Behörden Spiegel November 2025

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Öffentlicher Dienst 2030

„Was darf’s heute sein?“ Prozesse wie in einer Fast Food-Kette: serviceorientiert, effizient und eng getaktet – sieht so die Zukunft der Verwaltung aus? Digitalisierung und strukturelle Veränderungen werden den öffentlichen Sektor in den nächsten Jahren in neue Bahnen lenken. Optimierte Verfahren und Bürgernähe müssen dabei Hand in Hand gehen.

Spürbare Verbesserungen

Mit Fahrplan durch die Legislatur

(BS/Ann Kathrin Herweg) „Wir werden nicht länger über Staatsmodernisierung reden, diese Bundesregierung macht sie“ – Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, will Staat und Verwaltung grundlegend verändern. Ambitionierte Ziele hatten schon viele vor ihm, doch die kürzlich beschlossene Modernisierungsagenda soll nun den entscheidenden Unterschied bewirken.

Der Schlüssel zum Erfolg soll in den über 80 festgelegten Einzelmaßnahmen, klaren Fristen und messbaren Zielen liegen. Eines dieser Ziele: der Abbau von 25 Prozent der Bürokratiekosten bis Ende dieser Legislaturperiode. „Wir haben uns mit zu vielen Vorschriften, Verfahren und Regeln selbst gefesselt“, erklärt Wildberger Jetzt sei es an der Zeit, diesen Knoten zu lösen – Stück für Stück, entschlossen und zielgerichtet. In der Modernisierungsagenda sieht er einen klaren Umsetzungsfahrplan, der aus Reformwillen Realität machen soll.

Die vielen Einzelmaßnahmen in dem 40 Seiten langen Papier muten jedoch nicht so konkret an, wie Wildbergers Ankündigungen es zunächst vermuten lassen. Die Agenda stellt keine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Staatsmodernisierung dar. Maßnahmen müssen erst sukzessive ausgestaltet, überprüft und angepasst werden. Die Ergänzung neuer Maßnahmen ist willkommen. Bei den Zielvorgaben ist es ähnlich. Auch hier finden sich mitunter sehr vage formulierte Erwartungen, die noch einer genaueren Definion bedürfen. So sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltung nach sechs Monaten eine deutliche Entlastung von staatlicher Bürokratie wahrnehmen – eine kaum überprüfbare Vorgabe. Monitoring und Berichte sind jedoch ohnehin nur dort vorgesehen, wo sie dazu dienen, den Fortschritt von Modernisierungsvorhaben aufzuzeigen. Vielversprechender erscheinen die 23 Hebelprojekte, die zu direkten Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen führen

Adressfeld

sollen. Darunter z. B. die Zentralisierung der digitalen Fahrzeugzulassung, bei der ein bundesweiter Online-Service die bisher über 400 regionalen Portale ersetzen soll. Lutz Goebel, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) lobt das Vorhaben der Bundesregierung, staatliche Strukturen und Services grundlegend zu modernisieren und zu digitalisieren. Die Modernisierungsagenda benenne ambitionierte Ziele, aber auch viele noch zu erarbeitende Konzepte.

Nicht föderal genug

„Was die Agenda bislang vermissen lässt, ist der konsequente Einbezug von Ländern und Kommunen. Staatsmodernisierung muss föderal gedacht werden“, so Goebel Auch der Bundestagsabgeordnete Moritz Heuberger (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, sieht grundlegende Fragen zur zukunftsfähigen föderalen Zusammenarbeit unbeantwortet. Besonders bedauert er, dass die noch im Koalitionsvertrag vereinbarte Grundgesetzänderung für eine Reform der föderalen Zusammenarbeit bei der Digitalisierung sang- und klanglos von der Bühne verschwinde. Hier könnte die föderale Modernisierungsagenda für Abhilfe sorgen. Diese müsse mit den Vorgaben des Bundes abgestimmt werden, betont

Goebel. Entscheidend ist aus seiner Sicht, die 11.000 Kommunen mit ihren unterschiedlichen IT-Systemen zu vernetzen, Standards zu schaffen und die vom Bund entwickelte Software nachnutzbar zu machen. Derzeit wird über die Inhalte der föderalen Agenda gesprochen, im Dezember soll sie dann auf der Ministerpräsidentenkonferenz verabschiedet werden. Wildberger verspricht, das Papier werde Kräfte bündeln, auf Lösungen statt auf Zuständigkeitsdebatten setzen und echte, spürbare Verbesserung bewirken. In den Bundesländern diskutieren Arbeitsgruppen kontrovers verschiedene Ideen bis hin zum Wegfall von Gesetzen und Vorschriften.

Kulturwandel in Arbeit Bei der Staatsmodernisierung spielt die Digitalisierung zwangsläufig eine Rolle. Das spiegelt sich auch in der Modernisierungsagenda wider. Doch die Agenda zeigt deutlich: Staatsmodernisierung geht weit über diesen Teilbereich hinaus. Sie nimmt auch die Beschäftigten in den Fokus, macht zukunftsgerichtete Personalentwicklung zu einem der relevanten Handlungsfelder für diese Legislaturperiode und sieht z. B. eine Kompetenz- und Transformationsoffensive für die Bundesverwaltung sowie eine Modernisierung des Dienstrechts vor (mehr auf den Seiten 3 und 26)

Riskanter Entschluss

Die Hamburgerinnen und Hamburger geben dem Senat per Bürgerentscheid strenge Klimaziele vor. Sind sie sozial und ökonomisch tragfähig? Seite 15

KI erfolgreich anwenden

Mit der „Apply AI Strategy“ zeigt die Europäische Kommission, wie sich Künstliche Intelligenz in der Praxis wirksam einsetzen lässt. Seite 24

Rolle der Kontrollorgane

Marc Henrichmann (Vorsitzender des PKGr) und Josef Hoch (Präsident des UKRat) erläutern, wie Deutschlands Nachrichtendienste gestärkt werden können. Seite 36

Nr. XI / 41. Jg / 44. Woche

Orientiert?

Schwerpunktthema der Ausgabe Öffentlicher Dienst 2030

Ladebalken in Deutschland

Die Ladeinfrastruktur wächst Seite 8

Effizient wie McDonald’s Bürgernah trotz Bestellautomat

Seite 14

Agenda mit angezogener Handbremse Fehlende Handlungsgrundlagen setzen der Modernisierung Grenzen Seite 26

Streit um Fusion und Effizenz Zeit als lebensentscheidender Faktor

SCHWER PUNKT

BS/Hoffmann untger Verwendung von littleartvector, stock.adobe.com; CuteDesigns, stock.adobe.com Seite

Titel: BS/Hoffmann

Impressum

Der Behörden Spiegel wird verlegt von der ProPress Verlagsgesellschaft mbH. www.behoerdenspiegel.de

Herausgeberin und Chefredakteurin Dr. Eva-Charlotte Proll

Stellvertretender Chefredakteur Guido Gehrt

Seite 40

Folgen Sie diesem Icon: Dieses Icon finden Sie auf mehreren Seiten der aktuellen Ausgabe. Es zeigt an, dass es sich bei dem jeweiligen Beitrag um einen Schwerpunktartikel zum Thema „Öffentlicher Dienst 2030“ handelt.

Kommentare

Neue Sicherheitsarchitektur

(BS) Die Störungen des deutschen Luftraums durch Drohnen offenbaren die Verletzlichkeit der deutschen Sicherheitsorgane. Das könnte ein gelungenes Ablenkungsmanöver sein. Das Beispiel zeigt: Denken in Zuständigkeitsschubladen ist nicht mehr möglich. Polizeien und Bundeswehr brauchen Lösungsmöglichkeiten, die nicht mehr nur ihren eigenen Verantwortungsbereich betreffen.

Es ist gut, dass sich die Bundesregierung darauf geeinigt hat, die Befugnisse der Bundespolizei auszuweiten: sie soll eine Sondereinheit zur Drohnenabwehr aufbauen, ein eigenes Zentrum dafür bekommen und „geeignete technische Mittel“ gegen Drohnen einsetzen können. Das betrifft aber nur einen Teil der eigentlich erforderlichen Schutzmaßnahmen. Für militärische Drohnen ist die Bundeswehr zuständig. Die betont für weitere Luftraumstörungen, wie jene im Baltikum, Maß und Mitte von Abwehrmaßnahmen. Denn bei der Vielzahl von Drohnen in letzter Zeit fallen Kampfjets oder Raketen als Abwehrmaßnahme aus. Klar ist aber auch, wer Unbemannte Flugsysteme Dritter zur Landung zwingen oder zerstören will, braucht modernste Technologien. Sicherheitsbehörden müssen neue Wege gehen und kreativ werden. So kann jeder Kommandeur kleine Investitionen tätigen und das BAAINBw will in Kooperation ein

Abwehrsystem gegen unbemannte Flugsysteme entwickeln. Doch die Technik wird der Gesetzgebung immer ein paar Schritte voraus sein. Wenn jede einzelne technologische Maßnahme in Gesetzen erwähnt wird, die über Jahrzehnte nicht aktualisiert werden, macht das wenig Sinn.

Es braucht mehr Flexibilität im bestehenden Rechtsrahmen, allen voran bei den Zuständigkeiten. Denn resilient sind die Reaktionen auf die Drohnenüberflüge nicht. Im Lichte hybrider Kriegsführung sind ebenjene Unbemannte Fluggeräte morgen schon das kleinere Übel, dann gefährden Cyberangriffe die Kritische Infrastruktur – oder etwas anderes. In diesem Kontext ist eine neue Sicherheitsarchitektur erforderlich. Wenn Entscheidungsträger Resilienz fordern, braucht es strategische Vorausschau. Hierzulande gibt es jedoch keine Lehrstühle für Militärstrategie. Und auch der Nationale Sicherheitsrat lässt auf sich warten. Außerdem braucht es operativ (im militärischen Jargon sprechend) eine klare Befehlskette und Interchangeability bzw. klare Abläufe und nicht zuletzt eine größere Vernetzung der zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel. Mehr dazu auf den Seiten 23 und 38.

Alles hat ein Ende – auch die Wurst

von Tanja Klement Bildnachweise

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Aktuelles Öffentlicher Dienst Ann Kathrin Herweg, Sven Rudolf, Hans-Jürgen Leersch, Ulrike Heitmüller

Kommune Julian Faber, Scarlett Lüsser

Digitaler Staat Christian Brecht, Frederik Steinhage, Carla Menzel

Sicherheit & Verteidigung Jonas Brandstetter, Thomas Hönig, Mirjam Klinger, Lars Mahnke, Klaus Pokatzky

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Online-Redaktion Tanja Klement

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Für Bezugsänderungen:

(BS) Die Sicherheitslage ist so angespannt, wie seit Ende des Kalten Krieges nicht mehr. Der Klimawandel macht sich von Jahr zu Jahr mehr bemerkbar. Für den Flüchtlingsstrom aus Krisengebieten in den europäischen Raum gibt es bis heute keine gemeinsame Lösung. Probleme und Themen, mit denen sich die Europäische Union befassen könnte, gibt es zur Genüge. Wieso landet dann gerade eine Debatte über die Bezeichnung von Fleischersatzprodukten als „Soja-Wurst“ oder „Veggie-Burger“ im Parlament?

Ist die Zeit von mehr als 600 Abgeordneten damit sinnvoll genutzt? Die Debatte war schon auf nationaler Ebene kaum ernst zu nehmen, als es um die korrekte Deklarierung von Milchalternativen ging. Die Verbraucher beeinflusst das Ergebnis der Debatten am Ende nicht. Kundinnen und Kunden wird im Supermarkt wirklich die Fähigkeit abgesprochen, die Bezeichnungen „Veggie-Wurst“ oder „Seitanschnitzel“ richtig zu entschlüsseln, wo sie es doch seit Jahrzehnten schaffen, sich keine Scheuermilch in den

Kaffee zu kippen. Es erinnert an eine frühere Debatte in der es um die Regulierung von Lebensmitteln ging. Die Frage, wie krumm eine europäische Gurke sein dürfe, hatte in Presse und Öffentlichkeit zurecht für Verwunderung gesorgt. Wieso also jetzt der aktuelle Fokus auf Fleischersatzprodukte?

Konservative Gruppen im Parlament nutzen diese Gelegenheit, um Stimmung zu machen gegen die, die Ihnen angeblich ihre Weltansichten, ihre Werte und die fleischliche Ernährung wegnehmen wollen. Alles unter dem Vorwand, die Interessen der Landwirte und Endverbraucher zu schützen. An dem Empfehlungen von Verbraucherschutzverbänden vorbei wollen sie ein Problem lösen, das es so gar nicht gibt. Faire Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse, zukunftsfähige Anbautechniken, einheitliche Nährstoff-Ampeln – die EU könnte in vielen Punkten sinnstiftend tätig werden. Aber erst dann, wenn die Debatten mehr werden als ein Kampf der Ideologien, eine Hinhaltetaktik, die erst die Vertreterinnen und Vertreter in Brüssel und später deren Kolleginnen und Kollegen auf nationaler Ebene beschäftigt.

von Dr. Eva-Charlotte Proll

„Wir steigern die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes für seine Beschäftigten sowie für Nachwuchs- und Fachkräfte durch eine gezielte Modernisierung des Dienstrechts.“ Das verspricht die kürzlich verabschiedete Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung. Konkrete Veränderungen sind insbesondere beim Laufbahn- und beim Beamtenrecht geplant. Die Bundeslaufbahnverordnung soll zeitgemäß ausgestaltet werden. Dadurch möchte die Bundesregierung die Gewinnung und Entwicklung von Beschäftigten flexibilisieren. Das Ziel: Schon in sechs Monaten soll es erweiterte Zugangsmöglichkeiten zum Öffentlichen Dienst sowie Verbesserungen beim Aufstieg geben. Bessere Entwicklungsmöglichkeiten und klare Karriereperspektiven sollen den Staat im Kampf um die besten Beschäftigten nach vorn bringen. Zudem ist eine Vereinheitlichung des Beurteilungsrechts vorgesehen. So soll zum einen der Personalwechsel zwischen verschiedenen Behörden erleichtert werden und zum anderen der Verfahrensaufwand bei Beurteilungsrunden verringert werden. Voraussetzung dafür sind einheitliche Standards und die Digitalisierung des Verfahrens. Auch eine grundlegende Modernisierung und Weiterentwicklung der Besoldung hat sich die Regierung auf den Plan geschrieben.

Gute Arbeit mit weniger Personal „Mit einem modernen Dienstrecht, fortschrittlicher Führungskultur und klar messbaren Anreizen wird die Bundesverwaltung beweglicher und leistungsfähiger“, verspricht Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung. Die von ihm vor-

Rein in eine neue Arbeitswelt

Das ändert sich für Bundesbeamte

(BS/akh) Die Weichen für eine Modernisierung des Dienstrechts sind gestellt. Auch darüber hinaus plant die Regierung einige Veränderungen, um Personalentwicklung und -management in Bundesbehörden zukunftsfest zu gestalten.

Damit die Verwaltung zuverlässig handeln kann, braucht sie hochqualifizierte und engagierte Beschäftigte. Anpassungen im Dienstrecht und bei Arbeitsbedingungen sollen sie für Bewerber attraktiver machen. Foto: BS/ Andrey Popov, stock.adobe.com

gestellte Modernisierungsagenda enthält eine Vielzahl an Vorhaben, durch die Deutschland schnell, digital und handlungsfähig werden soll. „Natürlich setzen wir auch bei uns selbst in der Regierung an. Das Ziel: acht Prozent Verschlankung in der Verwaltung bis Ende der Legislatur“, erklärt Wildberger Der im Koalitionsvertrag angekündigte Personalrückbau soll damit Gestalt annehmen. Ein Demografie-Navigator und weitere Tools zum Monitoring von Fluktuation sollen dabei helfen, die Ressourcenpla-

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

Arbeitszeit

Eine Kolumne von Ralph Heiermann

Die wöchentliche Arbeitszeit ist für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst klar geregelt. Je nach Status finden sich die Bestimmungen in den einschlägigen Tarifverträgen oder im jeweiligen Beamtengesetz.

Streit gibt es gleichwohl über die Arbeitszeit immer wieder. Anfällig für unterschiedliche Auffassungen zwischen Beschäftigten einerseits und dem öffentlichen Arbeitgeber oder Dienstherrn andererseits sind nicht nur die Themen Mehrarbeit oder Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaften. Grund für gerichtliche Auseinandersetzungen bis hin zu den Bundesgerichten ist sogar die reguläre Arbeitszeit der Lehrkräfte. Diese stimmt zwar mit der jeweils im anzuwendenden Beamtengesetz geregelten Wochenarbeitszeit überein, beträgt also in den meisten Bundesländern 40 Stunden. Die Besonderheit für die Regelungen der Lehrerarbeitszeit folgt aber daraus, dass die Arbeitszeit nicht gemessen wird und im Vorhinein nur die eigentliche Unterrichtsverpfl ichtung im Verordnungsweg abhängig von der Schulform festgelegt ist. Beträgt diese Unterrichtsverpflichtung beispielsweise 24 Unterrichtsstunden in der Woche, ist die Erwartungshaltung des Dienstherrn, dass die restlichen Arbeiten, wie die Vor- und Nachbereitung von Unterricht, Korrektur von Arbeiten, Gespräche mit Eltern und Schülern, Konferenzen usw., in der verbleibenden Arbeitszeit erledigt werden. Dass dies unrealistisch ist, haben wissenschaftliche Untersuchun-

gen der Universität Göttingen nachgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat deswegen einem ehemaligen Grundschulrektor wegen dauerhafter Zuvielarbeit einen Ausgleichsanspruch zuerkannt. Zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 11. Februar 2025 (5 LC 193/20) ist noch eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich jüngst bereits mit der Frage auseinandergesetzt, ob die in einer Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt bestimmte Verpflichtung rechtmäßig ist, nach der Lehrkräfte über einen Zeitraum von fünf Jahren wöchentlich eine Stunde mehr unterrichten müssen („Vorgriffsstunde“). Diese gilt selbst für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte. Nach Ablauf der fünf Jahre findet ein Zeitausgleich oder auf Antrag auch eine Ausgleichszahlung statt. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatte diese Regelung für rechtmäßig erachtet und die Normenkontrollanträge abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt mit Entscheidungen vom

nung strategisch auszurichten. Erste Behörden sollen zudem innerhalb der nächsten zwölf Monate einen neuen Ansatz zur kompetenzbasierten Personalbedarfsplanung testen. Komplettiert werden die Maßnahmen zur Personaleinsparung durch den Aufbau einer Arbeitseinheit für Reskilling – also Um- und Neuqualifizierung – und durch die Einführung einer Plattform für den internen Stellenmarkt der Bundesverwaltung. So kann flexibler auf fluktuationsbedingte und strukturelle Veränderungen innerhalb der

Bundesverwaltung reagiert werden. Besonders zeitnah soll die geplante Kompetenz- und Transformationsoffensive der Bundesregierung erste Ergebnisse liefern. „Wir schaffen die Voraussetzungen für einen Kulturwandel in der Bundesverwaltung, indem wir Kompetenzen gezielt vertiefen und neue aufbauen“, heißt es in der Modernisierungsagenda. Schon innerhalb der ersten drei Monate ab Beschluss der Agenda sollen ausgewählte Behörden an der Pilotierung eines neuen Trainingsprogramms teilnehmen, innerhalb

der ersten sechs Monate soll die Pilotierung eines Führungskräfteentwicklungsprogramms begonnen worden sein.

Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen hat ebenfalls Einzug in die Modernisierungsagenda gefunden. Die Regierung hat sich vorgenommen, passende Rahmenbedingungen zu schaffen, um dieses Ziel zu erreichen. Gelingen soll das durch den Ausbau von Monitoring und den ressortübergreifenden Austausch zum Thema. Führungsmodelle in Teilzeit sollen in allen Ressorts ermöglicht, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert und Frauennetzwerke gestärkt werden. Durch entsprechende Schulungen und Fortbildung soll Gleichstellung fester in der Behördenkultur verankert werden.

Mit Strategie und Praxisnähe Mit gezielten Maßnahmen im Personalmanagement will die Regierung das Personalwesen in der Bundesverwaltung strategisch ausrichten. Services sollen gebündelt erbracht werden, ohne dass dabei durch weitere Berichtspflichten zusätzlicher Bürokratieaufwand erzeugt wird. Als Schnittstelle zwischen der Modernisierungsagenda und der Verwaltungspraxis ist der TransformationsHUB geplant, der bestehende Verwaltungsnetzwerke vernetzt. Diese tragen als Multiplikatoren Modernisierung in Behörden. Zudem soll der TransformationsHUB zum Sounding Board werden. In dieser Funktion ist es seine Aufgabe, Rückmeldungen aus der Praxis entgegenzunehmen und jährlich mindestens fünf konkrete Handlungsempfehlungen aus der Verwaltung in die Agenda zu integrieren. Der Auftakt soll zeitnah erfolgen.

Trendwende eingeleitet

Normenkontrollrat bestätigt Erfolg

4. September 2025 (2 CN 124 und 2 CN 2.24) diese Verordnungsregelung anders und hat sie für unwirksam erklärt.

Das verwundert auf den ersten Blick, weil doch ein Ausgleich der Vorgriffsstunden später erfolgen soll. Das Bundesverwaltungsgericht sieht die Bestimmung jedoch aus formellen und materiellen Gründen als rechtswidrig an. Es liege zwar keine Erhöhung der Arbeitszeit, sondern nur die Verlagerung von Arbeitszeit vor. Die Verordnungsermächtigung genüge jedoch nicht rechtsstaatlichen Bestimmtheitsanforderungen. Materiell rügt das Bundesverwaltungsgericht, dass nur der Ausgleich tatsächlich geleisteter Vorgriffsstunden vorgesehen ist und nicht auch der aus Krankheitsgründen ausgefallenen Vorgriffsstunden, die reguläre Dienstzeit darstellen. Zudem sieht das Gericht europarechtliche Bedenken, weil auch teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte eine volle Vorgriffsstunde in der Woche leisten müssten und nicht nur anteilig herangezogen werden. Die Entscheidungen zeigen, dass selbst die Regelarbeitszeit schwierige Rechtsfragen aufwerfen kann.

Dr. Ralph Heiermann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht und besitzt eine Kanzlei in Hannover. Er berichtet an dieser Stelle regelmäßig über arbeitsrechtliche Entwicklungen in der Verwaltung und die aktuelle Rechtsprechung.

Foto: BS/privat

(BS/sr) Der gesetzlich verankerte Nationale Normenkontrollrat (NKR) überreichte dem Ministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung seinen Jahresbericht 2025 mit dem Titel „Einfach, schnell, wirksam. Den Staat neu gestalten“ und bescheinigt der Bundesregierung erste Erfolge beim Bürokratierückbau in Deutschland.

Nach dem NKR-Bericht ist in dem betrachteten Zeitraum der jährliche Erfüllungsaufwand nicht weiter angestiegen.Tatsächlich sank der Wert um 3,2 Milliarden Euro, wovon 1,7 Milliarden Euro auf die öffentliche Verwaltung entfallen und eine Milliarde auf dieWirtschaft. Der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger sagt: „Mit Reformen wie dem Bau-Turbo, den Änderungen beim Lieferkettengesetz oder dem beschleunigten Netzausbau haben wir die ersten Entlastungsprojekte umgesetzt. Genauso muss es weitergehen.“ Auch der Normenkontrollratvorsitzende Lutz Goebel bestätigte, dass bereits wichtige Schritte eingeleitet wurden: „Die Bundesregierung baut auf dem zuletzt angestoßenen Kurswechsel der Vorgängerregierung auf und setzt zu Beginn der Legislatur eine große Entlastungsmaßnahme um.

Der Bau-Turbo entlastet Verwaltung und Wirtschaft potenziell um 2,5 Mrd. Euro pro Jahr.“ Über Grenzen hinweg

Der Bericht geht davon aus, dass mit der Gründung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung ein entscheidender Schritt getan wurde, um den Modernisierungsauftrag aus dem Koalitionsvertrag erfolgreich umzusetzen. Er fordert die Bundesregierung auf, die

Staatsmodernisierung und den Bürokratierückbau über alle Zuständigkeitsgrenzen hinweg zum Gemeinschaftsprojekt zu erklären. Habachtstellung

Jedoch erinnert der NKR auch daran, dass seit Ende des Berichtszeitraums auch neue belastende Vorhaben beschlossen wurden. Betroffen sind dabei unter anderem Gesetze, die EU-Recht in deutsches Recht umsetzen. Insgesamt bleibe die Gesamtbelastung für Wirtschaft, Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger viel zu hoch: 64 Milliarden Euro Bürokratiekosten pro Jahr und 16,8 Milliarden Euro zusätzlicher Erfüllungsaufwand seit 2011. Allein in der 20. Legislaturperiode sei ein Plus von acht Milliarden Euro Erfüllungsaufwand aufgelaufen – das entspreche dem Gesamtzuwachs der zehn Jahre davor, erklärt der Normenkontrollrat.

Daher braucht es jetzt ein konsequentes Vorgehen der Bundesregierung. Aus Sicht des des Normenkontrolrates muss das Bundeskanzleramt gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung als Spitze dafür einstehen, diese Reformen durchzusetzen. Dazu gehöre auch, dass die Regierung sich früh mit ihrer Stimme am europäischen Gesetzgebungsprozess beteilige.

M

ilanie Kreutz ist bereits Stellvertretende DBB-Bundesvorsitzende – d. h. schon jetzt ehrenamtliches Mitglied der Bundesleitung – und Vorsitzende der DBB-Frauenvertretung. Die Finanzbeamtin gehört der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) an und ist somit Vertreterin der Fachgewerkschaften – dem Gewerkschaftsbereich, dem im DBB die meisten Mitglieder angehören. Als SPDlerin ist sie schon jetzt eine parteipolitische Ergänzung für den ansonsten CDU-geprägten Bundesvorstand. Thomas Liebel ist der Jüngste unter den drei Bewerbenden. Er ist derzeit Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) und würde die Gruppe der Bundesbeamten innerhalb der Bundesleitung verstärken.

Heini Schmitt ist Landesvorsitzender der DBB in Hessen. Der Polizeioberrat a. D. gilt in seiner aktuellen Rolle als Vertreter der Landesbeamten. Seine Herkunftsgewerkschaft ist jedoch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Hessen, wo er zum Landesehrenvorsitzenden ernannt wurde.

Dienst mit Bedeutung Alle drei Bewerbenden eint ihr klares Bekenntnis zum Berufsbeamtentum. Für Schmitt ist es ein wichtiger Stabilitätsanker, der dem Erhalt der Demokratie dient. Liebel sieht es als Fundament für einen verlässlichen, handlungsfähigen Staat. Kreutz beschreibt das Beamtentum als Schutz für Staat und Grundgesetz. Vor der Abschaffung oder Beschränkung des Beamtentums warnen die Kandidatin und die Kandidaten eindringlich. Stattdessen müssten der Dienst und das besondere Treueverhältnis von Beamtinnen und Beamten geschützt werden. Kreutz geht sogar einen Schritt weiter und kann sich vorstellen, mehr Beschäftigten die Verbeamtung anzubieten – z. B. dann, wenn Tarifbeschäftigte durch eine Veränderung des Aufgabenbereichs mit hoheitlichen Aufgaben konfrontiert werden oder auch bei Lehrkräften, denn in schweren Zeiten müsse politische Bildung in staatlicher Hand bleiben. Für ihre Treue und ihren besonderen Dienst verdienen die Beschäftigten

Klammern

BürokratEASY

Im Namen der Beschäftigten

Wer wird Fachvorstand Beamtenpolitik?

(BS/akh) Anfang Dezember bekommt der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion (DBB) einen neuen Fachvorstand Beamtenpolitik. Nach monatelanger Vakanz wird die hauptamtliche Spitze der Gewerkschaft damit wieder komplett. Zur Wahl stehen drei bekannte DBB-Gesichter – je eines aus den drei Gewerkschaftsbereichen Bundesbeamte, Landesbeamte und Fachgewerkschaften.

im Gegenzug echte Wertschätzung und eine faire Alimentation –da sind sich Kreutz, Liebel und Schmitt einig. Doch für die kommenden Jahre stehen noch weitere Themen auf der Agenda, um einen starken Öffentlichen Dienst, ein zukunftsfähiges Beamtenrecht und gelingende Staatsmodernisierung sicherzustellen. Die drei Bewerbenden machen hierbei unterschiedliche Schwerpunkte aus. Investitionen in die Zukunft So wünscht sich Kreutz beispielsweise eine Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität. Der Öffentliche Dienst müsse attraktiv für Nachwuchskräfte sein und parallel das Bestandspersonal im Blick behalten. Dazu müsse mehr Rücksicht auf die Erwartungen aller Beschäftigten an flexible Arbeits- und Entwicklungsmöglichkeiten genommen werden. Zudem müsse das Beamtenrecht durchlässiger gestaltet werden. Es brauche mehr dezentrale und hybride Möglichkeiten der Fortbildung und des Aufstiegs –insbesondere für Menschen, die Beruf und Familie miteinander in Einklang bringen müssten – und einen dynamischen Umgang mit Zu- und Abgängen von Beschäftigten, um auf individuelle Karrierewege reagieren zu können. Kreutz ist zudem die Vorsitzende der DBB Grundsatzkommission Mitbestimmung und betont die bedeutende Rolle der Personalvertretung im Prozess der Staatsmodernisierung. Für Liebel ist besonders die Einbeziehung der Mitarbeitenden ein wichtiger Grundpfeiler für die die Verwaltung von morgen: „Staatsmodernisierung gelingt nur mit den Beschäftigten, nicht gegen sie. Wir brauchen mehr Beteiligung, bessere Ausstattung und funktionierende IT – keine Reformen auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen.“ Außerdem fordert er moderne und

Vera, Effizienz-Queen Die größte und glänzendste Büroklammer denkt voraus, hat immer einen Plan – meistens sogar mehrere –und verliert sich manchmal im Perfektionismus.

Alex, Rebell mit Menschenverstand

Der Pragmatiker ist klein, clever und immer bereit, Regeln ein wenig flexibel auszulegen, wenn sie dem Fortschritt im Weg stehen.

BürokratEASY

Klara, Madame Regeltreu Die traditionsbewusste Büroklammer liebt Regeln, Fristen, Formulare, klare Dienstwege und den guten alten Stempel.

Charly, Guter Geist der Bürokratiebefreiung

Niemand hat ihn je gesehen, doch seine Präsenz ist überall spürbar. Er flüstert den Klammern geheime Tipps zu.

flexible Arbeitsbedingungen und echte Entwicklungsperspektiven.

Ein Recht für alle Schmitt hebt drei weitere Aspekte hervor: stärkerer Rückhalt durch die Politik, besseren Schutz vor Übergriffen und den Rückbau von Bürokratie – auch im Beamtenrecht. Er kritisiert, dass Beamte überall die gleichen Aufgaben erledigten, beamtenrechtliche Sachverhalte aber 17-fach geregelt würden. Bei der Besoldung sei ein Wettbewerb entstanden – nach dem Motto: „Welcher Rechtskreis kann die verfassungswidrige Unteralimentation seiner Beamten am geschicktesten verschleiern?“ Der Polizeioberrat a. D. spricht sich daher eindringlich gegen weitere Flexibilisierungen und für die sukzessive und mühevolle Rückkehr zu einem einheitlichen Beamtenrecht aus.

Milanie Kreutz betont: In Zeiten, in denen die AfD auf dem Vormarsch ist, sind deutliche politische Lösungen gefragt, nicht juristische. Zudem findet sie, Schulungen zum richtigen Umgang mit Extremismus müssten nicht nur Teil der Ausbildung sein, sondern in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. Foto: BS/Andreas Pein

Liebel tritt ebenfalls für ein modernes, einheitliches Beamtenrecht mit verbindlichen Standards für Besoldung, Versorgung und Laufbahnen ein. Er betont aber, dass gewisse Spielräume notwendig seien, um auf regionale und organisatorische Besonderheiten einzugehen. Einheitlichkeit und Gestaltungsspielraum schlössen sich nicht gegenseitig aus, sondern seien die Basis für eine gerechte, zukunftsfähige Verwaltung. Kreutz stellt sich ebenfalls hinter einheitliche Regelungen im Beamtenrecht – gegen den Wettbewerb und für faire Arbeitsbedingungen. Mit Blick auf die Zusammenarbeit der föderalen Ebenen fordert sie einen Abbau von Zuständigkeitsüberschneidungen, eine ehrliche Aufgabenkritik, um Arbeitsbereiche sinnvoll einer Ebene zuzuordnen, und die stärkere Einbeziehung

Thomas Liebel ist überzeugt: Wer dem Staat dient, muss für dessen Werte einstehen. Die Verwaltung brauche daher klare Maßstäbe bei Auswahl, Fortbildung und Disziplinarrecht. Wertevermittlung, Demokratietraining und konsequentes Handeln bei nachweislichem Fehlverhalten seien entscheidend. Foto: BS/Marco Urban

von Ländern und Kommunen. Beispielsweise könne der Bund digitale Dienstleistungen anbieten und den Kommunen zur Verfügung stellen, damit diese sie nicht selbst erstellen und anbieten müssten. Der DBB müsse bei diesen Themen, aber auch darüber hinaus, von der Politik stärker als aktiver Gesprächspartner wahrgenommen werden. In seinen Reihen finde Politik die Expertinnen und Experten des Öffentlichen Dienstes.

Eine besondere Wahl Wer die vakante Leitungsposition übernimmt und damit die Nachfolge des im Mai verstorbenen Waldemar Dombrowski antritt, darüber stimmen im Dezember die 140 Mitglieder des DBB-Hauptvorstands ab. Eines ist schon jetzt klar: Diese Wahl ist ein Novum. Nach über 100 Jahren Gewerkschaftsgeschichte kandidiert mit Kreutz erstmals eine Frau für eine Spitzenposition im DBB. Ein längst überfälliger Schritt.

Bei einem Wahlsieg könnte sie somit DBB-Geschichte schreiben und Türöffnerin für andere Frauen werden. Sie möchte den bislang geläufigen Weg vom ehrenamtlichen zum hauptamtlichen Mitglied in der Bundesleitung gehen.

Heini Schmitt stellt klar: Nach geltendem Dienstrecht können Beamte, die extremistische Ziele verfolgen, nach Einzelfallprüfung durch Gerichtsentscheidung aus dem Dienst entfernt werden. Aus- und Fortbildungen, Jahresgespräche und Belehrungen müssten zur Sensibilsierung genutzt werden. Foto: BS/DBB Hessen

2025 – Deutschland hat sich im Bürokratiedschungel verfangen. Ganz Deutschland? Nein, in einem kleinen, unauffälligen Büro kämpfen drei ungewöhnliche Helden für eine Verwaltung, die Zukunft hat:

Klara bei ihrer Lieblingsbeschäftigung

Es ist spät geworden...Charly

*Bundesreisekostengesetz

Am nächsten Morgen

Ausbau der Erneuerbaren

(BS/sr) Deutschland will seine Energie zu großen Teilen aus erneuerbaren Quellen beziehen. Der Umbau schreitet stetig voran. Bund und Länder fördern fleißig. So hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Kostenübernahme zum EEG dieses Jahr bereits 11,8 Milliarden Euro (Stand 01.10.) bereitgestellt. Auch dank dieser Unterstützung geht der Ausbau des Netzes zügig voran. So nehmen die ausgeschriebenen Energiemengen kontinuierlich zu, doch es bleibt einiges zu tun, wenn Deutschland seine Ziele für 2030 noch erreichen will. Denn während Deutschland im Bereich der Solarenergie auf Kurs ist, herrscht im Bereich der Windenergie noch Flaute.

Treibende Kraft hinter gewaltigen Projekten mit teilweise 300 bis 500 MegaWatt (MW) Anschlussleistung sind überwiegend internationale Player. Microsoft will allein im Rheinischen Revier rund 3,2 Milliarden Euro investieren. Schwierige Zeiten für die öffentliche Hand, die für öffentliche vernetzte Dienste ebenfalls Rechenzentrumskapazität benötigt.

Abgesehen von ihren spezifischen Anforderungen – etwa Resilienz oder europäische Souveränität –soll die öffentliche Hand auch Effizienz und Nachhaltigkeit im Auge behalten. Das ist zu begrüßen. Der Leitfaden, den das Umweltbundesamt am 9. September 2025 mit dieser Zielrichtung vorgelegt hat, wird die Beschaffer in deutschen (Bundes-)Behörden vor gewaltige Herausforderungen stellen.

Rechtsrahmen

Rechenzentren verursachen – vor allem mit ihrem enormen Energiehunger – erhebliche Umweltwirkungen. Allein mit der Abwärme aus einem 300-MW-Rechenzentrum ließe sich theoretisch bequem eine Großstadt beheizen. Theoretisch, weil kaum ein modernes Hyperscaler-Rechenzentrum tatsächlich auf eine Infrastruktur trifft, die diese Wärme abnehmen könnte. Der deutsche Gesetzgeber hat in einem europäischen Alleingang mehrere Effizienzvorgaben formuliert. Unter anderem wird eine verbindliche Vorgabe für die Nutzung von Abwärme und ein Energieeffizienzfaktor definiert. Während die Vorgaben für die Abwärmenutzung Paragraf 11 Abs. 2 Nr. 2 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) praktisch bisher nur eine untergeordnete Rolle spielen, sind die Anforderungen an das Verhältnis von Anschluss- zu Rechenleistung (PUE) nicht nur in Europa, und soweit ersichtlich weltweit, bisher singulär und stellen die Betreiber vor erhebliche Herausforderungen. Der Leitfaden des Umweltbundesamts (UBA) zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Rechenzentren und Rechenzentrums-Dienstleistungen belässt es bei diesen gesetzlichen Anforderungen. Er verlangt im Kern, die Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren in allen bundes-

BStrenger als das Gesetz

Neuer Leitfaden des Umweltbundesamtes übersteigt Anforderungen

(BS/Dr. Gerhard Michael/Wiland Tresselt/Christina Frühe*) Die Zahl der Projekte für neue Rechenzentren in Deutschland explodiert. Getrieben von schier unstillbarer Nachfrage nach Speicher- und Rechenleistung für künstliche Intelligenz, Streaming und Cloudcomputing ist ein erbitterter Kampf um Standorte und Strom im Gange.

eigenen Haupt-Rechenzentren zu erfüllen.

Motivierung zur Übererfüllung

Um dieses Ziel zu erreichen, enthält der Leitfaden die Empfehlung, beim Bau neuer Rechenzentren, bei Co-Location, Hosting und Cloud Services / SaaS die Vorgaben des Leitfadens in den Vergabe- und Vertragsunterlagen der betreffenden Beschaffungsverfahren zu verankern. Der Leitfaden unterscheidet zwischen Ausschluss-, Bewertungs- und Ausführungskriterien.

In weiten Teilen deckt sich dies mit den gesetzlichen Vorgaben. Aber: bei Rechenzentren, die bis zum 30. Juni 2026 errichtet und in Betrieb genommen werden, sind die An-

forderungen an den PUE, die Abwärmenutzung und die Nutzung von erneuerbarer Energie strenger als im Energieeffizienzgesetz. Der Leitfaden ermuntert die Anwender noch, mittels Bewertungskriterien über seine Anforderungen hinauszugehen.

Der Leitfaden empfiehlt eine PUE von kleiner als 1,25 im Jahresmittel als Ausschlusskriterium. Nach dem EnEfG sind Rechenzentren, die vor Juli 2026 in Betrieb genommen werden, aber nur verpflichtet, ab Juli 2027 eine Energieverbrauchseffektivität von kleiner oder gleich 1,5 zu erreichen. Erst Juli 2030 verschärft das EnEfG die Anforderungen auf eine PUE von kleiner oder gleich 1,3 und für nach Ju-

li 2026 errichtete Rechenzentren auf kleiner oder gleich 1,2. Ob dies alles richtig ist, erscheint zweifelhaft. Schon 2023 hatte der Branchenverband Bitkom die geplante Verschärfung des PUE-Werts für neue Rechenzentren von 1,3 auf 1,2 als praktisch nicht erfüllbar kritisiert. Auch andere Branchenverbände, wie die GDA fordern eine Angleichung an die europäischen Standards.

Scheinkriterien

Selbst da, wo „nur“ die Überfüllung der geforderten Effizienz als Bewertungskriterium gilt, lauern vergaberechtliche Risiken: Gewertet und für die Auftragsvergabe berücksichtigt werden dürfen nur

nachprüfbare Qualitätsversprechen des Bieters. Die planerische Berechnung zum „Design-PUE“ dürfte zum Angebotswettbewerb aber in der Regel noch nicht vorliegen. Überhaupt darf der Auftraggeber nach dem vergaberechtlichen Wettbewerbsprinzip keine Bewertungskriterien festlegen, zu denen sich voraussehbar kein Wettbewerb entfalten wird, zum Beispiel weil die bewertete Übererfüllung von keinem Bieter angeboten wird. Derartige „Scheinkriterien“ können unter Umständen sogar eine Aufhebung der Ausschreibung nach sich ziehen. Als besonders kritisch dürften sich die Anforderungen zur Abwärmenutzung erweisen. Das EnEfG erlaubt Ausnahmen von den Vorgaben zur Abwärmenutzung und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass es regelmäßig gar nicht möglich ist, die vorgeschriebene Quote der Abwärmenutzung zu erreichen. Diese Ausnahme ist gegenwärtig zur Regel mutiert – Rechenzentren, welche die Werte nach Paragraf 11 Abs. 2 Nr. 2 EnEfG erreichen, existieren kaum. Ähnlich bei der Verwendung von erneuerbaren Energien: Das EnEfG verlangt ab Januar 2027 eine verbindliche Quote von 100 Prozent. Bereits diese Quote geht weiter als jeder andere Standard in der EU und wird von vielen in der Branche als unrealistisch eingeschätzt. Die Selbstverpflichtung im Climate Neutral Data Centre Pact (CNDCP) verlangt erst bis Ende 2030 ausschließlich kohlenstofffrei gewonnenen Strom zu verwenden. Auch wenn auf dem dynamischen Markt für Rechenzentren Prognosen schwierig sind. Klar ist, dass die Anforderungen des Leitfadens zur Abwärmenutzung und zum Einsatz erneuerbarer Energien das Angebot für Stellen des Bundes erheblich einschränken – wenn sie denn beachtet werden. Das gut gemeinte Papier wird so zum Beschaffungshindernis.

*Die Autoren dieses Gastbeitrages sind Rechtsanwälte bei Göhmann Rechtsanwälte

Den aktuellen Leitfaden des Umweltbundesamtes finden Sie unter: https://www.umweltbundesamt. de/publikationen/leitfaden-zur-umweltfreundlichen-oeffentlichen-36

isher sind für den Zuschlag bei Ausschreibungen vor allem die Kosten entscheidend. Das günstigste Angebot, welches die Forderungen der Ausschreibungen erfüllt, erhält den Zuschlag. Soziale und umwelttechnische Vorgaben bleiben hingegen weitestgehend unberücksichtigt, wenn auf Bundesebene etwas ausgeschrieben wird. Nach Aussage des Deutschen Gewerkschaftsbundes seien die Folgen deutlich. Nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten nach Tarifvertrag und würden somit im Schnitt 3.000 Euro weniger im Jahr verdienen. Etwas das die Bundesregierung mit dem neuen Tariftreuegesetz ändern möchte.

Angemessene Arbeitsbedingungen

Im Gesetzesentwurf heißt es konkret, dass trotz der Bemühungen die Tarifautonomie in Deutschland zu stärken, die Vergabe öffentlicher Aufträge Unternehmen bevorzugt, die nicht an Tarife gebunden sind. Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen, heißt es konkret. Um diesem Problem entgegenzuwirken, soll mit dem Bun-

Der Staat gegen Lohndumping

Bundestariftreuegesetz für besseres Vergaberecht

(BS/sr) Das Vergaberecht ist eines der komplexeren Themen, mit denen sich die Verwaltung beschäftigen muss. Doch neben vielen Forderungen, die diesem Bürokratiemonster die Zähne ziehen sollen, soll das Vergaberecht beim Einkauf von Dienstleistungen auch nachgeschärft werden.

destariftreuegesetz gewährleistet werden, dass Arbeitgeber ihren Angestellten bei der Erfüllung von öffentlichen Aufträgen tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Nach Aussage von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sollen diese neuen Bestimmungen dabei so Bürokratiearm wie möglich umgesetzt werden. Wilfried Oellers (CDU) erklärte, dass dazu gehöre, „dass der Staat zunächst einmal auf Informationen, die er schon hat, wie Beitragszahlungen zur Rentenversicherung, zurückgreift, bevor die Unternehmen Belege einreichen müssen“.

Scharfes Schwert, stumpfes Messer

Jedoch ist der Nutzen des Gesetzes umstritten. So schließe nach Aussage des Deutschen Gewerkschaftsbundes der Schwellenwert von 50.000 Euro, ab dem das Gesetz greifen soll, zu viele kleinere Aufträge – gerade im Handwerk und Mittelstand – aus. Auch Aus-

nahmen etwa für Bundeswehr, Sicherheitsbehörden oder von Lieferleistungen widersprächen dem Gesetzesziel. Gerade mit den anstehenden Milliarden-Investitionen der öffentlichen Hand in die

Infrastruktur sei das Gesetz ein wichtiger Pfeiler, der garantieren könne, dass die Modernisierung von Qualität geprägt sei. Auch aus der Opposition, mit Ausnahme der AfD-Fraktion, wurde angemahnt,

dass darauf geachtet werden müsse, dass das Gesetz nicht zum stumpfen Schwert verkomme.

Länder gehen voran Ein Trendsetter ist der Bund mit der Etablierung einer tarifverbundenen Vergabe nicht. Die meisten Bundesländer haben bereits eigene Gesetze, die auch die Berücksichtigung von anderen Kriterien als Kosten zulassen. Ähnliche Anpassungen auf europäischer Ebene sind noch nicht vorgenommen worden.

Der Tref fpunkt für öf fentliche Einkäufer, Vergaberechtler und -berater sowie Ver treter aus Wir tschaf t, Wissenschaf t, Politik und Verbänden

Aktuelle Informationen und Anmeldung Online unter: www.hamburger-vergabetag.de

Zwar sind Rechenzentren Meister im Energiekonsum, aber sie können auch einen Beitrag zur Gestaltung der Wärmeplanung leisten. Foto: BS/vchalup, stock.adobe.com

Einen Lösungsansatz hat BadenWürttemberg mit telli geschaffen. Dabei handelt es sich um einen speziell für den Einsatz in Schulen konzipierter Chatbot, der sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler in jeder Alters- und Klassenstufe unterstützen soll. Datenschutzkonform und in enger Zusammenarbeit mit Pädagoginnen und Pädagogen entwickelt, bietet die KI-basierte Anwendung maßgeschneiderte Funktionen für den Unterricht an deutschen Schulen. „Wir geben den Schulen damit ein Instrument an die Hand, das sie einerseits bei ihren täglichen Aufgaben entlastet, anderseits aber auch den datenschutzkonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unterricht ermöglicht. Damit gewährleisten wir den notwendigen Zugang zu einer wichtigen Technologie und den kritisch-konstruktiven Umgang damit im schulischen Lernumfeld“, erklärt Sandra Boser, Staatssekretärin im Kultusministerium BadenWürttemberg.

Eine Entlastung für Lehrkräfte ist es auf lange Sicht mit Sicherheit, jedoch schätzt die Bundesregierung den Einsatz von KI zunächst als Mehraufwand für die Beschäftigten ein. Denn „[f]ür einen didaktisch fundierten, mit KI-Anwendungen angereicherten Unterricht sind neben inhaltlichen und pädagogischen Kompetenzen zusätzlich die entsprechenden digitalen Kompetenzen nötig“, heißt es aus der Bundesregierung. Das ist auch dem Team hinter telli bewusst, denn das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) bietet bereits Einführungsveranstaltungen und Schulungen für den Chatbot an. Entwickelt wurde telli im

D as Ergebnis der aktuellen Steuerschätzung stelle eine „deutliche wachstumsbedingte Mehreinnahme" im Vergleich zur letzten Prognose vom Mai dieses Jahres.dar, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Die Prognose zeige, dass Bund, Länder und Gemeinden von einem besseren Wirtschaftswachstum profitierten. Ein Grund, sich zurückzulehnen, sei dies aber dennoch nicht. „Angesichts der Haushaltslücke, die ab 2027 klafft, schafft uns diese wachstumsbedingte Mehreinnahme nur eine geringe Entlastung“, so der Minister weiter.

3,6 Milliarden Euro mehr als erwartet

Nach der nun vorgelegten HerbstPrognose des Arbeitskreises Steuerschätzung sind im Zeitraum von 2025 bis 2029 insgesamt 3,6 Milliarden Euro mehr Einnahmen zu erwarten als noch im Frühjahr prognostiziert wurden. Damit liegen die Steuereinnahmen im Durch-

Telli me more

Neuer Chatbot eigens für Schulen

(BS/Scarlett Lüsser) Anwendungen wie ChatGPT und Gemini sind aus unserem Alltag kaum noch wegzudenken. Und gerade findige Schüler lassen sich gerne von den KI-gestützten Helfern Arbeit abnehmen. Zum Problem wird dies, wenn damit unreflektiert gearbeitet und z. B. Fehler übernommen werden oder wenn die KI-Tools nur als Abkürzung dienen.

Rahmen des länderübergreifenden Digitalpakt-Projekts AIS (Adaptives Intelligentes System) vom Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU). Deshalb ist das Programm so konzipiert, dass es den Bedürfnissen der einzelnen Bundesländer angepasst werden kann und eine Nachnutzung somit möglich ist. Der Chatbot bietet in seiner Startversion lediglich vier Funktionen, diese sollen aber anhand des Nutzendenfeedbacks

schrittweise angepasst und erweitert werden, heißt es aus dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.

Möglichkeiten und Funktionen

Die Grundfeatures, die telli bereits mitbringt, sind eine Chatfunktion, ein Dialogpartner, Lernszenarios und eine Assistentenfunktion. Lehrende können den Bot für die Unterrichtsvorbereitung, z. B. von Arbeitsblättern, nutzen oder ganze

Foto: BS/RDNE Stock project, pexels.com

Lernszenarios vorbereiten, die dann im Unterricht von den Schülern auf eigenen Endgeräten oder auf einem gemeinsamen Bildschirm durchgegangen werden. Mit der Dialogpartner-Funktion können historische (also bereits verstorbene) oder fiktive Personen und Charaktere simuliert werden, sodass die Schüler mit ihnen interagieren können. Bei der Arbeit mit telli können Lehrkräfte aus verschiedenen LLMs auswählen, je nachdem, welche Rechen-

Spardruck trotz Steuerplus

Arbeitskreis Steuerschätzung legt Herbstprognose vor

(BS/Anne Mareile Moschinski) Das Bundesfinanzministerium rechnet bis 2029 mit 33,6 Milliarden Euro zusätzlichen

Steuereinnahmen: Damit übertrifft das Ergebnis der aktuellen Steuerschätzung die letzte Prognose aus dem Frühjahr. Laut BMF seien die Zahlen zwar ermutigend, doch der Konsolidierungsdruck im Bundeshaushalt sei nach wie vor hoch.

schnitt um einen mittleren einstelligen Milliardenbetrag höher als angenommen. Für dieses Jahr wird mit Einnahmen in Höhe von 990,7 Milliarden Euro gerechnet, im Mai war der Arbeitskreis Steuerschätzung hingegen von 980 Milliarden Euro ausgegangen.

Die Mehreinnahmen seien laut Klingbeil unter anderem auf das schwarz-rote Wachstumspaket zurückzuführen, das beispielsweise bessere Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen enthält.

Mit Blick auf den gesamten Zeitraum bis 2029 kann der Bund allerdings nicht mit mehr Einnahmen rechnen. So halten sich die etwas höheren Einnahmen in den Jahren 2025 bis 2027 die Waa-

ge mit den erwarteten Mindereinnahmen für die Jahre 2028 und 2029. Der Konsolidierungsdruck im Haushalt bleibe also weiter hoch, so Klingbeil. „Wir werden mit Blick auf die Haushaltslücken ab 2027 weiterhin einen strikten Konsolidierungskurs fahren: Alle Ministerien bleiben gefordert, Einsparungen vorzunehmen", sagte er. Nach wie vor sei die wirtschaftliche Stimmung im Land vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine geprägt.

Wachstumsstärke zurückbringen

Insgesamt gewichteten die Steuerschätzer die Risiken nun stärker als zunächst angenommen. So zeigten sie sich insbesondere bei

der Entwicklung der Umsatzsteuer pessimistisch. Allein dadurch fiel die Steuerschätzung um einen zweistelligen Milliardenbetrag niedriger aus, als zunächst aus Regierungs- und Schätzerkreisen verlautet war. Auch bei der Lohnsteuer waren die Schätzer eher zurückhaltend.

Durch die Steuersenkung schlugen die Steuermindereinnahmen stärker zu Buche.

