04‘21
DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION
Ausbildung und Beruf
Beruflich Chancen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind heute mit einem sich stark wandelnden Arbeitsmarkt konfrontiert. Die Gründe dafür sind vielfältig. Einerseits nimmt die Digitalisierung vermehrt Einzug ins Arbeitsleben, andererseits hat auch der demografische Wandel immer größeren Einfluss. Das führt dazu, dass die Anforderungen an Beschäftigte und damit einhergehend die Notwendigkeit neuer Qualifizierungen steigen. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und bietet Beschäftigten mit dem Qualifizierungschancengesetz die Möglichkeit, die eigenen Kenntnisse und Kompetenzen im Rahmen der betrieblichen Belange des Unternehmens auszubauen.
Um mit den Änderungen Schritt zu halten, ist die Weiterbildung im digitalen Wandel ein entscheidender Faktor für die Innovations- und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eben auch für deren Beschäftigungsfähigkeit. Die Tätigkeiten werden sich vielfältig wandeln und die Anforderungen dafür gilt es genau zu analysieren, um daraus Schlussfolgerungen für eine zielgerichtete Personalentwicklung abzuleiten.
Fördermaßnahmen erhalten Schon seit Monaten haben tausende Unternehmen wegen der Corona-Pandemie Kurzarbeit angemeldet. Durch den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie die Verlängerung der Aufstockung 40
auf 87 Prozent des Einkommens bis Ende 2021 können bis Mitte des nächsten Jahres weiterhin die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Danach nur noch dann, wenn das Unternehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kurzarbeit weiterbildet. Apropos Weiterbildung – dafür ist jetzt die beste Zeit!
Denn grundsätzlich gilt: Beschäftigte, die derzeit in Kurzarbeit sind, dürfen sich weiterbilden und unter Umständen können die Weiterbildungsmaßnahmen sogar von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Das ist seit Jahresbeginn 2021 einfacher geworden. Hintergrund ist eine bis zum 31. Juli 2023 befristete Förderregelung, die während der Corona-Pandemie im Beschäftigungssicherungsgesetz geschaffen wurde.