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AMTLICHES
Donnerstag, 22. Juli 2021
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Verkehrsanordnungen:
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Art. 3 Abs. 2 - 4 SVG und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 6. März 1984 werden folgende Signalisationen neu verfügt: Lenzburg: Bergfeldweg, ab Liegenschaft Nr. 13 sowie sämtliche landwirtschaftliche Seitenstrassen, «Verbot für Motorwagen und Motorräder», Signal 2.13 mit Zusatztext: Ausgenommen Land- und Forstwirtschaft sowie Zubringerdienst. Einsprachen: Gegen diese Verkehrsanordnungen kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen, digitalen Amtsblatt vom 20. Juli 2021, beim Stadtrat Lenzburg schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Lenzburg, 14. Juli 2021 Stadtrat Lenzburg
Impressum
lfllJBllfßff@Bf!ilk5-!nttißf! Gegründet 1901
JJet .Sttfolet ♦ J:tre�bmberg Gegründet 1866
Gegründet 1922
Amtliches Publikationsorgan der Gemeinden: Ammerswil, Auenstein, Bettwil, Boniswil, Brunegg, Dintikon, Dürrenäsch, Egliswil, Fahrwangen, Hallwil, Hendschiken, Holder bank, Hunzenschwil, Lenzburg, Meister schwanden, Möriken-Wildegg, Niederlenz, Othmarsingen, Rupperswil, Sarmenstorf, Schafisheim, Seengen, Seon und Staufen. Zusatzverteilung: Beinwil am See, Birrwil, Leutwil und Veltheim. Herausgeberin: AZ Anzeiger AG Lenzburger Bezirks-Anzeiger/ Der Seetaler/ Lindenberg Adresse
Kronenplatz 12, 5600 Lenzburg
Erscheinungsweise
1 x wöchentlich, jeweils Donnerstag Auflage
35 327 Ex. (Wemf-beglaubigt 2018) 36 471 Ex. Streuung aktuell Verlagsleitung
Stefan Biedermann stefan.biedermann@chmedia.ch Telefon 058 200 58 10 Redaktion
E-Mail: redaktionLBA@chmedia.ch Telefon 058 200 58 12 Redaktionsleitung: Fritz Thut (tf) fritz.thut@chmedia.ch Redaktorin: Carolin Frei (cfr) carolin.frei@chmedia.ch Freie Mitarbeiter: Ruedi Burkart (rubu), Alfred Gassmann (AG), Stefanie Osswald (Stü), Alexander Studer (ASt), Pia Weber (PW), Peter Winkelmann (PWi) Redaktionsschluss: Montag, 12 Uhr Eingesandtes: Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für eingesandte Unterlagen und Beiträge Inserateabteilung
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Bewilligung Feuerwerk
Für den Samstag, 31. Juli 2021, ist das Abbrennen eines Feuerwerks bewilligt worden, welches auf dem Gofersberg montiert und um ca. 22.50 Uhr gezündet wird. Die Dauer des Feuerwerks ist auf ca. 10 Minuten festgelegt. Regionalpolizei Lenzburg
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Ausschreibung
1. Auftraggeberin: Einwohnergemeinde Aarau, ISAB (Informatik Steuerungsausschuss Aarau Baden), Rathausgasse 1, 5000 Aarau, Schweiz, E-Mail: printing.lab@aarau. ch 2. Objekt: Printing@LAB 3. Gegenstand des Auftrags: Submission, offenes Verfahren, Auftragsbezeichnung: Lieferauftrag. Die Städte Lenzburg, Aarau und Baden schreiben in einer an den ISAB (Informatik Steuerung Aarau Baden) delegierten Ausschreibung einen Rahmenvertrag für folgende Vergabegegenstände aus: – Miete und Lieferung von Multifunktionsdruckern (MFP1-MFP4) sowie Laserdrucker – In damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen für Unterhalt, Support, Administration und Service Management der Hard-/Software – FollowMe Software – Software zum Fleet Management (Verwaltungs-/Administrationssoftware) 4. Information, Bezug der Unterlagen: www.simap.ch 5. Einreichung der Unterlagen: Die Unterlagen sind bis am 31.08.2021, 11.00 Uhr (Datum Poststempel ist für die Fristwahrung massgebend) einzureichen an: Einwohnergemeinde Aarau, ISAB (Informatik Steuerungsausschuss Aarau Baden) Zu Hdn. Alexander Lareida, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, Schweiz
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Ökumenischer Gottesdienst und Bundesfeier in Lenzburg
