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Wettbewerb und Wirtschaftsrecht

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Wettbewerb und Wirtschaftsrecht

Ein marktwirtschaftlicher Ordnungsrahmen mit offenen Märkten und tragfähigem Wettbewerb ist eine wesentliche Voraussetzung für Wertschöpfung, Wachstum, Innovation und Beschäftigung in der Volkswirtschaft. Aufgabe des Staates ist es, Standortfaktoren zu schaffen und zu sichern, Wettbewerb zulassen, Produktvielfalt fördern und großen Spielraum für Innovationen gewährleisten. Dies gilt gleichermaßen im Kartellrecht wie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland international zu stärken, bedarf es zudem eines passenden wirtschaftsrechtlichen Rahmens für Unternehmen. Dies gilt umso mehr, als der Industrie im nächsten Jahrzehnt eine Schlüsselrolle in der Bewältigung der Pandemiefolgen zukommt. Unternehmen aller Größen brauchen weniger bürokratische Hürden – für jede neue Belastung muss mindestens eine alte abgebaut werden. Für eine erfolgreiche Zukunft braucht Deutschland ein praktikables Unternehmens- und Datenschutzrecht sowie ein ausgewogenes Zivilrecht. Unternehmen dürfen nicht für ihnen nicht zurechenbares und von ihnen nicht kontrollierbares Verhalten Dritter zivil- oder sanktionsrechtlich verantwortlich gemacht werden.

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BDI Positionen

1. Deutschland braucht klare kartellrechtliche

Regeln, erleichterte Genehmigungsverfahren und regulatorische Experimentierräume für

Unternehmenskooperationen, die auch gemeinsame Nachhaltigkeitsanstrengungen zulassen.

2. Für einen zukunftsfähigen Wettbewerb brauchen Unternehmen ein einheitliches Datenschutzrecht, das gleichermaßen Vertrauen fördert und Innovationen ermöglicht.

3. Deutschland muss sich in der EU dafür einsetzen, dass die Schwellenwerte des EU-Vergaberechts nicht erhöht werden. Nur so können die unverzichtbaren offenen und transparenten Beschaffungsmärkte erhalten bleiben.

4. Die Einführung eines effektiven Rechtsschutzes, auch für kleine Aufträge, ist überfällig.

Damit werden transparente und qualitativ hochwertige Vergaben im Wettbewerb gewährleistet.

5. Deutschland braucht bundesweit einheitliche vergaberechtliche Regelungen durch Vereinheitlichung von Wertgrenzen und eVergabe-

Plattformlösungen sowie durch Abschaffen divergierender Landesgesetze.

CDU/CSU SPD Grüne FDP

6. Die zukünftige Bundesregierung muss einheitliche, klare und faire Wettbewerbsregeln erlassen, die einen fairen Wettbewerb zwischen kommunalen und privaten Unternehmen herstellen, u. a. durch steuerliche Gleichbehandlung und Wiedereinführung der Gebührenaufsicht im Kartellrecht.

7. Compliance-Pflichten müssen praktikabel und risikoorientiert sein, ohne unternehmerische

Handlungsspielräume auszuhöhlen oder durch Sanktionsandrohungen für unbestimmte Anforderungen zu unkontrollierbaren

Haftungsrisiken zu führen.

8. Auch für Unternehmen muss die Selbstbelastungsfreiheit gelten. Sie dürfen nicht durch unzureichenden Beschlagnahmeschutz für freiwillige unternehmensinterne Ermittlungen zu Anklägern gegen sich selbst gemacht werden.

9. Die zukünftige Bundesregierung sollte den Wiederaufbau zum Auffangen der Folgen der Coronapandemie an wettbewerbspolitischen Grundsätzen ausrichten, aber auch Strukturkrisenkartelle nicht kategorisch ausschließen.

10.Deutschland braucht im deutschen Aktiengesetz eine gesetzliche Verankerung der virtuellen (präsenzlosen) Hauptversammlung als weitere mögliche Grundform der jährlichen

Aktionärstreffen.

11.Die künftige Bundesregierung muss ein

Gleichgewicht zwischen den Rechten und

Pflichten von Unternehmen und Verbrauchern gewährleisten. Regulierung zugunsten des

Verbraucherschutzes darf nicht zulasten des

Schutzes der wirtschaftlichen Freiheit stattfinden.

12.Die neue Bundesregierung muss den Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Kapazitäts- und Auslastungsplanung zusichern. Dafür braucht es ein Verteidigungsgesetz, das prioritäre Beschaffungsvorhaben festlegt, die notwendigen finanziellen

Mittel überjährig zuteilt und dadurch eine verlässliche Planungssicherheit für die Bundeswehr, unsere europäischen Partner und Unternehmen bietet.

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