Der Versicherungsmakler für mittelständische Bauunternehmen und Baustoffhersteller
Seit mehr als vier Jahrzehnten stehen wir Bauunternehmen und Baustoffherstellern als unabhängiger Versicherungsmakler zur Seite. Was uns auszeichnet, ist nicht nur unsere Spezialisierung auf die Bauindustrie, sondern auch unser Verständnis für die täglichen Herausforderungen unserer Kunden. Wir kennen die Abläufe auf Baustellen, die Anforderungen an Bauprojekte und die Bedeutung schneller Entscheidungen im Schadenfall. Deshalb entwickeln wir Versicherungslösungen, die in der Praxis bestehen und setzen dabei auf persönliche Beratung, klare Kommunikation und langjährige Partnerschaft.
Digitale Schadenmeldung
Zur Optimierung der Schadenbearbeitung haben wir für unsere Kunden ein digitales Schadenmeldeportal sowie eine App entwickelt, die speziell auf die Anforderungen von Bauunternehmen zugeschnitten sind. Beide Anwendungen ermöglichen eine strukturierte und vollständige Schadenmeldung in den Bereichen Bauleistungs-, Betriebshaftpflicht-, Kfz-, Maschinen- sowie Elektronikversicherung. Für jede Schadenart wurden spezifische Fragen hinterlegt, die Schritt für Schritt durch den Meldeprozess führen. Relevante Unterlagen wie Fotos, Dokumente oder Polizeiberichte können direkt hochgeladen werden.
Ihr einfacher Weg zur Schadenmeldung
Einfach. Zuverlässig. Effizient.
Neben der effizienten Weiterleitung der Daten an uns - nicht an den Versicherer - unterstützt die digitale Schadenmeldung auch den internen Informationsfluss: Die Daten lassen sich direkt auf der Baustelle erfassen und innerhalb des Unternehmens schnell weiterleiten. So wird sichergestellt, dass keine Informationen verloren gehen und alle Beteiligten jederzeit auf dem aktuellen Stand sind.
www.vosdellen.de
Zum Titelbild
Die Baustelle der Zukunft ist digital. Das Bild ist eine eindrucksvolle Metapher für die digitale Transformation der Bauwirtschaft. Es zeigt, wie klassische Maschinen durch Sensoren, Echtzeitdaten und intelligente Systeme zu smarten Werkzeugen werden. Die vernetzte, datengetriebene Baustelle steht für mehr Effizienz, Sicherheit und Nachhaltigkeit – und markiert den Übergang in eine neue Ära des Bauens. Die Darstellung greift zentrale Prinzipien des Building Information Modeling (BIM) auf: Der Kran wird Teil eines intelligenten Planungs- und Steuerungssystems, das allen Beteiligten denselben digitalen Informationsstand ermöglicht.
Inhaltsverzeichnis
EDITORIAL
4 Kooperation als Einbahnstraße?
KURZ INFORMIERT
5 Ausschreibungsstopp war ein fatales Signal
5 Hochbau unter Druck - EY Hochbauprognose 2025
BAUBETRIEB
6 Neuer Vorstand beim DVLV e.V. gewählt
7 28. DVLV-Fachtagung Straße in Berlin
9 RIB Unite: Branchentrends
10 Künstliche Intelligenz und der Arbeitsmarkt
IM FOKUS
12 Construct-X: Effiziente Datennutzung auf der Baustelle
BAURECHT
16 Aktuelles aus der Rechtsprechung
BAUBETRIEB
19 Wohnungspolitik 2025: Zwischen Zuwenig und Zuversicht
22 Geräteverwaltung ganz praktisch
25 Künstliche Intelligenz als Wettbewerbsvorteil
BAURECHT
26 Steuerticker I – kurz gemeldet
26 Turboabschreibung geplant
26 BFH-Urteil I zur Betriebsstätte
27 Reisekostenabrechnung im Fokus des Finanzamts
BAUBETRIEB
28 So baut man Zukunft im Mittelstand
30 Mit Daten und KI in die Preconstruction
32 Die Spezifikation 1Lieferschein 1.00 ist freigegeben
@ UBB-online
Der Login erfolgt über Ihre Zugangsdaten auf www.bvmb.de
40 Brücke fertig, Rechnung klar - schneller denn je!
42 Digitalisierung, KI und WhatsApp – Valoon
45 Stadion XXL – Sonderlösung für extreme Anforderungen
46 Wie KI die Zukunft des Planens und Bauens gestaltet
48 Flughafen Tegel: Willkommensschule als Vorzeigeprojekt
49 Mit KI bei den bauordnungsrechtlichen Grundlagen Abhilfe schaffen
PERSONALIE
51 Daniela Schmiedle übernahm Geschäftsführung weiterer
SIKA-Gesellschaften
51 Neue Geschäftsführung bei RINN
BAURECHT
52 Steuerticker II – kurz gemeldet
52 BFH-Urteil II zur Betriebsstätte
53 Rückstellung für Aufbewahrungspflicht
53 Forderungsausfall und Umsatzsteuer
BAUTECHNIK
54 RIB und Infrakit – digitaler Workflow im Infrastrukturbau
55 Würth: Investition in Bausoftware Cendas
56 Endlich Tempo in der Digitalisierung
Kooperation als Einbahnstraße?
Über das Märchen von der Augenhöhe
„Der Bauvertrag als Ganzzeitvertrag bedarf einer Kooperation beider Vertragspartner. Dazu gehören Informations-, Mitwirkungs- und Rügeobliegenheiten und -pflichten“, formulierte es der einst weise BGH (23.05.1996, VII ZR 245/94). „Die Vertragsparteien eines VOB/B-Vertrages sind bei der Vertragsdurchführung zur Kooperation verpflichtet. Sie haben deshalb durch Verhandlungen eine einvernehmliche Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu versuchen“, hieß es im BGH-Urteil vom 28.10.1999 (VII ZR 393/98). Klingt gut. Auftraggeber und Auftragnehmer auf Augenhöhe, gegenseitiges Verständnis, fairer Umgang. Aber ist das tatsächlich Baustellenrealität 2025?
Wie erleben Baufirmen diese Kooperation? Vielfach als Einbahnstraße in Richtung Auftraggeber. Die so wünschenswerte Ausgewogenheit ist oft Makulatur. Ein Beispiel von vielen: Eine Baufirma saniert einen historischen Klosterstadel für eine Stadt. Unter anderem ist der Abbruch einer Stahlbetondecke im LV der Stadt enthalten. Es stellt sich heraus, dass stattdessen ein bunter Cocktail an historischen Baumaterialien verbaut ist. Die Baufirma schickt eine Behinderungs- und Bedenkenmitteilung. Wie reagiert die Stadt? Erst mal vier Wochen lang gar nicht, dann setzt sie die Baufirma in Verzug. Nach mehrfacher Rückfrage (des Anwalts!) kommt die Mitteilung, dass die Firma endlich arbeiten soll, schließlich stehe der Abbruch „einer Decke“ im Vertrag. Der eingereichte Nachtrag ist bis dahin weder geprüft noch beauftragt. Eine Reaktion auf die Behinderungsanzeige kommt nicht. Einziger Hinweis: Die vom Bauunternehmen angezeigte nötige Haufwerksbeprobung wegen des inhomogenen Materials wird verweigert und der Auftragnehmer unter Androhung von Verzugsschadensersatz genötigt, nur eine in-situ-Beprobung sozusagen während des Abtransports vorzunehmen.
Der Bauvertrag bedarf der Kooperation beider Vertragspartner.
Dazu braucht es nur ein bisschen Mut und Charakter.
Was bedeutet das für die Baufirma? Sie wird wohl oder übel ausführen, um dem Risiko von Verzugsschadensersatz, Vertragsstrafe oder gar Kündigung zu entkommen – ohne beauftragten Nachtrag, ohne Änderungsanordnung, Stillstand und die geänderte Leistung irgendwann abrechnen und dann möglicherweise per Gericht jahrelang ihrer Vergütung hinterherrennen. Schaut so Kooperation aus? Das ist keine Kooperation, das ist das Märchen von der Augenhöhe. Natürlich sind nicht alle Auftraggeber so gestrickt – aber es werden mehr. Und gerade die öffentliche Hand, der man gerne eine Vorbildfunktion zubilligen möchte, bekleckert sich in diesem Punkt nicht mit Ruhm. Das ginge durchaus anders: Auch mal Mut zur Anordnung, wenn erkennbar ist, dass sich was geändert hat, Mut, auch mal einen Stillstand zu bestätigen, die Fairness zuzugeben, dass die eigene Leistungsbeschreibung einfach danebengelegen hat, so schnell reagieren, wie man es auch von der Baufirma im Gegenzug erwartet und mit Wertschätzung und Respekt miteinander umgehen. Dafür braucht es nur ein bisschen Mut und Charakter. Mehr nicht.
Wir wünschen viel Freude mit unserer UBB-Sommer-Doppelausgabe, die Sie künftig jeden Juli/August ereilen wird!
Ihr
Prof. Dr. jur. Günther Schalk , Chefredakteur UBB und Rechtsanwalt
Foto:
Märkel
Ausschreibungsstopp war ein fatales Signal
Eine aktuelle Nachricht der Autobahn GmbH des Bundes hatte die Bauwirtschaft aufgeschreckt: Die Autobahn GmbH des Bundes hatte mitgeteilt, dass ein sofortiger Ausschreibungsstopp für 2025 verhängt worden sei. Der Grund: Die erforderlichen Finanzmittel stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Für die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) ist das ein fatales Signal: „Wie kann es sein, dass trotz eines 500 Milliarden Euro Sondervermögens und vollmundiger Ankündigungen der Politik damit für unser Land zentral wichtige Investitionsvorhaben auf der Kippe stehen?“, fragt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. BVMB-Geschäftsführer Daniel Jonas sieht grundsätzliche Probleme bei der Finanzierung von Straßenbauprojekten, die für die kommenden Jahre dringend geregelt werden müssten. „Der Baumittelstand hält Personal und Maschinen vor – aber es fehlen neue Aufträge und vor allem eine finanzielle Planungssicherheit auf längere Sicht. Dazu brauche es zusätzliche Mittel aus dem Sondervermögen und beschleunigte Verpflichtungsermächtigungen.
Der fatale Ausschreibungsstopp ist für den Verband Anlass zu einem generellen Appell: „Auch wenn dieser Stopp nur temporär sein kann, ist das für uns ein Alarmzeichen, dass das System insgesamt viel zu labil ist“, erklärt BVMB-Geschäftsführer Daniel Jonas. Der Verband kritisiert eine mangelnde Planungssicherheit und eine „viel zu zögerliche Umsetzung“ der nötigen Schritte beim Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. „Gerade die Baumittelständler kaufen Maschinen und halten qualifiziertes Personal vor – und stehen dann allein gelassen da, weil der Bund, allen voran das BMF, bürokratische Hürden bei der Freigabe der Finanzmittel aufbaut.
Die BVMB beschränkt sich allerdings nicht nur auf Kritik, sie hat auch konkrete Forderungen für eine Lösung. So muss laut Daniel Jonas die Umsetzung des Sondervermögens dringend „zügig, unbürokratisch und pauschal“ beschleunigt werden. „Vor allem darf das Sondervermögen nicht dazu führen, dass im Gegenzug reguläre
Haushaltsmittel gekürzt werden“, so der BVMB-Geschäftsführer. Der Verband fordert ferner, die Verfahren für Verpflichtungsermächtigungen zu beschleunigen. Die Mauteinnahmen aus den Fernstraßen dürften nur zweckgebunden verwendet werden und müssten direkt der Autobahn GmbH zugewiesen werden.
„Die Bauwirtschaft steht bereit, diese Erhaltungs-, Aus- und Neubaumaßnahmen zügig umzusetzen. Damit dies gelingt, braucht es verlässliche politische Entscheidungen und finanzielle Planungssicherheit. Dabei geht es um ein kurzfristig einsatzbereites Sofortprogramm mit klarer Mittelfreigabe, ein strukturell wirksames, flexibel einsetzbares Sondervermögen, einen verlässlichen und bedarfsgerechten Haushalt 2025/2026 sowie eine gesicherte mittelfristige Finanzplanung“, klärt Jonas auf. Nur wenn Finanzmittel konsequent, effizient und planbar eingesetzt würden, könne das Substanzniveau der Bundesfernstraßen langfristig erhalten bleiben.
„Die Umsetzung der Mittel muss so gestaltet werden, dass Projekte tatsächlich planbar, beauftragbar und bezahlbar sind“, ergänzt Gilka.
Der Hochbau bleibt unter Druck
Der deutsche Hochbaumarkt befindet sich weiter im Abschwung. Nach einem deutlich negativen Jahr 2024 mit einem realen Rückgang des Bauvolumens um –3,6 % zeichnet sich auch für 2025 keine nachhaltige Erholung ab. Laut der aktuellen Hochbauprognose 2025 von EY-Parthenon ist das laufende Jahr ein Übergangsjahr, in dem sich die Bauaktivität weiter leicht verringert – prognostiziert wird ein Rückgang von –0,8 % im Vergleich zum Vorjahr.
Ursachen: Hohe Unsicherheit, geringe Investitionsbereitschaft
Leichte Besserung ab 2026 erwartet
Trotz der schwierigen Lage blicken die Expertinnen und Experten von EY-Parthenon mit vorsichtigem Optimismus in die Zukunft. Ab 2026 wird mit einer Trendwende gerechnet: Das Bauvolumen soll dann wieder um +1,2 % wachsen, 2027 um +1,5 %. Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist eine Stabilisierung der Baukosten bei einem leicht verbesserten Finanzierungsumfeld. Das schlägt sich auch am Arbeitsmarkt mit steigenden Reallöhnen nieder. Gerade im Wohnungsbau bestehen strukturelle Nachfragepotenziale – nicht zuletzt durch Zuwanderung und demografische Effekte. Auch im gewerblichen Wohnungsbau könnte es ab 2026 zu Nachholeffekten kommen.
Bürokratieabbau als Schlüssel
Ein weiteres zentrales Thema der Studie ist dieses Jahr der Bürokratieaufwand: Dieser macht laut EY-Parthenon bis zu 15 % der Baukosten aus. Die Studie identifiziert ein Einsparpotenzial von rund 2,7 Mrd. € jährlich – durch Standardisierung, Digitalisierung und beschleunigte Genehmigungsverfahren. Ein konsequenter Bürokratieabbau könnte nicht nur Kosten senken, sondern auch dringend benötigte Projekte schneller realisierbar machen.
Der deutsche Hochbau steht in diesem Jahr noch im Schatten der Vorjahre – doch es gibt Hoffnung. Die Kombination aus hoher Wohnraumnachfrage, verbesserten Rahmenbedingungen und politischen Reformen lässt eine schrittweise Erholung ab 2026 möglich erscheinen; auch von der Hoffnung getrieben, dass die aktuelle Bundesregierung die Zeichen der Zeit im Wohnungsbau erkannt hat und sich wichtige Impulse durch das Sondervermögen in den kommenden Jahren einstellen werden.
Die weiterhin angespannte geopolitische und wirtschaftliche Lage verunsichert Investoren wie auch private Bauherren. Hohe Baukosten, volatile Bauzinsen und rückläufige Baugenehmigungszahlen treffen auf ein schwieriges Marktumfeld. Besonders stark betroffen ist der Wohnungsneubau – sowohl privat als auch gewerblich. Auch energetische Renovierungen gingen im vergangenen Jahr deutlich zurück. Die gestiegene Anzahl an Projektstopps und Investitionsverschiebungen wirkt noch immer nach. Im Nichtwohnungsbau bremsten konjunkturelle Unsicherheit, hohe Energiekosten und schwache Standortbedingungen viele Investitionen. Der öffentliche Hochbau zeigte sich etwas robuster, leidet jedoch unter Haushaltsengpässen und langsamen Umsetzungsprozessen.
Neuer Vorstand beim DVLV e. V. gewählt –Johannes Dillig übernimmt Vorsitz
Der Deutsche Verband für Lärmschutz an Verkehrswegen e. V. (DVLV) hat am 12. Juni im Rahmen seiner diesjährigen Mitgliederversammlung in Berlin über einen neuen Vorstand abgestimmt. Einstimmig wählten die Mitglieder Johannes Dillig, (DILLIG Ingenieure GmbH), zum neuen 1. Vorsitzenden. Dillig tritt damit die Nachfolge von Bernhard Bunger (EUROVIA Infrastructure GmbH) an, der nach elfjährigem Engagement nicht erneut kandidiert.
Dillig ist im Verband kein Unbekannter: Seit 2018 war er aktiver 2. Vorsitzender – und ein erfahrener und engagierter Vertreter der Branche. Mit seiner jahrzehntelangen Verbandsarbeit, seinem technischen Sachverstand und seinem Gestaltungswillen ist er bestens mit den Herausforderungen des Lärmschutzes an Verkehrswegen vertraut. Als neuer 2. Vorsitzender wurde Olaf Issinger (EUROVIA Infrastructure GmbH Niederlassung TECO Schallschutz Wiesbaden) gewählt. Weitere, ebenfalls neu gewählte Vorstandsmitglieder sind Joachim Riesterer (Implenia Civil Engineering GmbH) und Leopold Dietl (Forster Metallbau GmbH).
DVLV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Johannink sprach in einer anrührenden Rede dem scheidenden Vorsitzenden Bernhard Bunger, dem Vorstandsmitglied Thomas Schöner (W. Markgraf GmbH & Co KG) sowie Robert Reichartzeder (vormals Forster Metallbau GmbH) großen Dank und ebensolche Anerkennung aus:
„Lieber Bernhard, du bist seit 2014 Vorstandsvorsitzender des DVLV. Mit deinem norddeutsch ostfriesischen Charme hast Du für Ruhe und Ordnung im Verband – nach innen wie nach außen –gesorgt und mit Bedacht die Verbandsgeschicke in den letzten 11 Jahren verantwortlich gelenkt. Thomas Schöner, seit März 2018 Vorstandsmitglied, war als engagierter und zuverlässiger Mitstreiter – insbesondere in kaufmännischen Angelegenheiten – stets zur Stelle. Robert Reichartzeder – seit Vereinsgründung im Jahre 2012 im Vorstand – ist und war zweifelsohne die technisch- sowie strategische Eminenz im DVLV.
Da das Arbeitsverhältnis mit Fa. Forster zu Jahresbeginn beendet wurde, war er seit dieser Zeit im Vorstand nicht mehr dabei. Eine Verabschiedung in unserem Kreis ist daher heute leider nicht möglich. Er wird der Lärmschutzbranche schmerzlich fehlen.
Mit Euch an der Spitze des DVLV-Vorstandsteams habt ihr unseren Verband nicht nur verlässlich geführt, sondern auch strategisch klug ausgerichtet. Euer Engagement, Eure Integrität und Eure Dialogbereitschaft haben den Verband in den letzten Jahren maßgeblich geprägt.“
Johannink bedankte sich auch bei den Unternehmen, die sowohl den zeitlichen als auch finanziellen Rahmen für diese ehrenamtlichen Tätigkeiten einräumten. Als kleines Dankeschön und Souvenir überreichte Johannink den Ausscheidenden das DVLV-Maskottchen – die Schalleule –, die der bayrische Glaskünstler Sigi Franz aus Burghausen in handwerklich traditioneller Glasbläserkunst erstellt hat. Im Übrigen wurden die Fachgremiensprecher Bahn und Straße in Ihren Ämtern bestätigt bzw. neu gewählt. Fachgremiensprecher Bahn ist Harald Ritter (Leube Betonteile GmbH & Co KG). Seine Vertretung übernimmt der neu gewählte Clemens Kanis (Pfaffinger Bau SE). Fachgremiensprecher Straße ist weiterhin Volker Claus Falk (R. KOHLHAUER GmbH). Seine Vertretung übernimmt Oliver Tötemeier (IVT Ingenieur-, Verkehrsund Tiefbau GmbH). Ferner wird Michael Eldracher (Implenia Civil Engineering GmbH) als neuer Vertreter des DVLV in den DIN-Normenausschuss Bauwesen (NA Bau) entsandt.
Mit dem neu gewählten Vorstand und seinen weiteren Vertretern sieht sich der DVLV gut für die kommenden Herausforderungen im Bereich des Verkehrslärmschutzes aufgestellt – von technischen Weiterentwicklungen bis hin zur politischen Interessenvertretung.
www.dvlv.de
Gemeinsam gut für die Zukunft aufgestellt: Der neu gewählte Vorstand und die Fachgremiensprecher bei der Tagung in Berlin (v. l. n. r.: Harald Ritter, Joachim Riesterer, Johannes Dillig, Olaf Issinger, Leopold Dietl, Clemens Kanis und Oliver Tötemeier; vorne: Volker Claus Falk und Hans-Jürgen Johannink)
„Impulse für die Zukunft“
28.
DVLV-Fachtagung Straße setzt auf Innovation und Beständigkeit
Von Burkhard Talebitari
„Wir müssen dem Lärm begegnen, wir müssen ihn als einen Schädiger der Großstadtmenschen erkennen und dann als solchen bekämpfen.“ Das sind die Worte des Wiener Sozialreporters Max Winter im Mai 1908. Heute geht es natürlich nicht mehr nur um Großstadtmenschen, doch bleiben diese Worte aktuell, denn die Diskussion, die sie auslösten, drehte sich auch damals schon u. a. um bauliche, technische und planerische Maßnahmen.
Die knapp 60 versammelten Teilnehmenden der 28. Tagung des Fachgremiums Straße des Deutschen Verband für Lärmschutz an Verkehrswegen e. V. (DVLV) würden wohl allesamt die ReporterWorte unterschreiben und sich vielleicht freuen, dass sie mit ihrer erheblichen Innovationskraft in einer über 100-jährigen Kontinuität stehen.
Freuen konnten sie sich aber auch über ein intensives Arbeitstreffen mit lebhaften, offenen Diskussionen, wie sie ergiebiger kaum sein konnten. Hans-Jürgen Johannink, Geschäftsführer des DVLV, erinnerte im Rahmen seiner Begrüßung an eine solche Tagung etwa 2018 – mit ca. 6 - 8 Teilnehmenden. Die runde Verzehnfachung der Teilnehmerzahl dürfte nicht zuletzt seinem unermüdlichen Einsatz wie dem des Vorstands zu verdanken sein.
Zu den Durchweg gewinnbringend aufschlussreichen Vorträgen hier einige Streiflichter hinsichtlich der brennendsten Themen: Martina Kliemchen (DIN) knüpfte an ihren Vortrag auf den 6. MünchenerVerkehrsLärmschutztagen (vgl. UBB 4|25 S. 17 ff.) an und berichtete, dass die Arbeit am Standardleistungsbuch nun weitestgehend abgeschlossen sei. Sie zeigte die Begriffe „Nebenleistung“ und „Besondere Leistung“ auf, problematisierte deren Handhabung bei den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) und erwähnte – charakteristisch für die Branche – die
Beiläufigkeit des Themas BIM. Außerdem verriet sie die Zahl der neuen DIN Normen für den Lärmschutzbau – die einstweilen den anwesenden Teilnehmenden vorbehalten bleibt …
Holzbeton und Holz für LSW sind weiterhin ein Reizthema. Johannink – mit gekonnter Hand und humoriger Zunge moderierend – verwies darauf, dass ein AK im DVLV dazu bei den zuständigen Behörden keinen Einfluss ausüben konnte. Er und Volker Claus Falk (Sprecher Fachgremium Straße) waren sich einig, dass das Thema die Arbeit des DVLV weiter beschäftigen
Dirk Nickeleit (54), Dipl.-Bauingenieur, Verkehrs- und Infrastrukturplaner, BIM-Manager, seit 2020 Technischer Referent für Planfeststellung im Fernstraßen-Bundesamt (FBA), Bonn
Volker Claus Falk, Sprecher der Fachgruppe Straße, berichtet zum Auftakt über die Verbandsarbeit.
wird. Stefan Müller (Möhler + Partner Ingenieure) löste mit seinem Vortrag zur In-situ-Messung nach DIN EN 1793-5 und EN 1793-6 eine beinah – und sehr verständlich – hitzige Diskussion aus, die Volker Claus Falk und Oliver Tötemeier (ebenfalls Sprecher Fachgremium Straße) souverän in einem Erfahrungsaustausch samt Diskussion zur ZTV-ING 8.1 Tabelle 1 u. 2. moderierten. Die Messmethode wird im Allgemeinen Rundschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 07/25 (Bonn, 6. März 2025) wie folgt – hier auszugsweise – wiedergegeben: „Die In-situ-Messungen sind an der fertiggestellten LSW durchzuführen. Eine Vergütung erfolgt nur, wenn alle Messungen die Abnahmefähigkeit der Lärmschutzwand (LSW) bestätigen. Messungen, bei welchen der Nachweis der akustischen Eigenschaften nicht erbracht werden kann, sind – ggf. nach Durchführung etwaiger Mangelbeseitigungsmaßnahmen – auf Kosten des AN zu wiederholen.“ Das Schreiben verweist dann auf das österreichische „Prüfhandbuch zur akustischen Abnahmeprüfung von LSW an Straßen und Autobahnen“; da fügte es sich gut, dass Leopold Dietl (von der österreichischen Forster Metallbau GmbH und neues Vorstandsmitglied des Verbandes) wichtige Einblicke in die österreichische Praxis zu einem Thema geben konnte, das dort offenbar nicht ganz so heiß gegessen wie gekocht wird. Insgesamt hoben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer explizit auf das Praxisfremde und wenig Geschäftsfördernde dieses Ansatzes ab.
Ein diese Methode hierzulande bereits praktizierender Teilnehmer verwies dann im informellen Rahmen auf vermutlich 2 – 3 Büros im Lande, die diese Methode durchführen können – wahrscheinlich keine 100-Mann-Betriebe … Auch dieses Thema, so Johannink, wird die Branche unausweichlich weiter umtreiben.
hat.
Stefan Zwerenz, Leiter Verifizierungsstelle des Instituts Bauen und Umwelt e. V. (IBU), führte die Teilnehmenden auf sehr ansprechende Art durch die komplexe Welt der epd (Environmental Product Declaration – oder dt.: Umwelt-Produkt-Deklaration). Er skizziere die Vereinsarbeit anschaulich und verdeutlichte ausdrücklich deren Bedeutung für jede nachhaltige Produktentwicklung, welche die Zahl von ca. 360 Mitgliedern und Mitgliedsverbänden des Vereins überzeugend spiegelt. Dies gewiss kein Reiz- aber ein künftig für jeden Hersteller entscheidendes Thema.
