044 2016

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Ärztlicher Notfalldienst In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des Ärztetelefons 044 421 21 21. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.

Telefon 144 für Sanitäts-Notruf

Einstellung des Konkurses Über die Palm Park AG in Liquidation, mit Sitz in Affoltern am Albis, Obstgartenstrasse 19, 8910 Affoltern am Albis, UID: CHE-113.907.944, ist durch Urteil des Bezirksgerichtes Affoltern, Einzelgericht, vom 12. Februar 2016 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Urteil vom 26. Mai 2016 mangels Aktiven eingestellt worden. Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, sofern nicht ein Gläubiger bis zum 13. Juni 2016 die Durchführung des Verfahrens verlangt und für den nicht durch die Konkursmasse gedeckten Teil der Kosten einen Barvorschuss von Fr. 1400.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis

Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars Im Konkurs über Guido Walter De Pretto, geb. 5. August 1978, von Ottenbach ZH, Meiholzstrasse 3b, 8913 Ottenbach, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Affoltern zur Einsicht auf. Bezüglich der Klage- und Beschwerderechte usw. wird auf die Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 3. Juni 2016 verwiesen.

Schluss des Konkursverfahrens Das Konkursverfahren über die Erbschaft von Heidi Erika Maurer-Sauder, geb. 18. April 1945, von Kappel am Albis ZH, wohnhaft gewesen Burgwies 5, 8906 Bonstetten, gestorben am 4. Juli 2015, ist durch Urteil des Bezirksgerichtes Affoltern vom 17. Mai 2016 als geschlossen erklärt worden. Schlieren, 3. Juni 2016 Konkursamt Schlieren

Im Konkurs über den Nachlass von Walter Gröbly, geb. 5. Mai 1938, gest. 17. Dezember 2014, von St. Gallen SG und Oberuzwil SG, wohnhaft gewesen in 8914 Aeugst am Albis, liegen der Kollokationsplan mit den Lastenverzeichnissen (hälftige Miteigentumsanteile an Grundstücken in der Gemeinde Vilters-Wangs) und das Inventar den beteiligten Gläubigen beim Konkursamt Affoltern zur Einsicht auf. Bezüglich der Klage- und Beschwerderechte usw. wird auf die Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 3. Juni 2016 verwiesen. Affoltern am Albis, 3. Juni 2016 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis

Auflage des Kollokationsplanes und des Inventares Im Konkurs über Christian Gioacchino Ciancia, geb. 26. Juli 1974, von Italien, Zeughausstrasse 26, 8910 Affoltern am Albis, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigen beim Konkursamt Affoltern zur Einsicht auf. Bezüglich der Klage- und Beschwerderechte usw. wird auf die Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 3. Juni 2016 verwiesen. Affoltern am Albis, 3. Juni 2016 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis

In der Gemeinde Hausen am Albis findet – nebst den eidgenössischen und kantonalen Vorlagen – folgende kommunale Wahl statt: • Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Sozialbehörde für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018, 1. Wahlgang

Affoltern am Albis, 3. Juni 2016 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis

Gemäss Gemeindeordnung der politischen Gemeinde wird für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Sozialbehörde ein leerer Wahlzettel verwendet. Gemäss Gesetz über die politischen Rechte dient die Abgabe eines Beiblatts (mit alphabetischer Auflistung der Kandidaten) zu den Wahlunterlagen als Hilfe für die Stimmberechtigten. Damit soll das Ausfüllen der Wahlzettel erleichtert werden.

Auflage des öffentlichen Inventars Das öffentliche Inventar über den Nachlass des am 1. September 2015 verstorbenen Walter Hauser, geb. 14. Dezember 1947, von Schaffhausen SH, Beringen SH und Zürich ZH, Ruchacherstrasse 4, 8914 Aeugst am Albis, Inhaber der im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragenen Einzelunternehmungen «Walter Hauser, Aeugst am Albis», CHE-114.604.334 und «Hauser Treuhand Support», Aeugst am Albis», CHE-189.393.730, liegt den Beteiligten bis zum 4. Juli 2016 beim Notariat Affoltern, Bahnhofplatz 9, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Die Details bezüglich der Ausübung des Stimm- und Wahlrechts, der Stellvertretung und der brieflichen Stimmabgabe sowie die Öffnungszeiten und Standorte der Urnen sind auf dem Stimmrechtsausweis ersichtlich.

Affoltern am Albis, 3. Juni 2016

Auflage des Kollokationsplanes mit Lastenverzeichnissen und des Inventars

Politische Gemeinde Hausen am Albis Wahl vom Sonntag, 5. Juni 2016

Notariat Affoltern

Einbürgerung Mit Beschluss vom 26. Mai 2016 hat der Gemeinderat Ottenbach, unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung, ins Bürgerrecht der Gemeinde Ottenbach aufgenommen: – LYMOURA, Eleni, weiblich, griechische Staatsangehörige, geb. 1973 – THANOPOULOS, Marios, männlich, griechischer Staatsangehöriger, geb. 2004 – THANOPOULOU, Vasiliki, weiblich, griechische Staatsangehörige, geb. 2006 Ottenbach, 3. Juni 2016 Gemeinderat Ottenbach

