ui 214 / 06.23

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214 / 06.23 an alle Haushalte
Das Heimatmagazin aus Hauzenberg mit Amtsblatt

KULTURWOCHEN HAUZENBERG . 2023

Veranstaltungen im Juni

16. Juni

KONZERT TROMPETE | GESANG | ORGEL

Trompete: Franz Wagnermeyer

Gesang: Heidelinde Schmid

Orgel: Klaus Wegerbauer

Beginn: 19:30 Uhr |Einlass: 18:30 Uhr

Stadtparrkirche Hauzenberg

VVK 17 € / AK 19 €

Kinder bis 6 Jahre: freier Eintritt

5 € Ermäßigung für Schüler/Studenten

2 € Ermäßigung für Senioren freie Platzwahl

28. Juni

LESEN IM HOF MIT AUTOR TITUS MÜLLER MUSIK. UMRAHMUNG

NIKOLAS LANG

Beginn: 19.00 Uhr | Einlass: 18.30 Uhr Innenhof, Rathaus Hauzenberg

23. Juni

OIMARA Bayerischer Singer-Songwriter

Beginn: 20:00 Uhr | Einlass: 19:00 Uhr

Kurpark Hauzenberg

Erwachsene: VVK 24 € / AK 26 €

Kinder von 7 – 14 Jahren: VVK 12 € / AK 14 €

Kinder bis 6 Jahre: freier Eintritt

5 € Ermäßigung für Schüler ab 15 Jahren/ Studenten bestuhlt, freie Platzwahl

Beni Hafner – das musikalische Umami der neuen MundART. Nischendasein? Pustekuchen! Dialekt ist die Sprache des Herzens. Wie er leibt und wie er lebt: der bayerische Singer-SongwriterSenkrechtstarter Beni Hafner alias „OIMARA“

30. Juni

FORUM HAUZENBERG

Beginn: 19.00 Uhr | Einlass: 18.00 Uhr

Gidibauerhof

freier Eintritt: keine Platzreservierungen

Referent: Peter Auer

Thema: Kultur- und Baudenkmäler

Über Titus Müller

Geboren 1977 in Leipzig, studierte Titus Müller in Berlin Literatur, Geschichtswissenschaften und Publizistik. Mit 21 Jahren gründete er die Literaturzeitschrift »Federwelt«. Titus Müller lebt heute mit seiner Familie in Landshut, ist Mitglied des PEN-Clubs und wurde für seine Romane u.a. mit dem C.S. Lewis-Preis und dem Sir-Walter-Scott-Preis ausgezeichnet. Im Herbst 2016 erhielt er den Homer-Preis. Sein Roman »Die fremde Spionin« brachte ihn auf die SPIEGEL-Bestsellerliste und wurde auch von Geheimdienstinsidern gelobt.

Der Referent, Herr Peter Auer, geht einigen der wichtigsten Denkmäler in Hauzenberg auf den Grund.

Tickets und weitere Infos
Veranstalter: Förderkreis Kulturwochen Hauzenberg e. V. Tel.: 08586 1035 – E-Mail: info@kulturwochen-hauzenberg.de
www.kulturwochen-hauzenberg.de

Wir haben Bock

So steht es auf dem Etikett unseres ui-Bock-Bieres. Das ist doppeldeutig und von uns durchaus als bekennendes Statement auch so gedacht. Da ist zum Einen das im Seminar gebraute Bier, ein Bockbier, ein Bock in der Flasche, der in diesen Tagen ausgereift ist und auf den wir natürlich ein wenig stolz sind. Einmal ein eigenes, gutes Bier zu brauen war schon ein lang gehegter Redaktionswunsch, und unter der fachkundigen Anweisung und Betreuung durch Braumeister Rudi Hirz ist dieser Wunsch in süffige und gehaltvolle Bock-Erfüllung gegangen. Wir haben ihn, unseren ui-Bock! Aber, und wichtiger: Wir haben auch Bock auf Hauzenberg, auf unsere schöne Heimat, die Region zwischen Donau und Böhmerwald mit seinen Menschen und Geschichten, seiner Tradition und der Zukunft im Wandel der Zeit. Das alles zu begleiten, zu fördern, unterstützen, verändern, berichten, dokumentieren, bewahren … das ist unsere wahre Leidenschaft, unser liebster und bester Bock.

Es gibt die Annahme, dass der Begriff „Bock haben“ ursprünglich aus der Sprache der Sinti und Roma (Romani) kommt. „Bokh“ heißt dort „Hunger“, also auf etwas „Hunger haben“, was der heute geläufigen Anwendung – und wie wir unseren „Bock auf Hauzenberg“ auch verstehen – sinnmäßig sehr nahe kommt. In der Sprache der Jugendkultur der späten 70er Jahre wurde der Bock endgültig zum stehenden Begriff für „auf etwas Lust haben“. Wir haben Bock – wir sind hungrig und haben Lust auf unsere Stadt, Gemeinde, Region und alles was sich darin tut. „Bock haben“ heißt, sich einsetzen, einmischen, engagieren, gestalten. Das ist nicht immer leicht und oft auch mit Enttäuschungen und Verletzungen verbunden. „Null Bock“ aber ist keine Alternative, ist Stillstand, Rückschritt, Resignation, ist, wie „umg'standns“, saures Bier.