Da passte Andreas Lehners (Sealed Air) Produktvorstellung eines Schallabsorbierenden PE-Schaums für LSW mit 50jähriger voller Funktionstüchtigkeit gut in den Anschluss an Zwerenz Vortrag. –Der Hersteller ist als epd-Inhaber Mitglied des IBU.
Ebenso Andreas Helds (CEO Kohlhauer) dargebotener Kurzvortrag zu den transparenten LSW TAP Rail von Kohlhauer, die nun auch für die Straße angeboten werden. Interessant en passant: die multifunktionalen, mit Solarpanelen versehenen, LSW „Volta“ des Herstellers werden von Grafitti-Sprayern bis heute verschont.
Auch das eine Art Beispiel für angewandte Nachhaltigkeit …
DVLV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Johannink
Über den DVLV e.V.
Der Deutsche Verband für Lärmschutz an Verkehrswegen e. V. (DVLV) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, die im Bereich des Lärmschutzes an Verkehrswegen tätig sind. Er versteht sich als Kompetenznetzwerk und bietet eine Plattform für den fachlichen Austausch sowie die Entwicklung und Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an Straßen und Schienen.
Teilnehmende lauschen gespannt den Ausführungen von Volker Claus Falk, der für den Verband an einigen externen Ringsitzungen teilgenommen
Stefan Zwerenz, Leiter Verifizierungsstelle des Instituts Bauen und Umwelt e. V. (IBU)
RIB Unite: Branchentrends, Neue Technologien und Praxisberichte
RIB-Kundenveranstaltung für die gesamte Wertschöpfungskette Bau am 23./24.9.25
„Gemeinsam effizienter bauen“ lautet das Motto, unter dem RIB Software am 23. und 24.9. des Jahres ins GOLDBERG[WERK] nach Fellbach bei Stuttgart einlädt. Die zweitägige Kundenveranstaltung mit Expo, Vorträgen und Use Cases richtet sich an Planungsbüros genauso wie an bauausführende Unternehmen, Auftraggebende sowie Entscheiderinnen und Entscheider wie auch Anwenderinnen und Anwender.
Am ersten Tag stehen zentrale Branchentrends im Fokus – von KI über nachhaltiges Bauen bis hin zur Fachkräftegewinnung. Der Softwareanbieter präsentiert hier konkrete Lösungskonzepte und neue Produktentwicklungen. An Tag 2 geben Unternehmen, die mit den RIB-Programmen erfolgreich arbeiten, exklusive Praxiseinblicke für die Besucherinnen und Besucher. Außerdem können Interessierte in vertiefenden Produkt-Workshops neue Softwaremodule entdecken und vertiefend einsteigen.
Parallel zum Konferenzprogramm ermöglicht die RIB Innovation Expo den direkten Austausch zu den Produktmanagern, die dort ihre neuesten Entwicklungen präsentieren. Auch die RIB-Dienstleistungspartner stellen ihre ergänzenden Lösungen vor und zeigen konkret, wie sie Unternehmen, die mit Software von RIB arbeiten, in der Praxis unterstützen können. Das Kunden-Event offeriert reichlich Networking-Möglichkeiten mit Branchenexpertinnen und -experten aus den unterschiedlichen Fachbereichen – ob Privatwirtschaft, Öffentliche Hand, Lehre und Forschung oder Politik. Der erste Kongresstag schließt mit einem Dinner für alle Teilnehmenden.
RIB Unite beginnt am 23. September mit einem Mittagsimbiss um 12 Uhr und wird anschließend von René Wolf, CEO der RIB Software, eröffnet. René Wolf veranschaulicht die Notwendigkeit
eines durchgängigen Digitalisierungskonzeptes, Martin Muth, Geschäftsführer der DACH-Region, die Bedeutung der Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette Bau. Rolf Helmes, Chief Product Officer bei RIB und sein Team zeigen Produktinnovationen und wo die Reise hingeht, Michael Brenner, Lead Consultant beim 5D Institut und Stephan Seidel vom Fraunhofer Institut illustrieren neue Möglichkeiten durch den Einsatz von KI im Bauwesen – von Automatisierungskonzepten bis hin zu KI-gestützten Assistenzsystemen. Mit dem Thema Nachwuchs und Fachkräftesicherung setzt sich Jan-Friedrich Köhle, Senior Presales Advisor bei RIB, auseinander. Martin Biesinger, Head of Services, zeigt auf, wie Unternehmen ihre Softwareanwendungen möglichst effizient einsetzen können. Zum Abschluss präsentiert Jakob Pichlmayr, VP Innovation SaaS Product Portfolio, eine neue RIB-Anwendung.
Tag 2 von RIB Unite startet um 9 Uhr mit Praxis pur: Unternehmen wie TransnetBW, Fischbach Gruppe, Rhomberg, Mainka und Peter Gross Bau zeigen, wie sie Digitalisierung im Tiefbau, Bestand oder der Fertigteilproduktion konkret umsetzen – von integrierter Planung bis zu durchgängiger Datensteuerung. Spannende Einblicke bietet auch der Vortrag zur Open-BIM-Datenübergabe über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Beim anschließenden Mittagsimbiss und der Innovation Expo stehen Expert:innen für Austausch, Demos und individuelle Fragen bereit. Ab 13 Uhr vertiefen parallele Workshops zentrale Themen aus der RIB-Welt – von nachhaltiger Planung mit RIB iTWO über digitale Beschaffung und Datenanalysen bis hin zur KI-gestützten Kalkulation mit RIB 4.0.
Details zum Programm: www.rib-software.com/unite/de/dach/rib-unite/.
www.rib-software.com
Künstliche Intelligenz und der Arbeitsmarkt: Was deutsche Unternehmen erwarten
Die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) in der deutschen Wirtschaft nimmt rasant zu – und mit ihr die Debatte über mögliche Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitswelt. Eine aktuelle Studie des ifo Instituts zeigt erstmals systematisch, wie Unternehmen in Deutschland die Beschäftigungseffekte von KI einschätzen – heute und in den kommenden fünf Jahren.
KI auf dem Vormarsch – vor allem bei Großunternehmen
Laut der Befragung setzen inzwischen rund 41 % der Unternehmen in Deutschland KI aktiv ein – ein deutlicher Anstieg gegenüber 13 % im Jahr 2023. Besonders verbreitet ist der Einsatz in der Automobilindustrie, der IT-Branche und im Dienstleistungsbereich, z. B. bei Unternehmensberatungen oder in der Marktforschung. Während große Unternehmen bereits zu über 55 % KI nutzen, liegt der Anteil bei kleinen und mittleren Betrieben bei unter 40 %.
Bisher geringe Effekte auf Beschäftigung – aber die Erwartungen steigen
Trotz wachsender Nutzung zeigt die Studie: Nur 3,9 % der befragten Unternehmen berichten bisher von einem durch KI verursachten Stellenabbau, 3,1 % verzeichnen einen Aufbau. In über 90 % der Fälle blieb die Beschäftigung unverändert.
Deutlich anders sieht es mit Blick auf die kommenden fünf Jahre aus: Rund ein Drittel der Unternehmen, die KI nutzen oder deren Einsatz planen, erwarten beschäftigungswirksame Veränderungen – 27 % rechnen mit einem Stellenabbau, nur 5 % mit einem Aufbau.
Besonders betroffen: Industrie und Handel
Die stärksten Rückgänge erwarten Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe, vor allem in der Automobil- und Druckindustrie. Auch im Handel rechnet rund ein Drittel mit Jobverlusten. Im Dienstleistungssektor fällt das Bild gemischter aus: Während etwa in der Werbung und IT-Dienstleistungen auch neue Arbeitsplätze durch KI entstehen könnten, dominieren auch hier insgesamt die Abbau-Erwartungen.
Überschlagsrechnung: Bis zu 159.000 Stellen könnten wegfallen
Auf Basis der Befragung und amtlicher Beschäftigungsdaten schätzt das ifo Institut, dass durch den Einsatz von KI in den nächsten fünf Jahren netto rund 159.000 sozialversicherungspflichtige Stellen wegfallen könnten – bei gleichzeitig rund 91.500 neu geschaffenen Jobs. Die tatsächliche Zahl könnte jedoch höher liegen, da Unsicherheiten und indirekte Effekte nicht vollständig berücksichtigt wurden.
KI-Nutzung im Baugewerbe nimmt deutlich zu
Zwischen 2023 und 2025 hat sich der Anteil der Bauunternehmen, die KI aktiv nutzen, von 7,1 % auf 25 % mehr als verdreifacht. Gleichzeitig sank der Anteil der Betriebe, für die KI „kein Thema“ ist, von knapp 60 % auf nur noch 27 %. Die Zahlen belegen: Auch im traditionell eher technologiefernen Bauhauptgewerbe setzt ein Strukturwandel ein. Immer mehr Unternehmen befinden sich in der Planungs- oder Umsetzungsphase.
Beschäftigung bislang stabil – auch in Zukunft eher geringe Risiken
Was den Einfluss auf Arbeitsplätze angeht, zeigt sich das Baugewerbe deutlich unaufgeregter als andere Branchen. Nur 0,8 % der Bauunternehmen berichten bislang von einem Stellenabbau durch KI – dafür geben immerhin 6,8 % an, dass es zu einem Aufbau gekommen sei. In 92,5 % der Fälle blieb die Beschäftigung unverändert.
Auch die Erwartungen für die nächsten fünf Jahre fallen moderat aus: Nur 12,3 % der Betriebe erwarten einen Stellenabbau, und 3,8 % gehen von einem Aufbau aus. Mit 83,9 % geht die große Mehrheit der Unternehmen im Baugewerbe weiterhin von stabiler Beschäftigung aus – ein im Branchenvergleich sehr hoher Wert.
Fazit für das Baugewerbe: Fokus auf Prozessoptimierung statt Personalabbau
Die Zahlen deuten darauf hin, dass KI im Bauhauptgewerbe vor allem als Instrument zur Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung gesehen wird – nicht als Ersatz für menschliche Arbeit. Denkbar ist, dass KI im Bau künftig verstärkt für Planungs- und Dokumentationsprozesse oder im Projektmanagement eingesetzt wird, ohne unmittelbar Stellen zu gefährden.
Fazit: Reorganisation statt sofortiger Kahlschlag
Die Studie zeigt: KI verändert die Arbeitswelt – aber nicht als plötzlicher Jobkiller. Vielmehr zeichnen sich tiefgreifende Anpassungen auf der Ebene von Aufgaben und Kompetenzen ab. Ob KI zu einem Nettoverlust an Arbeitsplätzen führt oder neue Chancen schafft, hängt stark von der konkreten Umsetzung, Weiterbildungsmaßnahmen und politischen Rahmenbedingungen ab.
Die vollständige Studie mit allen Daten und Analysen finden Sie hier: Klaus Wohlrabe (2025): „Mehr KI, weniger Jobs? Was Unternehmen in Deutschland erwarten“, ifo Schnelldienst digital 8/2025.
Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI erstellt.
Construct-X: Effiziente Datennutzung auf der Baustelle über Unternehmensgrenzen hinweg
Von: Dr. Jürgen Schmelting & Malte Hellmeier
Tagtäglich arbeiten Millionen Menschen in Deutschland auf Baustellen im Hoch- und Tiefbau, in den angeschlossenen Produktionsstätten oder im Hintergrund in den Planungs- und Verwaltungsbüros. Die Bauwirtschaft zählt mit knapp 2,5 Millionen Beschäftigten zu einem der wichtigsten Wirtschaftszweige Deutschlands. Doch dort, wo täglich Bagger fahren oder Maschinen laufen, fließen nicht nur Rohstoffe, sondern auch Daten. Die vielen offenen Flanken und Digitalisierungslücken sind in Deutschland hinlänglich bekannt. Hier setzt das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie der Europäischen Union geförderte Forschungsprojekt Construct-X an. Das Versprechen: Digitalisierung in der gesamten Bauwirtschaft, Transparenz und Resilienz im Wirkungsfeld, Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskennzahlen und das alles ohne einen zentralen Ablageort für Informationen.
Bauliche Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen
Wenn am frühen Morgen der Betonmischer anrückt, der Kranführer seine erste Tonne Stahlbeton schwenkt und der Vorarbeiter prüft, ob das Vormontage-Team pünktlich ist, laufen im Hintergrund Dutzende parallele Prozesse. Doch meist laufen sie noch nebeneinander statt miteinander. Termine, Lieferungen, Wetterdaten, Qualitätsnachweise – jede Information hat ihr eigenes Zuhause, oft in proprietären Systemen, manchmal nur in
Papierform. Kommt es zu Verzögerungen, greifen Kettenreaktionen: Die Schalung bleibt liegen, die Fachfirma für Gebäudetechnik reist umsonst an, der Nachunternehmer stellt Mehrkosten in Rechnung oder die örtliche Zeitung berichtet über den Terminverzug sowie eine weiter andauernde Lärmbelästigung für Anwohner. All dies ist Alltag auf den Baustellen der Republik. Die buchstäblich beschriebenen Räder greifen oftmals nicht optimal ineinander, weil Informationen nicht weitergegeben werden oder sie nicht zur richtigen Zeit an den richtigen Orten landen. Somit ist der Hersteller eines Gewerks nicht dazu in der Lage, vorausschauend auf den nicht hinreichenden Fortschritt eines vorhergehenden Arbeitsschrittes eines weiteren Unternehmens zu reagieren. Zugleich steigt der regulatorische Druck auf sämtliche Akteure: EU-Taxonomie, Nachhaltigkeitsziele & Co. verlangen lückenlose Umweltberichte. Hinzu kommen Fachkräftemangel und volatile Lieferketten.
Daten als Grundlage der digitalisierten Bauwirtschaft
Um die beschriebenen Herausforderungen zu lösen, bedarf es Informationen – vieler Informationen. Diese kommen von unterschiedlichen Akteuren und liegen zudem verstreut an unterschiedlichen Orten vor. Entsprechend sind sie vielfach nicht zugänglich für Personen auf der Baustelle, um sie bei der eigenen effizienten Arbeitsorganisation zu berücksichtigen. Niemand verfügt über das komplette reale Abbild zu sämtlichen Sachzuständen, da einzelne Gewerke erst im Zusammenspiel ein großes Ganzes erge-
ben. Der Schlüssel für mehr Transparenz und um somit zu mehr Planungssicherheit zu gelangen, liegt in der Digitalisierung – also der technischen Kodierung von Informationen in übertragbare Daten. Das in diesem Jahr gestartete Projekt Construct-X stellt sich der Herausforderung Digitalisierung im Bausektor verbunden mit dem Ziel Architekten mit Bauherrn, Bauleiterinnen mit Handwerkern oder auch Sicherheitsbeauftragte mit der Berufsgenossenschaft zu vernetzen, sodass Informationen und somit auch Daten im Bedarfsfall erleichtert über Unternehmensgrenzen geteilt werden können. Hierzu ist ähnlich zum Telefon erforderlich, eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen, die es ermöglicht, Kontakt untereinander aufzunehmen. Dies allein reicht jedoch noch nicht aus. Es muss zusätzlich sichergestellt werden, dass bereitgestellte Daten einer einheitlichen Sprache folgen, damit auf der Baustelle kein Chaos babylonischen Ausmaßes ausbricht. Informationstechnische Experten sprechen in diesem Zusammenhang von einem einheitlichen Datenmodell, dass für spezifische Anwendungsfälle bereitzustellen ist. BIM-Modelle oder auch geteilte digitale Zwillinge können hier bspw. geeignete Anknüpfungspunkte bieten.
Die Vision von Construct-X klingt auf den ersten Blick gleichermaßen groß wie vielversprechend: Der Zugang zu Daten wird erleichtert, sie verbleiben jedoch zugleich so lange bei den Eigentümern, bis diese die Daten freigeben oder Zugriffsrechte gewähren. Eine gemeinschaftliche Datendrehscheibe gibt es jedoch nicht, da das Ökosystem entgegen den Prinzipien der Plattformökonomie dezentral organisiert ist (vgl. Tabelle 1). So behalten Akteure die Kontrolle, wer auf ihre Daten zugreift und was mit ihren Daten geschieht. Sind die Interessen innerhalb des Ökosystems richtig ausbalanciert, entstehen keine Abhängigkeitsverhältnisse zu einzelnen Lieferanten. Aber ist die Aufholjagd der Digitalisierung im Bausektor überhaupt noch möglich, oder handelt es sich nur um warme Worte und leere Versprechungen? Wohl kaum, denn in der Vergangenheit haben ähnliche Projekte in anderen Branchen bereits nachweisen können, dass Datenökosysteme technisch wie wirtschaftlich funktionieren.
Catena-X Automotive Network: Die Automobilindustrie zeigt wie’s geht
Bereits 2021, zu Zeiten der Corona-Pandemie, startete das Projekt Catena-X als Allianz der deutschen Automobilindustrie. Das Ziel
lag in dem Aufsetzen eines digitalen Ökosystems für den gesamten Wirtschaftszweig zum einheitlichen Datenaustausch. Hier ging es bewusst nicht darum, eine zentrale Plattform mit Lock-in Effekten zu schaffen. Vielmehr zielte das Vorhaben darauf ab, Insellösungen zu verhindern und gemeinsame Standards für die gesamte Branche zu entwickeln, um verschiedene Anwendungsszenarien zu ermöglichen. Die Berechnung eines CO2-Fußabdrucks basiert bspw. auf vielen Emissionsdaten, die zu unterschiedlichen Zeiten bei unterschiedlichen Herstellern anfallen. Die Rückverfolgbarkeit bei Qualitätsproblemen erfordert Interaktionen und Datenaustausch in der kompletten Wertschöpfungskette, um potenzielle Rückrufe zielgerichtet zu tätigen. Auch eine laufende Serienproduktion kann nur durch ein gutes kurz- sowie langfristiges Bedarfs- und Kapazitätsmanagement aufrechterhalten werden. Kurzum: Partner im Netzwerk müssen untereinander austauschen, um schnell handeln zu können, wenn Verzögerungen von Lieferungen drohen. Die Bilder des havarierten Schiffs im Suezkanal aus dem Jahr 2021 und eine dadurch ausgelöste Chipkrise haben wir noch Erinnerung. Teilweise verpflichten gesetzliche Anforderungen wie das unter dem langen Namen des Lierferkettensorgfaltspflichtengesetzes dazu, spezifische Daten zu teilen. Im Projekt wurden in der Zwischenzeit diverse fach-inhaltliche Standards geschaffen, frei zugänglich veröffentlicht und operativ eingesetzt. Auf dieser Basis können und wurden dann Softwarelösungen erstellt: Entweder kostenlos, frei, und quelloffen, oder aber als proprietär vertriebenes Softwareangebot. Seit zwei Jahren ist das Ökosystem nun im operativen Betrieb und es fließen echte und auch kritische Daten über Unternehmens- und Ländergrenzen hinweg, die zuvor nicht verfügbar waren. Ein echter Gewinn für die teilnehmenden Unternehmen.
Manufacturing-X: Der Schirm über alle X-Projekte
Inspiriert von den Erkenntnissen des Catena-X Automotive Network wurde das Forschungsprojekt Manufacturing-X gestartet, in der sich auch Catena-X eingliedert. Sie wird getragen von der Plattform Industrie 4.0 und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Hier sind nun weitere Branchen dabei, um auf den Erkenntnissen im Automobilbereich aufzusetzen und sie spezifisch nutzbar zu machen. Hierzu zählen beispielsweise Factory-X für den Maschinen- und Anlagenbau oder Aerospace-X für die Luft- und Raumfahrtindustrie, um zwei weitere Beispiele zu nennen. Die Bauwirtschaft ordnet sich mit Construct-X ebenfalls
Plattformökonomie
Ökonomischer Effekt
Datenökosystem
The Winner Takes it All Kooperativ
Besitzverhältnis 1 viele
Architekturausrichtung
Plattformentwicklung
Software-Code-Basis
Datensouveränität
Datenmanagement und Datenaustausch
Zentral
Geschlossen
Proprietär, Offen
Basisfunktionen
Zentral
Dezentral / Verteilt
Offen
Offen
Kernfunktion
Dezentral / Verteilt und bilateral
Tabelle 1: Gegenüberstellung der Charakteristiken der Plattformökonomie und von Datenökosysteme (eigene Darstellung)
in die Manufacturing-X Reihe ein. Alle X-Projekte zielen darauf ab, verschiedene Organisationen in einen sogenannten Datenraum zu vernetzen, verbunden mit dem Ziel, einen Lösungsraum für spezifische Herausforderungen eines Wirtschaftszweigs anzubieten.
Der Datenraum als Herz des Ökosystems
Wer im Bau bei einem Raum an vier Wände, eine Decke und Boden denkt, muss bei einem Datenraum jedoch das Verständnis gedanklich ins Digitale übertragen, wie Abbildung 1 zeigt. Der unter dem englischen Synonym Data Space geformte Begriff beschreibt einen dezentralen, digitalisierten Raum, in denen verschiedene Personen oder Organisationen Daten sicher, souverän und auf Basis von festgelegten Regeln und Standards austauschen können. Ein passender, analoger Begriff ist hier eher ein Netzwerk von Teilnehmenden. Es geht bewusst nicht um eine Veröffentlichung von eigenen Unternehmensdaten. Vielmehr liegt der Fokus darauf, dass jeder Teilnehmer selbst festlegen kann, ob und welche Daten zu welchem Zweck mit wem geteilt werden. Durch eine solide Basis von Standards, die tief in die technische Protokollebene heruntergehen, können so branchenübergreifend und einheitlich Daten ausgetauscht werden.
Oben wurde das Beispiel eines Telefons als zentrale Kommunikationskomponente bereits genannt. Während dieses Medium noch heute eine geeignete Wahl für kurze persönliche Absprachen ist, eignet es sich weniger, um Massen an Daten auszutauschen. Herz eines Datenraums ist daher ein sogenannter Connector. Diese Komponente ist ein kleines Stück Software, welches in vorhandene IT- und Systemlandschaften eingebaut oder in vorhandene Software integriert werden kann. Dank der standardisierten Basis ermöglicht der Connector die Anbindung an den Datenraum und den Austausch von Daten mit dem gesamten Netzwerk. Bildlich
gesprochen ist der Connector somit das Telefon des Datenraumes. Wer ein Telefon, oder einen Connector besitzt, kann mit allen anderen kommunizieren, die dies ebenfalls haben.
Die Vorteile dieser Connector-Architektur liegen in zum einen in den Freiheitegraden und zum anderen in der Dezentralisierung. Der erste Freiheits-Aspekt betrifft jene der Technologieauswahl. Es wird nicht festgelegt, dass eine Applikation oder eine IT-Lösung von Hersteller A genutzt werden muss. Stattdessen legt die Protokoll-Ebene eine Schicht tiefer fest, wie die Kommunikation durch den Connector erfolgt. Dies kann man sich einfach gesagt vorstellen wie die Nutzung von E-Mails. Die Standards und Protokolle sind bei allen die gleichen. Welche App oder welchen Anbieter ich selbst nutze, um meine E-Mails abzufragen, bleibt mir oder meinem Unternehmen überlassen. Der zweite Punkt der Dezentralisierung beschreibt die Wahrung der Kontrolle über die eigenen Daten, abstrakt auch als Datensouveränität bezeichnet. Es geht nicht um die zentrale Ablage der eigenen, schützenswerten Daten bei einem großen Cloud-Provider. Vielmehr bleiben die Daten im eigenen Hause liegen und können über den Connector anderen Teilnehmenden des Datenraums bereitgestellt werden.
Die
Inhalte und das Projekt Construct-X
Das Projekt Construct-X baut solch einen Datenraum auf und schafft ein dezentralisiertes Netzwerk für unternehmensübergreifende Kommunikation. Ein Teil des Projektes besteht darin, diese eingeführten Komponenten wie die Connectoren zu entwickeln und den Unternehmen bereitzustellen. Auch wenn das Telefon für den Bau erstellt ist, müssen hier natürlich noch spezifische, wertsteigernde Daten geteilt werden. Hierzu zählen bspw. Entwicklungen von Technologien für das Multi-Provider Cloud-Edge-Kontinuum, um Daten schnell und latenzfrei auf die
Datenökosystem
Datenraum
Datenbasierte Services
Beschreibung Datenobjekt
GAIA-X Prinzipien und IDS-konforme Connectoren
Abbildung
Baustelle zu bekommen. Hinzu kommen besondere Anforderungen, z. B. durch eine womöglich eingeschränkte Internetverfügbarkeit auf der Baustelle, sodass zu Vorverarbeitungen von Datenströmen auf den internetfähigen Endgeräten kommen muss. Die Baufortschrittsüberwachung ist hier ein Beispiel. Weitere Anwendungsfälle wie die optimale Lieferantenauswahl, das Supply Chain und Logistikmanagement oder die vernetzte Planung und das KI-gestützte Risikomanagement werden in der Projektlaufzeit von rund drei Jahren ausgearbeitet werden. Bereits heute sind 40 Organisationen aus dem Handwerk, der Bauindustrie, der Softwarebranche, Verbänden sowie Forschungs- und Entwicklungsinstituten beteiligt. Das Ökosystem wird offen gestaltet werden, sodass sich weitere interessierte Organisationen in Zukunft an der Erarbeitung von Software-Applikationen einbringen können.
Einmal umgesetzt wird Construct-X die Planung und Durchführung von Bauprojekten durch einen erleichterten und standardisierten Datenfluss effizienter gestalten können. Wie wir bereits gelernt haben, profitieren bereits heute Unternehmen, die in Catena-X organisiert sind, vom Datenteilen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Ist es nicht zuletzt in Anbetracht der vielen offenen Flanken wie maroder Infrastruktur mit den bröckelnden Brücken und dem Wunsch nach bezahlbarem Wohnraum ein erstrebenswertes Ziel, wenn Baustellen schneller abgeschlossen werden können. Behalten Sie die Fortschritte des Projekts daher im Auge.
Dieser Beitrag entstand im vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) geförderten Projekt Construct-X (Förderkennzeichen: 13IPC038F).
Über das Fraunhofer ISST
Das Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik ISST unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. Boris Otto entwickelt Datenraumtechnologien für einen souveränen Datenaustausch und baut mit seinen Partnerinnen und Partnern zukunftsweisende Datenökosysteme auf. Mit knapp 200 Mitarbeitenden und Sitz am Dortmunder Hafen ist das Fraunhofer ISST eines von 75 Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft. Durch starke Partnerschaften in die Wirtschaft und Wissenschaft ermöglicht das Fraunhofer ISST die Potenziale der Digitalisierung unternehmerisch zu nutzen. Die anwendungsorientierte Forschungseinrichtung begleitet Unternehmen mit maßgeschneiderten Lösungen und Beratungsdienstleistungen auf den Weg in eine digitale Wirtschaft.
