BVMB aktuell_1_2024

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Unternehmerinformation für mittelständische Bauunternehmen

BVMB aktuell

Wir l(i)eben Mittelstand

Inhalt

Impressionen

Tag der mittelständischen Bauwirtschaft 2024 in Berlin

Fachkräfte Recruiting im Ausland

Initiative der Zukunftsinitiative Bahnbau

Sachstandsbericht März 2024

Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte

Bundesvereiningung Mittelständischer Bauunternehmen e.V.

S Editorial

Für eine effiziente Bauwirtschaft: Bürokratische Transformation und verlässliche Rahmenbedingungen

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, liebes Mitglied der BVMB,

das Jahr 2023 war für die deutsche Bauwirtschaft geprägt von Herausforderungen und Veränderungen u. a. der Krieg in der Ukraine, Inflation- und Energiekrise. Doch trotz der Turbulenzen in Politik und Wirtschaft haben wir als Branche wichtige Projekte vorangebracht und innovative Lösungen für nachhaltiges Bauen entwickelt. Als tragende Säule der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft haben wir nicht nur Werte geschaffen, sondern auch Arbeitsplätze und Zukunftsperspektiven eröffnet.

Die Herausforderungen, denen wir uns 2024 gegenübersehen, sind groß und vielfältig. Die Bürokratie in Deutschland stellt nach wie vor eine hohe Hürde dar, die unsere Effizienz und Qualität beeinträchtigt. Unnötige, unverhältnismäßige und widersprüchliche Vorschriften verzögern Planungsund Genehmigungsverfahren, erhöhen den Aufwand und schaffen Unsicherheit. Dadurch wird mit Blick auf den Nachholbedarf im Wohnungsbau und der Infrastruktur viel zu wenig gebaut.

Es ist an der Zeit für eine bürokratische Transformation, die unsere Arbeit erleichtert und unsere Leistungsfähigkeit fördert. Wir fordern eine Verwaltung, die als kooperativer Dienstleister, unterstützt durch eine konsequente Digitalisierung, agiert. Es ist an der Zeit für einen Mentalitätswandel in der Verwaltung – weg vom Verhinderer zum Möglichmacher.

Verlässliche Rahmenbedingungen sind für die Bauwirtschaft unerlässlich, um langfristig zu planen und zu investieren. Wir brauchen mehr Transparenz und langfristig verlässliche Sicherheit von den großen Auftraggebern in Deutschland – Autobahn GmbH, DB, Telekommunikation und Energie – was, wann, wo gebaut werden soll.

Der Blick nach vorne eröffnet uns Chancen, die wir gemeinsam nutzen müssen und für Deutschland gut sind. Die mittelständische Bauwirtschaft ist bereit, ihren Beitrag zu leisten, um das Bauen und Wirtschaften in Deutschland voranzubringen. Doch dazu bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung aller relevanten Akteure.

Ich bin sicher, dass die Bauwirtschaft – trotz aller aktuellen Probleme im Wohnungsbau – in den nächsten Jahren sehr gute Perspektiven haben wird. In herausfordernden Zeiten heißt es: „Machen!“ wie es der Präsident der BVMB, Martin Steinbrecher, anlässlich des vergangenen Tages der mittelständischen Bauwirtschaft und Neujahrsempfang in Berlin auf dem Punkt gebracht hat.

Ihr

Michael Gilka, Dipl. Betriebswirt. Hauptgeschäftsführer der BVMB

BILDNACHWEISE:

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BVMB aktuell

veröffentlicht am 08.04.2024

Herausgeber:

Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB)

Hauptgeschäftsstelle Königswinterer Str. 329 53227 Bonn

Büro Berlin Wilhelmstraße 77 10117 Berlin

Tel.: 0228 91185-0 info@bvmb.de  www.bvmb.de

Verantwortlicher Redakteur i. S. d. P.: Dirk Stauf

Redakteur: Florian Gerz

Satz und Grafik: Sarah Stern

Inhalt

I. VERBANDSINTERNE UND ALLGEMEINE INFORMATIONEN

08

Impressionen - Tag der mittelständischen Bauwirtschaft 2024

12 Eröffnungsrede vom Präsidenten Martin Steinbrecher

17 Vortrag von Prof. Dr. Alexander S. Kritikos

18 Podiumsdiskussion zum Thema „Bürokratieabbau in Deutschland - wie erzielen wir Ergebisse?“

20 Bürokratieentlastung für den Mittelstand: Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Wirtschaft

22 Podiumsgespräch mit Christian Dürr, MdB, Martin Steinbrecher und Michael Gilka

23 Beratungsgremium zur Infrastruktur ohne diejenigen, die diese Bauen

24 Leitplanken für die Generalsanierungen im Bestandsnetz aus Sicht der mittelständischen Bauwirtschaft

27 Fachkräfte Recruiting aus dem Ausland im Bahnbaubereich

28 Interview mit Hauptgeschäftsführer Michael Gilka

30 Europäische Lieferkettenrichtlinie ante portas

33 AK Straße/Brücke - Nächste Sitzung am 24. April 2024 in Darmstadt

34 Verfügungsrahmen 2024 und Ist-Ausgaben 2023 für den Bereich der Bundesfernstraßen

36 Sachstandsbericht Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte (VI GST)

37 CO2-Aufschlag auf die LKW-Maut seit 1. Dezember 2023 in Kraft

39 BIM-Leistungskatalog - BVMB vereinbart in Kooperation mit den weiteren Spitzenverbänden die Anwendung

40 Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen

42 Wachstumschancengesetz passiert BundesratSignalwirkung vorhanden, Wirkung der Maßnahmen aber eher gering

45 Nachhaltigkeit im Mittelstand - Die CSRD als Chance oder Herausforderung?

46 Unser Mitglied Frauenrath erhält Nachhaltigkeitszertifikat

49 FachkräfteeinwanderungsgesetzZweite Stufe am 1. März 2024 in Kraft getreten

51 BVMB und AEDIFY schließen Kooperationspartnerschaft

52 Zusammen geht mehr: Bauhandwerk profitiert deutlich von der Zusammenlegung von BERNER Bau & BTI

52 Neue Mitglieder der BVMB

54 Einkaufs- und Beschaffungsoptionen bei der BVMB

II. TERMINE UND PRESSEMELDUNGEN

58 Beratungstage

59 Termine und Seminare

60 Pressemeldungen der BMVB

III. GERICHTSENTSCHEIDUNGEN BAU

64 VOB/A und GWB

65 VOB/B und Bauvertragsrecht

68 VOB/C und HOAI

IV. ARBEITS- UND TARIFRECHT

72 Erlaubt oder nicht? Arbeiten trotz Krankschreibung

73 Urlaubsberechnung bei Krankheit und Kurzarbeit

74 Lohnsteuerliche Behandlung von unbezahltem Urlaub

Höhere Einnahmen und Anreiz für saubere Antriebe

Auftraggeber muss Kampfmittelfreiheit klären!

Statistik vermittelt ein katastrophales Bild

Tag der mittelständischen Bauwirtschaft und Neujahrsempfang, 19. Februar 2024

IMPRESSIONEN

Prof. Dr. Alexander S. Kritikos spricht über den Zustand des Bürokratieabbaus in Deutschland

Begrüßung und Eröffnungsrede von Martin Steinbrecher

Podiumsdiskussion zum Thema „Bürokratieabbau in Deutschland - wie erzielen wir Ergebnisse?“

Podiumsgespräch zwischen Christian Dürr, MdB, Martin Steinbrecher und Michael Gilka

Keynote von Oliver Luksic, MdB

MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG

Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Ausstellern bedanken, auf die wir uns wiederholt – getragen von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit – verlassen konnten und diesen Tag durch ihr Engagement ermöglicht haben. Wir würden uns freuen, Sie auch nächstes Jahr beim Tag der mittelständischen Bauwirtschaft persönlich begrüßen zu dürfen.

Herzlich willkommen!

ERÖFFNUNGSREDE

Sehr geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär Luksic, sehr geehrte Gäste,

liebe Mitglieder der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen,

meine sehr verehrten Damen und Herren!

Ich freue mich sehr, sehr geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär, dass Sie auch dieses Jahr unserer Einladung gefolgt sind, um Ihr Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie Ihren Bundesminister und damit auch die Bundesregierung im Rahmen unseres Neujahrsempfangs, der in diesem Jahr zum ersten Mal in Berlin stattfindet, zu vertreten.

Hier anwesend sind diejenigen mittelständischen Bauunternehmen sowie deren Partner, die unverzichtbar für Auftraggeber wie den Bund, die Länder, Kommunen, die Deutsche Bahn, die Autobahn GmbH des Bundes, die DEGES und andere wichtige Institutionen bei der Bewältigung ihrer Bauprojekte sind. Ihr Beitrag umfasst den Bau von Verkehrsinfrastruktur, Wohnhäusern, Geschäftsgebäuden, Breitbandanschlüssen, Industrieanlagen und Energieprojekten. Diese Unternehmen zeichnen sich durch ihre Fachkenntnisse, den Einsatz modernster Technologien und das Engagement von hunderttausenden, hochmotivierten Mitarbeitern aus, die

täglich technische Höchstleistungen erbringen und so wesentlich zum wirtschaftlichen und sozialen Erfolg Deutschlands beitragen. Die von der BVMB vertretenen Unternehmen sind dabei mit einer Vielzahl von Themen konfrontiert, die stark auch von Ihrem Ministerium und den anderen Vertretern der aktuellen Bundesregierung beeinflusst werden, insbesondere angesichts der ökologischen und digitalen Transformation der Wirtschaft.

Neben Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, befindet sich unter unseren Gästen heute eine große Anzahl weiterer herausragender Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Exemplarisch für die zahlreichen hochrangigen Vertreter aus der Politik, der Verwaltung, der Deutschen Bahn, der Autobahn GmbH des Bundes, der DEGES, der Wirtschafts- und Finanzwelt, der Wissenschaft und den befreundeten Verbänden, möchte ich namentlich begrüßen:

Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Michael Theurer, Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr,

die zahlreichen anwesenden Mitglieder des deutschen Bundestags,

Herrn Dirk Brandenburger, technischer Geschäftsführer der Autobahn GmbH des Bundes,

Herrn Bernd Rothe, technischer Geschäftsführer der DEGES, sowie

Herrn Uwe Neumann, Leiter Beschaffung Infrastruktur der Deutschen Bahn AG.

Nicht zuletzt begrüße ich auch alle Kolleginnen und Kollegen aus unseren Mitgliedsunternehmen, die unseren Tag der mittelständischen Bauwirtschaft und Neujahrsempfang als den Treffpunkt unserer „Mittelstandsfamilie“ schätzen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich ganz besonders die heute neu- und wiedergewählten Vertreterinnen und Vertreter des Präsidiums und des Beirats der BVMB.

Eine Standortbestimmung der Bauwirtschaft

Wir können heute auf ein ereignisreiches Jahr 2023 zurückblicken, das sowohl für die deutsche Bauwirtschaft als auch für unser Land viele Veränderungen mit sich gebracht hat. Wir haben als Branche zahlreiche wichtige Projekte realisiert, die zur Verbesserung der Lebensqualität und der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes beitragen. Wir haben unseren Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise geleistet, indem wir innovative Lösungen für nachhaltiges Bauen entwickelt und angewendet haben. Und wir haben uns weiterhin für die Ausbildung und Qualifizierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagiert, um den Fachkräftemangel in unserer Branche zu bekämpfen.

Wir können also mit Stolz sagen, dass wir als mittelständische Bauwirtschaft nach wie vor eine tragende Säule der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft sind.

Wir schaffen Werte, wir schaffen Arbeitsplätze, wir schaffen Zukunft.

Sei es im Verkehrswegebau, im Wohnungsbau, bei Geschäftsgebäuden, im Breitbandausbau, bei Industrie- oder Energieanlagen. Gleichzeitig wissen wir, dass wir uns nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen können. Die Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen, sind groß und vielfältig. Der Geschäftsklimaindex im Bauhauptgewerbe befindet sich auf Talfahrt. Wir können und müssen aber noch mehr bauen in Deutschland. Dafür brauchen wir aber verlässliche Rahmenbedingungen.

Nachdem schon der Hochbau im zurückliegenden Jahr auf Grund einer intransparenten und unzuverlässigen Förderkulisse, einem schwierigen Zinsumfeld und weiterer verschärfender Faktoren unter Druck geraten ist, haben die Turbulenzen um den Bundeshaushalt nun auch die Infrastruktursparten unserer Mitgliedsunternehmen sehr irritiert. Nach dem Tauziehen um den Bundeshaushalt für dieses Jahr, wird die Aufstellung des Bundeshaushalts für 2025 eine erneute Zerreißprobe für uns alle werden. Insgesamt ergibt sich für kommendes Jahr ein Fehlbetrag von 40 Mrd. Euro.

Im Ergebnis – bitte korrigieren Sie mich, falls ich damit falsch liege, lieber Herr Parlamentarischer Staatssekretär Luksic – fehlen in den kommenden Jahren viele Milliarden Euro an Haushaltsmitteln auch für geplante Infrastrukturinvestitionen! Die Auswirkungen dessen sehen wir bereits heute, wenn beispielsweise lange angekündigte und geplante Schienenbauprojekte abgesagt oder verschoben werden. Wir gemeinsam dürfen jedoch nicht zulassen, dass die Schuldenbremse zu einer Investitions- und Wachstumsbremse wird.

Dazu kommt: die Digitalisierung, die Energiewende, die Dekarbonisierung und der demografische Wandel – all das sind Themen, die uns direkt oder indirekt betreffen und uns als Unternehmerinnen und Unternehmern unser ganzes Können abfordern.

Darum hat es auch keinen Zweck, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Hände in den Schoß zu legen und sich dem eigenen Schicksal zu ergeben.

Ich halte in diesem Zusammenhang auch nichts davon, dass wir in der Bauwirtschaft von Personalabbau reden oder damit drohen. Wir brauchen unsere Fachkräfte und müssen weiter attraktive Arbeitsplätze bereitstellen. Sie sind das Wichtigste, das wir haben und wir sollten unsere Mitarbeitenden oder neue Bewerberinnen und Bewerber nicht verunsichern.

In herausfordernden Zeiten heißt es:

Bessere Bürokratie

Aus diesem Grund wollen wir nun den Blick nach vorne richten und uns verstärkt einer Frage widmen, die uns heute am Tag der mittelständischen Bauwirtschaft bereits begleitet hat und die für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes von entscheidender Bedeutung ist: Wie können wir eine bessere Bürokratie in Deutschland erreichen? Wie schaffen wir neben der digitalen und ökologischen Transformation unserer Branche auch eine bürokratische Transformation der Verwaltungen? Sowohl im Sinne einer schlankeren Regulatorik als auch mit Blick auf eine leistungsfähigere, dienstleistungsorientierte Bürokratie. Denn wir wissen aus eigener Erfahrung, dass diese beiden Faktoren einen erheblichen Einfluss auf die Effizienz und Qualität unserer Arbeit haben.

Es ist kein Geheimnis, dass die deutsche Bauwirtschaft unter einem hohen Maß an Bürokratie leidet, die oft unnötig, unverhältnismäßig oder widersprüchlich ist. Die Folgen sind frustrierend und kostspielig: Verzögerungen bei der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben, hoher Aufwand für die Erfüllung von Dokumentations- und Nachweispflichten, unklare oder sich ändernde Vorgaben für die Ausführung von Bauarbeiten, mangelnde Rechtssicherheit bei der Abwicklung von Bauverträgen, häufige Streitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen.

Das alles wollen wir nicht mehr, wir wollen Bauen! MACHEN!

Dabei sind wir als mittelständische Bauwirtschaft nicht gegen Bürokratie per se. Wir wissen, dass sie notwendig ist, um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten, um Qualitätsstandards zu sichern, um Umwelt- und Sozialbelange zu berücksichtigen, um Transparenz und Fairness zu garantieren. Aber wir sind gegen Bürokratie, die unsinnig, übertrieben oder ineffektiv ist. Wir sind für eine Bürokratie, die sinnvoll, angemessen und wirksam ist.

Deshalb fordern wir die bürokratische Wende in Deutschland –eine Bürokratie, die unsere Arbeit erleichtert statt erschwert, die unsere Leistungsfähigkeit fördert statt hemmt, die unsere Innovationen unterstützt statt behindert, die unsere Partnerschaften stärkt statt schwächt. Eine bessere Bürokratie, die uns hilft, unsere Potenziale auszuschöpfen und unsere Ziele zu erreichen.

Wir plädieren deshalb für eine drastische Reduzierung der Berichts- und Dokumentationspflichten, die unsere Kapazitäten binden und den Produktivitätszuwachs hemmen. Es ist an der Zeit, die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen voranzutreiben und das Onlinezugangsgesetz 2.0 erfolgreich umzusetzen, um eine moderne, effiziente Verwaltung zu gewährleisten, die den Bedürfnissen unserer Zeit gerecht wird: sämtliche wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen müssen jetzt durchgängig digitalisiert werden.

Die Fachkräfteeinwanderung muss durch zentrale Tools und behördenübergreifende IT-Systeme erleichtert werden, um die Prozesse zu beschleunigen und so der Demografie und unserem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Zudem müssen wir das Arbeitszeitgesetz modernisieren, um flexible Arbeitsmodelle zu ermöglichen, die sowohl den Bedürfnissen der Beschäftigten als auch der Unternehmen entsprechen.

lichmacher. Gemeinsam können wir diese Veränderungen herbeiführen und so den Weg für eine erfolgreiche Zukunft unserer Branche ebnen.

Last but not least umfasst nach unserer Überzeugung eine bessere Bürokratie, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich schneller als bisher abgeschlossen werden können. Hierzu hat Ihre Bundesregierung bereits neue Regelungen auf den Weg gebracht: zum Beispiel im Rahmen des Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich oder mit den Planungsbeschleunigungspaketen römisch eins und zwei.

Hierbei dürfen wir es jedoch auf keinen Fall belassen!

Aus diesem Grund muss auch das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe aufgehoben werden, um auf die branchenspezifischen, flexiblen Bedarfe reagieren zu können. Lohndumping und ungeregelte Arbeitsbedingungen in der Baubranche gehören der weit zurückliegenden Vergangenheit an. Spätestens mit dem branchenspezifischen und dem gesetzlichen Mindestlohn sowie der Allgemeinverbindlichkeit des Bundesrahmentarifvertrages im Bauhauptgewerbe und Equal Pay durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht der Bedarf für einen gesonderten Schutz der Mitarbeitenden bei der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe nicht mehr. Die Ungleichbehandlung des Bauhauptgewerbes gegenüber anderen Branchen ist damit nicht länger zu rechtfertigen.

Außerdem stehen wir der Einführung eines Tariftreuegesetzes sehr kritisch gegenüber, da es zu zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen und die Verwaltung führt, ohne einen Mehrwert zu bieten.

Unsere Vision ist eine Verwaltung, die als kooperativer Dienstleister agiert, unterstützt durch eine konsequente Digitalisierung und eine Fachkräfteoffensive. Es ist Zeit für einen Mentalitätswandel in der Verwaltung – weg vom Verhinderer, hin zum Mög-

Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass die beschlossenen Änderungen auch in die praktische Umsetzung kommen und eine echte Beschleunigung erreicht wird. Dazu ist es notwendig, dass die Bauverwaltungen und Genehmigungsbehörden in Deutschland modernisiert und leistungsfähiger werden. Und sie müssen Rückendeckung erhalten, mutige Entscheidungen zu treffen, um Deutschland nach vorne zu bringen.

Dass es mit der Genehmigung auch schneller gehen kann als gedacht, können wir an den Beispielen des Wiederaufbaus nach dem Hochwasser im Ahrtal oder den LNG-Terminals im Zuge der Energiekrise beobachten. Hier konnten wir eine deutliche Beschleunigung bei den Planungen feststellen. Genau diese Beispiele zeigen eindrucksvoll, dass alles möglich gemacht werden kann, wenn die Not nur groß genug ist.

Damit komme ich zu einem weiteren, sehr entscheidenden Thema für unsere Branche: den Brücken in Deutschland. Entgegen den vollmundigen Ankündigungen, dass ein unvergleichlicher Brückenhochlauf sowohl auf der Schiene als auch auf der Straße auf die deutsche Bauwirtschaft zukommen wird, stellen wir mit Blick auf die Ausschreibungen mit Erschrecken fest, dass bisher deutlich weniger als das Versprochene tatsächlich als Ausschreibungen auf den Markt gekommen ist. Und das, obwohl zahlreiche Brückenbauwerke verkehrsträgerübergreifend in einem sehr schlechten Zustand sind und dringend saniert werden müssten.

Insbesondere die Situation der Brücken an Bundesautobahnen ist alarmierend. Wie der Bundesrechnungshof Ihrem Ministerium erst kürzlich bescheinigt hat, wird die Autobahn GmbH des Bundes nicht in der Lage sein, das geplante und notwendige Brückenmodernisierungsprogramm überhaupt einzuhalten, sodass der Verfall der Autobahnbrücken auf absehbare Zeit nicht gestoppt werden kann. Die Folge sind weitere, nicht nur ärgerliche, sondern volkswirtschaftlich verheerende Brückensperrungen.

Neben dem Personalmangel in den Planungs- und Genehmigungsabteilungen der Verwaltungen sind auch die zähen Planrechtsverfahren schuld an den mangelnden Brückenbaumaßnahmen. Wir fordern die Bundesregierung deshalb dazu auf, die Karten offen auf den Tisch zu legen und die vorherrschende

Infrastruktur-Notlage, in der wir uns befinden, endlich als solche anzuerkennen. Für besonders dringliche Infrastrukturmaßnahmen, wie beispielsweise Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Brücken, sollte aufgrund dieser Notlage ein beschleunigtes Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie verringerte Anforderungen beispielsweise an Umweltverträglichkeitsprüfungen gelten, damit wir im Brückenbau wieder Herr der Lage werden.

Verlässlichkeit und Partnerschaft

Das verkehrsträgerübergreifende Beispiel der Brücken zeigt überdies, wie es aus unserer Sicht in der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns nicht laufen sollte: die Unternehmen der mittelständischen Bauwirtschaft haben sich auf einen Brückenhochlauf verlassen und ihre Unternehmensstrategie und Investitionsentscheidungen danach ausgerichtet. Nun ist dieser Hochlauf nicht wie angekündigt erfolgt und ist auch lange noch nicht in Sicht. Auch im Bahnbau und im Wohnungsbau stellen wir das fest. Das ist Gift für die Investitions- und Personalplanung eines jeden Unternehmens.

