

KULTURWOCHEN HAUZENBERG . 2023
Veranstaltungen im Juni
16. Juni
KONZERT TROMPETE | GESANG | ORGEL
Trompete: Franz Wagnermeyer
Gesang: Heidelinde Schmid
Orgel: Klaus Wegerbauer
Beginn: 19:30 Uhr |Einlass: 18:30 Uhr
Stadtparrkirche Hauzenberg
VVK 17 € / AK 19 €
Kinder bis 6 Jahre: freier Eintritt
5 € Ermäßigung für Schüler/Studenten
2 € Ermäßigung für Senioren freie Platzwahl
28. Juni
LESEN IM HOF MIT AUTOR TITUS MÜLLER MUSIK. UMRAHMUNG
NIKOLAS LANG


Beginn: 19.00 Uhr | Einlass: 18.30 Uhr Innenhof, Rathaus Hauzenberg
23. Juni
OIMARA Bayerischer Singer-Songwriter
Beginn: 20:00 Uhr | Einlass: 19:00 Uhr
Kurpark Hauzenberg
Erwachsene: VVK 24 € / AK 26 €
Kinder von 7 – 14 Jahren: VVK 12 € / AK 14 €
Kinder bis 6 Jahre: freier Eintritt
5 € Ermäßigung für Schüler ab 15 Jahren/ Studenten bestuhlt, freie Platzwahl
Beni Hafner – das musikalische Umami der neuen MundART. Nischendasein? Pustekuchen! Dialekt ist die Sprache des Herzens. Wie er leibt und wie er lebt: der bayerische Singer-SongwriterSenkrechtstarter Beni Hafner alias „OIMARA“

30. Juni
FORUM HAUZENBERG
Beginn: 19.00 Uhr | Einlass: 18.00 Uhr
Gidibauerhof
freier Eintritt: keine Platzreservierungen
Referent: Peter Auer
Thema: Kultur- und Baudenkmäler
Über Titus Müller
Geboren 1977 in Leipzig, studierte Titus Müller in Berlin Literatur, Geschichtswissenschaften und Publizistik. Mit 21 Jahren gründete er die Literaturzeitschrift »Federwelt«. Titus Müller lebt heute mit seiner Familie in Landshut, ist Mitglied des PEN-Clubs und wurde für seine Romane u.a. mit dem C.S. Lewis-Preis und dem Sir-Walter-Scott-Preis ausgezeichnet. Im Herbst 2016 erhielt er den Homer-Preis. Sein Roman »Die fremde Spionin« brachte ihn auf die SPIEGEL-Bestsellerliste und wurde auch von Geheimdienstinsidern gelobt.
Der Referent, Herr Peter Auer, geht einigen der wichtigsten Denkmäler in Hauzenberg auf den Grund.

Wir haben Bock
So steht es auf dem Etikett unseres ui-Bock-Bieres. Das ist doppeldeutig und von uns durchaus als bekennendes Statement auch so gedacht. Da ist zum Einen das im Seminar gebraute Bier, ein Bockbier, ein Bock in der Flasche, der in diesen Tagen ausgereift ist und auf den wir natürlich ein wenig stolz sind. Einmal ein eigenes, gutes Bier zu brauen war schon ein lang gehegter Redaktionswunsch, und unter der fachkundigen Anweisung und Betreuung durch Braumeister Rudi Hirz ist dieser Wunsch in süffige und gehaltvolle Bock-Erfüllung gegangen. Wir haben ihn, unseren ui-Bock! Aber, und wichtiger: Wir haben auch Bock auf Hauzenberg, auf unsere schöne Heimat, die Region zwischen Donau und Böhmerwald mit seinen Menschen und Geschichten, seiner Tradition und der Zukunft im Wandel der Zeit. Das alles zu begleiten, zu fördern, unterstützen, verändern, berichten, dokumentieren, bewahren … das ist unsere wahre Leidenschaft, unser liebster und bester Bock.

Es gibt die Annahme, dass der Begriff „Bock haben“ ursprünglich aus der Sprache der Sinti und Roma (Romani) kommt. „Bokh“ heißt dort „Hunger“, also auf etwas „Hunger haben“, was der heute geläufigen Anwendung – und wie wir unseren „Bock auf Hauzenberg“ auch verstehen – sinnmäßig sehr nahe kommt. In der Sprache der Jugendkultur der späten 70er Jahre wurde der Bock endgültig zum stehenden Begriff für „auf etwas Lust haben“. Wir haben Bock – wir sind hungrig und haben Lust auf unsere Stadt, Gemeinde, Region und alles was sich darin tut. „Bock haben“ heißt, sich einsetzen, einmischen, engagieren, gestalten. Das ist nicht immer leicht und oft auch mit Enttäuschungen und Verletzungen verbunden. „Null Bock“ aber ist keine Alternative, ist Stillstand, Rückschritt, Resignation, ist, wie „umg'standns“, saures Bier.
Impressum
»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.
herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH
Danglmühle 19 • 94051 Hauzenberg
Telefon (0 85 86) 97 94 23
Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de
redaktion / inhalt
für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de)
amtsblatt Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de)
text, fotos und illustration
Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl, Albert Lehner, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben) anzeigen
werbung@ui-hauzenberg.de
Klara Windpassinger titelfoto Reinhold Korbl
grafische gestaltung
Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern
druck
PASSAVIA, Passau www.passavia.de
auflage
6.000 Stück
verteilung
Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe
04. Juli 2023
anzeigenannahmeschluss
23. Juni 2023
Unser Mai Bock!
Maibock schweißtreibend, quasi im morgendlichen Frühsport, händisch in einer kleinen Schrotmühle aufbrechen. Die Säcke stehen schon bereit und alle Teilnehmer dürfen Hand anlegen. Für einen Bock muss die doppelte, der ansonsten für ein normales Bier benötigten Menge an Getreide gemahlen werden, damit später genügend Zucker für die alkoholische Gärung zur Verfügung steht. Wir merken uns: Je mehr Getreide, desto mehr aufgespaltener Zucker, desto mehr Alkohol! Keimfreies Arbeiten und die Einhaltung der verschiedenen „Rast-Temperaturen“ sind unverzichtbar und wir erfahren, dass das Wasser maximal 78 Grad erreichen darf, da sonst die Enzyme kaputt gehen und es nichts wird mit einem süffigen ui-Maibock. Beim „Maischen“ wird zunächst etwa 60 °C heißes Wasser benötigt, das geschrotete Korn wird hinzugegeben und der Brei unter ständigem Rühren auf etwa 75 °C erhitzt. Sehr schnell macht sich der typische Geruch breit, den viele von Brauereibesichtigungen her kennen. Es ist ein würziger süßlicher Geruch, der der warmen Wasser-Stärke Mischung entströmt.
BRAUSEMINARE
können jederzeit bei der Brauliebe Hirz vereinbart und gebucht werden.
Tel. 08586-5923
Mit einem Bierbrauseminar beim Diplom-Braumeister Rudi Hirz wird ein lang gehegter Traum der ui-Redaktion zur Herstellung eines eigenen Bieres wahr. Ein Maibock sollte es werden.


Pünktlich um 9:00 Uhr wartet Rudi Hirz im modernen Seminarraum der Brauliebe schon mit geballten Informationen zur Historie und zur Herstellung des Bieres. Auf einem riesigen Bildschirm werden die einzelnen Schritte präsentiert und erläutert, wie ein Bier entsteht. Zwischen den Arbeitsschritten bleibt immer wieder Zeit nachzufragen und uns wird schnell klar, dass man beim Brauen viel falsch machen kann. Als erstes müssen wir die Gerste für den hellen
Das Reinheitsgebot aus dem Jahre 1516 gilt freilich auch für unseren ui Maibock, es kommen also nur Wasser, Hopfen und Malz zum Einsatz. Das Wasser spielt eine entscheidende Rolle, weiß Rudi Hirz. Er bezieht das Wasser aus dem Hochbehälter aus dem Raum Jahrdorf. Das weiche Wasser mit 3 Grad deutscher Härte ist ideal zum Brauen. Eine Zutat aber fehlt bei der Aufzählung, nämlich die Hefe. Früher wurde es dem Zufall überlassen und es wurde auf die Zugabe von Brauhefe verzichtet. Frühere Braumeister vertrauten darauf, dass in der Luft genügend Pilzsporen die Gärung initiieren, dabei gab es manch herbe Enttäuschung, wenn diese Spontangärung ausblieb. Mit einer speziellen Brauhefe werden heutzutage derart unliebsame Überraschungen vermieden.
Die erste Rast erfolgt bei 60 bis 62 °C, die zweite bei 64 °C und die dritte dann bei 78 °C. Nur so können die Enzyme ihre Wirkung richtig entfalten. Um die vollständige Verzuckerung zu prüfen, wird bei 72 °C eine Jodprobe durchgeführt. Nachdem diese positiv ausgefallen ist, fehlen nur noch wenige Schritte zu unserem Bock. Nach weiteren 30 Minuten ist es schließlich soweit, Treber und Würze, also der flüssige vergärbare Teil der Maische werden voneinander im
Läuterbottich getrennt. Mit viel Fingerspitzengefühl und heißen Wasserzugaben wird die restliche Würze aus dem Treber in die sogenannte Kochpfanne gespült. Während wir uns bei einer Weißwurst-Brotzeit stärken, muss Rudi Hirz mit dem Zollstock den Flüssigkeitsstand in der Kochpfanne messen. Das Biersteuergesetz will es so.
Nun werden die drei Hopfenzugaben in Form von Pellets grammgenau vorbereitet. Der Hopfen liefert wichtige Bitterstoffe und Aromen, und trägt auch dazu bei, das Bier haltbar zu machen, es entsteht eine Verbindung mit dem Eiweiß. 34 g wiegt die erste Hopfenzugabe und die Kochzeit beträgt 45 Minuten, zwei weitere Gaben mit jeweils 43 g sorgen für Stabilität und Aroma. Zwischendurch ist Zeit für eine deftige Brotzeit und ein kühles Bier. Als die zweite Hopfengabe erfolgt, ist es bereits 15:00 Uhr, wir haben also schon sechs Stunden mit dem Brauvorgang verbracht.

Nach einem kleinen Abstecher ins große Sudhaus wird dann das Jungbier schon einmal verkostet und es wird mit gemessen: Stolze 21% Stammwürze zeigt die Würzespindel, Rudi Hirz schätzt damit den Alkoholgehalt des zukünftigen Bieres auf etwa 8 vol.%. Die Anstellwürze, so heißt das Produkt nunmehr, wird im Plattenkühler auf etwa 20 °C herunter gekühlt und in das desinfizierte Zwischenlager, den Gärtank gepumpt, wo die Hefe bereits wartet. Im Gärtank setzt die Hefe den in der Würze gelösten Zucker zu Ethanol und Kohlendioxid um. Nach etwa sechs Tagen ist die Hauptgärung abgeschlossen und das Jungbier darf nochmals etwa sechs Wochen nachgären und lagern. Als letzter Schritt erfolgt die Abfüllung, dann heißt es warten. Mitte Mai war es dann endlich soweit, die erste Flasche konnte geöffnet werden. Mit 18% Stammwürze und einer intensiv goldgelben Farbe, natürlich unfiltriert steht ein stolzer und mächtiger ui-Maibock mit einem gefährlichen Temperament auf dem Tisch. Ein süßliches, süffiges Bier mit einer würzig herben Note im Abgang ist es geworden. Zu probieren gibt es unser Bockbier am 10. + 11. Juni in der Brauliebe Hirz in Eben (siehe Anzeige) – oder Sie gewinnen eines der beiden 6er Tragerl auf unserer Rätselseite – den Rest trinken wir – Prost!

Bock auf
BOCK
10.+11. Juni
gratis-bierprobe
1. Hauzenberger bockbier
Gemeinsam mit Braumeister Rudi Hirz haben wir ein helles, aromareiches, gehaltvolles Bockbier mit einer Stammwürze von 18% gebraut. Aus dem 50-Liter-Fassl dieses ersten Hauzenberger Bockbieres gibt es am 10. + 11. Juni bei jeder Essensbestellung in der Brauliebe Hirz in Eben eine Gratis-Bierprobe – Prost!



