Fricktal info 2018 07

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Mettau

Laufenburg

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Oberhofen Rheinsulz Hottwil

Kaisten

Gansingen Sulz

Oeschgen Ittenthal

Elfingen

Frick Hornussen

HOLZ- UND SOLARBAU

Bözen

Gipf-Oberfrick

Effingen Ueken

5070 FRICK

Wittnau Herznach Wölflinswil

Zeihen

Densbüren

HOLZUND SOLARBAU www.boeller-holzbau.ch Tel. 062 865 80 90

5070 FRICK

7 n 14. Februar 2018

Kienberg

Oberhof

Asp

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Gemeinde- und Vereinsmitteilungen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Gemeinde 5070 Frick: • A Tiefgarage Gemein- rische Schienennetz sowie Bergbahnen und (Grundstück Nr. 1061); Anbau Garage (Grundwähren den Sportferien 2018

Alle Gemeinden Konstituierende Versammlung Fricktal Regio Die konstituierende Abgeordnetenversammlung des Planungsverbandes Fricktal Regio findet am 7. März, um 19 Uhr, im Gemeindesaal in Magden statt. Traktanden: 1. Begrüssung, 2. Grusswort von André Schreyer, Gemeindeammann, Magden, 3. Feststellen der Präsenz, 4. Wahl einer Tagespräsidentin/eines Tagespräsidenten; Wahl von zwei Stimmenzähler(innen), 5. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 13. September 2017 in Hellikon, 6. Rückblick Legislatur 2014-2017, 7. Festlegung der Anzahl der Vorstandsmitglieder für die Amtsperiode 18/21, 8. Wahlen (Vorstandsmitglieder, Präsidium/Vizepräsidium, Controlling­gruppe), 9. Anträge aus den Gemeinden, 10. Verschiedenes. – Dem Planungsverband Fricktal Regio gehören folgende Gemeinden an: Bözen, Effingen, Elfingen, Eiken, Frick, Gansingen, Gipf-Oberfrick, Hellikon, Herznach, Hornussen, Kaiseraugst, Kaisten, Laufenburg, Magden, Mettauertal, Möhlin, Mumpf, Münch­wilen, Oberhof, Obermumpf, Oeschgen, Olsberg, Rheinfelden, Schupfart, Schwaderloch, Sisseln, Stein, Ueken, Wallbach, Wegenstetten, Wittnau, Wölflinswil, Zeihen, Zeiningen, Zuzgen. – Die Versammlung ist öffentlich. Die Versammlungsunterlagen können auf allen Gemeindekanzleien der Mitgliedsgemeinden eingesehen werden und sind ferner auf www.fricktal.ch > Regionalplanung zum Herunterladen abgelegt.

Oeschgen

Die Büros der Gemeindeverwaltung Oeschgen sind während den Sportferien, d.h. vom 12. bis 23. Februar 2018, wie folgt geöffnet: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr, nachmittags geschlossen. Termine nach Vereinbarung (Tel. 062 865 60 20) sind ausserhalb der Öffnungszeiten möglich. Besten Dank für Ihr Verständnis. Gemeindeverwaltung

Strassensperre Eiken – Oeschgen Auf Grund des Scheibensprengens vom Sonntag, 18. Feb., in Oeschgen wird die Strasse zwischen der Reithalle Eiken und dem Ende des Hohlenweges Oeschgen in beiden Richtungen gesperrt sein. Dies gilt ab ca. 15 bis ca. 24 Uhr. Wir danken für Ihr Verständnis. OK Scheibensprengen Oeschgen

Scheibensprengen auf dem Boll Traditionsgemäss haben wir wieder vor Weihnachten einige hundert Scheiben hergestellt. Für das Scheibensprengen vom Sonntag, 18.. Feb., auf dem Boll in Oeschgen sind also wieder genügend Scheiben bereit. Reservieren Sie sich bitte dieses Datum. Unsere Festhütte ist ab 11.30 Uhr in Betrieb. Nach dem Eindunkeln wird das grosse Holzrad entzündet und bald danach sausen wieder brennende Scheiben durch die Lüfte. Wir freuen uns auf diesen Anlass und laden Sie alle gerne dazu ein. Die Holzscheiben geben wir wie immer gratis ab. OK Scheibensprengen Oeschgen

Scheibensprenger – Apéro für Sponsoren Bereits um 11 Uhr, eine halbe Stunde vor der offiziellen Eröffnung des 50. Scheibensprengens am 18. Februar sind unsere Gönner herzlich willkommen. Wir freuen uns auf Ihre Anwesenheit oder Delegation und werden Sie gerne mit einem Gläschen Wein und einem Stück feinem Speckzopf auf dem Oeschger Boll begrüssen. D’Schiibesprenger.

