UBB_1025

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Ratgeber für die Bauwirtschaft und die Wertschöpfungskette Bau

Reform der Deutschen Bahn

Holzbau - zwischen Anspruch und Realität

Effizient zum aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht

Zwischen Geldtopf und Stillstand

Cyberresilienz für KMU mit System

Vom Problemkind zur Vorzeigewand

Holy Wood - Überlegungen zu Holzbau & Nachhaltigkeit

Eine Erfolgsgeschichte aus Bayern für Europa

BRZ Mittelstandsforum –Megatrends der Bauwirtschaft im Fokus

Bundesvereinigung

Der Kongress für die Baubranche: Wie Sie Ihr Unternehmen mit KI und nachhaltigen Strategien zukunftssicher aufstellen

Das BRZ-Mittelstandsforum 2025 in Berlin ist der Treffpunkt für alle Entscheidungsträger der Bauwirtschaft, die ihre Unternehmen fit für morgen machen möchten.

In kompakten zwei Tagen zeigen Fachexperten und Praktiker, wie sich neue Technologien und nachhaltige Ansätze wirksam in Bauprozesse und Unternehmensführung integrieren lassen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitieren von wertvollen Impulsen, frischen Denkansätzen und dem intensiven Austausch mit Branchenkollegen. Jetzt QR-Code scannen, alle Details erfahren und Tickets sichern.

Innovationspotenziale und bereits erlebbare disruptive Veränderungen in den unterschiedlichsten Bereichen des Bauens.

Chancen, Auswirkungen und aktive Gestaltungsmöglichkeiten – aber auch Gefahren durch mögliche Überregulierung oder Bürokratisierung – für das Bauen von morgen.

2 Tage 38 Experten 250 Teilnehmer 13.–14. NOVEMBER, BERLIN

brz.eu/msf

Zum Titelbild

„Nachhaltiges Bauen bedeutet, Ressourcen zu bewahren, Lebensräume zu schützen und zugleich Raum für neues, zukunftsfähiges Wachstum zu schaffen.“

Im Zentrum des Bildes steht ein grünes Blatt, eingeschlossen in einer klaren Sphäre – ein Symbol für Wachstum, Schutz und Verantwortung. Bauen darf nicht nur funktional oder wirtschaftlich sein, sondern vor allem ökologisch und verantwortungsvoll. Ressourcen schonen, Ökosysteme bewahren und gleichzeitig Raum für neues Leben und Entwicklung schaffen – so sieht das Bauen der Zukunft aus. Wachstum und Zukunftsfähigkeit entstehen nur, wenn Bauprozesse ressourcenschonend, energieeffizient und klimafreundlich gestaltet werden.

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48. Jahrgang

Oktober 2025, Heft 10

© 2025

BVMB e.V.

Königswinterer Str. 329 D-53227 Bonn

Tel. +49 (0)228 911 85-0 unternehmerbrief.bauwirtschaft@bvmb.de www.bvmb.de

Bundesvereinigung

Mittelständischer Bauunternehmen e.V.

Inhaltsverzeichnis

EDITORIAL

4 „Woher nehmen, wenn nicht stehlen?“

KURZ INFORMIERT

5 Schnieder stellt Reformagenda für die DB vor

5 Wohnungsbau: Es geht aufwärts

5 Gemeinschaftsdiagnose 2025

MEINUNG

6 Holzbau zwischen Anspruch und Realität –Chancen, Grenzen und notwendige Weichenstellungen

IM FOKUS

8 Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht effizient erstellen

BAUBETRIEB

13 SPIRIT mit zahlreichen Neuerungen im 2D- und 3D-Bereich

BAURECHT

14 Aktuelles aus der Rechtsprechung

BAUSTELLE

17 Goldbeck realisiert den neuen Firmensitz von VEDDER in Lüdinghausen

BAURECHT

18 Steuerticker I – kurz gemeldet

18 Umkehr der Steuerschuldnerschaft?

18 Energetische Sanierung & Steuern

19 Ausgabe von Anteilen an Mitarbeiter

19 Säumniszuschläge – es lohnt sich noch Gegenwehr

BAUBETRIEB

20 „Zwischen Geldtopf und Stillstand“

22 Vom Problemkind zur Vorzeigewand

24 120 Jahre BERGER Gruppe

BAUSTELLE

26 Holy Wood - Überlegungen zu Holzbau und Nachhaltigkeit

29 Erbbaurecht im Wohungsbau: Von der Nische zur Chance

30 Brücke weg – Ressourcen bleiben

32 Brücke in die Zukunft

BAURECHT

34 Steuerticker II – kurz gemeldet

34 Vorsicht bei Darlehensgewährung

35 Online-Auftritt & Finanzamt

35 Umsatzsteuer auf Vergütung bei Kündigung?

BAUBETRIEB

36 Cyberresilienz für KMU mit System – Effektiver Schutz ist mit kostengünstigen Mitteln möglich

38 In 5 Schritten zum elektrischen Fuhrpark

40 Branchenkongress stellt Megatrends der Bauwirtschaft in den Fokus

„Woher nehmen, wenn nicht stehlen?“

Über Wünsche und deren Finanzierung

Sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, „spare nicht, was nach dem Ausgeben übrig bleibt, sondern gib aus, was nach dem Sparen übrig bleibt!“  Dieser weise Satz stammt ausgerechnet von einem, der Geld hat – nämlich vom amerikanischen Unternehmer und Investor Warren Buffett. Was hat das mit dem Bauen zu tun? Sehr viel: Ohne Geld wird nicht gebaut. Mit wenig Geld wird nur wenig gebaut. So einfach ist die Rechnung.

Kürzlich ist der neue Bundeshaushalt 2025 verabschiedet worden. Noch bevor der Bundestag den Etat beschlossen hatte, kam bereits von sehr vielen Seiten Kritik: Im Etat sei zu wenig Geld für Straßenbau, zu wenig für die Schiene, zu wenig für den Klimaschutz, zu wenig für alles. Wesentlich weniger Protagonisten kümmern sich öffentlich um die Frage, wo denn das viele Geld für die vielen (in der Tat nicht sinnlosen) Vorhaben herkommen soll. Gut: Beim Bund gäbe es ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität mit 500 Milliarden Euro. Das sollte zusätzlich zu den regulären Mitteln die marode Infrastruktur auf Vordermann bringen – jetzt ersetzt es teilweise diese Regelmittel und kommt darüber hinaus einfach nicht in die Gänge.

„Das Sondervermögen kommt einfach nicht in die Gänge.“

Was die Bauwirtschaft noch wesentlich mehr plagen wird, ist die Finanzmisere bei den Kommunen. Ein aktuelles Beispiel: Die bayerische Großstadt Ingolstadt schafft 2026 keinen ausgeglichenen Haushalt mehr. 60 bis 80 Millionen Euro muss sie einsparen. Audi hustet, die Gewerbesteuereinnahmen liegen bei 70 statt 150 Millionen. So geht es mehr als einem Drittel der deutschen Kommunen.

Gerade sie sind für die mittelständischen Baufirmen aber ein sehr bedeutender Brötchengeber. Bund und Länder lassen die Kommunen nach wie vor am ausgestreckten Arm verhungern – was aber auch nicht weiter verwundert: Sie haben ja selbst zu wenig Geld.

„Die nächsten Jahre werden eher dürre als fette Jahre.“

Die Kommunen können sich nach dem Haushaltsrecht nicht nach Belieben neu verschulden. Und Bund und Länder die Steuern nicht nach Belieben erhöhen, sonst werden die jeweiligen Regierungen nicht mehr wiedergewählt.

Gibt es einen Königsweg? Wir werden uns eingestehen müssen, dass die nächsten Jahre eher dürre denn fette Jahre werden dürften. Keine Ebene, die es bräuchte, hat aktuell das nötige Geld. Wie ein Autonarr, der sein ganzes Geld ausgegeben hat für Autokäufe und jetzt merkt, dass er nicht mal mehr genug Euros hat, um die Autos betanken zu können. Einziger Hoffnungsschimmer: Die Wirtschaft zieht wieder an. Bei aller Notwendigkeit für Klimaschutz: Dann muss es aber in dem Bereich künftig mit mehr Augenmaß gehen, sonst retten wir zwar 2 % des Weltklimas, aber das Land geht den Bach hinunter.

Wir wünschen viel Lesevergnügen mit Ihrem neuen UBB!

Prof. Dr. jur. Günther Schalk , Chefredakteur UBB und Rechtsanwalt Ihr

Foto:
Märkel

Schnieder stellt

Reformagenda für die DB vor

Mit Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hat am Montag, den 22. September 2025, seine „Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene“ vorgestellt. Der Minister machte deutlich, dass das System Bahn dringend reformbedürftig sei – ein „Weiter so“ sei keine Option.

Personell und strukturell neu aufgestellt

Kern der Reform ist ein umfassender Umbau an der Spitze der Deutschen Bahn: Evelyn Palla soll Richard Lutz als Vorstandsvorsitzende ablösen, während Prof. Dirk Rompf die Leitung der DB InfraGO AG von Philipp Nagl übernehmen soll. Gleichzeitig wird die Konzernstruktur verschlankt. Künftig soll es maximal sechs Vorstandsressorts im Konzern und der Tochtergesellschaft geben. Neu eingerichtet wird bei der DB InfraGO das Ressort „Bauen und Großprojekte“. Damit gibt es erstmals eine zentrale Zuständigkeit für die Bauwirtschaft – eine langjährige Forderung, die auch von der BVMB immer wieder erhoben wurde.

LV InfraGO ab 2027

Auch die Finanzierung erfährt eine Neuausrichtung. Ab 2027 soll die bisherige Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) schrittweise durch eine neue LV InfraGO ersetzt werden. Diese sieht eine verlässliche, fünfjährige Finanzierung mit klaren Zielen vor. Gleichzeitig plant das Ministerium ein Investitionsbeschleunigungsgesetz, welches im Herbst im Entwurf vorliegen soll, sowie Maßnahmen, um die Trassenpreise spürbar zu senken. Darüber hinaus wird eine Taskforce „Zuverlässige Schiene“ eingerichtet. In diesem Gremium sollen Bund, Länder, Bahn, Aufsichtsbehörden und Eisenbahnunternehmen gemeinsam Lösungen für zentrale Herausforderungen entwickeln – von überlasteten Knoten bis hin zur effizienteren Baustellenorganisation.

Mit seiner Agenda setzt Schnieder auf konkrete Veränderungen, die das Schienensystem leistungsfähiger, verlässlicher und kundenfreundlicher machen sollen. Die

Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) bewertet die vorgestellten Maßnahmen und die damit verbundenen Weichenstellungen als wichtigen und realistischen Schritt hin zu einer leistungsfähigeren Bahn. BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka sieht darin „eine starke Botschaft an unsere Branche, die Chancen für mehr Effizienz und Verlässlichkeit eröffne.“

Wohnungsbau: Es geht aufwärts

Das Wachstum im deutschen Wohnungsbau zeigt wieder nach oben: Im Juli 2025 wurden 22.100 Wohnungen genehmigt – ein Plus von 30 Prozent bzw. 5.100 Einheiten gegenüber Juli 2024. Damals war die Zahl auf den niedrigsten Juli-Wert seit 2009 gefallen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Auch im längerfristigen Vergleich zeichnet sich eine Erholung ab: Von Januar bis Juli 2025 wurden insgesamt 131.800 Wohnungen genehmigt. Das entspricht einem Zuwachs von 6,6 Prozent bzw. 8.200 Wohnungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Und bei Neubauten?

Der Aufwärtstrend bei Neubauten hält an: Im Juli 2025 wurden in neu zu errichtenden Wohngebäuden 17.800 Wohnungen genehmigt – ein Zuwachs von 33,2 % bzw. 4.400 Einheiten im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im Zeitraum Januar bis Juli 2025 stieg die Zahl der genehmigten Neubauwohnungen in Wohngebäuden insgesamt um 8,2 % (+ 8.100) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Besonders stark wuchs der Bereich der Einfamilienhäuser, mit einem Anstieg um 15,0 % auf 25.400 Genehmigungen. Dagegen sank die Zahl der genehmigten Zweifamilienhäuser leicht um 6,6 % auf 7.100 Wohnungen.

Und Mehrfamilienhäusern?

Auch bei den Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig größten Kategorie, setzt sich das Wachstum fort: Von Januar bis Juli 2025 wurden 69.300 neue Wohnungen genehmigt, ein Plus von 5,6 % bzw. 3.700 Wohnungen.

Wie schaut es in den übrigen Bausparten aus?

Im Ergebnis zweigeteilt. Während der Tiefbau von nachhaltigen Investitionen in die Energie- und Verkehrsinfrastruktur profitiert, belastet die schwache gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland besonders den Hochbau. Dort zeigt sich zwar eine Stabilisierung der Wohnungsbaunachfrage, ein nominaler Zuwachs der Order um ca. 12 % ist ein positives Signal, aber noch kein Wendepunkt. Denn das Auftragsvolumen liegt real, das heißt unter Herausrechnung der Preisentwicklung, weiterhin mehr als 25 Prozent unter dem Stand von 2022. Zudem geben die aktuellen Genehmigungszahlen keinen Anlass zur Hoffnung auf eine nachhaltige Belebung. Die schwache Konjunktur in Deutschland spiegelt sich auch im Wirtschaftsbau wider: Bis Juni 2025 lagen die Auftragseingänge mit +2,5 % nur leicht über dem ohnehin niedrigen Vorjahresniveau. Der Investitionsbooster der Bundesregierung trat erst im Juli in Kraft, strukturelle Probleme und Wettbewerbsnachteile belasten die Unternehmen zusätzlich.

Gemeinschaftsdiagnose

2025

Führende deutsche Wirtschaftsinstitute haben die Gemeinschaftsdiagnose 2025 vorgestellt. Ziel ist es, der Regierung im „Herbst der Reformen“ eine klare Leitlinie für wirtschaftspolitische Entscheidungen zu geben. Die Analyse betont eine Rückbesinnung auf die Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen durch bessere Lohnstrukturen insbesondere im niedrigen und mittleren Einkommensbereich spürbar mehr Netto vom Brutto haben, wodurch die Arbeitsanreize gestärkt werden. Gleichzeitig wird ein Abbau von Bürokratie und eine stärkere Digitalisierung der Verwaltung gefordert, um Prozesse zu vereinfachen und die Effizienz staatlicher Leistungen zu erhöhen. Darüber hinaus soll wieder eine standortorientierte Wirtschaftspolitik betrieben werden, statt isolierte Subventionen in einzelnen Bereichen zu gewähren, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands insgesamt zu stärken.

Holzbau zwischen Anspruch und Realität – Chancen, Grenzen und notwendige Weichenstellungen

Der Holzbau gilt als Symbol nachhaltigen Bauens und als wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaziele. Jedoch verbergen sich hinter den ambitionierten Holzbauaktivitäten erhebliche Zielkonflikte. Zwischen ökologischen Anforderungen, ökonomischen Rahmenbedingungen und einer begrenzten Ressourcengrundlage zeigen sich Spannungsfelder, die nicht ignoriert werden dürfen.

Begrenzte Ressourcen – steigende Nachfrage

Deutschland verfügt nur über eine eingeschränkte Kapazität zur nachhaltigen Holzernte. Schon heute ist absehbar, dass eine deutliche Erhöhung der Holzbauquote die heimischen Ressourcen überfordern könnte. Dies würde nicht nur den Druck auf Wälder verstärken, sondern auch Konflikte mit Naturschutz und Biodiversität verschärfen. Besonders deutlich werden die Grenzen dort, wo im Zuge des Waldumbaus nicht mit Fichte oder Kiefer, sondern mit stabileren Mischwäldern aufgeforstet wird. Ein Prozess, der Jahrzehnte dauert.

Nicht nur die deutsche, auch die globale Nachfrage steigt, wodurch die mittelfristige Verfügbarkeit zusätzlich eingeschränkt wird. Für die Bauwirtschaft bedeutet dies Risiken in Planungssicherheit und Kostenentwicklung. Holz wird auch auf internationaler Ebene zu einer zunehmend knappen Ressource. Die aktuelle WWF-Studie „Außer Kontrolle – Brennende Wälder im Zeitalter der Klimakrise“ verdeutlicht, dass großflächige, extrem heiße und schwer kontrollierbare Waldbrände immer häufiger das globale Feuergeschehen prägen. 2023 verbrannten weltweit rund 26 Mio. ha Wald, dies entspricht der Fläche Neuseelands. Die wachsende Intensität und zerstörerische Wirkung dieser Brände führen nicht nur zu enormen CO₂-Emissionen, sondern gefährden auch die nachhaltige Rohstoffversorgung.

Nur vitale, wachsende Wälder sind zuverlässige CO₂-Senken. Kranke oder stark gestresste Wälder, etwa durch Trockenheit, Schädlinge oder Brände, können jedoch ihre Speicherfunktion verlieren und sogar mehr CO₂ freisetzen, als sie aufnehmen. Die Dimension der Themen Klima- und Umweltschutz zeigte sich ebenfalls auf der Weltnaturkonferenz COP15 (2022), auf der Deutschland unter anderem

MEINUNG

den Schutz von 30 % der Land- und Meeresflächen bis 2030 zugesagte. Faktisch erfüllt Deutschland jedoch derzeit mit nur ca. 0,6 % der nationalen Fläche diese Anforderung. Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich weit zurück. Laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland machen die bestehenden Defizite im Naturschutz deutlich. Dies erschwert den dringend erforderlichen Ausgleich zwischen Holznutzung und Biodiversitätsschutz.

Waldumbau und Markttrends

Der Umbau von Nadelholz- zu Mischwäldern wird die Verfügbarkeit von Bauholz zusätzlich verringern. Eine groß angelegte Umstellung auf Holzbau erscheint daher unrealistisch. Sinnvoller ist eine Fokussierung auf Felder, in denen Holz seine Vorteile besonders ausspielt, etwa Aufstockungen in Leichtbauweise oder im traditionellen, regional verankerten Holzbau. Parallel zum reinen Holzbau steigt die Nachfrage nach Holz in Kombination mit Aluminium oder Stahl, insbesondere im Fassaden- und Fensterbau. Doch sobald die steigende Nachfrage nur noch durch Holz aus nicht kontrollierten Flächen gedeckt werden kann, droht ein Vertrauensverlust, der den Holzbau-Boom abrupt beenden kann.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, und Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, befürworten den Holzbau und sehen die geringe Holzbauquote im öffentlichen Bauen vor allem als Folge mangelnden Holzbauwissens, erhöhter Investitionskosten durch gesetzliche Anforderungen sowie eines fehlenden Überblicks über Bewertungssysteme.

Sie fordern praktikablere Nachweisverfahren und eine bessere Übersicht der Beratungs- und Planungsdienstleistungen, um den Holzbau voranzutreiben. Prof. Dr. Werner Sobek zeigt sich kritischer: Holz werde „kein Jahrhundertbaustoff für alles“, da es nur in klar berechenbaren Mengen und regional sehr unterschiedlich zur Verfügung stehe. Resümee

Der Holzbau bleibt ein wichtiger Bestandteil bei der Transformation des Bauwesens, stößt jedoch an ökologische und ökonomische Grenzen. Die zunehmende Ressourcenknappheit in heimischen Wäldern zeigt, dass die Nachfrage nicht unbegrenzt gesteigert werden kann, ohne den ökologischen Rahmen zu sprengen. Entscheidend ist vielmehr, dass das verfügbare, ökologisch verträgliche Angebot die Nachfrage nach Holzprodukten steuert.

Eine unkontrollierte Ausweitung des Holzbaus ist weder realistisch noch nachhaltig. Stattdessen bedarf es einer gezielten, verantwortungsvollen Nutzung mit Schwerpunkten auf Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft, Lebenszyklusanalyse und Gebäuderessourcenpass, um Holz dauerhaft als nachhaltigen Baustoff zu etablieren. Nur so kann Holz im Bauwesen langfristig seinen Platz behaupten, ohne die ökologischen Grundlagen zu gefährden. Wird Holz dagegen als universelle Lösung proklamiert, führt dies unweigerlich zu einer Nachfrage, die weder ökologisch noch ökonomisch gedeckt werden kann, und trägt den Keim des Scheiterns bereits in sich.

