Sport in BW April 2023

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Ausgezeichnet

Alina Böhm erhielt den Landesstudienpreis Spitzensport 2022. Die Judoka aus Heubach wurde im vergangenen Jahr Europameisterin und schloss ihr Studium der Sportpublizistik ab.

SportgeräteBezuschussung

Für Sportgeräte-Anschaffungen im Jahr 2022 schüttete der BSB die stolze Summe von 647.836 Euro an Zuschüssen aus. 325 Anträge wurden positiv beschieden.

Präsidiumsbeirat

Der diesjährige Präsidiumsbeirat des Badischen Sportbundes Freiburg findet am 4. Oktober in Bad Krozingen statt.

Das Magazin des Sports in Baden-Württemberg

Unsere
Ausgabe BSB Freiburg – 04 | 2023
Foto: Picture-Alliance/Yoann Cambefort
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In diesem heft

Für alle ein Gewinn

Von jedem eingesetzten Lotto-Euro fließen in BadenWürttemberg etwa 13 Cent in den Wettmittelfonds des Landes� 2022 wurden so erneut über 132 Millionen Euro an den Sport, die Kunst und Kultur, die Denkmalpflege und für soziale Projekte ausgeschüttet Knapp 60 Millionen Euro davon kommen dem Sport, vorrangig dem Breitensport, zugute Seien Sie sich bewusst, nur durch Sie, die Tipperinnen und Tipper, wird diese Finanzierung des Vereinssports möglich� Erst Sie machen das seit vielen Jahrzehnten erfolgreiche, gemeinwohlorientierte Lotto-Prinzip möglich – und sorgen dafür, dass die Erträge der staatlichen Lotterien in vielfältiger Weise in unseren Sportvereinen sichtbar werden Zu den Geldern des Wettmittelfonds kommen Jahr für Jahr die Mittel aus der GlücksSpirale, deren Erträge sich in 2022 auf rund 14,5 Millionen Euro beliefen Insbesondere bei den Sportstätten wird deutlich, welch wichtige finanzielle Mitwirkung Toto-Lotto leistet� Hierüber berichten wir in SPORT in BW seit Jahren regelmäßig� Lotto Baden-Württemberg ist Glücksbringer und Förderer des Gemeinwohls zugleich!

1948 begann die Erfolgsgeschichte des Unternehmens, das genau am 7 Oktober unter dem Namen „Staatliche Sport-Toto GmbH“ offiziell gegründet wurde� Also vor genau 75 Jahren� Der Ertrag aus den Sportwetten kam anfangs der „Förderung der Leibesübungen“ zugute und wurde später auf weitere Bereiche ausgeweitet So lange das Wettergebnis von Toto-Lotto mindestens auf dem bisherigen Niveau bleibt, stellt der alle zwei Jahre neu festzulegende Wettmittelfonds einen gewissen Schutz für den organisierten Sport dar Die durch TotoLotto-Mittel gewährte Sportförderung des Landes bleibt bei den allgemeinen Haushaltsberatungen außen vor� Diese Finanzierungsart unseres Solidarpakts mit dem Land sollten wir uns auch für die Zukunft erhalten Dies setzt jedoch voraus, dass auch künftig im staatlichen und nicht im privaten Bereich getippt wird, denn bei den privaten Sportwetten kommen deren Einnahmen dem Sport in seiner Breite nicht zugute� Hinzu kommt, und dieser Gedanke sollte nicht vernachlässigt werden, dass bei Toto-Lotto in Bezug auf den Jugend- und Spielerschutz sowie die Prävention vor Glücksspielsucht eine ganz besondere Verantwortung übernommen wird

ist die komplette Broschüre

In diesem Sinne hat sich das Präsidium des Landessportverbandes in seiner letzten Sitzung mit Toto-LottoGeschäftsführer Georg Wacker sehr intensiv ausgetauscht und gegenseitige Unterstützung zugesagt�

3 Inhalt SPORT in BW 04 | 2023 BaDISChER SPORtBUnD FREIBURG Kooperationsvereinbarung unterzeichnet 12 647 836 Euro an Sportgerätezuschüssen ausbezahlt 13 Sportgeräte-Förderrichtlinien 2023��������������������������������������������������� 14 Das Sportgeräte-Modul ist online ����������������������������������������������������� 17 Neues aus der Sportschule Baden-Baden Steinbach 18 Noch freie Termine am Herzogenhorn 19 ARAG Sportversicherung informiert 20 Wichtige Termine des BSB in diesem Jahr ������������������������������������������ 23 Auuschreibung Kooperationen ��������������������������������������������������������� 24 BSB-Geschäftsstelle auf einen Blick 26 Freiwilligendienste im Sport 27 10 Praxisfragen zum Lizenzwesen 28 Führungskräfte-Seminare und Vereinsmanager-Ausbildung�������������� 30 Der BSB-Tipp von Prof� Gerhard Geckle �������������������������������������������� 32 SPORTOUT: Sportvereine draußen stark machen 33 Für mehr Schwimmen im Land: „SchwimmFidel“ 34 Landeskinderturnfest vom 7 bis 9 Juli in Offenburg 37 Mitgliederversammlung des Badischen Radsport-Verbandes ������������ 38 Pferdesportverbände und Sportbünde gehen Umweltschutz gemeinsam an ����������������������������������������������������������������������������� 40 Integration durch Sport / Sportschützen-Verband ���������������������������� 41 Badische Sportjugend Freiburg informiert 42 „Sterne des Sports“ – Neue Ausschreibung 45 Kolumne Kirche + Sport / Impressum 46
Interesse
Dann reinschauen
Bildungsprogramm der Badischen Sportschule
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auf www�sportschule-steinbach�de einsehbar�
Reinschauen ins Bildungsprogramm 2023 der Sportschule Steinbach
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ins
Baden-Baden Steinbach Dieses kann sofort geordert
Gleichzeitig
SPORt In BW Landesstudienpreis Spitzensport 2022 verliehen �������������������������������� 4 Interview PAuLe-Vorsitzender Claus-Peter Bach 5 Trainerpreis: Köksal Cakir erhält Sonderpreis der BARMER 6 LEADER – Förderinstrument der Europäischen Union 7 N!-Charta Sport: FC Freiburg-St�Georgen ������������������������������������������� 8 BWSJ: Zwischenseminare der Freiwilligendienste �������������������������������� 9 Stiftung OlympiaNachwuchs: GTÜ verlängert Unterstützung 10

Leuchttürme auf einem Leuchtturm

Mit dem Landesstudienpreis wurden drei Athletinnen und Athleten ausgezeichnet, die den Spagat zwischen Leistungssport und Studium erfolgreich hinbekommen

Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW), das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und Lotto BW fördern junge Sportlerinnen und Sportler. Weil nicht nur sportliche Leistungen gefragt sind, sondern auch die Karriere nach der Laufbahn wichtig ist, wurde der Landesstudienpreis Spitzensport an drei Athletinnen und Athleten vergeben.

Bei dieser Umgebung hat sich dieser Vergleich geradezu aufgedrängt. „Der Fernsehturm ist mit dem Landesstudienpreis vergleichbar – beides sind Leuchttürme“, sagte Jürgen Scholz in 144 Meter Höhe. Er hatte gemeinsam mit Sportministerin Theresa Schopper und dem Lotto-Geschäftsführer Georg Wacker drei Sportler und Gäste auf Stuttgarts Wahrzeichen geladen, um sie für herausragende Leistungen zu auszuzeichnen – im Sport wie im Studium. Die Preisträger sind Judo-Europameisterin Alina Böhm sowie der Gehörlosen-FußballNationalspieler Jonathan Sedlmayer und BMX-Radler Pascal Brenzel.

Mit dem Landesstudienpreis Spitzensport, so die Philosophie, soll Leistung belohnt werden. „Dieser Preis ist für beide Seiten ausgerichtet“, sagte Ministerin Theresa Schopper, „zum einen für die sportliche Laufbahn, aber auch für die Karriere danach, die genauso wichtig ist.“ Sport allein mache glücklich, bemerkte Sportfunktionär Scholz, „wenn man aber weiß, was danach kommt, macht dies zufrieden“. Dieses danach hatte auch Alina Böhm immer im Blick. „Ich hatte zwei Kreuzbandrisse“, erzählte die Judoka aus Heubach, „eine Verletzung kann schnell das Ende der sportlichen Karriere bedeuten.“ Zudem war die Kopfarbeit für die 24-Jährige

der perfekte Ausgleich zur körperlichen Anstrengung im Training. Im vergangenen Jahr hat sie ihr Sportpublizistikstudium an der Universität Tübingen mit dem Bachelor abgeschlossen. Die 6000 Euro Preisgeld setzt sie für das Masterstudium ein. Das allerdings im Fernstudium. „Da kann ich von überall auf der Welt daran teilnehmen“, sagt sie.

Preisgeld wird ins nächste Studium investiert

„Der Landesstudienpreis Spitzensport ist nur ein Beispiel, wie vielfältig die Unterstützung für den Sport ist“, hob Georg Wacker hervor. Genauso vielfältig waren auch die beiden anderen Gewinner. Jonathan Sedlmayer ist Mitglied der Fußball-Nationalmannschaft der Gehörlosen, spielt aber auch in der Verbandsliga mit Höhrenden beim SC Geislingen. „Der größte Unterschied ist die Kommunikation“, erzählte der 21-jährige Fußballer, „bei den Gehörlosen muss man viel mehr schauen, denn Kommandos zurufen geht nicht.“ Wenn er nicht Fußball spielt, studiert er an der Pädagogischen Hochschule in Schwäbisch Gmünd Mathematik und Sport. Sein Berufsziel Grundschullehrer kommentiert Kultusministerin Schopper spontan mit einem Zwischenruf: „Sehr gut.“

Pascal Brenzel hob auf die Nachfrage von Moderator Michael Bollenbacher, was ihn antreibe, hervor: „Wichtig ist Biss zu haben und dass beide Zahnräder ineinander greifen“, sagte der Radler aus Gomaringen. Er hat bei sich beobachtet, dass er früher in

der Schule und heute in den Vorlesungen an der Universität Hohenheim aufmerksamer zuhöre als mancher seiner Kommilitonen. Trotzdem müsse er zuhause noch einmal alles nacharbeiten. Nach seinem Studium der Wirtschaftspädagogik möchte auch er in den Schuldienst. Pädagogische Erfahrungen sammelt der 24-Jährige neben Sport und Studium auf dem Kinderbauernhof Brennlesberg in Gomaringen, einem betreuten Ort für Kinder mit familiären Problemen, Menschen mit psychischer, körperlicher, geistiger und seelischer Beeinträchtigung. Dort leitet er ehrenamtlich die Imkerei.

Ohne Familie wäre Karriere nicht möglich Während bei Böhm und Brenzel der Fokus auf der Qualifikation für die Olympischen Spiele im kommenden Jahr in Paris liegt, plant Sedlmayer bereits fürs Jahr 2025 und die Deaflympics in Tokio. Nach Platz vier bei den letzten Spielen der Gehörlosen sagt er: „Eine Medaille ist das Ziel.“

Der Spagat von erfolgreicher Sportkarriere und Studium verlange viel Engagement, sagte Scholz. Nicht nur von den Sportlern, sondern auch von ihren Familien. Dies hob auch Schopper lobend hervor: „Was Sie auf den Weg gebracht haben, schafft man nur mit dem entsprechenden Umfeld.“ Dabei bezog sie sowohl die Eltern als auch die Trainer mit ein. Ganz wichtig war der Kultusministerin auch: „Sie sind Vorbilder.“

Oder anders ausgedrückt: Leuchttürme. n Klaus-Eckhard Jost

LANDESSTUDIENPREIS 4 SPORT in BW 04 | 2023
Preisträger und Gratulanten: Georg Wacker (Lotto BW), Jonathan Sedlmayer, Sportministerin Theresa Schopper, Alina Böhm, Pascal Brenzel, LSVBW-Präsident Jürgen Scholz (v.l.n.r) Fotos: LSVBW/Martin Stollberg Besonders: Feierstunde auf dem Fernsehturm

„Müssen die Anzahl der sportbetonten Schulen ausbauen“

wenn vom Schuljahr 2026 an der rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung greift, hat dies gravierende Auswirkungen auf den trainingsbetrieb in den Sportvereinen

Seit dem vergangenen Sommer ist Claus-Peter Bach Vorsitzender des Präsidialausschusses Leistungssport (PAuLe) im LSVBW. Im Interview mit „Sport in BW“ äußert er sich zu einer Aktualisierung des „Berufsbildes für Leistungssportpersonal“ und den Auswirkungen, die die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung nach sich zieht.

Herr Bach, der LSVBW hat 1994 als erster Landessportverband in Deutschland ein „Berufsbild für Landestrainer“ erarbeitet, das später zum „Berufsbild für Leistungssportpersonal“ fortgeschrieben wurde. Wie modern ist die aktuelle Version von 2018?

Die aktuelle Version ist fünf Jahre alt. In diesen fünf Jahren haben sich einige Dinge weiterentwickelt, die eine Aktualisierung verlangen. Ich bin aber überzeugt, dass unsere Version die aktuellste ist, die im deutschen Sport existiert.

Können Sie Beispiele nennen, in welchen Bereichen es Veränderungen braucht?

Es gibt sowohl an den universitären Ausbildungsstätten als auch an der Trainierakademie des DOSB in Köln in der Zwischenzeit Veränderungen in den Studieninhalten und sogar ganz neue Studiengänge. Diese Abschlüsse muss man in das Berufsbild eingliedern.

In einer Umfrage des Berufsverbandes der Trainer:innen im deutschen Sport beklagten diese sich, dass der Trainerberuf nicht sehr attraktiv sei, was Arbeitszeiten und Bezahlung anbelangt. Natürlich müssen Trainerinnen und Trainer anständig bezahlt werden, denn sie leisten unglaublich wertvolle Arbeit bei einem hohen Verantwortungsniveau. Schließlich haben sie es im baden-württembergischen Leistungssport vornehmlich mit

Kindern und Jugendlichen zu tun.

Welche Auswirkungen wird aus Ihrer Sicht die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 an auf den Leistungssport haben?

Das kann ein Nachteil sein, es kann aber auch gut sein. Wenn es gelingt die Kooperationen zwischen den Schulen und den Vereinen beziehungsweise den Fachverbänden so zu gestalten, dass am Nachmittag konzentrierte Sportangebote in den einzelnen Sportarten stattfinden können, der dann von Übungsleitenden, Trainer:innen oder auch Lehrertrainer:innen durchgeführt werden, wäre das ein Fortschritt. Wenn sie dann noch zweimal die Woche ins Vereinstraining gehen, dann ist das eine sehr positive Entwicklung.

Wie schaut es mit qualifizierten Sportlehrenden aus?

Sport ist grundsätzlich nicht mit anderen Fächern vergleichbar, umso wichtiger ist seine Bedeutung. Die Sportlehrkräfte sind in der Regel gut ausgebildet und motiviert, dies ist für die Qualität des Sportunterrichts sehr wichtig. Insgesamt gilt dies auch für die Grundschule, ein Thema ist hier allerdings der „fachfremd“ durchgeführte Sportunterricht. Hier gilt es besser zu werden. Eine Lehreroffensive ist nicht nur deswegen wünschenswert, deshalb sollten wir unsere Sportler ermutigen und unterstützen den Weg des „Sport“-Lehrers einzuschlagen, auch aufgrund der vielfältigen Erfahrungen die im Sport im pädagogischen Bereich erworben werden.

Haben die Sportvereine genügend Übungsleiter?

Das ist ein wunder Punkt: Auch die Vereine werden nicht immer genügend qualifizierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu diesen Zeitfenstern ha-

ben. Es wird auch Teil- beziehungsweise Vollzeitbeschäftigte sowie Kooperationen zwischen Vereinen brauchen, um ein zukunftsweisender Verein zu sein.

Welche weiteren Möglichkeiten bleiben dem Sport um auf diese Herausforderung zu reagieren?

Die Verantwortlichen in den Sportvereinen müssen jeden jungen Menschen, der Interesse an diesen Aufgaben zeigt, ansprechen und in die Ausbildung schicken und bei Lehrgangsgebühr und Fahrtkosten unterstützen. Und wenn sie in der Schule die außerunterrichtlichen Angebote übernehmen, dann machen sie das auch nicht für den Mindestlohn. Das ist eine hochqualifizierte und verantwortungsvolle Aufgabe, die entsprechend honoriert werden muss.

Hat dies auch Auswirkungen auf das Förderkonzept in Baden-Württemberg?

Wir werden die Anzahl der sportbetonten Schulen ausbauen müssen. Neben den Eliteschulen und Partnerschulen des Leistungssports wird es mehr sportbetonte (Grund-)Schulen benötigen. n Das Gespräch führte Klaus-Eckhard Jost

5 IntervIew SPORT in BW 04 | 2023
Perfektionisten: Speerwurf-Bundestrainer Boris Obergföll mit Weltmeister Johannes Vetter und Olympiasieger Thomas Röhler (v.r.n.l.). Foto: picture-alliance/Michael Kappeler Claus-Peter Bach Foto: LSVBW/Martin Stollberg

Lehrer für Charakterschule

Köksal Çakır betreut beim MTV Ludwigsburg neben den Spitzenkarateka mit großer Leidenschaft den nachwuchs. Dafür erhält er den BarMer-Sonderpreis

Das Dojo des MTV Ludwigsburg ist gut gefüllt an diesem Abend. In Zweierteams üben die Karatekämpfer. Mittendrin: Köksal Çakır. Der große, durchtrainierte Mann geht mit wachem Blick von Trainingspaar zu Trainingspaar, gibt kurze Anweisungen. Dann bleibt er stehen, stellt sich in Position und hebt sein Bein an, um die richtige Ausführung einer Tritttechnik zu demonstrieren. Beim nächsten Paar zeigt er einen korrekt ausgeführten Schlag.

„Es gibt fast kein Training, das Köksal nicht selbst leitet“, sagt Anna Miggou anerkennend. Dann ergänzt die Vize-Europameisterin: „Er versucht immer da zu sein.“ Sollte er doch einmal verhindert sein, versuche er eine Lösung zu finden, „dass er doch zu unserem Training kommen kann.“ Dies rechnet ihm auch der mehrfache Landesmeister Yannick Holzbaur hoch an: „Köksal ist immer mit Herzblut bei der Sache.“

So wie er dies auch schon als Kämpfer in seiner aktiven Karriere war. 25 Deutsche Meistertitel hat er erkämpft, bei der Weltmeisterschaft 2002 holte er Bronze.

Kampfschule für Kinder

Natürlich kümmert sich der World-Games-Sieger Köksal Çakır mit großer Leidenschaft um die leistungsorientierten Sportler. Aber nicht nur. Im Laufe der Jahre hat bei dem 48-Jährigen ein Prozess stattgefunden. „Früher habe ich mehr Wert auf die Leistungsklassen gelegt“, erzählt er, „heute liegt mein Fokus auch auf den Jugendlichen.“ Und bei den noch ein wenig jüngeren. Deshalb hat er vor zehn Jahren die Kinder-Kampfsportschule gegründet. Um die 260 Kinder und Jugendliche erlernen dort nicht nur die technischen Grundkenntnisse der Kampfsportart Karate, sondern auch nach dem Leitspruch der Japan Karate Association (JKA) zu handeln: „Oberstes Ziel in der Kunst des Karate ist weder Sieg noch Niederlage, sondern

liegt in der Vervollkommnung des Charakters des Ausübenden.“ Geboren wurde Köksal Çakır 1974 in Çayirli in der Türkei. Nachdem sein Vater als Gastarbeiter in Ludwigsburg eine Beschäftigung gefunden hatte, reiste die Familie nach. Mit 17 Jahren hat er beim MTV Ludwigsburg mit Karate begonnen. Schnell gelang ihm der Sprung in die Nationalmannschaft. Neben dem eigenen Training und einer Trainertätigkeit studierte er an der Pädagogischen Hochschule in Ludwigsburg. Heute unterrichtet er an der Grundschule in Stuttgart-Stammheim Mathematik, Technik und Sport. An der Trainerakademie in Köln erwarb er zusätzlich sein Diplom. Das Thema seiner Abschlussarbeit: die koordinativen Fähigkeiten der Kinder im Kampfsport. Zur Doppelbelastung sagt er: „Nur Lehrer oder nur Trainer zu sein war mir zu wenig.“ Mit derselben Energie wie bei seiner Berufsausbildung und seiner sportlichen Karriere agiert Köksal Çakır auch in der Karateabteilung des MTV Ludwigsburg. „Köksal hat so viele Ideen, ist so tatkräftig und versucht so

viel umzusetzen. Er hält niemals still“, sagt Martina Hofmann, die auf der MTV-Geschäftsstelle das Referat Rehasport und Inklusion leitet. Zustimmung erhält sie vom zweiten Vorsitzenden Franz Weckesser: „Wir haben selten so einen aktiven Trainer gehabt, der sich so engagiert für den Verein einsetzt wie Köksal.“ Seit Oktober 2021 gehört der Karatetrainer dem Vorstand des MTV Ludwigsburg an.

Ganzheitliches Konzept

Bereits 2004 hat Köksal Çakır vom Landessportverband Baden-Württemberg einen Trainerpreis verliehen bekommen. Damals als Nachwuchstrainer. Dieses Mal erhält er den Sonderpreis der BARMER. „Herrn Cakir geht es bei seinem ganzheitlichen Trainingskonzept um viel mehr als die sportliche Leistung“, hebt BARMER-Landesgeschäftsführer Winfried Plötze hervor, „Menschen sollen bei ihm einen starken Rückhalt erfahren und Hilfestellung bekommen. Für dieses herausragende soziale Engagement, insbesondere im Zuge der ukrainischen Flüchtlingswelle, wird ihm dieser Sonderpreis verliehen.“

Mit Respekt, Dankbarkeit und Zurückhaltung hat Köksal Çakır den Preis entgegengenommen. Ändern wird sich für ihn nichts. Am Tag nach der Preisverleihung ging er wieder mit wachem Blick durch das gut gefüllte Dojo und korrigierte. n Klaus-Eckhard Jost

LSVBW-TrainerpreiS 6 SPORT in BW 04 | 2023
In Theorie und Praxis: Köksal Çakır korrigiert verbal und demonstriert die richtige Ausführung der Technik. Fotos: LSVBW/Martin Stollberg/Klaus-Eckhard Jost Winfried Plötze (links, BARMER) zeichnet Köksal Çakır aus.

