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Lenzburger Bezirks-Anzeiger, Donnerstag, 9. Juni 2016 ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

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Amtliches

Die Operationsund Anästhesieabteilung des

DINTIKON

www.boniswil.ch

Baugesuch Bauherr:

Kies Lenz AG Rodungsstrasse 31, Lenzburg Planverfasser: ASE Technik, Allmendstrasse 11, Luzern-Horw Bauobjekt: Erweiterung Kieswerk Lenzburg Bauplatz: Rodungsstrasse 31 Parzelle Nr. 738 Zus. Bewillig.: AGV, AWA Bauherr:

D

er OP-Bereich ist der technische Bereich, in dem besondere hygienische Richtlinien gelten, und eine exakte Vorbereitung und Planung Pflicht ist. Im Mittelpunkt stehen immer die Sicherheit und die Gesundheit der Patienten. In den Vorbereitungsgesprächen mit dem Operateur und dem Anästhesiearzt werden die Abläufe vor, während und nach der Operation, der Eingriff selbst und die notwendige Narkoseform besprochen und erklärt, damit sich der Patient umfassend informieren und notwendige Entscheidungen treffen kann.

Bauobjekt: Bauplatz:

Kies Lenz AG Rodungsstrasse 31, Lenzburg Schüttguthalle Rodungsstrasse 31 Parzelle Nr. 738

Bauherr:

Reformierte Kirchgemeinde Lenzburg-Hendschiken Zeughausstrasse 9, Lenzburg Planverfasser: Baumann Waser Partner AG, Architekten + Planer Waschhausgraben 4, Lenzburg Bauobjekt: Renovation reformierte Stadtkirche Lenzburg Bauplatz: Hintere Kirchgasse Parzelle Nr. 39 Zus. Bewillig.: Denkmalpflege Bauherr:

Margherita und Philipp Burger Wildenrain 14, Brugg Planverfasser: Roland Hüsser & Stefan Schmid, GmbH für Baukunst Rathausgässli 29, Lenzburg Bauobjekt: Sanierung und Erweiterung Wohnhaus Bauplatz: Bölli 5, Parzelle Nr. 2786 Bauherr:

Das Aufklärungsgespräch Das Aufklärungsgespräch über die geeignete Narkoseform durch den Facharzt für Anästhesiologie dient dazu, allfällige Risiken abzuklären und zusammen mit dem Patienten eine individuell auf ihn und die Operation abgestimmte Narkose zu wählen und die Schmerztherapie nach der Operation mit in die Narkoseplanung einzubeziehen. Die Anästhesieärzte benutzen dabei auch kurze Videos, in denen den Patienten das geplante Narkoseverfahren in Wort und Bild eindrücklich näher gebracht wird. Zusätzliche Abklärungen durch Fachärzte anderer Fachrichtungen können kurzfristig notwendig werden, um das Narkoserisiko besser einzugrenzen. Wurde die Narkoseform festgelegt, wird der Patient in den OP-Plan aufgenommen und alle Notwendigkeiten auf diesen Zeitpunkt hin abgestimmt. Der operative Eingriff Für die Patienten ist eine ganzheitliche Pflege, optimale Planung, Vorbereitung und Assistenz bei allen chirurgischen Eingriffen wichtig, damit sie nach der Operation so schnell wie möglich ihre Selbstständigkeit wiedererlangen und mit der Rehabilitation beginnen können. Zu einem OP-Team zählen der Operateur, die Assistenten, der Anästhesist sowie speziell ausgebildete OP- und Anästhesiepflegefachkräfte. Für die Patientensicherheit und das Gelingen einer Operation ist eine enge und koordinierte Zusammenarbeit unter diesen verschiedenen Berufsgruppen zwingend erforderlich. In unserer Operationsabteilung arbeiten kompetente Fachpersonen der folgenden Fachgebiete: Allgemein- und Unfallchirurgie; Gynäkologie und Geburtshilfe, orthopädische Chirurgie; Plastische & Ästhetische Chirurgie, Urologie und Hand -& Fusschirurgie. Der Aufwachraum Bereits im Aufwachraum, wo Ärzte und das speziell ausgebildete Pflegefachpersonal zum Einsatz kommen, wird diesem Punkt Rechnung getragen. Eine lückenlose Überwachung und Kontrolle aller Vitalfunktionen stellt sicher, dass nach der Operation kein unerwartetes Ereignis auftritt und dem Patienten bei Auftreten von Übelkeit und Schmerzen schnell und direkt Hilfe zukommt. Die Schmerztherapie Ein sehr wichtiger Punkt ist die Schmerztherapie nach der Operation, damit von Anfang an eine ausreichende Schmerzfreiheit gewährleistet werden kann, die den Patienten in seiner Bewegung und Genesung nicht behindert, sondern unterstützt. Auf der Bettenstation wo die Patienten in den Tagen nach der Operation individuell umsorgt werden, ist die Kontrolle der Schmerzen durch das Schmerzdienstteam sichergestellt. Der Schmerzdienst wird durch speziell ausgebildete Anästhesiepflegefachpersonen geleistet, welche die Patienten zweimal täglich besuchen und Gespräche sowie Statusbestimmungen durchführen. Asana Gruppe Spital Menziken 5737 Menziken Telefon 062 765 31 31 www.spitalmenziken.ch

