LBA_10b_2013

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Lenzburger Bezirks-Anzeiger, Donnerstag, 7. März 2013 ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

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Amtliches BRUNEGG

ab Fr. 60.– Buchhaltungen

Notfall-Apotheke Samstag, 9. März 2013, 16.00 Uhr, bis Samstag, 16. März 2013 Dr. Eugen Eichenberger

Stern-Apotheke Lenzburg Tel. 062 891 23 42, Poststrasse 10 Notfall: 0800 300 001 In sehr dringenden Fällen an Sonnund Feiertagen sowie an Werktagen nach ortsüblichem Geschäftsschluss nur telefonischer Dienst.

Herausgeberin: AZ Anzeiger AG Geschäftsführer: Oscar Meier Adresse Redaktion/Verlag/Anzeigen: AZ Anzeiger AG, Kronenplatz 12, 5600 Lenzburg 2 www.lba.azmedien.ch Kennzahlen: Gesamtauflage: 30 314 Ex. Erscheint jeden Donnerstag. Kontakt: Alle Mitarbeiter erreichen Sie unter: vorname.name@azmedien.ch Redaktion redaktion@lenzburger-lba.ch Telefon 058 200 58 20 Redaktionsleitung: Beatrice Strässle (ST) Redaktionsteam: Graziella Hartmann (GRH) Redaktionelle Mitarbeit: Alfred Gassmann (AG), Ruth Steiner (RS) Helen Schatzmann (HS) Redaktionsschluss: Dienstag, 12 Uhr Copyright: Herausgeberin Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für eingesandtes Material Anzeigen inserate@lenzburger-lba.ch, Telefon 058 200 54 91, Fax 058 200 54 95 Markus Cueni, markus.cueni@azmedien.ch; Telefon 058 200 58 27, Fax 058 200 58 21 Susanne Basler, susanne.basler@azmedien.ch; Telefon 058 200 58 28, Fax 058 200 58 21 Inseratenannahmeschluss: Dienstag, 16 Uhr. Probeabzüge: Freitag, 12 Uhr, Vorwoche. Sistierungen/Korrekturen: Dienstag, 12 Uhr. Todesanzeigen: Mittwoch, 11 Uhr. Prospektbeilagen/Marketing Claudine Meier claudine.meier@azmedien.ch, Telefon 058 200 58 18, Fax 058 200 58 21 Vertrieb: Die Post Aboservice und Zustellung abo@azmedien.ch, Telefon 058 200 55 86, Fax 058 200 55 56 Preise 2010 inkl. 2,4% MwSt: Fr. 96.– (12 Monate) Druck: Mittelland Zeitungsdruck AG, Neumattstrasse 1, 5001 Aarau Ein Produkt der Verleger: Peter Wanner www.azmedien.ch Namhafte Beteiligungen nach Art. 322 Abs. 2 StGB: AZ Anzeiger AG, AZ Fachverlage AG, AZ Management Services AG, AZ Regionalfernsehen AG, AZ TV Productions AG, AZ Verlagsservice AG, AZ Vertriebs AG, AZ Zeitungen AG, Belcom AG, Dietschi AG, Media Factory AG, Mittelland Zeitungsdruck AG, Vogt-Schild Druck AG, Vogt-Schild Vertriebs GmbH, Weiss Medien AG

Bauherr:

DINTIKON Bauherr:

Staffelbach Mona und Dominik Bollbergstrasse 26, Lenzburg Planverf.: Andreska und Gerster Hölderlinstrasse 4, Zürich Bauobjekt: Umbau Obergeschoss Bauplatz: Bollbergstrasse 26 Parzellen-Nr. 2051 Öffentliche Auflage auf der Bauverwaltung vom 8. März bis 8. April 2013. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich (mit Begehren und Begründung) einzureichen. Lenzburg, 6. März 2013 Gemeinderat

Gemeindeversammlungsbeschlusses

158. Jahrgang 90. Jahrgang Amtliches Publikationsorgan der Gemeinden Ammerswil, Auenstein, Bettwil, Birrwil, Boniswil, Brunegg, Dintikon, Dürrenäsch, Egliswil, Fahrwangen, Hallwil, Hendschiken, Holderbank, Hunzenschwil, Lenzburg, Leutwil, Meisterschwanden-Tennwil, Möriken-Wildegg, Niederlenz, Othmarsingen, Rupperswil, Sarmenstorf, Schafisheim, Seengen, Seon, Staufen und Veltheim. Regionale Wochenzeitung der Gemeinde Beinwil am See.