Hausen am Albis, 29. April 2016

Delegiertenversammlung 01/2016 vom 19. Mai 2016 Alle Geschäfte wurden angenommen Die Delegierten des Zweckverbandes Sozialdienst Bezirk Affoltern haben zu allen Geschäften ihre Zustimmung gegeben. Unter anderem beschlossen die Delegierten einstimmig, dass der Stellenplan Zweckbereich Sozialdienst Bezirk Affoltern wegen dem Austritt von Affoltern am Albis per 1. Juli 2016 um 450 Stellenprozente reduziert wird und ebenfalls einstimmig (bei einer Enthaltung), dass der Stellenplan Zweckbereich Sozialdienst Bezirk Affoltern ab 1. Juli 2016 (schwergewichtig wegen der Erhöhung der Aufnahmequote im Asylbereich von 0,5 auf 0,7 %) um 330 Stellenprozente erhöht wird. Der Stellenplan Zweckverband Sozialdienst Bezirk Affoltern umfasst ab 1. Juli 2016 insgesamt 4820 Stellenprozente (Zweckbereich Sozialdienst 3680 %, KESB 1140 %). Gemäss den Statuten Zweckverband Sozialdienst Bezirk Affoltern unterliegen die Beschlüsse der Delegiertenversammlung dem fakultativen Referendum. Innert einer Frist von 60 Tagen ab Bekanntmachung des Beschlusses haben 300 Stimmberechtigte beim Verbandsvorstand das schriftliche Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung einzureichen. Zweckverband Sozialdienst Bezirk Affoltern Margareta Wildhaber, Präsidentin Affoltern am Albis, 3. Juni 2016

Dorfmuseum Affoltern a. A. – Zwillikon (in Zwillikon neben Volg/Rollstuhllift, Eintritt frei)

Besuchen Sie unsere interessante Ausstellung über die Dorfgeschichte Affoltern am Albis/Zwillikon Samstag, 4. Juni, 10 bis 16 Uhr Offen jeden 1. Samstag des Monats Gruppenbesuche: Telefon 044 761 01 32 Herbert Gübeli

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag, 10. Juni 2016, aufgrund des Personalausfluges geschlossen. Bei Todesfällen steht Ihnen das Bestattungsamt am Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr unter Telefon 079 527 10 11 Verfügung. Bei Arresten oder Retentionen ist unser Betreibungsbeamte am Freitag von 13.00 bis 14.00 Uhr unter Telefon 079 736 15 12 für Sie erreichbar. Ab Montag, 13. Juni 2016, sind wir gerne wieder für Sie da. Ihre Gemeindeverwaltung

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2016 Die von 37 Stimmberechtigten besuchte Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde fasste folgende Beschlüsse: 1. Abnahme der Jahresrechnung 2015 2. Genehmigung Änderung Art. 4 der Wasserversorgungsverordnung (WVVO) Rechtsmittelbelehrung: Beim Bezirksrat Affoltern am Albis, im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, können, von der amtlichen Publikation an gerechnet, schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden: – innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung (gemäss § 147 Gesetz über die politischen Rechte); – innert 30 Tagen Rekurs mit dem Begehren um Berichtigung des Protokolls (gemäss § 54 Gemeindegesetz); – innert 30 Tagen Beschwerde gegen die gefassten Beschlüsse (gemäss § 151 Gemeindegesetz).

Gemeinderat Hausen am Albis

Verkehrsanordnung Die Tiefbaukommission und Gemeinderat hat folgende Verkehrsanordnung verfügt: Provisorische Parkfeldermarkierungen mit Verkehrsberuhigungselementen: Auf der Jakob-Zürrer-Strasse werden 5 Längsparkfelder markiert und mit 3 Verkehrsberuhigungselementen erstellt. Nach der Versuchsphase bis zum 1. April 2017 werden die Parkfeldermarkierungen und die Verkehrsberuhigungselemente durch die Kantonspolizei Zürich KAPO verfügt und im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Hausen am Albis erneut bekannt gemacht. Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat, 8915 Hausen am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Hausen am Albis, 24. Mai 2016 Der Gemeinderat

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Rechnungsprüfungskommission Aufgrund der Ausschreibung vom 15. April 2016 sind für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2014/2018 innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden, welche in Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte veröffentlicht werden: 1. Florin Mario, 1984, Stv. Leiter Steueramt, Kirchgasse 9, Wettswil am Albis 2. Jacotin Patricia, 1961, Eidg. dipl. Buchhalterin m. FA, Bäumlisächerstrasse 12, Wettswil am Albis 3. Peter Oliver Michael, 1966, Jurist, Oberhausenstrasse 61, Wettswil am Albis 4. Wobmann Kurt, 1963, Eidg. dipl. Sanitärplaner, Stationsstrasse 78, Wettswil am Albis Innert einer Frist von 7 Tagen (bis Freitag, 10. Juni 2016) können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden. Es können der Gemeindeverwaltung auch neue, von 15 Stimmberechtigten der Gemeinde eigenhändig unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Liegt nach Ablauf dieser Frist nur ein Wahlvorschlag vor, wird der oder die Vorgeschlagene durch den Gemeinderat als gewählt erklärt (Stille Wahl). Andernfalls wird am 25. September 2016 eine Urnenwahl durchgeführt.

Das Protokoll liegt zu den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Hausen am Albis, 3. Juni 2016

Wettswil am Albis, 3. Juni 2016

Der Gemeinderat

Gemeinderat Wettswil am Albis

Die Rechtsmittel müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.


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