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Forum

Freitag, 20. Januar 2012

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ämtler kantonsräte meinen

Martin Haab (SVP, Mettmenstetten)

Von Königinnen und Königen Am vergangenen Montag wurde dem Kantonsrat die kantonale Volksinitiative «Der Kunde ist König» zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Initiative der FDP verlangt für unseren Kanton freie Ladenöffnungszeiten. Damit verbunden ist ein Abbau von Bürokratie und Reglementierungen. Keine Bewilligungen mehr für Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Jedermann kann seinen Verkaufsladen offen halten wann er will. Tankstellenshop, Einkaufscenter, Bäckerei, Tante-Emma-Laden, Flughafen- und SBB-Shopping – allen bietet der Kanton gleich lange Spiesse. Abbau von Bürokratie und unnötigen Gesetzen, ein Grundanliegen der SVP. Der Staat soll sich nur dort einmischen, wo es wirklich nötig ist. Der Kanton Zürich wird so zum Einkaufseldorado. Jeder Ladeninhaber entscheidet selbst, wann für ihn die richtige Öffnungszeit ist. 24/365 ist die Definition eines solchen Lebens-

stils, den wir aus Amerika kennen. Tag und Nacht, unter der Woche und vor allem an Sonntagen. Vom ersten bis zum letzten Tag des Jahres ist Shopping und Konsumieren angesagt! Wahrlich: der Kunde ist König, wie die Initiative es suggeriert. Den Markt spielen lassen, ein geflügeltes Wort, das Wohlstand und Zufriedenheit für alle bringt!

gen der Familie, der Ruhe und der Besinnung hinzugeben als sich dem Stress des Konsumrausches unterzuordnen? Ich meine ja. Jedes Büro, jedes Schulzimmer und jede Beamtenstube bleibt am Wochenende und an den Feiertagen geschlossen, gönnen wir als Gesellschaft dies dem Bäcker, dem Metzger und der Verkäuferin ebenfalls? Ich bin dafür!

Die Frage bei einem solchen Entscheid ist ja immer auch diejenige nach dem volkswirtschaftlichen Nutzen. Werden mit dem neuen System die Wirtschaft bzw. die Umsätze der Geschäfte angekurbelt? Ich bezweifle es. Hat der Konsument einen Franken mehr in der Tasche, den er ausgeben kann, wenn er die Möglichkeit hat auch morgens um 2 Uhr seine täglichen oder eben nächtlichen Einkäufe zu tätigen? Ich denke nein. Ist es für eine Gesellschaft nicht sinnvoller, sich an Sonn- und Feierta-

Der aufmerksame Leser wird mit mir einig gehen: Es gibt etliche Punkte, die für eine Liberalisierung sprechen und es gibt ebenso viele, die dagegen sprechen – wie fast immer in der Politik! Wie ist denn die gesetzliche Faktenlage? Die bundesrechtlichen Bestimmungen über die Beschäftigung von Angestellten während der Nacht und an Sonn- bzw. Ruhetagen gehen den kantonalen Bestimmungen über die Ladenöffnung vor. Selbst wenn die Ladenöffnungszeiten im kantonalen

Recht liberalisiert werden, so sind die bundesrechtlichen Bestimmungen weiterhin einzuhalten. Konkret heisst das, dass Detailhandelsbetriebe, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen und keiner bevorzugten Kategorie (wie zum Beispiel Apotheken, Tankstellenshops usw.) angehören, auch nach einer allfälligen Annahme der Volksinitiative weiterhin an Sonn- und Ruhetagen geschlossen bleiben müssen. Besteht da nicht die Gefahr, dass der Stimmbürger nicht das erhält, was er erwartet? Könnte man es dem mündigen Bürger verargen, wenn in ihm im Nachhinein das Gefühl aufkommt, über eine Initiative abgestimmt zu haben, die gar nichts verändert hat? Auch unter dem geltenden Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz besteht für den Detailhandel ein grosser Spielraum. Sechs Tage die Woche, von 6 Uhr früh bis 23

Uhr, besteht bereits die Möglichkeit zur Öffnung der Verkaufsläden. In Bundeseben sind zwei Vorstösse zur Thematik der Ladenöffnungszeiten am Laufen. Im einen ist es die Parlamentarische Initiative Lüscher und im anderen die Motion Hutter. Solange auf Bundesebene keine Entscheide Betreffs der eidgenössischen Anpassung gefällt sind macht es keinen Sinn, eine kantonale Lösung die nicht umgesetzt werden kann zu forcieren. Aus all diesen Gründen hat der Regierungsrat die Initiative zur Ablehnung empfohlen. Auch eine Mehrheit der vorberatenden Kommission kam zu diesem Entscheid. Das Parlament hat diesen Empfehlungen Folge geleistet und dem Volk die Initiative mit 100 zu 67 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Wie der Tagespresse zu entnehmen war, kamen sogar drei NeinStimmen aus dem Lager der SVP...