Hilfe aus Eu-Töpfen

Über LEADER können auch Sportprojekte im ländlichen Raum finanziell gefördert werden

LEADER ist ein Förderinstrument der Europäischen Union (EU) zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Mit dem LEADER-Ansatz unterstützt die EU bereits seit 1991 modellhafte Projekte im ländlichen Raum, auch im Bereich Sport.

Endlich war sie fertig, die neue Parkour-Anlage des Vereins Parkour Eppingen. Zum einen stellt die Anlage eine Bereicherung des Bürgerparks von Mühlbach dar, auf der anderen Seite hat der junge Verein nun eine feste Trainingsanlage. Viele fleißige Helfer hätten dafür gesorgt, lobte die Parkour-Eppingen-Vorsitzende Sabine Haider bei der Eröffnung Ende September 2022, dass nur zwei Jahre seit den ersten Ideen bis zur Fertigstellung vergangen seien. Neben Parkour, dem eleganten und spektakulären, aber durchaus schweißtreibenden Überwinden von Hindernissen, bietet die Anlage noch für Calesthenics, Functional- und Outdoor-Training sowie Krafttraining optimale Trainingsmöglichkeiten. Neben der Unterstützung durch die Stadt Eppingen hatte Haider auch die Hilfe von LEADER-Fördergeldern hervorgehoben.

20 Aktionsgruppen in BadenWürttemberg

LEADER steht für die „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ („Liaison Entre Actions de

Développement de l‘Économie Rurale“) und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Die EU unterstützt mit dem LEADER-Ansatz seit 1991 modellhafte Projekte im ländlichen Raum, auch im Bereich Sport. „LEADER hat sich in Baden-Württemberg besonders bewährt. Allein in der aktuellen Förderperiode konnten mit dem EU-Programm LEADER bisher mehr als 1000 Projekte in den ländlichen Regionen des Landes umgesetzt werden. Es ist folgerichtig, dass wir dieses erfolgreiche Förderinstrument auch in der nächsten EU-Förderperiode fortführen“, sagte Peter Hauk, der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, anlässlich der virtuellen Auftaktveranstaltung zur Auswahl der LEADER-Regionen.

Seit November 2022 stehen die 20 neuen LEADER-Aktionsgebiete für die Förderperiode von 2023 bis 2027 fest. In den Aktionsgruppen wird über die Förderinhalte und Förderbedingungen entschieden. Es gibt einen Ausschuss, der die Anträge sichtet und über die Förderung entscheidet. In den jeweiligen Aktionsgruppen können sich auch Sportvereine und Sportkreise engagieren, um zum Beispiel Präsenz in der Region zu zeigen, stärker wahrgenommen zu werden, sich an der regionalen Entwicklung zu beteiligen, darüber perspektivisch (ab 2028) die Förderbedingungen für den Sport

zu verbessern, sich mit anderen Organisationen und Einrichtungen vernetzen, über Verwendung der Gelder mitbestimmen und natürlich selbst Mittel beantragen.

WSV Isny profitiert bei Modernisierung seiner Schanzen

Auf den Homepages der einzelnen Aktionsgruppen ist die jeweilige Region genau abgebildet, so dass die Zugehörigkeit gut bestimmt werden kann. Jede Region hat auch eine Geschäftsstelle. Neben der Homepage können weitere Informationen auch in den jeweiligen Geschäftsstellen eingeholt werden.

Profitiert hat auch der WSV Isny von der LEADER-Förderung. Der Wintersportverein im württembergischen Allgäu erhielt über das Thema Tourismus eine Förderung in Höhe von 40 Prozent seiner Ausgaben für die Modernisierung der Hasenbergschanzen. Leider war es nicht möglich, diese Mittel mit den Mittel der Sportstättenbauförderung zu kombinieren. Der Verein entschied sich für die LEADER-Mittel. Informationen über diese Fördermöglichkeit erhielt der Verein von einem Mitglied der Aktionsgruppe. Dieses war jedoch nicht im Sport aktiv, sondern in einer anderen Organisation.

In den letzten beiden Jahren der abgelaufenen Förderperiode wurden in mehreren Regionen verstärkt Outdoorfitnessgeräte gefördert. Allerdings nicht über Sportvereine, sondern über Verschönerungs- oder Heimatvereine. Die Sportvereine sollten diese dann betreuen. Wenn diese jedoch über LEADER Bescheid wissen, können sie selbst Fördermittel beantragen. n

LEADER-Aktionsgruppen

Hier finden Sie die verschiedenen LEADER-Aktionsgruppen:

https://www.lsvbw.de/uebersichtleader-programm/

7 LEADER-FöRDERung SPORT in BW 04 | 2023
Aller Anfang ist schwer: Das leichte Überwinden der Parkour-Hindernisse erfordert Training. Foto: Parkour Eppingen

Gute Arbeit wertschätzen

Der FC Freiburg-St. Georgen hat „Equal pay“ bereits umgesetzt und zahlt seinen Fußballerinnen dieselbe Prämie wie den männlichen Kickern

Vor einem Jahr war es nur eine Idee. Neben den 19 Jugendmannschaften für Mädchen und Jungen, die am regulären Ligabetrieb teilnehmen, wollte der FC Freiburg-St. Georgen einmal pro Woche noch ein offenes Fußballangebot schaffen. Beim Projekt „FC-Kick für alle“ sollten Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen eingebunden und von einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum begleitet werden. Als Ziel waren durchschnittlich 15 Teilnehmer und Teilnehmerinnen ausgegeben worden.

„Es hat sich eine feste Gruppe entwickelt“, sagt Miriam Gaymann. Eine Werbeaktion an der Adolf-Reichwein-Schule, die auf Menschen mit mehr Förderbedarf angelegt ist, machte dies möglich. Als Leiterin des Nachhaltigkeitsteams berichtet sie stolz, dass im Winter ein Zeitfenster in einer Halle fürs Training gefunden wurde. Durchs regelmäßige Üben konnte das FC-Kick-Team an mehreren Inklusionsturnieren teilnehmen. Darüber hinaus sind

einige Kinder und Jugendliche dem Verein beigetreten. Obwohl schon in Jugendmannschaften integriert, nehmen sie nach wie vor beim FC-Kick-Training teil. In seinem Leitbild hat der FC Freiburg-St. Georgen definiert, ein ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltiger Verein zu sein, der es allen Bewohnern und Bewohnerinnen in Freiburg-St. Georgen und allen Menschen, die darüber hinaus im Verein verwurzelt sind oder sein wollen, ermöglicht, Fußball zu spielen, sich ehrenamtlich zu engagieren und mit anderen Menschen zusammenzukommen. Um dieser Vision näher zu kommen hat der Verein die N!-Charta Sport unterzeichnet.

Ziel des Vereins: Fußball spielen, ehrenamtlich engagieren und Menschen zusammenbringen Auch in einem anderen Bereich ist das Team des FC St. Georgen einen viel beachteten Schritt gegangen. Obwohl die Frauen in der Oberliga und damit höherklassig spielen als die Männer in der Bezirksliga, erhielten nur die Männer Prämien. Mittlerweile sind beide Geschlechter gleichgestellt. Die eingesparten Prämien werden jetzt an Übungsleiter im Jugendbereich im Rahmen der Ehrenamtspauschale bezahlt. „Diese ehrenamtlichen Trainerinnen und Trainer stehen viele Stunden in der Woche auf dem Platz“, erzählt Gaymann, „wir wollen deren gute Arbeit honorieren und wertschätzen.“

Damit die Betreuer weiterhin ihre Arbeit hochqualifiziert verrichten können, organisieren die Macher beim FC St. Georgen regelmäßig interne Fortbildungen mit fachspezifischen Themen an: Wie schaut

der Jugendfußball aus? „Wir wollen möglichst viele junge Menschen integrieren, ihnen viel Bewegungszeit garantieren.“ Aber auch überfachliche Themen wie Kinderschutzkonzepte werden angesprochen. „Wir wollen für diese Themen sensibilisieren“, erläutert Gaymann.

Kommuniziert wurden diese Themen im Vereinsheft und auf der FC-Homepage. Sobald eine Aktion geplant ist oder ein Ziel erreicht wurde, wird dies über die SocialMedia-Kanäle und die diversen WhatsAppGruppen kommuniziert. Etwa die Teilnahme an der städtischen Aktion „Freiburg putzt sich raus“. Wobei fürs Müll einsammeln rund um den Sportplatz die Jugendteams zuständig sind. In einem rollierenden System ist jede Mannschaft einen Monat pro Saison dran.

Apropos Sportplatz. Vor fünf Jahren wurde der Hartplatz durch einen Kunstrasenplatz ersetzt. Statt einer Verfüllung mit Sand entschieden sich die FC-Verantwortlichen für einen Korkkunstrasen, bei dem kein Mikroplastik ausgeschwemmt wird. Groß war die Erleichterung über diese Entscheidung bei der Einweihung, weil genau zu diesem Zeitpunkt die große Diskussion über das Mikroplastik eingesetzt hatte. In einem Punkt allerdings ist der FC Freiburg-St. Georgen noch nicht entscheidend weiter. Gerne würde der Verein grünen Strom verbrauchen. Nachdem sich das Nachhaltigkeitsteam um Miriam Gaymann einen Überblick über Verträge und Möglichkeiten verschafft hat, werden gerade Angebote eingeholt. Insofern ist dieses Projekt über die Ideenphase hinaus. n Klaus-Eckhard Jost

N!-CHARTA SPORT 8 SPORT in BW 04 | 2023
Die Jugend des FC St. Georgen ist bei „Freiburg putzt sich raus“ dabei. Fotos: FC St. Georgen Gelungenes Projekt: Beim „FC-Kick für alle“ spielen Kinder und Jugendliche mit geistigen und körperlichen Behinderungen mit Nicht-Behinderten.

Mit Kompass und Karte

Zwischenseminare der Freiwilligendienste: Beim Orientierungslauf müssen Herausforderungen in Teamarbeit gelöst werden

Die etwa 550 Freiwilligen, die bereits die Hälfte ihres Freiwilligendienstes im Sport geleistet haben, verbrachten eine weitere Seminarwoche in Selbstversorgerhäusern im Schwarzwald.

Erfreulicherweise konnten die in der Form neukonzipierten Seminare nach zwei Jahren mit digitaler Abwandlung aufgrund der Covid-19-Pandemie in diesem Jahr nun endlich in präsenter Form stattfinden. Auf dem Programm standen unter anderem die Schwerpunkte Persönlichkeitsentwicklung, Reflexion des Freiwilligendienstes sowie Selbstversorgung: Die Teilnehmenden entwickelten private und berufliche Ziele aus ihren zuvor erarbeiteten Stärken und reflektierten ihre persönliche Weiterentwicklung während des Freiwilligendienstes. In Workshops konnten die Freiwilligen außerdem selbst Inhalte wählen und sich beispielsweise zu psychischer Gesundheit, Nachhaltigkeit und Beteiligung im Sport, d. h. zu aktuellen gesellschaftsrelevanten Themen, weiterbilden.

Ein Highlight war ein Orientierungslauf, bei dem die Freiwilligen, ausgestattet mit

Kompass und Karte, eine Stre cke von etwa 15 geplanten Kilome tern zurücklegen mussten. Sie lösten die Schwierigkeiten der Routenfindung im Team und er gänzten sich bei die ser Herausforderung mit ihren individuellen Stärken gegenseitig. Bei der ein oder anderen Gruppe wurden es wegen Orientierungsproblemen und Baumfällarbeiten auch deutlich mehr Kilometer.

Die Zwischenseminare boten allen Beteiligten eine gute Möglichkeit, Erfahrungen aus den bisherigen Monaten auszutauschen und eine persönliche Zwischenbilanz zu ziehen. Aus dieser ersten präsenten Durchführungsphase kann die BWSJ nun mit vielen Anregungen und Verbesserungsvorschlägen der Freiwilligen am Konzept der Zwischenseminare weiterarbeiten.

Jugendpolitisches Statement zur Ganztagesbetreuung

Sport soll im Ganztag ebenso wie die gemeinsame Verantwortung des Schul- und Sportsystems zur Ausgestaltung des Rechtsanspruchs verankert werden

Im Rahmen der Konferenz der Landessportjugenden Ende Januar in Potsdam wurde ein gemeinsames jugendpolitisches Statement der Deutschen Sportjugend (dsj) und ihrer Mitgliedsorganisationen zum Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung und Förderung von Kindern im Grundschulalter diskutiert und beschlossen. Dieses jugendpolitische Statement wurde Anfang Februar auf der Vorstandssitzung der dsj verabschiedet.

Im Vordergrund des Statements steht die Verankerung von Bewegung, Spiel

und Sport im Ganztag sowie die gemeinsame Verantwortung des Schulund Sportsystems zur Ausgestaltung des Rechtsanspruchs. Die notwendigen Rahmenbedingungen sollen von der Politik auf Bundes- und Landesebene geschaffen und sichergestellt werden. Hierzu zählen insbesondere die Einrichtung und Gestaltung von Sportstätten, Bewegungsräumen und -möglichkeiten.

Vorhandene Strukturen im Kinder- und Jugendsport sollen genutzt und gesichert werden, um den Ganztag zu einem Lebens-, Bildungs- und Bewegungsort zu machen. Der organisierte Kinder- und Jugendsport

sollte daher als Bildungsakteur anerkannt werden, um den Ganztag bewegt zu gestalten. Weiter auf der Tagesordnung standen ein Rückblick auf den Bewegungsgipfel des Bundes, den Entwicklungsplan Sport, die Fortführung der Move-Kampagne und der aktuelle Stand sowie das weitere Verfahren zum Zukunftsplan Safe Sport. Zu Beginn der Tagung hatte der dsj-Vorsitzende Stefan Raid verkündet, dass Leon Ries vom 1. April 2023 an die Nachfolge als Geschäftsführer der dsj von Christina Gassner antreten wird. Christina Gassner wechselt zum DFB. n

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Gemeinsam: Freiwilligendienstleistende. Foto: Semesch

GTÜ fördert weiter junge Athleten

Bereits seit 2018 steht die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) als Partner an der Seite der Stiftung OlympiaNachwuchs

Seit fünf Jahren gehört die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) als Partnerbetrieb des Spitzensports auch zu den Förderern der Stiftung OlympiaNachwuchs. Wieder konnte Stiftungsgeschäftsführerin Kristin Redanz einen Scheck von Geraldine Katz, Leitung Personal der GTÜ, für die Nachwuchssportler entgegennehmen.

Gruppenbild mit Scheck: v.l.n.r.: Thomas Emmert (Geschäftsführung); Melanie Treyz (Personalreferentin); Luisa Braaf (Stiftungsathletin;) Geraldine Katz (Personalleiterin); Kristin Redanz (Geschäftsführerin Stiftung OlympiaNachwuchs); Sascha Molt (Laufbahnberater OSP Stuttgart); Frederik Schmidt (Mitglied der Geschäftsleitung) v.l.n.r.

Foto: LSVBW

Für Luisa Braaf war der Besuch in der GTÜFirmenzentrale der erste offizielle Auftritt als geförderte Athletin der Stiftung OlympiaNachwuchs. Die 18 Jahre alte Trampolinspringerin am Stützpunkt Stuttgart erhält von der Stiftung Unterstützung bei den Internatskosten im „Haus der Athleten“ am Olympia-Stützpunkt Stuttgart (OSP). „Ich

Drei Fragen an: Noelle Benkler

finde es klasse, dass die Stiftung OlympiaNachwuchs und Unternehmen wie die GTÜ uns Athleten unterstützen und uns damit ermöglichen, unseren Sport mit weniger finanziellen Sorgen betreiben zu können“, sagte Braaf, die für den MTV Stuttgart startet. GTÜ-Personalleiterin Geraldine Katz ergänzte: „Uns ist die Förderung von Leistungssportlern ein wichtiges Anliegen. Wir freuen uns, junge Sportler fördern und unseren Beitrag zu deren individueller Entwicklung leisten zu können.“ Kristin Redanz, Geschäftsführerin der Stiftung OlympiaNachwuchs, nahm den symbolischen Scheck der GTÜ erfreut entgegen. Beim Besuch in der GTÜ-Zentrale in Stuttgart-Fasanenhof wurden Redanz und Braaf vom OSPLaufbahnberater Sascha Molt begleitet. n

Sport in BW stellt von der Stiftung OlympiaNachwuchs geförderte

Nachwuchsathletinnen und -athleten vor

Noelle Benkler sagt, Wasser sei schon immer ihr Element gewesen. Vom Babyschwimmen bis heute, wenn die 15-Jährige bei internationalen Wettkämpfen startet. Beim European Youth Olympic Festival 2022 gewann die Lagenschwimmerin drei Bronzemedaillen. Um besser trainieren zu können, ist die Schülerin von Schwandorf in Mittelbayern ins Internat nach Heidelberg gewechselt. Dafür erhält sie eine Förderung durch die Stiftung OlympiaNachwuchs.

Noelle, was macht für dich deine Sportart aus, was macht sie besonders? Der Schwimmsport ist leider mega zeitaufwendig. Das heißt bei mir im Augenblick mindestens neun Wassereinheiten in der Woche und viel Disziplin und Ehrgeiz. Trotzdem liebe ich es! Im Wasser fühle ich mich frei, schwerelos und leicht. Ich habe das Gefühl zu schweben oder zu fliegen. Im Wasser wird meine Kraft und Ausdauer gelenkschonend trainiert. Außerdem kann ich beim Schwimmen Stress abbauen. Durch die verschiedenen

Schwimmarten wird es im Wasser in keinster Weise langweilig. Mal lange Kraulstrecken, mal Sprints - das Training ist immer unterschiedlich.

Jeder fängt klein an. Wie und wo hast du deine ersten Schritte im Sport gemacht?

Das Wasser war schon immer mein Element. Meine Mutter hat bereits mit mir im Bauch den Schwangerschaftskurs im Wasser besucht. Mit 13 Monaten ging sie mit mir zum Babyschwimmen. Danach musste mein Papa mindestens einmal im Monat mit mir in ein Schwimmbad. Bei einer Routineuntersuchung im Alter von sieben Jahren hat mein Kinderarzt eine Skoliose festgestellt und mir deshalb das Schwimmen einmal pro Woche empfohlen. Da habe ich dann gemerkt, dass das mein Sport ist. So bin ich mit sieben Jahren in den Schwimmverein. Meine damalige Trainerin Yvonne meinte, ich hätte eine gute Wasserlage und Talent und ich soll doch mal ein Probetraining in Regensburg beim SC Regensburg machen.

Ein Blick in die Zukunft: Was sind deine nächsten, was die größten Ziele?

Im April stehen Qualifikationswettkämpfe an. Ich hoffe sehr, dass ich mich in diesem Jahr für die Junioren-Europameisterschaften qualifizieren kann. Auch wenn das ein sehr großes Ziel ist und mega schwer werden wird. Bei den Deutschen Jahrgangsmeisterschaften im Mai hoffe ich meine Titel vom Vorjahr verteidigen zu können. Langfristig gesehen ist mein größtes Ziel bei Olympischen Spielen mit dem Team Deutschland starten zu dürfen. n Die Fragen stellte Kristin Redanz

STIFTUNG OLYMPIANACHWUCHS 10 SPORT in BW 04 | 2023
Vielseitig: Noelle Benkler. Foto: Loreta Lenz

Kurt Knirsch mit 92 Jahren gestorben

Der Dozent an der Uni Tübingen hat die biomechanischen Hintergründe des Turnens mit seinen Strichmännchen anschaulich dargestellt

Wo soll man anfangen, wenn man über Kurt Knirsch spricht. Klar, er war Turner durch und durch. Ende der 1950er Jahre gehörte er der bundesdeutschen Nationalmannschaft an.

Beruflich hat der diplomierte Sportlehrer, der ständig neue Ideen hervorbrachte, an der Universität Tübingen gewirkt. Professor Ommo Grupe hatte ihn 1973 ans Institut für Sportwissenschaft geholt. Damit war der Turn-Professor für die Ausbildung vieler Generationen von Sportlehrern im Bereich Turnen zuständig. Dabei hat er viel von den Studierenden verlangt, aber blieb immer menschlich.

Kurt Knirsch war aber auch über Jahrzehnte in diversen Ämtern im Sport ehrenamtlich tätig. Sei dies im Schwäbischen Turnerbund (STB) oder Deutschen Turner-Bund (DTB) oder dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW). Die Entwicklung des Leistungssports innerhalb des STB, von der Talentförderung bis zum Bau und Betriebs der Leistungszentren für Trampolin in Ostfildern-Ruit, für

die Rhythmische Sportgymnastik in Fellbach-Schmiden und des Kunst-Turn-Forums im Neckarpark in Stuttgart, gehen auf seine Ideen zurück. Bei der Turn-Weltmeisterschaft 1989 in Stuttgart organisierte Knirsch ein weltweit beachtetes Trainersymposium. Ständig durch neue Impulse aktualisiert ist dieses Symposium bis heute erfolgreicher und fester Bestandteil des DTBPokals.

Auch im Landesausschuss Leistungssport, dem Vorgänger des Präsidialausschusses Leistungssport (PAuLe), hat er immer wieder maßgeblich Impulse gegeben. Nicht nur für die Turner, sondern für alle Verbände war er ein kompetenter und geschätzter Vertreter.

