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region mittleres fricktal lagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Bauherrschaft / Grundeigentümer / Projektverfasser: Gabriela Mutschler Kramp, Hofackerstrasse 2, 4313 Möhlin; Bauobjekt: Sitzplatz und Sichtschutzwände; Lage: Parz. 795, Hofackerstrasse 2; Zone: W2. Bauherrschaft / Projektverfasser: Roger Schönenberger, Schiffgarten 2, 4313 Möhlin; Grundeigentümer/in: Roger und Isabel Schönenberger-da Conceição, Schiffgarten 2, 4313 Möhlin; Bauobjekt: Erneuerung Sichtschutzwände; Lage: Parz. 2488, Schiffgarten 2; Zone: W2.
Veloclub Die Türen unseres Clubhauses sind das nächste Mal am 8. August ab 18.30 Uhr wieder geöffnet. Auf ein gemütliches Beisammensein nach der Ausfahrt freuen wir uns.
Zuzgen Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 23. Juni Mittwoch, 9. August: Sack-Verkaufsstellen: 2017 sind in Rechtskraft erwachsen. Volg Ryburg und Oberdorf, GemeindeverwalGemeinderat tung, Migros, Kiosk Kanzleistrasse.
Kunststoffsammlung, Nord und Süd
Senioren für Senioren Mittagstisch – Am Donnerstag, 17. August, um 11.45 Uhr, treffen sich die Vereinsmitglieder Senioren für Senioren Möhlin zum Mittagstisch im Pfarreizentrum Schallen. Die Anmeldung ist bis spätestens Samstag 12. August erforderlich; entweder, auf der zirkulierten Liste am letzten Mittagstisch, via Webseite: www.sfs-moehlin.ch, in der Kaffeestube Tel. 061 851 34 64 oder bei Marlis Schwarb Tel. 061 851 23 92. Altersleitbild: älter werden in meiner Gemein de – Am Samstag, 26. August, 9 bis 12 Uhr, Mehrzweckhalle Fuchsrain, findet eine öffentliche Veranstaltung statt. Bringe deine Ideen und Anregungen persönlich ein! Anmeldung bis am 15. August per Telefon 061 855 33 05 an André Beyeler oder per Mail an Sandra Ledermann sandra.ledermann@moehlin.ch. Wir freuen uns auf deine Teilnahme.
Obligatorisches Programm 300 m GSA Röti Möhlin: Mittwoch, 9. August, von 17.45 bis 19.15 Uhr; Dienstüchlein, Leistungsausweis, amtl. Ausweis und Aufgebotszettel Bund mitbringen.
Obligatorisches Programm Pistole Mittwoch, 9. August, von 17.45 bis 19.15 Uhr in der GSA Röti in Möhlin. Weiterer Termin: 23. August, von 17.45 bis 19.30 Uhr.
Natur- und Vogelschutz Samstag, 12. August; Pflegeeinsatz, Treffpunkt: 8 Uhr, Storchenstation Möhlin. Alle Helfer sind herzlich willkommen, für Verpflegung ist gesorgt.
Zeiningen Häckseldienst Montag, 14. August: Anmeldung bitte bis 3 Arbeitstage vor dem Häckseltermin an www. schauli.ch Tel. 061 851 55 08. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Weitere Angaben siehe GAF-Recyclingkalender.
Baugesuch
Bauherrschaft / Grundeigentümer: Brogli AG, Hauptstrasse 20, 4315 Zuzgen; Projektverfasser: ABOVO Architekturbüro, Fröschweid 5, 4310 Rheinfelden; Bauvorhaben: Ladenerweiterung und Einbau von 4 Wohnungen; Lage: Hauptstrasse 20, Parz. 56; Planauflage: vom 3. August 2017 bis 4. September 2017 in der Gemeindekanzlei Zuzgen. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zuzgen einzureichen. Gemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Bäume und Sträucher dürfen die Sicht auf öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre an den Strassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten (§ 41 BauV resp. Norm SN 640 201). Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m frei gehalten werden (Strassenverkehrsgesetz Art.106), besser wäre auf die Grenze zurückzuschneiden. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (BauG § 111). Gartenpflanzen dürfen nicht auf die Strassen ragen. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist (§ 42 BauV). Aus Verkehrssicherheitsgründen sind die notwendigen Arbeiten umgehend auszuführen. Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden.