Impressum

»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.

herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH

Danglmühle 19 • 94051 Hauzenberg

Telefon (0 85 86) 97 94 23

Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de

redaktion / inhalt

für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de)

amtsblatt Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de)

text, fotos und illustration

Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl, Albert Lehner, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben) anzeigen

werbung@ui-hauzenberg.de

Klara Windpassinger titelfoto Reinhold Korbl

grafische gestaltung

Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern

druck

PASSAVIA, Passau www.passavia.de

auflage

6.000 Stück

verteilung

Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe

04. Juli 2023

anzeigenannahmeschluss

23. Juni 2023

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ui | Editorial von Manfred Sommer

Unser Mai Bock!

Maibock schweißtreibend, quasi im morgendlichen Frühsport, händisch in einer kleinen Schrotmühle aufbrechen. Die Säcke stehen schon bereit und alle Teilnehmer dürfen Hand anlegen. Für einen Bock muss die doppelte, der ansonsten für ein normales Bier benötigten Menge an Getreide gemahlen werden, damit später genügend Zucker für die alkoholische Gärung zur Verfügung steht. Wir merken uns: Je mehr Getreide, desto mehr aufgespaltener Zucker, desto mehr Alkohol! Keimfreies Arbeiten und die Einhaltung der verschiedenen „Rast-Temperaturen“ sind unverzichtbar und wir erfahren, dass das Wasser maximal 78 Grad erreichen darf, da sonst die Enzyme kaputt gehen und es nichts wird mit einem süffigen ui-Maibock. Beim „Maischen“ wird zunächst etwa 60 °C heißes Wasser benötigt, das geschrotete Korn wird hinzugegeben und der Brei unter ständigem Rühren auf etwa 75 °C erhitzt. Sehr schnell macht sich der typische Geruch breit, den viele von Brauereibesichtigungen her kennen. Es ist ein würziger süßlicher Geruch, der der warmen Wasser-Stärke Mischung entströmt.

BRAUSEMINARE

können jederzeit bei der Brauliebe Hirz vereinbart und gebucht werden.

Tel. 08586-5923

Mit einem Bierbrauseminar beim Diplom-Braumeister Rudi Hirz wird ein lang gehegter Traum der ui-Redaktion zur Herstellung eines eigenen Bieres wahr. Ein Maibock sollte es werden.

Pünktlich um 9:00 Uhr wartet Rudi Hirz im modernen Seminarraum der Brauliebe schon mit geballten Informationen zur Historie und zur Herstellung des Bieres. Auf einem riesigen Bildschirm werden die einzelnen Schritte präsentiert und erläutert, wie ein Bier entsteht. Zwischen den Arbeitsschritten bleibt immer wieder Zeit nachzufragen und uns wird schnell klar, dass man beim Brauen viel falsch machen kann. Als erstes müssen wir die Gerste für den hellen

Das Reinheitsgebot aus dem Jahre 1516 gilt freilich auch für unseren ui Maibock, es kommen also nur Wasser, Hopfen und Malz zum Einsatz. Das Wasser spielt eine entscheidende Rolle, weiß Rudi Hirz. Er bezieht das Wasser aus dem Hochbehälter aus dem Raum Jahrdorf. Das weiche Wasser mit 3 Grad deutscher Härte ist ideal zum Brauen. Eine Zutat aber fehlt bei der Aufzählung, nämlich die Hefe. Früher wurde es dem Zufall überlassen und es wurde auf die Zugabe von Brauhefe verzichtet. Frühere Braumeister vertrauten darauf, dass in der Luft genügend Pilzsporen die Gärung initiieren, dabei gab es manch herbe Enttäuschung, wenn diese Spontangärung ausblieb. Mit einer speziellen Brauhefe werden heutzutage derart unliebsame Überraschungen vermieden.

Die erste Rast erfolgt bei 60 bis 62 °C, die zweite bei 64 °C und die dritte dann bei 78 °C. Nur so können die Enzyme ihre Wirkung richtig entfalten. Um die vollständige Verzuckerung zu prüfen, wird bei 72 °C eine Jodprobe durchgeführt. Nachdem diese positiv ausgefallen ist, fehlen nur noch wenige Schritte zu unserem Bock. Nach weiteren 30 Minuten ist es schließlich soweit, Treber und Würze, also der flüssige vergärbare Teil der Maische werden voneinander im

4 ui | Brauseminar
Text und Fotos: Reinhold Korbl
DAS HEIMATM A G A Z I N AUS HAUZENBE R G ORIGIN A L & R E G I ONAL wir haben PREMIUM
BOCK

Läuterbottich getrennt. Mit viel Fingerspitzengefühl und heißen Wasserzugaben wird die restliche Würze aus dem Treber in die sogenannte Kochpfanne gespült. Während wir uns bei einer Weißwurst-Brotzeit stärken, muss Rudi Hirz mit dem Zollstock den Flüssigkeitsstand in der Kochpfanne messen. Das Biersteuergesetz will es so.

Nun werden die drei Hopfenzugaben in Form von Pellets grammgenau vorbereitet. Der Hopfen liefert wichtige Bitterstoffe und Aromen, und trägt auch dazu bei, das Bier haltbar zu machen, es entsteht eine Verbindung mit dem Eiweiß. 34 g wiegt die erste Hopfenzugabe und die Kochzeit beträgt 45 Minuten, zwei weitere Gaben mit jeweils 43 g sorgen für Stabilität und Aroma. Zwischendurch ist Zeit für eine deftige Brotzeit und ein kühles Bier. Als die zweite Hopfengabe erfolgt, ist es bereits 15:00 Uhr, wir haben also schon sechs Stunden mit dem Brauvorgang verbracht.

