Fricktal info 2016 07

Page 15

Zeiningen

Mu

mp

Zuzgen

f

Sisseln

Münchwilen

Obermumpf

Eiken

Schupfart Hellikon

Lassen Sie es nicht so weit kommen!

Wegenstetten

www.ankli-haustechnik.ch

Wasser...

Wallbach

Stein

Möhlin

Ankli Haustechnik AG Zürcherstrasse 29 4332 Stein AG Tel. 062 873 22 12

7  17. Februar 2016

Wärmetechnik • Spenglerei • Sanitär

Gemeinde- und Vereinsmitteilungen mäss § 29a des Gesetzes über die politischen Pro-Senectute-Mittagstisch

Alle Gemeinden Schützengesellschaft Stein-Münchwilen

16. Generalversammlung am Freitag, 4. März, Beginn 19.30 Uhr, in der Schützenstube. Beginn mit einer kalten Platte, anschliessend GV ca. 20.30 Uhr. Traktanden: Begrüssung und Appell, Wahl der Stimmenzähler, Abnahme Protokoll der GV 2015, Jahresberichte 2015, Jahresrechnung 2015, Revisorenbericht, Dechargeerteilung an den Vorstand, Aufnahme von Mitgliedern und Mutationen, Wahlen, Anträge, Schiesswesen, Kant. Schützenfest Appenzell AI, Beiträge an Schiessanlässe, Jahresprogramme 300 m, 50/25 m und KK, Jahresmeisterschaft A+B, Mitgliederbeiträge, Ehrungen, Umfrage. Alle Berichte auf unserer Homepage (www. sg-stein-muenchwilen.ch). Es folgen keine persönlichen Einladungen. Die Jahresbeiträge können an der GV bezahlt werden. Anträge von Mitgliedern sind bis 20. Februar schriftlich an Hugo Herrsche einzureichen. Der Vorstand hofft auf zahlreiches Erscheinen.

Am Montag, 22. Februar, treffen wir uns wieder in Eiken, im Restaurant Rössli, zu einem guten Mittagessen und haben nachher auch Zeit, in gutgelaunter Runde zusammenzusitzen, zu plaudern oder zu spielen. Mittagstisch-Leiter Baugesuch; Öffentliche Auflage Bauherrschaft: Sophie Biri, Obermumpf; Jörg Heusser Grundeigentümer: Erbengemeinschaft Edwin Natur- und Vogelschutzverein Biri, Obermumpf; Projektverfasser: Gebr. Generalversammlung am Freitag, 26. Februar, Schmid AG, Gipf-Oberfrick; Bauobjekt: 20 Uhr, Mehrzweckraum neues Schulhaus. Im Dachsanierung; Ortslage: Parzelle Nr. 239 Anschluss an den geschäftlichen Teil (Begrüs- (AGV 182), Bingert 2, Obermumpf. sung, Protokoll der GV vom 27.2.15, Jahresbe- Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 18.2. richt, Kassabericht, Jahresprogramm, Ver- 2016 bis 18.3.2016 auf der Gemeindeverwalschiedenes) entführt uns Kurt Amsler, Schup- tung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch fart, mit einem Bildvortrag nach Spanien in die kann während der Auflagefrist beim Gemeinvielfältigen Natur- und Kulturlandschaften der derat Obermumpf schriftlich Einwendung erExtremadura und Coto Doñana. Mitglieder und hoben werden; diese Frist kann nicht verlänInteressierte heissen wir herzlich willkommen. gert werden. Die Einwendung muss vom EinVorstand wender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Jahrgänger 1947 Pro-Senectute-Turnerinnen Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu Hock am Dienstag, 23. Februar, um 17 Uhr im Wir haben Sportferien! Das erste Turnen wird enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entam Mittwoch, 2. März, um 14.30 Uhr stattfin- Hübelstübli. Es sind alle Jahrgänger willkom- scheid der Einwender anstelle der nachgemen. den. Eure Leiterinnen: Erika, Heidi und Irene suchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Gemeinderatswahlen Stein eine Einwendung die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten wer28. Februar 2016 den. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden. Gemeinderat

Eiken

Asylsuchende; Aufnahme und Unterbringung an der Hauptstrasse 49

Stein Öffentliche Auflage des Gestaltungsplans Neumatt

Zum Gestaltungsplan Neumatt und den Sondernutzungsvorschriften werden nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 22. Februar bis 23. März 2016 auf der Gemeindekanzlei, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, öffentlich auf und können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist eine Einwendung erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG). 8. Februar 2016, Gemeinderat Stein