nen, in die Zuständigkeit der Gesamtheit der Stimmberechtigten der Gemeindeversammlung fallenden Gegenstand, zum Inhalt haben. Die Wahl von Kommissionen (exkl. Behörden gemäss Gemeindeordnung), obliegt dem Gemeinderat. B. Initiativbegehren dürfen nicht eindeutig höherrangiges Recht verletzen. Das Begehren verstösst gegen das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz, die Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz sowie das Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen und die Erläuterungen zum Bau- und Nutzungsrecht des Kantons Aargau. Unabhängig vom Initiativbegehren, und in Bezug auf das genehmigte Budget 2017, soll die Zustandserfassung des Strassennetzes noch im 2017 erfolgen. Um die Bevölkerung in den Prozess miteinzubeziehen, wird vorgängig geprüft, ob die Zustandserfassung unter Einbezug einer Arbeitsgruppe erfolgen kann. Eine anschliessende öffentliche Auflage der Zustandserfassung zieht der Gemeinderat ebenfalls in Erwägung. Der Gemeinderat
Gemeindeverwaltung über Mariä Himmelfahrt geschlossen Die Gemeindeverwaltung bleibt über Mariä Himmelfahrt, vom Montag 14.8.2017 bis und mit Dienstag 15.08.2017, ganztägig geschlossen. Ab Mittwoch, 16.08.2017, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Tretrecht Während der Vegetationszeit zwischen 1. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten.
TNW Jahresabonnemente
Fahrkostenrückerstattung für das Schul jahr 2016/2017: Die Gemeinde übernimmt 100% der Transportkosten für die obligatorischen Schulstufen, deren Schulweg länger als 5 km ist. Dies betrifft in unserer Gemeinde den Schulbesuch in Möhlin. Ebenfalls wird auch den Schülern von der 1. bis zur 2. Primarschule, welche die Schule in Wegenstetten besuchen und die Veloprüfung noch nicht absolviert haben, das Umweltabonnement finanziert. Ab der 3. Klasse besuchen die Schüler/ innen der KSWH den Schulstandort Hellikon. Für den Transport nach Wegenstetten (Textiles Werken) werden Einzelfahrten finanziert. Die Mehrfahrtenkarten werden durch die KSWH angeschafft und der Gemeinde Hellikon verrechnet. Weitere Auslagen für den Schulbesuch der Oberstufenschüler/innen in Möhlin werden gegen Vorweisung einer Quittung und nach Bekanntgabe der Bankverbindung durch Papier-Sammlung die Einwohnergemeinde Hellikon rückerstatMontag, 7. August: Bitte beachten: Es wird nur Papier eingesammelt. Die nächste Kartons- tet. ammlung ist am Dienstag, 15. August. Bereit- TNW-Abos Schuljahr 2017/2018 stellung: vor 7 Uhr. Die beim Schulsekretariat der Kreisschule We-
genstetten-Hellikon bestellten Grundkarten Montag, 14. August: Anmeldung bitte bis 3 Ar- bzw. TNW-Abos für das Schuljahr 2017/2018 beitstage vor dem Häckseltermin an www. können ab sofort auf der Gemeindekanzlei geschauli.ch Tel. 061 851 55 08. Verspätete An- gen Unterschrift bezogen werden. Entsorgung auf dem Werkhof: Jeden Donners- meldungen können nicht berücksichtigt wer- Karton-Sammlung tag, 16 bis 18 Uhr. Weitere Angaben entneh- den. Weitere Angaben siehe GAF-Recyclingka- Montag, 7. August: Bereitstellung: vor 7 Uhr! men Sie dem Recyclingkalender unter «Sie lender. Der Karton wird auch beim Gewerbe abgeholt. bringen…»
Häckseldienst
Häckseldienst
Oberdorffest Am 12./13. August findet das Oberdorffest zum 20. Mal statt. Zu diesem Quartierfest sind alle Oberdörfler und «Heimweh-Oberdörfler» ganz herzlich eingeladen. Das Oberdorf wird deshalb für den Durchgangsverkehr ab Freitag, 11. August, ca. 18 Uhr, bis Sonntag, 13. August, ca. 20 Uhr, gesperrt. Die Umleitungen sind signalisiert. Besten Dank für das Verständnis. OK Oberdorffest
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Hellikon Ablehnung Initiativbegehren Am 18.4.2017 wurde dem Gemeinderat ein Initiativbegehren mit folgendem Wortlaut überreicht: A. Eine Kommission (mit Einbezug von Helliker Stimmbürgern) soll einen Strassen Erschliessungs– und Zustandsplan für die Gemeinde Hellikon erarbeiten. B. Das bestehende Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen vom 24.4.2008 soll überarbeitet werden. Es soll geprüft werden, ob die Kosten für Änderungen von historisch gewachsenen Strassen (z.B. Ebene, Maienrain, Obermatt, Stangenmatt) zu 100 % von der Gemeinde bezahlt werden. Bereits laufende Beitragsplanverfahren sollen sistiert werden, bis bekannt ist, ob das Reglement angepasst wird beziehungsweise eine neue Regelung gilt. Es wird bescheinigt, dass insgesamt 121 Unterzeichner/innen des Initiativbegehrens in kommunalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der Gemeinde Hellikon ausüben. 4 Unterschriften wurden als ungültig erklärt. Der erforderliche Zehntelsanteil wurde somit klar erreicht. Obwohl die Initiative formell zu Stande gekommen ist, erklärt der Gemeinderat sowohl Teil A als auch Teil B des Begehrens aufgrund der materiellen Prüfung als ungültig. Somit entfällt eine Traktandierung an der Gemeindeversammlung. Der Entscheid wurde dem Initiant mitgeteilt und ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen. Das Initiativbegehren wurde aufgrund nachfolgender Begründungen als nicht zulässig beurteilt: A. Initiativbegehren dürfen nur einen einzel-
Montag, 14. August: Anmeldung bis 3 Arbeitstage vor Häckseltermin an www.schauli.ch, Tel. 061 851 55 08. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Weitere Angaben siehe GAF-Recyclingkalender.