Über Dr. Jürgen Schmelting
Dr. Jürgen Schmelting ist Leiter der Abteilung Industrial Manufacturing am Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik ISST in Dortmund. Die Nutzbarmachung von Daten in Datenökosystemen, unternehmensintern wie übergreifend, sind Schwerpunkte seiner Tätigkeit. Er ist involviert in zahlreiche branchenweite Ausprägungen im Kontext des Forschungsprojekts Manufacturing-X in den Bereichen Bauwirtschaft, Automotive, dem Maschinen- und Anlagenbau sowie der Luft- und Raumfahrt. Er studierte Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Duisburg-Essen und promovierte an der Technischen Universität Dortmund.
Über Malte Hellmeier
Malte Hellmeier ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am FraunhoferInstitut für Software- und Systemtechnik ISST in Dortmund. Seine Forschung fokussiert sich auf den Schutz von Daten und der technischen Sicherstellung von Datensouveränität mithilfe von digitalen Wasserzeichen. Hierzu konnte er durch seine Leitung mit seinem Forschungsteam eine neuartige, zum Patent angemeldete Technologie namens Innamark entwickeln. Durch eine Spezialisierung im Bereich Software Engineering und Software Architektur war Hellmeier Teil des Architecture Management Committees des Catena-X Vereins, einem Datenraum der Automobilindustrie. Er ist weiterhin aktiver technischer Committer im verwandten Eclipse Tractus-X Open Source Projekt. Hellmeier studierte Informatik und Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität Clausthal und der Georg-August Universtität Göttingen mit Aufenthalt an der Sichuan University in Chengdu, China. Aktuell forscht er am Fraunhofer ISST und promoviert an der Technischen Universität Dortmund am Lehrstuhl für Rigorous Software Engineering.
Fotos: Fraunhofer ISST
Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik ISST in Dortmund
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. (Beschluss vom 07.02.2025 –L 8 BA 182/19)
Aktuelles aus der Rechtsprechung
Von Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Günther Schalk, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, TOPJUS Rechtsanwälte schalk@topjus.de
Echter Nachunternehmer oder „eigene Abteilung“?
Dass Nachunternehmer auf einer Baustelle tätig sind, ist nichts Außergewöhnliches. In vielen Gewerkebereichen übernehmen sie Leistungsteile, für die der Hauptauftragnehmer entweder keine Kapazitäten zur Verfügung hat oder aber von der Art der Leistung her nicht auf die Ausführung eingestellt ist. Das ist in der Regel kein größeres Problem. Wichtig ist in diesem Fall, dass der Hauptauftragnehmer idealerweise versucht, den Vertrag, den er mit seinem Auftraggeber hat, wenigstens von den Leistungsanteilen her 1:1 an den Subunternehmer durchzureichen. So lassen sich unnötige Schnittstellen verhindern. Wichtig ist beispielsweise auch, dass der Hauptauftragnehmer Mängelrügen des Auftraggebers unverzüglich unter Fristsetzung an seine Subunternehmer durchreicht, wenn er feststellt, dass der behauptete Mangel in dessen Zuständigkeit fällt.
Die erste Entscheidung in der Rechtsprechungsübersicht in dieser UBB-Ausgabe beschäftigt sich allerdings mit einem ganz anderen Aspekt in Bezug auf Nachunternehmer. Darum hat diese Entscheidung auch nicht etwa ein „normales“ Zivilgericht gefällt, sondern stattdessen das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Gegenstand ist der Beschluss vom 07.02.2025 (L 8 BA 182/19). Es ging um einen Streit aus einem Betriebsprüfungsverfahren nach § 28 p SGB IV und um die Frage, ob ein Bauunternehmen (Unternehmensform war eine Einzelfirma) Beiträge und Umlagen zur Sozialversicherung nachzahlen musste für verschiedene Leistungen, die ein – potenzieller – Nachunternehmer auf dessen Baustellen erbracht hatte. Kläger in dem Verfahren war eben das Einzelbauunternehmen, das seinen Kunden nach eigenen Angaben einen „Rundumservice“ anbot. Der potenzielle Subunternehmer, der in den Prozess beigeladen war, hatte in den relevanten zwei Jahren mit Unterbrechungen Leistungen im Bereich Abbruch, Fliesen- und Laminatverlegung, Renovierungs- sowie Tapezierarbeiten erbracht. Weil es sich bei dem „Subunternehmer“ um einen Ungarn handelte, der schlecht Deutsch sprach, hatte die Ehefrau des Auftraggeber-Bauunternehmers für diesen gleich die Rechnungen geschrieben. Der Inhaber des Subunternehmers wohnte während der Zeit in einem Mehrfamilienhaus, in dem sich auch der Wohnsitz des Auftraggebers befand.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung zu den sozialrechtlichen Themen kam die zuständige Behörde zu dem Schluss, dass der Bauunternehmer 12.960,- Euro Sozialabgaben nachzuzahlen hatte. Dagegen klagte die Baufirma. Die Entscheidung gefiel ihr allerdings am Ende auch nicht - das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Nachforderung:
1. Eine abhängige Beschäftigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt.
2. Zur Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit ist regelmäßig vom Inhalt der zwischen den Beteiligten - ernsthaft und nicht nur zum Schein - getroffenen Vereinbarungen auszugehen.
3. Das Fehlen von - üblicherweise zu erwartenden - Kostenvoranschlägen für konkretisierte, genaue Aufträge mit einer detaillierten Werksbeschreibung und der Kalkulation des Werklohns sowie schriftlichen Auftragserteilungen lässt gerade nicht den Schluss auf einzelne Werkverträge zu, sondern weist vielmehr auf ein tatsächlich praktiziertes Dauerschuldverhältnis hin.
Aufgrund der Gesamtheit des Sachverhaltes kam das Landessozialgericht zu der Überzeugung, dass eine abhängige Beschäftigung des vermeintlichen Subunternehmers vorliege. Er war also kein Nachunternehmer, sondern sozusagen eine eigene Abteilung der Baufirma, für die er tätig war. Ein Subunternehmer sei dann gegeben, wenn er in eigener Regie einem bestimmten Werkerfolg herzustellen hat. Im vorliegenden Fall dagegen sei der vermeintliche Nachunternehmer weisungsgebunden im Hinblick auf Zeit, Ort und Art der Arbeit und in die Arbeitsorganisation seines Auftraggebers regelrecht eingegliedert gewesen. Entscheidend war für das Gericht auch, dass der „Subunternehmer“ praktisch ausschließlich für diese Baufirma gearbeitet hatte und nicht etwa für mehrere verschiedene Auftraggeber tätig war. Dass der „Nachunternehmer“ ein eigenes Gewerbe angemeldet hatte, theoretisch die
Möglichkeit gehabt hätte, eigene Hilfskräfte einzusetzen und immerhin gelegentlich auch für andere Auftraggeber tätig war, reichte dem Gericht nicht aus, um eine Selbstständigkeit zu begründen. Die „faktische Gestaltung“ des Auftragsverhältnisses war für das Landessozialgericht entscheidend. Es habe sich um eine fortlaufende Tätigkeit ohne konkret festgehaltene Einzelaufträge gehandelt. Die Rechnungsstellung sei in der Regel pauschal und undifferenziert erfolgt. Das i-Tüpfelchen war schließlich noch, dass die Ehefrau des Chefs der Auftraggeberbaufirma gleich noch selbst die Rechnungen des „Subunternehmers“ an die eigene Baufirma schrieb.
In diesem Zusammenhang ist also Vorsicht geboten, dass wirklich eine eigenständige und keine abhängige Beschäftigung des Subs vorliegt. Wer einen echten Nachunternehmer einsetzen will und nicht in Konflikt mit der Sozialversicherung geraten möchte, sollte tunlichst darauf achten, dass der Nachunternehmer wirklich eigenständig und mit einer eigenen Betriebsorganisation arbeitet. Jeder Auftrag sollte schriftlich fixiert werden – und zwar nicht nur als ein Dienstvertrag, bei dem nur Stundensätze vereinbart werden, sondern mit einem „echten Bauvertrag“, in dem ein LV oder wenigstens eine funktionale Leistungsbeschreibung regelt, welchen Werkerfolg der Sub herzustellen hat. Bei der Ausführung ist wichtig, dass der Nachunternehmer wirklich eigenständig arbeitet und nur einen Bauleiter oder Capo hat, der allein Ansprechpartner für den Auftraggeber ist und dann eigenständig mit den Mitarbeitern des Nachunternehmers die Leistungen organisiert und ausführt.
Wann hört Bauschutt auf, „Abfall“ zu sein?
Und gleich noch eine Entscheidung eines für diese Rechtsprechungsübersicht im UBB „außergewöhnlichen“ Gerichts. Sie kommt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 09.08.2024, 22 ZB 23.1077). Zum Hintergrund: eine Baufirma hatte auf ihrem Grundstück eine Brechanlage in Betrieb. Das behandelte Bauschuttmaterial hatte sie in ihre Kiesgrube verfüllt, ohne dafür eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu haben. Die zuständige Behörde legte der Baufirma daraufhin die Anlage zu Zwischenlagerung von nicht gefährlichen mineralischen Abfällen und zudem die Anlage zur Aufbereitung von nicht gefährlichen Abfällen still. Der Unternehmer klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid und argumentierte, dass durch die Bearbeitung mit der Brechanlage der Bauschutt seine Abfalleigenschaft verloren habe und deshalb legal in der Kiesgrube liege. Das sahen die bayerischen Verwaltungsgerichte bis zum VGH aber anders. Hier ist der Tenor der Entscheidung:
Der Grundsatz, dass für das Erreichen des Endes der Abfalleigenschaft ein Verwertungsverfahren in der bloßen Sichtung des Abfalls bestehen kann, um den Nachweis zu führen, dass er die Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft erfüllt, lässt sich nicht von Bodenaushub auf Bauschutt übertragen.
Die klare Botschaft des Gerichts: Bauschutt von Abbrucharbeiten ist definitiv Abfall im Sinne des Abfallrechts. Eine Verwendung von Bauschutt zur Wiederverfüllung einer Kiesgrube sei bereits eine Maßnahme der späteren Abfallverwertung. Die rechtliche Abfalleigenschaft kann laut VGH zwar wieder entfallen. Das passiere jedoch erst mit der Beendigung des konkreten Verwertungsverfahrens „bei gleichzeitiger Erfüllung der sich aus dem Abfallrecht ergebenden Pflichten des Abfallbesitzers in Bezug auf die Schadlosigkeit der Verwertung“. Mit Verweis auf einen Erwägungsgrund zur EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG könne zwar auch bereits ein Sichten oder Vorsortieren von Materialien das Ende der Abfalleigenschaft markieren. Das sei aber nur dann der Fall, wenn bei der Sichtung schon eindeutig erkennbar ist, dass die weitere Verwendung dieser Materialien in keiner Weise zu schädlichen Umwelt- und Gesundheitsfolgen führen kann. Bauschutt, so der BayVGH, sei aber derart vielfältig und „unübersichtlich“, dass eine bloße Sichtung oder Vorsortierung nicht ausreiche, um die Abfalleigenschaft zu beenden.
Braucht es Bedenkenhinweis bei einem fachkundigen Auftraggeber?
Wie oft haben wir an dieser Stelle schon darüber referiert, dass es erste Bürgerpflicht eines jeden Bauunternehmens ist, im Falle eines Falles eine Bedenkenmitteilung an den Auftraggeber zu schicken, bevor es bestimmte Leistungen beginnt auszuführen. Geregelt ist das, um es noch einmal aufzuwärmen, in § 4 Abs. 3 VOB/B: „Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst schon vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen; der Auftraggeber bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich“. Für eine Baufirma hat dieser Bedenkenhinweis
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 09.08.2024 – 22 ZB 23.1077)
OLG Nürnberg (Urteil vom 20.02.2024 - 6 U 2127/20; BGH, Beschluss vom 12.02.2025 – VII ZR 56/24 –Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)
insoweit eine sehr zentrale Bedeutung in der Mängelhaftung. Das wiederum ergibt sich aus § 13 Abs. 3 VOB/B: „Ist ein Mangel zurückzuführen auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anordnungen des Auftraggebers, auf die von diesem gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder Bauteile oder die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers, haftet der Auftragnehmer, es sei denn, er hat die ihm nach § 4 Absatz 3 obliegende Mitteilung gemacht.“ Das bedeutet also übersetzt: Nur wenn der Bauunternehmer vor der Ausführung bei entsprechender Sachlage einen idealerweise schriftlichen Bedenkenhinweis an den Auftraggeber schickt, kann er sich von einer überbordenden Mängelhaftung befreien. Und auch wenn das nicht ausdrücklich im Bauvertragsrechtteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht, gilt das auch für Nicht-VOB-Verträge.
Das OLG Nürnberg hatte nun einen Fall vorliegen, bei dem eine Baufirma ein Wohnhaus für den Auftraggeber errichtet hatte. Der Bauherr hatte eine Baubetreuungsgesellschaft mit der Abwicklung des Bauvorhabens beauftragt. Problematisch wurde es im Gewerk Dachdeckerarbeiten. Hier stellte der Auftraggeber mehrere durchaus gewichtige Mängel fest. Insbesondere waren Türabschlüsse in vielen Fällen zu niedrig. Der Auftraggeber kürzte den Werklohnanspruch des Dachdeckers wegen der Mängel. Der Bauunternehmer habe zwar Bedenken mitgeteilt, allerdings nicht, wie das in der VOB ausdrücklich geregelt ist, gegenüber dem Auftraggeber unmittelbar, sondern nur mittelbar gegenüber dem Baubetreuer. Das reiche nicht aus, sodass trotz der Bedenkenmitteilung der Dachdecker in der Mängelhaftung sei. Diesen Zahn zog dem Auftraggeber allerdings das OLG Nürnberg (Urteil vom 20.02.2024 - 6 U 2127/20; BGH, Beschluss vom 12.02.2025 - VII ZR 56/24 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen):
1. Ein zur Haftungsbefreiung führender Bedenkenhinweis erfordert, dass der Auftragnehmer die nachteiligen Folgen der mangelhaften Ausführung klar, fachlich zutreffend, vollständig und verständlich aufzeigt, damit dem Auftraggeber die Tragweite der Nichtbefolgung klar wird.
2. Eine Bedenkenhinweispflicht besteht nicht, wenn der Auftraggeber die entsprechende Kenntnis bereits hat. Dabei muss er sich die Kenntnis eines umfassend rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreters (hier: Baubetreuer) zurechnen lassen.
Das OLG Nürnberg relativierte dabei erheblich die Bedenkenmitteilungspflicht für die Konstellation, dass der Auftraggeber selbst fachkundig oder jedenfalls fachkundig beraten und betreut ist. Den Bedenkenhinweis des Dachdeckers gegenüber dem Baubetreuer hielt das Gericht für auf jeden Fall ausreichend. In den Entscheidungsgründen heißt es dazu: „Die Klägerin ist vorliegend enthaftet, da die Beklagten die einem ordnungsgemäßen Bedenkenhinweis entsprechenden Informationen - wenn auch nicht von der Klägerin - so doch von der für die Baubetreuungsgesellschaft tätigen Zeugin erhalten hatten und sich in Kenntnis dieser Information gleichwohl für die vorliegende Ausführung entschieden.“
Weiter heißt es in dem Urteil: „Ein zur Haftungsbefreiung führender Bedenkenhinweis erfordert dabei, dass der Besteller ausreichend gewarnt wird. Für den Besteller müssen die Risiken und Folgen einer Ausführung bei einem Festhalten an seinen bisherigen Anordnungen konkret erkennbar sein. Die nachteiligen Folgen der mangelhaften Ausführung und die daraus folgenden oder sich ergebenden Gefahren muss der Unternehmer in seinem Hinweis klar, fachlich zutreffend, vollständig und verständlich aufzeigen, damit dem Besteller die Tragweite der Nichtbefolgung klar wird. Auch die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden Vorgaben müssen konkret dargelegt werden, damit dem Besteller die Tragweite der Nichtbefolgung ebenfalls klar wird. Unzureichend sind allgemeine und vage Hinweise. Erklärungen pauschalen Inhalts sind – jedenfalls, wenn ein Fachunternehmen beauftragt wurde - unzulänglich. Der Besteller muss hierdurch in die Lage versetzt werden, darüber zu entscheiden, ob er den Bedenken abhilft oder auf den für bedenklich erachteten Vorgaben besteht.“
Zu berücksichtigen sei jedoch, dass die Pflicht, auf Bedenken hinzuweisen, dem Zweck diene, dass der Besteller die notwendige Aufklärung über die Fehlerhaftigkeit seiner bindenden Anordnungen erhalten solle. Hier habe die Beweisaufnahme ergeben, dass bereits die Baubetreuerin (eine Architektin) den Auftraggeber aufgeklärt hatte. Wenn gesichert sei, dass der Auftraggeber bereits anderweitig aufgrund eigener Fachkunde oder fachkundiger Beratung die entsprechende Kenntnis hat, dass die Anordnung oder Vorleistung ungeeignet für die weitere Ausführung ist, es keinen Bedenkenhinweis mehr durch den Unternehmer brauche, mit dem er von der Mängelhaftung befreit wird. Das Urteil ist für Baufirmen durchaus ein Rettungsring, aber zugleich auch ein Risiko. Die nötige Fachkenntnis des Auftraggebers oder deren Berater muss nämlich im Zweifelsfall die Baufirma nachweisen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, vorsichtshalber trotzdem eine Bedenkenmitteilung zu schicken.
Wohnungspolitik 2025 – Zwischen Zuwenig und Zuversicht
Von Pekka Sagner, Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln
Kaum ein Markt ist so zyklisch wie der Wohnungsbau. Auf Phasen des Überangebots folgen Zeiten knapper Kapazitäten, auf Investitionswellen treffen Kostenschocks und Zinswenden. Diese Ausschläge gehören zur Struktur des Marktes – und doch bleibt eines konstant: Politische Rahmenbedingungen sind nie nur Kulisse, sondern zentrales Steuerungselement. Im Jahr 2025 steht die Wohnungs- und Baupolitik erneut an einem entscheidenden Punkt. Doch anders als in früheren Krisen ist es nicht der Nachfragerückgang, der den Markt lähmt. Im Gegenteil: Es ist ein strukturelles Zuwenig – an Investitionssicherheit, an Planbarkeit, und wenn nicht gegengesteuert wird, möglicherweise bald an Umsetzungskraft.
Krise ist nicht gleich Krise ist nicht Krise?
Es ist wichtig, bei der aktuellen Diskussion um eine vermeintliche „Krise der Bauwirtschaft“ begrifflich differenziert zu bleiben. Denn tatsächlich erleben wir keine allgemeine Branchenkrise, sondern eine sehr spezifische Marktverwerfung – mit klarer Schwerpunktlage im Wohnungsneubau. Zur Einordnung hilft der historische Vergleich: In den 2000er-Jahren erlebte Deutschland eine Krise des „Zuviel“ – zu viele Wohnungen, rückläufige Bevölkerungser-
wartungen, Abwanderung aus schrumpfenden Regionen. Der politische Tenor lautete damals, Deutschland sei „fertig gebaut“, und der Neubau verlor an strategischer Relevanz. Förderprogramme wurden zurückgefahren, der Fokus richtete sich auf Haushaltskonsolidierung statt Strukturentwicklung. Heute dagegen befinden wir uns in einer Krise des „Zuwenig unter falschen Rahmenbedingungen“: Der Bedarf an Wohnraum ist hoch, doch Investitionen bleiben aus – weil Finanzierung, Planungssicherheit und administrative Umsetzung vielfach nicht zusammenpassen.
Viele Bauunternehmen arbeiten weiterhin unter hoher Auslastung, insbesondere im Bestand und in der Infrastruktur. Angesichts des enormen öffentlichen Investitionsbedarfs – etwa im Straßen-, Schienen- und Brückenbau – bestehen in diesen Segmenten sogar ausgesprochen positive aktuelle Marktbedingungen und Perspektiven. Zusätzliche Impulse dürften vom angekündigten Sondervermögen ausgehen, das gezielt in Infrastrukturprojekte fließen und damit Beschäftigung, Nachfrage und Planungssicherheit weiter stärken kann. Auch für Beschäftigte und Berufseinsteiger bietet die Branche langfristig stabile Perspektiven: Der Fachkräftemangel ist bereits heute spürbar und wird sich demografisch bedingt noch verstärken. Wer in der Bauwirtschaft arbeitet, hat mittel- bis langfristig gute Aussichten – wirtschaftlich wie gesellschaftlich.
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Abb. 1: Wohnungsneubau in den 2000ern und 2020ern: Krisen des… Hinweis: Fertiggestellte und genehmigte Wohnungen pro Jahr.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Institut der deutschen Wirtschaft
Wohnen als ordnungspolitische und soziale Kernaufgabe
Im Wohnungsneubau verfestigt sich die Abwärtsdynamik zuletzt. Der klassische Neubau leidet unter gestiegenen Kosten, hohen Zinsen und Unsicherheit über politische Zielsetzungen. Projektentwickler geraten unter Druck, Genehmigungen dauern zu lange, Förderkulissen wechseln zu häufig. Gleichzeitig steigt die quantitative Nachfrage nach Wohnraum weiter – getrieben durch Migration, demografische Verschiebungen und Urbanisierung. Das eigentliche Problem ist nicht der Mangel an Bedarf, sondern der Verlust an Fähigkeit, diesen Bedarf baulich zu decken. Bereits im Jahr 2024 wurde in 65 Landkreisen weniger als die Hälfte des rechnerisch erforderlichen Neubaus realisiert – gemessen am durchschnittlichen jährlichen Fertigstellungsbedarf bis 2030. Im bundesweiten Durchschnitt lag das Minus bei den Wohnungsfertigstellungen im vergangenen Jahr bei rund 20 Prozent. Für 2025 rechnet das Institut der deutschen Wirtschaft damit, dass sich diese Lücke auf nahezu 30 Prozent ausweiten wird. Diese Diskrepanz zwischen Notwendigkeit und Wirklichkeit verdeutlicht, wie weit sich politische Ambitionen und bauliche Realität inzwischen voneinander entfernt haben.
400 Landkreise Top-7-Städte
Abb. 2: Relation aus Neubaubedarf und Fertigstellungen
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); BBSR; Institut der deutschen Wirtschaft Hinweis: Fertiggestellte Wohnungen (2024) in Relation zum durchschnittlichen jährlichen Neubaubedarf zwischen 2023 und 2030. Lesebeispiel: Werte < - 50 % bedeuten, dass im Jahr 2024 weniger als 50 Prozent des rechnerischen Neubaubedarfs p. a. durch Fertigstellungen gedeckt wurde.
Die Entwicklungen der vergangenen Jahre haben die Wohnkostenbelastung vieler Haushalte spürbar erhöht – sowohl im Eigentumsals auch im Mietsegment. Die Zinswende hat das Erwerbsinteresse am Wohneigentum gedämpft und vielerorts die Erschwinglichkeit deutlich verschlechtert. Gleichzeitig steigen die Mieten kontinuierlich, zuletzt mit erhöhter Dynamik, wie auch der IW-Wohnindex regelmäßig zeigt. Damit wird Wohnen zunehmend zur sozialen Frage unserer Zeit. In vielen Regionen übersteigen die Wohnkosten – ob als Annuität oder als Miete bei Neuvertrag – tragfähige Schwellen, was insbesondere Haushalte mit mittleren und unteren Einkommen unter Druck setzt.
Wohnungspolitik mit Potenzial – und offenen Baustellen
Die neue Bundesregierung hat angekündigt, ein Bündel wohnungspolitischer Maßnahmen auf den Weg zu bringen, das viele relevante Hebel gleichzeitig adressiert. Die Richtung stimmt in weiten Teilen: Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die stärkere CO₂-Orientierung im Gebäudeenergiegesetz oder auch der neue Gebäudetyp E sind grundsätzlich geeignete Ansätze, um die strukturellen Engpässe im Wohnungsbau zu lösen. Auch Erleichterungen beim Eigentumserwerb – etwa in Form öffentlich bereitgestellter Nachrangdarlehen – sind angedacht.
Eine Ausnahme bildet die Verlängerung der Mietpreisbremse, an der trotz breiter ökonomischer Kritik weiterhin politisch festgehalten wird. Zahlreiche Studien belegen, dass sie Investitionsanreize schwächt und die Angebotslage langfristig verschärft – besonders in ohnehin angespannten Märkten. Wirkungsvoll wäre dagegen eine konsequente Ausgestaltung der bereits angedeuteten Eigentumsförderung: Ein progressiver Grunderwerbsteuertarif, öffentliche Nachrangdarlehen oder staatliche Bürgschaften für Ersterwerber könnten gezielt Haushalte bei der Finanzierung entlasten – ohne strukturelle Fehlanreize zu setzen.
In der Summe zeigt sich: Es braucht keine weiteren Ankündigungen, sondern verlässliche Umsetzungsstrukturen und ein kluges, marktkonformes Regelwerk. Es geht nicht um „mehr Förderung“, sondern um den politischen Willen zur strukturellen Entlastung und zur nachhaltigen Rahmensetzung für Investitionen und Eigentumsbildung.
Entscheidend ist die Umsetzung
Gerade auf kommunaler Ebene gilt es, die Zusammenarbeit zwischen Bauwirtschaft und genehmigenden Behörden deutlich zu intensivieren. Ein stärker institutionalisierter Austausch kann Genehmigungsverfahren nicht nur beschleunigen, sondern auch
Über das IW
gezielter auf praktische Herausforderungen vor Ort reagieren. Perspektivisch lohnt zudem ein Blick auf erprobte Modelle kooperativer Projektsteuerung, wie sie in der Infrastrukturbau- und Sozialbaupraxis etwa unter dem Stichwort Integrierte Projektabwicklung (IPA) bekannt sind. Auch wenn IPA im klassischen Wohnungsneubau bislang kaum verbreitet ist, lassen sich Grundprinzipien – etwa die frühzeitige Einbindung aller relevanten Akteure, gemeinsame Zielvereinbarungen und transparente Verantwortungsteilung – auf größere oder öffentlich flankierte Wohnungsbauvorhaben übertragen. Eine stärkere Nutzung solcher kooperativen Ansätze könnte dazu beitragen, Planungsprozesse zu entlasten, Risiken zu minimieren und die Umsetzungsgeschwindigkeit deutlich zu erhöhen.