BONISWIL

Hansruedi und Susanne Weber Ammerswilerstrasse 41 Lenzburg Planverfasser: SIO AG, Rötzmattweg 66, Olten Bauobjekt: Balkonverglasung Bauplatz: Ammerswilerstrasse 41 Parzelle Nr. 472 Öffentliche Auflage auf dem Stadtbauamt vom 10. Juni bis 11. Juli 2016.

117. Jahrgang

Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Stadtrat schriftlich (mit Begehren und Begründung) einzureichen. Stadtrat

162. Jahrgang 94. Jahrgang Amtliches Publikationsorgan der Gemeinden Ammerswil, Auenstein, Bettwil, Birrwil, Boniswil, Brunegg, Dintikon, Dürrenäsch, Egliswil, Fahrwangen, Hallwil, Hendschiken, Holderbank, Hunzenschwil, Lenzburg, Leutwil, Meisterschwanden-Tennwil, Möriken-Wildegg, Niederlenz, Othmarsingen, Rupperswil, Sarmenstorf, Schafisheim, Seengen, Seon, Staufen und Veltheim Regionale Wochenzeitung der Gemeinde Beinwil am See.

Ortsbürgergemeindeversammlung

Herausgeberin: AZ Anzeiger AG Geschäftsführer: Stefan Biedermann Adresse Redaktion/Verlag/Anzeigen: AZ Anzeiger AG Kronenplatz 12, 5600 Lenzburg 2 www.lba.azmedien.ch Telefon 058 200 58 20, Fax 058 200 58 21 Kennzahlen: Gesamtauflage: 32 991 Ex. Erscheint jeden Donnerstag Kontakt: Alle Mitarbeiter erreichen Sie unter: vorname.name@azmedien.ch Redaktion redaktion@lenzburger-lba.ch Telefon 058 200 58 12 Redaktionsleitung: Beatrice Strässle (ST) beatrice.straessle@azmedien.ch Redaktionsteam: Melanie Solloso (MS) melanie.solloso@azmedien.ch Redaktionelle Mitarbeit: Selina Berner (SB), Alfred Gassmann (AG), Stefanie Osswald (StO), Alexander Studer (ASt), Pia Weber (PW), Peter Winkelmann (PWi) Redaktionsschluss: Dienstag, 12 Uhr Copyright: Herausgeberin Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für eingesandtes Material Anzeigen inserate@lenzburger-lba.ch Telefon 058 200 54 91, Fax 058 200 54 95 Susanne Basler Telefon 058 200 58 28 Fax 058 200 58 21 susanne.basler@azmedien.ch Barbara Zobrist Telefon 058 200 58 27 barbara.zobrist@azmedien.ch Fabian Engesser Telefon 058 200 58 18 fabian.engesser@azmedien.ch Inseratenannahmeschluss: Dienstag, 16 Uhr Probeabzüge: Freitag, 12 Uhr, Vorwoche Sistierungen/Korrekturen: Dienstag, 12 Uhr Todesanzeigen: Mittwoch, 11 Uhr Vertrieb: Die Post Aboservice und Zustellung abo@azmedien.ch Telefon 058 200 55 55, Fax 058 200 55 56 Druck: Mittelland Zeitungsdruck AG Neumattstrasse 1, 5001 Aarau Ein Produkt der Verleger: Peter Wanner www.azmedien.ch Namhafte Beteiligungen nach Art. 322 Abs. 2 StGB: AZ Anzeiger AG, AZ Fachverlage AG, AZ Management Services AG, AZ Regionalfernsehen AG, AZ TV Productions AG, AZ Verlagsservice AG, AZ Vertriebs AG, AZ Zeitungen AG, Belcom AG, Dietschi AG, Media Factory AG, Mittelland Zeitungsdruck AG, Vogt-Schild Druck AG, Vogt-Schild Vertriebs GmbH, Weiss Medien AG