fricktal.info n 31 n 3. August 2017
Nordwestschweiz Hitzewelle am Oberrhein Wie sich unsere Nachbarn auf Rekordtemperaturen vorbereiten (pd) Schlafstörungen, verminderte Leistungsfähigkeit, Ozonbelastung, Sonnenstiche und Hitzschläge – Hitze birgt vielfältige gesundheitliche Risiken. Der Klimawandel macht erforderlich, dass sich nun auch Länder in Mitteleuropa an Tropennächte und langanhaltende Hitze gewöhnen müssen. Ein Blick zu unseren Nachbarn zeigt, welche Massnahmen bereits jetzt ergriffen werden, um Bürger vor Hitze zu schützen.
Der französische Plan für den kühlen Kopf Der Rekordsommer 2003 hat Frankreich nicht nur ins Schwitzen gebracht, sondern auch rund 15 000 Personen das Leben gekostet – und das allein in den ersten beiden Augustwochen 2003. Grund zu handeln für den französischen Staat, dessen Gesundheitsministerium seither jährlich einen Aktionsplan zur Hitzeprävention anordnet. Der so genannte «plan canicule» sieht ein vierstufiges Hitze-Warnsystem in Form einer Ampel vor und delegiert konkrete Handlungsanweisungen an die regionalen Gesundheitsverwaltungen («Agence régionale de santé») und die kommunale Ebene. Dabei gilt die erste Warnstufe grundsätzlich ab dem 1. Juni und endet zum 1. September. Bürger erhalten in diesem Zeitraum über eine national erreichbare Hitze-Hotline Tipps zum Verhalten bei Extremtemperaturen. Gleichzeitig sind Gesundheitsverwaltungen dazu verpflichtet, Bürger im Rahmen von Informationskampagnen für die hitze- und UV-bedingten gesundheitlichen Folgen zu sensibilisieren. Sie stellen sicher, dass öffentliche Einrichtungen Massnahmen zur Hitzeprävention in die Wege leiten. Es wird unter anderem geprüft, ob in Obdachlosenheimen zusätzliche Kapazitäten verfügbar sind und ob Pflegeheime, Krippen und Schulen Erfrischungsmöglichkeiten, beziehungsweise gekühlte Aufenthaltsräume anbieten können. Eine besondere Rolle spielt der Bürgermeister bei der Hitzebekämpfung: Er ist dazu verpflichtet, einen Hitze-Referenten zu ernennen. Und führt ein Register über besonders gefährdete Personengruppen wie beispielsweise ältere allein stehende Menschen. Wenn die Temperaturen im Laufe des Sommers steigen, wird so gewährleistet, dass diese regelmässig Besuch von Betreuungsdiensten oder Vereinen erhalten. Werden die Hitzewarnstufe orange und rot erreicht, sind öffentliche Radio- und Fernsehsender zudem dazu verpflichtet, Hitze-Spots des Gesundheitsministeriums
auszustrahlen, das Personal in Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen wird aufgestockt und der Premierminister kann einen Krisenstab ausrufen. Der Premierminister auf nationaler Ebene, beziehungsweise der Bürgermeister vor Ort, können alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel aktivieren, um hitzebedingte Gesundheitsrisiken in der Bevölkerung abzuwenden. Deutschland und die Schweiz: Hitzeprävention im Rahmen der Klimaanpassung Anders als in Frankreich gibt es in Deutschland und der Schweiz keine harmonisierte Strategie für den Umgang mit der Hitze. Das liegt an der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen, beziehungsweise Bund und Ländern. Das Thema ist aber dafür nicht weniger aktuell: Es wird vielmehr eher auf kantonaler oder Landesebene angegangen. So informiert beispielsweise beim Gesundheitsdepartement Basel-Stadt der Kantonsarzt über die Auswirkungen der Hitze auf die Gesundheit, in Deutschland sind es vor allem die Landesgesundheitsämter und Landesministerien, die Empfehlungen zum Umgang mit der Hitze aussprechen. Spitzenreiter in der Hitzeprävention sind ausserdem viele Städte. Vorne dabei ist Karlsruhe, das