Die Aktion endet, wenn’s Fassl leer ist!
brauliebe hirz
Eben 11 – 13 94051 Hauzenberg Tel. 08586 5923
Öffnungszeiten: täglich ab 17:00 Uhr
Sonn- und feiertage zusätzlich von 11:00 – 13:30 Uhr
Dienstag Ruhetag

Garemo
Garten & Emotionen
Garemo - das jüngste Kind der Firma Kneidinger in Hauzenberg. Seit der Gründung 2001 hat sich der familiengeführte Betrieb ständig vergrößert und ist mittlerweile auf über 1.500 qm Ausstellungsfläche am Standort in der Büchlberger Straße 46 gewachsen. Kneidinger ist das führende Unternehmen und der kompetente Ansprechpartner in der Region, wenn es um Naturstein und Fliesen, Sanitär und Badmöbel, Whirlpools und SwimSpas, Saunen und Infrarotkabinen und nun auch wenn es um Grills und BBQ, Outdoormöbel und Accessoires geht. Höchste Perfektion und Qualität aus einer Hand und regional vor Ort.
Garemo ist auf mehr als 450 qm Ausstellungsfläche dein kompetenter Fachhandel für Grills und das perfekte Barbecue. Namhafte Hersteller von Pellet-, Gas- oder Holzkohlegrills werden präsentiert. Hochwertige Outdoormöbel, liebevoll ausgesuchte Accessoires sowie Wasserpflege und Zubehör für deinen Whirlpool oder SwimSpa runden die überaus interessante und informative Ausstellung ab. Bei Garemo findest du alles rund ums Thema Outdoorliving, um dein Zuhause noch schöner, erlebnisreicher, genussvoller, emotionaler zu machen. Freundlichkeit, fachkundige, gute Beratung und top Kundenservice haben bei Kneidinger oberste Priorität. Komm einfach mal vorbei – man freut sich auf deinen Besuch! Du kannst aber auch bequem von Zuhause aus bei Garemo stöbern, denn Garemo bietet dir zusätzlich auch einen Online-Shop (www.garemo.de).

Neben der großen Innenausstellung gibt es auch einen wunderschönen Außenbereich in einem idyllischen Steinbruch mit Wasserfall. Dort finden ganzjährig viele verschiedene Grillseminare mit namhaften Größen wie Lucki Maurer und bekannten Grillbloggern wie LowBayBBQ statt, wo du dir viele Tipps und Tricks rund ums Thema Grillen und Barbecue abschauen und mit den Profis gemeinsam grillen kannst. Schau einfach mal rein!






Veranstaltungen Juni
Mittwoch 07. Juni
stadt hauzenberg
Mittwochs-Wanderer
13:00 Uhr | Bürgerpark | jeden Mittwoch
Gemeinsames Wandern rund um Hauzenberg. Führung: Elisabeth Schopper und Loni Meisinger. Information unter Tel. 08586/3153
Samstag 10. Juni
fc b ayern fanclub bayernpower h auzenberg e. v .
25. Berbinger Dorffest
ab 18:00 Uhr | Berbing
18:00 Uhr „Typisch Niederbayern“ mit Johannes Niggl im Trio und ab 21:00 Uhr „Die fetzig'n Tiroler“
Dienstag 13. Juni
a ltenclub hauzenberg Fahrt nach Osterhofen
13:00 Uhr
stadt h auzenberg
Kasperl und Großmutters Geburtstag
Picknick-Theater
15:00 Uhr | Wiese am Klimapavillon
Bei schlechtem Wetter findet das Puppentheater in der AdalbertStifter-Halle statt.

Donnerstag 08. Juni
u nterstützungsverein g ermannsdorf
Fronleichnamsumzug
09:00 Uhr | Germannsdorf
Beteiligung am Fronleichnamsumzug
Freitag 09. Juni
stadbücherei hauzenberg
Vorlesestunde für Kinder mit Peter Weska
16:00 Uhr | Rathausfoyer Hauzenberg
wanderfreunde h auzenberg
Freitagswanderung
16:00 Uhr | ab Bürgerpark | jeden Freitag
Wochenmarkt

Hauzenberg
jeden Dienstag
8:00 – 12:00 Uhr
Innenstadt Hauzenberg
fc b ayern fanclub bayernpower h auzenberg e. v .
25. Berbinger Dorffest ab 20:00 Uhr | Berbing
Party-Night mit TOBI S
Eintritt 5,00 €, Ausweiskontrolle
Wir besuchen Pfarrer Alfons Eiber und Uschi Schmidt
stadt h auzenberg g esunde g emeinde Yoga im Kurpark
18:00 Uhr | jeden Dienstag
Wiese am Klimapavillon
Ganzheitliches Hata Yoga mit Andrea Stadler
Mittwoch 14. Juni
s tadtjugendpflegerin h auzenberg, K jr p assau
Stark auch ohne Muckis
15:30 Uhr | Jugendtreff Brennpunkt
Ein Selbstbehauptungstraining für Jugendliche
weiterer Termin am Mittwoch, 21.06.
Donnerstag 15. Juni
s eniorenbeirat h auzenberg Internettreff von Senioren für Senioren
14:00 Uhr | Rathaus, Kaiserareal Teilnahme auch online von zu Hause aus möglich. Computer kennenlernen; Datenverwaltung; im Internet surfen; E-Mails schreiben, versenden und empfangen; Anmeldung: 08586-2072 oder per E-Mail an fx.sommer@web. de; Unkostenbeitrag 2,00 Euro pro Tag, Leiter: Franz Sommer
Weitere Termine: Do. 22.06 und 29.06.
stadt h auzenberg g esunde g emeinde
Fitness am Freudensee
17:30 Uhr | jeden Donnerstag
Treffpunkt Parkplatz Freudensee mit einer ausgebildeten Sport- und Gesundheitstrainerin
Freitag 16. Juni
K sv h aag
Sonnwendfeuer
19:00 Uhr | Haag
Ausweichtermin bei schlechter Witterung: 17.06.2023
Sonntag 18. Juni
h eimat- und vol K strachtenverein d 'freudenseer e. v .
Harmonikatag
14:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth
Dienstag 20. Juni
a ltenclub hauzenberg
Handarbeitsgruppe
14:00 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus
Tanz mit – bleib fit Seniorentanz
14:30 + 16:30 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus
Samstag 24. Juni
Sonntag 25. Juni
K nappenchor K ropfmühl
Schachtmesse
10:00 Uhr | Scherlesreuther Schacht Ausweichtermin bei schlechter Witterung am 02.07.2023
Dienstag 27. Juni
altenclub h auzenberg
Kaffee + Kuchen mit Geburtstagsgratulation
14:00 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus
Mittwoch 28. Juni
stadtbücherei hauzenberg
Lesen im Hof
Autorenlesung f. Kinder
09:00 Uhr und 10:30 Uhr Innenhof im Rathaus mit Annette Roeder „Die Kumpflinge“

19:00 Uhr
Innenhof im Rathaus Autorenlesung für Erwachsene mit Titus Müller „Der letzte Auftrag“ Musikal. Umrahmung: Nikolas Lang
Samstag 01. Juli
freiwillige feuerwehr hauzenberg
Hallenfest
16:00 Uhr | FFW Hauzenberg, Florianstr. Musik, Kinderprogramm, Tombola, ...
Dienstag 04. Juli
j ohannisverein
Vereinsabend | 18:00 Uhr
Do. 15.06. Restaurant Piazza
Do. 22.06. Gut Lichtenau
Do. 29.06. Gasthaus Prager
Do. 06.07. Stemplinger Hansl
K ulturwochen
hauzenberg
Freitag 16. Juni
Konzert
Trompete, Gesang, Orgel
19:30 Uhr | Stadtpfarrkirche
Hauzenberg
Freitag 23. Juni
Oimara
20:00 Uhr | Kurpark Hauzenberg
Mittwoch 28. Juni
Lesen im Hof
19:00 Uhr | Innenhof im Rathaus
Freitag 30. Juni
Forum Hauzenberg
19:00 Uhr | Gidibauerhof Hauzenberg
Nähere Informationen auf Seite 2
K ur K onzerte juli 2023
Why Not Mittwoch, 05. Juli
Hinterlandexbress Mittwoch, 12. Juli
Lausa, Johannes Falkner & Kilian Sicklinger Mittwoch, 19. Juli

Ku K u K obernzell
Unlimited Culture (Boarisch Reggae)

Einlass: 19:00 Uhr | Beginn: 20:30 Uhr
Schlosspark Obernzell
Tickets und weitere Informationen: www.kukuk-obernzell.de/tickets
a ltenclub hauzenberg
Handarbeitsgruppe
14:00 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus
Tanz mit – bleib fit Seniorentanz
14:30 + 16:30 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus
Kreismusikschule mit White out & 7 Same Target Mittwoch, 26. Juli

Beginn jeweils um 18:00 Uhr
Nähere Informationen auf der Umschlagrückseite
SPECIAL GUESTS
Theresa Friedrich
Fineline Artist
den ganzen Tag kostenlose wannados
Andy Wolf mit kompletter Kollektion
zum real life try on
durch Magie vertreiben
Frau, die ein fremdes Kind stillt
giftiges Hahnenfußgewächs
lat.: innen, inwendig
zustehende Menge, Quantum
Wildhüter
Verlangen nach Nahrung
ständige Musikberieselung
nordische Währungseinheit
Turnübung am jetzigen Tag
orientalisches Färbemittel
durch, mit (lateinisch)
Neuling in einer Branche (engl.)
Teil der mechanischen Uhr
Verhältniswort dickes Seil Bezwinger
Opfertisch
See in Schottland (Loch ...)
kristallines Mineral
blütenlose Wasserpflanze
Teigwaren untätig heftiger Zorn
Sinn zur Wahrnehmung von Schall
Lebewesen Gruppe von Jagdhunden
11 12
ein Europäer chinesische Frucht
deshalb, deswegen Gabe, Spende
10
wichtige Persönlichkeit (Abk.)
Götzer
Pein, Seelenschmerz ein Planet offener Güterwagen Gewürzknospe Kalifenname benachbart, nicht weit
Lösungswort
1 5 3
Universum Rollkörper
8 9
Opernsologesang in Osteuropa
7 2 6
Staat Kfz.Zeichen Niederlande Fußglied Fechthieb
Abk.: elektronische Datenverarbeitung wirklich
4
Wettkampfstätte; Manege
Name zweier Flüsse z. Rhein
Mediterraner Flair für Garten, Terrasse oder Pool
Feinster Haselberger Granit einStein Natursteinhandel GmbH


nur
x 3
cm (15 Stück = 2,40 m2)
info@alle-steine.de www.alle-steine.de
ab
Auflösung aus 213/05.2023





Kreuzworträtsel: MARIENMONAT
Sudoku: 558 888 239
Margit Küblböck aus Untergriesbach ist die Gewinnerin unserer Rätselseite vom Mai und freut sich über die beiden Eintrittskarten für die Kulturwochen Hauzenberg. Frau Küblböck besucht die Veranstaltung am 28.07. mit den Schlenkerer.
Wir gratulieren der Gewinnerin!
Gewinn erin
2 B
Lösung
B B
B B
B B
B B
k u
B B
B B
B ×
B B B B
Gewi
Ihr Preis
Wir verlosen 2 6er-Tragerl mit dem süffigen ui-Bock, den das ui-Team zusammen mit Diplom-Braumeister Rudi Hirz gebraut hat. Lesen Sie dazu auch die Geschichte auf den Seiten 4 + 5.
nn
Allrad, der bezahlbar ist.

Macht Sinn, macht Laune.
S-Cross ab 32.640 EUR1 | Vitara ab 28.900 Euro2
Kompetente Technik, kompakte Dimensionen, typisch Suzuki – Vitara
Hybrid und S-Cross Hybrid mit optionalem ALLGRIP SELECT Allradantrieb machen auf jedem Terrain eine gute Figur und bleiben kostenmäßig doch im Rahmen. Ihr Suzuki Partner berät Sie gerne.

