Reichweite von bis zu 21 m.

Die Firma Braun suchte nach einem Mobilbagger, der für Fällarbeiten an schwer zugänglichen Stellen die notwendige Reichweite bietet – eine Anforderung, die SENNEBOGEN als einziger Hersteller erfüllen konnte. Zudem überzeugt das Mobilgerät durch seine Flexibilität auf engen Baustellen, wie sie häufig bei Problembaumfällungen oder Abbrucharbeiten auftreten.

Bei Braun nutzt man verschiedene Anbaugeräte, darunter einen Fällgreifer, eine Greifersäge, eine Gehölzschere und eine Heckenschere. Besonders geschätzt wird dabei das integrierte Schnellwechselsystem des 728 E, das einen unkomplizierten Umbau der Anbaugeräte innerhalb weniger Minuten ermöglicht.

Nach schweren Unwettern mit Erdrutschen und Murgängen musste die Bahnstrecke zwischen Marbach (Neckar) und Backnang über eine Länge von zehn Kilometern gesperrt werden. Die Bahnstrecke der S-Bahn Stuttgart wurde erheblich beschädigt, teilweise unterspült. Es drohte die Gefahr, dass Bäume an den steilen Hängen entlang der Strecke umstürzen könnten. Daher wurde die Firma Braun beauftragt, die Bäume abzutragen und das Gehölz in diesem langen Abschnitt zu entfernen.

Innerhalb von zwei Wochen konnte der Fällbagger, ausgestattet mit einem Fällgreifer vom Hersteller Vogt für das Zurückschneiden der Böschungen sowie einer Greifersäge von Albach, den Auftrag erfolgreich abschließen.

Auch in der kommenden Zeit wird der 728 E Fällbagger nicht stillstehen. Der nächste Großauftrag steht bereits an: Die Firma Braun wird mit dem 728 E die Baumfällung und Gehölzpflege entlang der Autobahn vom Weinsberger Kreuz bis zur bayerischen Grenze übernehmen. Die Maschine ist bis zum Ende der Schnittsaison 2024/25 vollständig ausgelastet.

Der erste Einsatz in der vergangenen Schnittsaison und die Möglichkeit zum unkomplizierten Mietkauf durch den SENNEBOGEN Vertriebsund Servicepartner Schlüter Baumaschinen hat die Firma Braun überzeugt, sodass die Entscheidung für den Fällbagger schnell fiel.

Für die Firma Braun bedeutet der SENNEBOGEN 728 E eine perfekte Kombination aus Reichweite, Flexibilität und Effizienz, die ihre anspruchsvollen Aufgaben an schwer zugänglichen Orten optimal unterstützt.

www.sennebogen.com

Foto: Sandra Hartl

Fünf WOLFF Krane modernisieren Osloer Stadtteil Ulven

Oslo – Wolffkran ist in der norwegischen Hauptstadt Oslo in zwei Bauprojekte involviert, die nun kurz vor dem Abschluss stehen. Mit insgesamt fünf Kranen des Typs 7534.16 Clear ist die Wolffkran Norge AS im Auftrag des größten norwegischen Bauunternehmens Veidekke maßgeblich an der urbanen Modernisierung des bislang eher als Industriestandort bekannten östlichen Osloer Stadtteils Ulven beteiligt.

Innerhalb von nur acht Tagen betonierten die Krane fünf Aufzugschächte im Gleitschalungsverfahren. Während sich die Schalung selbstkletternd nach oben bewegte, betoniert jeweils ein Kran pro Schacht rund um die Uhr – auch in der Nacht.

Zwei Krane 7534.16 Clear des Herstellers errichteten in den vergangenen rund zwei Jahren im Auftrag von Veidekke den Wohnkomplex „Ulvenkroken“, eine Wohnanlage mit 180 Apartments. Die Krane mit 16,5 t max. Tragkraft, 5,0 t Spitzentragfähigkeit und je 60 m Ausleger wurden zum Transport von schweren Fertigbauteilen, Stahl und Beton eingesetzt.