Dabei muss sich die Wohnungspolitik künftig stärker an drei übergeordneten Handlungsfeldern orientieren: Gegensteuern, Gestalten und Gewährleisten. Sie muss gegensteuern, wo Märkte aus dem Takt geraten sind – etwa bei zu langen Verfahren, zu wenigen Anreizen oder fehlender kommunaler Infrastruktur. Sie muss gestalten, indem sie langfristige Strukturreformen auf den Weg bringt – in der Bodenpolitik, im Steuerrecht, in der Bauordnung. Und sie muss gewährleisten, dass politische Ambitionen in konkrete Umsetzung übersetzt werden – auf allen föderalen Ebenen und unter Berücksichtigung begrenzter Verwaltungskapazitäten.
Vor diesem Hintergrund ist 2025 ein Jahr der Weichenstellungen. Nicht, weil alles neu wäre – sondern weil sich Engpässe und strukturelle Herausforderungen nun zuspitzen. Die Richtung vieler politischer Maßnahmen ist korrekt. Doch entscheidend ist ihre Umsetzung – in Geschwindigkeit, in Effizienz, in Wirkung. Die Bauwirtschaft verfügt über das Know-how und die Kapazität, um Lösungen zu liefern. Was sie braucht, ist politische Verlässlichkeit. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Regierung diesen Rahmen schafft – oder ob gute Absichten wieder an föderaler Kleinteiligkeit und regulatorischer Komplexität zerschellen. Gerade auf zyklischen Märkten wie dem Wohnungsbau gilt dabei: Verpasste Reformfenster wirken oft lange nach.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) ist das führende private Wirtschaftsforschungsinstitut in Deutschland. Mit Sitz in Köln verbindet es wirtschaftswissenschaftliche Forschung mit anwendungsorientierter Politikberatung. Als unabhängiger Thinktank setzt sich das IW für eine freiheitliche, marktwirtschaftlich fundierte Ordnung ein. Zu seinen Themenschwerpunkten zählen unter anderem Wohnungsbau, Energiepolitik, Arbeitsmarkt, Bildung und Digitalisierung. Getragen von Wirtschaftsverbänden beschäftigt das Institut rund mehr als 300 Mitarbeitende – davon etwa die Hälfte im wissenschaftlichen Bereich.
Über Pekka Sagner
Pekka Sagner ist Volkswirt im Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Er forscht zu Immobilienmärkten auf Mikro- und Makroebene mit Fokus auf das Zusammenspiel von Immobilien-, Finanzmärkten und der Gesamtwirtschaft – etwa bei Fragen der Wohnraumerschwinglichkeit oder der demografischen Entwicklung. Er lehrt zu wohnwirtschaftlichen Themen an der International Real Estate Business School, der Akademie Deutscher Genossenschaften sowie bei den Fachseminaren von Fürstenberg. Sagner co-leitet die Arbeitsgruppe „Housing Finance“ im European Network for Housing Research und ist Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Verbands Job & Wohnen. Er hat Volkswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth und am Beijing Institute of Technology studiert und an der Bergischen Universität Wuppertal zu den Folgen wohnungspolitischer Interventionen für die Wohnungsmärkte promoviert. Foto: IW
Geräteverwaltung ganz praktisch
Von: Tobias Müller
Die größte Herausforderung bei der Digitalisierung der Bauwirtschaft ist nicht der fehlende Wille zur Umsetzung oder das mangelnde Wissen um die Notwendigkeit, sondern viel mehr die Frage: Wie soll das eigentlich ganz praktisch in meinem Unternehmen funktionieren? – Und genau auf diese Frage hat die tabya GmbH praxisnahe Antworten.
Von der Vision zur bewährten Praxis: Das „Amazon für die Baustelle“
Die ursprüngliche Idee einer zentralen Plattform für den Polier führte schnell zu einer wichtigen Erkenntnis: Bevor Materialien effizient bestellt werden können, müssen die grundlegenden logistischen Prozesse im Bauunternehmen systematisiert werden. Dabei geht es vor allem um die Verwaltung, Lokalisierung und den Überblick bei Maschinen, Geräten, Baumaterialien, Einsatzzeiten, Verfügbarkeit und vielem mehr. Der Bedarf nach einer Bausoftware ohne Zettelwirtschaft und unzählige Excel-Listen, parallele Bestellungen oder zeitaufwendige Telefonate, wo die Maschinen oder Geräte sind, ist hoch. Ressourcen besser nutzen und Kosten reduzieren, sichert die Zukunft eines jeden Unternehmens.
Entwicklung eines Betriebssystems für den Bauhof
Gemeinsam mit dem Unternehmen werden die internen Prozesse betrachtet: Bestandspflege von Baumaschinen und -geräten, Lager- und Einsatzorte, Wartungs- und Reparaturzeiten,
Bestellvorgänge und vieles mehr kommen auf den Prüfstand (siehe Bild 1). Mit der Bausoftware kontrool werden alle Vorgänge auf dem Bauhof, im Lager, in der Werkstatt, auf der Baustelle systematisch erfasst und aktualisiert. Einsatzplanung, Transportlogistik und Abrechnung sind nicht nur einfacher zu überschauen, sondern auch schneller erledigt.
Mit der intuitiven Geräteakte behalten Bauhofleiter, Polier und Mitarbeiter den Überblick. Die Schnittstellen zu nahezu allen gängigen Programmen sind vorhanden und ermöglichen einen gesamthaften Überblick etwa über Zustand, Standort oder auch die Nutzungshistorie hürdenlos und von jedem Ort aus.
Bild 1: In individuellen Gesprächen werden die Möglichkeiten der Digitalisierung im eigenen Unternehmen ausführlich diskutiert.
Am Anfang steht die Datenerfassung
Hat man erst einmal alle relevanten Daten systematisch erfasst, kann man bequem mit ihnen arbeiten und muss sie natürlich weiter pflegen. Mithilfe des praxistauglichen Ansatzes dokumentieren sich die notwendigen Daten direkt über die Nutzung von kontrool. Eine nachträgliche “Nachdokumentation” ist nicht notwendig. Auf diese Weise lässt sich der Arbeitsalltag deutlich wirtschaftlicher und einfacher gestalten. Ein zusätzlicher Mehrwert ist insbesondere die übersichtliche Einsatzplanung. Automatisch erhält man eine Nachricht, wenn eine Wartung ansteht, eine gewisse Mindestmenge erreicht ist oder wo die Maschinen bzw. Geräte im Einsatz sind. Das macht es leichter, sich auf andere Aufgaben zu konzentrieren und spart viel Zeit.
Vereinfachung durch Digitalisierung
Die Digitalisierung ist vor allem bei alltäglichen Arbeiten besonders hilfreich und genau dort sind dann auch die Erleichterungen sichtbar. Sei es bei der Standortübersicht mit GPS-Tracking oder anderen Kennzeichnungslösungen, der Geräteverwaltung, der Disposition, dem Wartungs- und Prüfmanagement,
der Lagerverwaltung oder Bestellungen. Sind erst einmal alle relevanten Daten erfasst und vereinheitlicht, sind alle Prozesse deutlich wirtschaftlicher und systematischer abzuwickeln. Die Suche nach Daten in zahllosen Ordner oder das Nachtelefonieren, wo die dringend benötigten Maschinen oder Geräte bzw. der Prüfnachweis oder das Handbuch sind, ist Vergangenheit (siehe Bild 2).
Genau diese ersten Schritte der Digitalisierung von Arbeitsabläufen und Prozessen im Unternehmen sind nur der Beginn der Optimierung. Häufig wird im Arbeitsalltag über Optimierungen gar nicht nachgedacht, denn sie kosten nur Zeit und man muss sich mit neuen, veränderten Abläufen beschäftigen. Doch genau hier setzen die Fachleute von tabya an. Im Team mit den Verantwortlichen, den Mitarbeitern des Unternehmens werden die Prozesse und Abläufe durchgesprochen. Denn einfach eine Software einzuführen ist nicht ausreichend. Die Arbeitsabläufe und Prozesse sind die Grundlage gemeinsam mit einer flexiblen Software, die auf die individuellen Gegebenheiten in der Firma eingeht. Das Ergebnis ist mit kontrool nach einer ersten Erfassungsphase alles viel effizienter und übersichtlicher, systematischer planen und durchführen zu können.
Sind erst einmal die internen Prozesse und Daten systematisch erfasst, vereinheitlicht, digitalisiert, eröffnet sich ein enormes Potenzial, Kosten zu sparen und wirtschaftlich sowie effizient zu arbeiten.
Digitalisierung ist ein anhaltender Prozess
Die Digitalisierung ist allerdings auch ein andauernder Prozess und nicht mit einer einmaligen Aktion erledigt. Kontinuierlich sollte man die Abläufe anpassen, verbessern, erneuern. Hier sollte
Bild 2: Von jedem Ort, zu jeder Zeit und auf den unterschiedlichsten Geräten behält man den Überblick mit kontrool
Bild 3: Veranstaltungen wie der „Musterbauhof“ ermöglichen „Digitalisierung zum Anfassen“ und erfreuen sich großer Beliebtheit
man einen Partner an der Seite haben, der diese Aktualisierungen sowohl in den Prozessen als auch bei der Software begleitet und mit vorantreibt. Die kontinuierliche Beratung wird nicht nur eingefordert, sondern ist sogar notwendig. Hier bietet tabya regelmäßige Online-Meetings als auch Veranstaltungen vor Ort an, um sich weiterzubilden, auszutauschen und die Abläufe gemeinsam zu optimieren. Dieser Austausch führt gleichfalls zu Weiterentwicklungen der Software und Anpassungen.
Ein gutes Beispiel für die Vorteile der Digitalisierung und die damit einhergehende Optimierung und Vereinfachung von Arbeitsabläufen sind die von einigen Unternehmen angebotenen Baustellenshops. Einmal in dem Shop registriert, kann der Mitarbeiter jederzeit Material, Geräte oder Baustoffe im Lager oder im Materialcontainer einfach „einkaufen“. Die Abrechnung erfolgt automatisch über die richtige Kostenstelle und erreicht der Bestand im Shop eine vorher festgelegte Mindestmenge, wird dieser automatisch aufgefüllt.
Digitalisierte Wartungs- und Reparaturprozesse ermöglichen die sichere Verfügbarkeit der benötigten Geräte und Maschinen und sparen sowohl Geld als auch Zeit. Vorbei ist der Schweißausbruch bei der Erkenntnis, dass die noch nicht reparierte Rüttelplatte mit auf die Baustelle genommen worden ist. Die Werkstatt verändert sich von einem Reparatur- in einen Instandhaltungsbetrieb. So verlängert sich nicht nur die Nutzungsdauer von Maschinen und
Geräten, sondern auch kostspielige Nutzungsausfälle werden vermieden.
Gemeinsam mit zwei Partnern organisiert die tabya GmbH regelmäßig Veranstaltungen wie den „Musterbauhof“. Dabei werden die digitalen Lösungen in Bauunternehmen präsentiert und die Teilnehmer tauschen sich über gemachte Erfahrungen oder mögliche Verbesserungen aus (siehe Bild 3).
Aus der Theorie werden praxistaugliche digitale Werkzeuge
Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist zudem die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Institutionen und Initiativen, um die Digitalisierung in der Bauwirtschaft voranzutreiben. So ist tabya im Forschungsprojekt Construct-X offizieller Partner. Denn isolierte Lösungen sind der Todesstoß für eine erfolgreiche Digitalisierung und damit Wettbewerbsfähigkeit der Branche. Hier bieten gemeinsame Plattformen, einheitliche und standardisierte Tools sowie der Erfahrungsaustausch die richtigen Anreize zur Weiterentwicklung.
Das Geheimnis der erfolgreichen Digitalisierung im eigenen Unternehmen ist schon lange keines mehr und passt zur Bauwirtschaft: einfach machen!
Über die tabya GmbH
Die tabya GmbH mit 15 Mitarbeitern erarbeitet gemeinsam mit den Unternehmen der Bauwirtschaft individuelle Lösungen für den erfolgreichen Weg in die digitale Zukunft. Herzstück der smarten Vernetzung von Bauhof, Büro und Baustelle ist dabei die Bausoftware kontrool zur Optimierung der Geräteverwaltung und Baulogistik. Damit kann die Zahl der Anschaffung der Kleingeräte reduziert, die Lagerfläche minimiert und die Logistikzeit verkürzt werden. Deutschlandweit arbeiten bereits über 50 Unternehmen mit dem Tool und schätzen die modernen, transparenten Prozesse.
Über Tobias Müller
Tobias Müller ist Geschäftsführender Gesellschafter der tabya GmbH und gründete 2016 mit Aaron Bach das Unternehmen. Nach ersten Webseitenprojekten haben die Wirtschaftsinformatiker Prozessideen für Bauunternehmen digitalisiert, individuelle Software entwickelt und schnell erkannt, welche Bedeutung der Echtzeit-Überblick bei Maschinen, Material und Mitarbeitern für die Bauwirtschaft hat. Kunden zu betreuen, deren Probleme zu verstehen und Lösungen gemeinsam zu erarbeiten, das liegt ihm ganz besonders. Großen Wert legt Tobias Müller auf die individuelle Betreuung, den Austausch und die Verbesserung der Prozesse nicht nur in der Bauwirtschaft. Vor allem dort treibt er die Digitalisierung mit voran und engagiert sich persönlich und mit seinem Unternehmen.
Bild 4: Die Unternehmensgründer Tobias Müller und Aaron Bach (v.l.n.r.)
Fotos: tabya GmbH
Künstliche Intelligenz als Wettbewerbsvorteil: Ziele
und
Herausforderungen
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) entwickelt sich in deutschen Unternehmen zunehmend vom Experiment zur strategischen Schlüsseltechnologie. Das zeigt der aktuelle IWReport 12/2025 des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Die Studie untersucht, welche Ziele Unternehmen mit KI verfolgen und welche Hürden es dabei zu überwinden gilt.
Die Top-Ziele: Effizienz, Qualität und Kostenreduktion
Laut Befragung stehen drei Zielsetzungen beim KI-Einsatz klar im Vordergrund:
– Steigerung der Produktivität (68 % der Unternehmen) – Verbesserung der Produkt- und Dienstleistungsqualität (63 %) – Kostensenkung (55 %)
KI wird somit vor allem als Instrument zur Effizienz- und Qualitätssteigerung verstanden – nicht als Mittel zur Rationalisierung von Arbeitsplätzen. Darüber hinaus verfolgen viele Unternehmen strategische Ziele: 42 % wollen mit KI ihre Innovationskraft stärken, 38 % die Kundenbindung verbessern. Auch neue Märkte und Geschäftsmodelle spielen für rund ein Drittel eine Rolle. Bemerkenswert: Nur 11 % der Unternehmen nennen den Personalabbau als direktes Ziel des KI-Einsatzes – ein deutliches Zeichen für den Wunsch, KI eher zur Entlastung der Beschäftigten und zur Automatisierung von Routinetätigkeiten einzusetzen.
Die zentralen Herausforderungen beim KI-Einsatz
Trotz hoher Erwartungen sehen sich viele Unternehmen in der Umsetzung mit erheblichen Hürden konfrontiert. Die Studie benennt fünf zentrale Herausforderungen:
1. Fachkräftemangel und Kompetenzlücken
Besonders im Bereich Datenanalyse, Machine Learning und KI-Egineering fehlen qualifizierte Fachkräfte – insbesondere im Mittelstand.
2. Fehlende Dateninfrastruktur
Der Zugang zu hochwertigen, strukturierten Daten bleibt ein Engpass. Gleichzeitig bestehen Unsicherheiten beim Datenschutz, die datenbasierte Anwendungen hemmen.
3. Hoher Investitionsbedarf und Unsicherheit
Viele Betriebe – vor allem kleinere – zögern wegen hoher Kosten und mangelnder Erfahrungswerte bei der Wirtschaftlichkeitsbewertung.
4. Regulatorische Unsicherheit
Unternehmen beklagen unklare rechtliche Rahmenbedingungen, besonders im Hinblick auf die Umsetzung des geplanten EU AI Acts.
5. Vertrauensdefizit in der Belegschaft
Der KI-Einsatz erfordert Veränderungsbereitschaft – doch Skepsis, Kontrollverlustängste und Unsicherheit hemmen in vielen Belegschaften den Fortschritt.
Fazit
KI wird von deutschen Unternehmen zunehmend als zentraler Wettbewerbsfaktor erkannt. Die Studie zeigt: Die Technologie ist ein Hebel für Effizienz, Innovation und Kundenorientierung – aber ihr volles Potenzial kann nur ausgeschöpft werden, wenn Fachkräfte gesichert, Datenstrukturen verbessert und Unsicherheiten reduziert werden.
Zur Studie: Institut der deutschen Wirtschaft (2025): „Künstliche Intelligenz als Wettbewerbsfaktor“ IW-Report 12/2025.
Steuerticker I –kurz gemeldet
01 Degressive Abschreibung für Investitionen ab 1. Juli 2025
Gute Nachricht für Unternehmen, die ab 1. Juli 2025 Investitionen ins betriebliche Anlagevermögen (Maschinen, Pkw, Möbel, etc.) vornehmen. Nach einem Gesetzesentwurf winkt hier wieder eine degressive Abschreibung, mit der in den ersten Jahren ein deutlich höherer Betrag des Kaufpreises abgeschrieben werden kann.
UBB-Tipp: Die wiedereingeführte degressive Abschreibung beträgt das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes, maximal 30 Prozent des Kaufpreises bzw. des Restbuchwerts.
02 Elektro-Fahrzeuge: Vorteile beim Privatnutzungsanteil
Ein Gesetzesentwurf der neuen Bundesregierung sieht vor, dass es die ertragsteuerlichen Vergünstigungen zur Ermittlung des zu versteuernden Privatanteils auch gibt, wenn der Bruttolistenpreises des E-Fahrzeugs maximal 100.000 Euro (bisher: 70.000 Euro) beträgt. Diese Neuregelung soll für Anschaffung von E-Autos ab dem 1. Juli 2025 gelten.
Wird also der Schwellenwert von 100.000 Euro nicht überschritten und der Anteil für die Privatnutzung des E-Autos wird nach der 1%-Regelung ermittelt, muss nur ein Viertel des Bruttolistenpreises berücksichtigt werden. Bei Führung eines Fahrtenbuchs, müssen in die Gesamtkosten zur Ermittlung des Privatanteils die Leasinggebühren bzw. die Abschreibungsbeträge nur zu 25 Prozent einbezogen werden.
UBB-Tipp: Doch aufgepasst! Diese Vergünstigung gilt nur ertragsteuerlich. Umsatzsteuerliche gilt diese „Viertelmethode“ leider nicht.
03 Neues BMF-Schreiben beantwortet Zweifelsfragen zur Abgeltungsteuer
Das BMF hat ein umfangreiches BMF-Schreiben mit Antworten auf Fragen rund ums Thema Abgeltungsteuer veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 15.5.2025, Az. IV C 1 - S 2252/00075/016/070).
Dieses 137 lange Schreiben beinhaltet alle Rechtsänderungen und Urteile zur Abgeltungsteuer der letzten Jahre.
Turboabschreibung geplant
Gewinnermittlung/Bilanzierung
Gute Nachricht für alle Unternehmen, die ihren Fuhrpark mit reinen Elektrofahrzeugen erweitern möchten. In einem Gesetzesentwurf plant die neue Bundesregierung dafür eine Turboabschreibung. Im ersten Jahr soll der Abschreibungssatz bis zu 75 Prozent betragen.
Jahr Abschreibungssatz
Jahr der Anschaffung (Jahr 1) 75 Prozent
Jahr 2 10 Prozent
Jahr 3 5 Prozent
Jahr 4 5 Prozent
Jahr 5 3 Prozent
Jahr 6 2 Prozent
Von der Steuerersparnis des vollen 75%igen Abschreibungsbetrags im Erstjahr profitieren jedoch nur Unternehmen, die sich im Januar 2026 ein betriebliches E-Auto zulegen. Denn wer schon 2025 zuschlägt und betrieblich in die E-Auto-Flotte investiert, bekommt die Turboabschreibung nur anteilig.
Beispiel: Kauf eines reinen E-Autos für netto 80.000 Euro im Oktober 2025 bedeutet einen Abschreibungsbetrag im Jahr 2025 von (80.000 Euro x 75% = 60.000 Euro x 3/12 für die Monate Oktober bis Dezember). Der restliche Abschreibungsbetrag von 45.000 Euro im Erstjahr ist jedoch nicht verloren. Am Ende der sechsjährigen Abschreibungsdauer wird er abgezogen.
UBB-Tipp
Diese steuerlich attraktive Abschreibung soll für E-Autos gelten, die ab dem 1 Juli 2025 angeschafft wurden. Bei Kauf vor diesem Stichtag kann der Kaufpreis eines betrieblichen E-Autos leider nur über die moderate lineare Abschreibungsmethode steuerlich berücksichtigt werden.
BFH-Urteil I zur Betriebsstätte
Verfahrensrecht/Betriebsprüfung
Gerade in der Baubranche tätige Unternehmen sind aus verschiedensten Gründen international aufgestellt und tätig. In diesem Fall ist es unumgänglich, sich mit dem internationalen Steuerrecht auseinanderzusetzen. Insbesondere die Frage, ob ein Unternehmen in
Deutschland oder im Ausland eine Betriebsstätte hat oder eben nicht, sollte unbedingt rechtssicher geklärt sein. Andernfalls kann man bei einer Betriebsprüfung des Finanzamts eine böse Überraschung erleben.
Darum dreht es sich bei Betriebsstätten aus steuerlicher Sicht
Ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen im Ausland tätig, interessieren sich zwei Finanzämter brennend dafür, ob im Ausland eine Betriebsstätte besteht oder nicht. Finanzamt 1 ist das Finanzamt in Deutschland. Ist eine Betriebsstätte im Ausland zu bejahen, ist der im Ausland zu versteuernde Gewinn der Betriebstätte aus dem deutschen Gewinn auszugliedern und wird in Deutschland nicht besteuert. Die deutschen Prüfer checken hier, dass nicht ein zu hoher Gewinn dem Ausland zugerechnet wird.
Bei Verlusten kann es natürlich auch passieren, dass das deutsche Finanzamt ganz froh ist, wenn diese möglichst hoch beim ausländischen Fiskus erklärt und in Deutschland unberücksichtigt bleiben. Finanzamt Nummer 2 ist das ausländische Finanzamt, dass in der Regel die gegensätzlichen Interessen der deutschen Finanzverwaltung vertritt. Spannungen sind hier meist vorprogrammiert.
Aktuelles Urteil zur Auslandsbetriebsstätte
Ob im Ausland eine Betriebsstätte eines im Ausland ansässigen Unternehmens vorliegt oder nicht, ist zweistufig zu prüfen. Es muss eine Betriebsstätte nach nationalem Recht vorliegen (§ 12 Abgabenordnung) und eine Betriebsstätte nach Abkommensrecht (Artikel 5 Muster-Doppelbesteuerungsabkommen), sollte Deutschland mit dem ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben.
In einem aktuellen Fall mieteten mehrere Personen mit Wohnsitz in Deutschland im Ausland Büroräume an, in denen sie zunächst regelmäßig das Tagesgeschäft abwickelten. Für die Abwicklung der Tätigkeit wurde eine ausländische Personengesellschaft gegründet. Doch nach vier Monaten zeichnete sich ab, dass dieses Auslands-Engagement beendet wird. Ab Monat fünf war kein Personal mehr im ausländischen Büro. Den Gewinn aus diesem Auslands-Engagement wurde in Deutschland von der Besteuerung freigestellt. Doch sowohl das Finanzamt als auch der Bundesfinanzhof urteilten hier anders. Eine Betriebsstätte setzt voraus, dass ein feste Geschäftseinrichtung für mindestens sechs Monaten besteht. Doch selbst wenn der Mietvertrag über sechs Monate lief, lag nach Auffassung des Bundesfinanzhofs keine Betriebsstätte im Ausland vor. Begründung: Nicht nur die feste Geschäftsleitung muss für sechs Monate bestehen.
Das Personal des Unternehmens muss ebenfalls für mindestens sechs Monaten in dieser Geschäftseinrichtung tätig werden. Da das nicht der Fall war, liegt im Ausland keine Betriebsstätte vor und Deutschland steht für die Gewinne aus dem Auslandsengagement das alleinige Besteuerungsrecht zu (BFH, Urteil v. 18.12.2024, Az. I R 39/21).
Dieses Urteil ist allerdings nur auf Fälle anzuwenden, bei denen die Geschäftstätigkeit eine feste Geschäftsrichtung voraussetzt. Handelt es sich bei der Auslandstätigkeit und eine reine
Bautätigkeit, gelten spezielle Vorschriften. Bei Bau und Montage wird eine Betriebsstätte nur dann bejaht, wenn die Dauer der Bauausführungen in der Regel 12 Monate überschreitet. Diese 12 Monate sind zwar in den meisten Doppelbesteuerungen, die Deutschland mit anderen Staaten abgeschlossen hat, die Regel. Doch es gibt auch Ausnahmen. Also immer einen Blick in das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen werfen, um abschätzen zu können, in welchem Land die Gewinne aus der Bautätigkeit versteuert werden müssen.
Reisekostenabrechnung im Fokus des Finanzamts
Betriebsprüfung
Bei einer Betriebsprüfung des Finanzamts stehen übrigens nicht nur Bilanzposten wie Rückstellungen oder Forderungen im Fokus der Betriebsprüfer. Auch scheinbar banale Ausgabenposten wie die Reiskostenabrechnungen werden kritisch geprüft und führen oftmals zu Beanstandungen. Was in der Reisekostenabrechnung alles falsch laufen kann und wie diese Fehler vermieden werden können, hier die wichtigsten Infos dazu.
Bewirtungsspesen enthalten?
Ein typischer Steuerfehler ist, dass in der Reisekostenabrechnung Bewirtungsaufwendungen für Kunden und Geschäftspartnern enthalten sind. Erstattet der Arbeitnehmer einem Mitarbeiter solche Ausgaben und verbucht diese als Reisekosten, streicht das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug für die Bewirtungskosten. Denn bei Bewirtungskosten setzt der Betriebsausgabeabzug voraus, dass Bewirtungsaufwendungen getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden müssen (§ 4 Abs. 7 EStG). Ist das nicht der Fall, ist ein Abzug der Bewirtungskosten als Betriebsausgaben tabu. Also bei den Reisekosten unbedingt darauf achten, dass Bewirtungsspesen auf dem Konto Bewirtung verbucht werden.
Geschenkaufwendungen enthalten?
