erstehilfe.at Ersthelfer in Arbeitsstätten Seit dem Jahr 2015 muss jede Arbeitsstätte und Baustelle ab einem Beschäftigten einen betrieblichen Ersthelfer vorweisen können. Zudem sind gesetzlich verpflichtende Fortbildungen vorgeschrieben – alle 4 Jahre 8 Stunden oder alle 2 Jahre 4 Stunden. Viele unserer Kurse zählen auch als Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer, wir informieren Sie dazu gerne im Detail. Weitere Informationen finden Sie auch unter auva.at. Gerne bieten wir auch geschlossene Erste-Hilfe-Kurse nach Ihren terminlichen Wünschen an!
Kursanmeldung: erstehilfe.at Österreichisches Rotes Kreuz, LVNÖ Bezirksstelle Gänserndorf-Marchegg Henri-Dunant-Straße 1 2230 Gänserndorf t 059 144 54000 r gaenserndorf@n.roteskreuz.at Hinweis: Unsere Erste-Hilfe-Kurse finden grundsätzlich an der obig genannten Adresse in Gänserndorf statt. Die Kurstermine am Standort Lassee (Stift-MelkGasse 3) sind in der Terminübersicht entsprechend gekennzeichnet.
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KURSPROGRAMM 2024 ERSTE HILFE ERSTE HILFE IST EINFACH
/roteskreuzganserndorf Impressum: Österreichisches Rotes Kreuz, LVNÖ, Bezirksstelle Gänserndorf-Marchegg. Erstellung: Wolfgang Antos. Tel.: 059 144 54000, E-Mail: gaenserndorf@n.roteskreuz.at, www.roteskreuz.at/gaenserndorf, ZVR 704274872. Zugunsten der besseren Lesbarkeit wurde im Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Personenbegriffe verzichtet und die männliche Nominalform angeführt. Gemeint und angesprochen sind immer beide Geschlechter. Änderungen und Fehler vorbehalten! Fotocredit Titelseite: ÖRK/Markus Hechenberger.
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