Dank ihrer leistungsstarken 75 KW-Hubwinde und der daraus resultierenden hohen Arbeitsgeschwindigkeit von 185 m/min waren die Krane hier die perfekte Besetzung.

Nachhaltige Lösungen und kompromissloser Service

Die Krane standen dabei auf Fundamentankern, die direkt in das Gebäudefundament einbetoniert wurden. Dank des zweigeteilten Fundamentankersystems, bei dem nur das kostengünstige Ankerteil im Boden verbleibt und das hochwertige Zapfenteil wiederverwendet werden kann, ist diese Lösung besonders nachhaltig und wirtschaftlich.

Die Büros können voraussichtlich ab Januar 2025 bezogen werden.

2: Der Osloer Stadtteil Ulven war bislang eher als Industriestandort bekannt. Ein umfassendes Stadtentwicklungsprogramm soll ihm neues Leben einhauchen und lässt dort viele moderne Wohnungen und nachhaltige Gebäude entstehen.

Eine Herausforderung stellte die benachbarte Baustelle dar, auf der fünf Turmdrehkrane im Einsatz waren, von denen zwei in den Arbeitsbereich der WOLFF Krane schwenkten. Das Team des Herstellers koordinierte erfolgreich die Antikollisionssysteme der „Wölffe“ mit denen der Nachbarkrane. Zudem mussten die Arbeitsradien der WOLFF Krane auf die benachbarten Bahngleise, Fußgängerwege und Straßen abgestimmt und mehrere Sperrzonen programmiert werden.

Nach 22 Monaten beendeten die Krane erfolgreich ihren Einsatz. Der Wohnkomplex soll ab Januar 2025 bezugsfertig sein.

Neues

Hauptquartier, neue Partnerschaft

Im Rahmen der Modernisierung des Stadtteils errichten drei WOLFF 7534.16 Clear nur wenige Kilometer von Ulvenkroken entfernt aktuell noch den neuen Hauptfirmensitz von Veidekke. Das Bauprojekt, das ebenfalls kurz vor dem Abschluss steht, setzt neue Maßstäbe in Sachen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz und veranlasste im vergangenen Jahr sogar den norwegischen Kronprinzen Haakon dazu, die Baustelle zu besuchen und auf einen der Krane zu klettern.

Für das Bauunternehmen Veidekke markieren die beiden Osloer Projekte die erste Zusammenarbeit mit der Wolffkran Norge AS. Der Hersteller, so ein Unternehmenssprecher, habe während der gesamten Projektphase umfänglich unterstützt. Ob in der Planungsphase, bei der Beantragung der Genehmigungen durch die Bahnbehörden, bei der Einrichtung der Baustelle in Koordination mit der Nachbarbaustelle, der komplexen Logistik während der Montagen oder auch der anspruchsvollen Nachtschichten stand das Team dem Bauunternehmen stets mit Kompetenz und Professionalität zur Seite.

www.wolffkran.com

Bild 1: Der neue Firmensitz von Veidekke in Oslo zeichnet sich durch nachhaltige Materialien und eine moderne Energieversorgung aus.
Bild

Ammann Anlagentechnik schützt

Ultra-Öko-Standort

Der Levico-See liegt in Italien, aber seine Schönheit erinnert an einen norwegischen Fjord. Umgeben von den majestätischen Bergen des Trentino-Südtirols und dichten Wäldern bietet der smaragdgrüne See Wanderwege für Sommerspaziergänge und schattige Plätze zum Angeln. Er ist ein wahres Naturwunder, wie die jüngste Verleihung des renommierten Umweltzeichens Bandiera Blu beweist, das für die hervorragende Wasserqualität und den allgemeinen Umweltwert des Sees vergeben wird.

Der Schutz eines solchen Natur-Juwels ist ein Muss. Deshalb hat sich Edilpavimentazioni kürzlich für eine Ammann Anlage mit umweltfreundlichen Merkmalen entschieden, um sie an ihrem nahe gelegenen Produktionsstandort zu betreiben. Die ABA 210 UniBatch Asphaltmischanlage nutzt Ammann Technologie, um die Nachhaltigkeit voranzutreiben – einschließlich des RAH50 Trockners der zweiten Generation und des neuen Blue Smoke Treatment (BST) Systems.