Schon früh hat Knirsch damit begonnen, die biomechanischen Hintergründe des Turnens zu ergründen. Dazu hat er mit einer Holzpuppe die verschiedenen Bewegungsabläufe nachgestellt. Daraus sind

Dank Lotto BW!

als Abstraktion die Reihen der Strichmännchen entstanden, mit denen er die kompliziertesten Übungsteile in einzelne Abschnitte zerlegte und sie damit verständlich machte. Doch Kurt Knirsch dachte nicht nur an die Entwicklung von Turnerinnen und Turnen zu Athleten in der Weltspitze, sondern auch an die Jüngsten. Ende der 1980er-Jahre entwickelte er das Konzept der Kindersportschulen. Kinder von drei bis zehn Jahren sollten eine möglichst breite motorische Grundlagenausbildung in den verschiedensten Bewegungsformen bekommen, indem sie mit verschiedenen Sportarten, zentral Turnen, Leichtathletik und Schwimmen, in Kontakt kommen.

„Kurt Knirsch war eine Institution im Turnen“, würdigte ihn LSVBW-Präsident Jürgen Scholz. Am 16. März ist Kurt Knirsch in Tübingen gestorben. Er wurde 92 Jahre alt. n

Mit freundlicher Unterstützung durch

Mit einer Solarthermie-Anlage plus Bioöl verringern sich die Emissionen der Heizung des Hockey-Clubs Esslingen um 17 Prozent

Das Gelände des Hockey-Clubs Esslingen ist ein richtiges Kleinod. Oben beim Jägerhaus gelegen, hat man einen tollen Blick über die Filderebene hinüber zur Schwäbischen Alb. Auf dem Kunstrasenplatz finden im Sommer Spiele und Training statt. Umziehen können sich die Spieler*innen in den beiden Umkleideräumen des Clubhauses. Und danach treffen sie sich meist noch im Clubraum, der auch über eine kleine Küche verfügt. Weil sich der kleine Verein mit seinen 300 Mitgliedern keine eigene Halle leisten kann, wird regelmäßig zur Wintersaison die Trainingsstätte gewechselt. In der kalten Jahreszeit wird in der Neckarsporthalle unten im Stadtgebiet geübt und um Punkte gespielt. Das Clubhaus des Hockey-Clubs ist derweil verwaist

Mehr nachhaltige Energie und weniger Emissionen erzeugen

Obwohl im Winter nicht genutzt, verfügt das Clubhaus über eine Heizung. Schließlich wollen die Hockeyspieler*innen mit warmem Wasser duschen. Irgendwann häuften sich jedoch die Reparaturen an der Heizung. „Als kleiner Verein haben wir nicht viel Geld“, sagte Wolfgang Vogt. „Doch in Baden-Württemberg müssen Richtlinien bezüglich Emissionen eingehalten werden“, so der Vizevorstand. Deshalb beschäftigte sich der Vorstand

intensiv mit dem Thema Heizung. In welchem Umfang soll erneuert werden? Ist eine Photovoltaik-Anlage besser oder genügt eine Solarthermie-Anlage?

Nach einer externen Beratung und internen Diskussion fiel die Entscheidung auf einen Mix aus Solarthermie-Anlage plus zehnprozentigem Bioöl. Kosten: etwa 25.000 Euro. „Damit erzielen wir 17 Prozent weniger Emissionen und erfüllen damit die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“, erklärte Wolfgang Vogt. Sport im Verein ist eben besser. Dank Lotto BW! n Hubert Glaser

11 AKTUELLES SPORT in BW 04 | 2023
Mit der Solarthermie-Anlage in Verbindung mit Bioöl kann der HC Esslingen seinen Emissionsausstoß deutlich verringern. Foto: Verein Kurt Knirsch Foto: STB

Kooperationsvereinbarung unterzeichnet

Die Stadt Freiburg bietet spitzensportfreundliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze sowie Praktika – Vereinbarung mit dem Olympiastützpunkt Freiburg-Schwarzwald

Die Stadt Freiburg ist neuer Karrierepartner des Olympiastützpunkts Freiburg-Schwarzwald (OSP). Damit wird die bereits bestehende Zusammenarbeit im Olympischen und Paralympischen Leistungssport weiter ausgebaut.

Als Karrierepartner bietet die Stadt Freiburg jungen Athleten die Möglichkeit, einen Ausbildungsberuf oder ein Praktikum mit den hohen Anforderungen des Leistungssports zu vereinbaren, zum Beispiel durch zeitliche Flexibilität, Freistellung und individuelle Förderung. Nicht zuletzt sollen den Athleten auch spitzensportfreundliche Arbeitsplätze angeboten werden.

Die Spitzensportler erhalten daneben tiefergehende Berufsinformationen und können an Veranstaltungen teilnehmen, welche die Stadt Freiburg ausrichtet. Zusätzlich erfahren sie im Gespräch mit Auszubildenden beim Orientierungstag zur beruflichen Karriere am Olympiastützpunkt mehr über den Arbeitsalltag in einer kommunalen Behörde oder einem der zahlreichen Eigenbetriebe. Die Azubis der Stadt wiederum bekommen durch die Kooperation mit dem Olympiastützpunkt Einblick in die Welt des Hochleistungssports.

Die bereits bestehenden Kooperationen

mit der Agentur für Arbeit und den Firmen Pfizer, Sick, Testo oder auch Koch zeigen, dass sich Spitzensport und eine Ausbildung, ein Praktikum oder auch eine Anstellung gut vereinbaren lassen. Die Stadt Freiburg bietet als zweitgrößter Arbeitgeber der Region zum einen ein großes Spektrum an Ausbildungen. Zum anderen ergänzt sie mit dem Berufsfeld der öffentlichen Verwaltung das bisherige Angebot. Einzelne Kooperationen zwischen der Stadt Freiburg und dem OSP im Bereich der dualen Karriere gab es schon in unterschiedlichen Formen – und oft waren sie von Medaillenglanz gekrönt. So gewann die blinde Biathletin Vivian Hösch, die von 2010 bis 2013 eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt absolvierte, bei der Weltmeisterschaft 2015 über eine Distanz von sechs Kilometern die Bronzemedaille. Auch der Freistil-Ringer Michael Kaufmehl, erfolgreicher Teilnehmer unter anderem der Europameisterschaften 2015, arbeitet bei der Stadt. Aktuell bildet er Azubis im Straßenbau aus. An diese erfolgreichen Einzelfälle soll nun mit der Kooperationsvereinbarung systematisch angeknüpft werden.

Für die Stadt leisteten Sportbürgermeister Stefan Breiter und Roland Meder, Lei-

ter des Haupt- und Personalamts, ihre Unterschrift. Für den OSP dessen Vorsitzender Gundolf Fleischer sowie Thomas Redhaber, Leiter des Stützpunkts. Dabei betonte Breiter: „Wir freuen uns, die Zusammenarbeit der Stadt mit dem Olympiastützpunkt über die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages weiter auszubauen. Bereits in der Vergangenheit hat die Stadt erfolgreiche Spitzensportlerinnen und -sportler ausgebildet und beschäftigt. Als Sportbürgermeister bin ich besonders stolz, wenn wir erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler bei ihrer beruflichen und natürlich auch sportlichen Karriere unterstützen können und damit dem Ruf der Sportstadt Freiburg gerecht werden.“

Gundolf Fleischer erklärte: „Ich freue mich, dass die Stadt Freiburg gerade für unsere jungen Sportler die Möglichkeit bietet, Spitzensport und eine fundierte Ausbildung miteinander zu verbinden. Wir haben gemeinsam die Verantwortung, die Athleten auf die Zeit nach dem aktiven Sport vorzubereiten und ihnen eine Absicherung zu bieten, falls die sportliche Karriere nicht bis in die absolute Spitze führen sollte. Mit der Stadt Freiburg wissen wir dabei einen guten und verlässlichen Partner an unserer Seite.“ n

SPORT in BW 04 | 2023 12 KOOPERATION OSP - STADT FREIBURG
Unterzeichneten die Kooperation, von links: Roland Meder (Leiter Haupt- und Personalamt), Stefan Breiter (Sportbürgermeister), Gundolf Fleischer (Vorsitzender OSP) und Thomas Redhaber (Leiter OSP). Foto: Stadt Freiburg Patrick Seeger

Ausgezahlte Sportgerätezuschüsse 2022

Für Sportgeräte-Anschaffungen im Jahr 2022 schüttete der Badische Sportbund Freiburg dieses Mal die stolze Summe von 647.836,00 Euro an Zuschüssen aus. 325 Anträge in 26 Sportarten konnten positiv beschieden werden.

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SPORT in BW 04 | 2023 13 SPORTGERÄTE / ANzEIGE
n Sportart Anzahl Zuschuss Anträge Euro Behinderten/ Rehasport 1 600,00 Billard 1 3.000,00 Eissport 1 1.977,00 Fußball 65 180.502,00 Gewichtheben 3 4.735,00 Golf 2 14.730,00 Hockey 1 900,00 Kanu 4 3.837,00 Klettern 1 6.573,00 Leichtathletik 8 15.198,00 Luftsport 21 76.968,00 Motorbootsport 1 765,00 Motorsport 6 6.236,00 Pferdesport 40 74.599,00 Radsport 10 11.064,00 Ringen 1 3.256,00 Rudern 21 50.132,00 Schwimmsport 2 2.102,00 Segeln 28 55.306,00 Ski 7 7.890,00 Sportschießen 17 17.641,00 Tanzsport 1 911,00 Tennis 4 5.448,00 Tischtennis 19 13.498,00 Triathlon 1 937,00 Turnen 59 89.031,00 Gesamt: 325 647.836,00 Foto: LSBNRW Anzeige
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Sportgeräte-Förderrichtlinien 2023

für die Gewährung von zuschüssen zur Beschaffung von Sportund Pflegegeräten

Der Anschaffungszeitraum ist im Zuschussverfahren 2023 das Kalenderjahr, somit der 01.01. bis 31.12.2023. Antragsschluss ist der 31.01.2024.

Bitte beachten:

 Seit 2021 ist eine Antragstellung nur noch online über das neue Programm zur Sportgeräteförderung möglich.

 Folgende Dokumente müssen hochgeladen werden und dem Antrag beiliegen:

1. Original-Rechnungsbeleg

2. Als Zahlungsnachweis werden ausschließlich anerkannt (keine Barzahlung):

a) für Einzelüberweisung: Kopie des Vereinskontoauszugs

b) für Sammelüberweisung: Kopie des Vereinskontoauszugs und Zahlungsprotokoll

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die nachfolgenden Regelungen wurden zwischen den Badischen Sportbünden Freiburg und Nord und dem Württembergischen Landessportbund abgestimmt und werden gemeinsam veröffentlicht.

1.2. Die Bezuschussung von Sportgeräten geschieht als Anteilsfinanzierung in Höhe von 30 % der als zuschussfähig anerkannten Kosten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

1.3. Bezuschusst werden Sport- und Pflegegeräte, die im Zeitraum 01.01. 2023 bis 31.12.2023 angeschafft werden. Maßgebend hierfür ist das Rechnungsdatum!

1.4. Die Förderung von sportartspezifischen Sport- und Pflegegeräten setzt eine entsprechende Mitgliedermeldung in der Bestandserhebung (Ab-

schnitt B) im Anschaffungszeitraum voraus.

1.5. Für Sportgeräte ist durch Online-Einreichung des Antrags eine Zweckbindung von fünf Jahren zu bestätigen. Diese beginnt mit dem Tag des Rechnungsdatums. Eine Inventarisierung ist vorzunehmen. Die Belege sind entsprechend den rechtlichen Vorschriften aufzubewahren.

1.6. Bei der Förderung verschiedener Sport- und Pflegegeräte gelten Beschränkungen/Limitierungen der zuschussfähigen Anschaffungskosten (siehe unter 3.).

1.7. Anträge sind online durch das Programm zur Sportgeräteförderung einzureichen. Für die Prüfung des Antrags werden die hochgeladenen Unterlagen herangezogen.

1.8. Sport- und Pflegegeräte, deren Verwendungszweck nicht klar ersichtlich ist, bedürfen einer näheren Erläuterung, die in dem hierfür vorgesehenen Textfeld angegeben werden muss.

1.9. Bemessungsgrundlage für die zuschussfähigen Kosten sind die jeweiligen Bruttoverkaufspreise (einschl. gesetzliche MwSt) abzüglich gewährte Nachlässe bzw. Rabatte und Skonti ohne Versand-, Versicherungs- und Transportkosten bzw. Verpackungskosten. Im Falle der Vorsteuerabzugsberechtigung ist dies im Antrag anzugeben.

1.10. Die Anträge sind korrekt und vollständig auszufüllen, da diese gleichzeitig den Verwendungsnachweis darstellen. Der Antrag selbst kann nicht von den Abteilungen, sondern nur vom Gesamtverein gestellt werden.

1.11. Die allgemeinen Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung des Landes Baden-Württemberg und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften sowie die Richtlinien des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Sportförderrichtlinien) vom 10.04.2017 sind zu beachten.

1.12. Antragsschluss ist der 31. Januar 2024.

SPORT in BW 04 | 2023 14 SPORTGERÄTE
Auch der Kauf von Judomatten, die von Vereinen angeschafft werden, bezuschusst der BSB. Foto: LSBNRW

Dem Verein muss zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts vorliegen.

1.13. Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf die der Finanzabteilung bekannte Bankverbindung.

2. Bezuschusst werden:

 Sportgeräte und Hilfsgeräte zur Durchführung der in den Sportbünden vertretenen Fachsportarten, deren Einzelanschaffungswert mindestens 2.000 Euro betragen (Limitierungen unter 3.)

 Pflege- und Reinigungsgeräte, soweit für den Sportbetrieb erforderlich, von mindestens 5.000 Euro

3. Begrenzungen/Limitierungen zur Sportgeräteförderung (förderfähige Höchstbeträge im Anschaffungszeitraum = Kalenderjahr), Voraussetzungen: Mindestanschaffungswert 2.000 Euro bzw. 5.000 Euro (s. 2.)

• Kraft- und Fitnessgeräte ab 2.000 Euro Einzelanschaffungskosten, bis 8.000 Euro Höchstbetrag (keine Erstausstattung)

• Schulpferde ab 3.000 Euro Einzelanschaffungskosten, innerhalb von 5 Jahren bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro

• Musikanlagen bis 5.000 Euro Höchstbetrag

• Tischtennistische als Satz ab 2.000 Euro bis 3.000 Euro Höchstbetrag

• Trampoline bis 7.000 Euro Höchstbetrag

• Segelboote bis 20.000 Euro Höchstbetrag

• Ruderboote bis 25.000 Euro Höchstbetrag

• Kanus bis 7.500 Euro Höchstbetrag

• Kompressoren bis 5.000 Euro Höchstbetrag

• Begleitboote bis 5.000 Euro Höchstbetrag

• Mobile Tore bis 3.000 Euro Höchstbetrag

• Mattensätze, z. B. bei Sportart Ringen, Judo, Karate, Taekwondo, JuJutsu, Turnen ab 2.000 Euro Gesamtkosten, innerhalb von 5 Jahren bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro

• Räder (Einräder als Satz ab 2.000 Euro) bis 5.000 Euro Höchstbetrag

• Sportwaffen bis 5.000 Euro Höchstbetrag

• Pflegegeräte ab 5.000 Euro Einzelanschaffungskosten, je Sportart innerhalb von 5 Jahren bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 Euro à Zuschussberechnung: 30 % der zuschussfähigen Kosten, maximal aber 30 % vom Höchstbetrag

4. Nicht zuschussfähig sind unter anderem:

• Sportbekleidung (inkl. Schutzbekleidung) jeglicher Art

• Reparaturen und Instandsetzungen

• Ersatzteile für Reparaturen

• Einrichtung Vereinsheim und Büro

• Kleinbusse, Motorräder, Pkw und Lkw

• Transportmittel und -geräte jeglicher Art und Nutzung

• Medizinische Geräte (mit Ausnahme von Defibrillatoren für Koronarsport)

• PCs, Notebooks usw., Vereinsverwaltungs-Software, Lehr- und Schulungsmaterial, Ausstattung

• Scheibenzuganlagen und elektronische Trefferanzeigen (sind in der Vereinssportstättenbauförderung vor Anschaffung und Einbau zu beantragen)

• Bänke, Ersatzspieler-Bänke, -Kabinen.

• Gebrauchsgegenstände (Büro, Küche, Werkstatt)

• Spielstandsanzeigen und Lautsprecheranlagen zur Zuschauerinformation

• Analyse- und Auswertgeräte

• Sportgeräte-Grundausstattung von gemeindeeigenen Sporthallen und Sportfreianlagen

Die Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Vollzähligkeit. Die Vielzahl der zuschussfähigen und nicht zuschussfähigen Sport- und Pflegegeräte lässt keine vollständige und erschöpfende Aufzählung im Rahmen dieser Veröffentlichung zu. In Zweifelsfällen übersenden Sie uns ein Angebot mit Gerätebeschreibung zur Prüfung. n

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Badischer Sportbund Freiburg e. V. Ulrike Hipp, Wirthstr. 7, 79110 Freiburg

Telefon 0761/15246-21

Fax 0761/15246-31

Mail: u.hipp@bsb-freiburg.de

SPORT in BW 04 | 2023 15 SPORTGERÄTE
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Kanus bus 7.500 Euro Höchstbetrag sind zuschussfähig. Foto: LSBNRW

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Das Sportgeräte-Modul ist online!

Die zuschüsse zur Beschaffung von Sportgeräten können nur noch online beantragt werden. Das bietet viele Vorteile

Das Online-Modul für die Beantragung von Sportgerätezuschüssen ist seit 2021 freigeschaltet. Die Vereine und Verbände kommen mit unserem Programm überwiegend gut zurecht.

Für alle, die es noch nicht wissen: Wie gelangen Sie zum Sportgeräte-Modul, und worauf ist zu achten?

Wie komme ich in das neue Modul „Sportgeräteförderung“?

Loggen Sie sich hierzu in unsere Verbandssoftware BSBverNETzt ein. Sollten Ihnen keine Zugangsdaten für unser Online-Portal vorliegen, können Sie diese beim Administrator innerhalb Ihrer Organisation erfragen. Es ist auch möglich, als Vereinsadministrator im BSBverNETzt einen neuen Benutzer anzulegen, dessen Berechtigung sich auf „Sportgeräte“ beschränkt. Sollte Ihnen dort niemand weiterhelfen können, dann dürfen Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. In der Menüleiste finden Sie das Modul „Sportgeräte“. Mit Klick darauf finden Sie den Link zum Sportgeräte-Programm.

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Der Verein füllt die Antragsmaske online vollständig aus und hat dort die Möglichkeit, die eingescannte Original-Rechnung und den eingescannten Zahlungsnachweis (Kopie des Vereinskontoauszugs) hochzuladen. Ein Antrag, der den BSB Freiburg

ohne diese Dokumente erreicht, kann nicht weiterbearbeitet werden und wird an den Verein zur Überarbeitung zurückgesendet. Bitte beachten Sie, dass das Rechnungsdatum aus dem vorgegebenen Kalender herausgesucht werden muss.

Kann ich meinen Antrag noch in Papierform einreichen?

Anträge in Papierform werden nicht mehr akzeptiert. Weiterhin in Papierform eingereichte Anträge werden leider zurückgeschickt, hierfür ist die Beantragung eines Zuschusses nun ausschließlich online über unser neues Modul „Sportgeräteförderung“ möglich.

Kann mein Verein mehrere Anträge stellen?

Ja, es ist nach wie vor möglich, dass Ihr Verein mehrere Zuschussanträge stellen kann. Pro Rechnung muss aber ein separater Antrag gestellt werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Förderung von Sportart spezifischen Sport- und Pflegegeräten eine entsprechende Mitgliedermeldung in der Bestandserhebung (Abschnitt B) im Anschaffungszeitraum voraussetzt.

Kann ich den aktuellen Bearbeitungsstatus meiner Maßnahme einsehen?

Im neuen Sportgeräte-Modul können Sie den tagesaktuellen Status einsehen. Außerdem erhalten Sie bei Statusänderungen automatisierte E-Mail-Benachrichtigungen.

Wann bzw. wie erfahre ich, ob der beantragte Zuschuss bewilligt wurde?

Durch die Angabe Ihrer Kontaktdaten bei der Online-Antragsstellung haben wir Ihre E-Mail-Adresse gespeichert. Sobald der eingereichte Antrag abschließend geprüft, ausbezahlt oder ggf. auch abgelehnt wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit den entsprechenden Informationen. In der Regel vergehen zwischen Antragsstellung und Zuschussbewilligung bzw. -Auszahlung wenige Wochen.

Wie erhält mein Verein den bewilligten Zuschuss?

Nach der Bewilligung des Zuschusses wird dieser auf das beim Badischen Sportbund Freiburg hinterlegte Vereinskonto überwiesen. Eine Überweisung auf ein Abteilungskonto ist nicht möglich.

Und wenn ich jetzt noch weitere Fragen habe?

Bei Rückfragen zum Sportgerätemodul wenden Sie sich bitte an den zuständigen Geschäftsbereich beim BSB. Außerdem finden Sie auf unserer Homepage und im Sportgerätemodul eine Schritt-für-SchrittAnleitung, welche Ihnen bei der Beantragung der Zuschüsse helfen sollte. n

Kontaktdaten:

Ulrike Hipp

Mail: u.hipp@bsb-freiburg.de Tel.: 0761/15246-21

SPORT in BW 04 | 2023 17 SPORTGERÄTE
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Schülermentoren-Ausbildungen in Steinbach

Die Initiative „Schülermentorin – Schülermentor Sport“ in Baden-Württemberg stellt eine wertvolle Bereicherung für das Schulleben dar. In Zusammenarbeit vom Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) und den verschiedenen Sportfachverbänden werden Jugendliche ab 15 Jahren zu „Schülermentorinnen und -mentoren Sport“ ausgebildet. Diese Ausbildung wird vom LSV und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport gefördert.

