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fricktal.info n 14 n 5. April 2018
oder Kaufobjekt ist bereits auf einer elektronischen Immobilien-Plattform aufgeschaltet (es werden nur Verlinkungen zum bereits vorhandenen Immobilien-Inserat aufgeschaltet). Eigentümer von Immobilien oder Liegenschaften, welche obige Voraussetzungen erfüllen, dürfen sich gerne mit der Gemeindekanzlei (Standort Bözen, Tel. 062 865 35 85 oder E-Mail: kanzlei@verwaltung3plus.ch) in Verbindung setzen.
Steuerberatung für Jedermann Persönlich Professionell Pünktlich
Mittagstisch Bözen Wie im Mitteilungsblatt Februar 2018 informiert, wurde am Mittwoch, 7. Februar, ein Austauschabend im Zusammenhang mit dem per Anfang November 2017 gestarteten Mittagstisch in Bözen durchgeführt. Ziel war es, die seit der Eröffnung gesammelten Erfahrungen mit den aktuellen und zukünftigen Nutzern zu besprechen. Der Austauschabend war für alle Seiten sehr informativ und wertvoll. Die gewonnen Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge wurden aufgenommen, analysiert und haben in der Folge zu leichten Anpassungen im Bereich der Preisbildung und der Aufsicht geführt. Die neuen Bestimmungen treten per 23. April 2018 in Kraft und sind unter www.schule-boezen.ch ➞ Dienstleistungen einsehbar. Gemeinderat Bözen
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Ergänzungswahl für ein Mitglied der Regionalen Steuerkommission BEEHZ vom 10. Juni 2018 für die Amtsdauer 2018/2021; Anmeldeverfahren Siehe unter Bözen.
Öffentliches Tretrecht Siehe unter Bözen.
Linedancekurse Für Beginner und Fortgeschrittene in Frick. *Anmeldungen und Infos unter Tel. +41 76 587 26 40, Jens und Jasmin Pinkert.*
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• Bauherrschaft: Immobau Stei AG, Rütistrasse 1, 4332 Stein; Bauobjekt: Abbruch bestehenEinfamilienhaus und Neubau von fünf EinKaufe Banknoten und Münzen des familienhäusern mit Garagen, Parzelle GB Einzelstücke oder ganze Sammlungen. Kaisten Nr. 907, Oberkaisten, WG2, Wohn- und banknoten@gmx.ch oder 076 368 11 79, Gewerbezone 2-geschossig, ES III. • BauherrAntonio Lupo, ab 19.00 Uhr schaft: Atmoshaus AG, Eichweid 1, 6203 Sempach Station; Bauobjekt: Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppel7. bis 22. April garage, Carport und Erschliessungsstra«Das Bildfenster» sse, Parzellen GB Kaisten Nrn. 662 und mitten in der Altstadt an der Marktgasse 179 in 5080 Laufenburg, Tel. 079 767 26 10 2883, Grundholzweg, sehen und gesehen werden – W2b, Wohnzone 2-geAusstellräumlichkeitenmitAltstadtflair schossig, ES II. Die Akten zu den obiEröffnung am 7. April 2018: 15.00 Uhr Türöffnung gen Baugesuchen lie16.00 Uhr Schmuck-Show gen in der Zeit vom 6. Musikalisch begleitet vom April bis 5. Mai 2018 Basler Künstler Pyro während den ordentlichen Bürozeiten auf Öffnungszeiten: Freitag, Samstag, Sonntag 14.00 bis 18.00 Uhr der Gemeindekanzlei Schmuckworkshop: Samstag, 14. April, 17.00 Uhr Kaisten zur Einsicht (Anmeldung erforderlich, der Workshop ist kostenlos) auf. Allfällige EinwenDie Künstlerin ist am 7. und 14. April anwesend. dungen sind während dieser Frist schriftlich www.dasbildfenster.ch
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region oberes fricktal