Edilpavimentazioni, ein Straßenbauunternehmen mit Sitz in der Provinz Trient, hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1985 eindrucksvoll entwickelt. Heute verfügt das Unternehmen über vier Asphaltproduktionsstätten und 75 Mitarbeiter in der Region. Das Unternehmen führt wichtige Asphaltproduktions- und Straßenbauprojekte auf regionaler, nationaler und EU-Ebene durch.

Effizient, perfekt gemischt und verarbeitet

Bevor sich das Unternehmen für die Ammann ABA UniBatch entschied, führte es umfangreiche Untersuchungen durch, und seine Entscheidung zahlte sich sofort aus. Auf der Ebene der Funktionalität habe man eine Veränderung im Vergleich zu den vorherigen Systemen festgestellt, sagt Gianluca Viola, Inhaber von Edilpavimentazioni. Die Asphaltproduktion sei effizient, das Material werde perfekt gemischt und verarbeitet.

Die Trockentrommel und ihr Mittelring ermöglichen die Erwärmung des Fräsguts durch den Kontakt mit den Zuschlagstoffen in der Trommel. Früher ging das nicht, weil das Fräsgut in den kalten

Mischer gegeben wurde. Das Endergebnis ist ein höheres Qualitätsniveau, aber auch Energieeinsparungen und eine Reduzierung der Emissionen.

Das fortschrittliche as1-Kontrollsystem von Ammann brachte ebenfalls einen Mehrwert. Es ermöglicht eine Echtzeit-Überwachung aller Aspekte der Produktion, wie z. B. des Bitumenverbrauchs, des Energieverbrauchs und der Qualität des Produkts selbst.

Minimierung des blue smoke

Edilpavimentazioni hat BST, eine der neuesten nachhaltigen Lösungen von Ammann mit in den Kauf einbezogen. BST fängt beim Beladen von Lkws die Dämpfe auf und leitet sie in ein mehrstufiges Filtersystem um. Dort nutzt eine patentierte Lösung thermische Kräfte, um die Energieaufnahme zu reduzieren.

Nachdem die Filtration die öligen Partikel entfernt hat, werden die verbleibenden Gase in die Verbrennungskammer geleitet. Dies verringert den Kraftstoffverbrauch, da die aufgefangene Luft bereits erwärmt ist. Die Nachhaltigkeit wird weiter gefördert, da das im Filter gesammelte kondensierte Öl recycelt werden kann.

Das BST ermöglicht eine konstante Durchflussmenge zum Kamin, ohne den Gasstrom zu erhöhen. Es erfordert keine Einschlussvorrichtungen, ist kostengünstig im Betrieb und kann in Anlagen von Ammann oder anderen Herstellern installiert werden.

RAH502nd Gen.

Die Ammann ABA UniBatch ist mit dem Trockner/Trommel der zweiten Generation RAH50 ausgestattet, die mit einer Ringkammer ausgestattet ist, um RAP vor hohen Flammen zu schützen. Das Verkleben bei der Entleerung wird durch eine neue interne Beschaufelung und ein überarbeitetes Evakuierungssystem verhindert, das keinen internen Elevator benötigt. Die RAH502nd Gen. ermöglicht das Recycling von 50 % RAP, das in Kombination mit dem Kaltrecyclingverfahren von Ammann auf 60 % gesteigert werden kann.

Durch diese langsame, gleichmäßige Erwärmung werden nur geringe Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) verursacht. Dadurch werden -Emissionen und Energieverbrauch gesenkt, während gleichzeitig das RAP geschützt und sogar der Einsatz von Zusatzstoffen eingespart wird.

Man produziere bei Edilpavimentazioni normales und modifiziertes Bitumen. Darüber hinaus teste man die Produktion von Warmmischgut mithilfe der Ammann Foaming-Technologie. Und man erziele hervorragende Ergebnisse, so ein Unternehmenssprecher.