Allerdings zeigten aus Sicht des Arbeitskreises die Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Stärkung der Wirtschaft bereits auf den Weg gebracht hat, erste Wirkungen, darunter das Investitionssofortprogramm, der Bau-Turbo oder das Standortfördergesetz. „Wir sind

leistung benötigt wird. Auch können konkrete Datenquellen, z. B. in PDF-Form, hochgeladen oder Internetquellen für die Schüler in telli eingespeist werden. Auf diese Weise kann nachvollzogen werden, woher der Bot seine Informationen bezieht. Zusätzlich können bei der Erstellung bspw. von Lernszenarien auch die Klassenstufe und das Fach ausgewählt werden, sodass das Szenario entsprechend darauf zugeschnitten ist. Auf diese Weise kann der Chatbot nicht nur bei der Vermittlung des Unterrichtsstoffs helfen, sondern auch einen reflektierten Umgang mit diesem und ähnlichen Programmen vermitteln. Damit das nutzende Schulpersonal eine Vorstellung von den Möglichkeiten der Anwendung bekommt, gibt es bereits Hinweise und Materialien für die Arbeit mit telli. Ein Beispiel ist für den Einsatz im Unterricht gedacht, um medienpädagogische Reflexion ins Klassenzimmer zu bringen. Hierfür wird ein Prompt wie „Erstelle ein Bild von einem typischen deutschen Schulkind“ gewählt. Das daraus generierte Bild kann im Klassenverband besprochen werden: Welche Merkmale fallen auf, welche decken sich mit der Lebenswirklichkeit der Kinder und ihrer Schule, welche nicht? Was kann aus den daraus erarbeiten Erkenntnissen für den Umgang mit KI-generierten Bildern abgeleitet werden? Durch die Einbindung des Tools in die digitale Bildungsplattform SCHULE@BW, die vom baden-württembergischen Kultusministerium zur Verfügung gestellt wird, sind hier durch ein einmaliges Anmelden alle bisherigen Werkzeuge für den digital unterstützen Unterricht zusammengeführt.

daher zuversichtlich“, erklärte Klingbeil, „dass es gelingt, unsere Wachstumsstärke zurückzubringen“.

„Alle Ministerien bleiben gefordert, Einsparungen vorzunehmen.“

Lars Klingbeil, Bundesfinanzminister

Dem Arbeitskreis Steuerschätzung gehören neben dem Bundesfinanzministerium auch die Finanzministerien der Länder, Vertreter der Bundesbank sowie mehrerer großer Wirtschaftsforschungsinstitute an.Turnusgemäß werden im Mai und Oktober die Steuereinnahmen für das laufende Jahr sowie für bis zu fünf Folgejahre geschätzt.

Tag der Beteiligungsverwaltung 2026 24.–25. Februar 2026

Vom passiven Verwalten zum aktiven Steuern DER Treffpunkt für das Beteiligungsmanagement, öffentliche Unternehmen, Politik und Aufsichtsrat

Schülerinnen und Schüler können beim Umgang mit KI besonders kreativ sein. Aber der Umgang birgt auch Risiken für sie.

Erst Ende September ging an der Raststätte Lipperland Süd an der A2 die erste Megawatt-Ladestation (MCS) für batterieelektrische Lkws im öffentlichen Raum in Deutschland in Betrieb. Mit dieser Ladestation wird im Rahmen des Forschungsprojekts Hochleistungsladen im Lkw-Fernverkehr (HoLa) erstmals praktisch erprobt. Parlamentarischer Staatssekretär Christian Hirte, Bundesministerium für Verkehr (BMV), erklärte, dass dies eine der Schlüsseltechnologien für einen klimafreundlichen Güterverkehr sei.

Zurzeit gibt es in Deutschland 133.931 Normalladepunkte und 43.443 Schnellladepunkte, ein deutliches Plus im Vergleich zum Jahr 2021, wo es noch knappe 50.000 Ladepunkte gab. Dennoch gilt es, die Zahlen noch deutlich weiter zu steigern. Die Nationale Leitstelle für Ladeinfrastruktur hat verschiedene Szenarien entwickelt, wie Deutschland die Ladeinfrastruktur in ihrem Markthochlauf ausbauen könnte. Für eine hohe öffentlichen Verfügbarkeit an Ladeplätzen müssten dennoch 2030 mehr als 380.000 Ladeplätze zur Verfügung stehen. Beinahe doppelt so viele, wie zum aktuellen Zeitpunkt.

Ein Masterplan 2030 Dabei helfen, dieses Ziel zu erreichen, könnte der vom BMV vorgestellte „Masterplan Ladeinfrastruktur“. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder erklärte: „Wer laden will, muss laden können! Dieses Ziel erreichen wir nur gemeinsam – mit den Ländern und Kommunen, den Unternehmen und Investoren und mit der Aufgeschlossenheit der Bürgerinnen und Bürger.“ Insgesamt umfasst der Entwurf dabei 40 Maßnahmen in fünf zentralen Handlungsfeldern.

Die ‚Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz‘, wie sie genau heißt – bereitet die Grundinstandsetzung ihres Bibliotheksgebäudes am Potsdamer Platz vor. Dafür muss das Gebäude geräumt werden. Generaldirektor Achim Bonte geht von einer Sanierungsdauer von zehn bis zwölf Jahren aus: „Während dieser Zeit verlieren wir bis zu 70.000 Quadratmeter Nutzfläche.“ Dabei handelt es sich um Arbeitsplätze, aber auch um Stellfläche, etwa für Bücher. Diese müssen übergangsweise untergebracht werden und nun sucht die Bibliothek hier und da je ein paar hundert Quadratmeter zusammen. Die Stabi, wie sie in Berlin abgekürzt wird, verfügt über mehrere Gebäude, im Speichermagazin Berlin-Friedrichshagen, wo in vier Kellerräumen ihre Zettelkataloge aufbewahrt werden. Diese wurden längst digitalisiert und sollen nun weichen, um Platz zu schaffen.

Bibliothekswesen im Wandel Wohl jede Bibliothek hatte früher einen Zettelkasten; heute nutzt man elektronische Kataloge. Manche Bibliotheken makulieren daraufhin die Zettelkästen, andere nicht. Martina Lüll, Stellvertretende Direktorin der Württembergischen Landesbibliothek (WLB), erklärt, dass die WLB schon im Jahr 2003 ihren Zettelkatalog von etwa 2,7 Millionen Katalogkarten gescannt und den gesamten Bestand der Bibliothek in den Verbundkatalog eingegeben habe. Damit seien sämtliche Informationen aus dem Zettelkatalog online verfügbar. Der Zettelkatalog sei in ein Außenmagazin verlagert und „entsorgt“, worden. Den „gewonnenen Platz haben wir für dringend benötigte weitere

Ladebalken in Deutschland

len dafür bereits bis 2030 erreicht sein. Doch für einen klimafreundlicheren Verkehr bedarf es auch der entsprechenden Lade- und Tankinfrastruktur für batterieelektrisch und mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge. Aber während vor einigen Jahren die Abdeckung mit Ladepunkten in weiten Teilen Deutschlands noch zu wünschen übrig ließ, gibt es mittlerweile

Noch gibt es deutschlandweit größere Unterschiede bzgl. der guten Verfügbarkeit von Ladepunkten. Aber Pläne für den Ausbau sind auch abseits des neuen Masterplans gesetzt, so auch in Berlin. Schwerpunkte setzen

Dort hat man mit 3.300 Ladepunkten im öffentlichen Raum bereits einen großen Schritt für eine klimafreundliche Mobilität getan, ein weiterer Ausbau ist geplant. Dabei wird ein Schwerpunkt auf ein verbessertes Angebot für Mieterinnen und Mieter gelegt, schließlich wohnen 85 Prozent der Berlinerinnen und Berliner zur Miete. Aus diesem Grund fördert die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe im Rahmen des Förderprogramms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ seit Juli 2025 Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften, die öffentlich zugängliche Wallboxen und Ladesäulen aufbauen. Zudem werden bis Ende 2025 an fünf Standorten auf landeseigenen Liegenschaften öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten für Mitarbeitende, Gäste und Anwohnende geschaffen. Hierfür arbeiten die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, die Berliner Immobilienmanagement GmbH und die Berliner Stadtwerke eng zusammen.

menhang nötigen Netzausbaus für regionale Versorger vereinfachen, durch eine engere Zusammenarbeit rium für wurf geht nun jedoch zunächst innen Fachresorts und Verbänden, sion des Masterplan einbauen zu

Quantensprung im Leseservice

Eine Zeitenwende im Bibliothekswesen

(BS/Ulrike Heitmüller) Bis Ende 2026 will die Berliner Staatsbibliothek ihre Zettelkataloge makulieren. Der Anlass für diese Entscheidung, die aktuell kritisiert wird, ist der Bedarf an Flächen. Hinter den Plänen steht jedoch ein grundlegender Wandel im Bibliothekswesen.

pe von etwa zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus sechs besonders betroffenen Abteilungen und bat sie um Vorschläge für das Umgehen mit dem Zettelkatalog. Die Arbeitsgruppe sprach sich mehrheitlich für den Erhalt der Zettelkataloge aus und danach entzündete sich der Streit.

So wurde kritisiert, dass auf den Karteikarten eben nicht nur Titeldaten, sondern auch viele Informationen verzeichnet seien, die beim Abschreiben nicht in den elektronischen Katalog aufgenommen worden seien.

ren gehe man ihren Spuren nach, aber auch dafür benötige man den Zettelkatalog nicht: „Provenienzforschung läuft vielfach so ab, dass Sie die Buchdeckel aufschlagen und schauen, ist da ein Stempel drin, ein Ex Libris, oder sonst ein Besitzvermerk, der uns auf eine Fährte führen kann.“ Zudem gebe es Erwerbungsakten, die AccessionsJournale, den alten Sachkatalog. „Ich sage: Ja, es ist möglich, dass in einer von tausenden verfilmten Karten vielleicht eine Bleistiftnotiz nicht lesbar ist. Aber da muss ich nach dem Gebot maximaler Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in öffentlichen Einrichtungen eben Aufwand und Ertrag abwägen.“

Bei den Zettelkästen geht es auch um die zentrale Frage, wann Dinge historisch relevant sind und wie viel historische Relevanz durch Digitalisierung erhalten werden kann. Foto: BS/LisaJasminAdams, www.pixabay.com

Leseplätze und die Erweiterung der Ausleihe genutzt“. Für die WLB ein „Quantensprung im Leserservice“, weil man seit 2004 „jederzeit und von überall auf der Welt, im Katalog recherchieren“ könne, statt jedes Mal in die Bibliothek fahren zu müssen.

In Hamburg seien die historischen Zettelkataloge der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky (SUB) im Krieg zerstört worden, so Konstantin Ulmer von der SUB. Ein Zettelkatalog wurde digitalisiert, die Inhalte in die Datenbank des Online-Kataloges überführt, die Karten nach einer Qualitätskontrolle makuliert. Die Österreichische Nationalbibliothek wiederum, so Elke Koch, Leiterin Kommunikation und Marketing,

bewahre ihre Katalogkästen (Nomi nalkatalog) – 97 Katalogschränketrotz vollständiger Digitalisierung in Depots auf. Allerdings stellen diese keine Primärquelle dar. „Das sind die Einlaufbücher (Zuwachsbücher), die alle relevanten Informationen zu einem Werk, wie Art der Erwerbung, Provenienz, Fachreferat etc. umfassen.“ Die Katalogkästen „können nach Voranmeldung benützt werden. Eine solche Benützungsanfrage ist in den letzten zehn Jahren weder durch Mitarbeitende noch durch Leserinnen und Leser herangetragen worden.“

Der Entscheidungsprozess und die Argumente Bonte beauftragte im August vergangenen Jahres eine Arbeitsgrup-

Bonte argumentiert dagegen: Die Arbeitsgruppe habe aus seiner Sicht nicht realisierbare Vorschläge gemacht, „die alle nicht vorhandenes Geld oder sehr viel Personalaufwand gekostet hätten“ – zum Beispiel, alle Kataloge noch einmal zu scannen. Dabei habe man inzwischen mehrere Replikate dieser Zettelkataloge.

Vor allem: „Ich glaube, dass der behauptete Nutzwert nicht in hinreichendem Maße vorhanden ist. Bisher hat er sich empirisch zumindest nicht nachweisen lassen.

Auch ein realistisches Forschungsdesign zur Gewinnung des informationellen Restwerts ist bislang nicht bekannt geworden.“ Von den zwölf Millionen Büchern seien welche zu Zeiten der NS-Diktatur und zu DDR-Zeiten erworben worden, „die nicht rechtmäßig ins Haus gekommen sind“. Seit vielen Jah-

In die Bibliothek der Zukunft Für Anfang Februar kündigt Bonte ein wissenschaftliches Symposium an, in dem die Positionen, Forschungsfragen und -methoden in diesem Zusammenhang benannt werden können.

Die wissenschaftliche Informationsinfrastruktur ändere sich dramatisch und damit auch die Rolle der Bibliotheken, sagt er. In der Zukunft brauche man vor allem große Rechenleistungen, weil immer mehr Wissen prozessiert und digital vorgehalten werden müsse.

Der Zettelkatalog scheint demgegenüber fast eine Kleinigkeit: „Ich verstehe die Empörung, aber wir haben noch ganz anders dimensionierte Herausforderungen, nämlich wie man einen Betrieb legitimiert und am Laufen hält, der jedes Jahr 80 Millionen Euro Personal- und Sachkosten erfordert und jetzt für die Grundinstandsetzung des Hauses Potsdamer Straße einen dreistelligen Millionenbetrag erhalten möchte.“

E-Ladestationen garantieren Autofahrern in der Innenstadt auch meistens einen Parkplatz.
Foto: BS/Mohamed B. ,pexels.com

Personen des BALM

Beauftragte

Beauftragter für den Haushalt: RDir Manuel Bodeux

Schwerbehindertenvertretungen

Gesamtvertrauensperson: Christina Liebetrau

Beauftragter für den Datenschutz: RDir Burkhard Raaf

Beauftragter für den Geheimschutz und Beauftragter für Sabotageschutz: RDir Dominik Franzen

Beauftragte für Korruptionsprävention: RDir’in Doris Ludwig-Schreiber

BCM-Beauftragter: RAR Markus Weber

Gleichstellungsbeauftragte: Carmen Kuschy

Informationssicherheitsbeauftragter: N.N.

Beauftragte für den Arbeitsschutz: ROAR’in Dana Albrecht Fachkraft für Arbeitssicherheit: Till Eckardt

Inklusionsbeauftragte: ROAR’in Silvia Jockwer

Umweltmanagementbeauftragter: N.N.

Nachhaltigkeitsbeauftragter: N.N.

Bundesamt für Logistik und Mobilität

Vertrauensperson

Zentrale: ORR Ralph Stadermann Personalvertretungen

Gesamtpersonalrat: Vorsitzender Alexander Haimerl Personalrat Zentrale: Vorsitzender RA Alexander Wehner

DLZ

Außenstelle Bremen RAFr Anette Reinéry

Präsident

Hoffmann

Bundesamt für Logistik und Mobilität Werderstraße 34 50672 Köln Postfach: 19 01 80, 50498 Köln Telefon: 0221/5776-0 Fax: 0221/5776-1777 E-Mail: poststelle@balm.bund.de Homepage: www.balm.bund.de

Vizepräsidentin APr’in Antje Keunecke -2000 Z Zentrale Dienste* APr’in Antje Keunecke -2000 G Grundsatz APr Gerhard Hubbeling -3000 V Verkehrswirtschaft APr Arne Kuhlmann -4000 F Förderprogramme APr Kai Assing -5000 K Kontrollen** LRDir’in Bianca Kniesel -6000 A Ahndung*** APr Bernhard Holm -7000

Außenstelle Dresden RDir’in Bettina Spies

Owi-Verfahren

GüKG

Dienstleistungs- zentrum Reisestelle im GB des BMV Arne Bleines -2800 St Stab Leitung LRDir’in Elodie Hoffmann -1100 St01 Koordinierung & Kommunikation Josefin Beekes -1180 St02 Strategisches Controlling & Compliance Laura Döring -1170 St03 Informations- sicherheit, BCM, Geheimund Sabotageschutz N.N. St04

Außenstelle Erfurt RDir Ronny Herok Außenstelle Hannover LRDir’in Marianne Heesing (Koordinatorin der Außenstellen)

Außenstelle Kiel ORR’in Sarah Franke Außenstelle Mainz N.N. Außenstelle München RDir’in Reinhild Kraus-Weigand Außenstelle Münster RDir Michael Abker Außenstelle Saarbrücken ORR Heribert Schmitt

Außenstelle Schwerin RDir Arend Schäfer

Außenstelle Stuttgart RDir’in Juliane Steudel

RDir Tim Segger -7100 A2

Owi-Verfahren

BFStrMG

RDir Oliver Krems -7200 A3 Betriebskontrollen

RDir’in Anne Konrad -6300 K4 Kontrolltechnik Jörg Uhlenbrock -6400 A1

RDir’in Linda Dissen -7300 A4 Servicestelle Ahndung

RDir’in Ljiljana Lisica -7400

RDir’in Maren Gläser -6100 K2 Rechtsanwendung

RDir’in Lisa Hartzheim -6200 K3 Einsatz

RDir Bastian Bindels -5300 F4 Nachhaltige Mobilitätsentwicklung Daniela Hannemann -5400 F5 Mobilitätsforum Bund RDir Roman Willweber -5500 K1 Grundsatz, Transformation

F1 Grundsatz, Verfahrensbearbeitung

V1 Marktbeobachtung

ORR’in Christine Letschert -5100 F2 Qualitätsmanagement, Rechtsbehelfe

RDir Michael Gierke -4100 V2 Statistik TRR Claus Goebels -4200 V3 Marktzugang, Luftverkehr

Rechtsentwicklung, Auftragnehmer- management

G1

Z1 Haushalt RDir Manuel Bodeux -2100

RDir Dr. Reimar Benkendorff -3100 G2 Justiziariat

Z2 Organisation & Verwaltungs- modernisierung

RDir’in Nina Wolf -5200 F3 Mautharmonisierung und Verkehrssicherheit

RDir’in Nayat El Abdellaoui -4300

RDir’in Doris Ludwig-Schreiber -3200 G3 Anbieterprüfung und Vergütung

RDir’in Jana Mäling -2200 Z3 Personalund Stellenwirtschaft, Beurteilungswesen

RDir Martin Breyer -3300 G4 Europäischer Elektronischer Mautdienst (EEMD) RDir Lars Brand -3400

RDir’in Hannah Giesen -2300 Z4 Personalverwaltung, Ausund Fortbildung und Soziales RDir’in Alexa Meurer -2400 Z5 Innerer Dienst N.N. -2500 Z6 Informationsund Kommunikations- technik

Krisen- management & Zivile Notfallvorsorge RDir Dominik Franzen -1130

ROAR Nils-Gero Vogelsang -2600

Die Lage ist dramatisch: Die Bevölkerungszahl wächst, doch der Wohnungsbau hält nicht schritt. Wurden vor vier Jahren noch rund 300.000 neue Wohnungen pro Jahr errichtet, sollen es im nächsten Jahr möglicherweise nur noch 200.000 sein. Davon zumindest geht der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) aus. Um etwas dagegen zu unternehmen und die Bautätigkeit anzukurbeln, haben Bundestag und Bundesrat vor Kurzem den Bau-Turbo beschlossen. Vor allem vonseiten der Städte und Gemeinden sind die Erwartungen hoch.

Aufstocken von Einkaufsmärkten und Bauen in zweiter Reihe

„Aus Sicht des Landes Bremen ist dieses Gesetz ein deutliches und richtiges Signal für mehr Dynamik im Wohnungsbau“, erklärte die Bremer Bausenatorin Özlam Ünsal (SPD) in der Sitzung des Bundesrates. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) betonte vor den Ländervertretern: „Wir brauchen in Deutschland dringend und vor allem schnell viele neue Wohnungen.“ Das Gesetz schaffe Möglichkeiten, „aber umgesetzt und mit Leben gefüllt werden muss es konkret vor Ort“, so die Ministerin weiter.

Durch die Einfügung eines neuen Paragrafen 246e in das Baugesetzbuch soll die Schaffung von Wohnraum künftig deutlich beschleunigt werden. Zudem ist den Kommunen für einen Zeitraum von fünf Jahren ein Abweichen von den geltenden Bauvorschriften erlaubt. Nicht mehr notwendig ist dadurch das zeitraubende Aufstellen oder Ändern von Bebauungsplänen, zusätzlich sind Bauten in zweiter Reihe sowie die Aufstockung von Einkaufsmärkten möglich. Dabei ist der Bau-Turbo nicht nur auf Wohngebäude beschränkt.

Aufschwung für den Wohnungsbau

Kritik an neuem Gesetz

(BS/Hans-Jürgen Leersch) Die Politik setzt große Erwartungen in den vor Kurzem verabschiedeten Bau-Turbo. Experten befürchten derweil eine Zersiedelung des Wohnungsbaus, die Opposition spricht von einer „Mogelpackung“.

Die Erwartungen der Kommunen an den Bau-Turbo sind hoch, Kritiker fürchten steigende Mieten und ein Ausfransen der Städte.

Auch Kitas, Schulen und Ärztehäuser sollen mit dem neuen Gesetz schneller errichtet werden, sodass aus neuen Quartieren lebendige Stadtviertel werden und sogenannte Schlafstädte ohne Infrastruktur verhindert werden. Der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, lobte den BauTurbo als „Quantensprung für die Kommunen“ und starkes sowie wirkungsvolles Instrument.

Freiwillige Umsetzung des BauTurbos Bauanträge gelten künftig als genehmigt, wenn die Kommune nicht binnen drei Monaten ablehnt. Hier hatte die Regierung zunächst eine Frist von zwei Monaten vorgesehen, nach Hinweisen von Sachverstän-

Rechtswidrige Geldflüsse

Europäischer Rechnungshof veröffentlicht Jahresbericht (BS/amm) Beim Einsatz von EU-Geldern gibt es zahlreiche Regelverstöße: Sechs Milliarden Euro wurden im vergangenen Jahr rechtswidrig aus dem Haushalt der Europäischen Union ausgegeben.

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) kommt in seinem neuen Kontrollbericht zu dem Ergebnis, dass im vergangenen Haushaltsjahr geschätzte sechs Milliarden Euro rechtswidrig aus dem EUHaushalt geflossen sind. Dies entspricht einer Fehlerquote von 3,6 Prozent. Im Vorjahr lag sie mit 5,6 Prozent auf dem höchsten Stand seit Jahren. Auch in Deutschland überstiegen Förderungen mit EUGeldern die erlaubten Grenzen. Viele Regelverstöße bestanden darin, dass Gelder in nicht förderfähige Projekte flossen oder nicht erstattungsfähige Kosten erstattet wurden.

„Die

geschätzte Fehlerquote ist kein Maß für Betrug oder Verschwendung.“

Auszug aus dem Kontrollbericht des EuRH

Als ein häufiger Fehlergrund wurden auch Verstöße gegen die Vergabevorschriften bei öffentlichen Aufträgen genannt. In einem der in Deutschland ermittelten Fälle überschritten die gewährten Bei-

hilfen die zulässige Beihilfeintensität, Details wurden in dem Bericht aus Datenschutzgründen nicht genannt.

Schuldenstand von 900 Milliarden Euro bis 2027 Insgesamt sei die hohe Fehlerquote vor allem durch fehlerhafte Zahlungen bei den Ausgaben von EU-Strukturfördermitteln zustande gekommen. Diese sollen wirtschaftlich schwach entwickelte Regionen in der EU unterstützen. Die geschätzte Fehlerquote stelle laut Rechnungshof allerdings „kein Maß für Betrug, Ineffizienz oder Verschwendung“ dar, sondern sei eine Schätzung der Beträge, die nicht im Einklang mit EU-Bestimmungen und nationalen Vorschriften verwendet wurden. Nur bei 19 Fällen vermuteten die Prüfer Betrug und meldeten diese den zuständigen EU-Behörden. Grundsätzlich warnten die Prüfer, dass die Aufnahme von Schulden ein erhöhtes Risiko für den EUHaushalt darstelle. Der wachsenden Belastung durch Kreditverpflichtungen müsse Rechnung getragen werden, um die Tragfähigkeit künftiger EU-Etats zu gewährleisten. Bis 2027 könnten die Schulden der EU nach Schätzungen des Europäischen Rechnungshofs auf mehr als 900 Milliarden Euro ansteigen – fast zehnmal so viel wie vor Start des Corona-Aufbaufonds im Jahr 2020.

digen in der öffentlichen Anhörung zu dem Entwurf wurde diese Frist jedoch verlängert. Das kommt vor allem kleinen Kommunen entgegen, in denen die Sitzungen der Gemeinde- und Stadträte nicht so häufig stattfinden. Einen Zwang zur Anwendung des Turbos gibt es nicht. Städte und Gemeinden müssen ihn ausdrücklich einführen; tun sie es nicht, bleibt es bei den bisherigen Verfahren.

Einfacher werden soll in Zukunft vor allem der Bau von Wohnungen im Außenbereich. So soll beispielsweise durch Änderung von Lärmschutzvorschriften mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbebetrieben möglich werden. Um fünf Jahre verlängert wird der Schutz von Mietwohnungen vor

Umwandlungen in Eigentumswohnungen in Gebieten mit einem besonders angespannten Mietmarkt. Bundesbauministerin Hubertz unterstrich: Bisher habe eine Bauplanung bis zu fünf Jahre in Anspruch genommen, nun könne einem Bauvorhaben binnen drei Monaten zugestimmt werden. In der Fachwelt ist die Begeisterung derweil nicht so groß. Zwar begrüßte in der Bundestags-Anhörung die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (BVkom) die im Gesetz formulierten Ziele. Allerdings müssten auch weitere Ursachen für den Rückgang der Bautätigkeit angegangen werden, wie gestiegene Bau- und Finanzierungskosten, Fachkräftemangel und Materialknappheit. Das betonten auch die Vertreter der Wirtschaft. Dirk Salewski vom Bundesverband der Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) erklärte etwa, man brauche viele Instrumente, um den Wohnungsbau „wieder zum Leben zu erwecken“. Planer und Oppositionspolitiker plagen ganz andere Sorgen. Andrea Gebhard von der Bundesarchitektenkammer hatte in der Anhörung eine Änderung des BauTurbos verlangt. Zwar werde mit dem Koalitionsentwurf der Bau von Einfamilienhäusern leichter möglich, allerdings sorge vor allem der Geschossbau und nicht das Einfamilienhaus für mehr Wohnraum. Genauso kritisch äußerte sich der Raumforscher Mathias Jehling vom Leibniz-Institut für ökologische

Raumentwicklung in Dresden: „Die Konsequenz des Bau-Turbos wird sein, dass wir in vielen kleineren Gemeinden Zersiedelung sehen werden. Statt bezahlbarem Wohnraum in den Kernstädten entstehen dann vielleicht schöne neue Einfamilienhäuser in der Peripherie.“

Normenkontrollrat lobt den Bürokratieabbau

Ähnlich argumentierten die Grünen. Deren Wohnungspolitiker Kassem Taher Saleh bezeichnete den Turbo als „Mogelpackung“, der die Bodenspekulation begünstige und die Mieten in die Höhe treiben werde. Flächenfraß werde begünstigt. Durch die Möglichkeit zum Bauen im Außenbereich sei ein Ausfransen der Städte zu erwarten. Das sieht auch Die Linke als Problem an. Durch die Öffnung des Außenbereichs drohten bis 2030 rund 300.000 Hektar Ackerflächen wegzufallen. Auch aus ökologischen Gründen müsse umgesteuert und der Umbau von Gebäuden priorisiert werden. Die Linken-Baupolitikerin Katalin Gennburg verlangt daher eine „Umbau-Wende“. Bundesweit würden etwa 1,9 Millionen Wohnungen leer stehen, und allein in den sieben größten Städten seien 8,11 Millionen Quadratmeter Bürofläche ungenutzt. Die Linke verlangt daher von der Regierung, den Kommunen durch Gesetzesänderungen die Möglichkeiten zur Mobilisierung dieser Raumpotenziale zu schaffen. Eine – sehr erwünschte – Nebenwirkung des Bauturbos ist der mit dem Gesetz verbundene Bürokratieabbau. „Der Bau-Turbo entlastet Verwaltung und Wirtschaft potenziell um 2,5 Milliarden Euro“, ermittelte der Normenkontrollrat und lobte die Bundesregierung für diese schon zu Beginn der neuen Legislaturperiode umgesetzte „große Entlastungsmaßnahme“.

Bremsklotz statt Booster

Fachkräftemangel und Preissteigerungen hemmen Investitionseffekte

(BS/Anne Mareile Moschinski) Rekordinvestitionen in Höhe von 500 Milliarden Euro: Dafür soll das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in den kommenden Jahren sorgen. Ökonomen haben nun Hürden ausgemacht, die das versprochene Geld am Ende gar nicht auf den Straßen und Schienen ankommen lassen.

Schon heute fehlen 69.000 Fachkräfte in Infrastrukturberufen, in Zukunft dürfte sich die Situation weiter verschärfen. Das schafft Probleme bei der Umsetzung des Sondervermögens.

Allein für Bauaufträge sollen in den kommenden zwölf Jahren 30 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Doch die Umsetzung droht zu scheitern. So zeigt eine Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW): Wegen des schon jetzt herrschenden Personalmangels werden die zugesagten Geldflüsse die marode Infrastruktur nicht auf Vordermann bringen können. Erschwerend kommt hinzu: Die aktuellen Vergabekapazitäten müssten um rund zwei Drittel steigen, damit die Milliarden aus dem Sondervermögen auch auf den Schienen- und Straßenbaustellen ankommen.

Vergabe und Regulierung radikal vereinfachen

„In Infrastrukturberufen übersteigt die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften das Angebot

Foto: BS/Muhammad, stock.adobe.com

schon heute“, schreiben die IWÖkonomen. Zwischen Juli 2024 und Juni 2025 habe die Fachkräftelücke bei 69.000 gelegen. Bei den Bauingenieuren, Prüfstatikern und Bauleitern können aktuell 81 Prozent der Stellen nicht besetzt werden, weil es keine Arbeitslosen mit einer ausreichenden Qualifikation gibt. Konkret bedeutet das: Derzeit gibt es 10.000 Bauplaner zu wenig, parallel sinkt die Zahl der Studienanfänger. Diese Lücke sei mittelfristig nicht zu schließen. Daher müssten Vergabe und Regulierung vereinfacht werden. Neben Experten für die Planung braucht es auch Fachkräfte für den Tiefbau. Aktuell gibt es von ihnen 4.000 zu wenig. Laut der IW-Erhebung können in diesem Bereich ebenfalls mehr als 80 Prozent der Stellen nicht besetzt werden. So

habe gegen den Fachkräftemangel in Bauberufen zuletzt nur noch Zuwanderung aus den Ländern der EU-Osterweiterung geholfen. „Diese Quelle versiegt aber zunehmend. Deswegen sollten Fach- und Vorarbeiter jetzt gezielt aus EU-Drittstaaten angeworben werden“, mahnt das IW an.

Bevor ein Bauvorhaben gestartet werden kann, muss es geplant und genehmigt werden – laut Studie dauere das oft Jahrzehnte. Die Planungs- und Genehmigungsprozesse seien komplex und in den Behörden fehlten Kapazitäten. Wichtig sei deshalb die konsequente Digitalisierung von Planungs- und Bauprozessen.

Doch nicht nur der Personalmangel ist ein Bremsklotz, um das Geld aus dem Sondervermögen auf die Schienen und Straßen zu bringen. So erwarten die IW-Ökonomen zusätzlich Preissteigerungen, die für eine Entwertung des Sondervermögens sorgen. Der Grund: Steige die Nachfrage nach Bauleistungen schneller als die Kapazitäten, treibe das die Preise nach oben. So würden bereits drei Prozentpunkte mehr Baukosten ausreichen, um 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zu entwerten. „Der Bund muss sich um mehr Fachkräfte kümmern und Bauen einfacher machen. Sonst werden durch Preissteigerungen Milliarden verpuffen“, prognostiziert IW-Experte Alexander Burstedde

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► LEISTUNGSBESTIMMUNG

Spezifische Zwecke

Wettbewerb eingeschränkt

Die Auftraggeberin schrieb die Beschaffung eines Krankenhausinformationssystems (KIS) im Verhandlungsverfahren aus. Es ging darum, ein neues und hochintegriertes KIS zu beschaffen, mit dem Daten entlang aller patientenrelevanten klinischen und klinischadministrativen Prozesse erhoben und für die Steuerung und Unterstützung dieser Prozesse verwertet werden können. Die Auftraggeberin verfügte dabei über gewisse Systemvoraussetzungen, welche dazu führten, dass für ihre Zwecke nicht jedes beliebige KIS in Frage kam. Ein Bieter beanstandet genau dies als ungerechtfertigte Wettbewerbseinschränkung.

Die Vergabekammer jedoch betont, dass jede öffentliche Auftraggeberin das Recht hat, die Leistungsbeschreibung in der Weise zu gestalten, dass sie für ihre Zwecke passt. Die Auftraggeberin ist nicht gehalten, die Ausschreibung so zuzuschneiden, dass sie zum Unternehmens- oder Betriebskonzept eines jeden möglichen Bieters passt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 06.11.2011 – 15 Verg 3/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.06.2012 – VII-Verg 7/12). Im Übrigen ist die Auftraggeberin nicht an den Inhalt der zuvor durchgeführten Markterkundung gebunden. Ihr steht es frei, Module zu ergänzen oder wieder zu entfernen, denn ihr allein obliegt das Leistungsbestimmungsrecht. Ziel einer Markterkundung ist der Erkenntnisgewinn, was am Markt angeboten wird. Somit kann es durchaus von einer Marktteilnehmerin hinzunehmen sein, wenn zuvor getroffene Vorentscheidungen aus der Phase der Markterkundung nachher wieder verworfen und die betreffenden Leistungen nicht Teil der Ausschreibung werden.

VK Berlin, Beschl. v. 29.11.2024 (VK-B1-13/24)

► FESTPREISVERGABEN

Prüfung Angemessenheit

Recht auf Preisanpassung?

Ein Bezirk im Land Berlin hatte die Lieferung von Schulmittagessen in einem EU-weiten Vergabeverfahren ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren wurde als sog. „Festpreisvergabe“ konzipiert. Merkmal ist, dass sich in diesem Falle der Wettbewerb zwischen den Bietern ausschließlich um Angebotsinhalte außerhalb des Preises abspielt. In dem Rechtsstreit ging es zum einen um die Frage, ob die Vorgabe eines verbindlichen Preises für die Mahlzeiten seitens der Vergabekammer auf Angemessenheit überprüft werden darf. Die Kammer äußert, dass es sich bei der preislichen Angemessenheit um eine fachliche Beurteilung handelt, für wie viel Geld ein adäquates Schulmittagessen hergestellt werden kann. Dabei besitzt die ausschreibende Stelle einen weiten Beurteilungsspielraum. Nur in außerordentlichen Fällen einer völlig ersichtlichen Überschreitung des Ermessens könnte ggf. eine vergaberechtlich angreifbare preisliche Festlegung anzunehmen sein. Zum anderen stellt die Vergabekammer heraus, dass aus dem Fehlen einer Preisanpassungsklausel kein Verstoß gegen Paragraf 97 Abs. 1, 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) folgt. Prüfungsmaßstab der Kammer ist nicht, ob die Vorgabe der Festpreise ohne Preisanpassungsklausel für das Beschaffungsziel sinnvoll ist. Vielmehr beschränkt sich die Prüfungskompetenz der Vergabekammer auf die Kontrolle, ob mit den vorgegebenen Parametern die Grenze des vergaberechtlich Zulässigen überschritten wurde. Dies ist nicht der Fall – wenn auch Preisanpassungsklauseln angesichts der in der Vergangenheit vorgekommenen teils drastischen Preissteigerungen nicht fernliegend sind.

VK Berlin, Beschl. v. 28.10.2024 (VK-B1-07/24)

► UMSATZZAHLEN Kalender oder Geschäft?

Unklares 124er Formular?

Für den Bereich Jobcenter hatte die Auftraggeberin Postdienstleistungen ausgeschrieben. Gemäß Formblatt 124 sollte als Eigenerklärung eine Angabe zu den Umsätzen für die Jahre 2021, 2022 und 2023 erfolgen. Die Umsatzangaben sollten sich dem Wortlaut nach auf die „letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre“ beziehen. Die spätere Antragstellerin gab eine Eigenerklärung mit Umsätzen zu den Jahren 2020, 2021 und 2022 ab. Infolge dieser aus Sicht der Auftraggeberin unrichtigen Angaben zu den „abgeschlossenen Geschäftsjahren“ schloss sie die Bieterin aus. Diese wehrte sich mit einem Nachprüfungsantrag und erzielte damit einen Erfolg. Ursache dafür ist gewesen, dass die Umsatzangaben in unmissverständlicher Weise gefordert werden müssen, was nach Ansicht der Kammer nicht der Fall ist. So könnten sich die Umsatzzahlen auf abgeschlossene Kalenderjahre beziehen oder eben auch auf abgeschlossene Geschäftsjahre. Das Geschäftsjahr ist keineswegs gleichbedeutend mit dem Kalenderjahr. Genau genommen würde es in diesem Kontext z. B. Geschäftsjahr 2020/21 lauten müssen und nicht Geschäftsjahr 2020. Daher sei das Formblatt im Hinblick auf die abgeschlossenen Geschäftsjahre uneindeutig und dürfe nicht zu einem Ausschluss führen. Über den Fall hinaus ist zu beachten, dass Aktiengesellschaften (i.d.R.) im Frühjahr zwar die Zahlen zum abgeschlossenen „Geschäftsjahr“ schon zur Verfügung haben, diese jedoch keinesfalls vor der Hauptversammlung publik machen dürfen. Daher sind die öffentlichen Auftraggeber gefordert, zu prüfen, welche Bieterkreise auftreten und welche Teilumsätze abgefragt werden.

VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.01.2025 (2 VK LSA 14/24)

► REFERENZ

Unzulässiges Kriterium

Ist für jeden Bieter erkennbar Im Offenen Verfahren wurde das „Wartungsmanagement für Brandschutzmelde- und Gefahrenmeldeanlagen (BMA, GMA)“ ausgeschrieben. Außerdem sind Einbruchmeldeeinrichtungen (EMA) zu betreuen. Die Vergabeunterlage enthält zum Kriterium „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ die Beschreibung: „Referenzen in Form einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung des Vergabeverfahrens.“ Auf die Notwendigkeit solcher Referenzen zum Nachweis der Eignung in technischer und beruflicher Hinsicht weisen auch die Allgemeinen Bewerbungsbedingungen hin: „Bitte beachten Sie, dass in der Wertungsmatrix im gleichnamigen Reiter zusätzlich eine Wertungsreferenz benannt werden muss. Diese darf auch eine der bereits genannten sein.“ Der Beschwerdeführer vor dem Vergabesenat ist der Auffassung, dass er den Gesichtspunkt der Bewertung der Referenz (auch) beim Zuschlag nicht hätte erkennen und gegenüber dem Klinikum rechtzeitig beanstanden müssen. Damit geht es um die Frage der Zulässigkeit seines Nachprüfungsantrages. Diese wird vom Vergabesenat verneint. Im Kern hätte der Bieter die Vermischung bzw. Verwendung unzulässiger Zuschlagskriterien wie die „Referenz“ im Rahmen der Angebotsbewertung rechtzeitig vor Angebotsabgabe förmlich beanstanden müssen.

Der EuGH hat bereits in seinem Urteil vom 12. November 2009 (C199/07) ausgeführt, dass als Zuschlagskriterien solche Kriterien ausgeschlossen sind, welche nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen.

BayObLG, Beschl. v. 26.06.2025 (Verg 4/25e)

► PREISAUFKLÄRUNG

Befreiung erklären

Keine Weigerung wegen Geschäftsgeheimnissen

Die Auftraggeberin schrieb Postdienstleistungen aus. In den Preisblättern waren die Angebotspreise pro Produktart und in den Tabellenspalten „Umsatzsteuerpflichtige Angebotsprei-se“ bzw. „Umsatzsteuerfreie Angebotspreise“ einzutragen. Ferner war für den Fall, dass ein Postprodukt umsatzsteuerfrei angeboten werden kann, hingegen für die Dienstleistung Frankierung/Konsolidierung eine Umsatzsteuer zu erheben ist, vorgesehen, dass in der Produktzeile ein umsatzsteuerbeaufschlagter sowie ein umsatzsteuerfreier Angebotspreis angegeben werden durfte. Über die Frage der vom Bieter behaupteten teilweisen Umsatzsteuerfreiheit begehrte die Auftraggeberin Aufklärung. Sie setzte dem Bieter eine angemessene Frist zur Rückäußerung, die er fruchtlos verstreichen ließ. Er wurde infolge der Nichtäußerung formal ausgeschlossen und führte zu diesem Gesichtspunkt an, dass er Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse für sich beanspruchen dürfe, aus denen heraus er sich nicht bemüßigt sehen müsse, hier gegenüber der Auftraggeberin an der Aufklärung dieser Frage mitzuarbeiten. Die Vergabekammer bestätigt den Ausschluss. Die Entscheidung der Auftraggeberin, den Zuschlag auf dieses Angebot infolge nicht geleisteter Aufklärung der Höhe des angebotenen Preises nach Paragraf 60 Abs. 3 S. 1 VgV abzulehnen, ist nicht zu beanstanden.

VK Bund, Beschl. v. 22.04.2025 (VK 1-24/25)

Zusammenfassung der Entscheidungen: RA und FA für Vergaberecht Dr. Rainer Noch, München (Kanzlei Dr. Noch) jeden Monat im Behörden Spiegel ◄

(BS/bk) Es geht um nicht weniger als bis zum Ende des Jahrzehnts kriegstüchtig zu sein. Die Bundeswehr hat nach Jahren des Sparens nun auch im regulären Haushalt genügend Finanzmittel erhalten. Doch dieses Geld schnell und effizient zu nutzen, ist die Herausforderung – gleichzeitig mit den Innovationszyklen mitzuhalten, eine andere. Eine Aufgabe, der sich

andere Schwerpunktsetzung beim Bundesamt in Koblenz. „Der Faktor Zeit ist entscheidend. Unsere Aufgabe als Beschaffer ist es, möglichst schnell und agil der Truppe die Ausstattung zu liefern“, so Dr. Schneider Das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG), das spätestens im kommenden Jahr verabschiedet werden soll, unterstützt dabei. Marc Philip Greitens, Rechts-

Zeit sei weiterhin der entscheidene Faktor, so Dr. Michael Schneider Foto: BS/Biskup-Klawon

anwalt bei der Kanzlei Heuking, zeigt sich zwar enttäuscht über den Entwurf, hebt jedoch positiv hervor, dass nun vieles klarer geregelt wird. Er weist darauf hin, dass hauptsächlich ein Teilaspekt des Beschaffungsvorgangs beschleunigt wird. Dies ist das Vergabeverfahren;

es werden jedoch nur in geringem Maße die Aspekte der Planung und der Markterkundung adressiert. Deswegen dürfe man sich bei der Beschleunigung der Beschaffung nicht nur auf das reine VergabeverGreitens Neben den Aspekten der Beschleunigung kommen die Probleme der Innovationszyklen und der Produktionskapazitäten hinzu. Um im Verteidigungsbereich innovative Lösungen zu fördern, hat das BAAINBw in Erding ein Innovationszentrum eröffnet, um Unternehmen einen Ansprechpartner zu geben. Gleichzeitig müsse aber auch die Industrie liefern, fordert Dr. Schneider. „Uns bewegen die Produktionskapazitäten der Industrie“, so der stellvertretende Leiter. Die Kapazitäten müssten aufgebaut werden. Zudem müssten das BAAINBw und die Industrie kreativ werden, um von der „Manufakturfertigung“ weg hin zu einer Linienfertigung zu kommen. Er fordert, mehr KMU einzubinden und den Mittelstand stärker in Systemhäuser zu integrieren.

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Wir sind uns sympathisch

Berliner Gespräch mit dem Botschafter von Bosnien-Herzegowina, Damir Arnaut (BS/ps) Im Spätmittelalter entwickelte sich ein Gebiet zum eigenständigen Staatsgebilde – zuerst als Banat, ab 1377 als Königreich Bosnien. Die Unabhängigkeit Bosniens bleibt bis zum Eintreffen der Osmanen im Jahr 1463 erhalten, als das Land offiziell Teil des Osmanischen Reiches wird.

most („Alte Brücke“)

Später gehört es zur Österreichisch-Ungarischen Monarchie und schließlich zum Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Bosnien und Herzegowina Teil der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien. 1992 fand ein Referendum über ein „souveränes und unabhängiges Bosnien und Herzegowina“ statt, woraufhin das Land seine Unabhängigkeit vom jugoslawischen Staatsverband erklärte. Die „Republika Bosna i Hercegovina“, fortan offiziell „Bosnien und Herzegowina“ genannt, bleibt gemäß internationalem Recht ein souveräner Staat mit angepasster innerstaatlicher Struktur und bestehenden, international anerkannten Grenzen. Bereits am 13. November 1992 wurden diplomatische Beziehungen mit Deutschland aufgenommen. Diese haben sich seither stetig positiv entwickelt.

Wichtigster EU-Partner

Sehr zur Freude von Botschafter Damir Arnaut. Der 50-jährige Jurist war nach seinem Studium in den USA Anwalt in Washington, Berater im Staatspräsidium, Botschafter in Australien und Neuseeland, Abgeordneter im Repräsentantenhaus des Parlaments von Bosnien und Herzegowina und ist seit August 2023 Botschafter in Deutschland –dem strategisch wichtigen EU-Partner seines Landes. „Sowohl wirtschaftlich, politisch, militärisch, sicherheitspolitisch, gesellschaftlich als auch kulturell. Das reicht zurück bis in die frühen Jahre un-

serer Unabhängigkeit, als die Bundesrepublik über 300.000 Flüchtlinge aufnahm, die vor Aggression und Völkermord in Bosnien und Herzegowina flohen, und als aktiver Unterstützer der NATO-Luftangriffe half, den über dreijährigen Krieg bei uns zu beenden“, erklärt Arnaut. Deutschland setzt sich weiterhin für eine EU-Mitgliedschaft des Landes ein – ein Prozess, der sich jedoch hinzieht.

Angezweifelte Existenz „Das liegt in erster Linie am schädlichen russischen Einfluss und an der Unterstützung anti-europäischer Kräfte sowie ihrer undemokratischen Aktivitäten“, so Arnaut, und meint die politische Haltung Milorad Dodiks und seiner Partei SNSD (Allianz der Unabhängigen Sozialdemokraten), die u. a. von der Russischen Föderation öffentliche Unterstützung erfahre. Dabei zweifele Dodik, langjähriger Präsident der Republika Srpska und von 2018 bis 2022 serbisches Mitglied des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina, immer wieder „die Existenzberechtigung unseres Staates an“.

Deutschland gegenüber dankbar Unterstützt werde Dodik von Serbien, das sich angesichts massiver Studentenproteste, die Demokratie und eine europäische Perspektive fordern, selbst immer tiefer in den Autoritarismus begebe. Moskau komme das gelegen, um so von der Aggression gegen die Ukraine abzulenken, denkt Arnaut. „Für unsere

Bürger stellt es, ungeachtet ihrer ethnischen Zugehörigkeit, eine enorme Belastung dar. Ermutigend ist allerdings, dass diese Politik weder in der Öffentlichkeit noch in den Oppositionsparteien der Republika Srpska nennenswerte Unterstützung findet.“ Daher hofft Arnaut auf ein „vorübergehendes Hindernis“.

Der Botschafter zeigt sich dankbar für Deutschlands uneingeschränkte Unterstützung der EU- und NATO-Ambitionen seines Landes sowie für das Engagement zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. „Darüber hinaus ist das deutsche Engagement in den Sicherheitsmechanismen – einschließlich der Teilnahme an der EUFOR-Mission – entscheidend, um die Stabilität in der Region zu gewährleisten.“

Populismus ohne Substanz „Wir liegen buchstäblich im Herzen Europas, mit 1.000 Kilometern EU-Grenze, und die Union wird ohne uns nicht vollständig sein“, findet Arnaut. In dieser Hinsicht richteten sich die Vorbehalte vieler EU-Bürger gegen eine Senkung der Standards. Sie schauten auf jene Mitglieder, die sich Moskau oder Peking annäherten oder in denen Faschismus aufkomme und werden gegenüber einer Erweiterung skeptisch. Gleichzeitig bezweifelt Arnaut, dass ein nennenswerter Prozentsatz etwas gegen den sofortigen Beitritt bspw. von Norwegen, der Schweiz oder Island hätte – so wie Schweden und Finnland praktisch über Nacht der NATO beigetreten seien. Aus diesem Grund sei die überwiegende Mehrheit seiner Landsleute fest entschlossen, diese

Rezept des Botschafters

Boem-Kuchen (nach Opas Rezept)

Zutaten für die Kruste: 12 Eiweiße, 200 g Zucker, 200 g Walnüsse, 120 g geriebene Schokolade, 120 g Mehl. Das wird die Kruste (Kuchenboden).

Zubereitung: Das Eiweiß mit Zucker verquirlen, den Rest der Zutaten hinzufügen. Das Backblech mit Butter einfetten, mit Mehl bestäuben und 10 Minuten bei 180 °C 1/4 der Kruste backen. Wiederholen sie das vier Mal, so dass 4 Krusten entstehen.

Standards zu erreichen. Rechtspopulismus sei nichts anderes als Populismus ohne Substanz. Arnaut erwähnt oft die Ironie, dass die einzige Unterstützung, die „Herr Dodik in Deutschland erhält“, von Rechtspopulisten komme – obwohl er fast täglich in höchst chauvinistischen Begriffen über Deutschland und die Deutschen spreche.

Interessante Industrien „Wir verfügen über eine hochqualifizierte und gut ausgebildete IT-Belegschaft. Was die Erneuerbaren Energien betrifft, so zählt unser Wasserkraftpotenzial zu den größten in Europa – bislang sind jedoch nur etwa zehn Prozent erschlossen“, führt Arnaut aus. Die südliche Hälfte Bosnien und Herzegowinas übertreffe die deutsche Sonneneinstrahlung um mehr als 20 Prozent und auch die Windressourcen in dieser Region seien enorm. Diese und andere Industrien eigneten sich hervorragend für „Nearshoring“: Deutsche Unternehmen könnten ihre Produktionslinien in ein Land verlagern, das nur 500 Kilometer südlich von Deutschland liege, EU-Beitrittskandidat sei und sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen einen einheitlichen Steuersatz von nur 10 Prozent biete.

An Inklusion ein Beispiel nehmen Arnaut findet, dass unsere beiden Völker ein sehr positives Bild voneinander haben. Das liege vor allem an über 300.000 Bosnierinnen und Bosniern, die in Deutschland arbeiteten und nach allgemeiner Einschätzung eine vorbildliche Einwanderergemeinschaft darstellten. Das Ansehen Deutschlands in Ar-

Zubereitung der Füllung: 1/2 Liter Milch mit 100 g Zucker aufkochen, 12 Eigelbe separat mit 100 g Mehl schlagen und zur gekochten Milch geben. Weitere 2–3 Minuten unter ständigem Rühren kochen. 250 g Butter aufschlagen und zur abgekühlten Füllung geben.

Geben Sie der Füllung 100 g geriebene Schokolade und 100 g geröstete, gemahlene Haselnüsse hinzu. Alles vermischen und bestreichen.

Zubereitung der Glasur: 150 g Schokolade mit zwei EL Öl schmelzen und auf dem Kuchen verteilen. Behörden

nauts Heimat gründe sich größtenteils auf Erfahrungen mit der Industrie – „außergewöhnliche Qualität, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Integrität“. Hier zu leben, sei sogar noch angenehmer als seine kurzen Berlin-Besuche früherer Zeiten, da es tiefere Erfahrungen, stärkere berufliche Kontakte und mehr Zeit ermögliche, die Schönheiten Berlins und Deutschlands an den Wochenenden zu entdecken. Am meisten vermisst Arnaut das Skifahren, das in Sarajevo nur 20 Minuten entfernt möglich sei, da mehrere der „Olympiaberge“ ganz in der Nähe lägen. „Und ich würde sagen, dass die Inklusion, das Miteinander hierzulande, typisch deutsch ist. Viele Länder könnten sich an Deutschland in dieser Hinsicht ein Beispiel nehmen.“ Manchmal möchte er schon ganz gerne mit anderen tauschen: „Mit meinen Kindern und der Schule. Ich bin fasziniert von den kleinen Details, die sie über ihren Schulalltag erzählen und würde es gerne aus ihrer Perspektive sehen – insbesondere, wie sie mit einer neuen Umgebung, einer wirklich multikulturellen Erfahrung und Herausforderungen umgehen“.

Arnaut lädt alle Leserinnen und Leser ein, Bosnien und Herzegowina zu besuchen. Es sei nur einen kurzen Flug oder eine Autofahrt entfernt – mit kulturellen, kulinarischen, sportlichen, natürlichen und vielen anderen Schätzen. Die Hauptstadt Sarajevo werde zu Recht als Jerusalem Europas bezeichnet. Es sei die einzige Stadt in Europa, in der man Gotteshäuser von vier verschiedenen Religionen finden könne.

Das Original-Kuchenrezept von Damir Arnauts Großvater Osman Sarajli, der eine der berühmtesten Konditoreien Sarajevos besitzt. Foto: BS/Damir Arnaut

Stari
verbindet den muslimisch und den katholisch geprägten Teil der Stadt Mostar und gilt als symbolisches Bindeglied zwischen Morgen- und Abendland.
Foto: BS/Ali, stock.adobe.com
Botschafter Damir Arnaut (2. v. r.) mit seiner Familie und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (rechts) beim Besuch von Schloss Bellevue in Berlin. Foto: BS/Botschaft von Bosnien und Herzegowina

Kommune

Leere Amtsstuben

(BS/Anne Mareile Moschinski) Immer mehr Kommunen müssen ohne Bürgermeister auskommen. Das bringt vielerorts das Gemeindeleben zum Erliegen, ruft aber auch kreative Lösungen auf den Plan. Drei Beispiele für den Umgang mit einer fehlenden Führungsspitze.

