14
region oberes fricktal Oberhof Gemeindeversammlungsbeschlüsse Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden nachstehend die Versammlungsbeschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 27.06.2019 veröffentlicht. Ortsbürgergemeinde: 1. Genehmigung Protokoll der Versammlung vom 29.11.2018; 2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2018; 3. Genehmigung Jahresrechnung 2018. Einwohnergemeinde: 1. Genehmigung Protokoll der Versammlung vom 29.11.2018; 2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2018; 3. Genehmigung Jahresrechnung 2018; 4. Genehmigung Kreditabrechnung Wasserleitungsersatz Chillerai-Hinterrain (Wölflinswil); 5. Bewilligung Verpflichtungskredite «Obere Schulstrasse» a) Strassenbau CHF 236‘000 und b) Abwasserbeseitigung CHF 105‘000; 6. Wahl von Beat Jakoberger als Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021. Die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtsgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von 1/10 der Stimmberechtigten (Ortsbürgergemeinde) bzw. 1/5 der Stimmberechtigten (Einwohnergemeinde) das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbögen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ablauf Referendumsfrist: 5. August 2019. Gemeinderat
Wahl eines Mitgliedes in die Finanzkommission für die Amtsperiode 2018/2021 Gestützt auf § 26 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird das nachfolgende Wahlergebnis der Versammlungswahl vom 27.06.2019 veröffentlicht: 1. Wahlgang; Eingelangte Wahlzettel: 37; Leere und ungültige Wahlzettel 2; In Betracht fallende Wahlzettel: 35; Absolutes Mehr: 18. Gewählt ist mit 34 Stimmen Beat Jakoberger. Wahlbeschwerden (§§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung Siehe unter Wölflinswil.
Bundesfeier Siehe unter Wölflinswil.
Regionales Steueramt Frick Siehe Frick.
Öffnungszeiten Sommerferien 2019 Während den Sommerferien (8. Juli bis 9. August 2019) gelten für die Gemeindeverwaltung Herznach reduzierte Schalteröffnungszeiten. Kanzlei: Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr und für Termine mit der Finanzverwaltung und/oder dem Steueramt empfiehlt sich die telefonische Voranmeldung, da der Leiter Finanzen und der Leiter Steuern an einzelnen Tagen abwesend sind. Besprechungen ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung selbstverständlich auch in den Sommerferien möglich.
Baubewilligung Bauherrschaft: Michael Steffen, Buechstrasse 5, 5027 Herznach; Grundeigentümer: Michael Steffen, Buechstrasse 5, 5027 Herznach; Projektverfasser: Michael Steffen, Buechstrasse 5, 5027 Herznach; Bauvorhaben: Sichtschutz Ort: Parz. Nr. 267, Buechstrasse 5; Vereinfachtes Verfahren, keine Einwendungen.
Baubewilligung Bauherrschaft: Müller Monica, Steigerstich 1, 5027 Herznach; Grundeigentümer: Müller Monica; Steigerstich 1, 5027 Herznach; Projektverfasser: GlowTec GmbH, Kornberg 154, 5027 Herznach; Bauvorhaben: Stützmauer; Ort: Parz. Nr. 1018, Steigerstich 1. Vereinfachtes Verfahren, eine Einwendung (zurückgezogen).
Ueken Tempi entlang der Schulstrasse und Oberdorfstrasse werden eingehalten Der Gemeinderat Ueken hat die Regionalpolizei beauftragt, entlang der Schulstrasse und der Oberdorfstrasse Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen, nachdem Meldungen über zu schnelles Fahren eingegangen sind. Die Messungen wurden vom April bis Juni vorgenommen. Es zeigt sich, dass die Tempovorschriften sehr gut eingehalten werden, weshalb keine Massnahmen notwendig sind. An der Oberdorfstrasse wurden insgesamt 2590 Fahrzeuge gemessen (in beiden Richtungen). Die zulässige Geschwindigkeit wurde in dieser Zeit kaum überschritten (maximal 51 km/h gemessen). Statistisch fuhren 85 % der Fahrzeuge maximal 32 km/h. Entlang der Schulstrasse wurden insgesamt 1842 Fahrzeuge gemessen (in beiden Richtungen). Zwei Mal wurde die Geschwindigkeit überschritten (maximal 60 kmh). Statistisch fuhren 85% der Fahrzeuge maximal 39 km/h oder langsamer.