Einsend Ihrer Lösung
Schicken Sie mindestens eine Lösung der Rätselseite bis Sonntag, 18.06.2023 mit Telefonnummer per Post an die ui-Redaktion oder per E-Mail an redaktion@ ui-hauzenberg.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
sel
Su do Rät
Kraftstoffverbrauch Suzuki S-Cross 1.4
BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort (95 kW | 129 PS | 6-Gang-Schaltgetriebe |/ Hubraum 1.373 ccm | Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6,7 l/100 km, Stadtrand (mittel) 5,3 l/100 km, Landstraße (schnell) 5,2 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,4 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,8 l/100 km;
CO2 Emissionen kombiniert 132 g/km.
Kraftstoffverbrauch Suzuki Vitara 1.4
BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort (95 kW / 129 PS 1 6-Gang-Schaltgetriebe / Hubraum 1.373 ccm / Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6, 7 l/100 km, Stadtrand (mittel) 5,3 l/100 km, Landstraße (schnell) 5,1 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,5 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,8 l/100 km;
CO2 Emissionen kombiniert 132 g/km.
1 Endpreis für einen Suzuki S-Cross 1.4
BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort.
2 Endpreis für einen Suzuki Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort.
Die Umstellung auf das neue WLTP-Messverfahren macht eine Änderung der derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) erforderlich.
Die Novellierung der Pkw-EnVKV ist bislang noch nicht erfolgt. Da NEFZ-Werte für dieses Fahrzeug nicht vorliegen, haben wir die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte als WLTP-Werte angegeben. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
Korrelierte NEFZ-Werte, ermittelt auf Basis des Prüfverfahrens .WLTP“. Weitere Informationen unter www.auto.suzuki.de/wltp.
Kronreuth 2
94051 Hauzenberg
Telefon 0 85 86/22 22
e-Mail: az@autohaus-amsl.de
www.autohaus-amsl.de
Die Abenteuer und Entdeckungen des Maxi Scher
Grillparty mit Räuberspieß
Es war an einem dieser wunderschönen warmen Sommertage, der schon frühmorgens nach Unternehmungen und Abenteuer verlangt. Maxi hatte sich gleich nach dem Frühstück ein Buch aus dem Regal geholt, sich damit in die Wiese gelegt und Seite um Seite durchgeblättert. Manchmal verweilte er länger auf einer Seite, und wenn man genau hinhörte, konnte man so etwas wie „Hhmm“, „Oh wauhh!“ oder „voll lecker!“ hören. Bärtl da-


gegen beeindruckten die Aufregungen Maxis mit dem Buch wenig. Er hatte es sich in der Morgensonne, im Liegestuhl neben der Bärenhöhle, gemütlich gemacht und rutschte mit einem „mir ist sooo bärenlangweilig Maxi – was könnten wir denn heute bloß machen?“ noch ein wenig tiefer in den Liegestuhl. Maxi aber war so versunken im Buch, dass er die Frage seines bärigen Freundes überhaupt nicht wahrnahm. Er blätterte ... und blätterte im Buch, sprang

aber plötzlich aufgeregt und freudig hoch, rief „ja, das ist es!“ und, zu seinem in der Sonne dösenden Freund gewandt: „Bärtl, was hältst Du von einer Grillparty mit Räuberspießen?“ „Grillen ist immer gut und Party mit Freunden auch“, brummelte der Bär verschlafen und wischte sich mit beiden Pfoten über die Augen, um sicher zu gehen, dass er das alles nicht nur geträumt hatte. „Ja!“ antwortete Maxi und klappte mit freudigem Schwung sein großes Grill-Rezepte-Buch zu. „Ja, dass machen wir, komm lass uns die Freunde einladen!“.
Gesagt – getan, und so wurden noch am selben Tag alle Freunde zu der geplanten Grillparty eingeladen. Viele wohnten direkt in der Nachbarschaft und konnten leicht verständigt werden. Die Einladung

für Rosie Robbe übernahm Flugkapitän und Geschwaderkommandant Salvatore „Sal“ Star höchstpersönlich, sie wurde sozusagen „per Luftpost“ zugestellt. Und, schaut mal, alle sind gekommen! Selbst Rosi Robbe kam vom Meer angereist und Maxis Onkel Fritz hat sich einen ganzen Tag lang durchgebuddelt. Der Kartoffelkönig ist kurz vorbeigerollt, hat sich aber rasch mit einem „nein, ich mag nicht zu Pommes verarbeitet werden“ verabschiedet und ist weiter gerollt. Harry Hase dagegen ist wieder voll auf den Beinen und zusammen mit Hannah Hase zum Fest gehoppelt. Hannah hat für Maxi eine Korb voll Möhren mitgebracht und Fridolin Grille seine Geige, mit der er die Party musikalisch umrahmt. Ferdinand Fuchs und Bobby Biber sind
da und auch Inge Igel – längst sind ihre Kinder Mini, Mizi und Maxi erwachsen und von zu Hause ausgezogen. Mariechen Marienkäfer und Fräulein Berta Hummel sind zusammen mit „Sal“ angeflogen und selbst die Bienenkönigin Sissi von Rittersporn ist gekommen. Sie hat Bärtl eine Extraportion Honig als Nachspeise mitgebracht. „Oh, vielen Dank Frau Königin, das ist sehr aufmerksam“, bedankt sich Bärtl, der als Grillmeister nicht nur Räuberspieße auf dem Feuer hat (Maxis Leibgericht ist natürlich auch dabei!), während Maxi sich um die Getränke für die Freunde kümmert. Und so plaudern, lachen, singen und musizieren die Freunde bis die Sonne untergeht, und machen, was gute Freunde wenn sie feiern halt so machen!

NichtRäuberspieße
nur unser Maxi, die meisten Kinder lieben Fleisch- klößchen. Selbst gemacht sind sie natürlich besonders lecker und auf dem Spieß im Wechsel mit Gemüse auch viel gesünder. Diese Räuberspieße sind der Hit bei Bärtl+Maxi und jeder Grillparty mit Kindern.
Zutaten: für 6 Räuberspieße: 500 g Rinderhackfleisch, 1 Ei, 1 Esslöffel Semmelbrösel, Salz und Pfeffer, 1 rote und 1 gelbe Paprika, 1 mittelgroße Zucchini, 6
-ZubereitungBambus-/Schaschlikstäbchen
Das Hackfleisch in einer großen Schüssel mit dem Ei und den Semmelbröseln verkneten. Mit Salz und Pfeffer abschmecken, etwa 25 Hackbällchen daraus formen und leicht anbraten.
schneiden.
- Paprika und Zucchini in Stücke beziehungsweise
- Die Hackbällchen im Wechsel mit einem Stück Gemüse auf die Bambus-/Schaschlikstäbchen spießen und einige Minuten auf den Grill legen, dabei immer wieder wenden und darauf achten, dass die Hackbällchen nicht zu dunkel werden.
Scheiben

Schörghuber investiert in Standort Jahrdorf
Mit einem mittleren siebenstelligen Betrag investiert die Schörghuber Spezialtüren KG in ein CNC-Bearbeitungszentrum am Produktionsstandort in Jahrdorf bei Passau. Der führende, klimaneutrale Hersteller von Spezialtüren aus Holz mit Firmensitz im bayerischen Ampfing steigert damit die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und baut seine Stellung am Markt weiter aus.

Material- und Energieeinsparungen

Mit dem zukünftigen CNC-Bearbeitungszentrum verfolgt Schörghuber konsequent den Weg, noch umweltschonender und leistungsfähiger zu produzieren. Bereits jetzt werden alle Schörghuber Produkte klimaneutral hergestellt. Es kommen ausschließlich heimische FSC- oder PEFC-zertifizierte Hölzer zum Einsatz, geheizt wird in Jahrdorf mit eigenen Holzund Späneabfällen. Der Strombedarf für den Maschinenpark wird mit 100 % „echtem“ Ökostrom gedeckt. „Das CNC-Bearbeitungszentrum bedeutet einen großen Schritt für unsere Zukunftsfähigkeit, was Energieeinsparungen auf dem nachfolgenden Transportweg und Materialeinsparungen ohne Qualitätseinbußen angeht“, erläutert Walter Wimmer, Produktionsleiter bei Schörghuber für die Standorte Jahrdorf und Ampfing.
Fachkräfte gesucht
Von den rund 450 Mitarbeitenden im gesamten Unternehmen, arbeiten etwa 50 in Jahrdorf. Die Fluktuation ist gering, denn viele sind Schörghuber über Jahrzehnte verbunden. „Wir sind ein gutes Team vor Ort und helfen uns gegenseitig. Außerdem
arbeiten wir da, wo andere Urlaub machen“, ist sich Christoph Hödl, Schreinermeister und Ausbilder bei Schörghuber, sicher.
Bewerbungen von Fachkräften, die Freude an der Arbeit mit Massivholz haben, sind für den weiteren Ausbau des 10.000 m2 großen Standorts in Jahrdorf gern gesehen. Gesucht werden Maschinenführer, Lackierer, Schlosser und Personal für die Verwaltung. Was sie vor Ort erwartet, sind eine leistungsgerechte Bezahlung, sehr gute Arbeitsbedingungen und besondere Teamevents. Schörghuber rundet die Anzahl der gesetzlichen Urlaubstage auf 30 Tage auf und bietet neben Urlaubs- und Weihnachtsgeld vermögenswirksame Leistungen an. Ein Catering-Betrieb sorgt zudem täglich für schmackhaftes Essen in Jahrdorf.
Ausbildung in Jahrdorf
Ausgebildet wurde bisher ausschließlich am Schörghuber Standort in Ampfing, doch das ändert sich nun. „Wir bilden ab September 2023 erstmalig Schreiner in Jahrdorf aus“, erläutert Franziska Forster,
www.schoerghuber.de
Ausbildungsleiterin bei Schörghuber. Wie bei den Ausbildungszweigen in Ampfing, wird bereits das Berufsgrundschuljahr vergütet, ebenso besonders gute schulische Leistungen. Der Fokus liegt darauf, den Auszubildenden frühzeitig Verantwortung zu übertragen, damit sie selbstständig und teamorientiert arbeiten. Veranstaltungen, Messebesuche, gemeinsame Projekte und Begegnungen mit Nachwuchskräften anderer Unternehmen der familiengeführten Hörmann Gruppe und den Kolleginnen und Kollegen aus Ampfing gehören zum Ausbildungsplan.
Über Schörghuber
Schörghuber ist der führende, klimaneutrale Hersteller von Spezialtüren aus Holz. An zwei Standorten mit insgesamt rund 100.000 m 2 Produktionsflächen entwickeln und produzieren mehr als 450 Mitarbeiter innovative Türen und Zargen für den Einsatz im Objekt- und im gehobenen Wohnungsbau. 1962 brachte Schörghuber als erster Hersteller eine durch das DiBt Berlin zugelassene Brandschutztür aus Holz auf den Markt. Heute steht das Unternehmen als Qualitätssiegel für hochwertige Türlösungen mit Brand-, Rauch- und Schallschutzfunktion sowie viele weitere Funktionsweisen.