und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu Rückspiegel anschliessend wie gewohnt auf Mitarbeitern den Zugang zum Grundstück zu richten. der Gemeindekanzlei, im Volg, bei Blumen gewähren. Bei Fragen gibt das KSL Bula GeoMerkofer und im Laden Ittenthal erhältlich. matik- und Ingenieurbüro, Frick, 062 865 30 Sperrung Unterhaldenstrasse 00, gerne Auskunft. Besten Dank für das VerVon Dienstag, 3. April bis und mit Samstag, 7. Pro-Senectute-Mittagstisch ständnis. Gemeindekanzlei April 2018, bleibt die Kantonsstrasse K 462 Am Dienstag, 10. April, kommen wir wieder zu (Unterhaldenstrasse) vom Restaurant Warteck einem gemeinsamen, gemütlichen Mittages- Auflage Baugesuch bis zur Franz Rebmann AG jeweils von 07.00 bis sen zusammen. Alle Seniorinnen und Senioren • Bauherr: Jehle AG, Büntenstrasse 180, 5275 17.00 Uhr (Dienstag ab 08.00 Uhr) wegen Hol- und ihre Partner sind herzlich willkommen. Wir Etzgen; Grundeigentümer: Ulrich Jehle, Bünzereiarbeiten gesperrt. Die Umleitung erfolgt treffen uns ab 11 Uhr im Restaurant Rütihof, tenstrasse 158, 5275 Etzgen; Projektverfasüber die Weidstrasse. Der Forstbetrieb bittet wo wir bei einem feinen Mittagessen die Ge- ser: Bäumlin + John AG, Dammstrasse 3, 5070 die Bevölkerung um Beachtung der entspre- selligkeit geniessen. Wer eine Fahrgelegenheit Frick; Bauvorhaben: Neuer Vorplatz und Vorchenden Signalisationen und dankt für das braucht, melde sich bei Veronika Schmid. Der dach; Standort: Parzelle Nr. 1218, Siebetsrüti, Verständnis bestens. Bei Fragen steht der Be- Alphornbus wartet um 10.45 Uhr beim Bauern- 5275 Etzgen; Zone: Arbeitszone. Das Baugetriebsleiter Oliver Eichenberger unter Tel. 079 hof Wüthrich und um 10.50 Uhr beim Gemein- such liegt vom 6. April 2018 bis 7. Mai 2018 dehaus. Anfragen und/oder Abmeldungen bis während den Bürostunden in der Gemeinde657 47 26 zur Verfügung. Sonntag, 8. April, an Veronika Schmid, Tel. 062 verwaltung Mettauertal öffentlich zur EinsichtNachführung der Amtlichen Vermessung 874 27 30. Bisherige Teilnehmende melden nahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlänim April gert werden. Eine schriftliche Einwendung sich im Verhinderungsfall bitte ab. gegen das Baugesuch ist während der Auflage Die KSL Bula Geomatik- und Ingenieurbüro ist beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. im Bezirk Laufenburg von Amtes wegen verDie Einwendung muss vom Einsprecher selbst pflichtet, die Amtliche Vermessung aktuell zu oder von einer von ihm bevollmächtigten Perhalten. Die Informationen über bauliche Veränson verfasst und unterzeichnet werden. Sie derungen erhält sie laufend von den Gemeinhat einen Antrag und eine Begründung zu entdebehörden und der Aargauischen Gebäudehalten, d.h., es ist anzugeben, welchen Entversicherung aufgrund von erteilten Bewillischeid der Einsprecher anstelle der nachgegungen (Baubewilligung, kantonales Gebäude- Schule Sulz und Wohnungsregister). In den nächsten Wo- Bachputzete und Säuberung der Strassen suchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprechen wird eine Messequipe vor Ort die für den ränder in Sulz Grundbuchplan relevanten baulichen Verän- Am nächsten Freitag, 6. April, führen die Schu- cher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf derungen aufnehmen. Aufgrund der vielen le und der Kindergarten Sulz die alle zwei Jahre eine Einwendung, die diesen Anforderungen Meldungen ist es nicht möglich, jeden Grund- stattfindende Bachputzete durch. Begleitet nicht entspricht, kann nicht eingetreten wereigentümer einzeln zu orientieren und Termine von Lehrpersonen und Eltern werden die Schü- den. Gemeinderat für die Feldaufnahmen zu vereinbaren. Daher lerinnen und Schüler von 8.30 bis 11.30 Uhr im orientiert die KSL Bula Geomatik- und Ingeni- Dorf unterwegs sein und die