Nach einem kleinen Abstecher ins große Sudhaus wird dann das Jungbier schon einmal verkostet und es wird mit gemessen: Stolze 21% Stammwürze zeigt die Würzespindel, Rudi Hirz schätzt damit den Alkoholgehalt des zukünftigen Bieres auf etwa 8 vol.%. Die Anstellwürze, so heißt das Produkt nunmehr, wird im Plattenkühler auf etwa 20 °C herunter gekühlt und in das desinfizierte Zwischenlager, den Gärtank gepumpt, wo die Hefe bereits wartet. Im Gärtank setzt die Hefe den in der Würze gelösten Zucker zu Ethanol und Kohlendioxid um. Nach etwa sechs Tagen ist die Hauptgärung abgeschlossen und das Jungbier darf nochmals etwa sechs Wochen nachgären und lagern. Als letzter Schritt erfolgt die Abfüllung, dann heißt es warten. Mitte Mai war es dann endlich soweit, die erste Flasche konnte geöffnet werden. Mit 18% Stammwürze und einer intensiv goldgelben Farbe, natürlich unfiltriert steht ein stolzer und mächtiger ui-Maibock mit einem gefährlichen Temperament auf dem Tisch. Ein süßliches, süffiges Bier mit einer würzig herben Note im Abgang ist es geworden. Zu probieren gibt es unser Bockbier am 10. + 11. Juni in der Brauliebe Hirz in Eben (siehe Anzeige) – oder Sie gewinnen eines der beiden 6er Tragerl auf unserer Rätselseite – den Rest trinken wir – Prost!

Bock auf

BOCK

10.+11. Juni

gratis-bierprobe

1. Hauzenberger bockbier

Gemeinsam mit Braumeister Rudi Hirz haben wir ein helles, aromareiches, gehaltvolles Bockbier mit einer Stammwürze von 18% gebraut. Aus dem 50-Liter-Fassl dieses ersten Hauzenberger Bockbieres gibt es am 10. + 11. Juni bei jeder Essensbestellung in der Brauliebe Hirz in Eben eine Gratis-Bierprobe – Prost!

Die Aktion endet, wenn’s Fassl leer ist!

brauliebe hirz

Eben 11 – 13 94051 Hauzenberg Tel. 08586 5923

Öffnungszeiten: täglich ab 17:00 Uhr

Sonn- und feiertage zusätzlich von 11:00 – 13:30 Uhr

Dienstag Ruhetag

5 ui | Maibock
DAS HEIMAT M A G A Z I N AUS HAUZENB E R G ORIGINAL & R E G I O NAL wirhaben PREMIUM BOCK

Garemo

Garten & Emotionen

Garemo - das jüngste Kind der Firma Kneidinger in Hauzenberg. Seit der Gründung 2001 hat sich der familiengeführte Betrieb ständig vergrößert und ist mittlerweile auf über 1.500 qm Ausstellungsfläche am Standort in der Büchlberger Straße 46 gewachsen. Kneidinger ist das führende Unternehmen und der kompetente Ansprechpartner in der Region, wenn es um Naturstein und Fliesen, Sanitär und Badmöbel, Whirlpools und SwimSpas, Saunen und Infrarotkabinen und nun auch wenn es um Grills und BBQ, Outdoormöbel und Accessoires geht. Höchste Perfektion und Qualität aus einer Hand und regional vor Ort.

Garemo ist auf mehr als 450 qm Ausstellungsfläche dein kompetenter Fachhandel für Grills und das perfekte Barbecue. Namhafte Hersteller von Pellet-, Gas- oder Holzkohlegrills werden präsentiert. Hochwertige Outdoormöbel, liebevoll ausgesuchte Accessoires sowie Wasserpflege und Zubehör für deinen Whirlpool oder SwimSpa runden die überaus interessante und informative Ausstellung ab. Bei Garemo findest du alles rund ums Thema Outdoorliving, um dein Zuhause noch schöner, erlebnisreicher, genussvoller, emotionaler zu machen. Freundlichkeit, fachkundige, gute Beratung und top Kundenservice haben bei Kneidinger oberste Priorität. Komm einfach mal vorbei – man freut sich auf deinen Besuch! Du kannst aber auch bequem von Zuhause aus bei Garemo stöbern, denn Garemo bietet dir zusätzlich auch einen Online-Shop (www.garemo.de).

Neben der großen Innenausstellung gibt es auch einen wunderschönen Außenbereich in einem idyllischen Steinbruch mit Wasserfall. Dort finden ganzjährig viele verschiedene Grillseminare mit namhaften Größen wie Lucki Maurer und bekannten Grillbloggern wie LowBayBBQ statt, wo du dir viele Tipps und Tricks rund ums Thema Grillen und Barbecue abschauen und mit den Profis gemeinsam grillen kannst. Schau einfach mal rein!

ui | GAREMO 6
ui | GAR ten & EMO tionen 7 Garemo Hydropool Deutschland GmbH Büchlberger Str. 46 | 94051 Hauzenberg | Tel. +49 8586 9623500 | info@garemo.de www.garemo.de Hier geht's zum Online-Shop

Veranstaltungen Juni

Mittwoch 07. Juni

stadt hauzenberg

Mittwochs-Wanderer

13:00 Uhr | Bürgerpark | jeden Mittwoch

Gemeinsames Wandern rund um Hauzenberg. Führung: Elisabeth Schopper und Loni Meisinger. Information unter Tel. 08586/3153

Samstag 10. Juni

fc b ayern fanclub bayernpower h auzenberg e. v .