Das Schörghuber Werk in Jahrdorf bei Passau mit insgesamt 10.000 m 2 Produktionsfläche, wurde 1982 in Betrieb genommen – 137 Jahre nach der Gründung des handwerklichen Industriebetriebes. Es ist ein reiner Produktionsstandort für Massivholz-Elemente, die Auftragsannahme und -verarbeitung erfolgt im nahe gelegenen Ampfing. So waren die beiden Werke schon immer eng miteinander verknüpft und werden es auch zukünftig sein.
Schreiner
Maschinen- und Anlagenführer
Lackierer
Azubi Schreiner
Schörghuber – der führende Anbieter von Spezialtüren aus Holz Industriestraße 11, 94051 Hauzenberg-Jahrdorf www.schoerghuber-karriere.de
Ab September 2023 bildet Schörghuber Schreinerinnen und Schreiner in Jahrdorf aus. Wer den Geruch von geschnittenem Holz liebt und gern im Team arbeitet, ist hier genau richtig.
Die Fachkräfte des Schörghuber Zweigwerks in Jahrdorf freuen sich über Unterstützung durch neue Kolleginnen und Kollegen. Gesucht werden Maschinenführer, Lackierer, Schlosser und Personal für die Verwaltung.
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DasAmtsblatt
der Stadt Hauzenberg und des Schulverbandes Hauzenberg
Jahrgang 50.05
6. Juni 2023
63 Standesamt
Amtliche Bekanntmachungen
64 Änderung des Bebauungsplanes „Mühlberg“ mit Deckblatt Nr. 18
64 Änderung des Bebauungsplanes „Röhrendobl“ mit Deckblatt Nr. 5
65 Änderung des Bebauungsplanes „Mitterfeld-Eckhof, Neufassung 2008“ mit Deckblatt Nr. 10
66 Vollzug des Immissionsschutzrechts
68 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 121
68 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„SO Solarpark Jahrdorferschacht“
69 Aufstellung des Bebauungsplanes „Röhrenwiesen-Erweiterung“ mit Deckblatt Nr. 2
69 Änderung des Bebauungsplanes „SO Freizeitgelände am Freudensee, Erweiterung 1“ mit Deckblatt Nr. 1
70 Kommunales Fassadenprogramm der Stadt Hauzenberg
71 Kommunales Geschäftsflächenprogramm der Stadt Hauzenberg
73 Haushaltssatzung der Stadt Hauzenberg (Landkreis Passau) für das Haushaltsjahr 2023
Informationen aus dem Sitzungsdienst
73 Wirtschafts-, Struktur- und Umweltausschuss, Sitzung vom 25.04.2023
74 Stadtrat, Sitzung vom 02.05.2023
74 Bauausschuss, Sitzung vom 15.05.2023
75 Antragsfristen für Sitzungen
Informationen
75 8. Ausbildungsmesse der Stadt Hauzenberg –Granitstarke Jobs
75 Jagdgenossenschaft Raßreuth
75 Betreuen und fördern Sie doch Kinder in Tagespflege
76 vhs Hauzenberg – Kurse Juni Senioren 76
76
77
Geburten 27.02.2023
Alina Jalili
Kamala und Zalish Jalili
Marktstraße 4, Hauzenberg
14.04.2023
Lena Gottinger
Karina Bauer und Stefan Gottinger
Reutacker 5, Hauzenberg
05.05.2023
Sofia Schmid
Michaela und Tobias Schmid
Tiemostraße 17, Hauzenberg
06.05.2023
Tanja Saxinger und Stephan Kieninger
Niederbrünst 15 B, Hauzenberg
25.03.2023
Helena Schachner
Eva Schachner und Matthias Anetzeder
Hochstraße 2, Hauzenberg
22.04.2023
Elsa Krinninger
Helena und Jonas Krinninger
Leitenmühle 6, Hauzenberg
10.05.2023
Valentina Katzinger
Katharina Katzinger
Kaltrum 25, Hauzenberg und Sebastian Öller Österreich
06.05.2023
Cornelia Stemplinger
Kaltrum 48 A, Hauzenberg und Michael Meier
Alte Straße 99 B, Passau
03.04.2023
Paula Eibl
Anetzbergerhof 18, Hauzenberg 79 Jahre
17.05.2023
Irmengard Risinger Kussersiedlung 37, Hauzenberg
87 Jahre
21.04.2023
Hildegard Watzinger
Staffelstraße 25, Hauzenberg 88 Jahre
19.05.2023
Johann Kinadeter
Felsenweg 16, Hauzenberg
94 Jahre
26.03.2023
Elsa Sophia Eder
Rosa Eder und Matthias Bauer
Freudensee 5, Hauzenberg
22.04.2023
Theo Klaus Wilhelm
Koller
Tamara Koller und Sandro Baumann
Satzreut 20, Hauzenberg
12.05.2023
Josef Fenzl
Lena und Florian Fenzl
Stemplingerhof 1, Hauzenberg
13.05.2023
Johanna Anetzberger und Sebastian Krückl
Gerstenweg 21, Hauzenberg
08.05.2023
Therese Gruber
Erlet 9, Hauzenberg 85 Jahre
21.05.2023
Bernhard Meuser
Am Kalvarienberg 21, Hauzenberg
78 Jahre
13.04.2023
Johanna Kempinger
Sabrina und Christoph Kempinger
Glotzing 7, Hauzenberg
26.04.2023
Mathilda Unfried
Andrea und Johann Unfried Steinbergstraße 44, Hauzenberg
15.05.2023
Franz Kümmeringer
Pisling 14, Hauzenberg 84 Jahre
h I nwe I s
Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586/3062.
Änderung des Be B auungsplanes „ m ühl B erg“ m I t d eck B latt n r. 18;
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Unmittelbar betroffen sind die Grundstücke Flur-Nrn.1168/9, 1168/10, 1168/11 und 1168/8, 1168/3 Gemarkung Jahrdorf in der Straße „Am Hang“.
Die Änderung des Bebauungsplans mit Deckblatt Nr. 18 erfolgt nach § 13 Abs 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Auf eine frühzeitige Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird verzichtet.
Die Öffentlichkeit kann sich nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB während der nachfolgend genannten Auslegungsfrist im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 1. OG, 94051 Hauzenberg über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkung der Planung informieren.
/ Bauleitplanung“ bereitgestellt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 16.01.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Mühlberg zu ändern. Der Änderungsbeschluss wurde bereits bekanntgemacht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Mit der Änderung sollen die textlichen und planlichen Festsetzungen angepasst werden, insbesondere:
Zusätzlich zugelassene Dachform:
Pultdach
Änderung des festgesetzten Dachüberstandes
Änderung des Garagenstandortes auf der Flur-Nr. 1168/10 Gemarkung Jahrdorf
Anpassung der Baugrenzen
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt ab 14.06.2023 für die Dauer eines Monats bis einschließlich 18.07.2023 im Bauamt der Stadt Hauzenberg während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Auslegung kann die Öffentlichkeit Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend machen.
Ergänzend werden die Verfahrensunterlagen während der Auslegungsfrist auch auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen
Stadt Hauzenberg, 22.05.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Änderung des Be B auungsplanes „ r öhrendo B l“ m I t d eck B latt n r. 5; Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a, § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 04.10.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Röhrendobl zu ändern. Der Änderungsbeschluss wurde bereits bekanntgemacht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Mit der Änderung sollen im Bereich der Parzelle Nr. 30 im Sinne der Nachver-
Tel. 0 171 - 8 12 94 95
E-Mail: werbung@ui-hauzenberg.de

dichtung aus einem großen Baufenster zwei Baufenster geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind die Grundstücke Flur-Nr. 1652/1 und 1652/2 Gemarkung Germannsdorf.
Die Änderung des Bebauungsplans mit Deckblatt Nr. 5 erfolgt nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Auf eine frühzeitige Beteiligung nach § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB wird verzichtet.
Die Öffentlichkeit kann sich nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB während der nachfolgend genannten Auslegungsfrist im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 1. OG, 94051 Hauzenberg über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkung der Planung informieren.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt ab 14.06.2023 für die Dauer eines Monats bis einschließlich 19.07.2023 im Bauamt der Stadt Hauzenberg wäh -
rend der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Auslegung kann die Öffentlichkeit Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend machen.
Ergänzend werden die Verfahrensunterlagen während der Auslegungsfrist auch auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ bereitgestellt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 22.05.2023
Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Änderung des Be B auungsplanes „ mI tterfelde ckhof, n eufassung 2008“ m I t d eck B latt n r. 10; Bekanntmachung Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a, § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 02.05.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Mitterfeld-Eckhof, Neufassung 2008 zu ändern. Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.


Mit der Bebauungsplanänderung sollen die Festsetzungen hinsichtlich des im Bebauungsplan ausgewiesenen Sondergebietes für öffentliche Einrichtungen und Medizinische Versorgung angepasst werden, insbesondere:
Zulässigkeit eines dritten Vollgeschosses, speziell eines Staffelgeschosses
Festsetzung der Wandhöhen je nach Dachform
Festsetzung einer Tiefgarage als Untergeschoss
Zulässigkeit von Räumlichkeiten mit temporärer Wohnnutzung ausschließlich für Fachpersonal
Anlass zur Änderung ist das geplante Kinderwunschzentrum auf dem Grundstück Flur-Nr. 860 Gemarkung Raßreuth an der Florianstraße südlich des Facharztzentrums.
Die Änderung des Bebauungsplans mit Deckblatt Nr. 10 erfolgt nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.
Auf eine frühzeitige Beteiligung nach § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB wird verzichtet.
Die Öffentlichkeit kann sich nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB während der nachfolgend genannten Auslegungsfrist im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 1. OG, 94051 Hauzenberg über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkung der Planung informieren.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt ab 14.06.2023 für die Dauer eines Monats bis einschließlich 19.07.2023 im Bauamt der Stadt Hauzenberg während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen.
Während der Zeit der Auslegung kann die Öffentlichkeit Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend machen.
Ergänzend werden die Verfahrensunterlagen während der Auslegungsfrist auch auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ bereitgestellt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 22.05.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Vollzug des Imm I ss I onsschutzrechts –
Antrag der AEH Betriebs GmbH, Dienberg 1, 94107 Untergriesbach auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Warmwasser (Heizkraftwerk) durch den Einsatz von naturbelassenem Holz mit einer Feuerungswärmeleistung von 2,66 MW, auf den Grundstücken
Fl.-Nrn. 183, 183/25, 183/26, 183/29 und 187, jeweils Gemarkung und Stadt Hauzenberg; Hier: Bekanntgabe nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Aktenvermerk zur standortbezogenen Vorprüfung nach dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die AEH Betriebs GmbH beantragte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Warmwasser (Heizkraftwerk)· mit einer Feuerungswärmeleistung von 2,66 MW auf den oben genannten Grundstücken. ImRahmen dieses Verfahrens war festzustellen, ob es sich hierbei um ein Vorhaben handelt, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Regelungen des Gesetzes über dieUmweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen ist.

Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine Anlage i.S.d. Nr. 1.2.1 der Anlage 1 zum UVPG. Für Neuvorhaben dieser Art ist nach § 7 Abs. 2 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung zur
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Feststellung der UVP-Pflicht erforderlich. Durch das Landratsamt Passau war deshalb gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 UVPG im Rahmen einer überschlägigen Prüfung zunächst festzustellen, ob bei dem beantragten Heizkraftwerk besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Nr. 2.3 der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Die Antragstellerin hat dem Landratsamt Passau hierzu die gemäß § 7 Abs. 4 UVPG erforderlichen Angaben in Form eines Screening-Papiers des TÜV SÜD Industrie Service GmbH vom 22.07.2019 übermittelt. Nach Prüfung dieser Unterlagen und Anhörung betroffener Fachstellen wurde das Vorliegen besonderer örtlicher Gegebenheiten zu folgenden Schutzkriterien untersucht:
Das Sachgebiet Naturschutz am Landratsamt Passau teilte in seiner Stellungnahme vom 22.08.2022 mit, dass in der Umgebung des beantragten Heizkraftwerkes folgende naturschutzfachlich relevanten Gebiete bzw. Lebensräume vorhanden sind: Ab einem Umkreis von 130 m um den geplanten Anlagenstandort befinden sich schutzwürdige Biotope nach der amtlichen Biotopkartierung. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Gehölzbestände (Gewässerbegleitgehölze, Hecken und Feldgehölze), die keine besonders stickstoffempfindlichen Arten aufweisen. Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG oder Art. 23 BayNatSchG sind dabei nicht vorhanden. Ein Naturdenkmal (Eiche) liegt über 500 m entfernt im nördlich an den Bürgerpark anschließenden Wohn-

gebiet. Stickstoffempfindliche Lebensraumtypen gemäß der LfU-Liste vom Juni 2020 sind von dem beantragten Vorhaben nicht betroffen.
Hinsichtlich. Stickstoffdepositionen würde im Sachverständigengutachten zur Luftreinhaltung der LGA Immissions- und Arbeitsschutz GmbH vom 04.08.2022 festgestellt, dass die Schwellenwerte der zulässigen Massenströme nicht überschritten werden bzw. dass die Emissionen an Stickstoff deutlich unter den Bagatellmassenströmen liegen. Der Einwirkungsbereich des geplanten Heizkraftwerkes bezüglich Stickstoff beschränkt sich somit auf den unmittelbaren Nahbereich der beantragten Anlage. Die durch das Sachgebiet Naturschutz festgestellten und oben näher bezeichneten naturschutzfachlich relevanten Gebiete bzw. Lebensräume befinden sich nicht mehr im Einwirkungsbereich der beantragten Anlage.



