Ärztlicher Notfalldienst In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des Ärztetelefons 044 421 21 21. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.
Telefon 144 für Sanitäts-Notruf
Konkurseröffnung Schuldnerin: Adelheid Martha LaxSchluifelder, geb. 27. März 1958, von Zürich ZH und Bülach ZH, Zwillikerstrasse 14, 8913 Ottenbach (Inhaberin der Einzelunternehmung «Herzkristall – Heidy Lax», mit Sitz in Ottenbach). Datum der Konkurseröffnung: 1. Oktober 2015 Summarisches Verfahren, Art. 231 SchKG Grundstück/Liegenschaft: Grundregister Blatt 885, Kat.-Nr. 1485, Plan: 6, 752 m² Gartenanlage, befestigte Fläche, Gebäude Vers.-Nr. 102. Im Übrigen laut Grundregister. Eingabefrist innert einem Monat nach Bekanntmachung. Aufforderung: Die Inhaber von Dienstbarkeiten, welche unter dem früheren kantonalen Recht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücher entstanden und noch nicht im Grundbuch/Grundregister eingetragen sind, werden aufgefordert, diese Rechte innert einem Monat ab Bekanntmachung beim Konkursamt Affoltern unter Einlegung allfälliger Beweismittel anzumelden. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeiten können gegenüber einem gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstückes nicht mehr geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Rechte handelt, die auch nach dem ZGB ohne Eintragung in das Grundbuch dinglich wirksam werden. Vergleiche Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 15. Januar 2016. Affoltern am Albis, 12. Januar 2016 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 574 8910 Affoltern am Albis
Pfarrwahlen 2016 – Wahlanordnung 1. Die reformierte Kirchenpflege Hedingen hat am 2. Juli 2015 beschlossen, den Stimmberechtigten die Bestätigung von Pfarrerin Renate Hauser-Hudelmayer, 1959, zu 30 % auf die ordentliche Pfarrstelle, und Pfarrer Walter Hauser, 1954, zu 70 % auf die ordentliche Pfarrstelle, für die am 1. Juli 2016 beginnende Amtsdauer 2016 bis 2020 zu beantragen. 2. Gemäss Art. 253 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich in Verbindung mit § 118 des Gesetzes über die politischen Rechte findet die Bestätigungswahl für die in Ziffer 1 erwähnten Pfarrpersonen an der Urne statt. Die Urnenwahl findet am Sonntag, 28. Februar 2016, statt. 3. Die Wahlen erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der vorgeschlagenen Pfarrerinnen und Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer. 4. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Bezirksgebäude, Postfach, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Hedingen, 15. Januar 2016 Reformierte Kirchenpflege Hedingen
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Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Knonau
Pfarrwahlen 2016 – Publikation Wahlanordnung 1. Die Kirchenpflege hat an ihrer Sitzung vom 22. Oktober 2015 beschlossen, den Stimmberechtigten die Bestätigung von Pfarrer Thomas Maurer auf der ordentlichen 60 % Pfarrstelle für die am 1. Juli 2016 beginnende Amtsdauer 2016 bis 2020 zu beantragen. 2. Es findet gemäss Art. 125 Abs. 1 der Kirchenordnung der evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich in Verbindung mit § 118 des Gesetzes über die politischen Rechte die Wahl für alle in Ziffer 1 erwähnten Pfarrer an der Urne statt. Die Urnenwahl findet am 28. Februar 2016 statt. 3. Die Wahl erfolgt unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten des Pfarrers in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer. 4. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat, Bezirksgebäude, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. 5. Mitteilung an die politische Gemeinde Knonau, an den Bezirksrat sowie an den Kirchenrat. 6. Amtliche Veröffentlichung im Anzeiger vom Bezirk Affoltern. Knonau, 22. Oktober 2015 Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Der Präsident: Markus Rosenberger Die Aktuarin: Martina Röthlisberger
TO D E S A N Z E I G E Mit vielen schönen Erinnerungen nehmen wir Abschied von unserer Mutter, Schwiegermutter und Mamama
Margrit Leutert-Sandmeier 7. August 1932 – 12. Januar 2016
Sie durfte Weihnachten noch im Kreise ihrer Familie verbringen und hat nun ihre letzte Reise angetreten. Maschwanden, 12. Januar 2016 Margrit Strähle-Leutert mit Simone und Fabienne Felix und Marlene Leutert-Meier mit Cornelia und Patricia Beat Leutert Christof und Regula Leutert-Aeberli mit Annik, Flavien, Jérôme und Maurice Es werden keine Leidzirkulare versandt. Die Urnenbeisetzung findet am Dienstag, den 26. Januar 2016, um 14.15 Uhr auf dem Friedhof in Maschwanden statt. Anschliessend Trauergottesdienst in der Kirche. Anstelle von Blumen freuen wir uns über Spenden für die Spitex Knonaueramt, Affoltern am Albis, Postkonto 87-267156-1, IBAN 78 0900 0000 8726 7156 1, Vermerk: Margrit Leutert. Traueradresse: Felix Leutert, Ausserdorfstrasse 22, 8933 Maschwanden
Tagesschule Maschwanden
TO D E S A N Z E I G E Wir haben die schmerzliche Pflicht, Sie vom Hinschied von
Margrit Leutert-Sandmeier 7. August 1932 – 12. Januar 2016
in Kenntnis zu setzen. Margrit Leutert hat jahrelang mit viel Freude an unserer Schule Blockflötenunterricht erteilt. Wir danken ihr für ihr grosses Engagement. Wir werden sie in ehrender Erinnerung behalten und entbieten den Angehörigen unser herzliches Beileid. Tagesschule Maschwanden Schulpflege
Gemeindeammannamt Affoltern am Albis
Die Trauerfeier findet am Dienstag, 26. Januar, um 14.15 Uhr in der reformierten Kirche Maschwanden statt.
Gerichtliches Verbot Das Einzelgericht des Bezirksgerichtes Affoltern hat am 11. November 2015, nach Einsicht in das Gesuch der Noser Light AG, Ottenbacherstrasse 25, 8909 Zwillikon, in Anwendung der Art. 258 bis 260 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) erkennt:
TO D E S A N Z E I G E
Unberechtigten ist das Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf der Liegenschaft Ottenbacherstrasse 25, 8909 Zwillikon, Kat.-Nr. 2605, untersagt. Widerhandlungen werden mit einer Busse bis zu Fr. 200.– bestraft.
Wir nehmen Abschied von
Als Berechtigte gelten ausschliesslich Besucher und Lieferanten der Noser Light AG.
Wir verlieren in Margrit Leutert einen liebenswerten und hoch geschätzten Menschen. Sie war von 1975 bis 2010 Betreibungsbeamtin in unserer Gemeinde. Ihr Engagement für unsere Gemeinde werden wir ihr nie vergessen. Wir sprechen ihren Angehörigen unser herzliches Beileid aus.
Wer dieses Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbots ist beim Gericht Klage einzureichen (Art. 260 ZPO). Affoltern am Albis, 15. Januar 2016 Gemeindeammannamt Affoltern a. A. R. Günthardt, Gemeindeammann
Margrit Leutert-Sandmeier 7. August 1932 – 12. Januar 2016
Gemeinderat Maschwanden Die Trauerfeier findet am Dienstag, 26. Januar 2016, um 14.15 Uhr in der reformierten Kirche in Maschwanden statt.