25. Berbinger Dorffest

ab 18:00 Uhr | Berbing

18:00 Uhr „Typisch Niederbayern“ mit Johannes Niggl im Trio und ab 21:00 Uhr „Die fetzig'n Tiroler“

Dienstag 13. Juni

a ltenclub hauzenberg Fahrt nach Osterhofen

13:00 Uhr

stadt h auzenberg

Kasperl und Großmutters Geburtstag

Picknick-Theater

15:00 Uhr | Wiese am Klimapavillon

Bei schlechtem Wetter findet das Puppentheater in der AdalbertStifter-Halle statt.

Donnerstag 08. Juni

u nterstützungsverein g ermannsdorf

Fronleichnamsumzug

09:00 Uhr | Germannsdorf

Beteiligung am Fronleichnamsumzug

Freitag 09. Juni

stadbücherei hauzenberg

Vorlesestunde für Kinder mit Peter Weska

16:00 Uhr | Rathausfoyer Hauzenberg

wanderfreunde h auzenberg

Freitagswanderung

16:00 Uhr | ab Bürgerpark | jeden Freitag

Wochenmarkt

Hauzenberg

jeden Dienstag

8:00 – 12:00 Uhr

Innenstadt Hauzenberg

fc b ayern fanclub bayernpower h auzenberg e. v .

25. Berbinger Dorffest ab 20:00 Uhr | Berbing

Party-Night mit TOBI S

Eintritt 5,00 €, Ausweiskontrolle

Wir besuchen Pfarrer Alfons Eiber und Uschi Schmidt

stadt h auzenberg g esunde g emeinde Yoga im Kurpark

18:00 Uhr | jeden Dienstag

Wiese am Klimapavillon

Ganzheitliches Hata Yoga mit Andrea Stadler

Mittwoch 14. Juni

s tadtjugendpflegerin h auzenberg, K jr p assau

Stark auch ohne Muckis

15:30 Uhr | Jugendtreff Brennpunkt

Ein Selbstbehauptungstraining für Jugendliche

weiterer Termin am Mittwoch, 21.06.

Donnerstag 15. Juni

s eniorenbeirat h auzenberg Internettreff von Senioren für Senioren

14:00 Uhr | Rathaus, Kaiserareal Teilnahme auch online von zu Hause aus möglich. Computer kennenlernen; Datenverwaltung; im Internet surfen; E-Mails schreiben, versenden und empfangen; Anmeldung: 08586-2072 oder per E-Mail an fx.sommer@web. de; Unkostenbeitrag 2,00 Euro pro Tag, Leiter: Franz Sommer

Weitere Termine: Do. 22.06 und 29.06.

8 ui | Veranstaltungen

stadt h auzenberg g esunde g emeinde

Fitness am Freudensee

17:30 Uhr | jeden Donnerstag

Treffpunkt Parkplatz Freudensee mit einer ausgebildeten Sport- und Gesundheitstrainerin

Freitag 16. Juni

K sv h aag

Sonnwendfeuer

19:00 Uhr | Haag

Ausweichtermin bei schlechter Witterung: 17.06.2023

Sonntag 18. Juni

h eimat- und vol K strachtenverein d 'freudenseer e. v .

Harmonikatag

14:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth

Dienstag 20. Juni

a ltenclub hauzenberg

Handarbeitsgruppe

14:00 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus

Tanz mit – bleib fit Seniorentanz

14:30 + 16:30 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus

Samstag 24. Juni

Sonntag 25. Juni

K nappenchor K ropfmühl

Schachtmesse

10:00 Uhr | Scherlesreuther Schacht Ausweichtermin bei schlechter Witterung am 02.07.2023

Dienstag 27. Juni

altenclub h auzenberg

Kaffee + Kuchen mit Geburtstagsgratulation

14:00 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus

Mittwoch 28. Juni

stadtbücherei hauzenberg

Lesen im Hof

Autorenlesung f. Kinder

09:00 Uhr und 10:30 Uhr Innenhof im Rathaus mit Annette Roeder „Die Kumpflinge“

19:00 Uhr

Innenhof im Rathaus Autorenlesung für Erwachsene mit Titus Müller „Der letzte Auftrag“ Musikal. Umrahmung: Nikolas Lang

Samstag 01. Juli

freiwillige feuerwehr hauzenberg

Hallenfest

16:00 Uhr | FFW Hauzenberg, Florianstr. Musik, Kinderprogramm, Tombola, ...

Dienstag 04. Juli

j ohannisverein

Vereinsabend | 18:00 Uhr

Do. 15.06. Restaurant Piazza

Do. 22.06. Gut Lichtenau

Do. 29.06. Gasthaus Prager

Do. 06.07. Stemplinger Hansl

K ulturwochen

hauzenberg

Freitag 16. Juni

Konzert

Trompete, Gesang, Orgel

19:30 Uhr | Stadtpfarrkirche

Hauzenberg

Freitag 23. Juni

Oimara

20:00 Uhr | Kurpark Hauzenberg

Mittwoch 28. Juni

Lesen im Hof

19:00 Uhr | Innenhof im Rathaus

Freitag 30. Juni

Forum Hauzenberg

19:00 Uhr | Gidibauerhof Hauzenberg

Nähere Informationen auf Seite 2

K ur K onzerte juli 2023

Why Not Mittwoch, 05. Juli

Hinterlandexbress Mittwoch, 12. Juli

Lausa, Johannes Falkner & Kilian Sicklinger Mittwoch, 19. Juli

Ku K u K obernzell

Unlimited Culture (Boarisch Reggae)