Sommerferien – reduzierte Öffnungszeiten Verwaltung
Densbüren Neue Mitarbeiterin Gemeindeverwaltung Am 1. Juli 2019 hat Katja Sommerhalder aus Thalheim die Stelle bei der Gemeindeverwaltung (Kanzlei/Einwohnerkontrolle und Finanzen) mit einem 40%-Pensum angetreten. Wir heissen Katja Sommerhalder in Densbüren herzlich willkommen.
Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Während der Ferienzeit vom Dienstag, 09. Juli 2019, bis und mit Montag, 12. August 2019, ist die Verwaltung jeweils wie folgt geöffnet: Montag geschlossen; Dienstag 8.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr; Mittwoch 08.00 – 11.30 Uhr, Nachmittag geschlossen; Donnerstag 8.00 – 11.30 Uhr, Nachmittag geschlossen; Freitag 8.00 – 11.30 Uhr, Nachmittag geschlossen. Für eine Terminvereinbarung ausserhalb dieser Öffnungszeiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel.: 062 865 10 60; Mail: gemeindeverwaltung@ueken.ch). Wir danken für das Verständnis und wünschen allen schöne und erholsame Sommerferien. Gemeindekanzlei
Während den Schulferien, vom 8. Juli bis 9. Au- Regionales Steueramt Frick gust 2019, gelten für die Gemeindeverwaltung Siehe Frick. folgende geänderte Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, jeweils von 08.30 – 11.30 Uhr. Andere Termine werden gerne telefonisch vereinbart. Telefonnummer der Gemeindeverwaltung: 062 867 87 67.
Unentgeltliche Rechtsauskunft
Zeihen
Die Auskünfte finden im Gemeindehaus Küttigen jeweils von 19 bis 20 Uhr statt: 9. und 23. Baugesuch Juli; 6., 20. und 27. August und 17. September. Das folgende Baugesuch liegt vom 5. Juli bis 5. August 2019 auf der Gemeindeverwaltung zur Regionales Steueramt Frick Einsichtnahme auf: Gesuchsteller: Schüttel Siehe Frick. Claudia und Beat, Hohli Gass 2, 5079 Zeihen; Bauvorhaben: Erweiterung Wohnhaus, Anbau Garage und Hobby-Werkstatt; Ortslage: Gebäude Nr. 9B, Parzelle Nr. 229, Hohli Gass; Zone: Kernzone. Allfällige Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich, begründet und mit einem Antrag dem Gemeinderat, 5079 Zeihen, einzureichen.
Herznach
Grundreinigung Schulhaus und Turnhalle Sommeröffnungszeiten der Herznach Vom 08.07.-19.07.2019 führt der Unterhaltsbe- Gemeindeverwaltung trieb die Grundreinigung des Schulhauses 1993 und der Turnhalle Herznach durch. Während dieser Zeit steht die Turnhalle nicht zur Verfügung.
