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Bezirk Affoltern

Freitag, 7. Juni 2013

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Ämtler Gemeinden: Keine Veranlassung zu Skos-Austritt Sozialhilfequote in der Schweiz seit drei Jahren unverändert bei 3 Prozent Die in einer Umfrage kontaktierten Gemeinden im Knonauer Amt sehen keinerlei Veranlassung, einen Austritt aus der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) zu erwägen. Man zeigt sich untereinander bekannt solidarisch.

wollen. Das ist sehr wichtig und vor allem auch für die Gemeinde Affoltern entscheidend. Als Bezirkshauptort haben die Affoltemer ja viel mehr zu tragen als wir kleinen Gemeinden. Zudem soll mit dieser Einheitlichkeit auch der Sozialtourismus verhindert werden. In unserem Bezirk spielt das gut so.»

................................................... von urs e. kneubühl Zuerst Rorschach, kürzlich Dübendorf und jüngst auch die SVP-Fraktion im Kantonsrat: Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) und der Austritt aus dieser sind in die Schlagzeilen geraten. Ungerechtfertigt und entsprechend unverständlich, wie Georges Köpfli, Sozialvorstand in Hausen und Mitglied der Skos-Geschäftsleitung, meint: «Die zunehmenden politischen Vorstösse und die damit verbundenen Medienberichte zu Sozialhilfe und der Höhe der Ansätze könnten den Eindruck erwecken, dass die Sozialhilfe aus dem Ruder läuft. Das Gegenteil ist der Fall. Gemäss eidgenössischer Sozialhilfestatistik ist die Sozialhilfequote seit drei Jahren unverändert und beläuft sich auf 3 Prozent. Im Kanton Zürich sind es 3,2 Prozent der Bevölkerung. Ein Drittel der Sozialhilfebeziehenden sind Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren. Sozialhilfe ist eine Investition in die Zukunft dieser Kinder. Bei rund 55 Prozent der Fälle, welche im Jahre 2011 abgeschlossen wurden, betrug die Unterstützungsdauer weniger als ein Jahr. Dies verdeutlicht, dass die Sozialhilfe ein dynamisches System ist.» Einen Austritt aus der Skos sieht Köpfli daher als entschieden falschen Schritt, dazu auch noch in die falsche Richtung. «Die Skos-Richtlinien haben sich zur landesweiten Referenzgrösse zur Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe entwickelt. Durch die vergleichbare Anwendung der Richtlinien in allen Teilen der Schweiz verringern sich die Unter-

Deutlich unter Ansätzen für Ergänzungsleistungen zu AHV und IV

Die Gleichbehandlung von Hilfesuchenden - hier die Asylunterkünfte in Knonau - ist den Ämtler Gemeinden ein grosses Anliegen und die Skos-Richtlinien dazu ein unverzichtbares Arbeitsinstrument. (Archivbild) schiede bei den Leistungen für Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger. Den Behörden steht ein sowohl zwischen den Kantonen als auch ein innerkantonal verwendbares System zur Verfügung. Und die Gerichte können sich bei juristischen Auseinandersetzungen an einem anerkannten Massstab orientieren. Solange in der Schweiz auf Bundesebene ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe fehlt, sind die Richtlinien der Skos unverzichtbar.»

Solidarische Gemeinden im Bezirk Affoltern Zudem, auch das sei festgehalten, hat ein Skos-Austritt einer Gemeinde keine Auswirkungen auf die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe. Im Kanton Zürich sind die Skos-Richtlinien gesetzlich verankert. Unabhängig davon, ob eine Gemeinde Skos-Mitglied ist oder nicht, ist sie verpflichtet, bei der Bemessung der Sozialhilfe die Richtlinien anzuwenden. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat sich

wiederholt sehr klar für die Anwendung der Skos-Richtlinien ausgesprochen und auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren steht hinter den Skos-Richtlinien; sie hat ebenso dem Vorgehen zur regelmässigen Anpassung zugestimmt. In den Gemeinden im Bezirk Affoltern sieht man ebenso keinerlei Veranlassungen für einen Skos-Austritt, wie eine Umfrage belegt. Die Antwort aus Maschwanden – «Keine Veranlassung zum Austritt.» – oder aus Affoltern – «Ein Austritt wurde im Gemeinderat nicht thematisiert.» – ist dabei genauso unzweifelhaft, wie jene aus Obfelden: «Ein Austritt aus der Skos steht nicht zur Diskussion. Die SkosRichtlinien sind ein zentrales Arbeitsinstrument für Sozialdienste und Sozialbehörden. Umstrittene Punkte müssen natürlich analysiert, thematisiert und optimiert werden. Es gilt aber auch klar festzuhalten, dass die SkosRichtlinien schon heute auf fundamentalen Prinzipien wie ‹Leistung und Gegenleistung› sowie ‹Arbeit soll sich lohnen› basieren.»