Einlass: 19:00 Uhr | Beginn: 20:30 Uhr

Schlosspark Obernzell

Tickets und weitere Informationen: www.kukuk-obernzell.de/tickets

a ltenclub hauzenberg

Handarbeitsgruppe

14:00 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus

Tanz mit – bleib fit Seniorentanz

14:30 + 16:30 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus

Kreismusikschule mit White out & 7 Same Target Mittwoch, 26. Juli

Beginn jeweils um 18:00 Uhr

Nähere Informationen auf der Umschlagrückseite

9 ui | Juni 2023

SPECIAL GUESTS

Theresa Friedrich

Fineline Artist

den ganzen Tag kostenlose wannados

Andy Wolf mit kompletter Kollektion

zum real life try on

Visuelle Gestaltung Manuel Kreuzer —BfvG
www.frame-optik.de Coole Drinks & chillige Musik mit DJ Kanu Waldkirchen Büchl 30 SPECIAL EVENT

durch Magie vertreiben

Frau, die ein fremdes Kind stillt

giftiges Hahnenfußgewächs

lat.: innen, inwendig

zustehende Menge, Quantum

Wildhüter

Verlangen nach Nahrung

ständige Musikberieselung

nordische Währungseinheit

Turnübung am jetzigen Tag

orientalisches Färbemittel

durch, mit (lateinisch)

Neuling in einer Branche (engl.)

Teil der mechanischen Uhr

Verhältniswort dickes Seil Bezwinger

Opfertisch

See in Schottland (Loch ...)

kristallines Mineral

blütenlose Wasserpflanze

Teigwaren untätig heftiger Zorn

Sinn zur Wahrnehmung von Schall

Lebewesen Gruppe von Jagdhunden

11 12

ein Europäer chinesische Frucht

deshalb, deswegen Gabe, Spende

10

wichtige Persönlichkeit (Abk.)

Götzer

Pein, Seelenschmerz ein Planet offener Güterwagen Gewürzknospe Kalifenname benachbart, nicht weit

Lösungswort

1 5 3

Universum Rollkörper

8 9

Opernsologesang in Osteuropa

7 2 6

Staat Kfz.Zeichen Niederlande Fußglied Fechthieb

Abk.: elektronische Datenverarbeitung wirklich

4

Wettkampfstätte; Manege

Name zweier Flüsse z. Rhein

Mediterraner Flair für Garten, Terrasse oder Pool

Feinster Haselberger Granit einStein Natursteinhandel GmbH

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cm (15 Stück = 2,40 m2)

info@alle-steine.de www.alle-steine.de

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12 ui | Rätsel & Unterhaltung w
ort z
Kreu 1 5 3 7 2 6 4 8 9 10 11 12
Musik: Tongeschlecht Platz, Stelle ungebunden franz. Chansonnier (Charles)
einStein Natursteinhandel GmbH Nussbaumweg 6 | 94051 Hauzenberg Tel. +49 8586 979897 0
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Abholpreis
kompletter Abnahme
Steinbruch
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bei
Haselberg/Sonnen

Auflösung aus 213/05.2023

Kreuzworträtsel: MARIENMONAT

Sudoku: 558 888 239

Margit Küblböck aus Untergriesbach ist die Gewinnerin unserer Rätselseite vom Mai und freut sich über die beiden Eintrittskarten für die Kulturwochen Hauzenberg. Frau Küblböck besucht die Veranstaltung am 28.07. mit den Schlenkerer.

Wir gratulieren der Gewinnerin!

Gewinn erin

2 B

Lösung

B B

B B

B B

B B

k u

B B

B B

B ×

B B B B

Gewi

Ihr Preis

Wir verlosen 2 6er-Tragerl mit dem süffigen ui-Bock, den das ui-Team zusammen mit Diplom-Braumeister Rudi Hirz gebraut hat. Lesen Sie dazu auch die Geschichte auf den Seiten 4 + 5.

nn

Allrad, der bezahlbar ist.

Macht Sinn, macht Laune.

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Kompetente Technik, kompakte Dimensionen, typisch Suzuki – Vitara

Hybrid und S-Cross Hybrid mit optionalem ALLGRIP SELECT Allradantrieb machen auf jedem Terrain eine gute Figur und bleiben kostenmäßig doch im Rahmen. Ihr Suzuki Partner berät Sie gerne.

Einsend Ihrer Lösung

Schicken Sie mindestens eine Lösung der Rätselseite bis Sonntag, 18.06.2023 mit Telefonnummer per Post an die ui-Redaktion oder per E-Mail an redaktion@ ui-hauzenberg.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

sel

Su do Rät

Kraftstoffverbrauch Suzuki S-Cross 1.4

BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort (95 kW | 129 PS | 6-Gang-Schaltgetriebe |/ Hubraum 1.373 ccm | Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6,7 l/100 km, Stadtrand (mittel) 5,3 l/100 km, Landstraße (schnell) 5,2 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,4 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,8 l/100 km;

CO2 Emissionen kombiniert 132 g/km.

Kraftstoffverbrauch Suzuki Vitara 1.4

BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort (95 kW / 129 PS 1 6-Gang-Schaltgetriebe / Hubraum 1.373 ccm / Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6, 7 l/100 km, Stadtrand (mittel) 5,3 l/100 km, Landstraße (schnell) 5,1 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,5 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,8 l/100 km;

CO2 Emissionen kombiniert 132 g/km.