Die gleichen Steuerregeln gelten übrigens auch für Geschenkaufwendungen. Hat ein Arbeitnehmer während einer Geschäftsreise Kosten für Kunden und Geschäftspartner verauslagt und diese werden ihm mit der Reisekostenabrechnung erstattet, müssen diese Geschenkaufwendungen getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (§ 4 Abs. 7 EStG). Wurden solche Geschenkaufwendungen als Reisekosten verbucht, ist die Pauschale der Betriebsausgaben für solche Geschenkaufwendungen tabu. Wurde richtig gebucht, ist die weitere Voraussetzung beim Betriebsausgabenabzug für Geschenke, dass die Kosten eines Präsents netto pro Beschenktem und Jahr nicht über 50 Euro liegen.
Schlagkräftig, smart, vernetzt: So baut man Zukunft im Mittelstand
TERRAS denkt Infrastruktur komplett neu
Die TERRAS Tiefbau Gruppe steht für das, was unsere Infrastruktur heute und morgen braucht: regional verwurzelte BauExzellenz, gebündelt mit skalierbarem Unternehmertum, starker Holding-Unterstützung und einem klaren Ziel: den Mittelstand zukunftsfähig machen – technologisch, organisatorisch und kulturell.
Vom Westerwald in die Republik: Die TERRAS Story
Die Geschichte von TERRAS beginnt in Krunkel mit der WWB Tiefbaugesellschaft – 2014 übernehmen die Brüder Dr. Dirk Sojka und Ralf Sojka das Unternehmen, holen es aus der Versenkung und führen es auf Wachstumskurs: mit viel Blut, Schweiß und Tränen, aber auch dem Mut, neue Wege im Tiefbau zu gehen. Sie stellen sich dem steigenden Investitions- und Innovationsdruck der Branche und beschließen 2020 zusammen mit AUCTUS Capital Partners die Gründung der TERRAS Tiefbau Gruppe als Antwort auf die bevorstehende Konsolidierungswelle im Tiefbau.
Doch sie denken weiter: Sie wollen leistungsstarke Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette integrieren und so echte, gruppenweite Synergien schaffen. Mit dem einzigartigen Konzept, Mittelständler deutschlandweit zusammenzuführen, ohne ihnen das Logo von der Brust zu reißen, sondern die eigene DNA zu wahren und weiter zu stärken. Damit stellen sie sich gezielt gegen große Konzerne, behalten sich Dynamik und Flexibilität und werden zu echten Kämpfern für den Mittelstand.
Heute zählt TERRAS 20 Gruppenunternehmen mit etwas unter 1500 Mitarbeitenden und einem konsolidierten Umsatz von über 360 Mio. Euro – bis Ende 2025 sollen es mindestens 23 Unternehmen und über 450 Mio. Euro Umsatz sein.
Strategie mit Substanz: Cluster, Synergien, Skalierung
TERRAS setzt auf regionale Wertschöpfungsketten-Cluster – entlang der Schnittstellen von Mobilitäts- und Energiewende. Über die Sparten Tiefbau, Spezialtiefbau, Rail, Services und Resources: Die Unternehmen der Gruppe ergänzen sich fachlich und geografisch.
Die Holding unterstützt dabei zentral – in den Bereichen Marketing, HR, IT, Finanzen und Synergien. Die operative Eigenständigkeit bleibt erhalten und das Unternehmertum wird nicht ersetzt, sondern multipliziert.
Wegweisende Innovation: KI und Cyber Security im Fokus
Als zukunftsgerichteter Infrastrukturpartner arbeitet TERRAS bereits aktiv mit künstlicher Intelligenz. Dafür wurde eigens ein KIManager eingestellt – mit ersten greifbaren Ergebnissen:
• Strukturierung des Anlagevermögens: Durch KI-gestützte Auswertungen werden Investitionsvolumen analysiert, Budgets optimiert und viele Stunden manuelle Arbeit eingespart.
• Einsatz eines SharePoint-Agents: Trainiert mit internem Wissen der Unternehmensgruppe liefert der Agent Informationen und Dateien in Sekundenschnelle und rund um die Uhr.
• Gutachten-Automatisierung: Ein erstes Pilotprojekt in einem Gruppenunternehmen zeigt, wie Gutachten künftig in Minuten statt Stunden entstehen – standardisiert, nachvollziehbar und effizient.
Gerade in der Baubranche, die auf Veränderungen zunächst eher zurückhaltend reagiert, sind solche Fortschritte ein klares Differenzierungsmerkmal.
Sicherheit durch Standards: Cyber Security im Mittelstand
Mit der gruppenweiten Einführung einer Cyber-Versicherung und regelmäßigen Hardware- und Software-Checks ist die TERRAS Tiefbau Gruppe auch beim Thema IT-Sicherheit Vorreiter. Kein Unternehmen kann sich 100% absichern – aber TERRAS stellt sicher, dass im Ernstfall genau die richtigen Experten an der Seite stehen. Gleichzeitig etablieren diese Maßnahmen einen gruppenweiten Standard – eine Seltenheit im heterogenen Mittelstandsumfeld.
Was TERRAS ausmacht: Mittelstand, der sich bewegt
Die TERRAS Holding ist mehr als ein Verwaltungsapparat – sie ist Partnerin der operativen Gesellschaften: durch gemeinsame Tools, Visualisierung im „Kontrollraum“, datenbasierte Entscheidungsfindung und eine „Obligation to Call“-Kultur, die kurze Wege und klare Verantwortlichkeiten sicherstellt.
Das Ergebnis: Ein Mittelstand, der seine regionale Verankerung behält – und gleichzeitig überregionale Wirksamkeit durch optimale Synergieeffekte und Professionalität entfaltet.
Fazit: Infrastruktur. Unternehmertum. Zukunft.
Ob Tiefbau, Spezialtiefbau, Rail, Services oder Resources: TERRAS bringt regionale Kompetenz, technologische Zukunftsfähigkeit und mittelständischen Unternehmergeist zusammen. Mit KI, Synergien und Sicherheitsstandards – und dem klaren Ziel, den Mittelstand im Infrastrukturbau nicht nur zu erhalten, sondern zukunftsfähig zu machen. Denn: Deutschland braucht den Mittelstand – und TERRAS liefert ihn in skalierter Form unter dem Motto „building connections“.
Mehr von TERRAS auf Social Media.
Tiefbau? Kann er. Humor? Hat er. Tieffluencer Terry ist das Gesicht der TERRAS, nicht nur in den sozialen Medien. Mit Bauhelm, Charakter und einem Augenzwinkern führt er durch die Welt des modernen Tiefbaus.
Die TERRAS Geschäftsleitung (v.l.n.r.): CFO Christian Letschert, Sprecher der GL Dr. Dirk Sojka, CCO Ralf Sojka und COO Christoph Ströder
Foto: Terras Tiefbau Gruppe
Abb. 1: Parametrisches Simulationsmodell
Mit Daten und KI in die Preconstruction
Wie Bauunternehmen zum strategischen Partner werden und eine neue Rolle übernehmen
Von Tariq Kaddoura, CEO und Gründer Metabuild
Planung? Nicht mein Job – oder doch? Im traditionellen Modell steigen Bauunternehmen erst ein, wenn die Planung steht: Entwurf fertig, LV geschrieben, Ausschreibung läuft. Dann geht es um Preis und Ausführung – klar verteilt, aber oft zu spät. Doch Bauherren wollen heute mehr: Sie fragen nach Effizienz, Betriebskosten, ESG-Konformität, Förderfähigkeit und Marktgängigkeit. Und sie wollen das früh – lange vor der Ausschreibung.
Auch Planer stehen unter Druck: Förderlogiken, Taxonomie, Komfortvorgaben, CO2-Ziele – die Liste der Anforderungen wächst. Doch wer liefert die Übersicht? Wer denkt in Varianten, Szenarien und Zielkonflikten?
Bauunternehmen, die hier früh mitdenken und Orientierung bieten, werden zum strategischen Partner – nicht als Planer-Ersatz, sondern als Ermöglicher besserer Entscheidungen.
Zwar sind manche große GUs schon in Preconstruction-Phasen eingebunden – doch meist bleibt ihr Beitrag auf bautechnische Fragestellungen beschränkt. Die grundlegenden Zielkonflikte lösen sich so nicht. Genau dort liegt der Hebel – für bessere Gebäude und neue Rollen in der Branche.
Der blinde Fleck: Baukosten vs. Performance
Viele Bauherren denken heute weiter als bis zur Fertigstellung. Es geht nicht nur ums Gebäude, sondern um ein tragfähiges Geschäftsmodell – mit niedrigen Betriebskosten, hoher Nutzungsqualität und langfristiger Vermarktungschance. Doch der Blick bleibt oft an den Baukosten hängen – und übersieht, was heute wirklich zählt.
Was nützt der günstige Bau, wenn Räume überhitzen, Energiekosten steigen oder das Gebäude nicht förderfähig ist? Käufer, Mieter – und zunehmend auch Banken – achten längst auf andere Kriterien: ESG-Konformität, Energieeffizienz, Klimaresilienz, Tageslicht, Komfort, Luftqualität.
Wer das ignoriert, riskiert den Wert seines Projekts:
– Zu wenig Tageslicht sinkende Mitarbeiter-Produktivität
– Überhitzte Räume Probleme bei Vermietung & Nutzung – Schlechte Luftqualität Beschwerden, Leerstand – Hoher Energiebedarf nicht förderfähig, schwer vermarktbar
– Fehlende ESG-Strategie kein Zugang zu Green Loans
Der Markt belohnt Qualität: Studien zeigen Mietzuschläge von 3–16 %, bis zu 10 % höhere Verkaufspreise und bis zu 19 % mehr Profit bei Net-Zero-Gewerbeimmobilien. Nicht wegen Design –sondern wegen belegbarer Effizienz.
Bauunternehmen, die das früh mitdenken, liefern mehr als Ausführung – sie helfen beim Investieren. Und das macht den Unterschied.
Simulieren statt probieren – Wie KI die Planungsqualität radikal verbessert
Noch vor wenigen Jahren war eine ganzheitliche Bewertung von Entwurfsvarianten nur durch aufwendige manuelle Studien möglich. Heute ist das anders. Mithilfe simulationsbasierter Optimierung lassen sich in kürzester Zeit tausende Varianten eines Gebäudes automatisch berechnen – nach Kosten, Energie, Komfort, CO2 und Betriebskosten.
Die Grundlage ist ein parametrisches 3D-Modell, das mit automatischer Kostenermittlung und Simulationstools verknüpft ist. In wenigen Tagen entsteht so eine belastbare Entscheidungsgrundlage – fundiert, vergleichbar und visuell verständlich.
Das ermöglicht völlig neue Fragen:
– Was kostet mich Variante A im Bau – und im Betrieb? – Was passiert, wenn die CO2-Steuer bis 2035 verdoppelt wird? – Welche Entwurfsidee ist förderfähig – und welche nicht?
Ziele vor Lösungen – Score-basierte Planung schafft Orientierung für Bauherren
Oft werden Entscheidungen getroffen, bevor evident ist, was dem Bauherrn wirklich wichtig ist. Das lässt sich heute umdrehen: Zuerst werden die relevanten KPIs – etwa Betriebskosten, CO2, Komfort oder Energieeffizienz – ausgewählt und gewichtet. So entsteht ein Gesamtscore, der alle Zielvorgaben abbildet.
Jede Planungsvariante wird damit vergleichbar. In Punktwolken oder Grafiken zeigt sich schnell, wo das Kosten-Nutzen-Verhältnis am besten ist – und welche Lösung mit überschaubarem Aufwand besonders viel erreicht.
Gerade für langfristig denkende Investoren kann der Score auch mit Lebenszykluskosten verknüpft werden – und zeigt, was dauerhaft überzeugt, nicht nur kurzfristig.
Praxisbeispiel: 260.000 m² strategisch optimiert – und Millionen gespart
Ein großer institutioneller Bestandshalter stand vor der Aufgabe, 260.000 m² BGF in 16 Gebäuden – Baujahre 1950 bis 2005, Wohn- und Nichtwohnnutzung – zukunftsfähig zu modernisieren. Ziel: ESG-Konformität, Reduktion von Betriebskosten und CO2, Förderfähigkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit.
Statt konventionell vorzugehen, wurde im ersten Schritt jedes Gebäude simulationsbasiert modelliert, mit Bauteildaten angereichert und automatisch mit ca. 1.000 Modernisierungsszenarien bewertet – u. a. hinsichtlich Energie, Kosten, CO2, Komfort und Förderlogik.
Abb. 2: Simulationen zur automatischen Variantenanalyse
Das Ergebnis im Vergleich zu Referenzlösungen: –
Ca. 15 % geringere Baukosten (KG 300 + 400) bei gleichen oder geringeren Energiebedarfen und CO2-Emissionen – Mehrere Monate Zeitgewinn gegenüber dem klassischen Vorgehen
– Mehr Entscheidungs-Sicherheit durch fundierte Wirtschaftlichkeitsvergleiche tausender Maßnahmenkombinationen
– IFC-Modelle zur nahtlosen Weitergabe an die Planungsteams – Klare Planungsaufträge ohne Schleifen, Diskussionen oder Spekulation
Die gewählten Maßnahmenpakete gehen inzwischen in die Umsetzung. Aus einem komplexen Modernisierungsvorhaben wurde eine steuerbare Investition – mit klaren Entscheidungen vor der Detailplanung.
Neue Rolle für Bauunternehmen: Vom Ausführer zum Möglichmacher
Was hat das mit Bauunternehmen zu tun? Mehr als viele denken. Denn Bauunternehmen sind oft näher am Bauherrn als Planer. Sie kennen die Realitäten auf der Baustelle, die tatsächlichen Kosten, die Betriebspraxis. Wer dieses Wissen früh einbringt, zeigt Verantwortung – und erhöht die eigene Relevanz.
Besonders bei Sanierungen, Nachverdichtung oder Projektentwicklung können fundierte Hinweise zur Variantenbewertung den entscheidenden Unterschied machen. Nicht mit erhobenem Zeigefinger – sondern mit Daten.
Nähe zum Bauherrn trifft auf digitale Intelligenz
Diese Denkweise ist keine Domäne großer GU-Strukturen. Gerade mittelständische Bauunternehmen sind oft näher an der Entscheidung: aus gewachsenen Beziehungen, regionaler Präsenz, Vertrauen. Wer hier zusätzlich strategisches Denken anbietet, hebt sich ab.
Denn: Die Zeit der reinen Abarbeitung ist vorbei. Es geht um Klarheit, Transparenz und objektive Entscheidungshilfe. Wer heute mit Daten agiert, wird morgen gefragt, nicht übergangen.
Preconstruction neu denken – Wer strategisch mitrechnet, baut öfter
Die Regeln verändern sich. ESG, Klimaziele, CO2-Bepreisung, Digitalisierung – das alles verlangt neue Wege in der Planung. Wer als Bauunternehmen wartet, bis die Ausschreibung kommt, hat den Moment verpasst. Wer vorher mitdenkt, sichert sich Einfluss.
Nicht als Erfüllungsgehilfe – sondern als Möglichmacher. Denn wer heute mitrechnet, baut morgen öfter.
www.metabuild.de
Die Spezifikation 1Lieferschein 1.00 ist freigegeben
Lieferscheine so bequem wie Bezahlen mit dem Handy
Peter Rösch, Initiative 1Lieferschein
Die Spezifikation 1Lieferschein 1.00 ist freigegeben. Der vollkommen digitale 1Lieferschein revolutioniert die Zusammenarbeit von Lieferanten und Bauunternehmen. Das offene Datenformat von 1LIeferschein können alle Beteiligten an der Logistikkette kostenfrei nutzen. Niemand muss mehr Papierlieferscheine sammeln, sortieren oder scannen. Lieferscheine werden so bequem, wie das Bezahlen mit dem Handy. Die Bauwirtschaft macht so einen sehr großen Schritt in der Digitalisierung. Millionen von Lieferscheinen fallen einfach weg.
Lieferscheine so bequem wie mit Handy bezahlen
1Lieferschein setzt den internationalen Standard für digitale Lieferscheine für Bauunternehmen, Baustoffhandel, Baugerätehersteller und Baudienstleister. Der digitale 1Lieferschein steht den Beteiligten an der Logistikkette in Echtzeit per Internet oder mobil auf dem Handy oder Tablet zur Verfügung. Das Quittieren eines Lieferscheins wird so einfach wie das kontaktlose Bezahlen mit dem Handy an der Kasse im Supermarkt.
Rechnungen automatisch prüfen
Mit dem strukturierten 1Lieferschein kann das Einkaufsprogramm oder das ERP-System beim Bauunternehmen automatisch die Eingangsrechnungen prüfen. Die Lagerverwaltung kann Werkzeuge oder Material ohne einen „Zettel” verrechnen, die Geräteverwaltung bucht eigene und Mietgeräte taggenau auf die Baustellen.
Lieferscheine nie mehr sortieren und manuell zusammenstellen
Für die Bauunternehmen stehen Erweiterungen für das automatisierte Verarbeiten von Lieferscheinen im 1Lieferschein-Format zur Verfügung: Die Disposition der Anlieferungen auf der Baustelle wird auf Kollisionen überwacht, der CO2-Fußabdruck aus Transport und gelieferten Material wird zusammengestellt, Eingangsrechnungen werden geprüft, Deckenbücher im Straßenbau und Betoniertagebücher im Brückenbau werden geführt.
Auftraggeber ersparen sich Prüfung von Millionen Papierlieferscheinen
Gerade auch die Auftraggeber profitieren vom strukturierten 1Lieferschein. Die Bauunternehmen übermitteln dem Auftraggeber oder der Bauüberwachung die Lieferscheine für Schüttgut als digitalen Datensatz 1Lieferschein. Das kann zeitgleich mit dem Einbau des Materials erfolgen. In der Mengenermittlung des Bauunternehmens zur Abrechnung der Bauleistung werden die Lieferscheinmengen automatisch den Einbaumengen gegenübergestellt. Die Bauüberwachung sieht die Gegenüberstellung der Werte der zugegangenen und der abgerechneten Lieferscheine. Das spart Papier und das Erstellen der Nachweislisten. Die ersten großen Auftraggeber nutzen diese neue Arbeitsweise. Damit vermeiden sie Millionen unstrukturierter Lieferscheine. Die Datenqualität aus den Lieferscheinen steigt und der Prüfaufwand sinkt drastisch.
Nur eine offene Schnittstelle erforderlich
Das digitale Format von 1Lieferschein kann von allen Beteiligten an der Logistikkette genutzt werden: Handel, Baugerätevermietungen, Mischanlagenbetreiber, Hersteller, Softwareanbieter für die eingesetzten Anlagen und Systeme brauchen nur noch dieses eine Format und somit eine offene Schnittstelle, damit sie Daten austauschen können. Damit entfällt das aufwendige Anbinden einzelner Systeme.
Kostenfreie Nutzung des Standards 1Lieferschein
Alle Beteiligten in der Prozesskette Bau können den digitalen Standard 1Lieferschein kostenfrei nutzen. Die „Initiative 1Lieferschein” macht damit den vollständig digitalen 1Lieferschein zum Standard
in- und außerhalb der Baubranche. Innovative Startups mit Apps für die Bauwirtschaft nutzen das 1Lieferschein-Format, Anbieter von Warenwirtschaftssystemen und Software zur Transportlogistik können den Transporteuren und Empfängern der Lieferungen die 1Lieferscheine auf dem Handy oder Tablet übergeben.
Mitmachen heißt Zeit und Geld sparen
Alle Handel treibenden Unternehmen, Hersteller, Dienstleister, Logistiker, Softwarelieferanten, Bauunternehmen und Auftraggeber sind eingeladen, den Standard 1Lieferschein und die Vorteile der Digitalisierung für sich zu nutzen. Die Spezifikation zum Standard 1Lieferschein steht kostenfrei auf der Homepage der Initiative 1Lieferschein zur Verfügung. Der Standard 1Lieferschein nutzt ausschließlich etablierte internationale Standards zur Beschreibung der Daten. Die strukturierten Belege können über frei verfügbare Übermittlungswege ausgetauscht werden. Die Daten bleiben in der Hoheit der Prozessbeteiligten.
Die Partner der Initiative 1Lieferschein unterstützen mit Prozess-Know-how von der automatischen Fakturierung, über die Rechnungsprüfung bis zur Einbindung in ERP-Systeme und BIM-Modelle.
Partner der Initiative 1Lieferschein sind mittelständische, große und kleine Bauunternehmen, Softwareanbieter, Baustofflieferanten, Mischanlagenbetreiber, Logistiker, Gerätevermietungen und zugehörige Verbände. Die „Initiative 1Lieferschein” freut sich unter 1Lieferschein.com auf Hinweise und Fragen rund um die Themen Logistik, Beschaffung und Lieferscheine.
www.1lieferschein.com
Auf Wachstumskurs – Zusammenschluss Bauunternehmen Bernhard Heckmann und Hugo Schneider
Mit dem Zusammenschluss der Bernhard Heckmann GmbH & Co. KG und der Hugo Schneider GmbH, beide aus Hamm, entsteht zum 1. Januar 2026 eines der größten familiengeführten Bauunternehmen in Nordrhein-Westfalen.
„Wir wachsen zusammen, um zusammen zu wachsen“, sagt Matthias Karnein. „Gemeinsam erhöhen wir die Strahlkraft im Markt und vergrößern uns in der Breite und Tiefe“, ergänzt Simon A. Schneider. Beide Geschäftsführer bilden die nächste Generation des neuen gemeinsamen Unternehmens HECKMANN & SCHNEIDER. Im Rahmen des Zusammenschlusses erfolgt auch die Übergabe der Unternehmensführung: Innerhalb der Heckmann-Unternehmensfamilie folgen Matthias und Jan Karnein ihrem Vater Martin Karnein. Simon A. Schneider tritt die Nachfolge seines Vaters Hans Joachim Schneider an. Zur Geschäftsführung des neuen Unternehmens gehören zudem Thomas Saerbeck und Milenko Pulic, die seit vielen Jahren bei Bernhard Heckmann in dieser Funktion tätig sind.
Zwei kerngesunde Unternehmen kommen zusammen
„Hier kommen zwei kerngesunde Unternehmen aus eigenem Willen zusammen. Schon in unseren ersten Gesprächen hat sich
gezeigt: Das passt!“, so Matthias Karnein zum übereinstimmenden Tenor. Die Bauunternehmen haben viele Gemeinsamkeiten. „Unsere Kunden schätzen beide Unternehmen für ihre Qualität, Kompetenz und Verlässlichkeit“, so Simon A. Schneider. „Mitarbeitende fühlen sich bei uns wohl, weil wir übergreifend die Werte eines Familienunternehmens leben.“
Neue
Möglichkeiten für die Kunden
Das Ziel des Zusammenschlusses: Mit unterschiedlichen Schwerpunkten im Hoch- und Tiefbau ergänzen sich die beiden Unternehmen. „Ein wichtiger Anstoß für den Zusammenschluss kam aus dem Markt: Im Bereich Energiewirtschaft stoßen wir derzeit an die Grenzen unserer Auslastung. Durch den Zusammenschluss ergeben sich neue Möglichkeiten für unsere Kunden“, erklärt Thomas Saerbeck. „Auch wir mussten in der Vergangenheit schon Anfragen aus Kapazitätsgründen absagen, die wir künftig annehmen können“, so Simon A. Schneider. „Mit dem Zusammenschluss von HECKMANN & SCHNEIDER liegt der nächste Meilenstein vor uns. Wir sind überzeugt, dass uns dieser Schritt in eine gute Zukunft führen wird.“ HECKMANN & SCHNEIDER wird etwa 500 Mitarbeitende zum Start beschäftigen. Ein Jahresumsatz von ca. 200 Mio. € Euro bis 2030 lautet das ambitionierte Ziel.
Alle Mitarbeitenden werden mitgenommen
Der neue Firmenname hat nach Meinung von Milenko Pulic einen guten Klang in der Region: “Bernhard Heckmann und Hugo Schneider sind beide bekannt dafür, dass sie zu dem stehen, was sie sagen.” Mit dem Zusammenschluss verfestigt HECKMANN & SCHNEIDER außerdem seinen Ruf als guter Arbeitgeber. Beide Unternehmensstandorte in Hamm bleiben erhalten, ebenso alle Arbeitsplätze. „Jeder Mitarbeitende wird mitgenommen, das ist uns sehr wichtig“, betont Thomas Saerbeck. „Wir werden sogar weiter einstellen! In unserer Region werden wir einer der größten Ausbildungsbetriebe sein“, sagt Milenko Pulic.
Der Tradition verbunden
Mit den Namen Bernhard Heckmann und Hugo Schneider verbinden Menschen in Hamm und weit über die Stadtgrenzen hinaus erfolgreiche Bauprojekte. Beide Unternehmen sind seit über 100 Jahren wesentlicher Bestandteil der Wirtschaftsleistung Westfalens und in ganz Deutschland tätig.
Die 1921 gegründete Bernhard Heckmann GmbH & Co. KG beschäftigt aktuelle etwa 330 Mitarbeitende und erwirtschaftete 2024 einen Jahresumsatz von ca. 90 Mio. €. Neben komplexen Tief- und Straßenbau sowie Gewerbe- und Industriebau ist das Unternehmen erfolgreich bei Bauprojekten für die Energiewirtschaft. Mit derzeit 70 Auszubildenden stellt das Unternehmen die höchste Ausbildungsquote im Baugewerbe in NRW. Die Bernhard Heckmann GmbH & Co. KG ist das größte Unternehmen der Heckmann-Unternehmensfamilie mit insgesamt 520 Mitarbeitenden. Die Unternehmen Heckmann Bau Brilon, Heckmann Bauplus,
Heckmann Service sowie Heckmann Bauland und Wohnraum bleiben eigenständig und sind nicht in den Zusammenschluss involviert.
Das Bauunternehmen Hugo Schneider feierte erst kürzlich das 100-jährige Bestehen und wird seit 1925 in vierter Generation geführt. Mit 180 Beschäftigten an den Standorten Hamm und Unna erwirtschaftete es im vergangenen Jahr 41 Mio. €. Neben komplexen Tief- und Straßenbau sowie Gewerbe- und Industriebau ist das Unternehmen auch im Hoch- und Ingenieurbau sowie in der Immobilien-Projektentwicklung erfolgreich am Markt. Auch Hugo Schneider zählt zu den ausgezeichneten Ausbildungsbetrieben in NRW.
www.heckmann-bau.de; www.hugoschneider.de
Das &-Zeichen verbindet. Die neue Geschäftsführung von Heckmann & Schneider stellt sich vor (von links nach rechts): Simon A. Schneider (Hugo Schneider), Thomas Saerbeck, Milenko Pulic und Matthias Karnein (alle Bernhard Heckmann)
Tief verwurzelt, weit vernetzt - ein Jubiläum, das wir feiern! 100-Jährige Jubiläumsfeier in der Maximilianhalle in Hamm
Ein Jahrhundert Bauen mit Leidenschaft
Ein Jubiläum, das verbindet: Vergangenheit feiern, Zukunft gestalten
2025 markiert ein besonderes Jahr für die H. Klostermann Baugesellschaft mbH – das Unternehmen blickt auf eine beeindruckende 100-jährige Geschichte zurück. Seit 1925 prägt Klostermann die deutsche Infrastruktur mit Kompetenz, Innovationskraft und einer tief verwurzelten Leidenschaft für das Bauen –insbesondere im Gleisbau und mit Beton.