Annette von Hagel Dipl.-Ing. Architektin Geschäftsführende Gesellschafterin der Circular Building GmbH Berlin www.circular-eu.com

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht effizient erstellen

Die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens sinnvoll in einem schlanken Nachhaltigkeitsbericht dokumentieren.

von Jens Kürten

JK Consulting, Hilden

Viele erfolgreiche Bauunternehmen haben bereits eine Nachhaltigkeitsstrategie oder einen Maßnahmenplan entwickelt oder sind dabei, dies gerade zu tun. Damit daraus ein wirklicher Wettbewerbsfaktor und ein Mehrwert für Anforderungen und Anfragen von Kunden, Banken, Mitarbeitern und Bewerbern werden kann, sollte man dies in einem Nachhaltigkeitsbericht dokumentieren. Dafür bietet sich ein neuer Rahmen an, der sogenannte freiwillige Standard für Nachhaltigkeitsberichte für den Mittelstand (VSME, Voluntary Small and Medium Enterprise Standard), der von der EU-Kommission dafür entworfen und empfohlen wurde. Damit hat man ein kompaktes Rahmenwerk, um an diesen Regeln entlang einen aussagekräftigen, griffigen Nachhaltigkeitsbericht mit überschaubarem Aufwand zu erstellen. Diese Berichte helfen dann bei Kundenanforderungen wie NachhaltigkeitsAssessments (ecovadis, ZNU, SAQ etc.), Bankenüberprüfungen bei Kreditvergaben und vielem mehr.

Statt Muss jetzt Kann: Vorteile eines kompakten Nachhaltigkeitsberichts

Lange Zeit schien es so, dass mittelständische Unternehmen viel Zeit und Ressourcen in aufwendige Nachhaltigkeitsberichte stecken müssten. Davon hat die EU-Kommission weitgehend Abstand genommen. Nicht 2025, sondern erst zwei Jahre später, kommt die europäische Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD). Und sie wird voraussichtlich nur für größere Unternehmen verpflichtend sein. Welche Unternehmensgröße greifen wird, wird derzeit noch diskutiert. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass nur Unternehmen mit 1.000 und mehr Mitarbeitenden (und ggf. als zweitem Kriterium mit 450 Mio. Euro Umsatz) CSRD-pflichtig werden. Vielleicht werden die Schwellen auch noch höher angesetzt. Außerdem soll der Umfang der zu berichtenden Themen und Daten deutlich verringert werden. Was und wie es genau kommen wird, entscheidet sich im Herbst 2025 oder am Jahresanfang 2026.

Foto: freepik/freepik

Was sollten Unternehmen unter oder auch oberhalb der möglichen zukünftigen Größenschwellen tun? Die gute Nachricht: Nachhaltigkeit und ein Nachhaltigkeitsbericht wird vom „komplizierten Muss“ zum „griffigen Kann“. Die meisten mittelständischen Unternehmen können also für sich selbst entscheiden, ob sie einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen wollen oder nicht. Fünf Gründe sprechen dafür:

1. Kompakte Dokumentation statt diverser Papiere

Mit einem Nachhaltigkeitsbericht wird die eigene Nachhaltigkeitsstrategie oder -plan in kompakter Form dokumentiert. Statt interner diverser Papiere hat man ein übersichtliches Gesamtwerk, mit dem man zeigt, was man bereits erreicht und was man sich noch vorgenommen hat.

2. Geringer Aufwand für Aktualisierungen und interne Wirkung

Es gibt einen Bericht, den man mit wenig Aufwand jährlich fortschreiben bzw. aktualisieren kann. Gleichzeitig kann es intern auch eine motivierende Wirkung haben, dass bis zum Jahresende oder bis zum Nachhaltigkeitsbericht bestimmte Projekte fertig sein oder klaren Fortschritt zeigen müssen.

3. Ideale Grundlage für Nachhaltigkeits-Assessments von Kunden

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist die ideale Grundlage und das ideale Nachweisdokument für die weitverbreiteten Nachhaltigkeits-Assessments, die Unternehmen von ihren Lieferanten erfolgreich bestanden wissen wollen. Diese oftmals stark formalisierten Abfragen durch externe Dienstleister wie ecovadis, SAQ, creditreform, ZNU oder andere lassen sich schneller und besser mithilfe eines Nachhaltigkeitsberichts beantworten. Allein schon die Tatsache, dass es einen Nachhaltigkeitsbericht gibt, wird in der Regel in den Assessments positiv bewertet.

4. Nachweis für Banken und Kapitalgeber Ähnliches gilt für Anfragen von Banken, die bei größerem Fremdkapitalbedarf, manchmal aber auch schon im Geschäftskundenalltag nach dem Nachhaltigkeitsprofil ihrer Kunden fragen. Gerade die Elemente wie Energie- und Klimabilanzen spielen eine zunehmend wichtige Rolle bei der Ausgestaltung der Kreditkonditionen bei größerem Kapitalbedarf.

5. Interessant für Bewerber und Mitarbeiter Für interessierte Bewerber und Mitarbeitende kann der Nachhaltigkeitsbericht ein starker Beweis dafür sein, dass sich das Unternehmen aktiv mit den relevanten Themen auseinandersetzt und Initiative ergreift. Neben der Unternehmens-Website, dem Social-Media Profil und einer Bewerberbroschüre kann der Nachhaltigkeitsbericht ein ergänzendes Tool für die Arbeitgeberattraktivität werden.

Das richtige Format: Der VSME-Standard ist leicht verständlich und einfach umsetzbar

Wenn schon freiwillig, dann sollte der Aufwand auch überschaubar sein und sich gleichzeitig lohnen. Damit ein Nachhaltigkeitsbericht nicht Gefahr läuft, eine weniger aussagekräftige reine Unternehmensdarstellung von Einzelprojekten zu werden, sollte man sich an einem international gültigen Standard orientieren. Das hilft insbesondere, wenn man den Nachhaltigkeitsbericht für Kundenanfragen, für Bankenanfragen und anderes benutzen will. Gleichzeitig hilft der richtige Standard, die wesentlichen Themen zu berichten und Informationen und Daten in einer Form darzustellen, die dem Leser das Verständnis vereinfacht und mit anderen Berichten vergleichbar macht. Hält man sich an keinen Standard, besteht die Gefahr, dass Kunden und Banken dann doch wieder eine Vielzahl von Einzelnachweisen sehen wollen, womit der Aufwand steigt.

Auch wenn Ihr Unternehmen nur in Deutschland tätig ist, sind dennoch einige Ihrer Auftraggeber internationale Konzerne. Diese präferieren internationale Standards. Rein nationale Regelwerke wie der Deutsche Nachhaltigkeits-Kodex (DNK) finden weniger Anerkennung. Im Übrigen arbeitet die Organisation des DNK gerade daran, ein Tool für die Anwendung des europäischen VSMEStandards zu entwickeln. Darauf braucht man aber nicht zu warten, denn die Anwendung des VSME kann man allein bewerkstelligen.

Für größere Unternehmen stellt sich die Frage, ob sie nicht von vorneherein nach dem größeren, aufwendigeren europäischen CSRD-Standard bzw. den ESRS-Ausführungsbestimmungen berichten sollen. Da dieser Standard aber erst für das Geschäftsjahr 2027 zur Pflicht wird und noch maßgeblich überarbeitet werden soll, empfiehlt sich die heutige Anwendung von CSRD/ESRS nicht wirklich. Auch hier hilft VSME: Dieses Rahmenwerk ist eine Art „Mini-CSRD“. Wenn man also damit beginnt, legt man ein gutes Fundament um dann ggf. in einigen Jahren – wenn es das eigene Unternehmen überhaupt betreffen wird – den Bericht auf die erweiterten Anforderungen nach CSRD/ESRS auszuweiten.

Für Unternehmen, die jetzt mit einem ersten Nachhaltigkeitsbericht starten wollen, ist von der Anwendung des internationalen (globalen) Standards GRI (Global Reporting Initiative) ebenfalls abzuraten. Der GRI ist ein sehr guter und international anerkannter moderner Standard, aber eher für internationale Konzerne geeignet als für Mittelständler, die wenig Ressourcen für ein solch aufwendiges Berichtswesen haben.

Der freiwillige VSME-Standard ist also eine gute Wahl für Mittelstandsunternehmen, die (erstmalig) einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen wollen.

Welche Inhalte: Was soll in einen VSMEkonformen Bericht rein?

Die EU-Kommission hatte die Organisation EFRAG beauftragt, einen kompakten Standard für Nachhaltigkeitsberichte für kleinere Unternehmen zu entwerfen, als noch überhaupt nicht

klar war, dass die Nachhaltigkeitsberichtspflicht CSRD/ESRS verschoben und nur für große Unternehmen zur Pflicht werden wird. Die EFRAG hat einen vollständigen Entwurf für den VSME-Standard im Dezember 2024 vorgelegt. Die EU-Kommission hat im Frühjahr 2025 diesen Entwurf offiziell gutgeheißen und die Anwendung allen Unternehmen empfohlen, die nicht unter die CSRD/ESRS-Pflicht fallen werden. Es wird erwartet, dass im Herbst 2025 die EU-Kommission den VSME-Standard noch zum offiziellen EU-Standard erklären wird. Gleichzeitig möchte die EU-Kommission alle großen Unternehmen verpflichten, die Nachhaltigkeitsabfragen ihrer Lieferanten auf das zu beschränken, was in einem VSME-konformen Bericht darzustellen ist.

Der VSME-Standard beinhaltet zwei Module: Das Basis- und das Erweiterungsmodul. Wer „klein“ anfangen will, kann sich auf das Basis-Modul beschränken. Oder man nimmt sich direkt beide Module vor, was auch gut machbar ist. Das Regelwerk liegt derzeit nur in englischer Fassung vor, auch wenn es inoffizielle Teil-Übersetzungen bereits gibt. Der Standardtext besteht aus gerade einmal 11 Seiten, was einem die Möglichkeit gibt, sich in geringer Zeit einzulesen und mit den Anforderungen vertraut zu machen. Hinzukommen 35 Seiten ergänzende Erläuterungen und noch einige Seiten Anhang. Im Vergleich zu vielen anderen europäischen Regelwerken ist es der EU-Kommission hier gelungen, einen leicht verständlichen und kurzen Leitfaden vorzulegen.

Wie viele andere Nachhaltigkeitsregularien auch ist der VSMEStandard in vier Themenblöcke unterteilt:

1. Allgemeine Angaben

2. Umwelt (E – Environment)

3. Soziales (S – Social)

4. Unternehmensführung (G – Governance)

Damit empfiehlt sich eine Gliederung des Nachhaltigkeitsberichts nach diesen vier Blöcken. In dem VSME-Standard wird im Basisund Erweiterungsmodul beschrieben, welche Angaben in beschreibender Form oder als Tabellen bzw. Daten zu machen sind.

Foto: rawpixel.com/freepik

VSME Kapitel Angaben & Daten Hinweis Allgemeine Angaben

B1 / C1 – Beschreibung des Unternehmens – Geschäftsmodell / Wertschöpfungskette – Umsatz & Bilanzsumme – Branche (NACE Code) – Zahl der Mitarbeiter – Tochtergesellschaften – Niederlassungen / Standorte einschl. Geolokation

B2 / C2 – Ziele – Aktionspläne / Maßnahmen – Richtlinien

Umwelt

B3 / C3 / C4

B4

B5

– Energiebilanz – Treibhausgas-Bilanz (CO2), -Intensität – Treibhausgas-Reduktionsziele – Klimarisiken / Klima-Adaptionsplan

Umweltverschmutzung – Wasser – Boden – Luft – Lärm

Biodiversität – Standorte in oder angrenzend an Naturschutzgebieten – Flächenversiegelung

B6 Wasser – Wasserentnahme – Wasserentnahme in Regionen mit hohem Wasserstress – Wasserverbrauch

Kreislaufwirtschaft

B7

B8 / C5 / C6

Passt ggf. inhaltlich besser in die Themenkapitel

– Scope 1 und 2, für Bau auch Scope 3 – Wenn noch keine Ziele, wann werden Ziele gesetzt

Daten nur anzugeben, wenn gesetzlich erforderlich oder bspw. in ISO 14001 ausgewiesen

Recht hilfreich für den Überblick ist nicht nur der VSME-Text selbst, sondern auch ein ergänzendes Tool, das von der EFRAG (im Excel-Format) zur Verfügung gestellt wird.

Gibt es über die Pflichtthemen nach VSME hinaus noch Themen, die in Ihrem Unternehmen als wichtig oder wesentlich bereits erkannt wurden, können Sie diese Themen freiwillig ergänzen und im Bericht darstellen. Außerdem empfiehlt es sich, eine Gap-Analyse zwischen den VSME-Angaben und den Anforderungen von Nachhaltigkeits-Assessments und Fragebögen von Kunden zu machen. Es ist beispielsweise so, dass der allergrößte Teil der abgefragten Daten in einem ecovadis-Assessment durch die VSME-Anforderungen abgedeckt ist. Einige wenige Lücken bleiben dennoch. Dann sollten Sie diese zusätzlichen Angaben und Daten in den Bericht integrieren, sodass der Bericht als übergreifendes Nachweis-Dokument für das Nachhaltigkeits-Assessment genutzt werden kann. Sollten Sie in Ihrem Unternehmen für einige der Themen noch keine Ziele oder Maßnahmen definiert haben, so können Sie auch das angeben. Sollten für einige Themen die erforderlichen Daten noch nicht oder in eingeschränkter Qualität vorliegen, ist das vertretbar. Es sollte nur transparent gemacht werden, idealerweise mit einem Hinweis darauf, wenn diese Lücke voraussichtlich geschlossen wird.

Wasserverbrauch nur erforderlich, wenn wichtige Ressource/ Produktionsfaktor

– Abfälle (gefährlich / nicht-gefährlich)

– Entsorgung

– Recycling – Ressourcenmengen

Soziales / Mitarbeiter

Mitarbeiter – Zahlen, nach Geschlecht, nach Land – Mitarbeiterfluktuation – Management nach Geschlecht – Arbeitnehmerüberlassung – Mitarbeiter-Kodex/Richtlinie, Vorkommnisse

Ressourcenmengen, wenn signifikant (v. a. bei Bau)

B9

B10

Arbeitssicherheit – Arbeitsunfälle /-quote – Todesfälle

Arbeitsbedingungen – Mindestlohn – Tarif – Weiterbildungsstunden – Lohn-Geschlechtsgefälle

Unternehmensführung

B11 Korruption und Bestechung

– Vorkommnisse

C9 Aufsichtsrat nach Geschlecht

Überblick VSME-Anforderungen im Basis- und Erweiterungsmodul (eigene Übersetzung)

Der Weg dahin: Wie erstelle ich einen Bericht?

Der Bericht ist der Abschluss eines Prozesses, nicht der Start. Wenn Sie also in Ihrem Unternehmen noch kein koordiniertes Nachhaltigkeits-Projekt gestartet haben, sollten Sie damit beginnen. Dafür sind Verantwortliche und ein Projektteam zu bestimmen. Am Anfang sollte eine Erfassung des Status-Quo stehen, gefolgt von einer Analyse, welche Themen aus Ihrer Sicht und aus Sicht der VSME-Vorschriften wichtig sind.

Dann sollten für die wichtigsten Themen Ziele und Maßnahmenpläne entwickelt werden. Dies muss nicht vollständig sein, man kann auch für einige Themen, Ziele und Maßnahmen in die Folgejahre verschieben. Wichtig ist aber auf jeden Fall eine frühzeitige Gap-Analyse, welche Daten erforderlich und welche vorhanden sind. Dies kann für einige Themen eine gewisse Komplexität aufweisen. Beispielsweise ist das Aufstellen einer Treibhausgasbilanz alles andere als trivial. Eine pragmatische Herangehensweise kann sein, dass Sie zunächst im ersten (ggf. auch im zweiten) Jahr nur eine Treibhausgasbilanz für die von Ihnen direkt verursachten CO2Emissionen (aus Verbrennen von fossilen Brennstoffen wie Diesel, Benzin, Gas, Öl und dem Bezug von Strom, die sogenannten Scope 1 und 2) errechnen. Später sollte dann die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette erfolgen (Scope 3). Dabei ist die Kategorie „eingekaufte Waren und Dienstleistungen“ (Baumaterialien und Nachunternehmen-Leistungen) wichtig. Eine saubere Erhebung der Mengen und damit verbundenen CO2-Emissionen sollte gut vorbereitet werden.

Das Resultat: Und jetzt?

Mit dem Bericht lassen sich jetzt externe Anforderungen wie Nachhaltigkeits-Assessments, Kunden- und Bankenfragebögen sehr kompakt bearbeiten und beantworten. Der Bericht ist aber auch ein perfekter Anlass, Ihren Mitarbeitern über die Nachhaltigkeits-Pläne des Unternehmens zu berichten. Gleichzeitig gilt für das Nachhaltigkeits-Projektteam: „Nach dem Bericht ist vor dem Bericht.“ Fortlaufend sollten alle Ziele überprüft und ggf. angepasst werden. Die Umsetzung der Maßnahmenpläne bedarf ebenfalls einer kontinuierlichen Begleitung und Steuerung.

Wo im ersten Bericht noch inhaltliche Lücken oder Defizite bei Daten vorhanden waren, sollte ein stufenweiser Verbesserungsprozess greifen. Viel lernen kann man dadurch, dass man seinen Bericht mit den Berichten anderer Unternehmen aus dem Wettbewerb, Kunden oder auch angrenzender Branchen vergleicht und Verbesserungsideen für die nächste Runde generiert. Denn der erste Bericht wird nicht perfekt sein – braucht er auch nicht. Der erste Bericht ist eine Dokumentation Ihrer fortlaufenden Nachhaltigkeits-Anstrengungen und wird sich parallel dazu weiterentwickeln.

Externe Assessments interne Erfolgskontrolle

Nachhaltigkeits bericht

Operative Umsetzung in Regelprozesse

Datenerfassung

Gesamtplan Kompetenzen ergänzen

Maßnahmenpläne

Datenanforderung

Prozess zur Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie

Aus all dem kann dann ein Gesamtplan entstehen. Vielleicht haben Sie in der Zwischenzeit bemerkt, dass gewisse Kompetenzen noch fehlen. Diese Lücken sollten Sie schließen und dann die Umsetzung der Maßnahmen zeitlich gestaffelt starten. Bis hierhin wird der Prozess sicher einige Monate dauern. Darauf aufbauend können Sie einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, zeitlich am besten parallel mit dem Lagebericht Ihrer Gesellschaft. Wenn all diese Vorarbeiten gründlich gemacht wurden, ist der Aufwand für den ersten Bericht selbst überschaubar. Und der zweite Bericht wird Ihnen ohnehin deutlich leichter fallen.

Endnoten:

[1] VSME-Standard der EFRAG (Stand Dezember 2024) als PDF abrufbar unter: www.bit.ly/48kW3ja, sowie als Online-Text: www.bit.ly/3I5D3e2 (zuletzt abgerufen am 17.09.2025).

[2] VSME Digital Tools (Excel-Datentemplate, Beispielliste und mehr): VSME Digital Template and XBRL Taxonomy abrufbar unter: www.bit.ly/46gcP08 (zuletzt abgerufen am 17.09.2025).

[3] Empfehlung der EU-Kommission für den VSME-Standard abrufbar unter: www.bit.ly/3VSJ7tr (zuletzt abgerufen am 17.09.2025).

[4] CSRD-Richtlinie (Nachhaltigkeitsberichtspflicht für größere Unternehmen der EU-Kommission): www.bit.ly/4gvSQiU (zuletzt abgerufen am 17.09.2025).

[5] Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Informationen zum VSME-Standard: www.bit.ly/4gt0TNh (zuletzt abgerufen am 17.09.2025).

[6] DNK VSME Tool: www.bit.ly/4psGOuK (zuletzt abgerufen am 17.09.2025).

[7] Global Reporting Initiative (GRI) Nachhaltigkeitsberichtstandard (dt. Fassung): www.bit.ly/3K7NJt4 (zuletzt abgerufen am 17.09.2025).

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Jens Kürten berät Unternehmen in strategischer Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeits-Berichten und -Assessments. Er ist außerdem Nachhaltigkeitsberater der BVMB.

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Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben entsprechen dem Stand September 2025. Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr. Es handelt sich um allgemeine Hinweise und nicht um Rechtsberatung.

SPIRIT mit zahlreichen Neuerungen im 2D-

und 3D-Bereich

Vergangenen Juni lancierte SOFTTECH die neue Version 2025 des CAD-Systems SPIRIT. Der Softwarefabrikant aus Neustadt an der Weinstraße kündigte Neuerungen im 2D-Bereich sowie für die 3D- bzw. BIM-Arbeitsweise (Building Information Modeling) an. So wurde laut Herstellerangaben bei SPIRIT lite und SPIRIT plan die Transparenz beim Datenaustausch verbessert und es gibt neue Optionen für die Dokumentation. Die pro-Version für die Arbeit mit BIM-Modellen soll zusätzlich neue Visualisierungsmöglichkeiten sowie Optionen für KI-Anwendungen bieten und durch neue IFC-Funktionalitäten die Grundsteine für einen optimierten Informationsfluss legen. Im Vorfeld der Markteinführung informierte der Hersteller in zwei Webinaren am 26.06. und am 15.07. ausführlich zu den neuen Funktionalitäten.