Baugesuch

Bauherr:

Baugesuch

An Sonn-, Fest- und Feiertagen geöffnet 10.00–11.30, 17.30–18.30 Uhr

113. Jahrgang

Baugesuch Einwohnergemeinde Brunegg vertreten durch den Gemeinderat Bauobjekt: Ersatz Wasserleitung Bauplatz: Birkenweg, Parzelle 23 und 42 Öffentliche Auflage des Baugesuches vom 8. März bis 8. April 2013 in der Gemeindekanzlei. Einsprachen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat (mit Begründung und Begehren) einzureichen. Brunegg, 6. März 2013 Gemeinderat

Steuererklärung Genios GmbH, R. Steiger Bruggerstrasse 11a 5103 Wildegg Tel. 0840 436 467 oder 076 385 03 22, info@genios.ch

DÜRRENÄSCH

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes wird der Versammlungsbeschluss der a. o. Einwohnerversammlung vom 28. Februar 2013 veröffentlicht. Hinsichtlich des dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlusses kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens auf der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Einwohnergemeindeversammlung Die Einwohnergemeindeversammlung vom hat folgenden negativen Beschluss gefasst: 1. Neubau Schulhaus Auenstein: Ablehnung eines Planungskredites (Nachtragskredit) von 250 000 Franken. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Ablauf der Referendumsfrist: 9. April 2013 Auenstein, 6. März 2013 Gemeindekanzlei

BONISWIL www.boniswil.ch

Instrumentenparcours Die Kreismusikschule Seengen führt am Samstag, 9. März 2013, von 10.30 bis 12.00 Uhr, in den Räumen der Schule Seengen die Vorstellung aller an der Kreismusikschule Seengen unterrichteten Instrumente durch. Die Instrumentallehrpersonen und die Musikschulleitung stehen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Alle Interessierten aus dem Einzugsgebiet der Gemeinden Seengen, Boniswil, Egliswil, Hallwil und Leutwil sind herzlich willkommen zum Kennenlernen und Ausprobieren der Instrumente. Wir freuen uns auf Sie! Seengen, 6. März 2013 Kreismusikschule Seengen

Baugesuch Bauherrschaft: Leibundgut Urs, Eier- & Geflügel, Weidweg 1, Boniswil Bauvorhaben: Neubau Lagerhalle Projektänderung Projektverf.: Hans Häusermann, Architekturbüro, Postfach 60, Seengen Ortslage: Parzelle 1307, Weidweg Öffentliche Auflage des Baugesuchs auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 8. März bis und mit 8. April 2013. Einsprachen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung. Boniswil, 6. März 2013 Gemeinderat

Baugesuch Bauherrschaft: Schwager Yvo und Annemarie Halden 21, Dottikon Projektverf.: Widmer AG, Architekturbüro Bahnhofstr. 25, Dottikon Bauvorhaben: Unterkellerung Gartenhalle Projektänderung Ortslage: Parzelle Nr. 109, Halden 21 Öffentliche Auflage des Baugesuchs auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 8. März bis und mit 8. April 2013. Einsprachen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung. Boniswil, 6. März 2013 Gemeinderat

Baugesuch Bauherrschaft: Lyreco Switzerland AG Kehrstrasse 10, Dintikon Grundeigent.: Lyreco Switzerland AG Kehrstrasse 10, Dintikon Projektverf.: CES Bauingenieur AG Rohrerstrasse 3, Aarau Bauobjekt: Neubau Verbindungstunnel Standort: Kehrstrasse, Dintikon Parz.-Nrn. 560 und 1025 Öffentliche Auflage vom 8. März bis 8. April 2013 in der Gemeindekanzlei Dintikon. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Dintikon schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Dintikon, 6. März 2013 Gemeinderat

Baugesuch Bauherrschaft: Winterberger Rudolf und Tanner Martina, Stüdliackerweg 6 Dintikon Grundeigent.: Winterberger Rudolf und Tanner Martina, Stüdliackerweg 6 Dintikon Projektverf.: Peterhans, Schibli + Co. AG Badenerstrasse 42, Fislisbach Bauobjekt: Anbau/Umbau bestehendes Einfamilienhaus Standort: Stüdliackerweg, Parz.-Nr. 645 Öffentliche Auflage vom 8. März bis 8. April 2013 in der Gemeindekanzlei Dintikon. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Dintikon schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Dintikon, 6. März 2013 Gemeinderat