Der Neujahrsempfang hat nicht stattgefunden. Die Rede zum Volkstrauertag ist ausgefallen. Die Seniorennachmittage und Stammtische wurden abgeschafft. „Das Dorfleben ist zum Erliegen gekommen“, sagt Hans Feld

Der Büroleiter der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land ist seit Oktober vergangenen Jahres von der Kommunalaufsicht damit beauftragt, die Amtsgeschäfte in dem 200-Seelen-Dorf Würzweiler in Rheinland-Pfalz kommissarisch zu leiten. In Teilen übernimmt er damit das, was normalerweise Aufgabe des Bürgermeisters wäre.

Bürokratische Auflagen schrecken

Kandidaten ab Bei den Kommunalwahlen 2024 ging die Gemeinde mit einer leeren Kandidatenliste ins Rennen: Niemand ließ sich damals für das Amt des Bürgermeisters aufstellen. „Es wollte keiner mehr die Verantwortung tragen“, sagt Hans Feld. Diverse Auflagen müssten beachtet werden, ob beim Brandschutz oder der Schutzausrüstung für Gemeindemitarbeiter, die Bürokratie ufere aus – das sei anstrengend und es fresse Zeit. „Wer dieses Amt macht, muss Spaß daran haben“, unterstreicht er. Doch durch die herrschende Regulierungsdichte sei genau das in der Praxis schwer. 15 Jahre lang war Felds Vorgänger Uwe Pfeiffer Bürgermeister in Würzweiler. „Ich habe das Amt immer gut ausgefüllt, aber irgendwann war ich einfach müde“, berichtet er. Als er schließlich aus dem aktiven Berufsleben in den Ruhestand wechselte, wollte er einen neuen Lebensabschnitt beginnen und legte sein Bürgermeisteramt nieder. Woran scheiterte die Kandidatenauf-

stellung? „Es braucht Menschen, die vorangehen. Das will heute niemand mehr“, glaubt Pfeiffer Nun ist die Gemeinde allerdings in der Situation, dass viele Probleme erst einmal nicht gesehen werden, weil der für Würzweiler Beauftragte Hans Feld 25 Kilometer entfernt wohnt. Aufgeben komme aber nicht infrage, sagt er. „Ich arbeite seit 43 Jahren im Öffentlichen Dienst. Auch wenn es manchmal nicht leicht ist, werde ich die Gemeinde nicht hängen lassen.“

„Es braucht Menschen, die vorangehen. Das will heute niemand mehr machen.“

Uwe Pfeiffer, ehem. Ortsbürgermeister

Nach den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz blieben im vergangenen Jahr zunächst 90 Ortsgemeinden ohne Bürgermeister, 523 Kommunen hatten zuvor keinen Kandidaten auf dem Wahlzettel präsentieren können.

Die Verwaltungslast auf mehrere Schultern verteilen

Eine kreative Lösung für den Kandidatenmangel praktiziert die knapp 3.000 Einwohner zählende Gemeinde Rengsdorf in RheinlandPfalz: Sie wird seit etwas mehr als einem Jahr von einem Dreiergespann regiert. Formal wurde diese Personalstruktur zwar Anfang des Jahres von der Kommunalaufsicht

aufgelöst, sodass der frühere Beigeordnete Marc Dillenberger seitdem als Bürgermeister den Hut aufhat, doch in der Praxis sind die Aufgaben immer noch auf sechs Schultern verteilt.

Dillenberger kümmert sich als Bürgermeister um das Tagesgeschäft, den Gemeindehaushalt, den kommunalen Bauhof mit drei Mitarbeitenden, die Postagentur mit sechs Angestellten. Der Beigeordnete Thomas Schreck vereint in seinem Aufgabenbereich alle Belange rund ums Bauen: Hochbau, Tiefbau, Flächennutzungs- oder Bebauungspläne. Der Dritte im Bunde, Dennis Müller, kümmert sich um die Themen Vereine und Kultur. „Dadurch, dass wir die Lasten verteilen, fallen weniger Themen hinten runter. Mehr Dinge bekommen Aufmerksamkeit“, sagt der Bürgermeister. Mit seinen zwei Beigeordneten befinde er sich in einem steten Austausch. „Es vergeht kein Tag in der Woche, an dem wir nicht mindestens einmal miteinander telefonieren.“

Insgesamt kommen die drei Regierenden mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit auf eine wöchentliche Stundenzahl, die der einer Vollzeitstelle entspricht. Die Aufwandsentschädigung für einen in RheinlandPfalz tätigen Bürgermeister liegt bei 1.988 Euro brutto – kein Gehalt, für das sich eine Freistellung vom Arbeitgeber lohnt. In Bayern oder Baden-Württemberg hingegen haben Kommunen mit 3.000 Einwohnern bereits Anspruch auf einen hauptamtlichen Bürgermeister. Ist die fehlende finanzielle Honorierung also ein Grund für den Kandidatenmangel einzelner Bundesländer? Uwe Pfeiffer sieht in einer angemessenen Bezahlung zumindest einen Hebel, um das Kandidatenproblem

in den Griff zu bekommen. „Wenn wir es rechtlich hinbekommen würden, die Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen und eine höhere Aufwandsentschädigung zu gewähren, dann könnte das ein Zukunftsmodell für unsere Gemeinden sein“, sagt er. Das glaubt auch Marc Dillenberger. „Drei Leute sehen mehr

„Ob eine Gemeinde von einem ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Bürgermeister regiert wird, sollte nicht von der Einwohnerzahl abhängen.“

Patricia Duch, Bürgermeisterin

als einer allein“, sagt er. Dass das Modell Potenzial habe, zeige das Interesse von Bürgermeistern benachbarter Gemeinden. Der eine oder die andere spiele bereits mit dem Gedanken, Ähnliches in der eigenen Kommune zu etablieren. „Wenn drei Leute an der Spitze stehen, sorgt das für einen anderen Drive in der Verwaltung“, meint Dillenberger. Ein Dreiergespann an der Spitze der Kommune hält er ebenfalls für ein Modell mit Zukunft.

Ein weiteres Bundesland, das sich schwer damit tut, Bürgermeisterkandidaten aufzustellen, ist Thüringen. Auch hier traten bei den Kommunalwahlen 2024 etliche Gemeinden ohne Kandidaten an. Zu ihnen zählte auch die Stadt Hirschberg an der Saale. Als erste Beigeordnete übernahm damals Patricia

Duch die kommissarische Leitung der 2.200-Einwohner-Stadt. Im Februar 2025 stellte sie sich schließlich offiziell zur Wahl stellte und kam mit mehr als 70 Prozent der Stimmen ins Amt.

Warum hat es so lange gedauert, bis Hirschberg eine Bürgermeisterin gefunden hat? Das habe mit zwei Faktoren zu tun, sagt Patricia Duch: Zeit und Geld. Sie selbst hat einen 30-Stunden-Job, arbeitet pro Woche zusätzlich zehn Stunden in der Stadtverwaltung, plus Abendtermine und Einsatz am Wochenende. Für die 31-jährige Mutter zweier Kinder ein ordentliches Pensum. Die für dieses Ehrenamt gezahlte Aufwandsentschädigung sei für viele Menschen nicht genug Anreiz, sagt Duch

Gemeindefusion als letzter Ausweg „Ob eine Gemeinde von einem ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Bürgermeister regiert wird, sollte nicht von der Einwohnerzahl abhängen“, unterstreicht sie. Stattdessen müsse der Verwaltungsaufwand als Gradmesser herangezogen werden. In Hirschberg ist dieser aufgrund verschiedener Faktoren besonders hoch. Da sind zum Beispiel die Finanznöte der Kleinstadt. So ist diese aktuell nur noch in der Lage, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen. Investitionen kann sie nicht mehr tätigen. Dabei sind Patricia Duchs Tage in der gerade frisch bezogenen Amtsstube auch schon wieder gezählt. So fiel kürzlich der Beschluss, dass Hirschberg Ende 2026 mit der Nachbargemeinde fusionieren soll. Der nächste Bürgermeister wird dann hauptamtlich die Verwaltungsgeschäfte führen. „Ich bin mir sicher, dass sich dann plötzlich mehr als genug Kandidaten bereit erklären werden“, prognostiziert Duch

BFoto: BS/privat

ehörden Spiegel: Wie haben Sie in einer Kleinstadt wie Tangerhütte die vollständige Umsetzung des OZG geschafft – trotzt begrenzter Ressourcen?

Andreas Brohm: Wir haben früh erkannt, dass Digitalisierung für eine Kommune wie Tangerhütte nicht nur eine gesetzliche Pflichtaufgabe ist, sondern eine echte Chance. 2018 begann unser Weg mit einer Organisationsuntersuchung der Verwaltung. Uns war klar, dass die Hälfte der 30 Beschäftigten in der Kernverwaltung Mitte der 2020er-Jahre in den Ruhestand gehen wird. Digitalisierung war daher nicht Luxus, sondern notwendig, um die Verwaltung arbeitsfähig zu halten. Ende 2022 konnten wir das OZG vollständig umsetzen – über 100 Leistungen sind heute online verfügbar. Das Besondere: Wir haben das Angebot bewusst erweitert. Bürgerinnen und Bürger können sich einen Verwaltungsaccount einrichten, ähnlich wie bei ihrem Stromanbieter oder Online-Händler. Uns ging es nie nur darum, Häkchen hinter OZGLeistungen zu setzen, sondern ein digitales Rathaus zu schaffen, das alltägliche Relevanz hat.

Behörden Spiegel: Welche inneren Prozesse mussten Sie umbauen, um Medienbrüche zu vermeiden und echte E-Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen?

Brohm: Digitalisierung heißt nicht, Papierformulare ins PDF-Format zu übertragen, sondern Prozesse neu zu denken. Wir haben Verwaltungs- und IT-Abläufe miteinander verknüpft und die klassische Ressortlogik aufgebrochen. Dafür haben wir organisatorisch eine Stelle umgewidmet und mit einem Mitarbeiter besetzt, der Prozess-Know-how aus der Wirtschaft einbrachte. Gemeinsam mit einem regionalen Softwareunternehmen

Finanz-, Flüchtlings- und Corona-Krise sowie Krieg in Europa: Zum vierten Mal wird das politische System in Deutschland einem Stresstest unterzogen. Statt Chaos braucht es Einheit: horizontal ein besseres Regierungsmanagement und vertikal einen effizienten und resilienten Föderalismus.

VIER Fragen– VIER Antworten

Interview mit Andreas Brohm, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte

Effizient wie McDonald’s

(BS) Trotz knapper Mittel hat die Gemeinde Tangerhütte als eine der ersten Kommunen alle OZG-Leistungen umgesetzt. Andreas Brohm erklärt, wie eine klare Strategie ein digitales Erfolgsprojekt ermöglichte. Die Fragen stellte Julian Faber.

Brohm: So digital wir sind – Verwaltung ist auch eine Frage von Vertrauen und persönlicher Ansprache. Deshalb bleiben Gespräche im Rathaus oder bei Außenterminen weiterhin wichtig. Für viele Bürger ist der direkte Kontakt durch nichts zu ersetzen.

Teamarbeit und neue Prozesse statt Papier und Stempel: Tangerhütte setzt Maßstäbe bei der Verwaltungsdigitalisierung. Foto: BS/Tangerhütte

entstand so die Plattform „nomic“, ein Baukastensystem für digitale Verwaltungsleistungen. Wir haben konsequent klein angefangen. Terminbuchung, digitale Lohnzettel, Kita-Beitragsrückerstattung. Diese einfach nutzbaren Dienste sorgten für eine hohe Akzeptanz und steigende Nutzerzahlen. Heute sind mehr als 2.000 Bürgerinnen und Bürger regelmäßig im digitalen Rathaus aktiv.Zentral war auch die Schaffung einer durchgehenden Informationskette: Kunden können sich themenspezifische Informationen zuschicken lassen – vom Freibadbetrieb bis hin zu Gefahrenlagen. Über die App mit Fingerprint-Login haben die Men-

schen ihr Rathaus buchstäblich in der Hosentasche.

Behörden Spiegel: Wie haben Sie Mitarbeitende überzeugt, neue digitale Wege zu gehen – und wie gelingt der Kulturwandel in Ihrer Verwaltung?

Brohm: Ohne die Einbindung der Mitarbeitenden funktioniert kein digitales Projekt. Wir haben deshalb von Anfang an partizipative Projektgruppen gebildet: Fachbereiche entwickelten gemeinsam mit IT-Experten die Online-Dienste und testeten diese selbst. Diese Vorgehensweise schuf Vertrauen und Identifikation. Wir setzen bewusst auf eine positive Fehlerkultur. Kritik aus der

Belegschaft und von Bürgern wird offen aufgenommen und in Verbesserungen überführt. So wuchsen Selbstbewusstsein und Stolz auf das, was in Tangerhütte entsteht. Natürlich braucht es auch Schulung, aber nicht über allgemeine Handbücher, sondern rollenspezifisch: Jeder Mitarbeitende wird dort abgeholt, wo er oder sie in der täglichen Arbeit steht. Das Ergebnis ist, dass Digitalisierung nicht als Belastung, sondern als Erleichterung empfunden wird.

Behörden Spiegel: Wenn Sie das digitale Rathaus neu denken dürften: Welche analogen Abläufe würden Sie bewusst beibehalten?

Der Öffentliche Dienst 2030

Agil, digital und resilient

(BS/Daniel Dettling) Der Krisenzustand scheint zum festen Bestandteil der politischen Normalität zu werden. Die Bundesregierung hat eine föderale Modernisierungsagenda angekündigt. Ziel ist eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – ihre Vorraussetzung ist ein Kulturwandel.

Vertrauen im Rekordtief Mit drastischen Worten warnte der frühere Vorsitzende des Deutschen Beamtenbunds, Ulrich Silberbach, vor den Folgen: „Der Staat fliegt uns um die Ohren.“ Ein Übermaß an Bürokratie ersticke jede Innovation und Agilität. Die Coronapandemie hat die Schwachstellen des deutschen Föderalismus aufgezeigt. Das Vertrauen in die Krisenkompetenz von Staat und Verwaltung hat sichtbar gelitten. Zwei Drittel der Deutschen halten den Staat für überfordert. Die Asyl- und Flüchtlingspolitik, soziale Sicherungssysteme, Schul- und Bildungspolitik, Steuer- und Finanzpolitik, Innere Sicherheit sowie Gesundheitsversorgung werden als die häufigsten Themenfelder genannt, bei denen der Staat nicht in der Lage sei, seine Aufgaben zu erfüllen. Die normative Überzeugungskraft der Demokratie reicht längst nicht mehr aus, um auch in Zukunft Legitimität zu gewährleisten. Ein mindestens gleicher Stellenwert kommt in der Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger den konkreten Ergebnissen von Staatshandeln zu. Die Mehrheit der Bürger erwartet zu Recht eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung, die auf der Höhe der Zeit ist. Politische Führung muss sich über Koordination, Kommunikation und Konsens legitimieren. Die ministerielle Verwaltung gleicht einem Silo: positive Kooperation und

Kommunikation zwischen den Organisationeinheiten finden kaum statt, stattdessen wird auf Zuständigkeiten beharrt. Staat und Verwaltung brauchen zu lange, bis Ideen und Vorhaben umgesetzt werden. Herausforderungen wie die Digitalisierung werden nur mit einem Kulturwandel in Staat und Verwaltung bewältigt werden. Ziel der Staatsreform muss eine aufgabengerechte Staatsorganisation mit klaren Verantwortlichkeiten, effizienten Strukturen und schnelleren Verfahren sein. Ein zuverlässiger und exzellenter Staat braucht ein modernes Dienstrecht mit modernen Dienstbezeichnungen, einer stärkeren Leistungsorientierung, mehr Durchlässigkeit und mit besseren Aufstiegschancen. Eine Staatsreform darf nicht beim Bund enden, sie muss auch Städte und Gemeinden umfassen. Die Kommunen brauchen mehr Autonomie und Steuermittel, wenn Vertrauen in Staat und Demokratie zurückkehren soll. Das übergeord-

nete Ziel von Staatsreformen muss am Ende die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Bürger sein. Ein zukunftssicherer Staat muss Föderalismus, kommunale Selbstverwaltung, Ressortprinzip und Verwaltungsführung flexibler und agiler machen. Voraussetzung sind digitale Lösungen mit einheitlichen Standards.

Resilienz als Wettbewerbsfaktor

Das Zeitfenster für eine nachhaltige Staatsreform ist günstig: Das öffentliche Bewusstsein zugunsten einer weitreichenden Modernisierung des Staates ist so präsent wie seit Langem nicht. Zudem scheidet bis 2030 ein Drittel der Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst altersbedingt aus. Auf der Agenda der nächsten Jahre steht weniger eine Revolution als eine Devolution: Föderalismus, Staat und Verwaltung müssen vernetzter, pragmatischer und schneller werden. In Situationen hoher Volatilität braucht es schnelles Reagieren und Entscheiden, Improvi-

Gleichzeitig müssen wir strikter das Rathaus der Zukunft denken. Wir stehen vor der Herausforderung, so effizient zu sein wie ein McDonald’s mit Bestellautomat oder wie eine Direktbank – und dennoch als bürgernahe Verwaltung wahrgenommen zu werden. Wir müssen unsere Nutzerinnen und Nutzer aktiv an die digitalen Möglichkeiten heranführen und sie schrittweise mitnehmen. Immer mehr einfache Prozesse werden wir an die Technik auslagern, um Zeit und Ressourcen für die spezifischen, individuellen Fragestellungen zu gewinnen. Das erfordert auch ein neues Verständnis unserer Eingangsbereiche: Wie kann ein Empfangsbereich attraktiv sein, selbst wenn einen dort nicht sofort ein Mensch persönlich anspricht? Kann ein Rathaus künftig zusätzlich als Ort dienen, als Treffpunkt, als Raum für Begegnung oder sogar als CoworkingSpace? Diese Fragen stellen wir uns in Tangerhütte ganz bewusst – und wir sind offen, Verwaltung in Zukunft neu zu denken. Das digitale Rathaus Tangerhütte zeigt: Auch eine kleine Kommune kann die Transformation meistern, wenn sie dies als Chance begreift. Entscheidend ist ein ganzheitlicher Ansatz. Prozesse neu denken, Mitarbeiter einbinden, einfache und nützliche Anwendungen starten und Schritt für Schritt erweitern. So wird Digitalisierung nicht zur formalen Pflichtübung, sondern zu einem lebendigen Bestandteil des kommunalen Alltags.

sieren und Experimentieren, sowohl auf Regierungs- als auf Vollzugsebene. Staat, Regierung und Verwaltung müssen mit erweiterten Mitteln antworten: mit modernen Strukturen, einem ziel- und wirkungsorientierten Projektmanagement und dem entsprechenden Mindset. Ein leistungsfähiger, sicherer und krisenfester Staat wird zum zentralen Wettbewerbsfaktor, die Steigerung der gesamtgesellschaftlichen Resilienz zu dessen übergeordneten Ziel. Kurz: Ein Win-win für alle. Resilienz bedeutet neben der Stärkung der Widerstandsfähigkeit öffentlicher Strukturen auch die Fähigkeit zu Selbstschutz und Selbsthilfe der Bevölkerung. Investitionen in die staatliche Resilienz und öffentliche Leistungsfähigkeit lassen hohe soziale, wirtschaftliche und politische Renditen erwarten.

Zur aktuell verabschiedeten Modernisierungsagenda siehe Seite 26.

Dr. Daniel Dettling

Leiter des Instituts für Zukunftspolitik. Foto: BS/Chaperon

Mehr Tempo beim Klimaschutz –das ist das Ziel der Initiative Hamburger Zukunftsentscheid. Konkret soll die Klimaneutralität der Hansestadt von ursprünglich 2045 auf 2040 vorgezogen, ein massiver Ausbau Erneuerbarer Energien sowie umfangreiche Förderprogramme für Sanierungen, Wärmewende und nachhaltige Mobilität gesetzlich verankert werden. Der Gesetzesentwurf schreibt eine sukzessive Redukation des CO Ausstoßes mit verbindlichen Zwi schenzielen fest. Der zweite Be standteil des Entwurfs betrifft die soziale Abfederung: Über eine Son derumlage und zusätzliche Haus haltsmittel sollen Bürgerinnen und Bürgern – insbesondere einkom mensschwachen Haushalten – Aus gleichszahlungen gewährt werden. Die Bevölkerung hat den Vorschlag gebilligt: Bei einer Beteiligung von 43,6 Prozent stimmten 53 dafür, 47 dagegen. Der Senat ist zur Umset zung verpflichtet – jedenfalls solan ge kein Verstoß gegen Bundesrecht oder eine Übertretung der Kompe tenzen festgestellt worden ist. Dies war beispielsweise bei einem ähn lichen Volksentscheid in Berlin zur Enteignung großer Wohnungskon zerne der Fall.

Der Vorschlag der Initiative Ham burg testet Grundeinkommen, 2.000 repräsentativ ausgewählten Hamburgern über einen Zeitraum von drei Jahren ein BGE von 1.346 Euro monatlich auszuschütten und die sozioökonomischen Auswirkungen anschließend zu evaluieren, fand indes keine Mehrheit. Mit Blick auf 37,5 Prozent Ja-Stimmen äußert sich Initiatorin Laura Brämswig dennoch optimistisch. Das BGE sei „kein Nischenthema mehr“.

Jubel bei Initiative

Hamburgs riskanter Entschluss

Ja zu Klimazielen, Nein zum

Grundeinkommen

(BS/Julian Faber) Gleich zwei Volksentscheide trieben Hamburgerinnen und Hamburger an die Wahlurnen. Während sie einen Modellversuch zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) ablehnten, stimmten sie für strengere Klimaziele. Eine Debatte zwischen visionärem Aufbruch und fiskalischen Risiken, die kaum jemanden kaltlässt.

Mit Abstand am schwersten auf Klimaneutralität umzustellen: der Hamburger Containerhafen wird im Zentrum der Maßnahmen stehen. Foto: BS/engel.ac, stock.adobe.com

der Initiative nur durch „einschneidende Maßnahmen“ und „erhebliche Zusatzanstrengungen“ für möglich. Zahlreiche Ämter müssten neue Abteilungen aufbauen, Förderprogramme entwickeln und Genehmigungsverfahren umgestalten. Allein die Umstellung städtischer Gebäude auf klimaneutrale Standards würde mehrere tausend Einzelmaßnahmen erfordern. „Die Verwaltung wäre über Jahre mit der Umsetzung beschäftigt“, heißt es. Eine Machbarkeitsstudie der Behörde für Stadtentwicklung rechnet mit einem Investitionsbedarf von 40 Milliarden Euro für den Gebäudesektor inklusive des Austauschs alter Öl- und Gasheizungen. Für den Autoverkehr seien eine beschleunigte Elektrifizierung sowie eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h notwendig. Auch eine Umweltzone für den Hafen und die Umstellung der Industrie auf Wasserstoff oder E-Fuels wäre unausweichlich. Mit der Zustimmung zum Klimagesetz hat Hamburg ein ambitioniertes Zeichen gesetzt. Während die einen den Volksentscheid als Signal für den sozial-ökologischen Fortschritt feiern, warnen die anderen vor Überforderung und Strukturbrüchen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Entscheidung zu einem Motor des Wandels werden kann – oder der gleichzeitige Anspruch von Klimaschutz, Wirtschaftskraft und sozialer Gerechtigkeit an den Grenzen des Machbaren zerschellt.

Ausgelöst wurde der Zukunftsentscheid durch ein erfolgreiches Volksbegehren, initiiert durch Fridays for Future, den Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) und der Gewerkschaft Verdi. Im Vorfeld solidarisierten sich etliche lokale Akteure mit der Initiative, darunter der FC St. Pauli, das Deutsche Schauspielhaus und die Hamburger Kunsthalle.

„Hamburg ist ab jetzt das einzige Bundesland, dessen Menschen sich ihr Klimaschutzgesetz selbst gegeben haben“, kommentiert die Initiative. Die Hamburger Klimapolitik werde nun sozial, planbar und verantwortungsbewusst. Auch die Verdi-Landesbezirksleiterin Sandra Goldschmidt begrüßt das Ergebnis und verweist auf identische Zielsetzungen in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die Alternative sei „kein Weiter-so, sondern eine Verschärfung der Klimakrise – mit viel höheren Kosten insbesondere für finanziell schlechter gestellte Bürgerinnen und Bürger.“ Tatsächlich beziffert die Klimaforschung die Schäden durch Extremwetter bereits heute auf Milliardenbeträge jährlich.

Gemischte Gefühle in Politik und Industrie

In der Bürgerschaft hatte die Initiative einzig von der Linksfraktion uneingeschränkte Unterstützung erfahren. Der rot-grüne Senat bewertete die Vorgaben als „zu starr“. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sprach von einem „gut gemeinten, aber realitätsfernen Konzept“. Während der Landesverband der Grünen offene Sympathien für die Initiative äußerte, lehnte die regierungstragende Fraktion den Entwurf zur Wahrung des Koalitionsfriedens ab. Mit dem endgültigen Ergebnis endet jedoch die Zurückhaltung des Koalitionspartners: „In Zeiten, in denen Klimaschutz in vielen Teilen der Welt infrage gestellt wird, hat

Hamburg gezeigt: Diese Stadt lässt nicht locker – sie will vorangehen“, kommentierte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Rosa Domm Die Zweite Bürgermeisterin und Umweltsenatorin Katharina Fegebank (Grüne) betont die Notwendigkeit der Unterstützung durch die Bundes- und europäische Ebene: „Alleine werden wir das nicht packen.“

Auch die SPD-Landesspitze, Melanie Leonhard und Nils Weiland bekräftigen, das Ergebnis respektieren zu wollen. Nun seien noch viele Fragen zu klären, „insbesondere was unter einer sozialverträglichen Umsetzung zu verstehen ist“.

Oppositionsführer Dennis Thering (CDU) sprach von einem bitteren Tag für Hamburg. Nun drohten Stellenabbau, steigende Mieten sowie Fahr- und Heizverbote. „Insbesondere Bürgermeister Peter Tschentscher und die SPD haben diesen Volksentscheid vollkommen unterschätzt“, so Thering. Tatsächlich habe der Senat der Initiative nur wenige Tage vor Ablauf der Anmeldefrist zum Volksentscheid ein „völlig unzureichendes“ Angebot unterbreitet, berichtet Klimaaktivistin Lou Töllner Eine gütliche Einigung sei damit zeitlich ausgeschlossen gewesen. Vor „Produktionsverlagerungen und Arbeitsplatzabbau“ warnt auch der Vorstandvorsitzende des Industrieverbands Hamburg, Andreas Pfannenberg. Der Präses der Handelskammer Hamburg, Norbert Aust sieht die Investitionssicherheit gefährdet. Besonders die vorgesehene Finanzierung über eine Öko-Sonderumlage wird kritisiert. Vermieterverbände rechnen mit Mehrkosten von bis zu 320 Euro pro Monat für Mieterinnen und Mieter, sollte der Entwurf umgesetzt werden. Der Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen e. V. (VNW), Andreas Breitner, hält es für illusorisch, zu glauben, der Senat könne diese einfach „wegfördern“. Sie alle sprechen von einem „Bürokratiemonster“, das bestehende Strukturen überfordern werde. Der steinige Weg zur Zielmarke Unstrittig ist: Die Umsetzung des Zukunftsentscheids wird teuer. Ein Gutachten des Öko-und des Hamburg-Instituts hält die Zielsetzungen

Ob Kommunen oder kommunale Unternehmen: Wir fördern Ihre nachhaltigen Ideen rund um neue Energien.

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In der Analyse eines Bürgerentscheids in einer Großstadt dürfen wahlsoziologische Erkenntnisse nicht fehlen. Kommunale Wahlen und Abstimmungen leiden regelmäßig an geringer Beteiligung. Die Möglichkeit, auf kommunaler Ebene Entscheidungen vor der eigenen Haustür zu beeinflussen, lässt offensichtlich viele Wahlberechtigte kalt. Die höchsten Beteiligungen verzeichnen Bundestagswahlen, kommunale Wahlen bilden regelmäßig das Schlusslicht. Zudem nimmt die Wahlbeteiligung generell mit der Gemeindegröße ab. So betrug beim Bürgerentscheid 2013 die Wahlbeteiligung in München 28,9 Prozent, in Garmisch-Partenkirchen 55,8 Prozent. Zudem ist sie ungleich verteilt: In wohlhabenden Vierteln ist die Wahlbeteiligung regelmäßig hoch, in Brennpunktvierteln sehr niedrig.

Komplexität als Beteiligungshürde Durch die Kombination einer geringen Zahl an Wahlberechtigten in einer Kommune mit einer niedrigen Beteiligung ist der Unterschied zwischen Zustimmung und Ablehnung in absoluten Zahlen tendenziell gering. 2013 machten 13.347 Stimmen in München den Unterschied. Eine Wahlhandlung dieser Art benötigt sowohl Zugänglichkeit als auch Sicherheit. Ist ein Wahlverfahren sehr kompliziert, bauen die zuständigen Stellen eine Beteiligungshürde gegen Bevölkerungsgruppen mit geringeren Beteiligungsressourcen (Bildung, Zeit, Vertrautheit mit dem politischen System etc.) ein. Umgekehrt bevorzugt ein komplexes Wahlsystem die Beteiligungselite: Diese sind vertraut mit dem System, gebildet und verfügen über ein ausreichendes Zeitbudget. Auf der anderen Seite muss ein Wahlverfahren sicher sein, also geschützt gegen Einflussnahme von außen. Da ein sicheres System, welches zu schwierig zu bedienen ist, so nutz-

Olympia-Entscheidung per Post

Schwächen und Risiken der Briefwahl

(BS/Robert Müller-Török/Steffen Kirsch) In der Landeshauptstadt München entscheiden Ende Oktober Bürgerinnen und Bürger über eine mögliche Olympiabewerbung – bequem von zu Hause. Doch was auf den ersten Blick bürgerfreundlich klingt, birgt erhebliche Risiken. Fehlzustellungen, Manipulationsmöglichkeiten und ein schwindendes Vertrauen in den Wahlprozess könnten die Abstimmung überschatten.

Die bayerische Landeshauptstadt setzt erneut auf eine flächendeckende Briefwahl – ein Verfahren zwischen Bürgernähe und Sicherheitsrisiko. Foto: BS/Mickis Fotowelt, stock.adobe.com

los ist wie ein unsicheres, muss ein System entwickelt werden, das sowohl benutzerfreundlich als auch sicher ist.

… las ich in der Zeitung eine Hiobsbotschaft für die Eifel-Region. Der Lückenschluss der A1 soll aus finanziellen Gründen nicht mit Priorität weiterverfolgt werden. Dabei wurde noch nie ernsthaft versucht, die aktuell fehlenden 25 Kilometer mit Vorrang zu bauen. Es sind die Kilometer, die noch für eine durchgängige Autobahn zwischen Ostsee und Südfrankreich fehlen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass man auch mit Lückenschluss nicht über die A1 nach Frankreich fahren würde. Denn die Strecke führt durch den alltäglichen Stau der Landeshauptstadt Saarbrücken. Außerdem lockt die ca. 35 km kürzere Strecke über

Briefwahl als neuer Regelfall München stellte während der Pandemie aus gutem Grund auf die Briefwahl als Regelmodus um. Die damals neue, antragslose Zusendung von Abstimmunterlagen wurde, warum auch immer, für diesen Bürgerentscheid beibehalten, wiewohl das Bundesverfassungsgericht jüngst wieder betonte, dass die Präsenzwahl die Regel und die Briefwahl die Ausnahme sei.

Von dieser Maßnahme erhoffen sich die Zuständigen eine einfachere Handhabung, da die Beantragung der Briefwahl und die individuell ausgelöste Zusendung der Briefwahlunterlagen entfallen.

Unter Sicherheitsaspekten ist das aber höchst fragwürdig. Bereits bei nur versehentlich falscher Zustel-

lung geraten vollständige Briefwahlunterlagen in höherer Zahl in falsche Hände. Ein Autor dieses Beitrages fand in seinem Briefkasten nicht nur die eigenen Abstimmunterlagen und die seiner Ehefrau, sondern auch die einer anderen Wahlberechtigten im Haus, die ebenfalls einen auf „Müller“ beginnenden Doppelnamen führt.

Unabhängig von Zustellungsfehlern: Gerade in Vierteln mit geringer Wahlbeteiligung sind gültige Briefwahlunterlagen leicht verfügbar und können problemlos von Dritten an sich gebracht, ausgefüllt und abgeschickt werden. Die zu leistende Unterschrift an Eides statt kann von der Wahlbehörde nur höchst oberflächlich geprüft werden, ein automatisierter Vergleich mit bereits geleisteten Unterschriften, wie in den USA mittlerweile üblich, ist nicht möglich.

Faktisch überprüft die Wahlbehörde nur, ob überhaupt eine

Neulich …

Unterschrift geleistet wurde. Im US-Bundesstaat Colorado sind im Wählerregister Unterschriften hinterlegt, die automatisch abgeglichen werden. Bei einer Abweichung wird der Wähler per App oder Mail kontaktiert, um die Stimme innerhalb einer bestimmten Frist zu validieren. Der Stimmzettel für den Bürgerentscheid liegt den unverlangt zugesandten Unterlagen bei. Für ein erfolgreiches „ballot stuffing“, also das unbemerkte Auffüllen von Wahlurnen mit Stimmzetteln, ist damit eine wesentliche Voraussetzung gegeben, nämlich die Verfügbarkeit vieler echter Stimmzettel.

Möglicher Misstrauenstreiber Wahlmanipulation erschöpft sich nicht in der Begünstigung einer Seite. Je nach Intention kann auch Sabotage das Ziel sein, indem man die Auszählung behindert und Zweifel an der Korrektheit der Auszählung weckt – wenn z. B.

in vielen Wahllokalen die Zahl der Stimmzettel nicht zur Anzahl der erschienenen Wähler passt. Auf diese Art kann das Ergebnis entwertet werden.

Zudem unterliegt der postalische Weg vom Wahlberechtigten zurück zur Wahlbehörde keinerlei Kontrolle. Ob der Wahlbrief rechtzeitig oder verspätet angekommen ist, verloren wurde, wegen formaler Mängel zurückgewiesen oder gezählt wurde, kann vom Absender nicht nachgeprüft werden. Hier sind Manipulationen möglich. Im französischen Wahlrecht wurde die Briefwahl bei der Präsidentschaftswahl in den 1970ern wieder abgeschafft, weil man störende Eingriffe kommunistisch eingestellter Postboten befürchtete.

Bei dem Bürgerentscheid 2013 lag in der Maxvorstadt „Ja zu Olympia“ klar vorne, in acht von neun Präsenzwahlbezirken allerdings das Nein, wodurch sich ein klares Übergewicht der Befürworter unter den Briefwählern ablesen lässt – wie in den allermeisten Wahlbezirken 2013. Leider gibt es in Deutschland weder statistische Aufzeichnungen über die Zahl der aufgrund von Formfehlern zurückgewiesenen Wahlbriefe noch eine offizielle Sammlung von Verstößen gegen die Integrität der Wahl. Der Wahlsonntag wird nicht nur zeigen, ob sich die Landeshauptstadt München für die Olympischen Spiele bewirbt, sondern auch, ob sich die Realität des Wählers von der verfassungsrechtlichen Vorgabe der Präsenzwahl als Norm und der Briefwahl als Ausnahme weiter entfernt.

Dr. Robert MüllerTörök ist Studiendekan für Digitales und Verwaltungsmanagement und Professor für e-Government an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Foto: BS/privat

Steffen Kirsch ist Mitarbeiter für Energiepolitik und Wasserkoordination bei terranets bw und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Foto: BS/privat

Luxemburg schon allein wegen der günstigeren Benzinpreise.

Auf Lücke

Schon seit 1982 versucht man – mal mit mehr, mal mit weniger Zielstrebigkeit –, die Lücke zu schließen. 2003 wurde das Projekt mit vordringlichem Bedarf in den Verkehrswegeplan aufgenommen. In meiner 16-jährigen Amtszeit als Bürgermeister von Blankenheim gaben sich die Verkehrsminister die Klinke in die Hand, um medienwirksam für den Weiterbau zu werben. Während viele Anwohnerinnen und Anwohner sowie Wirtschaftsverbände den Lückenschluss begrüßen, üben

Naturschutzverbände gerichtlichen Widerstand. Bisher stoppten EU-Umweltrecht und das Haselhuhn den Bau eines sehr sensiblen Streckenabschnitts zwischen Lommersdorf und Adenau. Mir erschließt sich nicht, woraus die Politik den Optimismus nährt, dass sich das ändern sollte. Zu eindeutig ist die europäische Rechtsprechung. Wenn ich als Lokalpolitiker kritische Fragen zum Projekt stellte, kam das einem politischen Harakiri gleich. Ausgerechnet in einer Zeit, in der wegen Sondervermögen scheinbar Geld ohne Ende zur Verfügung steht, in der mit Patrick Schnieder ein Verkehrsminister aus der betroffenen Eifelregion und großer Befürworter des Lückenschlusses bundesdeutsche Budgetverantwortung für das Projekt trägt, ist offensichtlich kein Geld mehr für das Vorhaben vorhanden. Grund genug, die Sinnhaftigkeit der Maßnahme nicht nur aus dem Blickwinkel

partikulärer Lokalinteressen zu hinterfragen.

Mehr Straßen als Geld

Die Wahrheit ist so unbequem wie unausweichlich: Wir haben längst mehr Straßen als Geld, um diese zu unterhalten. Jeder Neubau ist eine tickende Kostenbombe für die nächsten Generationen. Asphalt lebt nicht ewig, er frisst Jahr für Jahr Unterhalt. Viele Brücken sind dringend sanierungsbedürftig und ausbleibende Reparaturen führen zu gesperrten Fahrwegen, Umleitungsverkehr und wachsenden Folgekosten. Der A1-Weiterbau ist unzweifelhaft lokal wichtig. Der Wert des Lückenschlusses ist jedoch im bundesdeutschen Gesamtkontext überschaubar. Es kommt hinzu, dass nach aktueller Rechtslage davon auszugehen ist, dass der Lückenschluss, unabhängig von der Finanzierung, nicht vollständig gelingen wird. Je kleiner die

Lücke wird, umso größer wird der tägliche Stau im Oberahrtal. Die Leidensfähigkeit der lokalen Bevölkerung würde dann auf eine ähnliche Probe gestellt werden, wie dies bereits aktuell in der Region Lüdenscheid der Fall ist. Dort ist die A45 seit fast vier Jahren wegen unterlassener Sanierung der Rahmetalbrücke voll gesperrt. Diese Sperrung führt zu alltäglichem Verkehrschaos auf den Ausweichstrecken.

Sanierung vor Neubau

Selbst wenn die Sondervermögen vorübergehend für einen vollen Geldbeutel sorgen würden, fehlt es an planendem Fachpersonal. Wir brauchen einen Change in der Verkehrspolitik: Sanierung muss vor Neubau gehen. Wer weiter neue Straßen bauen will, während die bestehende Verkehrsinfrastruktur inklusive Bahnnetz verfällt, handelt weder nachhaltig noch verantwortungsvoll.

Kolumne Hartmann
Rolf Hartmann war von 2004 bis 2020 Bürgermeister der Gemeinde Blankenheim. Foto: BS/privat

Haushalte schneller genehmigt, transparenter begründet, durch Verfügungen begleitet und nachhaltiger gesteuert.

Gemeinsames Verständnis für realistische Finanzplanung

Wie wirkungsvoll eine partnerschaftlich verstandene Kommunalaufsicht sein kann, zeigt das Beispiel Florstadt im Wetteraukreis. Hier gelang es durch frühzeitige Abstimmung zwischen Stadtverwaltung und Aufsichtsbehörde, die Genehmigung der Haushaltssatzung zügig zu erreichen. Entscheidend war nicht der Druck von außen, sondern das gemeinsame Verständnis für eine realistische, konsolidierte Finanzplanung.

Die Kommunalaufsicht begleitete den Prozess beratend und stellte sicher, dass die Konsolidierung nicht nur auf dem Papier, sondern im Verwaltungshandeln greifbar wurde. Die Aufsicht definiert sich zunehmend als prozessbegleitender Partner und nicht als nachgelagerter Prüfer. Im Ergebnis führt das zu klareren Verfahren, weniger Nachforderungen und mehr Sicherheit für Gremien, Kämmereien und Investoren. Frühzeitige Rücksprachen zu Schlüsselkennzahlen, realistische Finanzplanungen und

belastbare Daten – eine Win-winSituation für beide Seiten.

Erfolg liegt in Haltung und Prozessqualität

Diese Praxis zeigt: Kooperation ersetzt nicht die Kontrolle – sie macht sie aber wirksamer. Denn wer sich in der Vorbereitung austauscht, vermeidet spätere Auflagen. Gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen, steigender Energiepreise und wachsender Personal- und Sozialausgaben braucht es eine Aufsicht, die Orientierung gibt, aber Gestaltung ermöglicht. Das gelingt dort, wo sie auf Kennzahlen, Szenarien und gemeinsame Zielvereinbarungen setzt, anstatt nur formal zu genehmigen oder zu versagen.

Kommunen, die ihre Haushaltsplanung frühzeitig mit der Aufsicht

Dr. Ulrich Keilmann

leitet die Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt.

Foto: BS/privat

Unausgereifte Finanzpläne

Ausgaben auf dem Prüfstand

(BS/amm) Der Landesrechnungshof (LRH) übt vehemente Kritik an dem geplanten „historischen“ Investitionspaket der Landesregierung in Niedersachsen: Die notwendige Haushaltskonsolidierung bleibe weiter aus.

14,5 Milliarden Euro will Niedersachsen in diesem sowie in den kommenden Jahren in Infrastruktur, Krankenversorgung und Bildung investieren. Zwei Drittel des Geldes sollen vom Bund kommen, ein Drittel stellt Niedersachsen zur Verfügung. Von allen sich bietenden Kreditmöglichkeiten werde hier Gebrauch gemacht, schreiben die Prüfer. „Viel Geld allein ist nie ein Garant für Erfolg“, erklärte Dr. Sandra von Klaeden, die Präsidentin des LRH. Die Finanzplanung der Landesregierung sei übereilt, unausgereift und erfolge mit zu wenig Augenmaß.

Kreditaufnahmen früher als nötig Investitionen sind zwar auch aus Sicht des Rechnungshofs notwendig, allerdings befürchtet er, dass sich die Landesregierung „übernehme“. Bei der Haushaltsaufstellung muss laut Gesetz absehbar sein, dass die vorgesehenen Mittel in dem betreffenden Haushaltsjahr

aller Voraussicht nach tatsächlich ausgezahlt werden. Genau das bezweifeln die Prüfer und nennen als Beispiel die Sanierung der Landesgebäude. So habe Niedersachsen bis Ende August rund 50 Millionen Euro hierfür ausgegeben und in seinem Investitionspaket weitere 220 Millionen Euro vorgesehen. Dass in den letzten Monaten dieses Jahres noch 170 Millionen Euro verbaut werden, halten die Prüfer für unrealistisch, „weil die Kapazitäten fehlen und die Strukturen dies nicht hergeben“.

Auch den für 2025 zur Abstimmung stehenden Nachtragshaushalt kritisiert Dr. von Klaeden: „Bei kritischer Prüfung der Zahlen drängt sich der Eindruck auf: Die Landesregierung schraubt die Ausgaben künstlich nach oben.“ Es sei zu vermuten, dass das Land früher als nötig Kredite aufnehme, da ein Großteil der Gelder zunächst nicht gebraucht werde. „Das widerspricht den Haushaltsregeln.“

Wenn Kommunalaufsicht und Kommune frühzeitig miteinander arbeiten, werden Haushalte schneller genehmigt, transparenter begründet und nachhaltiger gesteuert. Foto: BS/ REDPIXEL, stock.adobe.com

Rechtssicherheit und größerer Ak zeptanz in der Politik. Besonders wirkungsvoll ist die transparente Kommunikation über Risiken, etwa bei Kreditaufnahmen, Ertragsausfällen oder Investitionen. Hier entstehen partnerschaftliche Lösungen. Von gestreckten Tilgungsplänen bis zu abgestimmten Förderanträgen, die in klassischen Genehmigungsprozessen oft zu spät kommen. Am Ende steht eine einfache, aber folgenreiche Erkenntnis. Je früher Kommunen und Aufsicht miteinander reden, desto stabiler werden die Haushalte. Der Erfolg liegt nicht in neuen Gesetzen oder Erlassen, sondern in Haltung und Prozessqualität. Kooperation för dert Verantwortung, Transparenz schafft Vertrauen, und Vertrauen ermöglicht Geschwindigkeit.

Verwaltungsakt. Sie mutiert zum Prüfstein moderner Steuerung. Sie zeigt, dass leistungsfähige Kommunen nicht trotz, sondern mit ihrer Aufsicht stark sein können. Langfristig gedacht wäre es denkbar, Haushaltsentwürfe, Rückfragen und Genehmigungshinweise über gemeinsame Plattformen transparent, dialogorientiert und nachvollziehbar zu steuern. Ein solcher digitaler Austausch würde den Prozess nicht nur beschleunigen,

schonender machen. Noch ist dies Zukunftsmusik, doch die Vision einer digitalen Kommunalaufsicht, die Daten teilt statt „Papiere stempelt“, ist schon erkennbar.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema im Kommunalbericht 2024, Hessischer Landtag, Drucksache 21/1148 vom 11. Oktober 2024, S. 148 ff. Der vollständige Bericht ist kostenfrei unter https://rechnungshof.hessen.de abrufbar.

Kraft der Selbstverwaltung

Städte und Gemeinden suchen Wege aus der Krise

(BS/jf) Trotz Defiziten und Fachkräftemangel wächst in den Rathäusern der Wille zu Reformen. Kommunen wollen ihre Zukunft aktiv gestalten – mit weniger Bürokratie, mehr Verantwortung und Hand in Hand mit Bürgerinnen und Bürgern, die von einer leistungsfähigen Verwaltung unmittelbar profitieren.

Es sind zwei graue Herbsttage, als Spitzenvertreterinnen und -vertreter aus Verwaltung, Wissenschaft und Politik auf dem Bonner Petersberg zusammenkommen. Wie ein Symbol der Zuversicht weicht der Nebel über dem Tal im Verlauf der Veranstaltung zurück. Es gibt Hoffnung für die prekäre Haushaltslage der Städte und Gemeinden. Die Möglichkeiten auszuloten, aus eigener Kraft schwindende Handlungsfähigkeit wiederherzustellen, ist erklärtes Ziel des Petersberger Haushalts- und Finanzgipfels. Gleichwohl fällt Kämmerinnen und Kämmerern noch allzu oft die Rolle des Überbringers schlechter Nachrichten zu. So auch Prof. Dr. Dörte Diemert, gleichzeitig Rechtsdezernentin der Stadt Köln. Sie berichtet von unzureichender Grundfinanzierung, Fachkräftemangel, Altschulden und enormem Investitionsstau. Hinzu treten Zukunftsaufgaben wie Klimawandel und die Renaissance des Zivilschutzes. 2024 liegt das

Defizit des kommunalen Finanzierungssaldos bei rund 25 Milliarden Euro. Doch in dieser dramatischen Lage liege auch ein Funken Hoffnung: „Der Handlungsdruck ist so groß, dass wir möglicherweise tatsächlich die Kraft finden, Beharrungskräfte zu überwinden und zu wirksamen Veränderungen zu kommen“, hofft Diemert

Zwischen Druck und Aufbruch

Die Lage ist dramatisch, aber nicht aussichtslos. Gleichwohl werden Altschuldenentlastungen der Länder und Sondervermögen des Bundes allein nicht genügen – da ist sich das versammelte Podium einig.

Prof. Dr. Hermann Hill von der Universität Speyer stimmt Diemerts Forderungen nach Reformen und Bürokratieabbau zu. Dazu gehöre „von den Handlungsspielräumen der Gesetze und ihrer Niveausteuerung auch Gebrauch zu machen“, also „nicht auf vollständiger Umsetzung zu beharren, wo auch 80 Prozent ausreichen. Selbstverwaltung ist Selbstgestaltung“, so Hill Staatssekretär a.D. Werner Gatzer rekurriert auf den Zwischenbericht der Initiative für einen handlungsfähigen Staat. Er betont besonders die Möglichkeiten vereinfachter Berichts- und Dokumentationspflichten. Verwaltung müsse „ausnahmefreundlicher, transparenter und vollzugsorientierter" werden. Viele Maßnahmen seien nicht neu, gibt er zu. Die mediale Berichterstattung über das Papier habe aber wichtige Umsetzungsimpulse gesetzt. Nicht zuletzt wird an diesem Abend eines deutlich: Die multiplen Krisen hinterlassen ihre sichtbarsten Krater stets ganz lokal. „Wir müssen deshalb zu einer ehrlichen und direkten Kommunikation mit den Bürgern kommen und unsere Arbeit besser erklären“, regt Diemert an. Vertrauen wächst durch klare Worte – und mit ihr vielleicht auch eine neue Kraft der kommunalen Selbstverwaltung.

Formen Sie unser neues Amt im Rahmen eines Change-Prozesses zu einer starken Einheit!

Friedrichshafen wächst – und mit der Stadt auch die Anforderungen an eine leistungsfähige, nachhaltige und zukunftsorientierte Infrastruktur. Um den vielfältigen Aufgaben in den Bereichen Tiefbau, Stadtgrün und Friedhöfe, Abwasserreinigung/Klärwerk sowie städtische Baubetriebe (Bauhof) gerecht zu werden, bündelt die Stadt Friedrichshafen ihre Kompetenzen künftig in einem neu geschaffenen Amt: dem Tiefbau- und Grünamt.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine führungserfahrene sowie innovativ denkende Persönlichkeit als

Amtsleitung Tiefbau- und Grünamt (w/m/d)

Zusätzlich übernehmen Sie in dieser Funktion die Gesamtverantwortung für den technischen Betrieb des Eigenbetriebs Stadtentwässerung. Die Vergütung dieser unbefristeten Vollzeitstelle erfolgt bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzung bis Entgeltgruppe 15 TVöD. Gerne prüfen wir neben einer tarifgerechten Eingruppierung bei Bedarf auch die Möglichkeit gültige Zulagen zu gewähren.

Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Elisa Heinen, Yanna Schneider oder Julia Schwick gerne zur Verfügung.

Lassen Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte über die zfm-Jobbörse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

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Sie nehmen eine zentrale Rolle in der Stadtentwicklung Wülfraths ein!

Wülfrath im Kreis Mettmann – idyllisch gelegen mit rund 22.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – vereint Natur und Stadtleben, zentral zwischen Düsseldorf, Essen und Wuppertal. Die Bewohnerinnen und Bewohner schätzen die hohe Wohnqualität: die historische Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern, attraktive Ortsteile in ruhiger Umgebung, ein gutes Angebot an Schulen und Kindergärten sowie eine lebendige Gemeinschaft mit vielfältigen aktiven Vereinen machen Wülfrath besonders attraktiv für Familien.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine gestaltungsmotivierte Führungspersönlichkeit als

Dezernentin / Dezernent (w/m/d) für Planen und Bauen

Diese verantwortungsvolle Position ist nach EG 15 TVöD (ggf. zzgl. Fachkräftezulage) bzw. A 15 LBesG NRW bewertet und wird unbefristet in Vollzeit besetzt.

In dieser Funktion berichten Sie direkt an den Bürgermeister und sind Teil des Verwaltungsvorstands. Sie übernehmen die Leitung des gesamten Baudezernats mit den Bereichen Hochbau und Technisches Gebäudemanagement, Kaufmännisches Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Planungsamt, Bauaufsicht sowie Tiefbauamt einschließlich städtischem Baubetriebshof und dem städtischen Friedhof. Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Sanny Martinez, Gianna Forcella oder Julia Schwick gerne zur Verfügung.

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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

Mehr als Verwaltung: Werden Sie Teil des Herzens unserer lebenswerten Marktgemeinde!

Die Marktgemeinde Bad Abbach liegt landschaftlich reizvoll an der Donau zwischen Regensburg und Kelheim. Die lebendige und stetig wachsende Gemeinde mit aktuell rund 13.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verbindet Lebensfreude und naturnahe Erholung geprägt von idyllischen Wanderwegen, dem beliebten Donau-Radweg und zahlreichen Sehenswürdigkeiten. Als ehemaliger Kurort bietet Bad Abbach auch heute eine hohe Lebensqualität, eine gute Verkehrsanbindung über die B16 und die A93 sowie eine direkte Bahnanbindung nach Regensburg und Ingolstadt. Die rund 190 engagierten Mitarbeitenden setzen sich in Bad Abbach täglich in der Verwaltung, den gemeindlichen Einrichtungen und dem Bauhof für die Entwicklung unserer Marktgemeinde ein. Unsere Verwaltung versteht sich dabei als zuverlässiger und zukunftsfähiger Dienstleister für unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und lösungsorientierte Führungspersönlichkeit als

Geschäftsleitung Allgemeine Verwaltung (w/m/d)

In dieser Funktion berichten Sie direkt an den Bürgermeister. Die attraktive Stelle ist je nach Voraussetzung bis zur A 13 BayBesG bzw. EG 12 TVöD bewertet. Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Alexander Wodara, Josefine Harig oder Roland Matuszewski gerne zur Verfügung.

Lassen Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte über die zfm-Jobbörse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

Sind Sie auf der Suche nach einer interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst?