Auch Waldflächen sind gemäß der Stellungnahme des Amtes für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Passau-Rotthalmünster vom 21.09.2022 von dem Vorhaben nicht betroffen. Waldflächen sind ab einer Entfernung von ca. 200 m vom Standort des geplanten Heizkraftwerkes vorhanden. Negative Auswirkungen auf diese Waldbestände durch den Betrieb des beantragten Heizkraftwerkes sind angesichts der laut Sachverständigengutachten der LGA Immissions- und Arbeitsschutz GmbH zur Luftreinhaltung zu erwartenden geringen Menge an Stickstoffemissionen und der Lage und Entfernung der nächsten Waldbestände
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zum Anlagenstandort nach der vorliegenden fachlichen Stellungnahme nicht zu erwarten.
Wasserwirtschaftlich bedeutsame Gebiete nach Nr. 2.3.8 der Anlage 3 zum UVPG befinden sich nach Mitteilung der fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft vom 01.09.2021 nicht im Einwirkungsbereich des beantragten Vorhabens. Insbesondere liegt das geplante Heizkraftwerk weder in einem Wasserschutzgebiet nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) noch in einem Überschwemmungsgebiet nach § 76 WHG. Das laut Screening-Papier der TÜV SÜD Industrie Service GmbH in einem Abstand von ca. 1 km zum geplanten Vorhaben befindliche Trinkwasserschutzgebiet „Staffelberg" liegt nach Aussage der fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft nicht mehr im Einwirkungsbereich des beantragten Heizkraftwerkes.



Anhaltspunkte für Auswirkungen des Vorhabens auf Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen überschritten sind, sind im Untersuchungsraum nicht ersichtlich.
Der Gemeindebereich Hauzenberg/ Waldkirchen ist gemäß Anhang 1 der Anlage zu § 1 der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) als zentraler Ort (Mittelzentrum bzw. Doppelzentrum) des Landesentwicklungsprogramms ausgewiesen. Negative Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Funktion bzw. den Versorgungsauftrag des Gemeindebereichs Hauzenberg/Waldkirchen als zentraler Ort sind nicht ersichtlich.
Auswirkungen der Anlage auf denkmalgeschützte Objekte oder Gebiete wurden ebenfalls nicht festgestellt. Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege hat in seiner Stellungnahme vom 07.03.2022 mitgeteilt, dass sich in einer Entfernung von ca. 150 m zum geplanten Heizkraftwerk das Gebäude „Ehemaliger Bahnhof Hauzenberg" befindet, das als Einzelbaudenkmal nach Art. 1 des Bayer. Denkmalschutzgesetzes eingestuft ist. Aufgrund der Distanz des Baudenkmals zum beantragten Vorhaben ist nach der vorliegenden fachlichen Stellungnahme jedoch davon auszugehen, dass sich das geplante Heizkraftwerk auf das bestehende Baudenkmal nicht auswirkt.
Sonstige prüfungsrelevante Gegebenheiten sind nicht bekannt bzw. liegen nicht im Einwirkungsbereich der Anlage.
Die standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG hat im vorliegenden Fall somit ergeben, dass das beantragte Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Nummer 2.3 des Anhangs 3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien nicht vorliegen und erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des beantragten Vorhabens somit nicht zu erwarten sind.
Stadt Hauzenberg, 22.05.2023
Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Änderung des f l Ä chennutzungsplanes m I t
d eck B latt n r. 121 ( s olarpark Jahrdorferschacht)
hier: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des Juni-Amtsblattes in der Zeit bis 11.07.2023. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Datenschutz:

Der Stadtrat hat am 06.12.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks südöstlich des Industriegebietes in Jahrdorf den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Änderungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Parallel erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Jahrdorferschacht“.

Mit der Bauleitplanung soll die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist das Grundstück Flur-Nr. 184 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 1,53 ha.
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 24.05.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
a ufstellung e I nes V orha B en B ezogenen Be B auungsplanes „ so s olarpark Jahrdorferschacht“
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat hat am 06.12.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks süd-

östlich des Industriegebietes in Jahrdorf den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Änderungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 24.05.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
a ufstellung des Be B auungsplanes „ r öhrenw I esene rwe I terung“ m I t d eck B latt n r. 2
Erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB
änderung liegt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ab 14.06.2023 bis 30.06.2023 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Verfahrensunterlagen auf der Homepage der Stadt Hauzenberg unter www. hauzenberg.de/bauleitplanung während der Dauer der Auslegung bereitgestellt. Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor: Landwirtschaftliche Immissionen Starkregenproblematik/ wild abfließendes Oberflächenwasser Niederschlagswasserentsorgung Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 121.
Mit der Bauleitplanung soll südöstlich des Industriegebietes die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 184 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 1,53 ha.
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des Juni-Amtsblattes in der Zeit bis 11.07.2023. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung
Der Stadtrat hat am 04.10.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Röhrenwiesen-Erweiterung zu ändern. Die Änderung erfolgt mit Deckblatt Nr. 2. Nach Durchführung der Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange beschloss der Bauausschuss am 17.04.2023 nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen eine Anpassung der Planung, die erneute Auslegung und Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB. Erneute Anpassung: Die „anbaufreie Zone“ wird nun von 1,50 m auf 0,50 m reduziert.