Ideen- und Kooperationsbörsen zur Klimaanpassung organisiert und eine eigene Anpassungsstrategie entwickelt hat. Die Kantone Waadt, Genf und Tessin setzen bei grosser Hitze so genannte Hitze-Buddys ein, die sich bei älteren Menschen erkundigen, ob diese genügend trinken. Doch auch auf Bundesebene bewegt sich etwas: In der Schweiz hat der schweizerische Bundesrat eine Anpassungsstrategie an den Klimawandel entwickelt, in Deutschland hat das BMUB 2017 Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit angefertigt. Das Thema bleibt vielversprechend. Denn Hitzewellen wie im Juni dieses Jahres werden in Zukunft auch in unseren Breitengraden häufiger vorkommen. Nicht jedes Land begegnet jedoch den steigenden Temperaturen mit den gleichen Mitteln. So muss sich der Oberrhein zum Teil erst noch auf die extremen Wetterphänomene einstellen. Das durch den EFRE-Fonds geförderte INTERREG-Projekt TRISAN fördert den Erfahrungsaustausch der Gesundheitsakteure am Oberrhein. Ansprechpartner Wer möchte gerne ein grenzüberschreitendes Projekt durchführen und benötigt Unterstützung? Dann Kontakt aufnehmen mit dem TRISAN-Team oder auf der Internet-Seite www.trisan.org besuchen
Polizeimeldung Kaiseraugst: Betrunken am Steuer
(pol) Dass Alkohol am Steuer ein grosses Unster Mittagstisch findet am Mittwoch, 9. Unfallrisiko darstellt, bewies ein betrunAugust, im Restaurant Rössli statt. Neuanmel- kener Lieferwagenfahrer am frühen Freidungen sowie Abmeldungen bitte direkt im tagabend. In einem Kreisverkehr in KaiRestaurant Rössli, Tel. 061 871 04 02. Neue Gäste sind jederzeit herzlich willkommen.
Mittagstisch
seraugst verlor er die Herrschaft über sein Fahrzeug und prallte frontal gegen eine Strassenlampe. Während der 50-Jährige unverletzt blieb, entstand am Lieferwagen Totalschaden. Der Atemlufttest ergab umgerechnet rund 2 Promille. Die Kantonspolizei nahm dem Mann den Führerausweis ab.
Wegenstetten Du bist nicht mehr da, wo Du warst, aber Du bist überall, wo wir sind.
Rechtskraft der Gemeinde versammlungsbeschlüsse Die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni 2017 sind nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist in Rechtskraft erwachsen.
Häckseldienst Montag, 14. August: Anmeldung bitte bis 3 Arbeitstage vor dem Häckseltermin an www. schauli.ch Tel. 061 851 55 08. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Weitere Angaben siehe GAF-Recyclingkalender.
Mittagstisch der Senioren Wir treffen uns am Dienstag, 8. August, um 12 Uhr auf der Gründelematt. Alle Teilnehmer werden telefonisch orientiert mit wem Sie fahren können. Die Teilnehmer vom letzten Mittagstisch sind notiert. An- und Abmeldungen bis spätestens Dienstagmorgen, 9 Uhr, an Vreni Schreiber, Niedermatt, Tel. 061 871 01 47. Neue Gäste sind herzlich willkommen.
Klara Bühler-Gassmann *25. 8. 1918 † 7. 72017
DANKSAGUNG
Ein herzliches Dankeschön für die grosse Anteilnahme. Die Zeichen der Liebe und Freundschaft haben uns unendlich viel Trost und Kraft gespendet. Wir danken allen Verwandten, Freunden und Bekannten, welche Klara auf ihrem Lebensweg begleitet haben; für die tröstenden Worte – gesprochen oder geschrieben. Dem Pflegepersonal vom Alters- und Pflegeheim «Haus Rheinblick», Laufenburg, für die liebevolle und fürsorgliche Betreuung. Für die Spenden für das Pflegepersonal und die MBF Stein. Kaplan Stefanus Wolo Itu für die eindrückliche Gestaltung der Abschiedsfeier. Frau Simone Küpfer für die feierliche, gesangliche Umrahmung des Gottesdienstes. Herrn Viktor Stocker für die wunderbaren Trompetenklänge. Winkel, im Juli 2017
Rosmarie und Andy Buzdygan-Bühler