Das Gesundheitsamt Duisburg bietet die Möglichkeit einer Tätigkeit mit einer ausgewogenen Work-Life-Balance und angenehmen Arbeitsklima. Wir freuen uns, eine engagierte und qualifizierte Person als neue Abteilungsleitung für die Bereiche Gesundheitsaufsicht und Gesundheitsschutz und stellvertretene Amtsleitung zu gewinnen.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine kommunikationsstarke und empathische Führungspersönlichkeit als

Abteilungsleitung (w/m/d)

Gesundheitsaufsicht, Gesundheitsschutz, Infektionsschutz und stellvertretende Amtsleitung im Gesundheitsamt

Diese verantwortungsvolle Position ist nach A 16 LBeSG / EG 15 TVöD (zzgl. einer mtl. Fachkräftezulage bis zur Höhe von 800 Euro (Vollzeit) u. einer Facharztzulage i.H.v. 300 Euro (Vollzeit) für tariflich Beschäftigte) bewertet.

Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Gianna Forcella, Raza Hoxhaj oder Julia Schwick gerne zur Verfügung.

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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

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Gestalten Sie die Personalthemen unserer Marktgemeinde.

Die Marktgemeinde Bad Abbach liegt landschaftlich reizvoll an der Donau zwischen Regensburg und Kelheim. Die lebendige und stetig wachsende Gemeinde mit aktuell rund 13.000 Einwohnerinnen und Einwohner verbindet Lebensfreude und naturnahe Erholung geprägt von idyllischen Wanderwegen, dem beliebten Donau-Radweg und zahlreichen Sehenswürdigkeiten. Als ehemaliger Kurort bietet Bad Abbach auch heute eine hohe Lebensqualität, eine gute Verkehrsanbindung über die B16 und die A93 sowie eine direkte Bahnanbindung nach Regensburg und Ingolstadt.

Die rund 190 engagierten Mitarbeitenden setzen sich in Bad Abbach täglich in der Verwaltung, den gemeindlichen Einrichtungen und dem Bauhof für die Entwicklung unserer Marktgemeinde ein. Unsere Verwaltung versteht sich dabei als zuverlässiger und zukunftsfähiger Dienstleister für unsere Bürgerinnen und Bürger. Für unsere Verwaltung suchen wir eine motivierte und kommunikationsstarke Persönlichkeit als

Personalleitung (w/m/d)

In dieser neu geschaffenen Funktion sind Sie direkt dem Bürgermeister unterstellt. Die Stelle ist abhängig von Ihren Voraussetzungen bis A 12 BayBesG bzw. EG 11 TVöD vergütet.

Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Alexander Wodara, Josefine Harig oder Roland Matuszewski gerne zur Verfügung.

Lassen Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte über die zfm-Jobbörse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

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Verkehr neu denken. Ulm bewegen. Zukunft gestalten.

Mit knapp 190.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bildet die Universitäts- und Wissenschaftsstadt Ulm gemeinsam mit der benachbarten Stadt Neu-Ulm eines der länderübergreifenden Doppelzentren Deutschlands. Als wirtschaftliches und kulturelles Oberzentrum zwischen Stuttgart und München verbindet Ulm urbane Dynamik mit hoher Lebensqualität und vielfältigen Freizeitmöglichkeiten.

Die Abteilung Verkehrsplanung ist für rund 500 Kilometer Straßen und Wege im Ulmer Stadtgebiet verantwortlich. Sie übernimmt die strategische, planerische und wirtschaftliche Betreuung des Verkehrsnetzes, trägt aktiv zur Verkehrs- und Mobilitätswende bei und entwickelt die Stadt Ulm als lebenswerte und attraktive Stadt weiter.

Spätestens zum 01.04.2026 suchen wir eine innovative und gestaltungsmotivierte Persönlichkeit als

Abteilungsleiter*in

Verkehrsplanung (w/m/d)

Die Position wird nach A 15 LBesGBW bzw. nach EG 14 TVöD vergütet. Die Stadt Ulm bietet ein vielseitiges Aufgabengebiet mit großem Gestaltungsfreiraum, flexible Arbeitszeiten sowie attraktive Zusatzleistungen – von vergünstigten Nahverkehrstickets bis hin zu Kultur-, Sport- und Essenszuschüssen. Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Raza Hoxhaj, Elisa Heinen oder Julia Schwick gerne zur Verfügung.

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Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

Für Mensch und Umwelt – übernehmen Sie Verantwortung im Immissionsschutz!

Mit seiner Lage an der Rheinschiene und in guter Nachbarschaft zu den Metropolen Köln und Düsseldorf, zählt der Rhein-Kreis Neuss mit rund 460.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zu den attraktivsten und wirtschaftsstärksten Regionen in Nordrhein-Westfalen. Die Mitarbeitenden des Dezernats IV – Gesundheit, Umwelt und Tiefbau – setzen sich besonders für die Sicherung einer nachhaltigen Zukunft ein. Aufgeteilt in fünf Abteilungen verantworten sie im Amt für Umweltschutz Themen von Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement über Boden- und Gewässerschutz bis hin zu Natur- und Artenschutz.

Eine wichtige Rolle nimmt dabei die Abteilung „Untere Immissionsschutzbehörde“ ein: Diese genehmigt und überwacht Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzrecht.

Aufgrund einer Altersnachfolge suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine fachlich versierte sowie engagierte Persönlichkeit als

Abteilungsleitung (w/m/d)

Untere Immissionsschutzbehörde

Die Vergütung dieser unbefristeten Vollzeitstelle erfolgt nach Besoldungsgruppe A 14 LBesO A NRW bzw. Entgeltgruppe 14 TVöD.

Interessiert?

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Mehr als Zahlen: Übernehmen Sie die Verantwortung für die Stadtkasse unserer lebendigen Bodenseestadt!

Im Dreiländereck Deutschlands, Österreichs und der Schweiz gelegen, ist die große Kreisstadt Lindau am Bodensee als Tourismus- und Tagungsstadt bekannt. Ihren rund 25.000 Einwohner*innen bietet die Stadt einen hohen Freizeitwert sowie ein gut gegliedertes Schul- und Bildungsangebot.

Der Finanzbereich der Stadt Lindau (Bodensee) bildet die zentrale Grundlage für den gesamten Zahlungsverkehr der Verwaltung und übernimmt damit eine verantwortungsvolle Schlüsselrolle für alle anderen städtischen Einrichtungen. Durch eine verlässliche und effiziente Steuerung trägt er wesentlich zur Handlungsfähigkeit und Weiterentwicklung der Stadt bei.

Für unsere Verwaltung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit als Leitung der Stadtkasse / Finanzen (w/m/d)

In dieser Funktion berichten Sie direkt an die Kämmerin. Interessiert?

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Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

Weil es weit mehr als ein Job ist: Schaffen Sie gemeinsam mit uns Perspektiven für die Zukunft unseres Landkreises!

Der Landkreis Ravensburg (290.000 Einwohner/innen) ist mit seinen 39 Städten und Gemeinden Teil der wirtschaftsstarken und landschaftlich schönen Region Bodensee-Oberschwaben-Allgäu mit hoher Lebensqualität. Er bietet Möglichkeiten sowohl für ein urbanes Leben als auch für Wohnen in dörflich-ländlicher Umgebung, eine intakte Natur und einen hohen Freizeitwert.

Im Zuge einer Nachfolgeregelung sucht das Landratsamt Ravensburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und strategisch starke Führungspersönlichkeit als Dezernentin / Dezernent (w/m/d) für Arbeit, Soziales und Bildung

Diese attraktive und herausfordernde Position wird nach B2 LBesGBW bzw. alternativ als Beschäftigte/r in einer vergleichbaren Eingruppierung vergütet.

Das Dezernat für Arbeit, Soziales und Bildung umfasst mit dem Sozial- und Inklusionsamt, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, dem Jobcenter sowie der Stabsstelle Sozialplanung und Bildungsmanagement sämtliche Felder des kommunalen Sozialmanagements.

Interessiert?

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Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

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Mit Herz und Haltung: Führen Sie Bochums soziales Engagement in die Zukunft!

Stellen Sie die Weichen für Hamburgs räumliche Entwicklung!

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) verantwortet die Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik in Hamburg. Unser Ziel ist es, mit einem ausreichenden und bezahlbaren Wohnraumangebot weiterzuentwickeln. Gelebte Werte wie Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Offenheit machen uns zu einer geschätzten Partnerin und Arbeitgeberin. Mit viel Engagement und fachlicher Expertise schafft das Amt für Bauordnung und Hochbau mit seinen fast 300 Mitarbeitenden in der BSW die planerischen Voraussetzungen für eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung Hamburgs. Dabei agiert die Behörde als Schnittstelle zwischen Senat und Bezirksämtern und steuert Bauabläufe vielfältiger Bauprojekte von herausragender und baukultureller Bedeutung. Wir suchen zum 01.02.2026 eine dynamische und innovative Persönlichkeit als Leitung (w/m/d) des Amtes für Bauordnung und Hochbau

Die Vergütung dieser unbefristeten Stelle erfolgt für Beschäftigte außertariflich in Anlehnung an die Besoldungsgruppe B4.

Bei Beamtinnen und Beamten erfolgt sie in der Besoldungsgruppe B 4 (Senatsdirektorin bzw. Senatsdirektor; Jahresbrutto ca. 115.000 Euro.

Interessiert?

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Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

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Die Stadt Bochum mit ca. 375.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist mit einer Vielzahl anspruchsvoller Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturstatten sowie vielen Einrichtungen für Freizeit, Sport und Erholung eines der wirtschaftlichen und kulturellen Zentren des Ruhrgebiets.

Mit der Bochum Strategie sind wichtige Weichen der Stadtentwicklungen gestellt. An diesem Erfolgskonzept können Sie aktiv mitwirken. Hier wird eine fachübergreifende Zusammenarbeit an gesamtstädtischen Projekten großgeschrieben. Der Kompass für gute Zusammenarbeit und Führung schafft den Rahmen für eine moderne, gestaltende und dienstleistungsorientierte Stadtverwaltung.

Wir suchen im Dezernat V Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Führungspersönlichkeit als Leitung (w/m/d) des Amtes für Soziales

Die Position wird für Beamtinnen und Beamte nach Besoldungsgruppe A 16 LBesG bzw. für Tarifbeschäftigte entsprechend außertariflich vergütet. Sie profitieren von einem unbefristeten Arbeitsvertrag, einer betrieblichen Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte und vielfältigen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Gianna Forcella, Sanny Martinez oder Julia Schwick gerne zur Verfügung.

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Bereit für eine Aufgabe mit Herz und Verstand? – Kommen Sie ins Stadt-Up Frankfurt!

Jede Bewegung braucht Menschen, die überzeugt vorangehen. Darum suchen wir Sie als Leiter:in (w/m/d) Sozialrathaus Gallus für unser Stadt-Up Frankfurt! Bereit für eine Aufgabe für Herz und Verstand? Bewerben Sie sich jetzt und führen Sie das Thema Frankfurt in die Zukunft!

Das Jugend- und Sozialamt gehört mit über 2.000 Beschäftigten zu den größten Ämtern der Stadtverwaltung Frankfurt am Main. Die Beschäftigten sind in 19 Organisationseinheiten sowie im Jobcenter Frankfurt am Main eingesetzt. Das Amt ist mit insgesamt 7 Sozialrathäusern und 6 Besonderen Diensten dezentral über das gesamte Stadtgebiet ausgerichtet. Sie sind Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und bieten vor allem pädagogische, beratende, betreuende und materielle Hilfen in besonderen Lebenslagen an.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n

Leiter:in (w/m/d)

Sozialrathaus Gallus

(Magistratsoberrätin:Magistratsoberrat)

Vollzeit, Teilzeit - BesGr. A 14 BesO /EGr. 14 TVöD Im Falle der Übertagung der Stelle an eine:n Sozialarbeiter:in erfolgt die Beschäftigung nach dem TVöD-V (als Büroangestellte:r).

Interessiert?

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Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

Besonders im Infrastrukturbereich geht es immer smarter zu. Das beginnt schon bei der intelligenten Straßenbeleuchtung. Und auch hier gibt es unterschiedliche Arten. Allein in der Stadt Essen gibt es zum einen Straßenlaternen, die mit einem Bewegungsmelder ausgestattet sind und nur erstrahlen, wenn ein Verkehrsteilnehmender in der Nähe ist. An anderer Stelle hat die Stadt sogenannte Smart Poles, die nicht nur Licht spenden, sondern zum Beispiel auch als Ladepunkt für E-Autos fungieren, die Parkflächenbelegung erfassen oder Daten über die Luftqualität erheben.

Auch in Saarbrücken wird mancherorts auf intelligente Beleuchtung gesetzt. Entlang der Saar sind die neuen Lampen steuerbar und insektenfreundlich – also z. B. in einem warmen Lichtspektrum, das weniger Insekten anzieht. Zudem könne die Helligkeit jeder einzelnen Leuchte entsprechend der Passantenfrequenz angepasst werden, erläutert Tobias Raab, Dezernent für Wirtschaft, Soziales und Digitalisierung der Landeshauptstadt Saarbrücken. Doch damit nicht genug. „Die Landeshauptstadt setzt mit verschiedenen Projekten ihren Smart-City-Entwicklungsplan um.“

Zu diesem gehört seit Kurzem auch ein smarter Zebrastreifen. Doch was kann einen Fußgängerüberweg, an dem gewöhnlich keinerlei Technik verbaut ist, intelligent machen?

Laserlicht für erhöhte Sicherheit

Wie die Stadt erklärt, erkennt moderne Sensorik frühzeitig, wenn eine Person den Zebrastreifen überqueren will und warnt Autofahrende durch ein gut sichtbares Blinklicht. Durch eine zusätzliche Laserbeleuchtung, welche auf Fußhöhe die Bewegungen der Passierenden sichtbar macht, ist sowohl im Dunkeln als auch bei Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge ein frühzeitiges Bremsen möglich. Zugleich erfolgt eine anonyme, automatisierte Verkehrszählung der Passierenden und zu einem späteren Zeitpunkt auch der Durchfahrenden. Das seien wich-

Infrastruktur der Zukunft

Smart Mobility im Einsatz

(BS/Scarlett Lüsser) Vom digitalen Zwilling über KI-Unterstützung bis hin zur smarten Straßenlaterne: Smart-City-Projekte sind die Zukunft der modernen Verwaltung. Und manch einer würde staunen, was mittlerweile smart verfügbar ist.

Behörden

Saarbrückens smarter Zebrastreifen auf dem Eschberg macht durch einen Laser auf Fußhöhe alle Fußgänger leicht sichtbar – auch wenn sie dunkel gekleidet unterwegs sind. Foto: BS/Landeshauptstadt Saarbrücken

tige Daten, denn allein innerhalb eines Sieben-Tagen-Zeitraums habe es rund 1.000 sichere Kreuzungen des Zebrastreifens gegeben, ergänzt Raab. Diese Informationen könne die Stadt „zum Beispiel bei baulichen oder sicherheitstechnischen Verbesserungen oder bei der Nutzung von Bewegungsdaten zur Optimierung von Wegen, Beleuchtung, Bushaltestellen“ verwenden. Zudem sei die Resonanz der Bürgerinnen und Bürger durchweg positiv. Auch die Kreisstadt Olpe rühmt sich eines smarten Zebrastreifens. Als Teil des Bundesmodellprojekts „5 für Südwestfalen“ beteiligt sich die Kreisstadt zusammen mit vier anderen Städten daran, eine smarte Region mit geteilten Arbeitsbereichen zu erschaffen. Michaela Halbe,

„nutzen die Chance, Technologien zu erproben und Pionierarbeit für die Region zu leisten. Durch Arbeitsteilung und die Smart Cities Schule lernen Kommunen voneinander und können Lösungen nachnutzen.“

Ein Projekt der Kreisstadt ist der Mobility Scan, eine smarte Verkehrsvermessung. Dazu erfassen zwei mobile Verkehrssensoren an wechselnden Standorten für jeweils ein bis zwei Wochen den Verkehr und messen dabei drei Parameter:

• Anzahl und Art der Fahrzeuge (z. B. Pkw oder Lkw)

• Fahrgeschwindigkeit

• Lärmpegel

Zusätzlich findet eine digitale

Parkraumüberwachung statt. Die ten sowohl von der Bürgerschaft als auch von der Verwaltung vorgeschlagen werden, ergänzt Halbe Die daraus gewonnenen Daten fließen als objektive Grundlage in das Mobilitätskonzept der Stadt. „Daraus entstehen dynamische Projekte wie ein Mobilitätsdashboard oder die Ausweitung der Messungen auf Rad- und Fußverkehr“, so Halbe Jeder kann dabei die Daten über ein Open-Data-Portal einsehen. Inklusion durch smartes Parken Allgemein sind Erfassung und Analyse immer wiederkehrende Stichworte bei Smart-City-Projekten. So fokussiert sich die Stadt Ulm darauf, „die Nutzung des beschränkten

Verkehrsraums durch die verschiedenen Beteiligten zu optimieren“, erklärt ein Sprecher der Stadt. Im Rahmen der Mission Smart City liege das Hauptaugenmerk gerade auf dem Projekt Sensorbasiertes Parkraum-Management. Besonders Behindertenparkplätze sollen mit Sensoren ausgestattet werden. Diese hätten zweierlei Nutzen, erklärt der Sprecher. Zum einen könne mithilfe einer Echtzeitmeldung erfasst und später auch von den Bürgern eingesehen werden, welche Parkplätze noch frei sind – sie können sich dann auch eine digitale Route zu besagtem freien Platz anzeigen lassen. Zum anderen solle durch die Einführung einer freiwilligen und kostenfreien Anwendung namens Loc.ID eine leichtere Kontrolle von Falschparkern auf diesen Plätzen ermöglicht werden. Menschen mit Behinderung, die diese App aktiv auf ihrem Smartphone haben, werden von dem System erkannt und dieses meldet die Information an den städtischen Datenhub zurück. Parkt nun jemand ohne die App auf einem solchen dedizierten Parkplatz, kann er oder sie gezielt kontrolliert werden. „Der größte Teil der Sensoren ist bereits produktiv und liefert Daten in die städtische Datenplattform“, erklärt der Sprecher der Stadt. Bei einzelnen Sensoren bestehe noch Optimierungsbedarf bezüglich der Datenübertragung, sobald diese aber einwandfrei funktioniere, werde auch die öffentlich zugängliche Karte freigegeben. Laut dem Sprecher wurde die nutzende Bevölkerung komplett in das Projekt eingebunden und freut sich auf die kommenden, zur Verfügung gestellten Daten. Ab 2026 werde dann auch mit dem „größten Mehrwert“ gerechnet, nämlich der Kenntlichmachung der Parkberechtigung. Dazu entwickele die Satdt gerade ein prototypisches System. „Wir rechnen damit, dass die Kenntlichmachung einer nicht legitimierten Nutzung durch Lichtzeichen an den Parkplätzen und die dadurch auch vereinfachte Ahndung zu einer Verbesserung bei der Nutzungssituation führt.“

Mehr als ein geliehenes Verkehrsmittel

Der zusätzliche Nutzen von Bike-Sharing-Angeboten

Bundeskongress Öffentliche Infrastruktur 2026

(BS/sr) Für die letzte Meile in urbanen Räumen sind Leihfahrräder in Europa mittlerweile ein wichtiges Standbein. Nun zeigt eine neue Studie, dass dieses verkehrsergänzende Angebot auch einen Mehrwert von etwa 305 Millionen Euro mit sich bringt.

Egal ob in der Metropole mit Tausenden von Fahrrädern oder in der Kleinstadt mit nur einigen Dutzend: In über 150 europäischen Städten sind Leihräder verfügbar. Eine im Auftrag von EIT Urban Mobility und Cycling Industries Europe durchgeführte Studie rechnet der Nutzung von Leihrädern Vorteile für die Umwelt, die Gesundheit und die Wirtschaft zu.

So werden durch Bike-Sharing-Angebote jährlich etwa 46.000 Tonnen CO2 und 200 Tonnen an weiteren Schadstoffen eingespart. Durch die Verlagerung von Autofahrten auf aktive Mobilität können zudem ca. 1.000 chronische Erkrankungen verhindert werden, was 40 Millionen Euro an Gesundheitskosten spart. Von verkehrswirtschaftlicher Seite konnten, so die Studie, 760.000 Stunden an Produktivität gewonnen werden, was einem Mehrwert von weiteren 30 Millionen Euro entspricht. Zudem sind Bike-SharingAngebote für die Nutzenden eine kostengünstige Alternative zum Auto. Bernadette Bergsma, Communications and EU Affairs Director bei EIT Urban Mobility, hebt hervor:

Wenn der Stellplatz für ein privates Fahrrad auf der Arbeit oder zu Hause fehlt, liefern gut verteilte Bike-Sharing-Stationen eine gute Alternative für den Weg zur Arbeit oder die Trips in die Innenstadt. Foto: BS/Golden

„Diese Studie zeigt, dass BikeSharing weit mehr ist als nur eine weitere Mobilitätsoption – es liefert messbare Erträge für Bürgerinnen und Bürger, Städte und die Umwelt.“

Positives Investment

Die Studie führt daneben aus, dass sich Bike-Sharing auch für die Kommunen lohne. So würde je-

der investierte Euro eine jährliche Rendite in Höhe von zehn Prozent einbringen, also 1,10 Euro. Damit entkräftet die Studie die Annahme, dass Profit, Mensch und Umwelt im Zielkonflikt stünden. „Bike-Sharing zeigt genau das Gegenteil“, erklärte Yannick Cabrol, Direktor bei EY. Wie effektiv Bike-Sharing jedoch ist hängt schluss endlich von einzenlnen Standort Faktoren ab.

Die Erwartungen an die neue Strategie waren nicht hoch. Die letzten Verkehrsminister haben jeweils mit großem Pomp Reformprogramme präsentiert, die alle schnell versandet sind. Die jetzt vorgestellte Agenda umfasst elf unübersichtlich gegliederte Seiten. Es fehlen griffige Maßnahmen, viele Beschlüsse wiederholen die bestehende Gesetzeslage oder Regelungen aus dem Koalitionsvertrag. Etliche der formulierten Ziele sind trivial (z. B. pünktlich, sicher, sauber, Kulturwandel), aber nicht mit Maßnahmen und Terminen hinterlegt.

Aller guten Dinge sind drei Allerdings enthält die Agenda mit einzelnen, über den Text verstreuten Maßnahmen in einigen Punkten klare Reformansätze. Dies betrifft insbesondere das Verhältnis des Konzerns zu seiner Infrastruktursparte InfraGo. Dabei begrenzt der Koalitionsvertrag den Reformspielraum, weil eine Trennung von Netz und Betrieb ausgeschlossen ist. Das Reizwort „Trennung“ wird vermieden, aber kurzfristig soll die Beendigung des Beherrschungsund Gewinnabführungsvertrages geprüft werden. Zudem soll für die InfraGo ein separater Finanzierungskreislauf gebildet werden. Der Konzern verantwortet wirtschaftlich künftig nur noch die drei Verkehrsunternehmen (Fernverkehr, Cargo, Regio). Die InfraGo hingegen wird vom Bund finanziert, dabei soll ein Besteller-Ersteller Prinzip angewendet werden: Die Auskunfts- und Ticketplattform DB Navigator soll an die InfraGo übertragen und diskriminierungsfrei betrieben werden.

„Politisch wird heute vom Bundesverkehrsminister die Steuerung der DB AG erwartet, obwohl er aktienrechtlich dazu überhaupt nicht befugt ist.“

Viel Papier, wenig Reform

Die neue Bahn-Agenda auf dem Prüfstand

(BS/Christian Böttger) Ende September stellte Verkehrsminister Patrick Schnieder Eckpunkte einer Reform der betrieblich und wirtschaftlich kriselnden Deutschen Bahn vor. Die Inhalte der Agenda für zufriedene Kunden für die Eisenbahn in Deutschland standen medial im Schatten der zeitgleich verkündeten Personalentscheidungen.

Zwischen Sanierung und Stillstand: die Bundesregierung sucht nach dem richtigen Gleis für die Bahn-Reform. Foto: BS/nokturnal, stock.adobe.com

oder „wünsche“ etwas von der DB AG. Die darin liegenden Verstöße gegen das Aktienrecht sind mangels anderer Eigentümer faktisch nicht relevant – zeigen aber deutlich das Dilemma in der Steuerung auf, das in dem Reformkonzept bislang nicht gelöst wird.

Eigentümer ohne Macht

Die Infrastruktur soll über einen neuen Infraplan gesteuert werden, der seit anderthalb Jahren in der Abstimmung ist. Als rollierender Fünfjahresplan sollen die Infrastrukturvorhaben im Bestandsnetz und ihre Finanzierung detailliert geregelt werden und erneut wird die Etappierung von Neubauinvestitionen in Aussicht gestellt. Bislang ist noch jeder Minister davor zurückgeschreckt, weil eine Festlegung auf Projekte bedeuten würde, einzugestehen, dass für weitere Projekte keine Mittel verfügbar sind.

Hoffnung auf Strukturwandel Zweites Reformthema ist die Steuerung des Konzerns durch den Eigentümer. Heute hat das Verkehrsministerium keinen direkten Zugriff auf das operative Geschäft, entscheiden kann nur der mit Ministerialen und Abgeordneten besetzte Aufsichtsrat.

Diese Besetzung hat der Rechnungshof wegen der unvermeidlichen Interessenkonflikte bereits mehrfach kritisiert. Die Agenda sieht in diesem Punkt keine Reformen vor, es wird nur vage – in Anlehnung an den Koalitionsvertrag – festgelegt, dass in den Aufsichtsräten künftig zusätzlich noch mehr Fachkompetenz sichergestellt werden solle.

Erschütternd ist der Passus, dass künftig Konzernrichtlinien und die Geschäftsführungsgehälter von Tochtergesellschaften gegenüber dem Ministerium offengelegt werden müssten. Zu fragen ist, wieso der Aufsichtsrat dies nicht in der Vergangenheit durchgesetzt hat?

Politisch wird heute vom Bundesverkehrsminister die Steuerung der DB AG erwartet, obwohl er aktienrechtlich dazu nicht befugt ist. In der Agenda wird an etlichen Stellen, aber nicht durchgehend, formuliert, das Ministerium „erwarte“

Der dritte Punkt, in dem die Agenda recht klare Maßnahmen vorgibt, ist die Reform der Strukturen im Konzern. Die Zahl der Vorstandsressorts soll reduziert werden. Die Boni für Führungskräfte sollen auf die Zielgrößen Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit konzentriert werden. Beteiligungen, die nicht zum Kerngeschäft gehören, sollen gebündelt und mittelfristig veräußert werden, ein Konzept soll bis Mitte 2026 vorliegen. Doppelstrukturen sollen abgebaut und die Funktionen grundsätzlich aus der Zentrale in die Ressorts verlagert werden.

„Etliche der formulierten Ziele sind trivial, aber nicht mit Maßnahmen und Terminen hinterlegt.“

Konzernumbau mit Ansage Derzeit wird in Fachkreisen darüber diskutiert, ob sich der Betrieb durch eine selektive Angebotsausdünnung in überlasteten Knoten und durch ergänzende Maßnah-

men stabilisieren ließe. Die gegen Ende der Agenda versteckte Taskforce erhält genau diesen Prüfauftrag. Nur kurz werden Reformen angesprochen, die in der Verantwortung des Bundesministeriums für Verkehr liegen. Dort ist in den letzten Jahren vieles liegengeblieben. In der Agenda finden sich weitgehend nur Stichworte ohne Details. Insgesamt bleibt die Agenda im Rahmen der Vorgaben des Koalitionsvertrages. Es wird nicht angenommen, dass zusätzliches Geld verfügbar ist. Entsprechend ist es keineswegs ein Reformpapier für eine Mobilitätswende.

Etliche wichtige Themen sind in dem vorliegenden Konzept vollständig ausgespart. Es fehlen ein Prüfauftrag zum Versagen der bisherigen Steuerung der DB AG und Überlegungen für ein grundsätzlich neues Steuerungskonzept. Nicht adressiert sind außerdem der Güterverkehr, der Fachkräftemangel und die Überlegungen zu Reformen der Marktordnung.

Der Kia PV5. Flexibel im Einsatz. Stark im Auftritt.

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Kia
Dr. Christian Böttger ist Professor für Industrial Marketing, Verkehrswesen und Eisenbahn an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.
Foto: BS/privat

Ein kurzer Blick aufs Handy –und schon ist es passiert. Ablenkung im Straßenverkehr kann schwere Unfälle nach sich ziehen. Genau hier setzte die Anfang Oktober durchgeführte Roadpol-Kontrollwoche an. Unter dem Motto „Focus on the Road“ („Konzentrieren Sie sich auf die Straße“) kontrollierte die Polizei bundesweit unter anderem, ob Autofahrer, Lastwagenfahrerinnen und Radler elektronische Geräte wie Mobiltelefon, Tablet oder Laptop nutzen. Roadpol (European Roads Policing Network) ist ein Netzwerk, das aus einem Zusammenschluss von Verkehrspolizeien aus der Europäischen Union hervorgegangen ist. Über dieses Netzwerk finden regelmäßig verstärkte Kontrollen im ganzen Land mit wechselnden regionalen Schwerpunkten statt. Anfang April dieses Jahres organisierte Roadpol so beispielsweise bereits einen Blitzermarathon. Ziel der europaweiten Kontrollen ist eine Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Schwerverletzten oder Toten.

Alle müssen Rücksicht nehmen Für dasselbe Ziel verständigten sich Bund, Länder und Kommunen im Mai 2021 auf den Pakt für Verkehrssicherheit – mit dem Fokus auf der Umsetzung von Vision Zero. Erarbeitet wurde der Pakt durch das BMV gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und mehr als 400 nichtstaatlichen Akteuren der Verkehrssicherheitsarbeit.

Denn laut dem Ministerium lässt sich Vision Zero „nur anschieben, wenn alle staatlichen Stellen und gesellschaftlichen Kräfte an einem Strang ziehen“.

„Bislang sind wir von der ersehnten Null leider noch weit entfernt“, sagte Dr. Ute Fischer-Gäde, Senatorin für Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität von Rostock. Aus diesem Grund startete die Stadt im Rahmen der Initiative Vision Zero im Februar dieses

Im Oktober feierte der brandenburgische Landespräventionsrat (LPR) sein 25-jähriges Bestehen. Unter dem Motto „Gemeinsam stark für Prävention“ wurden bereits Ende September im Rahmen eines Kolloquiums in Potsdam die Erfolge und Perspektiven der Präventionsarbeit besprochen. Staatssekretär Dr. Johannes Wagner hob hervor, dass Prävention nur im Zusammenspiel vieler Akteure funktioniere – gerade im Hinblick auf neue Herausforderungen wie Hassrede, Mobbing und Cyber-Kriminalität.

Innenminister René Wilke (parteilos) würdigte die Arbeit des LPR, der seit 2000 über 600 Projekte mit rund 5,3 Millionen Euro gefördert hat. Als neue Schwerpunktinitiative wurde die Kampagne Gemeinsam gegen digitale Gewalt vorgestellt, die Kinder, Jugendliche und Fachkräfte für die Gefahren Sozialer Medien sensibilisieren soll. Sie umfasst kreative Wettbewerbe, digitale Elternabende und kostenfreie Webinare für Schulklassen. Darüber hinaus wurde an die Erfolgsgeschichte der Sicherheitspartnerinnen und -partner erinnert – engagierte Bürger, die seit über 30 Jahren freiwillig zur Sicherheit in ihren Gemeinden beitragen, ohne polizeiliche Befugnisse, aber mit großer gesellschaftlicher Verantwortung.

Im Osten viel Neues Auch in Sachsen-Anhalt steht die kommunale Prävention im Mittelpunkt. Dort steht am 12. November 2025 der 18. Landespräventionstag unter dem Motto „Kommunalprä-

Der Fokus liegt auf der Null

Die breite Landschaft der Verkehrssicherheit

(BS/mk) Im Jahr 2024 sind in Deutschland 2.770 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen gestorben. Im Rahmen der Vision Zero verfolgt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten im Straßenverkehr bis 2030 um 40 Prozent zu senken. Ansätze gibt es hierfür viele – Herausforderungen auch.

Insbesondere der tote Winkel erschwert es den Fahrzeuglenkern dabei, das Umfeld gänzlich zu erfassen. Foto: BS/benjaminnolte, stock.adobe.com

Jahres eine Kampagne „für ein rücksichtsvolleres Miteinander im Straßenverkehr“. Die Abteilung für verkehrsbehördliche Aufgaben des Tiefbauamtes der Hansestadt entwickelte hierfür mehrere Plakate unter dem Motto „Rostock nimmt Rücksicht – für eine verkehrssichere Stadt“. Mit der Aktion sollten alle Verkehrsteilnehmenden angesprochen werden. „Mit unserer Plakataktion im Stadtgebiet und einer begleitenden Social-Media-Kampagne wollen wir das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmerinnen und Ver-

kehrsteilnehmer schärfen und daran erinnern, dass unser Vision-Zero-Ziel nur mit Verantwortung und entsprechendem Verhalten erreicht werden kann“, erklärte Ellen Eger, Leiterin der Verkehrsbehörde der Stadt. Dafür sei manchmal auch ein Perspektivwechsel notwendig: „Wenn wir Unfälle reduzieren wollen, müssen wir unser eigenes Verhalten reflektieren. Sind das schnelle Ankommen und das Ergattern der dichtesten Parkmöglichkeit wirklich die wichtigsten Parameter?“, hinterfragte Eger. Ihre

Botschaft: Jede und jeder kann dazu beitragen, den Straßenverkehr sicherer zu machen. Wie Eger auf dem Bundeskongress Kommunale Verkehrssicherheit mitteilte, seien gerade die Beiträge auf den Sozialen Medien von der Bevölkerung sehr positiv aufgenommen worden.

Die große Gefahr Durch ihre Größe, Gewicht und ihren toten Winkel stellen LKWs eine gesonderte Gefahr auf deutschen Straßen dar. Eine Problematik, die laut Peter Schlanstein,

Sicherheit vor Ort stärken

Gemeinsam handeln, lokal wirken

(BS/lm) Kommunale Kriminalprävention bleibt bundesweit ein zentrales Instrument, um Sicherheit und Lebensqualität in Städten und Gemeinden zu fördern. In zahlreichen Initiativen, Kooperationen und Projekten setzen Kommunen und Länder auf wissenschaftliche Analysen, Vernetzung und aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, um Kriminalität vorzubeugen und das Sicherheitsgefühl zu stärken.

ventiv engagiert – Austausch. Kooperation. Teilhabe.“ (KomPAKT), veranstaltet vom LPR, an. Die Tagung bietet Kommunen, Polizei, Schulen und sozialen Einrichtungen Gelegenheit, Erfahrungen zu teilen und neue Impulse für lokale Präventionsarbeit zu gewinnen. Zudem fördert die KomPAKT -Kampagne den landesweiten Wissensaustausch über digitale Formate wie den Präventionsatlas und den Podcast #präventionhörbar. Expertinnen und Experten diskutierten im Oktober beim 12. LPR-Stammtisch aktuelle Themen wie Suchtverhalten, Cannabis-Teillegalisierung und digitale Präventionsangebote wie die Plattform Digi.Sucht.

Wissenschaftliche Grundlagen für passgenaue Prävention

In Rheinland-Pfalz hat Innenminister Michael Ebling (SPD) im September eine neue Kooperation mit der Stadt Kaiserslautern und der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen gestartet. Ziel ist die Stärkung der kommunalen Kriminalprävention durch eine wissenschaftlich fundierte Analyse der Sicherheitslage und des Präventionsgefüges. Die Kooperation ist Teil des Programms Initiative

Dozent an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, bisher noch zu wenig Aufmerksamkeit bekommt. Fachleute gehen davon aus, dass etwa jeder vierte Unfall auf die Müdigkeit der Fahrenden zurückzuführen ist. Im Jahr 2024 ereigneten sich in Deutschland insgesamt 22.911 Verkehrsunfälle mit Personenschaden unter Beteiligung von Güterkraftfahrzeugen. Auf Autobahnen verloren 284 Menschen infolge eines Verkehrsunfalls ihr Leben – darunter 169 Pkw-Insassen und 54 Insassen von Güterkraftfahrzeugen wie Lkw, Sattelzugmaschinen oder Kleintransportern. Laut Schlanstein passieren die Unfälle jedoch nicht nur auf Autobahnen, sondern auch an Kreuzungen und Baustellen. Gerade Abbiegeunfälle stellten eine besonders hohe Gefahr dar. So wurden im Jahr 2024 insgesamt 2.629 Verkehrsunfälle mit Personenschaden registriert, bei denen jeweils ein Lkw und ein Fahrrad beteiligt waren. Besonders der tote Winkel spiele hierbei eine große Rolle. Abhilfe könne ein Abbiegeassistent schaffen, der durch spezielle Sensoren erkennt, ob sich beispielsweise Radfahrende im toten Winkel befinden, und den Fahrer warnt, ehe dieser abbiegt. Hier fehle es bislang an klaren Regelungen und Überprüfungsmöglichkeiten. Zwar bestehe die Pflicht, den Bremsassistenten dauerhaft eingeschaltet zu lassen, das Problem sei jedoch, dass die Polizei dies nicht kontrollieren könne. „Wir müssen mehr zum Schutz der Ungeschützten tun“, betonte Schlanstein. 81 Prozent der Opfer bei Lkw-Unfällen seien nicht die Lkw-Insassinnen und -Insassen selbst. Es brauche schlichtweg mehr Lkw-Expertise in der Polizei. Zudem würden laut Schlanstein länderübergreifende Kontrolltage und eine EU-weite Harmonisierung der Sanktionen zu einer Verbesserung der Lage führen.

Innenminister Ebling (3. v. l.) erhofft sich „mehr Vertrauen, Zusammenhalt und Lebensqualität in Rheinland-Pfalz“ durch die Initiative InSiKo. Foto: BS/MdI RLP

Sicherheitsgefühl in Kommunen stärken (InSiKo), das von der Leitstelle Kriminalprävention im Innenministerium initiiert wurde. Es soll Kommunen unterstützen, das objektive Sicherheitsniveau und das subjektive Sicherheitsempfinden ihrer Bevölkerung zu analysieren. Während Kaiserslautern bestehende Präventionsstrukturen weiterentwickeln und professionalisieren will, nutzt Römerberg-

Dudenhofen die Förderung, um erstmals ein kriminalpräventives Gremium aufzubauen. Unter fachlicher Begleitung sollen dabei vor allem die spezifischen lokalen Herausforderungen berücksichtigt werden. Das Innenministerium stellt pro Kommune bis zu 20.000 Euro bereit. Ebling betonte, dass Sicherheit nicht nur objektiv messbar sei, sondern auch vom Vertrauen der Menschen in ihre Umgebung abhänge.

Auch in Baden-Württemberg wird auf lokale Präventionsarbeit gesetzt. So richtet Ludwigsburg den Fokus auf das Zusammenspiel von objektiver und subjektiver Sicherheit. Seit der Einrichtung einer eigenen Präventionsstelle wird gezielt daran gearbeitet, die Diskrepanz zwischen tatsächlicher Kriminalitätslage und dem Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu verringern.

Besonders der Bahnhofsbereich steht im Zentrum städtebaulicher und ordnungspolitischer Maßnahmen, weshalb die Stadtverwaltung eigens einen Bahnhofsbeauftragten ernannt hat. Neben erhöhter Beleuchtung und stärkerer Präsenz von Ordnungsdiensten soll ein „Garten der Religionen“ künftig Begegnung und Vertrauen fördern. Pforzheim setzt auf Prävention durch Empowerment: Mit dem Workshop „Stark sein – sicher sein“ bietet die Stadt gemeinsam mit der Polizei ein Kursangebot für Frauen an, das Selbstbewusstsein und Handlungskompetenz im öffentlichen Raum stärken soll. Esslingen am Neckar wiederum startet die Projektförderung 2026 mit dem Fokus auf Kinder- und Jugendprojekten in den westlichen Stadtteilen (Stichtag 30. November 2025). Gefördert werden Initiativen, die Zivilcourage, soziale Verantwortung und Medienkompetenz fördern. Bürgermeister Yalcin Bayraktar betont, dass junge Menschen erfahren sollen, „dass sie in ihrem Umfeld etwas bewegen können“. Insgesamt stehen 16.000 Euro Fördermittel zur Verfügung.

Lastkraftwagen stellen aufgrund ihrer Größe eine besondere Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Digitaler Staat

Behörden Spiegel Berlin und Bonn / November 2025

www.behoerdenspiegel.de

„Abschießen statt abwarten muss im Endeffekt die Konsequenz lauten“, erklärte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Rahmen der Vorstellung eines Gesetzentwurfs zur Erweiterung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Dadurch soll die bayerische Polizei mehr Befugnisse erhalten, Drohnen im Bedrohungsfall abzuwehren. Durch die elektronische Übernahme der Drohnensteuerung etwa und notfalls eben durch Abschießen. Die Drohnensichtungen über dem Münchner Flughafen, die dessen Abläufe einschränkten und generell für Sicherheitsbedenken sorgten, dürften der finale Auslöser für den Entwurf zur PAG-Erweiterung gewesen sein. Sie waren einer von mehreren Fällen, bei denen unbekannte Drohnen im deutschen Luftraum gesichtet und dabei verdächtige Aktivitäten festgestellt wurden. Drohnen spähen KRITIS aus Wie Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) bestätigte, überflogen jüngst mehrere Drohnen auch Deutschlands nördlichstes Bundesland. Diese Drohnenflüge sollen Medienberichten zufolge brisanter sein als zunächst angenommen. Die unbemannten Flugobjekte sollen demnach gezielt KRITIS-Einrichtungen in Schleswig-Holstein überflogen sein, um diese zu vermessen. Ziele seien ein Kraftwerk, das Universitätsklinikum Kiel und der Sitz der Landesregierung gewesen. Die Landespolizei Schleswig-Holstein habe beobachtet, dass die Drohnen in parallelen Bahnen geflogen seien, um den Regierungssitz am Boden zu vermessen. Zudem seien große Teile des Nord-Ostsee-Kanals von Ost nach West überflogen worden.

„Wir wissen auch noch nicht genau, wo sie wirklich herkommen“, erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Die Vermutung liege aber nahe, dass sie aus Russland stammten. Merz wies zugleich auf die Gefahr von Drohnenabschüssen hin. Herabfallende Trümmerteile über zivilen Gebieten gelten als Hauptargument gegen Abschüsse.

„Es mangelt an einer ausreichenden Harmonisierung.“

Felix Kuhlenkamp, Bereichsleiter Sicherheitspolitik bei Bitkom, über NIS-2 und KRITIS-Dachgesetz

Ergänzung und Überschneidung

Die aktuellen Vorfälle erhöhen nochmals den Druck auf die Bundespolitik, Deutschlands KRITIS durch eine entsprechende Rechtslage abzusichern. Der jüngst vom Bundeskabinett beschlossene und vom Bundesministerium des Innern (BMI) initiierte Gesetzentwurf zum KRITIS-Dachgesetz soll die Umsetzung der EU-Richtline CER (Critical Entities Resilience Directive) gewährleisten. Das Dachgesetz zielt nicht nur auf digitale Sicherheit ab, sondern vor allem auf physische Resilienz, also den Schutz von Anlagen in Sektoren wie Energie- und Wasserversorgung, Verkehr, Gesundheit oder öffentliche Verwaltung. Damit soll das Dachgesetz einen anderen IT-Sicherheitsdauerbrenner ergänzen: die europäische NIS2-Richtline (Richtlinie zur Netz-

Kritische Zeiten

(BS/Christian Brecht) Desinformation, Hacker-Angriffe, Spionage in Europas Luftraum – der Cyber-Krieg ist Realität, der Hauptaggressor heißt Russland. Deutschlands Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind schutzbedürftiger denn je. Während sich die entsprechenden Gesetze noch in der Ausarbeitungsphase befinden, wird über den Abschuss von Drohnen diskutiert.

werk- und Informationssicherheit), deren Fokus auf der Cyber-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen liegt. Die NIS-2-Umsetzungsfristen hat Deutschland bereits mehrfach verpasst, auch der jüngste „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ hat laut Expertinnen und Experten noch Nachbesserungsbedarf. Claudia Plattner, Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hofft auf eine Umsetzung bis Anfang 2026.

Unabhängig von Fristen und Entwürfen stellt sich die Frage, wie gut die beiden gesetzlichen Maßnahmen miteinander funktionieren. „Es mangelt an einer ausreichenden Harmonisierung“, findet Felix Kuhlenkamp, Bereichsleiter Sicherheitspolitik beim Digitalverband Bitkom. Dies führe zu Doppelregulierungen und rechtlichen Unklarheiten. „Abweichende Begriffsdefinitionen zu kritischen Anlagen, Betreibern kritischer Anlagen oder kritischen Dienstleistungen und unterschiedliche Anforderungen, etwa zu Nachweiszyklen“, erschwerten eine einheitliche Anwendung. Ohne diese jedoch könne das Gesetz „keine unmittelbare Wirkung entfalten“ und werde „den aktuellen Bedrohungen nicht gerecht“, resümiert Kuhlenkamp.

Russlands Allianz Ungewollt in einem ganz anderen Stadium des KRITIS-Schutzes befindet sich die Ukraine, die sich bereits im vierten Jahr dem Angriffskrieg Russland erwehren muss. Das Schlachtfeld ist zum Drohnenkampf geworden, bei dem es nicht nur um Kritische Infrastrukturen, sondern

um Leib und Leben geht. Laut Roderich Kiesewetter, Obmann der CDU/ CSU-Fraktion im Auswärtigen Ausschuss, ist KRITIS-Schutz dennoch immer Teil der Taktik. Ukrainische Drohnenpiloten etwa würden spezifisch russische Ziele angreifen und die Infrastruktur dabei bestmöglich schonen, so Kiesewetter. Es gehe stets darum, „gezielt Gefechtsfahrzeuge, Gefechtsstände, Unterstände zu treffen“, ohne Kollateralschäden anzurichten. Kiesewetter will „kein Russland-Bashing betreiben“.

„Wir brauchen eine Zeitenwende bei

den Gerichteng.“

Roderich Kiesewetter (CDU), Mitglied des Bundestags

Gleichwohl betont er, dass sich im Cyber-Raum dieser Tage diverse hybride Bedrohungen befänden und diese über die Grenzen der Ukraine hinausgingen. Zudem befinde sich Russland in einer Allianz mit China, Iran und Nordkorea, die „unsere Kritischen Infrastrukturen bedroht und angreift“. Angesichts der aktuellen Lage forderte Kiesewetter, ehemaliger Oberst i. G. und Executive Officer Chief of Staff beim Obersten Hauptquartier der Alliierten Streitkräfte in Europa (SHAPE) jüngst, den sogenannte Spannungsfall auszurufen. Diese Vorstufe des Verteidigungsfalls würde u. a. eine sofortige Wehrpflicht bedeuten. Einer der Gedanken hinter der Forderung ist, dass die Bundeswehr selbst den Schutz Kritischer Infrastrukturen übernehmen könnte – Drohnenabwehr inklusive.

Das dritte Gefechtsfeld

Mit dem zivilen Gefechtsfeld KRITIS, der Zerstörung „von Krankenhäusern, Wasserwerken, Schulen und mehr“, endet die Bedrohung für den Bundestagsabgeordneten Kiesewetter nicht. Das „dritte Gefechtsfeld“ sei das kognitive, wobei der Bevölkerung durch Propaganda und Fake News „falsche Narrative“ aufgedrängt würden. Die Bedrohung „mit Desinformation, mit Verunsicherung, mit Overload“ ziele auf das Individuum ab. Hier kämen die Nachrichtendienste ins Spiel. Diese wüssten einerseits um diese Art der Bedrohung, gehörten aber andererseits zu den „am besten kontrollierten der Welt“ – und gerade deshalb nicht zu den effektivsten. Kiesewetter nimmt die Legislative in die Pflicht, um diesen Balanceakt besser auszutarieren: „Wir brauchen eine Zeitenwende bei den Gerichten. Und ich spreche den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht an.“

Vigilanz, nicht nur Resilienz Ausländische Dienste hielten Deutschland den Spiegel vor, berichtet Kiesewetter: „Euch fehlt ein 11. September“, höre er manchmal – die Annahme, dass erst eine nationale Katastrophe passieren müsse, um entsprechende Befugnisse rechtlich schneller zu verankern und ins Handeln zu kommen. Was Deutschlands Kritische Infrastrukturen angeht, müsse mehr gestärkt werden als nur die Resilienz im Land. Denn Resilienz bedeute immer auch „die Anpassung an Bedrohung“. Wichtiger sei Vigilanz –„die Wachsamkeit, Bedrohungen zu erkennen“ und Gegenmaßnahmen vorzeitig einzuleiten. Um wirklich kritische Zeiten bestmöglich zu verhindern.

Der Fokus liegt auf der Umsetzung: Ziel ist, KI-Technologien aus Forschung und Entwicklung in die breite Nutzung zu überführen und dabei Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Laut Kommission nutzt bislang nur rund jedes siebte Unternehmen in der EU KI-Anwendungen produktiv –ein Rückstand, der mit gezielten Maßnahmen, neuen Strukturen und Investitionsanreizen abgebaut werden soll.

Die Apply AI Strategy versteht sich dabei als „operationales Gegenstück“ zum AI Act: Während dieser den regulatorischen Rahmen vorgibt, adressiert die Strategie konkrete Wege der Implementierung. Sie soll helfen, aus Pilotprojekten skalierbare Geschäfts- und Verwaltungsanwendungen zu entwickeln. Besonderes Gewicht liegt auf der Förderung einer sogenannten „AIfirst“-Mentalität, die sicherstellen soll, dass KI in Entscheidungsprozessen und Produktentwicklungen künftig von Beginn an mitgedacht wird – immer unter der Bedingung, dass Anwendungen sicher, ethisch vertretbar und europarechtskonform sind.

Strategische Initiativen

Die Kommission benennt in der Strategie mehrere prioritäre Einsatzfelder. Dazu zählen insbesondere Gesundheit, Energie, Mobilität, industrielle Fertigung, Landwirtschaft, Sicherheit und Verwaltung. Für jeden dieser Bereiche sind konkrete Programme vorgesehen, die sowohl die Entwicklung von KI-Anwendungen als auch deren Integration in bestehende Infrastrukturen fördern sollen. Im Gesundheitswesen liegt der Fokus auf datengetrie-

Strategie, die Zukunft ermöglicht

KI erfolgreich anwenden

(BS/Frederik Steinhage) Mit der „Apply AI Strategy“ hat die Europäische Kommission einen weiteren zentralen Pfeiler ihrer KI-Politik vorgestellt. Die neue Strategie soll zeigen, wie sich Künstliche Intelligenz in der Praxis wirksam einsetzen lässt – mit dem Ziel, Forschungsergebnisse in konkrete Anwendungen zu überführen.

Mit der Apply AI Strategy soll die Arbeit mit KI vom Papier in eine strukturierte Arbeitsweise im Alltagsgeschäft überführt werden. Foto: BS/Cre_AI_Tor, stock.adobe.com

bener Diagnostik und auf sicheren Modellen zur Nutzung sensibler Gesundheitsdaten. In der Energiebranche soll KI helfen, Netze effizienter zu steuern und Prognosen für Verbrauch und Versorgung zu verbessern. Im öffentlichen Sektor wiederum werden KI-basierte Verwaltungsservices und Entscheidungsunterstützungssysteme als Schlüssel für Effizienzsteigerung und Bürgernähe hervorgehoben. Die Kommission plant, die bestehenden European Digital Innovation Hubs (EDIHs) zu sogenannten Experience Centres for AI auszubauen. Diese sollen als regionale Anlaufstellen dienen, in denen Unternehmen und Verwaltungen KI-Anwendungen testen und be-

werten können. Ergänzend sollen AI Factories entstehen – spezialisierte Test- und Entwicklungsumgebungen, die den Übergang von Forschungsergebnissen in marktfähige Lösungen beschleunigen. Zudem sollen regulative Sandboxes ausgebaut werden, um neue KI-Systeme unter kontrollierten Bedingungen zu erproben.

Stärkere Vernetzung

Ein weiterer Pfeiler ist der Aufbau einer europäischen KI-Infrastruktur. Diese umfasst den erleichterten Zugang zu Hochleistungsrechnern, sicheren Datenräumen und qualitativ hochwertigen Datensätzen. Damit sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unterstützt

Regeln, die Vertrauen schaffen

Verantwortung für KI-Systme übernehmen

(BS/Anne Mareile Moschinski) Wie gelingt es Behörden, über die Anfangsphase der KI- und Datenimplementierung hinauszukommen? Welche ethischen Standards braucht es für den Einsatz und wie gelingt die Umsetzung im Unternehmensalltag? Auf der Veranstaltung AI4Gov des Behörden Spiegel lieferten Fachleute aus Verwaltung, IT-Branche und Hochschulen Antworten.

Vor etwas mehr als einem Jahr ist der europäische AI Act in Kraft getreten, der die Entwicklung und den Einsatz von KI innerhalb der Europäischen Union regulieren soll. Der seitdem geltende einheitliche und verbindliche Rechtsrahmen hat auch Folgen für die Anwendung von Künstlicher Intelligenz und den Umgang mit Daten innerhalb der Verwaltung.

Der Einsatz von KI-Agenten gehe über Effizienzgewinne hinaus, sagt Dr. Eldar Sultanow, KI-Experte und Mitarbeiter für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR). „Sie verändern, wie Verwaltungen denken, handeln und gestalten." Die KI-Agenten seien ein Schlüssel, um Verwaltungsarbeit

bürgernäher zu gestalten. In einer aktuellen Umfrage des Digitalverbandes Bitkom sagen 56 Prozent der befragten Unternehmen: Der AI Act bringe mehr Nachteile als Vorteile mit sich.