Nur wenn wir als Unternehmerinnen und Unternehmer verlässliche und kontinuierliche Rahmenbedingungen vorfinden, können wir unseren bestmöglichen Beitrag leisten, die notwendigen Fachkräfte gewinnen und Maschinenkapazitäten aufbauen. Wir sind unternehmerisch darauf angewiesen, dass die Politik und die Auftraggeber ihre Finanzierungs- und Ausschreibungszusagen auch einhalten. Das ist die Grundlage für eine gemeinsame Vertrauensbasis, die ein partnerschaft liches Miteinander erst ermöglicht.

Genau das ist das Selbstver ständnis unserer Mittelstands familie: wir verstehen uns als Partner der Auftraggeber und Verwaltungen, wir begrü ßen partnerschaftliche Re gelungen in Verträgen und nehmen diese sehr ernst. Das gilt für alle Bereiche des Bauens, vom Straßenbau, über den Brü ckenbau, den Hochbau bis hin zur Schieneninfrastruktur. Aus diesem Grund wollen wir gemeinsam mit der Politik und den Auftraggebern der Bauwirt schaft verlässliche Ziele vereinbaren und die Erreichung dieser Ziele auch nachverfolgen.

Gemeinsamer Aufbruch

Lieber Herr Parla mentarischer Staats sekretär,

meine sehr geehr ten Damen und Herren,

wir stehen noch relativ am Anfang eines gemeinsamen, neuen Jahres, das uns vor neue Herausforderungen stellen, aber auch neue Chancen bieten wird.

Die dringende Notwendigkeit für bauliche Investitionen hat sich auch durch die schwierigen Rahmenbedingungen – Verteuerung von Energie und Material, löchrige Lieferketten, Zinserhöhungen, Fachkräftemangel – nicht geändert. Wir brauchen Wohnungen und einen verstärkten Ausbau der Infrastruktur, Straßen, Schienen, Wasserstraßen und Breitband. Es werden Stromtrassen gebraucht. Der Ausbau von Wind- und Solarenergie muss vorangetrieben werden. Ein Rückbau und Neubau von Kraftwerken wird erfolgen. Die Aufzählung ist noch beliebig fortzuführen.

Die mittelständische Bauwirtschaft ist bereit, ihren Teil zur Bewältigung dieser Herausforderungen beizutragen und die Chancen zu nutzen, um das Bauen und Wirtschaften in Deutschland weiter voranzubringen. Wir sind motiviert, engagiert und voller Tatendrang, die Aufholjagt in Richtung einer modernen Verkehrs-, Digital- und Energieinfrastruktur anzugehen. Doch dies kann uns nur gemeinsam gelingen!

In diesem Sinne rufe ich zu einem echten Dialog und einer intensiven Zusammenarbeit zwischen der mittelständischen Bauwirtschaft, der Politik und allen relevanten Akteuren auf. Lassen Sie uns gemeinsam Strategien entwickeln, um die bürokratischen Hürden zu senken, Verwaltungen leistungsfähiger zu machen und das Planen und Bauen weiter zu beschleunigen. Lassen Sie uns verlässliche Rahmenbedingungen vereinbaren, die es uns ermöglichen, langfristig zu planen und zu investieren. Und vor allem, lassen Sie uns unsere Kultur der Partnerschaft und des Vertrauens weiter pflegen und ausbauen, die es uns erlaubt, gemeinsam die Herausforderungen unserer Zeit zu meistern.

Ich danke Ihnen, sehr geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär und allen anwesenden Gästen, für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement. Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit und darauf, gemeinsam mit Ihnen die Weichen für eine erfolgreiche, nachhaltige und zukunftsorientierte Bauwirt-

Zum Abschluss möchte ich allen Anwesenden noch ein erfolgreiches, gesundes und glückliches Jahr 2024 wünschen. Möge es ein Jahr des Aufbruchs, der Erneuerung und des gemeinsamen Erfolgs werden. Vielen Dank!

Ich freue mich jetzt auf Ihre Ausführungen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.

*Hinweis:EsgiltdasgesprocheneWort.

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VORTRAG

Wie steht es um den Bürokratieabbau in Deutschland?

Im Rahmen des Tages der mittelständischen Bauwirtschaft der BVMB am 19. Februar 2024 in Berlin, hielt Prof. Dr. Alexander S. Kritikos einen aufschlussreichen Vortrag zum Thema Bürokratieabbau in Deutschland. Mit seinem Fokus auf die mittelständische Bauwirtschaft beleuchtete Kritikos ein Thema, das seit über zwei Jahrzehnten kontrovers diskutiert wird: die stetige Zunahme der Regulierungsdichte und deren Auswirkungen auf Unternehmen und Verwaltung.

Kritikos stellte die langwierigen Antrags- und Genehmigungsprozesse, unverständliche Formulare und Vorschriften sowie unnötige Nachweis-, Berichts- und Dokumentationspflichten als Hauptursachen für einen sogenannten „Bürokratie-Burnout“ auf Unternehmensseite dar. Ebenso kritisierte er das unflexible, sich absichernde Verwaltungshandeln und das vorherrschende Zuständigkeitsdenken auf der Verwaltungsseite.

Der Vortrag unterstrich die negativen Effekte einer zunehmenden Regulierungsdichte auf die wirtschaftliche Entwicklung, wobei Forschungser gebnisse zeigten, dass diese sich unter anderem in steigenden Produktions kosten und behindertem Unterneh menswachstum manifestieren. Für die Bauwirtschaft im Speziel len wurde dies als ein zusätzli cher Kostentreiber identifiziert, der sogar zur Verlagerung von Produktionsstätten oder Schlie ßungen von Unternehmen füh ren kann.

Prof. Kritikos hob die Qualität der Verwaltung als einen wesentlichen Ein flussfaktor auf die Wahrnehmung und die Auswirkungen der Regulierungsdich te hervor. Dabei zeigte er auf, dass Regio nen mit hoher Verwaltungsqualität weniger negative Effekte der Regulierung auf das Unter nehmenswachstum verzeichnen. Er plädierte für eine Erhöhung der Verwaltungsqualität durch Verhal tensänderungen, moderne Dienstleistungen, die Anpassung von Prozessen und den Einsatz digitaler Prozesse sowie KI, um Verwal tungsprozesse zu beschleunigen.

Abschließend formulierte Kritikos Ziele für eine verbesserte Verwal tungsqualität, sowohl innerhalb der Verwaltung, mit einer Orientierung an vollzugsorientierten Regulie rungen und einer größeren Prob lemlösungskompetenz, als auch im Umgang mit den Unternehmen, durch schnelle, transparente Entscheidungen und eine kundenorientier te Dienstleistungshal tung.

Diese sind zusammenfassend:

INNERHALB DER VERWALTUNG

 Vollzugsorientierte Regulierungen (durch Praxischeck)

 Größere Problemlösungskompetenz

 Höheres Kostenbewusstsein

 Nutzung von Ermessensspielräumen, um rechtskonforme Lösungen zu finden

GEGENÜBER DEN UNTERNEHMEN

 Schnelligkeit und Transparenz von Verwaltungsentscheidungen

 Aktive Entlastung und Unterstützung von Unternehmen bei Umsetzung von Vorschriften

 Dienstleistungs-und Kundenorientierung

Die während seines Vortrages gezeigten Folien können Sie hier abrufen.

Weitere Informationen zur Person und Forschung von Prof. Kritikos finden Sie auf der Seite des DIW.

PODIUMSDISKUSSION

zum Thema „Bürokratieabbau in Deutschland - wie erzielen wir Ergebnisse?“

Die rege Diskussion zum Thema Bürokratieabbau in Deutschland und dem Umsetzungsstand des von Bundesjustizminister Buschmann diagnostizierten „Bürokratie-Burn-out“ der Unternehmen in Deutschland diskutierten unter der Moderation von Prof. Dr. jur. Günther Schalk, TOPJUS Rechtsanwälte Kupferschmid & Partner, Frau Manja Schreiner, MdL (CDU) Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin, Dr. André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte und Gemeindebundes, Dr. Thorsten Lieb, MdB (FDP) stellvertretender Vorsitzender und Obmann des Rechtsausschusses sowie ordentliches Mitglied des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags, sein Kollege Matthias Gastel, MdB (Bündnis 90/Die Grünen), Sprecher für Bahnpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und unser stellvertretender Präsident Jürgen Faupel, der engagiert und versiert forderte „ENDLICH UMSETZEN, NICHT KLECKERN, SONDERN KLOTZEN!“

Die Podiumsrunde war sich einig, dass die Verwaltung und das Land fit gemacht werden müsse für die kommenden Herausforderungen und die Ampel unter der Führung des Bundeskanzlers zwar einige Maßnahmen angestoßen, jedoch einige mit mehr Nachdruck umgesetzt werden müssten. Dabei betonte Faupel, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer sich oftmals an den Kopf fassen würden, mit welchen bürokratischen Lasten und Nachweisen sie zunehmend konfrontiert seien. Im Vorhinein hatte die BVMB ein Positionspapier mit dem Titel

„Bürokratieentlastung für den Mittelstand: Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Wirtschaft“ den Podiumsdiskutantinnen und Diskutanten zukommen lassen, in dem der Verband eine Trendumkehr dem Jahresbericht des Normenkontrollrates folgend forderte. Ebenfalls stellte die BVMB neben allgemeinen Forderungen auch spezielle Forderungen der Bauwirtschaft an die Politik.

Einige seien hier exemplarisch erwähnt:

 Beschleunigung von Antrags-, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren. Genehmigungsverfahren im Baubereich, seien es Planfeststellungsverfahren, Baugenehmigungen oder auch Typenzulassungen sind in Deutschland oft über die europäischen Vorgaben hinaus zusätzlich reglementiert. Die Anforderungen sind auf die europäischen Vorgaben zu beschränken und maximal zu reduzieren. Auch müssen Stichtagsregelungen eingeführt werden, damit Antragsunterlagen nicht bei jeder gesetzlichen Änderung zeitintensiv angepasst werden müssen.

 Reduzierung von Berichts- und Dokumentationspflichten. Eine Vielzahl von Dokumentationspflichten bindet unnötig Kapazitäten in den Unternehmen, die einen Produktivitätszuwachs erschweren. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Lohntransparenzgesetz oder Mindestlohngesetz sollten mit minimalen Dokumentationspflichten und einer rein verschuldensabhängigen Haftung ausgestaltet sein.

 Die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen, insbesondere das Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG), muss ein Erfolg werden.

 Die Interoperabilität und der Zugriff der am Prozess beteiligten Behörden sollte dabei gewährleistet werden. Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummerndatenbank (W-IdNr.) sollte Priorität genießen, bevor neue „Ideen“ angegangen werden. Ein Ansprechpartner für das jeweilige Unternehmen am Firmensitz vereinfacht die Frage der Zuständigkeiten und damit des Ansprechpartners.

 Im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung sind die dafür notwendigen Prozesse des eGov mithilfe eines zentralen Tools abzubilden und zu beschleunigen. Nur ein behördenübergreifendes IT-System beschleunigt die Abstimmungsprozesse zwischen den Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit und den Anerkennungsstellen. Für die Erwerbsmigration mit Arbeitsplatzangebot sollte der Sitz des Arbeitgebers die Zuständigkeit der Ausländerbehörde bestimmen, sodass es für Unternehmen immer nur eine Behörde als Ansprechpartner gibt. Gleichzeitig müssen die Anerkennungsverfahren von landesrechtlich geregelten Berufen bundesweit vereinheitlicht werden.

Das Positionspapier finden Sie auf der nächsten Seite.

Manja Schreiner
Dr. André Berghegger
Dr. Thorsten Lieb
Matthias Gastel
RA Jürgen Faupel
Prof. Dr. jur. Günther Schalk

BÜROKRATIEENTLASTUNG FÜR DEN MITTELSTAND:

Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Wirtschaft

AUSGANGSSITUATION

Das Thema Bürokratieabbau beschäftigt die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, die deutsche Öffentlichkeit und die Bundesregierungen seit Jahrzehnten. Spätestens seit der Gründung des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) im Jahre 2006 und der Beauftragung des Statistischen Bundesamtes Bürokratiekosten und den notwendigen Erfüllungsaufwand zu erfassen, ist die Thematik ein fester Bestandteil der öffentlichen Diskussion.

Der Ruf nach Abbau der als überbordend empfundenen Verwaltungsbürokratie, am Leben erhalten von immer neuen Regularien, reißt nicht ab und ein Kahlschlag im „Normen- bzw. Bürokratiedschungel“ hat jede Bundesregierung als Ziel ausgegeben. Seitdem gab es unzählige Versuche des Gesetzgebers, diesem Problem mit einem unterschiedlich stark ausgeprägten Instrumentarium beizukommen, meistens in Form von weiteren Gesetzen zur „Entschlackung“ der bereits vorhandenen.

Ein Blick in den aktuellen Jahresbericht des NKR zeigt, dass eine Trendumkehr dringend geboten ist:

 Für alle (Bürger und Bürgerinnen, Wirtschaft und Verwaltung) ist der Erfüllungsaufwand um 9,3 Mrd. Euro auf insgesamt rund 26,8 Mrd. Euro p. a. gestiegen.

 Mit 3,8 Mrd. Euro hat sich der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft im zweiten Berichtszeitraum in Folge deutlich erhöht, und ist von rund 10,6 Mrd. Euro auf rund 14,4 Mrd. Euro p. a. gestiegen.

 Die Bürokratiekosten der Wirtschaft steigen um rund 164 Mio. Euro und liegen insgesamt bei rund 65 Mrd. Euro p. a.

Diese Zahlen belegen, dass sich Politik und Verwaltung scheinbar immer noch nicht im Klaren darüber zu sein scheinen, welche Folgekosten ihre überkomplexen Gesetze auf die deutsche Wirtschaft und damit auch auf die mittelständische Bauwirtschaft haben. Es ist Zeit, auch hier eine „Zeitenwende“ einzuleiten und die Vorschläge und Hinweise des Rates ernst zu nehmen.

Auch ist uns bewusst, dass es keine simple Lösung für das gewachsene Problem geben kann, denn wie es die Forscher des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn in einer etwas umständlich anmutenden Definition ausdrücken:

„BürokratieabbauundbessereRegulierungsindhochkomplexe Aufgaben,beideneneineVielzahlvonStaats-undVerwaltungsebenen,InstitutionenundAkteurenunterderNebenbedingung eines raschen technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichenWandelszusammenarbeitenmüssen.Dasbedeutet, dass es keine „schnellen (dauerhaften) Lösungen“ gibt und dass Bürokratieabbau und bessere Regulierung als kontinuierliche, interativeProzesseaufgefasstwerdenmüssen,dieimmerwieder an die wechselnden Umweltbedingungen angepasst und optimiert werden müssen.“

Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen fordert im Besonderen auf die mittelständische Bauwirtschaft bezogen:

 Beschleunigung von Antrags-, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren. Genehmigungsverfahren im Baubereich, seien es Planfeststellungsverfahren, Baugenehmigungen oder auch Typenzulassungen sind in Deutschland oft über die europäischen Vorgaben hinaus zusätzlich reglementiert. Die Anforderungen sind auf die europäischen Vorgaben zu beschränken und maximal zu reduzieren. Auch müssen Stichtagsregelungen eingeführt werden, damit Antragsunterlagen nicht bei jeder gesetzlichen Änderung zeitintensiv angepasst werden müssen.

 Reduzierung von Berichts- und Dokumentationspflichten. Eine Vielzahl von Dokumentationspflichten bindet unnötig Kapazitäten in den Unternehmen, die einen Produktivitätszuwachs erschweren. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Lohntransparenzgesetz oder Mindestlohngesetz sollten mit minimalen Dokumentationspflichten und einer rein verschuldensabhängigen Haftung ausgestaltet sein.

 Die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen, insbesondere das Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG), muss ein Erfolg werden. Die Interoperabilität und der Zugriff der am Prozess beteiligten Behörden sollte dabei gewährleistet werden. Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummerndatenbank (W-IdNr.) sollte Priorität genießen, bevor neue „Ideen“ angegangen werden. Ein Ansprechpartner für das jeweilige Unternehmen am Firmensitz vereinfacht die Frage der Zuständigkeiten und damit des Ansprechpartners.

 Im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung sind die dafür notwendigen Prozesse des eGov mithilfe eines zentralen Tools abzubilden und zu beschleunigen. Nur ein behördenübergreifendes IT-System beschleunigt die Abstimmungsprozesse zwischen den Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit und den Anerkennungsstellen. Für die Erwerbsmigration mit Arbeitsplatzangebot sollte der Sitz des Arbeitgebers die Zuständigkeit der Ausländerbehörde bestimmen, sodass es für Unternehmen immer nur eine Behörde als Ansprechpartner gibt. Gleichzeitig müssen die Anerkennungsverfahren von landesrechtlich geregelten Berufen bundesweit vereinheitlicht werden.

 Das Arbeitszeitgesetz ist auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Beschäftigten und der Unternehmen im 21. Jahrhundert anzupassen. Im Rahmen der europäischen Arbeitszeitrichtlinie sollte von einer Berechnung auf täglicher Basis auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden, um flexiblere Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Auch sollten die Regelungen über Ruhezeiten variabler gestaltet werden, um den Beschäftigten mehr Flexibilität auch im Rahmen von Homeoffice-Lösungen, zu ermöglichen. Das bewährte Prinzip der Vertrauensarbeitszeit darf nicht durch eine Arbeitszeiterfassung beeinträchtigt werden. Der Begriff der mobilen Arbeit muss weit definiert sein und bedarf keiner zusätzlichen Regulierung der in der Praxis gefundenen Modelle.

 Das Vorhaben eines „Tariftreuegesetzes“ bedeutet einen Tarifzwang durch die Hintertür und einen Eingriff in die Tarifautonomie. Zusätzliche Tariftreueregelungen verkomplizieren Ausschreibungsverfahren. Die Kontroll- und Dokumentationspflichten führen zu erheblichen Belastungen bei den Unternehmen und den öffentlichen Auftraggebern mit der Folge, dass sich die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren für KMUs nicht lohnt. Bereits jetzt besteht im Baubereich ein ausreichender Schutz zur Einhaltung der Mindestlöhne, Arbeitsbedingungen und Sozialstandards über die erweiterte Generalunternehmerhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, sodass es für den Baubereich eines Tariftreuegesetzes nicht bedarf.

 Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe sollte aufgehoben werden, um auf die branchenspezifischen flexiblen Bedarfe zu reagieren, da das AÜG den Equal Pay Grundsatz berücksichtigt. Lohndumping und ungeregelte Arbeitsbedingungen in der Baubranche gehören daneben der weit zurückliegenden Vergangenheit an. Spätestens mit dem branchenspezifischen und dem gesetzlichen Mindestlohn sowie der Allgemeinverbindlichkeit des Bundesrahmentarifvertrages im Bauhauptgewerbe bestehen die Bedürfnisse für einen gesonderten Schutz der Mitarbeiter bei der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe nicht mehr. Die Ungleichbehandlung des Bauhauptgewerbes gegenüber anderen Branchen ist insoweit unberechtigt.

 Fristenproblematik: Das Beteiligungsverfahren für Verbände und andere Stakeholder an Gesetzgebungsverfahren sollte kodifiziert werden und mit einer angemessenen Reaktionsfrist ausgestattet sein (z. B. etwa vier Wochen).

Übergreifend ist folgendes ebenfalls unabdingbar:

 Konsequente Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und -verfahren, verbunden mit einer Fachkräfteoffensive in der Verwaltung.

 Verwaltung als Dienstleistung im „kooperativen Sinne“. Die Verwaltung muss eine aktivere Gestaltungsrolle übernehmen. Dazu ist ein Wandel des „Mindset“ erforderlich, von der Rolle des Verhinderers oder Sanktionierers hin zum Möglichmacher.

 Dazu ist ein „Verwaltungsmarkplatz“ als Plattform für die einzelnen Behörden zu entwickeln, damit diese einheitliche Softwarelösungen für die jeweiligen Aufgaben (Dienstleistungen) bereitgestellt bekommen.

 Die im Jahr 2015 eingeführte Regelung „One in one out“ sollte weiterentwickelt werden. Besser wäre eine „one in two out Regel“.

PODIUMSGESPRÄCH

mit Christian Dürr, MdB, Martin Steinbrecher und Michael Gilka

Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, im Gespräch mit dem Präsidenten und dem HGF der BVMB

Als Abschluss der Veranstaltung wurde ein Podiumsgespräch durch unseren Präsidenten, Herrn Martin Steinbrecher und unseren Hauptgeschäftsführer, Herrn Michael Gilka, mit dem Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr geführt. Thema des ca. halbstündigen Gespräches war neben dem Bürokratieabbau in Deutschland seine Perspektive auf die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgelöste „Haushaltskrise“ und die damit einhergehenden Probleme einer soliden und vor allem tragfähigen Finanzierung dringend notwendiger Investitionen in die Transformation des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Dabei wurde auch die von Prof. Michael Hüther und anderen Wirtschaftswissenschaftlern diskutierte und eingebrachte Forderung nach einem im Grundgesetz verankerten Infrastrukturfonds in Analogie zum Sondervermögen der Bundeswehr zur Finanzierung der Investitionen in die Infrastruktur debattiert. Ebenfalls wurden Vorschläge der Union für ein Sofortprogramm zur Entlastung der Unternehmen und eine Senkung der Unternehmenssteuern auf 25 Prozent zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit angeschnitten. Dürr appellierte im Schlussstatement im Hinblick auf den anzugehenden Bürokratieabbau möglichst differenzierte und genaue Vorschläge der Politik und den zuständigen Ministerien zukommen zu lassen. Ein gelungener Abschluss, der sich in den folgenden Abendstunden in den Gesprächen mit den zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern fortsetzte.

Christian Dürr
Martin Steinbrecher
Michael Gilka

BERATUNGSGREMIUM

zur Infrastruktur ohne diejenigen, die diese bauen

Am Montag, 25. März 2024, hat die konstituierende Sitzung des sogenannten Sektorbeirats der zum 1. Januar 2024 gegründeten DB InfraGO AG stattgefunden. Das Expertengremium, bestehend aus insgesamt 24 Vertreterinnen und Vertretern aus Eisenbahnverkehrsunternehmen, dem Nahverkehr, Fahrgast- oder Industrieverbänden, ist im Bundesverkehrsministerium angesiedelt und soll nach den Worten von Bundesverkehrsminister Wissing in der Süddeutschen Zeitung mit „[…] Expertise kontinuierlich begleiten, was die InfraGo so tut“.