Nach erfolgreicher Ausbildung sollen die Sportmentoren mit Unterstützung einer verantwortlichen Lehrkraft eine Gruppe im Rahmen von schulischen Projekten, Arbeitsgemeinschaften, Wettkämpfen etc. ergänzend zu führen und betreuen. Junge Menschen erhalten auf diese Weise frühzeitig Gelegenheit, sich anspruchsvoll zu engagieren sowie Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.

Für die Anmeldung bedarf es einer überdurchschnittlichen Leistung in einer dem-

entsprechenden Sportart und einem guten Umgang innerhalb der Klasse unter den Mitschülern. Schlussendlich meldet der Lehrer die ausgewählten Schüler an.

Im 1. Quartal 2023 absolvierten 130 Jugendliche in den Sportarten Fußball (46), Hockey (35), Basketball (25) und Schwimmen (24) die Schülermentoren-Ausbildung an der Sportschule Baden-Baden Steinbach. Großteils erhielten Jugendliche viele Informationen aus ihrer Sportart in der Theorie und Praxis. Aber nicht die Verbesserung der eigenen Spielleistung steht im Vordergrund, sondern vielmehr die sportliche Betreuung sowie Vermittlung der fachspezifischen Inhalte einer Sportart. Ergänzend erhielten die Jugendlichen von den Studienleitern der Sportschule Input aus den überfachlichen Themenfeldern Kraft, Ausdauer, Koordination, Beweglichkeit und Schnelligkeit. Praxisnah konnten die Jugendlichen die unterschiedlichen Belastungen erfahren. n

Oberbürgermeister

Dietmar Späth

Besuch in Steinbach

Baden-Badens neuer Oberbürgermeister

Dietmar Späth machte Anfang Februar in Begleitung des Ortsvorstehers Ulrich Hildner seinen Antrittsbesuch in der Sportschule Baden-Baden Steinbach. Dabei konnten BSB-Präsident Gundolf

Fleischer und Sportschulleiter Christian Reinschmidt die kommenden Bauvorhaben besprechen. Bezüglich der Parkplatzsituation vor der Sportschule sowie der geplanten Parkgarage bei den Sportplätzen sagte Oberbürgermeister

Dietmar Späth Unterstützung und die Bereitschaft zur Kooperation zu. n

BSB-Präsident Gundolf Fleischer (links) und Sportschulleiter Christian Reinschmidt (Dritter von links) begrüßen OB Dietmar Späth (Zweiter von links) und Ortsvorsteher Ulrich Hildner in der Sportschule.

Foto: Sabrina Schraff

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SPORT in BW 04 | 2023 18 SportSchule Steinbach
Auch im Basketball werden Schülermentoren ausgebildet. Foto: Oliver Mayer

Aus- und Fortbildungsprogramm 2023

Es gibt noch freie Plätze!

Ausbildung Übungsleiter C:

Lehrgangsreihe zum Übungsleiter C

Fitness/Gesundheit Senioren an der Sportschule Steinbach

Grundlehrgang 1: 15.05. – 19.05.2023 oder

Grundlehrgang 2: 11.09. – 15.09.2023

Aufbaulehrgang: 16.10. – 20.10.2023

Prüfungslehrgang: 05.02. – 09.02.2024

Anmeldung über: Übungsleiterassistentenausbildungen (sportschule-steinbach.de)

Fortbildungen:

Am Ball bleiben 17.04. – 19.04.2023

Natursport nachhaltig erleben 08.05. – 10.05.2023

Sportschule Steinbach

Sportschule Steinbach

Die Fortbildungen sind zugelassen zur Verlängerung der C-Lizenz. Bezüglich der Verlängerung einer Fachlizenz (Trainer C) erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Fachverband nach der Anerkennung.

Anmeldung über Fortbildungen | Sportschule Baden-Baden Steinbach (sportschule-steinbach.de)

Anmeldung über unser Anmeldeportal oder per E-Mail an a.haepp@bsb-freiburg.de

Noch freie Termine!

lehrgang oder Freizeit auf dem herzogenhorn im Schwarzwald?

Es gibt für die Zeit bis August noch einige freie Termine. Informieren Sie sich über https://herzogenhorn.info

Rufen Sie noch heute Herrn Mrugowski unter 07676/222 an. Gerne gibt er Auskunft über einen Aufenthalt im Leistungszentrum Herzogenhorn.

Möglich sind Lehrgänge u. a. in der Zeit von:

14. bis 21. April

12. bis 18. Mai

1. bis 8. Juni

14. bis 16. Juni

9. bis 14. Juli

16. bis 19. Juli

23. bis 26. Juli

12. bis 27. August

SPORT in BW 04 | 2023 19 SPORTSchUlE STEINBAch / hERzOGENhORN

Vereinsreisen als highlight für Ihre Mitglieder

Vereinsreisen bieten nicht nur die Möglichkeit, als Mannschaft zu trainieren und zu spielen, sondern auch die Gelegenheit, sich außerhalb des Trainingsalltags zu entspannen und Kontakte zu knüpfen. Doch was muss beachtet werden, wenn ein Sportverein solche Reisen anbietet? Wir geben Tipps und zeigen, welche rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen sind.

• Vereinsfahrten sind eine willkommene Abwechslung und stärken den Zusammenhalt Ihrer Mitglieder untereinander.

• Ist das Geld knapp, können verschiedene Förderungen und Zuschüsse beantragt werden.

• Sobald Ihr Verein zwei Hauptleistungen wie Transport oder Unterkunft organisiert, werden Sie selbst zum Reiseveranstalter.

• Mit der richtigen Versicherung im Gepäck kann die Vereinsreise unbeschwert geplant, durchgeführt und genossen werden.

Wann ist eine Vereinsreise eine Vereinsreise?

Sobald eine Vereinsreise ansteht, muss klar definiert werden, welchem Ziel diese dient. Rechtlich werden folgende Arten unterschieden:

• Die Verwirklichung des Satzungszwecks besteht bei Trainingslagern eines Sportvereins.

• Sind touristische Angebote Teil der Reise, kann die Vereinsreise nach § 651 a BGB dem Reisevertragsrecht unterliegen und der Verein wird zum Reiseveranstalter.

• Dient die Reise ausschließlich der Geselligkeit, Erholung und dem Erlebnis, ist es per se eine Pauschalreise.

Dient Ihre Vereinsreise also ausschließlich der Zweckverwirklichung oder sind Sie vielleicht schon unwissentlich Pauschalreiseveranstalter? Selbst bei gemischten Reisen mit beispielsweise Trainingslager und Besichtigung einer touristischen Sehenswürdigkeit wird der Verein schnell zum Reiseveranstalter. Dazu müssen Sie lediglich zwei der folgenden Hauptleistungen anbieten: Übernachtung, Beförderung oder

touristische Leistungen wie Führungen oder Ein trittskarten.

Gut zu wissen: Eine Aus nahmeregelung besteht, wenn Sie maximal zwei Reisen im Jahr nur für Mit glieder anbieten und mit der Reise keinen Gewinn erzielen. Der Verein ist dann lediglich ein Gelegenheitsveranstalter.

Informations- und Hinweispflicht als Reiseveranstalter

Wenn Ihr Verein zum Reiseveranstalter wird, resultiert zwingend die Informationsund Hinweispflicht. Sie müssen Ihren Mitgliedern bzw. den Teilnehmenden der Vereinsreise folgende Informationen mitteilen:

• Vor der Vereinsfahrt: Preis, Reiseroute, Unterkunft, Verpflegung, Gruppengröße

• Vor Vertragsschluss: AGB, Reiserücktritt, Pass- und Visaformalitäten, nötige Impfungen

• Mit der Buchungsbestätigung: genaue Zieladresse, Art der Unterbringung, Zusatzleistungen

• Vor Reiseantritt: genauer Treffpunkt und Uhrzeit der An- und Abreise, Anschrift des örtlichen Reisevertreters

Die wichtigste Informationspflicht für Vereine besteht darin, in allen Dokumenten zu jeder Zeit deutlich zu machen, dass Sie der Reiseveranstalter sind – sofern der Verein die Organisation selbst übernimmt.

Gemeinnützigkeit und Steuervergünstigung

Vereine sind grundsätzlich steuerpflichtig. Handelt es sich jedoch um einen gemeinnützigen Verein, gelten besondere Regelungen bei der Besteuerung. Durch das Ehrenamt ergeben sich keine oder ermäßigte Steuerabgaben in den Bereichen Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.

In Bezug auf Vereinsreisen ist der Gesetzgeber der Meinung, dass diese den Zusammenhalt fördern und eine notwendige gesellschaftliche Ergänzung darstellen. Das wirkt sich auch auf Steuervergünstigungen aus. In § 58 Nr. 7 AO heißt es deshalb: „Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Körper-

schaft gesellige Zusammenkünfte veranstaltet, die im Vergleich zu ihrer steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind.“

Haftung und Aufsichtspflicht bei Vereinsreisen

Die allgemeine Aufsichtspflicht besteht in der Regel bis zum Alter von 18 Jahren. Somit sind Haftung und Aufsichtspflicht gerade bei Minderjährigen auf einer Vereinsreise oder im Feriencamp ein wichtiges Thema. Beides dient dazu, dass alle Teilnehmenden auf der Reise sicher und geschützt sind. Der genaue Inhalt und Umfang der Aufsichtspflicht ist gesetzlich nicht eindeutig festgeschrieben. Vereine haben allerdings grundsätzlich die Pflicht, für alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen. Dazu gehören beispielsweise: • Sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse der Eltern schriftlich vor Reisebeginn vorliegen. Dies kann eine Zustimmung für besondere Aktivitäten oder das Ausgehen in kleinen Gruppen ohne Betreuer sein. • Betreuerinnen und Betreuer müssen in der Lage sein, Rettungsmaßnahmen einzuleiten, falls nötig. Daher muss die Rettungsfähigkeit durch eine Erste-Hilfe-Schulung regelmäßig aktualisiert werden.

• Betreuer benötigen Kenntnisse über wichtige Informationen zu vorhandenen Krankheiten und Allergien bei Teilnehmenden, Medikamentenpläne und Notfallnummern der Eltern.

Sollte trotz aller Vorkehrungen ein Sportunfall oder eine Verletzung eintreten,

SPORT in BW 04 | 2023 20 ARAG SPORTVERSIchERUNG

haftet der Verein in der Regel gegenüber den Betroffenen. Als Reiseveranstalter haftet der Verein aber nicht nur für Personen, Sach- und Vermögensschäden, sondern auch wenn Schäden vom Beförderungsunternehmen oder der Unterkunft verursacht werden. Es ist daher wichtig, dass Vereine und Veranstalter von Feriencamps ihre Haftung und Aufsichtspflicht sorgfältig prüfen und alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Sicherheit und den Schutz der Teilnehmer zu gewährleisten. Hier sollten Vereine zwingend an Haftpflicht-, Personen und Sachschadenversicherung denken. Ziel muss immer sein, dass die aufsichtspflichtige Person dafür sorgt, dass niemand zu Schaden kommt und auch niemand anderem Schaden zufügt.

Passender Versicherungsschutz für Ihren Verein und alle Mitreisenden Egal, ob auswärtiges Turnier oder entspannte Team-Reise ins Grüne: Gerade bei nicht alltäglichen Aktivitäten sollte die Absicherung Ihres Vereins und der Mitreisenden an erster Stelle stehen. Daher gibt es spezielle Reiseversicherungen für Vereine, die verschiedene Versicherungsleistungen kombinieren. So können beispielsweise entsprechende Unfall-, Haftpflicht- und Auslandsreisekrankenversicherungen gleich zusammen mit einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Und auch gegen Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport oder den Verlust von Gepäck können Sie Ihren Verein absichern.

Braucht man als Verein eine Insolvenzversicherung für Reisen?

Nach § 651 r BGB müssen Reiseteilnehmer gegen eine mögliche Insolvenz des Veranstalters abgesichert werden.

Ausgenommen sind davon nur gemeinnützige Vereine, die eintägige Vereinsreisen bis 500 Euro organisieren oder maximal zweimal im Jahr mehrtägige Reisen für Vereinsmitglieder mit begrenzter Personenzahl veranstalten.

Falls es sich bei Ihrer Vereinsreise also um eine Pauschalreise handelt, für die im Vorfeld Reisekosten von den Teilnehmenden bezahlt wurden, sind Sie verpflichtet, eine Insolvenzversicherung für Vereinsreisen abzuschließen.

Schon gewusst? SPORT in BW auch digital als ePaper verfügbar

Der Badische Sportbund Freiburg erweiterte vor einiger Zeit sein digitales Angebot und bietet seine Zeitschrift SPORT in BW – ergänzend zur weiterhin erscheinenden gedruckten Ausgabe – im Internet als ePaper an.

Ein papierloses Lesen ist auch mittels interaktivem ePaper im Zeitungsformat am jeweiligen Endgerät möglich und ist somit

überall auf der Welt abrufbar. Alle Leser können SPORT in BW endgeräteunabhängig, und angepasst an die eigene Bildschirmgröße, lesen, was sich darüber hinaus über eine Zoom-Funktionalität weiter individualisieren lässt. Die ePaper-Ausgabe von SPORT in BW erscheint in der Regel immer Anfang des Monats. Der BSB Freiburg wünscht viel Spaß beim Lesen. n Sascha Meier

SPORT in BW 04 | 2023 21 ARAG SPORTVERSIchERUNG / E-PAPER
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SPORT in BW Neuer Präsident Die Mitgliederversammlung wählte Jürgen Scholz Mitte Juli in Offenburg zum neuen Präsidenten des Landessportverbandes Baden­Württemberg. Elvira Menzer­Haasis war nach sechs Jahren an der Spitze des LSVBW nicht wieder angetreten. Foto: LSVBW/Martin Stollberg Unsere Partner Ausgabe BSB Freiburg – 08 | 2022 Wiederwahl In seinem Amt bestätigt wurde der Präsident des Badischen Sportbundes Freiburg, Gundolf Fleischer. Neue Vizepräsidentin ist Manuela Gemsa, neuer Beisitzer Thomas Stampfer. Ehrungen Im Rahmen der BSBMitgliederversammlung in Titisee­Neustadt wurde Magdalena Heer zum neuen Ehrenmitglied ernannt. Dr. Ulrike KorstenReck erhielt die Ehrenmedaille in Gold verliehen. Das Magazin des Sports in Baden-Württemberg

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Wichtige Termine des Badischen Sportbundes Freiburg 2023

April

30.04.2023 Frist für die Fachverbände zur Abgabe des Verwendungsnachweises über die Glücksspiralemittel

Mai

bis 15.05.2023 Antragsschluss Kooperation Schule-Verein für das Schuljahr 2023/2024

bis 15.05.2023 Antragsschluss Kooperation Kindergarten-Verein für das Kindergartenjahr 2023/2024

Juni

30.06.2023 Antragsfrist für Projekt „Sport mit Flüchtlingen“

30.06.2023 Frist für die Fachverbände zur Abgabe des Verwendungsnachweises über die Laufenden Zwecke

Juli

01.07.2023

Oktober

04.10.2023

Beginn der Abrechnung/Kurzbericht Schule-Verein und Kindergarten-Verein für 2022/2023

BSB-Präsidiumsbeirat in Bad Krozingen-Hausen

31.10.2023 Abrechnungsschluss Abrechnung/Kurzbericht Schule-Verein und Kindergarten-Verein für 2022/2023

November

15.11.2023 Frist Änderungsmeldung des Übungsleiterbestands für Lizenzzuschüsse 2023

20.11.2023 Antragsstart für Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter 2023

Dezember

01.12.2023

Start der Online-Bestandsmeldung 2024

31.12.2023 Antragsfrist für Projekt „Sport mit Flüchtlingen“

ganzjährige Beantragung möglich

Zuschüsse für Sportstättenbau-Maßnahmen

SPORT in BW 04 | 2023 23 TERMINE !
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Ausschreibung für das Schuljahr 2023/2024

Meldetermin

15. Mai 2023

Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Finanzmittel im Landes- bzw. Sporthaushalt des Landes Baden-Württemberg 2023/2024 zur Verfügung gestellt werden. Bei der Beantragung von Kooperationsmaßnahmen sind folgende Grundsätze zu beachten:

1. Antragsteller sind der Verein und die Schule; Zuschussempfänger ist der Verein. Bei schul- bzw. schulartübergreifenden Maßnahmen bestätigt eine Schulleitung die Trägerschaft der Gesamtkooperationsmaßnahme.

2. Anträge können ausschließlich online über das Internetportal www.bsbvernetzt.de gestellt werden.

Das Portal ist für die Antragsstellung ab dem 15. März 2023 bis einschließlich 15. Mai 2023 geöffnet.

3. Möglichkeiten der Förderung

Grundsätzlich können Maßnahmen mit allen Schularten und in allen Profilen im Rahmen des außerunterrichtlichen Sportangebots bezuschusst werden. Ausnahme: Kooperationsmaßnahmen im Bereich des Schwimmsports dürfen auch innerhalb des Regelunterrichts durchgeführt werden. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt fünf Kinder. Grundschulen/weiterführende Schulen (GSB, WSB), die ein Profil mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt besitzen bzw. Schulen mit besonderem Förderbedarf im Sport, werden vorrangig berücksichtigt. Maßnahmen, in denen der inklusive Gedanke verfolgt wird, werden ebenfalls besonders berücksichtigt (bitte im Bemerkungsfeld des Antrags angeben). Kooperationsmaßnahmen mit einem Kindergarten können nur berücksichtigt werden, wenn dieser Kindergarten dritter Partner einer Kooperation eines Vereins und einer Schule ist. Wir weisen darauf hin, dass für bewilligte Maßnahmen keine zusätzlichen Finanzmittel des Landes Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden dürfen.

4. Anzahl der geförderten Maßnahmen

Hinsichtlich der Anzahl der Maßnahmen pro Verein ist zunächst keine Einschränkung vorgesehen, allerdings muss die Anzahl der beantragten Maßnahmen in Relation zu Vereinsmitgliedern sowie Schüler- und Klassenzahlen verhältnismäßig sein. Gehen mehr Anträge ein als Mittel zur Verfügung stehen, so entscheidet das jeweilige Gremium des Sportbundes über die Bezuschussung. Die Bewilligung erfolgt durch den Badischen Sportbund Freiburg.

5. Zuschuss

a) Die Zuschusshöhe beträgt im Schuljahr 2023/2024 500 Euro (250 Euro).

Kooperationsmaßnahmen müssen (zusätzlich zum bestehenden Vereinsangebot) über das ganze Schuljahr in wöchentlichem Rhythmus oder in 14-tägigem Rhythmus (mindestens zweistündig) durchgeführt werden.

Alternativ dazu ist möglich:

a) „Saisonsportarten“ in einem begrenzten Zeitraum

b) Schulsportprojekte

Für a) und b) gilt: Es werden Kooperationsmaßnahmen im Umfang von 20-29 Stunden (Schulstunden á 45 Minuten) mit 250 Euro und Kooperationsmaßnahmen ab einem Umfang von 30 Stunden (Schulstunden à 45 Minuten) mit 500 Euro bezuschusst. Jedoch gilt auch für diese der Zeitraum des Schuljahres von September 2023 bis Juli 2024 für die Durchführung einer Maßnahme.

Für die Auszahlung des Zuschusses ist der Kurzbericht online zu erstellen und auszudrucken. Der Ausdruck ist bis spätestens 31. Oktober 2024 unterschrieben bei der BSB-Geschäftsstelle einzureichen. Für die Eingabe Ihres Kurzberichts ist das Portal ab dem 15. Juni 2024 bis einschließlich 31. Oktober 2024 geöffnet. Eine Teilnehmerliste muss – unterschrieben von Verein und Schule – im Verein für Prüfungszwecke vorgehalten werden.

6. Versicherungsschutz

Alle gemeldeten Kooperationsmaßnahmen erhalten Versicherungsschutz gem. Sportversicherungsvertrag bzw. über die gesetzliche Unfallversicherung der Schulen. Dies gilt auch für Maßnahmen, die keinen Zuschuss erhalten.

7. Für Kooperationsmaßnahmen, die über das Deputat der Lehrkraft abgedeckt sind, wird kein Zuschuss gewährt. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur bei Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (Sonderschulen und Förderschulen) unter Einsatz eines zusätzlichen Übungsleiters möglich.

8. Jede Kooperationsmaßnahme ist gesondert zu beantragen.

9. Kooperationsmaßnahmen müssen jedes Schuljahr neu beantragt werden.

10. Die Bewilligungsbescheide des BSB für bezuschusste Maßnahmen gehen den Vereinen zu.

Für alle Fragen und Probleme zur Antragstellung, für Hilfestellung beim Aufbau einer Kooperation und der Betreuung der Maßnahme gibt es als Ansprechpartner einen Beauftragten im Schulamt.

Badischer Sportbund Freiburg e.V.

Herr Sascha Meier

Wirthstr. 7, 79110 Freiburg

Tel. 0761/15246-17, Fax -31

s.meier@bsb-freiburg.de | www.bsb-freiburg.de n

Kooperation „Schule –Verein“ Kooperation „Schule –Verein“ Ausschreibung +++ Ausschreibung +++ Ausschreibung +++ Aussch Ausschreibung +++ Ausschreibung +++ Ausschreibung +++ Aussch

für das Kooperationsjahr 2023/2024

Kooperation „KindergartenVerein“ 2023/2024

Meldetermin 15. Mai 2023

Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Finanzmittel im landes- bzw. Sporthaushalt des landes Baden-Württemberg 2023/2024 zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Beantragung von Kooperationsmaßnahmen sind folgende Grundsätze zu beachten:

1. Antragsteller sind der Verein und der Kindergarten; Zuschussempfänger ist der Verein. Sowohl im Verein als auch im Kindergarten muss ein fester Ansprechpartner vorhanden sein.

2. Anträge können ausschließlich online über das Internetportal www.bsbvernetzt.de gestellt werden. Das Portal ist für die Antragsstellung ab dem 15. März 2023 bis einschließlich 15. Mai 2023 geöffnet.