Bürgerservice digitalisieren Fast die Hälfte der Unternehmen beklagte die hohen Anforderungen an den Datenschutz. 40 Prozent äußern Angst, dass Daten in falsche Hände geraten. 31 Prozent sehen im Einsatz von KI aber eine Chance, den Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern. Wie sich KI in den Behördenalltag integrieren lässt, erläuterte Dr. Stefan Puderbach, Referatsleiter im Digitalministerium Rhein-

land-Pfalz. Mitarbeitende müssten über Risiken wie Halluzinationen oder Falschinformationen aufgeklärt werden. Zudem seien zentrale Fragen zu klären, wie: Ab wann sind Arbeitsergebnisse zu kennzeichnen, die mit KI entstanden sind? Wenn Ergebnisse im Nachgang geprüft werden, entfalle diese Kennzeichnungspflicht.

Die Risiken nicht in den Vordergrund stellen

„Die Mitarbeitenden sollten Spaß an der Nutzung haben, es dürfen nicht nur die Risiken im Vordergrund stehen“, sagt Puderbach Denn: „Die Chance ist groß, durch KI den Bürgerservice zu digitalisieren.“

werden, die bislang kaum Zugang zu den Ressourcen haben, die für die Entwicklung und den Betrieb komplexer KI-Modelle nötig sind. Die Apply AI Strategy sieht eine stärkere institutionelle Koordination zwischen Mitgliedsstaaten und EU-Ebene vor. Das neu geschaffene European AI Office soll eine zentrale Rolle bei der Steuerung und Umsetzung einnehmen. Es koordiniert die nationalen Anlaufstellen und unterstützt die Mitgliedsstaaten bei der Anwendung des AI Acts sowie bei der Nutzung gemeinsamer Werkzeuge. Ergänzend wird ein AI Act Service Desk eingerichtet, der Unternehmen und Behörden konkrete Hilfestellung bei der Einhaltung der Vorgaben und beim Einsatz von KISystemen bieten soll. Zur strategischen Beobachtung und Bewertung der Fortschritte soll zudem ein AI Observatory geschaffen werden. Dieses Gremium soll Daten über die Entwicklung und Verbreitung von KI in der EU erheben und analysieren, um politische Entscheidungen datenbasiert zu unterstützen. Gleichzeitig soll eine Apply AI Alliance als Forum für Austausch zwischen Wirtschaft, Forschung, Verwaltung und Zivilgesellschaft dienen. Sie soll den Wissenstransfer fördern, Beispiele guter Praxis identifizieren und eine Brücke zwischen Innovationspoli-

tik und gesellschaftlicher Debatte schlagen.

Parallel zur Apply AI Strategy legt die Kommission auch eine AI in Science Strategy vor. Diese richtet sich auf die Nutzung von KI in Forschung und Wissenschaft und sieht vor, KI-Kompetenzen und Rechenressourcen über ein europaweites Netzwerk von Forschungseinrichtungen zu bündeln. Beide Strategien sollen einander ergänzen: Forschungsergebnisse sollen schneller in wirtschaftliche und gesellschaftliche Anwendungen überführt werden, während Erkenntnisse aus der Praxis wiederum in die Forschung zurückfließen. Für die Umsetzung der Strategie sollen bestehende EU-Programme wie Horizon Europe, Digital Europe und Connecting Europe Facility stärker auf die Förderung konkreter KI-Anwendungen ausgerichtet werden. Bereits verfügbare Förderlinien sollen angepasst werden, um die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor zu erleichtern. Die Kommission verweist außerdem auf Investitionsinitiativen mit der Europäischen Investitionsbank, die gezielt in KI-Start-ups und Infrastrukturprojekte fließen sollen.

Solide Datengrundlage Zentral ist der Aufbau einer europäischen Datenbasis. Über Initiativen wie die Common European Data Spaces sollen Daten aus Industrie, Energie und Gesundheit interoperabel und sicher verfügbar werden. So greifen Anwendungen auf robuste Datengrundlagen zu, ohne Datenschutz zu gefährden. Bis 2030 will die EU fünf Millionen KIFachkräfte ausbilden.

Anwendungen, die verändern

Was die intelligenten Systeme brauchen, um wirklich zu wirken (BS/Carla Menzel) Die diesjährige Smart Country Convention stand ganz im Zeichen der Künstlichen Intelligenz (KI). Der digitale Helfer verspricht enormes Potenzial für Produktivität, Effizienz und bessere Entscheidungen in der Verwaltung. Dafür braucht es aber solide digitale Infrastrukturen und klar definierte Prozesse.

Sternzeit 2026

Die Verwaltungs-Odyssee 3. – 4. März 2026 Vienna House Andel‘s Berlin

Beispiele aus dem Verwaltungsalltag zeigen eindrucksvoll, dass der Mensch, bezogen auf die reine Geschwindigkeit, nicht gegen die Maschine ankommt. Während erfahrene Ingenieurinnen und Ingenieure rund fünf Stunden für eine Gebäudebewertung benötigen, erledigt eine gut geschulte KI dieselbe Aufgabe in Sekunden. Damit sie ihr volles Potenzial entfalten kann, sind leistungsfähige digitale Infrastrukturen nötig, die Daten systematisch erfassen, verknüpfen und für KITools bereitstellen. Eine solide Grundlagenermittlung ist laut Expertinnen und Experten entscheidend. Nur wer Daten systematisch erfasst, aufbereitet und verknüpft, kann Doppelstrukturen und Lücken erkennen und fundierte Entscheidungen treffen. Auf dieser Basis lassen sich Entscheidungswege verkürzen, Schwachstellen aufdecken und Budgetplanungen optimieren. Auch die Bundesregierung verfolgt diesen Ansatz: In der Modernisierungsagenda des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung ist festgelegt, dass nutzungsspezifische Daten für KI-Systeme innerhalb von 18 Monaten strukturiert erfasst, aufbereitet und bereitgestellt werden sollen, damit KI-Anwendungen effizient und zuverlässig arbeiten können

Proaktive Verwaltung

Die Entwicklung geht weiter: Die Zukunft, darin sind sich Fachleute einig, heißt Agentic AI – digitale Agenten, die nicht nur analysieren, sondern selbstständig planen, entscheiden und handeln. Das Vision Paper „The Agentic State“ des Global Government Technology Centre Berlin, einer Initiative in Zusammenarbeit mit internationalen Regierungsorganisationen, zeigt, wie solche Systeme den Behördenalltag verändern könnten: Verwaltungen würden proaktiv Leistungen anbieten, statt auf Anträge zu warten. Menschliche Fachkräfte steuern strategisch, während KI-Agenten Routine und Koordination übernehmen. Für den erfolgreichen Einsatz sind staatliche Vorgaben, Vertrauen, klare Regeln und eine Verwaltungskultur erforderlich, die bereit ist, Neues zu wagen.

KI im Öffentlichen Dienst KI kann Prozesse effizienter gestalten, ohne menschliche Arbeit zu ersetzen. Laut einer McKinsey-Studie von 2024 könnten rund 165.000 Vollzeitstellen durch KI-Anwendungen unterstützt werden. Wenn Systeme Daten erfassen, Abläufe analysieren und Ergebnisse aufbereiten, bleibt Fachkräften mehr Zeit für Entscheidungen. Ein Beispiel liefert Rafal Hofmann, Leiter des Referats Verwaltung und Recht im Umweltministerium Baden-Württemberg: Sein Team entwickelt eine KI-Lösung, die tausende Bürgereinwendungen automatisch clustert und Antwortvorschläge erstellt. So lassen sich Eingaben schneller bearbeiten – die Verwaltung spart Zeit.

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November 2025

Ansätze für die gerechte Gestaltung von KI-Systemen

Die zunehmende Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) birgt Risi ken wie die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung insbesondere marginalisierter Gruppen. Werden die Entscheidungen von KI mit ihren Interdependenzen zu weiteren Akteuren, wie Daten, Algorithmen und Nutzenden, sichtbar gemacht, eröffnet sich ein neuer Zugang zur Bewältigung von KI-Risiken.

Ob Sprachassistenten, Textgeneratoren oder in der medizinischen Diagnostik: KI-Systeme sind längst Teil unseres Arbeitslebens. Auch in der öffentlichen Verwaltung ist KI angekommen, etwa zum schnellen Erschließen von Dokumenten oder als Chatbot auf Behördenwebsites, um Wartezeiten zu verkürzen, Verwaltungsangestellte von Routineaufgaben zu entlasten und Personallücken auszugleichen.

Gleichzeitig zeigen zahlreiche Studien, dass KI Vorurteile reproduzieren und insbesondere Frauen sowie marginalisierte Gruppen benachteiligen kann. Wie kann sichergestellt werden, dass KI-Systeme nicht nur effizient, sondern auch gerecht gestaltet sind?

Zwei aktuelle Veröffentlichungen des Kompetenzzentrums Öffentliche IT (ÖFIT) zeigen unterschiedliche, sich ergänzende Ansätze auf. Einerseits beleuchtet eine feministische Perspektive auf KI, wie technologische Entwicklungen bestehende Ungleichheiten verstärken können und wie gerechtere, inklusivere Systeme entstehen können, wenn Geschlecht, Machtverhältnisse und Diversität von Anfang an berücksichtigt werden. Andererseits zeigt

Wer ein Auto anmeldet, kennt den Papierberg: Formulare, Bescheinigungen, mehrfache Wege zum Amt. Mit der Modernisierungsagenda der Bundesregierung soll dies künftig deutlich einfacher werden. Eines der 23 Hebelprojekte ist die zentrale i-Kfz-Plattform, welche die Fahrzeugzulassung digitalisieren, Zeit sparen, Fehler reduzieren und Abläufe effizienter gestalten soll. Teilweise ist die Online-Zulassung bereits in vielen Regionen verfügbar, bundesweit wird das Angebot jedoch noch ausgebaut. Hinter diesem Beispiel steckt der Kern der Agenda: Zentrale Digitalprojekte, einheitliche IT-Standards und koordinierte Registerplattformen sollen die Verwaltung effizienter, digitaler und bürgerfreundlicher machen. Mit der vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) erarbeiteten Modernisierungsagen-

die Akteurs-Netzwerk-Theorie, wie die vielfältigen Einflüsse mensch licher und nicht-menschlicher Ak teure die Handlungsfähigkeit von KI bestimmen.

Feministische KI

Machine-Learning-Modelle ba sieren auf Trainingsdaten, die ge sellschaftliche Vorurteile wider spiegeln können, wenn diese nicht gezielt kuratiert werden. Dadurch können KI-Anwendungen etwa ein Gender Bias reproduzieren, mit schwerwiegenden Folgen: Gesichtserkennungssysteme erkennen nicht-weiße Menschen schlechter, Spracherkennungssysteme arbeiten bei höherfrequenten Stimmen unzuverlässiger, Bewerbungsverfahren benachteiligen Frauen.

Auch die Zusammensetzung der Entwickler-Teams ist entscheidend:

In Deutschland sind rund 74 Prozent der KI-bezogenen Positionen männlich besetzt, sodass Entscheidungen über Daten und Anwendungskontexte häufig aus einer überwiegend männlichen Perspektive erfolgen.

Eine feministische Perspektive auf KI setzt auf Diversität, Gerechtigkeit und die Inklusion marginalisierter

Gruppen, indem sie bestehende Machtverhältnisse kritisch analysiert und reflektiert, wer von KI profitiert und wer ausgeschlossen wird. Feministische KI geht über bestehende Ansätze wie die Förderung von Frauen in Technikfeldern hinaus, indem sie systematisch einen intersektionalen Ansatz verfolgt, bei dem soziale Strukturen, Mehrfachdiskriminierungen und Ursachen von Ungleichbehandlung berücksichtigt werden. Praktische Maßnahmen hierzu sind die Nutzung vielfältiger Datensätze, divers zusammengesetzte Teams und Fairness-Metriken – besonders in sensiblen Bereichen wie öffentlicher Verwaltung, Bewerbungsverfahren oder Medizin. Hier knüpft die Akteurs-NetzwerkTheorie (ANT) an: Sie betrachtet KI

nicht als isoliertes Werkzeug, sondern als Teil eines Netzwerks aus menschlichen und nicht-menschlichen Akteuren – etwa Entwicklerinnen und Entwicklern, Maschinen, Daten, Algorithmen, regulatorischen Rahmenbedingungen und den Nutzenden selbst. KI agiert nicht unabhängig

Die Akteure stehen in komplexen Wechselwirkungen miteinander. Wer also eine KI-Anwendung nutzt – etwa, um einen Text zu schreiben – beeinflusst und wird beeinflusst von den Entscheidungen der Entwickler, Trainingsdaten, den angebotenen Funktionen und gesetzlichen Regelungen. Die Theorie hilft somit zu verstehen, wie Verantwortung verteilt ist, welche Abhängigkeiten es gibt und welche Chancen

Agenda mit angezogener Handbremse

Fehlende Handlungsgrundlagen setzen der Modernisierung Grenzen

(BS/Carla Menzel) Digitalisierung statt Aktenstapel: Die Verwaltung in Deutschland soll fortschrittlicher werden. Nach monatelanger Abstimmung liegt nun die Modernisierungsagenda vor, doch rechtliche Unsicherheiten und fehlende Durchgriffsrechte des Bundes werfen die Frage auf, ob die ambitionierten Projekte tatsächlich Wirkung entfalten können.

da hat sich die Bundesstelle zum Ziel gesetzt, Prozesse zu verschlanken und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu verbessern. Die Agenda ist politisch vorsichtig formuliert. Sie setzt auf Koordination und Moderation statt auf verbindliche Fristen und Durchgriffsrechte. Modernisierung soll nicht einseitig, sondern im engen Austausch mit den Ländern erfolgen. In dem Papier heißt es dazu: „Die Modernisierungsagenda ist ein Angebot des Bundes an die Länder, mit denen er eng zusammenarbeitet.“ So wird die föderale Autonomie gewahrt, während viele Projekte zentral gesteuert werden. Rechtsexpertinnen und Experten kritisieren diese Spannung zwischen ambitionierten Zielen und zurückhaltender Formulierung.

Rechtliche Unsicherheit durch Artikel 91c GG

Fachleute merken an, dass die Modernisierungsagenda einen zentralen Aspekt vernachlässigt: die Reform bzw. Anpassung des Artikels 91c GG. Dieser Artikel regelt seit 2009 die Zusammenarbeit von

Bund und Ländern in IT-Angelegenheiten und erlaubt grundsätzlich, dass Bund und Länder bei IT-Systemen kooperieren, etwa gemeinsame Plattformen, Netze oder Programme errichten. 2014 wurde der Artikel ergänzt, sodass Bund und Länder auf Grundlage von Vereinbarungen auch Standards und Sicherheitsanforderungen für die Kommunikation ihrer IT-Systeme festlegen können. Allerdings bleibt die Formulierung vage: Es wird weiterhin nur von „Errichten“ gesprochen, nicht ausdrücklich von „Betreiben“ oder „Verwalten“ der Systeme – eine Unschärfe, die laut Rechtsexpertin Prof. Dr. Margrit Seckelmann seit Jahren zu Auslegungskonflikten führe. Sie erklärt: „Es sei etwa umstritten gewesen, ob errichten auch betreiben heißt.“ Damit bleibe unklar, ob der Bund zentrale IT-Systeme dauerhaft betreiben darf oder nur unterstützend tätig sein kann. Viele der in der Agenda geplanten Projekte, etwa zentrale Registerplattformen oder einheitliche Identitätsdienste seien ohne klare rechtliche Grundlage nur eingeschränkt umsetzbar. Die Agenda respektiere die Autonomie

der Länder, obwohl die Umsetzung der Projekte faktisch stärkere Kompetenzen des Bundes erfordern würde.

Grundgesetzänderung ade Ursprünglich war die Grundgesetzänderung zur Reform der föderalen Zusammenarbeit bei der Digitalisierung im Koalitionsvertrag vorgesehen. In der aktuellen Agenda ist diese Vereinbarung jedoch weitgehend entfallen. Digitalpolitiker Moritz Heuberger (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte das Vorgehen gegenüber dem Behörden Spiegel: „Um die Digitalisierung der Verwaltung und die Modernisierung des Staates erfolgreich voranzutreiben, ist eine Neuregelung von Zuständigkeiten und der Zusammenarbeit im Föderalismus dringend nötig. Wir brauchen unter anderem eine verfassungsfeste digitale Infrastrukturkompetenz des Bundes.“

BMDS setzt auf Kooperation statt Durchgriffsrechte

Dem Bund fehlen aktuell verbindliche rechtliche Befugnisse, um die länderübergreifenden Maßnahmen

und Risiken mit dem Einsatz von KI verbunden sind.

Verantwortung neu denken Sowohl eine feministische Perspektive auf KI als auch das Verständnis von KI als Akteur bieten Perspektiven, um über technische Effizienz hinauszudenken, Machtverhältnisse offen zu legen und Verantwortung neu zu bewerten. Durch die Anwendung der ANT können bei der Entwicklung von KI-Systemen die vielfältigen menschlichen und nicht-menschlichen Einflüsse – etwa männlich dominierte Datensätze, Teams und Entscheidungsstrukturen – sichtbar gemacht und gezielt verändert werden, um Machtverhältnisse auszugleichen und gerechtere Technologien zu schaffen.

der Modernisierungsagenda autonom durchzusetzen. Deshalb sind enge Kooperation und freiwillige Abstimmung der Länder besonders wichtig. Trotz dieser eingeschränkten Spielräume blickt das BMDS zuversichtlich in die Zukunft, da viele Länder hinter der Initiative stünden. Im Dezember soll auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) eine föderale Modernisierungsagenda beschlossen werden. Der Austausch innerhalb der Arbeitsgruppen in den Bundesländern läuft bereits und es werde offen darüber diskutiert auch bestehende aber selten genutzte Vorgaben zu streichen. Der Parlamentarischer Staatssekretär Philipp Amthor betonte beim GovTalk der Initiative D21 den gesamtstaatlichen Anspruch der Agenda. Er berichtete, dass er mit Digitalvertreterinnen und -vertretern sowie Staatskanzleien die föderale Zusammenarbeit stärken wolle, um die Umsetzung der Modernisierungsagenda zu koordinieren. Auch die Staatssekretärin Prof. Dr. Luise Hölscher zeigte sich überzeugt: Sie sei „stolz auf das, was wir bereits erreicht haben“ und betonte das Commitment des Bundes, die Modernisierung der Verwaltung gemeinsam mit den Ländern voranzutreiben. Kritik an einzelnen Punkten ändere nichts an der grundsätzlichen Unterstützung und dem gemeinsamen Vorgehen.

KI als Teil eines Netzwerks: Menschen, Daten, Algorithmen und Regeln wirken wechselseitig aufeinander ein. Grafik: BS/ÖFIT

Neun von zehn Deutsche wünschen sich, dass die Verwaltungsdigitalisierung in ihrer Kommune mit mehr Nachdruck verfolgt wird. Immerhin 70 Prozent trauen ihrer Verwaltung die entsprechende digitale Kompetenz zu. Dies geht aus der letzten Analyse des IT-Branchenverbands Bitkom zur Verfügbarkeit von Verwaltungsleistungen hervor – deutschlandweit und damit auch in den 11.000 Kommunen.

Der Status quo: 199 der 349 in Deutschland digital verfügbaren Leistungen sind laut der Studie in mehr als der Hälfte der deutschen Städte und Gemeinden umgesetzt. Bei den 13 im Onlinezugangsgesetz (OZG) priorisierten Fokusleistungen – Verwaltungskernleistungen wie Elterngeld oder Wohnsitzanmeldung – sind alle in mindestens zehn Prozent der Kommunen digital umgesetzt. „Wir kommen bei der Digitalisierung in Städten und Gemeinden voran, aber die Menschen wünschen sich mehr Tempo“, fasst Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst die Ergebnisse zusammen und formuliert eine mögliche Lösung: „Wir könnten viel schneller sein, wenn wir nicht überall das digitale Rad neu erfinden würden, sondern funktionierende Lösungen rasch in die Fläche brächten.“

Digitale Wunschliste

Die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger, die aus der Analyse hervorgehen, orientieren sich stark an den alltäglichen Bedarfen und sind theoretisch kein digitales Hexenwerk mehr. 82 Prozent der Befragten wünschen sich smarte Straßenlaternen, 76 Prozent eine urbane App, über die sich Mängel im öffentlichen Raum bei den zuständigen Stellen melden lassen. 70 Prozent hätten gerne Echtzeit-Informationen zum öffentlichen Nahverkehr oder – im Fall von 65 Prozent – zu

Wunsch und Wirklichkeit

Digitaler Anspruch und Realität in den Kommunen

(BS/cb) Die Bürgerinnen und Bürger wollen digitale Dienste nutzen, die Kommunen wollen sie bereitstellen. Dennoch bleiben Verwaltungsdigitalisierung und Cyber-Sicherheit auf lokaler Ebene vielerorts ein zähes Unterfangen. Schneller geht es oft dann, wenn die Digitalentscheiderinnen und -entscheider über den Tellerrand der eigenen Kommune blicken.

Parkplätzen. 61 Prozent wünschen sich WLAN an öffentlichen Plätzen – ein Service, der in ökonomisch weniger entwickelten Ländern als Deutschland teilweise Standard ist. Insgesamt sind 62 Prozent der Meinung, Bürgerinnen und Bürger sollten stärker an den Digitalprojekten ihrer Kommune beteiligt werden. Dass viele Verwaltungsleistungen „in der Hand der Länder und Kommunen“ seien, unterstrich im

Rahmen der Veröffentlichung der Umfrageergebnisse auch Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger. Daher wolle das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) „eng mit ihnen zusammenarbeiten“. Die Arbeit mit den ersten Pilotkommunen sei angelaufen, das Ziel sei eine Blaupause für ganz Deutschland zu entwickeln. Wie blicken die Entscheiderinnen und Entscheider in

ADVERTORIAL

Schneller dank KI

Fachverfahren zeitnah an geänderte Gesetze anpassen (BS/Matthias J. Szymansky*) Änderungen in Gesetzestexten zu verstehen und sie in IT zu übersetzen, ist sehr mühsam, fehleranfällig und zeitaufwendig. Materna hat die KI-Lösung Law2Logic entwickelt, die dabei unterstützt, relevante Gesetzesänderungen zu extrahieren und Fachverfahren zeitnah daran anzupassen. Law2Logic verbindet moderne KI-Technologien mit rechtlicher Expertise. Mit Law2Logic lassen sich Gesetzestexte automatisiert analysieren, Änderungen extrahieren und direkt in Entscheidungslogiken überführen.

Neue Gesetze und Verordnungen werden in allen Bereichen kontinuierlich auf den Weg gebracht. Die betroffenen Behörden müssen neue oder geänderte Gesetze zeitnah in Entscheidungen und Fachverfahren berücksichtigen, denn rechtssichere Verfahren verlangen stets eine Fallbearbeitung auf der aktuellen Gesetzeslage. Die Extraktion der relevanten Änderungen ist jedoch sehr aufwendig. Hier hilft der Einsatz von Künstlicher Intelligenz: Ändern sich Gesetze und Verordnungen, lassen sich Fachverfahren und Textbausteine, etwa für die Kommunikation, schneller anpassen, was den Anpassungsprozess ganz erheblich beschleunigt. In aktuellen Kundenprojekten konnte der Prozesszeitraum von mehreren Monaten auf wenige Tage reduziert werden. Mit Law2Logic hat Materna eine entsprechende Lösung entwickelt, die für alle Behörden interessant ist, die Gesetzestexte und Verordnungen schnell in Fachapplikationen überführen und dabei nachvollziehbare, rechtssichere Entscheidungslogiken abbilden müssen.

Law2Logic unterstützt den gesamten Ende-zu-Ende-Prozess eines Fachverfahrens: von der

Antragserfassung, bei der Kommunikation und Information, während der Antragsbearbeitung bis zur Entscheidung und der anschließenden Kommunikation an die Bürgerinnen und Bürger. Die Lösung besteht aus verschiedenen KI-Plattformen (Open Source) sowie verschiedenen KI-Assistenten.

Nachvollziehbare Logik

Die KI-Plattform generiert Entscheidungsbäume aus den Gesetzestexten und macht die Entscheidungslogik darüber nachvollziehbar. Mit einer geeigneten Nutzeroberfläche können Entscheidungen an konkreten Beispielen auch „durchgespielt“ werden. Diese Entscheidungslogiken sind zudem als eigene Code-Bausteine in vorhandene Fachverfahren integrierbar. Zudem werden sie zum Training von fachspezifischen KI-Assistenten verwendet. Aus Anwendersicht umfasst die Lösung von Materna verschiedene gesetzeskonforme KI-Assistenten, die in der GenAI Factory von Materna entwickelt werden. Je nach Rolle – ob Bürger, Sachbearbeitende, Fachverwaltende oder Software-Entwickler – übernimmt der KI-Assistent unterschiedliche Aufgaben und verwendet die Ent-

scheidungslogiken spezifisch auf die jeweilige Rolle angepasst. KIAssistenten stellen beispielsweise Textbausteine und Vorlagen zur Verfügung – abhängig davon, ob sich der Bürger informiert, die Sachbearbeitung Auskunft gibt oder ein Fachverwaltender im Hintergrund in den Prozess integriert ist.

Flexibel anpassbare Module wie Korrespondenzerstellung, Adressverwaltung oder Textbaustein- und Vorlagenmanagement sind in der KI-Lösung verbaut. So können die per KI extrahierten Fachlogiken für die unterschiedlichsten Anwendungszwecke verwendet werden. Law2Logic extrahiert das Entscheidungswissen aus Gesetzestexten und erkennt Änderungen zu vorherigen Gesetzesversionen. Alle am Prozess beteiligten Personen verfügen tagesaktuell über die relevanten Entscheidungsregeln – bis zum Software-Entwickler, der für die Erstellung neuer Software-Komponenten für ein Fachverfahren die aktuellen Entscheidungslogiken in seiner Ausführungsumgebung vorfindet.

* Matthias J. Szymansky ist Leiter des Competence Center Analytics & AI bei Materna.

nicht, ob es überhaupt Zielsetzungen gebe.

„Interessant ist, dass diejenigen, die in einem der drei Zukunftsthemen konkrete Zielsetzungen formuliert und zumindest auf Führungsebene kommuniziert haben, diese oft auch mit den jeweils anderen Feldern verbinden“, erklärt Andreas Schweinar, Co-CEO von Yorizon. Schweinar vermutet, diese Kommunen hätten ein tieferes Verständnis dafür, dass aus dem Zusammenspiel von Digitalisierung, intelligenten Prozessen und Nachhaltigkeitszielen wertvolle Synergieeffekte entstehen könnten.

Zu wenig CyberSicherheitsstrategien

den Kommunalverwaltungen auf den Stand ihrer Digitalisierung? Dies wird in einer neuen Studie deutlich, die der Cloud-Provider Yorizon in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Civey beauftragt hat. Von den 1.500 Befragten sehen 18 Prozent die eigene Kommune gut auf Digitalisierung vorbereitet. Bei den Vorbereitungen auf Entwicklungen bei Künstlicher Intelligenz (KI) ist es die Hälfte: neun Prozent. Fast jeder Vierte – 23,4 Prozent – gab an, keine bestimmten Zielsetzungen in den Bereichen Digitalisierung, KI-Nutzung und nachhaltige IT zu haben. 19,5 Prozent sagten, sie wüssten

35 Prozent der Befragten der Yorizon-Umfrage geben an, dass ihre Kommune über eine Strategie zur Abwehr von Cyber-Angriffen verfügt. 40 Prozent wissen nichts dazu. Die Auswertung zeigt, dass allgemeine Digitalisierung und CyberSicherheit oft Hand in Hand gehen: Von den Befragten, die sich gut auf Digitalisierung vorbereitet fühlen, gaben 71,6 Prozent an, dass auch für die IT-Sicherheit gesorgt sei. Die Umfrage zeigt zudem, dass die Sicht auf IT-Infrastrukturen in den Kommunen noch sehr vom Betrieb eigener Rechenzentren bestimmt ist. Andererseits halten 43 Prozent „lokal betriebene, cloudbasierte Rechenzentren“ für eine realistische Alternative zu klassischen Varianten. Dass die Kommunen letztlich auf die Unterstützung des Bundes angewiesen sind, sehen auch die Befragten der Bitkom-Studie so: 75 Prozent sind dafür, dass Deutschland deutlich mehr Geld in die Digitalisierung der Verwaltung investiert. Ebenso viele wünschen sich, dass dabei vorrangig auf deutsche und europäische Technologien gesetzt wird. 69 Prozent sind der Meinung, dass die Bundesebene nicht nur mehr finanzieren, sondern auch mehr Governance übernehmen soll. Ihnen zufolge soll der Bund mehr Einfluss auf die Digitalisierung von Ämtern und Behörden erhalten.

AusweisIDent

Sicher online identifizieren mit Personalausweis und Smartphone

Laut aktuellen Studien erweist sich fehlende Zielsetzung als eine der größten Hürden bei der Digitalisierung von Kommunen und deren Leistungen. Foto: BS/Thomas Bethge, stock.adobe.com

Eine der prägensten Technologien unserer Zeit ist KI. Sie ermöglicht es digitalen Systemen, menschenähnliches Lernen, Entscheiden und Problemlösen nachzuahmen. Diese Systeme werden durch Algorithmen, Daten und Rechenleistung gestützt, die teils einen immensen Einfluss auf unseren Planeten und seine Ökosysteme haben. Oft wird bei den kleinen und großen Arbeitshilfen, die KI inzwischen in fast allen Bereichen bietet, der Fußabdruck der Nutzung übersehen. So spielt KI mit Blick auf die ökologischen Krisen unserer Zeit und die notwendige nachhaltige Entwicklung, die heutige Bedürfnisse erfüllt, ohne die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen zu gefährden, eine ambivalente Rolle.

Zwischen Elektroschrott und Klimaschutz

Der Energie- und Wasserverbrauch von Rechenzentren, der Abbau seltener Erden für Hardware sowie die wachsende Menge an Elektroschrott der KI-Infrastruktur stellen erhebliche Umweltprobleme dar. Bereits jetzt ist klar, dass die ökologischen Auswirkungen sich in den kommenden Jahren enorm verstärken werden.

Zudem können Algorithmen Diskriminierung verstärken (Algorithmic Bias), wenn sie bestehende Benachteiligungsmuster reproduzieren. Die globale Datenextraktion führt zu Machtkonzentrationen bei Tech-Konzernen. Prekäre Arbeitsbedingungen, wie die von „Geisterarbeiterinnen“ im Globalen Süden, bleiben oft unsichtbar. Fehlende Transparenz und Partizipation können demokratische Prozesse gefährden.

Gleichzeitig bietet KI konkrete Lösungsansätze für eine nachhaltige Entwicklung: Im Bereich Klimaschutz helfen Projekte wie KIkKa dabei, Reinigungsprozesse in Kläranlagen zu optimieren, um Emissionen zu reduzieren. KI kann auch bei der Synchronisation von Stromnetzen unterstützen, um erneuerbare Energien effizienter zu nutzen. Plattformen wie Natura Incognita setzen maschinelles Ler-

Ein zentrales Beispiel ist der tägliche Posteingang. Ob zentral oder dezentral, analog oder digital – die Bearbeitung ist oft komplex, ressourcenintensiv und wenig flexibel. Medienbrüche und manuelle Arbeitsschritte bremsen die Effizienz. Dabei gibt es längst Lösungen, die den Einstieg in die digitale Prozesswelt erleichtern.

Digitaler Posteingang als Schlüssel zur Effizienz

Moderne Scanlösungen ermöglichen eine medienbruchfreie Bearbeitung eingehender Dokumente – TR RESISCAN-konform, automatisiert und regelbasiert verteilt an die zuständigen Mitarbeitenden. So wird der Posteingang nicht nur digitalisiert, sondern auch intelligent gesteuert. Die Vorteile liegen auf der Hand: weniger Papier, schnellere Bearbeitung, höhere Transparenz – auch im Home Office. Diese Lösungen sind eigenständig nutzbar und lassen sich flexibel mit bestehenden Fachverfahren oder DMS-Systemen koppeln. Damit eignen sie sich besonders für Behörden, die ihre IT-Landschaft modular und zukunftssicher gestalten möchten.

Prozesse selbst gestalten – ohne Programmierung

Doch Digitalisierung endet nicht beim Scannen. Der nächste Schritt

KI, aber nachhaltig

Wenn Algorithmen auf Nachhaltigkeit treffen

(BS/Yannic Burstert) Ob Google-Suche, Excel-Stütze oder Bilderstellung: Künstliche Intelligenz durchdringt längst unseren Alltag. Doch wie können KI-Werkzeuge sinnvoll und nachhaltig eingesetzt werden? Das Projekt KINE der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW (LAG 21 NRW) untersucht dies mit Blick auf den Einsatz in zivilgesellschaftlichen Organisationen.

nen ein, um Biodiversitätsdaten aus Citizen-Science-Projekten zu analysieren und die Forschung zu beschleunigen. Beim Thema Partizipation kann KI helfen, Bürgerfeedback auszuwerten und kommunale Beteiligungsprozesse zu verbessern, wie das DIPAS_analytics-Projekt aus Hamburg demonstriert.

KI-Systeme sind somit mächtige Werkzeuge, die sowohl Risiken als auch Chancen für den Weg in eine zukunftsfähige Gesellschaft bergen. Entscheidend ist, dass ihre Entwicklung verantwortungsvoll gestaltet wird und sie zielgerichtet eingesetzt werden.

Genau hier setzt das Projekt KINE der LAG 21 NRW an: Es stärkt

die Zivilgesellschaft, damit diese KI kritisch reflektiert, kompetent nutzt und aktiv mitgestaltet – für eine Zukunft, die ökologisch verträglich, sozial gerecht und demokratisch ist.

KI als gestaltbare Instrumente Denn während Unternehmen und Forschungseinrichtungen KI bereits aktiv nutzen, fehlt in vielen Nichtregierungsorganisationen (NROs) das Wissen, die Ressourcen und die strategischen Ansätze, um KI nachhaltig einzusetzen.

KINE hat das Ziel, zivilgesellschaftliche Organisationen in NRW dabei zu unterstützen, KI systematisch, ethisch fundiert und nachhaltigkeitsorientiert in ihre Arbeit zu in-

tegrieren. Im Fokus steht die Entwicklung praktikabler Instrumente, die es NROs ermöglichen, KI nicht nur als technologisches Werkzeug, sondern auch als Gestaltungselement für eine nachhaltige Entwicklung zu nutzen. Durch die Stärkung der KI-Kompetenz soll ein verantwortungsvoller Umgang in der Zivilgesellschaft etabliert werden.

Bausteine des Projekts KINE Zu den Bausteinen des Projekts gehört die Bildung eines Fachforums. Dieses interdisziplinäre Netzwerk aus NROs wird Strategien entwickeln, um Potenziale zu nutzen und Risiken zu minimieren. Der Schwerpunkt liegt auf der Bestimmung gemeinsamer Standards für einen gemeinwohlorientierten Einsatz von KI. Zusätzlich wird ein Qualifizierungsprogramm aufgesetzt: Ein hybrider Lehrgang mit Online-Modulen und Workshops zu KI-Grundlagen, Ethik, Organisationsentwicklung und praktischer Anwendung. Die teilnehmenden Organisationen werden zudem individuelle Fahrpläne erarbeiten, die zur Optimierung interner Prozesse unter Einbindung von KI beitragen, Nachhaltigkeitsziele mit technologischen Lösungen verknüpfen und Compliance mit regulatorischen Vorgaben (z. B. EU-KI-Verordnung) sichern. Auch sollen Richtlinien für NROs aufgesetzt werden – also übergeordnete Handlungsempfehlungen, die ethische Leitlinien für den KI-Einsatz, Transparenz- und Dokumentationsstandards sowie Mechanismen zur Partizipation und Feedbackkultur umfassen.

KINE wird die Zivilgesellschaft als kritische Instanz stärken, die KI-Entwicklungen demokratisch

Verwaltung im Wandel

Wie digitale Prozesse den Öffentlichen Dienst zukunftsfähig machen Die öffentliche Verwaltung steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Der Druck steigt: Aufgaben nehmen zu, Fachkräfte fehlen und die Erwartungen an digitale Souveränität wachsen. Viele Behörden haben mit der Einführung der E-Akte bereits einen wichtigen Schritt getan. Doch die eigentliche Transformation beginnt jetzt – mit der intelligenten Automatisierung von Prozessen und der konsequenten Nutzung digitaler Eingangskanäle.

Im Webcast zeigt PDV, wie Posteingang und Prozesse digital verschmelzen. Foto: BS/PDV GmbH

ist die Automatisierung von Verwaltungsprozessen und das möglichst ohne externe Abhängigkeiten. Hier kommen No-Code-Plattformen ins Spiel: Sie ermöglichen es Fachbereichen, Prozesse eigenständig zu

modellieren und zu automatisieren – ganz ohne Programmierkenntnisse. Die Kombination aus digitalem Eingangskanal und flexibler Prozessgestaltung zeigt, wie Digitali-

einordnet und im Sinne der 17 Nachhaltigkeitsziele der UN gestaltet. Zudem soll das Projekt helfen, Machtungleichgewichte zwischen Tech-Konzernen und gemeinwohlorientierten Akteursgruppen auszugleichen sowie Transparenz und Partizipation in der Nutzung fördern. Durch die Vermittlung von KI-Kompetenz hilft KINE zivilgesellschaftlichen Organisationen, diese Technik nicht als Blackbox, sondern als gestaltbares Instrument zu begreifen.

„Oft

wird bei den kleinen und großen Arbeitshilfen, die KI inzwischen in fast allen Bereichen bietet, der Fußabdruck der KI-Nutzung übersehen“

Yannic Burstert, LAG 21 NRW

KI wird die Gesellschaft weiter verändern – doch wer gestaltet diesen Wandel? KINE wird zeigen, wie zivilgesellschaftliche Organisationen proaktiv mitreden können und müssen, um sicherzustellen, dass KI dem Gemeinwohl und der sozialökologischen Transformation dient. Updates und Ergebnisse zum Projekt finden sich auf der Homepage oder den Social-Media-Kanälen der LAG 21 NRW.

Yannic Burstert ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der LAG 21 NRW.

Foto: BS/privat

sierung und Automatisierung Hand in Hand gehen können. Dokumente werden erfasst, klassifiziert und direkt in digitale Workflows überführt – etwa zur Vorgangseröffnung, Weiterleitung oder Archivierung. So entsteht ein durchgängiger, medienbruchfreier Prozess, der Mitarbeitende entlastet und die Bearbeitung beschleunigt.

Webcast am 12. November: Praxisnah und live Wie diese Verbindung in der Praxis funktioniert, zeigt ein Webcast am 12. November 2025 von 11 bis 12 Uhr. Zum Thema „Posteingang digitalisieren, Prozesse automatisieren. Zeit sparen. VIS-Scan trifft VIS-NoCode“ erleben Teilnehmende live, wie moderne Lösungen den Posteingang und die Prozessgestaltung effizient miteinander verbinden. Die Veranstaltung richtet sich an Entscheider und Anwender, die ihre E-Akte-Lösung sinnvoll erweitern möchten. Die Anmeldung erfolgt unter www.pdv. de/veranstaltungen/.

Ein Meilenstein in der Verwaltungsdigitalisierung ist die neue Hauptversion der ECM-Plattform VIS-Suite der PDV GmbH, die Ende Oktober 2025 auf dem PDV-Anwenderforum in Erfurt vorgestellt wird.

Neue Version der VIS-Suite

Die Version 7 setzt neue Maßstäbe in Sachen digitaler Souveränität: Sie unterstützt moderne Cloud-Strategien, ermöglicht eine flexible Prozessautomation durch das Add-on VIS-NoCode und bietet höchste Sicherheitsstandards für den Betrieb in komplexen IT-Umgebungen.

Mit ihrer modularen Architektur und der tiefen Integration in bestehende Systeme ist die VIS-Suite ein zentraler Baustein für die digitale Transformation – von der E-Akte über die Prozesssteuerung bis hin zur KI-gestützten Assistenz.

Fazit: Innovation braucht Integration

Die digitale Verwaltung der Zukunft ist nicht nur papierlos, sondern prozessintelligent. Sie nutzt Daten effizient, gestaltet Abläufe flexibel und stärkt die digitale Souveränität. Lösungen für den digitalen Posteingang und die automatisierte Prozessgestaltung sind dabei keine Zukunftsmusik – sie sind bereits heute Realität.

Künstliche Intelligenz kann helfen, Klimaziele zu erreichen und Verwaltungsprozesse zu verbessern – sie birgt aber auch ökologische und gesellschaftliche Risiken.
Foto: BS/Tama's, stock.adobe.com.

TOP-EVENTS zur Digitalisierung 2026

7. Juli 2026 | Neuss

8. September 2026 | Kiel

3. – 4. März 2026 | Berlin

2. Juli 2026 | Stuttgart

10. – 11. Februar 2026 | Hannover

Digitale Verwaltung

16. – 17. Juni 2026 | Berlin

21. April 2026 | Potsdam

20. August 2026 | Bad Homburg

Rheinland-Pfalz 2026

3. November 2026 | Mainz

4. Februar 2026 | München

5. Februar 2026 | München

Weitere Informationen unter www.behoerden-spiegel.de/veranstaltungen

D er öffentliche Sektor sieht sich aufgrund der Geschwindigkeit des digitalen Wandels vor großen Herausforderungen. Als datenverarbeitende Instanz trifft die Verwaltung eine besondere Verantwortung. Die EU-DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) wurde zugunsten der KI und des Betroffenenschutzes weiterentwickelt. Sie wird auch 2030 das Fundament eines europäischen Datenschutzrecht sein. Ergänzt wird sie um ein besonderes Datenschutzrecht sowie um technische Standards und praxistaugliche Leitlinien. In der Verwaltung 2030 können wir einen Kulturwandel beobachten. Datenschutz wird nicht mehr nur reaktiv, sondern vermehrt präventiv gedacht. Es hat sich durchgesetzt, Datenschutz von Anfang an mitzudenken.

Vom Kontrolleur zum Berater Schon bei der Konzeption von digitalen Fachverfahren wird geprüft, wie Daten sparsam, sicher und zweckgebunden verarbeitet werden können. Privacy-by-Design ist Standard. Im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung hat sich die Rolle des behördlichen

Datenschutz im Jahr 2030

Vertrauen und KI müssen sich in Zukunft ergänzen

(BS/Maria Christina Rost) Im Jahr 2030 ist Datenschutz mehr als eine juristische Pflicht - Er ist ein strategischer Erfolgsfaktor für eine moderne, digitale Verwaltung. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gewinnt, wer Datenschutz nicht als Hemmnis, sondern als Grundvoraussetzung für eine digitale Gesellschaft versteht.

Datenschutzbeauftragten verändert. Der Schwerpunkt seiner Arbeit hat sich von der Kontrollinstanz hin zum strategischen Berater weiterentwickelt. Behörden nutzen automatisierte Datenschutz-Managementsysteme, die Prozesse dokumentieren, Risiken analysieren und rechtskonformes Handeln absichern. DatenschutzKompetenz in der Verwaltung wird durch KI-Kompetenz abgerundet.

Alltag mit KI Digitale Bürgerportale, Registermodernisierung und Datenplattformen ermöglichen 2030 einen medienbruchfreien Zugang zu datenschutzkonformen und bürgerfreundlichen Verwaltungsleistungen. Über individuelle Dashboards sehen Bürgerinnen und Bürger, welche Behörde wann auf welche Daten zugegriffen hat, und kön-

NOOTS-Staatsvertrag

Neue Grundlage für Datenaustausch zwischen Bund und Ländern (BS/Frederik Steinhage) Ende Oktober hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) zugestimmt. Mit dieser Entscheidung kann der NOOTS-Staatsvertrag in Kraft treten, der die rechtliche Grundlage für eine gemeinsame digitale Infrastruktur von Bund und Ländern schafft.

Der Vertrag wurde bereits im vergangenen Jahr von der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, bedurfte aber noch der parlamentarischen Zustimmung. Der NOOTS-Staatsvertrag schafft die rechtliche Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der deutschen Verwaltung verbindlich zu verankern. Ziel ist es, dass Nachweise und Informationen, die Behörden bereits besitzen, künftig automatisiert für andere Verwaltungsverfahren bereitgestellt werden können.

Der Staatsvertrag greift auf die Kooperationsgrundlage des Artikels 91c GG zurück. Damit wird ein gemeinsames Handeln von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik ermöglicht, ohne dass Kompetenzen verlagert werden. Die operative Umsetzung liegt beim Bundesverwaltungsamt (BVA), das als betriebsverantwortliche Stelle für Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung des Systems zuständig ist. Die strategische Steuerung übernimmt der IT-Planungsrat, der über Architektur, Budget und Anschlussbedingungen entscheidet. Unterstützt wird er dabei von einer Steuerungsgruppe NOOTS sowie einer Geschäftsstelle bei der Föderalen IT-Kooperation (FITKO).

Klare Leitpanken Der NOOTS-Staatsvertrag definiert zugleich zentrale technische und datenschutzrechtliche Leitplanken. Das System wird an das europäische Once-Only-Technical-System (EU-OOTS) angebunden und erfüllt damit die Anforderungen der Single-Digital-Gateway-Verordnung. Das BVA ist als Betreiber datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten umzusetzen. Der Vertrag verpflichtet Bund und Länder außerdem, bestehende Fachgesetze zu prüfen und anzu-

passen, damit die rechtlichen Voraussetzungen für den automatisierten Datenaustausch gegeben sind.

Umsetzung first

Die ersten Reaktionen aus der Fachwelt fallen überwiegend positiv aus, mit einigen kleinen Einschränkungen. Dr. Ralf Wintergerst, Präsident des Branchenverbandes Bitkom, betont in einer ersten Einschätzung, dass der Beschluss die Verwaltung spürbar verändern könne. Wintergerst spricht davon, dass mit dem NOOTS-Staatsvertrag eine proaktive, bürgernahe Verwaltung mit echtem Once-Only-Prinzip in Reichweite rücke. Gleichzeitig weist Wintergerst darauf hin, dass der wirkliche Erfolg davon abhängen werde, wie konsequent Bund und Länder anschließend bei der Umsetzung handeln.

Eine ähnliche Warnung kommt auch aus dem Hause des deutschen Mittelstand-Bundes (DMB). Patrick Schönowski, Referent für Digitalisierung beim DMB, mahnt, dass es dem Staatsvertrag an konkreten Umsetzungsfristen und Evaluationsmechanismen fehle. Beides sei jedoch dringend notwendig, damit sich der NOOTS-Staatsvertrag nicht in Verwaltungsstrukturen verliere. Entscheidend sei nun, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen, um die technische Infrastruktur zügig und praxisnah in den Regelbetrieb zu überführen.

Mit dem Beschluss verschiebt sich der Fokus zunehmend von der rechtlichen auf die operative Ebene. Über den Verlauf der Kabinettsdiskussionen kamen besonders die Themen föderale Koordination, der Aufbau des Datenschutz-Cockpits und die Anbindung kommunaler ITSysteme immer wieder auf. Zudem müsse die technische Infrastruktur so weiterentwickelt werden, dass sie nicht nur nationale Register effizient vernetzt, sondern auch eine zuverlässige Anbindung an das EUOOTS gewährleistet.

nen diese Freigaben steuern oder widerrufen. Einsatz von KI ist in vielen Verwaltungen zum Alltag geworden. Datengetriebene Systeme unterstützen die Entscheidungen, ob bei der automatisierten Antragsbearbeitung oder der Steuerung von Verkehrsflüssen.

Klar ist aber auch: KI darf den Menschen nicht ersetzen, sondern muss nachvollziehbar und diskriminierungsfrei unterstützen. Deshalb gelten für algorithmische Systeme imÖffentlichen Dienst strenge Anforderungen: Prüfpflichten, Dokumentation, Erklärbarkeit.

Verwaltung als Treuhänderin 2025 wurde mit der EU-Initiative Common European Data Spaces der Grundstein gelegt – 2030 sind sichere Datenräume auch in deutschen Verwaltungen etabliert. Sie ermöglichen länderübergreifende

Zusammenarbeit ohne Kontrollverlust. Besonders im Katastrophenschutz, in der Mobilität oder in der Bildung sind vernetzte Datenzugriffe entscheidend. Dies setzt jedoch die Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung voraus.

Die Verwaltung agiert als DatenTreuhänderin, nicht als Datensammlerin. Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass staatliche Stellen mit ihren Daten verantwortungsvoller umgehen als private Plattformanbieter. Der Verwaltung ist es gelungen, dieses Vertrauen durch Transparenz und durch digitale Kompetenzen auf allen Ebenen zu erlangen. Datenschutz ist kein Störfaktor oder Verhinderungsgrund mehr. Der Datenschutz ist 2030 fester Bestandteil der Ausund Fortbildung im Öffentlichen Dienst. Jede digitale Innovation

wird von Anfang an auf ihre datenschutzrechtlichen Auswirkungen geprüft.

Vorbild Public Sector

Wenn der Datenschutz sich bis 2030 so entwickeln sollte, dann stünde Verwaltung an der Schnittstelle zwischen digitaler Innovation und Grundrechtsschutz. Datenschutz ist der Schlüssel zu einer vertrauensvollen, effektiven und bürgernahen Verwaltung. Der öffentliche Sektor übernimmt eine Vorbildfunktion und zeigt auf, dass es möglich ist, technologischen Fortschritt und individuelle Freiheitsrechte miteinander zu vereinen – wenn Datenschutz von Anfang an mitgedacht wird.

Maria Christina Rost ist Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt. Sie ist zudem studierte Rechtswissenschaftlerin. Foto: BS/Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt

Digitaler Zwilling des Staates

Juristisch-architektonisches Werkzeug modellbasierter Staatsmodernisierung

(BS/Paul Raphael Schägner/Moritz Ahlers*) Digitale Zwillinge sind in vielen Bereichen Realität: Sie steuern Fabriken, simulieren Stromnetze und helfen Städten, komplexe Infrastrukturen besser zu verstehen. Sie machen Systeme sichtbar und erlauben, Reformen oder Eingriffe vorab zu erproben. Doch während Industrie, Energie und Kommunen von diesen Modellen profitieren, fehlt dem Gesamtstaat bislang ein vergleichbares Abbild.

Hier setzt der Digitale Zwilling des Staates an. Er ist kein technischer Zwilling im Sinne einer Datenkopie, sondern ein juristisch-architektonisches Modell staatlicher Aufgaben, Akteure und Zuständigkeiten – von der gesetzlichen Grundlage bis zu den IT-Systemen der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung. Er macht sichtbar, wie Verwaltung tatsächlich funktioniert – und wie sie sich verändern kann. Der Ansatz wurde in der Initiative des NEGZ (Kompetenznetzwerk Digitale Verwaltung) seit 2023 entwickelt und als Impulspapier „Digitaler Zwilling des Staates – Rechtliche Architektur für eine modellbasierte Staatsmodernisierung“ veröffentlicht. Die zentrale Idee: Staatsmodernisierung lässt sich nicht allein über Projekte, Prozesse oder Plattformen steuern, sondern braucht ein übergreifendes Architekturverständnis des Staates selbst. Die Prinzipien modellbasierter Entwicklung wurden auf die juristischen und organisatorischen Strukturen übertragen und schaffen so eine gemeinsame Arbeitssprache zwischen Recht, Organisation und Technik. Sie ermöglicht es, Reformhypothesen juristisch-architektonisch zu simulieren und ihre Wirkungen vorab sichtbar zu machen.

Staatsmodernisierung und Verwaltungsdigitalisierung gestalten. Er ist nicht auf einzelne Digitalisierungsprojekte begrenzt, sondern zielt auf die grundlegende Fähigkeit des Staates, sich selbst als System zu verstehen, gezielt zu steuern und wirksam zu verändern. Der Digitale Zwilling des Staates schafft Transparenz über rechtliche Abhängigkeiten und Gestaltungsspielräume – etwa bei der Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, bei der Neuordnung von Zuständigkeiten oder bei der Evaluierung rechtlicher Steuerungsinstrumente.

Föderale Aufgabenverteilung prägt staatliches Handeln. Grafik: BS/PRSch Architektur

Gemeinsam mit Benjamin Degenhart von FörderFunke und Prof. Dr. Sven Müller-Grune, Hochschule Schmalkalden/ThürNKR, entwickeln wir im Rahmen einer vom NEGZ geförderten Folgestudie einen Proof of Concept (PoC) der modellbasierten Staatsmodernisierung. Am Beispiel der Kfz-Zulassung in Thüringen und Rheinland-Pfalz wird untersucht, wie sich föderal verteilte Zuständigkeiten, rechtliche Rahmenbedingungen und technische Komponenten juristisch-architektonisch modellieren lassen – und wie sich verschiedene Formen der Zentralisierung und Bündelung von Aufgaben und IT rechtlich und organisatorisch gestalten lassen. Ziel ist, den Mehrwert des Ansatzes praktisch zu belegen: Reformen sollen dadurch planbarer, rechtssicherer, interoperabler sowie zwischen den föderalen Ebenen besser kommunizier- und diskutierbar werden – und die Steuerung föderaler Modernisierungsprozesse auf eine gemeinsame architektonische Grundlage stellen. Der Ansatz eröffnet neue Perspektiven für staatliche und zivilgesellschaftliche Organisationen, die

Was dem Staat bislang fehlt, ist ein integriertes Begriffs- und Architekturverständnis seiner eigenen rechtlichen Strukturen. Der Digitale Zwilling kann diese Lücke schließen: Er bildet Recht, Organisation und Technik in einem kohärenten Modell ab – und macht damit sichtbar, wie Reformen wirken, bevor sie umgesetzt werden. Die Stärke des Ansatzes liegt darin, Komplexität handhabbar zu machen, ohne sie zu verflachen. Wer staatliche Aufgaben und Zuständigkeiten als System begreift, kann Prioritäten klüger setzen, Zuständigkeiten klarer fassen und Wirkung gezielter steuern. Der Digitale Zwilling des Staates liefert ein rechtlich fundiertes Fundament, auf dem Steuerungsfähigkeit erst entsteht. Er macht wiederkehrende Muster staatlicher Aufgabenwahrnehmung erkenn- und gestaltbar – und trägt so zu einer lernenden, transparenten und damit demokratischeren Modernisierung des Gemeinwesens bei. *Paul Raphael Schägner ist Geschäftsführer der PRSch Planungs GmbH. Moritz Ahlers ist Co-Sprecher des AK E-Government-Recht des NEGZ (Kompetenznetzwerk Digitale Verwaltung).