In allen drei Ausprägungen ist die Software in der neuen Version 2025 mit einem Hell- und einem Dunkelmodus ausgestattet. Mit der Installation der Software werden automatisch verschiedene Sprachpakete zur Verfügung gestellt, sodass Nutzerinnen und Nutzer ihre Landessprache lediglich auszuwählen brauchen.

Durch das erweiterte Folienmanagement haben jetzt alle Symbole, also wiederkehrende Bestandteile von Zeichnungen, wie beispielsweise Gegenstände der Inneneinrichtung oder Vegetation, ebenfalls eine Folienstruktur. Der Vorteil: Eine Vielzahl optischer Varianten kann in SPIRIT ein- und wieder ausgeschaltet werden. Auf Basis dieser neuen Folienstruktur haben die Softwareentwickler außerdem den Import bzw. Export von dwg- und dxf-Dateien verbessert: Jegliche CAD-Blöcke aus AutoCAD seien, wie das Unternehmen verlautet, mit allen Symbolen und Folien direkt in SPIRIT darstellbar und Blockreferenzen könnten 1:1 abgebildet werden. „So stellen wir die Weichen für einen transparenten Informationsaustausch, erklärt Christian Pacher, Produktmanager für den Bereich CAD bei SOFTTECH.

Die plan- und pro-Variante von SPIRIT bieten darüber hinaus die Möglichkeit, Symbole jetzt auch bildlich in Reports anzuzeigen. Auf diese Weise kann die Dokumentation vereinfacht werden.

Auch für das modellorientierte Arbeiten wartet die Software in der Version SPIRIT 2025 pro mit verschiedenen Neuerungen auf. Komplett überarbeitet wurde der Import und Export von und nach SketchUp. Sketch-Up-Modelle können jetzt direkt in SPIRIT dargestellt werden. Gleichzeitig konnte die Performance gesteigert werden.

Ferner stand ebenso eine unkomplizierte Zusammenarbeit im Team mit offenen Formaten im Fokus der Softwareentwickler: So können dreidimensionalen Objekten jetzt unterschiedliche IFC-Typen im System zugewiesen werden. Dies funktioniert, so SOFTTECH, auch dann, wenn die betreffenden Bauteile etwa aus dem Tiefbausegment oder einem spezifischen Fachbereich des Hochbaus stammen und deshalb im Autorensystem nicht zur Verfügung stehen. Gleichzeitig soll eine Zuweisung von Objektinformationen und Attributen, sogenannten IFC-PropertySets, möglich sein.

Eine weitere Neuerung ist der Modellexport im glTF-Format (GL Transmission Format). Dabei handelt es sich um ein maschinenlesbares Dateiformat (JSON), das speziell für die effiziente Übertragung und das Rendering von 3D-Modellen entwickelt wurde. Über SPIRIT kann das Modell in diesem Format angezeigt werden, wodurch es auf einfache Weise in kompakter Größe auch bei geringerer Rechenkapazität in Webanwendungen dargestellt werden kann. Nicht zuletzt können Echtzeit-Visualisierungsprogramme sowie Cloud-basierte KI-Rendering-Tools auf das Format zugreifen und Renderings erstellen. Für Detailinformationen zum Thema Rendering-Optionen mit SPIRIT verweist der Hersteller auf den SOFTTECH-Blog: https://bit.ly/softtechspirit www.softtech.de

SPIRIT ist in der Version 2025 mit einem Hell- und einem Dunkelmodus ausgestattet.

BGH (Urteil vom 19.09.2024 - VII ZR 10/24)

Aktuelles aus der Rechtsprechung

Von Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Günther Schalk, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, TOPJUS Rechtsanwälte schalk@topjus.de

Ausführungspläne – muss oder soll der Auftraggeber sie rechtzeitig liefern?

Ein Urteil des BGH vom 19.09.2024 (VII ZR 10/24)* wirbelt nach wie vor gewaltig Staub auf. Die Baujuristen diskutieren engagiert, was „Karlsruhe“ da in dieser Entscheidung vom Stapel gelassen hatte. Für den UBB ist das Anlass genug, das Urteil noch einmal aufzugreifen. Es geht dabei um gestörte Bauabläufe und die Frage, welche Pflichten oder Obliegenheiten (das sind eben keine Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner, sondern sozusagen Verpflichtungen des Auftraggebers gegen sich selbst) der Auftraggeber in einem Bauvertrag hat. Hier sind zunächst die Leitsätze der Entscheidung:

1. Eine Anordnung i. S. des § 2 Abs. 5 VOB/B erfordert eine rechtsgeschäftliche Erklärung des Auftraggebers, mit der einseitig eine Änderung der Vertragspflichten des Auftragnehmers herbeigeführt werden soll (Fortführung von BGH, IBR 1992, 349).*)

2. Ob ein Verhalten oder eine Erklärung des Auftraggebers als Anordnung i. S. des § 2 Abs. 5 VOB/B auszulegen ist, beurteilt sich nach §§ 133, 157 BGB. Liegt eine Störung des Vertrags aufgrund einer Behinderung vor, die faktisch zu einer Bauzeitverzögerung führt, und teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Behinderungstatbestand und die hieraus resultierende Konsequenz mit, dass die Leistungen derzeit nicht erbracht werden können, liegt nach diesem Maßstab keine Anordnung i. S. des § 2 Abs. 5 VOB/B vor. Auch die Übermittlung von Bauablaufplänen stellt keine Anordnung des Auftraggebers i. S. des § 2 Abs. 5 VOB/B dar, wenn mit ihnen lediglich auf behinderungsbedingte Störungen des Vertrags reagiert wird. Dies gilt auch, wenn darin im Hinblick auf die Behinderungen und die deshalb gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B verlängerten Ausführungsfristen zeitliche Konkretisierungen erfolgen.*)

3. Der Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VOB/B setzt voraus, dass die Bauzeitverzögerung adäquat-kausal durch hindernde Umstände verursacht worden ist, die auf der Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch den Auftraggeber beruhen. Umstände aus der Risikosphäre des Auftraggebers, die nicht auf einer Pflichtverletzung beruhen, genügen nicht als Voraussetzung dieses Anspruchs.

Es fällt auf, dass die BGH-Entscheidung auf den ersten Blick dem Auftraggeber einen Freibrief auszustellen scheint. Wenn eine Störung im Bauablauf eintritt, ist es für den Bauunternehmer ein großer Pluspunkt, wenn er eine Anordnung des Bauherrn eines geänderten Bauablaufs vorlegen kann. Er kann dann seine Stillstände im Ergebnis nach § 2 Abs. 5 VOB/B abrechnen und sich vergüten lassen. Eigentlich nur gerecht – der Bauunternehmer hat seine Leute und seine Maschinen für diese Baustelle disponiert, kann aber aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht arbeiten. Seine Kapazitäten stehen still und bringen kein Geld ein. Der BGH dampft diese Möglichkeiten für die Baufirmen allerdings gewaltig ein: Wenn der Auftraggeber der Baufirma mitteilt, dass diese nicht arbeiten kann und ihr beispielsweise zusätzlich noch einen neuen Bauzeitenplan mitten während der Ausführung übergibt, der natürlich dann entsprechend einzuhalten ist, dann – sagt der BGH – ist das keine Anordnung, sondern lediglich eine Reaktion des Auftraggebers auf die Störung.

Und was bringt das dann bitte der Baufirma? Sie kann – sagt der BGH – möglicherweise statt Vergütung wenigstens Schadensersatz geltend machen. Das geht aber nicht per se bei jeder Störung, sondern nur, wenn die Behinderung entstanden ist, weil der Auftraggeber eine Vertragspflicht verletzt hat. Dann gibt es für den Bauunternehmer Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B, wenn ein VOB-Vertrag vorliegt. Und auch hier tritt der BGH zulasten der Bauunternehmen schon wieder auf die Bremse. Nur weil eine Behinderung aus der Sphäre des Auftraggebers herrührt, heißt das noch lange nicht, dass damit auch eine Vertragspflicht verletzt ist. Dazu braucht es neben der Ursache aus der Sphäre des Auftraggebers zusätzlich eine Pflichtverletzung durch ihn.

Nicht entschieden – weil das für den BGH in dem konkreten Fall nicht entscheidungsrelevant war – wurde, ob eine Pflichtverletzung vorliegt, wenn eine verspätete Lieferung von nötigen Plänen durch den Auftraggeber erfolgt. Aus BGH-Kreisen ist zu hören: Nein, das sei keine Pflichtverletzung, sondern damit verletzt der Auftraggeber lediglich eine Obliegenheit, keine Pflicht gegenüber dem Vertragspartner. Das bedeutet: Es wird wieder nichts mit einem Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers. Auch nicht, wenn zum Beispiel der Auftraggeber Ausführungspläne nicht rechtzeitig beibringt. Ausnahme: Die Vertragsparteien haben vertraglich einen ausdrücklichen Termin vereinbart, wann die Pläne da sein müssen. Dann ist die zu späte Lieferung eine Pflichtverletzung. An der Stelle scheiden sich die Geister in der Fachdiskussion: In der VOB/B steht in § 3 Abs. 1, dass der Auftraggeber die Pläne rechtzeitig zu liefern hat. „Hat“ heißt im Juristischen bekanntlich „muss“. Also doch eine Pflichtverletzung? Jein: Eine Meinung sagt ja, eine andere nein. Entschieden hat der BGH diese Frage nicht. Übrigens: Auch wenn der Bauherr beispielsweise das Baugrundstück nicht rechtzeitig baureif zur Verfügung stellt, ist das demnach nur eine verletzte Obliegenheit.

Was bedeutet das für Baufirmen? Wenn sie nicht für einen öffentlichen Auftraggeber arbeiten (da besteht bekanntlich nicht der Hauch einer Möglichkeit für den Bieter, den Vertragstext zu beeinflussen), sollten sie noch deutlich mehr als bisher darauf achten, dass die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers klar und eindeutig als Vertragspflichten geregelt sind. Wenn das der Fall ist, dann gibt es wenigstens Schadensersatz, so der Auftraggeber lahmt, wenn schon keine Vergütung. Ohne eine solche Regelung als Pflicht im Vertrag, beispielsweise eben die Pläne bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu liefern, bleibt der Baufirma der Trostpreis: eine Entschädigung nach § 642 BGB. Das gibt zwar auch Geld, aber wie viel ist für eine Baufirma vielfach gleich einem Würfelspiel. Die Vorgabe im Gesetz lässt nämlich Spielraum: „Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was der Unternehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann.“ Da ist alles und nichts gesagt...

Und was bedeutet nun „eingeschränkt empfohlen“?

Eine Empfehlung bedeutet regelmäßig: Das passt, das kannst Du so machen. Wenn also beispielsweise in einem Baugrundgutachen eine Gründung mit Bohrpfählen empfohlen wird, dann wissen Planer und ausführende Unternehmen: So klappt das mit der zu lösenden Bauaufgabe. Aber auch bei Gutachtern hat sich längst herumgesprochen, dass allzu deutliche Empfehlungen zur Folge haben, dass man als Autor, also als Empfehlender, dann auch die (Planungs-)Haftung übernimmt dafür, dass die Empfehlung auch so bei der Umsetzung sicher funktioniert. Also greifen immer mehr (Baugrund-)Gutachter zu dem Stilmittel, bestimmte Verfahren „eingeschränkt“ zu empfehlen.

Ein Beispiel dieser Art landete vor dem OLG Naumburg, Urteil vom 21.12.2023 - 2 U 90/22*; BGH, Beschluss vom 11.06.2025 - VII ZR 24/24, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen). Bauvorhaben war die Herstellung einer Tiefendrainage. Um diese Leistungen ausführen zu können, brauchte es einen Spundwandverbau. Der Spezialtiefbauer, dem diese Aufgabe übertragen wurde, entschied sich, die Spundbohlen „einzuvibrieren“ und Lockerungsbohrungen vorzuschalten. Das Verfahren hatte auch der Bodengutachter in seinem geotechnischen Bericht vorab erwähnt – und „eingeschränkt“ empfohlen. Im Leistungsverzeichnis lautete die Vorgabe des Auftraggebers: „Art des Einbringens: Erschütterungsarm mit Vorbohren“. Es kam, wie es kommen musste: Das Verfahren bereitete in der Umsetzung erhebliche Probleme. Die Bohlen ließen sich nur schwer ziehen, eine ganze Reihe von Bohlen erlitt Schäden während der Ausführung. Der Spezialtiefbauer wollte das nicht auf sich und seiner Firmenkasse sitzen lassen und verklagte den Auftraggeber. Er wollte rund 370.000 Euro Schadensersatz und Mehrvergütung. Das Gericht half ihm nicht:

1. Eine den Anspruch auf Mehrvergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B begründende Änderung des Bauentwurfs oder andere (vergleichbare) Anordnung des Auftraggebers kann auch den Baugrund betreffen.*)

2. Der mit Spezialtiefbauarbeiten beauftragte Bauunternehmer muss darlegen und erforderlichenfalls beweisen, dass seine Vertragsleistungen durch eine abweichende Beschaffenheit der Bodenschichten von dem vom Besteller mitgeteilten Baugrundmodell erheblich erschwert wurden. Insoweit muss er konkrete Abweichungen vortragen.*)

OLG Naumburg (Urteil vom 21.12.2023 - 2 U 90/22; BGH, Beschluss vom 11.06.2025VII ZR 24/24, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

3. Ein Fachunternehmen, welches im Rahmen der ihm eingeräumten Ausführungsfreiheit ein zur Erreichung des Werkerfolgs geeignetes technologisches Verfahren in eigener Verantwortung auswählen muss, kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass der Baugrundgutachter des Bestellers nach der ausführlichen Mitteilung der Daten zum Baugrundmodell ein technologisches Verfahren „eingeschränkt empfiehlt“, das sich nachträglich als objektiv ungeeignet erweist und deswegen einen erheblichen Mehraufwand zur Leistungserbringung notwendig macht.*)

Ein „geänderte Baugrund“ – eigentlich treffender: Ein vom Vertrag abweichender Baugrund, sagt das OLG, kann durchaus einen Anspruch des Auftragnehmers aus § 2 Abs. 5 VOB/B begründen: „Es stellt sich bei der Durchführung eines Bauvorhabens nicht selten heraus, dass der vorgefundene Baugrund nicht dem in der Leistungsbeschreibung beschriebenen entspricht. Die Verantwortung für eine Leistungsänderung infolge geänderter Bodenverhältnisse kann dem Auftraggeber zuzuweisen sein, wenn sie ihre Ursache in einer fehlenden oder unzureichenden geotechnischen Untersuchung hat oder z. B. eine fehlerhafte Umsetzung von geotechnischen Daten in der Leistungsbeschreibung vorliegt, wenn der Auftraggeber auch diese zu verantworten hat. Liegt die Ursache indes in Fehlern bei der Angebotsbearbeitung durch den Auftragnehmer, so scheidet ein Anspruch aus § 2 Abs. 5 VOB/B aus (…). Enthält ein Baugrundgutachten z. B. falsche Angaben zur Bohrbarkeit des Baugrunds, so liegt eine Bauentwurfsänderung vor, wenn die Bodenverhältnisse für die Bohrbarkeit von Bedeutung sind. Wenn ein Baugrundgutachten keine Angaben zur Bohrbarkeit des Baugrunds enthält, obwohl z. B. ein Rohrvortriebsverfahren vorgesehen ist, so ist die Leistungsbeschreibung, der das Baugrundgutachten zugrunde lag, lückenhaft. Geht ein Bieter trotz der fehlenden Information zur Bohrbarkeit von einer (einfachen) Bohrbarkeit aus, übernimmt er das Ausführungsrisiko und hat keinen Anspruch aus § 2 Abs. 5 VOB/B, wenn sich später eine schwierigere Bohrbarkeit ergibt.“ Genau das sei hier aber nicht der Fall: Im vorliegenden Fall fehle es an einer solchen Leistungsänderung, da die vor Ort von der Baufirma vorgefundenen Bodenverhältnisse denjenigen entsprochen hätten, die im Bodengutachten beschrieben waren.

Und was bedeutet nun „eingeschränkt empfohlen“? Das OLG führt auch hierzu aus: „Die Vorgabe des von der Klägerin gewählten Verfahrens ergibt sich auch nicht aus dem Baugrundgutachten (…). Im Gegenteil ist (…) ausgeführt, dass das Einrütteln bei dem im Baubereich anstehenden Geschiebelehm/-mergel nur eingeschränkt empfohlen werde. Es sei bei den vorhandenen Baugrundverhältnissen von einer schweren Rammung auszugehen. Da im Einbaubereich der Stahlspundbohlen mit regellos eingelagerten Steinen und Blöcken gerechnet werden müsse, seien als Einbringhilfen sogenannte Lockerungsbohrungen einzuplanen (…). Dann heißt es allerdings, dass alternativ zum Rammen die Stahlspundbohlen auch mittels Vibrieren/Rütteln in Kombination mit Vorbohren eingebaut werden könnten. Dabei hat der Beklagte zu 2. auch Ausführungen zur Leistung des einzusetzenden Vibrators gemacht (…). Der Beklagte zu 2. hat zu Recht darauf hingewiesen, dass seine Aufgabe im Rahmen der Erstellung des Baugrundgutachtens darin lag, die Bodenverhältnisse zutreffend zu beschreiben. Er hat die Auffassung vertreten, dass es sich hinsichtlich der erwähnten Einbringverfahren lediglich um Empfehlungen gehandelt habe. Der Senat teilt diese Auffassung. Jedenfalls sind - schon aufgrund der Formulierungen im Baugrundgutachten - keine Vorgaben gemacht worden. Vielmehr oblag es der Klägerin als Fachunternehmen für Tiefbauleistungen, aufgrund der im Baugrundgutachten beschriebenen Bodenverhältnisse ein geeignetes Verfahren für die Herstellung des Spundwandverbaus anzubieten und die Aufwendungen hierfür angemessen zu kalkulieren.“

In Lüdinghausen realisiert Goldbeck für VEDDER eine 21.000 m² große Produktionshalle sowie 4.500 m² Büro- und Sozialflächen.

Goldbeck realisiert den neuen Firmensitz von VEDDER in Lüdinghausen

Lüdinghausen / NRW – Baustart für den neuen Firmensitz der VEDDER GmbH: Das international tätige Unternehmen für die Innenausstattung von Luxusyachten produziert künftig in Lüdinghausen. Dafür errichtet das Bau- und Dienstleistungsunternehmen Goldbeck als GU eine ca. 21.000 m² große Produktionshalle sowie 4.500 m² Büro- und Sozialflächen. Die Fertigstellung des nachhaltig geplanten Gebäudes ist für Oktober 2026 vorgesehen.

Im Gewerbegebiet Tetekum-Buschkämpe in Lüdinghausen entsteht ein insgesamt rund 25.500 m² großer Neubau, den die Goldbeck Niederlassung Münster als GU mit systematisierter Bauweise realisiert. Mit dem neuen Standort bündelt VEDDER als international tätiges Unternehmen für den exklusiven Innenausbau von Yachten und Residenzen künftig erstmals alle Unternehmensbereiche an einem Ort.

VEDDER kann sein Wachstumspotenzial am bisherigen Standort nicht vollständig ausgeschöpfen. Der Neubau ermöglicht es dem Unternehmen, Produktion und Büro an einem Standort zu vereinen und unsere Fertigungsprozesse zu optimieren. Darüber hinaus fördert das Konzept die teamübergreifende Zusammenarbeit. Das neue Gebäude integriert auch die bisher in Dülmen ansässige Metallwerkstatt.

Am neuen Standort sollen perspektivisch rund 100 neue Arbeitsplätze entstehen – insbesondere in den Bereichen Tischlerei, Projektmanagement und Konstruktion.

Nachhaltigkeit durch wirkungsvolle Maßnahmen fördern

Die Anforderungen an das neue Firmengelände waren vielseitig und komplex. Der partnerschaftliche Austausch mit Goldbeck war für VEDDER besonders wertvoll. In der Konzeptionsphase hat Goldbeck die Vorstellungen des Unternehmens nicht nur umgesetzt, sondern auch mit vielen Ideen weiterentwickelt.

Zudem hat Goldbeck in der frühen Phase bei den Abstimmungen mit den regionalen Behörden unterstützt.

