Lenzburger Bezirks-Anzeiger, Donnerstag, 10. Januar 2013 ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................
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Amtliches Änderung Standorte Kleidercontainer
Baugesuch Bauherrschaft: ARGE BRUF, Fankhauser Paul Boniswilerstrasse 32, Seengen Vorhaben: Erstellung von Parkplätzen Ortslage: Parzellen Nr. 3134 und 3231 Steinbrunnengasse Öffentliche Auflage vom 11. Januar bis 11. Februar 2013 bei der Bauverwaltung Seengen. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, 5707 Seengen, zu richten. Seengen, 9. Januar 2013 Gemeindekanzlei
Baugesuch Bauherrschaft: Weber Jörg Ermelgasse 24b, Seengen Vorhaben: Gerätehaus Ortslage: Parzelle Nr. 3597, Ermelgasse Öffentliche Auflage vom 11. Januar bis 11. Februar 2013 bei der Bauverwaltung Seengen. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, 5707 Seengen, zu richten. Seengen, 9. Januar 2013 Gemeindekanzlei
Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November 2012, welche dem fakultativen Referendum unterstanden, in Rechtskraft erwachsen. Seengen, 9. Januar 2013 Gemeinderat
Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung) Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 23. November 2012 die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland mit Bauzonenplan, Kulturlandplan sowie Bau- und Nutzungsordnung mit folgenden Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage beschlossen: Bau- und Nutzungsordnung • § 3 Abs. 2: Der zweite Satz «Die Zu- und Wegfahrten von der Egliswilerstrasse sind so weit möglich zusammenzufassen» wurde gestrichen. • § 6 Abs. 1: Die Zonenvorschriften zur Gewerbezone Steinis wurden gestrichen. • § 6 Abs. 9 ist neu und lautet: Für bestehende, rechtmässig erstellte Bauten gilt die Besitzstandsgarantie gemäss § 68 BauG. Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bau- und Nutzungsordnung rechtmässig realisierte Ausnützung wird ungeachtet der Nutzungsart garantiert, sofern kein Widerspruch zum vorgenannten § 68 BauG entsteht. • § 10 a: Die Zonenvorschriften zur Gewerbezone Steinis wurden gestrichen. • § 24 Abs. 4: Der Satz «Die zulässigen Nutzungen richten sich nach den Zonenvorschriften» wurde gestrichen. • § 49 Abs. 2: Die Aufzählung der Einwirkungen wurde mit dem Wort «Licht» ergänzt. Bauzonenplan • Parzelle Nr. 448, Schwerzistrasse: Die Bauzonenfläche wurde im nördlichen Teil auf eine Bautiefe von 24 m erweitert (Zone W2). • Parzelle Nr. 3439, Krummatt: Die Bauzonengrenze wurde ostseitig um 4 m erweitert. • Parzelle Nr. 2424, Brestenbergstrasse: Die Parzelle Nr. 2424 bleibt eingezont. • Parzellen Nr. 598 und Nr. 599, Oberdorfstrasse: Die Bauzonengrenze dieser beiden Parzellen wurde um 4 m in Verlängerung der Bauzonengrenze der Parzelle Nr. 3215 verschoben. • Parzellen Nr. 229, 230, 231 und 232, Gewerbezone Steinis: Diese Parzellen werden nicht eingezont. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung Seengen eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und so weit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Seengen, 9. Januar 2013 Gemeinderat
Der Standort des Kleidercontainers an der Unterdorfstrasse beim ehemaligen Geschäft Bolliger Schuhe + Sport musste wegen baulichen Massnahmen aufgehoben werden. Ab sofort stehen zwei jederzeit zugängliche Kleidercontainer bei der – Erismann AG, Boniswilerstrasse 16 und beim – Volg-Laden, Poststrasse 18 für Sie bereit. Der Kleidercontainer bei der Entsorgungsstation Gerbi bleibt bestehen. Für Ihre Kleiderspenden danken wir herzlich. Seengen, 9. Januar 2013 Samariterverein
OTHMARSINGEN
Baugesuch Bauherr:
Kasilingam Jeganathan Wilhalde 10A, Othmarsingen Objekt: Neubau Sichtschutzmauer aus Kalksandstein Ortslage: Dahlienweg 19, Parzelle 1767 Öffentliche Auflage vom 11. Januar bis 11. Februar 2013 während der Bürostunden in der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich, mit Antrag und Begründung, an den Gemeinderat, 5504 Othmarsingen, einzureichen. Othmarsingen, 9. Januar 2013 Gemeindekanzlei
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstellten Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. November 2012 in Rechtskraft erwachsen. Othmarsingen, 9. Januar 2013 Gemeinderat
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
SCHAFISHEIM
Rupperswil, 8. Januar 2013
Apéro fédéral – REGIONAL Am Samstag, 19. Januar 2013, 10.30 Uhr findet in der Mehrzweckhalle Schafisheim der Apéro fédéral – REGIONAL mit Ständerätin Pascal Bruderer Wyss statt. Sie berichtet von den Entscheidungen, Ereignissen und Erlebnissen während der Session und freut sich auf einen regen Austausch zu politischen Aktualitäten. Alle Interessierten sind herzlich willkommen. Schafisheim, 9. Januar 2013 Gemeinderat
Man sieht die Sonne langsam untergehen und erschrickt doch, wenn es dunkel ist. Franz Kafka
