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Ärztlicher Notfalldienst In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des Ärztetelefons 044 421 21 21. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.

Telefon 144 für Sanitäts-Notruf

Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars Im Konkurs über den Nachlass von Andreas Müller, geb. 22. Februar 1971, von Sennwald-Sax SG, wohnhaft gewesen: Wigartenweg 8, 8912 Obfelden, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Affoltern zur Einsicht auf. Bezüglich der Klage- und Beschwerderechte usw. wird auf die Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 13. November 2015 verwiesen. Affoltern a. A., 13. November 2015 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis

Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars Im Konkurs über Hermann Georg Hess, geb. 10. Oktober 1953, von Wald ZH, Haldenstrasse 24a, 6006 Luzern (bisher: Grundstrasse 12, 8934 Knonau), liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Affoltern zur Einsicht auf. Bezüglich der Klage- und Beschwerderechte usw. wird auf die Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 13. November 2015 verwiesen. Affoltern a. A., 13. November 2015 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis

Einstellung des Konkurses Über Dusan Pumpalovic, geb. 3. Juni 1968, von Serbien, Breitenstrasse 27, 8910 Affoltern am Albis, ist durch Urteil des Bezirksgerichtes Affoltern, Einzelgericht, vom 3. September 2015 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Urteil dieses Gerichtes vom 2. November 2015 mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 23. November 2015 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran einen Barvorschuss von Fr. 3000.– leistet, gilt das Verfahrens als rechtskräftig geschlossen. Affoltern a. A., 13. November 2015 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis

Eröffnung der konkursamtlichen Nachlassliquidation Erbschaft von Heidi Erika MaurerSauder, geb. 18. April 1945, von Kappel am Albis ZH, gest. 4. Juli 2015, wohnhaft gewesen Burgwies 5, 8906 Bonstetten. Datum der Konkurseröffnung: 12. Oktober 2015 Summarisches Verfahren, Art. 231 SchKG. Eingabefrist bis 14. Dezember 2015 (Vgl. im Übrigen Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 13. November 2015) Schlieren, 13. November 2015 Konkursamt Schlieren

Konkurseröffnung Schuldner: Nachlass von Sefket Keskic, geb. 26. Juli 1951, von Bosnien und Herzegowina, gest. 7. Januar 2015, wohnhaft gewesen in Affoltern am Albis. Datum der Konkurseröffnung: 30. September 2015 Summarisches Verfahren, Art. 231 SchKG Eingabefrist bis 14. Dezember 2015 Vergleiche Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 13. November 2015. Affoltern a. A., 13. November 2015 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis

Schluss des Konkursverfahrens Das Konkursverfahren über Herrn Borivoj Budalic, geb. 31. August 1957, Staatsangehörigkeit: Serbien, wohnhaft Äussere Grundstrasse 30, 8910 Affoltern am Albis (Inhaber der Einzelunternehmung «Budalic Gipserei- und Malergeschäft», mit Sitz in Affoltern am Albis), ist durch Urteil des Einzelgerichtes des Bezirksgerichtes Affoltern vom 2. November 2015 als geschlossen erklärt worden. Affoltern a. A., 13. November 2015 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis

Konkurseröffnung/ Schuldenruf Schuldner: Leon San Juan, geb. 10. Juli 1981, von Regensberg ZH, wohnhaft an der Bahnhofstrasse 8c, 8932 Mettmenstetten, Inhaber der im Handelsregister mittlerweile gelöschten Einzelfirma Platinum Cars & Bikes San Juan, 8134 Adliswil. Datum der Konkurseröffnung: 9. Juli 2015. Verfahren: summarisch. Eingabefrist für Forderungen: 14. Dezember 2015. Konkursamt Affoltern Postfach 574 8910 Affoltern am Albis

Politische Gemeinde Affoltern am Albis Primarschulgemeinde Affoltern am Albis Sekundarschulgemeinde Affoltern am Albis/ Aeugst am Albis

Korrektur Einladung zur Gemeindeversammlung Die Stimmberechtigten werden auf Montag, 7. Dezember 2015, 19.30 Uhr, in den Kasinosaal, Gemeindezentrum, Marktplatz 1, zu einer Gemeindeversammlung eingeladen. Zur Behandlung gelangen folgende

Feuerungskontrolle Amtliche Feuerungskontrolle der Gemeinde Bonstetten, Wechsel vom Vollzugsmodell 1 zum Modell 2 und Neuvergabe des Auftrags für die Führung der Fachstelle Feuerungskontrolle Bonstetten. Mit Beschluss vom 1. September 2015 hat der Gemeinderat bei der amtlichen Feuerungskontrolle den Wechsel vom Feuerungsmodell 1 zum liberaleren Feuerungsmodell 2 mit Wirkung ab 1. Januar 2016 beschlossen. Die Führung der Fachstelle Feuerungskontrolle wurde per 1. Januar 2016 dem bisherigen Feuerungskontrolleur Marcel Rohner, Nassackerstrasse 19, 8903 Birmensdorf, übertragen. Die Führung der Fachstelle und deren Vergütung erfolgt nach den Richtlinien für die Feuerungskontrolle des Kantons Zürich. Die Aufgaben und Pflichten sind im Dienstleistungsvertrag «Auftrag für die Führung der Fachstelle Feuerungskontrolle der Gemeinde Bonstetten» vom 10. September 2015 geregelt. Die Gebühren für die Feuerungskontrolle werden wie folgt festgelegt:

Geschäfte:

1-stufige Anlagen Fr. 104.– 2-stufig/modulierend Fr. 130.– Schalenbrenner Fr. 156.– Administrationsgebühren für Service-Rapportbearbeitung Fr. 54.50 pro Anlage

A) Sekundarschulgemeinde, Primarschulgemeinde und politische Gemeinde

Die Gebühren werden dem Anlageinhaber vom Feuerungskontrolleur direkt in Rechnung gestellt.