3. Möglichkeiten der Förderung

Grundsätzlich können alle Kooperationsmaßnahmen zwischen Vereinen und Kindergärten, die über die Dauer eines Kindergartenjahres regelmäßig durchgeführt werden, bezuschusst werden. Maßnahmen, in denen der inklusive Gedanke verfolgt wird, werden besonders berücksichtigt. (Bitte im Bemerkungsfeld des Antrags angeben).

4. Anzahl der geförderten Maßnahmen

Hinsichtlich der Anzahl der Maßnahmen pro Verein ist zunächst keine Einschränkung vorgesehen. Gehen mehr Anträge ein als Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet der Sportbund über die Bezuschussung.

5. Betreuung der Kooperationsmaßnahme

Die angebotene Kooperationsmaßnahme soll durch den Übungsleiter des Sportvereins und eine Erziehungskraft des Kindergartens beaufsichtigt und durchgeführt werden.

6. Zuschuss

Die Zuschusshöhe beträgt im Kindergartenjahr 2023/ 2024: 500 Euro.

Kooperationsmaßnahmen müssen (zusätzlich zum bestehenden Vereinsangebot) über das ganze Kindergartenjahr in wöchentlichem oder 14-tägigem Rhythmus (mindestens zweistündig), mit einem Umfang von 30 Stunden (Stunde: 45 Minuten) durchgeführt werden.

Der Zeitraum des Kindergartenjahres (September 2023 bis Juli 2024) ist bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten. Es werden nur Kooperationen in das Zuschussverfahren aufgenommen, welche in diesem Zeitraum durchgeführt werden. Für die Auszahlung des Zuschusses ist der Kurzbericht online zu erstellen und auszudrucken. Der Ausdruck ist bis spätestens 31. Oktober 2024 unterschrieben bei der BSB-Geschäftsstelle einzureichen. Für die Eingabe Ihres Kurzberichts ist das Portal ab dem 15. Juni 2024 bis einschließlich 31. Oktober 2024 geöffnet. Eine Teilnehmerliste muss unterzeichnet von Verein und Kindergarten im Verein für Prüfungszwecke vorgehalten werden.

7. Versicherungsschutz

Alle gemeldeten Kooperationsmaßnahmen erhalten Versicherungsschutz. Der Kindergarten muss zudem bestätigen, dass alle Kinder für die Dauer der Kooperationsmaßnahme über die gesetzliche Unfallversicherung des Kindergartenträgers versichert sind.

8. Jede Kooperationsmaßnahme ist gesondert zu beantragen.

9. Kooperationsmaßnahmen müssen jedes Kindergartenjahr neu beantragt werden.

10. Die Bewilligungsbescheide des BSB für bezuschusste Maßnahmen gehen den Vereinen zu.

Für alle Fragen und Probleme zur Antragsstellung, für Hilfestellung beim Aufbau einer Kooperationsmaßnahme wenden Sie sich bitte an die BSB-Geschäftsstelle.

Badischer Sportbund Freiburg e.V.

Herr Sascha Meier

Wirthstraße 7, 79110 Freiburg

Tel. 0761/15246-17, Fax -31

s.meier@bsb-freiburg.de www.bsb-freiburg.de

Kooperation „Kindergarten-Verein“ Kooperation „Kindergarten-Verein“ Ausschreibung +++ Ausschreibung +++ Ausschreibung +++ Aussch Ausschreibung +++ Ausschreibung +++ Ausschreibung +++ Aussch
n
Ausschreibung

BSB-Geschäftsstelle Wirthstraße 7 in 79110 Freiburg

www.bsb-freiburg.de

E-Mail: info@bsb-freiburg.de

SPORT in BW 04 | 2023 26 TElEFONVERzEIchNIS Präsident Gundolf Fleischer g.fleischer@bsb-freiburg.de (07 61) 1 52 46-15 Geschäftsführung Joachim Spägele j.spaegele@bsb-freiburg.de (07 61) 1 52 46-15 Sekretariat Margot Bachran m.bachran@bsb-freiburg.de (07 61) 1 52 46-15 Finanzen/Personal Marietta Krewer m.krewer@bsb-freiburg.de (07 61) 1 52 46-20 Buchhaltung Uta Lorenz u.lorenz@bsb-freiburg.de (07 61) 1 52 46-19 Sportstättenbau Beatrix Vogt-Römer b.vogt-roemer@bsb-freiburg.de (07 61) 1 52 46-26 Sportgeräte/Sportstättenbau/GEMA Ulrike Hipp u.hipp@bsb-freiburg.de (07 61) 1 52 46-21 Sportstättenbau Nina Rosenplänter n.rosenplaenter@bsb-freiburg.de (07 61) 1 52 46-35 Vereins- und Verbandsservice/IT Sascha Meier s.meier@bsb-freiburg.de (07 61) 1 52 46-17 Bestandserhebung/ Sportabzeichen / Vereinsführungskräfte-Seminare Myriam Hanser m.hanser@bsb-freiburg.de (07 61) 1 52 46-12 Vereinsführungskräfte-Seminare/ Sportentwicklung Julia Willeke j.willeke@bsb-freiburg.de (07 61) 1 52 46-11 Übungsleiter-Lehrwesen/Umwelt Anja Haepp a.haepp@bsb-freiburg.de (07 61) 1 52 46-32 Referent für Sportentwicklung Jan Elert j.elert@bsb-freiburg.de (07 61) 1 52 46-33 Integration durch Sport Benjamin Sutter b.sutter@bsb-freiburg.de (07 61) 1 52 46-29 Integration durch Sport/ Sportabzeichen Florian Osmani f.osmani@bsb-freiburg.de (07 61) 1 52 46-23 Demokratieförderung Jakob Grasser j.grasser@bsb-freiburg.de (07 61) 1 52 46-18 Leitende Sportjugend –Bildungsreferentin Ilka Hoffmann hoffmann@bsj-freiburg.de (07 61) 1 52 46-25 Verwaltung bsj Bianca Sutter sutter@bsj-freiburg.de (07 61) 1 52 46-13 Bildungsreferentin Jennifer Haun haun@bsj-freiburg.de (07 61) 1 52 46-14 Bildungsreferent/ Verwaltung bsj/ Marcel Drayer drayer@bsj-freiburg.de (07 61) 1 52 46-37 Prävention Sexualisierte Gewalt m.drayer@bsb-freiburg.de Bildungsreferentin Meike Grimm grimm@bsj-freiburg.de (07 61) 1 52 46-38 Bundesfreiwilligendienst Luca Beninati bfd@bsj-freiburg.de (07 61) 1 52 46-27 Auszubildender Lorenz Wirbser l.wirbser@bsb-freiburg.de (07 61) 1 52 46-36 Servicestelle Inklusion (07 61) 1 52 46-34 Sportversicherung – Zentrale vsbfreiburg@arag-sport.de (07 61) 1 52 71-0 Sportversicherung – Fax (02 11) 9 63 36 26 Internet:
Fax – Geschäftsführung (07 61) 1 52 46-30
Fax – Allgemein (07 61) 1 52 46-31
Zentrale (07 61) 1 52 46-0
Öffnungszeiten: Mo.–Do.:
Uhr, Fr.:
Uhr
8:00–12:30 und 13:00–17:00
8:00–13:00

Interessant für Vereine und junge Menschen!

Im organisierten Sport in Baden-Württemberg absolvieren derzeit bzw. im Jahr 2022/2023 rund 500 überwiegend junge Menschen ihren Freiwilligendienst. So viele wie noch nie!

Oft wird dabei der Grundstein für ein dauerhaftes ehrenamtliches Engagement im Sport gelegt. Die Freiwilligen unterstützen während den zwölf Monaten mit ihrer Zeit und ihrem Know-how Vereine, Fachverbände oder Landessportbünde in hohem Maße. Dabei können sie sowohl im sportpraktischen als auch im organisatorischen bzw. administrativen Bereich eingesetzt werden.

Dort haben sie unter anderem die Möglichkeit, innovative Projekte oder Kooperationen umzusetzen, die das bisherige Angebot der Vereine erweitern oder sichern können. Zudem erwerben die Freiwilligen im Rahmen ihres Freiwilligendienstes eine staatlich anerkannte Übungsleiterlizenz. Neben der sportfachlichen Ausbildung bietet der Freiwilligendienst die ideale Möglichkeit, um sich als junger Mensch weiterzuentwickeln und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Des Weiteren kann

der Freiwilligendienst, z. B. als Praktikum für ein evtl. Studium, im Nachgang angerechnet werden.

Drei Formate und Bewerbungsphase Insgesamt bietet der organisierte Sport in Baden-Württemberg drei verschiedene Formate mit unterschiedlichen Schwerpunkten an.

Junges Engagement im Sportverein stärken. Freiwilligendienste im Sport sind in Infos

Von diesen können das „Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)“ und der „Bundesfreiwilligendienst (BFD)“ als die „klassischen“ Formate bezeichnet werden. Das FSJ legt den Schwerpunkt dabei auf die praktische Arbeit, im BFD kann es auch größere Anteile administrativ-organisatorischer Arbeit geben.

Seit einigen Jahren werden diese beiden Varianten vom Format „FSJ Sport und Schule (SuS)“ ergänzt. Wie der Name bereits sagt, steht die Kooperation von Sportverein und Schule in diesem Format im Fokus. Somit können interessierte Jugendliche auch für das Jahr 2023/2024 aus einer großen Anzahl an Angeboten wählen und die für sie passenden Aufgaben finden. Wenn Sie als Verein Interesse haben oder ein Jugendlicher am Sport interessiert ist

und sich gerne engagiert, neue Erfahrungen sammeln und seine Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern möchte – oder einfach eine Übergangsphase von Schule und Beruf/Studium sinnvoll überbrücken oder sich neu orientieren möchte, dann können Sie sich bis zum 15. Mai 2023 bewerben.

Bitte beachten: Bevor Sie als Verein einen geeigneten Freiwilligen beschäftigen können, muss Ihr Verein von der Baden-Württembergischen Sportjugend zuerst als Einsatzstelle anerkannt werden.

Weitere und umfangreichere Informationen finden Sie im Internet unter www. bsb-freiburg.de bzw. www.lsvbw.de Für direkte Hilfestellungen und Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Badischen Sportbundes Freiburg (Sascha Meier, s.meier@bsb-freiburg.de; 0761/15246-17) oder direkt an die für die Administration zuständige Baden-Württembergischen Sportjugend (BWSJ) in Stuttgart wenden. n

SPORT in BW 04 | 2023 27 FREIWIllIGENDIENSTE IM SPORT
Freiwilligendienste im Sport sind weiterhin sind angesagt!
Foto: LSBNRW

10 Praxisfragen zum lizenzwesen

Ein Überblick zur Ausbildungsstruktur des Badischen Sportbundes Freiburg

Der organisierte Sport ist mit seinem differenzierten Qualifizierungssystem einer der größten Bildungsträger der Zivilgesellschaft. Der Badische Sportbund Freiburg bietet gemeinsam mit seinen Sportfachverbänden diverse Aus- und Fortbildungen an.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die Ausbildungsstruktur sowie den Vorgang des Lizenzerwerbs und der Lizenzverlängerung geben.

10 Fragen – 10 Antworten zum Lizenzerwerb, zur -verlängerung und zum Zuschuss

1. ÜL-Lizenz und Trainer-Lizenz – worin liegt der Unterschied?

Die ÜL-Lizenz ist in der Regel sportartübergreifend und wird von einem Sportbund ausgestellt. Dabei stehen überfachliche Themen für eine Zielgruppe im Vordergrund.

Die Trainer-Lizenz ist demnach sportartspezifisch, d. h. es werden Grundlagen einer Sportart vermittelt.

2. Wie lange dauert eine Ausbildung und was kostet diese?

Am Beispiel ÜL-C Fitness/Gesundheit:

Die Ausbildung erstreckt sich über drei Wochen (Grund-, Aufbau- und Prüfungslehrgang). Diese finden nicht am Stück statt. Für eine Lizenz der ersten Lizenzstufe werden mindestens 120 LE (=Lerneinheiten) benötigt. Eine Lerneinheit umfasst 45 Minuten.

Für Sportvereinsmitglieder betragen die Organisationskosten für die gesamte Ausbildung 300 Euro. Diese sind inklusive der Übernachtung und Verpflegung. Interessierte können eventuell Bildungszeit beantragen.

3. Wo kann ich mich für eine Ausbildung informieren und anmelden?

Auf dem Lehrgangsportal des BSB finden

Sie die Informationen zu den Fort- und Ausbildungsmöglichkeiten des Badischen Sportbund Freiburg und können sich dort direkt anmelden. Die Anmeldung sollte, wenn möglich, digital durchgeführt werden. Alternativ kann das Anmeldeformular aus dem Bildungsprogramm ausgefüllt und postalisch an den BSB gesendet werden.

Die Angebote der Trainerausbildungen finden Sie auf den Seiten der Sportfachverbände. Diese Anmeldung muss direkt beim Sportfachverband erfolgen.

4. Werden Angebote von kommerziellen Anbietern anerkannt?

Nein, Angebote (Aus- und Fortbildungen) aus dem kommerziellen Bereich werden im Bildungssystem des organisierten Sports nicht anerkannt.

5. Was muss vor der Lizenzverlängerung beachtet werden?

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob

SPORT in BW 04 | 2023 28 lIzENzWESEN
Die aktuelle Ausbildungsstruktur des BSB Freiburg.

Ihre gewünschte Fortbildung durch Ihren ausstellenden Verband zur Lizenzverlängerung anerkannt wird. Ihren ausstellenden Fachverband erkennen Sie über das Logo auf der Rückseite Ihrer DOSB-Lizenz-Urkunde (siehe Beispiel).

6. Was ist ggf. nach einer Lizenzverlängerung notwendig?

Sie haben eine Lizenzverlängerung über den Sportfachverband besucht und haben eine Lizenz beim Sportbund – oder umgekehrt?!

In diesem Fall werden die Daten nicht automatisiert übermittelt. Bitte reichen Sie Ihre Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Ansprechperson ein.

Einen Überblick zu den entsprechenden Ansprechpersonen finden Sie hier: https://www.bsb-freiburg.de/infoseitedosb-lizenzen

7. Werden Fortbildungen von anderen Sportbünden anerkannt?

Die Anrechnung von Fortbildungen anderer Sportorganisationen im DOSB-System ist möglich. Bitte legen Sie Ihre Fortbildungsnachweise zur Prüfung vor. Fortbildungen kommerzieller Anbieter werden nicht anerkannt.

8. Wie viele Lerneinheiten (LE) werden für eine Lizenzverlängerung benötigt?

Für eine Lizenzverlängerung sind in der Regel 15 LE (Lerneinheit – 45 Minuten) notwendig. Abweichungen sind möglich.

9. Was passiert, wenn eine Lizenz abgelaufen ist?

Lizenzen können rückwirkend verlängert werden. Für den ÜL-Zuschussantrag sollte die Lizenz jedoch Ihre Gültigkeit besitzen. Auf dem Online-Sammelabrechnungsformular im BSBverNETzt sind die Lizenzen

mit einer Raute # gekennzeichnet, deren Gültigkeit abgelaufen ist.

Ist die Lizenz durch eine Fortbildung verlängert worden – aber dem BSB noch nicht bekannt? – Bitte senden Sie uns den entsprechenden Nachweis zu. Die geleisteten Stunden können Sie bereits in das Formular online eingeben.

10. Gibt es Zuschüsse für Lizenzen?

Sportvereine können für die geleisteten Stunden Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sind, Zuschüsse beim BSB beantragen.

Siehe Förderung DOSB-Lizenzen: https://www.bsb-freiburg.de/foerderung/ dosb-lizenzen

Kommerzielle Lizenzen, Zertifikate und Vorqualifikationen können nicht bezuschusst werden.

Mit dem Scan gelangen Sie direkt zum Lehrgangsportal.

Bitte prüfen Sie bereits vor dem Antragszeitraum (November bis Januar), ob die Lizenzen Ihres Sportvereins aktualisiert sind. Sollte dies nicht der Fall sein – nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. n Marcel

Kontakt:

Lizenzverlängerung BSB

Anja Haepp

a.haepp@bsb-freiburg.de

+49 761 15246-32

Lizenzzuschuss BSB

Sascha Meier

s.meier@bsb-freiburg.de

+49 761 15246-17

Inhaltliche Fragen zu den BSB-Ausbildungsgängen

Ulrike Wagner

u.wagner@sportschule-steinbach.de

SPORT in BW 04 | 2023 29 lIzENzWESEN
Veranschaulichung eines Musters (DOSB-Lizenz_Urkunde). Screenshot aus BSBverNETzt zur Beantragung des Lizenz-Zuschusses.

Führungskräfte-Seminare und Vereinsmanager-Ausbildung in Baden-Württemberg 2023

In Baden-Württemberg gibt es rund 11.000 Sportvereine mit 3,8 Mio. Mitgliedern. Dabei gleicht kein Verein dem anderen. Die Spannbreite reicht von kleinen, rein ehrenamtlich aufgestellten Vereinen, bis hin zu Mehrspartenvereinen mit mehreren zehntausend Mitgliedschaften und hauptberuflichen Mitarbeitern. Trotz der unterschiedlichen Voraussetzungen gibt es viele Herausforderungen, die jeder Verein zu bewältigen hat.

Um diese Aufgaben und Pflichten im Verein optimal erfüllen zu können, bedarf es speziellem Struktur- und Fachwissen, das sich von dem in der freien Wirtschaft unterscheidet. In unseren Seminaren für Vereins-Führungskräfte vermitteln wir neben dem benötigten Basiswissen für eine gelingende Vereinsarbeit auch Inhalte, die über die Grundlagen hinausgehen.

Die Führungskräfte-Seminare und die Ausbildung zum Vereinsmanager richten sich daher an alle Personen, die im Vorstand, der Geschäftsführung oder in der Geschäftsstelle von Vereinen tätig sind oder tätig werden wollen.

Inhalte der Ausbildung sind neben allgemeiner Verwaltung und Mitgliederbetreuung, Buchhaltung und Finanzen, Recht und Versicherung, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing auch das Aneignen von Führungskompetenzen und der Fähigkeit, den Verein strategisch weiterzuentwickeln. Hierbei wird an die vorhandenen Kenntnisse der Teilnehmer, die sie aus ihrem berufli-

chen oder privaten Umfeld mitbringen, angeknüpft und auf die Besonderheiten bei der Anwendung dieses Wissens auf die Vereinsarbeit eingegangen.

Ausbildung zum Vereinsmanager c

Breitgefächertes Angebot durch einheitliches Ausbildungskonzept in Baden-Württemberg

Gemeinsam bieten wir allen Interessierten die Möglichkeit, für die Erlangung

der Vereinsmanager C Lizenz Seminarangebote aus allen drei Sportbünden in Baden-Württemberg wahrzunehmen. Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, auch außerhalb der Lizenzausbildung einzelne Seminare zu besuchen – der Abschluss einer Lizenz muss dabei nicht immer das Ziel sein!

Die Ausbildung zum DOSB Vereinsmanager C umfasst insgesamt 120 LE. Um die Lizenz zu erhalten, müssen Sie aus dem Seminarangebot insgesamt 96 LE absolvieren und anschließend ein Abschlussseminar in Ihrem Sportbund im Umfang von 24 LE besuchen.

Aus dem Bereich „Finanzen, Recht, Steuern und Versicherung“ ist die Belegung des Seminars „Vereinsbesteuerung“ verpflichtend, da dieses Wissen in der Vereinsarbeit existenziell ist.

Aus den Bereichen „Organisations- und Personalentwicklung, Gremienarbeit“ und „Marketing, Kommunikation, Veranstaltungen, Neue Medien“ sind jeweils 16 LE als Mindestanzahl zu leisten. Die verbleibenden 48 LE dürfen Sie entsprechend Ihrem Tätigkeitsschwerpunkt entweder breit gefächert wählen oder sich auf ein spezielles Themengebiet der Vereinsarbeit spezialisieren. Im Abschlussseminar wenden Sie die gelernten Inhalte an und bearbeiten ausgewählte Praxisbeispiele in Gruppen. Nach erfolgreicher Präsentation erhalten Sie die Vereinsmanager C-Lizenz.

SPORT in BW 04 | 2023 30 VEREINSMANAGER
Beide Fotos: Adobe Stock

Ausbildungsbeginn

Die Ausbildung kann jederzeit begonnen werden.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung sollte möglichst innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden.

Gültigkeit

4 Jahre ab Erhalt der Lizenz

Verlängerung

15 LE mit einem VM-Seminar aus einem beliebigen Themengebiet Organisationskosten

40,00 Euro pro eintägiges Seminar (8 LE)

80,00 Euro pro zweitägiges Seminar (16 LE)

120,00 Euro Abschluss-Seminar (24 LE)

Veranstaltungsort

Die Ausbildungen zum Vereinsmanager C finden im Caritas Tagungszentrum Freiburg (Wintererstraße 17-19, 79104 Freiburg) statt. AUSNAHME: Das Abschluss-Seminar findet in der Südbadischen Sportschule Steinbach statt.

Teilnahme

Die Teilnahme ist für alle Mitglieder eines Sportvereins ab 16 Jahren möglich.

Bildungszeit

Für die Vereinsmanager-Seminare kann Bildungszeit im Rahmen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg anerkannt werden.