Kaufe Banknoten und Münzen Einzelstücke oder ganze Sammlungen. banknoten@gmx.ch oder 076 368 11 79, Antonio Lupo, ab 19.00 Uhr
Wie bereits in den letzten Jahren werden die Schalterstunden während der Sommerferienzeit vom 8. Juli bis 9. August 2019 wie folgt reduziert: Montag - Freitag: 8 - 12 Uhr. Bei Bedarf können die Einwohnerinnen und Einwohner selbstverständlich auch Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten auf telefonische Voranmeldung vereinbaren. Wir danken für das Verständnis und wünschen allen schöne und erholsame Sommerferien. Gemeinderat und Verwaltung
fricktal.info n 27 n 3. Juli 2019
Elfingen Einwohnergemeinde- und Ortsbürger versammlung, Donnerstag, 27. Juni 2019
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbür-gergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemein-deversammlung vom 27. Juni 2019 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung. Ortsbürgergemeinde An der Ortsbürgergemeinde waren 13 der 45 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Dies entspricht 28.88 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde Elfingen. 1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. November 2018; Genehmigung; 2. Rechenschaftsbericht des Försters 2018; Kenntnisnahme; 3. Rechnung 2018; Genehmigung. Einwohnergemeinde An der Einwohnergemeindeversammlung waren 62 der 217 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 28.57 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Elfingen. 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2018; Genehmigung; 2. Rechenschaftsbericht 2018; Kenntnisnahme; 3. Rechnung 2018; Genehmigung; 4. Zusammenschlussvertrag Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen; Genehmigung; 5. Ersatzwahl Gemeinderat; Wahl Esther Röthlin; 6. Kreditabrechnung Strassenlärm-Sanierungsprojekt LSP IO K 460; Genehmigung; 7. Kreditabrechnung Verbands-GEP Zustandserfassung Verbandsleitungen; Genehmigung. Referendumsfrist für beide Gemeindeversammlungen Alle Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom Donnerstag, 27. Juni 2019, mit Ausnahme der Zustimmung zum Zusammenschluss der Gemeinden Bö-zen, Effingen, Elfingen und Hornussen, konnten abschliessend gefasst werden. Der Zusammenschluss der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen untersteht dem obligatorischen Referendum. Die Urnenabstimmung findet am Sonntag, 24. November 2019 statt. Die restlichen Beschlüsse sind mit sofortiger Wirkung rechtskräftig.
Bauwesen / Erteilte Baubewilligungen
Käser Michael, Dorfstrasse (Einmündung in Breite), 5077 Elfingen; Folientunnel ohne festes Fundament zum Anbau von Gemüse und Beeren.
Sommeröffnungszeiten der Verwaltung während den Sommerferien Siehe unter Bözen.
Ferienzeit ist Reisezeit! Siehe unter Bözen.
TNW – Abonnemente Siehe unter Bözen.
Bözen Einwohnergemeinde- und Ortsbürger versammlung, Donnerstag, 27. Juni 2019
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemein-deversammlung vom 27. Juni 2019 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels (20 %) der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung. Ortsbürgergemeinde An der Ortsbürgergemeinde waren 31 der 115 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Dies entspricht 26.96 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde Bözen. 1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November 2018; Genehmigung; 2. Rechenschaftsbericht 2018 des Försters; Kenntnisnahme; 3. Rechnung 2018; Genehmigung. Da das Quorum von 23 Stimmen bei allen Entscheiden übertroffen wurde, konnten sämtliche Beschlüsse abschliessend gefasst werden und sind somit sofort in Rechtskraft erwachsen. Einwohnergemeinde An der Einwohnergemeindeversammlung waren 120 der 555 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 21.62 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bözen. 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2018; Genehmigung; 2. Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2018; Genehmigung; 3. Rechnung 2018; Genehmigung; 4. Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen; Zustimmung; 5. Passation Kredit-
abrechnung für die Ausarbeitung eines Unterhaltskonzepts Strassen/Werke; Genehmigung; 6. Passation Kreditabrechnung für den Investitionsbeitrag an den Verbands-GEP des Abwasserverbandes Bözberg West; Genehmigung; 7. Verpflichtungskredit für die Sanierung der Schul- und Turnanlage; Genehmigung; 8. Verpflichtungskredit für die neue Postauto-Linienführung mit Ausbau und Änderung Haltestellen; Genehmigung; 9. Verpflichtungskredit für die Durchführung einer Verkehrsplanung für die Gemeinde Bözen; Genehmigung; 10. Verpflichtungskredit für die Projektierung Ausbau Kirchweg; Genehmigung; 11. Zustimmung zur Verlängerung des Darlehensvertrags mit der Genossenschaft Wohnen im Alter Bözen und Umgebung; Zustimmung. Referendumsfrist für Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung: Da das Quorum von 111 Stimmen bei allen Beschlüssen der Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 27. Juni 2019, mit Ausnahme der Zustimmung zum Zusammenschluss der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen, übertroffen wurden, sind diese Beschlüsse definitiv und ab sofort rechtskräftig. Der Zusammenschluss der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen untersteht dem obligatorischen Referendum. Die Urnenabstimmung findet am 24. November 2019 statt.