Baugesuch / Öffentliche Auflage Bauherrschaft: Artemis Immobilien AG, Franke-Strasse 2, Postfach 234, 4663 Aarburg; Grundeigentümer: Kaiser Sonja, Kindergartenweg 286, 5072 Oeschgen und Kaiser Erika, Hauptstrasse 60, 4324 Obermumpf; Projektverfasserin: Architektengruppe Bircher Roth von Arx AG, Stritengässli 24, 5000 Aarau; Bauobjekt: Parzelle Nr. 453, Kindergartenweg; Zone: Wohnzone W2B; Bauvorhaben: Deponieplatz und Parkflächen. Das Baugesuch liegt vom 16. Februar 2018 bis 19. März 2018 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.

Erteilte Baubewilligungen (im vereinfachten Verfahren) • Bauherrschaft: Reimann Miran, Hofmatt 181, 5072 Oeschgen; Grundeigentümer: do.; Pro-jektverfasserin: Flammorama AG, Wiesenweg 40, 5102 Rupperswil; Bauobjekt: Parzelle Nr. 353, Hofmatt 181; Zone: Wohnzone W2A; Bauvorhaben: Kaminanlage mit Schwedenofen. • Bauherrschaft: Antonio und Cecilia Piscitelli, Wolfgartenstrasse 425, 5072 Oeschgen; Grundeigentümer: do.; Projektverfasser: do.; Bauobjekt: Parzelle Nr. 332, Wolfgartenstras-se 425; Zone: Wohnzone W2A; Bauvorhaben: Kaminofen mit Edelstahlschornstein. • Bauherrschaft: René und Sonja Haussener, Rümmetweg 192, 5072 Oeschgen; Grundeigentümer: do.; Projektverfasser: do.; Bauobjekt: Parzelle Nr. 524, Rümmetweg 192; Zone: Wohnzone W2B; Bauvorhaben: Parkplatz und Stützmauer.

Frick Baubewilligungen Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt: August Benz Immobilien & Bau AG, Umnutzung Lager- zu Gewerberaum, Parzelle 512, Industriestrasse 15. Gemeinderat

Baugesuche, öffentliche Auflage Folgendes Baugesuch liegt vom 16. Februar bis 19. März 2018 öffentlich bei der Abteilung Bau und Umwelt auf: Baugesuch: 2018-0006; Bauherr: Golf Fricktal AG, Büttihaldenweg 100, 5070 Frick; Projektverfasser: Herzog Heiner, Langacherhof 225, 5075 Hornussen; Bauprojekt: Belagsänderung Betonverbundsteine anstelle Kies Verbindungsweg (nachträgliches Baugesuch); Ortslage: Parz. Nr. 1136/1137, Büttihaldenweg; Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, 5001 Aarau. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Gemeinderat

dehaus; Parkieren gegen Gebühr (Signal Nr. 4.20); max. Parkdauer 12 h; Mit Parkkarte A/T unbeschränkt. • A Polizeigebäude Parkplätze neben Eingang; Halten verboten (Signal Nr. 2.49); Ausgenommen Polizei. • A Gemeindehausplatz; Halten verboten (Signal Nr. 2.49); Gemeindehausplatz; Ausgenommen Polizei. • F Parkplatz Rebstock; Parkieren gegen Gebühr (Signal Nr. 4.20); max. Parkdauer 12 h. • I Parkplatz Schulanlage Ebnet Gebäude A, J Parkplatz Schulanlage Ebnet Sporthalle, K Parkplatz Schulanlage Ebnet Sportplatz, M Parkplatz HPS; Parkieren verboten (Signal Nr. 2.50); Montag bis Freitag 06.00 – 18.00 Uhr; Ausgenommen im Verkehr mit Schule; max. 3 h mit Parkscheibe; Mit Tages- oder Monatsparkkarte A/O unbeschränkt. • L Kiesparkplatz Zwidellen; Parkieren verboten (Signal Nr. 2.50); Montag bis Freitag 06.00 – 18.00 Uhr; Ausgenommen im Verkehr mit Gemeindehaus und Polizei; max. 3 h mit Parkscheibe; Mit Tages- oder Monatsparkkarte A/O unbeschränkt. • O Parkplatz Schulhaus 1912; Parkieren verboten (Sig­ nal Nr. 2.50); Montag bis Freitag 06.00 – 18.00 Uhr; Ausgenommen im Verkehr mit Schule und Sauriermuseum; max. 3 h mit Parkscheibe. • P Parkplatz Schulhaus 1925; Parkieren verboten (Signal Nr. 2.50); Montag bis Freitag 06.00 – 18.00 Uhr; Ausgenommen im Verkehr mit Schule; max. 3 h mit Parkscheibe; Mit Tagesoder Monatsparkkarte A/O unbeschränkt. • Q Parkplatz altes FW-Magazin; Parkieren mit Parkscheibe (Signal Nr. 4.18); Mit Parkkarte B/O und C/O unbeschränkt. • R Parkplatz Bläie; Parkieren mit Parkscheibe (Signal Nr. 4.18); Montag bis Freitag 06.00 – 18.00 Uhr; max. 3 h; Mit Parkkarte SBB unbeschränkt. Für das Parkieren auf öffentlichen Strassen und Plätzen gilt die Dauerparkierungsregelung gemäss Parkierungsreglement vom 16.06.2017, insbesondere auch für folgende Parkplätze: • S Altes Forstmagazin; • T Parkplatz an der Strasse Stieracker; • U Parkplatz Rampart; • V Parkplatz Friedhof; • W Parkplatz Schwimmbad/Freizeitzentrum Vitamare; • X Parkplatz Camping Frick; • Y Parkplatz Schützenhaus / Armbrustschützen; • Z Parkplatz Tennisplatz Juraweg. Alle anders lautenden früheren Verkehrsanordnungen auf den vorstehend erwähnten Plätzen sind hiermit aufgehoben. Bei der Abteilung Bau und Umwelt können das Parkierungsreglement, die Vollzugsverordnung des Gemeinderats als auch ein Übersichtsplan mit Legende zu den vorgenannten Verkehrsanordnungen eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 16.02.2018 gemäss § 2 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts (SAR 991.100) schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Frick, Gemeindehaus, 5070 Frick, erhoben werden; eine solche hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig. Gemeinderat