Besonderen Wert legte VEDDER außerdem auf eine hohe Aufenthaltsqualität. Goldbeck setzte daher im Planungsprozess auf eine offene Freiraumplanung mit umweltbewusster und attraktiver Garten- und Wegegestaltung. Hochwertige Arbeitsplätze, die sowohl ökologischen als auch sozialen Anforderungen gerecht werden, sind ein entscheidender Erfolgsfaktor für Unternehmen, weiß Christian Terwey, Leiter der Goldbeck-Niederlassung Münster. Der neue und zukunftsweisende Firmensitz von VEDDER sorge für eine angenehme Arbeitsatmosphäre und fördere so die produktive Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

www.goldbeck.de

Foto: Goldbeck

Steuerticker I –kurz gemeldet

01 Clevere Einkaufstour bis zum Jahreswechsel

Fällt der Gewinn 2025 voraussichtlich höher aus als erwartet und drohen für 2025 deshalb Steuernachzahlungen? Dann empfiehlt es sich, bis zum Jahreswechsel die Steuerbrille aufzusetzen. Das bedeutet im Klartext: Steuerlich optimal investieren. Sind zeitnah kleinere Investitionen notwendig, dann unbedingt darauf achten, dass der Kaufpreis je Gegenstand (z. B. Möbel, Smartphone, Werkzeug) netto nicht mehr als 800 Euro kostet. Denn in diesem Fall darf der komplette Kaufpreis für solche geringwertigen Wirtschaftsgüter (oftmals als GWG bezeichnet) noch 2025 als Betriebsausgabe abgezogen werden.

UBB-Tipp: Noch besser ist es, wenn Software oder Computerhardware gekauft wird. Hier gilt unabhängig vom Kaufpreis eine nur einjährige Nutzungsdauer (Wahlrecht). Damit wirkt sich jeder investierte Cent auf jeden Fall noch 2025 aus.

02 Beherrschender GmbH-Gesellschafter: Gehaltserhöhe für 2026 geplant?

Plant ein beherrschender GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (mehr als 50% GmbH-Anteile) für 2026 eine Gehaltserhöhung oder höhere Tantiemen? Wenn ja, ist es enorm wichtig, dass diese Gehaltserhöhung noch im Jahr 2025 von der Gesellschafterversammlung genehmigt bzw. schriftlich fixiert wird. Denn nur wenn die Erhöhung des Salärs im Voraus nachweislich vereinbart wird, ist steuerlich alles fein. Wird die Gehaltserhöhung ab Januar 2026 dagegen erst im Mai 2026 schriftlich fixiert, führen die höheren Gehaltszahlungen von Januar bis Mai zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

03 Freiwillige Steuererklärung

Klagen Mitarbeitende über zu wenig Geld und für eine Gehaltserhöhung ist gerade kein Geld da, sollten Mitarbeiter dazu animiert werden, sich das Geld über eine Steuererstattung vom Finanzamt zurückzuholen. Statistisch winkt bei Abgabe einer Erklärung eine durchschnittliche Steuerrückzahlung zwischen 500 Euro und 1.000 Euro.

UBB-Tipp: Hat ein Beschäftigter seine Steuererklärung für 2021 noch nicht beim Finanzamt abgegeben, kann er das noch nachholen, aber nur noch bis spätestens 31.12.2025.

Umkehr der Steuerschuldnerschaft?

Umsatzsteuer

Erbringt ein Unternehmen Bauleistungen und auch der Auftraggeber erbringt Bauleistungen, die mindestens zehn Prozent seines Weltumsatzes ausmachen, muss der Auftraggeber die Umsatzsteuer des leistenden Unternehmers ans Finanzamt abführen. Man spricht hier von der Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 Umsatzsteuergesetz, oftmals auch als Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet.

Installation Wallbox Bauleistung im Sinn von § 13b UStG?

Nach einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene hat sich die Finanzverwaltung nun zu der Frage positioniert, ob die Installation einer Wallbox als Bauleistung im Sinne von § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG einzustufen ist. Antwort: Nein. Zumindest dann nicht, wenn die Installation als eigenständige Leistung erbracht wird. Diese Auffassung gilt auch dann, wenn neben der Installation der Wallbox auch die Ertüchtigung der Stromleitung erfolgt.

UBB-Tipp

Ist bei anderen Leistungen nicht klar, ob es sich um Bauleistungen im Sinne von § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG handelt, empfiehlt sich ein Blick in Abschnitt 13b.3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Diesen Anwendungserlass muss man übrigens nicht kaufen, Er findet sich gut versteckt unter www.bundesfinanzministerium.de. Dort in die Rubrik „Steuerarten“ und „Umsatzsteuer“ gehen und nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) suchen.

Energetische

Sanierung & Steuern

Steuerermäßigung für Kunden

Beauftragen Kunden für Ihr Eigenheim eine umfassende energetische Sanierung, möchten sie in der Regel ganz genau wissen, ob und in welcher Höhe sich das Finanzamt an den Sanierungskosten beteiligt. Denn bei einer energetischen Sanierung des Eigenheims winkt die Steuerermäßigung nach § 35c EStG.

Diese Steuerermäßigung winkt

Nach § 35c EStG rechnet das Finanzamt bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro auf die persönliche Steuerschuld des Eigenheimbesitzers an. Kleine Besonderheit: Die Steueranrechnung erfolgt über drei Jahre verteilt ab dem Jahr, in dem die Sanierung abgeschlossen wird.

Neues BMF-Schreiben zur Steuerermäßigung nach § 35c EStG

Steuerliche Auskünfte sollten Bauunternehmen ihren Kunden niemals geben. Denn das ist zum einen rechtlich gar nicht erlaubt und zum anderen ist ohne nähere Infos gar nicht klar, ob alle Voraussetzungen für die Steuerermäßigung erfüllt sind. Doch ein Hinweis auf ein neues Infoschreiben des Bundesfinanzministeriums zu § 35c EStG sollte nicht fehlen. Es geht um das Schreiben vom 21. August 2025 mit dem Aktenzeichen IV C 1 – S 2296-c/00004/018/050, das auf www.bundesfinanzministerium in der Rubrik „BMF-Schreiben“ zu finden ist.

Was ist neu in dem BMF-Schreiben?

Insbesondere folgende Infos in dem BMF-Schreiben zur Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG sind neu:

Wohnflächenerweiterung: Auch wenn die Wohnfläche erweitert wird, etwa wenn eine neue Gaube eingebaut wird oder eine Dachgeschoßaufstockung oder ein Anbau erfolgt, winkt die Steuermäßigung nach § 35c EStG.

– Förderhöchstbetrag: Die maximale Steueranrechnung von 40.000 Euro über drei Jahre verteilt, ist objektbezogen. Das bedeutet im Klartext: Wird 2025 eine energetische Sanierungsmaßnahme mit Kosten von 250.000 Euro abgeschlossen und auf drei Jahre verteilt wird der Höchstbetrag von 40.000 Euro auf die Steuer angerechnet, kann erst nach Ablauf dieser drei Jahre für energetischen Maßnahmen am selben Objekt erneut die Steueranrechnung nach § 35c EStG beantragt werden.

– Auszug des Ehegatten: Sind beide Ehegatten Eigentümer und einer zieht wegen Trennung bzw. Scheidung aus und der andere erwirbt den Gebäudeanteil vom ausziehenden Ex-Partner, dann steht dem noch im Eigenheim lebenden Ehegatten die Steueranrechnung nach wie vor nur für seinen bisherigen Gebäudeanteil zu.

– Selbst gekaufte Materialien: Eigenheimbesitzer, die selbst Material für die energetische Sanierung kaufen, können auch für diese Kosten einer Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Fachunternehmen diese Materialkosten in die Bescheinigung über die energetische Sanierung mitaufnimmt.

UBB-Tipp

Für Eigenheimbesitzer ist es wichtig zu wissen, dass es entweder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG gibt oder eine staatliche KfWFörderung. Beide Förderungen nebeneinander sind ausgeschlossen. Möchte der Kunde vom Bauunternehmer nähere Auskünfte zur Steuermäßigung haben, sollte nur der Hinweis auf das neue BMF-Schreiben und der Hinweis auf einen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) auf www.bundesfinanzministerium.de erfolgen. Für alle anderen Fragen sollte der Kunde besser zu einem Steuerberater gehen.

Ausgabe von Anteilen an Mitarbeiter

Gewinnermittlung

Erwirbt eine Kapitalgesellschaft eigene Anteile, die sie im Rahmen einer Mitarbeiterbeteiligung verbilligt oder unentgeltlich überträgt, stellt sich die Frage, ob bei Erfüllung einer Arbeitslohnverbindlichkeit durch die Gewährung von eigenen Anteilen an einen Arbeitnehmer die grundsätzlich betriebliche Veranlassung weiterbesteht.

Die Antwort auf diese Frage kann dem Ergebnis einer Erörterung auf Bund-Länder-Ebene entnommen werden. Hier wurde Folgendes entschieden:

Die Erfüllung einer Arbeitslohnverbindlichkeit führt nicht zum Wegfall der betrieblichen Veranlassung des Arbeitslohnaufwands. Folge: Es kann nicht zur Kürzung des Betriebsausgabenabzugs kommen.

UBB-Tipp

Die Ausgabe eigener Anteile im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms ist für ertragsteuerliche Zwecke als Sachzuwendung zu qualifizieren. Betriebsausgaben fallen in Höhe der Differenz zwischen dem durch die Arbeitnehmer zu leistenden Ausübungspreis und dem

Säumniszuschläge – es lohnt sich noch

Gegenwehr

Verfahrensrecht

Bei Säumniszuschlägen für nicht fristgemäß bezahlte Steuern, langt das Finanzamt nach § 240 AO richtig hin. Nach wie vor werden 1% pro angefangenen Monat festgesetzt. Legt man Einspruch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Höhe der Säumniszuschläge ein, wird dieser Einspruch meist als unzulässig eingestuft. Begründung der Sachbearbeiter in den Finanzämtern: Mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs sehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Säumniszuschläge (u. a. BFH, Urteil v. 23.8.2022, Az. VII R 21/21; Urteil v. 15.11.2022, Az. VII R 55/20; Urteil v. 23.8.2023, Az. X R 30/21).

Doch es lohnt sich weiterhin Gegenwehr in Form eines Einspruchs und eines Antrags auf Ruhen des Verfahrens. Denn es ist erneut ein Hauptsacheverfahren hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen XI R 18/23 anhängig.

„Zwischen Geldtopf und Stillstand“ Bauwirtschaft im Spannungsfeld zwischen Sondervermögen und

„Wie soll man den Bürgerinnen und Bürgern klar machen, dass trotz neuer Milliarden am Ende nur neue Haushalts- und Schlaglöcher entstehen?“, fragt sich RA Jürgen Faupel, stellvertretender Präsident der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB).

Investitionsstau

Milliarden im System, aber Löcher in der Straße

Deutschland steckt in einem Widerspruch: Einerseits hat die Politik mit dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) ein Investitionsprogramm von 500 Milliarden Euro aufgelegt. Andererseits zeigt die mittelfristige Finanzplanung bis 2029 ein strukturelles Defizit von rund 15 Milliarden Euro allein bei den Bundesfernstraßen - bei der Schiene sind es 18 Milliarden Euro.

Die Konsequenz: Statt zusätzlicher Investitionen entsteht ein Verschiebebahnhof zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen. Neue Mittel fließen nicht in die Infrastruktur, sondern ersetzen bisherige Haushaltsgelder. Damit sinkt die reale Investitionsquote, obwohl die Herausforderungen bei Straßen, Brücken, Wasserstraßen und Schienen seit Jahren wachsen.

Abnehmende Auftragslage für Bauunternehmen

Die Auftragsbestände im Bundesfernstraßenbau schmelzen merklich ab – neue Projekte kommen nicht nach. Bereits im kommenden Jahr entsteht nach der aktuellen Planung des Bundes bei der Autobahn GmbH eine Finanzierungslücke in der Fahrbahnerhaltung, die sich in den Folgejahren deutlich vergrößern wird. Laufende Bedarfsplanmaßnahmen müssen einerseits gestreckt werden, andererseits kommen keine neuen Bedarfsplanmaßnahmen hinzu – obwohl eine Vielzahl bis 2029 baureife erlangt.. Dies wird unweigerlich zu weiteren Sperrungen führen und den Verfall der Infrastruktur beschleunigen. Mittelständische Bauunternehmen, die nicht auf alternative Geschäftsfelder wie zum Beispiel den Energietrassenbau ausweichen können, geraten dadurch schon jetzt in wirtschaftliche Bedrängnis. Daniel Jonas, Geschäftsführer der BVMB warnt: „Wenn sich dieser Trend fortsetzt und keine zusätzlichen Investitionen beschlossen werden, werden Unternehmen gezwungen sein, betriebswirtschaftlich harte Entscheidungen zu treffen.“

Auch im Bereich der Schiene zeigt sich ein ähnliches Bild. Zwar sind zusätzliche Mittel angekündigt, doch reicht die Finanzierung nicht aus, um den immensen Modernisierungs- und Sanierungsbedarf im Netz zu decken. Zwischen 2027 und 2029 klafft eine Finanzierungslücke von 18 Milliarden Euro. Besonders kritisch ist dabei der gewaltige Sanierungsstau an Brücken, Knotenpunkten und hochbelasteten Hauptstrecken. Hinzu kommt: Die Bahn hat gerade ihr Versprechen gebrochen, wonach nach einer umfassenden Korridorsanierung für mindestens fünf Jahre keine weiteren Bauarbeiten – und damit auch keine erneuten Sperrungen – auf den betroffenen Trassen erfolgen sollten. Damit verliert das Instrument der Korridorsanierung zunehmend an Glaubwürdigkeit. Denn wenn Bürgerinnen und Bürger schon kurz nach Abschluss einer Sanierung erneut mit Baustellen und Einschränkungen konfrontiert werden, stellt sich die berechtigte Frage nach der Verlässlichkeit und Planbarkeit solcher Maßnahmen.

Für Bauunternehmen bedeutet das: Die Pipeline an klar definierten Projekten bleibt dünn, während zugleich Personal- und Materialkapazitäten vorgehalten werden müssen. Ohne eine verlässliche, kontinuierliche Aufstockung der Investitionen droht der dringend notwendige Ausbau und die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur erneut ins Stocken zu geraten – mit gravierenden Folgen für die Bauwirtschaft und die Verkehrswende insgesamt.

Rückschritt trotz Sondervermögen

Die aktuelle Bundesregierung plant für 2026 rund 33 Mrd. Euro an Verkehrsinvestitionen – inklusive Sondervermögen (vgl. Abbildung). Die konventionellen Haushaltsmittel wurden deutlich reduziert, der Verkehrshaushalt wird teilweise aus dem Verteidigungshaushalt und dem Sondervermögen gespeist. Damit entstehen mehrere Finanzierungsquellen, die das System sehr intransparent machen (ein Schelm, der dabei Böses denkt) – von echter Zusätzlichkeit kann hier keine Rede sein. Gelder aus dem Kernhaushalt werden in das Sondervermögen umgeleitet; allein im Verkehrssektor beziffert sich diese Umschichtung im kommenden Jahr auf rund 10 Milliarden Euro. Für 2026 und die Folgejahre laufen die Beratungen aktuell. Angesichts steigender Anforderungen an die Infrastruktur muss dringend nachgebessert und das Investitionsniveau angehoben werden.

Strukturelle Herausforderungen im Finanzrahmen

Eine aktuelle Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) macht deutlich, dass die Umsetzung des Sondervermögens mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist:

Fachkräftemangel in zentralen Berufen der Bauwirtschaft sowie in Ämtern und Verwaltungen.

– Steigende Baupreise, die die Wirkung des eingesetzten Kapitals schmälern.

– Kapazitätsengpässe, insbesondere im Tiefbau, die den Fortschritt zahlreicher Projekte verzögern.

– Flaschenhals bei Planung und Vergabe: Die öffentliche Hand ist vielerorts überfordert - fehlende Digitalisierung fordert ihren Tribut

– Fehlende „Zusätzlichkeit“: Mittel fließen in die Sanierung kommunaler Haushalte und verlieren dadurch an Wirkung –zwar unbürokratisch, aber mit erheblichen Folgerisiken.

Parallel zu den Engpässen im Infrastrukturbau wirft die Reform der Schuldenbremse neue Fragen auf. Mit den beschlossenen Sondervermögen wurde formal zusätzlicher Spielraum geschaffen. Doch ohne klare Regeln zur Zusätzlichkeit, Priorisierung und Evaluierung besteht die Gefahr, dass Investitionen lediglich umetikettiert werden, während konsumtive Ausgaben weiter zunehmen. Das ifo-Institut weist auf ein weiteres Risiko hin: Die neuen Regeln könnten mittelfristig zu höheren Defiziten führen und die europäischen Fiskalvorgaben reißen lassen. Damit würde nicht nur die Planungssicherheit für Infrastrukturinvestitionen leiden – auch die Glaubwürdigkeit deutscher Haushaltspolitik stünde damit infrage.

Was jetzt gebraucht wird

Für Bauunternehmen – und letztlich für das gesamte Land – sind drei Punkte entscheidend:

1. Planungssicherheit: Mehrjährige, verlässliche Investitionsprogramme sind notwendig, damit Unternehmen ihre Kapazitäten und Personalressourcen langfristig ausrichten können.

2. Echte Zusätzlichkeit: Sondervermögen müssen tatsächlich zusätzliche Mittel in Infrastruktur lenken, anstatt nur den Kernhaushalt zu entlasten.

3. Priorisierung von Infrastruktur: Infrastrukturbauten dürfen nicht gegenüber konsumtiven Ausgaben ins Hintertreffen geraten. Nur so kann der Investitionsstau wirksam aufgelöst werden.

4. Effizienter Verkehrsträger- und gewerkeübergreifender Einsatz von Investitionsmitteln.

Fazit

Investitionen [in MRD. Euro]

Regierungsentwurf Haushalt 2026 und Finanzplanung bis 2029

Die Finanzplanung belegt damit, dass politische Versprechen, den Sanierungsstau systematisch anzugehen, bislang nicht eingelöst werden. Vielmehr wächst der Druck weiter, weil die Differenz zwischen Planung und Bedarf von Jahr zu Jahr größer wird. Ohne radikale Vereinfachungen bei Planung, Vergabe und Regulierung können die vorgesehenen Investitionen nicht effizient umgesetzt werden. Die Bauwirtschaft steht damit vor einer paradoxen Situation: Auf der einen Seite verspricht die Politik Milliardeninvestitionen, auf der anderen Seite brechen Aufträge weg. Damit droht nicht nur eine Schwächung der Bauunternehmen, sondern auch ein weiterer Verfall der Verkehrsinfrastruktur. „Die mittelständische Bauwirtschaft ist leistungsfähig und könnte deutlich mehr umsetzen, wenn die notwendigen Projekte verlässlich und ausreichend finanziert auf den Markt kämen. Unterbrechungen, Verzögerungen oder gar ein Stopp der Auftragsvergabe führen dazu, dass vorhandene Kapazitäten nicht optimal genutzt werden können. Aufseiten der zuständigen Behörden und öffentlichen Auftraggeber kommen lange Entscheidungswege, das teilweise Ausbleiben notwendiger Entscheidungen, ein hoher bürokratischer Aufwand und unklare Zuständigkeiten hinzu“, beklagt Daniel Jonas.

Finanziert aus dem Einzelplan 12, dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) sowie dem Einzelplan 14 (für Erhaltungs- uns Ausbaumaßnahmen im Bereich Schiene und Straße) Quelle: eigene Darstellung/BMV, Stand 10. September 2025

Vom Problemkind zur Vorzeigewand

Erfolgreiche Sanierung einer Lärmschutzwand: Sicherheit, Nachhaltigkeit und Solarstrom

von Rolf Willm, Geschäftsführer, CTO, R. Kohlhauer GmbH und Andreas Oder, Geschäftsführer, HUS Umwelttechnik + Service GmbH

Eine veraltete und optisch unansehnlich gewordene Holz-Lärmschutzwand in Wendlingen am Neckar wurde umfassend saniert. Ersetzt wurde diese durch eine neue multifunktionale Lärmschutzwand, die modernen Lärmschutz mit Sicherheit, Bürgerbeteiligung und nachhaltiger Energiegewinnung durch Photovoltaik verbindet. Das Projekt zeigt, wie Sanierung heute zu einem echten Zukunftskonzept werden kann.

Von der Sanierungsnotwendigkeit zum Modellprojekt

Die alte Holzwand erfüllte die akustischen Anforderungen längst nicht mehr. Zudem stellten Verwitterung und gelöste Teile ein Risiko dar – gerade für Kinder im angrenzenden Wohngebiet. Die Notwendigkeit einer Sanierung war unübersehbar.