Sonntag, 1. August 2021, 09.30 Uhr auf dem Schloss Grosser Rittersaal (Bei schönem Wetter im Schlosshof und auf der Bastion) 9.00 Uhr Türöffnung 9.30 Uhr Ökumenischer Gottesdienst (mit musikalischer Einleitung) 10.15 Uhr Musikalisches Intermezzo 10.30 Uhr Begrüssung und anschliessend Podiumsgespräch mit Marianne Tribaldos, Kathrin Scholl und Anna Staub Dank Herr Stadtammann Daniel Mosimann 11.00 Uhr Schweizerpsalm Anschliessend gemütliches Beisammensein Stadt Lenzburg Die dannzumal geltenden Corona-Schutzmassnahmen werden eingehalten. Abends Höhenfeuer auf dem Goffersberg. Die Bewohnerinnen und Bewohner Lenzburgs werden freundlich gebeten, ihre Häuser und Wohnungen zu Ehren des höchsten nationalen Feiertags am 1. August zu beflaggen oder mit anderem passenden Schmuck zu versehen. Das Abbrennen von Raketen, Knallpetarden, Schwärmern u.ä. ist vor dem 1. August nicht gestattet. Das Steigenlassen von Himmelslaternen (kleine Heissluftballone) ist untersagt. 1. Augustfeier 2021 der Stadt Lenzburg auf dem Schloss Lenzburg Sonderfahrplan 1. Hinfahrt 8.45 Uhr 8.46 Uhr 8.47 Uhr 8.48 Uhr 8.51 Uhr 8.52 Uhr 8.53 Uhr 8.54 Uhr 8.56 Uhr 8.58 Uhr 8.59 Uhr 9.00 Uhr 9.01 Uhr 9.02 Uhr 9.06 Uhr
2. Hinfahrt 9.30 Uhr 9.31 Uhr 9.32 Uhr 9.33 Uhr 9.36 Uhr 9.37 Uhr 9.38 Uhr 9.39 Uhr 9.41 Uhr 9.43 Uhr 9.44 Uhr 9.45 Uhr 9.46 Uhr 9.47 Uhr 9.51 Uhr
Haltestellen Langsamsti Dufourstrasse Zeughaus Schule Lenzhard Bahnhof (Buskante B) Augustin Keller-Strasse Beyeler Mattenweg Bachstrasse Poststrasse (Hypiplatz) Kronenplatz Mehrzweckhalle Neuhofstrasse Berufsschule Schloss Lenzburg
Rückfahrt 12.30 Uhr ab Schloss Lenzburg; alle Haltestellen werden bedient; Endstation Schule Lenzhard.
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Lukas Hemmeler, Junkermattstrasse 6, 4800 Zofingen
Planverfasser:
Realit Bautreuhand AG, Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg
Bauobjekt:
Einbau Luft/ Wasser-Wärmepumpe
Bauplatz:
Neumattstrasse 8, Parzelle 2358
Öffentliche Auflage im Försterhaus am Kronenplatz 24 in Lenzburg vom 23. Juli bis 23. August 2021. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Stadtrat schriftlich (mit Begehren und Begründung sowie mit vollständigen Adressangaben und möglichst mit E-MailAdresse) einzureichen. Der Stadtrat
Baugesuch
Bauherrschaft:
Einfache Gesellschaft «Ob den Reben» Bachmann Beat und Müller Anke Birackerstrasse 1 5703 Seon
Projektverfasser: J. Ettlin GmbH Brünigstrasse 46 6055 Alpnach Dorf Bauvorhaben:
Neubau DEFH mit Tiefgarage
Ortslage:
Parzelle 953, Halden
Öffentliche Auflage des Baugesuchs auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 23. Juli 2021 bis 23. August 2021. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung. Boniswil, 15. Juli 2021 Gemeinderat Boniswil n
Baugesuch
Bauherrschaft:
Strasser Patrick und Katarzyna Altweg 5, 5706 Boniswil
Projektverfasser: Strasser Patrick und Katarzyna Altweg 5, 5706 Boniswil Bauvorhaben:
Sichtschutzwand
Ortslage:
Parzelle 1078, Altweg 5
Öffentliche Auflage des Baugesuchs auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 23. Juli 2021 bis 23. August 2021. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung. Boniswil, 22. Juli 2021 Gemeinderat Boniswil
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Winterdienst
Die Gemeinde Brunegg sucht aufgrund der Kündigung der bisherigen Unternehmung ab dem kommenden Winter 2021/2022 für die Schneeräumung der Gemeindestrassen eine neue Lösung. Der Aufgabenbereich umfasst im Grundsatz folgendes: • Schneeräumung und Glatteisbekämpfung der Gemeindestrassen • Arbeitseinsätze zu jeder Tages- und Nachtzeit Anforderungen: • Geeignetes Fahrzeug (Teil der Infrastruktur vorhanden) • Vorhandener Versicherungsschutz und zeitliche Flexibilität • Gewährleistung Stellvertretung bei Abwesenheit wie Ferien/Krankheit Weitere Auskünfte erteilt Beatrice Zandonella Klingele, Ressortvorsteherin (079 653 12 35 oder 056 618 31 11) oder zandi99@bluewin.ch.