1 Endpreis für einen Suzuki S-Cross 1.4

BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort.

2 Endpreis für einen Suzuki Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort.

Die Umstellung auf das neue WLTP-Messverfahren macht eine Änderung der derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) erforderlich.

Die Novellierung der Pkw-EnVKV ist bislang noch nicht erfolgt. Da NEFZ-Werte für dieses Fahrzeug nicht vorliegen, haben wir die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte als WLTP-Werte angegeben. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

Korrelierte NEFZ-Werte, ermittelt auf Basis des Prüfverfahrens .WLTP“. Weitere Informationen unter www.auto.suzuki.de/wltp.

Kronreuth 2

94051 Hauzenberg

Telefon 0 85 86/22 22

e-Mail: az@autohaus-amsl.de

www.autohaus-amsl.de

13 ui | Rätsel & Unterhaltung
ung
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Die Abenteuer und Entdeckungen des Maxi Scher

Grillparty mit Räuberspieß

Es war an einem dieser wunderschönen warmen Sommertage, der schon frühmorgens nach Unternehmungen und Abenteuer verlangt. Maxi hatte sich gleich nach dem Frühstück ein Buch aus dem Regal geholt, sich damit in die Wiese gelegt und Seite um Seite durchgeblättert. Manchmal verweilte er länger auf einer Seite, und wenn man genau hinhörte, konnte man so etwas wie „Hhmm“, „Oh wauhh!“ oder „voll lecker!“ hören. Bärtl da-

gegen beeindruckten die Aufregungen Maxis mit dem Buch wenig. Er hatte es sich in der Morgensonne, im Liegestuhl neben der Bärenhöhle, gemütlich gemacht und rutschte mit einem „mir ist sooo bärenlangweilig Maxi – was könnten wir denn heute bloß machen?“ noch ein wenig tiefer in den Liegestuhl. Maxi aber war so versunken im Buch, dass er die Frage seines bärigen Freundes überhaupt nicht wahrnahm. Er blätterte ... und blätterte im Buch, sprang

14
ui | Kinderseite
Gezeichnet: Albert Lehner | Erzählt: Manfred Sommer

aber plötzlich aufgeregt und freudig hoch, rief „ja, das ist es!“ und, zu seinem in der Sonne dösenden Freund gewandt: „Bärtl, was hältst Du von einer Grillparty mit Räuberspießen?“ „Grillen ist immer gut und Party mit Freunden auch“, brummelte der Bär verschlafen und wischte sich mit beiden Pfoten über die Augen, um sicher zu gehen, dass er das alles nicht nur geträumt hatte. „Ja!“ antwortete Maxi und klappte mit freudigem Schwung sein großes Grill-Rezepte-Buch zu. „Ja, dass machen wir, komm lass uns die Freunde einladen!“.

Gesagt – getan, und so wurden noch am selben Tag alle Freunde zu der geplanten Grillparty eingeladen. Viele wohnten direkt in der Nachbarschaft und konnten leicht verständigt werden. Die Einladung

für Rosie Robbe übernahm Flugkapitän und Geschwaderkommandant Salvatore „Sal“ Star höchstpersönlich, sie wurde sozusagen „per Luftpost“ zugestellt. Und, schaut mal, alle sind gekommen! Selbst Rosi Robbe kam vom Meer angereist und Maxis Onkel Fritz hat sich einen ganzen Tag lang durchgebuddelt. Der Kartoffelkönig ist kurz vorbeigerollt, hat sich aber rasch mit einem „nein, ich mag nicht zu Pommes verarbeitet werden“ verabschiedet und ist weiter gerollt. Harry Hase dagegen ist wieder voll auf den Beinen und zusammen mit Hannah Hase zum Fest gehoppelt. Hannah hat für Maxi eine Korb voll Möhren mitgebracht und Fridolin Grille seine Geige, mit der er die Party musikalisch umrahmt. Ferdinand Fuchs und Bobby Biber sind

da und auch Inge Igel – längst sind ihre Kinder Mini, Mizi und Maxi erwachsen und von zu Hause ausgezogen. Mariechen Marienkäfer und Fräulein Berta Hummel sind zusammen mit „Sal“ angeflogen und selbst die Bienenkönigin Sissi von Rittersporn ist gekommen. Sie hat Bärtl eine Extraportion Honig als Nachspeise mitgebracht. „Oh, vielen Dank Frau Königin, das ist sehr aufmerksam“, bedankt sich Bärtl, der als Grillmeister nicht nur Räuberspieße auf dem Feuer hat (Maxis Leibgericht ist natürlich auch dabei!), während Maxi sich um die Getränke für die Freunde kümmert. Und so plaudern, lachen, singen und musizieren die Freunde bis die Sonne untergeht, und machen, was gute Freunde wenn sie feiern halt so machen!

NichtRäuberspieße

nur unser Maxi, die meisten Kinder lieben Fleisch- klößchen. Selbst gemacht sind sie natürlich besonders lecker und auf dem Spieß im Wechsel mit Gemüse auch viel gesünder. Diese Räuberspieße sind der Hit bei Bärtl+Maxi und jeder Grillparty mit Kindern.

Zutaten: für 6 Räuberspieße: 500 g Rinderhackfleisch, 1 Ei, 1 Esslöffel Semmelbrösel, Salz und Pfeffer, 1 rote und 1 gelbe Paprika, 1 mittelgroße Zucchini, 6

-ZubereitungBambus-/Schaschlikstäbchen

Das Hackfleisch in einer großen Schüssel mit dem Ei und den Semmelbröseln verkneten. Mit Salz und Pfeffer abschmecken, etwa 25 Hackbällchen daraus formen und leicht anbraten.

schneiden.