Anmeldung:

Direkt über das neue Lehrgangsportal

Vereinsmanager-c-Seminare 2023 | BSB Freiburg

Bereits durchgeführt

SPORT in BW 04 | 2023 31 VEREINSMANAGER
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https://lehrgangsportal.bsbvernetzt.de
Termin Titel LE Ort Themenbereich VMC-Seminare 28.–29.01.2023 Die Geschäftsstelle/Der Verein als Arbeitgeber ................... 16 Freiburg C 04.–05.02.2023 Recht, Haftung, Versicherung ............................... 16 Freiburg C 25.–26.02.2023 Führung mit Selbstregulation und Resilienz 16 Freiburg A 11.03.2023 Facebook, Instagram und Co. – Wie dein Sportverein davon profitieren kann 8 Freiburg D 18.–19.03.2023 Vereinsbesteuerung ...................................... 16 Freiburg C 01.04.2023 Crashkurs für Vereinsvorstände-Teil 1 8 Freiburg A 02.04.2023 Crashkurs für Vereinsvorstände-Teil 2 8 Freiburg A 06.–07.05.2023 Veranstaltungsmanagement / Orga eines Vereinsjubiläums ......... 16 Freiburg D 20.05.2023 Kooperationen und Vereinsübergreifende Zusammenarbeit –Chancen & Risiken 8 Freiburg A 17.06.2023 Zukunftsfähige Zusammenarbeit: Konfliktfähigkeit und Schnittstellen . 8 Freiburg A 18.06.2023 Zukunftsfähige Zusammenarbeit: Konfliktmanagement im Vereinsalltag 8 Freiburg A 23.–24.06.2023 Grundlagen der Marketinginstrumente 16 Freiburg D 28.06.2023 Veranstaltungsmanagements-Tools 4 ONLINE D 08.–09.07.2023 Gesprächsführung/PR/Sponsoring ........................... 16 Freiburg D 24.–26.07.2023 VM-C Abschluss-Seminar 1 24 Freiburg 23.–24.09.2023 Buchhaltung im Sportverein 16 Freiburg C 30.09.–01.10.2023 Recht, Haftung, Versicherung ............................... 16 Freiburg C 12.+19.10.2023 Digitalisierungsprozesse im Verein 8 ONLINE D 14.–15.10.2023 Vereinsbesteuerung 16 Freiburg C 18.11.2023 Der Verein als Arbeitgeber - ONLINE - Kurzschulung 4 ONLINE C 20.–22.11.2023 VM-C Abschluss-Seminar 2 ................................. 24 Baden-Baden Steinbach VMB-Seminare 04.–06.10.2023 Seminar 2: Persönlichkeitsentwicklung, Selbstkompetenz und Zeitmanagenemt ......................................... 20 Baden-Baden Steinbach 29.11.–01.12.2023 Seminar 3: Finanzen im Sport 20 Baden-Baden Steinbach

Der BSB-Tipp!

Neue BGB-Vorgaben für Vereins-Mitgliederversammlungen!

Mit einem erstaunlich eindeutigen Votum hat der Bundestag am 9. Februar einen Beschluss zur Änderung des geltenden Vereinsrechts gefasst. Auf Empfehlung des Rechtsausschusses im Bundestag gibt es künftig eine Neufassung zu § 32 Abs. 2 BGB.

Dies mit der Festlegung, dass sowohl die Vereins-Mitgliederversammlungen als auch die Versammlungen und Sitzungen im Verein nicht mehr unbedingt mit Präsenz-(Pflicht) stattfinden müssen. Hierbei geht es um den Einsatz elektronischer Medien zur Durchführung von Versammlungen und Beschlussfassungen darüber. Also den oft notwendigen Weg auf Seiten der Vereinsführung, statt Anwesenheit der einzelnen Mitglieder vor Ort nun alternativ die digitalen Medien zu nutzen, damit Versammlungen und auch erforderliche Beschlüsse hierfür hybrid oder virtuell erfasst werden können.

Jeder Verein erinnert sich an die recht harte Pandemie-Situation im Zeitraum 2021 bis Herbst 2022 ungefähr: Es konnten kaum Jahres-Mitgliederversammlungen durchgeführt werden wegen des Gesundheitsrisikos, aber oft auch durch die dadurch spürbare fehlende Bereitschaft zum Erscheinen und zur Teilnahme bei Präsenzsitzungen. Selbst auch auf Vorstandsebene musste damals sogar der Gesetzgeber spontan reagieren. Über eine befristete COVID-19-Pandemie-Sonderregelung wurde es für den Verein und auch den Stiftungsbereich zugelassen, Sitzungen und auch Beschlüsse auf digitalem Wege herbeizuführen, obwohl dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seit jeher nur als sogenannte Präsenzveranstaltung vorgesehen und gesetzlich geregelt war. Eine Ausnahme gab es nur für Vereine und auch Verbände in der Rechtsform eines e. V., wenn diese rechtzeitig mit den entsprechend erreichten Satzungsmehrheiten der stimmberechtigten Mitglieder/Delegierten zubilligten, dass man alternativ auch digitale Veranstaltungen abhalten konnte. Aber nicht alle Vereine erkannten dieses Problem so richtig. Nun ergab sich dadurch eine etwas ungelöste Situation im Vereinsrecht, dass diese Sonderregelung vor dem 30. August 2022 letztmals genutzt werden konnte. Seit dem 01.09.2022 man-

gelte es bei fehlender Satzungsregelung an einer Ermächtigung. Nunmehr reagierte der Gesetzgeber und gibt mit einer Neufassung von § 32 Abs. 2 BGB vor, dass Vereinsmitglieder künftig auch ohne Satzungsermächtigung berechtigt sind, ohne Erscheinen, also ohne persönliche Anwesenheit am Versammlungsort, im Wege der Nutzung elektronischer Medien, also zur Bild- und Tonübertragung, an Versammlungen doch noch teilnehmen zu können und dort ihre Mitgliederrechte wie üblich bisher uneingeschränkt ausüben zu können. Egal also, ob es um Videoübertragungen geht, Chats bis hin zu Telefonkonferenzen oder sogar Versammlungsdurchführung per E-Mail: Mitglieder können nun auch mit Rückendeckung des BGB im Wege elektronischer Kommunikation an Versammlungen oder Vereinssitzungen teilnehmen. Durch einen Verweis (§ 86 BGB) gilt dies auch für Vorstands- oder Präsidiumssitzungen.

Dies setzt nun einen baldigen Klärungsbedarf auf der Vereins- oder Verbandsführungsebene voraus

Vereinstipps:

(1) Gibt es schon in der vorhandenen, derzeit gültigen Vereinssatzung eine Ermächtigung zur Nutzung visueller Kommunikation, dann besteht keinerlei Handlungsbedarf, wenn diese Satzungsänderung/Ergänzung auch im Vereinsregister schon (auch früher) eingetragen wurde. Dann entscheidet dieses zuständige Organ, im Regelfall der Vorstand, ob nun digital oder wie bisher mit Präsenzpflicht, die eigenen Vereinsmitglieder oder Delegierten im Verbandsbereich vor Ort eingeladen werden, um dann die Mitgliedschaftsrechte ausüben zu können.

(2) Ist keine Satzungsregelung vorhanden und nichts zum virtuellen Weg in der Satzung eingetragen, dann greift die neue gesetzliche Regelung nach § 32 Abs. 2 BGB.

Dann sollte unbedingt in der nächsten anstehenden Mitgliederversammlung der einmalige Beschluss gefasst werden, dass virtuelle Versammlungen künftig ohne Präsenzpflicht als Alternative durchgeführt werden können. Mit der Möglichkeit, auch auf elektronischem Wege Beschlüsse fassen zu können. Dieser einmalige Beschluss in Anlehnung an die gesetzliche Neuregelung gilt für die Vereinszukunft bis auf Weiteres. Dies könnte also stets genutzt werden, wenn dies erforderlich werden sollte, als Alternative zur Präsenzteilnahme an Versammlungen. Ob hybrid, also dass Mitglieder sich am Versammlungsort einfinden oder sich digital zuschalten können. Die Vereinssatzung muss also nicht geändert werden, was eigentlich Zeit und den Verein Kosten einspart. Allerdings entscheidet bis auf anderweitige Festlegungen die Mitgliederversammlung darüber, ob nun digital eingeladen werden soll.

(3) Vereins- und Verbandsführungen sollten für sich prüfen, ob man das Mitgliedervotum diesbezüglich nutzen oder wie bisher den Vorstand ermächtigen will. Dann sollte weiterhin durch Beschlussfassung mit den Mitgliedern in der nächsten Präsenz-Mitgliederversammlung doch noch eine kleine Satzungsänderung per Abstimmung herbeigeführt werden. Dies natürlich verbunden mit dem Aufwand, dies auch beim Vereinsregister formgerecht anzumelden.

Quelle: Bundestagsdrucksache 20/5585, Beschlussfassung zum Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht vom 09.02.2023.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung von 03.03.2023 der Gesetzesänderung zugestimmt. Einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt kommt das Inkrafttreten, also noch im März 2023. n Prof. Gerhard Geckle

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Prof. Gerhard Geckle Foto: privat

SPORTOUT: Startschuss für die fünf ausgewählten

Pilotprojekte

Die Pilotprojekte des EU-geförderten DOSB-Projektes „SPORTOUT: Sportvereine draußen stark machen – Gesunde Sportangebote nachhaltig in der Natur gestalten“ sind gestartet. Darunter auch eines aus Südbaden

Pünktlich zum Jahresauftakt starteten die fünf ausgewählten SPORTOUT Pilotprojekte:

1) Friluftsliv: Nordic Sports & LifestyleSportverein Baiersbronn e. V.

2) natürlich FIT IM WEINBERG - Turnverein 1899 Gengenbach e. V.

3) Sport im Freien: Bewegung, Gesundheit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz – Chance für eine neue Perspektive? –Taekwondo Herringen e. V.

4) Naturnaher Bewegungstreff – St. Wendel bewegt sich gemeinsam!“ – Tennisclub Blau-Weiß St. Wendel e. V.

5) Fit for you and planet blue – Turn- und Spielverein 1905 Oberpleis e. V.

Die Pilotprojekte stellen einen essenziellen Baustein des EU-geförderten DOSB-Projektes „SPORTOUT: Sportvereine draußen stark machen – Gesunde Sportangebote nachhaltig in der Natur gestalten“ dar. Über eine Laufzeit von zwölf Monaten entwickeln und erproben die Pilotprojekte der Sportvereine situationsangepasste, gesundheitsorientierte und innovative Sportangebote „im Freien“. Dabei wollen die Pilotprojekte mit ihren kreativen Ideen und Maßnahmen nicht nur alternative Möglichkeiten des gemeinsamen Sporttreiben im öffentlichen Raum und im Sportraum Natur aufzeigen, sondern auch zeigen, dass Sport im Einklang mit der Natur auch einen Beitrag zum Naturbewusstsein der Bevölkerung und gleichzeitig einen Mehrwert für deren Gesundheit leisten kann.

Insgesamt sind bis zum Bewerbungsschluss am 31. Oktober 2022 über 140 Bewerbungen von Sportvereinen beim DOSB eingegangen. „Ich freue mich sehr über diese hohe Anzahl der Bewerbungen, welche die Bedeutung von Sport „im Freien“ deutlich macht“, sagt Michaela Röhrbein, DOSB-Vorstand Sportentwicklung. Angesichts des großen Interesses war es

eine herausfordernde Aufgabe die vielen guten Bewerbungen zu sichten, gegeneinander abzuwägen und zu bewerten. Ende November 2022 berieten Experten des Projektbeirats SPORTOUT in einer gemeinsamen Sitzung über die Anträge und schlugen dem Vorstand des DOSB die fünf ausgewählten Pilotprojekte vor, die vom diesem bestätigt wurden. Maßgeblich entscheidend für die Auswahl der Pilotprojekte waren die SPORTOUT-spezifischen Kriterien wie die Sensibilisierung von Naturbewusstsein und Naturschutz, der Mehrwert von Sport und Bewegung „im Freien“ für die menschliche Gesundheit, die angestrebten Kooperationen und die Berücksichtigung verschiedener Interessensgruppen. Zudem waren innovative Ideen, die Schaffung neuer Sport- und Bewegungsräume „im Freien“, die Übertrag-

barkeit auf andere Vereine und das Erzeugen öffentlicher Wahrnehmung, Aspekte, die letztendlich zu einer positiven Entscheidung führten.

Wir freuen uns, die ausgewählten Pilotprojekte im Rahmen der EU-Förderung finanziell unterstützen zu können und in ihrer Umsetzung über das Gesamtjahr 2023 eng zu begleiten. Die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse werden wir in die Breite kommunizieren, sodass andere Sportvereine und auch -verbände davon profitieren können.

Nähere Informationen rund um das gesamte SPORTOUT-Projekt finden Sie auf der Webseite: https://www.dosb.de/sportentwicklung/umwelt/sportout. Das Projekt ist kofinanziert von der Europäischen Union. n

Glückwunsch!

Der Badische Sportbund Freiburg e. V. gratuliert dem Turnverein 1899 Gegenbach e. V. dazu, dass er als eines von lediglich fünf Pilotprojekten von SPORTOUT unter den zahlreichen Bewerbungen ausgewählt wurde. In der nächsten Ausgabe von SPORT in BW werden wir ausführlich über das Pilotprojekt „natürlich FIT IM WEINBERG“ berichten. Wie kam es zu der Bewerbung, welche Zielgruppe soll angesprochen werden und welches sind die nächsten Schritte

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DOSB

Für mehr Schwimmen im land

Nach dem Erfolg des Kita-Programms „SchwimmFidel“ startet in Baden-Württemberg eine Qualifizierungsoffensive für Schwimmlehrkräfte, um künftig mehr Kurse anbieten zu können

Schwimmen kann man nicht früh genug lernen. In Baden-Württemberg läuft deshalb seit April 2022 erfolgreich das Pilotprogramm „SchwimmFidel – ab ins Wasser!“, das sich explizit an die Kleinsten im Kindergartenalter richtet.

Kindertageseinrichtungen schließen dafür eine Kooperation mit Schwimmvereinen oder DLRG-Ortsgruppen ab, über die Vorschulkindern eine kostenlose Teilnahme an Schwimmkursen ermöglicht wird. Ziel des Programms ist es, nachhaltige Strukturen aufzubauen, so dass die Kitas auf die Kooperationen auch in den Folgejahren aufbauen können.

„Wir haben nicht erst seit Corona einen massiven Stau im Bereich der Schwimmausbildung. Die Wartelisten waren auch vorher schon voll, aber durch die Pandemie hat sich die Situation noch einmal deutlich verschärft. Der Bedarf an Schwimmkursen ist groß“, erklärt Christian Roder, Regionalkoordinator für „SchwimmFidel“ im Badischen Schwimm-Verband. Als das Land vor zwei Jahren ein Corona-bedingtes Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit initiierte, war die Nachfrage entsprechend groß. Das neue Pilotprojekt, im April 2022 vom baden-württembergischen Kultusministerium in Zusammenarbeit mit den beiden Landesschwimmverbänden Baden und Württemberg und den jeweiligen Landesverbänden der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) ins Leben gerufen, setzt nun noch früher an. Die Kurse bilden inhaltlich die Niveaustufen 1 und 2 (Wassergewöhnung und Grundfertigkeiten des Schwimmens) der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ der Kultusministerkonferenz ab. „Diese Fertigkeiten sollten schon im Kindergartenalter erworben werden. Sie sind ein wichtiger Schritt auf dem weiteren Weg zum sicheren Schwimmer“, sagt Roder. Die Schwimmverbände haben im Rahmen des Pilotprogramms ergänzend zu den Schwimmkursen auch Handreichungen für die pädagogischen Fachkräfte entwickelt, die Ideen aufzeigen, wie das Thema Schwimmfähigkeit in den Kindergarten-

alltag eingebaut werden kann. „Wir unterstützen die Erzieher gerne, denn wir sind die Experten im Bereich der Schwimmausbildung und haben mit unseren Vereinen auch die entsprechenden Ressourcen“, betont Roder weiter. Um die Eltern für die Bedeutung des sicheren Schwimmens zu sensibilisieren, stellen die Schwimmausbilder das Thema außerdem bei einem Elternabend vor, für die Eltern gibt es zudem eine Broschüre mit Ideen für einen spielerischen Umgang mit Wasser für zu Hause.

Teilnahme

kostenlos

Für die Kinder ist die Teilnahme kostenlos. Jeder Kurs wird dafür vom Land Baden-Württemberg mit 600 Euro gefördert, das Geld fließt direkt an den Verein. „Das ist eher als Aufwandsentschädigung zu verstehen“, meint Roder. Zwar sind die Badbetreiber angehalten, die entsprechenden Wasserflächen kostenlos zur Verfügung zu stellen, „aber das funktioniert nicht überall. Da steckt schon viel Idealismus unserer Vereine dahinter, die sich hier engagieren, um die Schwimmfähigkeit herzustellen.“

Bildung als Kernstück der Verbandsentwicklung

Das Programm stößt bislang auf großes Interesse, eine Vielzahl an Anfragen von Kin-

dertageseinrichtungen ist eingegangen. Bis Anfang Februar 2023 hatten so fast 2.300 Kinder in etwa 470 Kursen ein Schwimmangebot erhalten. Es hat sich aber auch gezeigt, dass nicht alle Anfragen der Kindertageseinrichtungen zum Abschluss einer Kooperation geführt haben, was unter anderem daran lag, dass nicht ausreichend Schwimmausbilder vorhanden sind. Deshalb hat das Land nun noch eine Qualifizierungsoffensive für Schwimmlehrkräfte gestartet. Mit bis zu 250 Euro pro Person, die auch hier an den Verein fließen, fördert das Land seit Beginn des Jahres die Qualifizierung von Schwimmausbildern oder Anfängerschwimmausbildern. Der Gesamtumfang beträgt 32 Lerneinheiten, die in der Regel an zwei Wochenenden durchgeführt werden; die Lehrgänge schließen dann mit einer Lehrprobe ab. Damit daraus auch gleich mehr Schwimmkurse resultieren können, müssen alle Akteure (Kindertageseinrichtung, Verein und Übungsleiter) eine Absichtserklärung unterschreiben, im Rahmen von „SchwimmFidel“ Anfängerschwimmkurse anbieten zu wollen.

„Das bringt einen enormen Mehrwert für das Projekt, weil wir so neue Leute gewinnen, die womöglich auch zu anderen, für die Kitas attraktiveren Zeiten die Kurse anbieten können“, freut sich Christian Roder. Gerade der Badische Schwimm-Verband

Das Pilotprogramm „SchwimmFidel – ab ins Wasser!“ hat das Ziel, nachhaltige Kooperationen von Kindertageseinrichtungen mit Schwimmvereinen und DLRG-Ortsgruppen aufzubauen. Über diese Kooperation soll Vorschulkindern eine kostenlose Teilnahme an Schwimmkursen ermöglicht werden. Die Kindertageseinrichtungen schließen mit dem Schwimmverein oder der DLRG Ortsgruppe eine Kooperation ab, die neben einem Elternabend in der Kita-Einrichtung beispielsweise auch eine Handreichung für Erzieherinnen und Erzieher sowie eine Broschüre für die Eltern beinhaltet. Das Thema Schwimmen soll also in der entsprechenden Kita möglichst ganzheitlich betrachtet werden. Ziel des Programmes ist es, nachhaltige Strukturen aufzubauen, so dass die Kitas auf die Kooperationen auch in den Folgejahren aufbauen können. Die Kurse sollen möglichst vor 16.30 Uhr stattfinden, um die ohnehin stark genutzten Wasserflächen nicht noch weiter zu beanspruchen.

Weitere Infos finden Sie unter: https://www.schwimmfidel.de/kriterien

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Christian Roder

habe in den vergangenen Jahren aber ohnehin stark in den Bereich Bildung investiert, „das ist ein Kernstück der gesamten Verbandsentwicklung“, betont er. Der Referentenpool wurde massiv aufgestockt – allein im Bereich Anfängerschwimmen sind es in Baden jetzt acht Personen, die sich über das gesamte Verbandsgebiet verteilen. „So können wir immer zeitnah auf den Bedarf unserer Vereine durch dezentrale Aus- und Fortbildungen reagieren und sparen Reise- und Übernachtungskosten“, erklärt Roder das Prinzip. n

Im Rahmen von „SchwimmFidel – ab ins Wasser!“ wird die Qualifizierung von Schwimmausbilder*innen im Bereich Anfängerschwimmen gefördert. Auf Grundlage einer Absichtserklärung ist eine Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahmen möglich, welche mit bis zu 250 Euro pro Teilnehmer*in gefördert wird. Für die Teilnehmenden entstehen keine Kosten.

Hier finden Sie die Termine für die Ausbildung- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen für SchwimmFidel:

(„Schwim & More“, Ausgabe 26, 03/2023)

Der Badische Sportbund Freiburg e. V. unterstützt gerne das Projekt und möchte gerade im Anfängerschwimmbereich mit dem Badischen Schwimm-Verband e. V. (BSV) und seinen Sportvereinen enger zusammenarbeiten.

Neben dem Haupt-Ausbildungsort in der Sportschule Baden-Baden Steinbach sollen weitere Ausbildungsstätten

(Schwimmbäder mit Seminarräumen) im Südbadischen Raum genutzt werden. Daneben wird der BSB Freiburg gemeinsam mit dem BSV versuchen, Vereine und Schulen bzw. Vereine mit Schwimmbädern besser zu vernetzen.

Mehr dazu in den nächsten Ausgaben von SPORT in BW.

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Es gibt zwei Handreichungen für Erzieher und Eltern mit wertvollen Tipps rund um die Wassergewöhnung.
Das AOK-Prämienprogramm ProFit. Für Momente, die Prämienpunkte verdienen. Mehr unter: immer-was-du-brauchst.de AOK Baden-Württemberg Die Gesundheitskasse. Jetzt wechseln! RWK · 262563 · 12/22 · Foto: GettyImages
Damit der Motivation nicht die Puste ausgeht.

Toben! Turnen! Spaß haben!

landeskinderturnfest 2023 lädt nach Offenburg ein

Alle Vereinskinder zwischen 6 und 14 Jahren sind vom 7. bis 9. Juli zum Toben, Turnen und einfach Spaß haben nach Offenburg eingeladen!

Für das Landeskinderturnfest der Badischen Turnerjugend bietet die Stadt in der Ortenau beste Voraussetzungen, um drei unvergessliche Tage zu feiern. Auch die Maskottchen Muck und Minchen stehen schon in den Startlöchern und freuen sich auf ein prallgefülltes Programm und die unvergleichliche Atmosphäre mit bis zu 4.500 Kindern.

