Lenzburger Bezirks-Anzeiger

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AMTLICHES

Donnerstag, 22. Juli 2021

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Rechtskraft der Einwohnergemeindeund Ortsbürgergemeindeversammlungsbeschlüsse; Amtliche Publikation

Mit Ausnahme von Traktandum 7, Teilrevision der Gemeindeordnung, sind sämtliche an der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 gefassten Beschlüsse gemäss § 32 des Gemeindegesetzes in Rechtskraft erwachsen. Das Traktandum 7, Teilrevision der Gemeindeordnung unterliegt dem obligatorischen Referendum. Die Urnenabstimmung ist per 26. September 2021 vorgesehen. Seon, 22. Juli 2021 Gemeinderat Seon

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Baugesuch

Bauherrschaft:

Steinblick AG Mellingerstrasse 20 5400 Baden

Bauobjekt:

Rückbau und Neubau von 3 Einfamilienhäuser mit Tiefgarage

Ortslage:

Reussgasse 28 Parz. Nr. 2897

Öffentliche Auflage bei der Bauverwaltung auf der Gemeinde Seon von 23. Juli 2021 bis 23. August 2021. Einwendungen sind innert der Auflagefrist im Doppel an den Gemeinderat Seon einzureichen. Der Gemeinderat

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Baugesuch

Bauherrschaft:

Brickell GmbH Gubelstrasse 12 6300 Zug

Bauobjekt:

Gebäudesanierung und Nutzungsänderung

Ortslage:

Seetalstrasse 24 Parz. Nr. 3344 / 1118

Öffentliche Auflage bei der Bauverwaltung auf der Gemeinde Seon von 23. Juli 2021 bis 23. August 2021.

Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand

Ab sofort und bis Ende August sind die Feuerbrandverantwortlichen Personen der Gemeinden unterwegs. Sie kontrollieren u.a. die Hausgärten auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall. Der Feuerbrand ist eine hoch ansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blütezeit im Frühjahr erfolgt die Übertragung sowohl durch Insekten, Vögel sowie den Menschen und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden Kernobstbäume (Apfel, Birne, Quitte) sowie einige Zierpflanzen (alle Cotoneasterarten, Scheinquitte, Feuerdorn u. a.) und Wildgehölze (Weissdorn, Felsenbirne, Vogelbeere u.a.). Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile an oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr!) sondern unverzüglich direkt der Feuerbrandverantwortlichen Person der Gemeinde melden (Werkdienst Seon, Philipp Ott, Tel.: 062 769 60 06.). Die Feuerbrandverantwortliche Person wird bei Ihnen vorbeikommen und die nötigen Massnahmen ergreifen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Bei Interesse finden Sie unter www.feuerbrand-ag.ch zum Thema Feuerbrand entsprechende Informationen sowie das dazugehörige Bildmaterial. Kontrolle der Liegenschaften und Hausgärten auf Ambrosia Ab sofort und bis Ende August sind die Ambrosiaverantwortlichen Personen der Gemeinden unterwegs. Sie kontrollieren Liegenschaften, Hausgärten, öffentliche Gartenanlagen, Gruben, Deponien, Baustellen, Kompostplätze und Industrieareale auf allenfalls vorhandene Ambrosiapflanzen. Ambrosia ist eine eingeschleppte, bekämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihren Pollen bei vielen Menschen Allergien auslösen kann. Um eine weitere Ausbreitung der Ambrosia zu verhindern, müssen Befallsherde möglichst schnell entdeckt und vernichtet werden. Dies geschieht durch ausreissen der Ambrosiapflanzen (durch den Grundeigentümer/die Grundeigentümerin) und Entsorgung mit dem Hauskehricht. Falls Sie Fragen zu Ambrosia haben oder nicht sicher sind, ob Sie diese Pflanzen bei Ihrer Liegenschaft haben, wenden Sie sich direkt an die Ambrosiaverantwortliche Person der Gemeinde (Werkdienst Seon, Philipp Ott, Tel.: 062 769 60 06).

Einwendungen sind innert der Auflagefrist im Doppel an den Gemeinderat Seon einzureichen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Bei Interesse finden Sie unter www.ambrosia-ag.ch zum Thema Ambrosia entsprechende Informationen sowie das dazugehörige Bildmaterial.

Der Gemeinderat

Werkdienst Seon

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Baugesuch

Bauherrschaft:

Rolf und Rosanna Schärer Kirchtalstrasse 16c 5703 Seon

Bauobjekt:

Pavillon

Ortslage:

Kirchtalstrasse 16c Parz. Nr. 2320

Öffentliche Auflage bei der Bauverwaltung auf der Gemeinde Seon von 23. Juli 2021 bis 23. August 2021. Einwendungen sind innert der Auflagefrist im Doppel an den Gemeinderat Seon einzureichen. Der Gemeinderat

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Bundesfeier 2021 – Absage

Nachdem die Bundesfeier im letzten Jahr Corona zum Opfer gefallen ist, hat sich der Gemeinderat – unter Berücksichtigung der weiteren Lockerungen der Covid-19-Massnahmen – eingehend über die diesjährige Durchführung beraten. Die Bundesfeier mit dem Brunch im Zopfhuus ist ein von vielen geschätzter Anlass mit zahlreichen Besucherinnen und Besuchern aus Staufen und Umgebung. Aufgrund der geltenden Schutzmassnahmen müsste der gesellige Anlass völlig umgestaltet werden und ein Fest, wie wir es uns vorstellen, ist leider nicht möglich (Zugangskontrollen, Covid-Zertifikat, Masken-Pflicht, Gästegruppierung, etc.). Die Auflagen und vor allem deren Durchsetzung lassen ein gemütliches Beisammensein in ungezwungenem Rahmen nicht zu. Der Gemeinderat, der die Verantwortung für diesen Anlass trägt, hat sich deshalb nach Abwägung der Vor- und Nachteile, nach reiflichen Überlegungen und schlussendlich schweren Herzens dazu entschieden, die diesjährige Bundesfeier abzusagen. Wir sind sehr zuversichtlich, dass sich die momentane Lage weiter normalisiert und wir uns zukünftig ohne Beschränkungen begegnen und wieder miteinander feiern dürfen. Vorerst aber wünschen wir allen gute Gesundheit und weiterhin gutes Durchhaltevermögen. Der Gemeinderat freut sich darauf, Sie am 1. August 2022 wieder im Zopfhuus begrüssen zu dürfen, wenn es wieder heisst, gemeinsam auf den Geburtstag der Schweiz anzustossen. Staufen, 15. Juli 2021 Gemeinderat

Lenzburger Bezirks-Anzeiger Der Seetaler Der Lindenberg ■


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