088 2013

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Obfelden

Sekundarschulgemeinde Obfelden-Ottenbach

Einladung zur Kirchgemeindeversammlung

Politische Gemeinde

Sonntag, den 8. Dezember 2013, in der reformierten Kirche im Anschluss an den Gottesdienst um ca. 10.45 Uhr

Einladung zur Gemeindeversammlung

Geschäfte: 1. Genehmigung des Voranschlages 2014 und Festsetzung des Steuerfusses 2. Mitteilungen/Umfrage Die Weisung an die Stimmberechtigten liegt dem «reformiert» Nr. 12 bei. Sämtliche Unterlagen liegen ab 22. November 2013 auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Nach der Versammlung lädt die Kirchenpflege die Anwesenden zum Apéro ein. Auf eine gut besuchte Versammlung freut sich Evang.- ref. Kirchenpflege Mettmenstetten

Die Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Stallikon-Wettswil werden eingeladen zur

Kirchgemeindeversammlung Datum: Sonntag, 8. Dezember 2013 Zeit: 11.15 Uhr im Anschluss an den Gottesdienst (der um 10 Uhr beginnt) Ort: Kirche Wettswil Anschliessend Apéro Traktanden 1. 50-%-Stelle Jugendarbeiter 2. 20- bis 30-%-Stelle Buchhaltung 4. Genehmigung des Voranschlages und Festsetzung des Steuerfusses 2014 Der Voranschlag wird in der ChileZiitig des reformiert. Nr. 12 vom 29. November 2013 publiziert. Die Kirchenpflege freut sich über Ihre Teilnahme an der Kirchgemeindeversammlung. Die Kirchenpflege

Absage des Informationsabends betreffend Projekt «Neubau Regiebetrieb» vom 21. November 2013 Der Gemeinderat Ottenbach hat mit Mitteilung im «Ottenbächler» (Ausgabe Nr. 177 vom Juli 2013) die Bevölkerung betreffend des Neubaus eines Werkgebäudes auf den 21. November 2013 zu einem Informationsabend eingeladen. Dies im Hinblick auf die Kreditgenehmigung anlässlich der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2013. Aufgrund des aktuellen Planungsstandes und der Klärung noch offener finanzieller und rechtlicher Aspekte hat der Gemeinderat beschlossen, den Informationsabend vom 21. November 2013 sowie Kreditgenehmigung anlässlich der Gemeindeversammlung bis auf Weiteres zu verschieben. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden zur gegebenen Zeit erneut zu einem Informationsabend eingeladen. Der Gemeinderat Ottenbach bedankt sich für das Verständnis. Gemeinderat Ottenbach, 5. November 2013

Infolge Spitalaufenthalt bis auf Weiteres geschlossen H.-P. Murer, Zweiradservice 8912 Obfelden

Primarschulgemeinde Reformierte Kirchgemeinde

Die Stimmberechtigten der Gemeinden Obfelden und Ottenbach (Sekundarschulgemeinde) sowie der Gemeinde Obfelden (Politische Gemeinde, Primarschulgemeinde und Reformierte Kirchgemeinde) werden zur Gemeindeversammlung eingeladen auf Dienstag, 10. Dezember 2013, 20.00 Uhr, im Singsaal der Schulanlage Chilenfeld. Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003. Anträge: A. Sekundarschulgemeinde Obfelden-Ottenbach 1. Genehmigung des Voranschlages 2014 und Festsetzung des Steuerfusses auf 25 % 2. Genehmigung der Teilrevision der Statuten des Schulzweckverbandes des Bezirks Affoltern am Albis B. Politische Gemeinde 1. Genehmigung des Voranschlages 2014 und Festsetzung des Steuerfusses auf 47 % 2. Ablehnung der Initiative «Rohstoffmillionen – Obfelden handelt solidarisch» C. Primarschulgemeinde 1. Genehmigung des Voranschlages 2014 und Festsetzung des Steuerfusses auf 46 % 2. Genehmigung der Bauabrechnung für die Sanierung des Schulhauses Schlossächer in Obfelden 3. Genehmigung eines Planungskredits über Fr. 200 000.– für die Schulraumplanung 4. Genehmigung der Teilrevision der Statuten des Schulzweckverbandes SZV D. Reformierte Kirchgemeinde 1. Genehmigung des Voranschlages 2014 und Festsetzung des Steuerfusses auf 12 % 2. Genehmigung eines Kredites von Fr. 187 000.– für die Fassadenrenovation mit energetischen Massnahmen sowie Wärmeisolation der Kellerdecken am Einfamilienhaus Räschstrasse 10 Als Ergänzung zu den Anträgen liegen die Akten 14 Tage vor der Versammlung während den Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Auf Wunsch werden die Anträge in Broschürenform den Stimmberechtigten zugestellt. Die Anträge können auch auf der Homepage der Gemeinde Obfelden (www.obfelden.ch) eingesehen werden. Obfelden, 8. November 2013 Die Gemeindevorsteherschaften