In Anwendung des § 4a Abs. 3 BauGB wurde die Frist nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB verkürzt. Einwendungen, Anregungen und Stellungnahmen sind gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen möglich. Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.
Der Entwurf der Bebauungsplan -
Stadt Hauzenberg, 26.05.23 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Änderung des Be B auungsplanes „ so f re I ze I tgel Ä nde am f reudensee, e rwe I terung 1“ m I t d eck B latt n r. 1; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat hat am 19.09.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „SO Freizeitgelände am Freudensee, Erweiterung 1“ zu ändern. Die Änderung erfolgt mit Deckblatt Nr. 1. Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Mit der Bauleitplanung soll die Umsetzung der Wohnmobilstellplätze angepasst werden. Die Wohnmobilstellplätze befinden sich nördlich angrenzend an das Freizeitareal am Freudensee. Un -
mittelbar betroffen ist eine Teilfläche der Flur-Nr. 69 Gemarkung Raßreuth.
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des Juni-Amtsblattes in der Zeit bis 11.07.2023. Der Entwurf des Deckblattes zum Bebauungsplan kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 25.05.2023
Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
k ommunales f assadenprogramm der s tadt h auzen B erg
§ 1 Zweck der Förderung und Geltungsbereich
Die Stadt Hauzenberg fördert im Rahmen der Städtebauförderungsprogramme die Instandsetzung und Erhaltung von Fassaden an vorhandenen Gebäuden unter Berücksichtigung des Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte. Das Fördergebiet ist im beiliegenden Lageplan eingezeichnet.
§ 2 Gegenstand der Förderung
Gefördert wird der über die übliche Instandhaltung hinausgehende Aufwand, der im Sinne der städtebaulichen Sanierungsziele unter Beachtung der in Ziffer 3 festgelegten Grundsätze für folgende Maßnahmen:
1. Fassadenerneuerung, -rekonstruktion und -korrektur
2. Erneuerung” und Instandsetzung von Fenstern, Haustüren und -toren, Stufenanlagen, Hoftore, Einfriedungen, Treppen, die in den öffentlichen Raum wirken.
3. Beseitigung von ortsbildstörenden Anlagen, Bauteilen oder Pflanzungen
4. Bei Gewerbeflächen in leerstehenden Gebäuden, soweit sie für die Belebung und Attraktivität des Ortskerns gewünscht sind, bauliche Maßnahmen auch im Gebäudeinneren.
5. Hofentkernungen Aufwertung von öffentlich wirksamen Hofzufahrten- und entsprechenden Räumen
6. Sonstige im öffentlichen Raum wirksame Maßnahmen an Gebäuden (z.B. im Dachbereich)
§ 3 Grundsätze der Förderung Unter Berücksichtigung des Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte sollen geplante Maßnahmen, insbesondere in folgenden Punkten gemäß den Zielen der städtebaulichen Erneuerung umgesetzt werden:
3.1 Fassadengestaltung
Bei der Fassadengestaltung sind die historischen Gestaltungselemente der Gebäude zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Bei historischen Gebäuden empfiehlt es sich, eine Befunduntersuchung durchzuführen. Als Anstriche sind die ursprünglich vorhandenen oder ortsüblichen Farbtöne zu verwenden. Eine Koordinierung der Farbgestaltung benachbarter Gebäude ist anzustreben.
3.2 Fenster
Ein ausgewogenes Verhältnis von Öffnungen zu Wandflache ist zu erhalten oder wiederherzustellen. Alte Fensterteilungen sind zu erhalten und zu ergänzen. Dem Erhalt der historischen Fenster ist gegenüber der Erneuerung der Vorrang zu geben. Fenster mit erkennbar imitierter Sprossenteilung sowie Ausführungen in Kunststoff sind nicht förderfähig.
3.3 Hauseingange, Türen und Tore Die historischen Türen und Tore
sind handwerksgerecht zu erhalten bzw. zu ergänzen und dort wo sie fehlen zu erneuern. Auf eine handwerklich qualitativ hochwertige Ausführung ist zu achten.
3.4 Erdgeschossige Ladenfassaden und Geschäftsräume
Ladenbereiche müssen sich in die gesamte Fassade einfügen. Insbesondere sind die Wandöffnungen in Größe, Form und Anzahl auf die Achsen und Teilungen sowie auf Konstruktion und Proportion der gesamten Fassade abzustimmen. Alle An- und Einbauten müssen sich in Material und Farbgebung an die gesamte Fassade anpassen. Barrierefreiheit ist anzustreben. Für Innenräume sind traditionelle Baustoffe und Materialien zu bevorzugen.
3.5 Werbeanlagen
Werbeanlagen haben sich nach Größe, Materialien, Formen und Farben deutlich den Fassaden des historischen Ortskerns unterzuordnen. Sie sollen filigran und zart proportioniert sein und können als Ausleger gestaltet, als Einzelbuchstaben oder mit Farbe auf die Fassade direkt aufgebracht werden. Die Beleuchtung soll indirekt oder durch zurückhaltende untergeordnete Elemente erfolgen.
3.6 Vorgärten, Hofzufahrten und - räume
Die Versiegelung soll so gering wie möglich gehalten werden und eine funktionsgerechte Versickerung ermöglichen. Fassaden-, Vorgärtenund Hofbegrünungen sollen mit ortstypischen, regionalen Pflanzen – wo sinnvoll auch in Form von Hausbäumen, Spalieren oder Lauben – erfolgen.
§ 4 Antragsberechtigte und Zuwendungsempfänger Antragsberechtigte sind Eigentümer und Erbbauberechtigte von Gebäuden, baulichen Anlagen und Grundstücken im Geltungsbereich des Fördergebietes. Die Fördermittel werden grundsätzlich an den Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten (Bauherr bzw. Maßnahmenträger) in Form von Zuschüssen gewährt.
| 50.05 Amtliche Bekanntmachungen
Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Stadt Hauzenberg und dem Maßnahmenträger zu schließen. Förderungsempfänger können natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften sein.
Einrichtungen des Bundes, des Landes und kommunale Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.
§ 5 Verfahren
Anträge auf Förderung sind schriftlich bei der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg zu stellen. Die sanierungsrechtlichen, baurechtlichen sowie denkmalschutzrechtlichen Erfordernisse (z.B. Einholung von Baugenehmigungen und denkmalschutzrechtlichen Erlaubnissen) bleiben hiervon unberührt.
Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie im Vorfeld mit dem Sanierungsarchitekten abgestimmt und noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahmen müssen mit den städtebaulichen Planungen und Konzepten der Stadt Hauzenberg vereinbar sein.
Die vorgesehenen Maßnahmen sind für eine Beurteilung hinreichend genau zu beschreiben oder darzustellen. Neben einer allgemeinen Beschreibung des Vorhabens sind dem Antrag beizufügen:
1. Ein Lageplan im Maßstab 1:1000
2. Aussagefähige Pläne, Grundrisse, Detailpläne mit Angaben zum Werkstoff, Farbe und Oberfläche
3. Angaben über den geplanten Beginn sowie Abschluss der Maßnahme
4. Fotodokumentation über den Zustand vor Beginn der Maßnahme
5. Kosten- und Finanzierungsplan sowie Angaben zu evtl. weiteren Förderanträgen bzw. Zuschüssen
6. Je nach Höhe der Kosten mehrere Angebote bauausführender Unternehmen, aus denen die geplanten Leistungen eindeutig hervorgehen
Die Fördermittel werden durch die Stadt Hauzenberg gewährt. Maßnahmen dürfen erst nach Abschluss einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung mit der Stadt Hauzenberg begonnen werden. Als Beginn der Maßnahme ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.
Nach Abschluss der Arbeiten ist innerhalb von zwei Monaten der Verwendungsnachweis mit Rechnungsbelegen und Fotos zur Dokumentation der abgeschlossenen Baumaßnahme vorzulegen.
Die Fördermittel werden ausbezahlt, sobald der Verwendungsnachweis mit Originalrechnungsbelegen vorliegt und durch die Stadt Hauzenberg geprüft wurde sowie die Baumaßnahme vor Ort abgenommen wurde.
§ 6 Förderung
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Eine Förderung steht insbesondere unter dem Vorbehalt der ausreichenden Bereitstellung entsprechender Mittel durch die Stadt Hauzenberg und der Regierung von Niederbayern.
Die Förderung beträgt bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt, jedoch maximal 10.000 Euro. Mehrmalige Förderungen an einem Objekt sind zulässig, jedoch wird für ein und dasselbe Objekt nicht mehr als 30 % der zuwendungsfähigen Kosten als Zuschuss, höchstens 10.000 Euro gewährt. Kosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Der gewährte Zuschuss darf nur zur Durchführung der beantragten Maßnahme verwendet werden.
Doppelförderungen von Maßnahmen durch andere Stellen sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen von der Förderung sind Kosten, die ein anderer als der Maßnahmenträger zu tragen verpflichtet ist sowie Kostenanteile, in deren Höhe der Maßnahmenträger steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen kann.
Die Stadt Hauzenberg behält sich eine Rücknahme bzw. eine Versagung der Fördermittel vor, wenn die Ausführung nicht der Bewilligungsgrundlage entspricht. Weitere Kündigungsgründe können insbesondere Verstöße gegen öffentlichrechtliche Vorschriften, Verstöße gegen Abstimmungsprotokolle, Sanierungsziele und Mängel in der Ausführung sein.
In der Vereinbarung zwischen Kommune und Antragsteller wird entsprechend der Bedeutung der Maßnahme
eine Bindungsfrist zwischen 10 und 20 Jahren festgelegt. Diese Bindefrist wird in der Durchführungsvereinbarung zwischen Kommune und Antragsteller vereinbart. Innerhalb der Bindefrist sind Veränderungen geförderter Gebäudeteile oder anderer geförderter Maßnahmen der Kommune anzuzeigen und abzustimmen. Bei Rückbau der geförderten Maßnahmen sind jahresanteilig die Fördermittel zurück zu erstatten.
§ 7 Inkrafttreten
Das Fassadenprogramm tritt am 01. Januar 2023 in Kraft und endet am 31.12.2026.
Hauzenberg, 14.04.2023
Gudrun Donaubauer Bürgermeisterin der Stadt Hauzenberg
Kommunales Geschäftsflächenprogramm der Stadt Hauzenberg
§ 1 Zielsetzung
Ziel des Programms ist es, den Einzelhandel, die Gastronomie, das Handwerk und den Dienstleistungsbereich im Ortskern von Hauzenberg zu stärken und hier die zentrale Versorgungsfunktion zu sichern bzw. weiter auszubauen. Leerstände in der Erdgeschossebene sollen einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Im Einzelfall können bei drohenden Leerständen auch präventiv Umbaumaßnahmen gefördert wer den.
§ 2 Gegenstand der Förderung
2.1 Förderfähig sind alle Um- und Ausbaumaßnahmen zur Beseitigung und Vermeidung von Leerständen und die Etablierung von neuen Geschäfts-, Dienstleistungs- und Handwerksflächen einschließlich dazugehöriger Neben- und Lagerräume.
2.2 Nicht gefördert werden eigenständig nutzbare Flächen in Obergeschoßen, Neubaumaßnahmen und Investitionen in mobile Anlagen, transportable Inneneinrichtungen sowie bauliche Maßnahmen zur privaten Nutzung (z. B. von Wohnräumen in Eigennutzung oder zur Vermietung),
Amtsblatt | 50.05 Amtliche Bekanntmachungen
Vorhaben von bzw. für überregional tätigen Filialisten, Maßnahmen bzw. Maßnahmeteile, die im Rahmen des Fassadenprogramms der Stadt gefördert werden Maßnahmen zur Nutzung durch Versicherungen, Banken, Finanzdienstleister; frei beruflich Tätige usw. (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten)
Die Stadt kann Ausnahmen davon zulassen.
§ 3 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst grundsätzlich den Bereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortskern".
Die Stadt kann in begründeten Einzelfällen in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern, Städtebauförderung, den Geltungsbereich erweitern.
Der Geltungsbereich ist in den Anlagen dargestellt.
§ 4 Zuwendungsempfänger
Die Förderungsmittel werden den Grundstückseigentümern oder vergleichbar dinglich Berechtigten (z.B. Erbbauberechtigten) in Form von Zuschüssen gewährt. Mieter und Pächter können ebenfalls gefördert werden, wenn sie das Einverständnis der Eigentümer mit den geplanten Maßnahmen nachweisen und die Investitionen dauerhaft mit dem Gebäude verbunden bleiben.
§ 5 Höhe der Förderung
5.1 Die Förderung beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Geschäftseinheit, jedoch höchstens 30.000 €.
5.2 Die Förderung kann auf mehrere Bauabschnitte bis zur maximalen Höchstgrenze verteilt werden.
5.3 Maßnahmen mit Bruttokosten unter 15.000 € werden nicht gefördert.
5.4 Eine erneute Förderung der einzelnen Einheit ist nur im Abstand von 10 Jahren seit der letzten Förderung möglich.
§ 6 Grundsätze der Förderung
6.1 Neben allen anderen einschlägigen bau- und denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen müssen die Maßnahmen mit dem Sanierungsarchitekten abgestimmt werden.
6.2 Das Fördervolumen wird jährlich im Haushalt festgelegt. Eine Förderung ist nur möglich, wenn entsprechende
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und sichergestellt ist, dass anteilige Städtebauförderungsmittel gewährt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
6.3. Die Stadt Hauzenberg kann die Förderung von der Einhaltung bestimmter Auflagen abhängig machen (z.B. Begrenzung der Miethöhe in den ersten 3 Jahren, Sortimentsbeschränkung, Gestaltung, usw.).
6.4 Eine Förderung von Maßnahmen, die vor Bewilligung begonnen werden, ist nicht möglich.
Ebenso sind Maßnahmen nicht förderfähig, wenn sie abweichend von der Vereinbarung nach Ziffer 8 ausgeführt werden, bzw. abweichend von der Beratung durch den Sanierungsarchitekten bei Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns.
§ 7 Antragsstellung und Bewilligung
7.1 Die Anträge auf Förderung sind nach vorheriger fachlicher Beratung durch den Sanierungsarchitekten sowie der Stadt Hauzenberg bei der dortigen Verwaltung schriftlich einzureichen. In dieser Beratung werden die näheren Gestaltungsziele erarbeitet sowie die wirtschaftlichen und bautechnischen Erfordernisse geklärt. Die Stadt Hauzenberg kann sich bei der Beratung eines Dritten bedienen und gegebenenfalls die Einbeziehung eines Fachplaners zur Auflage machen.
7.2 Neben einer aussagekräftigen Beschreibung des Vorhabens, einem Businessplan im erforderlichen Umfang und den erforderlichen Planunterlagen muss der Antragsteller der Stadt Hauzenberg drei Angebote für ein Gewerk vorlegen, deren Förderung beantragt wird.
Der Stadt Hauzenberg sind auf Verlangen Nachweise darüber vorzulegen, dass die geplanten Maßnahmen auf ausreichend konkrete Grundlagen gestützt und in an gemessener Zeit umgesetzt werden (z. B. Mietvertrag, Vorverträge mit Lieferanten, usw.).
7.3 Der gegenwärtige Zustand des Bauobjekts ist durch aussagekräftige Farb -
fotos zu dokumentieren.
7.4 Die Stadt ermittelt die förderfähigen Kosten und prüft anhand der vorgelegten Unterlagen und eingeholten Stellungnahmen, ob die geplanten Maßnahmen den Zielen des Programms entsprechen. Über das Ergebnis der Prüfung ist eine Stellungnahme anzufertigen. Die sanierungsrechtlichen, baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Erfordernisse bleiben hiervon unberührt.
7.5 Die Stadt legt durch Beschluss des Wirtschafts-, Struktur- und Umweltausschusses die Höhe der Förderung fest.
§ 8 Maßnahmenbeginn
8.1 Nach der Bewilligung von Fördermitteln schließen die Stadt und der Bauherr eine Vereinbarung über die beiderseitigen Pflichten ab, in welcher der Bauherr u. a. den dauerhaften Erhalt der geförderten Maßnahmen (in der Regel auf die Dauer von mindestens 10 Jahren) zusagt.
8.2 Mit den Baumaßnahmen darf grundsätzlich erst nach Entscheidung über den Förderantrag begonnen werden. Der Baubeginn ist der Stadt schriftlich mitzuteilen. Als Baubeginn der Maßnahme ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung dienenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.
8.3 In Ausnahmefällen kann ein vorzeitiger Baubeginn durch die Stadt zugelassen werden.
§ 9 Abrechnung und Auszahlung
9.1 Spätestens drei Monate nach Abschluss der Arbeiten hat der Bauherr der Stadt eine Zusammenstellung der Kosten und die dazugehörigen Belege vorzulegen.
9.2 Der Erfolg der Maßnahme ist durch einen Satz aussagekräftiger Farbfotos zu dokumentieren. Im Falle einer Förderung erhält die Stadt das Recht, die Fotos vom Zu stand vor Beginn und nach Beendigung der Baumaßnahme für Publikationen zum Geschäftsflächenprogramm zu verwenden.
9.3 Die Stadt prüft, ob die Maßnahme entsprechend der Vereinbarung durchgeführt wurde und stellt die förderfähi-
gen Kosten fest. Dazu gehört auch die Mehrwertsteuer, sofern der Bauherr nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
9.4 Eigenleistungen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
9.5 Die Stadt Hauzenberg passt gegebenenfalls den Bewilligungsbescheid an reduzierte Kosten an und zahlt den Zuschuss an den Bauherrn aus. Eine Nachbewilligung erhöhter Kosten nach Abschluss der Maßnahme ist nicht möglich.
§ 10 Inkrafttreten
Das Geschäftsflächenprogramm tritt am 01. Januar 2023 in Kraft und endet am 31.12.2026.
Hauzenberg, 14.04.2023 Gudrun Donaubauer Bürgermeisterin der Stadt Hauzenberg
h aushaltssatzung
der s tadt h auzen B erg
( l andkre I s p assau)
für das h aushalts J ahr 2023
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Hauzenberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 30.423.300 € und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.860.720 €
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 325 v. H.
2. Gewerbesteuer 325 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.800.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Hauzenberg, 02.05.2023 Stadt Hauzenberg Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
II.
Das Landratsamt Passau als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 21.04.2023, Gz.: 944, mitgeteilt, dass keine Beanstandung gegen die Veröffentlichung der Haushaltssatzung der Stadt Hauzenberg für das Haushaltsjahr 2023 besteht. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Die Haushaltssatzung der Stadt Hauzenberg für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß Art. 26 Abs. 2 i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO amtlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung 2023 samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Zimmer-Nr. 1.15, zur Einsicht bereitgehalten wird.
Hauzenberg, 02.05.2023 Stadt Hauzenberg Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
e nde der
mtl I chen Bekanntmachungen
aus dem sitzun G sdienst
wI rtschafts-, s trukturund u mweltausschuss, sI tzung V om 25.04.2023
Innenstadt Budget, Zuschuss an Kleinstadtliebe Hauzenberg GbR – einstimmig beschlossen
Im September 2022 wurde der erste Handmademarkt der Kleinstadtliebe Hauzenberg veranstaltet. Derartige Aktionen sind für die Belebung der Ortsmitte von großer Bedeutung, daher wurde die Veranstaltung mittels Regionalbudget der ILE Abteiland, Mitteln der Stadt Hauzenberg sowie Bauhofleistungen gefördert. Es wurde beschlossen, die Kleinstadtliebe GbR jährlich mit bis zu 4.000 € für deren Handmademarkt zu unterstützen sowie Arbeitsleistungen des städtischen Bauhofs beim Auf- und Abbau zur Verfügung zu stellen. Es ist eine Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben vorzulegen.
Durchführung Fassadenprogramm
Kernstadt Hauzenberg; 2. Verlängerung - einstimmig beschlossen
Da das Fassadenprogramm zum 31.12.2022 ausgelaufen ist, wurde vorgeschlagen, dieses um vier weitere Jahre, bis 31.12.2026, zu verlängern. Die Förderhöhe für Immobilienbesitzer beträgt 30 %, max. jedoch 10.000 EUR. Die Regierung v. Ndb beteiligt sich mit 80 %, die Stadt mit 20 % an den jeweiligen Fördersummen. Mit dem Förderprogramm sollen private Immobilienbesitzer motiviert werden ihre Fassaden zu renovieren und damit zum positiven Erscheinungsbild der Stadt beizutragen. Die Verlängerung des Fassadenprogramms wurde beschlossen.
Durchführung Geschäftsflächenprogramm Kernstadt Hauzenberg; 2. Verlängerung – einstimmig beschlossen
Um die Erhaltung oder Reaktivierung von Geschäftsflächen zu unterstützen wurde 2018 das Geschäftsflächenprogramm beschlossen. Dieses lief zum 31.12.2022 aus und soll nun um vier weitere Jahre verlängert werden. Die Förderhöhe beträgt 30 % der zuwendungsfähigen Kosten,
max. jedoch 30.000 EUR je Geschäftseinheit. Pro Verfahren werden 80 % der Zuwendungen von der Regierung v. Ndb erstattet. Für die Stadt Hauzenberg verbleiben somit 20 % Kostenbeteiligung an der jeweiligen Fördersumme. Die Verlängerung des Geschäftsflächenprogramms um vier Jahre wurde beschlossen.
Jahresbericht 2021 der Versorgungsbetriebe der Stadt Hauzenberg –einstimmig beschlossen
In der Sitzung wurde über die Entwicklung der Versorgungsbetriebe der Stadt Hauzenberg mit Wasserversorgung, Parkhaus, E-Werk und Breitband berichtet. Die Ertragslage hat sich beim Wasserwerk deutlich verbessert. Der steuerliche Gewinn lag bei rd. 133.000 €. Beim Parkhaus ist ein Verlust in Höhe von rd. 80.000 € ausgewiesen. Für die Stromversorgung inkl. Ladesäule wird ein steuerlicher Verlust von rd. 1.000 € ausgewiesen. Bei der Sparte Breitband wurden im Jahr 2012 die ersten Investitionen in die Versorgungsleitungen getätigt. 2013 bis 2021 erfolgte ein weiterer Ausbau. Erlöse konnten noch nicht verbucht werden. Der Bericht für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde zur Kenntnis genommen und zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss geleitet. Der Jahresabschluss 2021 wurde festgestellt.
s tadtrat, sI tzung V om 02.05.2023
Bauleitplanung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Niederbrünst; Aufstellungs-/ Änderungsbeschluss – einstimmig beschlossen
Auf dem Grundstück FlNr. 508 Gemarkung Windpassing wurde die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage beantragt. Die vom Stadtrat festgelegten Zulassungskriterien werden seitens des Antragstellers beachtet. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde beschlossen.
Änderung des Bebauungsplanes
„Mitterfeld-Eckhof, Neufassung
2008“ – Kinderwunschzentrum
Hauzenberg – einstimmig beschlossen
Auf dem Grundstück FlNr. 860, Gemarkung Raßreuth an der Florianstraße soll ein Kinderwunschzentrum entstehen. Für künftige Entwicklungsmöglichkeiten auch im fachlichen Kontext des Kinderwunschzentrums sollen zusätzliche Flächen vorgehalten werden. Deshalb soll ein weiteres Geschoss in Form eines Staffelgeschosses errichtet werden. Für einen ausreichend dimensionierten Gebäudekomplex sind Anpassungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Die beantragte Änderung des Bebauungsplanes mit Deckblatt Nr. 10 wurde beschlossen.
Entwässerung Jahrdorf; Erweiterung der Planung – einstimmig beschlossen 2022 wurde die Dorferneuerung samt Deckenbau- und Entwässerungsarbeiten in der Furtstraße in Jahrdorf beschlossen. Die aktuelle Entwässerungssituation betrifft jedoch nicht nur die Furtstraße, sondern auch die Siedlungsbereiche Jahrdorf und Sterlwaid. Für den Gesamtbereich Jahrdorf wird der Umbau des Entwässerungssystems in ein Trennsystem angestrebt. Es wird mit Kosten in Höhe von 2,6 Mio. € gerechnet. Daher werden die Planungskosten angepasst. Die Vergabe der Planung Freianlage (Gehwege und Radbereich) erfolgte an die Architekturschmiede, Kirchdorf im Wald mit 29.700 €. Die Vergabe der Planung der Ingenieurbauwerke Kanal und Verkehrsanlagen (Straße) erfolgte an das IB Fesl & Bauer, Hauzenberg mit 97.300 €.
Deckenerneuerung 2023 - Böhmerwaldstraße; Vergabe – einstimmig beschlossen
Das Deckensanierungskonzept 2021– 2024 sieht die Asphaltsanierung der Böhmerwaldstraße vor. Es wurde beschränkt nach VOB online ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgte an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Karl Bachl GmbH & Co KG, Röhrnbach zur Angebotssumme in Höhe von 469.657,18 €.
Errichtung eines Geh- und Radweges von Windpassing Richtung Abzweigung Innerhartsberg; Vergabe –Abstimmung 19:1
Im Februar 2022 wurde der Bau des Gehund Radweges beschlossen. Mittlerweile wurde eine Förderung mit 80 % der zuwendungsfähigen Kosten nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zugesagt. Die Bauarbeiten wurden nun ausgeschrieben, 5 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die Vergabe erfolgte an die Fa. Karl Bachl GmbH aus Röhrnbach mit einer Angebotssumme von 218.429,55 € als wirtschaftlichsten Bieter. Umbau und Erweiterung KITA Fürsetzing; Vergabe einzelner Baugewerke – einstimmig beschlossen Der Stadtrat hat im März 2023 den Umbau und die Erweiterung des Kindergartens Sankt Martin in Fürsetzing beschlossen. Übergangsweise ist der Kindergartenbetrieb derzeit in das alte Postgebäude in der Bahnhofstraße ausgelagert. Die öffentlichen Ausschreibungen erfolgten elektronisch und wurden im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Vergaben erfolgten jeweils an den wirtschaftlichsten Bieter:
Abbruch- und Baumeisterarbeiten: Veit Fröhler Bau GmbH, Hutthurm, Angebotssumme: 388.915,53 €
Elektroinstallation und Beleuchtung: Elektro Heinrich Hämmel, Passau, Angebotssumme: 380.382,85 €
Erdungs- und Blitzschutzanlage: Franz Maier Blitzschutzbau GmbH, Aidenbach, Angebotssumme: 10.605,93 €
Heizung: Schanzer GmbH, Hauzenberg, Angebotssumme: 128.983,27 €
Raumlufttechnik: Schanzer GmbH, Hauzenberg, Angebotssumme: 133.982,10 €
Sanitärarbeiten: Schanzer GmbH, Hauzenberg, Angebotssumme: 90.864,46 €
Bauausschuss, sI tzung V om 15.05.2023
Änderung des Bebauungsplans Winkelfeld mit Deckblatt Nr. 6; Abwägung und Satzungsbeschluss – einstimmig beschlossen Mit der Änderung des Bebauungsplans Winkelfeld sollen die Voraussetzungen
für die Errichtung eines Getränkemarktes geschaffen werden. Es erfolgte die Öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange. Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den Hinweisen und Einwendungen wurde zugestimmt. Das Deckblatt Nr. 6 zum Bebauungsplan Winkelfeld als Satzung wurde beschlossen.
Bauhof, Ersatzbeschaffung Transporter mit Doppelkabine und Kipper; Vergabe – einstimmig beschlossen
Für den Erwerb des LKW-Kippers Dreiseitkipper lagen drei Angebote vor. Das wirtschaftlich günstigste Angebot unterbreitete das Autohaus Faupel aus Nürnberg. Nach Besichtigung des Fahrzeugs durch den Bauhofleiter wurde das Fahrzeug Mercedes Atego 818K 4x2 (gebraucht, 1 Jahr alt) vorab reserviert. Die Vergabe des Mercedes Atego Dreiseitenkippers erfolgte an das Autohaus Faupel, Nürnberg zur Angebotssumme von 69.972 €.
Dorferneuerung Haag – Bereich
Pisling; Straßenbeleuchtung –einstimmig beschlossen
Im Zuge der DE Haag wird die Straßenbeleuchtung erneuert. Die Teilnehmergemeinschaft hat sich in der Januarsitzung 2023 mit großer Mehrheit dem Vorschlag der Stadt, Solarleuchten zu verbauen, angeschlossen. Ein neues Angebot für 9 Solarleuchten für die geänderte Planung wurde von Bayernwerk eingeholt. Die Vergabe der Erneuerung der Straßenbeleuchtung erfolgte an die Fa. Bayernwerk Netz GmbH zur Angebotssumme von 38.898,72 € brutto.
a ntragsfr I sten für sI tzungen
— Am 06.06. für die Sitzung des Bauausschusses am 19. Juni
— Am 27.06. für die Sitzung des Stadtrates am 10. Juli
— Am 28.06. für die Sitzung des Bauausschusses am 11. Juli
— Am 12.07. für die Sitzung des Stadtrates am 25.Juli
informationen
8. a us BI ldungsmesse der s tadt h auzen B erg –g ran I tstarke Jo B s In diesem Jahr veranstaltet die Stadt Hauzenberg ihre Ausbildungsmesse nun schon zum 8. Mal. Sie findet am Donnerstag, den 19.10.2023 von 12:00 – 16.00 Uhr und am Freitag, den 20.10.2023 von 8:30 – 17:00 Uhr in der Dreifachturnhalle in Hauzenberg. Im letzten Jahr haben über 70 Aussteller sich und ihre vielfältigen Angebote rund um das Thema Ausbildung und Berufswahl vorgestellt. Ab sofort kann man sich wieder für einen Stand vormerken lassen. Wollen auch Sie Ihr Unternehmen für die Messe anmelden? Dann wenden Sie sich bitte bis Ende Juni 2023 per E-Mail an ausbildungsmesse@hauzenberg.de um den Anmeldungslink anzufordern.
Betreuen und fördern sI e doch kI nder I n t agespflege! Kindern Geborgenheit, Fürsorge und Unterstützung zu geben ist eine schöne und gleichzeitig verantwortungsvolle Aufgabe!
Der Landkreis Passau möchte die Kindertagesbetreuung in Form der Kindertagespflege weiter ausbauen und sucht kinderliebende Menschen, die mit uns Familien im Landkreis Passau bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.
Machen Sie mit!
Die qualifizierte Kindertagespflege leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des Betreuungsangebotes für Kinder.
Jagdgenossenschaft r assreuth

