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T&R Oberland AG, Spiez
from SI August 2016
by WEBER VERLAG
Steueroptimierung für Einzelunternehmer
Liebe Leserinnen und Leser des SpiezInfo
In der Juni Ausgabe des SpiezInfos haben wir Ihnen einen Überblick über die besonderen Herausforderungen bei der Nachfolgeregelung verschafft und aufgezeigt, wie diese anspruchsvolle Aufgabe erfolgreich bewältigt werden kann. Ein anderes Handlungsfeld, welches bereits viel früher in der unternehmerischen «Karriere» grosse Bedeutung haben sollte, ist die steueroptimale Gestaltung der Jahresabschlüsse. Da die zeitliche und kräftemässige Beanspruchung eines Unternehmers meist sehr hoch ist, verdient es das dabei erwirtschaftete Einkommen ganz besonders, nicht unnötig belastet zu werden. Ausgehend vom Grundsatz, dass jedes Einkommen früher oder später zur Besteuerung kommt und dass höhere Einkommen verhältnismässig stärker besteuert werden als tiefere, können folgende beiden Ansatzpunkte zur Steueroptimierung bei Einzelunternehmungen herausgeschält werden.
1. Glättung der steuerbaren Einkommen
Hier wird mit den vom Gesetzgeber vorgegebenen Instrumenten eine Glättung der steuerbaren Einkommen über mehrere Jahre angestrebt. Dabei sind nicht nur der Unternehmenserfolg selber, sondern auch alle anderen Steuerfaktoren (übrige Einkommen, Liegenschaftsunterhalt, BVG-Einkauf, usw.) zu berücksichtigen. Nachfolgend beispielhaft aufgeführte «Spezial-Instrumente» leisten bei der Abschlussgestaltung im oben ausgeführten Sinne bewährte Dienste: • Einsatz von Sofortabschreibungen • Nachholung von Abschreibungen • Rückstellungen für Grossreparaturen an Liegenschaften • Bildung von BVG-Arbeitgeberbeitragsreserven
2. Verschiebung von der ordentlichen zur privilegierten
Besteuerung
Im Zusammenhang mit der definitiven Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit besteht ab dem 55. Altersjahr die Möglichkeit, den «Mehrwert», welcher beim Verkauf der Firma realisiert wird, zu einem sehr attraktiven Satz privilegiert zu besteuern. Können in den Jahren der selbständigen Tätigkeit stille Reserven auf den Aktiven gebildet oder kann beim Verkauf der Firma ein Goodwill vereinnahmt werden, führt dies über die gesamte Periode der selbständigen Tätigkeit betrachtet zu deutlichen Steuerersparnissen. Wie bei der Nachfolgeregelung bedarf auch dies jedoch eines längerfristigen Planungshorizonts.
Die T&R Oberland AG kann Sie aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung kompetent unterstützen. Ein unverbindliches Gespräch, verbunden mit einer Kurzanalyse kann Ihnen dabei helfen, unnötig hohe Steuern auf dem Einkommen aus Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu vermeiden.
In der Oktober-Ausgabe des SpiezInfos erfahren Sie mehr dazu, wie über Einzahlungen in die Berufliche Vorsorge deutliche Steuerersparnisse realisiert werden können und welche Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.
Für detaillierte Auskünfte zu diesen oder zu weiteren Themen steht Ihnen unser Team von 25 Mitarbeitenden an den Standorten Spiez, Lenk und Gstaad jederzeit gerne zur Verfügung. Gerne dürfen Sie uns direkt kontaktieren oder unsere Website www.troag.ch besuchen. Dort finden Sie weitere Informationen zu unserer Gesellschaft und unseren Dienstleistungen.
T&R Oberland AG
Oberlandstrasse 10 | 3700 Spiez Telefon 033 655 80 80 info@troag.ch | www.troag.ch