Neben Klassikern wie Eröffnungs- und Abschlussfeier, verschiedenen Wettkämpfen und Wettbewerben bietet das Landeskinderturnfest zahlreiche Vorführungen und Mitmachangebote, um wirklich jeden zu begeistern. Highlights werden mit Sicherheit die Programmpunkte auf der großen Turnfestbühne, die legendären BTJ-Kinderpartys und „Stars & Sternchen – die Show der Badischen Turnerjugend“ sein. Auch die gemeinsame Übernachtung in der Schulunterkunft und das einzigartige LKTF-Gemeinschaftsgefühl sind für alle Kinder immer ein ganz besonderes Erlebnis. Das Offenburger Schulzentrum NordWest punktet dabei als zentrale LKTF-Meile mit „kurzen Wegen für kurze Beine“. Hier werden sowohl das Turnfestzentrum mit Showbühne und Mitmachwelt „Fun-Factory“ zu finden sein als auch viele Wettkämpfe und Wettbewerbe ausgetragen. Gleich mehrere der insgesamt zehn Schulquartiere sind fußläufig erreichbar, vier davon liegen sogar direkt im Turnfestzentrum. Das Stadtzentrum und alle anderen Schulen sind in wenigen Minuten mit dem exklusiv für die LKTF-Teilnehmer eingerichteten Bustransfer erreichbar. So auch die Eventlocation Oberrheinhalle. Wo sonst die großen Namen der Musik- und Kulturszene auf der Bühne stehen, werden am Landeskinderturnfest-Samstag die „Stars & Sternchen“ der Kinderturnfestgala mit einem liebevoll inszenierten Mix aus Turnkunst, Tanz und Akrobatik begeistern.

Die ersten Turnfestsieger werden unterdessen bereits während der Eröffnungsfeier am Freitag gekürt. Der Showwettbewerb „Ki-

Tu-Star“ sucht vor großartiger Turnfestkulisse die beste Kindershowgruppe Badens. Und natürlich wird am Abend auch noch ordentlich getanzt und gefeiert. Mit den zahlreichen Wettkämpfen geht es dann am Samstagmorgen los. Hier fühlen sich alle wohl, die ihr Können als Vereinsgruppe präsentieren und sich unter Gleichaltrigen messen möchten. Beim KinderWahlWettKampf stehen turnerische und leichtathletische Disziplinen zur Wahl. Dazu kommt eine geheime Zusatzaufgabe, die erst am Wettkampftag bekanntgegeben wird. Der KinderGerätturnWettKampf richtet sich an alle, die einen klassischen Gerätevierkampf turnen möchten. Bei den SchülerGruppenWettkämpfen steht eine Gruppendarbietung im Bodenturnen, Singen, Tanzen oder in der Gymnastik im Mittelpunkt, die um Staffellauf und Ballweitwurf ergänzt wird. Showtanzgruppen sind eingeladen, ihr Können beim Dance-Wettbewerb vor der Jury und dem Publikum zu präsentieren.

Darüber hinaus bietet die riesige „Fun-Factory“ im Turnfestzentrum Raum für jede Menge Bewegung und Kreativität. An ei-

Programmüberblick

Freitag, 7. Juli 2023

ner Vielzahl von Mitmachangeboten der Badischen Turnerjugend, der Partner und Sponsoren darf nach Herzenslust getobt und ausprobiert werden. Die große Showbühne lädt alle Kindergruppen ein, Vorführungen aller Art zu präsentieren, während der „Muck & Minchen Test – inklusiv“, „Fit wie ein Turnschuh“ und die „Erlebnisrallye“ die Kinder in spielerischer Weise herausfordern.

Beim Landeskinderturnfest herzlich willkommen sind alle Vereine des Badischen Turner-Bundes, ebenso wie Gäste aus anderen DTB-Vereinen und Institutionen wie Schulen und Jugendeinrichtungen aus dem In- und Ausland.

Anmeldeschluss ist am 23. April. Detaillierte Infos sind unter www.badische-turnerjugend.de > Landeskinderturnfest und im LKTF-Büro unter Telefon 0721 1815-55 und E-Mail btj@badischerturner-bund.de erhältlich. BTB

10.00 – 13.00 Uhr Schulaktionstag bis 17.00 Uhr Anreise und Bezug der Quartiere

19.30 Uhr Eröffnungsfeier mit Verleihung KiTu-Star an die beste Kindershowgruppe anschließend BTJ-Kinderparty

Samstag, 8. Juli 2023 ab 9.00 Uhr Wettkämpfe und Wettbewerbe, KinderWahlWettKampf, KinderGerätturnWettKampf, SGM/SGW, Dance

10.00 – 18.00 Uhr Fun-Factory, Muck & Minchen Test – inklusiv , Fit wie ein Turnschuh, Showvorführungen

16.00 18.00 20.00 Uhr Stars & Sternchen – Die Show der Badischen Turnerjugend (kartenpflichtig)

20.00 Uhr BTJ-Kinderparty: Spaß, Spannung, Musik zum Abrocken und ein Überraschungsact

Sonntag, 9. Juli 2023

9.00 Uhr

Ökumenischer Kindergottesdienst

9.30 – 12.00 Uhr Erlebnisrallye, Fun-Factory, Muck & Minchen Test – inklusiv

12.30 Uhr Abschlussfeier mit Siegerehrung n

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Badischer Radsport-Verband zu Gast in Waghäusel

Delegierte aus 52 Vereinen, rund 40 aktive Sportlerinnen und Sportler sowie zahlreiche Ehrengäste waren der Einladung des Badischen Radsport-Verbandes (BRV) zur Mitgliederversammlung in Kirrlach gefolgt

Begrüßt wurden die Gäste von OB Thomas Deuschle und dem Vorsitzenden des Radsportvereins 1898 Kirrlach, René Richter, der mit seinem Verein die Ausrichtung des Verbandstages anlässlich des 125jährigen Jubiläums des RV übernommen hatte. Deuschle zeigte sich in seinem Grußwort erfreut, dass mit Ingrid Auer und Bernd Essert zwei in den Vereinen engagierte Bürger der Stadt Waghäusel dem Geschäftsführende Präsidium des BRV angehören.

Der Einladung nach Waghäusel Folge geleistet hatten auch der Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer, Rudolf Scharping, sowie Klaus Maier vom Württembergischen Radsportverband, die in ihren Grußworten die erfolgreiche Zusammenarbeit ihrer Verbände mit dem BRV würdigten. Als Vertreter der beiden badischen Sportbünde und der Sportkreise berichtete Jürgen Zink über die Folgen der Pandemie in Gesellschaft,

Schulen und Vereinen, die nur durch gemeinsame Anstrengungen von Politik und Sport zu bewältigen seien. Erstmals im Rahmen der Mitgliederversammlung gewürdigt wurden in Kirrlach auch Freizeit- und Breitensportler, die 2022 regelmäßig am Radtourenfahren teilgenommen haben und deren absolvierten Strecken dabei auf Wertungskarten dokumentiert wurden. Gewertet und ausgezeichnet wurden dabei sowohl Einzelleistungen von bis zu 10.000 Jahreskilometern, als auch die von den Vereinen erzielten Gesamtfahrleistungen.

Den Abschluss des Vormittags bildeten die Übergabe des BRV-Ehrenbanners und BDR-Glaspokales für die Jubiläen der Vereine MSC St. Ilgen (50 Jahre), RSV Concordia Forchheim (100 Jahre) und RV 1898 Kirrlach (125 Jahre) durch Herbert Jacob und Rudolf Scharping. Eine seltene Ehrung erhielt in diesem Rahmen auch der 90jährige Heinz Stober für seine nunmehr 75jährige

Mitgliedschaft beim RV Badenia Linkenheim.

Positive Bilanz des Präsidenten

Den parlamentarischen Teil der Tagung eröffnete Herbert Jacob nach der Mittagspause mit seinem Präsidentenbericht. Dabei zog er trotz der noch immer spürbaren Auswirkungen der Pandemie für den Sportbetrieb eine insgesamt positive Bilanz und ging auch auf die personellen Veränderungen in der Freiburger Geschäftsstelle ein, wo mit Marlen Beutler und Andreas Zumbülte zwei sehr geeignete und gut qualifizierte Nachfolger für den Ende August auf eigenen Wunsch ausgeschiedenen Marco Bockstatt gefunden wurden. Während Beutler primär im kaufmännisch-administrativen Bereich tätig ist, wird Zumbülte künftig verstärkt in Projekten und der Verbandsentwicklung eingesetzt. Aktuelle Beispiele sind die geplante Bezirksreform und das Projekt Pedelec on Tour. Zudem kün-

SPORT in BW 04 | 2023 38 VERBÄNDE
Sportliche Vorführungen vor der Versammlungshalle.

Gäste und Ehrengäste: Unter anderen war auch BDR-Präsident Rudolf Scharping vor Ort. Fotos: BRV digte Jacob an, im kommenden Jahr auch aus gesundheitlichen Gründen nicht erneut für das Präsidentenamt zu kandidieren und bat schon jetzt alle Anwesenden um Unterstützung bei der Suche nach einem Nachfolger.

Im Anschluss übernahm Ingrid Auer als Vizepräsidentin des BRV für Finanzen die Vorstellung des Jahresabschlusses 2022. Demnach arbeitet der Verband auch weiterhin auf einer soliden finanziellen Basis und kann damit auch weiterhin seinen Verpflichtungen bei der Förderung des Leistungssports und der verschiedenen Sparten in gewohntem Umfang gerecht werden. Dies gilt auch für die gemeinsam mit dem württembergischen Radportverband gegründete Radsport Baden-Württemberg gGmbH. Kassenprüfer Werner Heidiri (Holzhausen) attestierte der Geschäftsstelle eine geordnete und übersichtliche Kassenführung, bedankte sich im Namen der Delegierten bei Ingrid Auer für die geleistete Arbeit und beantragte bei der Versammlung die Entlastung des gesamten Präsidiums. Diese wurde von den Delegierten einstimmig erteilt.

Vor Beginn der turnusgemäßen Neuwahlen wurden mit Neil Robb (Referent Wett-

kampfausschuss, Waldbronn) und Siegmund Großmann (Referent Mountainbike, Offenburg) zwei auf eigenen Wunsch ausscheidende Referenten aus dem Präsidium verabschiedet. In einer kurzen Laudatio würdigte Präsidentenstellvertreter Hans-Ulrich Wiedmann die besonderen Leistungen der beiden Funktionäre in ihren Aufgabenbereichen, zeigte aber auch Verständnis für ihre Entscheidung, sich künftig auf die Tätigkeit als Bahnradreferent (Neil Robb) bzw. Wettkampfrichter (Sigi Großmann) konzentrieren zu wollen. Als Vizepräsident Rennsport bedankte sich Michael Holzwarth mit einem Präsent für die jahrelange gute Zusammenarbeit.

Problemlose Wahlen

Nahezu unverändert blieb die Zusammensetzung des BRV-Präsidiums nach den anschließenden Wahlen. Nach Hans-Ulrich Wiedmann (Stellv. Präsident) wurden auch Ingrid Auer (VP Finanzen), Jennifer Schweizer (VP Hallenradsport), und Michael Holzwarth (VP Rennsport) einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Einstimmig wiedergewählt wurden auch alle zur Wahl stehenden Referenten im erweiterten Präsidium, sowie die neu vorgeschlagenen Referen-

ten Elmar Koch (RIG Freiburg, MTB), Leon Leidert (RRC Endspurt Mannheim, Wettkampfausschuss) und Manuela Walter (RSV Edelweiß Kartung, Radtourenfahren). Von der Versammlung formal im Amt bestätigt wurde Patrick Theijs (Kirchzarten) als zuvor von der Radsportjugend gewählter Jugendleiter.

Zustimmung fanden die Anträge auf Satzungsänderungen zur Veränderung und Benennung von Positionen im Geschäftsführenden Präsidium sowie der Handhabung der Datenschutzbestimmungen. Vorgestellt und diskutiert wurden ferner die Überlegungen zur Bezirksreform, die eine Reduzierung und Zusammenführung der bisher 10 Radsportbezirke auf größere Einzugsbereiche vorsieht. Festgelegt sind zwischenzeitlich auch die Termine für das Projekt Pedelec on Tour, die in Kooperation der beiden Landesverbände ab 16. April landesweit angeboten werden. Die Schulungen finden dezentral in den Regionen statt und richten sich an interessierte Multiplikatoren der Vereine, die ein freizeitund breitensportlich orientiertes Angebot für Pedelec-Fahrer im Verein aufbauen möchten.

SPORT in BW 04 | 2023 39 VERBÄNDE
n BRV

Pferdesportverbände gehen zusammen mit den Sportbünden das Thema Umweltschutz offen

an

Pferdesport gilt in der Öffentlichkeit sowohl als eine traditionelle als auch umweltund naturbewusste Sportart. Verständlich, Pferdemenschen lieben Pferde und in den wohl allermeisten Fällen auch die Natur

Und während überall von Klimawandel, Umweltverschmutzung und Abfallbergen berichtet wird, ist die Denkweise, dass alles erdenklich Mögliche getan werden muss, um unseren Planeten Erde zu schützen und zu bewahren, auch bei den pferdesporttreibenden Menschen angekommen.

So haben sich in den vergangenen Jahren alle drei Pferdesportverbände Baden-Württembergs immer wieder die Frage gestellt, ob und ggf. in welchem Umfang Reitplatzbeläge, die entweder vollständig aus synthetischen Materialien bestehen oder synthetische Zuschlagsstoffe beinhalten, unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes weiterhin finanziell gefördert werden sollen. Unter Berücksichtigung dieser Denkweise fand im März 2020 ein erster Meinungsaustausch aller drei Regionalverbände des Pferdesports in Baden-Württemberg mit den drei baden-württembergischen Sportbünden in Karlsruhe statt. Es folgte eine zweite Besprechung ein halbes Jahr später. Auf Grund der Erfahrungen aus dem Jahr 2019, als das Land Baden-Württemberg völlig unvermittelt ein Verbot ausgesprochenen hatte, wonach die Bezuschussung von mit Gummi-Granulaten verfüllten Kunstrasenplätzen nicht mehr gefördert werden durfte, einigten sich die drei Sportbünde sowie die Reitsportverbände in Baden-Württemberg im Jahr 2021 einstimmig darauf, dass Reitplatzbeläge mit synthetischen Zusatzstoffen nur noch gefördert werden, wenn für diese Zuschlagstoffe Zertifikate (Umweltverträglichkeit nach FLL, Bodenschutzgesetz und Abfallgesetz, Eignung für den Pferdesport nach FLL, Sicherheitsdatenblatt) vorliegen.

In der Folgezeit gab es seitens der Sportstättenbaureferenten der drei baden-württembergischen Sportbünde zahlreiche Abstimmungsgespräche mit Marko Münster (Gutachter Reitplatzbau) und es hat sich gezeigt, dass vor allem die Eignungszertifikate nicht vorgelegt werden können.

Enger Austausch mit zuständigen Ministerien gewünscht

Mit Schreiben vom 14. November 2022 hat Martin Frenk, Geschäftsführer des Pferdesportverbandes Südbaden, beim baden-württembergischen Umweltministerium zur zukünftigen Vorgehensweise bei der Sanierung bzw. Neubau von Reitplätzen angefragt. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2022 sprach das Ministerium eine Empfehlung zur Vermeidung von Reitplatzbelägen mit synthetischen Zusatzstoffen aus, die jedoch nicht als Rechtfertigung für eine Ablehnung der Förderung herangezogen werden kann. Daher haben sich die drei Sportbünde mit den drei Pferdesportverbänden in Baden-Württemberg am 18. Januar 2023 erneut zusammengesetzt und haben sich auf eine gemeinsame Förderpraxis verständigt. Diese sieht wie folgt aus: Bei der zukünftigen Herstellung bzw. Sanierung von Reitplatzböden, egal ob in einer Reithalle oder als Außenplatz, werden die durch den Sportbund anerkannten Kosten nur noch wie folgt gefördert:

• Die Herstellung von Reitplätzen mit synthetischen Stoffen wird grundsätzlich nicht mehr gefördert

• Die Erneuerung der Tretschicht bei Reitplätzen wird ausschließlich nur dann noch gefördert, wenn natürliche Materialien Verwendung finden

• Der Rückbau von Tretschichten mit synthetischen Zuschlagsstoffen wird mit

30 % der zuschussfähigen Kosten gefördert sofern bei der neu einzubauenden Tretschicht ausschließlich natürliche Materialien verwendet werden

Der Wunsch aller drei Pferdesportverbände ist, dass die Vereine ihre synthetisch belasteten Böden früher austauschen. Da ein Reitplatzboden mit natürlichen Materialien (Holzhackschnitzel u. ä.) jedoch früher erneuert werden muss, bitten sie beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg darauf hinzuwirken, dass in diesem Fall die Zweckbindungsfrist von 10 auf 5 Jahre vermindert wird.

Zusätzliche Mittel erforderlich

Der Rückbau, die Entsorgung des belasteten Materials und der Neuaufbau der Tretschicht verursacht eine große finanzielle Belastung und kann von den gemeinnützigen Vereinen ohne eine Förderung nicht realisiert werden. Es ist daher dringend erforderlich, dass hier zusätzliche Mittel, speziell für den Umbau umweltschädlicher Sportanlagen, bereitgestellt werden. Zwischenzeitlich hat sich beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ein Arbeitskreis „Reitplätze“ gebildet, der sich am 13. März 2023 konstituiert hat. In dieses Gremium ist vom Ministerium Martin Frenk berufen worden, während Wolfgang Elfner die baden-württembergischen Sportbünde vertreten wird.

SPORT in BW 04 | 2023 40 VERBÄNDE
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Reitplatzbelag mit synthetischen Zusatzstoffen. Foto: W. Elfner

Beim Bundesprogramm „Integration durch Sport“: Informationen zu Fördermöglichkeiten im Sport aus Südbaden

Der Sport im Verein war und ist nicht nur die größte, sondern auch eine der positivsten Bürgerinitiativen in Deutschland. Dies beinhaltet, dass er bei den wichtigsten Herausforderungen unserer Gesellschaft eine besondere Verantwortung hat. Zu den besonders wichtigen Herausforderungen gehört derzeit die Integration von ukrainischen Geflüchteten.

Wie schon bei der Flüchtlingswelle 2015 will der Badische Sportbund Freiburg seine Mitgliedsvereine und -verbände bei der Integration von Geflüchteten mit seinem Projekt „Sport mit Flüchtlingen“ unterstützen. Hierfür steht die Anschubfinanzierung

hohe Ehrung

für Karl-heinz Teuscher

Im Rahmen einer Klausurtagung des Südbadischen Sportschützenverbandes in der Sportschule Baden-Baden Steinbach erhielt der Vizepräsident Finanzen, Karl-Heinz Teuscher (Foto links) durch Präsident Patrick Scheel die Verdienstmedaille Köln-Gotha verliehen. n

in Höhe von 10 Euro je Flüchtling im Monat zur Verfügung. Die maximale Laufzeit beträgt 12 Monate. Abgerechnet werden kann zum 30.06. oder 31.12. eines jeden Jahres. Es gibt einen einfachen und unbürokratischen Förderantrag, der auf der Homepage des BSB Freiburg abgerufen werden kann.

Darüber hinaus geht es weiterhin darum, die qualifizierte Integration in den Sportvereinen umzusetzen. Hierfür stehen aus dem Bundesprogramm wiederum Fördergelder zur Verfügung, die relativ einfach und unbürokratisch abrufbar sind. Gerne werden auch direkte Vereinsberatungen zum Thema „Integration durch Sport“ vor Ort bei den Sportvereinen angeboten.

Bei weiteren Fragen rund um dieses Thema können Sie sich gerne beim IdS-Team des Badischen Sportbundes Freiburg melden. n

Ansprechpartner Bundesprogramm

„Integration durch Sport“ beim BSB Freiburg e.V.:

Benjamin Sutter

Programm „Integration durch Sport“

Badischer Sportbund Freiburg e. V. Wirthstraße 7

79110 Freiburg

Tel.: 0761/15246-29

Fax.: 0761/15246-31

Email: b.sutter@bsb-freiburg.de

www.bsb-freiburg.de

SPORT in BW 04 | 2023 41 INTEGRATION DURch SPORT / VERBÄNDE
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110 neue Übungsleiter!

In den ersten Wochen des Jahres 2023 fanden in der Sportschule Steinbach insgesamt sechs Prüfungslehrgänge der bsj Übungsleiterausbildung

Für hochwertige Sportangebote im Verein für Kinder und Jugendliche werden qualifizierte Übungsleiter benötigt- eine Herausforderung für viele Vereine. Umso wichtiger, dass sich fortlaufend Engagierte weiter aus- und fortbilden. Unter den 110 frisch gebackenen Übungsleitern befinden sich ca. 80 junge FSJler/BFDler, die sich im Rahmen ihres Freiwilligendienstes im organisierten Sport einbringen.

In der Übungsleiterausbildung zum Kinder- und Jugendsport werden den Teilnehmenden sowohl relevante pädagogische, rechtliche und sportwissenschaftliche Inhalte, wie auch vor allem praktische Themen, direkt in der Halle oder auf dem Sportplatz, vermittelt. Diese decken eine große Bandbreite ab, angefangen bei Ball- und Fangespielen für Kinder bis

hin zu Freizeit- und Trendsportarten, wie zum Beispiel Parkour, 3x3 oder Tchoukball. Das umfangreiche Repertoire, welches die Teilnehmenden im Verlauf der insgesamt dreiwöchigen Ausbildung vermittelt bekommen ist vielseitig und kann unter verschiedenen Rahmenbedingungen in di-

und Jugendsport“ statt. Gratulation den 110 Absolventen zu bestandenen Prüfungen und ihrer neuen c-lizenz Die frisch gebackene Übungsleiter-Gruppe nach den bestandenen Prüfungen.

Kennst Du schon ...

Meike Grimm?

Meike ist ähnlich unerwartet ins bsjHauptamt gestoßen, wie ein Tennisball nach dem Netzroller ins gegnerische Feld plumpst.