Baugesuch

Baugesuchsnummer: 2016/05 Bauherrschaft Grundeigentümer: SantagadaPellerino Giuseppe und Luisa, Obere Rütistrasse 36a, 4332 Stein AG; Projektverfasser: Bau & Form Architekturbüro, Aarburgerstrasse 78, 4600 Olten; Bauvorhaben: Ausbau Balkon zu Wintergarten; Ortslage: Rütistrasse 36a, Parzelle(n)-Nr. 1436, GB Stein AG. Die öffentliche Auflage findet vom 17.2.2016 bis 17.3.2016 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bauverwaltung

Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros (Stimmenzähler-Ersatz) vom 5. Juni 2016; 1. Wahlgang; Anmeldeverfahren

Roland Lenzin hat seine Demission als Stimmenzähler-Ersatz per 31. Mai 2016 bekannt gegeben. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, Aarau, hat die Demissionen zum Zeitpunkt des Ersatzes genehmigt. Am Sonntag, 5. Juni 2016, findet der erste Wahlgang für die Ersatzwahl eines Ersatz-Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 statt. Anmeldeverfahren: Wahlvorschläge sind ge-

Obermumpf

Rechte (GPR) und § 21a der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 22. April 2016, 12.00 Uhr, auf der Gemeindekanzlei Stein einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite heruntergeladen werden. Stille Wahl: Wird für die Ersatzwahl nur ein bzw. eine Kandidat/in vorgeschlagen, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der/die Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl für gewählt erklärt. Wahlbüro

Beat Käser Jahrgang 1975 FDP Stein

Sisseln Gesuche um ordentliche Einbürgerung Folgende Personen haben bei der Gemeinde Sisseln ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: 1. Nagendarm, Indhuja, geb. 1999, Heimatstaat Sri Lanka, Wohnort 4334 Sisseln, Bodenackerstrasse 1C; 2. Kaptan, Saffet, geb. 1974, Heimatstaat Deutschland, Wohnort 4334 Sisseln, Bodenackerstrasse 13A. Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Aargauer Lehrstellenbörse Am Mittwoch, 9. März, findet von 9 bis 17 Uhr an den Standorten ask! Aarau, Baden und Wohlen sowie von 13 bis 17 Uhr am Standort Rheinfelden die Aargauer Lehrstellenbörse statt. Der Anlass richtet sich an alle Personen, die im Sommer 2016 eine Ausbildung starten möchten. Alle wichtigen Informationen sowie ein Anmeldeformular befinden sich auf der Website www.lehrstellenboerse.bdag.ch oder auf dem Flyer, welcher auf der Gemeindekanzlei bezogen werden kann.

Supportervereinigung FC Stein

Die Gemeinde Eiken hat am 3. Februar eine 7-köpfige Familie aus dem Irak aufgenommen. Die Familie ist erst im Dezember 2015 in die Schweiz eingereist und lebte seither in einer Kantonalen Unterkunft. Die Familie ist in der von der Ortsbürgergemeinde kürzlich erworbenen Liegenschaft an der Hauptstrasse 49 (Wohnhaus mit Postgebäude) untergebracht. Mit der Betreuung der Asylsuchenden ist zum heutigen Zeitpunkt das Sozialamt Eiken beauftragt. Der Gemeinderat bedankt sich an dieser Stelle herzlich für die zahlreichen Angebote betreffend Mobiliar zur Einrichtung der Liegenschaft. Nach der Aufnahme der Familie halten sich aktuell 11 Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen in unserer Gemeinde auf. Gemäss Verteilschlüssel muss Eiken insgesamt 8 Personen aufnehmen. Das Erfüllungssoll ist somit erreicht.

Baubewilligung wurden erteilt Doljaj Kristijan, Wassergrabenstrasse 5c, Eiken, für eine Terrassenverglasung beim bestehenden Einfamilienhaus auf Parz. 5758, Wassergrabenstrasse.