Bäche, Ufer und eurbüro auf diesem Weg und bittet höflich, den Strassenränder vom Abfall befreien. Wir bitten Mitarbeitern den Zugang zum Grundstück zu alle Verkehrsteilnehmer um Rücksichtnahme. gewähren. Bei Fragen gibt die KSL Bula Geo- Schule Sulz matik- und Ingenieurbüro, Frick, unter der Nummer 062 865 30 00 gerne Auskunft und Talschützen Sulz – Cup-Schiessen bedankt sich für das entgegengebrachte Ver- Wie gewohnt starten wir unsere Saison mit Baugesuch; öffentliche Aktenauflage ständnis. dem Cup-Schiessen auf unserem Heimstand. Bauherrschaft: Müller Marisa und Stephan, Beginn ist am Samstag, 7. April, um 13.15 Uhr. Bürgelistrasse 348, 5326 Schwaderloch; Stille Wahl Wir bitten um pünktliches Erscheinen, da wir Grundeigentümer: - dito -. Projektverfasser: Nach Ablauf der Nachmeldefrist ist gemäss § ein gedrängtes Programm haben. Zuerst wird - dito -. Bauprojekt: Überdachter Gartensitz30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen der Cup-Stich geschossen, Programm: A10, platz; Ortslage: Bürgelistrasse 348, Parzelle Rechte (GPR) nachstehende Person in stiller 4 Probe, 8 Einzel. Danach geht es im Cup-Mo- Nr. 426; Zone: WG2 (Wohn- und Gewerbezone Wahl für den Rest der Amtsperiode 2018/21 dus weiter, Mann gegen Mann/oder Frau, die 2-geschossig). Die Akten des Baugesuches als gewählt erklärt worden: Mitglied Finanz- Paarungen werden ausgelost, Programm: A10, und der Voranfrage werden am Freitag, 06. kommission: Tanja Andres, 1983, Im Baumgar- 6 Einzel (keine Probeschüsse). Wer in der 1. April, bis Montag, 07. Mai 2018, während den ten 1, Kaisten, parteilos, neu. Wahlbeschwer- oder 2. Runde ausscheidet, kann in der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahden (§§ 55 ff. GPR) sind innert drei Tagen seit Trostrunde um schöne Preise kämpfen, A10, me aufgelegt. Während der Auflagefrist kann Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätes- 6Einzel und 4 Serie. Da es ein vereinsinternes gegen die Baugesuche beim Gemeinderat eine tens aber am dritten Tag nach der Veröffentli- Schiessen ist, braucht es keine Lizenz. Es kön- Einwendung nach § 60 Baugesetz erhoben chung des Ergebnisses beim Departement nen also alle teilnehmen! Nach dem Schiessen werden; diese Frist kann nicht verlängert werVolkswirtschaft und Inneres des Kantons wird ca. 18.15 Uhr ein Nachtessen serviert. den. Die Einwendung muss vom Einwender Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Be- Dazu sind auch Gäste herzlich willkommen. selbst oder von einer von ihm bevollmächtigschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Bitte via Doodle oder bei Monika Schmid an- ten Person verfasst und unterzeichnet werBegründung enthalten sowie den Sachverhalt melden. Wir wünschen allen einen schönen den. Sie hat einen Antrag und eine Begründung kurz darstellen. Wahlbüro Kaisten Nachmittag mit spannenden Paarungen und zu enthalten. Auf eine Einwendung, die diesen gemütlichen Stunden beim Plaudern oder Jas- Anforderungen nicht entspricht, kann nicht Hundekontrolle Im Mai werden die Rechnungen für die Hunde- sen in der Schützenstube. Guet Schuss. Der eingetreten werden. steuer versandt. Hundehalter sind verpflichtet Vorstand.
Laufenburg
Schwaderloch
sämtliche Änderungen wie die Übernahme, die Weitergabe oder den Tod eines Hundes zu melden. Allfällige Veränderungen müssen der Gemeindekanzlei unter Tel. 062 869 10 50 oder gemeindekanzlei@kaisten.ch und der Hundedatenbank Amicus unter Tel. 0848 777 100 oder info@amicus.ch bis 13. April 2018 gemeldet werden.
