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Bezirk Affoltern

Freitag, 27. Januar 2017

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Gemeinden verpachten das Jagdrecht Die zwölf Jagdreviere im Säuliamt werden für die Pachtperiode 2017 bis 2025 versteigert Alle acht Jahre müssen sich die Jagdgesellschaften für die Jagdrechte in den Revieren neu bewerben. Obwohl grundsätzlich eine Versteigerung erfolgt, erhält nicht unbedingt die meistbietende Jagdgruppe den Zuschlag. ................................................... von martin mullis Die im Mittelland gelegenen Kantone kennen mehrheitlich die Revierjagd, so wird auch im Kanton Zürich das Jagdrecht in den einzelnen Revieren alle acht Jahre neu versteigert. Das Säuliamt ist in zwölf Jagdreviere unterteilt. Während zehn Reviere mehr oder weniger den einzelnen Gemeindegrenzen entsprechen, existieren zu-

sätzlich die zwei Jagdreviere Stallikon Üetliberg I und Stallikon Üetliberg II. In einigen Wochen kommen nun die Jagdreviere im Kanton Zürich erneut unter den Hammer. Die meist langjährigen Pächter in den bestehenden Jagdgesellschaften kennen ihr Revier und ihren Wald, hegen und pflegen ihren Wildbestand sowie ihre Jagdbauten, Hütten, Unterstände und Hochsitze. Auch die Kameradschaft und die Pflege der Geselligkeit besitzen unter den Jägern einen hohen Stellenwert. Es ist daher eher selten, dass sich bei der Versteigerung der Reviere mehr als eine Jagdgruppe für das Jagdrecht bewirbt. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass neben der Kugeljagd vom Hochsitz aus und der Treibjagd, die Jäger zu einer etwas anderen

Mysteriöse Todesfälle rund um den Jagdbetrieb Dass es bei den jetzigen Neuversteigerungen des Jagreviers ausgerechnet in Obfelden zu Unstimmigkeiten gekommen ist, dürfte ein Zufall sein. Die Jagdgesellschaft in der Gemeinde Obfelden steht aber offensichtlich unter einem schlechten Stern: Bereits vor vielen Jahren war die Jagdgesellschaft Obfelden in zwei mysteriöse Vorfälle verwickelt, welche in der Region einigen Staub aufwirbelten. Vor 25 Jahren fand der damalige Jagdleiter René Ziegler während einer Treibjagd einen Jagdkollegen tot in der Nähe des vorgesehenen Aserplatzes vor. Der Jäger wurde aus

nächster Distanz mit einem Lungendurchschuss ermordet. Als Tatwaffe kamen eine Pistole oder ein Revolver mit dem Kaliber neun Millimeter infrage. Trotz umfangreicher Untersuchungen durch die Kantonspolizei konnte die Bluttat nie abschliessend geklärt werden und der Täter ist bis zum heutigen Zeitpunkt unbekannt. Im Jahre 2000 kam es – ebenfalls im Revier Obfelden – zu einem weiteren tragischen Todesfall: Ein Jäger, welcher sich ohne Begleitung auf der Entenjagd befand, kam durch eine Schrotladung ums Leben. Im Vordergrund der Untersuchungsbehörden stand ein Jagdunfall. (mm)

Auf der Rübenjagd: Jäger am Rande eines Maisfeldes. (Bild Martin Mullis) Art von Jagd zum Halali blasen. Einzelne Gruppen von Jägern bewerben sich für das gleiche Revier. Auch unter den Jägern herrscht nicht immer einträchtiger Frieden. Unterschiedliche Ansichten über die Hege und die Jagd verursachen Diskussionen bis hin zu veritablen Streitereien.

Unterschiedliche Ansichten über den Jagdbetrieb So sollen sich in den Gemeinden Obfelden und Hausen zwei Gruppen von Jägern das jeweilige Revier streitig machen. Während es den Grünröcken im Oberamt zu gelingen scheint, sich wieder zusammenzuraufen, wird es vor-

aussichtlich in Obfelden zu einer Spaltung der bisherigen Pächter kommen. Unter Obfelder Jägern herrschen unterschiedliche Ansichten über den Jagdbetrieb. Der Vorwurf, nicht gesprächsbereit zu sein, von der einen Seite, wird mit der Vorhaltung unkollegialen Verhaltens erwidert. So werden sich mit grosser Wahrscheinlichkeit zwei Gruppen um die Pacht des Reviers bewerben. Für die Neuversteigerung der Jagdrechte im Revier sind die Gemeinden zuständig. Trotz der ausdrücklichen Versteigerung der Pacht muss den Zuschlag aber nicht zwingend der Meistbietende erhalten. Die kantonalen Vorschriften halten explizit fest, dass