Am Sonntag, den 18. Juni 2023 wird ab 11:00 Uhr im Veit-Hof die alljährliche Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Raßreuth abgehalten. Zur Versammlung sind auch alle Altenteiler und die Ehepartner der Jagdgenossen herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher
2. Jahresbericht des Jagdvorstehers
3. Bericht des angestellten Jägers
4. Kassenbericht
5. Kassenprüfbericht und Entlastung
6. Verwendung des Erlöses 2022/2023
7. Neuwahlen Kassier, Schriftführer, Beisitzer
8. Aufstellung eines Wirtschaftsplans 2023/2024
9. Wünsche und Anträge
Josef Veit - Jagdvorsteher
Die Kindertagespflege erfolgt i. d. Regel in Räumlichkeiten der Tagespflegekraft bzw. der Ersatztagespflegekraft.
Die erforderliche Qualifikation kann in einem vom Kreisjugendamt angebotenen Qualifizierungskurs erworben werden.
Dieses Angebot richtet sich an interessierte Personen, die erstmals, weiter oder wieder in der Kindertagespflege tätig sein möchten – unabhängig davon, ob Interesse an einer regelmäßigen Tätigkeit als Kindertagespflegeperson besteht, oder ob ausschließlich Interesse an einer Tätigkeit als Ersatztagespflegeperson besteht.
Gerne steht das Kreisjugendamt Passau, Frau Kaufmann, Tel. 0851/397-524 und Frau Kristl, Tel. 0851/397-504 für Rückfragen zur Verfügung.
Weitere Informationen zur qualifizierten Kindertagespflege erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter www.kindertagespflege-passau.de
06.06. Step-Aerobic Powertraining
Di, 18:30 - 19:30 Uhr, 6 x
12.06. Funktionelle Gymnastik
Mo, 18:30 – 20:00 Uhr, 7 x
14.06. HIIT mit coolen Beats
Mi, 17:45 - 18:45 Uhr, 6 x
14.06. Bauch – Beine – Po
Mi, 19:00 - 20:00 Uhr, 6 x
14.06. Nähen am Mittwoch
Mi, 19:00 - 22:00 Uhr, 5 x
16.06. Make up - Aufbaukurs
Fr, 16:00 - 19:00 Uhr, 1
19.06. Android-Smartphone
Mo, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 x
23.06. Make up – Aufbaukurs
Fr, 16:00 – 19:00 Uhr, 1
26.06. WhatsApp für Senioren
Mo, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 x
26.06. Computer Einsteigerkurs
für Senioren
Mo, 13:30 - 15:45 Uhr, 5 x
Die genaue Kursbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder dem Internet: www.vhs-passau.de
Info und Anmeldung 0 85 86/57 98 oder per E-mail: info-hauzenberg@vhs-passau.de