Das neu gegründete Gremium ersetzt und vereint den Netzund Stationsbeirat in einer Expertenrunde, welche Impulse zur Steuerung des Unternehmens insbesondere zum Infraplan geben soll. Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB), begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung und Arbeit des Gremiums, ist aber verwundert, warum die Bauwirtschaft, obwohl sie sich beim BMDV beworben hat, nicht vertreten ist: „Diejenigen, die das sanierungsbedürftige Netz bauen und den Infrastrukturnotstand mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beseitigen sollen, haben keine Stimme am Tisch“. Der Zustand des Netzes und der Bahnhöfe zeugt von diesem Beratungs- und Abstimmungsbedarf. Aus diesem Grund ist die Einbeziehung der Bauwirtschaft in dieses Gremium dringend geboten. „Unsere Mitglieder und der Mittelstand insgesamt werden beim Ausbau des Netzes und der Transformation der Wirtschaft eine maßgebliche Rolle spielen, um die vor uns liegenden strukturellen Probleme im Bereich der Infrastruktur und dem Weg in eine klimaneutralere Zukunft zu ebnen“, ist Gilka überzeugt.

LEITPLANKEN FÜR DIE GENERALSANIERUNGEN

im Bestandsnetz aus Sicht der mittelständischen Bauwirtschaft

Leitplanken für die Generalsanierungen im Bestandsnetz aus Sicht der mittelständischen Bauwirtschaft

Brief des HGF an Dr. Nagl zur pauschalen Kritik des HDB in der FAZ am Konzept der Generalsanierung

Im Zuge der öffentlichen pauschalen Kritik des Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e. V. in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am Konzept der Generalsanierung

Mitte Januar dieses Jahres hat Michael Gilka, das zum Anlass genommen, als Hauptgeschäftsführer der BVMB und damit an der Spitze der Interessenvertretung der mittelständischen Bauindustrie die getätigten Aussagen zurückzuweisen. Dazu schreibt er an den Vorstandsvorsitzenden der DB InfraGO, Dr. Nagl in einem Brief Ende Januar:

Wir als Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) teilen weder diese pauschale Kritik noch einen solchen Kommunikationsweg. Wir suchen den konstruktiven direkten Dialog mit Ihnen. Grundsätzlich stehen wir hinter dem Vorhaben der Generalsanierung der Hochleistungskorridore und unterstützen dessen Umsetzung. Insbesondere bei der Generalsanierung der Riedbahn, die sich bereits in Umsetzung befindet, gehen alle Beteiligten davon aus, das Projekt in einem professionellen Umfeld zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgreich abschließen zu können. Gleichzeitig erreichte uns in den vergangenen Wochen Kritik von unseren Mitgliedsunternehmen – nicht an dem grundlegenden Vorhaben der Generalsanierungen, sondern vielmehr an der konkreten Art der Umsetzung. Unter anderem wurde mit Bezug auf die in den zahlreichen Informationsveranstaltungen vorgestellten Rahmenbedingungen bemängelt, dass die Qualität der Vorabinformationen und Vorbereitungen nicht ausreichend ist. Diese und weitere Punkte sowie konkrete Verbesserungsvorschläge haben wir in unser Papier „Leitplanken für die Generalsanierungen im Bestandsnetz aus Sicht der mittelständischen Bauwirtschaft“ einfließen lassen, welches Sie im Folgenden lesen können.

Ausgangssituation:

Deutschland hat seine Eisenbahninfrastruktur seit Jahrzehnten vernachlässigt. Um die Verfügbarkeit, die Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit der notwendigen Eisenbahninfrastruktur zur Einführung des geplanten Deutschlandtakts sowie die Voraussetzung der Verkehrswende zu gewährleisten, planen die DB AG und der Bund u.a. eine Generalsanierung von 40 definierten Hochleistungskorridoren (HLK) im Streckennetz der DB InfraGo AG.

Nach derzeitigem Planungsstand sollen hierzu die 40 HLK bis 2030 von Grund auf saniert und dort wo erforderlich, für das Zugsicherungssystem ETCS ausgerüstet werden. Die Generalsanierung soll im Wesentlichen unter Totalsperrung erfolgen, dazu werden die Schienenverkehre umgeleitet bzw. auf die Straße verlagert.

Als erstes Projekt ist die Riedbahn im Rahmen der HLK in kürzester Zeit geplant und erfolgreich vergeben worden. Die Beteiligten auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite sind hoch motiviert und engagiert sowie vom Erfolg des Projekts überzeugt.

Die mittelständische Bauwirtschaft unterstützt das Vorhaben der Generalsanierungen. Die Erfahrungen aus der Riedbahn müssen gesammelt, ausgewertet und für zukünftige HLK-Projekte genutzt werden.

Derzeit laufen die Informationsveranstaltungen und teilweise Teilnahmewettbewerbe für die nächsten Projekte. Die mittelständische Bauwirtschaft verfügt über eine ausgezeichnete Fachexpertise und bringt sich als Vertreter der Schlüssellieferanten der DB InfraGO AG gewohnt lösungsorientiert in den Gesamtprozess ein. Wir erachten die Herangehensweise an die Umsetzung dieser Projekte kritisch und sehen Nachbesserungs- sowie Weiterentwicklungsbedarf, damit die gesteckten Ziele realistisch erreicht werden können.

Kritisch sieht die mittelständische Bauwirtschaft:

 Dimensionierung der Raum- und Fachlose auf Grundlage einer rudimentären Planung (teilweise keine Entwurfsplanung), die zu Sprungkosten sowie einer Einschränkung des Wettbewerbs führen können.

 Knappe Bauzeiten von maximal fünf Monaten bei zu ungenauen Informationen, was und welches Volumen konkret gebaut werden soll.

 Hohes Risikopotential für Bieter, z. B. beim Projekt Hamburg – Berlin, bei dem Voruntersuchungen, z. B. Baugrund, Kampfmittel etc., fehlen bzw. bisher nur unzureichend vom AG durchgeführt werden.

 Terminliche Bündelung der Korridormaßnahmen ab 2026, die einem geplanten Mengenhochlauf wg. der Kostentreiber zuwiderlaufen sowie für die betriebliche Beherrschung des Gesamtnetzes – auch unter Berücksichtigung der notwendigen Bau- und Materiallogistik und der Ressourcen für die Projekte – nicht zuverlässig belegt sind. In diesem Zusammenhang sind auch die benötigten Bedarfe für Bahnbetrieb, Planprüfungs- und Freigabeprozesse, Abnahmeprozesse, Bauüberwachung usw., als Kernleistungen in der Sphäre des AG nicht hinreichend verfügbar.

 Keine zuverlässigen Erkenntnisse über vorhandene Material- und Transportkapazitäten, z. B. Weichen und Weichentransportwagen, Bahnwagen, Triebfahrzeuge, ob Umschlag- und Logistikplätze vorliegen.

Für eine erfolgreiche Realisierung sollten nachstehende Prämissen die Grundlage sein:

 Aufbau eines verlässlichen Langfristkonzeptes mit verbindlichem Charakter zum Ressourcenaufbau in der Bahnbauwirtschaft.

 Deutliche Entzerrung der Korridorbündel ab 2026 über 2030 hinaus; dazu eine Bewertung und Reihung unter Berücksichtigung regionaler und überregionaler Planungs-, Material-, Logistik und Baukapazitäten.

 Erschließung, Bereitstellung und Genehmigung von notwendigen Lagerplätzen und Zuwegungen vor Ausschreibung/Baubeginn.

 Marktanalyse der erforderlichen/vorhandenen Bauund Montagekapazitäten einschließlich Logistikleistungen sowie der notwendigen Personaldienstleistungen (auch AG-seitig).

 Mögliche/Notwendige Bauverfahren (Voll- und Teilsperrung) korridorbezogen jeweils optional baubetrieblich und baubetriebswirtschaftlich mit alternativen Szenarien der Bauverfahren bewerten.

 Bedarfsertüchtigung der jeweils erforderlichen Umleitungsstrecken vor Beginn einer Korridorsanierung. Aufstellung eines mehrjährigen transparenten Bauprogramms über das Volumen und die Zeiträume der Bedarfsertüchtigungen bei den GS-Projekten zur Generierung von Kapazitäten, Markt und Wettbewerb.

 Qualifizierte und belastbare Planungs- und Verdingungsunterlagen.

Handlungsfelder:

 Entzerrung der Bündelung der Korridormaßnahmen ab 2026 und Vorlaufarbeiten zur Ertüchtigung an den Umleitungsstrecken.

 Alternative Bauverfahren zur Vollsperrung, u.a. mit Teilsperrungen prüfen. Zuschneidung realistischer Projekt- und Losgrößen mit Blick auf Bauzeiten, Bau- und Logistikkapazitäten bzw. Anpassung der Bauzeiten auf die Projektgrößen und unterschiedlichen Gewerke z.B. LST/Bau sowie Hochtastfahrten.

 Erneuerung von Brückenbauwerken ohne Planrechtsverfahren mit Fertigteilbrücken.

 Qualifizierte und vertiefte Entwurfsplanung des AG einschließlich einer robusten Terminplanung mit SOG-Planung zu den Ausschreibungsunterlagen.

 Aufstellung Digitale Soll-Modelle mit neutralen Dateiformaten.

 Bereitstellung ausgereifter Logistikkonzepte für die Beistellungen.

 Bereitstellung ausreichend qualifizierten Personals des AG als Ansprechpartner und Entscheider auf der Baustelle (Projektleiter, BÜW etc.).

 Aufsetzen einer prädiktiven Instandhaltungsstrategie für den Fahrweg, zunächst für die sanierten Korridore.

 Instandhaltung der übrigen Netze und Anlagen neben den Hochleistungskorridoren auf hohem Niveau, um die Qualität und Leistungsfähigkeit des gesamten Bestandsnetzes sicherzustellen.

 Bereitstellung eines verlässlichen Bauprogramms durch die DB InfraGo AG, auf deren Grundlage Bahnbaufirmen belastbare Investitionsentscheidungen in Menschen (Einstellung, Ausbildung, Weiterqualifizierung) und Maschinen (Lieferzeiten und Abschreibung Neumaschinen) treffen können, um Kapazitäten aufzubauen und attraktive Rahmenbedingungen für Menschen in der Branche zu schaffen.

Ziele:

 Deutliche Reduzierung der Projektrisiken für Budget und Termine in den HLK.

 Sicherstellung einer vertraglich vereinbarten Verfügbarkeit des sanierten Korridors.

 Aktivierung der Lieferanten zum Aufbau von Ressourcen.

 Sicherstellung eines breiten Wettbewerbs bei den Generalsanierungen. Erhaltung und Sicherung der vorhandenen Marktstrukturen/Kapazitäten im Bahnbau.

 Mit der Generalsanierung der HLK und der Instandhaltung der übrigen Netze und Anlagen bis in die 2030er-Jahre ein leistungsfähiges und zuverlässiges Bestandsnetz herstellen.

19. Februar 2024

OptiTime beim Tag der mittelst ändischen Bauwirtschaft und Neujahrsempfang

Wir setzen auf Digitalisierung!

20. – 22. Februar 2024

Schön, dass wir wieder einmal beim Tag der mittelständischen Bauwirtschaft und dem Neujahrsempfang dabei sein konnten – dieses Mal in Berlin anstatt wie die letzten Jahrzehnte in Bonn. Das Thema „Bürokratieabbau in Deutschland“ stand im Mittelpunkt. Während der Podiumsdiskussion ging es konkret um die Ergebnisse, die erzielt werden sollen. „Wir gemeinsam dürfen nicht zulassen, dass die Schuldenbremse zu einer Investitions- und Wachstumsbremse wird “, forderte Steinbrecher.

OptiTime bei der DigitalBau 2024 in Köln

Geschafft – einer von den 277 Ausstellern auf der digitalBAU in Köln war erneut die OptiTime. Bereits zum dritten Mal haben wir auf der Fachmesse ausgestellt

Dort haben wir mit vielen Kunden und Interessenten zum Thema Digitalisierung am Bau gesprochen.

Wichtige Themen dabei waren unter anderem:

Arbeitszeiterfassung – im Büro und auf der Baustelle Kapazitätsplanung – von Personal, Geräten und Artikeln Geräteverwaltung – für ein zielgerichtetes Controlling

Danke für die vielen netten Besuche, tollen Anregungen und positiven Stimmungen bei uns am Stand und bis in 2 Jahren!

21. – 23. Februar 2024

OptiTime bei den 22. Deutschen Asphalttagen

OptiTime in den Alpen – vom 21.02. - 23.02. wurde u.a. über Zeiterfassung – Fluch oder Segen – im Alpen Congress in Berchtesgaden bei den Deutschen Asphalttagen diskutiert.

Neben vielen Gesprächen mit Geschäftsführern aus der Branche hatten wir die Möglichkeit unsere Perspektive und unser ganzheitliches System auf dem Podium zu präsentieren.

Besten Dank an den DAV und alle interessierten Besucher

Die Arbeitszeiterfassung ist Pflicht - Sorgen Sie stressfrei und frühzeitig vor!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Dauer der Arbeitszeit von Arbeitnehmern selbst erfasst werden soll.

Wer ist für die Zukunft schon gut gerüstet? Wer benötigt noch eine digitale Arbeitszeiterfassung?

Melden Sie sich direkt bei uns unter vertrieb@optitime.de oder unter 05975 9282-206.

OptiTime GmbH & Co. KG | Schulten Sundern 14 | 48432 Rheine Tel: 05975 9282-0 | Mail: vertrieb@optitime.de | Web: www.optitime.de Rheine • Memmingen • Nordhorn

FACHKRÄFTE RECRUITING

aus dem Ausland im Bahnbaubereich

Initiative der Zukunftsinitiative Bahnbau (ZIB)

Die Zukunftsinitiative Bahnbau (ZIB) ist ein Programm, das von der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB), der Deutschen Bahn und verschiedenen weiteren Branchenverbänden ins Leben gerufen wurde, um auf die steigenden Anforderungen im Bahnbausektor zu reagieren, die sich aus dem Ziel, die Attraktivität und Zuverlässigkeit der Mobilität auf der Schiene zu erhöhen und den Klimaschutzzielen ergeben. Es zielt darauf ab, die Sanierung des deutschen Schienennetzes effizienter, schneller und innovativer zu gestalten, um eine zuverlässige und leistungsfähige Infrastruktur zu schaffen. Dies beinhaltet auch die Herausforderung, dem Fachkräftemangel zu begegnen sowie Baukosten und Ressourcenbedarf zu optimieren.

Im Zuge dieser Bemühungen befassen sich ausgewählte Expertinnen und Experten auch mit der Fachkräfte-Rekrutierung aus dem Ausland, die vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ein wichtiger Baustein zu Bekämpfung des Fachkräftemangels im Bahnbau darstellt.

Im Rahmen dieses Teilprojekts der ZIB wurde bereits ein Pilotvorhaben der Deutschen Bahn zur Fachkräfte-Rekrutierung aus dem Ausland durchgeführt. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus diesem Piloten soll nun ein Konzept zur Fachkräfte-Rekrutierung in der Fläche ausgerollt werden. Hierzu soll ein oder mehrere Dienstleister rahmenvertraglich gebunden werden, die von den Bauunternehmen anschließend für die Rekrutierung im Ausland genutzt werden können.

Die Initiative legt einen besonderen Fokus auf die Erhöhung der Effizienz, Entbürokratisierung und Nachhaltigkeit bei der Planung, dem Bau und Betrieb von Schieneninfrastruktur. Es wird angestrebt, durch partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn, Planungsunternehmen und der Bauwirtschaft die Herausforderungen in verschiedenen Clustern zu bearbeiten, darunter auch die Erhöhung der Attraktivität von Bahnbauberufen, die Schaffung besserer Rahmenbedingungen, die Steigerung der Produktivität durch Innovationen sowie das grüne Planen, Bauen und Betreiben.

Die ZIB, die 2019 begann und ursprünglich bis Ende 2021 laufen sollte, wird in einem Folgeformat fortgesetzt. Im Rahmen dieser Initiative arbeiten rund 100 Expertinnen und Experten aus der Deutschen Bahn, Bahnbauunternehmen und Verbänden in zahlreichen Arbeitsgruppen an Lösungen und Ideen, insbesondere zur Schaffung einer verlässlichen und starken Schieneninfrastruktur und zur Steigerung der Attraktivität des gesamten Bahnbausektors.

Der nächste Schritt für die Umsetzung dieses Konzeptes ist die Bildung eines Kickoff-Teams für die weiteren Umsetzungsschritte. In diesem Zusammenhang sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen: für dieses Kickoff-Team benötigen wir die Fachexpertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Personalabteilung Ihres Unternehmens, die im Rahmen der Umsetzung des Konzepts zur Fachkräfterekrutierung aus dem Ausland ihr Knowhow einbringen wollen.

Sollten Sie Interesse an einer Mitarbeit haben, so kommen Sie gerne auf uns zu. Schreiben Sie dafür bitte eine E-Mail an bahnbau@bvmb.de

INTERVIEW mit Hauptgeschäftsführer

BVMB: „Es wird einfach zu wenig gebaut!“

VerbandkritisiertMutlosigkeitundfehlende Verlässlichkeit der Politik

Das Jahr 2024 ist gestartet, das Baujahr wieder angelaufen. Aber der Blick in die Kristallkugel für 2024 verheißt nicht wirklich Gutes: Die Lage der mittelständischen Bauwirtschaft bleibt weiter sehr schwierig. Und 2024 wird leider nicht das erste Problemjahr. Schon 2022 wurden die Wolken am Konjunkturhimmel dunkler. 2023 wurde noch schwieriger. Es wird insgesamt einfach deutlich zu wenig gebaut. Die öffentliche Hand, vor allem die Kommunen, lahmt bei den Ausschreibungen. Von der Bahn kommen mit Blick auf den Sanierungsbedarf viel zu wenige Bauaufträge auf den Markt. Der von Bundesverkehrsminister Wissing am Brückengipfel angekündigte Hochlauf vor allem bei den Autobahnbrücken wurde zu einem ziemlichen Totalausfall. Und der Wohnungsbau liegt komplett am Boden. Der UBB hat mit Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) zur aktuellen Situation und dem Ausblick auf das weitere Baujahr 2024 gesprochen.

„Vieles muss sich die Politik auf die Fahnen schreiben“

„Herr Gilka, woran liegt es, dass die Aussichten gerade für die Baumittelständler für 2024 nicht gerade günstig sind? Man hört ja immer wieder, dass das alles noch die AuswirkungenvonCoronaunddemKrieginderUkraine seien.“

Michael Gilka: „Es fällt auf, dass zurzeit gewisse Kreise immer wieder dabei sind, Ausreden zu finden: Die globale Lage wird vielfach dafür verantwortlich gemacht. Erst war

wieder einigermaßen beruhigt – und trotzdem zeigt die Baukonjunktur nach unten. Nur Corona und den Ukrainekrieg als Ursachen hinzustellen, ist zu kurz gesprungen.“

„WoranliegtesdenndannIhrerAnsichtnachtatsächlich, dassdieBaukonjunkturlahmt?“

Michael Gilka: „Vieles muss sich hier leider die Politik auf ihre Fahnen schreiben. Die Politik – insbesondere die Ampelregierung – tut fast schon alles Denkbare, dass die Baukonjunktur nicht auf die Beine kommt. Die denkwürdige Haushaltspanne, unzuverlässige Förderprogramme, fehlende Entscheidungsfreude, die unprofessionelle und halbherzige Umsetzung von eigenen politischen Programmen und vor allem überbordende Ideologie und Bürokratie machen der Bauwirtschaft das Leben immer schwerer.“

„Es steckt ja allen noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende 2023 in den Knochen, das der Bundesregierung einen verfassungswidrigen Haushalt bescheinigthatunddazugeführthat,dassaufeinmalein Loch von 60 Milliarden Euro in der Kasse war. Wie sehr hatdiesesUrteilAuswirkungenaufdieBauwirtschaft?“

Michael Gilka: „Das Urteil bringt auch für die Bauwirtschaft massive Unwägbarkeiten. Seitdem herrscht noch mehr Unsicherheit: Die Bundesregierung hat offensichtlich ein weiteres Mal nicht wirklich Plan und Strategie, wie sie mit der Misere umgehen soll. Es sind zumindest erste Signale gekommen, dass nicht wieder die Bauwirtschaft die ganze Misere ausbaden muss. Aber das ist möglicherweise nur die halbe Wahrheit. Wir haben ja schmerzlich gelernt, dass die aktuelle Bundesregierung viel ankündigt und verspricht, und dann passiert doch wieder entweder nichts oder etwas anderes.