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2010–2013 (1. Wahlgang) Stimmberechtigte: 1’238 brieflich Stimmende: 549 davon ungültige briefliche Stimmabgaben 10 gültig eingereichte Stimmrechtsausweise 545 Eingelangte Wahlzettel Ausser Betracht fallende Wahlzettel (leer/ungültig) In Betracht fallende Wahlzettel Vereinzelt ungültige Stimmen Absolutes Mehr

215 97 118 5 57

Nicht gewählt sind • Bärtschi-Hug Magdalena Lindenweg 7 9 Stimmen • Haller Christian Rebenweg 9 9 Stimmen • Dürig-Meyer Tanja Bergstr. 69 7 Stimmen • Seiler-Mächler Beatrix Postweg 23 6 Stimmen • Meier-Küng Sandra Riedlipark 8 4 Stimmen • Meyer-Meyer Sandra Sonnenweg 10 4 Stimmen • Bysäth Renato Dorfmattweg 10 3 Stimmen • Deflorin-Renggli Nadja Bächenmoosstr. 22 3 Stimmen Vereinzelt gültige Stimmen 68 Im 1. Wahlgang ist somit keine Wahl zustande gekommen. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, ist ein 2. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege erforderlich, welcher am 9. Juni 2013 stattfinden wird. Gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist im 2. Wahlgang wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Diese Frist läuft am 13. März 2013, 12.00 Uhr, ab. Die Nichtgewählten des 1. Wahlganges sind nicht automatisch angemeldet. Das erforderliche Anmeldeformular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Wahlbeschwerden (§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am 3. Tag der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Dintikon, 6. März 2013 Wahlbüro

Schweiz. Weisses Kreuz Lindhübelstrasse 4 Dürrenäsch Bauobjekt: Dachsanierung mit Einbau von Lukarnen und einer Photovoltaikanlage Standort: Parz. 131, Lindhübelstrasse Öffentliche Auflage in der Gemeindekanzlei vom 8. März bis 8. April 2013. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, 5724 Dürrenäsch, zu richten. Sie müssen persönlich oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Dürrenäsch, 6. März 2013 Gemeinderat

Grüngutabfuhr, Gebührenvignetten 2013 Die Benützerinnen und Benützer der Grüngutabfuhr werden darauf aufmerksam gemacht, dass die Gültigkeit der Grüngutvignetten 2012 am 31. März 2013 abläuft. Container, die nicht mit der neuen hellblauen Gebührenvignette 2013 versehen sind, werden ab dem 1. April 2013 nicht mehr geleert. Die Gebührenvignetten 2013 können ab sofort zum bisherigen Preis (Fr. 100.– für 140-l-Container, Fr. 150.– für 240-l-Container) am Schalter der Finanzverwaltung gekauft werden. Die Grüngutabfuhr findet in der Regel alle 14 Tage am Donnerstagvormittag statt. Es ist zu beachten, dass die Container spätestens um 8.00 Uhr für die Leerung bereitstehen müssen. Einzelheiten zu den Entsorgungsfragen gehen aus dem an die Haushaltungen verteilten Entsorgungskalender 2013 hervor. Weitere Exemplare sind bei der Gemeindekanzlei erhältlich. Der Kalender kann auch auf www.duerrenaesch.ch heruntergeladen werden. Dürrenäsch, 6. März 2013 Gemeinderat

EGLISWIL

Instrumentenparcours Die Kreismusikschule Seengen führt am Samstag, 9. März 2013, von 10.30 bis 12.00 Uhr, in den Räumen der Schule Seengen die Vorstellung aller an der Kreismusikschule Seengen unterrichteten Instrumente durch. Die Instrumentallehrpersonen und die Musikschulleitung stehen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Alle Interessierten aus dem Einzugsgebiet der Gemeinden Seengen, Boniswil, Egliswil, Hallwil und Leutwil sind herzlich willkommen zum Kennenlernen und Ausprobieren der Instrumente. Wir freuen uns auf Sie! Seengen, 6. März 2013 Kreismusikschule Seengen

Baugesuch Bauherr

Bauobjekt

Auflage

Einsprachen

Häusermann Bruno und Andrea Oberdorfstrasse 12, Staufen und Häusermann Walter und Mirjam, Eichholzstrasse 15 Egliswil Doppeleinfamilienhausneubau auf Parzellen Nr. 516 und Nr. 1053 an der Engestrasse Baugesuch und Pläne liegen bis zum 8. April 2013 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich und im Doppel einzureichen. Egliswil, 6. März 2013 Gemeinderat

