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Donnerstag, 5. September 2013 Nr. 36
Ärztlicher Notfalldienst Telefon 061 261 15 15 Unter dieser Nummer erreichen Sie in Notfällen den diensttuenden Arzt, Kinderarzt und Zahnarzt in Baselland sowie in den Solothurner Bezirken Thierstein und Dorneck. Telefon 0848 112 112 Bitte versuchen Sie zuerst, Ihren Hausarzt zu erreichen.
Meltingen
Baupublikation Bauherrschaft: Werner und Margrit Lauper Hollenrain 6, 4107 Ettingen Bauprojekt: Balkon und Balkonverglasung westseitig Bauort: Challstrasse 24, 4116 Metzerlen Bauparzelle: GB-Nr. 1741 Projektverfasser: Werner Lauper AG, Schlosserei 4107 Ettingen Planauflage: Gemeindeverwaltung zu den öffentlichen Schalterstunden Einsprachefrist: 20. September 2013
Nunningen
Beinwil
BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Verkehrsbeschränkung in Nunningen Grellingerstrasse
Verkehrsbeschränkung in Mümliswil-Ramiswil/Beinwil Passwangstrasse Tunnelportal Nord bis Schiltloch
Gestützt auf § 5 lit. d der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Gestützt auf § 5 lit. d der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Werkleitungsbauarbeiten an der Grellingerstrasse (Ersatz Transportleitung WVG) im Bereich Einmündung Breitiweg bis zur Herba wird der Verkehr zeitweilig mittels einer verkehrsabhängigen Lichtsignalanlage oder durch einen Verkehrsdienst geregelt. Dauer: 9. September bis 31. Oktober 2013 Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt III, Dornach, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Aufgrund von Felsräumungs- und Holzereiarbeiten ist im Abschnitt Tunnelportal Nord bis Schiltloch mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Für diese Arbeiten muss die Passwangstrasse in diesem Abschnitt zeitweilig in Intervallen von 15 bis 30 Minuten für sämtlichen Verkehr gesperrt werden. Während der Bauarbeiten wird der Verkehr durch einen Verkehrsdienst geregelt. Die Sperrungen werden dem Postautobetrieb angepasst. Die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h wird im Baustellenbereich auf 50 km/h herabgesetzt (Beginn/Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung). Dauer:
Holzerei:
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt. Solothurn, 6. September 2013
Bau- und Justizdepartement Der Kantonsingenieur P. Heiniger
Nunningen
Felsräumung:
Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen schriftlich Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen. Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt. Solothurn, 6. September 2013
Baupublikation Bauherr: Räder René Untere Wühry 9, 4208 Nunningen Bauobjekt: Carport Architekt: Räder René Untere Wühry 9, 4208 Nunningen Bauplatz: Untere Wühry Bauparzelle: GB-Nr. 2611 Planauflage: Gemeindekanzlei Einsprachefrist: 5. bis 19. September 2013 Die Baukommission
Rodersdorf
Baupublikation Bauherrschaft: Beryll Immobilien AG Birkenstrasse 2, 4118 Rodersdorf Projektverfasser: Denger Architektur GmbH Untere Eichen 3, 4148 Pfeffingen Bauobjekt: 4 Einfamilienhäuser mit Carports Bauplatz: Büntenstrasse Bauparzelle: GB-Nr. 573 Planauflage: Gemeindeverwaltung Rodersdorf Einsprachefrist: 19. September 2013
Baupublikation Bauherrschaft: Preiswerk J. und Siegel R. La Côte 13, 2943 Vendlincourt
Büsserach
Feuerwehr Büsserach
Planauflage: Gemeindeverwaltung Rodersdorf Einsprachefrist: 19. September 2013
Kleinlützel
Baupublikation Bauherrschaft: Gugger Peter + Zeuger Daniela Käferholzstrasse 210, 8046 Zürich Grundeigentümer: Zeuger Daniela Käferholzstrasse 210, 8046 Zürich Bauobjekt: Neubau EFH Bauplatz: Huggerwald Bauparzelle: 2049 Planauflage: Gemeindeverwaltung Einsprachefrist: 20. September 2013
Baupublikation Bauherrschaft: Roth Markus Schulstrasse 815, 4245 Kleinlützel Grundeigentümer: Roth Markus Schulstrasse 815, 4245 Kleinlützel Bauobjekt: Einfriedung mit Betonmauer (Ost) Bauplatz: Schulstrasse 815 Bauparzelle: 911 Planauflage: Gemeindeverwaltung Einsprachefrist: 20. September 2013
Bättwil
Einheitsgemeinde Bättwil Es werden aufgeboten: • Jahrgang 1993 (Rekrutierung gemäss Reglement §11 obligatorisch) • alle Feuerwehr-Interessierte der Jahrgänge 1992 und älter (falls Fw-Dienstbüchlein vorhanden, bitte mitbringen) Ort: Feuerwehrmagazin Büsserach Datum: Montag, 16. September 2013 Zeit: 19.00 Uhr Die Feuerwehrkommission Büsserach
Baupublikation
Baupublikation
Bauherrschaft: Dorothea Borer Kirchstrasse 1, 4227 Büsserach Bauobjekt: Abbruch und Neubau Schopf Projektverfasser: Priohaus GmbH Passwangstrasse 37, 4226 Breitenbach Bauplatz: Kirchstrasse 1 Bauparzelle, GB-Nr.: 1316 Planauflage: Baubüro Einsprachefrist: 20. September 2013