Einladung zu den am Mittwoch, 4. Dezember 2013, im Saal der Engelscheune (Dorfplatz) stattfindenden Gemeindeversammlungen 20.00 Uhr: GV Politische Gemeinde 1. Erweiterungsbau Schule Rifferswil / Kreditbewilligung für Landerwerb (Fr. 178 800.–)

Guter FINDERLOHN! B. La Bella & E. Haegi Tel. 044 720 35 59 / 079 760 68 17

Gesuchsteller: Pia Stocker, Hölibachstrasse 100, 8912 Obfelden Baurechtliches Vorhaben: Nutzungsänderung Garagen zu Wohnraum im Wohnhaus Vers.-Nr. 890 auf Kat.-Nr. 2428 an der Hölibachstrasse 100, 8912 Obfelden (Zone W1)

5. Genehmigung der revidierten Statuten des Schulzweckverbands Bezirk Affoltern

Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine geringfügige Kanzleigebühr erhoben.

21.00 Uhr (zirka): GV Evang.-ref. Kirchgemeinde

Affoltern am Albis

Hedingen

Planauflage: Gemeindezentrum Marktplatz 1 Hochbauabteilung, 2. OG Bauherrschaft: Mathias Sidler, Ottenbacherstrasse 12, 8909 Zwillikon Bauvorhaben Neubau Lagerschopf, Kataster-Nummer 5077, Ottenbacherstrasse, Landwirtschaftszone

In Affoltern am Albis ist am 26. Oktober 2013 gestorben:

Genehmigung Voranschlag 2014 (Festsetzung Steuerfuss 14 %) Hinweise Anträge und Unterlagen zu den vorstehenden Traktanden sowie das Stimmregister können ab dem 20. November 2013 in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Anfragen im Sinne von § 51 Abs. 2 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens Ende Woche 47 an den Gemeinderat oder an die evang.-ref. Kirchenpflege schriftlich einzureichen. Im Auftrag der Behörden Gemeindeverwaltung Rifferswil

Hundesteuer 2014 Gestützt auf das kantonale Hundegesetz und die dazugehörende Verordnung hat der Gemeinderat Rifferswil am 30. Oktober 2013 die für das Jahr 2014 pro Hund zu entrichtende Abgabe wie folgt festgesetzt: Abgabe pro Hund (älter als 6 Mte.) und Kalenderjahr (inkl. Einschreibe-, Meldeund Kantonsgebühr von Fr. 30.–) Fr. 150.– Einschreibegebühr bei verspäteter Anmeldung

Fr. 10.–

Gebühr bei notwendiger Meldung bei der ANIS durch das Gemeindeverwaltungspersonal anstelle der für das Tier verantwortlichen Person nach Aufwand max. Fr. 150.– Für den Besuch von Hundeerziehungskursen wird generell keine Ermässigung der Hundesteuer gewährt. Von der Abgabe befreit sind nur noch die im kantonalen Hundegesetz abschliessend aufgezählten Hunde. Der gemeinderätliche Entscheid liegt in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Gemeindeverwaltung Rifferswil

Wer hat ihn in der Region Kappel, Ebertswil, Husertal, Hausen a. A. gesehen? Er ist rot-weiss, einjährig, kastriert, gechipt, kräftig, mittelgross. Seine vier Beine sind weiss. Sein oberer rechter Eckzahn fehlt.

Obfelden

4. Genehmigung Voranschlag 2014 (Festsetzung Steuerfuss 90 %)

3. Genehmigung Verkehrskonzept 2013 und Kreditbewilligung für die Umsetzung verkehrsberuhigender Massnahmen (Fr. 140 000.–)

Rifferswil, 8. November 2013

Kater ORFEO verschwunden.

Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (EMails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).