Ein Fest für alle, die H. Klostermann geprägt haben
Dieses besondere Jubiläum wurde am 16. und 23. Mai 2025 in der Maximilianhalle in Hamm gefeiert – mit langjährigen Partnern, geschätzten Lieferanten, Wegbegleitern und natürlich den Menschen, die das Unternehmen ausmachen: den Klostermännern und Klosterfrauen.
Während die erste Veranstaltung ganz im Zeichen des Netzwerks stand, widmete sich die darauffolgende Feier ganz dem Team: Gemeinsam blickte man zurück auf Geschichten, Erinnerungen und Meilensteine – und voller Zuversicht nach vorn.
„Wir sind Wegbereiter für die Infrastruktur von morgen – und das seit 1925. Was uns dabei auszeichnet, ist unsere Leidenschaft fürs Bauen und unser starkes Team. Wir sind so gut, weil unsere Mitarbeiter es sind!“
– Erika M. Kühner, Geschäftsführerin H. Klostermann Baugesellschaft mbH
Dank und Wertschätzung standen im Mittelpunkt
In emotionalen Momenten wurde nicht nur auf die lange Unternehmensgeschichte zurückgeblickt, sondern vor allem auf diejenigen, die diese möglich gemacht haben: Mitarbeitende, die das Unternehmen seit Jahrzehnten prägen, Auszubildende, die hier ihre berufliche Reise begonnen haben, und Familien, die über Generationen hinweg Teil von H. Klostermann sind.
Ein großer Dank ging an alle Mitarbeitenden und ihre Familien –für ihr Vertrauen, ihre Unterstützung und ihren unermüdlichen Einsatz. Ohne sie wären 100 Jahre Erfolg nicht denkbar gewesen.
Grußworte aus Politik und Wirtschaft
Das Jubiläum wurde begleitet von wertschätzenden Worten bedeutender Persönlichkeiten: Marc Herter, (Oberbürgermeister der Stadt Hamm), Stefan Schreiber (Hauptgeschäftsführer IHK zu Dortmund), Beate Wiemann (Hauptgeschäftsführerin BAUINDUSTRIE NRW e.V.) und Michael Gilka (Hauptgeschäftsführer der BVMB) gratulierten herzlich und würdigten die Rolle von H. Klostermann als leistungsstarken, verlässlichen und zukunftsorientierten Mittelständler.
Vier Generationen – Ein starkes Team für die Zukunft
Seit vier Generationen steht der Name Klostermann für Qualität, Engagement und Innovationsfreude. Die Verbindung aus überliefertem Know-how und neuen Perspektiven macht das Unternehmen zu einem der führenden Baupartner in Deutschland:
– Erfahrung trifft Innovation: Langjährige Mitarbeitende bringen wertvolles Wissen ein, neue Talente sorgen für frische Impulse.
– Teamwork über Generationen hinweg: Der intergenerationelle Austausch ist zentraler Bestandteil des Erfolgs. – Werte, die bleiben: Verlässlichkeit, Verantwortung und Leidenschaft für das Bauhandwerk sind seit jeher fest verankert. – Gemeinsam weiter wachsen: Nur durch den Dialog zwischen jungen und erfahrenen Mitarbeitenden kann nachhaltige Entwicklung gelingen.
100 Jahre H. Klostermann ist auch maßgeblich der Erfolg dieser „Klostermänner und Klosterfrauen“
100 Jahre H. Klostermann Baugesellschaft mbH. Was für ein Meilenstein – oder sagen wir lieber heute: Was für ein beeindruckender Streckenkilometer!
Und es tut Klostermann auch gut – ja, es setzt ein echtes Zeichen – dass eine Frau als Geschäftsführerin und Gesellschafterin dieses Unternehmen mitgestaltet, voranbringt und modernisiert. Im Eisenbahnbau ist immer Anpassung und Flexibilität notwendig. Und dieser Wandel ist großartig gelungen und ich bin überzeugt, dies wird sich in den nächsten Jahrzehnten weiter erfolgreich fortsetzen.
„Herzlichen Glückwunsch, liebe Klostermänner und Klosterfrauen der H. Klostermann Baugesellschaft mbH, liebe Gesellschafter und Geschäftsführer“
Zu 100 Jahren Verlässlichkeit auf der Strecke, zu 100 Jahren Fortschritt unter Hochspannung, und zu 100 Jahren: „Geht nicht – gibt’s nicht!“
Auf die nächsten Jahrzehnte erfolgreicher Zusammenarbeit, auf neue Projekte, neue Herausforderungen – und neue Talente, die bei Euch nicht nur einen Job finden – sondern eine echte Perspektive.
Denn auch in den nächsten 100 Jahren gilt –wo immer Züge unterwegs sind, wird die H. Klostermann Baugesellschaft mbH wissen, wo’s langgeht.
Glück auf!
~ Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V.
Gründer Heinrich Klostermann
Fotos: H. Klostermann Baugesellschaft mbH
Brücke
fertig,
Rechnung
klar - schneller denn je!
Strukturierte Mengenermittlung hilft dabei
Es ist unbestritten, dass in Deutschland in den nächsten Jahren unzählige Brücken saniert oder neu gebaut werden müssen. Dies führt nicht nur zu vielen Staus, sondern auch zu einem enormen C02-Ausstoß. Eine bereits mehrfach praktizierte Lösung zur beschleunigten Realisierung von Brückenbauwerken hat das Bauunternehmen Echterhoff mit der Expressbrücke geschaffen. Um auch die Mengenermittlung und Abrechnung für konventionelle Baustellen zu beschleunigen, setzt der Mittelständler auf die Expressabrechnung mit MWM-Libero.
Aktuelle Zahlen belegen den enormen Bedarf an Ersatzneubauten von Brücken in Deutschland: ca. 8.000 Autobahnbrücken und 3.000 Bundesstraßenbrücken halten den heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr stand und sind zu ersetzen. Die Kommunen in Deutschland verfügen über 67.000 Brücken mit einer Gesamtlänge von mehr als 3.600 km. Rund die Hälfte davon ist laut einer Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) aus dem Jahr 2023 in einem schlechten Zustand. Viele dieser Brücken müssen daher bis zum Jahr 2030 entweder saniert oder komplett neu gebaut werden. Hinzu kommen rund 11.000 Eisenbahnbrücken, die älter als 100 Jahre sind und in absehbarer Zeit ersetzt werden müssen. * Der Bedarf ist also gewaltig.
Dazu hat es eine Expressbrücke als modulares Bausystem entwickelt, um die Bauzeiten von Straßen- und Eisenbahnbrücken deutlich zu verkürzen. Diese lässt sich für ca. 80 % aller Brückenersatzneubauten in Deutschland einsetzen. Schnelleres Bauen führt zu weniger Staus und Zugausfällen - und damit zu erheblichen CO2Einsparungen und weniger volkswirtschaftlichen Schäden. Außerdem schont es die Nerven aller Beteiligten.
Aufwand für Abrechnung und Prüfung reduzieren
Die Expressbrücken konnten schon mehrfach refolgreich abgewickelt werden. Für die konventionellen Baustellen plant Echterhoff jetzt die Expressabrechnung. Dazu organisierte man zusammen mit dem Softwarehaus MWM Software & Beratung weitere Möglichkeiten, Anlagen im Aufmaß und in der Mengenermittlung zu übernehmen.
Das in fünfter Generation geführte Bauunternehmen Echterhoff erbringt mit über 500 Mitarbeitenden an neun Standorten Leistungen im Ingenieur-, Kanal- und Rohrleitungsbau sowie im Spezialtiefbau. Darüber hinaus ist das mittelständische Unternehmen im Industrie- und Schlüsselfertigbau sowie in der Projektentwicklung tätig. Eine wesentliche Aufgabe sieht das Familienunternehmen in der Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur.
Abb. 1: Verschiedene Anlagen in einer Bauabrechnung mit MWM-Libero
Vereinfachung der Anlagenverwaltung
Echterhoff forderte eine gut strukturierte und nachvollziehbare Mengenermittlung, die zudem transparent und präzise sein müsse. Und damit es schnell geht, sollte die Mengenermittlung in einem Arbeitsgang erstellt und nur einmal angefasst werden. Neue Funktionalitäten im Aufmaß-, Mengenermittlungs-, Abrechnungs- und XRechnungsprogramm MWM-Libero unterstützen das Bauunternehmen dabei. Diese vereinfachen die Verwaltung der Anlagen in einer Mengenermittlung erheblich.
Digitale Anlagen oder Anhänge zu einer Mengenermittlung sind z.B. Fotos, Zeichnungen, Lieferscheine, Stundenzettel etc.. Liegt eine Anlage nicht in digitaler Form vor, kann durch einfaches Fotografieren mit dem Smartphone eine Datei erstellt werden. Die Anlagen werden dann zur besseren Prüfbarkeit Positionen und Aufmaßblättern zugeordnet. Dieser Vorgang ist in der GAEB-zertifizierten Software MWM-Libero auf Knopfdruck möglich. Dazu wählt der Abrechner die Anlage aus, die sich z.B. auf einem externen Speicher befinden kann, und kopiert sie neben der Zuordnung zum entsprechenden Aufmaßblatt auch in den Anlagenspeicher von MWM-Libero. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass bei einer späteren Rechnungsprüfung die benötigten Anlagen zur Verfügung stehen.
Im Anlagenspeicher können verschiedene Anlagen gespeichert werden. Zur besseren Übersicht werden diese dem Abrechner in einer Vorschau angezeigt. Die über die gesamte Bauzeit gesammelten Anlagen werden mit allen Daten des Bauvorhabens in MWM-Libero gespeichert. Der Anlagenspeicher sorgt auch dafür, dass Anlagen, die in mehreren Positionen vorkommen, nur einmal gespeichert werden.
Um einen Ausdruck der Mengenermittlung zu erstellen, muss der Anwender lediglich die entsprechende Ausgabe auswählen, die Anlagen werden automatisch mit den entsprechenden Positionen oder Aufmaßblättern ausgedruckt. Dabei werden Anlagen wie Bild- und PDF-Dateien automatisch unterschiedlich behandelt. So erzeugt eine PDF-Datei immer ein neues Blatt, der Inhalt wird
etwas verkleinert mit dem Firmenkopf von Echterhoff und den notwendigen Hinweisen dargestellt. Bilder werden in den Berechnungselementen dargestellt.
Aus dem Anhangspeicher kann der Abrechner alle relevanten Daten, die in mehreren Jahren gesammelt wurden, mit einem Knopfdruck dem Auftraggeber als gepackte zip-Datei zur Verfügung stellen. MWM-Libero überwacht die Verwaltung der Anlagen. Aus dem Anhangspeicher können Anlagen, die noch mit Positionen verknüpft sind, nicht gelöscht werden,.
Die moderne Austauschdatei X31 von GAEB DA XML 3.3 erlaubt es, Anlagen mit in der XML auszugeben. Daher hat das Softwarehaus diesen Export ebenfalls optional realisiert. Da es die XRechnung erlaubt, im Container der Rechnung Anlagen zu transportieren, hat der Abrechner jederzeit alle Anlage dafür mit einem Knopfdruck im Zugriff. Auch beim Import einer X31-Datei mit enthaltenen Anlagen werden diese automatisch aus der XML-Datei extrahiert und in den Anhangspeicher mit aufgenommen.
So führt Echterhoff nicht nur Baumaßnahmen im Express durch, sondern auch die Mengenermittlung und Abrechnung der konventionellen Baustellen schnell und unkompliziert mit MWM-Libero, denn Zeit ist Geld.
Abb. 2: Darstellung von Anlagen in den Aufmaßblättern in MWM-Libero
Abb. 3: Darstellung von Anlagen (Fotos) in den Aufmaßblättern in MWM-Libero
Digitalisierung, KI und WhatsApp – Wie Müller Bau den Wandel auf der Baustelle lebt
von Jacqueline Kostka und Diego Cisterna
Die Bauwirtschaft kämpft seit Jahrzehnten mit einem grundlegenden Problem: niedrige Effizienzsteigerung im Vergleich zu anderen Branchen. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI), bereits erfolgreich in Branchen wie der Automobilindustrie und dem Gesundheitswesen im Einsatz, bieten enormes Potenzial. Doch trotz Trendthemen wie KI bleiben große Innovationen im Bauwesen bislang aus. Building Information Modeling (BIM), eine Methode mit hohem Potenzial, wird immer noch kaum flächendeckend eingesetzt. Warum? Weil der Umstieg auf komplexe Systeme wie BIM erhebliche Energie und Ressourcen im Bereich Change Management verlangt.
Der Schlüssel zum Wandel liegt daher in kleinen, aber effektiven Schritten. Viele neue Apps versuchen, spezifische Herausforderungen zu lösen, scheitern jedoch oft an der Baustellenrealität: Baustellenmitarbeiter wollen ihre Arbeit erledigen, nicht ständig neue Software in jeder Baustelle lernen. Genau hier setzt Valoon an.
Valoon: Digitalisierung auf die einfachste Art
Valoon unterstützt die Bauindustrie bei der Digitalisierung, ohne Gewohnheiten radikal zu verändern. Wie? Durch die Integration direkt in beliebte Messenger-Dienste wie WhatsApp, ohne Schulungsaufwand oder komplizierte Installationen – einfach, praktisch und alltagstauglich.
Vom Zettel zur smarten Lösung – Müller Bau zeigt, wie WhatsApp im Bau wirklich hilft
Wie dieser Ansatz in der Praxis funktioniert, zeigt das Beispiel von Müller Bau.
Müller Bau ist ein familiengeführtes Bauunternehmen mit Sitz in Mettendorf (DE) und Bettel (LU), gegründet von Walter Müller und heute in zweiter Generation von Rainer Müller geführt.
Das Unternehmen entstand im rheinland-pfälzischen Sinspelt und beschäftigt heute rund 30 Mitarbeitende. Das Leistungsspektrum reicht vom klassischen Hochbau über Wohnanlagen und landwirtschaftliche Gebäude bis hin zu Außenanlagen und Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.
Was Müller Bau auszeichnet, ist eine solide Ausführung, technisches Know-how und ein eingespieltes Team – viele davon selbst ausgebildet.
Mehr Infos zu den Leistungen gibt es auf der Website: www.mueller-massivbau.com
Auch in Sachen Digitalisierung geht Müller Bau praxisnah vor: Statt aufwendiger Systeme setzt das Team auf Lösungen, die sich leicht in den Arbeitsalltag integrieren lassen. Für die Kommunikation auf der Baustelle nutzen sie WhatsApp – ein vertrauter Kanal, der
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ohnehin von allen verwendet wird. Aber eben nicht allein, sondern kombiniert mit einem Tool, das aus spontaner Kommunikation echte Struktur macht: Valoon.
WhatsApp im Bau – das vertraute Tool wird zum digitalen Hebel
Auf vielen Baustellen ist es längst Alltag: Absprachen per WhatsApp.
Was im Privaten längst Standard ist, hat auch im Handwerk seinen festen Platz gefunden. Kein anderes Kommunikationstool ist so verbreitet, so einfach und so intuitiv nutzbar – egal ob Bauleiter, SHK-Meister oder Lagerkraft.
Bei Müller Bau wird WhatsApp gezielt eingesetzt – nicht als Notlösung, sondern als Teil eines durchdachten digitalen Workflows. Denn der Messenger ist nicht nur schnell und praktisch, sondern lässt sich mit dem richtigen System im Hintergrund sogar professionell nutzen.
Der Unterschied: Müller Bau kombiniert WhatsApp mit Valoon –und bringt damit Struktur, Übersicht und Sicherheit in die Kommunikation.
Ob Bestellungen, Aufmaße oder Mängel: Was früher handschriftlich auf Zetteln festgehalten wurde, läuft heute per WhatsAppNachricht direkt ins System – und wird dort sauber dokumentiert, zugeordnet und weiterverarbeitet.
Was das im Alltag konkret heißt, zeigen wir dir im nächsten Abschnitt – mit echten Stimmen aus dem Unternehmen.
So nutzt Müller Bau WhatsApp + Valoon im Alltag
Bei Müller Bau ist Digitalisierung kein Schlagwort – sondern gelebte Realität. Und das funktioniert nur mit Tools, die sich in den Baustellenalltag einfügen, nicht dagegen arbeiten. Deshalb setzt das Team auf das, was sowieso schon da ist: WhatsApp.
In Verbindung mit Valoon wird daraus ein smarter Kommunikationskanal, der mehr kann: Nachrichten strukturieren, Inhalte automatisch Projekten zuordnen, Aufgaben erfassen – und alles nachvollziehbar dokumentieren.
SHK-Bereich: Bestellungen per WhatsApp
„Ich schreibe über WhatsApp, was ich brauche – Valoon macht daraus automatisch ein Ticket. Im Lager wird’s vorbereitet, ich hol’s einfach ab. Früher: Zettel. Heute: digital.“
– Mathew Schlöder, SHK-Meister bei Müller Bau
Mathew nutzt WhatsApp, um Material schnell und unkompliziert zu bestellen – direkt von der Baustelle. Valoon verarbeitet die Nachricht im Hintergrund und legt ein Ticket im System an. So landet der Auftrag direkt im Lager – ohne Rückfragen, ohne Papier.
Das spart nicht nur Zeit, sondern sorgt auch dafür, dass jede Bestellung dokumentiert und nachvollziehbar ist – mit Projektbezug und Zeitstempel.
Lager: Klarer Überblick statt Zettelwirtschaft
„Früher kamen die Bestellungen auf Zetteln oder irgendwie über WhatsApp. Jetzt läuft alles sauber über Valoon – strukturiert, nachvollziehbar, schneller.“
– Helmut Kolbet, Lagerlogistik bei Müller Bau
Für Helmut bringt Valoon genau das, was früher gefehlt hat: Übersicht. Bestellungen werden eindeutig zugewiesen, sind direkt im System sichtbar und können schnell vorbereitet werden. Kein Scrollen durch Chats, keine Missverständnisse.
Das sorgt für reibungslose Abläufe – gerade in stressigen Momenten auf der Baustelle oder im Lager.
Buchhaltung & Dokumentation: Alles sauber zugeordnet
„Aufmaße, Rapporte, Fotos – alles kommt digital rein und wird direkt dem richtigen Projekt zugeordnet. Keine Zettel mehr, kein Chaos.“ – Jutta Hermann, Lohn- und Finanzbuchhaltung bei Müller Bau
Auch im Büro zahlt sich die Verbindung von WhatsApp und Valoon aus. Fotos von der Baustelle, Rapporte oder Stundenlisten werden nicht mehr mühsam gesammelt – sondern automatisch im Projekt abgelegt. So entsteht ganz nebenbei eine vollständige digitale Baudokumentation.
Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und sorgt für maximale Transparenz – für die Buchhaltung, die Projektleitung und die spätere Abrechnung.
Bild 2: Direkt im Einsatz: Valoon-Chatbot auf der Baustelle.
Bild 3: Im Einsatz im Büro: Digitale Buchhaltung mit Valoon. Foto:
Warum Müller Bau digitaler arbeitet als viele andere – und was andere davon lernen können
Viele Bauunternehmen reden über Digitalisierung – Müller Bau lebt sie.
Nicht mit komplizierter Software oder aufwendigen IT-Projekten, sondern mit einem einfachen, durchdachten Ansatz, der genau da ansetzt, wo der Baustellenalltag stattfindet: bei WhatsApp.
Das Erfolgsgeheimnis? Statt neue Prozesse überzustülpen, nutzt Müllerbau vorhandene Werkzeuge – und erweitert sie mit einem Tool, das für echte Baustellen gemacht ist: Valoon.
Die Vorteile zeigen sich im Alltag:
– Die Kommunikation läuft schnell und intuitiv über WhatsApp – ohne Einarbeitung oder App-Zwang.
Valoon sorgt im Hintergrund für Struktur, Dokumentation und Zuordnung.
– Informationen gehen nicht mehr verloren, sondern landen genau da, wo sie gebraucht werden.
Büro und Baustelle rücken näher zusammen – in Echtzeit, ohne Mehraufwand.
Digitalisierung muss nicht kompliziert sein. Sie muss funktionieren.
Müller Bau zeigt, dass echte digitale Transformation nicht bei der Hardware beginnt, sondern bei der Haltung: Wer offen ist für neue Wege und gleichzeitig die Realität auf der Baustelle versteht, kann mit kleinen Schritten Großes bewirken.
Und genau das macht Müller Bau zu einem Vorbild – für viele andere Betriebe, die bereit sind, den nächsten Schritt zu gehen.
Mehr als nur Chat: Was Müller Bau mit WhatsApp wirklich erreicht.
Ob SHK-Meister, Lagerlogistik oder Bauleitung – bei Müller Bau zeigt sich: WhatsApp im Bau ist längst Realität. Der Messenger sorgt für schnelle Kommunikation, ist intuitiv bedienbar und bei allen Mitarbeitenden ohnehin im Einsatz.
Doch erst durch die Verbindung mit Valoon wird daraus ein echtes digitales Werkzeug:
– Informationen werden geordnet, – Prozesse vereinheitlicht, – Dokumentationen automatisiert, – und der Alltag auf der Baustelle nachhaltig erleichtert.
Müller Bau beweist, dass Digitalisierung nicht teuer, aufwendig oder techniklastig sein muss.
Im Gegenteil: Wenn vorhandene Tools clever ergänzt werden, entsteht daraus eine Lösung, die wirklich funktioniert – für alle Beteiligten.
WhatsApp bleibt. Valoon macht’s besser.
Ausblick: Von smarter Kommunikation zur KIgestützten Informationsstrukturierung
Der nächste Entwicklungsschritt bei Valoon ist bereits in Arbeit: KI-gestützte Agenten, die direkt in bestehende WhatsAppGruppen integriert werden. Diese erkennen und strukturieren Informationen automatisch – noch intuitiver und effizienter als herkömmliche Chatbots. Auf diese Weise wird aus alltäglicher Kommunikation eine durchsuchbare, klar organisierte Projektdokumentation – ganz ohne zusätzlichen Aufwand für die Nutzenden.
Der große Vorteil: Die Mitarbeitenden müssen ihr gewohntes Verhalten nicht ändern – sie kommunizieren weiterhin wie immer über WhatsApp-Gruppen. Der KI-Agent liest mit, erkennt relevante Inhalte und strukturiert die Informationen automatisch. Wie ein digitaler Assistent, der rund um die Uhr im Einsatz ist, entstehen so ganz nebenbei Tickets, Aufträge oder Berichte – ohne zusätzlichen Aufwand.
Die Vorteile auf einen Blick:
9 100 % Erfassung der Informationen ohne Medienbrüche oder Parallelprozesse
9 Transparenz im Team, da alles sichtbar im Gruppenchat abläuft
9 Automatische Erkennung von Inhalten – auch auf Fotos
9 Export der Daten im gewünschten Format, ohne manuelles Übertragen in Excel oder andere Tools
Dieser Ansatz hat das Potenzial, die Zusammenarbeit auf der Baustelle grundlegend zu verändern – effizient, transparent und vollständig integriert in den Alltag der Nutzenden.
Valoon geht mit KI-gestützten Agenten den nächsten Schritt –direkt aus dem Gruppenchat zur strukturierten Information. Ganz ohne Umwege. www.valoon.chat
Foto: Website Müller Bau GmbH
Stadion XXL – Komplettlösung für Kranund Logistikeinsatz in Saudi-Arabien
Riad im Juni 2025 – Es ist eines der prestigeträchtigsten Bauprojekte Saudi-Arabiens: das Prince-Mohammed-Bin-Salman-Stadion in Qiddiya. Und Wolffkran hat bei diesem spektakulären Projekt den Zuschlag für ein umfassendes Komplettpaket aus Kranen, Logistik und Personal erhalten. Die offizielle Bekanntgabe der Vertragsunterzeichnung fand am Abend des 28. Mai in Riad im Beisein hochrangiger Vertreter von Wolffkran und der Qiddiya Investment Company statt.
Das Prince-Mohammed-Bin-Salman-Stadion ist Teil des Megaprojekts Qiddiya und wird einer der Austragungsorte der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2034 sein. – Außergewöhnliche Architektur und komplexe ingenieurtechnische Anforderungen: Bei der Umsetzung dieses Projekts übernimmt Wolffkran eine zentrale Rolle.
Insgesamt werden 21 WOLFF-Turmdrehkrane auf der Baustelle zum Einsatz kommen, darunter acht WOLFF 1250 B, neun WOLFF 630 B, drei WOLFF 7534 Clear und ein WOLFF 8038 Clear. Falls erforderlich, könnte das WOLFF Rudel im weiteren Projektverlauf noch erweitert werden. Alle Krane werden gemietet und direkt vor Ort von Wolffkran montiert, gewartet und betrieben. Ein WOLFF 1250 B und zwei WOLFF 630 B erreichen dabei frei stehende Höhen von über 100 m – und zählen damit zu den höchsten frei stehenden Turmdrehkranen des Landes.
Sonderlösung für extreme Anforderungen
Um diese frei stehenden Höhen trotz der zu erwartenden hohen Windgeschwindigkeiten auf der Baustelle (bis hin zu Kategorie D50) realisieren zu können, entwickelte Wolffkran ein neues
Turmelement: das WOLFF XT 33. Mit einer Breite von 3,3 m und einer Höhe von 6,0 m verfügt es über eine besonders robuste Bauweise, die einen sicheren Kranbetrieb auch unter extremen Windbedingungen ermöglicht. Mit dieser Neuentwicklung stelle man einmal mehr unter Beweis, dass man bereit sei, über Standardlösungen hinauszugehen, so Dr. Peter Schiefer, Inhaber und Verwaltungsrat der Wolffkran Holding AG.