Funktionierende Abläufe im Bezirk nicht stören Die Gemeinde Hausen macht in ihrer Antwort zudem auf die funktionierenden Abläufe im Bezirk aufmerksam, die nicht gestört werden sollten: «Im Bezirk Affoltern wird die öffentliche Sozialhilfe im Auftrag der 14 Zweckverbandsgemeinden durch den Bezirkssozialdienst vollzogen. Bei der Bemessung der Sozialhilfe sind die SkosRichtlinien ein unverzichtbares Arbeitsinstrument. Sie gewährleisten in den Bezirksgemeinden eine einheitliche Unterstützungspraxis und Rechtssicherheit sowohl für die Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe, als auch für die anwendenden Sozialhilfeorgane. Ohne verbindliche und allgemeingültige Richtlinien könnte der Sozialdienst seine Aufgabe nicht mehr oder nur unter grossen Erschwernissen wahrnehmen.» Einheitlichkeit und Gemeinschaft unterstreicht auch die Gemeinde Wettswil: «Es geht ja auch um die Solidarität im Bezirk, welche wir untereinander wahren

Ausgelöst hatte die Diskussion um die Skos und ihre Richtlinien der Entscheid des Bundesgerichtes gegen die aargauische Gemeinde Berikon, welche einem renitenten Sozialhilfebezüger die Gelder streichen wollte. Das oberste Schweizer Gericht allerdings hatte wegen Verfahrensfehlern gegen Berikon und zugunsten des Klägers entschieden. Der Gemeinderat Stallikon hält daher auch fest: «Der Entscheid des Bundesgerichtes eignet sich schlecht als Argument für den Austritt aus der Skos. Die Skos erarbeitet als Fachverband wichtige Grundlagen für die Arbeit im Bereich der Sozialhilfe. Ihre Richtlinien orientieren sich am Konsumverhalten der Einwohnerinnen und Einwohner mit dem tiefsten Einkommen in der Schweiz und liegen beispielsweise deutlich unter den Ansätzen für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.» Die Ämtler Gemeinden sehen zwar durchaus, dass in Detailfragen die Meinungen in der Schweiz nicht einmütig sind. «Inwieweit beispielsweise die Höhe des Einkommensfreibetrages und der Integrationszulagen mit dem daraus resultierenden Schwelleneffekt eine Verlängerung bzw. Verkürzung des Sozialhilfebezuges verursachen, wird unterschiedlich beurteilt und ist Gegenstand von Diskussionen», meint etwa Obfelden, hält aber gleichzeitig auch fest: «Allfällige Verbesserungen erreicht man allerdings nur durch Mitwirkung, durch das Abseitsstehen vergibt man sich diese Möglichkeit.»

«Seyd gegrüssed in Boumstettin» Die Projekttage der Bonstetter Primarschule standen ganz im Zeichen des Mittelalters Während etwas mehr als einer Woche lernten die Schülerinnen und Schüler das Marktleben eines Dorfes, wie es sie vor über 500 Jahren gab, näher kennen. Beim Abschlussfest präsentierten die Kinder stolz ihr «Boumstettin» den Verwandten und Bekannten. ................................................... von livio fürer «Kinder erleben Mittelalter, Kinder leben Mittelalter», unter diesem Motto erschufen die Primarschüler von Bonstetten in wenigen Tagen einen vollständigen Dorfmarkt mit 24 verschiedenen Ständen. Während dieser Projektwoche erbauten verschiedene Gruppen die einzelnen Marktstände und lernten, wie die Menschen vor einem halben Jahrtausend ihr Handwerk ausübten. Beim Steinmetz, dem Schmied oder beim Bau von Lehmmauern wurde handfest angepackt, während beim Flechten oder auch in der «Filzerey» vor allem Feingefühl und Geschick gefragt waren. Über Mittag wurde dann jeweils, ganz dem Motto getreu, über dem offenen Feuer das Mittagessen zuberei-

Inmitten der gebannten Zuschauer zeigte der Feuerkünstler Erstaunliches. tet und anschliessend in der «Schenke» gemeinsam gespeist. Diese Schenken, wie auch der Stand mit den Spanferkeln, waren am grossen Abschlussfest der Projektwoche am Donnerstagabend sehr beliebt und gut besucht. An diesem Abend konnten sich die Angehörigen von ihren Kindern beibringen lassen, wie zum Beispiel früher Brot gebacken

wurde oder welche Kräuter in der Apotheke verkauft wurden. Beliebt bei den Eltern waren vor allem die offenen Feuerstellen, an welchen man selber Cervelats und Brot bräteln durfte. Doch nicht nur die Verpflegung stand im Vordergrund, denn auch neben den Marktständen gab es noch einiges mehr zu sehen. Zum Beispiel die imposanten Eingangstore in

Am Ende der Woche wurden die Knappen zu Rittern geschlagen. (Bilder Livio Fürer) die Zeltstadt zu «Boumstettin», welche von einer Gruppe Schüler, zusammen mit ihrem Lehrer und einem engagierten Vater aufgebaut worden waren. Musikalisch wurden die Zuschauer vom Trio «Schelmery» in die Geschichten und Melodien des Mittelalters entführt. Die anschliessende Feuershow der Gruppe «Faszination Feuer» war schliesslich das Highlight des Abends.

Gespannt und mit grossen Augen verfolgten die Kinder das Feuer, welches von den Artisten an Ketten oder Fackeln umhergewirbelt wurde oder gleich ganz verschluckt wurde. Den spektakulären Schlusspunkt setzte der Feuerspucker, indem er gewaltige Feuersäulen in Richtung Himmel schoss, so dass manch einer eine Hitzewelle auf seinem Gesicht verspürte.


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