Insbesondere im Bahnbau hatten sich die mittelständischen Bauunternehmen auf den Investitionshochlauf beim Ausbau der Hochleistungskorridore eingestellt. Kommt der nun trotzdem oder fällt er durchs Raster? Angeblich kommt er doch. Aber das Vertrauen unserer Bahnbauer, dass das ohne Verschiebungen und Kürzungen so weitergeht, ist nicht besonders groß. Die Regierung setzt bei der Finanzierung der Bahn, nachdem der Klima- und Transformationsfonds ausgefallen ist, u. a. auf den Verkauf des Tafelsilbers, konkret Schenker. Was da rauskommt und wie schnell das erfolgen kann, ist ungewiss. Wie möchte die Ampelkoalition 60 Milliarden Euro auffangen? Oder setzt sie rigoros den Rotstift an? Das hätte gravierende Folgen für den gesamten Bausektor. Die BVMB hat bereits einen offenen Brief an den Bundeskanzler und mehrere Bundesminister geschickt. Kernbotschaft: Die Schuldenbremse darf nicht zu einer Moder nisierungsbremse für die Infrastruktur werden. Meiner Ansicht nach müssen dabei alle Subventionen auf den Prüfstand und zugunsten von Investitionen beendet werden. Davon hängt viel Wohl und Wehe des Baujahrs 2024 für den Baumittelstand ab.“

Gilka Prof. Dr. jur. Günther Schalk

Nicht nur der Wohnungsbau ist ein Sorgenkind

„Der Wohnungsbau ist in den vergangenen Jahren ja regelrecht abgestürzt. Die Bundesbauministerin Frau Geywitz hat ja bis vor kurzem immer noch tapfer an ihrer Ankündigungfestgehalten,dassjedesJahr400.000neue Wohnungen entstehen werden, obwohl ja eigentlich jeder Bauhelfer inzwischen schon verstand, dass das nie undnimmerklappenkann.Wiegehtesdaweiter?“

Michael Gilka: „Das größte Sorgenkind der Bauwirtschaft wird auch 2024 der Wohnungsbau bleiben. 400.000 neue Wohnungen pro Jahr hatte Bundesbauministerium Geywitz versprochen. 2023 waren es rund 245.000. Für heuer erwartet man 210.000, für 2025 sogar nur mehr 175.000. Das ist fatal. Wir brauchen dringend Wohnungen, aber die Zahl der Baugenehmigungen geht immer noch weiter zurück. Das Problem hat seine Ursache auch hier leider wieder in der Politik. Die Bundesregierung schafft es immer noch nicht, zuverlässige, langfristig und ausreichend ausgestattete Fördertöpfe aufzumachen. Der Wohnungsbaugipfel im Kanzleramt hat keine Wende gebracht. Von einem großen Wurf sind wir meilenweit weg. Ein kleiner Hoffnungsschimmer ist aber am Horizont. Die Bauzinsen bewegen sich seit ein paar Wochen wieder langsam nach unten.“

„Wie schaut es denn in den weiteren Bausegmenten aus?“

Michael Gilka: „Auch der Straßenbau schwächelt: Brückenbau und -ertüchtigung sind herbe Enttäuschungen. 400 Brücken pro Jahr hatte Bundesverkehrsminister Wissing angekündigt. Auf den Markt gekommen sind 2023 deutlich weniger, obwohl ein gigantischer Sanierungsbedarf besteht. In diesem Bereich fahren wir in

Die dringende Notwendigkeit für bauliche Investitionen hat sich auch durch die schwierigen Rahmenbedingungen - Verteuerung von Energie und Material, löchrige Lieferketten, Zinserhöhungen, Fachkräftemangel - nicht geändert. Wir brauchen Wohnungen und einen verstärkten Ausbau der Infrastruktur, Straßen, Schienen, Wasserstraßen und Breitband. Es werden Stromtrassen gebraucht. Der Ausbau von Wind- und Solarenergie muss vorangetrieben werden. Ein Rück- und Neubau von Kraftwerken wird erfolgen.“

„Es braucht ein Konzept, Mut und Entschlossenheit“

„Wenn die gute Fee käme und Sie hätten einen Wunsch frei – was braucht die mittelständische Bauwirtschaft für 2024?“

Michael Gilka: „Endlich einmal ein Konzept, Mut und Entschlossenheit der Politik. Die Bundesregierung muss Nägel mit Köpfen machen, statt wie das berühmte Kaninchen vor der Schlange zu sitzen. Die Menschen brauchen ein Signal, finanzielle Hilfe beim Bauen, keine ideologisch geprägten Höhenflüge. Das private Bauen muss wieder erschwinglich werden, und die öffentliche Hand muss sich ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und durch ihre Bauaufträge nicht nur das Auskommen des Baumittelstands sichern, sondern die Verkehrsinfrastruktur in unserem Land am Leben und Funktionieren halten.“

EUROPÄISCHE LIEFERKETTENRICHTLINIE ante

Totgesagte leben länger, das gilt scheinbar auch für die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), welche wider aller Erwartungen in einer Abstimmung der ständigen Vertreter am 14. März 2024 eine qualifizierte Mehrheit erlangen konnte. Die Richtlinie gilt in abgeschwächter Form mit langen Übergangsfristen (stufenweise bis 2029) ab einer Untergrenze bei einer Mitarbeiterzahl von 1000 Beschäftigten und mindestens einem Jahresumsatz von 450 Mio. Euro. In der Zwischenzeit (voraussichtlich ab 2027) gilt die europäische Regelung für große Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitern mit mindestens 1,5 Mrd. Euro Umsatz, welche jährlich absinken soll. Auch wenn durch die Streichung der Risikosektoren ein gravierender Punkt nicht mehr vom Vorschlag umfasst ist, sieht Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V., die voraussichtlich am 24. April stattfindende Abstimmung im Europäischen Parlament mit Sorge. „Wir haben in Deutschland bereits ein nationales unausgereiftes Lieferkettengesetz, welches – wenn auch zeitlich deutlich später – durch ein europäisches Pendant in einigen Punkten verschärft werden wird“, so Gilka konsterniert. Die nationalen Regelungen sind bereits praxisfern und bürden unseren Unternehmen Nachweispflichten auf, die in keiner Relation zum eigentlichen Zweck stehen. Eine Richtlinie aus Brüssel, die in einigen Punkten noch weiter geht, wird der Wettbewerbsfähigkeit und dem angestrebten Befreiungsschlag im Bürokratieabbau einen Bärendienst erweisen.

portas

EU-Nachhaltigkeitsberichtspflichten kommen hinzu

Mit dem Ende März vorliegenden Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtspflichten (CSRD) hat der deutsche Gesetzgeber diese in nationales Recht bis Anfang Juli umzusetzen. Nach Aussage der Experten kommen laut Entwurf auf die Unternehmen ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 748 Millionen Euro und ein jährlicher Erfüllungsaufwand ca. 1,4 Milliarden Euro zu, der sich ausschließlich aus Bürokratiekosten für Informationspflichten zusammensetzt.

Bürokratieabbau sieht anders aus

Die Bundesregierung versucht mittlerweile mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz Regelungen zu vereinfachen und abzubauen und gleichzeitig kommen weitere Regelungen aus Brüssel hinzu. Einzig die FDP sieht das scheinbar im Ampelbündnis kritisch. Allein die zivilrechtliche Haftung, die im nationalen Lieferkettengesetz nach erheblichen Widerständen keinen Eingang gefunden hat, wird nun über den Umweg einer europäischen Richtlinie deutsche Unternehmen treffen. Eine Harmonisierung der Regelungen scheint in diesem Kontext mehr als angebracht. Zudem ist nach der europäischen Richtlinie die komplette Lieferkette nach Verstößen gegen das Verbot von Kinderarbeit und Umweltschutz zu untersuchen.

Haftungsregeln weiterhin unklar

Die Haftungsregeln wurden im Kompromissvorschlag zwar abgeschwächt, jedoch ist es immer noch möglich, das Unternehmen außerhalb ihres Einflussbereiches haftbar gemacht werden können. Es bleibt abzuwarten, in welcher Form am Ende das nationale Lieferkettengesetz durch die Richtlinie geändert werden muss, damit es zu keinen Abgrenzungsproblemen kommt.

d i l o n ) ( s e d r a a l s „ G r e e n I n n o v a t o r

a u s g e z e i c h n e t – i n n o v a t i v e & n a c h h a l t i g e I d e e n f ü r e i n e b e s s e r e Z u k u n f t .

edilon)(sedra wurde im Oktober 2023 von der ETL-Kanzlei mit dem „Grünen Mandat“ und „Innovator des Jahres“ Award ausgezeichnet Im Fokus der Kampagne stehen KMUs, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen besonders nachhaltig und klimaneutral wirtschaften oder grüne Innovationen und Technologien entwickeln und sich für Dekarbonisierung sowie Umweltschutz einsetzen

Als internationaler Anbieter von innovativen Fahrbahnsystemen, isolierenden Schienensystemen sowie Schall-, Lärm- und Schwingungsdämpfungssystemen für Straßen- und Stadtbahnen, UBahnen, Vollbahnen sowie Industrie- und Kranbahnen leistet edilon) (sedra schon seit vielen Jahren gemeinsam mit Kunden und Partnern einen wichtigen Beitrag zur umweltfreundlichen Verkehrswende. Dabei sind Nachhaltigkeitsaktivitäten nicht nur ein wesentlicher Teil der Unternehmensziele, sondern stehen zunehmend im Fokus der täglichen Arbeit des gesamten Teams der edilon)(sedra Gruppe mit Hauptsitz in Haarlem (Niederlande) In Zusammenarbeit mit lokalen Verkehrsbetrieben, Hochschulen und Produzenten werden kontinuierliche Optimierungen von Systemen und Prozessen vorangetrieben, die letztlich stets die Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen müssen Umwelt- und Klimaauswirkungen zu minimieren und dabei die Verfügbarkeit und Qualität des Schienennahverkehrs für Fahrgäste zu maximieren, um urbane Lebensräume lebenswerter zu gestalten, ist ein wichtiges Unternehmensziel Auch intern hat man klare Richtlinien eingeführt, die faire Arbeitsbedingungen und ein freundliches Arbeitsklima gewährleisten

Ob mit guten Produkten, starken Patenten, nachhaltigen Innovationen oder regelmäßigen Netzwerk-Treffen, wie z B dem „edilon)(sedra Technikforum“, setzt das Unternehmen auf eine Bandbreite an unterschiedlichen Maßnahmen, um wirtschaftlich weiter auf Erfolgskurs zu bleiben und seine Stellung im globalen Markt weiter auszubauen Das gesamte Management ist stolz auf die großartige Teamleistung und freut sich über die Wertschätzung der Auszeichnung Dr -Ing Gerd Grütze, Geschäftsführer der edilon) (sedra GmbH mit Sitz in Wiesbaden und München, sagt „Die ganzheitliche ökologische Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft steht im Fokus aller unserer Aktivitäten Verantwortungsvolles Handeln heißt für uns sicherzustellen, dass Geschäfte auf ethische und transparente Weise durchgeführt werden “ Ein besonderes Highlight der Auszeichnung war die AwardÜberreichung beim Festakt „Innovator des Jahres“ Ende 2023 in Berlin Ein gelungener Abschluss der Kampagne „Das Grüne Mandat“

Scannen Sie die grünen QR-Codes und erfahren Sie mehr zur Kampagne sowie dem Festakt edilon)(sedra GmbH Schoßbergstraße

AK STRASSE/BRÜCKE

Nächste Sitzung am 24. April 2024 in Darmstadt

Der Mittelstand diskutiert über aktuelle Entwicklungen, erzielte Fortschritte, aber auch über noch bestehende Potenziale sowie Herausforderungen der Branche bei den wichtigen Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Straßen- und Brückenbau.

Diese und weitere interessante Themen behandelt der Arbeitskreis Straße/Brücke der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) in Darmstadt auf seiner nächsten Sitzung am 24. April 2024

Der stellvertretende Präsident der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) RA Jürgen Faupel und BVMB-Geschäftsführer Daniel Jonas freuen sich auf die rege Teilnahme aus dem Mitgliederkreis für einen spannenden Austausch.

Wir freuen uns auf Vorträge von Referentinnen und Referenten aus folgenden Institutionen:

 Bundesministerium für Digitales und Verkehr,

 Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen,

 Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr,

 ASDRO GmbH,

 Zeppelin Baumaschinen GmbH,

 Q Point GmbH.

Noch nicht angemeldet? Melden Sie sich gerne unter www.bvmb-veranstaltungen.de oder per formloser E-Mail an daniel.jonas@bvmb.de an.

VERFÜGUNGSRAHMEN 2024

und Ist-Ausgaben 2023 für den Bereich der Bundesfernstraßen

Bundeshaushalt 2024 und Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027

Nicht zuletzt aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr hat das Gesetzgebungsverfahren für den Bundeshaushalt 2024 mehr Zeit als gewöhnlich üblich in Anspruch genommen. Dies wirkt bei den erforderlichen Umsetzungsarbeiten fort. Die Übersicht zum Bundeshaushalt 2024, unterteilt nach den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Wasserstraße sowie der Finanzplanung der Jahre 2025 bis 2027 liegt uns dementsprechend noch nicht vor.

Die Ausgabereste im Bereich der Bundesfernstraßen aus den Jahren 2021 und 2022 in Höhe von über 1,5 Mrd. Euro konnten im Jahr 2023 zu großen Teilen abgebaut werden. Für das Jahr 2024 sollen davon – über die in beigefügtem Tabellenwerk hinausgehenden Investitionsmittel – noch weitere 680 Mio. Euro dem Bereich der Bundesfernstraßen zugewiesen werden. Die BVMB geht daher – zumindest für das Jahr 2024 noch – von einer ausreichenden Finanzausstattung aus.

Autobahn GmbH – Aufteilung der Investitionsmittel auf die Niederlassungen

Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass der Verfügungsrahmen des BMDV hinsichtlich der Autobahn GmbH des Bundes keine länderspezifische Aufteilung der finanziellen Mittel vor-

nimmt. Die Aufteilung auf die Niederlassungen erfolgt in eigener Zuständigkeit der Autobahn GmbH. Sobald die finalen Budgets 2024 für die Niederlassungen der Autobahn GmbH den noch andauernden Abstimmungsprozess durchlaufen haben, werden wir Sie über die Mittelverteilung per Rundschreiben informieren.

Verlässliche Finanzausstattung für leistungsfähige Bundesfernstraßen gefordert

Ebenfalls möchten wir Sie an dieser Stelle auf ein Schreiben unseres Hauptgeschäftsführers, Herrn Michael Gilka, zum Thema „Verlässliche Finanzausstattung für leistungsfähige Bundesfernstraßen“, welches wir am 5. Februar 2024 an Herrn Bundesminister Wissing gesandt haben, aufmerksam machen. Wir haben mit Blick auf die künftige Finanzausstattung darum gebeten, auf eine auskömmliche überjährige Finanzierungsvereinbarung für die Bundesfernstraßen hinzuwirken, damit das jährliche „Zittern“ um die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel endet und mehr Planungssicherheit für Auftraggeber und Bauwirtschaft erreicht wird. Ein Antwortschreiben des BMDV liegt uns bisher nicht vor. Das Schreiben können Sie hier im Wortlaut hier abrufen. Laut Berichten der Süddeutschen Zeitung gibt es zudem Bestrebungen der Bundesregierung bzw. von Bundesverkehrsminister Wissing einen Infrastrukturfonds zur Finanzierung der Infrastrukturinvestitionen aufzusetzen.

Kap. 1201 aktueller Verfügungsrahmen für 2024/2023 in T€

Land Nichtinvestitionen

*) u.a. Um- und Ausbau, Parkflächen, Lärmsanierung, Radwege und Verkehrstelematik

Anlage 1 **) Weitere Investitionsmittel in einer Größenordnung von rd. 680 Mio. € sollen nach Abschluss der Rechnungslegung 2023 (vorauss. im April) über Ausgabereste zugewiesen werden.

Kap. 1201 einschl. Kap. 1210 (InvKG), Kap. 6098 (Hochwasser) sowie TEN Istausgaben 2023/2022 für den Bereich Bundesautobahnen in T€

*) u.a. Um- und Ausbau, Parkflächen, Lärmsanierung und Verkehrstelematik

Anlage 3

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an BMDV, 05.03.2024

Kap. 1201 einschl. Kap. 1210 (InvKG) und Kap. 6098 (Hochwasser) Istausgaben 2023/2022 für den Bereich Bundesstraßen in T€ Land Nichtinvestitionen

SACHSTANDSBERICHT

Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte (VI GST)

Die Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte (VI GST) arbeitet weiterhin aktiv an einer Verbesserung der Bedingungen für Großraum- und Schwertransporte. Im März dieses Jahres wurde ein Sachstandsbericht zu den aktuellen Aktivitäten und den zukünftigen Zielen veröffentlicht. Aus diesem ist ersichtlich, dass es inzwischen nicht nur mehrere Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesverkehrsministeriums gegeben hat, sondern im November 2023 (wir berichteten) auch ein Dialog mit Verkehrsminister Wissing in Berlin stattgefunden hat. In diesem Jahr wurde dieser Dialog im Januar und Mitte Februar auf Verwaltungsebene mit MR Stahlhut, Referat StV 12 sowie in einer Expertenrunde mit Prof. Marzahn, Referat StB 24 und Prof. Lüer, Professor für Baubetrieb der Hochschule Mainz, weiterverfolgt. Dabei ging es u. a. um die Themen

 Lastunterschreitung,

 Clusterung von Fahrzeugkombinationen,

 Beauftragung Gutachten über Clusterung von Fahrzeugkombinationen,

 Ladungsschwerpunkt.

Ebenfalls trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Verbändeinitiative mit PStS Luksic zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich des Anhörverfahrens für GST. Infolge der geführten Gespräche erarbeitete die Initiative eine Stellungnahme, welche u. a. die Themen einer Einführung eines GST-Handbuches, die Verbesserung der Durchfahrt von Baustellen sowie Konzepte zu einem GST-Baustellenrouting auf Autobahnen beinhaltete. Die Antwort des Ministeriums steht noch aus. Nähre Informationen entnehmen Sie bitte dem Sachstandsbericht vom 15. März 2024, den Sie hier abrufen können.

Hintergrund und Engagement der BVMB

Seit Januar 2023 beteiligt sich die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) an der Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte (VI GST). Dieser Zusammenschluss von mehr als 30 Verbänden der deutschen Wirtschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, „verbesserte Bedingungen für Großraum- und Schwertransporte zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland sowie für den Umbau zu einer klimaneutralen Wirtschaft“ einzufordern und an Lösungen auf dem Weg dorthin aktiv zu arbeiten bzw. diese mitzugestalten. Anlass waren u. a. die teilweise noch immer sehr schleppenden Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte, mit denen die Branche zu kämpfen hat.

CO2-AUFSCHLAG

auf die Lkw-Maut seit 1. Dezember 2023 in Kraft

Erhöhung und Ausweitung erfolgt im zweiten Schritt zum 1. Juli 2024

Hintergründe und Orientierungshilfe

Seit dem 1. Dezember 2023 gilt eine höhere Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen. Aufgrund einiger aktueller Rückfragen aus dem Mitgliederkreis hierzu möchten wir Sie hiermit nochmals über die Hintergründe informieren und Sie mit einer Orientierungshilfe unterstützen.

Höhere Einnahmen und Anreiz für saubere Antriebe

Die große Koalition hat die Lkw-Maut im Jahre 2005 eingeführt und damit eine Einnahmequelle geschaffen, die in den ersten Jahren dem allgemeinen Haushalt zugutekam. Im Jahr 2011 wurde der sog. Finanzierungskreislauf Straße geschaffen, der seit dessen Einführung die durch die Maut generierten Einnahmen in den Bau und Erhalt der Bundesfernstraßen lenkte. Die nun erfolgte Anpassung des Lkw-Mautsystems hinsichtlich der Einführung einer Kohlenstoffdioxid-Differenzierung sowie die Umstellung vom zulässigen Gesamtgewicht auf die technisch zulässige Gesamtmasse, wie auch die Einbeziehung der Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen ab 1. Juli 2024 sind unionsrechtlich (Richtlinie 1999/62/EG) geboten. Hiermit sollen Anreize gegeben werden, den Anteil sauberer Lkw auf den Straßen zu erhöhen sowie Verkehre von der Straße auf die Schiene zu verlagern, um CO2-Emissionen zu senken.

Nach derzeitigen Berechnungen geht die Bundesregierung von Mehreinnahmen durch die Emissionskomponente in Höhe von 26,6 Milliarden Euro bis 2027 aus. Die Einnahmen sind für Verkehrsinfrastrukturinvestitionen vorgesehen und fließen erstmals zu einem nicht unerheblichen Anteil auch in die Schiene. Rund die Hälfte der Mittel fließen weiter zweckgebunden in die Bundesfernstraßen.

Die damit einhergehenden Mehrkosten werden durch die Logistikbetriebe getragen und an die Wertschöpfungsketten weitergegeben. Durch die Mautnovelle ergeben sich damit für die Unternehmen der Bauwirtschaft insbesondere bei Projekten mit einem hohen Material- und Logistikeinsatz Zusatzkosten.

Orientierungshilfe: Fragen und Antworten des Bundesamts für Logistik und Mobilität

Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten: Seit 1. Dezember 2023 wird die Maut durch einen CO2-Zuschlag in Höhe von ca. 200 Euro pro Tonne erhöht und am 1. Juli 2024 erfolgt die Ausweitung der Bestimmungen auf kleinere Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen statt wie bisher ab 7,5 Tonnen. Das BLM hat für Sie relevante detaillierte Informationen zur Maut in einem FAQ unter www.balm.bund.de zur Verfügung gestellt und geht dabei u. a. auf folgende Fragestellungen ein:

Zur Prüfung, bei welchen Ihrer Fahrzeuge es sich um mautpflichtige Fahrzeuge handelt, beachten Sie bitte die Frage 2. Ebenfalls sind unter Frage 3 Fahrzeuge, die von der Mautpflicht ausgenommen sind, eingeordnet. Hier finden Sie zudem Informationen zur „Handwerkerausnahme“.

Außerdem möchten wir noch auf folgende Änderung hinweisen: Seit dem 1. Dezember 2023 richtet sich die Höhe der Maut nicht mehr nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, sondern nach der technisch zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs. Beachten Sie hierzu bitte die Frage 4.

Eine Übersicht zur gültigen Gebührenstruktur mit den einzelnen CO2-Emissionsklassen, bezogen auf die einzelnen Gewichtsklassen und Schadstoffklassen für den Zeitraum 1. Dezember 2023 bis 30. Juni 2024 zeigt die Frage 7.

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BIM-LEISTUNGSKATALOG

BVMB vereinbart in Kooperation mit den weiteren Spitzenverbänden der deutschen Bauwirtschaft und öffentlichen Auftraggebern die Anwendung

Die Mitgliedsunternehmen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB), des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes e. V. (ZDB), die Autobahn GmbH des Bundes und die DEGES arbeiten partnerschaftlich zum Wohle der gemeinsamen Projekte zusammen und haben sich auf gemeinsame Leitlinien als Grundlage zur Anwendung der BIM-Methodik verständigt.

Ziele

Das zwischen allen Beteiligten vereinbarte Ziel ist es, die Projekte qualitäts- und termingerecht sowie wirtschaftlich zu realisieren. Die Zusammenarbeit ist nur dann erfolgreich, wenn alle Projektpartner mit der fachlichen und vertraglichen Projektabwicklung zufrieden sind.

BIM-Leistungskatalog vereinbart und unterzeichnet

Alle Beteiligten arbeiten gemeinsam an der Umsetzung und Etablierung der BIM-Methode im deutschen Fernstraßenwesen. Viele relevante Komponenten der BIM-Methode wurden und werden gemeinsam pilotiert; der Umfang einiger Leistungen ist inzwischen standardisiert und in Leistungsbildern wie den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AlA) formuliert. Bis heute gibt es allerdings immer wieder Unsicherheiten bei der Leistungsbeschreibung und der Vergütung, sowohl bei Hauptleistungen wie auch bei Vertragsergänzungen. Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit und einer reibungslosen Projektabwicklung haben sich der HDB, die BVMB, der ZDB, die Autobahn GmbH des Bundes und die DEGES jetzt auf gemeinsame Leistungsbilder und Kalkulationsgrundlagen verständigt.

Der BIM-Leistungskatalog wurde von der DEGES erarbeitet und mit HDB, BVMB, ZDB und der Autobahn GmbH des Bundes abgestimmt. Dieser neue Katalog in der Version 15.0 schafft Leistungs- und Abrechnungssicherheit für alle Beteiligten und ist eine wichtige Grundlage für BIM im Regelprozess. Der HDB, die BVMB, der ZDB, die Autobahn GmbH des Bundes und die DEGES vereinbaren die Anwendung des BIM Leistungskatalogs bei allen künftigen Projekten und Verträgen, in denen eine (Teil-) Leistung aus dem BIM-Leistungskatalog zur Anwendung kommt.

