Weiss Medien AG I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I Telefax 058 200 5701 I www.weissmedien.ch I Auflage 24 280 I AZ 8910 Affoltern a. A.
aus dem bezirk affoltern I Nr. 46 I 169. Jahrgang I Freitag, 12. Juni 2015
Geld für Hilfswerke
Aus Lift gerettet
Kein Übergangsausgleich nötig: Affoltern kann Unterstützung leisten. > Seite 3
Das Unwetter von Sonntagnacht hat insbesondere Obfelden mit voller Wucht getroffen. > Seite 7
-
Wahlchancen
-
Nationalratswahlen aus Ämtler Sicht: Mandate für Martin Haab und Hans-Ulrich Bigler? > Seite 11
Nahe beim General Serie «Alte Geschichten»: Jakob Huber, die rechte Hand von General Guisan. > Seite 12
Der «Albispark» in Affoltern nimmt eine weitere Hürde Auch das Verwaltungsgericht weist den Rekurs eines Anwohners ab Auch für das Verwaltungsgericht werden beim Projekt «Albispark» in Affoltern keine planungsrechtlichen Festlegungen verletzt. Wie zuvor das Baurekursgericht weist es den Rekurs eines Anwohners ab. Ob dieser nun ans Bundesgericht gelangt, ist noch offen. ................................................... von werner schneiter Das Projekt für einen Fachmarkt am Autobahnanschluss in Affoltern, das unter dem Titel «Albispark» segelt, existiert schon seit einigen Jahren. Es konkretisierte sich vor zwei Jahren, als der Gemeinderat Affoltern die Baubewilligung erteilte – für einen Fachmarkt auf einem 38 000 Quadratmeter grossen Areal im Industriegebiet, der eine Verkaufsfläche von rund 21 000 Quadratmeter sowie insgesamt 317 Autoabstellplätze aufweist, 117 davon im Freien. Die geplante Zufahrt erfolgt über die Moosbachstrasse, die bereits verlegt und mit einem Kreisel versehen wurde. – Gegen die Baubewilligung erhob ein Anwohner Rekurs. Er
Vorausblickende Personalplanung Gut zweieinhalb Jahre dauert es noch, bis in Bonstetten Gemeindeschreiber Primus Kaiser in Pension geht. Die Gemeinde will die Nachfolgeplanung frühzeitig angehen. So hat die Gemeindeversammlung beschlossen, bereits jetzt einen neuen Schreiber zu suchen. Dieser soll schon bald übernehmen, Kaiser würde frei für andere Aufgaben. (tst.) ................................................... > Bericht auf Seite 5
verlangte eine Anpassung bzw. Verschiebung des Projekts – um zu verhindern, dass das «Albispark»-Gebäude auf der von der Gemeindeversammlung festgelegten Verbindungsstrasse entlang der Gemeindegrenze zwischen Autobahnkreisel und Zwillikerstrasse zu stehen kommt, also im Bereich der sogenannten Nordumfahrung von Affoltern. Der Rekurrent befürchtet, dass deswegen die vom Gemeinderat favorisierte Spange nicht mehr vollständig realisiert werden könnte und das noch erstellbare Teilstück nur noch die Funktion eines Albispark-Zubringers hätte. Eine Verbindung zwischen Jumbokreisel und der Moosbachstrasse könne so nicht mehr realisiert werden. Die Gemeindeversammlung vom 30. Januar 2012 habe – in Abweichung von der bestehenden Verkehrsplanung des Gemeinderates – eine neue Verbindungsstrasse zwischen A4 und Zwillikerstrasse beschlossen. Diese neue kommunale Planung würde durch die Realisierung des Albisparks beeinträchtigt, hielt der Rekurrent fest. Wie zuvor das Baurekursgericht stellt das Verwaltungsgericht fest: In
Sachen Verkehrsrichtplan, der Teilrichtplan Bestandteil der kommunalen Planung sei, handle es sich beim Gemeindeversammlungsbeschluss nicht um eine planungsrechtliche Festlegung, die durch ein Bauvorhaben negativ beeinflusst werden könne. Richtpläne seien nur behördenverbindlich. Die von der Gemeindeversammlung beschlossenen Änderungen der Strassenführung seien ein kommunales Anliegen und noch nicht rechtskräftig festgesetzt, weil sie überkommunale Festlegungen betreffen. Deren Änderungen fallen nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde.
