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WIRD DAS TRAGEN EINER MASKE BEIM AUTOFAHREN ZUR PFLICHT?

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WALK & TALK

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Das Tragen eines Mundschutzes ist deutschlandweit in Bus, Bahn und Geschäften Pflicht. Immer mehr Bundesländer führen jetzt auch eine Maskenpflicht im Auto ein, sofern man nicht allein unterwegs ist. In ganz Deutschland müssen die Menschen einen Mund- Wird das Tragen und Nasen-Schutz (medizinische oder FFP2-Maske) einer Maske beim tragen, wenn sie Geschäfte, öffentliche Verkehrsmittel Autofahren zur Pflicht? oder öffentliche Gebäude betreten. Im privaten Auto sind Gesichtsmasken nicht landesweit vorgeschrieben, Demnach müssten dann zwei Mund-Nasen-Bedeckungen auch dann nicht, wenn Personen unter- - ähnlich wie die Warnwesten - im Auto verpflichtend daschiedlicher Haushalte gemeinsam unter- bei sein. Verstöße gegen eine solche "Mitführpflicht" könnwegs sind - Außer im Fahrschulunterricht ten mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet werden. oder bei Fahrprüfungen, dort ist es Pflicht! Der ADAC sieht eine "Mitführpflicht" von Mund-Nasen-BeEs ist allerdings dringend ratsam, Mund und deckungen auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie Nase zu bedecken. eher kritisch. Während jetzt die Maske notwendiger Weise von den Menschen mitgeführt wird, weil sie diese beim Tanken oder beim Einkaufen benötigen, erschließt sich der Berlin, das Saarland und Sachsen schreiben als erste Bun- Sinn dagegen nach Bewältigung der Pandemie kaum. desländer eine Maskenpflicht im Auto vor. Für Berlin und das Saarland sind Fahrer und im privaten PKW auch die Mitglieder des eigenen Haushalts davon ausgeschlossen. Das Gesicht muss trotz Für Sachsen gilt hingegen: Auch der Fahrer muss eine Gesichtsmaske tragen, wenn Personen unterschiedlicher Maske erkennbar bleiben Haushalte in einem Wagen gemeinsam unterwegs sind. ADAC-Juristen weisen darauf hin: Wer sich mit einem Mundschutz hinter das Lenkrad eines PKW begibt, muss Kommt bald die darauf achten, dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sind. Das Tragen Mitführpflicht von Masken? eines Mund- und Nasenschutzes verdeckt zwar Nasen- und Mundpartie, lässt aber die Augen noch erkennen. Dies Das Verkehrsministerium prüft eine Änderungsverord- dürfte in der Regel ausreichend sein, um die Identität im nung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Bedarfsfall feststellen zu können.

Wenn im Fahrzeug jedoch keine Ansteckungsgefahr droht, darf kein Mundschutz getragen werden.

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Kann der Fahrer durch das Tragen einer Maske nicht ermittelt werden, droht dem Halter eine Fahrtenbuchauflage. Die Regelung des Gesetzes kann nicht einfach aufgehoben werden. Die Bußgeldbehörden handhaben das zur Zeit jedoch großzügiger, wodurch von der einen oder anderen Ahndung abgesehen wird, insbesondere bei gewerblichen Fahrten, beispielsweise im Taxi.

Darüber hinaus sollten Brillenträger beachten, dass je nach Beschaffenheit des Mundschutzes beim Tragen die Brillengläser beschlagen können. Die Masken dürfen auf keinen Fall die Sicht beim Autofahren beeinträchtigen.

Mundschutz nicht am Rückspiegel aufhängen

Viele Autofahrer wollen ihren Mund-Nasen-Schutz griffbereit haben und hängen ihn während der Fahrt an den Rückspiegel. Das ist allerdings kein guter Ort, da die Gesichtsmaske dort die Sicht beeinträchtigt. Außerdem gewöhnt sich das Gehirn an das Dauerpendeln im Sichtfeld, der Fahrer kann weniger schnell auf Fußgänger oder Radfahrer reagieren. Besser ist es, die Maske in einer mitgebrachten Plastikschale abzulegen, die zu Hause gespült werden kann.

Wohin darf ich zurzeit fahren?

Menschen in Deutschland sollen derzeit generell auf nicht notwendige Reisen und Besuche – auch von Verwandten – verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Regional kann es außerdem an beliebten Tageszielen zu Einschränkungen kommen. Es müssen daher die konkret geltenden Regelungen des jeweiligen Bundeslandes beachtet werden.

Reisen innerhalb der meisten EU-Länder sind derzeit nur unter Auflagen möglich, zudem gelten fast alle Staaten als Corona-Risikogebiete. Entsprechend warnt das Auswärtige Amt vor touristischen Reisen. Wer mit dem Auto verreisen möchte, sollte sich vorab beim Reiseland erkundigen, welche Regeln dort für Autofahrer gelten.

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