Die Erklärung können Sie hier einsehen.

Der BIM-Leistungskatalog ist hier abrufbar und die gemeinsame Pressemitteilung finden Sie hier.

BIM als gemeinsame Aufgabe begreifen

ARBEITSPLATZGRENZWERT für Dämpfe und

Aerosole aus Bitumen

Ende der Übergangsfrist am 31.12.2024 – Informationen über erweitertes Maßnahmenkonzept

Nach derzeitigem Stand endet am 31.12.2024 die Übergangsfrist für den Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen nach TRGS 900. Der Koordinierungsausschuss Bitumen (KoA-Bit) bemüht sich derzeit um Klärung der weiteren Vorgehensweise mit dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) sowie um eine Antragstellung im AGS für eine Verlängerung der Übergangsfrist für den Bereich Walzasphalteinbau.

Unabhängig davon sind folgende Tatsachen bereits jetzt klar:

1. Temperaturabgesenkter Asphalt im Technischen Regelwerk:

Die FGSV-Gremien haben angekündigt, dass in den neuen Regelwerken (ZTV/TA-Asphalt-StB) der Temperaturabgesenkte Asphalt als Regelbauweise ausgewiesen wird. Das Inkrafttreten ist für das Jahr 2025 geplant. Insofern weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass sich die Unternehmen bereits jetzt darum bemühen sollten, Erfahrungen mit Verwendung und Einbau von temperaturabgesenktem Asphalt zu sammeln. Dies bietet sich bspw. im Rahmen der durch die öffentlichen Auftraggeber initiierten Erfahrungs- und Erprobungsstrecken im Landes- und im Bundesfernstraßenbau an. Hierüber informieren wir Sie, bspw. im Rahmen unseres Rundschreibens vom 16. Februar 2024 zu den Erprobungsstrecken von Straßen.NRW. Wir bemühen uns, auch die kommunalen Baulastträger zur Initiierung von Erprobungsstrecken zu bewegen, schließlich müssen diese ebenfalls Erfahrungen mit der Bauweise sammeln.

2. Branchenlösung zur Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes:

Die Branchenlösung basiert auf der Kombination verschiedener Maßnahmen. Die wesentlichen Säulen hierbei sind die Absenkung der Verarbeitungstemperaturen sowie der Einsatz technischer Lösungen zur Reduzierung der Expositionen. Dies betrifft die Bereiche Walzasphalt, Gussasphalt und Abdichtungsarbeiten. Die Branchenlösung wird derzeit gemeinsam mit der BG Bau überarbeitet. Sobald die aktualisierte Version vorliegt, werden wir Ihnen diese übermitteln.

Im Folgenden weitere Ausführungen zu den jeweiligen Bauweisen:

Walzasphalteinbau

Die in den letzten vier Jahren durchgeführten Messreihen mit Expositionsmessungen haben gezeigt, dass die Maßnahmenkombination aus Temperaturabgesenktem Asphalt und Einsatz von Absaugeinrichtungen an den Fertigern die Expositionen deutlich absenkt. Teilweise werden dabei allerdings noch immer deutliche Überschreitungen des Grenzwertes verzeichnet. Die bisher vorliegenden Messergebnisse reichen nicht aus, um die Wirksamkeit der Maßnahmen flächendeckend nachzuweisen. Aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft dazu entschlossen, für den Bereich Walzasphalt ab 2024 eine neue Messreihe zu starten. Hierbei werden die Erfahrungen aus der ersten Messreihe einfließen. Es sollen zukünftig nur noch Expositionsmessungen mit konsequenter Einhaltung der Best Practice-Maßnahmen durchgeführt werden. Die Organisation und Auswahl der dafür vorgesehenen Baustellen obliegt den Verbänden in Absprache mit der BG BAU und den ausführenden Unternehmen. Hierbei wird ein erweitertes Maßnahmenkonzept getestet. Dessen wesentlichen Eckpunkte sind:

 Gezielte Information und Einweisung der ausführenden Unternehmen und des Personals in die notwendigen Maßnahmen.

 Ausschließlicher Einsatz von Fertigern mit Absaugeinrichtungen der „2. Generation“ (verfügbar voraussichtlich ab Mitte 2024 als Prototypen, ab Jahreswechsel als Kaufoption). Diese Generation wird als Add-On-Lösung zu bereits installierten Absaugeinrichtungen der ersten Generation entwickelt.

 Sparsamer Einsatz konventioneller Trennmittel bzw. Substitution dieser durch biologische Trennmittel.

 Strikte Kontrolle und Einhaltung des Temperaturregimes innerhalb der Grenzen des Regelwerks.

 Strikte Einhaltung des Rauchverbots während der Expositionsmessungen.

 Erweiterte Dokumentation (verwendete Bitumensorten, verwendete Additive, verwendete Trennmittel, Windrichtung und Windgeschwindigkeiten, Tätigkeiten, Stillstandszeiten) durch die BG Bau.

Die Organisation hierzu erfolgt wie bereits beschrieben durch die Verbände in Abstimmung mit der BG BAU. Dazu sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns mitteilen, falls Sie Baumaßnahmen mit Temperaturabgesenktem Asphalt im Rahmen von Erprobungsstrecken in Auftrag nehmen. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall die Baumaßnahme und den Ansprechpartner mit (E-Mail: daniel.jonas@bvmb.de). Die im Rahmen dieser erweiterten Maßnahmenstrategie durchgeführten Expositionsmessungen werden kostenfrei durch die BG BAU durchgeführt. Ob ggf. von Ihnen in Auftrag genommene Projekte hierfür geeignet sind, muss im Einzelfall abgestimmt werden. Wir werden uns dazu mit den entsprechenden Unternehmen in Verbindung setzen.

Die Entwicklung der Absauganlagen „Generation 2“ wird voraussichtlich im Rahmen von „Add-On-Lösungen“ erfolgen. Das heißt, dass bereits mit „Generation 1 Absauganlagen“ ausgerüstete Fertiger nachgerüstet werden können. Die BG BAU prüft derzeit eine Überarbeitung der Fördermöglichkeiten für diese Nachrüstungen. Wesentlicher Bestandteil des weiteren Maßnahmenkonzeptes wird darüber hinaus ein erweitertes Monitoring zum Stand der Umsetzung der Ausrüstung der Fertiger mit Absaugeinrichtungen sein. Dies wird in Kooperation mit der BG BAU über ein Internetportal aufgesetzt. Hierzu werden wir gesondert informieren.

Gussasphalteinbau

Für maschinellen Gussasphalteinbau und Einbau im Freien sind die bisher vorliegenden Maßnahmen – im Wesentlichen die Fernsteuerung von Bohlen und Kocherauslässen sowie die bereits erfolgten Temperaturabsenkungen – nach bisherigen Erkenntnissen ausreichend, um den Arbeitsplatzgrenzwert weitgehend einhalten zu können. Hier sind lediglich weitere Expositionsmessungen erforderlich. Bitte melden Sie uns entsprechende Maßnahmen.

Die Verwendung ferngesteuerter Bohlen und Kocherauslässe wird im neuen Technischen Regelwerk zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen als Pflichtmaßnahme aufgeführt. Sofern noch nicht erfolgt, bereiten Sie sich bitte hierauf vor. Informieren Sie bitte ebenfalls die Spediteure, die die Gussasphaltkocher zur Verfügung stellen, dass ab Inkrafttreten des neuen Technischen Regelwerks nur noch fernbedienbare Kocherauslässe verwendet werden dürfen. Die BG BAU wird hierzu ein entsprechendes Schreiben vorbereiten, welches Sie den Spediteuren vorlegen können. Dieses werden wir Ihnen ebenfalls übermitteln.

Beim Gussasphalteinbau in geschlossenen Räumen reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus. Hier wird es im Rahmen organisatorischer Maßnahmen darauf ankommen, die Expositionszeiten möglichst gering zu halten. Insofern sollten die Beschäftigten nur möglichst kurze Zeit mit heißen Bitumenmassen in Innenräumen arbeiten. Dies wird entsprechend in das Maßnahmenkonzept (Branchenlösung) aufgenommen. Auch hierzu sollten weitere Expositionsmessungen durchgeführt werden.

Abdichtungsarbeiten

Die Verwendung von Abdichtungsmassen mit Additiven, die eine Absenkung der Verarbeitungstemperatur ermöglichen in Verbindung mit dem Prinzip „Temperaturabsenkung vor Schnelligkeit“ sowie die Substitution von Bitumenbahnen mit Oxidationsbitumen haben gezeigt, dass der Arbeitsplatzgrenzwert bei Einhaltung der Maßnahmen weitgehend eingehalten werden kann. Hier müssen ebenfalls noch weitere Expositionsmessungen durchgeführt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte ebenfalls an den Unterzeichner.

Bitte unterstützen Sie die Verbände und den Koordinierungsausschuss Bitumen bei der Umsetzung der beschriebenen weiteren Maßnahmen!

Insbesondere im Bereich Walzasphalt ist die Mitwirkung bei den Erprobungsstrecken mit Temperaturabgesenktem Asphalt und die Durchführung von Expositionsmessungen gemäß dem oben dargestellten erweiterten Maßnahmenkonzept sehr wichtig für den Nachweis des Erfolgs unserer Branchenlösung.

Im Gussasphalteinbau und bei Abdichtungsarbeiten sind weitere Expositionsmessungen zum Nachweis der Wirksamkeit der bekannten Maßnahmen erforderlich.

Bitte machen Sie sich mit den neuen Techniken und Technologien vertraut. Dies erfolgt in Ihrem eigenen Interesse, sofern dies noch nicht geschehen ist.

Wir halten Sie weiter zu diesem wichtigen Thema auf dem Laufenden und danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

WACHSTUMSCHANCENGESETZ PASSIERT BUNDESRAT

Signalwirkung vorhanden, Wirkung der Maßnahmen aber eher gering

Die deutsche Wirtschaft hat lange auf das Wachstumschancengesetzt gewartet, weil es zwischenzeitlich nach einer Blockade im Bundesrat eine Runde durch den Vermittlungsausschuss drehte und am Ende in deutlich abgespeckter Variante wieder zurück in den Bundesrat kam, der am 22. März 2024 diesem zustimmte und am 27. März 2024 im BGBL veröffentlicht wurde. Bis kurz vorher war im politischen Berlin die Zustimmung erneut keine ausgemachte Sache. Nach den Worten des Bundeskanzlers auf X ehemals Twitter „hilft [d]as Wachstumschancengesetz [hilft] Unternehmen in angespannten Zeiten zu investieren: in Forschung und Entwicklung, in wirtschaftliches Wachstum. Es ist ein wichtiges Zeichen für unsere Wirtschaft und eine erfolgreiche Zukunft unseres Landes. Gut, dass es jetzt kommt!“

Entlastungsvolumen kann nur der Anfang sein

Leider sehen das einige Beobachter und Wirtschaftswissenschaftler anders. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) hat in einem Papier die Inhalte untersucht und ausgerechnet, dass die beschlossenen Maßnahmen „[…]16 Milliarden Euro für den Zeitraum 2024 bis 2028“ als Entlastungsvolumen vorsehen. Im ersten Entwurf war man noch von 32 Milliarden Euro Entlastung ausgegangen. Schätzungen gehen sogar davon aus, dass es eigentlich nur 3,2 Milliarden pro Jahr sind. Dennoch ist der Hauptgeschäftsführer der BVMB, Michael Gilka, vorsichtig optimistisch: „Ich sehe mit dem vorliegenden Paket einen kleinen Schritt in die richtige Richtung, auf den aber viele weitere folgen müssen, damit wir wieder attraktive Investitionsbedingungen für Unternehmen vorfinden können“, ist er zuversichtlich. Zusätzlich sollte die Abschaffung des Solidaritätszuschlages etwa nicht nur diskutiert, sondern politisch endlich auch entschieden werden.

Wiedereinführung der degressiven AfA im Wohnungsneubau

Für den Bereich des von der Krise stark getroffenen Wohnungsbaus werden mit diesem Gesetz die Möglichkeit einer sogenannten degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) für den Wohnungsneubau geschaffen. Danach können 5 Prozent für neu gebaute beziehungsweise im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen im ersten Jahr an Investitionskosten abgeschrieben werden. In den Folgejahren sind es 5 Prozent des Restwertes. Dabei erstreckt sich der Zeitraum für den Neubau auf einen sechs Jahres Zeitraum, der sich zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.9.2029 aufspannt. Es gibt dabei keine Baukostenobergrenze und ab Effizienzstandard 55 könnte gebaut werden, so das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Neu sei zudem, dass nicht der Bauantrag entscheidendes Kriterium für die o. g. Fristwahrung ist, sondern der angezeigte Baubeginn. Mit diesen Impulsen erhofft sich die Bundesregierung eine Erholung im Wohnungsbausegment.

Statistik vermittelt ein katastrophales Bild

Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) aus dem vergangenen Monat (März) legen aber den Absturz des Wohnungsbaus offen zutage. Die Statistiker veröffentlichten Mitte März keine guten Zahlen für die Bauwirtschaft. Die Zahl der eingegangenen Aufträge ist im Januar 2024 erneut zurückgegangen – diesmal um weitere 7,4 Prozent gegenüber dem Vormonat Dezember. Auch der reale Umsatz im Bauhauptgewerbe ist weiter rückläufig. Im Vergleich zu Januar 2023 ging er um 5,3 Prozent zurück.

„Das ist keine schöne Entwicklung“, kommentiert Michael Gilka das aktuelle Zahlenmaterial. „Umso erstaunlicher, dass die Politik immer noch nicht spürbar und wirksam gegensteuert“, kritisiert er. „Bauen muss vor allem in der Bundesregierung endlich zur Chefsache werden“, fordert der Verband ein „deutlich verstärktes Engagement in Berlin und auch auf der Länderebene“. Es könne nicht angehen, dass die Politik dem Abwärtstrend „nahezu tatenlos zuschaut“. Insbesondere der Hochbau ist in Mitleidenschaft gezogen. In diesem war der Auftragseingang seit Dezember 2023 am deutlichsten abgestürzt mit einem Rückgang um 12 Prozent innerhalb nur eines Monats (Vergleich Dezember 2023 Januar 2024). Im Tiefbau betrug der Rückgang zumindest nur 3 Prozent in dem gleichen Zeitraum nach Angaben der Statistiker und ihrer Auswertung der vorliegenden Daten. Verpflichtung zur elektronischen Rechnung ab 1. Januar 2025

Ebenfalls waren einige umsatzsteuerrechtliche Regelungen im Wachstumschancengesetz enthalten. Insbesondere die Verpflichtung im B2B Bereich elektronische Rechnungen zu verwenden, zurückgehend auf eine ViDA-Initiative der EU-Kommission, ist damit gemeint. Im Einzelnen bedeutet das, dass eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung ab 1.1.2025 mit Übergangsfristen gelten wird. Damit ist nicht der elektronische Rechnungsversand als PDF gemeint, sondern eine Rechnung (eRechnung), die in einem strukturierten elektronischen Format wie z. B. XRechnung oder in einer hybriden Variante wie im ZUGFeRD-Format ausgestellt wurde.

Das dabei verwendete strukturierte elektronische Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gem. RL 2014/55/ EU entsprechen. Gelten tun diese Vorschriften für Leistungen zwischen Unternehmern (B2B). Zudem müssen leistender Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland ansässig sein. Aus Sicht der deutschen Finanzverwaltungen eignen sich die eben genannten Formate zur Erfüllung der europäischen Vorgaben. Abschließend nicht geklärt ist aber, ob der elektronische Datenaustauschs per EDIFACT (EDI-Verfahren) den Vorgaben entspricht. Das Bundesministerium der Finanzen arbeitet zurzeit an einer Weiternutzung des Verfahrens kann aber laut DIHK nicht ausschließen, ob das Verfahren bei Einführung des abschließenden Meldesystems nicht einiger Anpassungen bedarf. Im am 27. März 2024 veröffentlichten Wachstumschancengesetz wurden deshalb umfangreiche Übergangsfristen in § 27 Abs. 38 und 39 UstG n. F. niedergelegt. Abs. 38 Nr. 3 UstG n. f. statuiert dabei eine solche für das EDI-Verfahren bis zum 31. Dezember 2027 vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers.

NACHHALTIGKEIT IM MITTELSTAND

Die CSRD als Chance oder Herausforderung?

Studie des IfM Bonn im Auftrag der Bertelsmann Stiftung

Die Europäische Union hat den „Green Deal“ ins Leben gerufen, um bis 2050 klimaneutral zu werden und gleichzeitig eine wettbewerbsfähige Wirtschaft zu erhalten. Da die benötigten finanziellen Mittel nicht allein aus öffentlichen Quellen stammen können, sollen private Finanzströme für den Übergang mobilisiert werden. Eine zentrale Strategie hierbei ist die Reform der Unternehmensberichterstattung, um Nachhaltigkeitsaspekte neben finanziellen Kennzahlen einzubeziehen.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde 2022 erlassen und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen sowie standardisiert die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Informationen sollen im European Single Access Point (ESAP) gesammelt werden, um Vergleichbarkeit zu ermöglichen und verschiedene Interessengruppen wie Investoren, Kunden und Mitarbeiter zu informieren.

Die steigende Nachfrage nach Informationen zur Nachhaltigkeit von Unternehmen bedient verschiedene Informationsbedürfnisse. Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beschleunigt diesen Trend und bringt Herausforderungen sowie Chancen für mittelständische Unternehmen mit sich.

Die Studie „Nachhaltigkeit im Mittelstand. Die CSRD als Chance oder Herausforderung?“ des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung analysiert die Auswirkungen der neuen Regulierung auf mittelständische Unternehmen und gibt Handlungsempfehlungen für die Politik basierend auf den identifizierten Herausforderungen und Chancen.

Auswirkungen auf den Mittelstand

Die Erweiterung der Berichtspflicht auf große Unternehmen ohne Kapitalmarktorientierung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive führt dazu, dass viele große Mittelständler ab 2026 erstmals Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen müssen. Dies bedeutet eine beträchtliche Herausforderung, da viele Unternehmen erst Strukturen schaffen müssen, um die benötigten Informationen zu sammeln, insbesondere bezüglich CO2Emissionen und anderen Aspekten der Nachhaltigkeit in der gesamten Lieferkette.

Die indirekten Auswirkungen der Regulierung betreffen auch nicht-berichtspflichtige Unternehmen, die nun Informationen für ihre Geschäftspartner bereitstellen müssen. Die EUKommission hat versucht, die Belastung für KMU durch eine Begrenzung der Informationsanforderungen aus der Wertschöpfungskette zu verringern, was jedoch dazu führt, dass die Berichtspflichten für KMU erweitert werden.

Diese Auswirkungen werden je nach Unternehmen stark variieren, da jedes Unternehmen durch eine Wesentlichkeitsanalyse bestimmen muss, welche Nachhaltigkeitsthemen für seine Berichte relevant sind. Dies hängt vom Geschäftsmodell, der Lieferkette und den wichtigsten Kunden ab. Insgesamt werden aber die meisten mittelständischen Unternehmen, insbesondere KMU, die Auswirkungen der CSRD nur mittelbar spüren, durch die gestiegenen Informationsanforderungen ihrer Geschäftspartner. Dies stellt eine Belastung dar, insbesondere für kleinere Unternehmen, während große Mittelständler direkt mit den neuen Berichtspflichten und den damit verbundenen Herausforderungen konfrontiert sind.

Fazit

Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive wird zu einer deutlichen Zunahme der Unternehmen führen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Dies betrifft auch große mittelständische Unternehmen sowie eine Vielzahl von mittelbar betroffenen Unternehmen, die mit einer steigenden Anzahl von Informationsanfragen von Finanzpartnern, Kunden und Lieferanten konfrontiert werden.

Um die Herausforderungen handhabbarer zu gestalten und die Chancen zu maximieren, sollten die Berichtsstandards zunächst auf eine geringe Anzahl von Schlüsselinformationen beschränkt werden, die leicht im eigenen Unternehmen zu erheben sind. Die Anforderungen könnten dann schrittweise erhöht werden, und Unternehmen könnten selbst entscheiden, welche weiteren Nachhaltigkeitsinformationen sie kommunizieren möchten.

Es ist wichtig, die indirekten Auswirkungen der Regulierung auf nicht-berichtspflichtige Unternehmen zu berücksichtigen, insbesondere die Informationslasten, die durch die Berichtspflichten ihrer Geschäftspartner entstehen. Die Berichtsstandards für börsennotierte KMU bieten einen Ansatzpunkt, um diese Belastungen zu mindern.

Die Attraktivität der Nachhaltigkeitsberichterstattung könnte erhöht werden, indem die Berichte zur Erfüllung behördlicher Informations- und Dokumentationsanforderungen genutzt werden. Dies erfordert jedoch eine Anpassung der staatlichen Informationsanforderungen an die Berichtsinhalte und -formate. Insgesamt sollten deswegen die Berichtsstandards vereinfacht und die Vorteile der Nachhaltigkeitsberichterstattung besser kommuniziert werden, um die Akzeptanz und Umsetzung zu fördern.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Studie, die Sie hier als PDF abrufen können.

UNSER MITGLIED FRAUENRATH

erhält Nachhaltigkeitszertifikat

Heinsberger Familienunternehmen ist Vorreiter in der Baubranche.

Die Unternehmensgruppe Frauenrath hat im Dezember 2023 eine Zertifizierung nach dem ZNU-Standard „Nachhaltiger Wirtschaften“ (1) erhalten. Deutschlandweit ist Frauenrath damit das erste Bauunternehmen, das dieses Zertifikat vorweisen kann.

„Wir sind stolz darauf, dass wir dieses wichtige Etappenziel erreicht haben“, unterstreichen die geschäftsführenden Gesellschafter Gereon und Jörg Frauenrath: „Die Zertifizierung bestätigt, dass wir unsere Geschäftsprozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette transparent und messbar verbessern und immer nachhaltiger gestalten.“

Der ZNU-Standard wurde vom Zentrum für Nachhaltige Unternehmensführung (ZNU) (2), einem Forschungsinstitut an der Universität Witten/Herdecke, entwickelt. Hierbei handelt es sich um einen praxiserprobten Ansatz, der alle unternehmerischen Handlungsfelder der drei Nachhaltigkeitsdimensionen Wirtschaft, Soziales und Umwelt in den Fokus rückt und die Entwicklung eines

integrierten Managementsystems zum nachhaltigeren Wirtschaften fordert und fördert. Es geht also nicht nur um einzelne Themen wie Klimaschutz, den ökologischen Fußabdruck oder Recycling, sondern um eine ganzheitliche Betrachtung, die z. B. auch Qualität und Termintreue sowie Digitalisierung, Arbeitssicherheit oder Ausbildung und deren kontinuierliche Verbesserung einschließt.

