SI August 2016

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Hundetaxe für 2016 ist fällig Im August muss wiederum die Hundetaxe bezahlt werden. Davon befreit sind anerkannte Dienst-, Rettungs-, Therapie- und Blindenhunde. Im August ist wieder die Hundetaxe für das Jahr 2016 fällig. Die der Abteilung Sicherheit bekannten Hundehalter wurden bereits in den letzten Tagen (mit der Rechnung) angeschrieben. Die Abteilung Sicherheit macht auf Folgendes aufmerksam • Die Hundetaxe ist für das laufende Kalenderjahr (1. Januar – 31. Dezember 2016) zu entrichten. • Die Rechnungen werden aufgrund der nationalen Datenbank für gekennzeichnete Heimtiere Amicus über die in der Gemeinde Spiez gehaltenen Hunde verschickt. • A nerkannte Dienst-, Rettungs-, Therapie- und Blindenhunde sind von der Taxe befreit (s. «Spezialhunde»). Die ordentliche Hundetaxe beträgt pro Hund Fr. 100.–. • Die Hundemarken behalten ihre Gültigkeit. • S eit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und bei Amicus (www.amicus.ch) registriert sein. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden. • Hundehalter, welche der Chippflicht nicht nachkommen, werden vom Kantonalen Veterinärdienst mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft. Weitere Infos: www.blv.­ admin.ch (Tierschutz/Tierhaltung/Hunde) Kennzeichnung: www.amicus.ch oder der Tierarzt. • T ierhalter, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, sind verpflichtet, Adress- und Handänderungen innerhalb von 10 Tagen der Betreiberin der Datenbank (Amicus) zu melden. Ebenso müssen die Tierhalter den Tod eines Hundes melden (gemäss Tierseuchenverordnung). Gleichzeitig sind diese Mutationen auch dem Polizeiinspektorat schriftlich, telefonisch

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oder via Online-Schalter bekannt zu geben (polizeiinspek torat@ gemeindespiez.ch, Tel. 033 655 33 65, www.spiez.ch/de/verwaltung    onlineschalter). • Entlaufene Hunde, die keine Marke tragen oder nicht registriert sind, werden in einem Tierheim untergebracht. Dem Besitzer werden die entstandenen Kosten und Aufwände des Tierheims sowie der Polizei in Rechnung gestellt. • Vollendete oder versuchte Hinterziehung von Hundetaxen kann mit Busse von 5000 Franken bestraft werden. Spezialhunde sind von der Taxe befreit Gemäss Polizeireglement der Gemeinde Spiez, Art. 38, sind anerkannte Dienstund Rettungs-, Therapie und Blindenhunde von der Hundetaxe befreit. Weiter hält das Reglement fest: «Die Taxbefreiung erfolgt, sofern der Halter oder die Halterin die Spezialausbildung des betreffenden Tieres schriftlich nachweist, dieses Rettungsorganisationen oder der Polizei zur Verfügung steht und in Notfällen aufgeboten werden kann. Der schriftliche Nachweis hat jährlich zu erfolgen.»

Abteilung Sicherheit

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