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Hospiz- und Palliativgesetz: Gleichbehandlung von Heimbewohnern auf den Weg gebracht

Der am 27. November 2015 vom Bundesrat beschlossene Entschließungsantrag zum Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) enthält nach Ansicht von Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), zentrale Forderungen des Verbandes: „Zum einen wird klargestellt, dass mit den vorgenommenen Änderungen des Leistungsanspruches auch zwingend zusätzliches Personal verbunden sein muss“, kommentiert der Präsident. „Des Weiteren enthält der Antrag endlich einen Ansatz, um der systematischen Benachteiligung von Heimbewohnern bei der medizinischen Behandlungspflege ein Ende zu berei- ten. Wir hoffen, dass diese ungerechte und anachronistische Regelung nun bald der Vergangenheit angehört“, so Meurer.

Der bpa hat in Stellungnahmen und bei Anhörungen immer wieder darauf hingewiesen, dass die Heimbewohner Beiträge zur Krankenversicherung entrichten, die Kosten der medizinischen Behandlungspflege – hierzu gehören unter anderem Verbandswechsel, Blutdruckmessen oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen –aber zusätzlich aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Für die Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten jedoch komplett.

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Durch diese Ungleichbehandlung werden Heimbewohner, ihre Angehörigen und die Sozialhilfe unnötig belastet. Jeder dritte Heimbewohner ist auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen.

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