Montag, 13. Juni 2016, 19.30 Uhr im Alten Gemeindesaal Traktanden 1. Protokoll 2. Gesuche um Aufnahme in das Ortsbürgerrecht: a) Karl Heinz und Elin Kühner geb. Kjergaard, von Lenzburg AG, Wilstrasse 17; b) Agnes Dietz geb. Berner, von Lenzburg AG und Bellevue GE, Friedweg 6a; c) Stefan Wiedemeier von Lenzburg AG und Gebenstorf AG, zusammen mit seiner Ehefrau Ursula Elisabeth Wiedemeier geb. Brodmann, von Lenzburg AG, Ettingen BL und Gebenstorf AG, und den gemeinsamen Kindern Lea Doris und Sarah Manuela, von Lenzburg AG und Gebenstorf AG, Rubeggweg 36; d) Anja Renée Schönenberger von Lenzburg AG, Zürich ZH und Kirchberg SG, Ammerswilerstrasse 21d 3. Passation des Rechenschaftsberichts und der Rechnungen der Ortsbürgergemeinde sowie der Forstdienste Lenzia für das Jahr 2015 4. Alte Burghalde; Museum Burghalde; Umbau und Erneuerung; Projektgenehmigung und Kreditbewilligung 5. Verschiedenes und Umfrage Die Rechnungsakten liegen während der ordentlichen Bürozeit auf der Abteilung Finanzen im Parterre des Rathauses zur Einsichtnahme auf. Die weiteren Akten können auf der Stadtkanzlei im 2. Stock des Rathauses eingesehen werden. Lenzburg, 18. Mai 2016 Stadtrat

AMMERSWIL

Veröffentlichung von Gemeindeversammlungsbeschlüssen Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Ortsbügergemeindeversammlung vom 3. Juni 2016 veröffentlicht. Alle Beschlüsse wurden positiv und definitiv gefasst. 1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 5. Juni 2015 2. Erfolgsrechnung und Bilanz des Jahres 2015 3. Rechenschaftsbericht 2015 4. Voranschlag 2017 Ammerswil, 8. Juni 2016 Gemeinderat

Strom und Wasser ablesen

Baugesuch

Ab sofort werden die Stromableserinnen wieder unterwegs sein, um in den Haushalten den Strom- und Wasserstand abzulesen. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Dintikon werden höflich gebeten, den Ableserinnen den freien Zugang zu den Zählern zu gewähren. Besten Dank. Gemeindekanzlei

Bauherrschaft: Antonio Chiorazzo Seengerstrasse 24, Boniswil Projektverf.: Calorplan Bau + Energie GmbH Neudorfstrasse 32, Reinach AG Bauvorhaben: Abbruch Geb. 84 + 85 und Neubau Mehrfamilienhaus Ortslage: Parzellen 407 / 993 Seengerstrasse Öffentliche Auflage des Baugesuchs auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 10. Juni bis und mit 11. Juli 2016. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung. Boniswil, 7. Juni 2016 Gemeinderat

BRUNEGG

Baugesuch Bauherr: Bauobjekt:

Bauplatz:

M-Z Entsorgungs-Management AG, Brunegg Projektänderung Neubau Bürogebäude: Umnutzung Dach zu Dachterrasse Bifang, Parzellen 116 und 117

Öffentliche Auflage des Baugesuches vom 10. Juni bis 11. Juli 2016 in der Gemeindekanzlei. Einsprachen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat (mit Begründung und Begehren) einzureichen. Brunegg, 6. Juni 2016 Gemeinderat