Bauherrschaft: Pascal und Diana Giger Kirchweg 2, 4222 Zwingen Bauobjekt: Neubau EFH mit Carport Heizung: Wärmepumpe Projektverfasser: Arbacasa GmbH Hagmattstrasse 14, 4207 Bretzwil Bauplatz: Grienstrasse Bauparzelle, GB-Nr.: 2531 Planauflage: Baubüro Einsprachefrist: 20. September 2013
Bauobjekt: Einfamilienhaus Bauparzelle: GB-Nr. 906
Bau- und Justizdepartement Der Kantonsingenieur P. Heiniger
Rekrutierung 2013
Projektverfasser: GS Architekten AG Hauptstrasse 82, 4132 Muttenz Bauplatz: Landskronstrasse
16. September bis 27. September 2013 7.00 bis 19.30 Uhr Totalsperrungen bis 15 Minuten 30. September bis 8. November 2013 7.00 bis 19:30 Uhr Totalsperrungen bis 30 Minuten
Änderung Bauzonenplan und Zonenreglement «Eichacker»
EINLADUNG ZUR MITWIRKUNG Mit dieser Änderung des Bauzonenplans sowie des Zonenreglements soll die Reservezone Eichacker als Wohnzone ausgeschieden werden. Damit wird die letzte noch verbleibende Pendenz der letzten Ortsplanungsrevision bereinigt. Nach Abschluss der Nutzungsplanung ist die Auflage und Beschlussfassung eines detaillierten Erschliessungsplans mit Strassen- und Baulinien vorgesehen. Das bereits ausgearbeitete Vorprojekt wurde bei der vorliegenden Änderung berücksichtigt. Diese Änderung des Zonenplans und Zonenreglements ist durch das kantonale Amt für Raumplanung vorgeprüft worden. Im Rahmen des gesetzlich festgeschriebenen Informations- und Mitwirkungsverfahrens werden nun die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer über den Planungsentwurf orientiert und zur Vernehmlassung eingeladen.
Die Mitwirkung findet vom 9. bis 30. September 2013 statt Die auflagepflichtigen Unterlagen sowie das Vorprojekt bezüglich Erschliessung und Lärmschutzmassnahmen können wie folgt eingesehen werden: • Auf der Gemeindeverwaltung während den Schalterstunden • Auf der Homepage der Gemeinde unter www.baettwil.ch Mitwirkungseingaben können sowohl die Änderung des Bauzonenplans und des Bauzonenreglements als auch die Gestaltung der Erschliessung und der Lärmschutzwand gemäss Vorprojekt betreffen.
Kleinlützel
Diese sind schriftlich bis spätestens am Montag, 30. September 2013, an den Gemeinderat zu richten.
Baupublikation Bauherrschaft: Spring Robert Huggerwald 130, 4245 Kleinlützel
Der Gemeinderat
Grundeigentümer: Spring Robert Huggerwald 130, 4245 Kleinlützel
Zwingen
Bauobjekt: Photovoltaikanlage Bauplatz: Huggerwald 130 Bauparzelle: 3428 Planauflage: Gemeindeverwaltung Einsprachefrist: 20. September 2013
Einladung zur Gemeindeversammlung
Baupublikation Bauherrschaft: FC Kleinlützel Postfach 5, 4245 Kleinlützel
Mittwoch, 18. September 2013 20.15 Uhr im Gemeindesaal
Grundeigentümer: FC Kleinlützel Postfach 5, 4245 Kleinlützel Bauobjekt: Photovoltaikanlage und Neueindecken Hallendach mit Profilblech Bauplatz: Niedermatt 506 Bauparzelle: 3084 Planauflage: Gemeindeverwaltung Einsprachefrist: 20. September 2013
Todesanzeigen
für das Wochenblatt nehmen wir bis am Mittwoch, 9.00 Uhr entgegen. Sabine Renz berät Sie gerne. Rufen Sie einfach an. Telefon 061 789 93 34 E-Mail: sabine.renz@azmedien.ch
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Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2013 Beratung und Genehmigung des Generellen Entwässerungsplans (GEP) Beratung und Genehmigung des Wasserreglementes Beratung und Genehmigung des Abwasserreglementes Beratung und Genehmigung des Vertrages über eine gemeinsame Sozialhilfebehörde Laufental (GSHB) und der Statuten des Zweckverbandes Sozialberatung Laufental (SBL) 6. Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines unselbstständigen Baurechts auf der Parzelle 530 (Etzmatt) zum Betrieb eines Fahrsicherheitszentrums und Genehmigung des Baurechtsvertrages 7. Kenntnisnahme der Kreditabrechnung Studienauftrag «Umgestaltung Dorfstrasse» 8. Informationen und Verschiedenes Die Unterlagen zu den Traktanden können 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zu den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung, Schlossgasse 4, eingesehen werden. Die Gemeindeversammlungen sind nach § 53 des kantonalen Gemeindegesetzes öffentlich. Mit der Vollendung des 18. Altersjahres sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung berechtigt. Nicht Stimmberechtigte haben sich jedoch an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen nur unter Vorbehalt mitreden. Zwingen, 2. September 2013 Gemeinderat Zwingen