Nach ihrem Bachelorstudium in Sportökonomie und anschließendem Freiwilligendienst in einer französischen Fahrradorganisation lautete der nächste Stopp der leidenschaftlichen Weltenbummlerin nur zufällig Freiburg.

Umso mehr freuen wir uns, dass sie nach ihrer bisherigen Tätigkeit im bsj-Vorstand unser Team nun als Bildungsreferentin für Inklusion und Vielfalt verstärkt.

Auch die Palette an Sportarten, für die sie sich begeistert, ist vielfältig: Im Alltag ist sie meistens auf dem Fahrrad unterwegs – ansonsten trifft man sie auf dem Tennisplatz, in der Langlaufloipe, im Wald beim Joggen und hoffentlich bald im Schwimmbad an, wo sie auf ihren ersten Triathlon (à la franco-allemand!) trainieren wird.

Herzlich willkommen im Team, Meike!

versen jungen Zielgruppen angewendet werden.

Ein Dank geht an die Teilnehmenden, für ihre aktive Mitarbeit in den Lehrgängen und natürlich an die Referenten der bsj und Sportschule Steinbach! n

Badische sportjugend SPORT in BW 04 | 2023 42
„Kinder-
Foto: bsj. Meike Grimm. Foto: bsj

Wo finde ich ein passendes Sportangebot?

Die neue landkarte für inklusive Angebote in südbadischen Sportvereinen ist da!

Seit Mitte Dezember sammelt die bsj Informationen über sportliche Angebote für Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung in Vereinen. Diese werden ab sofort in einer Landkarte zusammengefasst, die eine bessere Übersicht für alle Interessierten bieten soll, und ist bereits auf der bsj-Website zu sehen.

Die Idee zur Entwicklung einer Inklusionslandkarte entstand im Rahmen des Abends der Inklusion, der im Dezember in Freiburg von der bsj und dem „Netzwerk Inklusion und Sport Freiburg“ veranstaltet wurde. Die Landkarte soll dazu dienen, dass Interessierte zukünftig schnell und einfach passende Angebote in ihrer Nähe finden können, die sich explizit an eine vielfältige Zielgruppe richten. Außerdem bietet dieses Format für unsere Vereine die Möglichkeit, auf ihre Aktivitäten aufmerksam zu machen sowie diese noch bunter werden zu lassen. Von der Ausübung verschiedener Ballsportarten in einer inklusiven Gruppe über Fitnessübungen mit Musik in geselliger Runde bis hin zu Angeboten für Aus- und Fortbildungen speziell für Menschen mit Behinderung bieten bereits die ersten Vereine auf unserer Inklusionslandkarte eine breite Palette an Teilhabemöglichkeiten an. In den kommenden Monaten stellen wir hier Vereine, Initiativen und deren inklusive Angebote vor, die sich an Menschen mit und ohne Behinderung richten.

Diesmal: „FC Kick für Alle“, ein Angebot des FC Freiburg St. Georgen. Hier findet Training ohne Leistungsdruck für alle Kinder und Jugendlichen von acht bis 16 Jahren mit und ohne Beeinträchtigung statt. Die Teilnehmenden kommen aus den umliegenden Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Regelschulen und sonstigen Einrichtungen. Alle sind jedoch willkommen! Der Spaß steht neben einer umfassenden Bewegungsförderung auf jeden Fall im Vordergrund und bietet eine attraktive Möglichkeit zur Begegnung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung.

Mit dem „FC Kick für alle“ ermöglicht der FC Freiburg St. Georgen. Allen den Zugang zu Sport, Fußball und sozialen Kontakten. Du bist interessiert? Melde Dich bei Philipp Temmes unter philipp.temmes@web. de oder 0157-54107844

Wenn du selbst Teil einer inklusiven Sportgruppe bist oder Dein Verein generell Aktivitäten anbietet, die auch für Menschen

mit Behinderung geeignet sind, dann melde dich bei der bsj und auch Dein Angebot wird bald als neuer Punkt auf der Landkarte auftauchen. n

Kontakt: Meike Grimm, grimm@bsj-freiburg.de

Badische sportjugend SPORT in BW 04 | 2023 43
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Einladung zur Auftaktveranstaltung

Netzwerktreffen Schutzprozesse für Sportvereine im landkreis Rastatt

Sehr geehrte Vereinsmitarbeitende, gemeinsam mit unserem Schirmherrn, Landrat Prof. Dr. Christian Dusch möchten wir, das Landratsamt Rastatt Jugendamt, Feuervogel Rastatt e. V. und die Badische Sportjugend im Badischen Sportbund Freiburg e. V. Sie recht herzlich zur Auftaktveranstaltung einladen.

Die Pflicht der Sportvereine ist es Kinder und Jugendliche zu schützen. Vereinsmitglieder haben einen erheblichen Anteil daran, Schutzkonzepte ganzheitlich vorzuleben. Durch die kostenfreie Netzwerkreihe (etwa acht Termine im Jahr 2023) sollen Sportvereine die Möglichkeit bekommen, sich dem Thema Kinderschutz sowie der Prävention sexualisierter Gewalt im Sport anzunähern und Ihre Präventions- und Schutzkonzepte (weiter) zu entwickeln. Insbesondere von der Stadt Gaggenau und der Stadt Rastatt kam bereits ein positives Feedback und die Zusage die Veranstaltungsreihe zu unterstützen. Wir möchten sensibilisieren, informieren und neben Empfehlun-

gen auch konkrete Beispiele aus der Praxis an die Hand geben. Besonders wichtig ist uns dabei, dass sich die Sportvereine dabei austauschen und langfristig vernetzen können. Hierfür finden angeleitete Netzwerktreffen mit (jeweils ca. ein bis zwei) teilnehmenden Vereinsmitgliedern statt.

Kommen Sie zur Auftaktveranstaltung am: Freitag, den 21. April 2023 18:00–20:00 Uhr (Landratsamt, Kreistagssaal, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt)

Bitte geben Sie uns bis zum 14. April 2023 eine Rückmeldung, ob Sie mit ein oder zwei Personen dabei sein können. Rückmeldungen und Rückfragen bitte an: Marcel Drayer (drayer@ bsj-freiburg.de | +49 (0) 761 152 46-37).

Wir freuen uns sehr über Ihre Teilnahme.

Mit sportlichen Grüßen

Ihr Netzwerk-Team

Landratsamt Rastatt

Jugendamt

Hansjörg Bayer & Hilde Brauers

Feuervogel

Rastatt e. V.

Ulrike Fritsch & Lena Ehinger

Polizeipräsidium

Offenburg

Christina Deschênes

Bewegungspass in lörrach

Die Schulungen zum Stuttgarter Bewegungspass gibt es nun auch in Lörrach. Am 11. März fand die Kickoff-Veranstaltung, mit Vertretern aller Kooperationspartner (Landratsamt Lörrach, Stadt Lörrach, AOK und BSB/ bsj), statt.

Gleich im Anschluss an den offiziellen Teil der Veranstaltung, in dem die Kooperationspartner und Ziele des Projekts kurz vorgestellt wurden, fand die erste Schulung zum Bewegungspass statt. 25 Teilnehmende aus Kitas und Sportvereinen ließen sich in dem Projekt ausbilden, um dem großen Problem des Bewegungsmangels bei Kindern entgegenzutreten. Die Schulung bestand sowohl aus einem theoretischen wie auch einem praktischen Teil, in dem Übungen und Spiele vermittelt und ausprobiert wurden.

Die Nachfrage im Landkreis Lörrach ist groß und beide ursprünglich geplanten Schulungstermine sind bereits ausgebucht. Für weitere Interessierte wird es aber einen

Badische Sportjugend im BSB Freiburg e. V. Marcel Drayer

zusätzlichen Termin im Herbst ‘23 geben. Infos zum Projekt können gerne bei Ilka Hoffmann (hoffmann@bsj-freiburg.de) eingeholt werden. n Ilka Hoffmann

Badische sportjugend SPORT in BW 04 | 2023 44
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Andreas Mündorfer (Amt für Sport und Bewegung Stuttgart) stellt den Teilnehmenden der ersten Schulung den Bewegungspass vor. Foto: I. Hoffmann

20. Runde der „Sterne des Sports“

Jetzt bewerben, um im Jubiläumsjahr 2023 an Deutschlands bedeutendstem Vereinswettbewerb teilzunehmen

Der attraktivste Wettbewerb für Sportvereine geht in sein 20. Jahr. Auch 2023 können sich die rund 87.000 Vereine in Deutschland mit besonderen Beispielen ihres gesellschaftlichen Engagements bei den „Sternen des Sports“ bewerben. Der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den Volksbanken Raiffeisenbanken gemeinsam veranstaltete Wettbewerb freut sich über Bewerbungen, die für die laufende Runde bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden können.

Gesucht werden beispielsweise Initiativen aus den Bereichen Bildung und Qualifikation, Gesundheit, Integration und Inklusion, Klimaschutz, Digitalisierung, Demokratieförderung oder Mitgliedergewinnung. Die Finalisten erwartet bei der Preisverleihung des „Großen Stern des Sports in Gold“ im Januar 2024 in Berlin eine Ehrung auf höchster Ebene. Der bundesweit erstplatzierte Sportverein erhält neben dem Gold-Pokal ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro.

Zuvor können sich die Vereine über die lokale Ebene (Bronze) für die Landesebene (Silber) qualifizieren, die von den Landessportbünden und den regionalen Genossenschaftsverbänden ausgerichtet wird. Auch auf diesen Ebenen können die Vereine mit Preisgeldern dotierte Sterne-Auszeichnungen gewinnen. Die erstplatzieren Silber-Preisträger konkurrieren schließlich um das Ticket zum Bundesfinale der „Sterne des Sports“ in Gold 2023.

Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR): „Den hohen ehrenamtlichen Einsatz der Menschen in den Sportvereinen zu würdigen, ist uns ein großes Anliegen. In den 20 Jahren der Sterne-Auszeichnung konnten wir den prämierten Vereinen inzwischen mehr als acht Millionen Euro für die weitere Förderung ihres gesellschaftlichen Engagements zukommen lassen. Wir freuen uns auch in dieser Jubiläumsrunde auf zahlreiche Wettbewerbseinreichungen.“

DOSB-Präsident Thomas Weikert: „Wir haben in der Pandemie ebenso wie in der Energiekrise immer wieder die besonderen Beiträge des organisierten Sports für unsere Gesellschaft hervorgehoben. Sie werden bei den ‚Sternen des Sports‘ auf beindruckende Art und Weise sichtbar und greifbar. Ich bin schon sehr gespannt auf die Vereine und ihre Engagements, die in diesem Jahr am Wettbewerb teilnehmen und ermuntere alle, sich zu bewerben.“

Crowdfunding für Projektumsetzung im Vorfeld möglich

Im Vorfeld ihrer Bewerbung können Sportvereine zunächst Gelder für die Realisierung ihrer Engagementidee über die genossenschaftliche Crowdfunding-Plattform „Viele schaffen mehr“ einsammeln. Damit machen sie zugleich auf ihre Idee öffentlich aufmerksam, können neben Geldmitteln auch Fans und weitere Unterstützer für sich gewinnen. Nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Crowdfunding-Kampagne können Sportvereine ihre Engagementidee in die Tat umsetzen und sich mit dem umgesetzten Projekt bei den „Sternen des Sports“ bewerben – alles über eine zentrale Plattform: www.viele-schaffen-mehr.de/ sterne-des-sports

Bewerbungsverfahren digitalisiert und einfach

Ob mit oder ohne vorgeschaltetem Crowdfunding – die Teilnahme am Wettbewerb „Sterne des Sports“ ist denkbar einfach und voll digitalisiert. Bewerben können sich die Sportvereine mit ihren umgesetzten Initiativen entweder über die jeweiligen Internetseiten der teilnehmenden Volksbanken und Raiffeisenbanken oder direkt über www.sterne-des-sports.de/vereine/bewerbung/. Für die Bewerbungen gilt eine Stichtagsregelung zum 30. Juni. Vereine, die sich bis zum Stichtag bewerben, nehmen am Wettbewerb 2023 teil. Die Bewerbungsphase für den Wettbewerb 2024 startet nahtlos am 1. Juli 2023 und endet am 30. Juni 2024. Mit dieser Regelung können die teilnehmenden Sportvereine ihre Bewerbungen ganzjährig einreichen.

Weitere Informationen zu den „Sternen des Sports“ 2023 unter www.sterne-dessports.de. n

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.sterne-des-sports.de

SPORT in BW 04 | 2023 45 STERNE DES SPORTS
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Das gibt jetzt ‘ne Karte!

Das Geschrei ist groß. Spieler rennen aufgebracht auf den Schiri zu. Sie winken wild mit einer imaginären Karte. „Es ist Zeit, ein Zeichen zu setzen“ wird lautstark gefordert. Ihr Mitspieler liegt am Boden. Er wurde gefoult. Ein Anlass, sich für ihn und die Gerechtigkeit einzusetzen.

Wir kennen die Szenen. Sie gehören zum Sportalltag. Zusammenhalt ist gut. Aber muss dieser Eifer immer nur auf das eigene Recht ausgerichtet sein? Könnte nicht gerade der Sport der Raum sein, wo wir uns für ein wohltuendes und wertvolles Miteinander – auch mit den sogenannten „Gegnern“ – einsetzen sollten? Wäre das nicht der wahre Gewinn für uns und unsere Spielpartner?

Klar, zum Sport gehört das Gegenüber. Und man möchte natürlich auch gewinnen. Klar, zum Sport gehören ebenfalls die Regeln. Ansonsten herrscht Chaos. Da ist es gut, wenn man sich einig darüber ist, wie das Spiel läuft. Und wenn sich jemand nicht an die Regeln hält, dann braucht es regulierende Maßnahmen. So kommen die gelben und roten Karten ins Spiel. Soweit so gut. Es geht aber auch anders. Beim Ulti-

mate Frisbee zum Beispiel. Hier wird ohne Schiedsrichter gespielt. „Ohne Schiedsrichter? Das funktioniert doch nicht“, höre ich immer wieder. Offenbar doch. Beim Ultimate sind alle Spielenden in der Verantwortung. Sie müssen miteinander Regelübertretungen benennen bzw. sich immer wieder darüber einig werden. Klar kommt es da auch zu Streit. Aber vor allem kommen die Akteure ins direkte Gespräch. Und alle sind gefragt. Und nicht einer der Buhmann.

Es ist Zeit, ein Zeichen zu setzen. Im sportlichen Spiel sollten wir das Miteinander neu einüben. Das, was im Sport gelingt, strahlt in die Gesellschaft. Und jetzt, wo es auch im Schiedsrichterwesen einen Fachkräftemangel gibt, könnte man sich im Sport – im positiven Sinne – neu „zusammen-

raufen“. Warum nicht ein Pilotprojekt „Spielen ohne Schiedsrichter“ z. B. im Jugendbereich starten?

Und wenn es nicht gleich ohne eine Schiedsperson gehen kann, dann sollte sie zumindest eine weiße Karte zücken können. „Was soll das?“, denken Sie vielleicht. Seit 2015 gibt es in Portugal in mehreren Sportarten die „weiße Karte“. Dort werden Spieler, Trainer und auch Zuschauer für „ethisch relevantes Verhalten“ öffentlich mit dieser weißen Karte „belohnt“. Eine tolle Initiative, die den Blick für das wirklich Wichtige schärft und die Kultur des Miteinanders stärkt. Ich wünsche Ihnen, dass Sie auch bald mal die weiße Karte gezeigt bekommen.

„Gott gebe euch erleuchtete Augen des Herzens, damit ihr erkennt, zu welcher Hoffnung ihr von ihm berufen seid.“

Ein Wunsch aus dem Epheserbrief der Bibel (Kapitel 1, Vers 18) an uns Menschen. n Henrik Struve Landesarbeitskreis Kirche und Sport

SPORT in BW – Das Magazin des Sports in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg-Teil

Herausgeber:

Landessportverband BadenWürttemberg e. V. (LSVBW)

Ulrich Derad (Hauptgeschäftsführer)

Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart, Tel.: 0711/207049-850

www.lsvbw.de

Redaktion:

Klaus-Eckhard Jost (verantw. Redakteur/v.i.S.d.P.)

Tel.: 0711/207049-853

k.jost@lsvbw.de

Marketing/Anzeigen:

Sport-Marketing BadenWürttemberg

Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart

Tel.: 0711/28077-116

Fax: 0711/28077-108

info@smbw-gmbh.de

BSB-Teil

Herausgeber:

Badischer Sportbund Freiburg e. V. Joachim Spägele (Geschäftsführer) Wirthstraße 7, 79110 Freiburg Tel.: 0761/15246-15, Fax: -30 j.spaegele@bsb-freiburg.de www.bsb-freiburg.de

Redaktion/Marketing/Anzeigen: Joachim Spägele (verantw. Redakteur/v.i.S.d.P.) j.spaegele@bsb-freiburg.de ***

Erscheinungsweise: Monatlich, 12 Ausgaben im Jahr. ***

Preis: Für BSB-Vereine ist der Bezugspreis des Magazins im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die mit Autorennamen gekennzeichneten Artikel stellen die Meinung des jeweiligen Verfassers dar und vertreten nicht in jedem Fall die Ansicht des Herausgebers. Die mit Namen gekennzeichneten Beiträge sowie alle Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Ein

Nachdruck ist nur mit Genehmigung der jeweiligen Redaktion gestattet. Adressänderungen sind bitte an s.meier@bsb-freiburg.de zu richten. ***

Druckvorbereitung:

BECHTLE media, Zeppelinstraße 116, 73730 Esslingen ***

Druck:

Druckerei Winter GmbH, Uhlandstr. 13, 79423 Heitersheim | ISSN 1868-7253 ***

Diesem Magazin liegt eine Beiage der Firma Schäper bei.

Die Herausgeber übernehmen keine Gewähr bei eventuell auftretenden Druckfehlern.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Dieses Magazin wurde mit Papier aus kontrollierter, nachhaltiger Waldwirtschaft hergestellt.

SPORT in BW 04 | 2023 46 KIRchE + SPORT / IMPRESSUM
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Partner

des Badischen Sportbundes Freiburg e.V.

Der Badische Sportbund Freiburg (BSB Freiburg) hat auch in der Wirtschaft starke Partner gefunden. Sie helfen dem BSB Freiburg bei seinen vielfältigen Service-Aufgaben für mehr als 920.000 Vereinssportler. Vertrauen Sie unseren kommerziellen Partnern, nutzen Sie den Dialog mit Experten, fordern Sie vereinsgerechte Lösungen. Gemeinsam sind wir stark.

AOK – Die Gesundheitskasse Südlicher Oberrhein

Bezirksdirektion der AOK Baden-Württemberg

Fahnenbergplatz 6

79098 Freiburg

Tel.: 0761/2103-283

fabian.singler@bw.aok.de www.aok.de/bw

Sterne des Sports

Eine, mit bis zu 14.000 € dotierte, Auszeichnung für Vereine, gefördert von den Volksbanken Raiffeisenbanken in Deutschland, dem DOSB und BSB Freiburg. Sport im Verein, das ist nicht nur das Ringen um Rekorde und Medaillen. Sport ist mehr, im Bereich des Breitensports wird enormes geleistet. Und damit sich dies nicht nur im Verborgenen abspielt, gibt es seit 2004 den Wettbewerb „Sterne des Sports“. Auch in Südbaden soll das besondere gesellschaftliche Engagement von Sportvereinen nicht unbemerkt bleiben. Bewerben können sich alle Sportvereine, die sich in besonderem Maße gesellschaftlich engagieren. Die Sterne des Sports gibt es in drei Stufen – die regionale Bronzeebene, die Silberebene der Bundesländer und die bundesweite Goldebene. Die „Sterne des Sports in Gold“ werden traditionell im Januar des Folgejahres in Berlin vom Bundespräsidenten oder vom Bundeskanzler verliehen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.sterne-des-sports.de

Als Gesundheitskasse stehen wir für eine umfassende Versorgung der Versicherten in Baden-Württemberg und sind Marktführer in der Prävention. Dabei setzen wir auf Qualität – ob in Unternehmen, bei individuellen Maßnahmen, in den Lebenswelten Kitas und Schulen oder in den Lebenswelten Kommunen und Vereine. Ziel unseres Engagements ist, gemeinsam mit unseren Partnern, allen Menschen in Baden-Württemberg ein gesundes Auswachsen, Leben und Altern zu ermöglichen. Verbände und Vereine bewegen Menschen von klein auf und über alle Altersgruppen hinweg. Sie ermöglichen mit ihrer hohen sozialen Integrationsfunktion allen Bevölkerungsschichten den Zugang. Darüber hinaus findet vor Allem auch im Verein soziales Lernen statt, sei es durch Mannschaftssportarten oder andere Gruppenangebote. Um neue Mitglieder zu gewinnen und bestehende zu halten, bedarf es immer mehr einer veränderten Angebotsstruktur und Neuausrichtung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Lebenswelt gestalten, in der Gesundheitsförderung mehr denn je zu Hause ist. Wir unterstützen Sie dabei prozessbegleitend, mit vorhandenen, modularen Produkten und starken Netzwerken. Unsere Koordinatoren beraten Sie gerne regional bei Ihnen vor Ort. Denn wir sind GESUNDNAH.

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Versicherungsbüro beim BSB Freiburg e.V. Wirthstr. 7

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Tel.: 0711/81000-112

Fax.: 0711/81000-115 info@lotto-bw.de

Förderung des Sports in seiner Vielfalt Sportförderung ist ein wichtiges Ziel von Lotto Baden-Württemberg. Die Erträge aus den staatlichen Lotterien fließen zum Großteil in den Wettmittelfonds des Landes, durch den der Sport, Kultur, Denkmalpflege und Soziales unterstützt werden. Seit Gründung der Staatlichen Toto-Lotto GmbH im Zuge der Einführung des Fußball-Totos 1948 sind rund 3 Mrd. Euro in den Spitzenund Vereinssport geflossen.

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