Schupfart Baugesuche; öffentliche Auflage Folgende Baugesuche liegen vom 18. Februar bis 18. März 2016 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Schupfart auf: Baugesuch: 02/2016 Bauherr: Römisch-Katholische Kirchgemeinde Schupfart, Kirchplatz 20, 4325 Schupfart; Projektverfasser: Beck Holzbau + Architektur AG, Eigasse 220, 4325 Schupfart; Bauprojekt: Renovation Pfarrhaus; Ortslage: Parz. Nr. 283, Kirchplatz 20; Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, 5001 Aarau. Baugesuch: 03/2016 Bauherr: Beck Holzbau + Architektur AG, Eigasse 220, 4325 Schupfart; Projektverfasser: Beck Holzbau + Architektur AG, Eigasse 220, 4325 Schupfart; Bauprojekt: Neubau Einfamilienhaus; Ortslage: Parz. Nr. 311, Turnhallenstrasse. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Begründung und Antrag an den Gemeinderat zu richten. Gemeinderat

Voranzeige: Unsere Generalversammlung findet statt am Donnerstag, 24. März, um 19.30 Uhr im Restaurant Pinte in Sisseln. Anträge sind schriftlich bis Freitag, 19. Februar, an den Präsidenten, Fritz Käser, Langackerstrasse 12, 4332 Stein, einzureichen. Vorstand Steuerzahlungen 2016

mit Vergütungszins

Münchwilen Turnhalle geschlossen Während den Sportferien (15. bis 26. Februar 2016) wird in der Turnhalle gestrichen. Aus diesem Grund steht die Halle (inkl. Garderoben, etc.) in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Besten Dank für die Kenntnisnahme.

In den letzten bzw. kommenden Tagen werden die provisorischen Steuerrechnungen 2016 versendet. Für das Steuerjahr 2016 werden die Vorauszahlungen mit einem Vergütungszins (anstelle des bisherigen Skontos) honoriert. Zins gibt es für alle Einzahlungen vor dem 31. Oktober 2016. Dies gilt auch für Teilzahlungen. Für das Jahr 2016 beträgt der Zinssatz 0.1 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Es lohnt sich also, die Steuern möglichst früh zu bezahlen. Herzlichen Dank für Ihre Überweisungen. Abteilung Finanzen

Schiessverein Die 80. Generalversammlung des Schiessverein Obermumpf findet statt am nächsten Freitag, 19. Februar, um 19 Uhr im Rest. Rössli in Obermumpf. Anschliessend an die GV gibt es ein Nachtessen. Der Vorstand hofft auf vollzählige Beteiligung.

Mumpf Erteilte Baubewilligungen Der Gemeinderat hat im Januar 2016 folgende Baubewilligungen erteilt: • Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser: Einwohnergemeinde Mumpf, Schulgasse 1, 4322 Mumpf; Bauobjekt: Parzelle 629, Kapfstrasse / Leimattstrasse; Bauvorhaben: Provisorische Sperrfläche auf Kreuzung Kapfstrasse für Korrektur Verkehrsführung. • Bauherrschaft und Grundeigentümer: Ciro und Beatrice Loi, Rifeldweg 27, 4322 Mumpf; Projektverfasser: Michele Baccaro, Jestetterstrasse 10, D-79771 Riedern am Sand; Bauobjekt: Parzelle 706, Rifeldweg 27; Bauvorhaben: Autoabstellplatz und Einbau Wärmepumpe. • Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser: Emil Berli und Adele Moscatelli, Rifeldweg 1, 4322 Mumpf; Bauobjekt: Parzelle 693, Rifeldweg 1; Bauvorhaben: Windschutzwand aus Glas (Bewilligung im vereinfachten Verfahren). • Bauherrschaft und Grundeigentümer: Daniel Automobile GmbH, Bahnhofstrasse 166, 4313 Möhlin; Projektverfasser: AWS Architekten AG, Muristrasse 51, 3006 Bern; Bauobjekte: Parzellen 286 und 622, Steinackerweg; Bauvorhaben: Neubau Autohaus mit Ausstellung, Werkstatt und (nicht öffentliche) Waschanlage. • Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser: Rhyblick AG, Germanenstrasse 8, Postfach 319, 4313 Möhlin; Bauobjekt: Parzelle 267, Hauptstrasse 103; Bauvorhaben: Umbau Mehrfamilienhaus. • Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser: Pascal Bürki, Rifeldweg 9, 4322 Mumpf; Bauobjekt: Parzelle 697, Rifeldweg 9; Bauvorhaben: Swimmingpool und Erweiterung Abstellplatz (nachträgliches Baubewilligungsverfahren). • Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser: Roger Fehr, Ahornweg 5, 4322 Mumpf; Bauobjekt: Parzelle 539, Ahornweg 5; Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe und Demontage Öltank (Bewilligung im vereinfachten Verfahren). Gemeinderat

Statistikzahlen Einwohnerkontrolle Per 31.12.2015 zählte unsere Gemeinde 1351 (Vorjahr: 1352) Einwohner. Davon sind Schweizer: 958 (976), männlich 469 (470), weiblich 495 (506); Ausländer: 393 (376), männlich 235 (218), weiblich 158 (158). Im Jahr 2015 sind 11 (14) Geburten, 8 (5) Todesfälle und 9 (10) Eheschliessungen registriert worden. Einwohnerkontrolle