Warum die FDP Peter Frey unterstützt

Die EVP empfiehlt Peter Frey

Gerichtspräsidium in Affoltern – Wahl vom 11. März 2012

Wahlen Präsidium Bezirksgericht

Peter Frey, lic.iur., Anwalt, ist seit 2005 vollamtlicher, von der Verwaltungskommission des Obergerichtes des Kantons Zürich gewählter Ersatzrichter am Bezirksgericht Affoltern (BGA) und kandidiert für das Gerichtspräsidium. Am Neujahrsanlass der FDP Bezirkspartei und Ortsparteien stellte Peter Frey Aufgaben, Aufbau und Arbeitsweise des Bezirksgerichts Affoltern vor.

Die EVP Bezirk Affoltern hat sich von den beiden zur Wahl stehenden Persönlichkeiten Beatrice van de Graaf und Peter Frey anlässlich einer Anhörung ein umfassendes Bild verschaffen können. Nach Bewertung und Abwägen der verschiedenen Kriterien hat der Bezirksvorstand entschieden, den bisherigen Ersatzrichter am Bezirksgericht Affoltern, lic. iur. Peter Frey (parteilos), zur Wahl zu empfehlen. Im Vordergrund steht für die EVP dabei die grosse, langjährige berufliche Erfahrung über mehrere Stufen am Bezirksgericht Affoltern. Peter

In einem Hearing hat der FDP-Bezirksvorstand die Kandidierenden für die Wahl des Bezirksgerichtspräsidiums befragt und beschlossen, Peter Frey aufgrund seiner Kompetenz, Erfahrung und klaren Linie, auch gegenüber den Mitarbeitenden, zur Wahl am 11. März zu empfehlen. «Heute braucht es viel Mut, ein öffentliches Amt oder eine politisch stark exponierte Führungsaufgabe zu übernehmen» sagte Olivier Hofmann, FDP Bezirkspräsident, vor den rund 50 Mitgliedern und Sympathisanten kürzlich am Neujahrsanlass in Affoltern. «Ich bewundere diejenigen, welche diesen Mut haben. Peter Frey ist einer von ihnen. Ich danke ihm für seine Bereitschaft, für das anspruchsvolle Amt des Bezirksgerichtspräsidenten zu kandidieren und wünsche ihm viel Erfolg.»

Zweitkleinstes von zwölf Gerichten Kompetent und klar stellte Peter Frey Aufgaben, Aufbau und Arbeitsweise des Bezirksgerichts vor. Das Bezirksgericht Affoltern erledigt als zweitkleinstes der zwölf Zürcher Bezirksgerichte – kleiner ist nur dasjenige in Andelfingen – jährlich rund 1400 Verfahren. Dabei behandelt es vorwiegend erstinstanzliche Zivilund Strafverfahren. Dazu gehören zum Beispiel Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und -nehmern sowie Scheidungen. Auf der andern Seite sind Diebstähle, Körperverletzungen und Strassenverkehrsdelikte Gegenstand von Strafprozessen. Gemäss neuer Prozessordnung sind seit 1. Januar 2011 am Bezirksgericht erstinstanzlich auch Gewaltdelikte wie Morde oder vorsätzliche Tötungen zu beurteilen. Diese in der Regel sehr umfangreichen Prozes-

FDP-Bezirksparteipräsident Olivier Hofmann (r.) mit dem von der FDP unterstützten Kandidaten für das Bezirksgerichtspräsidium, Peter Frey. (Bild zvg.) se, die früher am Geschworenengericht verhandelt wurden, werden für das Bezirksgericht eine grosse Herausforderung darstellen, in zeitlicher wie auch personeller Hinsicht. Am Bezirksgericht Affoltern sind 25 Mitarbeitende tätig. Neben dem Gerichtspräsidenten, den Richter/innen und Jurist/innen belegen fünf Mitarbeitende mit kaufmännischer Ausbildung 380 Stellenprozente. Das Bezirksrichtergremium besteht aus dem vollamtlich tätigen Gerichtspräsidenten sowie vier teilamtlichen Richter/innen mit einem Arbeitspensum von je 35%. Für fünf Juristen bietet das BGA nach dem Studienabschluss als erste Tätigkeit ein Gerichtspraktikum an, ein sogenanntes Auditoriat. Es dauert 13 Monate und ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Anwaltsprüfung. In der Funktion einer Auditor/in werden sie in die Arbeit am Gericht eingeführt und zu juristischen Fachkräften ausgebildet. Im Weiteren erläuterte der Referent die anspruchsvollen und vielfältigen Rechtsverfahren, die in unterschiedlicher Besetzung von Richtern durchgeführt werden. So sind insbesondere die Bezirksrichterinnen Margrit Meuter und Mirjam Lepek Gretsch, Gerichtspräsident Andreas Gerber und der vollamtliche Ersatzrichter Peter Frey vor allem als Einzel-