s en I orenausflug
Am 11.07. wollen die Hauzenberger Senioren bei einem Ausflug nach Aigen-Schlägl das Stift der Mönche des Prämonstratenserordens besuchen.
Es ist eine Führung durch das Stift vorgesehen bzw.alternativ eine durch die Stiftsbrauerei.
Ein Unkostenbeitrag von 10,-EUR ist vor Fahrtantritt im Bus zu entrichten. Abfahrt ab Busbahnhof Hauzenberg erfolgt um 09:00 Uhr.
Es besteht die Möglichkeit für die Teilnehmer nach den Führungen ein Mittagsessen (eigene Kosten) im Stiftskeller einzunehmen.
Wer das möchte, kann ein Gericht seiner Wahl während der Busfahrt auf der Speisekarte des Stiftskellers ankreuzen .
Rückfahrt erfolgt anschließend.
Telefonische Anmeldung (Name, Anschrift, Tel.oder E-mail) an das katholische Pfarramt Hauzenberg (Tel.08586 96330) bis 07.07.2023.
Zu beachten ist wegen der Busfahrt die begrenzte Teilnehmerzahl.
Dr. Erich Matthei, Seniorenbeiratsvorsitzender Josef Kinateder, Vors. Aktivclub Hauzenberg
s en I oren V ertretung I n h auzen B erg w I rd neu gew Ä hlt… Sie können mitwirken und mitgestalten.
Wollen Sie sich für die Interessen und die Förderung der besonderen Belange der älteren Mitbürger/Innen in Hauzenberg einsetzen, Anliegen älterer Menschen aufnehmen und mithelfen, Lösungen dafür zu finden?
Dann bewerben Sie sich für die Seniorenvertretung als Delegierte(r)!
Die vierjährige Amtszeit des Seniorenbeirats, die dritte seit Bestehen des Gremiums, endet am 30. Juni 2023. Der Beirat wird gemäß Satzung von Delegierten gewählt, die nun erneut zu finden bzw. zu bestimmen sind.
Die Seniorenvertretung für Hauzenberg besteht aus der Delegiertenversammlung und dem Seniorenbeirat. Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern verschiedener sozialer und in Belangen der Seniorenarbeit tätigen Einrichtungen (Wohlfahrtsverbände, Altenclubs, Kirchen etc.) und bis zu 10 der über 60-jährigen Einwohner/Innen der Stadt Hauzenberg.
Die Delegiertenversammlung wählt aus Ihrer Mitte den Seniorenbeirat und ist Vermittler zwischen den Senioren und dem Seniorenbeirat.
Der Seniorenbeirat nimmt gegenüber dem Stadtrat und der Verwaltung die Interessen der Hauzenberger Senioren wahr, vor allem durch Anträge, Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen.
Neustart ist am 01.Juli 2023 Wenn Sie 60 Jahre oder älter sind, in Hauzenberg wohnen und daran interessiert sind, sich für die ältere Generation einzubringen und in der Seniorenvertretung mitwirken möchten, dann melden Sie sich bitte bis spätestens 26. Juni 2023.
Die Versammlung der Delegierten mit Neuwahl findet am 19.07.2023 (18.00 Uhr)
im Rathaus Hauzenberg, großer Sitzungssaal, statt. Interessierte Bürger wenden sich bitte an:
Stadt Hauzenberg
Herr Martin Maderer
Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg schriftlich, telefonisch (3061) oder per e-mail: martin.maderer@hauzenberg.de
Posthalterweg 7
Telefon: 08586/9687-18
Mo+Di: 8:30 – 16:30 Uhr
Mi+ Fr: 8:30 – 13:00 Uhr
Do: 8.30 – 17.30 Uhr
Bauhof Jahrdorf
Industriestraße 9
Telefon: 08586/3055
Telefax: 08586/30-155
Wasserwart: 0171/7374332
Bayer I sches r otes k reuz
• Ambulante Pflege • Hilfe für Angehörige • Essen auf Rädern • Hausnotruf
• Seniorenreisen • Erste Hilfe-Kurse
jeden letzten Samstag im Monat
Florianstraße 5
Telefon: 08586/970-93
Mobil: 0176/10222044
Beratungs- und Begegnungsterm I n der Bayer. Bl I nden- und s eh B eh I nderten B undes e.V.
Jeden letzten Samstag im Monat ab
14:00 Uhr, Gasthaus Falkner
Leitung: Egid Mühlberger
Telefon: 08584/638
Brennpunkt –
offener Jugendtreff
Pfarrstraße 3
Leitung: Jugendpflegerin
Martina Schwarz, Tel. 0171-9713707
Di: offener Mädchentreff ab 11 Jahre von 15:30 – 19:00 Uhr
Mi: offener Jugendtreff für alle
Jugendliche ab 12 Jahre von 15:30 – 20:00 Uhr
c ar I tas
Eckhofkeller 6
• Ambulante Pflege • Hausnotruf • Essen
auf Rädern • Kranken-Pflegekurse
Telefon: 0 85 86/976033-31
Fachstelle für pflegende Angehörige:
Beratung und Entlastung Pflegender
Telefon: 08586/976033-35
Tagesbetreuung
Telefon 08586/976033-60
Sozialberatung
Telefon 0851/5018-762
f lÄ ndl I cher f am I l I end I enst dI özese p assau
Leitung Maria Eder
Tel. 08592/1888
Mobil: 0160/4532412
h allen B ad h auzen B erg ( e ckmühlstr. 28) Das Hallenbad ist während der Sommermonate geschlossen.
k fz- z ulassungstelle/ Bahnhofstraße 18
Mo–Do: 07:30 – 12:00 Uhr
13:00 – 15:30 Uhr
Fr: 07:30 – 11:30 Uhr
Tel: Vorwahl Passau 0851/397-722
k re I smus I kschule
Telefon: 08586/9 10 47
p ol I ze II nspekt I on Florianstraße 8
Telefon: 08586/96050
p ostagentur – fI l I ale h auzen B erg
Pfarrer-Zellbeck-Weg 4
Mo–Fr: 08:00 – 18.00 Uhr
Sa: 07:30 – 13:00 Uhr
Telefon: 08586/97626614
r athaus h auzen B erg
Marktplatz 10
Tel.: 08586/30-0, Fax: 08586/30-120
E-Mail: stadtinfo@hauzenberg.de
s tadt B üchere I h auzen B erg Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080
Mo 16:00 – 18:30 Uhr
Mi + Fr 14:30 – 17:00 Uhr
Sa 10:00 – 11:30 Uhr
E-Mail: buecherei@hauzenberg.de
t tü V- p rüfstelle
Fritz-Weidinger-Straße 38
Do: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–17:00 Uhr
Fr: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–16.00 Uhr
Telefon: 08586/91557
w ald B auerngenossenschaft
s te I n B erg
Erwin Pauli, IGZ – Am Steinfeld 12, 94065 Waldkirchen, Tel. 08581/97 11 95
Mobil +49 (0)151-20 16 09 73
w ertstoffhof
Steinmetzstraße 6, Tel: 08586/6408
Öffnungszeiten:
Di, Mi + Fr 09:00 – 17:00 Uhr,
Sa: 09:00 – 14:00 Uhr
w ochenmarkt
Jeden Dienstag, 8:00 – 12:00 Uhr
Zentrum Hauzenberg
s prechta G e im r athaus, (1. s tock z i- n r. 1.09)
Bis auf weiteres finden keine Sprechtage im Rathaus statt. In dringenden Fällen können Sie folgende Einrichtungen telefonisch erreichen:
g esundhe I tsamt p assau –s oz I aler Beratungsd I enst Tel. 0851/397-800 oder -841
V d k - s prechstunde
Tel. 0851/955280 | Fax 0851/9552828
B kk zf + p artner
Tel. 0851/213733-2010
Fax 0851/213733-222010
Beratung für w ald B es I tzer
Telefon: 08586/3090
Mobil: +49 (0)162/1316070
per E-Mail:
Florian.Hofinger@aelf-pa.bayern.de
Beratungsstelle der l e B ensh I lfe p assau für m enschen m I t Beh I nderung e.V.
Telefon: 08 51/949 94-710
s prechtag des s en I oren B e I rat Sprechstunde immer am 1. Dienstag im Monat von 9.00 – 11.00 Uhr
06. Juni: Dr. Erhard, Tel. 5909
04. Juli: Dr. Matthei, Tel. 4644
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Minimaler Verbrauch
Active Water Plus spart bis zu 50 % *** Wasser bei kleinen Beladungen dank intelligenter Sensoren.
* 20 % effizienter (40 kWh/100 Waschzyklen) als der Grenzwert (51,4 kWh/100 Waschzyklen) der Energieeffizienzklasse A nach der Verordnung (EU) Nr. 2019/2014. ** Durchschnittliche Einsparung von Flüssigwaschmittel beim Vergleich einer automatischen Dosiertechnologie mit einer manuellen Dosierung, International Journal of Consumer Studies 38 (2014), 265 f. ***Active Water Plus passt den Wasserverbrauch automatisch an die Beladung an. Vergleich zwischen dem Wasserverbrauch von Eco 40-60 bei Viertel- vs. Volllast pro Zyklus.


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Konzerte
Konzerte im JULI
WHY NOT REVIVAL BAND
05. Juli
mit Horst Kroll, Christian Lüftl, Ralf Schober, Horst Gebertsberger und Hermann Nebauer
Beim Klimapavillon jeweils 18.00 Uhr
Vorschau AUGUST
02. August

12. Juli
HINTERLANDEXBRESS
Der Hinterlandexbress ist die nagelneue Band um den Singer- Songwriter Dietmar „Dietz“ Forisch. Er garniert dessen hochgelobte Mundartsongs gekonnt in rockig-, bluesig- und jazziger Manier. Für das hohe musikalische Niveau sorgt beim Hinterlandexbress das spielfrohe Bordpersonal mit Manfred Brunner, Hans Eckl, Christian Münzker und Ernst Reiter. Szenekenner wissen, dass sich hinter diesen Namen Topmusiker der Burghauser Jazzszene verbergen – man darf also gespannt sein!

STADTKAPELLE „SCHMIERDIENST“
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09. August
Diamond mania
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16. August
GIPSY WAGON
19. Juli
LAUSA
JOHANNES FALKNER & KILIAN SICKLINGER
Seit September 2022 treten sie unter dem Namen „LAUSA“ in sämtlichen Lokalitäten auf und haben schon eine kleine Erfahrung im Bereich LiveAuftritten sammeln können. Als Musik-Duo bespielen sie das Publikum mit Gitarre, Schlagzeug, Klavier und natürlich mit Gesang. Mit selbstgeschriebenen



Liedern in Dialekt sprechen sie die Leute mit fetzigen, aber auch ruhigeren Liedern an, Gefühle zuzugeben und zuzulassen. Sie decken mit ihrem Repertoire verschiedenste Bereiche des Lebens ab. Sei es Freundschaft, Liebe, aber auch Tod. Allem Voran steht das Programm bzw. das Album unter dem Motto „Lebensglück“
26. Juli KREISMUSIKSCHULE

»WHITE OUT« & »7 SAME TARGETS«

Johannes Kasberger und Bernhard Scholz
23. August
BIG BAND BAVARIA
30. August





COSMIC GROOVE INVASION
Veranstalter: Stadt Hauzenberg | www.hauzenberg.de