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März.2018
Datenschutz
Die neue Datenschutz-Grundverordnung ist da
Zum 25. Mai 2018 tritt in der gesamten EU die Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DS-GVO) anwendbar in Kraft. Was bringt sie Neues? Worauf sollten die Unternehmen bei der Umsetzung achten? Ein Überblick mit einigen nützlichen Tipps.
Die Uhr tickt: Bis zum 25. Mai 2018
Kurze Einschätzung: Der Datenschutz
Frage, wo Sie Verarbeitungen
müssen sich die Unternehmen in
wurde im Kern nicht neu erfunden, im
personenbezogener Daten haben,
der EU in Sachen Datenschutz neu
wesentlichen bestehen die Aufwände
die „voraussichtlich ein hohes
aufgestellt haben. Dann kommt die
für die meisten Unternehmen im
Risiko für die Rechte und Frei-
bereits in Kraft getretene Daten-
Transformieren bestehender Rege-
heiten natürlicher Personen zur
schutz-Grundverordnung
(kurz:
lungen auf die neuen Gegebenheiten
Folge“ haben.
DS-GVO) zur Anwendung, die in
im Sinne von Ergänzungen und teils
den Ländern der EU unmittelbar
sprachlicher Aktualisierung. Die viel-
rungspflichten wurden
gilt. Je näher der Termin rückt,
leicht wichtigsten Aspekte sind:
ausgedehnt, die Rechte
desto besorgter werden die Gesich-
• Risikobetrachtungen in den
Betroffener erhöht.
• Informations- und Aufklä-
ter in den Chefetagen. Die Medien
Verfahren mittels der Daten-
Prüfen Sie u. a. Ihre Datenschutz
haben das Thema stark aufgegriffen
schutz-Folgenabschätzung.
erklärung. Dort sollten Sie einen
und berichten unter anderem über
Das sollte verstanden und zumin-
Abgleich fahren, ob Sie Ihren
steigenden Regelungsumfang und
dest mit ersten Verfahren eingeübt
Informationspflichten angemes-
schmerzhafte Bußgelder. Was tun?
werden. Stellen Sie sich dazu die
sen nachkommen.
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