Gesuche um ordentliche Einbürgerung Folgende Personen haben bei der Gemeinde Brunegg ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: • Bushaj Marjan, 1970, männlich, Kosovo, 5505 Brunegg, Gartenweg 6 • Bushaj Ardijan, 1991, männlich, Kosovo, 5505 Brunegg, Gartenweg 6 • Bushaj Kristjan, 1994, männlich, Kosovo, 5505 Brunegg, Gartenweg 6 Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Brunegg, 9. Juni 2016 Gemeinderat

Veröffentlichung von Gemeindeversammlungsbeschlüssen Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 2. Juni 2016 veröffentlicht: 1. Protokoll. Genehmigung. 2. Rechnungsablage 2015. Genehmigung. 3. Rechenschaftsbericht. Genehmigung. 4. Einbürgerungen I. Vietgen Jürgen Ferdinand, von Deutschland II. Vietgen-Zeidler Anke, von Deutschland III. Vietgen Victoria Auguste Maria, von Deutschland IV. Vietgen Frederick Ferdinand, von Deutschland 5. Gemeindevertrag Kreisschule Chestenberg. Zustimmung. Sämtliche Traktanden wurden gutgeheissen. Alle Beschlüsse (ausgenommen Traktandum 4 «Einbürgerungen») unterliegen dem fakultativen Referendum Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 11. Juli 2016 Brunegg, 3. Juni 2016 Gemeinderat

Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung Mittwoch, 15. Juni 2016, 20.15 Uhr im Saalbau Traktanden Einwohnergemeinde 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 2. Dezember 2015 2. Gemeinderechnungen pro 2015 3. Rechenschaftsbericht pro 2015 4. Sanierung Wasserleitung Mühlemattstrasse; Kreditbegehren Fr. 98 000.– inkl. MwSt 5. Sanierung Regenbecken Rütiweg-Heuweg; Kreditbegehren Fr. 173 000.– inkl. MwSt 6. Kreditabrechnung Schulhaus-Neubau 7. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts Boniswil an: a) Yildiz, Rahman, geb. 1997 b) Yildiz, Ismail, geb. 1999 c) Yildiz, Mikail, geb. 2003 türkische Staatsangehörige 8. Verschiedenes Ortsbürgergemeinde 1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 2. Dezember 2015 2. Gemeinderechnung mit Forstrechnung pro 2015 3. Rechenschaftsbericht pro 2015 4. Verschiedenes Alle Stimmberechtigten werden zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften liegen bis zur Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme auf. Boniswil, 24. Mai 2016 Gemeinderat

Baugesuch Bauherrschaft: Wohnbaugenossenschaft WGOS Ahornweg 2, Fahrwangen Bauobjekt: Wohnen im Alter (1. Etappe) Neubau Mehrfamilienhaus mit Gewerbe im Erdgeschoss und Einstellhalle/neue Zufahrt alter Dammweg Ortslage: Alter Dammweg Parzellen Nrn. 1427 / 1474 Zus. Bewi.: Departement Volkswirtschaft und Inneres, Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), Aarau Das Baugesuch liegt gemäss § 60 Abs. 2 BauG vom 10. Juni bis 11. Juli 2016 auf der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 10, 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Fahrwangen, Aescherstrasse 2, 5615 Fahrwangen, einzureichen. Regionale Bauverwaltung

Ersatzwahl 1 Mitglied des Gemeinderates und Ersatzwahl Vizeammann für den Rest der laufenden Amtsperiode 2014/2017; 2. Wahlgang vom 25. September 2016 Am 5. Juni 2016 ist bei der Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsperiode 2014/2017 von 1 Mitglied des Gemeinderates und des Vizeammanns das absolute Mehr nicht erreicht worden. Es ist deshalb die Durchführung eines 2. Wahlgangs erforderlich. Der Wahltermin wurde auf den 25. September 2016 festgesetzt. Im 2. Wahlgang für die Ersatzwahl 1 Mitglied Gemeinderat und Vizeammann ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 GPR). Als Vizeammann kann nur angemeldet werden, wer bereits Mitglied des Gemeinderates ist oder gleichzeitig mit der Anmeldung zum Vizeammann auch als Mitglied des Gemeinderates angemeldet wird. Anmeldungen zum 2. Wahlgang sind bei der Gemeindekanzlei bis am Montag, 20. Juni 2016, 12.00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Fahrwangen, 7. Juni 2016 Wahlbüro


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