Planung mit Beteiligung

Die Planungen starteten Anfang 2024, Berechnungen und Kalkulationen wurden im Sommer desselben Jahres der Stadt Wendlingen vorgelegt. Besonders wichtig war die frühe Einbindung der Anwohner. In mehreren Veranstaltungen wurden Gestaltungskonzepte und technische Varianten vorgestellt, diskutiert und gemeinsam bewertet. Diese transparente Vorgehensweise führte zu einer hohen Akzeptanz und konstruktiven Ergebnissen.

Technik, Gestaltung und Energie

Die neue Lärmschutzwand kombiniert transparente Elemente KOHLHAUER SCORSA® mit blickdichten Elementen KOHLHAUER ALUFERA®. Ergänzt werden sie durch das multifunktionale System KOHLHAUER VOLTA®, das die Integration von Photovoltaik ermöglicht. Die PV-Anlage ist auf eine Nennleistung von 155 kWp ausgelegt und liefert rund 178.000 kWh pro Jahr. Das entspricht dem Strombedarf von über 50 Haushalten. Die farbliche Gestaltung der blickdichten Elemente wurde gemeinsam mit den Anwohnern abgestimmt, wobei die transparenten Elemente das Ortsbild auflockern und die visuelle Integration verbessern.

Förderung durch das Land

Im August 2024 veröffentlichte das Land Baden-Württemberg einen Förderaufruf für vertikale Photovoltaikanlagen. Das Wendlinger Projekt erfüllte alle Kriterien in Bezug auf Energieertrag, Fertigstellungszeitraum und Inbetriebnahme. Daher bewilligte das Umweltministerium die Förderung – ein wichtiges Signal für die Verknüpfung von Lärmschutz und Energiewende. Besonders hervorzuheben ist dabei die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung durch die zuständigen Behörden, die wesentlich zum zügigen Projektfortschritt beitrug.

Projektbeteiligte

– Stadt Wendlingen am Neckar: Bauherr

– Heim Infrastrukturbau GmbH: Errichtung der Anlage und Bauausführung

– HUS Umwelttechnik + Service GmbH: Planungs und Bemessungsleistung

– R. Kohlhauer GmbH: Lieferung der Lärmschutzsysteme KOHLHAUER VOLTA®, KOHLHAUER SCORSA® und KOHLHAUER ALUFERA®

– Umweltministerium Baden-Württemberg: Förderung

Die Firma Heim Infrastrukturbau GmbH blickt auf eine lange Tradition im Bauwesen zurück und ist Mitglied der WIN-Charta für nachhaltiges Wirtschaften. Die R. Kohlhauer GmbH zählt zu den führenden Anbietern innovativer Lärmschutzsysteme in Europa. Mit der Kombination aus Erfahrung, Technik und Förderung konnte ein Vorzeigeprojekt realisiert werden. Besonders hervorzuheben ist die enge, zielorientierte Zusammenarbeit zwischen Stadt, Bauunternehmen und Hersteller. Von Beginn an verfolgten alle Beteiligten ein gemeinsames Ziel – und setzten das Projekt effektiv, konstruktiv und im Zeitplan um.

Stimmen aus der Stadt Wendlingen

Mit der neuen Lärmschutzwand haben wir nicht nur die Sicherheit und Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger erhöht, sondern auch ein sichtbares Zeichen für Nachhaltigkeit und Energiewende gesetzt. Besonders wichtig war uns, die Menschen in Wendlingen von Anfang an einzubeziehen – das Ergebnis ist ein gemeinschaftlich getragenes Projekt, auf das wir stolz sein können“

— Herr Eppinger, Stadt Wendlingen am Neckar

„Dieses Projekt zeigt sehr anschaulich, wie kommunale Infrastruktur gleich mehrere Ziele erfüllen kann: effektiver Lärmschutz, mehr Sicherheit für die Anwohner und gleichzeitig ein konkreter Beitrag zur Energiewende. Die Integration von Photovoltaik macht die Anlage zu einem Vorbild für nachhaltige Stadtentwicklung. Für uns im Klimaschutz ist es entscheidend, solche Projekte sichtbar zu machen und so die Akzeptanz für erneuerbare Energien weiter zu stärken“

— Herr Grabner, Klimaschutzbeauftragter der Stadt Wendlingen am Neckar

Fazit

Das Projekt in Wendlingen zeigt eindrucksvoll, wie viel erreicht werden kann, wenn alle Beteiligten partnerschaftlich und koordiniert vorgehen. Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Stadt, Bauunternehmen und Hersteller war ein entscheidender Erfolgsfaktor. Sicherheit, moderner Lärmschutz und erneuerbare Energien greifen hier ineinander. Ein Modell, das künftig vielen Kommunen als Beispiel dienen wird und zeigt: Wenn alle ein gemeinsames Ziel verfolgen, lassen sich auch anspruchsvolle Projekte effizient und erfolgreich realisieren.

Draisstraße 2, 76571 Gaggenau

Telefon: 0049 7225 97 57 – 0

E-Mail: info@kohlhauer.com

Homepage: www.kohlhauer.com

120 Jahre BERGER Gruppe

Eine Erfolgsgeschichte aus Bayern für Europa

Von den Wurzeln in Vilshofen zur europäischen Baukompetenz

Im Jahr 1905 legte Hans Berger im niederbayerischen Vilshofen an der Donau den Grundstein für ein Unternehmen, das heute zu den führenden mittelständischen Baufirmen Europas zählt. Was als kleines Baugeschäft begann, entwickelte sich über zwölf Jahrzehnte hinweg zu einer international agierenden Unternehmensgruppe mit über 100 Standorten und ca. 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland, Polen, der Tschechischen Republik, Österreich sowie der Slowakei.

Die Geschichte der BERGER Gruppe ist geprägt von unternehmerischem Mut, technischer Innovation und einem tiefen Verständnis für die Bedürfnisse der Bauwirtschaft.

Die Ursprünge von BERGER reichen weit zurück: Und zwar in die Landwirtschaft, wo Nikolaus Berger einen Bauernhof bei Vilshofen bewirtschaftete. Sein Sohn Johann, ein visionärer Baumeister, gründete dann Anfang des 20. Jhs. das Baugeschäft Hans Berger.

Mit handwerklichem Können und unternehmerischem Gespür behauptete sich das junge Unternehmen rasch gegen etablierte Wettbewerber und erweiterte sein Tätigkeitsfeld bald um den Handel mit Sand und Kies entlang der Donau.

Krisenfest und wachstumsstark

Die ersten Jahrzehnte waren von historischen Umbrüchen geprägt: Der Erste Weltkrieg unterbrach die erfolgreiche Aufbauphase, doch in den 1920er-Jahren setzte Hans Berger seine Erfolgsgeschichte dank großer Aufträge in Vilshofen wieder fort. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam mit dem Wirtschaftswunder der erste große Wachstumsimpuls und BERGER expandierte mit dem Verkehrswegebau über die Grenzen Vilshofens hinaus. Die fortschreitende Technisierung ermöglichte neue Bauverfahren und größere Projekte.

In den 1970er-Jahren wurde der Bauhof im Stadtzentrum von Vilshofen zu klein. Mit dem Umzug nach Wieshof, einem Ortsteil am Rande Vilshofens, entstand eine moderne Werksanlage mit Fertigteilwerk, Werkstatt und Lagerhallen. Dies war auch der Startschuss für den Brückenbau, der 1975 als eigener Unternehmensbereich etabliert wurde.

Die Gründung von BERGER BETON im Jahr 1982 markierte einen weiteren wichtigen Meilenstein in der Spezialisierung und Diversifizierung des Unternehmens. Auch die Verwaltungsräume waren trotz mehrerer Büroumzüge der positiven

Bild 1: Baustelle Autobahnkreuz A3 / A94 bei Passau
Bild 2: Eine der ersten BERGER Transportbetonanlagen

Unternehmensentwicklung nicht mehr gewachsen. In einer neu gebauten Firmenzentrale in Passau fanden ab 1986 die Mitarbeiter von zuvor drei Standorten eine neue Heimat und optimale Voraussetzungen für eine effiziente Zentralverwaltung.

Internationalisierung und Rohstoffkompetenz

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands begann die deutschlandweite und internationale Expansion: Niederlassungen in Berlin und Standorte in den damals „neuen Bundesländern“, Tochterunternehmen in Pilsen (BERGER Bohemia, 1992) und Breslau (BERGER BAU Polska, 1995) sowie zahlreiche neue Transportbetonwerke im In- und Ausland entstanden. Die strategische Beteiligung am slowakischen Zementwerk Ladce und die Integration von Kieswerken und Steinbrüchen sicherten die Rohstoffversorgung und machten BERGER zu einem Komplettanbieter im Bauwesen.

Ein besonderes Prestigeprojekt war der Neubau der ICE-Strecke Nürnberg–Ingolstadt, den BERGER in den Jahren 1999 bis 2025 als Teil einer Mittelstands-Arge realisierte.

Zukunft gestalten mit Verantwortung und Innovation

Die 2000er-Jahre standen im Zeichen weiterer Großprojekte, darunter der Bau von großen Schnellstraßen-Abschnitten in Polen und der Tschechischen Republik. Auch im Bereich ÖffentlichPrivate Partnerschaften (ÖPP) setzte das Unternehmen Maßstäbe – BERGER ist Teil eines internationalen Konsortiums für den Bau und Betrieb der ÖPP-Pilotprojekte A8 München-Augsburg und A94 Isentalautobahn über einen Zeitraum von jeweils 30 Jahren.

Mit der Sparte Spezialtiefbau 2012 und dem Aufbau der Werkgruppe „Nord“ 2013 mit Transportbetonwerken in Norddeutschland wurde das Leistungsspektrum erweitert. Neue Bürokomplexe in Werneuchen und Pilsen bieten seit 2016 bzw. 2020 optimale Bedingungen für Ingenieurwesen und Verwaltung. Das Bauportfolio wurde 2018 durch die Übernahme eines Unternehmens im Bereich Netzbau ebenfalls erweitert, während die Akquisition weiterer Rohstoffstandorte BERGER in Zeiten knapper Ressourcen stärkte.

Die Umwandlung der Hauptunternehmensteile in Europäische Gesellschaften (SE) zeigt die strategische Ausrichtung auf eine zukunftsfähige, rechtlich stabile Struktur. Der Generationenwechsel im Vorstand wurde in den Jahren 2020/21 erfolgreich vollzogen –mit Führungskräften, die aus den eigenen Reihen stammen und die verinnerlichte Unternehmenskultur in die Zukunft tragen.

Meilenstein für die Zukunft: Neubau des Kieswerks „Altenau II“ mit Bahnanschluss

Mit dem Neubau des Kieswerks „Altenau II“ setzt BERGER ein weiteres starkes Zeichen für nachhaltiges Wachstum und technologische Innovation. Das Projekt stellt die größte Einzelinvestition in der Firmengeschichte dar und markiert einen entscheidenden Schritt zur langfristigen Sicherung der Rohstoffversorgung – nachhaltig und CO2-reduziert.

In unmittelbarer Nähe zum bestehenden Werk Altenau I in Brandenburg entsteht eine hochmoderne Anlage mit einer Förderkapazität von 1,75 Mio. t Rohstoffen pro Jahr – das entspricht dem Doppelten der bisherigen Kapazität. Der Betrieb erfolgt vollständig elektrisch und ohne Verbrennungsmotoren, der deutschlandweite Ferntransport wird zu 100 % per Bahn abgewickelt. Dafür wurde eine neue Anschlussbahn mit über 4 km Gleisen errichtet, die ebenfalls elektrifiziert wird.

Die Inbetriebnahme ist für Anfang 2026 geplant. Mit einer gesicherten Rohstoffversorgung für mindestens 44 Jahre und höchsten Umweltstandards zählt Altenau II zu den modernsten Kieswerken Europas und unterstreicht das Engagement von BERGER für eine zukunftsfähige und nachhaltige Bauwirtschaft.

120 Jahre – ein Jubiläum mit Blick nach vorn

Im Jubiläumsjahr 2025 feiert die BERGER Gruppe nicht nur ihre Vergangenheit, sondern auch ihre Zukunft. Unter dem Leitgedanken „Zusammen sind wir BERGER“ lädt das Unternehmen auf Instagram und Facebook ein zu einer inspirierenden Reise – durch bewegende Momente, prägende Meilensteine und zu den Menschen, die BERGER stark machen. BERGER steht exemplarisch für die Innovationskraft und Beständigkeit des deutschen Mittelstands. Ihr Weg von einem kleinen Baugeschäft zu einer europaweit tätigen Bau- und Baustofffirma zeigt, wie unternehmerische Weitsicht, technisches Know-how und eine starke Unternehmenskultur über Generationen hinweg Erfolg sichern können.

Das 120-jährige Jubiläum ist nicht nur Anlass zum Feiern, sondern auch ein Versprechen: BERGER baut weiter – für Menschen, für Regionen, für die Zukunft. www.bergerholding.eu

120 Jahre

Bild 3: Erweiterung der U-Bahnlinie U5 in München

Holy Wood

Überlegungen zu Holzbau und Nachhaltigkeit anlässlich einer Pressetour der Koalition für Holzbau

von Burkhard Talebitari

Nachhaltigkeit sollte kein buzzword sein, und wer Stahl und Beton für die einzig relevanten Baustoffe hält, ist einfach noch nicht auf dem Holzweg. Denn der kann keinen reinen Irrtum meinen. Auf den Holzweg – im positiven Sinne – führte die Koalition für den Holzbau unlängst in Berlin eine Reihe von Journalisten; und sie zeigte, was man unter aufgeklärter Lobbyarbeit verstehen kann: So wertvolle wie aufschlussreiche Informationen zu großen und relevanten Holz- und Holz-Hybridbauprojekten in der Hauptstadt. Und „aufgeklärt“, weil Sun Jensch, Gründerin der Koalition für Holzbau und Geschäftsführende Gesellschafterin DAPB GmbH bei allzu holzvernarrten Lobliedern auch schon mal das Wort von der Ideologie über die Lippen kommt, so heilig einem das Holz auch sein mag. Und wo Ideologie ins Spiel kommt oder gar ins Kraut schießt, zeigt sich sogleich die Differenz aus holy wood und Hollywood.

Nachhaltigkeit könnte aber auch deshalb kein Containerwort sein, weil – was noch immer nicht allgemein bekannt – der Begriff aus der Holzwirtschaft stammt. Es war der sächsische Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz (1645-1714) aus Freiberg (Sachsen), der nicht nur den Begriff vom alten deutschen Wort „Nachhalt“ für „Vorrat“ her prägte, sondern schon wusste, dass Holzwirtschaft Volkswirtschaft ist.

Ob, wie es in einem Statement der Koalition heißt, der Holzbau mit „technologischer Präzision, architektonischer Qualität und serieller Fertigung der CO2-Emissionsminderung gerecht wird“ und wie er zur Volkswirtschaft beiträgt – daran scheiden sich die ideologischen Geister bis heute noch immer in einer Weise, die zuweilen an den fragwürdigen Disput um E- und Verbrennermotoren erinnern könnte.

Foto:
pixabay

Leuchtturmprojekte

Keinesfalls fragwürdig aber ist, dass die vier auf der kleinen Westberlin-Reise vorgestellten Projekte es nicht an technologischer Präzision und auch architektonischer Qualität mangeln lassen. Überdeutlich wird das, wenn man sich mit Lorenz Nagel von der PRIMUS developments GmbH, einem der Projektentwickler des vorläufigen Bundespräsidialamtes (Elisabeth-Abegg-Straße 2) über die BIM-Methode unterhält, die für ihn kein Ob und kein Wie sondern gelebte und unverzichtbare Praxis ist. Das hört sich im Kontext von Projekten rund um andere Baustoffe definitiv anders an, und dürfte nicht zuletzt an der viel fortgeschritteneren Modulbauweise im Holzbau liegen.

Dass es im Holzbau auch nicht sinnvoll ganz ohne Beton abgeht, zeigen bei diesem 205 Mio.-Projekt die Gründung, die Tiefgarage und der Erschließungskern aus Stahlbeton. Über die ästhetischen Qualitäten der vorgehängten, buntfarbigen Keramikfassade (Planungsbüro ARGE sauerbruch hutton + Drees & Sommer) kann gewiss trefflich gestritten werden – über die Rolle des siebenstöckigen Bauwerks als Leuchtturmprojekt für den öffentlichen Hochund Holzbau aber schwerlich.

Holzbau hebt ab

Die Situation des Holzbaus variiert zwischen den Bundesländern erheblich. Der Süden, so Sun Jensch, habe nie mit dem Holzbau aufgehört und im Norden der Republik sei es dürftig bestellt um das Thema. Anders Berlin, das sich nun mit dem Schumacher Quartier auf dem Gelände des ehemaligen, architektonisch unvergleichlichen Tegeler Flughafens zum Holzbau-Eldorado mausert, falls es das nicht schon vorher war. Wo einst Flugzeuge abhoben, hebt sich jetzt der Holzbau von üblichen Bauweisen ab. 5000 Wohnungen

für mehr als 10.000 Menschen samt der kompletten Infrastruktur – Schwammstadtkonzept, autoarme Erschließung, Animal Aided Design und Low Exerie-Netz für Kälte wie Wärme.

Das quasi Stadtteil-Projekt, 4 bis 6-geschossige Bauweise und Hochpunkte bis 60 m in Holzmodulbauweise und Gebäudeklasse 5 sucht bundesweit seinesgleichen. Überdies als Entwicklung gemeinwohlorientiert und nach Maßgaben des Erbbaurechts geplant sieht das Quartier seiner vollständigen Fertigstellung Mitte der 2030er-Jahre entgegen. Das verdankt sich nicht zuletzt einer gegenüber „traditionellen“ Baustoffen um 50 % reduzierten Bauzeit. Wie wirtschaftlich konkurrenzfähig ein solches Mega-Projekt schlussendlich wirklich ist, muss sich weisen. Die Koalition für den Holzbau setzt aber einigermaßen selbstgewiss auf eine schnellere Vermietung und Betriebseffizienz, die die höheren Baukosten kompensierten – Holzwirtschaft – Volkswirtschaft …

Kreislauf ist machbar

Auch auf dem ehemaligen TXL-Gelände steht (zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Ausgabe wohl noch) die sicher nicht sonderlich umfängliche, aber in ihrer Bauart so einzigartig wie spektakuläre Circular Hut (CRCLR HUT) – ein kreislaufgerechter Pavillon vom Holzbau-Start-up TRIQBRIQ, errichtet von HOCHTIEF binnen rund 14 Tagen im August/September letzten Jahres. Die kleine, feine „Hütte“ versteht sich mit ihren zu 98 % sortenrein rückbaubaren Materialien, wie Levin Fricke von TRIQBRIQ hervorhob, als ein Reallabor für alles künftige Bauen. Errichtet im September 2024 steht das kleine Wunderbauwerk von 40 m² in der GK 1 ein Jahr in Tegel, wo es im Oktober von ZÜBLIN demontiert und aus den vorhandenen Bauteilen – u. a. den famosen, legoartig montier- und eben demontierbaren Holzbausteinen – auf dem Tegeler Rollfeld wieder errichtet wird – als Beweis glückenden zirkulären Bauens. Klein, wie die Circular Hut ist, war sie zugleich das großartigste Beispiel für die Zukunft des Holzbaus.

Still und leise nachverdichtet

Man wird ein solches Bauwerk hinter den die CharlottenburgWilmersdorfer Hildegardstraße säumenden Häusern kaum erwarten, und auch keine noch engere, räumlich eingeschränktere Baustelle. Also ein klassischer Fall der allenthalben angestrebten Nachverdichtung – hier ein in serieller Holzbauweise zu errichtendes Mehrfamilienhaus mit 27 Wohneinheiten, 7 Geschossen und einer Bruttogeschossfläche von 4000 m² in GK 5. Die Bauherren BUWOG Bauträger GmbH (ein Vonovia-Tochterunternehmen) und die GEHAG GmbH suchen zusammen mit Der GROPYUS plateau landschaftsarchitekten mbH als Generalübernehmer und Holzbauunternehmen in diesem Projekt den Nachweis zu erbringen, dass

Bild 2: Rendering des fertigen Interims-Bundespräsidialamtes, das inzwischen von außen so gut wie fertig zu bestaunen ist.
Foto: auerbruch Hutton Architekten, Filippo Bolognese

Nachverdichtung auch nachhaltig und attraktiv zu realisieren ist. Wie gut das geht, wird die Zukunft dieses Mehrfamilienhauses mit Wohnungen zwischen 53 und 142 m² weisen. Schon jetzt zeigt sich aber, dass es, zumal in den beengten räumlichen Verhältnissen, mit Anwohnern in geringer Distanz, keine leisere Baustelle geben kann. Auch das kein geringer Vorteil allen Holzbaus – in diesem Fall auf einer voll besetzten Baustelle mit sage und schreibe 8 (acht) Mitarbeitern, so Hartwig Weyrich (Geschäftsführer GROPYUS Solutions) – und derzeit noch nicht ermittelten Gesamtbaukosten.