2. Erweiterungsbau Schule Rifferswil, Sanierung und Umbau der bestehenden Schulgebäude/Bewilligung Projektierungskredit (Fr. 400 000.–)

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Publikationsdatum an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Seit 23. September ist unser

Planauflage: Die Pläne liegen auf den betreffenden Gemeindekanzleien zur Einsicht auf.

Gesuchsteller: Lopian Mathias und Weyermann Nicole, Schützenhausstrasse 53, 8912 Obfelden Projektverfasser: Heggli Gartenbau GmbH, Zürichstrasse 28, 5634 Merenschwand Baurechtliches Vorhaben: Sichtschutzgestaltung mit Granitstelen auf Kat.-Nr. 4321 an der Schützenhausstrasse 53 (Wohnzone W2E)

Bonstetten

Bestattungen

Schmid Walter geboren am 14. Juni 1922, von Hedingen ZH, Ehemann der Schmid geb. Desponds Raymonde, wohnhaft gewesen in Hedingen, Zürcherstrasse 22.

Bauherrschaft: De Barro Jacqueline und Raymond, Im Bruggen 35, 8906 Bonstetten Bauvorhaben: Sichtschutzwände mit Steinstelen (bereits erstellt), auf Grundstück Im Bruggen 35, KatasterNr. 2633 (W2/30)

Abschiedsgottesdienst in der Kirche Hedingen am Mittwoch, 13. November 2013, 14.00 Uhr.

Stallikon

Schüepp-Eckhart, Christian

Bauherrschaft: Emil Schnider, Birchstrasse 3, 8906 Bonstetten Projektverfasser/in: as architekten gmbh, Leimattenstrasse 6, 8907 Wettswil am Albis Bauvorhaben: Verminderung Strassenabstand gegenüber Staatsstrasse und ausreichende Gewährleistung des Fuss- und Fahrwegrechts gegenüber Nachbarparzellen (Vorentscheid mit Drittverbindlichkeit), Tägerst 11, Kat.Nr. 2037 (alt 1435), Kernzone Weiler

Obfelden Am 31. Oktober 2013 ist in Obfelden gestorben:

geb. 10. Dezember 1951, von Eschlikon TG, wohnhaft gewesen in Obfelden, Schwerzimattstrasse 42; Ehemann der Schüepp-Eckhart Verena. Urnenbeisetzung am Freitag, 15. November 2013, 15.00 Uhr, im Friedhof Obfelden. Die Friedhofvorsteherin

Gemeinde Obfelden Grundgebühren für das Jahr 2014 und Verbrauchsgebühren für die Zeit vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 Der Gemeinderat setzte am 29. Oktober 2013 die Grundgebühren für das Jahr 2014 und die Verbrauchsgebühren für die Zeit vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 wie folgt fest: 1. Wasser Grundgebühr pro Wohnung (Haushalt) Fr. 160.– Grundgebühr Landwirtschaftsbetrieb Fr. 224.– Grundgebühr Gewerbe Fr. 224.– resp. individueller Ansatz Verbrauchsgebühr pro m³ Fr. 1.66 2. Abwasser Grundgebühr pro Wohnung (Haushalt) Grundgebühr Landwirtschaftsbetriebe und Gewerbe Versiegelte Flächen (Dächer, Plätze, Strassen) pro m² Klärgebühr pro m³ Wasserverbrauch

Fr. 51.– Fr. 51.– Fr. Fr.

–.33 –.65

3. Abfallbeseitigung Grundgebühr pro Wohnung (Haushalt) Fr. 179.– Grundgebühr Landwirtschaftsbetriebe und Gewerbe Fr. 179.– Gewerbepauschale Nach geschätztem Aufwand 4. Kabelnetzgebühren Grundgebühr pro Wohnung (Haushalt) inkl. Urheberrechtsgebühren Fr. 162.– 5. Mehrwertsteuer Die Grund- und Verbrauchsgebühr-Ansätze verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Sie wird zusätzlich mit 2,5 % für die Verbrauchsgebühr Wasser und mit 8,0 % für die Grundgebühren Wasser, Abwasser, Kehricht und Kabelnetz sowie für die Abwasser-Verbrauchsgebühr in Rechnung gestellt. Gegen diese Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, mit schriftlich begründeter Eingabe beim Bezirksrat 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Obfelden, 8. November 2013

Gemeinderat Obfelden


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