Mehr als Technik: Menschen, Planung, Leistung
Auch logistisch ist das Projekt herausfordernd: Die Baustelle liegt exponiert auf einer Klippe außerhalb Riads und erfordert ein maßgeschneidertes Kran- und Transportkonzept. Wolffkran liefert nicht nur die Krane, sondern übernimmt auch die Planung, Logistik, Montage und Demontage sowie den Betrieb der Krane während der gesamten Bauphase. Rund 180 Wolffkran-Fachkräfte werden vor Ort im Einsatz sein. Alle Krane sind für mehr Sicherheit und Komfort mit Personenaufzügen ausgestattet sowie mit der WOLFF Link-Technologie die Echtzeitüberwachung, Ferndiagnose und vorausschauende Wartung ermöglicht – für größtmögliche Effizienz und minimale Stillstandszeiten.
Das Stadion ist Teil der nationalen Strategie zur wirtschaftlichen Diversifizierung und umfassenden Transformation des Königreichs.
www.wolffkran.com
v.l.n.r.: Tariq Al-Sawaie, Managing Director, Wolffkran for Equipment (KSA), Duncan Salt, CEO Wolffkran, Bander Al-Zamil, President, Zamil Group Real Estate Company, Paul Phillips, Head of Stadium Development bei Qiddiya, Dr. Peter Schiefer, Eigentümer von Wolffkran, Nasser al Zamil, General Manager bei Zamil Trade and Services (Riad).
Foto: Wolffkran
Next Level BIM: Wie KI die Zukunft des Planens und Bauens gestaltet
KI hat die AEC-Branche erreicht – und sie bleibt. Ob bei der Entwurfsunterstützung, Datenanalyse oder Automatisierung: KI-gestützte Tools verändern schon heute die Art, wie wir planen und bauen. Doch was davon ist reif für den Praxiseinsatz – und was noch Zukunftsmusik? Darüber spricht Stefan Kaufmann, Produktmanager für BIM-Strategie und neue Technologien bei ALLPLAN. Im Interview gibt er einen Überblick über aktuelle Entwicklungen, konkrete Anwendungsfälle und seine Einschätzung zur Zukunft der KI im Bauwesen.
Stefan Kaufmann, Produktmanager für BIM-Strategie und neue Technologien bei ALLPLAN.
UBB: Herr Kaufmann, wie wird KI derzeit in der AEC-Branche eingesetzt, und was sind so die wichtigsten Anwendungen – sowohl heute als auch in Zukunft?
Stefan Kaufmann: KI in der AEC-Branche hat sich in zwei Richtungen entwickelt: Erstens gibt es breit einsetzbare, universelle KIAnwendungen wie Chatbots und Bildgeneratoren. Zweitens gibt es sehr fokussierte Tools, die spezifische Aufgaben lösen, wie etwa die Klassifizierung von Punktwolken oder die Überwachung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Am beeindruckendsten unterstützt KI dort, wo breites Wissen erforderlich ist oder repetitive, wenig wertschöpfende Aufgaben ersetzt werden können. Dadurch gewinnen Fachleute Zeit für strategische und kreative Tätigkeiten.
Auf praktischer Ebene wird KI derzeit in vielen Bereichen eingesetzt: etwa bei Textübersetzungen, Recherchen zu Gebäudetechnik oder der Verwaltung von Projektunterlagen. Es gibt auch „Any2BIM-Dienste“, die Daten aus Zeichnungen oder Punktwolken in BIM-Modelle umwandeln und bereits in der Projektvorbereitung den manuellen Aufwand von Planungsteams reduzieren.
Vortrainierte Modelle extrahieren heute strukturierte Informationen aus unstrukturierten Quellen wie PDF-Plänen und nutzen diese, um Wissensgraphen zu erstellen und Projektdaten intelligent zu verknüpfen. Wir prüfen laufend multimodale KI-Modelle, die unsere Kunden in Zukunft bei komplexen Bauprojekten unterstützen. Die Verarbeitung großer Mengen an 2D-Informationen kann mit solchen Technologien entscheidend optimiert werden.
Die meisten Probleme, mit denen sich Planende befassen, sind aber noch zu komplex, um sie mit einem einzigen KI-Schritt zu lösen. Daher sind die sich derzeit entwickelnden Reasoning-Modelle ein echter Gamechanger. Sie analysieren komplexe Fragestellungen tiefgreifend, zerlegen sie in strukturierte, handhabbare Probleme und liefern mehrstufige Lösungen. Sie können mit großen
Datensätzen aus verschiedenen Quellen wie BIM-Dateien und Tabellenkalkulationen arbeiten und ermöglichen so fortschrittliche Analysen, Entscheidungen in Echtzeit und optimierte Arbeitsabläufe.
UBB: Was ist mit generativer KI – wie hilft sie in den frühen Phasen des Designs?
Kaufmann: Diffusionsmodelle erweisen sich beispielsweise als nützlich, um erste Designideen zu entwickeln. Werkzeuge wie der AI Visualizer von Nemetschek erstellen Bilder, mit denen Architekt:innen architektonische Stile und Materialien in Sekundenschnelle erkunden können. Moderne Bildgeneratoren ermöglichen zudem eine präzisere Anpassung, beispielsweise die interaktive Veränderung von Fassadenmaterialien oder das Einfügen von Personen.
Es gibt auch erste Tools, die 2D-Eingaben in 3D-Modelle umwandeln. So können z. B. aus einfachen Beschreibungen über IFCPrompts strukturierte BIM-Daten erzeugt werden – allerdings bislang noch mit begrenzter architektonischer Qualität. KI kann auch bei der Erstellung von Raumbüchern und dem Verständnis von Normen und Standards helfen und somit die Entwurfsqualität bereits in frühen Phasen verbessern.
1: Mit dem AI
in ALLPLAN 2025 lassen sich in Sekundenschnelle realistische Bilder erzeugen, mit denen sich mühelos Stile, Materialien und Einrichtungselemente testen lassen.
UBB: Wie beeinflusst KI das parametrische und rechnerische Design?
Kaufmann: Die Zukunft liegt in der Konvergenz statistischer Methoden wie dem maschinellen Lernen und logischer Ansätze wie der parametrischen Modellierung. Es zeichnen sich zwei vielversprechende Richtungen ab: Erstens die Erzeugung von Agenten aus parametrischen Modellen, die durch KI an den Kontext im Gebäudemodell angepasst werden. Zweitens die Befähigung der KI, aus vorhandenen, auch nicht parametrischen CAD-Modellen, neue parametrische Modelle zu erstellen. Dieser hybride Ansatz eröffnet spannende Möglichkeiten. Ich glaube nicht, dass wir innerhalb der nächsten drei Jahre eine universell einsetzbare KI sehen
Bild
Visualizer
werden, die den gesamten Design- und Konstruktionsprozess autonom beherrscht und dabei Designs in menschlicher Qualität liefert. Wahrscheinlicher ist das Aufkommen von CAD-Assistenten, die Planenden ihre eigenen konstruktiven Lösungen aus Archivprojekten beim Konstruieren vorschlägt.
UBB: Wie kommt KI in Verbindung mit BIM zum Einsatz?
Kaufmann: KI wird zunehmend zu einem zentralen Bestandteil von BIM-Arbeitsabläufen. Mithilfe von Analysetools lassen sich BIMDatenbanken direkt abfragen, beispielsweise indem man das Modell auffordert, Mengen zu extrahieren oder bestimmte Elemente zu lokalisieren. KI hilft auch dabei, interne Standards auf projektspezifische Anforderungen abzubilden. Dieser Prozess ist derzeit noch manuell und fehleranfällig. Ein weiterer wachsender Bereich ist die Modellanreicherung, ebenso wie die Automatisierung der Zeichnungserstellung, die paradoxerweise nach wie vor eine äußerst zeitintensive Aufgabe in BIM-Projekten ist.
UBB: KI wird oft im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit diskutiert. Wie kann sie grünere Baupraktiken unterstützen?
Kaufmann: Die Umsetzung nachhaltiger Designs ist eher mühsam als komplex. KI kann viele dieser Aufgaben effizienter gestalten –z. B. die Zuordnung von Bauteilen zu Materialsystemen oder die Empfehlung geeigneter Materialien und Konstruktionslösungen. Am Georg-Nemetschek-Institut erforschen wir auch, wie KI die AEC-Industrie auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft unterstützen kann. Die Fähigkeit der KI, Sensordaten auszuwerten, kann helfen, die strukturelle Integrität von Betonelementen ohne zerstörende Tests zu beurteilen – was besonders für die Überwachung von Korrosion in der Stahlbewehrung relevant ist.
UBB: Welche ethischen und rechtlichen Bedenken sollte die Branche beachten?
Kaufmann: Datenschutz und geistiges Eigentum sind zentrale Themen, wenn es um KI geht. Gerade in Europa sorgen klare Vorschriften dafür, dass verantwortungsvoll mit Kundendaten umgegangen wird. Bei ALLPLAN haben wir uns beispielsweise verpflichtet, keine Kundendaten zum Trainieren von KI-Modellen zu verwenden und sie bei der Nutzung unserer KI-Dienste gemäß dem strengen europäischen Recht zu schützen. Vertrauen und Transparenz sind
entscheidend. Da KI zunehmend in den Arbeitsalltag integriert wird, sind klare ethische Standards erforderlich, um langfristig Akzeptanz und Vertrauen zu schaffen.
UBB: Vor welchen Herausforderungen stehen Unternehmen, wenn sie versuchen, KI zu implementieren?
Kaufmann: Eine große Herausforderung ist die richtige Priorisierung. Was heute als innovativ gilt, kann morgen bereits durch ein neues Tool überholt sein. Deshalb ist es wichtig, sich auf bereichsspezifische Lösungen zu konzentrieren. Ein weiteres zentrales Hindernis ist der Zugang zu sauberen, strukturierten Daten. Ohne diese können selbst die besten KI-Tools keine belastbaren Ergebnisse liefern. Datenqualität ist das A und O.
UBB: Welchen Rat würden Sie Unternehmen geben, die gerade erst anfangen, sich mit KI zu beschäftigen?
Kaufmann: Der wichtigste Schritt ist die Organisation und Konsolidierung von Daten. Zwar entwickeln sich KI-Tools rasant weiter, doch ihre Wirksamkeit hängt entscheidend von der Qualität und Struktur der zugrunde liegenden Daten ab. Stellen Sie sicher, dass Ihre Projektdaten zugänglich, konsistent und unter Ihrer Kontrolle sind. Nur dann sind Sie bereit, die Potenziale neuer Werkzeuge und Innovationen voll auszuschöpfen.
UBB: Herr Kaufmann, abschließend die Frage: Was begeistert Sie am meisten an KI in der AEC-Branche?
Kaufmann: Wir erleben derzeit die bedeutendste und umfassendste technologische Entwicklung der Menschheitsgeschichte – im Zeitraffer. Jede Woche gibt es neue Durchbrüche in der Entwicklung von KI, die noch vor wenigen Monaten undenkbar gewesen wären. Probleme, die jahrzehntelang bestanden, werden jetzt gelöst. Die eigentliche Chance liegt darin, KI wirklich nutzbar zu machen und die Art und Weise, wie wir planen und bauen, grundlegend zu verändern – und zwar in der konkreten Praxis von CAX, nicht nur auf PowerPoint-Folien. Die Zukunft der AEC-Branche wird bereits heute gestaltet.
UBB: Herr Kaufmann, haben Sie Dank für dieses Gespräch.
*Die Fragen stellte Burkhard Talebitari www.allplan.com
Bild 2: Der AI Visualizer steigert die Kreativität von der ersten Skizze an.
Flughafen Tegel: Willkommensschule in drei Monaten realisiert
Ein wirkliches Vorzeigeprojekt: Ca. 300 ukrainische Kinder und Jugendliche finden in der Willkommensschule auf dem Gelände des Flughafens Tegel Betreuung. Von der Kita im EG bis hin zur Oberschule im dritten Stock, welche Platz für die Ältesten bietet. Insgesamt umfasst die dreigeschossige Anlage ca. 1.600 m². Die Fachabteilung Raumsysteme von Zeppelin Rental hat das Projekt realisiert – und das in runden drei Monaten.
„Zwischen Auftragserteilung und Übergabe lagen nur rund drei Monate“, so Christina Poltz, Vertriebsrepräsentantin Raumsysteme bei Zeppelin Rental. Ziel dieses Projektes ist es, den Kindern und Jugendlichen, die im Ankunftszentrum Tegel untergebracht sind, die Möglichkeit zu geben, schnell Deutsch zu lernen und ihre Ausbildung möglichst lückenlos weiterzuführen. „Neben dem eng getakteten Zeitplan und den Materialmengen war auch unsere Expertise in puncto Brandschutz gefragt. Um die behördlichen Vorschriften zu erfüllen, müssen beispielsweise alle Türen, die zu den Treppenhäusern führen, die Widerstandsklasse T30 aufweisen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Schulbau berücksichtigen wir diesen und weitere Faktoren bereits in der Planungsphase“, erklärt Christina Poltz.
Modulgebäude stehen bei Komfort und Sicherheit herkömmlichen Bauweisen in nichts nach.
Zur detaillierten Planung gehört auch die Statik. Je nach Projekt kann es notwendig sein, im Vorfeld Bodenproben zu nehmen. So auch auf dem Gelände des Flughafens Tegel. Nachdem ein Gutachter Erdmaterial aus zwei Metern Tiefe entnahm, entschied man sich für ein Fundament aus Stahl- und Kunststoffplatten. Auf die Vorbereitung der Aufstellfläche folgte die Anlieferung von 150 Raummodulen, die zunächst untereinander gekoppelt wurden. Anschließend startete der sechswöchige Ausbau, der die individuellen Kundenanforderungen berücksichtigte. Fachkräfte verlegten robusten PVC-Boden, installierten die Elektronik und ITInfrastruktur und montierten dutzende Akustikpaneele – sowohl an den Decken als auch Wänden. Darüber hinaus wurden zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen realisiert wie die Einrichtung einer Brandmeldeanlage und eines Blitz- und Überspannungsschutzes. Ergänzend wurden im Kitabereich alle Steckdosen gesichert sowie Fingerklemmschutze und eine elektronische Bestätigungstaste verbaut, die sicherstellt, dass keine Unbefugten Zutritt erhalten. „Ein Modulgebäude steht in Sachen Komfort und Sicherheit herkömmlichen Bauweisen in nichts nach“, betont Christina Poltz. Insgesamt umfasst die Anlage 18 Standardklassenräume zu je 60 m², 32 Duo-Anlagen, drei Kitaspielräume, ein Hausmeisterbüro, mehrere Pausenräume, Küchen, zwei Technikräume und drei WCs pro Etage.
Bild 1: Drei Monate lagen zwischen Auftragserteilung und Übergabe. Insgesamt umfasst die Anlage 150 Raummodule
GEG-konform
Darüber hinaus ist die Anlage GEG-konform, was ab einer Standzeit von 24 Monaten verpflichtend ist. „GEG steht für Gebäude-Energie-Gesetz. Es schreibt vor, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Beispielsweise in Bezug auf die Dämmung oder Heizanlage“, führt Christina Poltz aus. Bereits der Standardcontainer von Zeppelin Rental ist in Bezug auf die Dämmung GEG-konform. Zusätzlich entschied man sich bei der Willkommensschule für energieeffiziente Wärmepumpen, die im Winter heizen und im Sommer die Räumlichkeiten herunterkühlen. Dank der GEG-Konformität ist die geplante Standzeit von aktuell fünf Jahren problemlos umsetzbar.
In unmittelbarer Nähe zur Schule realisierte das Team von Zeppelin Rental zudem eine Sandkastenanlage, die 20 Raummodule umfasst. Während Kinder im Inneren der Anlage auf dem Spielplatz toben können, bieten die angrenzenden Module die Möglichkeit, sich auszutauschen, Sport zu treiben und zu entspannen. Dank großflächiger Glasfronten und mehrerer Terrassen behalten die Eltern ihre Kinder dabei stets im Blick. Die Anlage ist eine Option, kurzfristig ein Freizeitangebot für die Familien vor Ort zu schaffen.
www.zeppelin-rental.de
Mit KI bei den bauordnungsrechtlichen Grundlagen Abhilfe schaffen
von Diana Anastasija Radke, Verband für Bauen im Bestand e. V.
Der BiB-Bauordnungs-Bot vom Verband für Bauen im Bestand e. V. soll mithilfe künstlicher Intelligenz Planer:innen, Architekt:innen und Projektentwickler:innen dabei helfen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Vorschriften schneller zu finden – praxisnah, zeitsparend und abgestimmt auf die Herausforderungen insbesondere im Bestandsbau.
Mit dem neuen BiB-Bauordnungs-Bot stellt der Verband für Bauen im Bestand (BiB) ein intelligentes Tool vor, das die Suche nach bauordnungsrechtlichen Informationen auf Landesebene deutlich vereinfacht. Entwickelt auf Basis von ChatGPT, analysiert der Bot spezifische Fragen und liefert kontextbezogene Antworten – angepasst an die Regelungen der jeweiligen Bundesländer.
Die Fülle landesspezifischer Bauordnungen, Erlasse und Verwaltungsvorschriften sorgen dafür, dass rechtliche Grundlagen oft unübersichtlich sind. Auch sind die für den Einzelfall wichtigen Informationen nur höchst mühsam auffindbar. Der vom Verband für Bauen im Bestand entwickelte BiB-Bauordnungs-Bot wurde entwickelt, um die Suche zu vereinfachen, spezifische Fragen zu analysieren und kontextbezogene Antworten zu liefern. Inhaltlich soll vor allem das Regelwerk im Bestandsbau zugänglicher gemacht werden, doch auch darüber hinaus werden hilfreiche Übersichten etwa im Bereich der Abstandsflächen oder des Brandschutzes bereitgestellt – individuell für die gewünschte Region und die dortige Rechtslage.
Bild 2: Fachkräfte verlegten robusten PVC-Boden, installierten die Elektronik und IT-Infrastruktur und montierten Akustikpaneele an Wänden und Decken.
Fotos: Reiner Freese
Digitale Unterstützung für den Planungsalltag
Ob Umbau, Erweiterung oder Modernisierung: Wer im Bestand agiert, muss oft tief ins Regelwerk eintauchen. Unterschiedliche Bauordnungen und Ergänzungen durch Erlasse oder Verwaltungsvorschriften erschweren die Orientierung im ohnehin schon (über-) regulierten Bestandsbau. Genau hier setzt der Bot an: Er filtert relevante Inhalte, berücksichtigt regionale Unterschiede und bietet praxisnahe Entscheidungshilfen, ohne jedoch eine Rechtsberatung zu ersetzen. Das Ziel besteht letztlich darin, die im Bestand gespeicherte Graue Energie nutzbarer zu machen und vor allem die durch Neubau verursachten CO₂-Emissionen zu verringern.
Vier Regionen, viele Rückmeldungen erwünscht
Der Bot wurde in Workshops mit Fachanwender:innen konzipiert und ist derzeit in vier regionalen Versionen (Nord, Süd, Ost, West) für eine öffentliche Testphase verfügbar. Ziel ist ein bundesweit einsetzbares System. Der Verband für Bauen im Bestand lädt alle Nutzer:innen ein, das Tool im Alltag zu testen und mit Feedback zur Weiterentwicklung beizutragen. Besonders beim Bauen im Bestand kann der Bot bereits heute praxisnahe Unterstützung leisten: Z. B. bei der Frage, ob eine Genehmigung für den Dachausbau eines Bestandsgebäudes erforderlich ist, welche Anforderungen bei der Umnutzung eines Ladenlokals zu Wohnraum zu beachten sind oder ob bei einer energetischen Sanierung bestehende Abstandsflächen eingehalten werden müssen. Auch bei kleineren Maßnahmen wie dem nachträglichen Einbau von Gauben, der Errichtung von Balkonen oder dem barrierefreien Umbau liefert der Bot erste rechtliche Einordnungen auf Basis der regional gültigen Bauordnungen. So hilft das System dabei, die häufig komplexen Vorschriften beim Bauen im Bestand besser zu verstehen – sowohl für Fachleute als auch für private Eigentümer:innen.
Zugangsvoraussetzungen und Datenschutz
Für die Nutzung ist ein kostenloses ChatGPT-Konto erforderlich. Wie auch im Umgang mit anderen auf künstlicher Intelligenz basierenden Tools weist der Verband darauf hin, dass er selbst keinen Zugriff auf die personenbezogenen Daten oder Chatverläufe hat – die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich und auf freiwilliger Basis.
Zum BiB-Bauordnungs-Bot:
www.fuerbauenimbestand.de/bib-bot-bauordnungen
Foto: KVL Group
Autorin
Diana Anastasija Radke ist Vorständin und Mitgründerin des Verbands für Bauen im Bestand e. V. sowie Geschäftsführerin der KVL Group. Sie steht dafür ein, neue Wege zu gehen und den offenen Austausch untereinander zu fördern. Ihr Credo: „Bildet Banden – alleine kommt keine:r ans Ziel!”
Über den BiB
Der Verband für Bauen im Bestand e. V. möchte all jene in der Immobilienbranche zusammenbringen, die die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der Bundesrepublik Deutschlands ernstnehmen und Willens sind, neu zu denken sowie ihr Geschäftsmodell kritisch zu hinterfragen.
Um dies zu erreichen, bringt der Verband etwa im Rahmen von Workshops die Branche zusammen – vom Eigentümer über Projektentwickler und -steuerer bis hin zu Juristen oder auch Fachleuten für Finanzierung.
Verband für Bauen im Bestand e. V. Spichernstraße 2 10777 Berlin
Daniela Schmiedle übernahm Geschäftsführung weiterer SIKA-Gesellschaften
Zum 1. April 2025 übernahm Daniela Schmiedle neben der Geschäftsführung der Sika Deutschland CH AG & Co KG auch die Geschäftsführung der Tochtergesellschaften PCI Augsburg GmbH und MBCC Investments GmbH.
Im Zuge der Verschmelzung der Sika Deutschland GmbH auf die Sika Holding CH AG & Co KG und der Umfirmierung auf die Sika Deutschland CH AG & Co KG ist Daniela Schmiedle seit Januar 2025 bereits alleinige Geschäftsführerin der Sika in Deutschland. Ab 1.4. d. J. übernahm sie nun zusätzlich die Geschäftsführung bei der PCI Augsburg GmbH (PCI) und der MBCC Investments GmbH (MBCC I). Bei der PCI folgt sie auf Joachim Straub, der nach 36 Jahren bei Sika im Juni 2025 in den Ruhestand tritt und bei der MBCC I auf Thomas Gmelin, der in den Sika-Konzern wechselt.
www.sika.com
Neue Geschäftsführung bei RINN
Drei junge Nachwuchskräfte treten in die Fußstapfen ihrer Väter
Das Familienunternehmen stellt die Weichen für die Zukunft. Mit Luisa Rinn, Johannes Schramm und Simeon Metz übernehmen drei junge Nachwuchskräfte Verantwortung an der Spitze und bilden mit Christian Rinn das neue Führungsteam an den Standorten in Heuchelheim a. d. Lahn, Steinbach und Stadtroda. Alle Drei treten damit in die Fußstapfen ihrer Väter. Am 23. Juni wurde die neue Geschäftsführung beim Notar beurkundet.
Christian Rinn trat 1988 als vierte Generation in das Unternehmen ein und übernahm im Jahr 2008 zuerst die alleinige Verantwortung als Gesellschafter für das Unternehmen. Von September 2009 bis Mai 2022 unterstützten Hartmut Schramm und Alfred Metz die Geschäftsführung bei Rinn. Ihre Söhne sind es, die nun die neue Führung mit übernehmen.
Mit Luisa Rinn, Tochter von Christian Rinn, tritt bereits die fünfte Generation in die Unternehmensleitung ein. Nach ihrem Abschluss als Bachelor of Arts (B.A.) arbeitete sie zunächst ein Jahr im Marketing bei Pascoe Naturmedizin. Seit 2018 ist sie im Unternehmen tätig und leitete anfangs das Marketing, später kamen die Bereiche Produktentwicklung und Vertrieb hinzu.
Johannes Schramm absolvierte ein Studium der Elektrotechnik an der Technischen Hochschule Mittelhessen (ehemals FH Gießen), das er als Diplom-Ingenieur (FH) abschloss. Seit Ende 2010 verantwortet er bei Rinn die Bereiche Anlagentechnik und Investitionen, seit 2020 leitet er zudem die IT. 2016 wurde er in die Geschäftsleitung berufen.
Simeon Metz absolvierte sein Studium des Wirtschaftsingenieurwesens an der Universität Siegen, das er mit einem Bachelor of Science abschloss. Er begann 2013 seine berufliche Laufbahn als Trainee bei Rinn. Zunächst war er Betriebsleiter für die Maschinenfertigung und Produktionssteuerung in dem Werk Heuchelheim. Seit 2019 gehört er zur Geschäftsleitung. 2023 übernahm er die Gesamtverantwortung für die Maschinenfertigung an den Standorten Heuchelheim, Steinbach und Stadtroda sowie für die Bereiche Forschung und Entwicklung, Logistik und Labor.
Mit der erweiterten Geschäftsführung stärkt Rinn seine Position als führender Hersteller von Beton- und Natursteinprodukten und setzt zugleich ein klares Zeichen für Kontinuität und nachhaltiges Wachstum.
Daniela Schmiedle, Geschäftsführerin der Sika Deutschland CH AG & Co KG, der PCI Augsburg GmbH und der MBCC Investments GmbH.
Foto:
Sika
Deutschland CH AG & Co KG
Das neue Führungsteam (v.l.n.r.) Christian Rinn, Luisa Rinn, Simeon Metz und Johannes Schramm
Foto: Rinn Betonund Naturstein GmbH & Co. KG
Steuerticker II –kurz gemeldet
01 Verhaltensknigge zur Vorlage einer Verrechnungspreisdokumentation
Meldet sich das Finanzamt zu einer Betriebsprüfung an, muss seit 1.1.2025 bei Leistungsbeziehungen zwischen nahestehenden Unternehmen die Verrechnungspreisdokumentation binnen 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung digital ans Finanzamt übermittelt werden. Sollte das nicht passieren, droht die Festsetzung einer Strafzahlung. Doch was tun, wenn die 30-Tagesfrist zu kurz ist und die Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation mit Sicherheit nicht erfüllt werden kann?
UBB-Tipp: Ganz einfach. Vereinbaren Sie mit dem Prüfer des Finanzamts einen Termin für den Prüfungsbeginn und bitten Sie ihn darum, die Prüfungsanordnung nicht per Post zu schicken, sondern direkt zum Prüfungsbeginn mitzubringen und Ihnen auszuhändigen. Erst mit Aushändigung der Prüfungsanordnung kommt es in diesem Fall zur Bekanntgabe und Sie haben anschließend 30 Tage Zeit mit der Übermittlung der Prüfungsanordnung. Insbesondere, wenn der Prüfungsbeginn erst in mehreren Monaten anberaumt ist, bringt Ihnen das eine enorme Fristverlängerung für die Übermittlung der Verrechnungspreisdokumentation.