Ersatzwahl eines Ersatzmitglieds der Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; AnmeldeverAm 7. April ab 13.30 Uhr beim Vereinshaus der fahren 1. Wahlgang Proberudern für Gross und Klein – Pontoniersportverein Laufenburg
Laufenburger Pontoniere am Rhein unterhalb des Spitals. Dank unseres neuen Schülerweidlings können neu sogar die Kleinsten ab 7 Jahren mitmachen. Natürlich sind auch ältere Einsteiger herzlich willkommen. Mehr Infos unter www.pontoniere-laufenburg.ch oder unErteilte Baubewilligungen • Bauherrschaft: Brigitte und Peter Mächler, ter +41 78 746 65 05. Chüegrabeweg 15, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Neubau Geräteschopf und Abbruch Stützmauer, Parzelle GB Kaisten Nr. 1681, W2a, Wohnzone 2-geschossig, ES II, Chüegrabeweg. • Bauherrschaft: Ortsbürgergemeinde Kaisten, Poststrasse 7, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Mergelgrube Schinberg: Wiederauffüllung und Rekultivierung, Parzelle GB Kaisten Nr. 2437, Durchfahrtsbewilligungen VMC Gansingen Saison 2018 Landwirtschaftszone, Schinberg. Der Gemeinderat hat dem VMC Gansingen die Wahl Aneta Windlin Durchfahrtsbewilligungen für die Clubrennen Der Gemeinderat hat Frau Aneta Windlin, Kais- vom Donnerstag, 19.04.2018 (Gansingen-Büten, als Raumpflegerin, mit Stellenantritt am ren), und Donnerstag, 23.08.2018 (Werkhof – 12. März 2018 gewählt. Gemeinderat und Un- Hauptstrasse – Oberhofen – Hinterdorfstrasse terhaltsbetriebe wünschen Frau Windlin einen – Werkhof), sowie das Endfahren vom Sonntag, guten Start und viel Freude an der Tätigkeit. 09.09.2018 (Werkhof – Hauptstrasse – Oberhofen – Hinterdorfstrasse – Werkhof), erteilt. Fahrdienst Gemeinderat Der nächste kostenlose Fahrdienst zum Friedhof Äsple findet am Donnerstag, 5. April 2018 statt. Abfahrt um 15.00 Uhr beim Gemeindehaus, Rückfahrt um 16.00 Uhr oder nach Absprache.
Gansingen
Mit dem Rückspiegel zurückblicken Der «Kaister Rückspiegel 2017» ist im Verkauf. Die 39. Ausgabe lässt das Dorfgeschehen des letzten Jahres in allen Bereichen und mit vielen Bildern auf 136 Seiten nochmals lebendig werden. Er schaut zurück auf die grossen und kleinen Ereignisse unseres Alltags: Das grosse Jugend- und Dorffest, den neuen Kindergarten «Am Bach», die zwei 100-Jahre-Jubiläen der Raiffeisenbank und des Frauenvereins, auf 300 Jahre Kirche St. Michael und auf zwei Seefahrer, die es immer wieder in die Weite zieht. Der Abschied von Menschen, die Aktivitäten unserer Vereine, runde Geburts- und Hochzeitstage, viele kleine Momentaufnahmen aus dem reichen Alltag unseres Dorfes sowie ein Blick zurück in vergangene Zeiten runden den 39. Rückspiegel ab. Die Fünftklässler haben am 31. März mit dem Verkauf begonnen. Vom Stückpreis von 25 Franken fliessen 3 Franken in die Klassenkasse. Ab dem 9. April ist der
Mettauertal
Nachführung der Amtlichen Vermessung im April und Mai Das KSL Bula Geomatik- und Ingenieurbüro ist im Bezirk Laufenburg von Amtes wegen verpflichtet, die Amtliche Vermessung aktuell zu halten. Die Informationen über bauliche Veränderungen werden laufend von den Gemeindebehörden und der Aargauischen Gebäudeversicherung aufgrund von erteilten Bewilligungen (Baubewilligung, kantonales Gebäudeund Wohnungsregister) ergänzt. In den nächsten Wochen wird eine Messequipe vor Ort die für den Grundbuchplan relevanten baulichen Veränderungen aufnehmen. Aufgrund der vielen Meldungen ist es nicht möglich, jeden Grundeigentümer einzeln zu orientieren und Termine für die Feldaufnahmen zu vereinbaren. Die Orientierung erfolgt auf diesem Weg. Die Grundeigentümer werden gebeten, den
Peter Näf, ehemaliges Ersatzmitglied der Steuer kommission, wurde als Mitglied der Steuerkommission für die Amtsperiode 2018/2021 gewählt. Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 wurde festgelegt auf 10. Juni 2018. Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 27. April 2018, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Schwaderloch eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
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