Bezirksanzeiger 2011 48

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AZ • 4332 Stein AG • 67. Jahrgang • 1. Dezember 2011

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Letztes Abstimmungs- und Wahlwochenende beim Bezirksamt Rheinfelden Ab 1. Januar 2012 werden die Gemeinden ihre Abstimmungs- und Wahlresultate bei kantonalen und eidgenössischen Vorlagen direkt der Staatskanzlei in Aarau übermitteln. Die Bezirksämter waren am vergangenen Wochenende nach über 200 Jahren zum letzten Mal mit Aufgaben im Bereich Wahlen und Abstimmungen im Einsatz.

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CLAUDIA MEIER Bezirksamtmann-Stellvertreter Peter Schmid erinnert sich noch gut, wie beim Bezirksamt Rheinfelden vor 16 Jahren Gemeinderesultate der Nationalratswahlen auf riesigen Plakaten von Hand eingetragen und ausgewertet wurden: «Da war es nicht immer ganz einfach, den Überblick zu behalten. Der Ablauf war früher viel komplizierter und es dauerte den ganzen Tag, bis wir das Schlussresultat hatten. Heute verwenden wir ein spezielles Programm und drücken die Import-Taste. Das ist natürlich viel einfacher.» Wahl- und Abstimmungsprotokolle werden von den Gemeinden per Fax und elektronisch ans zuständige Bezirksamt übermittelt. Das Computer-Programm unterzieht die Resultate automatisch einer Plausibilitätsprüfung. Abweichungen vom Bezirksdurchschnitt lösen eine Fehlermeldung aus. Bei grossen Abweichungen muss mit der Gemeinde Rücksprache gehalten werden, um Fehler aufzudecken oder Abweichungen zu erklären. Sobald das Bezirksresultat ermittelt ist, leitet Schmid das Protokoll wieder per Fax und elektronisch an die Staatskanzlei weiter. Umorganisation Die Bezirksämter wurden in den letzten Jahren umorganisiert, und mit der Ansiedelung der Staatsanwaltschaft erfüllen sie im Moment noch eine Doppelfunktion. «Wir sind deshalb nicht sehr traurig, dass wir bei Wahlen und Abstimmungen nicht mehr als Schnittstelle zwischen Kanton und Gemeinde involviert sind», erklärt Schmid. Tatsächlich vereinfachte sich für die Bezirksämter die Aufgabe dank der Unterstützung durch die Infor-

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Rebgasse 2/Hauptstrasse, 4314 Zeiningen Tel. 061 853 02 50 www.topneu.ch Bezirksamtmann-Stellvertreter Peter Schmid sammelte die Wahl- und Abstimmungsresultate aus den Gemeinden für die Übermittlung an die Staatskanzlei am vergangenen Sonntag zum letzten Mal Foto: Claudia Meier

Schenken macht Freude matik enorm. An Wahl- und Abstimmungssonntagen waren die Zuständigen bei den Bezirksämtern zuletzt nur noch wenige Stunden im Einsatz. Am Donnerstag und Freitag vorher wurden jeweils Übertragungstests mit den Gemeinden und der Staatskanzlei durchgeführt. «Heute ist das eigentlich kein Problem mehr. Aber bei der Einführung der EDV gab es schon noch Gemeindeschreiber, die ihre Arbeit weiterhin mit der Schreibmaschine ausführten und nur ungern mit dem Computer arbeiteten. Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden klappte aber immer sehr gut», betont Schmid. Gab es nie Zwischenfälle? Schmid überlegt: «Nein, an schlimme Zwischenfälle kann ich mich nicht erinnern. Selten gab

es Verwechslungen bei den Ja- und NeinStimmen. Diese Fehler wurden dank der Plausibilitätskotrolle und Rückfragen aber korrigiert.» Es ist deshalb sehr wichtig, dass die Verantwortlichen telefonisch erreichbar sind, falls später noch Unklarheiten auftauchen. Früher mussten die Gemeinden die Stimm- und Wahlzettel dem Bezirksamt abliefern. In Zukunft werden die Gemeinden die Wahlund Abstimmungszettel bei sich aufbewahren, bis sie von der Staatskanzlei zur Vernichtung freigegeben werden. Laufenburg war Testbezirk Diese Verwaltungsaufgabe der Bezirksämter wird ab 1. Januar 2012 von der Staatskanzlei übernommen. Um sich optimal auf diese Umstellung vorzube-

reiten, übermittelten die Gemeinden der Bezirke Aarau, Lenzburg und Laufenburg bereits seit Frühjahr 2011 im Rahmen der Pilotphase ihre Resultate direkt nach Aarau. Die Bezirksämter werden infolge der neuen Strafprozessordnung Ende 2012 aufgehoben und die verbleibenden Zuständigkeiten wie Schlichten im Mietwesen, Sozialhilfe- und Vormundschaftsbeschwerden und so weiter werden an andere Verwaltungs- und Justizstellen übertragen. Wahl- und Abstimmungsurnen in den Wahlbüros schliessen künftig bereits um 11 Uhr anstatt wie bisher um 12 Uhr. Somit können die Schlussresultate trotz grösserem Aufwand bei der Staatskanzlei weiterhin relativ schnell publiziert werden.

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