Am Mittwoch wird es laut Schweizweiter Sirenentest am 1. Februar Herausgeberin: Weiss Medien AG, Obere Bahnhofstrasse 5, 8910 Affoltern a. A. Geschäftsführerin: Barbara Roth Chefredaktor: Thomas Stöckli Redaktion: Salomon Schneider Andrea Bolliger redaktion@affolteranzeiger.ch Copyright: Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für eingesandtes Material Gesamtauflage: 25 186 Beratung und Verkauf Inserate: Elisabeth Zipsin/ Christine von Burg Telefon 058 200 5700, Fax 058 200 5701 inserat@weissmedien.ch Sonderseiten: Kurt Haas, Mediaberatung Telefon 058 200 5718, M 079 270 35 67 info@mein-mediaberater.ch Tarife: www.affolteranzeiger.ch Annahmeschluss: Dienstagsausgabe: Montag, 8.00 Uhr Freitagausgabe: Mittwoch, 16.00 Uhr Todesanzeigen: 11.00 Uhr am Tag vor Erscheinen Aboservice: abo@affolteranzeiger.ch Telefon 058 200 5700, Fax 058 200 5701 Kontakt: Alle Mitarbeiter erreichen Sie unter vorname.name@azmedien.ch Druck: Mittelland Zeitungsdruck AG, Neumattstrasse 1, 5001 Aarau Ein Produkt der Verleger: Peter Wanner, www.azmedien.ch Beteiligungen der AZ Medien AG auf www.azmedien.ch

Sirenentest: Allgemeiner Alarm und Wasseralarm Am 1. Februar 2017 wird deshalb in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen des Allgemeinen und des Wasseralarms getestet. Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen. Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: ein regelmässig auf- und absteigender

wir gratulieren Zur goldenen Hochzeit In Obfelden dürfen wir Vera und Emil Novak-Rehak zur goldenen Hochzeit gratulieren. Das Ehepaar feiert morgen Samstag, 28. Januar. Wir gratulieren herzlich und wünschen dem Jubelpaar einen schönen Festtag.

Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Am Mittwoch, 1. Februar, findet deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Katastrophen können sich jederzeit und ohne Vorwarnung ereignen – auch in der Schweiz. Im Ereignisfall ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden, die Führungs- und Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes und auch die betroffene Bevölkerung möglichst rasch und richtig handeln. Zu diesem Zweck verfügt die Schweiz über ein dichtes Netz von rund 5000 stationären sowie rund 2800 mobilen Sirenen, (Kanton Zürich rund 450 stationäre, sowie 240 mobile Sirenen) mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz Babs sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden.

die Gemeinde die bisherige Jagdgesellschaft oder Bewerbungsgruppe unter gewissen Umständen bevorzugen kann. Entscheidend ist, dass die Mitglieder der Bewerber in der Gemeinde niedergelassen sind und für einen weidgerechten Jagdbetrieb hinreichend Gewähr bieten sowie ihr Steigerungsangebot angemessen erscheint. Ausserdem sind zur Pacht eines Jagdrevieres nur Jagdgesellschaften zugelassen, die der verpachtenden Reviergemeinde einen von allen Pächtern unterzeichneten Gesellschaftsvertrag vorlegen können. Die Versteigerungen finden in den Ämtler Gemeinden zwischen dem 6. Februar und dem 7. März 2017 statt.

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Mobile Sirenen – mit Saugnäpfen auf Einsatzfahrzeuge montiert – ergänzen das Netz der stationären Sirenen. Auf dem Bild: Michael Huber (li.), Stabsoffizier Stützpunktfeuerwehr Affoltern, und Martin Wälti, Chef Führungsunterstützung ZSO Albis. (Archivbild) Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15 Uhr wird in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen das Zeichen «Wasseralarm» getestet welche im Kanton Zürich bei einer Zerstörung der Sihlsee-Talsperren die Bevölkerung in der Nahzone des Sihlsees alarmieren würden. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je zwanzig Sekunden in Abständen von je zehn Sekunden.

Was ist bei einem echten Sirenenalarm zu tun? Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausserhalb der angekündigten

Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Aufgrund des hohen Ausbaugrades des Alarmierungsnetzes im Kanton Zürich kann nahezu die gesamte Bevölkerung mit fest installierten oder mobilen Sirenen alarmiert werden. Der «Wasseralarm» bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. (pd.) Weitere Infos: www.alertswiss.ch.


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