Die Auditierung wurde durch die Zertifizierung Bau GmbH (3) vorgenommen, sie ist die führende Zertifizierungsstelle für die Baubranche. Das Zertifikat ist drei Jahre gültig und kann durch erneutes Audit für drei weitere Jahre verlängert werden. Es wird jedoch jährlich überprüft, ob die gestellten Anforderungen eingehalten werden. Das Zertifikat gilt für alle vier Heinsberger Unternehmen der Unternehmensgruppe Frauenrath.

„Unter den verschiedenen Standards, die zur Auswahl stehen“, so Gereon und Jörg Frauenrath, „haben wir uns ganz bewusst für den ZNU-Standard „Nachhaltiger Wirtschaften“ entschieden: Für uns war ausschlaggebend, dass der ZNU-Standard zertifizierbar ist, denn ein Zertifikat entspricht einem Leistungsnachweis.“

Nachhaltigkeit ist schon lange ein fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie von Frauenrath. Bereits vor 40 Jahren nahm man sich des Themas Recycling an. Auch damals war das Traditionsunternehmen Vorreiter. Bis heute wurden allein im Heinsberger Recyclingzentrum über 4 Mio. Tonnen Altbaustoffe recycelt.

Auch wird seit 25 Jahren in regenerative Energiequellen investiert. Frauenrath plant, baut und betreibt u. a. Windkraftund Fotovoltaikanlagen. Jüngstes Beispiel für dieses Engagement: die Beteiligung an H2HS (4), einem vom Land NRW geförderten Wasserstoffmodellprojekt, das auf Initiative der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Heinsberg und mit Unterstützung des Kreises ins Leben gerufen wurde.

„Die Aufgaben und Herausforderungen, die wir als Gesellschaft insbesondere beim Klimaschutz zu bewältigen haben, sind dringlich“, betonen Gereon und Jörg Frauenrath: „Sie gewähren keinen Aufschub mehr. Wir alle sind gefordert im Hier und Jetzt. Und wir werden nur erfolgreich sein, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Dies gilt auch für uns als Unternehmen.“ Deshalb ist Frauenrath schon vor eineinhalb Jahren aktiv geworden: Damals hat sich ein Nachhaltigkeitsteam zusammengefunden, um – begleitet durch einen externen Experten – eine Nachhaltigkeitsstrategie zu erarbeiten. „Wir wollten auch hier Vorreiter sein und zeigen, dass wir nicht nur über Nachhaltigkeit reden, sondern dass wir entsprechend handeln“, berichten Gereon und Jörg Frauenrath: „Außerdem sehen wir schon jetzt, dass bei der Auftragsvergabe insbesondere durch große Auftraggeber oder die öffentliche Hand der Nachweis eines Nachhaltigkeitsengagements eine immer größere Rolle spielt. Durch die Zertifizierung haben wir uns vorausschauend in Position gebracht.“

Im hauseigenen Nachhaltigkeitsbericht sind konkrete Nachhaltigkeitsziele und rund 160 Maßnahmen zu deren Erreichen definiert. Mehr als die Hälfte davon wurde bereits umgesetzt. Neben dem verstärkten Einsatz von Recyclingbaustoffen hat sich Frauenrath z. B. vorgenommen, alle drei Jahre eine 15-prozentige Steigerung der Energieerzeugung aus regenerativen Energiequellen zu erreichen. Im gleichen Zeitraum werden zudem die gesamten CO2-Emmissionen um 10 % reduziert. Die Devise lautet hierbei: Einsparen statt kompensieren, denn schließlich sollen CO2-Emmissionen dort verhindert werden, wo sie entstehen. Beim Fahrzeug- und Baumaschinenfuhrpark gelingt dies

u. a. durch den Einsatz von modernen, energiesparenden Antriebstechnologien oder den Umstieg auf Elektromobilität.

In dem umfangeichen Maßnahmenkatalog finden sich ebenso kleinere Vorhaben, die einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigeren Entwicklung leisten können. So wird derzeit auf dem Heinsberger Bauhof ein ausgedienter, unterirdischer Löschwassertank reaktiviert. Er stammt noch aus jener Zeit, als sich auf dem Gelände eine Möbelfabrik befand. In dem Stahlbetontank soll künftig Regenwasser gesammelt werden, das als Nutzwasser für die Fahrzeugwäsche oder für die Bewässerung verwendet werden kann. Ein wirksamer Weg, um die immer wertvoller werdende Ressource Wasser zu schonen.

Zu den Nachhaltigkeitszielen gehören auch jene Themen, die bei Frauenrath traditionell ganz oben auf der Agenda stehen: Arbeitssicherheit, Mental & Corporate Health sowie Ausbildung bzw. Fort- und Weiterbildung. Hier hat sich das Familienunternehmen z. B. das Ziel gesetzt, durch wirksame Prävention in allen Unternehmen die Unfallquote Jahr für Jahr unter 35 je eine Million Arbeitsstunden zu halten. Darüber hinaus wurden vielfältige Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Gesundheitsförderung geschaffen. So bestehen eine betriebliche Altersvorsorge, eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzkrankenversicherung und ein umfassender Work-Life-Service, der 24/7 – ob beruflich oder privat – in fast allen Lebenslagen Unterstützung gibt, vom individuellen Coaching über die Kitaplatzsuche bis hin zu Fragen rund um die Pflege von Angehörigen.

*Hinweis:DieserBeitragwurdeunsvonunseremMitgliedA.FrauenrathBauunternehmenGmbH zurVerfügunggestellt.

Quellen: (1) https://www.znu-standard.com/ (2) https://www.mehrwert-nachhaltigkeit.de/ (3) https://www.zert-bau.de/nachhaltigkeit/ (4) https://www.energieforschung.nrw/neuigkeiten/h2hs

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FACHKRÄFTEEINWANDERUNGSGESETZ

Zweite Stufe am 1. März 2024 in Kraft getreten

Zum 1. März 2024 ist die zweite Stufe (Erfahrungssäule) des im letzten Jahr von Bundestag beschlossenen neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Damit erlangen einige bereits im Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Zuwanderung aus Drittstaaten angesprochenen Regelungen Geltung. Diese Neuerungen erleichtern es Menschen aus Drittstaaten, in Deutschland zu arbeiten und Arbeitgeber profitieren von weniger Bürokratie und kürzeren Verfahren. Im Einzelnen sind folgende Punkte Bestandteil der zweiten Stufe:

 Voraussetzung, um in Deutschland zu arbeiten, sind mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss. Dabei ist eine Gehaltsschwelle (mind. 40.770 Euro, 2024) einzuhalten oder der Arbeitgeber muss tarifgebunden sein. Für die Berufserfahrenen muss die ausländische Qualifikation nicht mehr in Deutschland anerkannt werden. Hier soll dadurch der Verfahrensgang verkürzt und Bürokratie abgebaut werden. Diese Regelung gilt für alle nicht-reglementierten Berufe in allen Branchen.

 Einführung einer sog. Anerkennungspartnerschaft. Der Fachkraft ist es dadurch möglich, bereits eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen, obwohl der Berufsabschluss noch nicht anerkannt wurde. Das umfasst auch notwendige Qualifizierungsmaßnahmen. Mindestvoraussetzung ist neben der Verpflichtung, ein Anerkennungsverfahren durchzuführen, eine zweijährige Berufsausbildung und das Vorliegen eines Arbeitsvertrages mit dem deutschen Arbeitgeber.

Die abschließende dritte Stufe (Potenzialsäule) wird zum 1. Juni 2024 in Kraft treten. Damit wird eine sog. Chancenkarte zur Arbeitssuche in Deutschland für diejenigen, die noch keinen Arbeitsvertrag vorweisen können, eingeführt werden. Bei Menschen aus Drittstaaten, die bereits die volle Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung nachweisen können, besteht die Möglichkeit, diese Chancenkarte direkt zu erhalten, weil Sie im Sinne des § 18 Abs. 3 AufenthG als Fachkräfte gelten. Diejenigen, die nicht darunterfallen, müssen weitere Voraussetzungen erfüllen wie

 den Nachweis von Sprachkenntnissen in Deutsch (Niveau A1) oder Englisch (Niveau B2)

und

 einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende anerkannte Berufsausbildung oder einen von der deutschen Auslandshandelskammer erteilten Abschluss.

 Einführung einer kontingentierten Möglichkeit zur Kurzzeitbeschäftigung für alle Branchen. Diese ist jedoch an weitere Voraussetzungen gebunden wie u. a. die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers, mindestens eine sozialversicherungspflichtige Arbeit von 30 Wochenstunden und auf einen Aufenthalt von maximal acht Monaten sowie einer Kontingentgrenze von 25.000. Dieses hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) bestimmt. Durch diese Maßnahme soll es den Arbeitgebern ermöglicht werden, Kräfte aus Nicht-EU Ländern auch ohne Qualifikation in Deutschland zu beschäftigen.

 Für Studierende und Auszubildende wird die Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung nachzugehen, ausgeweitet (bis zu 20 Wochenstunden). Für ein Visum wird aber in diesem Kontext ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch auf dem Niveau B1 verlangt.

 Eine Einreise zur Durchführung einer sog. Qualifikationsanalyse ist nun auch möglich, d. h. ein Visum von bis 6 Monaten wird bei nachgewiesenen Deutschkenntnissen auf dem Niveau A2 erteilt, um den Qualifizierungsbedarf festzustellen. Wird ein solcher durch die ausführende Stelle festgestellt, kann eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden.

Insgesamt müssen mindestens 6 Punkte in den einzelnen Kriterien (Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug sowie das Potenzial der mitziehenden Lebens- oder Ehepartnerinnen und -partner) gesammelt werden, damit die Personen einen Aufenthaltstitel befristet auf ein Jahr zur Arbeitssuche erhalten. Eine Probearbeit oder Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Wochenstunden ist ebenfalls möglich. Eine Verlängerung dieser erworbenen Chancenkarte auf bis zu zwei Jahre kann nach einer erfolgreichen Bewerbung und dem Antritt einer Beschäftigung nach Zustimmung der BA erfolgen. In diesem Rahmen wird ebenfalls die sog. Westbalkanregelung für die Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien entfristet und ab 1. Juni 2024 beträgt das durch die BA festgelegte Kontingent 50.000 Zustimmungen.

Weitere Informationen erhalten alle Interessierten auf dem Jobportal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“ unter www.make-it-in-germany.com Dort sind neben weiterführenden Informationen alle Formulare für die notwendigen Visa abrufbar.

BVMB UND AEDIFY schließen Kooperationspartnerschaft

AEDIFY hat sich darauf spezialisiert, die Planungs- und Verwaltungsprozesse in der mittelständischen Bauwirtschaft zu digitalisieren und durch eine durchgängige und offene Datenbasis zu optimieren. Mit einer eigenen cloudbasierten Plattform ermöglicht AEDIFY eine präzise Einsatzplanung von Mitarbeitern und Maschine. Dank einer integrierten Zeiterfassung und der Möglichkeit zur Einbindung von GPS-Daten werden Leistungsdaten mit minimalem Aufwand erfasst. AEDIFY kann – ohne große Mühe – in eine vorhandene Softwarelandschaft integriert werden, sodass die Daten zur Lohnabrechnung und zum Baustellencontrolling verwendet werden können.

Begleitend bietet AEDIFY maßgeschneiderte Beratungsleistungen zur Einführung neuer digitaler Tools und zur Bewältigung der Veränderungsprozesse an.

ZUVERLÄSSIGE PERSONALPLANUNG – TRANSPARENT UND EINFACH

AEDIFY liefert Dir die volle Kontrolle über die Einsätze Deiner Mitarbeiter:innen. Alle Beteiligten sind stets in die Planung involviert und können per App abrufbare Schichtpläne einsehen. Das intuitive Design gewährleistet transparente und fehlerfreie Planungen, auch wenn mal kurzfristig umgeplant werden muss.

 Plane die Einsätze Deiner Mitarbeiter:innen für ganze Teams oder einzeln.

 Standardisiere Deinen Planungsprozess und spare viel Zeit.

 Behalte mit dem integrierten Abwesenheitsmanagement den Überblick über Deine Kapazitäten.

 Halte Deine Mitarbeiter:innen mit nur einem Klick über Ihre Einsätze auf dem Laufenden.

DIGITALE ZEITERFASSUNG EINFACH UND NEBENBEI

Die Zeiterfassung in AEDIFY profitiert von der direkten Integration in den Planungsprozess. Mitarbeiter:innen schreiben ihre geleisteten Arbeitsstunden einfach auf disponierte Einsätze, lediglich Planabweichungen müssen dokumentiert werden. Nach einer Freigabe stehen die Lohndaten in Echtzeit zur Verfügung.

 Nutze die Planungsdaten und führe den Dispositionsprozess mit der integrierten Zeiterfassung sinnvoll fort.

 Minimiere den Aufwand auf der Baustelle dank der Planungsintegration und der intuitiven Bedienung.

 Automatisiere Deine Wegestreckenentschädigung dank georeferenzierter Informationen.

 Reduziere die Komplexität für Deine Bauleitung mit einem simplen Freigabeprozess.

JUST-IN-TIME LOHNABRECHNUNG – SCHNELL UND ZUVERLÄSSIG

In AEDIFY erfolgt Lohnabrechnung laufend. Sobald Zeiterfassungsdaten freigegeben werden, erfolgen die Lohndatenaufbereitung und die Integration in Ihr Baustellencontrolling. Die Daten werden allen Akteuren in Echtzeit bereitgestellt, sodass Fehler schon vor der eigentlichen Abrechnung beseitigt werden.

 Befreie Dich von der stichtagsbezogenen Abrechnung.

 Überwache den Abrechnungsstand in Echtzeit und überlasse Erinnerungen an fehlende Stundenberichte einfach uns.

 Konfiguriere Deine Zuschlagsberechnungen individuell oder greife einfach auf unseren BRTV konformen Standard zurück.

 Berücksichtige Abwesenheiten wie Urlaub und Krankheit automatisch durch die integrierte Einsatzplanung.

MASCHINENPLANUNG – INTEGRIERT UND OPTIMIERT

Mit der Maschinenplanung behältst Du den Überblick über verfügbare Ressourcen – vor allem wenn mal viel los ist. Reparaturen und Instandhaltungen werden in die Planung einbezogen, um Stillstandszeiten zu minimieren und Ausfälle zu vermeiden. Die Bauleitung bleibt permanent informiert.

 Schöpfe Deine vorhandenen Kapazitäten voll aus und vermeide Stillstände.

 Plane Reparaturen und Instandhaltungen ein.

 Besetze Deine Maschinen mit entsprechendem Personal.

 Ermögliche der Bauleitung den Überblick über alle eingesetzten Ressourcen zu behalten.

INTEGRIERTES GPS-TRACKING – REIBUNGSLOSE KOORDINATION

Mit dem integrierten GPS-Tracking in AEDIFY kannst Du Geräteeinsätze verfolgen und externe Gerätetrackinglösungen per Schnittstelle anbinden.

 Überwache Deine Maschinen und vernetze Deine Kleingeräte.

 Vereinfache die Beräumung Deiner Baustellen dank permanenter Inventur.

 Analysiere Deine Daten und optimiere Deine Maschineneinsätze.

 Optimiere Deine Planung durch aktuelle Gerätepositionen, um auf kurzfristige Ereignisse noch flexibler zu reagieren.

MASCHINENABRECHNUNG – PRÄZISE AUTOMATISIERT

Mit AEDIFY werden die Kosten Deiner Geräte verursachungsgerecht auf Deine Projekte verrechnet. Durch die Geräteplanung und die georeferenzierten Baustelleninformationen erfolgt eine Zuordnung zur richtigen Baustelle vollautomatisch.

 Erspare Dir manuelles Zusammentragen von Maschineneinsätzen.

 Integriere weitere Telemetriedaten für eine noch präzisere Abrechnung.

 Importiere die Daten einfach in Deinem gewünschten Format in Dein Baustellencontrolling.

 Nutze die generierten Daten zur Fakturierung an Deine Kunden.

Ansprechpartner für BVMB-Mitglieder ist:

Felix Wienhöfer

AEDIFY GmbH & Co. KG

Hauptstraße 50

21357 Wittorf

T: +49 151 704 181 78

M : felix.wienhoefer@aedify.de

*Hinweis:DieserBeitragwurdeunsvonunseremFördermitgliedAEDIFYzurVerfügunggestellt.

ZUSAMMEN GEHT MEHR:

Bauhandwerk profitiert deutlich von der Zusammenlegung von BERNER Bau & BTI

Die BERNER Group hat ihre Schlagkraft in Deutschland erhöht: Aus den Unternehmen BTI und BERNER Bau ist im Juni letzten Jahres eines der größten B2B-Handelsunternehmen für das Bauhandwerk in Deutschland entstanden. Der Name: BTI by BERNER.

Durch den Zusammenschluss zur Marke BTI by BERNER und der Bündelung der Kräfte profitieren Kunden gleich dreifach durch…

 ein noch umfangreicheres Produkt- und Service-Angebot mit Zugriff auf viele neue Top-Produkte; die Produktpalette erweitert sich insgesamt um 7.500 Artikel,

Mit der neuen Aufstellung kombiniert das Unternehmen auf einen Schlag die anerkannte Qualität von BERNER bei Bauchemie, Metallbau, Werkzeugen und DIN-Teilen mit der ausgewiesenen Stärke von BTI bei den individuellen Systemlösungen für die Dach- und Fenstermontage und den Brandschutz sowie bei den Themen Installations- und Holzverbindungstechnik. Das Produktportfolio umfasst mehr als 100.000 Artikel für ProfiHandwerker. Innovative Service-Leistungen, die den Unterschied machen und die Kundenbindung langfristig stärken, runden das Angebot ab.

 eine noch umfassendere Betreuung und Lösungsvorschläge direkt vor Ort und am Telefon,

 ein noch flächendeckenderes Netz an leicht erreichbaren Handwerker-Centern; 13 Standorte stehen deutschlandweit zur Verfügung.

BTI by BERNER steht für umfassende Lösungen aus einer Hand für alle, die professionell und erfolgreich anpacken. Von den knapp 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind über 600 als Fachberater tätig. Diese verfügen über eine kaufmännische oder oftmals sogar eine handwerkliche Ausbildung und sind deshalb für ihre Kunden Gesprächspartner auf Augenhöhe. Neben den klassischen Außendienstmitarbeitern umfasst das Team auch technische Berater, Service- und Prozessberater sowie Planer-, Architekten- und Baustellenberater. Sie alle füllen das Leitmotiv „Wir verstehen Dein Handwerk“ Tag für Tag mit Leben.

*Hinweis:DieserBeitragwurdeunsvonBTIzurVerfügunggestellt.

VOLKMANN & ROSSBACH GMBH BVMB begrüßt neues Fördermitglied

Zum 1. Januar 2024 ist die VOLKMANN & ROSSBACH GmbH der BVMB beigetreten. VOLKMANN & ROSSBACH, ein führendes Unternehmen für Straßen- und Baustellensicherheit in Deutschland, präsentiert sich als eine Kombination aus Kompetenz, Flexibilität und Innovation. Mit über 55 Jahren Erfahrung ist das Unternehmen spezialisiert auf die Lieferung und Montage von Fahrzeugrückhaltesystemen, die alle geforderten Aufhaltestufen und Einsatzbereiche abdecken. Durch kontinuierliche Forschung und Entwicklung hat VOLKMANN & ROSSBACH eigene Systeme entwickelt, die sich durch ein herausragendes, dynamisches Deformationsverhalten, hohe Rückhaltefähigkeit und geringe Anprallheftigkeit für Fahrzeuginsassen auszeichnen. Die Produkte

sind untereinander kompatibel und können problemlos in bestehende Systeme integriert werden. Das Unternehmen ist nicht nur auf dem deutschen Markt präsent, sondern exportiert seine Produkte weltweit dank eines großen Netzwerks und Lizenzpartnern.

Weitere Informationen zum Mitglied erhalten Sie unter volkmann-rossbach.de.

Wir freuen uns, die Firma VOLKMANN & ROSSBACH GmbH im Kreise unserer Mitglieder zu begrüßen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

BBL BAHNBAU LÜNEBURG GMBH

BVMB begrüßt neues Mitglied

Zum 1. März 2024 ist die BBL Bahnbau Lüneburg GmbH der BVMB beigetreten. BBL präsentiert sich als zuverlässiger Partner für schienengebundene Verkehrssysteme, sowohl national als auch international. Sie bietet langjährige Erfahrung und zuverlässige Leistungen im Bereich der Schieneninfrastruktur. Die Mitarbeiter sind qualifiziert und werden kontinuierlich aus- und weitergebildet, was sich in Zertifizierungen, Präqualifikationen und positiven Bewertungen durch Kunden widerspiegelt. Als Q1Lieferant der Deutschen Bahn AG genießt sie ein hohes Ansehen in der Branche. Durch ihre strategische Ausrichtung kann sie Leistungen aus einer Hand anbieten, von Konstruktion über Fertigung bis hin zur Montage. Ihre Philosophie „ZuverlässigkeitKompetenz - Qualität“ steht im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Die BBL

Bahnbau Lüneburg GmbH wurde am 10.09.1999 gegründet und ist ein unabhängiges und inhabergeführtes Unternehmen. Sie bieten eine breite Palette von Dienstleistungen für spurgebundene Verkehrssysteme an, darunter Mastgründung, Leit- und Sicherungstechnik, Gleisbau, Kabelverlegearbeiten und Tiefbau.

Weitere Informationen zum Mitglied erhalten Sie unter bbl-bahnbau.de.

Wir freuen uns, die Firma BBL Bahnbau Lüneburg GmbH als Mitglied gewonnen zu haben und heißen Sie gleichzeitig herzlich willkommen im Verband. Auf eine gute Zusammenarbeit!

MBL BAHNSICHERUNG

GMBH

BVMB begrüßt neues Mitglied

Zum 1. April 2024 konnten wir im Bereich der Sicherungsunternehmen im Bahnbaubereich die MBL Bahnsicherung GmbH als neues Mitglied gewinnen. Seit über 20 Jahren ist das in Osthofen ansässige Unternehmen mit einem breiten Spektrum in der Überwachung und Sicherung von Gleisbauarbeiten am Markt, insbesondere für die DB AG und anderen Partner tätig.

Weitere Informationen zum Mitglied erhalten Sie unter mbl-gmbh.com.

