04‘21
DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION
Auto News
Das Tragen eines Mundschutzes ist deutschlandweit in Bus, Bahn und Geschäften Pflicht. Immer mehr Bundesländer führen jetzt auch eine Maskenpflicht im Auto ein, sofern man nicht allein unterwegs ist. In ganz Deutschland müssen die Menschen einen Mundund Nasen-Schutz (medizinische oder FFP2-Maske) tragen, wenn sie Geschäfte, öffentliche Verkehrsmittel oder öffentliche Gebäude betreten. Im privaten Auto sind Gesichtsmasken nicht landesweit vorgeschrieben, auch dann nicht, wenn Personen unterschiedlicher Haushalte gemeinsam unterwegs sind - Außer im Fahrschulunterricht oder bei Fahrprüfungen, dort ist es Pflicht! Es ist allerdings dringend ratsam, Mund und Nase zu bedecken.
Wird das Tragen einer Maske beim Autofahren zur Pflicht? Demnach müssten dann zwei Mund-Nasen-Bedeckungen - ähnlich wie die Warnwesten - im Auto verpflichtend dabei sein. Verstöße gegen eine solche "Mitführpflicht" könnten mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet werden. Der ADAC sieht eine "Mitführpflicht" von Mund-Nasen-Bedeckungen auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie eher kritisch. Während jetzt die Maske notwendiger Weise von den Menschen mitgeführt wird, weil sie diese beim Tanken oder beim Einkaufen benötigen, erschließt sich der Sinn dagegen nach Bewältigung der Pandemie kaum.
Berlin, das Saarland und Sachsen schreiben als erste Bundesländer eine Maskenpflicht im Auto vor. Für Berlin und das Saarland sind Fahrer und im privaten PKW auch die Mitglieder des eigenen Haushalts davon ausgeschlossen. Für Sachsen gilt hingegen: Auch der Fahrer muss eine Gesichtsmaske tragen, wenn Personen unterschiedlicher Haushalte in einem Wagen gemeinsam unterwegs sind.
Das Gesicht muss trotz Maske erkennbar bleiben ADAC-Juristen weisen darauf hin: Wer sich mit einem Mundschutz hinter das Lenkrad eines PKW begibt, muss darauf achten, dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sind. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verdeckt zwar Nasenund Mundpartie, lässt aber die Augen noch erkennen. Dies dürfte in der Regel ausreichend sein, um die Identität im Bedarfsfall feststellen zu können.
Kommt bald die Mitführpflicht von Masken? Das Verkehrsministerium prüft eine Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). 62