Traurig, aber dankbar nehmen wir Abschied von
Gertrud Zimmerli-Bürgisser 31. Dezember 1924 bis 8. Januar 2013
Baugesuche Bauherr:
Ungricht-Schneider Andi und Rahel Planverfasser: Schneider Urs Sonnenweg 3, Kleindöttingen Bauobjekt: Umnutzung Kellerraum in Coiffeursalon, Anbau gedeckter Sitzplatz Bauplatz: Bannholz 11, Parzelle 1483 Bauherr:
Speiser Charlotte Staufbergweg 4, Schafisheim Planverfasserin:Speiser Meret Bruchstrasse 60, Luzern Bauobjekt: Carport (Staufbergweg 4) Abbruch Schopf Nr. 257 und Neubau Einfamilienhaus (Grienlochstrasse 2) Bauplatz: Staufbergweg 4 Grienlochstrasse 2, Parzelle 44 Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei vom 11. Janaur bis 11. Februar 2013. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich (mit Begeh-ren und Begründung) einzureichen. Schafisheim, 9. Januar 2013 Gemeinderat
Wir erinnern uns in Liebe und Dankbarkeit: Elsbeth und Peter Pichler-Zimmerli mit Jacqueline und Urs, Marisa und Christian, Raphaela und Lukas Beat Zimmerli und Doris Dreher mit Eveline und Patrick, Brayan, Viviane, André Eugen und Erika Zimmerli mit Barbara und Marco, Patrizia Trudy und Hans Fankhauser-Zimmerli mit Isabelle und Michael, Stephanie, Ariane und Reto Abdankung am Dienstag, 15. Januar 2013 13.30 Uhr Bestattung auf dem Friedhof Rupperswil 14.00 Uhr Verabschiedung in der reformierten Kirche Rupperswil Anstelle von Blumen gedenken Sie Gertrud Zimmerli, indem Sie etwas Gutes tun, einem Mitmenschen Freude bereiten. Traueradresse: Elsbeth Pichler, Fliederweg 5, 5102 Rupperswil
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Ortbürgergemeinde- sowie der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. November 2012 in Rechtskraft erwachsen. Die ordnungsgemässe Publikation der Rechtskraft der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland erfolgt voraussichtlich in der Woche 4 im Amtsblatt des Kantons Aargau. Schafisheim, 9. Januar 2013 Gemeinderat
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November 2012 in Rechtskraft erwachsen. Sarmenstorf, 9. Januar 2013 Gemeinderat
Ich weiss wohl, was für Gedanken ich über euch habe. Gedanken des Friedens und nicht des Leidens, auf dass ich euch gebe das Ende, des ihr wartet.
ABSCHIED UND DANK Dankbar und mit schönen Erinnerungen haben wir Abschied genommen von meiner lieben Ehefrau, unserem Mami und Grossmuetti
Anna Gehrig-Good 5. Oktober 1919 bis 21. Dezember 2012
Niederlenz, 10 gennaio 2013
Von Herzen danken wir für die grosse Anteilnahme und die Zeichen des Mitgefühls, die wir erfahren durften.
Te ne sei andata dalla nostra vita resterai per sempre nei nostri cuori
In stiller Trauer: Kurt Gehring-Good Kurt Gehring und Kathrin Ruckstuhl Yvonne und Walter Buchmann Susi und Heinz Kohler Verena Haller
Troppo presto la mia amata moglie, la nostra adorata mamma, suocera e nonna ci ha lasciati.
Laura Antonelli 3 agosto 1954 - 6 gennaio 2013
Con immenso dolore Antonelli Giuseppe Antonelli Paolo e Carmen con Chiara e Matteo Antonelli Fabiano e Ana Antonelli Luca e Melanie con Luana e Jamie Antonelli Simone e Franziska con Giosuè e Giulien Antonelli Andrea Giuseppe e Antonella Campisano
Eleigge bisch is Läbe cho elei muesch wieder use go. Du treisch di Seel vo Stärn zu Stärn, wohär? Wohi? – Mer wüsstes gärn! Und zmitzt inne vo Geburt und Tod lit alli Seligkeit und Not. Sophie Haemmerli-Marti
Für die schöne gemeinsame Zeit, die wir mit unserem geliebten La Santa messa avrà luogo venerdì, 11 gennaio 2013 alle ore 14.00 nella Chiesa Cattolica di Lenzburg. Seguirà la sepoltura dell’urna al cimitero di Niederlenz. Aus unserem Leben bist Du gegangen In unseren Herzen bist Du für immer
Niederlenz, 10. Januar 2013
Viel zu früh ist meine geliebte Frau, unsere liebe Mamma, Schwiegermutter und Nonna von uns gegangen.
Laura Antonelli 3. August 1954 bis 6. Januar 2013
In tiefer Trauer Antonelli Giuseppe Antonelli Paolo und Carmen mit Chiara und Matteo Antonelli Fabiano und Ana Antonelli Luca und Melanie mit Luana und Jamie Antonelli Simone und Franziska mit Giosuè und Giulien Antonelli Andrea Giuseppe und Antonella Campisano D
Der Trauergottesdienst findet am 11. Januar 2013, um 14.00 Uhr in der Katholischen Kirche in Lenzburg statt. Anschliessende Urnenbeisetzung auf dem Friedhof in Niederlenz.
Klaus Coblitz-Brodka so viele Jahre verbringen durften, sind wir unendlich dankbar. Danke
für alle Zeichen der Verbundenheit und Anteilnahme beim Abschied für tröstende Worte und Gedanken, gesprochen oder geschrieben für die Spenden in die Kollekte der reformierten Kirche Rupperswil
Danke allen, die unserem Klaus im Leben mit Freundschaft, Liebe und Respekt begegnet sind und ihn auf seinem letzten Weg begleitet haben. Im Dezember 2012
Die Trauerfamilie
Wenn doch auch du an diesem Tag erkannt hättest, was dir Frieden bringt, Lukas 19, 42 sagt Jesus.