Seniorenanlass 60plus: Senioren-Träff

Wir laden Sie ganz herzlich zum nächsten Senioren-Träff am Freitag, 23. Februar 2018, um 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, im Mehrzweckraum des Regos-Schulhauses in Gipf-Oberfrick ein. Wir treffen uns zum Spiele machen, Jassen oder einfach zum gemütlichen Beisammensein. Weitere Senioren-Träff-Daten: 23.03., 27.04., 25.05 2018. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Seniorenrat

Gipf-Oberfrick Tageskarten SBB Die Gemeinde Gipf-Oberfrick stellt pro Tag zwei Tageskarten der SBB zu je 43 Franken zur Verfügung. Bis fünf Tage vor dem Reisedatum ist die Reservation den Einwohnern von Gipf-Oberfrick vorbehalten. Mit der Tageskarte können Sie einen ganzen Tag das schweize-

Baugesuch, öffentliche Auflagen

Folgende Baugesuche liegen öffentlich auf der Gemeindekanzlei Wittnau vom 12. Februar bis 14. März 2018 auf: • Bauherrschaft: Imhof Dominique + Fabienne, Konsumstrasse 3, 5603 Staufen; Grundeigentümer: Bauherrschaft; Projektverfasser: Creative Haus GmbH, G. Jauslin Arch. FH, Nüberichstrasse 12, 5024 Küttigen; Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Garage; Standort/Lage: Parzelle 1571, Kirchbachstrasse. • Bauherrschaft: Tierferienheim Fürberg AG, Unterfeuerberg, 5064 Wittnau; Grundeigentümer: Bauherrschaft; Projektverfasser: Renggli AG, St. Georgstras— se 2, 6210 Sursee; Bauvorhaben: Ersatzneubau Tierferienheim, Projektergänzung Lärm; Standort/Lage: Parzelle 66, Unterfeuerberg; Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Der Gemeinderat

Densbüren Fasnacht in Asp, Sonntag, 18. Februar

Feier um 13 Uhr auf dem Dorfplatz in Asp und Fasnachtsfeuer um 20 Uhr. – Am Samstag, 17. Februar, um 13 Uhr treffen sich Klein und Gross «im Hübel» zum Holz sammeln für das Fasnachtsfeuer. Das Fasnachtskomitee Asp dankt herzlich für die Unterstützung. Fasnachtskomitee Asp

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Ueken Steuererklärungsdienst für ältere Menschen

Die Steuererklärungen wurden in alle Gemeinden des Bezirks verschickt. Viele ältere Menschen wünschen Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung. Pro Senectute Aargau offeriert einen Steuererklärungsdienst. Dieser Dienst verfügt über kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – meist Fachleute im Bereich Finanzen und Steuern – welche gerne beim Ausfüllen der Steuererklärung behilflich sind. Die Mitarbeitenden im Steuererklärungsdienst werden jährlich im Rahmen eines Erfahrungsaustausches geschult. Verschwiegenheit und Diskretion sind für alle Mitarbeitenden der Pro Senectute Aargau selbstverständlich. Kompetente Mitarbeiter/innen füllen die Steuererklärung – in der Regel bei den Senioren zu Hause – aus und stehen fachkundig zur Seite. Die anfallenden Kosten variieren je nach Zeitaufwand und steuerpflichtigem Einkommen und Vermögen. Weitere Informationen erteilen die Mitarbeiter/Innen auf der Beratungsstelle Bezirk Laufenburg unter der Telefonnummer 062 871 37 14 oder per E-Mail an info@ag.prosenectute.ch.

