AUS SOLOTHURN & LEBERN
Einwohnergemeinde Rüttenen
Einwohnergemeinde Lommiswil
Baupublikation
Öffentliche Planauflage
LOMMISWIL EINWOHNERGEMEINDE LOMMISWIL
ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE Gestützt auf das Kant. Planungsund Baugesetz sowie den Einwohnergemeinderatsbeschluss vom 10. März 2016 werden vom 31. März bis 2. Mai 2016 öffentlich aufgelegt: – Überarbeitung Schutzzonenplan Römersmattquellen (Gemeinden Bellach/ Lommiswil) Die Änderungen betreffen: a) Reduktion der Schutzzonen auf die 2 sanierten Quellwasserfassungen Nr. 2 und 3 b) Anpassung Schutzzonenreglement an den überarbeiteten Schutzzonenplan und an die rechtsgültigen Gesetzgebungen von Bund und Kanton Planauflage: Auflagezimmer, Schulhaus I, 1. Stock Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch diese Auflage berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, schriftlich Einsprache erheben. Allfällige Einsprachen über den Schutzzonenbereich auf Gemeindegebiet Lommiswil sind schriftlich und begründet bis spätestens 2. Mai 2016 an die Gemeindeverwaltung Lommiswil, zuhanden des Einwohnergemeinderates, Kirchackerweg 1, 4514 Lommiswil, einzureichen. EINWOHNERGEMEINDERAT LOMMISWIL 1137184/Lo
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31. März
Bauherr: Fabio und Katrin Romeo Hauptstrasse 48, 4522 Rüttenen
Gestützt auf § 108 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978, die kantonale Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren des Kantons Solothurn vom 3. Juli 1978, Stand 1. Januar 2008, und das Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren der Einwohnergemeinde Lommiswil, Stand 8. Dezember 2008, wird Folgendes öffentlich aufgelegt:
Bauobjekt: Anbau an bestehendes Wohnhaus Grundstück: GB-Nr. 944, Hauptstrasse 48 Projektverfasser: Gribi Partner Architekten swd cad, Im Weidli 4 4522 Rüttenen Planauflage: Gemeindekanzlei Rüttenen
Ausbau Bellachstrasse – Stichstrasse; provisorischer Beitragsplan Landerwerbsplan
Einsprachefrist: 14. April 2016 Begründete Einsprachen im Doppel an den Präsidenten der Baukommission.
Auflagezeit: 1. April bis 30. April 2016
Die Baukommission
Auflageort: Sitzungszimmer neben Gemeindekanzlei
1137683/Rü
Einwohnergemeinde Rüttenen
Rechtsmittel: Einsprachen gegen den Inhalt des Beitragsplanes und der provisorischen Beitragsabrechnung können innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Lommiswil erhoben werden. Die Einsprachen sind schriftlich zu begründen.
Steinabfuhr Montag, 4. April 2016, ab 7.00 Uhr Steine (Platten) jeglicher Art sind in Gebinden bis zu 40 kg pro Einheit abzufüllen. Bauschutt wird nur in kleineren Mengen angenommen. Fachstelle Umwelt
Lommiswil, 31. März 2016 Gemeinderat der Einwohnergemeinde Lommiswil
1137581/Rü
1137496/Lo
Einwohnergemeinde Rüttenen
Häckseldienst
RÜTTENEN Einwohnergemeinde Rüttenen
OBERDORF Einwohnergemeinde Oberdorf
Kartonabfuhr Freitag, 1. April 2016, ab 7.00 Uhr Karton bitte zusammendrücken und gebündelt am Strassenrand bereitstellen. Kein beschichteter Karton, kein Waschpulverkarton
1130064/Ob
Baupublikation Bauherr: Fredy und Julia Rufer Oberrüttenenstrasse 40 4522 Rüttenen Bauobjekt: Ersatz der Ölheizung durch Splitt-WP-Anlage Mit Ausnahmegesuch zur Unterschreitung Strassenbaulinie Grundstück: GB-Nr. 464 Oberrüttenenstrasse 40 Projektverfasser: Schreier AG, Gewerbestrasse 1 4557 Horriwil Planauflage: Gemeindekanzlei Rüttenen Einsprachefrist: 14. April 2016 Begründete Einsprachen im Doppel an den Präsidenten der Baukommission. Die Baukommission 1138181/Rü
Donnerstag, 7. April 2016, ab 7.00 Uhr Der Häckseldienst erfolgt nur noch auf Anmeldung bei Schneider Transporte AG, Langendorf, Tel. 032 618 11 55. Der Häckseldienst ist im Container-Jahresabonnement für die Grünabfuhr enthalten. Ohne Container-Jahresabonnement für die Grünabfuhr wird eine Marke für den Häckseldienst (Fr. 6.– pro m³) oder den Häckseldienst mit Abtransport des Materials (Fr. 7.– pro m³) benötigt. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die Rückseite des Abfallmerkblattes oder Tel. 032 618 11 55 (Schneider Transporte AG, Langendorf). Fachstelle Umwelt 1137595/Rü