richter mit den aufwändigeren und rechtlich komplexeren Zivilprozessen beschäftigt. Daneben führen die Richterinnen und Richter für in- und ausländische Gerichte Rechtshilfeeinvernahmen durch, zum Beispiel von Schweizer Zeugen eines Unfalls im Ausland. Daneben gibt es schriftliche Verfahren, also ohne Verhandlung. Im Sinne einer Dienstleistung erteilt das Bezirksgericht Affoltern den Bewohner des Bezirks Affoltern seit Jahren unentgeltliche Rechtsauskünfte, und zwar persönlich oder telefonisch jeweils am Montagnachmittag von 14 Uhr bis 17 Uhr. Peter Frey schloss seine Ausführungen mit den Worten: «Ich würde mich sehr freuen, nach dem Rücktritt von Andreas Gerber diese spannende und verantwortungsvolle Position zu übernehmen. Wir haben am Bezirksgericht Affoltern ein tolles Team, arbeiten gut zusammen – auch auf persönlicher Ebene. Ich würde diesem Team als Gerichtspräsident sehr gerne vorstehen. Aufgrund meiner Ausbildung zum Juristen und Rechtsanwalt und meiner bisherigen breiten Tätigkeit am BGA, vom Auditor bis zum leitenden Gerichtsschreiber und seit 2005 als vollamtlicher Ersatzrichter, glaube ich das erforderliche Rüstzeug und die nötige Erfahrung für dieses Amt mitzubringen.» FDP Bezirk Affoltern

Frey hat sich in diesen verschiedenen Tätigkeiten und Funktionen einen guten, unabhängigen Ruf und Respekt verschafft. Mit dieser Wahlempfehlung setzt die EVP auf Kontinuität im anerkanntermassen gut funktionierenden Bezirksgericht Affoltern. Die EVP sieht keine Veranlassung, eine bewährte Kraft nicht zu wählen, auch wenn die Kandidatin die nötigen Voraussetzungen dazu ebenfalls mitbringt. EVP Bezirk Affoltern: Gerhard Gysel, Präsident

Die CVP unterstützt Peter Frey Empfehlung fürs Gerichtspräsidium Die CVP des Bezirks Affoltern hat sich nach einem Hearing mit den beiden für das Bezirksgerichtspräsidum kandidierenden Anwärtern und nach sorgfältigem Abwägen für die Unterstützung von Peter Frey als Bezirksgerichtspräsident entschieden. Peter Frey ist ein ausgewiesener und allseits geschätzter Fachmann in seinem Metier. Seit 16 Jahren ist er am Bezirksgericht tätig, als Gerichtsschreiber, leitender Gerichtsschreiber, Ersatzrichter und nun seit 2005 als vollamtlicher Ersatzbezirksrichter. Neben den fachlichen Qualifikationen, die er für das Amt eines Gerichtspräsidenten mitbringt, verfügt er über die für diesen Posten nötige Sozialkompetenz, das entsprechende Differenzierungsvermögen und die organisatorischen Fähigkeiten, die es zum Führen eines solchen Betriebes braucht. Peter Frey hat sich in seiner Tätigkeit in Affoltern bei allen Rechtssuchenden und bei den Parteivertretern (Rechtsanwälte) einen hervorragenden Ruf als unparteiischer, menschlich korrekter, lösungsorientierter und juristisch sehr kompetenter Richter erworben. Die Tatsache, dass er mit seiner Familie nicht im Säuliamt wohnt, macht ihn zudem unabhängig von lo-

kalen Anfechtungen. Mit Peter Frey ist Kontinuität für das Bezirksgericht sichergestellt, was gerade in einer Zeit vieler von aussen an das Gericht herangetragener Herausforderungen (neue Strafprozessordnung, neue Zivilprozessordnung, Spardruck) für die Funktionstüchtigkeit des Gerichtes von grosser Bedeutung ist. Für die Unterstützung von Peter Frey spricht bei der CVP auch das Argument, dass man jemanden, der 16 Jahre lang eine guten Job gemacht hat, nicht ohne Not vor den Kopf stossen und «absägen» sollte. Ausserdem gibt es bei Richterposten keine Parteiansprüche; Richterwahlen sind Persönlichkeitswahlen. Die CVP empfiehlt deshalb Peter Frey zur Wahl als neuen Gerichtspräsidenten. Orlando Rabaglio


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