Bild 1: Treibt mit Ammann-Technologie die Nachhaltigkeit voran: Die ABA 210 UniBatch Asphaltmischanlage bei Edilpavimentazioni am Levico-See in Oberitalien.

Zusätzliche Vorteile

Dank verschiedener Technologien lässt sich die Ammann ABA UniBatch problemlos an die individuellen Anforderungen der Kunden anpassen. Edilpavimentazioni entschied sich für einen MIB 14.4-Brenner, der mit Flüssiggas und komprimiertem Erdgas (CNG) betrieben wird und auch Schweröl verwenden kann, was zu erheblichen Einsparungen bei den Brennstoffkosten führt.

Edilpavimentazioni hat Schlüsselfunktionen implementiert, um eine herausragende Produktivität sowie eine Reduzierung von Geruch, Lärm, Staub und Rauch zu gewährleisten. Die akustischen Auswirkungen haben sich verbessert, die Emissionen sind gesunken und die Gesamtleistung der Anlage ist in vielerlei Hinsicht besser.

Bei Edilpavimentazioni ist man sich natürlich darüber im Klaren, dass die Senkung der Emissionen von entscheidender Bedeutung ist, aber allein nicht ausreicht.

Überdies setzt man auch Lösungen ein, um den Staub einzudämmen und den Lärm drastisch zu reduzieren. Das sind selbstverständlich wichtige Aspekte in Bezug auf sensible Standorte wie Levico, die ein hohes Maß an Aufmerksamkeit für den Umweltschutz und den Tourismus erfordern.

Bobcat gewinnt Red Dot Design Award für RogueX2-Laderkonzept

Bobcat wurde mit dem Red Dot Award ausgezeichnet: Der Preis in der Kategorie Design Concept geht an den RogueX2, einen vollelektrischen und vollständig autonomen Konzeptlader.

Bei Bobcat fühlt man sich natürlich geehrt, den weltweit renommierten Red Dot Award für Designkonzepte für das bahnbrechende Design des RogueX2 zu erhalten. Und man betrachtet diese Auszeichnung als einen Beweis für das Engagement der BobcatTeams, die leidenschaftlich daran arbeiten, die Designgrenzen zu erweitern und Innovationen voranzutreiben, um die Maschinen von morgen neu zu definieren.

Der Schlüssel zur Entwicklung der Maschine war das Bobcat Global Design Studio, das das Projekt in Zusammenarbeit mit dem Bobcat Global Innovation Team unterstützte.

Der auf der CES 2024 vorgestellte RogueX2 ist eine leistungsstarke, intelligente Maschine, die emissionsfrei arbeitet und über einen Lithium-Ionen-Akku sowie einen elektrisch angetriebenen Hubund Kippmechanismus ohne Hydraulik verfügt.

Durch die spezielle Konstruktion und den Bau ohne Kabine soll der RogueX2 die Möglichkeiten aufzeigen, wie Arbeitsmaschinen der Zukunft für neue Technologien konzipiert und optimiert werden können und ein völlig neues Arbeitserlebnis ermöglichen. Der mit Rädern ausgestattete RogueX2 zur Optimierung der Batterielaufzeit verfügt über Axialflussmotoren, die der Maschine eine immense Zugkraft verleihen.

RogueX2 wurde als Testplattform entwickelt, um die Innovationsführerschaft von Bobcat zu stärken und hat bereits zahlreiche Patentanmeldungen hervorgebracht.

Um eine intelligentere, nachhaltigere und vernetzte Zukunft zu schaffen, so ein Unternehmenssprecher bei Doosan Bobcat, müsse man Fragen stellen, die sich noch niemand zuvor gestellt habe, und völlig neue Lösungen finden.

Noch ist der preisgekrönte RogueX2 in der Forschungs- und Entwicklungsphase und nicht im Handel erhältlich.