Gemeinsam mit Dr. Markus Reichel (CDU), Bundestagsabgeordneter für Dresden und Mitglied im Digitalausschuss, lud Brinkhaus zum Speeddating ins PaulLöbe-Haus nach Berlin. Die beiden Unionspolitiker trafen 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die 58 Use Cases für die Nutzung der EUDI-Wallet vorstellten.

Ein breites Spektrum unterschiedlicher gesellschaftlicher Sektoren „von Gesundheit bis Tourismus“ sei vertreten gewesen, so Reichel. Dieses zeige die Nutzungsbandbreite und solle dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) einen Mehrwert bei der Planung des Ökosystems für Digitale Identitäten schaffen.

Laufende Pilotprojekte

Bis Ende 2026 müssen alle EUStaaten ihren Bürgerinnen und Bürgern mindestens eine digitale Wallet zur Verfügung stellen. Ende 2027 wird die digitale Brieftasche in bestimmten Sektoren zur Pflicht. In Deutschland ist die Agentur Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) mit der Umsetzung der Wallet beauftragt – unterstützt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem

Bereits im Februar hat die Bundesregierung mit dem „Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ die rechtliche Grundlage für die Einführung eines digitalen Führerscheinnachweises gelegt. Doch trotz Spekulationen über eine mögliche Erprobungsphase im Frühjahr 2025 befindet sich das Projekt weiterhin im Wartezustand. Orientierung bietet die aktuell laufende Pilotphase des digitalen Fahrzeugscheins. Dieser wird seit Ende April 2025 über die i-KFZ-App erprobt, die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der Bundesdruckerei GmbH entwickelt wurde.

Rund 2.500 Nutzerinnen und Nutzer testen derzeit, wie sich Fahrzeugscheine digital hinterlegen und bei Kontrollen nachweisen lassen. Voraussetzungen sind ein Personalausweis mit aktivierter OnlineFunktion sowie ein Smartphone mit NFC-Technologie.

Ein Vorteil: Der digitale Nachweis kann temporär geteilt und automatisch aktualisiert werden, wenn sich Fahrzeugdaten ändern. Nach

Mit Speeddating zur Wallet

Use Cases für Deutschlands digitale Brieftasche

(BS/cb) Sie sei ein Flaggschiffprojekt von Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger: die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet). Das sagt Dr. Ralph Brinkhaus, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Digitales und Staatsmodernisierung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Auf der EU-weiten digitalen Identität ruht die Hoffnung, erfolgreicher zu sein als etwa die BundID.

Fraunhofer-Institut und anderen Forschungspartnern sowie, seit dieser Legislatur, dem BMDS und weitere Ministerien, in denen bereits Wallet-Pilotprojekte laufen. So entwickelt etwa das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Gesundheits-ID und das Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFFJ) arbeitet an einer digitalen Altersverifikation.

Rücksetzung und Rechtsanpassung Auf dem Weg zur Wallet sind noch einige Hürden zu nehmen – etwa Services, die schon mal da waren, abgeschafft wurden und wieder aktiviert werden müssen. Dies gilt für den PIN-Rücksetzungsdienst des elektronischen Personalausweises. Die Rücksetzung des PINs konnte in der Vergangenheit online beantragt werden, woraufhin ein Brief mit ei-

ner neuen PIN verschickt wurde. Zwischendurch wurde der Service ausgesetzt. Nun soll er eine Renaissance erfahren. Denn: „Ohne PIN keine eID, ohne eID keine Wallet“, bringt Reichel auf den Punkt, dass der elektronische Identitätsnachweis so etwas wie das Herzstück der Wallet ist.

Hinzu kommen ihm zufolge rechtliche Anpassungen. Die im Onlinezugangsgesetz (OZG) festgelegten Fristen müssten überdacht und Fachbegrifft angepasst werden. Ein Beispiel dafür seien Bürgerbegehren, bei denen die Nutzung der Wallet aktuell ausgeschlossen sei.

Warten auf offene Register

Potenzielle Nutznießer für die digitale Brieftasche gibt es genug. Die technische Ausarbeitung der Wallet steht deren Erfolg laut Meinung vieler Experten auch nicht im Weg.

Insbesondere was den öffentlichen Sektor in Deutschland angeht, kommt jedoch zwangsläufig ein komplexeres und längerfristiges ITProjekt mit ins Spiel: die Registermodernisierung. „Die Öffnung der Register dauert noch eine Weile“, macht Reichel das Problem deutlich.

Auch wenn der Bundestag den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag über das Nationales Once-Only Technical System (NOOTS) – die Datenautobahn der Registermodernisierung – jüngst angenommen hat, dürfte es Jahre dauern, bis alle deutschen Kommunen an das System angeschlossen sind. Erst dann jedoch könnten die Kommunalverwaltungen Daten und Nachweise in die Wallet laden. Die technischen Herausforderungen sind das eine, effektive Kommunikation das Andere. Immer

Gelbe Ampel für den digitalen Führerschein

Smartphone statt Plastikkarte: Wie nah sind wir wirklich am digitalen Nachweis?

(BS/fst) In Deutschland stehen die Ampeln für den digitalen Führerschein auf Gelb: Zwar ist seit Anfang 2025 die rechtliche Grundlage geschaffen, der Schritt zur flächendeckenden Nutzung liegt jedoch noch vor uns. Dabei ist das bereits laufende Pilotprojekt für den digitalen Fahrzeugschein ein wichtiger Vorbote.

Der digitale Führerschein steht in den Startlöchern – doch Technik und EU-Vorgaben bremsen den Fortschritt. Foto: BS/Andrea Gaitanides, stock.adobe.com

Abschluss der Erprobung soll die i-KFZ-App flächendeckend verfügbar sein.

Die Nutzerzahlen zeigen, dass das Interesse groß ist und die Bevölkerung digitale Lösungen in der Mobi-

lität grundsätzlich annimmt. Zudem liefern diese wertvolle Erkenntnisse über technische Schnittstellen und Kontrollprozesse. Dennoch wirkt das Anlaufen des Projekts Digitaler Führerschein aktuell eher wie ein

Abwürgen. Hinter vielem, was beim Fahrzeugschein bereits konkret ist, stehen beim Führerscheinnachweis noch Fragezeichen. Etwa ist unklar, in welchem Umfang der digitale Führerschein im Alltag eingesetzt werden kann. Klar scheint nur: Er soll zunächst den bestehenden Kartenführerschein ergänzen. Laut Gesetzesentwurf kann der digitale Nachweis erst beantragt werden, wenn der physische Führerschein bereits vorhanden ist.

Echtzeit-Anpassungen als Problem Offen sind vor allem technische Fragen – etwa, wie ein Führerscheinentzug oder Fahrverbot digital in Echtzeit erfasst und angezeigt werden kann. Auch müssen Kontrollstellen vorbereitet, Personal geschult und technische Anbindungen geschaffen werden. Im Raum

wieder bemängeln Fachleute, dass die BundID in Deutschland zu unbekannt sei. So ergab die PwC-Studie „Die vernetzte Verwaltung“, dass 84 Prozent der Bundesbürger ein digitales Bürgerkonto begrüßen würden. Dem gegenüber stehen BundID-Nutzendenzahlen von nur 4,9 Millionen. Auch wenn die BundID Online-Zugang ermöglicht und die EUDI-Wallet digitale Aus- und Nachweise in sich vereint – das richtige Marketing brauchen alle Lösungen.

Kommunikation in Kampagnen Reichel schlägt vor, bei der Bewerbung der Wallet „in Kampagnen zu denken“. Brinkhaus ergänzt, es sei klug, die Wallet nicht als „eierlegende Wollmilchsau“ zu verkaufen. Für ihn, der den Online-Dienst „Unternehmensgründung in 24 Stunden“ als seinen persönlichen „WunschUse-Case“ bezeichnet, werden die Bemühungen des Digitalministeriums und dessen Partnern allein nicht ausreichen, um die EUDIWallet in Deutschland zum Erfolg zu machen. Brinkhaus sieht die höchsten politischen Ebenen in der Verantwortung: „Wenn Merz und Klingbeil nicht dahinterstehen, dann wird es schwierig.“

steht zudem, den digitalen Führerschein in die i-KFZ-App zu integrieren, was eine erneute technische Anpassung erfordert.

Europäische Harmonisierung Auf europäischer Ebene gibt es ebenfalls Bewegung: Das Parlament einigte sich 2025 auf eine Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie. Demnach sollen bis 2030 in allen Mitgliedstaaten digitale Varianten eingeführt und in die europäische Identitätswallet (EUDI-Wallet) integriert werden. Neben der Gültigkeit werden auch Aspekte wie Probezeit, Fahren ab 17 Jahren und Laufzeiten harmonisiert. Doch die endgültige Ausgestaltung steht noch aus. Solange technische, rechtliche und organisatorische Details auf deutscher wie europäischer Ebene noch offen sind, bleibt die Ampel für den digitalen Führerschein vorerst weiter auf Gelb. Es braucht technische Lösungen für einen europaweit reibungslosen Abgleich von Führerscheindaten. Dabei bleibt der Blick auch weiterhin auf praktischen Kontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr.

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Hacker-Angriffe auf staatliche Einrichtungen sind längst keine Fiktion mehr. Das wurde besonders im November 2023 deutlich, als die Ransomware-Gruppe Akira die Systeme der Südwestfalen-IT innerhalb weniger Stunden lahmgelegte. Bürgerdienste fielen aus, interne Abläufe kamen zum Erliegen, und die Wiederherstellung der betroffenen Systeme zog sich über Monate hinweg. Der Lagebericht 2024 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigt, dass staatliche Institutionen und öffentliche Behörden zunehmend in den Fokus von Cyber-Angriffen geraten. Besonders Kommunen und kleinere Behörden seien häufig Ziel von Ransomware-Angriffen. Expertinnen und Experten warnen vor einer Zunahme solcher Vorfälle und betonen die Notwendigkeit, Präventionsmaßnahmen zu verstärken und Mitarbeitende entsprechend zu schulen. Natürlich bilden technische Schutzsysteme die erste Verteidigungslinie gegen Cyber-Angriffe. Dennoch zeigen Erfahrungen aus der Praxis: Selbst hochentwickelte Sicherheitssysteme können Phishing-Mails und manipulierte Links nicht vollständig stoppen. Der Mensch bleibt das schwächste Glied und diese Schwäche wird von Angreifenden gezielt ausgenutzt. Deshalb sei es entscheidend, Mitarbeitende und Führungskräfte aktiv einzubinden. IT-Sicherheit solle nicht nur Aufgabe einer einzigen Abteilung sein, sondern zu einem Anliegen aller werden – darüber sind sich Fachleute aus der Praxis einig.

Spiel, Spaß, Sicherheit

Die Expertinnen und Experten setzen auf kreative Ansätze, um Mitarbeitende nachhaltig für IT-Sicherheit zu sensibilisieren. Besonders bewährt hat sich Gamification, bei der spielerische Elemente genutzt

Wenn Klicks gefährlich werden

Der Faktor Mensch im Mittelpunkt der Cyber-Abwehr (BS/Carla Menzel) Cyber-Angriffe stellen Behörden und Kommunen zunehmend vor Herausforderungen. Beim IT-Sicherheitstag Sachsen 2025 wurde deutlich, dass technische Schutzsysteme allein nicht ausreichen, um die digitale Verwaltung zu sichern. Genauso entscheidend sind die Menschen, die die Systeme bedienen.

für eine widerstandsfähige IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung ist. Foto: BS/Bildschön

werden, um das Bewusstsein für Risiken zu stärken. Michaela Hansert, Informationssicherheitsberaterin für Länder und Kommunen des BSI, stellte beispielsweise den Trainingskoffer des Bundesamtes vor. Dieser umfasst eine Sammlung von Mini-Games, Trainingsspielen und Rollenspielen, ist öffentlich verfügbar und steht zum Download bereit. Ziel des Trainingskoffers sei es, Mitarbeitende praxisnah und interaktiv für Cyber-Risiken zu sensibilisieren, ihr Bewusstsein für Informationssicherheit zu stärken und gleichzeitig Teamarbeit sowie Problemlösungsfähigkeiten zu fördern.

Die Möglichkeiten zur spielerischen Sensibilisierung sind vielfältig. So kann etwa das bekannte Format der Gameshow “Wer wird

Millionär?” genutzt werden, um Mitarbeitende interaktiv an ITSicherheitsthemen heranzuführen. Ein Beispiel könnte lauten: Frage: Sie erhalten eine E-Mail von einer externen Firma, die vorgibt, dringend Informationen zu einer Verwaltungssoftware zu benötigen. Die E-Mail wirkt verdächtig, enthält einen Link und fordert die Eingabe von Zugangsdaten. Was ist gemäß Sächsischem Informationssicherheitsgesetz (SächsISichG) die korrekte Vorgehensweise?

A) Den Link öffnen und die Daten eingeben, um die Arbeit nicht zu verzögern.

B) Den Vorfall unverzüglich der zuständigen IT-Sicherheitsabteilung oder dem Informationssicherheitsbeauftragten melden.

C) Den Link auf einem priva-

Europäische Cyber-Bedrohung im Wandel

Bericht zur IT-Bedrohungslandschaft veröffentlicht

(BS/fst) Die Europäische Agentur für Cyber-Sicherheit (ENISA) hat ihre aktuelle „Threat Landscape 2025“ vorgelegt. Der Bericht basiert auf 4.900 ausgewerteten Cyber-Vorfällen aus dem Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025. Er zeichnet das Bild einer zunehmend komplexen Bedrohungslage in Europa.

Besonders deutlich wird laut der Threat Landscape („Bedrohungslandschaft“), dass sich Cyber-Angriffe weniger in einzelnen Großereignissen manifestierten, sondern in einer Vielzahl kontinuierlicher, oftmals ineinander übergehender Kampagnen, die kumulativ die Resilienz europäischer Infrastrukturen belasteten. Im Zentrum der Angriffe stehe weiterhin Ransomware, deren Betreiber nach Erfolgen der Strafverfolgung ihre Strukturen dezentralisiert und ihre Taktiken verschärft hätten.

Erpressungen erfolgten zunehmend aggressiv, auch unter Ausnutzung von Compliance-Ängsten. Zugleich trage die Verbreitung von Ransomware-as-a-Service und die Tätigkeit von Zugangsvermittlern dazu bei, dass Eintrittsbarrieren sänken und die Vielfalt der eingesetzten Schadsoftware zunehme.

Industrialisiertes Phishing Eine weitere Konstante sei Phishing, das nach wie vor den dominanten Einstiegspunkt bilde. 60 Prozent der beobachteten Angriffe begännen auf diesem Weg. Auffällig sei die Industrialisierung dieses Angriffsvektors, etwa durch Phishing-as-a-Service-Plattformen, die auch wenig versierten Täterinnen und Tätern komplexe Kampagnen ermöglichten. Parallel dazu bleibe die Ausnutzung von Schwachstellen mit über 21 Prozent der zweit-

häufigste Vektor. Angreifer setzten Sicherheitslücken oft schon wenige Tage nach ihrer Veröffentlichung ein.

Besonders exponiert zeige sich der Bereich der mobilen Endgeräte. Über 40 Prozent der erfassten Bedrohungen richteten sich gegen Smartphones, vielfach unter Nutzung von Schadsoftware wie Banking-Trojanern oder Remote-Access-Tools. Staatlich unterstützte Gruppen setzten zudem zunehmend auf mobile Spionagewerkzeuge, die Kommunikationskanäle wie WhatsApp, Signal oder Telegram ins Visier nähmen.

Hacktivismus auf dem Vormarsch Neben klassischen CybercrimeAkteuren rückten staatlich ausgerichtete Operationen stärker in den Fokus. Insbesondere gegen Telekommunikation, Logistik und Fertigung führten sie längerfristig angelegte Spionagekampagnen durch, oftmals mit Techniken wie Lieferkettenangriffen oder dem Missbrauch vertrauenswürdiger Treiber. Auffällig sei auch das zunehmende Verwischen der Grenzen zwischen Cybercrime, Hacktivismus und staatlicher Einflussnahme: Gruppen teilten Werkzeuge und Taktiken, ideologische Kampagnen würden mit finanziellen Interessen verbunden, und staatliche Akteure nutzten Deckmäntel vermeintlicher Aktivisten. Hacktivistische Aktivi-

täten machen laut ENISA fast 80 Prozent der erfassten Vorfälle aus, wenngleich diese in der Regel geringe unmittelbare Auswirkungen hätten. Sie äußerten sich überwiegend in DDoS-Kampagnen, die kostengünstig skalierbar seien und meist auf symbolische Wirkung setzten. Am stärksten betroffen sei weiterhin die öffentliche Verwaltung, auf die 38 Prozent aller registrierten Vorfälle entfielen. Neben ihr seien vor allem der Transportsektor – insbesondere Luftfahrt und Logistik – sowie digitale Infrastrukturen, Finanzinstitute und die verarbeitende Industrie ins Visier genommen worden.

KI als Katalysator Ein zentrales Merkmal des aktuellen Bedrohungsbildes ist der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). Bereits Anfang 2025 stammten laut ENISA über 80 Prozent aller weltweit beobachteten Social-Engineering-Kampagnen aus KI-gestützten Quellen. Dabei kämen unter anderem Jailbroken-Sprachmodelle, synthetische Medien und manipulierte Trainingsdaten zum Einsatz. Zudem beobachteten Analysten die Entstehung spezialisierter, eigenständiger Angriffs-KI-Systeme, die unabhängig von bekannten Plattformen betrieben würden. Auch die Kompromittierung der Lieferketten von KI-Systemen selbst werde inzwischen vermehrt dokumentiert.

ten Gerät testen, um zu prüfen, ob es wirklich ein Risiko gibt. D) Kolleginnen und Kollegen über die E-Mail informieren, ohne die IT zu benachrichtigen.

Richtige Antwort: B – das SächsISichG verpflichtet Mitarbeitende, Sicherheitsvorfälle unverzüglich der zuständigen Stelle zu melden, um Schäden zu verhindern und eine koordinierte Reaktion sicherzustellen. Neben spielerischen Trainings helfen Phishing-Tests, Mitarbeitende praxisnah für IT-Risiken zu schulen. Jörg Brünner, Beauftragter für Informationssicherheit der Sächsischen Staatskanzlei, entwickelt mit seinem Team realistische Szenarien potenziell schädlicher E-Mails, da diese nach wie vor das bevorzugte Mittel von Angreifenden seien. Die

Trefferquote liege bei etwa 30 Prozent, wobei aus Datenschutzgründen nicht nachvollzogen werde, wer auf die Mails reagiere – das Ziel sei der direkte Lerneffekt. Wurde ein vermeintlich schädlicher Link geöffnet, startet automatisch ein ELearning-Modul am Arbeitsplatz, das unmittelbar über Risiken und korrektes Verhalten informiert. Zusätzlich empfiehlt Brünner, externe E-Mails klar zu kennzeichnen, das Melden verdächtiger Nachrichten zu erleichtern und regelmäßig Testmails zu versenden, um die Aufmerksamkeit der Mitarbeitenden kontinuierlich zu schärfen. Ein sicheres Sachsen Sachsen geht bei der Cyber-Sicherheit konsequent voran. In ihrer Keynote erklärte Dr. Daniela Dylakiewicz, CIO des Freistaates, dass Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden zentrale Aufgaben der Verwaltung seien. Seit 2015 hätten über 18.000 Beschäftigte an den INFOSIC2025-Live-HackingVeranstaltungen teilgenommen, die praxisnah demonstrieren, wie Angreifer digitale Schwachstellen ausnutzen. Seit 2020 nahmen zudem 34.000 Personen am E-Learning-Modul „Informationssicherheit am Arbeitsplatz“ teil. Bereits 2019 erließ Sachsen als eines der ersten Bundesländer das SächsISichG. Im Oktober 2024 wurde das Gesetz angepasst, um die Anforderungen der europäischen NIS-2-Richtlinie zu integrieren und die Cybersicherheitsstrategie des Landes zu stärken. Heute seien alle großen Behörden mit hauptamtlichen ITSicherheitsbeauftragten ausgestattet, zentrale Überwachungssysteme im Einsatz und das Notfallteam SAX.CERT stünde für akute Vorfälle bereit. Die im Mai 2025 verabschiedete Cybersicherheitsstrategie bündle alle Aktivitäten, reduziere Angriffsflächen und stärke die digitale Resilienz.

Basis-IT-Schutz für Kommunen

BSI ebnet Kommunen den Weg zur IT-Sicherheit (BS/cb) Viele Kommunen in Deutschland sind nicht ausreichend vor Cyber-Angriffen geschützt – und schrecken teilweise vor zu anspruchsvollen IT-Sicherheitsvorgaben von vornherein zurück. Um den Einstieg zu erleichtern, schafft das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Abhilfe.

Von den ersten Schritten bis zur Standard-Absicherung: Der „Weg in die Basis-Absicherung“ (WiBA) soll Kommunen schrittweise zu mehr Cyber-Sicherheit verhelfen.

Grafik: BS/BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt Kommunen in Form von Kooperationsvereinbarungen mit den Ländern. Entscheidend sei bei vielen deutschen Kommunen zunächst „der Einstieg in die IT-Sicherheit“, erklärt Stefanie Euler, Referatsleiterin Umsetzungsberatung Länder und Kommunen beim BSI. Für ebendiesen Einstieg bietet das BSI Hilfe an: in Form des „Weg in die Basis-Absicherung“, kurz WiBA. Selbst, wenn die Entscheiderinnen und Entscheider in den Kommunalverwaltungen wüssten, was zu tun sei, herrsche oft Ratlosigkeit über die Herangehensweise, so Euler. Daher enthalte der „Weg in die

Basis-Absicherung“ fünf Punkte, die der kommunalen IT-Sicherheit einen Lösungsrahmen geben sollen. So enthält der WiBA erstens Prüffragen zur Erhebung des Sachstandes sowie zweitens 19 themenspezifische Checklisten. Punkt drei ist die einfache Umsetzbarkeit ohne Methodik-Kenntnisse. Zudem bietet der Weg in die Basis-Absicherung Hilfsmittel zur Umsetzung und soll letztlich einen nahtlosen Übergang zum IT-Grundschutz – der übergeordneten Sicherheitsstufe – gewährleisten. Euler weist explizit darauf hin, dass WiBA kein Standard für Informationssicherheit sei – sondern eben ein Einstieg zu mehr Cyber-Sicherheit darstelle.

Dr. Daniela Dylakiewicz, CIO des Freistaates Sachsen, betonte in ihrer Keynote, wie entscheidend die Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeitenden

Eine wichtige Rolle in diesem Zusammenhang spielen Zertifizierungen wie die BSI Common Criteria EAL4+ oder das BSI C5 Typ 2 Testat für Sicherheitslösungen in Cloud-Umgebungen. Sie sorgen dafür, dass sich Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung auf offiziell getestete Sicherheitslösungen verlassen können. Beide Zertifizierungen konnte Check Point im Jahr 2025 durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erreichen. Sie unterstreichen die führende Rolle des Sicherheitsunternehmens bei der digitalen Absicherung von Behörden in Deutschland. Die Zertifizierung und das Testat spiegeln die kontinuierliche Investition und Bereitschaft wider, den verantwortlichen IT-Sicherheitsbeauftragten vertrauenswürdige und überprüfbare Sicherheit in die Hände zu legen. Der Schutz von Organisationen der öffentlichen Verwaltung durch hochsichere Security-Lösungen wird auch in Zukunft und in enger Abstimmung über einen laufenden Austausch mit dem BSI weiter vorangetrieben.

Aktive Prävention statt passiver Reaktion

Der Ansatz von Check Point sieht vor, Hacker bereits vor dem Eindringen in die Systeme aufzuhalten. Diese präventive Herangehensweise bietet den Vorteil, dass

Präventive und BSI-zertifizierte Sicherheit

Digitale Services hochsicher und dauerhaft verfügbar halten

(BS/Lothar Geuenich/Stefan Maith) Über 2.600 Cyber-Angriffe auf Behörden weltweit – wöchentlich – ist die alarmierende Zahl, die unsere ThreatCloud-AI-Plattform meldet. Was bedeutet diese Zahl für die öffentliche Verwaltung, die viele ihrer Angebote digital verfügbar macht? Im Falle der Nichtverfügbarkeit bestünde eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Wenn Personalausweise, Reisepässe, Führerscheine und andere wichtige Dokumente nicht digital geschützt, die Services rund um die Leistungen nicht abgesichert und ständig online zur Verfügung stehen, dann droht ein Vertrauensverlust in die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Sicherheitsanbieter wie Check Point reagieren darauf und unterstützen deutsche Behörden bundesweit mit hochsicheren und auf deren Anforderungen abgestimmten Sicherheitslösungen.

Attacken umfangreich geblockt werden, bevor sie Schaden anrichten könnten. Aus Sicht der Angreifer erhöht sich die zu überwindende Barriere, sodass sie mehr Zeit und damit Geld aufwenden müssen. Dadurch reduziert sich auch die Wahrscheinlichkeit durch sogenannte Drive By-Attacken Opfer eines Kollateralschadens zu werden, wie es bereits Verwaltungen von Kommunen passiert ist. Somit hilft der präventive Ansatz den verantwortlichen Sicherheitsbeauftragten dabei, sich aktiv gegen die Bedrohungslage im Cyber-Raum zu wehren, anstatt bloß passiv zu reagieren.

Präventive Sicherheit für die Cloud

Die Testierung für BSI C5 Typ 2 wurde vom BSI nach einer strengen Prüfung erteilt, welche die Einhaltung von 114 Sicherheitskontrollen in 17 Anforderungskategorien bestätigte. BSI C5 (Cloud Computing Compliance Criteria

Catalogue) ist ein in Deutschland anerkannter Standard, der Mindestanforderungen für sicheres Cloud Computing festlegt. Seit Oktober 2020 ist das Testat für Cloud-Dienstleister, die mit deutschen Behörden zusammenarbeiten, obligatorisch. Sie unterstützt die Vorgaben für digitale Souveränität und KRITIS zugleich.

Landkreis Augsburg vertraut auf Check Point

Der Landkreis Augsburg bietet seinen Bürgern, Unternehmen und Besuchern ein reichhaltiges Angebot an sozialen, wirtschaftlichen und Mobilitätsdienstleistungen. Die Dienstleistungen werden über die Hauptverwaltung des Landkreises in Augsburg sowie über 14 weitere Standorte erbracht. Das IT-Team ist dafür verantwortlich, diese Standorte sowie 17 Schulen und 19 Gemeinden mit Internet-Zugang, digitalen Services und IT-Sicherheit auszustatten. Die Mitarbeiter setzen auf einen

Für ein sicheres digitales Ökosystem

BSI-Zertifizierung für MDM-Lösung erhalten

(BS) BlackBerry hat als erster Anbieter eine Zertifizierung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für sein Mobile Device Management (MDM) erhalten. Diese Zertifizierung ist Voraussetzung für den Einsatz der Lösung BlackBerry Unified Endpoint Management (UEM) mit Apple Indigo und Samsung Knox. Hierzu sprach Behörden Spiegel-Redakteur Guido Gehrt mit Ulf Baltin, Managing Director für die DACH-Region bei BlackBerry.

Behörden Spiegel: Herr Baltin, was bedeutet die BSI-Zertifizierung für BlackBerry?

Ulf Baltin: Die BSI-Zertifizierung eröffnet uns einen völlig neuen Markt, den wir bisher nicht abgedeckt haben – nämlich den Zugang zu Bundesbehörden und Organisationen, die VS-NfD-klassifizierte Kommunikation über mobile Geräte benötigen. Das ist für uns ein bedeutender Schritt, nachdem wir in Landesbehörden und Kommunalverwaltungen bereits breit vertreten sind.

Gleichzeitig ist die Zertifizierung Ausdruck unserer engen Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. BSI-Präsidentin Claudia Plattner hat betont, dass man mit einer zertifizierten Mobile Device Management-Lösung gemeinsam mit den Herstellern einen großen Schritt hin zu einem funktionierenden sicheren digitalen Ökosystem in der Cybernation Deutschland mache. Darauf sind wir als kanadisches Unternehmen sehr stolz.

Behörden Spiegel: Welche Vorteile bringt die Zertifizierung für die behördlichen Nutzerinnen und Nutzer?

Baltin: Die Zertifizierung ist Voraussetzung dafür, dass unsere Lösung BlackBerry Unified Endpoint Management (UEM) mit Apple indigo (für iOS-Geräte) und Samsung Knox in Behörden eingesetzt werden kann. Neu ist dabei, dass das MDM im sogenannten Brightsite-Modus betrieben werden darf.

Bisher war für VS-NfD-Kommunikation ausschließlich der Darksite-Modus erlaubt, was den Einsatz und das Gerätemanagement deutlich erschwerte. Der neue Ansatz bringt viele Vorteile – insbesondere im Rollout und im täglichen Betrieb. Die

Ulf Baltin ist als Managing Director bei BlackBerry für die Region Deutschland, Österreich und Schweiz zuständig. Foto: BS/BlackBerry

Nutzenden profitieren davon, dass auf einem Gerät sowohl der dienstliche, abgetrennte Arbeitsbereich als auch private Anwendungen parallel betrieben werden können. Das steigert die Akzeptanz enorm: Mitarbeitende verwenden die Geräte lieber, wenn sie diese auch privat nutzen dürfen, ohne dass die Sicherheit beeinträchtigt wird. Darüber hinaus ist die Lösung auch aus Kostensicht attraktiv. Viele Behörden stehen unter Sparzwang, und unsere Architektur bietet erhebliche Einsparpotenziale im Betrieb – das bestätigen auch Rückmeldungen von Kunden, die zuvor andere Systeme genutzt haben.

Behörden Spiegel: Wie lief der Zertifizierungsprozess konkret ab?

Baltin: Das war ein anspruchsvoller, aber letztlich sehr erfolgreicher Prozess und wir sind stolz, ihn in Rekordzeit

„Insgesamt haben wir rund 6.000

Ingenieurstunden investiert.“

abgeschlossen zu haben. Insgesamt hat es rund zwei Jahre gedauert. Wir haben im September 2023 den Antrag eingereicht und im Dezember 2023 das sogenannte Security Target – also die Beschreibung der Prüfziele – vorgelegt. Für die technische Prüfung haben wir uns für die atsec GmbH aus München entschieden, ein vom BSI zertifiziertes Prüfinstitut, das bereits bei der Apple iOS-Zertifizierung beteiligt war. Diese Erfahrung hat sich sehr ausgezahlt. Insgesamt haben wir rund 6.000 Ingenieurstunden investiert – eine enorme Leistung. Die BSI-Zertifizierung ist mit Abstand die anspruchsvollste weltweit. Aber diese deutsche Gründlichkeit ist auch ein Gütesiegel: Das Ergebnis wird international anerkannt. Im Verlauf des Verfahrens gab es umfangreiche Audits, Dokumentationsprüfungen und eine Vor-Ort-Inspektion in unserer Zentrale in Kanada. Das BSI hat sich dabei auch physische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen angeschaut – bis hin zu Rechenzentren und HomeofficeRegelungen. Zum Abschluss wurde die Lösung noch durch die Kryptologie-Experten des BSI analysiert. Am Ende stand die Bestätigung: Die Lösung ist sicher. Wir haben sehr gut mit dem BSI zusammengearbeitet und sind stolz, als erster MDM-Hersteller die Zertifizierung in diesem Umfang erhalten zu haben.

Check Point Firewall Cluster, der für die lokale Perimeter-Sicherheit zwischen den lokalen Netzwerken des Landkreises und dem InternetZugangspunkt sorgt. Der Cluster unterstützt etwa 1.000 Endpunkte und 2.000 Windows-Geräte. Ein zweiter Firewall Cluster sichert die Schulnetzwerke. Zusätzlich zu den Schulräumen und Labors (ca. 3.000 Windows-Geräte) sichern die Sicherheitslösungen WLAN-Netz werke mit etwa 6.000 Clients, von denen sich die meisten mobile Ge räte im Einsatz bei Lehrern und Schülern befinden.

Rundum-Schutz für Behörden

Die allgemeine Unsicherheit nimmt zu – auch im Cyber-Raum. Als zusätzliche Herausforderung tritt hinzu, dass durch den Ein satz von KI, die Einstiegshürde für Hacker so gering wie nie ge worden ist: Schwachstellen lassen sich einfacher finden und selbst komplexe sowie mehrschichtige Angriffe kostengünstig zusammen

stellen. All das führt dazu, dass die ohnehin schon bevorzugt ins Visier genommenen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung hochsicher geschützt werden müssen und Hochverfügbarkeit benötigen. Beide Zertifizierungen, die BSI Common Criteria EAL4+ und das BSI C5 Testat Typ 2, sind integrale Bestandteile der Infinity-Plattform von Check Point. Diese Sicherheitsarchitektur bietet umfassende, KI-gestützte Cyber-Abwehr für Netzwerk-, Cloud-, Endpunkt- und mobile Umgebungen. Sie bietet damit konsolidiert einen RundumSchutz, wie ihn Behörden benötigen. Wir unterstützen gerne mit unserer über 35-jährigen Fachexpertise, um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zukunftssicher zu gestalten.

Cyber-Resilienzmonitor 2025

Kommunale IT-Sicherheit bleibt Chefsache (BS/fst) Der vom Cyber Resilience Lab (CRL) unter Leitung des Polizeibeamten Dirk Kunze entwickelte Cyber-Resilienzmonitor 2025 untersucht, wie widerstandsfähig deutsche Kommunen gegenüber IT-Störungen und Cyber-Angriffen sind. Ziel der erstmals bundesweit durchgeführten Erhebung war es, zu bewerten, wie gut Verwaltungen auf den Fortbetrieb ihrer Leistungen bei IT-Ausfällen vorbereitet sind.

Ein zentrales Ergebnis ist das fehlende einheitliche Verständnis von Resilienz in den Verwaltungen. In vielen Kommunen werde (Cyber-) Resilienz nach wie vor vor allem als IT-Thema betrachtet, obwohl sie die gesamte Verwaltung betreffe. Damit bleiben Fragen der alternativen Leistungserbringung – also wie Verwaltungshandeln ohne funktionierende IT fortgesetzt werden kann – häufig unbeantwortet. Fast 90 Prozent der befragten Kommunen gaben an, in den vergangenen fünf Jahren mindestens einen IT-Ausfall, Angriff oder Datenverlust erlebt zu haben. In über 85 Prozent dieser Fälle war die interne oder externe Leistungserbringung beeinträchtigt, teilweise über Monate hinweg. Die Studie zeigt, dass Silodenken in Verwaltungen die Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachbereiche behindert – sowohl im Vorfeld als auch im Verlauf von Krisen.

Organisatorische Schwächen 59,4 Prozent der gemeldeten ITStörungen hatten eine strafbare Handlung zur Ursache, vor allem Ransomware-Angriffe. Dennoch wurde in weniger als der Hälfte dieser Fälle Anzeige erstattet. Kunze sieht darin ein Problem für die öffentliche Wahrnehmung des tatsächlichen Gefahrenausmaßes. Besonders betroffen waren Kommunen, die IT-Dienstleistungen über zentrale Anbieter beziehen – längere Störungen, teils über sechs Monate, waren häufig auf Ausfälle dieser Dienstleister zurückzuführen. Nur rund die Hälfte der Kommunen mit über 20.000 Einwohnern verfügt über hauptamtliche Informations- oder IT-Sicherheitsbe-

auftragte. In 15 Prozent der Fälle sind diese Funktionen im Nebenamt besetzt, was nicht den Empfehlungen des BSI entspricht. Auch beim Schwachstellenmanagement bestehen Lücken: Nur jede zehnte Kommune führt eine sogenannte Software Bill of Materials (SBOM), also eine Übersicht über alle verwendeten Softwarekomponenten. Dadurch können Sicherheitslücken in Drittbibliotheken oder Zulieferketten kaum nachvollzogen werden. Notfallpläne und Nachnutzbarkeit Insgesamt haben 46 Prozent der Kommunen einen definierten Notfallplan, weitere 45 Prozent arbeiten mit informellen Vorgehensweisen oder Checklisten. Notfallübungen zur Überprüfung der Wirksamkeit dieser Pläne führen allerdings weniger als 15 Prozent der Kommunen durch.

Ermutigend ist, dass die Hälfte der Kommunen mindestens einen Leitfaden für Business Continuity Management (BCM) nutzt. Allerdings verfügen nur 42 Prozent über Zugriff auf alternative IT-Ressourcen, und lediglich 25 Prozent haben Vorkehrungen getroffen, damit andere Kommunen oder externe Dienstleister ihre Leistungen im Notfall übernehmen können. Nur etwa 45 Prozent der Kommunen dokumentieren ihre Leistungen systematisch, und lediglich 27 Prozent haben diese priorisiert. Damit fehlen in vielen Fällen Grundlagen, um kritische Prozesse im Krisenfall gezielt aufrechtzuerhalten. Prozesse zur Wiederaufnahme des Betriebs oder zur Rückkehr in Landes- und Bundesnetze existieren in knapp einem Viertel der befragten Kommunen.

Stefan Maith ist

Approval-as-a-Service, also die Zulassungsberatung, setzt sehr früh im Entwicklungsprozess an, um durch konzeptionelle Beratung grundlegende Fragen zu klären: Wie muss die App aussehen, um für eine Zulassung in Frage zu kommen? Ist der geplante Funktionsumfang zulassungstauglich?

An welchen Stellen muss das Produkt angepasst werden, damit dem Zulassungsprozess nichts im Wege steht? Ziel ist es, eine App idealerweise schon ganz am Anfang des Lebenszyklus zulassungstauglich zu machen – noch bevor eine Zeile Code geschrieben wurde.

Das erste Ergebnis der Konzeptionsphase ist die Struktur des Zulassungsverfahrens: Bietet sich die Zulassung für Ökosystem-Apps für indigo an? Verwaltete Apps, die selbst keine VS-NfD-Daten verarbeiten, könnten potentiell als „Gelbe Apps“ in Zulassungsaussagen aufgenommen werden.

Als Alternativen dazu blieben ein reguläres Verfahren nach BSINachweiskatalog oder ein Schritt zurück in die Planungsphase, wenn das Produkt im aktuellen Zustand nicht evaluierbar ist.

Der Zulassungsprozess beginnt vor der Entwicklung

Materna Virtual Solution hilft dabei, diese Entscheidung frühzeitig zu treffen und den passenden Pfad strukturiert zu verfolgen. Fachleute

Mit Struktur zur VS-NfD-Zulassung

Approval-as-a-Service für sichere Behörden-Apps

(BS) Modernes Arbeiten ist ultramobil: Smartphones und Tablets ersetzen zunehmend klassische Arbeitsgeräte. Wer ultramobile Apps entwickeln will, die mit VS-NfD-Daten umgehen, steht vor einem komplexen Zulassungsprozess beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Umso wichtiger sind sogenannte „Integratoren“, Fachexperten also, die Hersteller durch die Anforderungen der VS-NfD-Zulassung leiten.

übernehmen die technische Beratung für Anwendung und Infrastruktur, die Kommunikation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, die Erstellung der Dokumentation und die Betreuung der App nach der

Zulassung. Ein Beispiel für eine solche Struktur ist die Evaluierung von Ökosystem-Apps für die native Plattformlösung indigo: Für das Verfahren namens RAPID (Review & App Approval Process for indigo Deployment) hat das BSI einen

„Fragebogen“ entwickelt, der das Erlangen einer Zulassungsaussage in Form einer Einsatzerlaubnis für Drittanbieter-Apps erleichtert. Der Fragebogen ist eine Sammlung sicherheitsrelevanter Fragen, die auf hohem technischen Niveau

beantwortet werden müssen. Die Entwicklung bleibt anspruchsvoll, doch der dokumentarische Aufwand wird reduziert – bei gleichbleibendem Sicherheitsniveau. In Behörden werden iPhones und iPads immer wichtiger. indigo bietet eine native Sicherheitslösung für iOS-Geräte, die speziell auf den Einsatz in sicherheitskritischen Arbeitsumgebungen zugeschnitten ist. Ein robustes Ökosystem an sicheren, behördlich nutzbaren und für den Einsatz im VS-NfD-Umfeld zugelassenen Anwendungen wird immer gefragter – für Hersteller solcher Apps eine Chance und Herausforderung zugleich.

Hier sind erfahrene Integratoren wie Materna Virtual Solution entscheidend: Das Unternehmen gehört zu den ersten Anbietern von 3rd-Party-Apps für indigo. Mit diesen Produkten läuft derzeit das Pilotprojekt für den RAPID-Prozess beim BSI.

Damit Ultramobilität in Behörden sicher umgesetzt werden kann, braucht es verlässliche Partner, die den Zulassungsprozess aus eigener Erfahrung kennen. Approval-as-aService schafft die Voraussetzungen dafür – und ebnet den Weg für ein Ökosystem aus vertrauenswürdigen, ultramobilen Lösungen für den öffentlichen Sektor.

Dieses Advertorial wurde von Materna Virtual Solution erstellt.

Fast jeder Zweite ist betroffen

Cyber-Attacken sind im Öffentlichen Dienst mittlerweile Alltag (BS/cb) Es ist nicht die Frage ob, sondern wann ein Cyber-Angriff erfolgt. Dieses in der IT-Sicherheitslandschaft häufig geäußerte Credo macht auch vor den Mitarbeitenden im Öffentlichen Dienst nicht Halt. Das geht aus einer neuen Studie hervor. Bayern will derweil mit einer Roadshow Abhilfe schaffen.

Für die repräsentative Studie „Cybersicherheit in Zahlen“ arbeiteten das Cyber-Sicherheitsunternehmen G DATA CyberDefense, die Statistik-Plattform Statista und das Wirtschaftsmagazin brand eins zusammen. Das Kernergebnis: 45 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Sektor haben eine Attacke entweder persönlich erlebt (13 Prozent) oder durch den Kollegenkreis in der eigenen Verwaltung davon erfahren (32 Prozent). Als Beispiele für Kommunen, die 2025 von Hacker-Angriffen betroffen waren, werden Schwerte, Rügen und Potsdam angeführt. Der Ausfall wichtiger Verwaltungssysteme, wie etwa die Auszahlung von Wohngeldzuschüssen oder die Funktion anderer Dienste, sei die Folge gewesen.

Laut der Studie sehen 82 Prozent der Beschäftigten des Öffentlichen Diensts deutliche Herausforderungen. Das größte Problem ist demnach Fachkräftemangel (22 Prozent). Weitere Schwierigkeiten bestehen in veralteter Technik (18 Prozent) und fehlendem Budget (16 Prozent). Jeder Fünfte gibt an, keine Herausforderungen bei der Gewährleistung der IT-Sicherheit zu haben.

Mehr als 5.000 Arbeitnehmende befragt

Die Anforderungen in der IT ändern sich ständig. Für IT-Professionals ergeben sich daraus neue Herausforderungen, aber auch neue Chancen. Gezielte Weiterbildung ist

dabei der entscheidende Faktor. Als Partner für professionelle und praxisbezogene IT-Weiterbildung stehen wir dir zur Seite. Mache dir selbst ein Bild und entdecke unser Programm.

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„Nur wer Cyber-Kriminelle effektiv abwehrt und digitale Prozesse widerstandsfähig gestaltet, schützt zentrale Lebensbereiche und stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die digitale Welt“, erklärt Andreas Lüning, Mitgründer und Vorstand der G DATA CyberDefense AG. „Nachhaltige IT-Sicherheit und digitale Souveränität brauchen Investitionen – und die Bereitschaft dazu“.

„Cybersicherheit in Zahlen“ erscheint zum fünften Mal. Dazu haben die Marktforschenden von Statista Zahlen, Daten und Fakten aus mehr als 300 Statistiken zusammengeführt. Mehr als 5.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland wurden im Rahmen einer repräsentativen Online-Studie zur Cyber-Sicherheit im beruflichen und privaten Kontext befragt. Statista habe die Befragung eng begleitet und könne dank einer Stichprobengröße, die weit über dem branchenüblichen Standard liege, belastbare und valide Marktforschungsergebnisse präsentieren. BayernLabs und LSI auf der Straße Ansätze, um Verwaltungsmitarbeitende sowie generell alle Bürgerinnen und Bürger in der IT-Sicherheit zu schulen, gibt es viele. In Bayern startet dahingehend eine sogenannte Roadshow: Das bayerische Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) und BayernLabs – Anlaufstelle für digitale Wissensvermittlung – geben ihr Know-how direkt vor Ort an die Menschen in bayerischen Kommunen weiter. Die Roadshow startet an den BayernLabs in Neumarkt i. d. OPf. und geht in Bad Neustadt a. d. Saale, in Wunsiedel, in Dillingen a. d. Donau, in Traunstein und im Vilshofen weiter.

Zu den Schulungsangeboten gehört das Erstellen sicherer Passwörter, das Erkennen von Betrugsversuchen und einfache Maßnahmen zur Erhöhung der Online-Sicherheit. „Von besonderer Bedeutung sind aktuell Deepfakes und Phishing-Angriffe“, konkretisiert der Präsident des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Bernd Geisler. Die Roadshow setzt sich aus einer Einführung zur IT-Sicherheit und einem anschließenden Interview mit IT-Sicherheitsexperten des LSI zusammen. Hierbei werden hilfreiche Praxistipps und Einblicke in das Cyber Defence Center gegeben.

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Foto: BS/Materna

Sicherheit & Verteidigung

Behörden Spiegel Berlin und Bonn / November 2025

www.behoerdenspiegel.de

Vorbereitung ist alles

(BS/bk/mk) Weihnachtsmarkt, Fußballspiel oder Festival – wo Tausende Menschen zusammenkommen, ist ein reibungsloser und vor allem sicherer Ablauf oberstes Gebot. Hinter den Kulissen sorgen Polizei, Ordnungsbehörden und Veranstalter mit ausgefeilten Konzepten dafür, dass Notfälle verhindert oder im Ernstfall schnell beherrscht werden können.

Erst mussten die Tore wegen Überfüllung geschlossen werden, dann legte eine Bombendrohung die Festwiese lahm: Das Oktoberfest verlief in diesem Jahr äußerst turbulent. Wiesn-Chef und Wirtschaftsreferent Christian Scharpf (SPD) sprach im Rückblick von einer „Achterbahn-Wiesn“. Die erste „Schließung“ ereignete sich am zweiten Wiesn-Samstag gegen 17 Uhr. Nach Angaben von Scharpf waren zu diesem Zeitpunkt 300.000 Menschen gleichzeitig auf dem Festgelände. Eine unklare Durchsage aus Lautsprechern tat bei den Besucherinnen und Besuchern das Übrige. Die Durchsage forderte die Wiesn-Besucher ohne Angabe von Gründen auf, das Festgelände zu verlassen. Das führte dazu, dass auf einzelnen Straßen nichts mehr voranging. In den Sozialen Medien war von Angst- und Panikzuständen die Rede. Erst nach etwa einer Stunde entspannte sich die Lage. Zwei Personen mussten aufgrund von Panikattacken vom Sanitätsdienst behandelt werden. Nach Angaben der Landeshauptstadt München gab es im Zusammenhang mit den Sperrungen aufgrund der Überfüllungssituationen kein erhöhtes Patientenaufkommen in der Sanitätsstation. Die Aicher Ambulanz, welche den Sanitätsdienst übernimmt, berichtete jedoch von einer herausfordernden Wiesn. Es wurden 28 Prozent mehr Einsätze als zur Wiesn 2024 gemeldet. Nach Medienberichten erinnerte einige Wiesn-Besucher die Situation an das Loveparade-Unglück in Duisburg 2010. Dort kam es auch aufgrund eines Besucherandrangs zu einer Massenpanik, in deren Verlauf 21 Personen ihr Leben verloren. Weitere 652 Personen erlitten teilweise schwere Verletzungen.

Nach einer Fehleranalyse gaben Festleitung und Polizei kurzfristige Anpassungen beim Sicherheitskonzept bekannt. Die Vorfälle in der Landeshaupt-

„Durch die Erfahrungen mit vorherigen Veranstaltungen können immer wieder diverse Lehren gezogen werden [...]“

Matthias Beck, Erster Bürgermeister, Stadt Hockenheim

stadt werden auch in anderen bayerischen Städten beobachtet. So schreibt die Stadt Nürnberg auf Anfrage bzgl. der Vorbereitungen des nun anstehenden Christkindlesmarkts: „Das Sicherheitskonzept für den Nürnberger Christkindlesmarkt wird in enger Abstimmung mit Polizei, Feuerwehr und diversen Dienststellen der Stadt jedes Jahr aktualisiert und an evtl. neue Vorgaben/Gegebenheiten angepasst. Dabei werden auch die Ereignisse in Magdeburg 2024 und auf dem Münchner Oktoberfest berücksichtigt.“ Die Vorbereitungen für den Weihnachtsmarkt laufen schon seit Anfang des Jahres.

Sicher ins Glück Ein Sicherheitskonzept, das seinen Anforderungen standhielt, erarbeiteten die Sicherheitskräfte, Veranstalter und die Stadt Hockenheim gemeinsam für das „Glücksgefühle

Festival“. Bereits im Vorfeld war das Event mit über 250.000 Besucherinnen und Besuchern restlos ausverkauft – damit gilt es als größtes Musikfestival Deutschlands. Seit drei Jahren wird das Festival in der Stadt im Norden Baden-Württembergs veranstaltet. „Wir haben den Vertrag mit den Veranstaltern nun auch auf weitere zehn Jahre verlängert“, erklärte Matthias Beck, der Erste Bürgermeister der Stadt Hockenheim, auf dem diesjährigen Bundeskongress Kommunale Ordnung. Zwischen dem 11. und 14. September 2025 sorgten 230 Polizistinnen und Polizisten gemeinsam mit 624 externen Security-Mitarbeitenden auf einer Fläche von rund einer Million Quadratmetern für Recht und Ordnung. Auch die Feuerwehr war während der gesamten Großveranstaltung besetzt und mit 62 Kräften im Einsatz. Neben der stadteigenen Feuerwehr halfen dabei Wachen aus acht weiteren Umlandskommunen mit. Der Rettungsdienst war mit 70 Mitarbeitenden in das Sicherheitskonzept integriert. Acht Unfallhilfsstellen mit vier Notärztinnen und Notärzten kümmerten sich um kleinere Verletzungen. Zu größeren Einsätzen der Sicherheitskräfte, der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes kam es laut Beck erfreulicherweise nicht. Um wetterbedingte Risiken besser einschätzen zu können, wurde eine meteorologische Fernbetreuung beauftragt, die bereits während des Aufbaus regelmäßige Updates lieferte. Die Kommunikation zwischen den Akteurinnen und Akteuren erfolgte über die in der sogenannten Race Control eigens eingerichtete Sicherheitszentrale. „Dort sind während der gesamten Veranstaltung Vertreter des Veranstalters, des Ordnungsdienstes, der Polizei, des

Sanitätsdienstes, der Feuerwehr, der Katastrophenschutzbehörde sowie des Ordnungs- und Baurechtsamtes anwesend: hier reden wir dann von ca. 20 Personen.“

Lange Vorarbeit geleistet Bereits vor einigen Jahren hatte die Stadt für Großveranstaltungen auf dem Hockenheimring in Zusammenarbeit mit der Baurechtsbehörde, Polizei, Sanitätsdienst, Feuerwehr sowie einem externen Berater (Rechtsanwalt) und Vertretern der Veranstaltungsplanung ein Muster-Sicherheitskonzept entwickelt. Dieses gelte als Grundlage für die Beantragung durch die jeweiligen Veranstalter, berichtete der Erste Bürgermeister. Dieses Muster-Sicherheitskonzept sieht mittlerweile vier Veranstaltungsvarianten für unterschiedliche Bühnenaufbauten und Zuschauendenzahlen vor. In der Regel müsse es dann nur noch geringfügig angepasst werden. „Durch die Erfahrungen mit vorherigen Veranstaltungen können immer wieder diverse Lehren gezogen werden, die in den Folgejahren zu Verbesserungen führen“, fügte Beck hinzu. So habe man sich in diesem Jahr entschieden, mit mehreren Sicherheitsfirmen zusammenzuarbeiten. Im Jahr zuvor war lediglich ein Unternehmen verantwortlich gewesen – was jedoch zu Problemen geführt habe.

„Für das Festival Glücksgefühle 2025 haben wir erste Informationen im Januar 2025 erhalten, daraufhin fanden zunächst einige Online-Besprechungen in kleinem Rahmen (Veranstalter, Baurechtsamt, Ordnungsamt) statt“, so Matthias Beck Eine erste Besprechung mit allen Beteiligten habe schließlich Mitte Mai 2025 stattgefunden. Insgesamt nahmen 40 Personen an dieser Ein-

satzbesprechung teil. Dabei wurde das breite Spektrum der Planung eines Sicherheitskonzepts durchgespielt: Wo werden Wellenbrecher platziert? Wie werden Zuschauerinnen und Zuschauer im Falle einer Evakuierung gelenkt? Wer greift ein, wenn fremde Drohnen über dem Gelände auftauchen?

