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Einheitliche Richtschnur Überarbeitetes Polizeireglement samt Bussenliste für das obere Fricktal tritt ab 1. Januar 2016 in Kraft Das aktuelle Polizeireglement der Gemeinden des oberen Fricktals wurde letztmals im Jahr 2010 angepasst. Ab dem neuen Jahr tritt ein überarbeitetes und erweitertes Polizeireglement samt Bussenliste für alle 21 Gemeinden des oberen Fricktals in Kraft. Ziel war es in erster Linie, den administrativen Aufwand für die Polizisten zu verringern. CHARLOTTE FRÖSE «Einige Punkte des Polizeireglements wurden an heutige Gegebenheiten angepasst», berichtete Werner Bertschi, Leitender Polizeichef, Polizei Oberes Fricktal, gegenüber fricktal.info. Mit dem überarbeiteten Polizeireglement ergäbe sich nun für die Gemeinderäte eine einheitliche Richtschnur und von polizeilicher Seite konnte mit dem neuen Papier eine Basis geschaffen werden, die wenig administrativen Aufwand erfordere, auch weil in allen 21 Gemeinden das selbe Reglement samt Bussenliste gilt, erklärte Bertschi. Ebenfalls komplett überarbeitet wurde die bisherige Bussenliste. Ziel war es dabei auch, möglichst viele Bestimmungen aus dem Polizeireglement im Ordnungsbussenverfahren abhandeln zu können. Identische Handhabung Um eine möglichst einheitliche Handhabung der Bussenansätze über das gesamte Einsatzgebiet der Polizei Oberes Fricktal zu erreichen, wurden auch diejenigen Bussenansätze festgelegt, welche nicht im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden können. Bestimmungen, welche bereits in übergeordnetem Recht verankert und geregelt sind, wurden bei der Neuausrichtung aus dem Reglement entfernt. Das nun vorliegende überarbeitete Polizeireglement ergänzt die kantonale Polizeigesetzgebung. Alle 21 Gemeinden haben den Änderungsvorschlägen und der neuen Bussenliste zugestimmt. Die Bussenansätze richten sich mehrheitlich an den bisherigen Ansätzen aus. Übertretungen im sogenannten «niederschwelligen Bereich» mit gemeinderätlicher Strafkompetenz werden in den Ge-

Nachdem alle 21 Gemeinden des oberen Fricktals zugestimmt haben, treten die neuen Bestimmungen zum 1. Januar 2016 in Kraft. Im Bild Werner Bertschi, Leitender Polizeichef, Polizei Oberes Fricktal Foto: Charlotte Fröse

meinden des oberen Fricktals zukünftig durch ungebührliches Verhalten Ärgernach einheitlichen Bussenansätzen erlenis erregen, können gebüsst werden. digt. Für die Bewohner im oberen Fricktal – Durch den Gemeinderat erteilte Bewiländert sich damit nicht sehr viel. Jedoch ligungen können auch wieder entzogen werden. sind einige Neuerungen zu beachten. Gänzlich fehlte bis dato der Passus des Einiges ist neu «öffentlichen Ärgernisses», der neu in Zu den wichtigsten Änderungen im über- das Reglement aufgenommen wurde. Die arbeiteten Polizeireglement zählen: Polizei habe damit nun eine Handhabe, – Das Nichtbefolgen von behördlichen wenn jemand in der Öffentlichkeit durch Anordnungen und Vorladungen kann ungebührliches Verhalten Ärgernis erregt, beispielsweise andere Menschen künftig gebüsst werden. – Das Verwenden von Drohnen ist künf- belästigt, ohne dass eine strafbare Tat tig bewilligungspflichtig. vorliegt, mit einem Bussgeld zu belegen. – Die Gemeinden können den Verkauf Man werde dies jedoch mit Augenmass von Feuerwerk zeitlich beschränken. behandeln, betonte Polizeichef Bertschi. – Personen, welche in der Öffentlichkeit Notwendig wurde auch der Passus über

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den Einsatz von Drohnen. Diese werden laut Reglement wie Modellflugzeuge behandelt. Aus Lärmschutzgründen dürfen Drohnen ohne Bewilligung nicht mehr über bebautes Gebiet fliegen. Bei extremer Trockenheit kann der Gemeinderat beispielsweise schon jetzt das Abbrennen von Feuerwerk verbieten. Neu geregelt ist aber auch der Verkauf von Feuerwerk, der bei gewissen Voraussetzungen nun auch zeitlich eingeschränkt werden kann. Dass der Gemeinderat Bewilligungen erteilen kann, ist hinlänglich bekannt. Neu hinzugekommen ist im Polizeireglement nun aber der Passus, dass eine bereits erteilte Bewilligung unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa das Nichteinhalten von Bedingungen oder Auflagen, auch wieder entzogen und darüberhinaus mit einer Busse belegt werden kann. Und «last but not least» kann das Nichtbefolgen einer behördliche Anordnung, beispielsweise eine Vorladung, mit einer Busse belegt werden. Weiter obliegt es wie gehabt den Gemeinderäten, über verschiedene Tatbestände, welche direkt die Gemeinde betreffen, eigenständig eine Busse zu verhängen. In die Zuständigkeit des Gemeinderates fällt beispielsweise das Meldewesen oder auch Tatbestände im Bereich des Gastgewerbegesetzes. Jeder Gemeinderat entscheidet dabei selber, wie er damit umgehen will. Werner Bertschi betonte zudem, dass das überarbeitete Reglement kein starres Gebilde sei, sondern ein Gebilde, das sich den Entwicklungen anpassen müsse. Für die nächsten Jahre sollte das aktuelle Reglement jedoch Bestand haben. Das überarbeitete Polizeireglement steht ab dem 1. Januar 2016 auf den Gemeindehomepages und auf der Homepage der Polizei Oberes Fricktal, www. polizeioberesfricktal.ch, zum Download zur Verfügung. Die beteiligten Gemeinden sind: Bözen, Densbüren, Effingen, Eiken, Elfingen, Frick, Gansingen, Gipf-Oberfrick, Herznach, Hornussen, Kaisten, Laufenburg, Mettauertal, Oberhof, Oeschgen, Schwaderloch, Sisseln, Ueken, Wittnau, Wölflinswil und Zeihen.

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