Sommeröffnungszeiten der Verwaltung während den Sommerferien
Einwohnergemeinde An der Einwohnergemeindeversammlung waren bis und mit zum Traktandum 3 119 der 640 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 18.59 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Hornussen. Ab Traktandum 4 waren noch 117 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2018; Genehmigung; 2. Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2018; Kenntnisnahme; 3. Rechnung 2018; Genehmigung; 4. Zusammenschlussvertrag Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen; Genehmigung; 5. Verpflichtungskredit für die Einführung Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen; Genehmigung; 6. Verpflichtungskredit für Sanierung/Erstellung Wasserleitung; Genehmigung; 7. Verpflichtungskredit Fremdwasserelimination Umsetzung GEP Massnahmen; Genehmigung; 8. Einführung Mittagstisch Hornussen; Genehmigung; 9. Passation Kreditabrechnung Hofzufahrt Langacker – Erneuerung; Genehmigung; 10. Passation Kreditabrechnung Hofzufahrt Widacker-Oeschbrunnenhof – PWI; Genehmigung; 11. Passation Kreditabrechnung Hofzufahrt Wettacher - PWI; Genehmigung; 12. Passation Kreditabrechnung VGEP Grundlagenerhebung und Datenerfassung; Genehmigung. Referendumsfrist für die Gemeindeversammlung: Es unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversamm lung vom Donnerstag, 27. Juni 2019, mit Ausnahme der Zustimmung zum Zusammenschluss der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfin-gen und Hornussen, dem fakultativen Referendum. Der Zusammenschluss der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen untersteht dem obligatorischen Referendum. Die Urnenabstimmung findet am 24. November 2019 statt. Die Beschlüsse, mit Ausnahme des Zusammenschlusse, werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 05. August 2019, von einem Viertel der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung werden während der Sommerferien wieder reduziert. Während der Zeit vom Montag, 8. Juli, bis Freitag, 9. August, gelten für die Abteilungen der Verwaltung 3plus folgende reduzierten Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: von 9 bis 12 Uhr (nachmittags geschlossen). Termine ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Am Nachmittag ist ein Pikettdienst für Notfälle (Bestattungen) sichergestellt. Die Telefonnummer ist unter der Hauptnummer der Verwaltung (062 865 35 85) in Erfahrung zu bringen. Die reduzierten Öffnungszeiten haben auf die Arbeitszeit des Personals keinen Einfluss. Ab Montag, 12. August 2019, sind die Schalter wieder zu den gewohnten Bürostunden geöffnet. Gemeinderat und Verwaltung danken für das Verständnis und wünschen allen schöne und erholsame SomBauwesen / Auflage Hornussen mertage. Bauherr: Jeyaa Saghana, Zeiherstrasse 512, Ferienzeit ist Reisezeit! 5075 Hornussen; Projektverfasser: Jeyaa SagPlanen Sie bereits die nächsten Ferien? Ein hana, Zeiherstrasse 512, 5075 Hornussen; kurzer Kontrollblick auf Ihre Reisedokumente Grundeigentümer: Jeyaa Jeyajeevan und Sagkann nicht schaden – sind Reisepass und / hana, Zeiherstrasse 512, 5075 Hornussen, oder Identitätskarte noch gültig? Der Antrag Kanagaraja Moganathas und Rathiha, Zeiherauf eine neue Identitätskarte kann bei den Ein- strasse 512, 5075 Hornussen; Objekt: Gehweg wohnerdiensten in Bözen gestellt werden. Da- verkürzen, Rasengittersteine, 2 Sitzplätze, bei hat der Antragsteller persönlich am Schal- Mauer; Ortslage: Parz.