LiWe_48_2012

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GEMEINDE NEUENHOF An der Gemeindeversammlung vom 26. November 2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Traktandenliste 1. Genehmigung des Protokolls vom 25. Juni 2012 2. Rückweisung des Voranschlages 2013 der Einwohnergemeinde und der Gemeindewerke* 3. Genehmigung des Gemeindevertrages Grundwasserpumpwerk Tägerhardwald, über den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung 4. Genehmigung des Reglementes über das Abwasser 5. Genehmigung des Reglementes über die Organisation der Gemeindewerke Neuenhof, Elektrizität und Wasser (GWN) 6. Genehmigung des Reglementes über die Abgabe von Wasser 7. Genehmigung des Reglementes über die Benutzung des Stromnetzes sowie die Abgabe von elektrischer Energie an Kunden der Gemeindewerke Neuenhof 8. Genehmigung des Reglementes über den Anschluss an das Netz des Elektrizitätswerks Neuenhof 9. Bankstrasse, Werkleitungserneuerungen, Kreditgenehmigung von Fr. 373 000.– 10. Nelkenstrasse, Werkleitungserneuerungen, Kreditgenehmigung von Fr. 553 000.– 11. Grundwasserschutzzonen Hard, Unterhaltsund Sanierungsarbeiten an Abwasserleitungen, Kreditgenehmigung von Fr. 195 000.– 12. Neubau Hochwasserentlastung (HE E) und der Hardstrasse/Glärnischstrasse, der Bachleitung sowie Anpassung von Werkleitungen, Genehmigung Kreditabrechnung 13. Ringstrasse, Sanierung und Ersatz von Abwasser- und Werkleitungen sowie des Belages mit neuen Strassenabschlüssen, Genehmigung Kreditabrechnung 14. Einbürgerungen a) Arbo, Hiva b) Ganeshan, Sevanthi c) Hoti, Besiana d) Hoti, Betim e) Kurtal, Mehmet, mit Ehefrau Kurtal, Zeynep, und den Kindern Selin, Berkin und Cem f) Rrafshi, Rizah, mit Ehefrau Rrafshi, Bukurije, und den Kindern Ledion, Drilon und Alea g) Takac, Robert, mit Ehefrau Takac, Mariella, und den Kindern Marco, Lorena, Elena h) Zhou, Zi En i) Zorotic, Jurica Sämtliche Beschlüsse (ausser die Traktanden 2 und 14: Voranschlag 2013/Einbürgerungen) unterstehen gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Dieses kann von 1/10 aller Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach Veröffentlichung der Beschlüsse ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei Neuenhof bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 31. Dezember 2012 * Rückweisung des Voranschlages 2013: Der Gemeinderat wird in den nächsten Tagen das Datum der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung bekannt geben. Neuenhof, 26. November 2012 GEMEINDERAT NEUENHOF

GEMEINDE NEUENHOF

Grünabfuhr Gemeinde Neuenhof – Reduzierter Betrieb Bitte beachten Sie, dass in den Wintermonaten die Grünabfuhr reduziert durchgeführt wird. An folgenden Tagen fällt die Grünabfuhr aus: Dezember 2012

5. und 19. Dezember 2012

Januar 2013

16. und 30. Januar 2013

Februar 2013

13. und 27. Februar 2013

Gemeinde Neuenhof

Papiersammlung Die nächste Papiersammlung findet statt am: Samstag, 1. Dezember 2012 ab 8.00 Uhr Durchführender Verein: Turnverein STV Kontakttelefon: 076 476 47 74 Bereitstellung: Nur korrekt bereitgestelltes Papier wird übernommen! P a p i e r: Sammelware immer bündeln und verschnüren! – Keine Tragtaschen – Keine Säcke (Einkaufstaschen etc.) – Keine Schachteln, Waschmittelboxen o. Ä. K a r t o n : (bitte speziell beachten) Karton aus Haushaltungen darf in Kleinmengen separat verschnürt bereitgestellt werden. Grössere Mengen oder Dimensionen von Karton, insbesondere aus Gewerbebetrieben, sind weiterhin gebührenpflichtig der Kehrichtabfuhr oder direkt einem Altstoffhändler zu übergeben. Abteilung Bau, Neuenhof

Neuenhof: Zentrale, ruhige Wohnungen 1½ Zi.: Fr. 850.– bis Fr. 950.– 2½ Zi.: Fr. 1250.– 3 Zi.: Fr. 1270.– bis Fr. 1350.– 4 Zi.: Fr. 1390.– bis Fr. 1600.– grosse 4 Zi.: Fr. 1890.– Balkon, Lift, inkl. NK; PP, GG Geschäftslokale ab 80 bis 150 m² Tel. 044 687 90 61


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