Kein Augenschein nötig Der vom Rekurrenten erhobene Vorwurf, wonach das Baurekursgericht das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt habe, lässt das Verwaltungsgericht ebenso nicht gelten. Ebenso wenig sei zu beanstanden, dass das Baurekursgericht auf einen Augenschein vor Ort verzichtet habe. Die vom Rekurrenten gerügte mangelnde strassenmässige Erschliessung des Fachmarkts sei nicht Gegenstand
des vorhergehenden Rekursverfahrens gewesen. Die Erhebung neuer Bauhinderungsgründe im Beschwerdeverfahren sei nach gefestigter Praxis des Verwaltungsgericht zudem nicht zulässig. Vorliegend sei der neue Einwand gegen die mangelnde Erschliessung erstmals im Beschwerdeverfahren erhoben worden, deshalb verspätet und folglich nicht zulässig. Auch die dem Rekurrenten auferlegte Gerichtsgebühr von 6000 Franken und eine Parteienentschädigung von 2000 Franken an die Bauherrschaft hält das Verwaltungsgericht für angemessen. Der Rekurrent lässt noch offen, ob er die Angelegenheit ans Bundesgericht weiterziehen will.
Teure Verzögerung Damit ist das Projekt weiterhin blockiert. Die Wartezeit kostet die Bauherrschaft – Leuthard Immobilien AG und Genossenschaft Migros Zürich – nach eigenen Angaben jährlich zwischen 500 000 Franken und einer Million. Blockiert ist ausserdem eine Projektänderung für mehr Lagerflächen für den «Albispark».
-
«Balkonien» Ferienland Säuliamt: Attraktive Ferientipps für die nähere Umgebung. > Seite 13
Weniger Arbeitslose auch im Bezirk Affoltern Im Mai ist die Arbeitslosenquote im Bezirk Affoltern im Vergleich zum Vormonat um 0,1 auf 2,5 Prozentpunkte gesunken. Auch auf kantonaler Ebene setzt sich die saisonal bedingte Reduktion der Arbeitslosigkeit fort. Saisonal bereinigt, stagniere die Arbeitslosigkeit. Insgesamt zeige sich auf dem Zürcher Arbeitsmarkt wenig Bewegung, schreibt das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) in ihrem monatlich erscheinenden Bulletin. Ende Mai waren im Kanton Zürich 26 815 Personen bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren arbeitslos gemeldet, 839 Personen weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote ist von 3,5 auf 3,4 Prozentpunkte gesunken. Parallel dazu auch im Säuliamt, eine der tiefsten im Kanton Zürich. Im Regionenvergleich schneidet der Bezirk Andelfingen wie immer am besten ab. Dort beträgt die Arbeitslosenquote gerade mal 1,7 Prozent. Es folgten die Bezirke Meilen (2,4 Prozent), Affoltern (2,5 Prozent) und Pfäffikon (2,7 Prozent). Mit Abstand am stärksten von der Arbeitslosigkeit betroffen ist der Bezirk Dietikon (5 Prozent). Die Stadt Zürich verzeichnet 3,8 Prozent. (-ter.)
anzeigen
FC Wettswil-Bonstetten in Rücklage Im Aufstiegshinspiel wurde der FCWB (1. Liga) zuhause von Cham regelrecht überfahren. Gegen 1200 Zuschauer säumten das «Moos» und sahen, wie das Heimteam furios mit Gjergjis 1:0 (3. Minute) startete. Auch den raschen Ausgleich steckten die Ämtler weg und legten abermals vor. Die Zuger
wurden nun immer stärker, ihre Tormaschinerie kam in Bewegung. Noch vor der Pause drehten sie das Spiel und zogen auf 4:2 davon. WBs Genick war gebrochen. In Hälfte zwei erhöhte Cham gar auf 5:2. «Unsere Fehler wurden knallhart bestraft», stellte WB-Trainer
Dosch kurz und bündig fest. Sein gesperrter Topskorer Acosta meinte kämpferisch: «Solange wir noch aufsteigen können, glauben wir daran.» Das Rückspiel ist am kommenden Samstag in Cham. (kakö) ................................................... > Bericht auf Seite 27
Keinen Brand verursacht Der Beschuldigte im Brandfall einer Scheune in Schonau wurde freigesprochen. In der Nacht vom 18. auf den 19. Februar 2014 fing eine Scheune im Rifferswiler Weiler Schonau Feuer und brannte vollständig nieder. Die Staatsanwaltschaft erhob nach ihren Untersuchungen Anklage wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst. Das Bezirksgericht Affoltern beurteilte den Fall am vergangenen Dienstag und sprach den Beschuldigten in allen Anklagepunkten frei. (sals) ................................................... > Bericht auf Seite 9
500 24 Da war die WB-Welt noch in Ordnung: Kalyon (Nr. 4) verwertet eine Flanke Gjergjis zum 2:1. (Bild Kaspar Köchli)
9 771661 391004