-Nr. 929, Zeiherstrasse ter vorzusprechen. Sie können ein passendes 512, 5075 Hornussen; Planauflage: 28. Juni Passfoto mitbringen oder direkt bei uns auf der 2019 bis 29. Juli 2019 während den offiziellen Gemeindekanzlei ein Foto machen lassen. Wir Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus; Kant. bitten Sie, Fotos für Kleinkinder bis 2 Jahre Bewilligungen: BVUAFB. Gegen die Bauvorhaselber mitzubringen. Bitte denken Sie daran, ben können während der Auflagefrist beim das «alte» Ausweisdokument ebenfalls mitzu- Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand bringen. Gebühren (Identitätskarte / Pass* / erhoben werden; diese Frist kann nicht verlänKombi (Pass, IDK)* / provisorischer Pass): gert werden. Der Einwand muss vom EinwenKinder und Jugendliche bis zum vollendeten der selbst oder von einer von ihm bevollmäch18. Lebensjahr: 35.00 CHF / 65.00 CHF / tigten Person verfasst und unterzeichnet sein. 78.00 CHF / 100.00 CHF; Erwachsene: 70.00 Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu CHF / 145.00 CHF / 158.00 CHF / 100.00 enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen EntCHF. Gültigkeitsdauer der Ausweise: Pass 10 scheid der Einwender anstelle der nachgeund Identitätskarte: Erwachsene 10 Jahre; Kin- suchten Baubewilligung beantragt und es ist der und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag 5 darzulegen, aus welchen Gründen der EinwenJahre; Provisorischer Pass: Dauer des Ausland- der diesen anderen Entscheid verlangt. Auf aufenthaltes, allenfalls für die vom Einreise- einen Einwand, der diesen Anforderungen land geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 nicht entspricht, kann nicht eingetreten werMonate. * Für Reisepässe und Kombiangebote den. (Pass und Identitätskarte) ist eine persönliche Vorsprache beim Passamt in Aarau notwendig. Erteilte Baubewilligungen Vorgängig müssen Sie via Internet (www. Buzhala Arben und Qazim, Hauptstrasse 44, schweizerpass.ch) oder telefonisch (062 835 5075 Hornussen: Umbau bestehendes Wohn19 28) beim Passamt in Aarau einen Termin haus in 3-Familienhaus. vereinbaren. Bitte beantragen Sie frühzeitig Fürst Erika und Daniel, Rebgut Stiftshalde, den neuen Ausweis. Für weitere Fragen steht 5075 Hornussen: Dach- und FassadensanieIhnen das Team der Verwaltung 3plus gerne rung Nord; Logo auf Südseite. zur Verfügung.
TNW – Abonnemente
Die Gemeindeverwaltung hat allen Schülerinnen und Schüler, welche die Oberstufe in Frick besuchen bzw. den Kindern aus Elfingen, welche in Bözen zur Schule gehen, ein TNW Abonnement zugestellt. Sollte jemand keines erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend bei der Gemeindekanzlei 3plus in Bözen (062 865 35 85, kanzlei@verwaltung3plus.ch) damit dieses bis zum Schulbeginn noch bestellt werden kann.
Sommeröffnungszeiten der Verwaltung während den Sommerferien Siehe unter Bözen.
Ferienzeit ist Reisezeit! Siehe unter Bözen.
TNW – Abonnemente Siehe unter Bözen.
Kaisten Hornussen Einwohnergemeindeversammlung, Donnerstag, 27. Juni 2019
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwoh-nergemeindeversammlung vom 27. Juni 2019 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.
Baugesuche Bauherrschaft: Kurt Mattenberger, Warthof 674, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Umnutzung Remise und Kuhstall in Pferdeställe, Rückbau und Neuerstellung Reitplatz (Projektergänzung zum Baugesuch «Erstellung zwei Büro-Con tainer»), Parzelle GB Kaisten Nr. 294, Warthof, ausserhalb Baugebiet, Landwirtschaftszone. Die Akten zum obigen Baugesuch liegen in der Zeit vom 27. Juni bis 27. Juli 2019 während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei Kaisten zur Einsicht auf. Allfällige Ein-