Unentgeltliche Rechtsauskunft

Am Montag, 19. Februar 2018, von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr, findet in Frick (Gemeindehaus, Sitzungszimmer 1. Stock) die unentgeltliche Rechtsauskunft statt. Die Ratsuchenden werden gebeten, sich bis 18.00 Uhr einzufinden.

Zeihen Herznach • Bauherrschaft: Schmid Daniel und Nicole, Herznach; Grundeigentümer: Bauherrschaft; Projektverfasser: Immo + Tech AG, Herznach; Bauprojekt: Vergrössern/Ersatz best. Autounterstand, Erweiterung Eingangsbereich; Grundstück Nr. 147, Steigerweg. Vereinfachtes Verfahren gemäss § 61 BauG. • Bauherrschaft und Grundeigentümer: Parz. Nr. 318: René und Daniela Schmid; Parz. Nr. 1061: Marco und Erika Leimgruber; Projektverfasser: Architekturbüro Martin von Arx GmbH, Stüsslingen; Bauprojekt: Neubau Einfamilienhaus

e g a SONDERVERKAUF T letzte bis 17. Februar 2018

stück Nr. 318); Hirzenweg. Keine Einwendungen. • Bauherrschaft: Hehlen Bernhard, Herznach; Grundeigentümer: Bauherrschaft; Projektverfasser: Rubin Elektrotechnik GmbH, Herznach; Bauprojekt: Photovoltaikanlage, Dachfenster; Grundstück Nr. 481, Chraibelstrasse. Vereinfachtes Verfahren gemäss § 61 BauG. • Bauherrschaft: Li Vigni Alexandra und Maier Sacha, Herznach; Grundeigentümer und Projektverfasser: Bauherrschaft; Bauprojekt: Steinkorbmauer; Grundstück Nr. 988, Mooshaldenstrasse. Vereinfachtes Verfahren gemäss § 61 BauG. • Bauherrschaft: Senn Daniel und Boschung Jacqueline, Herznach; Grundeigentümer: Senn Daniel, Herznach; Projektverfasser: Gesuchsteller; Bauprojekt: Instandstellung Böschung, Verglasung Unterstand (Wintergarten); Grundstück Nr. 528, Burghaldenstrasse. Vereinfachtes Verfahren gemäss § 61 BauG. Gemeinderat

Wittnau

Baubewilligung

Verkehrsanordnungen in der Gemeinde Frick Der Gemeinderat verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SR 741.01) sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes (SAR 991.100) und § 7 der Verordnung über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts (SAR 991.111) sowie das Parkierungsreglement der Einwohnergemeinde Frick folgende Verkehrsanordnungen:

Schifffahrtsunternehmungen beanspruchen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um eine neue Region der Schweiz kennen zu lernen! Die Tageskarten können auf der Website www. gipf-oberfrick.ch oder telefonisch bei der Abteilung Finanzen, Tel. 062 865 80 50, reserviert werden. Abteilung Finanzen

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Möbel Meier AG - Wildischachenstrasse 26 - 5200 Brugg - Telefon 056 441 41 23 - Mo Vormittag geschlossen - Do Abendverkauf bis 20.00 Uhr - www.moebel-meier-brugg.ch

Gesuch um ordentliche Einbürgerung

Folgende Personen haben bei der Gemeinde Zeihen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: a) Heitzer Volkmar, Jg. 1967, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft Stauftelhübel 16. b) Pellmann Nicole, Jg. 1967, und Pellmann Luna Mar, Jg. 2006, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft Sommerhalde 15. Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Redaktionsschluss Quartalsblatt

Ende März erscheint das nächste Quartalsblatt «Neues aus der grünen Oase». Beiträge von allgemeinem Interesse von Vereinen und des einheimischen Gewerbes können bis spätestens 15. März 2018 per Mail an die Gemeindeverwaltung, zu Handen von Frau Irene Gilgen (irene.gilgen@zeihen.ch), zugestellt werden. Besten Dank für die Einhaltung des Redaktionsschlusses. Annahmeschluss für eine Vereinsmitteilung im «fricktal.info» ist am Montag um 12 Uhr. Später eintreffende Mitteilung für die gleiche Woche kann evtl. nicht mehr berücksichtigt werden! Die Mitteilung erscheint aus Platz­ gründen nur einmal ! Adresse: redaktion@fricktal.info


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