Die Schule muss im Kanton bleiben. Bundesgericht verpflichtet Grindel zur Zusammenarbeit mit Bärschwil. Das Bundesgericht stützt im Schulstreit den Regierungsrat und verfügt, dass Grindel mit Bärschwil einen Schulkreis bilden muss. Die Primarschüler dürfen nicht in Wahlen zur Schule gehen.