WIR 11 vom 09/11/2022

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WIRTSCHAFT DEM WIRTSCHAFTS-EXPERTEN DAS WORT

Katasterreform geplant – Auswirkung auf Schenkungen Der kürzlich von der Regierung vorgestellte Gesetzesentwurf zur Steuerreform sieht u.a. eine Reform der Katastererträge vor. Das Thema ist bekannt: das heutige Katasterwesen wurde im Prinzip in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts ersonnen. Die Katasterwerte wurden in der Folge zwar mehrmals angepasst, entsprechen aber heute vielfach nicht mehr den Marktwerten. Vor allem in Gebieten mit einer starken Preisentwicklung im Immobiliensektor entsprechen die Katasterwerte nur einem Bruchteil der effektiven Marktwerte. Mit der Katasterreform sollen diese Werte nun an die Marktwerte angeglichen werden. Denn: zahlreiche Steuern (z.B: GIS, Schenkungssteuern, Register-, Hypothe-

kar- und Katastersteuer) werden auf eben zusätzlich der Katasterwert den Katasterwert der Immobilie be- angewandt werden, der meistens weit rechnet. Wenn dieser nun angepasst unter dem Marktwert liegt. wird, steigen automatisch auch die Nur nebenbei sei bemerkt, dass Steuern die z.B. bei der Übertragung die häufig geäußerte Besorgvon Immobilien fällig werden, denn nis, dass mit der Schenkung jede die Schenkung von Immobilien und Sicherheit verloren geht und der Betrieben an Kinder und Enkelkinder Schenkungsgeber befürchten muss, ist in Italien bisher steuerlich stark im Alter auf der Straße zu stehen, sollten die Beschenkten das Verbegünstigt. Für die Schenkungsteuer bestehen mögen verprassen, kann mit 100% hohe Freibeträge: Schenkungen an Sicherheit vermieden werden: der den Ehepartner und an Verwandte in Schenkungsgeber hat die Möglichdirekter Linie (Kinder, Enkelkinder keit, für sich – und evtl. nach seinem usw.) sind bis zu einem Wert von Ableben auch für den Ehepartner einer Million Euro von der Schen- – den Rückbehalt des lebenslangen kungsteuer befreit. Erst ab diesem Fruchtgenussrechtes vorzusehen. Betrag fällt die Schenkungsteuer Somit hat der Schenkungsgeber in Höhe von 4% an. Als zusätz- das Recht, Zeit seines Lebens in liche Erleichterung kann bei der der Immobilie zu leben, er kann Übertragung von Immobilien i.d.R. die Immobilie aber auch vermieten,

beschließen sie leer zu lassen oder sie anderweitig nutzen – alle Einkommen stehen ausschließlich ihm zu. Ganz nebenbei können durch den Rückbehalt des lebenslangen Fruchtgenussrechtes die Übertragungsgebühren zusätzlich deutlich gesenkt werden. Steigt nun der Katasterwert, steigen automatisch auch die Steuern, die bei der genannten Übertragung anfallen. Wer also mit einer Übertragung an die nächste Generation liebäugelt, sollte die entsprechende Operation besser so bald als möglich umsetzen. Denn wenn die Pläne der Regierung umgesetzt werden, ist dies ab 2022 wesentlich teurer.

Serviceleute aufgepasst! Trinkgelder sind zu besteuern Mit dem erst kürzlich erlassenen Gerichtsurteil Nr. 26510 vom 30. 09. 2021, hat der Kassationsgerichtshof ein aufsehenerregendes Urteil gefällt in Bezug auf die Trinkgelder, welche ein Arbeitnehmer in Ausübung seiner Tätigkeit erhält: die Trinkgelder müssen laut Auffassung des obersten

Gerichtshofs voll besteuert werden. Konkret ging es um folgenden Sachverhalt: Der Empfangschef eines Luxushotels auf Sardinien hatte auf Jahresbasis einen ansehnlichen Betrag an Trinkgelder erhalten, diese aber nicht besteuert. Dieser Fall führte zu einem langen Rechts-

Die 3 G’s auf den „Glüh“-Kindl-Märkten: Getrunken Getrunken Getrunken

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G.Andergassen

streit: Vorerst gab die regionale Steuerkommission von Sardinien dem Empfangschef Recht mit der Begründung, dass die als Trinkgeld erhaltenen Beiträge nicht steuerpflichtig sind, da sie zufällig sind und direkt von den Kunden ohne jegliche Beziehung zum Arbeitgeber erhalten werden. Mit diesem Urteil gab sich das Finanzamt aber nicht zufrieden und hat beim Kassationsgerichtshof Berufung eingelegt und argumentiert, dass die Beträge im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erhalten worden seien und somit auf alle Fälle versteuert werden müssen. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs ist die Beschwerde begründet: die Richter verweisen auf Artikel 51 des Einkommenssteuergesetzes, der besagt, dass die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit aus allen Beträgen bestehen, welche der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erhält. Somit ist klar, dass zum Einkommen des Arbeitnehmers auch das Trinkgeld zählt und versteuert werden muss, auch wenn es sich hierbei um freie

Zuwendungen von Seiten Dritter (und nicht vom Arbeitgeber) handelt. Die Auswirkungen des Urteils sind weitreichend: nicht nur, dass das Einkommen versteuert werden muss (zu einem Steuersatz zwischen 23% und 43%) – auf den Einkommen sind zudem die Sozialversicherungsbeiträge fällig! Fraglich bleibt, wie das Finanzamt das Urteil nun bei den Kontrollen anwenden will: Während es für die Beträge, welche über zurückverfolgbare Zahlungsmittel (Kreditkarte, Bankomatzahlungen usw.) bezahlt werden, es zukünftig keinen Ausweg vor der Besteuerung gibt, wird es für die in bar erhaltenen Trinkgeldern für das Finanzamt vermutlich sehr schwierig werden, die Steuerzahler zu kontrollieren.

Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Bozen - Lana - Naturns gasser@gspeo.com

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