3
Lenzburger Bezirks-Anzeiger, Donnerstag, 10. Januar 2013 ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................
Amtliches HENDSCHIKEN
Baugesuche Bauherr: Bauobjekt: Bauplatz:
HS Architektur Haus Suter AG Pestalozzistrasse 83, Birr Neubau Einfamilienhaus mit Garage Wacholderweg 10 Parzelle Nr. 1320
Bauherr:
Peter Kaspar Seengerstrasse 15, Egliswil Bauobjekt: Abbruch der Gebäude mit der AGV-Nummer 169 und 44 Bauplatz: Widackerweg, Parzelle 853 Öffentliche Auflage auf der Gemeindeverwaltung vom 11. Januar bis 11. Februar 2013 während der üblichen Schalteröffnungszeiten. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich (mit Begehren und Begründung) einzureichen. Hendschiken, 9. Januar 2013 Gemeinderat
Rechtskraft der Beschlüsse der Einwohnergemeindeund der Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 21. November 2012 Die im Lenzburger Bezirksanzeiger vom 29. November 2012 veröffentlichten und dem fakultativen Referendum unterlegenen Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung Hendschiken vom 21. November 2012 sowie der Ortsbürgergemeindeversammlung Hendschiken vom 21. November 2012 sind am 3. Januar 2013 in Rechtskraft erwachsen, nachdem vom Referendumsrecht innert der gesetzlichen Frist nicht Gebrauch gemacht worden ist. Hendschiken, 9. Januar 2013 Gemeinderat
HOLDERBANK
Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. November 2012 in Rechtskraft erwachsen. Holderbank, 9. Januar 2013 Gemeinderat
Baugesuch Bauherr Projektverf. Bauobjekt Ortslage
Roth Bau & Planungs AG Schanzweg 6, Dürrenäsch GU Bruno Roth AG Schanzweg 6, Dürrenäsch Neubau Einfamilienhaus Gässli, Parz. Nr. 1043
Öffentliche Auflage des Baugesuchs in der Zeit vom 10. Januar bis 11. Februar 2013 auf der Gemeindekanzlei Hunzenschwil. Einwendungen sind als solche zu bezeichnen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Hunzenschwil, 9. Januar 2013 Gemeinderat
Baugesuche Bauherr Projektverf. Bauobjekt Ortslage
City Partners GmbH Talgarten 11, Lenzburg Markus Schild Talgarten 11, Lenzburg Ersatzbau/Um- und Anbau Strangengasse 9, Parz. Nr. 115
Bauherr
Zubler AG Gönhardweg 28, Aarau Projektverf. Zubler Partner Laurenzenvorstadt 79, Aarau Bauobjekt Erstellung eines Umschlagplatzes Ortslage Hauptstrasse, Parz. Nr. 244 Öffentliche Auflage des Baugesuches in der Zeit vom 10. Januar bis 11. Februar 2013 auf der Gemeindekanzlei Hunzenschwil. Einwendungen sind als solche zu bezeichnen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Hunzenschwil, 9. Januar 2013 Gemeinderat
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. November 2012 und der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. November 2012 in Rechtskraft erwachsen. Hunzenschwil, 9. Januar 2013 Gemeinderat
Baugesuch Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2012 in Rechtskraft erwachsen. Leutwil, 9. Januar 2013 Gemeinderat
Bauherrschaft Schneider Andrea Altfeldweg 22a, Möriken Bauobjekt Sichtschutz bepflanzt Bauplatz Parz. 2216, Zedernweg Öffentliche Auflage der Baugesuche in der Gemeindekanzlei vom 10. Januar bis 11. Februar 2013. Einwendungen sind innert der Auflagefrist zu richten an Gemeinderat Möriken-Wildegg, 5103 Möriken. Möriken-Wildegg, 9. Januar 2013 Gemeindekanzlei
Baugesuch
Baugesuch Bauherrschaft: Frau Sabine Pelzer, Mühlebühlweg 27, Meisterschwanden Bauobjekt: Neubau Zweifamilienhaus mit angebautem Autounterstand Parzelle 2110, Delphinweg Das Baugesuch liegt gemäss § 60 Abs. 2 BauG vom 11. Januar bis 11. Februar 2013 bei der regionalen Bauverwaltung MeisterschwandenFahrwangen, Eggenstrasse 2 (Gemeindehaus), 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Meisterschwanden einzureichen. Meisterschwanden, 9. Januar 2013 Regionale Bauverwaltung
Baugesuch Bauherrschaft: Herr Dr. André Wirz Obere Seefeldstrasse 24 Meisterschwanden Bauobjekt: Carport an bestehendes Einfamilienhaus anbauen Parzelle 1103, Obere Seefeldstrasse 24 Das Baugesuch liegt gemäss § 60 Abs. 2 BauG vom 11. Januar bis 11. Februar 2013 bei der regionalen Bauverwaltung MeisterschwandenFahrwangen, Eggenstrasse 2 (Gemeindehaus), 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Meisterschwanden einzureichen. Meisterschwanden, 9. Januar 2013 Regionale Bauverwaltung