Ein Sicherheitskonzept analysiert mögliche Bedrohungen – etwa durch Angriffe oder technisches Versagen – und legt Maßnahmen fest, um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Es bewertet Risiken, definiert Schutzobjekte und entwickelt Strategien zur Gefahrenabwehr. Ein Restrisiko bleibt jedoch stets bestehen, weshalb ein Krisenund Katastrophenmanagement die Folgen im Ernstfall minimieren soll. Ein Wiki als Stütze

Andere Kommunen, die nicht über Kapazitäten wie München, Nürnberg oder Hockenheim verfügen, könnten die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen“ (BaSiGo) helfen. Dieses wurde von 2012-2015 im Rahmen des zivilen Sicherheitsforschungsprogramms der Bundesregierung in der Themenausschreibung „Schutz und Rettung von Menschen“ durchgeführt. Ein zentrales Projektergebnis war dabei der „BaSiGo-Guide“ in Form eines Wikis als Nachschlagewerk für alle Veranstaltungsakteure. Verbundkoordinator Prof. Dr.-Ing. Frank Fiedrich von der Bergischen Universität Wuppertal bekommt immer noch Rückmeldungen, dass das Wiki immer noch ein „gern genutzter Bezugspunkt“ sei. Auch der aktuelle Orientierungsrahmen des Landes NRW zur Sicherheit von Veranstaltungen im Freien nimmt Bezug auf die Ergebnisse.

Behörden Spiegel: Wie kommen wir von einer Kontrolle der Dienste, was ja originär Ihre Aufgabe ist, auch hin zu einer Ertüchtigung der Dienste durch die Kontrollgremien?

Marc Henrichmann: Wir kommen von der Kontrolle zur Effizienzsteigerung – das sind für mich keine Gegensätze. Wir schauen nicht nur darauf, ob etwas falsch läuft, son dern auch darauf, wie die Dienste leistungsfähiger werden können. Was brauchen wir, um das Bewusstsein und die Resilienz der Bevölkerung zu stärken? Genau darüber führen wir aktuell die Debatte. Wir sind mitten in den Gesprächen über die Nachrichtendienstreform. Wir erle ben eine Zeitenwende mit hybriden Bedrohungen auf allen Ebenen. Darauf müssen sich auch die Si cherheitsbehörden einstellen. Die zentrale Frage lautet: Welche Fähig keiten brauchen unsere Dienste, um den Schutz Deutschlands zu gewährleisten?

Josef Hoch: Aus Sicht der Kont rolle gilt, dass wir beides im Blick haben. Auf der einen Seite steht der Grundrechtsschutz, für den der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) zuständig ist. Auf der anderen Seite steht das außerordentlich große öffentliche Interesse an einer wirksamen Aufklärung, die die Dienste leisten müssen, um unsere Gesellschaft resilient zu machen. Kontrolle kann dabei helfen, Probleme zu erkennen, Transparenz zu schaffen und das Vertrauen der Bevölkerung in das rechtskonforme Handeln der Dienste zu stärken. Wenn Kontrolle professionell organisiert ist, reduziert sich der Aufwand auch für die Dienste. Der Aufwand, den der BND zu Beginn mit uns hatte, ist über die letzten Jahre deutlich zurückgegangen – ganz einfach weil wir unsere Entscheidungen dokumentieren und die rechtlichen Leitplanken klar vorgeben, in denen sich der BND sicher bewegen kann. Das lässt sich sicher auch auf andere Nachrichtendienste übertragen.

Transparenz, Kooperation, Resilienz

Die Rolle der Kontrollorgane für Deutschlands Nachrichtendienste

(BS) Wie können Kontrollgremien die Nachrichtendienste nicht nur überwachen, sondern auch stärken? Im Interview erläutern Marc Henrichmann, Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, und Josef Hoch, Vorsitzender des Unabhängigen Kontrollrats, warum Kontrolle und Effizienz keine Gegensätze sind, wie sich Deutschlands Dienste auf hybride Bedrohungen einstellen müssen – und weshalb mehr Transparenz das Vertrauen der Bevölkerung stärken kann. Das

„Unsere preußische Pickelhaubenverwaltung funktioniert nicht, wenn wir Mitspieler haben, die ohne Regeln spielen.“

Marc Henrichmann, MdB CDU, Vorsitzender Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr), Deutscher Bundestag

Behörden Spiegel: Heißt das, wir brauchen weniger Kontrollinstanzen?

Henrichmann: Wenn wir über Leistungsfähigkeit sprechen, müssen wir auch die Kontrolllandschaft betrachten. Das Schlimmste, was passieren kann – weil es Effizienzverluste bedeutet –, sind Doppelkontrollen. Diese Debatte hatten wir schon bei der Frage nach der

Z

um neunten Mal fand Mitte Oktober die öffentliche Anhörung der Präsidentin und der Präsidenten der deutschen Nachrichtendienste statt. Im Fokus der Umgang mit Russlands Aggressionen. „Wir müssen uns verteidigen können, um uns nicht verteidigen zu müssen“, erklärte der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Martin Jäger, im Rahmen der öffentlichen Anhörung. Die Grenzen zwischen Krieg und Frieden seien verwischt. So führe Russland seit Februar 2022 einen Angriffskrieg gegen die Ukraine und habe doch der Ukraine bis heute nicht völkerrechtlich den Krieg erklärt.

Kurz vor knapp Russland nutze dies gezielt, um seine Absichten zu camouflieren und die Grenzen des Westens auszutesten. Laut Jäger befindet sich Europa aktuell in einem „eisigen Frieden“. Jederzeit könne dieser in eine heiße Konfrontation umschlagen. Umso wichtiger sei es, dass sich Deutschland darauf vorbereite. Russlands Ziele seien, die NATO zu unterminieren, europäische Demo-

Kontrolle schafft Vertrauen – Josef Hoch, Vorsitzender des Unabhängigen Kontrollrats, und Marc Henrichmann, Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, sehen in der modernen Nachrichtendienstkontrolle nicht nur ein Korrektiv, sondern einen Beitrag zur Effizienzsteigerung und Resilienz der Sicherheitsarchitektur. Foto: BS/Klinger

Zusammensetzung und Größe des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Früher war es klein, dann in der letzten Legislaturperiode recht groß – und nun wird wieder diskutiert, ob es nicht zu klein sei. Allein aus Geheimhaltungsgründen spricht vieles dafür, Gremien überschaubar zu halten. Je mehr Personen beteiligt sind, desto größer das Risiko von Informationsabflüssen.

Das gilt auch für die Vielzahl an Kontrollstellen. Beim UKRat haben wir hochprofessionelle Strukturen – ebenso bei der Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI). Aber ob letztere für die Nachrichtendienste das richtige Gremium ist, ist eine Frage, die man stellen sollte.

Hoch: Der Unabhängige Kontrollrat hat durch seine Einsicht in alle Vorgänge des BND eine breite Beurteilungsgrundlage als etwa die BfDI. Wir können tief in Vorgänge der technischen Fernmeldeaufklärung hineinschauen, die anderen verschlossen bleiben müssen, weil anderenfalls der BND von seinen Kooperationspartnern keine Informationen mehr erhalten würde. Der UKRat hat sich inzwischen bei

den Partnerdiensten des BND ein verlässliches Ansehen erarbeitet. Eine zu große Zahl an Kontrollinstanzen könnte den Informationsfluss von Kooperationspartnern stören. Wenn man nicht mehr überblickt, wer alles Einsicht nimmt, sinkt die Bereitschaft, Informationen weiterzugeben. Eine Vereinheitlichung der Kontrollstrukturen wäre deshalb ein Schritt nach vorn.

„Wenn Kontrolle professionell organisiert ist, reduziert sich der Aufwand auch für die Dienste.“

Josef Hoch, Präsident, Unabhängiger Kontrollrat (UKRat)

Behörden Spiegel: Wir erleben eine Zeitenwende in der äußeren Sicherheit, aber keine richtige in der Inneren Sicherheit – und auch nicht bei den Diensten. Bräuchte es hier mehr finanziellen Spielraum?

Henrichmann: Die Dienste sind mittlerweile von der Schuldenbremse ausgenommen – das zeigt, dass wir den Ernst der Lage erkannt haben. Die Trennung von Innerer und äußerer Sicherheit funktioniert schlichtweg nicht mehr. Nehmen wir den Extremismus in Deutschland: Wir sehen, dass ausländische Akteure diesen gezielt befeuern, etwa indem sie WegwerfAgenten, auch aus der Organisierten Kriminalität, anwerben. Wenn ich da strikt zwischen Innerer und äußerer Sicherheit trenne, laufe ich in eine Sackgasse. Deshalb brauchen wir mehr Kooperation – auch zwischen den Landesämtern für Verfassungsschutz. Unsere preußische Pickelhaubenverwaltung funktioniert nicht, wenn wir Mitspieler haben, die ohne Regeln spielen.

Behörden Spiegel: Welche Rolle spielen Ihre Kontrollorgane dabei, die Akzeptanz und Sichtbarkeit der Dienste in der Bevölkerung zu erhöhen und welche Wünsche haben Sie an die Dienste selbst?

Henrichmann: Natürlich können die Dienste nicht offen über ihre Interna berichten. Trotzdem sehe ich einen deutlichen Wandel. Die Anwerbekampagne des BND oder die gemeinsame Aktion der Dienste „Sei kein Wegwerf-Agent“ zeigen, dass die Kommunikation inzwischen anders und direkter gestaltet wird. Das ist sehr positiv. Auch die Anhörungen der Präsidenten der Dienste sind ein gutes Instrument – das auf großes Interesse stößt. Dennoch sollten wir überlegen, ob der Verfassungsschutzbericht, der bislang eher etwas für Fachleute ist, nicht so aufbereitet werden kann, dass er auch breiter verständlich und interessanter wird –wie bei einigen unserer europäischen Partner. Wir müssen der Bevölkerung die Bedrohungsvektoren näherbringen. Wenn man verstanden hat, was Meinungsmanipulation bedeutet, begreift man auch die Dimension der Bedrohung. Phishing und Cyber-Angriffe funktionieren meist nur, weil Menschen nicht sensibilisiert sind. Diese Sensibilisierung müssen wir gemeinsam vorantreiben.

Gegen die Gleichgültigkeit

Warum nachrichtendienstliches Denken in der Bevölkerung ankommen muss (BS/jb/mk) Sabotageakte, Desinformationskampagnen zur Wahlbeeinflussung und Drohnenüberflüge über Kritische Infrastrukturen (KRITIS) verursachen eine Verunsicherung in der Gesellschaft. Bei der diesjährigen öffentlichen Anhörung der Präsidentin und der Präsidenten der Nachrichtendienste wurde deutlich: Bereits vor 2029 ist ein Angriff Russlands wahrscheinlich. Deutschland muss sich somit rüsten – gerade die Bevölkerung ist nun gefragt.

kratien zu destabilisieren und die Gesellschaft zu spalten – und dies nicht erst 2029. „Wir stehen schon heute im Feuer. Unser Gegner kennt keine Rast- und Ruhezeiten“, unterstrich Jäger. Dem pflichtet der Gesprächskreis Nachrichtendienste e. V. (GKND) in einer Stellungnahme bei. Seit über 35 Jahren stünden „liebgewonnene sicherheits- und gesellschaftspolitische Vorstellungen“ stünden zur Disposition – „bis hin zu Fragen einer neuen gesellschaftlichen Wehrhaftigkeit und militärischen Kriegstüchtigkeit als notwendige Grundlagen für glaubhafte Abschreckung“. In der breiten Bevölkerung ist diese Erkenntnis laut dem BND-Präsidenten allerdings noch nicht angekommen. Im Gegenteil: Jäger beklagte eine bedrückende Gleichgültigkeit gegenüber Ge-

fährdungen. Die Botschaft ist klar: Alle rund 83 Millionen deutschen Bürgerinnen und Bürger sollen sich auf Extremsituationen – etwa einen möglichen Krieg – vorbereiten.

Bevölkerung im Blick

Hoch: Aus Sicht des Unabhängigen Kontrollrats sind uns gesetzlich enge Grenzen gesetzt. Wir können über unsere Arbeit nicht öffentlich berichten, sondern nur gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Ich bin daher dankbar, wenn Herr Henrichmann erläutert, was unsere Kontrolle bedeutet – dass sie kein Bremsklotz ist, sondern positive Wirkungen entfaltet. Auch beim BND und im Bundeskanzleramt hört man inzwischen Wertschätzung für eine professionelle Aufsicht. Anfangs gab es durchaus Vorbehalte gegenüber einem Gremium aus unabhängigen Richterinnen und Richtern – etwa im Hinblick auf eine mögliche Verzögerung. Heute wissen wir: Der UKRat hält sich strikt an das Recht und arbeiten zügig und effizient. Ein öffentlicher Bericht unsererseits könnte helfen, das Nachrichtendienstsystem transparenter zu machen und Vertrauen zu schaffen. Bei vielen schwingt in Deutschland automatisch Misstrauen gegenüber Geheimdiensten mit und angesichts historischer Erfahrungen mit Gestapo und Stasi kann ich das verstehen. Niemand möchte unkontrollierte Geheimdienste – und das ist in einem Rechtsstaat auch ausgeschlossen. Wir sollten prüfen, wie wir unsere Kontrollsysteme sichtbarer machen können, um die Bürgerinnen und Bürger besser einzubinden. In Großbritannien etwa genießen die Dienste ein hohes Ansehen, weil dort mehr und zeitnäher über relevante Vorgänge berichtet wird. Das ließe sich nicht eins zu eins übertragen, aber als Zielvorstellung durchaus nutzen. Mehr Offenheit kann auch hierzulande das Vertrauen in die für unsere Sicherheit unverzichtbaren Dienste stärken.

Laut dem Grünen-Politiker und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Konstantin von Notz, müsse jedoch zunächst der Informationsbedarf der Öffentlichkeit besser gedeckt werden. Die Kommunikation zwischen den Sicherheitsdiensten und der Bevölkerung wird immer wieder diskutiert. Von Notz forderte daher, die bisherige Schwäche in der sicherheitspolitischen Kommunikation sowie bei der Darstellung von Sicherheitslagebildern durch eine kontinuierliche öffentliche Berichterstattung zu überwinden. Diese Ansicht teilt Sinan Selen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Ein jährlicher Verfassungsschutzbericht reiche nicht aus. Einen Weg zur besseren Kommunikation geht am 10. November der BND selbst. Im Rahmen der Berlin Freedom Week öffnet das BND-Besucherzentrum unter dem Motto „Freiheit. Sicherheit. Dialog.“ zwischen 9 und 19 Uhr seine Türen. Zum Thema Freiheit referieren dabei unter anderem Wolfgang Krieger, Mitglied der Unabhängigen Historikerkommission (UHK) zur Erforschung der Entstehungs- und Frühgeschichte des BND, und Dr. Ole Diehl, Vizepräsident des BND. Zusätzlich versucht sich die Bundesregierung daran, mit der Einrichtung des Nationalen Sicherheitsrates (NSR) die sicherheitspolitische Transparenz zu erhöhen. Denn anders als die Vorgängergremien – der Bundessicherheitsrat (BSR) und das Sicherheitskabinett – ist dem NSR in seiner Geschäftsordnung zugesichert, „[…] einzelne Beschlüsse zu veröffentlichen“. Darüber hinaus erkennt Jäger im NSR weiteres Potenzial, um zur sicherheitspolitischen Aufklärung beizutragen. Dabei nimmt er insbesondere die Lagebewertung des Rates in den Blick. Der NSR bündelt die Erkenntnisse der Bundesregierung zu übergreifenden Angelegenheiten der nationalen Sicherheit. Dieses integrierte Lagebild kann nach Ansicht des BND-Präsidenten eine gute Grundlage für die öffentliche Bewusstseinsbildung sein. Von Notz präferiert eine andere Variante: Ihm schwebt eine monatliche Berichterstattung zu hybriden Vorfällen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit vor. Davon abgesehen müsse der NSR jetzt erst einmal bald „in die Puschen kommen“.

Weitere Informationen zur Veranstaltung des BND finden Sie unter: www.bnd.bund.de.

„Innovationbraucht einen verlässlichen Rahmen“, betont Frank Stolper, Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, beim Polizeitag des Behörden Spiegel und der Gewerkschaft der Poilzei (GdP) in Potsdam. Zur Verdeutlichung erinnerte er an ein Beispiel aus dem Jahr 2008: Damals testete die Polizei Brandenburg kurzzeitig sogenannte Tragschrauber. Diese Ultraleichtflugzeuge unterscheiden sich von herkömmlichen Hubschraubern dadurch, dass ihr Rotor nicht motorbetrieben ist, sondern allein durch den Fahrtwind in Rotation versetzt wird. Neben der Verkehrsüberwachung sollten sie damals auch bei Fahndungen und der Suche nach Vermissten eingesetzt werden. „Die Polizei Brandenburg testete den Tragschrauber ab 2007 und meinte, damit eine einsatztaktische Nische entdeckt zu haben“, so Stolper. Im Dezember 2009 beendete jedoch der damalige, erst kurz zuvor in Amt gekommene Innenminister Rainer Speer (SPD) die Testphase. Der Grund: Aufwand und Nutzen stünden in keinem angemessenen Verhältnis. Für die heutige Zeit leitet Stolper daraus eine gewisse Skepsis ab insbesondere beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz durch die Polizei. Wichtig sei es, den Datenschutz von Beginn an mitzudenken und einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen.

Der Faktor Mensch Dass Digitalisierung mehr bedeutet als die Einführung neuer tech-

In Mannheim überwachen 70 Kameras den öffentlichen Raum. Installiert sind die Kameras in Bereichen mit einer überdurchschnittlich hohen Kriminalitätsbelastung (Bahnhofsvorplatz, Marktplatz, Alter Messplatz, Paradeplatz, Breite Straße). Bei 46 dieser Kameras analysiert eine Software die aufgenommenen Personen in Echtzeit. Das unter dem Namen „Mannheimer Modell“ laufende Projekt startete bereits 2018. Nach Angaben der Mannheimer Polizei soll die Software nicht nur Bewegungsmuster potenziell krimineller Handlungen erfassen, sondern auch sogenannte Normalsituationen. Dies sei notwendig, um diese von polizeilich relevanten Sachverhalten abgrenzen zu können.

Die KI-Software wandelt die Körper der Gefilmten in ein sogenanntes Endoskelett um – also in eine Art Strichmännchen. Wie Philipp Hötzl, Polizeirat beim Polizeipräsidium Mannheim, auf dem Mannheimer Sicherheitstag erklärte, reduziere dies unter anderem eine Diskriminierung der gefilmten Personen. Zudem sollen die Bildschirme im Polizeipräsidium Mannheim in Zukunft die meiste Zeit dunkel bleiben. Erst wenn die KI eine gefährliche Situation erkennt, wird

Digital denken dürfen

Die Polizei Brandenburg setzt auf Innovation und Kreativität

(BS/Mirjam Klinger) Die deutsche Polizei ins digitale Zeitalter zu führen – das gilt als eine der zentralen Herausforderungen für die Sicherheitsbehörde sowie für Landes- und Bundesregierung. Schlagworte wie Vorratsdatenspeicherung, Datenanalysesoftware und Künstliche Intelligenz markieren dabei die Themenfelder, an denen sich die Diskussion entzündet. Und das immer mit Blick auf den Datenschutz.

nischer Hilfsmittel, unterstreicht auch Anita Kirsten, Landesvorsitzende der GdP Brandenburg. Aus ihrer Sicht muss stets der Mensch – also die Beamtinnen und Beamten – im Mittelpunkt stehen. „Innovation lebt vom Ausprobieren, vom Scheitern, vom Lernen. Aber vor allem lebt sie von den Menschen, die sie anwenden.“ Erfahrene Beamtinnen und Beamte dürften nicht abgehängt werden: Gerade ihre Intuition sei oft entscheidend, um Analyse- und KI-Werkzeuge sinnvoll einzusetzen. Zugleich müsse die Kreativität der jüngeren Polizistinnen und Polizisten genutzt werden. Deshalb fordert die GdP für alle Mitarbeitenden eine gezielte Stärkung der Digitalkompetenz –etwa durch verbindliche Lernzeiten im Dienstplan. Für Kirsten zeigt das Beispiel der E-Akte, wie groß der Bedarf ist. Zwar erleichtere sie die

behördenübergreifende Zusammenarbeit, „doch nur mit durchdachten Schnittstellen, guter Bedienbarkeit und Datenschutz wird die E-Akte auch ihr Potenzial entfalten“, erklärte die GdP-Landesvorsitzende. Lösungen über die Grenzen hinweg Seit Ende Februar läuft die Pilotierung der elektronischen Akte in Brandenburg. Von der Polizei Brandenburg wird dabei die „Elektronische Akte in Strafsachen“ (EAS) eingesetzt, die im Rahmen des Programms P20 als Webanwendung zentral für alle Polizeien von Bund und Ländern betrieben wird. P20 gilt als Flaggschiff der polizeilichen Digitalisierung, bewegt sich nach Einschätzung vieler jedoch nur im Schritttempo. Alexander Poitz, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, warnte dennoch davor, in Aktionismus zu verfallen. Wichtiger

sei es, sichere Schritte bewusst und langsam zu gehen. „Wir dürfen nur nicht aufhören, zu laufen“ – und das stets mit Blick auf „Kommunikation, Transparenz und Vertrauen“, so Poitz. Optimistische Worte zur Entwicklung von P20 fand Mathias Lux-Hain, Leiter des Stabsbereichs Digitalisierung der Polizei Brandenburg: „Wir sind auf einem guten Weg.“ Schwierigkeiten gebe es jedoch beim Loslassen. Zwar hätten sich zu Beginn alle Landespolizeien klar zum Zusammenschluss bekannt, in der konkreten Umsetzung sei es dann jedoch schnell zu einem „Ja, aber...“ gekommen. Gerade Polizeien, die seit ca. zehn Jahren auf eigene Systeme setzten, täten sich schwer, diese aufzugeben. „Wir müssen in die Köpfe rein und kommunizieren: Auch wenn im ersten Schritt manches neu ist – wir werden euch auf diesem

Das Mannheimer Modell

Künstliche Intelligenz unterstützt Polizei bei Videoüberwachung

(BS/mk) Ein Schlag, ein Tritt oder ein Sturz: Bei brenzligen Situationen muss die Polizei schnell zur Stelle sein. In einer Großstadt ist es jedoch quasi unmöglich, jede Schlägerei auf den Straßen zu entdecken. In Mannheim testet die Polizei aus diesem Grund Überwachungskameras mit KI-Software.

den Polizistinnen und Polizisten das entsprechende Bild angezeigt. Die aufgezeichneten Bilder werden grundsätzlich für maximal 72 Stunden gespeichert und anschließend automatisch gelöscht. Bei polizeilicher Relevanz kann die Speicherung jedoch bis zu 28 Tage dauern. Da die KI während der Corona-Pandemie weniger Bildmaterial erhielt, verzögerte sich das Projekt. Abgeschlossen werden soll es jedoch spätestens in zwei Jahren.

Positive Rückmeldung

„Wir möchten voranstellen, dass die Videoüberwachung im öffentlichen Raum Bestandteil eines umfassenden Gesamtsicherheitskonzepts ist und zu Ihrer Sicherheit erfolgt“, schreibt die Polizei Mannheim auf ihrer Internetseite zum Projekt. Laut Hötzl wurde das Projekt von den Mannheimer Bürgerinnen und Bürgern äußerst positiv aufgenommen. Auch der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) be-

tonte auf dem Mannheimer Sicherheitstag Mitte Oktober die positive Rückmeldung aus der Bevölkerung Mannheims. Die Kooperation zwischen Stadt und Polizei funktionie-

re hier beispielhaft. Außerdem hob Strobl die Vorreiterrolle des Projekts hervor. Immer wieder habe es während des Projekts Besuch von interessierten Polizeien aus

Weg mitnehmen“, sagte Lux-Hain Laut Dagmar Hartge, der Landesbeauftragten für den Datenschutz in Brandenburg, wird trotz P20 immer noch zu sehr in Richtungen geschielt, die Deutschland „komplett abhängig machen“, mahnte sie. Deshalb müsse Deutschland dringend stärker in eigenes Knowhow investieren.

Gesetze ins 21. Jahrhundert holen Konkreten Handlungsbedarf sieht Hartge beim rechtlichen Rahmen. Die Polizeigesetze der Länder müssten dringend angepasst werden. „Wir brauchen Rechtsgrundlagen“, so Hartge. Dabei dürften die Datenschutzbeauftragten nicht als „Verhinderer“ gelten. „Wir sind eine Form von Grundrechtshütern. Wir sind in einem Bereich, in dem wir nicht sagen, wir haben ein Ultragrundrecht, das über allem steht. Aber das Grundrecht bringt bestimmte Aspekte ein, die das Bundesverfassungsgericht in vielen Entscheidungen in der Vergangenheit auch bestätigt hat und immer wieder in die Gesetzgebung einbringt.“

Hartge betonte, dass Datenschutz und die Chancen digitaler Innovationen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssten. Die Erfahrungen der Vergangenheit hätten gezeigt, dass Befugnisse immer wieder angepasst worden seien – stets unter Wahrung der Grundrechte. Sie machte deutlich, dass nur ein Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen ein funktionierendes Miteinander ermögliche, während eine Haltung, die eigene Ansprüche über die Grundrechte anderer stelle, nicht akzeptabel sei.

Auch Poitz stellte klar, dass der Datenschutz nicht „wie ein Damoklesschwert“ über der Digitalisierung der Polizei schwebe. Das entspreche nicht der Realität. Vielmehr gebe es einen lösungsorientierten Willen, Empirie und Evidenz zusammenzuführen und gemeinsame Wege zu gehen. Für die Anpassung der Polizeigesetze wünscht sich Poitz mehr Kreativität und Innovationsbereitschaft. Schließlich seien die Vorschriften – insbesondere die polizeilichen Befugnisse – seit zehn bis 15 Jahren nicht mehr grundlegend überarbeitet worden.

anderen europäischen Ländern gegeben. „Wenn das Projekt – im nächsten oder übernächsten Jahr – beendet wird, ist das ein Durchbruch für Baden-Württemberg und auch für den Rest Deutschlands“, sagte Strobl

Seit Anfang September 2025 kommt die Technologie auch in Hamburg zum Einsatz. Laut Fraunhofer IOSB haben bereits weitere Städte und Kommunen ihr Interesse bekundet.

Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP, Dagmar Hartge, Datenschutzbeauftragte des Landes Brandenburg, Dr. Eva-Charlotte Proll, Chefredakteurin Behörden Spiegel, und Mathias Lux-Hain, Leiter Stabsbereich Digitalisierung der Polizei Brandenburg in Potsdam (v. l. n. r.), stellten sich der Frage, wie Innovationen sinnvoll in die Polizei eingebracht werden können. Foto: BS/Klinger
Anita Kirsten, Landesvorsitzende der GdP Brandenburg, kritisierte, dass die Polizei im Netz zu wenig stattfinde. Foto: BS/Klinger

Behörden Spiegel: Herr Dr. Rolfink, der weiterhin stark zunehmende Online-Handel stellt den Zoll vor große Herausforderungen. Wie passt der Zoll seine Kontrollen und Strategien an diese Entwicklungen an?

Dr. Armin Rolfink: Der Anteil von E-Commerce am internationalen Handel wächst seit Jahren stetig. Der Zoll begegnet dieser Entwicklung auf verschiedenen Wegen. Bereits seit Jahren setzen wir ein spezielles digitales Abfertigungssystem im Bereich des grenzüberschreitenden Online-Handels ein und führen ein flexibles Personaleinsatzkonzept. Dabei können sich die Zollämter bundesweit im Rahmen der digitalen Abfertigung bei hoher Auslastung unterstützen. Alle eingehenden Sendungen werden auf Grundlage einer elektronischen Risikoanalyse risikoorientiert und falls erforderlich physisch geprüft. Wir beobachten fortlaufend die Entwicklungen, um die Kontrollmaßnahmen und den Ressourceneinsatz an die sich ändernden Gegebenheiten anzupassen und Betrug einzudämmen.

Behörden Spiegel: Digitale Tools und Künstliche Intelligenz (KI) gewinnen auch beim Zoll an Bedeutung. Welche Rolle spielt die Digitalisierung aktuell bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit, Steuerbetrug und Schmuggel?

Dr. Rolfink: Die fortschreitende Digitalisierung ist ein bedeutendes Thema, dem sich der Zoll intensiv annimmt. Der verstärkte Einsatz von digitalen Tools, Apps und KI ermöglicht es uns, unsere Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen effektiver, zielgerichteter und effizienter zu gestalten – vom grenzüberschreitenden Warenverkehr über die Bekämpfung der Schwarzarbeit bis zur Erhebung und Kontrolle von Verbrauchsteuern. Ortsunabhängige Bearbeitung und bundesweite Vernetzung ermöglichen unter anderem rasche und flexible Reaktionsmöglichkeiten. Dadurch können Prüfungen sowie Eingriffe in die Prozessabläufe der Wirtschaftsbeteiligten reduziert, Zollverfahren beschleunigt und Ressourcen gezielt auf tatsächliche Risiken ausgerichtet werden – verbunden mit einem großen Mehrwert für die Beschäftigten, Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft.

Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ist die Digitalisierung bereits weit vorangeschritten. Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) nutzen ein zentrales und vernetztes Informationssystem,

Kern der Novelle ist eine umfassende Erweiterung und Präzisierung der Befugnisse. Die Bundespolizei soll künftig Drohnen einsetzen und neutralisieren dürfen. Zudem werden Personenkontrollen in Waffenverbotszonen und bei polizeilichen Allgemeinverfügungen rechtlich klarer geregelt. Auch die automatisierte Datenanalyse und der nachträgliche Abgleich biometrischer Daten mit öffentlich zugänglichen Internetinformationen soll ermöglicht werden. Die Bundespolizei soll künftig für die Beantragung von Abschiebehaft zuständig sein. Ziel ist eine effizientere Gefahrenabwehr, eine schnellere Informationsverarbeitung und ein besser abgestimmtes Handeln mit anderen Sicherheitsbehörden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bewertet die Neufassung als überfälligen Schritt zur Anpassung der Bundespolizei an moderne Einsatzrealitäten. Die Reform sei eine notwendige Aktualisierung des gesetzlichen Rahmens und eine Stärkung des operativen Handlungsspielraums, insbesondere im

Der Zoll im Wandel

Digitale und internationale Herausforderungen meistern

(BS) Der digitale Wandel, globale Krisen und neue Kriminalitätsformen verändern die Arbeit des Zolls grundlegend. Im Interview erläutert Dr. Rolfink, Präsident der Generalzolldirektion, wie die Zollverwaltung auf den boomenden OnlineHandel reagiert, digitale Technologien in der Kontrolle und Bekämpfung von Finanzkriminalität nutzt und mit der Strategie Zoll 2030 ihre Strukturen für die Zukunft stärkt. Die Fragen stellte Dr. Eva-Charlotte Proll.

Dr. Armin Rolfink bekleidete seit 2016 verschiedene leitende Positionen bei der Generalzolldirektion und ist seit Oktober 2024 deren Präsident. Foto: BS/Generalzolldirektion

mit dem die elektronische Bearbeitung von Hinweisen, Prüfungen, Ermittlungen und die Ahndung medienbruchfrei durchgeführt werden kann. Der Datenaustausch mit Zusammenarbeitsbehörden sowie mit Beteiligten in Prüfverfahren erfolgt digital über Schnittstellen und wird kontinuierlich weiter ausgebaut. Im Bereich der Schmuggelbekämpfung steht den Kontrolleinheiten an den Flug- und Seehäfen eine moderne Risikoplattform zur Verfügung. Zur weiteren Optimierung haben unsere aktuellen KI-Projekte zum Ziel, große Datenmengen intelligent auszuwerten, um Risiken im grenzüberschreitenden Warenverkehr frühzeitig zu erkennen und gleichzeitig den reibungslosen Handel zu fördern. So verbinden wir Sicherheit und Effizienz in einem Kernbereich unserer Arbeit.

Insgesamt versteht der Zoll die Digitalisierung als strategisches Instrument zur Stärkung der Rechtsdurchsetzung und zur Sicherung der wirtschaftlichen Ordnung. Sie erlaubt es, Ressourcen zielgerichtet einzusetzen und gleichzeitig den Anforderungen eines zunehmend globalisierten und digitalisierten Wirtschaftsverkehrs gerecht zu werden.

Behörden Spiegel: In Bezug auf die internationale Zusammenarbeit: Welche Lehren zieht der Zoll aus aktuellen globalen Krisen und Sicherheitsvorfällen für die künftige Strategie seiner Arbeit?

Dr. Rolfink: Um den globalen Herausforderungen sowohl strategisch als auch operativ rechtzeitig begegnen zu können, ist die internationale Zusammenarbeit auf bilateraler Ebene als auch in den verschiedenen Gremien und Arbeitsformaten der EU und internationalen Institutionen besonders wichtig. Essenziell ist dabei die Intensivierung des internationalen Informationsaustauschs im operativen Tagesgeschäft sowie die Erarbeitung von gemeinsamen Strategien für ein zielorientiertes operatives Vorgehen.

Die internationale Zusammenarbeit des Zolls erstreckt sich auf viele verschiedene Bereiche, wie beispielsweise den Austausch zum Einsatz von Zollkontrollausrüstung und die aktive Mitgestaltung bei der aktuellen EU-Zollreform. Daneben wirkt der Zoll beim EU Customs Alliance for Borders Expert Team mit, um die operative Zollzusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken.

Mit seinen Zollverbindungsbeamten, die derzeit in 18 Ländern stationiert und wesentlicher Bestandteil der strategischen Ausrichtung des Zolls mit Blick auf die zollpolitische und wirtschaftliche Globalisierung sind, hat sich der Zoll ein weltweites Netz aufgebaut, das durch den Ausbau von neuen, zusätzlichen Standorten insbesondere im Hinblick auf den internationalen Kampf gegen den Rauschgiftschmuggel weiter gestärkt wird.

Behörden Spiegel: Deutschland gilt als eines der größten Geldwäsche-Paradise weltweit. Vor diesem Hintergrund ist die geplante Gesetzgebung der vorherigen Ampelregierung gescheitert. Welche Schritte halten Sie für notwendig, um Deutschlands Reputation in diesem Bereich nachhaltig zu verbessern?

Dr. Rolfink: Deutschland steht im internationalen Vergleich vor der Aufgabe, seine Anstrengungen im Bereich der Geldwäscheprävention weiter zu verdichten. Die bestehenden Strukturen haben in den vergangenen Jahren spürbare Fortschritte ermöglicht und bereits abgebildet. Zugleich zeigen internationale Bewertungen, dass das Potenzial noch nicht vollständig ausgeschöpft ist. Entscheidend wird sein, vorhandene Ressourcen noch stärker auf jene Bereiche zu konzentrieren, in denen der größte Schaden entstehen kann, also auf komplexe, grenzüberschreitende und Organisierte Kriminalität (OK). Hierzu bedarf es einer stringenten Risikoorientierung. Der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit (FIU)) kommt hierbei eine bedeutende Rolle zu. Als geldwäscherechtliche zentrale Meldestelle nimmt sie insbesondere Verdachtsmeldungen entgegen und analysiert die hieraus relevanten unter Anwendung eines risikobasierten Ansatzes. Der eigentliche Mehrwert entsteht dort, wo Informationen verknüpft, Muster erkannt und Sachverhalte übergreifend betrachtet werden. Die klare Ausrichtung auf strategische und vertiefte Analysen, gestützt durch moderne IT-Systeme und automatisierte Verfahren, kann die Wirksamkeit dieses Ansatzes weiter erhöhen. Insbesondere für den Deliktsbereich der Geldwäsche besteht mit Blick auf deren regelmäßig grenzüberschreitenden Charakter das Erfordernis, die Befugnisse zum Informationsaustausch mit allen übrigen zuständigen Behörden umfassend auszugestalten, um die Sachverhaltsaufklärung von Beginn an mit allen benötigten Informa-

Reform des Bundespolizeigesetzes

Kritik am Entwurf seitens der Gewerkschaften

(BS/lm) Mit der Reform des Bundespolizeigesetzes hat die Bundesregierung das zentrale Regelwerk für die Arbeit der Bundespolizei grundlegend überarbeitet. Während Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Änderungen als überfälligen Modernisierungsschritt bezeichnete, wurden diese insbesondere von Seiten der Opposition und von Bürgerrechtsorganisationen kritisch gesehen. Kritik äußerten aber auch die Polizeigewerkschaften in ihren Stellungnahmen.

Grenzschutz und im Bereich des internationalen Bahnverkehrs. Gleichzeitig mahnt die Gewerkschaft, dass die neuen Befugnisse mit personellen, technischen und organisatorischen Kapazitäten unterlegt werden müssten. Die GdP fordert eine Verstetigung der Personalaufwüchse, Investitionen in digitale Infrastruktur und klare Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Kritisch sieht sie den wachsenden Einfluss datenschutzrechtlicher Prüfungen auf den operativen Vollzug. Übermäßiger Formalismus könne die Wirksamkeit des Gesetzes beeinträchtigen. Insgesamt bewertet die GdP die Reform als wichtigen Fortschritt, mahnt aber eine konsistente Umsetzungsstrategie an.

Deutlich kritischer äußert sich die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG). Sie bemängelt, der Entwurf sei zu stark juristisch geprägt und zu wenig an den praktischen Bedürfnissen des polizeilichen Alltags orientiert. Nach Einschätzung der DPolG führe das Gesetz zu einem hohen Verwaltungsaufwand, ohne die tatsächliche Arbeit der Beamtinnen und Beamten zu erleichtern. Die Gewerkschaft spricht von einem „rechtstheoretischen Wortmonstrum“, das mehr Kontrolle als Vertrauen vermittle. Aus ihrer Sicht spiegelt der Entwurf eine Misstrauenskultur gegenüber der Polizei wider, etwa durch die strikte Regelung des BodycamEinsatzes und durch wiederholte Hinweise auf diskriminierungsfreie

Kontrollauswahl. Positiv bewertet die DPolG hingegen die rechtliche Klarstellung zur Drohnenabwehr, die Erweiterung des maritimen Zuständigkeitsbereichs sowie die Einführung von Dashcams im Einsatz. Der Reformansatz sei zwar notwendig, aber der Entwurf zu komplex und zu wenig praxistauglich. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) betont, dass die Bundespolizei künftig nicht nur präventiv, sondern auch repressiv besser handlungsfähig sein müsse, um Phänomenen wie Schleusungskriminalität, Drogen- und Waffenschmuggel oder organisierter Eigentumskriminalität wirksam zu begegnen. Er fordert eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bundes- und Landespoli-

tionen möglichst medienbruchfrei voranzutreiben. Die strukturierte Datenaus- und -bewertung, auch unter Zuhilfenahme von Methoden der KI, werden für die Zukunft unerlässlich sein. Schon heute kann die FIU den Abfluss möglicher inkriminierter Gelder durch eine vorübergehende Untersagung der zugehörigen Transaktion verhindern. Die sich daran anschließende mögliche strafprozessuale Sicherungsmaßnahme unterliegt restriktiveren Regelungen. Im behördlichen Verwaltungsverfahren werden jedoch weitergehende Befugnisse erforderlich sein, um kriminelles Vermögen und Vermögen ungeklärter Herkunft nicht nur aufzuspüren, sondern vor allem auch langfristig zu sichern. Denn Demokratie zu schützen, heißt auch, den Finanzplatz Deutschland nicht attraktiv sein zu lassen für Finanzkriminalität. Mit der Arbeitsaufnahme der neuen europäischen Behörde, der Anti-Money Laundering Authority (AMLA), in Frankfurt a. M. erfolgt ein wichtiger Schritt zur supranationalen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Europäischen Union. Ein gemeinsames grenzüberschreitendes Vorgehen gegen die kriminellen Strukturen der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung muss forciert werden.

Behörden Spiegel: Im Rahmen der Strategie Zoll 2030 steht die Neuorganisation der Ortsbehörden im Fokus. Worin liegt aus Ihrer Sicht der Mehrwert in Bezug auf die operative Schlagkraft vor Ort?

Dr. Rolfink: Mit dem Projekt Zoll 2030 und der damit verbundenen Neuorganisation werden wir die operative „Schlagkraft“ vor Ort stärken. Es geht um eine funktionale Straffung von Strukturen mit dem Ziel, Effizienz und Wirkung zu steigern. Im Bereich der Sicherheit und des Vollzugs erfolgt eine Intensivierung der OK-Bekämpfung und zugleich eine schlagkräftige Präsenz in der Fläche. Mit dieser Reform schaffen wir die Grundlage für eine moderne, flexible und nachhaltig wirksame Kriminalitätsbekämpfung - regional verankert, fachlich stark und strategisch ausgerichtet. Aber auch im Bereich Zölle und Steuern, also der Bereich, in dem wesentliche Einnahmen des deutschen Haushalts generiert werden, bündeln wir die Prozesse, um den Gesamtablauf künftig stärker aus einer Hand zu steuern.

zei sowie eine stärkere gesetzliche Verankerung der internationalen Zusammenarbeit. Anders als die DPolG spricht sich der BDK für eine anonyme Kennzeichnungspflicht aus, um Vertrauen und Transparenz zu fördern. Das neue Bundespolizeigesetz sei aus seiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung, bleibe aber in entscheidenden Punkten hinter den praktischen Anforderungen zurück. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) begrüßt zwar die klaren rechtlichen Grundlagen für den Einsatz und die Abwehr von Drohnen, kritisiert jedoch, dass der Zoll von diesen Befugnissen ausgenommen bleibt. Gerade an Grenzund Hafenzollstellen seien Beamte zunehmend mit Drohnenaktivitäten konfrontiert, ohne über geeignete technische Mittel oder Rechtsgrundlagen zu verfügen. Die BDZ fordert deshalb eine entsprechende Erweiterung des Zollrechts, um die Gleichstellung der Sicherheitsbehörden sicherzustellen und bestehende Lücken in der nationalen Drohnenabwehr zu schließen.

Für

ihren Dienst am Mitmenschen und am Gemeinwohl verdienen ehrenamtlich Engagierte vor allem eines: Dank, Anerkennung – und die volle Unterstützung der Politik. Es ist eine zentrale Aufgabe der neuen Bundesregierung, das Ehrenamt durch bessere Rahmenbedingungen wieder attraktiver zu machen. Engagement muss Freude bereiten, nicht Frust. Wenn Förderanträge zum Hindernislauf werden oder Landfrauen wegen fehlender Inhaltsangaben keinen Kuchen verkaufen dürfen, zeigt das ein staatliches Misstrauen, das Ehrenamtler nicht verdient haben. Ehrenamt nötig für ein funktionierendes Land Fast jedes Gespräch mit Engagierten macht deutlich, wie schwer es geworden ist, Nachwuchs zu gewinnen – insbesondere für Vorstandsund Leitungsfunktionen. Das liegt einerseits an veränderten Lebensentwürfen und an einer zunehmenden Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens. Entscheidend sind aber übermäßige Bürokratie, fehlende Flexibilität und hohe Haftungsrisiken, die vielen die Freude am Ehrenamt nehmen. Bereits 2019 zeigte eine Studie des Normenkontrollrats Baden-Württemberg gemeinsam mit der Prognos AG: Ehrenamtler verbringen im Schnitt sechseinhalb Stunden pro Woche mit Papierkram am Schreibtisch. Die Tendenz dürfte seitdem weiter steigend sein. Eine systematische Erfassung der Bürokratiebelastung im Ehrenamt fehlt auf Bundesebene bis heute. Ein starkes Ehrenamt ist Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Land. Wenn wir verhindern wollen, dass diese tragende Säule unseres

Behörden Spiegel: Wie ist es um das Ehrenamt in Ihrem Landesverband bestellt?

Jürgen Wiesbeck: Wir leben in Baden-Württemberg – dem Ehrenamtsland Nummer eins. Dennoch beobachten wir zunehmend, dass es schwieriger wird, Menschen dauerhaft für ein Ehrenamt zu ge winnen und langfristig zu binden. Die Fluktuation im Ehrenamt hat im Vergleich zu früher deutlich zu genommen. Ursachen liegen unter anderem in der gestiegenen Belas tung, in bürokratischen Hürden und in den wachsenden Erwartungen, die heute an ehrenamtliches Enga gement gestellt werden.

Behörden Spiegel: Sie haben sich gemeinsam mit 150 anderen Bevöl kerungsschutzkräften auf den Weg nach Stuttgart gemacht und eine Helfergleichstellung für die Kräfte der Hilfsorganisationen gefordert. Was fehlt noch zu einer echten Hel fergleichstellung?

Wiesbeck: Zur tatsächlichen Hel ferfreistellung fehlen vor allem noch einige Aspekte. Bisher gibt es nur eine Gleichstellung im Ka tastrophenfall oder eine bedingte Gleichstellung kurz unterhalb der Katastrophenschwelle. Das bedeutet: Eine Freistellung vom Arbeitgeber erfolgt, wenn überhaupt, bislang nur in diesen Ausnahmefällen. Bei der Vorbereitung, z. B. bei Übungen oder Lehrgängen, gibt es jedoch keine verbindlichen Reglungen wie beispielsweise Sonderurlaub, wie ihn Feuerwehrangehörige oder THWHelfer erhalten.

Bürokratieabbau vorantreiben

Ein echter Zukunftspakt für das Ehrenamt

(BS/Dr. Martin Plum) Rund 30 Millionen Menschen halten unser Land weitgehend geräuschlos am Laufen: Ehrenamtler, ohne die in vielen Bereichen schlichtweg nichts funktionieren würde. Ihr Engagement – vom Fußballtrainer über die freiwillige Feuerwehr bis zur Kommunalpolitikerin – ist eine tragende Säule für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Besonders in ländlichen Regionen ist es unverzichtbar für ein lebendiges und funktionierendes Gemeinwesen.

Satzungsrecht oder die Einführung einer „Business Judgement Rule“ zur Stärkung der Rechtssicherheit – können als Blaupause für weitere Reformen dienen.

GEMA an die Bedürfnisse ehrenamtlicher Veranstalter – sollen bald folgen.

Ehrenamtler beschäftigen sich durchschnittlich sechseinhalb Stunden pro Woche mit Bürokratie. Foto: BS/Ideenkoch, stock.adobe.com

Gemeinwesens langsam erodiert, müssen die Belastungen runter –und die Anreize rauf. Die neue Bundesregierung hat den Handlungsdruck erkannt und das Ehrenamt wieder stärker in den Fokus gerückt. Mit der Ernennung einer Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Kanzleramt wurde das Thema gleich zu Beginn der Wahlperiode zentral gebündelt und zur Chefsache erklärt. Der Koalitionsvertrag enthält eine Reihe konkreter Entlastungsvorhaben. Einige davon sind – nach nur rund 150 Tagen Regierungszeit – bereits im Entwurf eines Steuer-

änderungsgesetzes 2025 enthalten. Es markiert den Auftakt zum im Koalitionsvertrag verankerten „Zukunftspakt Ehrenamt“. Noch in diesem Jahr sollen unter anderem die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen erhöht, Haftungsrisiken verringert, die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für rund 90 Prozent der steuerbegünstigten Körperschaften abgeschafft und die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe angehoben werden. Weitere Maßnahmen – etwa die Anpassung von Lizenzvergaben durch Verwertungsgesellschaften wie die

Rückbau zusammen mit strukturellen Veränderungen Das sind richtige und wichtige erste Schritte. Aber sie dürfen nicht das Ende der Fahnenstange sein. Vor allem das im Koalitionsvertrag vereinbarte umfassende Bürokratierückbaugesetz für Vereine und ehrenamtliches Engagement muss zügig auf den Weg gebracht werden. Die geplanten Vereinfachungen im Datenschutz-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrecht sind ein wichtiges Signal und schaffen dringend benötigten Freiraum. Wer das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat stärken will, muss allerdings über diese Vorhaben hinausdenken. Die Vorschläge liegen längst auf dem Tisch: Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag einen Maßnahmenka talog vorgelegt, der den bürokrati schen Aufwand im Ehrenamt um rund anderthalb Stunden pro Wo che verringern würde. Einige dieser Vorschläge – etwa die Erweiterung der Haftungsbefreiung oder die An hebung der Freigrenze – finden sich im „Zukunftspakt Ehrenamt“ wieder. Andere – wie Vereinfachungen im

Gleiches Recht für alle

Doch nachhaltiger Bürokratierückbau gelingt nur durch strukturelle Veränderungen. Dafür braucht es Transparenz über die tatsächliche Belastung des Ehrenamts. Nur wer weiß, wo der Aufwand entsteht und besteht, kann ihn gezielt reduzieren. Die angekündigte spürbare Verringerung der Bürokratiekosten, die Fortentwicklung der Bürokratiebremse zu „one in, two out“ und verpflichtende Praxischecks müssen deshalb auch das Ehrenamt ausdrücklich in den Blick nehmen.

Denn wer Verantwortung übernimmt und sich für das Gemeinwohl engagiert, dem muss der Staat den Rücken freihalten und nicht den Schreibtisch füllen. Deutschland ist Ehrenamtsland Nummer eins und muss es auch bleiben. Nach Jahren stetig wachsender Belastungen hat in der Politik mittlerweile ein Umdenken eingesetzt. Noch nie standen die Chancen so gut wie heute, beim Bürokratierückbau endlich spürbar voranzukommen. Dieses Momentum müssen wir jetzt nutzen – auch und gerade für das Ehrenamt.

Dr. Martin Plum ist Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und Berichterstatter für Bürokratierückbau, Vereinsrecht und Ehrenamt. Foto: BS/Gebhard Bücker Fotografie

Bevölkerungsschutz nicht so zukunftsorientiert, wie er sein sollte (BS) Der Katastrophenschutz steht und fällt mit dem Ehrenamt. Deshalb brauche es eine tatsächliche Helfergleichstellung. Das fordertder Landeskatastrophenschutzbeauftragte des Landesverbandes Baden-Württemberg des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Jürgen Wiesbeck, im Interview. Vom ersten Entwurf eines neuen Katastrophenschutzgesetzes zeigt sich die Hilfsorganisation enttäuscht. Die Fragen stellte Bennet Biskup-Klawon.

Jürgen Wiesbeck spricht sich für verbindliche Regelungen zum Thema Freistellung aus. Foto: BS/DRL LV Baden-Württemberg

dafür ein, dass diese Freistellung genauso verbindlich geregelt wird wie bei der Feuerwehr.

Behörden Spiegel: Welche Signale haben Sie aus der Politik erhalten? Das Thema der Helfergleichstellung wird schon seit einiger Zeit diskutiert.

„Ohne ausreichend motivierte Helfer steht das System vor großen Problemen.“

Die Signale, die wir derzeit erhalten, sind grundsätzlich positiv: Es heißt, man wolle handeln. Gleichzeitig werden wir gebeten, konkrete Formulierungsvorschläge einzubringen – was wir selbstverständlich tun. Insbesondere im Hinblick auf Änderungen im Landeskatastrophenschutzgesetz haben wir entsprechende Vorschläge ausgearbeitet. Ob die angekündigten Verbesserungen tatsächlich umgesetzt werden, werden allerdings die kommenden Wochen zeigen.

Behörden Spiegel: Sie haben auch zehn Forderungen für einen zukunftsfähigen Bevölkerungsschutz übergeben. Ist der Bevölkerungsschutz derzeit nicht zukunftsfähig aufgestellt?

in beiden Landesverbänden rund 95 Prozent der aktiven Kräfte stellt. Wir haben bereits Vorschläge erarbeitet, wie sich diese Strukturen modularer gestalten lassen, um künftig flexibler auf unterschiedliche Schadenslagen reagieren zu können. Gleichzeitig müssen auch materielle Ressourcen überprüft und modernisiert werden. An vielen Stellen ist der Fuhrpark deutlich überaltert, und die Ausstattung zur Selbstversorgung ist nicht überall ausreichend vorhanden.

Behörden Spiegel: Können Sie ein Beispiel geben?

– also die Garantie, im Einsatzfall freigestellt zu werden – riskieren wir, dass sich immer weniger Menschen ehrenamtlich engagieren. Das würde das gesamte System des Katastrophenschutzes schwächen. Wir sind auf diese Ehrenamtlichen angewiesen nicht nur beim Roten Kreuz, sondern im Katastrophenschutz insgesamt. Ohne ausreichend motivierte Helfer steht das System vor großen Problemen.

Zweitens: Vollfinanzierung des Katastrophenschutzes. Dabei geht es nicht darum, dass das Rote Kreuz keine eigenen Ressourcen einbringt. Wenn jedoch beispielsweise in Baden-Württemberg 121 Einsatzeinheiten aufgebaut werden sollen, muss das Land bereit sein, die dafür notwendigen finanziellen Mittel vollständig bereitzustellen. Eine „Mischkalkulation“, bei der den Hilfsorganisationen zusätzliche finanzielle Lasten auferlegt werden, führt nicht automatisch zu einer hundertprozentigen Einsatzfähigkeit.