Bevor sich das Unternehmen für die Ammann ABA UniBatch entschied, führte es umfangreiche Untersuchungen durch, und seine Entscheidung zahlte sich sofort aus. Auf der Ebene der Funktionalität habe man eine Veränderung im Vergleich zu den vorherigen Systemen festgestellt, sagt Gianluca Viola, Inhaber von Edilpavimentazioni. Die Asphaltproduktion sei effizient, das Material werde perfekt gemischt und verarbeitet.

Der noch nicht im Handel erhältliche RogueX2 wurde als Testplattform entwickelt, um die Innovationsführerschaft von Bobcat zu stärken und hat bereits zahlreiche Patentanmeldungen hervorgebracht.

Bild 2: Emissionssenkung ist das eine. Doch ging es auch darum, den Staub der Anlage einzudämmen und ihren Lärm drastisch zu reduzieren.
Foto: Ammann Foto: Bobcat

Redaktion und Beirat Impressum

Chefredakteur UBB

Prof. Dr. jur. Günther Schalk

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (TOPJUS Rechtsanwälte München – Ingolstadt – Schrobenhausen –Pfaffenhofen); Honorarprofessor für Bau-, Vergabe- und Umweltrecht an der Technischen Hochschule Deggendorf (THD); Lehrbeauftragter für Bau-, Vergabe-, Baugrund- und Tiefbaurecht an der TU Hamburg; Redakteur und ausgebildeter Sprecher für Hörfunk und Fernsehen; Direktor der Akademie für Baumanagement an der TH Deggendorf; Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs; Landesjustiziar des Bayerischen Roten Kreuzes; zahlreiche Fachveröffentlichungen

Fachbeirat

Dirk Stauf

Geschäftsführer/Recht in der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB); Rechtsanwalt bei Schwager · Kromik · Stauf – Rechtsanwälte; Leiter des Arbeitskreises Recht und Mitglied des Berater-Teams der BVMB; Mitglied im DAV, im Verein Ökonomie im Unterricht e.V. sowie im Gesprächskreis Auftragsvergabe GKAV (BMVI, DB AG und Bauverbände); Seminar- und Referententätigkeit, Veröffentlichungen

Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Johannink

Inhaber des Instituts für Nachtragsmanagement, Abrechnung und Baubetriebsberatung (INA BAU); Geschäftsführer des Deutschen Verbands für Lärmschutz an Verkehrswegen e.V. (DVLV); Mitglied des Beraterteams Bau der BVMB e.V.; Arbeitsschwerpunkte: Baubetriebsberatung, Bausoftwareentwicklung für Nachtragsmanagement, Baubetriebliche Stellungnahmen und Gutachten, Mediation im Bauwesen, Seminare und Schulungen

Prof. Dr.-Ing. Alexander Malkwitz

Leiter des Instituts für Baubetrieb und Baumanagement an der Universität Duisburg Essen, öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen, Berater für Industrieunternehmen: Schwerpunkte sind Optimierung von projektorientierten Geschäften, Unterstützung und gutachterliche Bewertung von Forderungen und Baupreisermittlungen, Betreuung von Merger und Akquisitionsvorhaben, zahlreiche Veröffentlichungen

Der UnternehmerBrief Bauwirtschaft veröffentlicht in der Regel monatlich die aktuellsten Informationen zu den Themen Steuern, Recht und Unternehmensführung. Praxisnah werden bauspezifische Urteile und Entscheidungen von juristisch und kaufmännisch versierten Autoren zusammengefasst.

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Redakteur: Dr. Burkhard Talebitari / Berlin / unternehmerbrief.bauwirtschaft@bvmb.de

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Anzeigenanfragen bitte per E-Mail an unternehmerbrief.bauwirtschaft@bvmb.de. Für Mitglieder der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) und des Deutschen Verbandes für Lärmschutz an Verkehrswegen e.V. (DVLV) ist der Bezug dieser Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Bei Fragen wenden sich die Mitglieder bitte an: Florian Gerz, BVMB e. V., Bonn; Tel. 0228 91185-29; florian.gerz@bvmb.de

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