- Paprika und Zucchini in Stücke beziehungsweise

- Die Hackbällchen im Wechsel mit einem Stück Gemüse auf die Bambus-/Schaschlikstäbchen spießen und einige Minuten auf den Grill legen, dabei immer wieder wenden und darauf achten, dass die Hackbällchen nicht zu dunkel werden.

Scheiben

ui | Maxi Scher

Schörghuber investiert in Standort Jahrdorf

Mit einem mittleren siebenstelligen Betrag investiert die Schörghuber Spezialtüren KG in ein CNC-Bearbeitungszentrum am Produktionsstandort in Jahrdorf bei Passau. Der führende, klimaneutrale Hersteller von Spezialtüren aus Holz mit Firmensitz im bayerischen Ampfing steigert damit die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und baut seine Stellung am Markt weiter aus.

Material- und Energieeinsparungen

Mit dem zukünftigen CNC-Bearbeitungszentrum verfolgt Schörghuber konsequent den Weg, noch umweltschonender und leistungsfähiger zu produzieren. Bereits jetzt werden alle Schörghuber Produkte klimaneutral hergestellt. Es kommen ausschließlich heimische FSC- oder PEFC-zertifizierte Hölzer zum Einsatz, geheizt wird in Jahrdorf mit eigenen Holzund Späneabfällen. Der Strombedarf für den Maschinenpark wird mit 100 % „echtem“ Ökostrom gedeckt. „Das CNC-Bearbeitungszentrum bedeutet einen großen Schritt für unsere Zukunftsfähigkeit, was Energieeinsparungen auf dem nachfolgenden Transportweg und Materialeinsparungen ohne Qualitätseinbußen angeht“, erläutert Walter Wimmer, Produktionsleiter bei Schörghuber für die Standorte Jahrdorf und Ampfing.

Fachkräfte gesucht

Von den rund 450 Mitarbeitenden im gesamten Unternehmen, arbeiten etwa 50 in Jahrdorf. Die Fluktuation ist gering, denn viele sind Schörghuber über Jahrzehnte verbunden. „Wir sind ein gutes Team vor Ort und helfen uns gegenseitig. Außerdem

arbeiten wir da, wo andere Urlaub machen“, ist sich Christoph Hödl, Schreinermeister und Ausbilder bei Schörghuber, sicher.

Bewerbungen von Fachkräften, die Freude an der Arbeit mit Massivholz haben, sind für den weiteren Ausbau des 10.000 m2 großen Standorts in Jahrdorf gern gesehen. Gesucht werden Maschinenführer, Lackierer, Schlosser und Personal für die Verwaltung. Was sie vor Ort erwartet, sind eine leistungsgerechte Bezahlung, sehr gute Arbeitsbedingungen und besondere Teamevents. Schörghuber rundet die Anzahl der gesetzlichen Urlaubstage auf 30 Tage auf und bietet neben Urlaubs- und Weihnachtsgeld vermögenswirksame Leistungen an. Ein Catering-Betrieb sorgt zudem täglich für schmackhaftes Essen in Jahrdorf.

Ausbildung in Jahrdorf

Ausgebildet wurde bisher ausschließlich am Schörghuber Standort in Ampfing, doch das ändert sich nun. „Wir bilden ab September 2023 erstmalig Schreiner in Jahrdorf aus“, erläutert Franziska Forster,

www.schoerghuber.de

Ausbildungsleiterin bei Schörghuber. Wie bei den Ausbildungszweigen in Ampfing, wird bereits das Berufsgrundschuljahr vergütet, ebenso besonders gute schulische Leistungen. Der Fokus liegt darauf, den Auszubildenden frühzeitig Verantwortung zu übertragen, damit sie selbstständig und teamorientiert arbeiten. Veranstaltungen, Messebesuche, gemeinsame Projekte und Begegnungen mit Nachwuchskräften anderer Unternehmen der familiengeführten Hörmann Gruppe und den Kolleginnen und Kollegen aus Ampfing gehören zum Ausbildungsplan.

16 ui | Dienstleistung & Gewerbe
aufgestellt
Für die Zukunft gut
Mit der Investition in ein CNC-Bearbeitungszentrum sorgt Schörghuber für die Zukunftsfähigkeit des Zweigwerks Jahrdorf. Rund 50 Mitarbeiter fertigen hier Massivholz-Rahmentüren für den Einsatz im Objekt- und hochwertigen Wohnbau. Türen, wie diese aus Massivholzrahmen mit Festverglasungen, werden im Schörghuber Zweigwerk in Jahrdorf hergestellt. Schörghuber Spezialtüren KG Industriestr. 11 94051 Hauzenberg

Über Schörghuber

Schörghuber ist der führende, klimaneutrale Hersteller von Spezialtüren aus Holz. An zwei Standorten mit insgesamt rund 100.000 m 2 Produktionsflächen entwickeln und produzieren mehr als 450 Mitarbeiter innovative Türen und Zargen für den Einsatz im Objekt- und im gehobenen Wohnungsbau. 1962 brachte Schörghuber als erster Hersteller eine durch das DiBt Berlin zugelassene Brandschutztür aus Holz auf den Markt. Heute steht das Unternehmen als Qualitätssiegel für hochwertige Türlösungen mit Brand-, Rauch- und Schallschutzfunktion sowie viele weitere Funktionsweisen.