Baugesuch Bauherrschaft: Herr und Frau Oliver und Melanie Pelzer, Mühlebühlweg 27, Meisterschwanden Bauobjekt: Neubau Einfamilienhaus mit angebautem Autounterstand Parzelle 2109, Delphinweg Das Baugesuch liegt gemäss § 60 Abs. 2 BauG vom 11. Januar bis 11. Februar 2013 bei der regionalen Bauverwaltung MeisterschwandenFahrwangen, Eggenstrasse 2 (Gemeindehaus), 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Meisterschwanden einzureichen. Meisterschwanden, 9. Januar 2013 Regionale Bauverwaltung
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Ortbürgergemeinde- sowie der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. November 2012 in Rechtskraft erwachsen. Die ordnungsgemässe Publikation der Rechtskraft der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland erfolgt voraussichtlich in der Woche 4 im Amtsblatt des Kantons Aargau. Meisterschwanden, 9. Januar 2013 Gemeinderat
Öffnungszeiten Gemeindehaus am Meitlimontag Das Gemeindehaus bleibt am Montag, 14. Januar 2013, geschlossen. Unvergessliche Festmomente wünscht den jubilierenden Frauen und Gästen die Gemeindeverwaltung Meisterschwanden. Nähere Informationen: http://www.meitlisonntag.ch Der Pikettdienst des Bestattungsamtes ist gewährleistet. Bei einem Todesfall sprechen Sie bitte auf den Telefonbeantworter der Gemeindekanzlei, 056 676 66 66. Bei Todesfällen bitten wir Sie zudem, sich direkt mit dem zuständigen Pfarramt und einem Bestattungsinstitut nach Wahl in Verbindung zu setzen. Meisterschwanden, 9. Januar 2013 Gemeindekanzlei
Bauherrschaft Stiftung Schlossdomäne Wildegg, Effingerstrasse 5, Möriken Bauobjekt Umbau Aussenvolière Bauplatz Parz. 111, Geb. Nr. 438 Schloss Wildegg Öffentliche Auflage der Baugesuche in der Gemeindekanzlei vom 11. Januar bis 11. Februar 2013. Einwendungen sind innert der Auflagefrist zu richten an Gemeinderat Möriken-Wildegg, 5103 Möriken. Möriken-Wildegg, 9. Januar 2013 Gemeindekanzlei
Baugesuche Bauherrschaft: Regionale Technische Betriebe Hornimattstrasse 2, Wildegg Grundeigent.: Sägerei Wildegg Schmid AG Aarauerstrasse 19, Wildegg, und Max Fischer AG, Lenzburgerstrasse 8, Niederlenz Bauobjekt: Abbruch Geb.-Nr. 10, Neubau Betriebsgebäude Bauplatz: Parz. 11 und 1401, Geb.-Nr. 10, Hardring Zus. Bew.: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen Bauherrschaft: Einwohnergemeinde MörikenWildegg, v. d. Gemeinderat Möriken-Wildegg, Möriken Bauobjekt: Dorfplatzgestaltung beim Gemeindehaus und Gemeindesaal Bauplatz: Parz. 269, Dorfstrasse Öffentliche Auflage der Baugesuche in der Gemeindekanzlei vom 11. Januar bis 11. Februar 2013. Einwendungen sind innert der Auflagefrist zu richten an Gemeinderat Möriken-Wildegg, 5103 Möriken. Möriken-Wildegg. 9. Januar 2013 Gemeindekanzlei
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 30. November 2012 in Rechtskraft erwachsen. Möriken, 9. Januar 2013 Gemeindekanzlei
NIEDERLENZ
Pro Senectute Senioren-Mittagessen Datum/Zeit: Dienstag, 15. Januar 2013, 11.30 Uhr Ort/Restaurant: Niederlenz, Altersheim am Hungeligraben An- und Abmeldungen an: Herrn Rudolf Müller, Tel. 062 891 63 89 Niederlenz, 9. Januar 2013 Pro Senectute
Rechtskraft Beschlüsse Einwohnergemeindeversammlung Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2012, welche dem fakultativen Referendum gemäss § 31 des Gemeindegesetzes unterstanden, am 8. Januar 2013 in Rechtskraft erwachsen. Niederlenz, 9. Januar 2013 Gemeinderat
Lenzburgerstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 893 12 18, Fax 062 893 27 51 E-Mail: kull.haustech@bluewin.ch
Lenzburger-Taxi Baugesuch Bauherrschaft: Dubs Paul Bergackerstrasse 21, Cham Vorhaben: Bachverlegung Ortslage: Parzellen Nr. 3150 und 2803 Moosweg Weitere Bew.: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau Öffentliche Auflage vom 11. Januar bis 11. Februar 2013 bei der Bauverwaltung Seengen. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, 5707 Seengen, zu richten. Seengen, 9. Januar 2013 Gemeindekanzlei
Baugesuch Bauherrschaft: Eichberg Seengen AG Eichberg 38, Seengen Vorhaben: Projektänderung zu Baubewilligung 2011-34 Erschliessung Eichberg: Änderung der Leitungsführung Ortslage: Parzellen 122 und weitere Eichbergstrasse Weitere Bew.: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau Öffentliche Auflage vom 11. Januar bis 11. Februar 2013 bei der Bauverwaltung Seengen. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, 5707 Seengen, zu richten. Seengen, 9. Januar 2012 Gemeindekanzlei
www.lenzburger-taxi.ch
Tel. 062 559 85 85