Weiter geht es mit dem Anspruch auf Verdienstausfall auch für niedrigschwellige Einsätze, denn nicht jeder Einsatz ist gleich eine Katastrophe. Momentan handelt es sich hierbei meist um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Wir setzen uns

Wiesbeck: Über diese Fragen sprechen wir nun seit mindestens 20 Jahren – ohne dass sich bislang wirklich Grundlegendes verändert hätte. Angesichts der Tatsache, dass Krisen und Großschadenslagen immer näher rücken, ist jetzt ein Zeitpunkt, um die Politik erneut auf die bestehenden Defizite aufmerksam zu machen.

Wiesbeck: Der Bevölkerungsschutz ist aktuell noch nicht so zukunftsorientiert aufgestellt, wie es angesichts der absehbaren Entwicklungen erforderlich wäre. Das zeigt sich bereits beim Fahrzeugbestand und bei den Strukturen der Einsatzeinheiten. In Baden-Württemberg gibt es derzeit 121 sogenannte Einsatzeinheiten für Sanitäts- und Betreuungsdienste, von denen das Deutsche Rote Kreuz

Wiesbeck: Ein besonders prägnantes Beispiel liefert die Flutkatastrophe im Ahrtal. Das DRK aus Baden-Württemberg war dort mit über 1.000 Einsatzkräften über ein halbes Jahr hinweg beteiligt. Dabei hat sich gezeigt, dass viele unserer Fahrzeuge – insbesondere im Sanitäts- und Betreuungsdienst –nicht geländegängig sind. Zahlreiche Einsatzorte konnten zu Beginn gar nicht erreicht werden, weil die im Katastrophenschutz zur Verfügung gestellten Fahrzeuge für solche Bedingungen nicht geeignet waren.

Behörden Spiegel: Welche dieser Forderungen sind Ihnen am wichtigsten?

Wiesbeck: Da gibt es drei Forderungen. Erstens: Helfergleichstellung. Wenn wir den Helferinnen und Helfern nicht langfristig Sicherheit gegenüber ihren Arbeitgebern bieten

Behörden Spiegel: Was ist der dritte Punkt?

Wiesbeck: Anerkennung und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Häufig werden wir in den Landkreisen, die den Katastrophenschutz mitverantworten, nicht als gleichwertiger Partner anerkannt, sondern von der Verwaltung bevormundet. Wir setzen uns dafür ein, dass Expertise und Verantwortung dort liegen, wo sie fachlich am besten aufgehoben sind – sei es im Sanitäts- oder Betreuungsdienst. Das bedeutet nicht, dass andere Organisationen, wie die Feuerwehr, nicht geschätzt werden. Es geht vielmehr um Kooperation und gegenseitige Anerkennung der fachlichen Kompetenzen, damit Einsätze effektiv und sachgerecht geführt werden.

Das Land Thüringen will leistungsfähige und wirtschaftlich tragfähige Strukturen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, insbesondere bei der Leitstelleninfrastruktur. Wenn es nach dem Land geht, sind nur noch wenige Leitstellen notwendig.

Gründe für die Reduzierung aus Sicht des Landes Thüringen sind zurückgehende Einwohnerzahlen, Kosteneinsparungen sowie fehlende Fachkräfte. Zudem sei das Bundesland mit 2,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern klein, sodass nur drei Leitstellen mit Redundanzpartnerschaften nötig seien. In Redundanzpartnerschaften arbeiten zwei Partner mit technisch ähnlichen Leitstellenkonzepten zusammen und decken gemeinsam über Kreis- und Stadtgrenzen hinweg große Gebiete ab. Nichts zu verschenken

Einige Landkreise stehen diesen Plänen allerdings kritisch gegenüber und lehnen Leitstellenfusionen ab. Innenstaatssekretär Andreas Bausewein (SPD) zeigt dafür wenig Verständnis und verweist auf die angespannte Haushaltslage: Wenn die Polizei mit einer landesweiten Leitstelle auskomme, müsse auch die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr effizienter organisiert werden. „Bei der derzeitigen Haushaltslage haben wir kein Geld zu verschenken. Wir können wenig zukunftsweisende Projekte einfach nicht mit Fördergeldern belohnen“, so Bausewein

Kritik an Leitstellenorganisation zurückgewiesen

Auch im Nachbarbundesland Hessen rumort es. Ein vom hessischen Verband der Krankenkassen und Ersatzkassen (VDEK) in Auftrag gegebener Prüfbericht hat es in sich. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass eine Zusammenlegung zu gemeinsamen Rettungsdienstbereichen (RDB) inklusive gemeinsamer Leitstellen fachlich und wirtschaftlich geboten sei. So könnten z. B. circa 42 Millionen Euro eingespart und die Versorgungsqualität durch eine virtuelle Landesleitstelle mit mehreren Standorten erblich verbessert werden. Mit dem Verweis auf andere europäische Länder führt der Autor des Berichts, Dr. Axel Kortevoß, auf, dass es weder technische noch logistische Hindernisse gebe, größere Leitstellenbereiche zu bilden. „Vielmehr kann durch die Bildung einer virtuellen Landesleitstelle mit mehreren Standorten eine erhebliche Verbesserung der Versorgungsqualität, insb. durch Standardisierung von Prozessen (z.B. standardisierte Notrufabfrage) und ein transparentes Qualitätsmanagement, erreicht werden. Darüber hinaus wird eine bessere rettungsdienstliche Logistik der Fahrzeuge durch weitgehende Auflösung der Grenzen der aktuellen RDB erhebliche Verbesserungen für die schnelle Erreichbarkeit der Einsatzorte bewirken“, heißt es im Bericht. Als Fazit kommt Kortevoß zu dem Ergebnis, dass bei einer Reform der Notfallversorgung eine Beibehaltung des Status quo von 25 Leitstellen, z. B. durch die Bereitstellung zusätzlicher GKV-Beitragsgelder, nicht nur aufgrund der finanziellen Lage der GKV ausgeschlossen ist. In Krisensituationen bewährt Aus Sicht des Landesfeuerwehrverbandes Hessen (LFV Hessen) gefährden solche Pläne ein bewährtes, leistungsfähiges System. Der Verband kritisiert daher die Vorschläge des VDEK zur Neuorganisation der hessischen Leitstellenstrukturen. Die 25 Integrierten Leitstellen in Hessen koordinieren landesweit

Streit um Fusion und Effizenz

Zeit als lebensentscheidender Faktor

(BS/Bennet Biskup-Klawon) In Thüringen sollen Leitstellen zusammengelegt werden. Eine Studie schlägt Ähnliches auch für Hessen vor. Doch von der Basis kommt Kritik. Denn das Thema der Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung in der Leitstellenorganisation ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint.

Leitstellen sind essenziell für die Gefahrenabwehr. Doch wie viele braucht es?

Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzeinsätze. Sie sind technisch modern ausgestattet, arbeiten mit einheitlichen Systemen und sind durch gemeinsame Serverlösungen und Flottenmanagement miteinander vernetzt. Über Vertretungsgruppen ist eine flächendeckende Redundanz gewährleistet – ein Vorteil, den zentralisierte Großstrukturen laut LFV Hessen nicht bieten können. Ein entscheidender Pluspunkt des dezentralen Systems sei die Ortsnähe. Die Disponentinnen und Disponenten verfügten über lokale Kenntnisse, die im Notfall entscheidend sein könnten. Die Notrufnummer 112 verbinde Hilfesuchende direkt mit einer regional zuständigen Leitstelle – das spare Zeit und rette Leben.

„Die Dezentralität der hessischen Struktur in Krisensituationen – etwa bei Stromausfällen oder Cyber-Angriffen – ist ein bedeutender Resilienzfaktor.“

Roman Poseck, Hessischer Innenminister

Auch in Krisensituationen wie der Corona-Pandemie oder bei Unwetterlagen hätten sich die Leitstellen als belastbar und flexibel bewährt. Sie seien eng mit kommunalen Akteuren vernetzt und übernähmen zentrale Koordinierungsaufgaben vor Ort. Die Kritik an mangelnder Standardisierung weist der LFV Hessen zurück: Die Ausbildung erfolge zentral an der Landesfeuerwehrschule in Kassel, technische Ausstattung und Verfahren seien landesweit vereinheitlicht. Der Verband begrüßt digitale Innovationen wie Telenotärzte, warnt aber davor, bestehende Strukturen zugunsten zentraler Modelle zu ersetzen. Stattdessen müsse Bewährtes gestärkt werden. Die Forderung:

Erhalt und Weiterentwicklung des leistungsfähigen hessischen Leitstellensystems – im Sinne schneller, ortsnaher und koordinierter Hilfe.

Sicht nicht geteilt Rückendeckung erhält der LFV Hessen vom hessischen Innenministerium. Auf Anfrage teilt das Ministerium in Wiesbaden mit, dass der Bericht des VDEK eine subjektive Sichtweise auf die Leitstellen darstelle, die das Innenministerium so nicht teile. „Die vom VDEK geäußerte Kritik bezieht sich auf Einzelaspekte und lässt die Gesamtsystematik, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die spezifischen Anforderungen an Leitstellen in einem Flächenland wie Hessen weitgehend unberücksichtigt“, heißt es aus dem Innenministerium. Die hessische Leitstellenstruktur sei bewusst robust konzipiert und diene nicht primär betriebswirtschaftlichen Optimierungen, sondern dem Schutz der Bevölkerung. Innenminister Roman Poseck (CDU) sieht die Dezentralität eher als Vorteil: „Die Dezentralität der hessischen Struktur in Krisensituationen – etwa bei Stromausfällen oder Cyber-Angriffen – ist ein bedeutender Resilienzfaktor. Die Vorteile der dezentralen Organisation zeigen sich insbesondere in den zunehmenden Krisen- und Katastrophensituationen.“ Ein flächendeckender Ausfall sei durch die verteilte Struktur praktisch ausgeschlossen. Selbst in Szenarien wie einem Blackout oder militärischen Bedrohungslagen bleibe die Einsatzfähigkeit erhalten, so Poseck „Hinzu kommt die lokale Anbindung der Leistellen. Sie sind auf kommunaler Ebene verankert und eng mit regionalen Krisenstäben, Führungsgruppen und Gefahrenanalysen vernetzt. Diese Nähe ermöglicht schnellere und passgenauere Entscheidungen, sowohl taktisch als auch strategisch“, sagt der Innenminister. Natürlich würde man auch bestehende Strukturen immer wieder auf Optimierungen überprüfen. Dazu stünden das Innen- und das Gesundheitsministerium im engen Austausch. Abwägende Worte kommen aus dem Fachausschuss Leitstellen und Digitalisierung der deutschen

Was ist das Ziel?

Feuerwehren. „Basierend auf unterschiedlichen Ländergesetzgebungen, welche teils unterschiedliche Aufgaben für die jeweiligen Leitstellen definieren, sind diese in Deutschland in ihren Aufgaben, ihrer Struktur und damit auch in ihren Leistungen sehr inhomogen“, erklärt Florentin von Kaufmann, Leiter des Fachausschusses Leitstellen und Digitalisierung der deutschen Feuerwehren. Es existieren in Deutschland unterschiedliche Typen und Größen von Leitstellen. In Bayern gibt es Integrierte Leitstellen mit einem einheitlichen Einsatzleitsystem, die auch untereinander vernetzt sind. In Brandenburg gibt es das Format der Regionalleitstellen. In NRW hat, bis auf wenige Ausnahmen, jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt eine eigene Leitstelle. „Zudem gibt es in vielen Leitstellen unterschiedliche Ausbaustände von Einsatzleitsystemen, keine durchgängig genutzten, standardisierten Notrufabfragen und teils lückenhafte Zeitstempel in den Einsatzzahlen. Das sind Faktoren, die die Messbarkeit von Leistung und die länderübergreifende Kooperation erschweren. Diese Tatsachen sollen die tägliche Arbeit der Disponentinnen und Disponenten nicht schmälern, weisen aber auf konkrete Verbesserungsfelder hin, damit die hohe Qualität künftig noch zuverlässiger, transparenter und vergleichbarer bleibt“, stellt von Kaufmann klar.

Leistungsfähigkeit ist vorhanden Zudem fehle ein einheitliches Schutzziel wie bspw. eine Vorgabe zur Anrufer-Wartezeit beim Notruf 112, das alle deutschen Leitstellen mindestens zu erfüllen hätten. Landesspezifische Strukturen, wie z. B. Hilfsfristen, seien insbesondere im Bereich der Notfallrettung verbindlich geregelt, jedoch nicht bundeseinheitlich. Ein weiteres Problem sei die Akutversorgung, die durch die Notfallrettung kompensiert werde und zu einer Überlastung des Systems führen könne.

Die Frage nach Zusammenlegungen müsse aber differenziert betrachtet werden. Die Forderung sei aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht zunächst nachvollziehbar und gut begründbar. „Größere Leitstellenformate sind im Regelbetrieb grundsätzlich effizienter als kleine Leitstellen, jedoch gibt es keine belegbaren Zahlen, welche Größen am wirtschaftlichsten erscheinen. Es gibt rechnerisch Effizienzeffekte in der Prozessabarbeitung“, erklärt von Kaufmann. Zudem sei das zentrale Argument, dass die Disponenten ihren Bereich kennen müssten, weitestgehend überholt, da die technische Unterstützung heute gut genug sei, um fehlende Ortskenntnis zu kompensieren. Wenn man größere Bereiche mit einer Leitstelle abdecken wolle, müsse gefragt werden, was erreicht werden soll. „Zum Beispiel wäre es möglich, wenige zentrale Technikzentren zu schaffen, die dezentral Leitstellen versorgen. Das würde sicherlich enorme Kosten bei der IT sparen“, erklärt von Kaufmann Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage müsse man aber bei zentralen IT-Strukturen, lokale Back-UpSysteme implementieren, um bei Angriffen auf die zentrale Technik noch handlungsfähig zu sein.

„Die deutschen Leitstellen halten im europäischen Vergleich sehr gut mit.“

Florentin von Kaufmann, Fachausschuss Leitstellen und Digitalisierung der deutschen Feuerwehren

IT sei aber nicht der größte Kostenfaktor, sondern das Personal. Dieses ließe sich Personal bei größeren Leitstellen einsparen. In Summe blieben sie blieben aber personalintensiv. Zudem sei fraglich, ob man genügend qualifizierte Fachkräfte an einem Standort finde. Dies könne in Großstädten funktionieren, in ländlich geprägten Regionen jedoch schwierig werden. „Findet man in Flächenländern an einem Standort genügend Mitarbeitende, um die Leitstelle für eine Million Menschen zu betreiben, oder muss man vielleicht sogar drei kleine Leitstellen betreiben, um ausreichend Personal regional an die Standorte zu binden? So gesehen ist es egal, wie viele Standorte einer Leitstelle es gibt. Wichtig ist die zentrale IT-Vorhaltung. Auch drei kleine Leitstellen lassen sich damit wirtschaftlich betreiben, wenn die IT zentral vorgehalten wird und sie nur als Clients fungieren“, bilanziert von Kaufmann

„Die deutschen Leitstellen halten im europäischen Vergleich sehr gut mit und sind in der Regel leistungsfähig genug, um ihren Basisauftrag zuverlässig zu erfüllen. Trotzdem müssen wir uns stets weiterentwickeln, bspw. um Prozesse sicherer zu gestalten und effizienter und wirtschaftlicher zu werden, aber auch um den neuen politischen Rahmenbedingungen gewachsen zu sein“, so von Kaufmann

Foto: BS/Biskup-Klawon

Wer das Hilfeleistungssystem der Zukunft gestalten will, muss die Strukturen und Prozesse der Integrierten Leitstellen kennen und mitberücksichtigen. Mit großer Dynamik entwickeln sich die Integrierten Leitstellen zu digitalen Knotenpunkten, die die Rettungskette stützen und auch in Krisensituationen deren Handlungsfähigkeit sichern. Sie nehmen Notrufe entgegen und koordinieren Ressourcen im engen Zusammenwirken von Rettungsdienst, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz. Zu den Kernforderungen einer Harmonisierung von Leitstellenaufgaben in Deutschland gehören daher seit Jahren das verbindliche Notrufmanagement mittels standardisierter Notrufabfrageprotokolle, die verpflichtende Telefonreanimation bei vorliegender Indikation, die flächendeckende Verfügbarkeit von Ersthelfer-Alarmierungssystemen sowie ein konsequentes Qualitäts- und Risikomanagement. Zudem sind die Umsetzung des BSI-Grundschutzprofils und die einheitliche gesetzliche Einstufung der Leitstellen als Kritische Infrastrukturen überfällig. Einheitliche, qualitätsgesicherte Verfahren schaffen Transparenz und Patientensicherheit — unverhandelbare Grundlagen, die lebensrettend sein können. Der bundesweite Umsetzungsgrad sehr heterogen.

Verlustängste unbegründet

Die Zukunftsstrategie der Integrierten Leitstellen muss über reine Optimierung des Notfallmanagements hinausgehen. Sie fungieren vielmehr als Patient Access Hubs und damit als zentrale Zugangstore zur gesamten Gesundheits- und Sicherheitsarchitektur. Hilfesuchende müssen digital und qualitätsgesichert in die passende Versorgung gelenkt werden — vom Rettungseinsatz bis zur sozialen Hilfe. Leitstellen müssen ein vielschichtiges Netzwerk aus Akteuren des Sozial- und Gesundheitswesens, des Rettungsdienstes und der Gefahrenabwehr kennen und nutzen können. Erst so werden regionale Potenziale im Gesundheitswesen für Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht und ihre zuverlässige Steuerung zum jeweils besten Point of Service gesichert. Da alle Integrierten Leitstellen in Deutschland ein weitestgehend identisches Leistungsspektrum

Größer, digitaler, gemeinsamer!

Integrierte Leitstellen der Zukunft

(BS/Stephan Bandlow) Das Notfall- und Rettungswesen innerhalb Deutschlands verändert sich zunehmend durch klimatische, strukturelle und demografische Einflüsse. Es gibt mehr Notrufe und Einsätze, vielfältigere Hilfeersuchen bei gleichzeitigem Fachkräftemangel und immer mehr Situationen, die keine unmittelbare Notfallbehandlung erfordern. Die Herausforderung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung der Bevölkerung rückt weiter in den Vordergrund. Damit stehen auch die Integrierten Leitstellen (ILS), jene aktuell rund 220 Standorte in Deutschland, an denen die Notrufe über 112 enden und die konkrete Hilfeleistung beginnt, im Fokus.

Der Fachverband Leitstellen (FVLST) mit Sitz in Lemgo vertritt über 370 Mitglieder im deutschsprachigen Raum und engagiert sich seit 2014 in enger Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden für Standardisierung, Qualität und Innovation in Leitstellen. Foto: BS/KRLS West

abbilden müssen, lassen sich Leitstellenstrukturen dazu wirtschaftlich und qualitativ am besten in größeren, regional eng vernetzten Systemen umsetzen. Während die öffentliche Debatte häufig die Sorge vor dem Verlust lokaler Bindung oder fehlender Ortskenntnis betont, zeigt die Praxis das Gegenteil: Größere Strukturen ermöglichen starke, multiprofessionelle Teams und ausgewogene Vorhaltestrukturen – und ein implizit höheres

Anrufaufkommen erlaubt zudem systematische Qualitätssicherung und eine wirtschaftliche 24/7-Vorhaltung. Ortskenntnis lässt sich durch moderne IT institutionalisiert abbilden und Kompetenzen können gebündelt werden. So entstehen leistungsfähige und insbesondere auch stabile Organisationen. Medienbruchfreie Datenflüsse zwischen Leitstellen, Rettungsdienst, Patienten- und Terminservicestellen (116117) sowie dem Gesundheits-

und Sozialwesen werden Ausdruck einer modernen Notfallversorgung. Technologien wie Videotelefonie und dynamische Disposition müssen dabei Teil einer einheitlichen Infrastruktur werden. KI-Systeme unterstützen die Notrufabfrage und Disposition, Lageübersicht und Ressourcenplanung.

Auf Bestehendes aufbauen Auf diese Weise entsteht ein lernfähiges, vernetztes System,

das in Alltag und Krise gleichermaßen funktioniert. Auch angesichts der Bestrebungen zur Stärkung des Zivilschutzes sind die Leitstellen zu berücksichtigen. Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz müssen dauerhaft von gemeinsamen Integrierten Leitstellen gelenkt werden. Das System 112 genießt Vertrauen: Ein Anruf genügt, und Hilfe wird organisiert. Die Integrierten Leitstellen als Einstieg in die öffentliche Sicherheits- und Gesundheitsarchitektur müssen gestärkt werden. Sie sind die bundesweit etablierte Schnittstelle zu den Bürgerinnen und Bürgern, die diesen vertrauten Zugang voraussichtlich auch in Krisenzeiten nutzen werden.

Investitionen in die Zukunft Die Zukunft der Gefahrenabwehr liegt auch in standardisierten, digital vernetzten und leistungsfähigen Integrierten Leitstellen, die Prävention, Versorgung und Krisenmanagement miteinander verbinden. Wer zukunftsfähige Leitstellen will, muss organisatorisch, technisch und politisch investieren. Zukunftsfähige Leitstellen entstehen erst durch eine zweckmäßige Größe und die interdisziplinäre Kooperation verschiedenster Dienste im Sinne eines wirkungsorientierten Ansatzes. Im Gesundheitswesen wird die Integrierte Leitstelle der Zugang zu einem modernen Notfallmanagement, in dem Notrufe differenziert bearbeitet werden und in dem die Reaktion des Gesundheitssystems ganz wesentlich an der Komplexität und der Dringlichkeit des jeweiligen Falles ausgerichtet wird. Ihre zügige Weiterentwicklung zu einem leistungsfähigen Gesundheitsleitsystem ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit.

Stephan Bandlow ist stellv. Vorsitzender des Fachverbands Leitstellen e. V. Er ist darüber hinaus Leiter einer der größten kommunalen Regionalleitstellen Deutschlands in Elmshorn und studierte Katastrophenvorsorge und Katastrophenmanagement an der Universität Bonn. Foto: BS/FVLST

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Gut informierte Quellen wollten schon vor einiger Zeit davon erfahren haben, dass der Generalinspekteur der Bundeswehr, Carsten Breuer, die Auswahlentscheidung zum Radar-System der F-127 unterzeichnet hat. Nun macht es das US-amerikanische Rüstungsunternehmen RTX offiziell: Die deutsche Regierung hat die Amerikaner beauftragt, das von Raytheon entwickelte SPY-6-Radar-Gerät in der Variante (V)1 für die geplanten Luftverteidigungsfregatten zu produzieren. Konkret sollen acht Einheiten bei der deutschen Marine zulaufen. Damit konnte sich RTX gegen die Konkurrenz aus dem eigenen Land durchsetzen. Lockheed Martins SPY-7 stand ebenfalls zur Debatte. Neben den eigentlichen Radar-Geräten umfasst der Vertrag mit RTX auch Unterstützungs- und Dienstleistungen zur Anpassung des Radar-Systems an das Schiffsdesign des Sachsen-Klasse-Nachfolgers. Damit wäre die Bundesrepublik der erste Staat außerhalb der USA, der das System zum Einsatz bringt. Davor ist allerdings noch eine Hürde zu nehmen: Die finale Zusage des Foreign Military Sales (FMS) für das SPY-6-Radar nach Deutschland durch das US-Außenministerium steht bislang noch aus. Auch über den möglichen Vertragswert bewahren beide Parteien bislang Stillschweigen.

Barbara Borgonovi, Präsidentin von Naval Power bei Raytheon, ist unterdessen überzeugt, dass die deutsche Bundesregierung mit der Bevorzugung der hauseigenen Lösung die richtige Entscheidung getroffen hat.„Durch die Integration des Radars in die F-127-Fregatten erhält die deutsche Marine eine Multimissionslösung, die eine schnellere und fundiertere Entscheidungsfindung auf See ermöglicht“, erklärte sie. Im Heimatland ist das SPY-6 bereits etabliert. Es ist

EinBlick in den Report on the Space Economy 2025 der European Space Agency (ESA) macht unverkennbar deutlich: Europäische Aufwände und Investitionen in den Weltraum – ganz gleich, ob staatlich oder privat – stehen denen der USA deutlich nach. Die Vereinigten Staaten vereinten im Jahr 2024 60 Prozent der globalen staatlichen Weltraumbudgets auf sich. Der europäische Anteil am internationalen Budgets für Aktivitäten im Weltraum beläuft sich hingegen auf zehn Prozent.

Dieser Trend setzt sich im zivilen Sektor fort. Zwar konnte sich der alte Kontinent im Berichtszeitraum mit 22 Prozent Anteil an den globalen privaten Weltrauminvestitionen stärker positionieren, die USA sind Europa mit annähernd 50 Prozent dennoch weit voraus.

Dreisam statt einsam Um der Dominanz auf der anderen Seite des Atlantiks mehr entgegensetzen zu können, streben die drei größten europäischen Unternehmen der Space Economy – Airbus, Thales und Leonardo – die Gründung eines Joint Ventures an. Konkret sollen die Airbus-Töchter Airbus Space Systems und Airbus Intelligence, deren wichtigster europäischer Konkurrent Thales Alenia Space sowie das Raumfahrtgeschäft von Leonardo in einem gemeinsamen Unternehmen aufgehen. In dem Ende Oktober unterzeichneten Memorandum of Understanding (MoU) kündigten die Weltraumschwergewichte an, ihr Portfolio im Bereich Raumfahrtinfrastruktur bis hin zu Dienstleistungen (ausgenommen Trägerraketen) zu bündeln, aufzubauen

Die Sensorik der F127

US-Technik für den Nachfolger der Sachsen-Klasse

(BS/jb) In der Gerüchteküche brodelt es schon lange, nun ist es offiziell: Auf den geplanten Fregatten der Klasse F-127 werden Radargeräte des US-Herstellers RTX zum Einsatz kommen.

Die Sachsen-Anhalt der F125-Klasse wurde erfolgreich in die Streitkräfte eingeführt. Mit der F126 wird das nicht gelingen. Foto: BS/TKMS

auf sieben Schiffsklassen installiert – darunter auch die Zerstörer der Arleigh-Burke-Klasse.

Überzeugt in den USA

Darüber hinaus strebt die U.S. Navy an, das System in den kommenden Jahren auf bis zu 60 Schiffen zum Einsatz zu bringen. Raytheons modulares und skalierbares System konnte auf der anderen Seite des Atlantiks offensichtlich überzeugen. Insbesondere die modulare Gestaltung des SPY-6 lässt aufhorchen. Der Hersteller bringt erstmals die sogenannte Radar Modular Assemblies (RMA)-Technologie zur Anwendung. Diese erlaubt es, Radar-Geräte je nach Bedarf zu verkleinern oder zu vergrößern. Die modularen RMA-Einheiten des Systems sind

jeweils etwa 0,4 Quadratmeter groß. Sie setzen auf die zukunftsweisende Galliumnitrid-(GaN)-Technologie. Im Vergleich zu konventionellen Materialien kommen sie mit weniger Platz aus, haben einen geringeren Energiebedarf und benötigen weniger Kühlung. In der von der Bundeswehr beschafften Variante sind vier Array-Flächen mit jeweils 37 RMA verbaut. Darüber hinaus setzt das SPY-6 auf Digitaltechnologie. RTX nutzt Digital Beamforming (DBF) – also die digitale, softwaregesteuerte Formung und Steuerung von Radarstrahlen – in seiner Detektionslösung. Diese technische Gestaltung erlaubt laut Herstellerangaben eine kontinuierliche 360-Grad-Lageerfassung und die simultane De-

Trias gegen Starlink

tektion von ballistischen Raketen, Hyperschallraketen, Marschflugkörpern sowie Bedrohungen durch Überwasser- und Luftabwehrwaffen. Zusätzlich ist das System zur elektronischen Kriegsführung (EloKa) befähigt.

Eine Zahl lässt aufhorchen Eigentlich sollten fünf Fregatten der Klasse F-127 für die Luftverteidigung bei der Deutschen Marine zum Einsatz kommen. Die Bedarfe in der U-Boot-Jagd sollten wiederum perspektivisch durch die Fregatten der ASW (Anti-SubmarineWarfare) Klasse F-126 abgedeckt werden. Allerdings gestaltete sich die Zusammenarbeit mit der mit dem Bau der F126 beauftragten niederländi-

Die Weltraumindustrie Europas schließt sich zusammen

(BS/jb) Die drei großen europäischen Raumfahrtunternehmen Airbus, Thales und Leonardo haben eine Fusion ihrer SpaceGeschäfte angekündigt. Das soll den Weg zur europäischen Weltraumsouveränität ebnen.

und weiterzuentwickeln. Davon versprechen sich die Unternehmen, Europas strategische Autonomie im Weltraum zu stärken. Insbesondere die Themenfelder Telekommunikation, globale Navigation, Erdbeobachtung, Wissenschaft, Exploration und nationale Sicherheit sollen davon profitieren. Darüber hinaus bietet sich das geplante Unternehmen entsprechend dem Wunsch der Mutterkonzerne als Partner für die Entwicklung nationaler, souveräner Raumfahrtprogramme an. Airbus hält der gegenwärtigen Planung zufolge 35 Prozent am Joint Venture, während Leonardo und Thales jeweils mit 32,5 Prozent beteiligt sind. Der Betriebsbeginn ist für das Jahr 2027 vorgesehen.

Allerdings stehen die behördlichen Zusagen dafür noch aus. Insbesondere die Fusionskontrolle der Europäischen Union könnte das (Raum-) Schiff noch zum Kentern bringen.

Denn die EU-Fusionskontrollverordnung (EU-FKVO) greift laut „Artikel 1 – Anwendungsbereich“ unter anderem dann, wenn „ein weltweiter Gesamtumsatz aller beteiligten Unternehmen zusammen von mehr als fünf Milliarden Euro“ vorliegt.

Laut Pressemitteilung erwarten Airbus, Thales und Leonardo einen Jahresumsatz von 6,5 Milliarden Euro. Damit fällt das Joint Venture in den Geltungsbereich der EU-Fusionskontrolle.

Weil sie sich allein nicht gegen Elon Musks Starlink und die übrige US-amerikanische Konkurrenz behaupten konnten, schließen sich die europäischen Weltraumschwergewichte zusammen. Foto: BS/Airbus

Darüber hinaus ist zu klären, ob die Fusion mit den Monopolrichtlinien der Union vereinbar ist. „Zusammenschlüsse, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt [...] behindert würde, insbesondere durch Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung, sind für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar zu erklären“, ist unter „Artikel 2 – Beurteilung von Zusammenschlüssen“ vermerkt. Zumindest im EU-Binnenmarkt gibt es starke Argumente, einem Joint Venture bestehend aus den drei größten Weltraumunternehmen des Kontinents eine derartige beherrschende Stellung zuzuschreiben. Mit der geplanten Unternehmensgründung stellen

schen Werft Damen von Anfang an schwierig. Gerüchteweise soll die Minderleistung von Damen so umfassend sein, dass ein Ausstieg aus dem Vertrag ohne Strafzahlungen seitens Deutschlands möglich wäre. Sollte der Vertrag platzen, droht die Fähigkteit zur U-Boot-Jagd bei der Deutschen Marine brach zu liegen. Das wäre fatal. Im Bündnisfall ist es Aufgabe der deutschen Streitkräfte, die Seewege für den US-amerikanischen Bündnispartner freizuhalten. Deshalb soll die Fähigkeit der U-Boot-Jagd ebenfalls vom Nachfolger der SachsenKlasse abgedeckt werden. Das der F-127 zugrundeliegende MEKO A400-Design könnte entsprechend nicht nur für die Luftverteidigung, sondern auch bei der Bekämpfung von Unterwasser-Fahrzeugen zum Einsatz kommen. Der notwendige Aufwuchs der Bestellungsmenge wird laut Medienberichten bei einer Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages im Juni nächsten Jahres zur Debatte stehen. Dass die Radar-Geräte für die geplante Fregatte F-127 in achtfacher Ausführung bei RTX beauftragt wurden, ist ein starkes Indiz dafür, dass die F-127 die U-Jagd von der F-126 erben wird. Allerdings gestaltet sich das nicht ohne Friktionen. Die Planungsachsen für die Beschaffung der beiden Fregatten-Klassen laufen nicht synchron. Der Erstzulauf der F-126 war ursprünglich auf das Jahr 2028 terminiert. Mit der Indienststellung des Nachfolgers der Sachsen-Klasse ist hingegen nicht vor dem Jahr 2034 zu rechnen. Wenn die Beauftragung weiterer F-127 erst im kommenden Sommer erfolgen sollte, diffundieren die Zeitpläne noch weiter auseinander. Unter diesen Umständen ist ein Zulauf der UBoot-Jagd-Einheiten nicht vor der zweiten Hälfte der 2030er Jahre zu erwarten.

Bundesregierung bis zum Ende dieses Jahrzehnts 35 Milliarden Euro in die Sicherheit im All investieren werde. Konkret sind eine eigene Satellitenkonstellation, Bodenstationen und eigene Startfähigkeiten geplant. Darüber hinaus sollen Investitionen in das Weltraumlagebild sowie in Offensivfähigkeiten fließen.

sich Airbus, Thales und Leonardo auf einen Markt ein, der sicherheitspolitisch von strategischer Bedeutung ist.

Investitionen in unendliche Weiten

Dem pflichtet die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag bei: „Raumfahrt ist eine Zukunftsund Schlüsseltechnologie und auch für unsere Sicherheit und unsere militärischen Fähigkeiten zentral.“ Was das in der Praxis bedeutet, erläuterte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) auf dem Weltraumkongress des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) in Berlin. Dort versprach er, dass die

Das heikle Thema Konstellationen Insbesondere die Frage, wie die deutschen Streitkräfte im erdnahen Orbit (LEO) Fähigkeiten entwickeln können, treibt die Planer im BMVg um. Marktführer auf diesem Gebiet ist das von US-Milliardär Elon Musk geführte Starlink. Für die deutschen Streitkräfte stand – neben der von Pistorius anberaumten Entwicklung eigener Fähigkeiten –eine militärische Teilnutzung des EU-Konstellationsprojekts IRIS² im Raum. Um dieses ist es in den vergangenen Monaten allerdings verdächtig still geworden. Andere EU-Staaten sind gegenüber einer Kooperation mit Starlink deutlich offener. Italiens Premierministerin Giorgia Meloni monierte Anfang des Jahres während einer Pressekonferenz zu Vorgesprächen zwischen dem Starlink-Mutterkonzern SpaceX und der italienischen Regierung, dass es in Europa schlicht keine Alternativen gebe. Mit ihrem Joint Venture planen Airbus, Thales und Leonardo, genau diese Alternative zu bieten. In einer Pressemitteilung versprachen sie, die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber globalen Akteuren zu steigern, eine kritische Masse zu erreichen und sicherzustellen, dass Europa seine Rolle als wichtiger Akteur auf dem internationalen Raumfahrtmarkt behauptet.

Zusätzliche

Betten für Rekrutinnen und Rekruten 40.000 in 270 neuen Gebäuden – so bezifferte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) den Infrastrukturbedarf der Bundeswehr. Auskömmlich ist diese Anzahl aber nicht. Sie bezieht sich lediglich auf die Bedarfe, die durch den neuen Wehrdienst in den kommenden fünfeinhalb Jahren entstehen. Konkret errechnet die Bundeswehr einen Bedarf von mehr als 100 sogenannten Referenzbauvorhaben mit jeweils etwa 3.100 Quadratmetern Nutzfläche. Jedes Bauvorhaben schließt Unterkunftsräume samt Sammelsanitäreinrichtungen für bis zu 240 Rekrutinnen und Rekruten, Büroräume mit Sanitäreinrichtungen für bis zu 60 Personen, einen Lehrsaal für theoretische Ausbildungsanteile für dieselbe Personenzahl, Lagerräume für militärisches Ausbildungsmaterial und eine Waffenkammer zur sicheren Lagerung von Waffen ein. Darüber hinaus besteht Entwicklungsbedarf außerhalb der Anforderungen des neuen Wehrdienst Im Juli sprach Dr. Alexander Götz, Ministerialdirektor im Verteidigungsministerium (BMVg), von einem Investitionsvolumen von 65 Milliarden Euro für das laufende Jahr.

Ein alter Bekannter soll es richten Um den zukünftigen Rekrutinnen und Rekruten der Bundeswehr eine angemessene Beherbergung bieten zu können, haben die Planerinnen und Planer im BMVg tief in den Vergabe-Werkzeugkasten gegriffen. Denn die geforderten 270 neuen Gebäude sollen dank eines etablierten Prinzips aus dem Boden wachsen. Das sogenannte German Armed Forces – Contractor Augmentation Program (G-CAP), ein Rahmenvertrags- und Dienstleistungsansatz der Bundeswehr, soll fortan auch im Inland Anwendung finden. Ursprünglich wurde das Programm im Jahr 2017 aufgesetzt, um im Ausland schnell und effizient Liegenschaften für die Angehörigen der deutschen Streitkräfte zu entwikkeln. In Litauen war das Konzept erfolgreich – so entstand unter anderem eine Reihe von Unterkunftsgebäuden.

G-CAP sieht vor, statt klassischer Einzelbauaufträge einen Rahmenvertrag mit Industriepartnern zu schließen. Innerhalb dieses Rahmens liefert die Industrie vorge-

Fernzünder für den Bauboom

Immobilien-Projekte schneller entwickeln

(BS/Jonas Brandstetter) Militärischen Bauvorhaben eilt ein besonders schlechter Ruf voraus. Mit neuen Regelungen und im Ausland etablierten Konzepten versucht das Verteidigungsministerium (BMVg), den Spuk zu beenden.

Mehr Standardisierung und Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen sollen bei den deutschen Streitkräften den Bauturbo zünden. Foto: BS/wal_172619, pixabay.com

gebene containerisierte Module, deren Größe und Zweck definiert sind. Diese Vorgehensweise hat zwei große Vorteile: Zum einen nimmt der Zeitaufwand für Planung und Genehmigung deutlich ab, zum anderen können regionale Bau- und Produktionskapazitäten in die Projekte einbezogen werden. 2017 fand das Konzept in seiner ersten Iteration G-CAP I bei den deutschen Streitkräften Einzug. Vier Jahre später erfolgte die Erweiterung G-CAP II, die Betrieb und Rückbau ganzer Einsatzliegenschaften erlaubt. 2024 folgte der GCAP-III-Rahmenvertrag „Stationäre Sanitätseinrichtungen Einsatz“. Er ermöglicht es, dem Sanitätsdienst standardisierte Sanitätseinrichtungen weltweit und innerhalb festgelegter Zeiträume bereitzustellen. Nun soll das Konzept G-CAP III innerhalb der Bundesrepublik eine schnelle Beschaffung ermöglichen. Allerdings bestehen Unterschiede zwischen der nationalisierten Vorgehensweise und früheren G-CAPProjekten. Die Nutzungsdauer der Gebäude ist mit 25 Jahren deutlich länger angelegt als in G-CAP I/II. Das weitere Vorgehen – standardi-

sierte und beschleunigte Bauweisen wie serielles oder modulares Bauen – folgt hingegen dem etablierten GCAP-Konzept.

Welches bauliche Verfahren final Anwendung findet, erörtert das BMVg derzeit im Rahmen einer Markterkundung. Dabei stehen Bauweisen mit hohem Vorfertigungsgrad im Zentrum des Interesses. Außerdem können Erfahrungen im Container-, Modul- oder seriellen Bauen sowie mit vergleichbaren Projekten im Rahmen von GCAP I/II oder im THW- bzw. ZollBauprogramm von Vorteil sein. Aus dem Pool an Rückmeldungen wird das BMVg den bestgeeigneten Kandidaten identifizieren und mit einem Vertrag ausstatten. Der Baustart ist auf das Jahr 2027 datiert. Von diesem Zeitpunkt an bleiben den begünstigten Unternehmen vier Jahre, um die Bauvorhaben abzuschließen.

Modular macht Schule

Das Konzept des modularen Bauens innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik urbar zu machen, erprobt die Bundeswehr parallel zum Inlands-G-CAP im Rahmen

des Pilotprogramms BundeswehrBauprogramm Unterkünfte (BwBauProgU). Dabei sollen bis 2031 insgesamt 76 Unterkunftsgebäude entstehen. Seit Projektstart am 25. Juni dieses Jahres hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) 31 Standorte für das Programm ausgewählt. Der Schwerpunkt liegt im Norden der Bundesrepublik. An den ausgewählten Standorten sollen vier einheitliche Gebäudetypen unterschiedlicher Größe entstehen. Grundlage für die Standardisierung sind verbindliche Planungsvorgaben, welche das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) gemeinsam mit der Landesbauverwaltung Hessen entwikkelt hat. Auf diese Weise soll eine einheitliche Basis für alle Bauprozesse geschaffen werden. Mit den ersten Vorarbeiten an den Baufeldern soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Die Ausschreibung für die Hochbauleistungen soll im ersten Quartal 2026 erfolgen. „Wir müssen schneller und effizienter bei Bauvorhaben werden. Dazu gehört, dass wir uns [...] von individuellen Baulösungen verab-

schieden“, erläuterte Götz. Neben der Neugestaltung von Rahmenverträgen nahm das BMVg Änderungen an den gesetzlichen Bestimmungen zum militärischen Bauen vor.

Per Gesetz zu mehr Bautempo So sind im Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung der Bundeswehr (BwPBBG) Maßnahmen zur Effizienzsteigerung im Bw-Bauwesen vorgesehen. Denn im Gegensatz zum Vorgänger, dem Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen (BwBBG), schließt die Novellierung zusätzlich solche Bau- und Instandhaltungsleistungen ein, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausrüstung der Bundeswehr stehen. Damit gehen eine Vielzahl von Erleichterungen einher. Mit Inkrafttreten steht der Bundeswehr die Möglichkeit zur Direktvergabe offen. Außerdem korrigiert der Gesetzgeber die Wertgrenzen nach oben und ergreift Maßnahmen zur Beschleunigung von Vergabeverfahren. Konkret sind für verteidigungs- und sicherheitsspezifische öffentliche Bauaufträge nach Artikel 4 – „Ausnahmen auf Basis der Vergabeverordnungen“ – Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sowie verkürzte Fristen anwendbar, wenn dringliche, zwingende Gründe dies rechtfertigen. Zur Reduktion des Ausschreibungsaufwands dient außerdem die im BwPBBG angekündigte, gesonderte Verwaltungsvorschrift „Unterschwellenvergabeordnung“ sowie die „Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen“ zum Abschnitt Wertgrenzen. Bundeswehr-nachgeordnete Behörden sollen künftig befähigt sein, den höheren allgemeinen EU-Wert in Höhe von 221.000 Euro bei Bauprojekten anzuwenden. Eine Reihe regulatorischer Anpassungen soll zusätzliche Erleichterung bringen. Davon betroffen sind unter anderem klimabezogene Beschaffungsvorgaben sowie luftverkehrsrechtliche Änderungen. So hat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen keine Gültigkeit mehr, und das Genehmigungsverfahren nach Artikel 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) kann im Einzelfall beim Bau militärischer Flugplätze entfallen – vorausgesetzt, die Maßnahme dient ausschließlich der Landes- oder Bündnisverteidigung und es besteht Geheimhaltungs- oder Eilbedürftigkeit.

Kristersson, Prime Minister, Sweden

Praxisbezogen im Zeitenwandel

Als Gewerbeaufsicht gegen illegales Glücksspiel

(BS/Sven Rudolf) Auch wenn es keine konkreten Zahlen zum Umfang des illegalen Glücksspiels in Deutschland gibt, weisen viele Anzeichen darauf hin, dass dieser Markt wächst. Neben der Polizei kämpfen in Deutschland viele Menschen gegen illegale Angebote. Einer von ihnen ist Arndt Borgmann vom Geschäftsbereich Recht, Ordnung und Sicherheit der Stadt Heidenheim an der Brenz.

Zu seinen Aufgaben gehört die Überprüfung von Gaststätten und Spielhallen sowie der dort aufgestellten Geräte. Dabei wird kontrolliert, ob es sich um angemeldete Geräte handelt und ob sie die gesetzlichen Standards erfüllen, die im Glücksspielstaatsvertrag und den Gesetzen der Länder geregelt sind. Ein Aufgabenfeld, das sich seit Beginn von Borgmanns Karriere im Jahr 2000 deutlich verändert hat. Er berichtet, dass sich nicht nur bei der Regulierung, sondern auch bei der gesellschaftlichen Haltung gegenüber dem Thema einiges getan habe an vielen Stellen noch der Gedanke gegolten galt an vielen Stellen noch der Gedanke: „Es ist ja nur Geld“. Eine Haltung, die das Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung – durch Glücksspielsucht und deren Folgen – vernachlässigte. Schutz davor kann es aber nur im regulierten Markt geben. Heute ist die Skepsis vor diesem Markt deutlich größer geworden, ein Umstand, der sich unter anderem in strikteren und sichereren Spielgeräten bemerkbar macht.

Auf Knopfdruck

Bei der Arbeit von Borgmann und seinen Kollegen beim Auslesen der Spielgeräte ist das spürbar. Als er anfing sich mit dem Thema Glücksspiel zu beschäftigen, hatte jeder Hersteller eigene Kniffe, mit denen die Geräte ausgewertet werden konnten. Ohne Vorkenntnisse konnte aus der Überprüfung eines Automaten eine Suchaktion werden. Erst seit 2012 gibt es eine zentrale Taste für die Prüfer. Trotz dieser Umstände fand Borgmann schnell Gefallen und Interesse an der Thematik. Der Plan war diese Karriere für den gelernten Bad-Fachangestellten zwar

nicht, doch bereits kurz nach seiner Ausbildung landete Borgmann bei der Stadt Castrop-Rauxel und dort im Gewerbeaußendienst, wo er bei der Kontrolle von Gaststätten und Spielhallen die ersten Berührungspunkte mit dem Glücksspiel hatte.

Ab nach draußen

Trotz der damaligen Komplexität haben ihn aber gerade der Außendienst und ein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn für die Arbeit begeistert sowie das damit verbundene „Katz- und Mausspiel“, das damals auch ohne Glücksspielstaatsvertrag stattfand. Er war und ist der festen Überzeugung, dass das Ordnungsrecht – etwas plakativ formuliert –„auf der Straße“ umgesetzt werden muss, also im Außendienst. Daher sollte jede Ordnungsstelle entweder selbst im Außendienst tätig sein oder dafür eigene Beschäftigte haben, ist seine Meinung. Seit Beginn seiner Karriere ist die Überprüfung im Außendienst einfacher oder, besser gesagt, standardisierter und digitaler geworden. Vorbei sind die Tage, an denen sich Borgmann und seine Kollegen vor einem Termin im Außendienst Berge an Papier mit vergangenen Werten ausdrucken mussten, nur um festzustellen, dass sich das Modell geändert hat. Während das Auswerten einfacher geworden ist, wird der Kampf gegen den illegalen Markt schwieriger. In Zeiten des Internets können sich Betreiber illegale Geldspielgeräte teilweise online nachbestellen und schon am Tag nach der Beschlagnahmung ein neues Gerät aufstellen. Trotz eines stärkeren Bewusstseins in der Öffentlichkeit bleibt viel zu tun. Trotz dieser Entwicklung kommt Borgmann nicht mehr so oft dazu, die Überprüfun-

gen selbst vorzunehmen. Im Schnitt begleitet er die Kollegen zwei- bis dreimal im Monat beim Außeneinsatz und bemüht sich, jede Spielhalle mindestens einmal im Quartal selbst zu überprüfen. Die regelmäßige Überprüfung überlässt er dann seinen Kollegen, während er sich stärker um das Tagesgeschäft kümmert. Denn schließlich ist die Bekämpfung des illegalen Glücksspielmarktes nicht die einzige Aufgabe des Geschäftsbereichs Recht, Ordnung und Sicherheit. Vom Anmelden pyrotechnischer Ereignisse über Gaststättenerlaubnisse bis hin zum Waffenschein gibt es ein weites Aufgabenspektrum, dem sich der Geschäftsbereich gegenübersieht. Zusätzlich geht es bei seiner Arbeit auch um die Erlaubnisse zum Betreiben von Spielgeräten. Zwar ist Borgmann nicht für alle diese Bereiche zuständig, aber es zeigt ein Problem, das besonders den ländlichen Raum betrifft: zu viele Aufgabenbereiche für zu wenige Fachkräfte. Wenn ein einzelner Sachbearbeiter schon allein mit dem Tagesgeschäft voll ausgelastet ist, kann er nicht auch noch die Überprüfung von Spielhallen und Gaststätten übernehmen. In Heidenheim ist dies nicht der Fall, sodass sich immer wieder Zeit findet, gegen die illegalen Angebote vorzugehen.

Zufallsfund und Großaktion

Dennoch sind es bislang häufig die „Zufallsfunde“, die aus dem Verkehr gezogen werden und selten große Aktionen, die gemeinsam mit anderen zuständigen Behörden durchgeführt werden. Zwar spreche man sich im Vorfeld von Überprüfungen immer besonders mit der Polizei ab, um dieser nicht in Ermittlungen zu pfuschen. Doch der Umstand, dass es nicht immer einfach sei, alle nötigen Verantwortlichen unter einen Hut zu bekommen um groß angelegte Überprüfungen vorzunehmen, sei unter anderem einer der Gründe, weshalb die eine große Anzahl an aus dem Verkehr gezogenen Geräte Zufallsfunde seien. Die Anzahl der zuständigen Behörden variiert dabei von Bundesland zu Bundesland. Borgmann erklärt, dass in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel die Ordnungsbehörde für die gesamte Gaststättenüberprüfung zuständig ist. In Baden-Württemberg sei die Zuständigkeit jedoch kleinteiliger. So ist Borgmanns Dienststelle nicht für die Abfrage des OASIS-Spielerverzeichnisses zuständig. Dennoch gelte: Jedes aus dem Verkehr gezogene Gerät sei ein gutes Gerät und sorge für etwas mehr Sicherheit. Allerdings beginnt die Arbeit erst so richtig, sobald die Geräte be-

schlagnahmt sind. Borgmann rechnet damit, dass auf zwei Stunden Außendienst etwa drei Wochen Papierarbeit folgen. In dieser Zeit wird das Gerät auf Herz und Nieren geprüft, um ein möglichst problemloses Verfahren zu gewährleisten, an dessen Ende die Vernichtung des illegalen Geräts steht. Dabei ist der Aufwand für alle Geräte gleich hoch, egal ob es sich um ein offensichtlich illegales Gerät handelt (ein sich in einem Koffer befindlicher Automat, der schlecht zusammengezimmert ist) oder um eine gute Fälschung, die sich ganz gut versteckt. Jeder einzelne Straftatbestand muss erfasst, geprüft und ins Protokoll aufgenommen werden, damit es nicht letzten Endes an Verfahrensfehlern scheitert. Dazu sei auch die Kooperation zwischen allen beteiligten Stellen wichtig. Diese funktioniert jedoch gut und die Behörden unterstützten einander bei der Ausarbeitung. So wird Borgmann bisweilen auch von der Polizei hinzugezogen, wenn diese ein illegales Spielgerät öffnet.

Trotz der vielen Papierarbeit verbringt Borgmann viel Zeit draußen, wenn auch nicht für den Dienst. Denn das Wandern hilft ihm dabei, abzuschalten. Regelmäßig unternimmt er Touren mit seiner Familie. Ansonsten widmet er seine Freizeit auch der Weitergabe seines Wissens.

Wissen weitergeben

Neben der Bekämpfung des Glücksspiels hat Borgmann noch ein zweites Herzensthema, das in direktem Zusammenhang mit seiner

Arbeit steht: die Sicherheit von ihm und seinen Kollegen. Auch wenn er und seine Kollegen vom Ordnungsdienst bei potenziell gefährlichen Fällen immer mit der Polizei zusammenarbeiten, ist der wichtige Außendienst nicht mehr mit dem zu Beginn seiner Karriere vergleichbar. „Damals hat man T-Shirts im Außendienst getragen, heute geht nichts mehr ohne schusssichere Weste“, erörtert er die Veränderungen. Auch weil er selbst schon angegriffen wurde, ist es ihm wichtig, sich und seine Kollegen vorzubereiten. Für ihn war die Fortführung seines Hobbys, des Kampfsports, schon eine große Hilfe – ebenso wie der Besuch einiger Selbstverteidigungskurse. Da er selbst aktuell nur etwa zwei- bis dreimal im Monat dazu kommt, mit in den Außeneinsatz zu gehen, unterstützt er seine Kollegen. Nach Erhalt einiger Ausbilderscheine gibt er zudem seinen Heidenheimer Kollegen den einen oder anderen Kurs. Aber auch in seiner Freizeit gibt Borgmann sein Wissen weiter. Hier allerdings nicht zum Thema Selbstverteidigung, sondern zur Bekämpfung des illegalen Marktes. Dazu gehört die Aufklärung, woran man illegale Spielgeräte erkennen kann. Hier findet Borgmann die Entwicklung der letzten Jahre gut, dass sich auch die Hersteller von Spielautomaten daran beteiligen.

Mehr Informationen zur unserer Seminarreihe „Gewerbliches Geldspiel oder illegale Glücksspielautomaten?“ finden sie unter: https:// www.fuehrungskraefte-forum.de/ veranstaltung/8712

Bei einem illegalen Spielautomaten ist die Überprüfung vor Ort nur der erste Schritt, bevor ein Gerät aus dem Verkehr gezogen wird.
Foto: BS/privat
Gemeinsam mit Christoph Balzer (r.) Dipl. Verwaltungswirt, ehem. Polizist und Ordnungsamtsleiter, und Sven Unger (m.) Technischer 2nd-Level & Trainings, Löwen Entertainment GmbH, gibt Borgmann (l.) sein Fachwissen an andere Vollzugsbeauftragte weiter. Foto: BS/privat
In seiner neuen Heimat kann Borgmann beim Wandern gut abschalten und entspannen. Foto: BS/privat

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