Kein Weiter so

Wird man nach einer solchen kleinen Rundreise sein Verhältnis zum Holzbau überdenken? Wird das nötig oder möglich sein? Der moderne Holzbau, so liest das Statement der

Koalition für Holzbau, sei bereit. Und sie nennt die erforderliche politische Unterstützung: bundesweit harmonisierte und digitalisierte Genehmigungsverfahren, verlässliche, planbare und tatsächlich abrufbare Förderprogramme sowie finanzielle und personelle Ressourcen für die Kommunen zwecks aktiver Holzbausteuerung.

Dass der Holzbau bereit ist, lässt sich mithin schwer bezweifeln; ob es die hiesigen Waldbestände und die Fressgier des Borkenkäfers, so wenig er unter Umständen die eigentliche Ursache sein mag, auch sind – das darf als Frage zumindest nachdenklich stimmen. Und wenn wir schon mal bei Nachdenklichem sind, könnten die bedenkenswerten Worte der Germanistin Eva Horn von der Uni Wien die Reise auf dem verheißungsvollen Holzweg hier beschließen: „Begriffe wie Ökologie oder auch Nachhaltigkeit sind in einer gewissen Weise zu begrenzt, weil sie sehr stark diese lokale Perspektive und diese Stabilitätsperspektive noch mittransportieren. Nachhaltigkeit impliziert ja immer so ein bisschen, dass die Dinge möglichst nachhaltig so bleiben können, wie sie sind, oder dass man eine Technologie so einsetzt, dass sie immer weitergeht und nicht irgendwann Zerstörung oder Vergiftungserscheinungen erzeugt oder auf Ressourcenprobleme stößt. Das ist Nachhaltigkeit.“ In solchem Sinne ist dem so sympathisch, ökologisch innovativen Holzbau zu wünschen, dass er nicht „immer“ (nur) „weitergeht“ und eben aus holy wood kein Hollywood wird.

Quellen: Faktenblätter der Koalition für Holzbau; Edmund A. Spindler, Geschichte der Nachhaltigkeit – Vom Werden und Wirken eines beliebten Begriffes, www.docsity.com sowie Deutschlandfunk, Essay & Diskurs, o. J.

Bild 3: Den ökologischen Charme der Circular Hut von TROQBRIQ sieht man ihr schon äußerlich an.
Bild 4: Viel dichtere Verdichtung ist kaum denkbar – Gropyus-Projekt Hildegardstraße, Berlin Wilmersdorf
Foto: David Jaeger, Beta Realities, Triqbriq
Foto:
Gropyus

Erbbaurecht im Wohnungsbau: Von der Nische zur Chance

von André Adami und Margo Lange

Immer mehr Städte und Kirchen denken um: Statt eines klassischen Grundstücksverkaufs nutzen sie bei der Vergabe von Bauland nun mehr und mehr das Erbbaurecht. Warum sie das tun, für wen sich die Anwendung des Erbbaurechts lohnt und ob das Verfahren den dringend benötigten Bau von Wohnraum unterstützen kann, beleuchtet die neueste Kurzstudie von bulwiengesa im Auftrag der Berlin Hyp AG.

Wohnungsmarkt unter Druck: Alle Optionen müssen auf den Tisch

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: In Deutschland fehlen nach wie vor hunderttausende Wohnungen. Trotz politischer Bemühungen wird sich die Wohnraumknappheit nicht von heute auf morgen lösen lassen. Erschwerend kommen hohe Bau- und Finanzierungskosten sowie die zunehmende Grundstücksknappheit hinzu – vor allem in den begehrten A-Städten.

„Es gilt daher weiterhin, alle Maßnahmen in den Blick zu nehmen, die das Angebot auf dem Mietwohnungsmarkt verbessern können“, betont Sascha Klaus, Vorstandsvorsitzender der Berlin Hyp. „Neben Nachverdichtung und Umnutzung gehört dazu auch das Erbbaurecht, das bislang weniger im Fokus stand, aber unter gewissen Bedingungen durchaus Potenziale birgt.“

89.000 Erbbaurechtsgrundstücke – mit Potenzial für deutlich mehr

Die Kurzstudie „Erbbaurecht im Wohnungsbau: Von der Nische zur Chance“ zeigt: Das Instrument wird bereits genutzt, aber noch längst nicht ausgeschöpft. Nach theoretischen Berechnungen von bulwiengesa bestehen in den sieben A-Städten aktuell bereits circa 89.000 Erbbaurechtsgrundstücke. „Nach unseren Annahmen werden pro Jahr aktuell für nur etwa 0,5 % des Grundstücksbestandes der Kommunen, Kirchen und Stiftungen in Deutschland Erbbaurechte bestellt“, erklärt André Adami, Bereichsleiter Wohnen bei bulwiengesa und Verfasser der Kurzstudie. „Es gibt also großes Potenzial, diese Zahl zu steigern und das ist eine positive Nachricht, denn insbesondere in den zentralen Lagen mangelt es derzeit an verfügbaren und bezahlbaren Grundstücken.“

Wie andere Länder vormachen, was möglich ist

International zeigt sich, dass das Erbbaurecht durchaus etabliert werden kann. In den Niederlanden beispielsweise stellt es eine übliche Form der Grundstücksaktivierung dar. Hierzulande wird dem Instrument trotz des vorhandenen Potenzials häufig noch mit Zurückhaltung begegnet.

Transparenz bei Vor- und Nachteilen

Die bulwiengesa-Kurzstudie stellt das Erbbaurecht dem Volleigentum gegenüber und gibt einen detaillierten und transparenten Überblick über Vor- und Nachteile aus Sicht der zentralen Akteure – Eigentümer, Projektentwickler, Banken und Endinvestoren. Ein wichtiges Argument für das Erbbaurecht ist dabei die Chance, durch eine anfängliche Ersparnis bei den Grundstückskosten die Grundlage für günstigere Mieten im Wohnungsbau zu schaffen. Dies hängt jedoch zu einem großen Maße von den Konditionen bei der Vergabe von Erbbaurechten ab.

Verschiedene Ansätze in den A-Städten

Die Studie zeigt die entsprechenden Rahmenbedingungen in den sieben A-Städten auf. Insbesondere beim Erbbauzins gibt es sehr unterschiedliche Ansätze: Hamburg nimmt mit einem einheitlichen, sozialverträglichen Erbbauzins von 1,3 % eine Vorreiterrolle ein. Frankfurt setzt im Wohnen einen Zinssatz von 2,5 % an, München verhandelt die Konditionen individuell. Berlin, Köln und Stuttgart arbeiten mit abgestuften Erbbauzinsen sowie unterschiedlichen Entschädigungsregelungen und Laufzeiten zwischen 40 und 100 Jahren.

Standardisierung als Schlüssel zum Erfolg

„Bei entsprechender Gestaltung kann das Erbbaurecht eine sinnvolle Ergänzung zum klassischen Grundstückserwerb darstellen“, fasst Sascha Klaus zusammen. „Für einen vermehrten Einsatz in Deutschland braucht es aber wahrscheinlich eine größere Standardisierung der Konditionen und ein Umdenken in den Köpfen der Menschen in Sachen Eigentum.“

Durch eine solche Standardisierung könnte die Relevanz des Erbbaurechts künftig weiter steigen und einen wichtigen Beitrag zur Entspannung des angespannten Wohnungsmarkts leisten. Die Studie zum Download findet sich auf der Website der Berlin Hyp AG.

Foto: Berlin Hyp AG

Brücke weg – Ressourcen bleiben

Abriss der Berliner Westendbrücke in Rekordzeit mit maximalem Recycling

Die RWG I Abbruch und Tiefbau GmbH – ein Tochterunternehmen von Heidelberg Materials Mineralik – hat den gleisüberführenden Abschnitt der Berliner Westendbrücke in nur zwei Wochen abgerissen und damit die Stilllegung der Bahnstrecke darunter auf ein Minimum reduziert. Ca. 99 % der anfallenden Materialien werden aufbereitet und wieder verwendet.

Bei der Ringbahn- und Westendbrücke in Berlin-Charlottenburg handelt es sich um zwei der verkehrsreichsten Autobahnbrücken im gesamten Stadtgebiet. Über die beiden Spannbetonbauwerke rollen täglich mehr als 90.000 Fahrzeuge, rund viermal mehr als beim Bau im Jahr 1963 vorgesehen. Als Prüfer im März dieses Jahres einen Riss im Tragwerk der Ringbahnbrücke entdeckten, sperrte die Autobahn GmbH die Brücke umgehend und ordnete deren Abbruch an. Das bedeutete jedoch eine Unterbrechung des Fern- und S-Bahnbetriebs. „Da der Bahnausfall teuer und für Reisende nervig ist und das Schadensausmaß auch an der etwa einen Kilometer entfernten Westendbrücke erheblich war, lag es auf der Hand, auch gleich die Westendbrücke abreißen zu lassen“, erläutert Dr. Sebastian Krohn, verantwortlicher Projektingenieur der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH). Um die Dauer der Stilllegung möglichst kurz zu halten, sollte der Abriss des Teilabschnitts, der über die Gleise führt, in sage und schreibe zwei Wochen abgeschlossen sein.

Wenig Zeit vom Auftrag bis zum Startschuss

„Die Anfrage, ob wir das hinbekommen würden, erreichte uns am Freitag, den 28. März um 19 Uhr. Nach kurzer interner Abstimmung stand für uns fest: Das machen wir, und das schaffen wir“, erzählt Oliver Schumacher, Geschäftsführer der RWG I Abbruch

und Tiefbau GmbH. Dann ging alles schnell. Schon wenige Tage später war der Auftrag auf dem Tisch, und am nächsten Tag ging es vor Ort los. Um den straffen Zeitplan einzuhalten, mussten etliche Prozesse parallel laufen, etwa die Baustelle einrichten, amtliche Genehmigungen einholen und den Abbruch ingenieurtechnisch planen, berichtet Schumacher.

Bis ein 90-Tonnen-Bagger auf der Baustelle ist, dauert es normalerweise drei bis vier Wochen, denn für Schwertransporte, zumal in der Stadt, braucht es eine Genehmigung. „Bei uns war der Bagger am nächsten Tag da“, betont Schumacher. Auch dies zeigt: Das Projekt Westendbrücke war ein Sonderfall. Angesichts der Dringlichkeit der Sache seien alle Ämter sensibilisiert gewesen, bestätigt Krohn. Alle Anträge, egal ob es um Schwertransporte, Lärmschutz oder Nachtarbeit ging, waren im Eilzugtempo genehmigt; auf das grüne Licht von Behördenseite war folglich Verlass.

Herausfordernder Abbruch mit wenig Erfahrungswerten

Kniffliger war die Abbruchplanung des Ingenieurbauwerks. Denn der Abriss von Spannbetonbrücken funktioniert nicht nach Schema F, und es gibt dafür kaum Erfahrungswerte. „Die Westendbrücke zum Beispiel hat nur einen Festpunkt; alles andere sind Pendelstützen. Das heißt, die Brücke kann während des Baggereingriffs theoretisch nach allen Seiten kippen. Daher mussten wir die Reihenfolge der Abbruchschritte gewissenhaft planen und untereinander abstimmen“, erklärt Krohn. Als der Bagger schließlich in Aktion trat, staunten alle nicht schlecht. Der Brückenkörper stand wie eine Eins. „Die Hydraulikscheren unserer Bagger hatten ganz schön zu knabbern“, bestätigte Schumacher.

Bild 1: Die Westendbrücke in Berlin-Charlottenburg ist eine der verkehrsreichsten Autobahnbrücken im Stadtgebiet. Der Abriss bedeutete auch eine Unterbrechung des Fernund S-Bahnbetriebs.

Aufwendige Vor- und Nacharbeiten zum Schutz der Gleise

Doch vor dem eigentlichen Abbruch musste die Baustelle eingerichtet, und die Gleise mussten geschützt werden. Hierfür hat RWG I allein am ersten Wochenende fast 3.800 m³ Schottertragschicht geliefert, insgesamt waren es 13.500 m³. In Spitzenzeiten waren bis zu 50 Mann auf der Baustelle, vor allem, als es um den Schutz der Gleise ging. Sie mussten ausgebohlt und mit Vlies bedeckt werden – und dies über eine Fläche von etwa 4.000 m² und in einer Mächtigkeit von einem Meter. „Das sind personalintensive Arbeiten, und ich bin beeindruckt, mit welcher Geschwindigkeit RWG I hier einen Dreischichtbetrieb hochgefahren hat“, lobt Krohn.

Folglich war das Einhalten der gesetzten Frist nie in Gefahr. „Auch nicht als zusätzliche Aufgaben auf uns zukamen. Während der Abbrucharbeiten zeigte sich nämlich, dass die untere Schicht der Asphaltfahrbahn Asbest enthielt“, schildert Schumacher. Tatsächlich sind für den Umgang mit diesem Gefahrstoff spezielle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. So müssen die Mitarbeiter, die mit Asbest in Berührung kommen, besondere Schutzkleidung tragen, und das Abbruchmaterial gilt als Sondermüll.

Zusatzaufwand brachte außerdem ein altes Stellwerk von der Bahn, das unter der Brücke stand. Dies sollte RWG I ebenso abbauen und mitentsorgen. Als die Abrissarbeiten beendet waren, türmten sich an Ort und Stelle ca. 21.000 m3 Abbruchmasse, inklusive der Materialien, die zum Schutz der Gleise herangeschafft worden waren.

3: Neben dem Abbruch zählt auch der Abtransport und das Aufbereiten von Abbruchmaterial zum Kerngeschäft der RWG-Gruppe.

Bild 2: 90-Tonnen-Bagger auf der Baustelle im Nachteinsatz - Schwertransport, Lärmschutz und Nachtarbeit wurden im Eiltempo genehmigt.

Urban mining wie aus dem Lehrbuch

„Neben dem Abbruch zählt auch der Abtransport und das Aufbereiten von Abbruchmaterial zu unserem Kerngeschäft“, berichtet Schumacher. Was kaum einer weiß: Die mineralischen Abfälle sind mit mehr als 220 Mio. t pro Jahr der mengenmäßig größte Abfallstrom in Deutschland. Dabei liegt die Verwertungsquote von Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steinen im Schnitt bei knapp 90 %.* „In unserem Fall liegen wir bei 99 %“, erläutert Schumacher. RWG I hat den Bauschutt recycelt und macht daraus Sekundärrohstoffe, die der Herstellung von Stahl, Beton oder Schotter dienen. Schadstoffe, wie Asbest, schleust RWG I dagegen konsequent aus dem Kreislauf aus und entsorgt sie sicher.

Erfolg dank Einsatzbereitschaft aller Beteiligten

Geschafft! Pünktlich am 28. April konnte die Bahn den Betrieb wieder aufnehmen. Angesichts der ambitionierten Vorgaben eine Glanzleistung. Die Erfolgsschlüssel, sagen Krohn und Schumacher unisono, waren der außerordentliche Gemeinschaftsgeist und die professionelle Herangehensweise. „Das Projekt zeigt, was möglich ist, wenn alle an einem Strang ziehen. Die Einsatzbereitschaft aller am Projekt Beteiligten war einzigartig“, resümiert Schumacher. Dem pflichtet Krohn bei. „Hier waren Profis am Werk mit Sachverstand und Erfahrung; die wissen, was zu tun ist – auch und gerade in komplexen und zeitkritischen Projekten wie diesem.“

* www.bit.ly/Kreislaufwirtschaft_Bau_Monitoring Zum Monitoring Bericht “Mineralische Bauabfälle 2020“

Objektsteckbrief

Projekt: Abriss des 1. Teilabschnitts der Berliner Westendbrücke

Projektdauer Teilabschnitt I: 12. – 25. April 2025

Auftraggeber: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Bauunternehmen: RWG1 Abbruch und Tiefbau GmbH

Leistungsumfang: Einrichten der Baustelle, Abbruchvorbereitende Maßnahmen, u.a. Abbruchplanung und Sichern der Gleise, Abriss der Brücke und Abtransport der Materialien Abtransportierte Materialmenge: 21.000 m3

Bild

Brücke in die Zukunft

Erstmals verbindliche CO2-Vorgaben im öffentlichen Brückenbau umgesetzt

An der A6-Anschlussstelle Schwetzingen/Hockenheim wurde der südliche Überbau der Autobahnüberführung B39 erneuert. Zum Einsatz kam ein „evoBuild“-Beton von Heidelberg Materials mit deutlich reduziertem CO2-Fußabdruck gemäß CSC-Level 3. Das Projekt erfüllt laut Unternehmensangaben erstmals konkrete Vorgaben zur Emissionsminderung im öffentlichen Brückenbau.

Das große Ziel der Bundesregierung lautet: Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Schon im Jahr 2030 will Deutschland 65 % weniger Treibhausgase ausstoßen als 1990. Hierzu möchten Bau- und Baustoffbranche ihren Teil beitragen. Tatsächlich bietet die aktuelle Sanierungsbedürftigkeit vieler Fahrbahnen und Brücken die einmalige Chance, die Infrastruktur insgesamt nachhaltiger zu gestalten. „Als Autobahn GmbH und einer der größten Infrastrukturbetreiber in Deutschland können wir hier entscheidende Weichen stellen“, erklärt Robert Zimmermann, Leiter der Außenstelle Heidelberg der Autobahn GmbH Niederlassung Südwest.

Vorgabe: Beton mit mindestens 30 % weniger CO2 als üblich

Er sieht in nachhaltigen Baumaterialien einen starken Hebel, um CO2-Minderungspotenziale auszuschöpfen. „Wir können den CO2-Ausstoß beispielsweise minimieren, indem wir Beton mit emissionsarm hergestelltem Zement verwenden, indem wir den Zementanteil im Beton reduzieren oder indem wir weniger Beton einsetzen“, ergänzt Zimmermann. Darauf kann die Autobahn GmbH hinwirken, wenn sie Projekte plant und ausschreibt. Wie bei

der Ausschreibung zur Teilerneuerung der Brücke nahe Schwetzingen. Als Bedingung legte der Infrastrukturbetreiber unter anderem fest, dass der Beton einen um mindestens 30 % geringeren CO2-Fußabdruck haben müsse als der Branchen-Referenzwert. Zudem sollte insgesamt weniger Beton eingesetzt werden. „Dies alles natürlich unter strenger Wahrung der Normen und Richtlinien im Ingenieurbau“, betont Bauexperte Zimmermann.

Erstmals feste CO2-Vorgaben definiert - eingesetzter evoBuild-Beton erfüllt CSC-Level 3

Die mit dem Bau beauftragte Firma BWS Rhein-Neckar aus Heidelberg konnte diese Anforderungen problemlos erfüllen. „Alle Ortbetonmaterialien sind mit CO2-reduziertem Beton gebaut. Nur die Fertigbauteile sind aus Normalbeton“, erklärt Ronald Springer, Bauleiter BWS Rhein-Neckar. „Ob nachhaltiger oder herkömmlicher Beton, die Bauweise ist dieselbe“, bestätigt Springer. Jedoch nicht der CO2-Fußabdruck, der sei bei nachhaltigem Beton um einiges geringer. „Genau genommen sind es bei diesem evoBuild-Beton über 50 % an CO2-Ausstoß weniger als bei normalem Beton“, freut sich Robert Bachmann, Leiter technischer Vertrieb bei Heidelberg Materials. Das entspricht dem Level 3 nach dem internationalen Zertifizierungssystem des Concrete Sustainability Council (CSC). Dies und die Tatsache, dass die Brückenteilerneuerung eines der ersten Infrastrukturprojekte der öffentlichen Hand ist, das den Einsatz von CO2-reduziertem Beton mit festen Vorgaben definiert, verleihen dem Projekt Pilotcharakter.

Bild 1: An der A6-Anschlussstelle Schwetzingen/Hockenheim wurde der südliche Überbau der Autobahnüberführung B39 erneuert.