Wir freuen uns, ein weiteres Sicherungsunternehmen in unseren Reihen begrüßen zu dürfen und heißen dieses gleichzeitig herzlich willkommen in der BVMB-Familie.

TUG TIEF- UND GLEISBAU BRANDENBURG / H. GMBH

BVMB begrüßt neues Mitglied

Zum 1. April 2024 ist die TUG Tief- und Gleisbau Brandenburg / H. GmbH der BVMB beigetreten. TUG bringt eine umfangreiche Erfahrung im Bau und der Instandhaltung von Anschlussbahnund Straßenbahngleisanlagen mit und hat sich einen Ruf für die Setzung von Branchenstandards erarbeitet. Zu den angebotenen Leistungen gehören Gleis- und Weichenerneuerungen für die Deutsche Bahn AG, professionelle Weichenwartung sowie der Bau von technisch gesicherten und nicht technisch gesicherten Bahnübergängen. TUG zeichnet sich nicht nur durch ihre technische Expertise aus, sondern auch durch ihren Fokus auf höchste Qualitätsstandards in ihrer Arbeit. Darüber hinaus bestehen

enge Partnerschaften mit der Deutschen Bahn AG und anderen renommierten Unternehmen. Bei TUG Brandenburg stehen Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt.

Weitere Informationen zum Mitglied erhalten Sie unter tug-brandenburg.de.

Wir freuen uns, die Firma TUG Tief- und Gleisbau Brandenburg / H. GmbH in unserer BVMB-Familie herzlich willkommen zu heißen und freuen uns auf eine gute und produktive Zusammenarbeit.

Q POINT GMBH BVMB begrüßt neues Fördermitglied

Ebenfalls zum 1. April 2024 konnte der Verband die Firma Q Point GmbH mit Sitz in Langenthal als neues Fördermitglied gewinnen. Q Point bietet herstelleroffene und systemunabhängige Lösungen, die es ermöglichen, alle Beteiligten am Bauprojekt nahtlos miteinander zu vernetzen. Durch die Integration bestehender IT-Systeme entsteht ein durchgängiger digitaler Prozess. In Zusammenarbeit mit Partnern ermöglicht Q Point eine reibungslose Kommunikation zwischen Straßenbaufirmen, Transportunternehmen und Produktionsstandorten. Die Digitalisierung in der Branche wird dank Q Point auf unkomplizierte Weise vorangetrieben, um mehr Effizienz bei der täglichen Arbeit zu erreichen. Die Vision von Q Point besteht darin, allen Akteuren bestmöglich bei ihren täglichen Herausforderungen zu unterstützen, damit Straßenbauprojekte termingemäß, qualitätskonform und wirtschaftlich umgesetzt werden können. Durch gemeinsame Partnerschaften mit Q Point werden Innovationen

vorangetrieben, die den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen der Kunden gerecht werden. Partnerschaften spielen eine entscheidende Rolle in der heutigen Geschäftswelt, da sie Talente, Fachwissen, Technologien und Ziele zusammenführen. Q Point ist ein Pionier und führender Anbieter von Digitalisierungslösungen in der Bauindustrie mit Schwerpunkt auf Straßenbau. Die Lösungen von Q Point unterstützen sowohl die Baustelle selbst mit digitalen Planungs- und Dokumentationsmöglichkeiten als auch Mischwerke bei der Produktion und Disposition von Asphalt.

Wir freuen uns, die Firma Q Point GmbH in unserem Verband herzlich willkommen zu heißen und sehen einer guten Zusammenarbeit gerade im wichtigen Bereich bei der Digitalisierung der Branche entgegen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter q-point.com.

EINKAUFS- UND BESCHAFFUNGSOPTIONEN bei der BVMB

Die BVMB-Rahmenvereinbarungen bieten Mitgliedsunternehmen lukrative Mehrwerte bei Einkauf und Beschaffung. Eine aktuelle Übersicht steht unter bvmb.de/bvmb-einkaufstart zur Verfügung.

So können u. a. durch die langjährige Kooperation mit der BAMAKA AG, der in Deutschland führenden Einkaufsgesellschaft der Bauwirtschaft, Mitgliedsunternehmen Investitionsgüter, Produkte oder Dienstleistungen vergünstigt beziehen. Rabatte oder Sonderkonditionen gibt es zudem für Finanzierungen, Leasing,

Wirtschaftsauskünfte, und vieles mehr. Die Inanspruchnahme der Vergünstigungen ist für BVMB-Mitglieder größtenteils kostenfrei. Einen kleinen Auszug aus dem umfangreichen Leistungsangebot zeigt die „Kurzübersicht Partnerkonditionen“

Um die Vorteile dieses exklusiven Mitgliederservice zu nutzen, genügt für BVMB-Mitglieder die Unterzeichung einer schriftlichen Vereinbarung.

Anschließend stellt die BAMAKA AG ausführliche Informationen über die einzelnen Rahmenverträge, die Einkaufskonditionen sowie ein Passwort für den Zugang zum geschützten Kundenbereich auf www.bamaka.de bereit. Weitere Infos erhalten Sie bei der BAMAKA AG unter Tel. 02224 981088-77 oder E-Mail service@bamaka.de

BAMAKA

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TTERMINE

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• Pressemitteilungen

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• VerAnstAltungen

Beratungstage

Im zweiten Quartal 2024 bieten die Herren RA Stauf und RA Mecking zu den folgenden vorläufigen Terminen in bewährter Form Beratungsgespräche an:

RA Volker Mecking

RA Dirk Stauf

17.04.2024 Leipzig

07.05.2024 Dresden

15.05.2024 Leipzig

11.06.2024 Dresden

19.06.2024 Leipzig

17.04.2024 Erfurt

28.05.2024 Leipzig

18.06.2024 Dresden

Termine und Seminare

ARBEITSKREISE

Arbeitskreis Recht

11. April 2024

Digital

Arbeitskreis Straße/Brücke

24. April 2024

Maritim Hotel Darmstadt

Arbeitskreis Digitalisierung

23. April 2024

Maritim Hotel Darmstadt

Netzwerk Junge Führungskräfte

12. Juni 2024

Lüneburg

SEMINARE

Allgemein anerkannte Regeln der Technik – was ist das und wie funktionieren sie? (Bonn)

16. April 2024

mit Prof. Dr. jur. Günther Schalk

Wer schreibt, der bleibtSchriftverkehr und Dokumentation für Baustellen-Einsteiger und Bau-Profis (Digital)

14. Mai 2024 mit Prof. Dr. jur. Günther Schalk

Führungskräftetraining:

Persönlichkeit und Kommunikation erfolgreicher Führungskräfte im Baugewerbe (Fulda)

6. Juni 2024 mit Andreas Ploch

Einführung in das Vergaberecht-Grundlagen und VOB/A (Digital)

24. April 2024 mit RA Dirk Stauf

Wieder Neues zum Nachunternehmereinsatz im Baugewerbe (Digital)

16. Mai 2024 mit Dr. Angela Emmert

VOB-Ausgleichsrechnung von A bis Z – Voraussetzungen, Grundlagen, Berechnungsmethoden und Sichtweisen (Höhr-Grenzhausen)

9. Juli 2024 mit Hans-Jürgen Johannink

Pressemeldungen der BVMB

31. Januar 2024

BVMB zum Bundeshaushalt 2024Nach den Haushaltsberatungen ist vor den Haushaltsberatungen

„Der Haushalt 2024 gibt kein ausreichendes Signal der Verlässlichkeit“, meint Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), zur vorgesehenen Verabschiedung des Bundeshaushalts für das Jahr 2024. Das Kommunikationsdesaster nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 und die nicht deutlich erkennbare Strategie für die Zukunftsinvestitionen tragen nicht zur Zuversicht in der Baubranche bei, so der Verbandsvertreter weiter. Deutschland und die Unternehmen brauchen eine verlässliche, planungssichere Finanzpolitik und in der Folge auch Investitionsentscheidungen, damit sie unter den gegebenen Rahmenbedingungen einen erneuten Aufbruch auf einen Wachstumspfad beschreiten können, so wie es zuletzt bereits die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einem Brief an Bundeskanzler Scholz angemahnt haben.

Die gesamte Pressemeldung können Sie auf www.bvmb.de finden oder einfach hier scannen.

Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort

Deutschland müssen verbessert werden

Der Ifo-Geschäftsklimaindex ist im Januar weiter gefallen und rangiert aktuell bei 85,2 Punkten. Die Erwartungen der befragten Unternehmen spiegeln diese Einschätzung (83,5 Punkte), was zeigt, dass die Bundesregierung den Unternehmerinnen und Unternehmern keinen klaren wirtschaftspolitischen Kurs vermitteln konnte, nach dem die Richter in Karlsruhe das Urteil zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 gesprochen hatten. Es herrscht nach wie vor Unsicherheit und zuweilen auch Ratlosigkeit, welche mit Blick auf den Bundeshaushalt 2025 und den ausstehenden finanzpolitischen Antworten – Stichwort Schuldenbremse – zusammenhängen könnte. Im Bauhauptgewerbe geht inzwischen die Talfahrt ungebremst weiter. Die befragten Unternehmen schätzen die Lage weiterhin pessimistisch ein. Ein Ende scheint nicht in Sicht zu sein. Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), sieht die Politik in Zugzwang. Im Jahr 2008 wurde das letzte Mal eine Unternehmenssteuerreform angegangen. Seitdem Stillstand wie in vielen Bereichen in der Republik. Mit einer Ertragsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften von ca. 30 Prozent rangiert Deutschland im europäischen Vergleich (21,9 Prozent) ganz vorne und gehört damit zu den Hochsteuerländern, so eine neue Studie des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI). Die gesamte Pressemeldung können Sie auf www.bvmb.de finden oder einfach hier scannen.

Verband fordert moderate Reform der Unternehmensbesteuerung

8. Februar 2024

„Wir können und müssen mehr bauen in Deutschland!“

19. Februar 2024

„Wir können und müssen mehr bauen in Deutschland!“ – das war die zentrale Forderung von Martin Steinbrecher, Präsident der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), beim Tag der mittelständischen Bauwirtschaft in Berlin. Er betonte zugleich die Bedeutung der Baumittelständler, die nach wie vor eine tragende Säule der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft seien. „Wir schaffen Werte, wir schaffen Arbeitsplätze, wir schaffen Zukunft“, betonte Steinbrecher. Scharfe Kritik übte er an der Bundesregierung. Eine unzuverlässige Förderkulisse und Turbulenzen beim Bundeshaushalt hätten neben einem ohnehin schwierigen Zinsumfeld den Baumittelstand „sehr irritiert“. Neben einer Professionalisierung der Verwaltung und einem Abbau überbordender Bürokratie fordert die BVMB insbesondere ein Bekenntnis der Politik zu Bauinvestitionen. „Wir gemeinsam dürfen nicht zulassen, dass die Schuldenbremse zu einer Investitions- und Wachstumsbremse wird“, forderte Steinbrecher.

Rund500BauunternehmenbeimTag dermittelständischenBauwirtschaftinBerlin

Die gesamte Pressemeldung können Sie auf www.bvmb.de finden oder einfach hier scannen.

BVMB fördert Einsatz ausländischer Fachkräfte im Bahnbau

„Zukunftsinitiative Bahnbau“ will Praxiserfahrung von Bauunternehmen nutzen

DerFachkräftemangelwirdimmermehrzumProblemfürdiedeutscheWirtschaft.DieBauwirtschaftmachthierkeineAusnahme.„Eswirdimmerschwieriger,ausreichendqualifizierteLeute für unsere Baustellen zu bekommen“, berichtet Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB). Als eine wichtige Strategie für eine Abhilfe sieht auch die BVMB die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland. „Das istallerdingsdeutlichkomplexer,alsesaufdenerstenBlickaussieht“,weißGilka. Deshalb engagiert sich die BVMB sehr aktiv unter anderem in dem Programm „Zukunftsinitiative Bahnbau“. Gemeinsam mit der Deutschen Bahn arbeiten Branchenverbände daran, den steigenden Anforderungen im Bahnbausektor aktiv zu begegnen. Ziel ist, das deutsche Schienennetz effizienter, schneller und innovativer zu sanieren, um dauerhaft eine zuverlässige und leistungsfähige Infrastruktur zu schaffen. Für das Teilprojekt „Fachkräfterekrutierung aus dem Ausland“ sucht die BVMB jetzt Unternehmen, die sich aktiv einbringen wollen. Die gesamte Pressemeldung können Sie auf www.bvmb.de finden oder einfach hier scannen.

25. März 2024

GERICHTSENTSCHEIDUNGEN BAU

• VOb/A und gWb

• VOb/b und bAuVertrAgsrecht

• VOb/c und hOAi

1. VOB/A und GWB

Auch Nachunternehmerpreise sind auf Verlangen aufzugliedern!

Der öffentliche Auftraggeber kann sich in der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Anforderung des Formblatts 223 nach Angebotsabgabe vorbehalten. Dass eine Aufgliederung der Einheitspreise ausdrücklich auch in Bezug auf diejenigen Teilleistungen vorzunehmen ist, für deren Ausführung Nachunternehmer vorgesehen sind, macht die Anforderung nach Ansicht der VK Bund nicht unverhältnismäßig und damit nicht unwirksam. Wird ein nachgefordertes Formblatt in weiten Teilen nicht ausgefüllt, fehlen die geforderten Angaben bzw. Erklärungen. Ein Fehlen ist auch im Fall von nicht vollständig vorgenommenen Eintragungen gegeben. Die Möglichkeit der Nachforderung besteht nur in Bezug auf Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind.

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 44/2023; VK Bund, Beschluss vom 19.10.2023 - VK 2-78/23

Kommunales Wohnungsbauunternehmen ist öffentlicher Auftraggeber!

Ein kommunales Wohnungsbauunternehmen in der Rechtsform einer GmbH, die zu 100 Prozent im Eigentum einer Kommune steht, ist ein öffentlicher Auftraggeber. Das hebt das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 06.09.2023 hervor.

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 6/2024; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2023 - 15 Verg 5/23

Beteiligung eines Nachunternehmers an mehreren Angeboten ist kein Ausschlussgrund!

Nimmt ein Unternehmen nicht selbst als Bieter/Bewerber an einer öffentlichen Ausschreibung teil, sondern ist es an den Angeboten mehrerer Bieter als Nachunternehmer/Eignungsleiher beteiligt, liegt der VK Bund zufolge keine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung vor, auf die ein Ausschluss der betreffenden Bieter/Bewerber mangels Eignung gestützt werden kann.

Vermischung von Eignungs- und Wertungskriterien ist zu rügen!

Die Rügepflicht nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB greift ein, wenn ein durchschnittlicher Bieter im Rahmen seiner laienhaften rechtlichen Wertungsmöglichkeiten erkennen kann, dass es „so nicht geht“. Er kann sich der Rügepräklusion nicht dadurch entziehen, dass er den Rechtsfehler im Nachprüfungsverfahren mit Unterstützung seines Rechtsanwalts einer klareren juristischen Zuordnung unterzieht. Kann der Antragsteller erkennen, dass Eignungs- und Wertungskriterien hinsichtlich der Vorlage von Referenzen nicht getrennt, sondern vermengt worden sind und dass entweder eine Doppelverwertung vorliegt oder nicht erkennbar ist, was in welchem Kontext geprüft werden soll, ist dem OLG Frankfurt zufolge eine Rügepflicht nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB begründet.

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 4/2024; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2023 - 11 Verg 5/23

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 6/2024; VK Bund, Beschluss vom 10.11.2023 - VK 1-63/23

Offenkundiger Rechenfehler ist keine Änderung der Vergabeunterlagen!

Offenkundige Rechen- oder Schreibfehler, die schon ihrem Erklärungsinhalt nach keine inhaltlichen Änderungen der Vergabeunterlagen darstellen, sind keine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen. Bei offenkundigen und marginalen Eintragungsfehlern kann der öffentliche Auftraggeber, soweit das möglich ist, die notwendigen Berichtigungen selbst vornehmen. Darauf weist die VK Thüringen in ihrem Beschluss vom 10.05.2023 hin.

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 10/2024; VK Thüringen, Beschluss vom 10.05.20234002-812-2023-E-003-SM

2. VOB/B und Bauvertragsrecht

Änderungsleistung führt zu Bauzeitverlängerung: Mehrvergütung nur mit bauablaufbezogener Darstellung!

Ein Anspruch auf Mehrvergütung aus § 2 Abs. 5 VOB/B umfasst auch solche Mehrkosten, die sich aus mittelbaren bauzeitlichen Auswirkungen wie etwa Gerätestillstand von - unmittelbar Änderungen des Bauentwurfs betreffenden - Anordnungen resultieren. Im Rahmen der Darlegung eines Anspruchs auf zeitabhängige Mehrkosten ist eine baustellenbezogene Darstellung der Ist- und Sollabläufe notwendig, die die Bauzeitverlängerung nachvollziehbar macht. Darauf weist das OLG Frankfurt hin.

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 45/2023; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.03.2023 - 15 U 295/21; BGH, Beschluss vom 02.08.2023 - VII ZR 65/23 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

WhatsApp-Nachricht als ordnungsgemäße Rüge der Vergabe nach VOB/A!?

An die Rüge eines Bieters in einem Vergabeverfahren sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Es genügt, dass der Bieter deutlich macht, dass er in einem bestimmten Sachverhalt einen Vergaberechtsverstoß sieht und Abhilfe erwartet. Die Rüge eines Bieters ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Vorschriften über die sog. „eVergabe“ beziehen sich nur auf das Vergabeverfahren. Als Teil des Rechtsmittelverfahrens ist die Rüge nicht dem Vergabeverfahren zuzurechnen. Eine über den Messengerdienst „WhatsApp“ versendete Nachricht kann deshalb nach Ansicht der VK Mecklenburg-Vorpommern die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge erfüllen.

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 10/2024; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.05.2022 - 3 VK 3/22

Nur eine WhatsApp-Nachricht zu schreiben, genügt im VOB/B-Vertrag nicht!

Die Schriftform der Mängelrüge ist zwingende Voraussetzung für den Eintritt der Verjährungsverlängerung nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B. Eine WhatsApp-Nachricht erfüllt nach Ansicht des OLG Frankfurt nicht das vereinbarte Schriftformerfordernis.

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 02/2024; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2023 - 15 U 211/21

Auftraggeber muss Kampfmittelfreiheit klären!

Für den (hier: öffentlichen) Auftraggeber bestehen hohe Anforderungen hinsichtlich der Durchführung von Erkundigungsmaßnahmen, wenn sich beim Baugrund Anhaltspunkte für eine Kampfmittelbelastung ergeben. Verdachtsflächen sind auf Kampfmittelbelastung zu untersuchen, zu bewerten und gegebenenfalls zu räumen. Auf entsprechende Maßnahmen kann verzichtet werden, wenn in dem betroffenen Bereich der Luftkrieg stattgefunden hat und die geschuldeten Arbeiten in einem Bereich bis 0,8 m unterhalb der Geländeoberkante 1945 oder in nach dem Krieg erfolgten Aufschüttungen stattfinden und erschütterungsarm durchgeführt werden sollen. Der Auftraggeber, der das Vergaberecht zu beachten hat, muss schon bei der Ausschreibung die wesentlichen Bodenverhältnisse beschreiben. Die Leistungsbeschreibung muss grundsätzlich eine Bestätigung enthalten, aus der sich ergibt, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundigungs- und Räumungspflichten erfüllt wurden. Das Fehlen dieser Bestätigung berechtigt den Auftragnehmer aber nicht schlechthin zur Leistungsverweigerung, soweit die Kampfmittelfreiheit durch andere Umstände hinreichend nachgewiesen wird, so das OLG.

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 45/2023; OLG Köln in seinem Urteil vom 25.10.2023. OLG Köln, Urteil vom 25.10.2023 - 16 U 130/22

Auftraggeber muss mit der Ersatzvornahme keinen „Billigunternehmer“ beauftragen!

Inhalt des Aufwendungsersatzanspruchs ist der Ersatz der tatsächlichen Aufwendungen, die ein wirtschaftlich denkender Bauherr nach sachkundiger Beratung für eine vertretbare (geeignete und erfolgversprechende) Maßnahme zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands erbringen konnte und musste. Ob die von einem Drittunternehmer verlangten Preise als erforderliche Aufwendungen erstattungsfähig sind, hängt vom Einzelfall ab. Die Kosten sind überhöht, wenn eine preiswertere Sanierung, die den vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführt, erkennbar möglich und zumutbar war. Bei der Würdigung, welche Maßnahme zu welchen Preisen möglich und zumutbar sind, ist zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht gehalten ist, im Interesse des säumigen und nachbesserungsunwilligen Auftragnehmers besondere Anstrengungen zu unternehmen, um den preisgünstigsten Drittunternehmer zu finden. Er darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Preis des von ihm beauftragten Drittunternehmers angemessen ist. Hält der Auftragnehmer die abgerechneten Kosten für unangemessen, ist eine Beweisaufnahme bei pauschalem Bestreiten nicht erforderlich, da es nicht darauf ankommt, ob die Preise des Drittunternehmers angemessen und üblich sind, sondern nur darauf, ob die Arbeiten des Drittunternehmers der Mangelbeseitigung dienten und der Auftraggeber den Aufwand für erforderlich halten durfte. Darauf weist das OLG Bamberg hin.

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 44/2023; OLG Bamberg, Urteil vom 02.03.2023 - 12 U 29/22; BGH, Beschluss vom 16.08.2023 - VII ZR 48/23 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen)

Keine AEntG-Unterlagen vorgelegt: Einbehalt vom Werklohn möglich!

Wird in einem Nachunternehmervertrag vereinbart, dass der Nachunternehmer erforderliche Unterlagen für das Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorzulegen hat, steht dem Auftragnehmer gegenüber der Werklohnforderung des Nachunternehmers ein Zurückbehaltungsrecht zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht ist auf die Höhe der Haftungsgefahr begrenzt. Darauf weist das OLG München hin.

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 09/2024; OLG München, Urteil vom 09.11.2021 - 9 U 6562/20 Bau; BGH, Beschluss vom 19.07.2023 - VII ZR 884/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Aufwendungsersatz gibt es nur in Höhe der üblichen Vergütung!

Steht dem Auftragnehmer eines VOB/B-Vertrags wegen einer auftragslos erbrachten Leistung ein Anspruch auf Aufwendungsersatz zu, bestimmt sich dessen Höhe nach Ansicht des OLG München nach der im ausgeübten Gewerbe des Auftragnehmers üblichen Vergütung, soweit der Vertragspreis nicht niedriger ist.

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 03/2024; OLG München, Beschluss vom 28.10.2022 - 27 U 157/22 Bau; BGH, Beschluss vom 02.08.2023 - VII ZR 198/22 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Vergütung zusätzlicher Leistungen auf Basis der Urkalkulation?

