Fricktal info 2015 44

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GZA 4332 Stein AG 4. Jahrgang 28. Oktober 2015

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Dem Treiben Grenzen setzen Vandalismus nicht nur hinnehmen, sondern Anzeichen wahrnehmen und gezielt handeln Sparsam Heizen? Fragen Sie den Fachmann:

Blinde Zerstörungswut oder Zerstörungslust wird allgemein als Vandalismus bezeichnet. Sie äussert sich meistens in Form von bewusst herbeigerufenen Sachbeschädigungen und macht auch vor dem Fricktal nicht halt. Oftmals werden solche Taten durch Jugendliche und junge Erwachsene verübt. Verschiedene Gründe wie Langeweile, Alkohol, Mutproben oder auch Drogen können dabei eine Rolle spielen. Jeder kann von solchen Attacken betroffen werden. Verhindern kann man solche Taten nicht, aber man kann die Anzeichen wahrnehmen und in einem konkreten Fall diesen an die zuständigen Polizeistellen weiterleiten.

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CHARLOTTE FRÖSE Vandalismus ist nicht zu übersehen. Neben Vorfällen im privaten Umfeld sind aber auch immer wieder öffentliche Einrichtungen Ziel von solchen Angriffen. Verunstaltete Hausfassaden, eingeworfene Scheiben, aufgeschlitzte Sitzüberzüge in öffentlichen Verkehrsmitteln und Vorfälle dieser Art im privaten Umfeld führen das immer wieder vor Augen. Das bevorstehende Halloween-Fest wird der Region vermutlich verstärkt, neben sogenanntem «grobem Unfug», bei dem es meisten nicht zu einer Sachbeschädigung kommt, wieder etliche Fälle von Vandalismus mit bewusst in Kauf genommenen Sachbeschädigungen bescheren. Manchmal ist die Grenze dazwischen nicht ganz scharf zu ziehen. Allenfalls gilt es jedoch, diesem Treiben auch schon frühzeitig Grenzen zu setzen. Rückläufige Zahlen Laut der polizeilichen Kriminalstatistik (2010 bis 2014) für den ganzen Kanton Aargau ergibt sich anhand der Anzahl der Anzeigenprotokolle, dass in den vergangenen fünf Jahren Sachbeschädigungen um zirka 35 Prozent zurückgegangen sind. Auf Anfrage von fricktal.info teilte die Kantonspolizei Aargau mit, dass die angezeigten Delikte seit Jahren rückläufig, insgesamt sogar stark rückläufig seien. 2010 wurden 2964 Fälle dokumentiert, 2011 waren es 2405, 2012 wurden

Landhaus Schönau Stein KMU und Medien:

So kommen wir in die Zeitung Vandalismus ist nicht mehr zu übersehen. Betroffen sind private wie öffentliche Gebäude oder Einrichtungen

2096 Fälle aufgeführt, 2013 nur noch 1954 Fälle und 2014 sank die Zahl auf 1903. Die 2014 registrierten 1903 Fälle entsprechen zirka sechs Prozent aller StGB-Straftaten, die im Aargau registriert wurden. Herr M. (der Name ist der Redaktion bekannt) aus Sisseln findet, dass diese Form der Kriminalität zunimmt. Allein in den letzten zwei Monaten wurde er dreimal Opfer von blinder Zerstörungswut, indem bis dato unbekannte Täter auf sein Grundstück eindrangen und diverse Gegenstände wie beispielsweise Lampen zerstörten oder sogar mitnahmen, wie er fricktal.info mitteilte. Bereits vor Jahren suchten Vandalen sein Anwesen schon viermal in ähnlicher Weise heim. Bekannt sind ihm auch ähnliche Fälle aus der Nachbarschaft im Quartier. Auch in weiteren Bereichen von Sisseln soll es nach Angaben von Herrn M. zu Zerstörungen gekommen sein. «Das ist mega-ärgerlich und es sind beileibe keine Bubenstreiche mehr. Dabei geht es mir gar nicht in ers-

ter Linie um den finanziellen Schaden, sondern vor allem um den Ärger, der damit verbunden ist. Das ist für mich nicht mehr tolerierbar», argumentiert Herr M. Zweimal schluckte er in den letzten Wochen die mutwilligen Beschädigungen, aber beim dritten Vorfall dieser Art wandte er sich mit einer Anzeige an die Polizei, die den Vorfall aufnahm und Spuren sicherte. Damit handelte er genau richtig, wie der Leiter des Polizeipostens in Frick, Werner Bertschi, mitteilte. Oftmals wird keine Anzeige gemacht Die Anzahl der bei der Polizei bekannt gewordenen Fälle muss nicht unbedingt mit der tatsächlichen Zahl der begangenen Straftaten übereinstimmen. Das kann daran liegen, dass etliche Personen, die Opfer blinder Zerstörungswut oder einer gezielten Sachbeschädigung geworden sind, sagen: «Eine Anzeige bringt ja sowieso nichts.» Dem ist nicht so, betont Werner Bertschi, denn man gehe der Sache nach. Allerdings könne die Polizei

Foto: pol

nur dann aktiv werden, wenn geschädigte Personen einen Strafantrag stellten. Unter Umständen bleibt eine solche Tat lange Zeit oder sogar für immer ungeklärt. Allerdings stehen die Chancen gut, dass in einem anderen Zusammenhang Tatverdächtige ermittelt werden können und dann Tatzusammenhänge mit früheren Taten gefunden werden. Folgen nicht unerheblcih Meistens sind sich die Kinder oder die Jugendlichen der straf- oder der zivilrechtlichen Konsequenzen nicht bewusst. Kann eine Tat nachgewiesen werden, dann wird je nach Fall ein Verfahren eingeleitet, mit zum Teil nicht unerheblichen und oftmals weitreichenden Folgen für die Beschuldigten. Unter Umständen wirke sich dies dann auch negativ, gerade auf den Berufsweg eines jungen Menschen aus, wie Herr M., gestützt auf seine Erfahrungen in der Berufspraxis heraus, betonte. Fortsetzung auf Seite 13

Fr., 6. November, 7 bis 8.30 Uhr Referat und Zmorge mit Fabrice Müller, Kommunikationsberater

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