Wallbach Baupublikation

Bauherr u. Projektverfasser: ASS Generalunternehmung AG, Grendelweg 8, 5047 Eiken; Grundeigentümer: ASS Immobilien AG, Eiken; Bauvorhaben: Einfamilienhaus mit Autounterstand; Lage: Kapellenstrasse; Parzelle Nr. 1355. Die Gesuchsunterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann und für Einwendungen legitimiert ist, kann bis am 18.3.2016 gegen das Bauvorhaben beim Gemeinderat, Zentrumstrasse 11, 4323 Wallbach, schriftlich Einwendung erheben. Allfällige Einwendungen hätten einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Bauverwaltung

Asylsuchende in Wallbach

Die Gemeinde Wallbach hat am 10.2.2016 eine 4-köpfige Familie aus Syrien aufgenommen. Die Eltern mit zwei schulpflichtigen Töchtern sind in der Bodenmattstrasse in der Gemeindewohnung untergebracht. Die beiden Töchter werden nach den Sportferien die Schule in Wallbach besuchen. Die Familie ist im vergangenen Herbst in die Schweiz eingereist und lebte bisher in einer kantonalen Unterkunft. In den nächsten Tagen wird eine weitere syrische Flüchtlingsfamilie (Eltern mit 1 nicht schulpflichtigen Kind) erwartet, die ebenfalls in dieser Wohnung untergebracht wird. Mit der Betreuung der Asylsuchenden ist die ABS Betreuungsservice AG, Pratteln, beauftragt. Die externe Betreuung verursacht der Gemeinde keine Kosten. Für die Wohnung wird die Gemeinde mit Pauschalbeiträgen entschädigt. Mit den beiden Familien erfüllt die Gemeinde nicht nur die gesetzlich verordnete Unterbringungspflicht. Wallbach leistet nun auch einen eigenen Beitrag zur Bewältigung der europaweiten Flüchtlingskrise und zeigt sich solidarisch mit anderen Gemeinden, die ebenfalls Flüchtlingsfamilien aufnehmen. Gemeindekanzlei

MGW Ehrenmitgliederzunft

Unser monatlicher Stammhock findet statt am kommenden Freitag, 19. Februar, um 16 Uhr im Bistro Fabriggli.

Möhlin Mitwirkungsverfahren Gestaltungsplan «Bata Park Ost»

Gestützt auf § 3 BauG führt die Gemeinde Möhlin zum Gestaltungsplan «Bata Park Ost», das Mitwirkungsverfahren durch. Planungsgegenstand und Ziele: Der Bata-Park umfasst verschiedene Nutzungszonen. Die östliche, mit Gestaltungsplanpflicht belegte Wohnzone soll nun einer flankierenden, zeitgemässen Überbauung mir Mehrfamilienhäuser und Reiheneinfamilienhäusern zugeführt werden. Der Bereich Bata-Park Ost ist ein Baustein in einer Reihe von Ausbauprojekten und –potenzialen. Neben der Kernzone situierten, kantonal geschützten Hallen 1 und 2 (Baubewilligungen Sanierung und Umnutzung erteilt), geht die Sanierung der kommunal geschützten Wohnbauten in der Kernzone stetig vorwärts. Neben der Wohn- und der Arbeitszone, die Kapazitäten in Bezug auf Wohnraum inne hat, bieten die unüberbaute Wohnzone West und ein weitgehend unüberbauter Teilbereich der Kernzone, beide ebenfalls mit Gestaltungsplan-Pflicht, weiteren Entwicklungsspielraum. Mit dem Gestaltungsplan «Bata-Park Ost» beabsichtigt die Grundeigentümerin die Abstimmung zwischen geschützter Substanz und baulicher Erweiterung wahrzunehmen und somit einen weiteren Beitrag zum Erhalt des Gesamtensembles von nationaler Bedeutung zu leisten. Die östliche Rahmenbebauung bildet dabei den Auftakt der baulichen Entwicklung zu einer Anlage mit städtebaulicher, architektonischer und freiräumlicher Gesamtwirkung im Sinne des städtebaulichen Richtkonzeptes gemäss Testplanung von 2009. Mit ergänzenden Wohnformen wird das Angebot zeitgemäss und nutzerspezifisch ausgebaut und damit die Kombination von Wohnen und Arbeiten gestärkt. Alle Planunterlagen und der Planungsbericht


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.
Fricktal info 2016 07 by Mobus AG - Issuu