Die Höhe der Vergütung für eine zusätzliche Leistung muss sich im VOB/B-Vertrag nach Ansicht des KG an den Preisermittlungsgrundlagen der bisherigen vertraglichen Leistung orientieren. Der für die Nachtragsleistung geforderte Preis muss - soweit das möglich ist - auf der Basis des Hauptangebots kalkuliert werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Parteien eine Preisbildung auf Basis der Urkalkulation vereinbart haben.

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 06/2024; KG, Beschluss vom 17.01.2023 - 27 U 11/22; BGH, Beschluss vom 25.10.2023 - VII ZR 33/23 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Leistungsbeschreibung kalkulatorisch unklar: Kein Nachtrag trotz höherer Kosten!

Der Auftragnehmer darf eine kalkulatorisch unklare Leistungsbeschreibung nicht einfach hinnehmen, sondern muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Angebotsabgabe klären. Das gilt insbesondere dann, wenn sich für ihn aus der Leistungsbeschreibung die Bauausführung in bestimmter Weise nicht mit hinreichender Klarheit ergibt, er darauf aber bei der Kalkulation maßgebend abstellen will (Anschluss an BGH, Urteil vom 25.06.1987 - VII ZR 107/86, IBRRS 1987, 0611). Reichen die dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen für eine zuverlässige Kalkulation nicht aus, darf er nicht „ins Blaue hinein“ und mit der für ihn günstigsten Ausführungsvariante kalkulieren (Anschluss an BGH, Urteil vom 25.06.1987 - VII ZR 107/86, IBRRS 1987, 0611). Darauf weist das OLG Schleswig hin.

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 07/2024; OLG Schleswig, Urteil vom 09.12.2022 - 1 U 29/21; BGH, Beschluss vom 25.10.2023 - VII ZR 247/22 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Es gibt sie doch noch, die vorkalkulatorische Preisfortschreibung!

Gehen die Parteien eines VOB/B-Vertrags übereinstimmend davon aus, dass die Berechnung des neuen Einheitspreises bei Mengenänderungen im Wege der sog. vorkalkulatorischen Fortschreibung (und nicht anhand tatsächlicher oder üblicher Kosten) zu erfolgen hat, ist das Gericht daran gebunden. Im Fall der sog. vorkalkulatorischen Preisfortschreibung ist der Preis für die Mehrmengen nicht aus den Preisen herzuleiten, die der Auftragnehmer mit seinen Nachunternehmern tatsächlich vereinbart hat. Die Ermittlung des neuen Einheitspreises für die 110 Prozent übersteigende Menge ist vielmehr so vorzunehmen, wie wenn zurzeit der Angebotsabgabe die erhöhte Ausführungsmenge bekannt gewesen und der Einheitspreis auf dieser Grundlage kalkuliert worden wäre. Macht der Auftraggeber eine geänderte Vergütung geltend, muss er dies auf der Grundlage der Urkalkulation des Auftragnehmers tun. Ist sie ihm nicht bekannt, ist der Auftragnehmer aus dem Kooperationsgebot verpflichtet, die Urkalkulation vorzulegen. Das hat das OLG Hamm entschieden.

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 10/2024; OLG Hamm, Urteil vom 02.12.2021 - 21 U 68/19; BGH, Beschluss vom 06.12.2023 - VII ZR 6/22 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Nachtragsangebot wird durch Schweigen nicht angenommen!

Das Schweigen des Auftraggebers auf ein Nachtragsangebot des Auftragnehmers gilt - auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr - nicht als Annahme des Nachtragsangebots. Das betont das OLG München.

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 07/2024; OLG München, Beschluss vom 03.02.2023 - 28 U 5927/22 Bau; BGH, Beschluss vom 25.10.2023 - VII ZR 44/23 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Auftragssumme als Bezugsgröße: Vertragsstrafenklausel unwirksam!

Eine in einem Einheitspreisvertrag vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsstrafenklausel, wonach der Auftragnehmer bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs 0,2 v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer zu zahlen hat, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam. Das hat der BGH in einem aktuellen Urteil vom 15.02.2024 entschieden.

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 12/2024; BGH, Urteil vom 15.02.2024 - VII ZR 42/22

3. VOB/C und HOAI

Auch renommierte Fachunternehmer sind zu überwachen!

Der bauüberwachende Architekt hat nicht nur Baumängel im Zeitpunkt der Abnahme zu dokumentieren. Vielmehr muss er bereits bei Ausführung der Arbeiten seine Überwachungstätigkeit entfalten. Umfang und Intensität der Überwachungstätigkeit hängen von den konkreten Anforderungen der Baumaßnahme und den jeweiligen Umständen ab. Bei wichtigen oder bei kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko aufweisen, ist der Bauüberwacher zu erhöhter Aufmerksamkeit und zu einer intensiveren Wahrnehmung der Bauaufsicht verpflichtet. Eine besondere Überwachungspflicht ist insbesondere dann gegeben, wenn durch nachfolgende Arbeiten nicht mehr ohne weiteres überprüft werden kann, ob ein „verdeckter“ Mangel vorliegt. Das gilt dem LG Siegen zufolge auch dann, wenn eine Fachfirma zur Durchführung des Gewerks eingesetzt wird.

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 1/2024; LG Siegen, Urteil vom 11.12.2023 - 5 O 124/21

Per E-Mail geschlossener Architektenvertrag kann widerrufen werden!

Bei einem per E-Mail geschlossen Architektenvertrag handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft, wenn die Parteien für den Vertragsschluss ausschließlich per Fernkommunikationsmittel kommuniziert haben. Ein Verbraucher hat ein Widerrufsrecht, wenn er einen Fernabsatzvertrag geschlossen hat. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Der Verbraucher ist nach einem erklärten Widerruf nicht zur Zahlung von Architektenhonorar oder Wertersatz verpflichtet, wenn der Architekt den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts sowie über die Pflicht zur Zahlung eines angemessenen Betrags für den Fall des Widerrufs informiert hat. Einem Verbraucherwiderruf steht nicht entgegen, dass der Widerrufende als Rechtsanwalt tätig ist und somit über rechtliche Kenntnisse verfügt. Denn auch eine als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin berufstätige Person ist grundsätzlich Verbraucher. Das hat das LG Frankfurt/Main entschieden.

Quelle: IBR-ONLINE: Newsletter 3/2024; LG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.06.2023 - 2-26 O 144/22

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Das Bauen hat sich verändert. Die Anforderungen werden immer größer, die Technik komplexer und dem muss auch der Versicherungsschutz gerecht werden. Ihre Verträge mit Auftraggebern, Nachunternehmern, Materiallieferanten sowie mit Planern sind auch Grundlage für Haftungsbeziehungen und damit Basis für einen funktionierenden Versicherungsschutz Ihrer Bauunternehmung. Hier ist Fachwissen und jahrzehntelange Erfahrung bei der Gestaltung der Versicherungsverträge für Sie von Vorteil.

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ARBEITS- UND TARIFRECHT

• KrAnKschreibung • urlAubsberechnung

ERLAUBT ODER NICHT?

Arbeiten trotz Krankschreibung

Der Krankenstand ist aktuell hoch. Viele Berufstätige arbeiten trotz Erkrankung im Homeoffice oder auch im Büro. Ist vorzeitiges Arbeiten trotz Krankschreibung überhaupt erlaubt? Was sagt das Gesetz? Und wie steht es um den Versicherungsschutz? Worauf Arbeitgeber achten müssen.

Die Nase läuft, der Hals kratzt? Egal, es ist ja auf der Arbeit so viel zu tun. Trotz einer Erkrankung arbeiten viele Beschäftigte im Homeoffice oder gehen ins Büro oder in den Betrieb. Das Phänomen des Präsentismus gibt es noch immer: Die durchschnittliche Anzahl von Anwesenheitstagen trotz krankheitsbedingter eingeschränkter Arbeitsfähigkeit (Präsentismus) belief sich nach dem Fehlzeiten-Report 2023 unter den befragten Erwerbstätigen im Jahr 2023 auf 1,3 Tage, meldet Statista. Im Jahr davor sei die Zahl der Präsentismus-Tage mit zwei Tagen noch höher gewesen.

Doch ist arbeiten trotz Krankschreibung überhaupt erlaubt? Wie sehen die arbeitsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen aus?

Arbeiten trotz Krankschreibung: gesetzliche Regelung

Grundsätzlich gilt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot ist, sondern lediglich eine vom Arzt gemachte Prognose über den zu erwartenden Krankheitsverlauf. Von daher kann ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin prinzipiell trotz einer noch bestehenden Krankschreibung arbeiten, wenn er oder sie sich wieder gesund und arbeitsfähig fühlt.

Auch versicherungsrechtlich ergeben sich keine Bedenken gemäß den Regelungen für die Unfallversicherung in §§ 2 Abs. 1 Nr.1 sowie 8 Abs. 2 SGB VII und für die Krankenversicherung in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Anderes gilt für Beschäftigungsverbote, wie sie beispielsweise für Schwangere gelten können.

Fürsorgepflicht: Arbeitgeber stehen in der Verantwortung

Grundsätzlich gilt: Sind Beschäftigte arbeitsunfähig und setzt sie der Arbeitgeber dennoch ein, so kann er gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen und sich schadensersatzpflichtig machen. Von Arbeitsunfähigkeit spricht man, wenn der oder die Arbeitnehmende objektiv nicht mehr in der Lage ist, die ihm oder ihr nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten oder Gefahr läuft, durch die Arbeit in absehbarer Zeit seinen oder ihren Zustand zu verschlimmern.

Kommt ein offiziell noch krankgeschriebener Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin vorzeitig wieder zur Arbeit,

einsatzfähigen Eindruck macht. Ist dies der Fall, so muss er keine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsfähigkeit fordern. Es genügt die Erklärung des Arbeitnehmenden.

Gesundschreibung verlangen bei Zweifeln?

Auch wenn eine Gesundschreibung immer mal wieder von Arbeitgebern gefordert wird – im deutschen Gesundheitswesen gibt es eine solche grundsätzlich nicht. Ist der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin offensichtlich topfit, kann er oder sie auch trotz Krankschreibung einfach wieder arbeiten. Schließlich handelt es sich bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lediglich um eine Prognose.

Falls aber besondere Umstände die Vermutung nahelegen, dass Beschäftigte noch nicht wieder arbeitsfähig sind, muss der Arbeitgeber notfalls im Rahmen seiner Fürsorgepflicht den Betriebsarzt einschalten oder anderweitig den Gesundheitszustand des Arbeitnehmenden überprüfen lassen. In diesem Fall kann eine ärztliche Bestätigung erforderlich sein, die den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin für arbeitsfähig erklärt.

Auch Beschäftigte haben Pflichten

Beschäftigte dürfen ihre Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber nicht verheimlichen. Auch Mitarbeitende trifft eine Fürsorgepflicht. Wenn absehbar ist, dass sie mit einer vorzeitigen Arbeitsaufnahme ihre Genesung gefährden oder gar den Krankheitszustand verschlimmern, sollten sie die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit abwarten. Auch in ihrer Freizeit sollten sie nichts unternehmen, was die eigene Genesung gefährdet.

Das bedeute jedoch nicht zwingend, dass Beschäftigte die ganze Zeit in der Wohnung bleiben müssen. Was Arbeitnehmende bei Krankschreibung dürfen und was nicht, lesen Sie hier.

Trotz Krankschreibung arbeiten: Versicherungsschutz bleibt

Ein Mythos ist es, dass Mitarbeitende, wenn sie trotz Krankschreibung arbeiten, keinen Versicherungsschutz haben. Beschäftigte, die trotz Krankschreibung ihre Arbeit vorzeitig wieder aufnehmen, haben den üblichen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ebenso wie in der Krankenversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wege zum Betrieb. Grundsätzlich gilt dies auch für eine kurzzeitige Arbeitsaufnahme.

gewissern, ob er oder sie tatsächlich einen

So kann ein Arbeitnehmer, der seine übliche Tätigkeit beispielsweise wegen eines gebrochenen Fußes nicht ausüben kann, durchaus für eine kurze Zeit an einer beruflichen Pflichtveranstaltung teilnehmen – obwohl er noch weitere drei Wochen krankgeschrieben ist. Dies setzt jedoch immer voraus, dass er selbst dies möchte und seine Genesung damit nicht gefährdet.

Ratsam ist in allen Fällen eine vorherige Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin trotz Krankmeldung wieder arbeiten möchte. So ist bei einem möglichen Unfall klar, dass es sich im Zweifel um einen Wegeunfall handelt.

Quelle: Haufe Online v. 6. März 2024, abrufbar unter: https://bit.ly/48NM1no (zuletzt abgerufen am 11. März 2024)

URLAUBSBERECHNUNG bei Krankheit und Kurzarbeit

Ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig erkrankt, während im Unternehmen wirksam Kurzarbeit Null eingeführt ist, hat in dieser Zeit keinen Urlaubsanspruch erworben. Bei der Berechnung des Urlaubs dürften die ausgefallenen Tage nicht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichgesetzt werden, entschied das BAG.

Während der Coronapandemie bestand in vielen Unternehmen nur noch eine eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeit für die Mitarbeitenden. Zeitweise wurde daher vielerorts Kurzarbeit eingeführt, oftmals sogar „Kurzarbeit Null“. Beschäftigte arbeiteten also monatelang gar nicht - so auch im Unternehmen des vorliegenden Verfahrens.

Bei der Berechnung des Jahresurlaubs darf es berücksichtigt werden, wenn Arbeitstage aufgrund von Kurzarbeit „Null“ vollständig ausfallen. Zu entscheiden hatte das BAG im vorliegenden Verfahren, wie sich die Zeiten einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters - während im Betrieb Kurzarbeit praktiziert wird - auf die Berechnung des Urlaubs auswirken.

Der Fall: Urlaub bei Krankheit und gleichzeitiger Kurzarbeit

In dem konkreten Fall führte der Arbeitgeber, eine Betriebsschlosserei, mit Wirkung vom 1. April 2020 im Betrieb Kurzarbeit ein. Zu diesem Zeitpunkt war der Arbeitnehmer bereits seit dem 19. März 2020 arbeitsunfähig erkrankt. Mit einer Folgebescheinigung vom 26. März 2020 wurde die Erkrankung zunächst weiter bis zum 12. April 2020 attestiert und dauerte – bestätigt durch weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – durchgehend bis zum 31. Dezember 2020.

Das Arbeitsverhältnis endete Ende 2021. Der Arbeitnehmer verlangte daraufhin vom Arbeitgeber die Abgeltung von 15 Arbeitstagen gesetzlichen Mindesturlaubs für das Jahr 2020, konkret für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Dezember 2020. Er war der Auffassung, für diesen Zeitraum, in dem er arbeitsunfähig war und im Betrieb Kurzarbeit Null galt, gesetzliche Urlaubsansprüche in ungeminderter Höhe erworben zu haben. Die Zeiten seiner krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit müssten bei der Berechnung des Urlaubs wie solche mit tatsächlicher Arbeitsleistung behandelt werden, forderte der Mitarbeiter - ungeachtet der im Betrieb praktizierten Kurzarbeit. Der Arbeitgeber war dagegen überzeugt, dass die vereinbarte Kurzarbeit „Null“, unabhängig von der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters, zu einer Minderung seines gesetzlichen Jahresurlaub geführt habe.

grundsätzlich berechnet, indem die in § 3 Abs. 1 BUrlG genannten 24 Werktage durch die Zahl der Arbeitstage im Jahr bei einer Sechstagewoche geteilt und mit der Zahl der für den Arbeitnehmer maßgeblichen Arbeitstage im Jahr multipliziert werden.

Der Urlaub berechnet sich somit aufgrund der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Gibt es eine Änderung bei der Anzahl der Arbeitstage mit Arbeitspflicht - in der Regel aufgrund einzelvertraglicher Absprachen oder kollektivrechtlicher Bestimmungen -, müsse der gesetzliche Urlaubsanspruch unter Berücksichtigung der einzelnen Zeiträume der Beschäftigung und der auf sie entfallenden Wochentage mit Arbeitspflicht neu berechnet werden.

Anpassung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit

Hier stellte das Gericht fest, dass eine Anpassung des Urlaubsanspruchs entsprechend § 3 Abs. 1 BUrlG auch dann vorzunehmen ist, wenn die Arbeitspflicht infolge einer wirksam eingeführten Kurzarbeit an ganzen Arbeitstagen entfällt. Unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung machte das BAG erneut deutlich, dass Arbeitgeber Urlaub bei „Kurzarbeit Null“ anteilig kürzen dürfen. Die Regelung in § 3 Abs. 1 BUrlG sei gerade nicht dahingehend auszulegen, dass Arbeitstage, die aufgrund der kurzarbeitsbedingten Neuverteilung der Arbeitszeit ausgefallen sind, bei der Berechnung des Urlaubsumfangs Zeiten mit einer Arbeitspflicht gleichzustellen seien.

Dies sei auch europarechtskonform, betonte das BAG in seinem Urteil. Krankheitsbedingte Ausfallzeiten seien bei unionsrechtskonformem Verständnis bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs nur dann wie Zeiten mit geleisteter Arbeit zu behandeln, wenn die Erkrankung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin kausal für den Wegfall der Arbeitspflicht war. Der Arbeitnehmer schulde jedoch bereits aufgrund einer Kurzarbeitsvereinbarung vertraglich keine Tätigkeit. Diese Betrachtung müsse nach Ansicht des Gerichts auch gelten, wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Einführung der Kurzarbeit vorlag. Ein erkrankter Arbeitnehmer sei nicht per se von den arbeitsrechtlichen Folgen der Kurzarbeit ausgenommen.

Dass die Kurzarbeit im Unternehmen zwischen den Parteien rechtswirksam vereinbart war, stellte das BAG fest. Aufgrund der somit zulässig geänderten Arbeitspflicht des Arbeitnehmers kam das Gericht zum Ergebnis, dass der Arbeitnehmer nach §§ 1, 3 Abs. 1, § 4 BUrlG einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von fünf Arbeitstagen für das Jahr 2020 hatte. Diese Tage wurden vom Arbeitgeber gewährt.

BAG: Zulässige Kürzung des Urlaubs bei Kurzarbeit Null

Das BAG entschied zugunsten des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung von zusätzlich 15 Urlaubstagen hat. In seinem Urteil führte das oberste Arbeitsgericht zunächst aus, dass der Urlaubsanspruch sich

Quelle: Haufe Online v. 4. März 2024, abrufbar unter: https://bit.ly/438gAmF (zuletzt abgerufen am 11. März 2024)

LOHNSTEUERLICHE BEHANDLUNG

von unbezahltem Urlaub

Bei der Urlaubsplanung äußern Beschäftigte immer wieder den Wunsch, unbezahlten Urlaub über ihren bestehenden Urlaubsanspruch hinaus zu nehmen. Welche lohnsteuerlichen Besonderheiten sind dabei zu berücksichtigen?

Grundsätzlich haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anspruch auf die Fortzahlung des Arbeitsentgelts während ihres Urlaubs. Wenn jedoch Mitarbeitende über den ihnen zustehenden Urlaub und eventuelle Arbeitszeitkonten hinaus freie Tage benötigen, wird teilweise von Arbeitgebern unbezahlter Urlaub gewährt.

Unbezahlter Urlaub: Versteuerung bei Gehaltsbestandteilen

Lohnsteuerlich ergeben sich bei der Gewährung von unbezahltem Urlaub grundsätzlich keine Probleme. Das liegt vor allem am sogenannten Zuflussprinzip: Solange dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin keine Lohnbestandteile zufließen, entstehen keine steuerpflichtigen Vorteile. Erhält er oder sie aber während des eigentlich unbezahlten Urlaubs trotzdem Gehaltsbestandteile weiter, zum Beispiel einen Firmenwagen, sind diese Zahlungen auch weiterhin zu versteuern.

Was bei unbezahltem Urlaub für die Lohnabrechnung gilt

Solange das Dienstverhältnis fortbesteht, sind auch solche in den Lohnzahlungszeitraum fallenden Arbeitstage mitzuzählen, für die der oder die Arbeitnehmende keinen Lohn bezogen hat (R 39b.5 Abs. 2 Satz 3 LStR). Es entsteht also durch Beginn/Ende des unbezahlten Urlaubs im laufenden Monat kein Teillohnzahlungszeitraum. Falls die Abrechnung ansonsten monatlich erfolgt, bleibt es auch für die Zeit des unbezahlten Urlaubs bei diesem Lohnabrechnungszeitraum.

Unbezahlter Urlaub als Unterbrechung

Allerdings ist bei unbezahltem Urlaub im Lohnkonto der Buchstabe U einzutragen (U steht für Unterbrechung), wenn die Zahlung von Arbeitslohn für mindestens fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage wegfällt (§ 41 Abs 1 Satz 5 EStG; § 4 Abs 2 Nr 2 LStDV). Die Aufzeichnung der Dauer der Unterbrechung ist nicht vorgesehen.

Weil während der Unterbrechung nur der Anspruch auf die Hauptlohnbestandteile entfallen muss, schließt zum Beipiel die Fortzahlung von vermögenswirksamen Leistungen die Eintragung des Großbuchstabens U nicht aus. Dies gilt auch für die Weitergewährung eines Firmenwagens. Für jeden einzelnen Unterbrechungszeitraum ist ein neuer Buchstabe „U“ einzutragen. Der Unterbrechungszeitraum von fünf Arbeitstagen bezieht sich auf das Kalenderjahr. Bei Unterbrechungen, die sich über den Jahreswechsel hinaus erstrecken, ist jedes Kalenderjahr für sich zu betrachten.

Besonderheit für die Lohnsteuerbescheinigung bei unbezahltem Urlaub

Abschließend ist die Anzahl der im Lohnkonto vermerkten Buchstaben „U“ in die elektronische Lohnsteuerbescheinigung einzutragen (§ 41b Abs. 1 Nr. 2 EStG). Der genaue Zeitraum der Unterbrechung braucht auch hier nicht angegeben zu werden. Hat zum Beispiel ein Mitarbeiter im Kalenderjahr 2023 einmal zwei Wochen und einmal eine Woche unbezahlten Urlaub genommen, so ist in Zeile zwei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung die Zahl „2“ oder in Worten „zwei“ einzutragen.

Quelle: Haufe Online v. 4. März 2024, abrufbar unter: https://bit.ly/438gAmF (zuletzt abgerufen am 11. März 2024)

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Verantwortlicher Redakteur i. S. d. P.: Dirk Stauf

Redakteur: Florian Gerz

Satz und Grafik: Sarah

Stern

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