Steuererklärung 2012 Ab der Steuerperiode 2012 arbeiten wir mit der neuen EDV-Software «DIGITAX». Folgende Änderungen sind zu beachten: DIGITAX bedeutet, papierlos zu veranlagen. Die Steuererklärungen werden mit sämtlichen Belegen eingescannt und stehen dem Steueramt anschliessend elektronisch auf dem Bildschirm zur Verfügung. Nach definitiver Veranlagung und Rechtskraft werden die von Ihnen eingereichten Belege vernichtet. Eine Rücksendung von Steuerbelegen kann nicht mehr vorgenommen werden. Inskünftig sind nur noch die unten aufgeführten Originalbelege einzureichen: – Lohnausweis (auch Nebenerwerb) – Geschäftsabschlüsse bei selbstständiger Tätigkeit – Bescheinigung über Renten, Erwerbsausfall – Bescheinigung über Einkäufe in die 2. Säule – Bescheinigung über Beiträge in die Säule 3a – Lotteriegewinnbescheinigungen Von allen anderen Belegen benötigen wir nur die Kopien (siehe auch Wegleitung zur Steuererklärung Seiten 5 und 6). Sie erleichtern uns die Arbeit beim Einscannen, wenn Sie die Belegkopien hinter das entsprechende Hilfsblatt einsortieren (z. B. Liegenschaftsunterhaltskosten hinter das Liegenschaftsblatt) und diese nicht zusammenheften. Besten Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Mithilfe. Egliswil, 6. März 2013 Regionales Steueramt Ammerswil, Egliswil, Seengen

HALLWIL

Instrumentenparcours Die Kreismusikschule Seengen führt am Samstag, 9. März 2013, von 10.30 bis 12.00 Uhr, in den Räumen der Schule Seengen die Vorstellung aller an der Kreismusikschule Seengen unterrichteten Instrumente durch. Die Instrumentallehrpersonen und die Musikschulleitung stehen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Alle Interessierten aus dem Einzugsgebiet der Gemeinden Seengen, Boniswil, Egliswil, Hallwil und Leutwil sind herzlich willkommen zum Kennenlernen und Ausprobieren der Instrumente. Wir freuen uns auf Sie! Seengen, 6. März 2013 Kreismusikschule Seengen

HOLDERBANK

Strassensperrung Wegen Bauarbeiten wird die Durchfahrt Eichhaldenweg/Rütiweg ab Dienstag, 12. März 2013, für ca. 3 Monate gesperrt. Fussgänger und Radfahrer sind von dieser Sperrung ausgenommen. Die Bevölkerung wird gebeten, die entsprechende Signalisierung zu beachten. Besten Dank für das Verständnis. Holderbank, 6. März 2013 Gemeinderat

Betreibungsamt bleibt geschlossen Infolge Renovationsarbeiten bleibt das Büro des Betreibungsamtes vom Dienstag, 12., bis Donnerstag, 14. März 2013, geschlossen. Wir danken Ihnen fürs Verständnis. Hunzenschwil, 6. März 2013 Gemeindeverwaltung

Instrumentenparcours Die Kreismusikschule Seengen führt am Samstag, 9. März 2013, von 10.30 bis 12.00 Uhr, in den Räumen der Schule Seengen die Vorstellung aller an der Kreismusikschule Seengen unterrichteten Instrumente durch. Die Instrumentallehrpersonen und die Musikschulleitung stehen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Alle Interessierten aus dem Einzugsgebiet der Gemeinden Seengen, Boniswil, Egliswil, Hallwil und Leutwil sind herzlich willkommen zum Kennenlernen und Ausprobieren der Instrumente. Wir freuen uns auf Sie! Seengen, 6. März 2013 Kreismusikschule Seengen

Daten der Gemeindeversammlung 2013 Der Gemeinderat Meisterschwanden hat an seiner letzten Sitzung das bereits kommunizierte Datum der Sommer-GV der Einwohnergemeinde verschoben. Neu sind folgende Daten für die Gemeindeversammlungen im Jahr 2013 vorgesehen: Einwohnergemeindeversammlung Donnerstag, 20. Juni 2013, 19.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle Donnerstag, 14. November 2013, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Ortsbürgergemeindeversammlung Mittwoch, 15. Mai 2013, 19.30 Uhr, in der Waldhütte Fluren (bitte Anmeldung beachten) Donnerstag, 14. November 2013, 19.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bitte reservieren Sie sich diese Termine. Meisterschwanden, 6. Februar 2013 Gemeindekanzlei


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