CO2-reduziert, recyclebar und normkonform

Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten, um Beton emissionsärmer und damit nachhaltiger zu machen: Zum einen durch Optimieren der Betonrezeptur und zum anderen durch die Verwendung von möglichst klinkerarmem Zement. „Durch den zusätzlichen Einsatz von Ökostrom erreichen wir auf diese Weise eine Minderung des CO2-Fußabdrucks von 50 bis 60 %. Gleichzeitig werden alle Normen, etwa DIN 1045-2 oder ZTV-Ing, ausnahmslos eingehalten. Die Qualität bleibt. Die Endfestigkeit ist gegeben“, erklärt Bachmann, der den evoBuild-Betonen folgende drei Schlüsseleigenschaften zuschreibt.

1. Minimierter CO2-Fußabdruck

2. 100 % recycelbar

3. 100 % normkonform

Auch Infrastruktur geht mit CO2-reduziertem Beton

Nach dem Abschluss der Bauarbeiten an der A6-Anschlussstelle Schwetzingen/Hockenheim zum Ende des Sommers wird man im Brückenbau dem Ziel Klimaeffizienz einen Schritt nähergekommen sein. Zugegeben, es ist ein kleiner Schritt, aber jede eingesparte Tonne CO2 zählt. Bachmann misst dem Brückenprojekt auch deshalb so viel Gewicht bei, weil es beweist: „Auch Infrastruktur geht mit CO2-reduziertem Beton. Die Zeit dafür ist reif. Hier ist ein Miteinander aller Beteiligten gefordert.“ Das sieht auch Robert Zimmermann so: „Nachhaltigkeit ist ein gesellschaftliches Thema, das nur ganzheitlich gelöst werden kann. Bei Bauprojekten eben in Zusammenarbeit zwischen Autobahn GmbH, den Baufirmen und Baustoffherstellern. Das ist uns in diesem Falle sehr gut gelungen.“

Bild 2: Unter der global einheitlichen Marke evoBuild bündelt Heidelberg Materials sein Produktportfolio aus CO₂-reduzierten und zirkulären Produkten. Alle nachhaltigen Produkte sind nach dem internationalen Zertifizierungssystem des Concrete Sustainability Council (CSC) bewertet.

Mehr als nur CSC-zertifiziert

Unsere Produkte sind nach dem internationalen Zertifizierungssystem des Concrete Sustainability Council (CSC) bewertet. Und zwar unter ausdrücklicher Einbeziehung des CO2-Moduls, das die Emission des Treibhausgases transparent macht. Der bei diesem Projekt eingesetzte Beton hat das Level CSC 3, das heißt, die Herstellung des Betons setzt 50 % weniger CO₂ frei als der Beton, den das CSC zum Branchenreferenzwert gemacht hat. Heidelberg Materials geht auch beim CO₂-Label des Vereins Deutscher Zementwerke (VDZ) voran. Im Sommer 2025 wurden die ersten drei Zemente erfolgreich nach dem neuen CO₂-Label des VDZ zertifiziert.

Link: www.heidelbergmaterials.de/de/ nachhaltige-baustoffe/evobuild-nachhaltig-bauen

Objektsteckbrief

Projekt: Teilersatzneubau Überführung B39/A6, Anschlussstelle Hockenheim/Schwetzingen

Bauzeit: Januar 2024 bis August 2025

Auftraggeber: Autobahn GmbH, Niederlassung Südwest, Außenstelle Heidelberg

Bauunternehmen: BWS Rhein-Neckar, Heidelberg

Bauwerk: Erneuerung des südlichen Überbaus der Autobahnüberführung B39 (Fahrtrichtung Schwetzingen)

Zement: CEM III/B 42,5 N-LH SR (na) (evoBuild, GWP ≤ 300 kg CO2-Äq./Tonne Zement), Heidelberg Materials, Werk Lengfurt

Beton: evoBuild C30/37 und C35/45, CO2-reduzierter Beton, CSC Level 3; Heidelberg Materials Beton, Werke Rheinau und Eppelheim

Über Heidelberg Materials in Deutschland

Heidelberg Materials ist eines der größten Baustoffunternehmen der Welt. In Deutschland ist das Unternehmen mit ca. 4000 Mitarbeitenden an 177 Standorten Marktführer bei Zement und Transportbeton und nimmt eine führende Position im Bereich mineralischer Baustoffe ein. Seit über 150 Jahren trägt der Hersteller zum Fortschritt bei. Seine Produkte werden für den Bau von Häusern, Verkehrswegen, Gewerbe- und Industrieanlagen verwendet. Als einer der Vorreiter auf dem Weg zur CO₂-Neutralität und Kreislaufwirtschaft in der Baustoffindustrie arbeitet man an nachhaltigen Baustoffen und Lösungen für die Zukunft. Seinen Kunden erschließt das Unternehmen neue Möglichkeiten durch Digitalisierung.

Fotos: Heidelberg Materials AG I Christian Buck

Steuerticker II –kurz gemeldet

01 Hübsche Steuerersparnis

Sind Sie privat krankenversichert und haben Geld auf der hohen Kante, das Sie aktuell nicht dringend brauchen? Dann kommt für Sie ein echtes Steuersparmodell in Betracht. Das Einkommensteuergesetz erlaubt es nämlich, dass Sie bis zu drei Jahresbeiträge zur privaten Krankenversicherung bereits im Jahr 2025 vorauszahlen dürfen – also die Jahresbeiträge 2026, 2027 und 2028. Die Vorauszahlung muss jedoch spätestens bis zum 21. Dezember 2025 geleistet werden.

UBB-Tipp: Durch die Vorauszahlung winkt im Jahr 2025 eine hübsche Steuererstattung. Denn die kompletten Beitragszahlungen zur privaten Krankenversicherung dürfen Sie als steuersparende Sonderausgaben absetzen. Doch damit nicht genug. Durch die Vorauszahlungen kommen Sie in den Genuss, in den Jahren 2026, 2027 und 2028 auch andere Versicherungsbeiträge (u. a. Haftpflichtversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung) bis zu einem Betrag von 1.900 Euro im Jahr (Selbständige: 2.800 Euro) steuerlich absetzen zu dürfen. Das geht ohne Vorauszahlung nicht.

02 Versorgungsamt hilft beim Steuern sparen

Leiden Sie unter chronischen Erkrankungen, sind pflegebedürftig oder haben eine Behinderung, dann sollten Sie unbedingt noch bis zum 31.12.2025 einen Antrag beim Versorgungsamt auf Feststellung eines Grads der Behinderung beantragen. Denn bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 winkt ein steuersparender Behindertenpauschbetrag.

Den Antrag noch im Dezember 2025 zu stellen, ist enorm wichtig. Denn selbst dann das Versorgungsamt den Grad der Behinderung erst irgendwann im Jahr 2026 feststellt, wirkt diese Feststellung auf den Zeitpunkt der Antragstellung (also auf Dezember 2025) zurück. Steuerlich bedeutet das, dass Sie in Ihrer Steuererklärung einen Behindertenpauschbetrag in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eintragen können.

UBB-Tipp: Der steuersparende Behindertenpauschbetrag beträgt je nach Grad der Behinderung zwischen 384 Euro und 2.840 Euro. Sind Sie blind oder hilflos beträgt der Behindertenpauschbetrag sogar 7.400 Euro. Es lohnt sich also, in Punkto Versorgungsamt unbedingt noch im Jahr 2025 aktiv zu werden.

Vorsicht bei Darlehensgewährung

Körperschaftsteuer

Bei Betriebsprüfungen des Finanzamts kommt es bei Darlehensverzichten gegenüber verbundenen Unternehmen oftmals zu einer bösen Überraschung. Denn obwohl kein anderer Ausweg als der Darlehensverzicht im Raum stand, erhöht das Finanzamt wegen dieses Darlehensverzichts das zu versteuernde Einkommen der darlehensgebenden Kapitalgesellschaft. Schuld ist die Vorschrift in § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. Körperschaftsteuergesetz.

In diesen Fällen erfolgt eine Einkommenskorrektur Gewährt eine Kapitalgesellschaft einer anderen Kapitalgesellschaft (im In- oder Ausland) ein Darlehen, an der sie entweder zu mehr als 25 Prozent beteiligt ist oder zu der sie nach § 1 Abs. 2 Außensteuergesetz nahestehend ist (z. B. Schwester- oder Enkelgesellschaft), dürfen Darlehensverzichte oder Teilwertabschreibungen auf Darlehen das Einkommen der darlehensgebenden Kapitalgesellschaft nicht mindern.

Beispiel: Die Bau GmbH gewährt einer 100%igen Tochterkapitalgesellschaft ein unbesichertes Darlehen über 100.000 Euro. Die Tochtergesellschaft gerät in finanzielle Schieflage und die BauGmbH verzichtet auf die Darlehensrückzahlung. Folge: Da sich der Steuerbilanzgewinn der Bau GmbH um 100.000 Euro gemindert hat durch diesen Darlehensverzicht, erhöht das Finanzamt das zu versteuernde Einkommen der Bau GmbH außerbilanzmäßig um 100.000 Euro nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG.

Darlehensgeber ist eine Personengesellschaft

Doch es geht auch schlimmer. Denn was oftmals selbst erfahrene Steuerberater nicht auf dem Schirm haben: Diese Regelung greift selbst dann, wenn der Darlehensgeber eine Personengesellschaft ist. Klingt schräg, weil bei einer Personengesellschaft das Thema Körperschaftsteuer doch eigentlich gar keine Rolle spielt. Die Einkommenskorrektur kann immer dann passieren, wenn eine Personengesellschaft, an der wiederum eine oder mehrere Kapitalgesellschaften als Mitunternehmer beteiligt sind, ein Darlehen an ein verbundenes Unternehmen gewährt und es im Rahmen mit diesem Darlehen zu einer Gewinnminderung kommt. Das steht leider schwarz auf weiß in § 8b Abs. 6 KStG.

Typisches Beispiel zu darlehensgewährender Personengesellschaft

Beispiel: Eine vermögensverwaltende KG, an der zwei GmbHs zu jeweils 50 Prozent beteiligt sind, gewährt einer Tochterkapitalgesellschaft (Beteiligung 100 Prozent) ein Darlehen über 150.000 Euro und muss wegen finanzieller Probleme der Darlehensnehmerin eine Teilwertabschreibung von 150.000 Euro vornehmen. Folge: Hier greift leider auch § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG, weil an der KG eben Kapitalgesellschaften beteiligt sind. Zwar ändert sich der gesondert und einheitliche Gewinn der KG nicht, doch in der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung, die dem Finanzamt der beteiligten GmbHs zugeschickt wird, steht nachrichtlich,

dass das zu versteuernde Einkommen der GmbHs zusätzlich zur Gewinnzuweisung außerbilanzmäßig jeweils um 75.000 Euro erhöht werden muss.

Aktuelles Urteil zeigt Grenzen auf Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt den Finanzämtern jedoch Grenzen auf. Denn bei der Frage, ob zwischen der Personengesellschaft und der darlehensaufnehmenden Kapitalgesellschaft eine mehr als 25%ige Beteilung besteht, ist nicht die Beteilung der Personengesellschaft an der Darlehensnehmerin maßgeblich, sondern die mittelbare Beteiligung der an der Personengesellschaft beteiligten GmbHs an der darlehensaufnehmenden Kapitalgesellschaft (BFH, Urteil v. 27.11.2024, Az. I R 21/22).

Beispiel: Eine KG ist zu 100 Prozent an einer GmbH beteiligt und gewährt dieser ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro. An der KG ist wiederum eine GmbH mit 20 Prozent beteiligt. Das Darlehen fällt aus und der Gewinn der KG mindert sich um die Teilwertabschreibung in Höhe von 100.000 Euro. Folge:

So rechnet das Finanzamt falsch

So muss nach BFH-Auffassung gerechnet werden Einkommenskorrektur bei Mitunternehmer-GmbH

Begründung

+ 20.000 Euro (100.000 Euro Ausfall x Beteiligungsquote 20%) 0 Euro

KG ist zu 100% an darlehensaufnehmender GmbH beteiligt

Einspruch ja

UBB-Tipp

Mitunternehmer-GmbH ist nur zu 20% an der darlehensaufnehmenden GmbH beteiligt

– Homepage I: Wird die Homepage mit eigenem Personal oder mit Subunternehmern im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags selbst geschaffen, dürfen die Aufwendungen dafür als sofort abziehbare Betriebsausgaben abgezogen werden.

– Homepage II: Wird die Homepage durch andere Unternehmen im Rahmen eines Werkvertrags geschaffen, sind die Aufwendungen zu aktivieren und linear abzuschreiben.

Bei einer Darlehensgewährung zwischen verbundenen Unternehmen sollten die steuerlichen Risiken einer geplanten Teilwertabschreibung stets mit dem Steuerberater besprochen werden. Wichtig auch: Unbedingt beachten, dass diese Regelung über § 8b Abs. 6 KStG auch auf darlehensgebende Personengesellschaften Anwendung findet, wenn an der Personengesellschaft wiederum Kapitalgesellschaften beteiligt sind.

Online-Auftritt & Finanzamt Gewinnermittlung

Sachbearbeiter und Betriebsprüfer der Finanzämter werfen bei Steuerzahlern mit Internetauftritt und Online-Shop nicht nur auf die Einnahmenseite einen kritischen Blick, sondern auch auf den Betriebsausgabenabzug. Einer internen Verfügung können zum Betriebsausgabenabzug folgende Infos entnommen werden:

– Domain: Die Domain ist zweifelsfrei ein immaterielles Wirtschaftsgut, das jedoch nicht abnutzbar ist. Ein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen beim Erwerb der Domain ist also nicht zulässig. Eine Gewinnauswirkung entsteht erst im Zeitpunkt des Verkaufs oder der Entnahme.

Ist die Homepage abzuschreiben, greift die einjährige Nutzungsdauer für „digitale Wirtschaftsgüter“ nicht (BMF-Schreiben v. 22.2.2022 ist demnach für Homepage nicht anwendbar).

– Homepage III: Sind die Aufwendungen für die Erstellung der Homepage zu aktivieren und abzuschreiben, bestehen keine Bedenken, im Schätzungsweg von einer Nutzungsdauer von drei Jahren auszugehen.

– Shopsystem-Software: Diese Software stellt regelmäßig eine Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und Datenverarbeitung dar. Hier greift deshalb das Wahlrecht zur einjährigen Nutzungsdauer (siehe BMF, Schreiben v. 22.2.2022).

UBB-Tipp

Aufwendungen für laufende Pflege der Homepage und des Shopsystems stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Zu den laufenden Aufwendungen gehören insbesondere inhaltliche Anpassungen, Anpassungen an den technischen Fortschritt oder unwesentliche Veränderungen, die die Homepage oder das Shopsystem in ihrer Wesensart nicht verändern.

Umsatzsteuer auf Vergütung bei Kündigung?

Umsatzsteuer

Der Europäische Gerichthof hat in einem Urteil zu einem österreichischen Bauunternehmen ein brisantes Urteil gefällt (EuGH, Urteil v. 28.11.2024, Rs. C-622/23). Tenor des Urteils: Wird ein beauftragtes Projekt vom Auftraggeber gekündigt und das beauftragte Bauunternehmen erhält ein Abschlusshonorar (in der Regel Vergütung für nicht mehr zu erbringende Leistungen abzüglich der ersparten Aufwendungen), unterliegt dieses Honorar der Umsatzsteuer.

Leser-Service:

Die deutsche Finanzverwaltung sieht das aktuell anders, könnte aber durchaus auf die neue EuGH-Rechtsprechung aufspringen. Haben Sie bereits erste Erfahrungen zu diesem Urteil? Dann schildern Sie diese unserer Redaktion. Wir werden in den nächsten Ausgaben des UBB detailliert auf dieses Urteil eingehen.

Cyberresilienz für KMU mit System – Effektiver Schutz ist mit kostengünstigen Mitteln möglich

Das BSI bietet kleinen und mittleren Unternehmen wirksame Hilfe beim Aufbau eigener Abwehrmaßnahmen

von Manuel Bach, Referatsleiter „Cybersicherheit bei KMU“ und Mitarbeiter Michael Krauß beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Die Qualität und Intensität von Cyberangriffen auf deutsche Unternehmen steigen seit Jahren stetig an. Davon sind häufig auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen. Aber: mit konsequent umgesetzten Informationssicherheitsmaßnahmen kann sich auch diese Zielgruppe gut schützen. Dabei unterstützt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zentrale Cybersicherheitsbehörde des Bundes beispielsweise durch mehrere wirkungsvolle Pakete. Diese richten sich gezielt an KMU und enthalten – je nach Bedarf – Vorschläge für verschiedenste Unterstützungsmaßnahmen. Wie diese aussehen, darüber berichten hier Manuel Bach, Leiter des BSI-Referates „Cybersicherheit bei KMU“ in Bonn und Michael Krauß in diesem Beitrag. Die Folgen eines erfolgreichen Cyberangriffs können für die Betroffenen gravierend sein und neben wirtschaftlichen Verlusten auch die aufgebaute Reputation gefährden. Oftmals gibt es bei einem Angriff meist eine größere Zahl von indirekt Betroffenen. Sei es, weil vertrauliche Daten abhandenkommen oder für die Kunden wichtige Dienstleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden können. Erpressungsvorfälle mithilfe eingeschleuster Schadsoftware, die zum Ausfall von Informations- und Produktionssystemen führen, legen den Betrieb in der Regel tage oder wochenlang lahm. Das trifft unter anderem besonders den Service- und Dienstleistungssektor, in welchem die Unternehmen oftmals eng miteinander verknüpft und von guter Reputation abhängig sind. In Summe schätzt der Digitalverband Bitkom den jährlichen Schaden für die deutsche Wirtschaft allein durch Cybercrime auf mehr als 260 Milliarden Euro.

Im Juni dieses Jahres hat der TÜV-Verband gemeinsam mit dem BSI eine repräsentative Umfrage zur Cybersicherheit in Unternehmen vorgestellt. Die Ergebnisse sind in zweifacher Hinsicht besorgniserregend: Zum einen konnte ein Anstieg der Bedrohungslage verzeichnet werden, zum anderen zeigen die Umfrageergebnisse, dass

viele Firmen die Lage unterschätzen und die eigene Resilienz überbewerten. Das BSI warnt vor trügerischer Sicherheit. Dabei ist klar: Informationssicherheit ist die Voraussetzung für eine sichere und nachhaltige Digitalisierung.

Die Gefahr für KMU ist besonders hoch

Anders als Großunternehmen beschäftigen KMU in der Regel keine eigenen IT-Sicherheitsteams. Daraus folgt vielfach eine mangelnde Beurteilungskompetenz für IT-Sicherheitsgefährdungen und eine besondere Anfälligkeit gegenüber Bedrohungen aus dem Cyberraum.

Das BSI sieht auch im aktuellen Berichtszeitraum des IT-Lageberichts 2024 Ransomware weiterhin als größte Bedrohung für Unternehmen an. Bei einem Ransomware-Angriff werden die Daten auf einem IT-System verschlüsselt und eine Entschlüsselung erst gegen Zahlung eines Lösegeldes (engl. Ransom) in Aussicht gestellt. Immer öfter wird zusätzlich mit der Veröffentlichung der zuvor entwendeten Daten gedroht, um das Opfer unter Druck zu setzen. Die meisten Ransomwareangriffe sind technologisch zum Glück nicht sehr ausgefeilt. Angriffe lassen sich dadurch allerdings auch ohne großes IT-Know-how erfolgreich durchführen. „Ransomware-as-a-Service“ ist mittlerweile ein Massengeschäft geworden. Das BSI beobachtet hier den Ausbau einer Schattenwirtschaft, der häufig auch KMU zum Opfer fallen. Gerade Unternehmen bis 50 Beschäftigte verfügen meist über wenig Zeit, Geld und insbesondere wenig gut geschultes Personal, um Informationssicherheit ganzheitlich anzugehen. Dies führt dazu, dass oftmals selbst einfachste Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt werden, obwohl sich durch diese bereits ein Großteil der Angriffe problemlos abwehren ließe.

Organisationen können sich effektiv schützen

Das BSI bietet Unternehmen Hilfestellungen für die Verbesserung der Informationssicherheit im eignen Betrieb: Sowohl Unternehmen, die bereits jetzt ihre Daten, Systeme und Prozesse schützen und zugleich das sicherheitstechnische Niveau ihrer Produkte und Dienstleitungen im Blick haben, als auch Unternehmen, denen bisher passende Informationen für einen geeigneten Einstieg in die Welt der Informationssicherheit fehlte, finden beim BSI kostenfreie Unterstützung.