Verleger: Peter Wanner www.chmedia.ch Beteiligungen der CH Media AG auf www.chmedia.ch
Genehmigung Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Dürrenäsch; Beschluss a.o. Gemeindeversammlung vom 30. April 2021
schafisheim und u m g e b u n g
Genehmigung Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland • Bauzonenplan, Kulturlandplan sowie die • Bau- und Nutzungsordnung, vorbehältlich des anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung zur Überarbeitung zurückgewiesenen § 20 (Landschaftsschutzzonen), mit folgenden Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage: Bauzonen- und Kulturlandplan • Entlassung Parzelle Nr. 64 aus der Gestaltungsplanpflicht (siehe Bericht zu den Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage, Kapitel 1.1) • Verzicht auf einen Teil der Nichteinzonung auf Parzelle Nr. 59 und Parzelle 917 (siehe Bericht zu den Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage, Kapitel 1.2 und 1.3) • Bauzonenarrondierungen (Kleinsteinzonungen) auf Parzelle 815 und Parzelle 817 (siehe Bericht zu den Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage, Kapitel 1.5) Inhaltliche Anpassungen in der Bau- und Nutzungsordnung • Gestaltungsplan-Pflicht Dorfkern, § 5 Ergänzung mit Ziffer 4 und 5 (siehe Bericht zu den Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage, Kapitel 2.1) • Gestaltungsplan-Pflicht Schnalle, § 6 Ergänzung mit Ziffer 4 und 5 (siehe Bericht zu den Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage, Kapitel 2.1) • Gebäude mit Substanzschutz, § 26 Anpassung Ziffer 1, Ersatz Ziffer 2 und 3 mit neuer Ziffer 2 (siehe Bericht zu den Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage, Kapitel 2.3) • Ortsbild- und Denkmalschutz, § 48 Ergänzung mit Ziffer 5 (siehe Bericht zu den Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage, Kapitel 2.4) Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss am 8. Juni 2021 rechtsgültig. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
fassadenbau
gebäudespezialist
Baugesuch
Bauherrschaft:
1A Realwerte AG Bleicheweg 18, 5630 Muri
Bauobjekt:
Ersatz bestehende Wärmepumpe durch LuftWasser-Wärmepumpe mit Aussengerät
Ortslage:
Tulpenweg 6 / Parzelle Nr. 1830
Das Baugesuch liegt gemäss § 60 Abs. 2 BauG vom 23. Juli bis 23. August 2021 auf der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 10, 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Fahrwangen, Aescherstrasse 2, 5615 Fahrwangen einzureichen.
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Baugesuch
Bauherrschaft:
1A Realwerte AG Bleicheweg 18 5630 Muri
Bauobjekt:
Ersatz bestehende Wärmepumpe durch Luft-Wasser Wärmepumpe mit Aussengerät
Ortslage:
Tulpenweg 8 Parzelle Nr. 1829
Das Baugesuch liegt gemäss § 60 Abs. 2 BauG vom 23. Juli bis 23. August 2021 auf der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 10, 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Fahrwangen, Aescherstrasse 2, 5615 Fahrwangen einzureichen.
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Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse der Einwohnerund Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 11. Juni 2021 in Rechtskraft erwachsen. Hallwil, 20. Juli 2021 Gemeinderat Hallwil
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Baugesuch
Bauherrschaft:
Grundeigentümer:
Urech Manfred Schwarzseestrasse 187 1716 Schwarzsee Urech Manfred Schwarzseestrasse 187 1716 Schwarzsee
Projektverfasser: Belaron AG, Ausserdorf 4, 5705 Hallwil Bauvorhaben:
Nutzungsänderung zu Büro und Gewerbe Ersatz Eingangstüre, Anbringen Werbetafeln und Wegweiser Montage Reklamefahnen (teilweise nachträgliches Baugesuch)
Bauplatz:
Ausserdorf 4, Parzelle Nr. 1264, Gebäude Nr. 4
Zone:
Wohn- und Gewerbezone WG
Auflagefrist:
23. Juli 2021 – 23. August 2021
Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind dem Gemeinderat während der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen. 21. Juli 2021 Gemeinderat Hallwil
Dürrenäsch, 19. Juli 2021 Gemeinderat
062 558 75 00 reveag.ch
bedachungen
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Die Gemeindeversammlung hat am 30. April 2021 beschlossen:
Bewertung Erstvermietung Verkauf
Mittelland Zeitungsdruck AG, 5001 Aarau •:• eh media
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Der Gemeinderat
Druck
Ein Produkt der
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Sind Sie interessiert? Senden Sie Ihre Bewerbung mit Offerte an die Gemeindekanzlei Brunegg, Platanenweg 1, 5505 Brunegg oder gemeindekanzlei@brunegg.ch.
Abo-Service und Zustellung
E-Mail: abo@chmedia.ch / Stichwort LBA Telefon 058 200 55 55 Telefax 058 200 55 56 Zustellung: Die Post
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Baugesuch
Bauherrschaft:
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Lenzburger Bezirks-Anzeiger Der Seetaler Der Lindenberg
dachfenster
Der Vorstand des Abwasserverbandes Region Lenzburg hat an seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 dem Budget 2022 zugestimmt. Er stimmte auch den Krediten für die (CHF Faulwasserbehandlung 4'000‘000) und für ein Solarf rfaltdach (CHF 722'000) zu. Möriken-Wildegg, 23. Juni 2021
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