Gemeinsame Vorstellung des Finanzplanes 2015 bis 2019 B) Sekundarschulgemeinde 1. Bewilligung des Voranschlages 2016 und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2016 2. Bekanntmachungen Die Akten liegen ab Montag, 23. November 2015, in der Schulverwaltung der Sekundarschule, Zwillikerstrasse 16, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf. C) Primarschulgemeinde 1. Bewilligung des Voranschlages 2016 und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2016 2. Bekanntmachungen Die Akten liegen ab Montag, 23. November 2015 in der Schulverwaltung der Primarschule, Breitenstrasse 18, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf.

Die Akten liegen ab Montag, 23. November 2015, in der Gemeindekanzlei, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf. Affoltern am Albis, 6. November 2015 Der Gemeinderat

Kat.-Nrn. 1612 und 1613 Unterschutzstellung Doppelwohnhaus Gehrstrasse 7 und 7A Der Gemeinderat Hedingen hat mit Beschluss vom 3. November 2015 das Gebäude Vers.-Nrn. 901 und 205 auf den Grundstücken Kat.-Nrn. 1612 und 1613 an der Gehrstrasse 7 und 7A, mittels verwaltungsrechtlichem Vertrag, unter Schutz gestellt. Der Beschluss des Gemeinderates inkl. verwaltungsrechtlicher Vertrag kann während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, zu den ordentlichen Bürozeiten, eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Einem allfälligen Rekurs kommt keine aufschiebende Wirkung zu (§ 211 Abs. 4 PBG). Hedingen, 3. November 2015 Gemeinderat Hedingen

Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 13 Strassengesetz (StrG), Mitwirkung der Bevölkerung Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet: Gemeinde Mettmenstetten Neubau Bushaltestellen Albisstrasse Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen von heute an in der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, zur Einsicht auf. Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, also spätestens bis 14. Dezember 2015, in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung Mettmenstetten zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzureichen. Mettmenstetten, 13. November 2015 Gemeinderat Mettmenstetten

Der Beschluss und die vollständige Tariftabelle liegen während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach 21, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist in der Regel kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Bonstetten, 10. November 2015 Gemeinde Bonstetten

Schulen und Kurse

D) Politische Gemeinde 1. Bewilligung des Voranschlages 2016 und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2016 2. Genehmigung der Ergänzung der Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen 3. Genehmigung der Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund 4. Bekanntmachungen

Denkmalschutz

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Festsetzung der Waldgrenze (Ergänzung) ALN-Verfügung vom 30. Oktober 2015 Das kantonale Amt für Landschaft und Natur hat mit Verfügung vom 30. Oktober 2015 in den Gebieten Mülistrasse, Chilchbreiten, Räbacher, Pilgerweg und Balderenweg die Abgrenzung von Wald und Bauzonen festgesetzt (Ergänzung). Die Verfügung, inkl. Pläne, liegen vom 13. November 2015 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Stallikon (Schalter Einwohnerkontrolle) während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Gegen die Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Stallikon, 13. November 2015 Gemeinderat Stallikon

Beschluss der ausserordentlichen evang.-ref. Kirchgemeinde-Versammlung Stallikon Wettswil Die ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 8. November 2015, fasste folgenden Beschluss: 1. Dem Antrag zur Schaffung einer 20 % gemeindeeigenen Pfarrstelle für die Amtsperiode 2016 bis 2020 wird zugestimmt. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, Herrn Martin Billeter, Präsident, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Das Protokoll liegt für die Stimmberechtigten auf den Gemeinden Stallikon und Wettswil ab 16. November 2015 zur Einsichtnahme auf. Beschwerden gegen die Richtigkeit des Protokolls müssen innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, Herrn Martin Billeter, Präsident, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, eingereicht werden Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon Wettswil

Zusatztraktandum Kirchgemeindeversammlung vom 2. Dezember 2015 Aufgrund beruflicher Veränderungen stellt sich Pfarrer Matthias Fischer (bisher 50 %) für die Wahl für die Amtsperiode 2016 bis 2020 nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund ist ein Wahlvorschlag der Kirchgemeindeversammlung zuhanden der Urnenwahl vom 28. Februar 2016 erforderlich. Traktandum 2 Wahlvorschlag für das ordentliche Vollzeit-Pfarramt 2016 bis 2020 in Hausen am Albis zuhanden der Urnenabstimmung vom 28. Februar 2016: Pfarrerin Irene Girardet Fischer Der Antrag der reformierten Kirchgemeinde zu diesem Zusatztraktandum kann im Kirchensekretariat sowie der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Ebenfalls können die Anträge der Kirchenpflege auf der Homepage der Reformierten Kirche Hausen eingesehen werden. 13. November 2015 Reformierte Kirchenpflege Hausen am Albis


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