Als Cybersicherheitsbehörde des Bundes gestaltet das BSI die Informationssicherheit in der Digitalisierung durch Prävention, Detektion und Reaktion für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Dabei setzt es auf einen kooperativen Ansatz mit möglichst vielen Multiplikatoren, die praxisorientierte und zielgruppengerechte Handlungsempfehlungen des BSI umsetzen. Unter www.bsi.bund.de/ kmu finden sich Tipps und Tricks speziell für die Zielgruppe KMU. Darüber hinaus haben Unternehmen und Organisationen die Möglichkeit, über ein Webformular auf der BSI-Webseite einen IT-Sicherheitsvorfall zu melden. Zudem bietet die Onlinepräsenz des BSI praktische organisatorische und technische Checklisten und Leitfäden, wie bei einem IT-Vorfall vorzugehen ist.

Ebenfalls unter dem genannten Link abrufbar ist eine Broschüre des BSI, speziell für die Zielgruppe KMU, in der unter vierzehn Fragen die wichtigsten Sicherheitsgrundlagen zusammengefasst sind. Diese ist kostenlos auch in größerer Menge als Print-Version bestellbar.

Tatsächlich reicht oftmals schon eine Handvoll einfach umzusetzender – überwiegend kostenloser – Maßnahmen aus, um die größten Cybergefahren abzuwenden, dies sind unter anderem:

– regelmäßig Updates einspielen, – regelmäßige Datensicherungen (Backups) so anlegen, dass sie durch eine Schadsoftware nicht mitverschlüsselt werden können, – sichere Passwörter, Passwortmanager und Zwei-Faktor-Authentisierung nutzen, – Makros deaktivieren,

sich präventiv auf den Ernstfall vorbereiten.

IT-Grundschutz des BSI

Der IT-Grundschutz ist in Deutschland der Maßstab, wenn es um die Absicherung von Informationen und den Aufbau eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS) geht. Inzwischen existieren mehrere branchenspezifische IT-GrundschutzProfile, mit denen wichtige Vorarbeiten bereits erledigt sind. Die vom BSI zertifizierten IT-Grundschutz-Berater können unter anderem unterstützen bei der – Einführung eines Informationssicherheitsmanagements (ISMS), – Entwicklung von Sicherheitskonzepten, – Definition und Umsetzung geeigneter Maßnahmen, – Vorbereitung eines ISO 27001-Audits auf Basis von IT-Grundschutz.

Der CyberRisikoCheck

Für viele KMU stellt selbst das Umsetzen einer Basisabsicherung nach IT-Grundschutz noch eine zu große Hürde dar. Selbst wenn sie sich dazu entschieden haben, einen IT-Dienstleister hinzuzuziehen, um ihre IT-Systeme sicherer zu machen, wissen sie in der Regel nicht, womit sie diesen konkret beauftragen sollen. Denn dazu fehlt ihnen das nötige Wissen. Damit insbesondere auch Kleinund Kleinstunternehmen (solche mit weniger als 50 Beschäftigten) einen Einstieg in das Thema Cybersicherheit finden, hat das BSI in einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten Projekt gemeinsam mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft, dem Deutschen Institut für Normung, der Versicherungswirtschaft, IT-Dienstleistern und weiteren Konsortialpartnern die DIN SPEC 27076 „IT-Sicherheitsberatung für Kleinund Kleinstunternehmen“ entwickelt. Dabei handelt es sich um ein standardisiertes, niedrigschwelliges Verfahren, nach dem ITDienstleister eine Bewertung der IT-Sicherheit von Unternehmen erstellen und darauf basierend Handlungsempfehlungen abgeben können. Die DIN SPEC 27076 wurde im Mai 2023 veröffentlicht. Auf Basis der DIN SPEC 27076 hat das BSI den CyberRisikoCheck entwickelt. Der CyberRisikoCheck steht Unternehmen seitdem als Webanwendung zur Verfügung. Beim CyberRisikoCheck führt ein vom BSI qualifizierter IT-Dienstleister die Befragung bei dem Unternehmen durch. Eine Liste qualifizierter IT-Dienstleister zum CyberRisikoCheck sowie weitere Informationen finden sich unter dem folgenden Link: www.CyberRisikoCheck.de

Ablauf des CyberRisikoChecks

Beim CyberRisikoCheck handelt es sich bewusst nicht um ein Zertifizierungsverfahren. Man kann weder bestehen noch durchfallen. Ziel ist eine Positionsbestimmung und das Aufzeigen konkreter Maßnahmen, um die Resilienz gegenüber Cybergefährdungen mit überschaubarem Aufwand steigern zu können.

Im Rahmen der Beratung erhebt ein IT-Dienstleister in einem ca. zweistündigen, auch per Videokonferenz durchführbaren Interview den IST-Zustand des Informationssicherheitsniveaus der jeweiligen Organisation. Dabei wird die Erfüllung bestimmter, im Standard definierter Anforderungen abgefragt. Für jede erfüllte Anforderung werden Punkte vergeben. Als Ergebnis der Beratung erhält das geprüfte Unternehmen einen Bericht, in dem die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der einzelnen Anforderungen aufgeführt ist. Bei Anforderungen, die nicht erfüllt wurden, finden sich konkrete Handlungsempfehlungen, wie Defizite behoben werden können. Ergänzt wird dies durch Hinweise auf in Frage kommende staatliche Fördermaßnahmen (finanzielle Zuschüsse) für KMU. Mit Hilfe des Berichtes können Unternehmen dann eine fundierte Entscheidung darüber treffen, welche konkreten Maßnahmen sie umsetzen bzw. bei einem IT-Dienstleister in Auftrag geben wollen.

Sollte ein KMU aber bereits vor Ertüchtigung seiner IT-Systeme Opfer eines Cyberangriffs werden, dann finden sich unter www. bsi.bund.de/kmu Hinweise auf qualifizierte Dienstleister, die im Notfall helfen können.

In 5 Schritten zum elektrischen Fuhrpark

Die Mobilität der Zukunft ist elektrisch – und das gilt ganz besonders für Unternehmensfuhrparks. Die Elektrifizierung bietet nicht nur ökologische Vorteile, sondern kann auch die Betriebskosten senken und das Image Ihres Unternehmens stärken. Dieser Artikel zeigt Ihnen in fünf Schritten, wie Sie Ihren Fuhrpark erfolgreich umstellen.

Die Mobilität der Zukunft ist elektrisch – und das gilt ganz besonders für Unternehmensfuhrparks. Die Elektrifizierung ist eine strategische Entscheidung, die sich neben den ökologischen Effekten vor allem wirtschaftlich lohnt. Steigende Kraftstoffpreise, die CO₂-Bepreisung und direkte Kostenvorteile bei Elektrofahrzeugen machen die Umstellung zu einer lohnenden Investition. Dieser Wandel ist jedoch kein Selbstläufer. Eine sorgfältige Planung und Umsetzung sind entscheidend für den Erfolg.

1. Analyse und Planung

Der erste Schritt zur Elektrifizierung ist eine gründliche Bestandsaufnahme. Wie viele Fahrzeuge hat Ihr Fuhrpark? Welche Strecken legen diese zurück? Welche Anforderungen gibt es an Ladezeiten und Reichweite?

Führen Sie eine umfassende Flottenanalyse durch, um alle relevanten Daten Ihrer Fahrzeuge zu erfassen. Definieren Sie anschließend Ihre Ziele: Geht es Ihnen primär um Kostenreduktion, um ein Zeichen für Nachhaltigkeit zu setzen, oder steht der Komfort Ihrer Mitarbeiter im Vordergrund? Eine detaillierte Kosten-Nutzen-Rechnung, die Anschaffungskosten, Betriebskosten, Wartung, Steuern und Förderungen berücksichtigt, ist unerlässlich.

572.000+ Elektroautos wurden 2023 in Deutschland zugelassen (Marktanteil: 20,3 %)

2. Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Welche Fahrzeuge passen zu Ihrem Fuhrpark? Vergleichen Sie Modelle hinsichtlich Reichweite, Ladezeiten und Eignung für Ihre Einsatzzwecke. Berücksichtigen Sie dabei die Gesamtkosten (Total Cost of Ownership, TCO) über die gesamte Nutzungsdauer – nicht nur den reinen Anschaffungspreis. Gleichzeitig müssen Sie die passende Ladeinfrastruktur planen. Wie viele Ladepunkte benötigen Sie, und wo sollen diese installiert werden – vielleicht auch öffentlich zugänglich? Denken Sie auch an das Lastmanagement: Die Stromversorgung in Ihrem Betrieb muss den zusätzlichen Bedarf durch die Elektrofahrzeuge decken können.

11 % günstiger

Beispielrechnung: Ein VW ID.3 kann über 10 Jahre etwa 11% günstiger sein als ein vergleichbarer VW Golf (Benziner), hauptsächlich aufgrund von Steuervorteilen, geringeren Strom- und Wartungskosten.

Sie wollen die gesamte Kostenrechnung ansehen?

Dann laden Sie das umfassende Whitepaper „Aufgeladen für die Zukunft: Wie Unternehmen der Bauwirtschaft ihren Fuhrpark nachhaltig elektrifizieren“ auf der Website der BAMAKA kostenfrei herunter: www.bamaka.de/elektro-fuhrpark

3. Stromversorgung und Energiemanagement

Die Elektrifizierung Ihres Fuhrparks erhöht den Strombedarf. Ein intelligentes Energiemanagement ist daher unerlässlich. Ein Energiemanagementsystem (EMS) kann den Ladevorgang an der Ladesäule optimieren, Lastspitzen vermeiden und die Nutzung von günstigem (und im Idealfall selbst erzeugtem) Strom maximieren. Mithilfe einer KI kann der Ladevorgang von E-Autos noch weiter verbessert werden. Wie genau das funktioniert, erfahren Sie in unserem Whitepaper.

4. Starke Partner an Bord holen Fahrzeugbeschaffung, Ladeinfrastruktur, Energiemanagement, Wartung…die Elektrifizierung des Fuhrparks kann schnell aufwändig werden. Lassen Sie sich von Experten beraten, um die optimale Lösung für Ihren Fuhrpark und Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Ideal sind Komplettanbieter, die Ihnen alles aus einer Hand bieten – von der Fahrzeugbeschaffung über die Ladeinfrastruktur und das Energiemanagement bis hin zu Service und Support. Achten Sie auf eine professionelle Installation und regelmäßige Wartung der Ladeinfrastruktur, um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen.

Die Komplettlösung von BAMAKA und LADE ermöglicht bis zu 50 % Kosteneinsparung bei Installation und Wartung.

5. Erfolgreich umsetzen und optimieren

Die erfolgreiche Umstellung erfordert mehr als nur Technik. Ein kontinuierliches Monitoring ist entscheidend. Überwachen Sie die Nutzung der Ladeinfrastruktur und den Energieverbrauch, um Optimierungspotenziale zu erkennen. Passen Sie Ladezeiten, Standorte oder die Anzahl der Ladepunkte bei Bedarf an. Holen Sie regelmäßig Feedback von Ihren Mitarbeitern ein, um die täglichen Abläufe weiter zu verbessern. Und schließlich: Kommunizieren Sie Ihre Erfolge! Teilen Sie die positiven Auswirkungen der Elektrifizierung Ihres Fuhrparks intern mit Ihren Mitarbeitern und extern mit Kunden und Geschäftspartnern. Positionieren Sie sich als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit.

„Wir sparen locker 30.000 bis 40.000 Euro pro Jahr allein im Fuhrpark.“

Die Robert Schmidt GmbH hat ihren Fuhrpark konsequent auf Elektrofahrzeuge umgestellt. Geschäftsführer Thorsten Enders berichtet in unserem Whitepaper zur Elektrifizierung des Fuhrparks von seinen Erfahrungen. www.bamaka.de/elektro-fuhrpark

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Elektrifizierung Ihres Fuhrparks? Kontaktieren Sie die Experten der BAMAKA:

– Daniel Berndt

Teamleiter Energy Solutions

E-Mail: d.berndt@bamaka.de

Manuel Erschfeld

Account Manager Elektromobilitätsprodukte

E-Mail: m.erschfeld@bamaka.de

Branchenkongress stellt Megatrends der Bauwirtschaft in den Fokus

Neue Chancen durch KI und Nachhaltigkeit auf dem BRZ-Mittelstandsforum

Nürnberg/Berlin – Wie verändern Künstliche Intelligenz und Nachhaltigkeit das Bauen von morgen? Wo liegen die Chancen? Wo die Herausforderungen für die zukunftssichere strategische Ausrichtung der Bauunternehmen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des BRZ Mittelstandsforums 2025, das am 13. und 14. November in Berlin stattfindet.

Über 30 Expert:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Baupraxis beleuchten in Vorträgen, Diskussionsrunden und Praxisbeispielen die Innovationspotenziale aber auch Stolpersteine, die

diese beiden Trends für die Bauwirtschaft darstellen. Neben den unterschiedlichen Blickwinkeln auf die Schwerpunktthemen steht das Networking mit Branchenkollegen und Experten auf dem Programm.

Der Branchenkongress richtet sich an Entscheiderinnen und Entscheider aus Bauunternehmen, die wertvolle Impulse für die strategische Weiterentwicklung ihrer Betriebe gewinnen möchten.

Seit 2006 greift das BRZ-Mittelstandsforum strategisch bedeutsame Themen der Bauwirtschaft auf. 2025 geht die Veranstaltungsreihe in die achte Ausgabe und stellt mit KI und Nachhaltigkeit zwei zentrale Megatrends in den Fokus.

Am ersten Veranstaltungstag beleuchten die Expertinnen und Experten, wie KI direkte und indirekte Bauprozesse verändert, welche Innovationspotenziale entstehen und welche Herausforderungen zu meistern sind. Praxisbeispiele und eine Podiumsdiskussion bieten konkrete Einblicke in Chancen und Risiken der Technologie.

Bild 1: Ralf-Peter Oepen und rund 30 Experten aus Baupraxis, Wissenschaft und Politik behandeln auf dem BRZ-Mittelstandsforum Themen, die den Bau bewegen.

Der zweite Tag widmet sich dem Thema Nachhaltigkeit. Die Referierenden zeigen, wie nachhaltiges Bauen gelingen kann, welche Materialien und Prozesse besonders ressourcenschonend sind und wie Unternehmen Nachhaltigkeit strategisch in ihren Prozessen verankern. Ziel ist es, Entscheidungstragenden Impulse und Leitlinien für eine nachhaltigere Baupraxis zu geben.

Magdalena Neuners Erfolgsbilanz ist beeindruckend. Die ehemalige Biathletin war u. a. zweifache Olympiasiegerin, zwölfmalige Weltmeisterin und Weltcup Gesamtsiegerin in ihrer Disziplin. Auf dem BRZ-Mittelstandsforum 2025 gibt sie interessante Einblicke in ihr Wirken als Spitzensportlerin und zeigt auf, wie es gelingt, das Leben mit einer positiven Grundhaltung und „Freude am Leisten“ zu gestalten. – Eine Einstellung, die auch das Nationalteam Deutsches Baugewerbe immer wieder zu Höchstleistung anspornt. Die jungen Nachwuchsfachkräfte belegen regelmäßig die vorderen Plätze bei den Europa- und Weltmeisterschaften der Berufe und zeigen eindrucksvoll, wie attraktiv Bauberufe sein können.

Oepen, Präsident Strategische Kooperationen, betont: „Die Vorgabe an alle Referenten und gleichzeitig unser Versprechen an alle Teilnehmer:innen des Kongresses lautet: kurzweilig, vielfältig, aus unterschiedlichen Perspektiven und auf den Punkt gebracht.“

Die mehr als 30 Vortragenden und Diskutanten aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Baupraxis möchten Anregungen, Ideen und auch ganz konkrete Arbeitshilfen geben. Prof. Dr. Ralf-Peter

Die Pausen sowie das Dinner am ersten Forums-Abend laden dazu ein, auch außerhalb des Vortragsprogramms wertvolle neue Perspektiven zu gewinnen.

Termin und Veranstaltungsort: 13. und 14. November 2025, Vienna House by Wyndham Andel’s Berlin, Landsberger Allee 106, 10369 Berlin

Die Anmeldung zum BRZ-Mittelstandsforum 2025 erfolgt auf der Internetseite oder über den QR-Code.

Bild 2: Das BRZ-Mittelstandsforum 2025 – der Kongress für die Baubranche in Berlin

Redaktion und Beirat Impressum

Chefredakteur UBB

Prof. Dr. jur. Günther Schalk

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (TOPJUS Rechtsanwälte München – Ingolstadt – Schrobenhausen –Pfaffenhofen); Honorarprofessor für Bau-, Vergabe- und Umweltrecht an der Technischen Hochschule Deggendorf (THD); Lehrbeauftragter für Bau-, Vergabe-, Baugrund- und Tiefbaurecht an der TU Hamburg; Redakteur und ausgebildeter Sprecher für Hörfunk und Fernsehen; Direktor der Akademie für Baumanagement an der TH Deggendorf; Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs; Landesjustiziar des Bayerischen Roten Kreuzes; zahlreiche Fachveröffentlichungen

Fachbeirat

Dirk Stauf

Geschäftsführer/Recht in der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB); Rechtsanwalt bei Schwager · Kromik · Stauf – Rechtsanwälte; Leiter des Arbeitskreises Recht und Mitglied des Berater-Teams der BVMB; Mitglied im DAV, im Verein Ökonomie im Unterricht e.V. sowie im Gesprächskreis Auftragsvergabe GKAV (BMVI, DB AG und Bauverbände); Seminar- und Referententätigkeit, Veröffentlichungen

Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Johannink

Inhaber des Instituts für Nachtragsmanagement, Abrechnung und Baubetriebsberatung (INA BAU); Geschäftsführer des Deutschen Verbands für Lärmschutz an Verkehrswegen e.V. (DVLV); Mitglied des Beraterteams Bau der BVMB e.V.; Arbeitsschwerpunkte: Baubetriebsberatung, Bausoftwareentwicklung für Nachtragsmanagement, Baubetriebliche Stellungnahmen und Gutachten, Mediation im Bauwesen, Seminare und Schulungen

Prof. Dr.-Ing. Alexander Malkwitz

Leiter des Instituts für Baubetrieb und Baumanagement an der Universität Duisburg Essen, öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen, Berater für Industrieunternehmen: Schwerpunkte sind Optimierung von projektorientierten Geschäften, Unterstützung und gutachterliche Bewertung von Forderungen und Baupreisermittlungen, Betreuung von Merger und Akquisitionsvorhaben, zahlreiche Veröffentlichungen

Der UnternehmerBrief Bauwirtschaft veröffentlicht in der Regel monatlich die aktuellsten Informationen zu den Themen Steuern, Recht und Unternehmensführung. Praxisnah werden bauspezifische Urteile und Entscheidungen von juristisch und kaufmännisch versierten Autoren zusammengefasst.

Die im UnternehmerBrief Bauwirtschaft veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere das des Nachdrucks und der Übersetzung in andere Sprachen, vorbehalten. Kein Teil des UnternehmerBrief Bauwirtschaft darf ohne vorherige Zustimmung des Verlages gewerblich als Kopie vervielfältigt, in elektronische Datenbanken aufgenommen oder auf CD-ROM vervielfältigt werden. Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen in erster Linie die persönliche Meinung der Verfasserin oder des Verfassers dar. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotografien übernimmt der Verlag keine Haftung.

UnternehmerBrief Bauwirtschaft © 2025 Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V.

Zitiervorschlag: ‚Autor*in, Beitragstitel, in: UnternehmerBrief Bauwirtschaft, Jahrgang, Monat, Heft Nr., Jahr, Bonn, Seite.‘

Eigenverlag:

Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. Königswinterer Straße 329, 53227 Bonn Tel. +49 (0)228 911850 info@bvmb.de www.bvmb.de

Hauptgeschäftsführer: Michael Gilka, Dipl. Betriebswirt Eingetragen im Vereinsregister Bonn Nr. 3079 sowie im Lobbyregister Nr. R001874

Chefredakteur (Baustelle, Baubetrieb, Baurecht, Steuerrecht) Redaktion v. i. S. d. P.: Prof. Dr. jur. Günther Schalk / Schrobenhausen / schalk@topjus.de

Redakteur: Dr. Burkhard Talebitari / Berlin / unternehmerbrief.bauwirtschaft@bvmb.de

Satz & Grafik:

Sarah Stern / Bonn

Anzeigen:

Anzeigenanfragen bitte per E-Mail an unternehmerbrief.bauwirtschaft@bvmb.de. Für Mitglieder der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) und des Deutschen Verbandes für Lärmschutz an Verkehrswegen e.V. (DVLV) ist der Bezug dieser Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Bei Fragen wenden sich die Mitglieder bitte an: Florian Gerz, BVMB e.V., Bonn; Tel. 0228 91185-29; florian.gerz@bvmb.de

Druck: Offsetdruck, Klammerheftung, Gedruckt auf säurefreiem Papier.

ISSN (Print) 1866-9328

ISSN (Online) 3053-0814

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