02 Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Stichtag 30. September 2025
War ein Unternehmer der Baubranche im Jahr 2024 im EUAusland tätig und ist dort mit ausländischer Umsatzsteuer belastet worden, kann er sich diese Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen im sogenannten Vorsteuer-Vergütungsverfahren wieder erstatten lassen. Dazu ist beim Finanzamt ein elektronischer Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern zu stellen.
UBB-Tipp: Der Antrag für die Erstattung der Umsatzsteuer 2024 aus Mitgliedsstaaten der EU muss spätestens bis 30. September 2025 erfolgen. Infos zum Antragsverfahren finden Interessierte unter www.bzst.de.
03 Steuererklärungsfrist 2024 bei steuerlicher Beratung
Zum 31. Juli 2025 erwartet das Finanzamt die Steuererklärung von Steuerzahlern, die nicht steuerlich beraten sind. Alle anderen Steuerzahler, die ihre Steuererklärungen 2024 von einem Berater erstellen lassen, haben noch zeit bis zum 30. April 2026.
BFH-Urteil II zur Betriebsstätte
Einkommensteuer/Körperschaftsteuer
In einem weiteren Urteilsfall zur Thematik Betriebsstätte reichte eine in Deutschland beschränkt steuerpflichtige ungarische Gesellschaft mit Geschäftsräumen in Deutschland für ihre Betriebsstättengewinne eine Bilanz ein. Es handelte sich um eine Baufirma.
Auffassung deutsches Finanzamt
Der Prüfer des Finanzamts ignorierte die vorgelegte Steuerbilanz und verwies auf § 32 der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) und ermittelte den Gewinn nach der Kostenaufschlagsmethode. Denn die Tätigkeiten waren reine Routinedienstleistungen. Die Änderung des zu besteuernden Gewinns begründete der Prüfer mit § 1 Abs. 5 AStG und eben mit § 32 BsGaV. Auffassung BFH Eine Änderung des Gewinns nach § 1 Abs. 5 AStG scheidet aus, weil der Prüfer des Finanzamts nichts dazu vorgebracht hat, dass Verrechnungspreise zwischen dem übrigen Unternehmen (Stammhaus) in Ungarn und der deutschen Betriebsstätte fehlerhaft waren (BFH, Urteile v. 18.12.2024, Az. I R 49/23 und I R 45/22).
Begründung des Bundesfinanzhofs: Die Vorschrift in § 1 Abs. 5 AStG stellt eine Einkünftekorrekturvorschrift dar. Das bedeutet: Der Betriebsstättengewinn könnte nur geändert werden, wenn der Prüfer des Finanzamts Anhaltspunkte dafür findet, dass die Verteilung des Gewinns zwischen dem übrigen Unternehmen (Stammhaus) in Ungarn und der deutschen Betriebsstätte fremdunüblich ist und Deutschland somit einem zu niedrigen Betriebsstättengewinn zugeordnet wird. Bei der Ermittlung des Gewinns für die deutsche Betriebsstätte nach der Kostenaufschlagsmethode handelt es sich um eine Gewinnermittlung.
Da jedoch in § 4 EStG kein Hinweis auf die Kostenaufschlagsmethode oder ein Verweis auf § 1 Abs. 5 AStG oder auf die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung zu finden ist, ist die Kostenaufschlagsmethode ausgeschlossen. Der Prüfer des Finanzamts muss mit der Bilanz vorlieb nehmen und hier fremdübliche Einnahmen oder Ausgaben benennen, wenn er den Betriebsstättengewinn nach § 1 Abs. 5 AStG erhöhen möchte.
Fazit: Diese Urteilsgrundsätze sind jedoch nicht 1 : 1 auf typische Bau- und Montage-Betriebsstätten anzuwenden. Denn das ungarische Unternehmen hatte beim Auftraggeber ein Büro und erbrachte Schweißarbeiten. Der entschiedene Urteilsfall hat also nichts mit einer typischen Bau- und Montage-Betriebsstätte zu tun, die zustande kommt, wenn die Dauer der Bauausführungen über 12 Monate liegt. Bleibt abzuwarten, wie das Bundesfinanzministerium auf dieses Urteil reagiert. UBB informiert Sie über den weiteren Verfahrensablauf zu dieser gerade in der Baubranche interessanten Thematik.
Rückstellung für Aufbewahrungspflicht
Gewinnermittlung/Bilanzierung
Durch das Vierte Bürokratie-Entlastungsgesetz wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege nach § 147 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 AO von zehn auf acht Jahre verkürzt. Diese kürzere Aufbewahrungsfrist galt erstmals für Unterlagen, deren Aufbewahrungsfrist nach § 147 Abs. 3 AO alte Fassung am 1.1.2025 noch nicht abgelaufen war.
Wurde für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen bisher eine Rückstellung gebildet, stellt sich nun die Frage, ob diese Rückstellung wegen der Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege neu berechnet werden muss. Erfreuliche Antwort: Nein.
Keine Neuberechnung der Rückstellung notwendig Die Berechnung der Rückstellung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen kann grundsätzlich anhand eines Vervielfältigers für die durchschnittliche Restnutzungsdauer bei einer Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren in Höhe von 5,5 berechnet werden. Bei Anwendung des Faktors 5,5 ist berücksichtigt, dass in Unternehmen bestimmte Unterlagen für zehn Jahre und andere Unterlagen für sechs Jahre aufzubewahren sind.
UBB-Tipp
Nach Aussage einer internen Verfügung berücksichtigt dieser Faktor 5,5 nun auch die 8jährige Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege. Nochmals in aller Deutlichkeit: Wurde bei der Ermittlung der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen der Faktor 5,5 verwendet, muss die Rückstellung wegen der geminderten Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege „nicht“ gekürzt werden.
Forderungsausfall und Umsatzsteuer
Bilanzierung/Umsatzsteuer
Bei vielen Unternehmen der Baubranche stehen aktuell die letzten Bilanzarbeiten für das abgelaufene Steuerjahr 2024 und das Ausfüllen der Steuererklärungen auf dem Plan. Ein Thema, bei dem immer wieder Unsicherheiten bestehen, ist die ertragsteuerliche Bewertung von Forderungen sowie die Umsatzsteuerberichtigung bei einem Forderungsausfall. In beiden Fällen, also bei einer Wertberichtigung als auch bei einem Forderungsausfall liegt die Beweislast beim Unternehmer. Hier die wichtigsten Infos zum Thema Forderung im Rahmen der Bilanzierung und der Umsatzsteuerberichtigung.
Pauschal- oder Einzelwertberichtigung in der Bilanz Dass in der Baubranche am Ende des Tages nicht alle Leistungen vom Auftraggeber bezahlt werden, ist leider traurige Realität. Aus diesem Grund kann ein Bauunternehmer für seine Forderungen in der Bilanz auf jeden Fall eine Pauschalwertberichtigung durchführen. Das bedeutet im Klartext: Die Forderungen werden pauschal reduziert, was zu einer Minderung des zu versteuernden Bilanzgewinns führt.
Wie hoch der pauschale Abschlag der Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist, hängt entscheidend von den Erfahrungen der Vergangenheit ab. Werden jedes Jahr pauschale drei Prozent Wertberichtigungen vorgenommen, ohne diesen Prozentsatz plausibel begründen zu können, wird der Prüfer des Finanzamts im Rahmen einer Prüfung eine gewaltige Reduzierung der Pauschalwertberichtigung vornehmen. Meistens bleiben dann nur noch 0,5 Prozent Wertberichtigung stehen.
War zum Bilanzstichtag schon absehbar, dass bestimmte Rechnungen nicht mehr in voller Höhe beglichen werden, kann dafür eine Einzelwertberichtigung vorgenommen werden. Für jede Einzelwertberichtigung, die ja auch wieder zu einer Minderung des zu versteuernden Bilanzgewinns führt, sollten ausführliche Erläuterungen und Unterlagen geführt und aufbewahrt werden. Nur bei plausiblen Gründen (z. B. Prozess wegen Streitigkeiten über Rechnung, Schlichtungsvorschlag) gibt das Finanzamt grünes Licht für die Einzelwertberichtigung.
Berichtigung der Umsatzsteuer: Strenge Spielregeln Wurde eine Bauleistung oder ein Werkvertrag ausgeführt, muss im Rahmen der sogenannten Soll-Versteuerung die Umsatzsteuer ans Finanzamt überwiesen werden. Bei Pauschalwertberichtigung in der Bilanz kann die ans Finanzamt überwiesene Umsatzsteuer leider noch nicht nach § 17 UStG berichtigt werden. Bei Einzelwertberichtigung ist die umsatzsteuerliche Berichtigung nur dann möglich, wenn
– der Leistungsempfänger (= Rechnungsempfänger) insolvent oder verstorben ist und die Begleichung des Rechnungsbetrags nicht zu erwarten ist. – der Auftraggeber klar signalisiert, dass er für bestimmte Leistungen auf keinen Fall bezahlen wird.
Insbesondere für den Fall, dass der Kunde bereits am Bilanzstichtag signalisiert hat, dass er bestimmte Bauleistungen auf keinen Fall zahlen wird, sollte in der Umsatzsteuerjahreserklärung eine Umsatzsteuerberichtigung nach § 17 UStG vorgenommen werden. Das bedeutet im Klartext: Das Finanzamt überweist die bereits vom Bauunternehmer bezahlte Umsatzsteuer anteilig, bezogen auf den wahrscheinlichen Forderungsausfall, zurück. Auch hier gilt: Unbedingt den Schriftverkehr aufbewahren, der die Annahme bestätigt, dass ein Forderungsausfall zu erwarten ist.
UBB-Tipp
Egal, ob ertragsteuerlich oder umsatzsteuerlich. Werden Forderungsausfälle beantragt, ist das A & O für die Minderung des Bilanzgewinns und für eine etwaige Umsatzsteuerberichtigung, dass dem Finanzamt plausible Nachweise vorgelegt werden können.
RIB und Infrakit stellen Weichen für digitalen Workflow im Infrastrukturbau
RIB Civil, die CAD-Software für den Straßen-, Tief- und Infrastrukturbau bietet jetzt einen digitalen Workflow für Infrastrukturprojekte – und das laut Herstellerangaben ohne alle Medienbrüche. Möglich macht das der neue, integrierte Infrakit-Button. Innerhalb von Planung, Kalkulation und Bauabrechnung können laut Herstellerangaben über die kartenbasierte Online-Plattform von Infrakit jetzt in allen Projektphasen mit der Bauausführung in den Dialog treten. Damit lässt sich die Kommunikation, so die Partner, über den gesamten Projektverlauf verbessern. Außerdem bietet die Digitalisierung zudem mehr Sicherheit und stellt die Weichen für optimierte Bauprozesse aufgrund des Wegfallens jeglicher Medienbrüche.
Die Infrakit Cloud-Technologie ermöglicht es, die gesamte Baustellendokumentation mit Modellen, großen Orthofotos und Baustellenformularen auf einer Landkarte abzubilden. Die Plattform ist offen und bietet Anbindungen an Vermessungsequipment und Maschinensteuerungssysteme von sämtlichen, am deutschen und am europäischen Markt etablierten Herstellern. Mit Hilfe von Apps für Tablet und Smartphone erhalten Auftraggeber, Planungsbüros und Bauunternehmen stets die neuesten Baustelleninformationen und bleiben so projektübergreifend im Austausch.
Über den neuen Infrakit-Button innerhalb von RIB Civil können Nutzerinnen und Nutzer jetzt aus RIB Civil heraus Daten, etwa IFC-Modelle, LandXML-Files, Punktwolken oder PDF-Pläne, auf die Plattform von Infrakit hoch- und außerdem herunterladen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, gezielt Ordner für unterschiedliche Prozesse anzulegen. „Ein Informationsaustausch über Fremdwege
ist somit nicht mehr erforderlich. Alle projektbezogenen Daten können durch die Anbindung über einen sicheren Login zwischen den Programmen ausgetauscht werden. Die Grundsteine für durchgängige Bauprozesse sind somit gelegt“, erklärt Andreas Dieterle, Vertriebsleiter für den Tief- und Infrastrukturbau bei RIB.
Stefan Argiriu, Geschäftsführer der Infrakit Deutschland GmbH, ergänzt: „Durch die unmittelbare Verzahnung von RIB Civil und Infrakit wird die digitale Baustellenverwaltung über alle Projektphasen hinweg nahtlos unterstützt. Wertvolle Informationen von allen Projektbeteiligten vor Ort fließen ohne Medienbrüche direkt in das System ein. Damit wird eine durchgängige Zusammenarbeit von der Planung und Kalkulation bis hin zur Ausführung und Abrechnung auf einer zentralen, einheitlichen Datenbasis in Echtzeit gewährleistet.“ Man folge damit, so Argiriu weiter, den Empfehlungen des Bundesverbands für Software und Digitalisierung im Bauwesen (BVBS), die eine vernetzte und durchgängig digitale Arbeitsweise mit Echtzeitdaten entlang des gesamten Bauprozesses fordern.
Die aktuelle Version von RIB Civil inklusive der Infrakit-Anbindung ist ab sofort erhältlich.
www.rib-software.com; www.infrakit.com
Die CAD-Software RIB Civil für den Straßen-, Tief- und Infrastrukturbau gibt es ab sofort mit integriertem Infrakit-Button.
Abbildung: RIB Software GmbH
Würth: Investition in Bausoftware Cendas
Effizienzsteigerung durch Digitalisierung von Bauprojekten
Fachkräftemangel, Preissteigerungen, Lieferengpässe und aufwendige Dokumentationspflichten stellen Bauunternehmen und Handwerksbetriebe zunehmend vor die Herausforderung, Bauprojekte schneller, wirtschaftlicher und mit weniger Personal abzuwickeln. Da kommt die Digitalisierung von Bauprojekten ins Spiel, als die effizienteste Maßnahme, diesem Druck Rechnung zu tragen. Würth hat dafür in das Softwareunternehmen Cendas investiert und kann so der Branche und insbesondere den Handwerksbetrieben praxisgerechte und zukunftsorientierte Lösungen bieten. Cendas hat gemeinsam mit Unternehmen aus der Praxis Software für die Digitalisierung von Bauprojekten entwickelt.
Das Programm ist einfach zu bedienen, stellt allen Beteiligten in Echtzeit aktuelle Planstände bereit und sammelt sämtliche für die Baustelle relevanten Informationen an einem Ort. Ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal der Softwarelösung besteht darin, dass Baupläne analysiert und dann automatisch Aufgaben für die Baustelle generiert werden. Dadurch ist es auf einfache Weise möglich, den Baufortschritt in Echtzeit zu überwachen.
Die von Würth angebotene Bausoftware Cendas digitalisiert die gesamte Planung und Ausführung von Bauprojekten. Zudem bietet sie allen am Projekt Beteiligten – vom Planer bis zum Monteur – eine durchgängige Kommunikationsplattform für Aufgaben, Mängel, Nachträge und Dokumentationen. Dabei erkennt das Programm Plankomponenten und kann so mit stets aktuellen Plänen Aufgabentickets anlegen. Im gesamten Bauprozess wird auf einfache Weise die Dokumentation des Arbeitsfortschritts durch Checklisten mit sämtlichen erforderlichen Arbeitsschritten ermöglicht. Die digitale Erfassung optimiert dabei die Dokumentation
und gewährleistet mit wenigen Klicks ein umfassendes Berichtswesen. Auch die Erstellung von Materialstücklisten, die konkrete Aufgabenplanung auf der Baustelle sowie die Erfüllung wichtiger Dokumentationspflichten wie Brandschutzdokumentationen sind auf Basis der Baupläne einfach und schnell möglich und entlasten den Handwerker in hohem Maße. Alle erledigten Arbeiten werden automatisch in das digitale Bautagebuch übertragen, und mögliche Revisionen von Plänen können problemlos in Echtzeit durchgeführt werden. Auch Nachträge werden transparent verwaltet, indem Tickets angelegt und Zusatzleistungen im Bauablauf präzise dokumentiert werden. Eine weitere wesentliche Komponente der Softwarelösung stellt das einfache Management und die Kommunikation von Baumängeln dar: Ein Foto reicht, um ein Ticket auf dem digitalen Plan zu erstellen. Am Ende der Prozessschritte ermöglicht Cendas die präzise und zeitsparende Erstellung von Aufmaßen und Leistungsnachweisen und beschleunigt somit die Abrechnung.
Bei der Entwicklung der Bausoftware Cendas wurde besonderer Wert auf die intuitive und benutzerfreundliche Bedienung gelegt. Damit wird gewährleistet, dass der Anwender die Lösung sehr schnell produktiv einsetzen kann. Bei Bedarf wird er dabei durch Schulungen von Würth unterstützt. Der Aspekt des schnellen, produktiven Einsatzes spielt gerade in Zeiten, da es gilt, personelle Ressourcen zu schonen, eine entscheidende Rolle. Der digitale Assistent für Bauprojekte, der die Verwaltungsaufgaben für Planer und ausführende Unternehmen ebenso verkürzt wie die Abstimmungszeiten, stellt somit die zukunftssichere Lösung für die aktuellen Herausforderungen am Bau und im Handwerk dar.
www.wuerth.de
Die Software Cendas von Würth digitalisiert die gesamte Planung und Ausführung. Sie legt besonderen Wert auf intuitive und benutzerfreundliche Bedienung.
Foto: Würth
Endlich Tempo in der Digitalisierung
Planung muss sich verändern - berta & rudi gehen voran
Laut einer aktuellen Studie* nutzen 95 Prozent der deutschen Unternehmen KI. Die Zahl dürfte für das Bauwesen deutlich niedriger ausfallen. Die Branche tut sich schwer mit dem digitalen Wandel – aus bekannten Gründen: hohe Komplexität, lange Zyklen, viele Beteiligte, große Verantwortung. Und doch: Der Bedarf an schnellen, fundierten Entscheidungen und intelligenten Tools wächst. Anwendungen wie berta & rudi zeigen, wie echte Effizienzgewinne im Bauwesen möglich sind.
Wer bei KI nur an Chatbots oder Deepfakes denkt, unterschätzt ihr Potenzial im Baualltag. KI kann Datenlücken schließen, Varianten berechnen, Alternativen simulieren und so zu einer fundierten, datenbasierten Entscheidungsgrundlage beitragen. Ein Beispiel mit unmittelbarem Praxisnutzen: die Energiesystemplanung. Sie ist nicht nur komplex, sondern entscheidend für u. a. die Genehmigung, die Investitionssicherheit und die spätere Betriebskostenstruktur. Und sie ist wie gemacht für KI-basierte Systeme, die viele Faktoren gleichzeitig auswerten können.
„berta & rudi“ - KI trifft auf Fachverstand
Hier setzt die Anwendung „berta & rudi“ an, entwickelt von der DBI AG, einem innovativen Software-Unternehmen aus der Baubranche. Die Webanwendung richtet sich explizit an technische Energieberater, Planer, Ingenieure und Bauunternehmer, die in der Konzept- und Vorplanung auf belastbare Daten und Systeme angewiesen sind.
Das Prinzip:
– „berta“ prognostiziert anhand weniger Eingaben (z. B. Gebäudetyp, Nutzung, Standort) den stündlich aufgelösten Energiebedarf eines Gebäudes oder einer Liegenschaft. Realitätsnah, präzise, auch bei lückenhaften Input-Daten. berta greift dabei auf über 2,5 Mio. simulierter Gebäude zurück.
– „rudi“ berechnet darauf aufbauend optimale Energieversorgungskonzepte: von Wärmepumpen über PV-Anlagen bis zu Speichern und hybriden Systemen. Je nach Zielsetzung (z. B. CO₂-Minimierung, minimale Investitionskosten oder Betriebskosten) schlägt die Software die passenden Varianten vor. Dynamische Faktoren wie z. B schwankende Preise oder Fördermöglichkeiten können dabei genauso berücksichtigt werden wie beispielsweise eigene Lastgänge oder Bestandserzeuger.
KI entlastet sinnvoll
Was das Programm auszeichnet, ist nicht nur die Geschwindigkeit (Konzeptvarianten in Minuten statt Wochen), sondern vor allem die Dialogfähigkeit. Nutzer können jederzeit eingreifen, Varianten verwerfen oder manipulieren, Energiepreise verändern oder Technologien ausschließen, das System reagiert sofort. So entsteht ein interaktiver Planungsprozess, der nicht mit einem statischen PDF endet, sondern sich jederzeit dynamisch weiterentwickeln lässt.
Abb. 1: Drei Varianten im direkten Vergleich – mit klaren und nachvollziehbaren KPIs, veranschaulicht im Sankey Diagramm
Gerade in Kundengesprächen oder frühen Projektphasen wird berta & rudi so zu einem echten Mehrwert in der Planung: Statt wiederholter Feedbackschleifen entsteht eine gemeinsame Arbeitsbasis mit klaren, quantifizierten Szenarien. Das spart Zeit, schafft Vertrauen und verschiebt den Fokus der Planenden von der Berechnung zu intelligenter Kommunikation und Beratung. (Bild 1)
KI im Hintergrund, Praxis im Vordergrund
Ein entscheidender Vorteil von „berta & rudi“: Das Programm kombiniert im Gegensatz zu vielen rein KI-basierten Tools maschinelles Lernen mit klassischen, numerischen Optimierungsverfahren. Dadurch wird nicht nur eine Variante berechnet, sondern garantiert, dass es unter den gegebenen Bedingungen keine bessere gibt. Und: Täglich fließen Tausende Simulationen in die Datenbasis ein – die Software lernt und wird dadurch kontinuierlich präziser.
Vom Einfamilienhaus bis zum Quartier.
Auch die Planung ganzer Wärmenetze ist Teil des Programms. Sie ermöglicht es, mehrere Gebäude oder Quartiere energetisch zu vernetzen und ganzheitlich zu analysieren. Dabei lassen sich unterschiedliche Versorgungssysteme, etwa zentrale und dezentrale Ansätze, systematisch vergleichen. Dies stellt einen entscheidenden Schritt in Richtung klimaneutraler Stadt- und Projektentwicklung dar.
Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist
Die Vorteile liegen auf der Hand: Planungszeit wird drastisch verkürzt, Alternativen sind sofort sichtbar, und die Planung wird nachvollziehbar, auch für Auftraggeber. Gerade in Zeiten, in denen CO₂Bilanzen, ESG-Vorgaben, Förderprogramme und schwankende Energiepreise parallel berücksichtigt werden müssen, liefert „berta & rudi“ Orientierung und Handlungsspielräume.
Aber mehr noch: Die Anwendung zeigt, dass KI kein Selbstzweck ist, sondern ein Werkzeug für den Baualltag, wenn sie wie hier mit planerischem Sachverstand, Transparenz und Flexibilität kombiniert wird.
KI verändert nicht das Bauen, aber das Entscheiden
Die KI-gestützte Planung dieser Anwendung ist ein Beispiel dafür, wie intelligente Technologie die tägliche Praxis erleichtert, ohne die menschliche Expertise zu ersetzen. Der Planer hat weiterhin die Entscheidungshoheit, aber mit einem Werkzeug an der Seite, das Daten analysiert, Alternativen durchrechnet und flexibel auf neue Anforderungen reagiert.
Damit wird nicht nur die Planung effizienter, sondern auch die Kommunikation zwischen allen Beteiligten: Planer, Kunden, Behörden und Ausführende haben erstmals eine gemeinsame, verständliche Basis – in Zahlen, Varianten und Prognosen.
*People Readiness Report 2025, www.kyndryl.com
www.berta-rudi.com
Abb. 2: Energiekonzept eines Quartiers
Redaktion und Beirat Impressum
Chefredakteur UBB
Prof. Dr. jur. Günther Schalk
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (TOPJUS Rechtsanwälte München – Ingolstadt – Schrobenhausen –Pfaffenhofen); Honorarprofessor für Bau-, Vergabe- und Umweltrecht an der Technischen Hochschule Deggendorf (THD); Lehrbeauftragter für Bau-, Vergabe-, Baugrund- und Tiefbaurecht an der TU Hamburg; Redakteur und ausgebildeter Sprecher für Hörfunk und Fernsehen; Direktor der Akademie für Baumanagement an der TH Deggendorf; Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs; Landesjustiziar des Bayerischen Roten Kreuzes; zahlreiche Fachveröffentlichungen
Fachbeirat
Dirk Stauf
Geschäftsführer/Recht in der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB); Rechtsanwalt bei Schwager · Kromik · Stauf – Rechtsanwälte; Leiter des Arbeitskreises Recht und Mitglied des Berater-Teams der BVMB; Mitglied im DAV, im Verein Ökonomie im Unterricht e.V. sowie im Gesprächskreis Auftragsvergabe GKAV (BMVI, DB AG und Bauverbände); Seminar- und Referententätigkeit, Veröffentlichungen
Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Johannink
Inhaber des Instituts für Nachtragsmanagement, Abrechnung und Baubetriebsberatung (INA BAU); Geschäftsführer des Deutschen Verbands für Lärmschutz an Verkehrswegen e.V. (DVLV); Mitglied des Beraterteams Bau der BVMB e.V.; Arbeitsschwerpunkte: Baubetriebsberatung, Bausoftwareentwicklung für Nachtragsmanagement, Baubetriebliche Stellungnahmen und Gutachten, Mediation im Bauwesen, Seminare und Schulungen
Prof. Dr.-Ing. Alexander Malkwitz
Leiter des Instituts für Baubetrieb und Baumanagement an der Universität Duisburg Essen, öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen, Berater für Industrieunternehmen: Schwerpunkte sind Optimierung von projektorientierten Geschäften, Unterstützung und gutachterliche Bewertung von Forderungen und Baupreisermittlungen, Betreuung von Merger und Akquisitionsvorhaben, zahlreiche Veröffentlichungen
Der UnternehmerBrief Bauwirtschaft veröffentlicht in der Regel monatlich die aktuellsten Informationen zu den Themen Steuern, Recht und Unternehmensführung. Praxisnah werden bauspezifische Urteile und Entscheidungen von juristisch und kaufmännisch versierten Autoren zusammengefasst.
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Redakteur: Dr. Burkhard Talebitari / Berlin / unternehmerbrief.bauwirtschaft@bvmb.de
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Druck: Offsetdruck, Klammerheftung, Gedruckt auf säurefreiem Papier.
ISSN (Print) 1866-9328
ISSN (Online) 3053-0814
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