Das Schörghuber Werk in Jahrdorf bei Passau mit insgesamt 10.000 m 2 Produktionsfläche, wurde 1982 in Betrieb genommen – 137 Jahre nach der Gründung des handwerklichen Industriebetriebes. Es ist ein reiner Produktionsstandort für Massivholz-Elemente, die Auftragsannahme und -verarbeitung erfolgt im nahe gelegenen Ampfing. So waren die beiden Werke schon immer eng miteinander verknüpft und werden es auch zukünftig sein.

 Schreiner

 Maschinen- und Anlagenführer

 Lackierer

 Azubi Schreiner

Schörghuber – der führende Anbieter von Spezialtüren aus Holz Industriestraße 11, 94051 Hauzenberg-Jahrdorf www.schoerghuber-karriere.de

Ab September 2023 bildet Schörghuber Schreinerinnen und Schreiner in Jahrdorf aus. Wer den Geruch von geschnittenem Holz liebt und gern im Team arbeitet, ist hier genau richtig.

Die Fachkräfte des Schörghuber Zweigwerks in Jahrdorf freuen sich über Unterstützung durch neue Kolleginnen und Kollegen. Gesucht werden Maschinenführer, Lackierer, Schlosser und Personal für die Verwaltung.

Jetzt bewerben!
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DasAmtsblatt

der Stadt Hauzenberg und des Schulverbandes Hauzenberg

Jahrgang 50.05

6. Juni 2023

63 Standesamt

Amtliche Bekanntmachungen

64 Änderung des Bebauungsplanes „Mühlberg“ mit Deckblatt Nr. 18

64 Änderung des Bebauungsplanes „Röhrendobl“ mit Deckblatt Nr. 5

65 Änderung des Bebauungsplanes „Mitterfeld-Eckhof, Neufassung 2008“ mit Deckblatt Nr. 10

66 Vollzug des Immissionsschutzrechts

68 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 121

68 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

„SO Solarpark Jahrdorferschacht“

69 Aufstellung des Bebauungsplanes „Röhrenwiesen-Erweiterung“ mit Deckblatt Nr. 2

69 Änderung des Bebauungsplanes „SO Freizeitgelände am Freudensee, Erweiterung 1“ mit Deckblatt Nr. 1

70 Kommunales Fassadenprogramm der Stadt Hauzenberg

71 Kommunales Geschäftsflächenprogramm der Stadt Hauzenberg

73 Haushaltssatzung der Stadt Hauzenberg (Landkreis Passau) für das Haushaltsjahr 2023

Informationen aus dem Sitzungsdienst

73 Wirtschafts-, Struktur- und Umweltausschuss, Sitzung vom 25.04.2023

74 Stadtrat, Sitzung vom 02.05.2023

74 Bauausschuss, Sitzung vom 15.05.2023

75 Antragsfristen für Sitzungen

Informationen

75 8. Ausbildungsmesse der Stadt Hauzenberg –Granitstarke Jobs

75 Jagdgenossenschaft Raßreuth

75 Betreuen und fördern Sie doch Kinder in Tagespflege

76 vhs Hauzenberg – Kurse Juni Senioren 76

76

77

Seniorenausflug
Seniorenvertretung in
gewählt
Hauzenberg wird neu
Adressen & Öffnungszeiten

Geburten 27.02.2023

Alina Jalili

Kamala und Zalish Jalili

Marktstraße 4, Hauzenberg

14.04.2023

Lena Gottinger

Karina Bauer und Stefan Gottinger

Reutacker 5, Hauzenberg

05.05.2023

Sofia Schmid

Michaela und Tobias Schmid

Tiemostraße 17, Hauzenberg

06.05.2023

Tanja Saxinger und Stephan Kieninger

Niederbrünst 15 B, Hauzenberg

25.03.2023

Helena Schachner

Eva Schachner und Matthias Anetzeder

Hochstraße 2, Hauzenberg

22.04.2023

Elsa Krinninger

Helena und Jonas Krinninger

Leitenmühle 6, Hauzenberg

10.05.2023

Valentina Katzinger

Katharina Katzinger

Kaltrum 25, Hauzenberg und Sebastian Öller Österreich

06.05.2023

Cornelia Stemplinger

Kaltrum 48 A, Hauzenberg und Michael Meier

Alte Straße 99 B, Passau

03.04.2023

Paula Eibl

Anetzbergerhof 18, Hauzenberg 79 Jahre

17.05.2023

Irmengard Risinger Kussersiedlung 37, Hauzenberg

87 Jahre

21.04.2023

Hildegard Watzinger

Staffelstraße 25, Hauzenberg 88 Jahre

19.05.2023

Johann Kinadeter

Felsenweg 16, Hauzenberg

94 Jahre

26.03.2023

Elsa Sophia Eder

Rosa Eder und Matthias Bauer

Freudensee 5, Hauzenberg

22.04.2023

Theo Klaus Wilhelm

Koller

Tamara Koller und Sandro Baumann

Satzreut 20, Hauzenberg

12.05.2023

Josef Fenzl

Lena und Florian Fenzl

Stemplingerhof 1, Hauzenberg

13.05.2023

Johanna Anetzberger und Sebastian Krückl

Gerstenweg 21, Hauzenberg

08.05.2023

Therese Gruber

Erlet 9, Hauzenberg 85 Jahre

21.05.2023

Bernhard Meuser

Am Kalvarienberg 21, Hauzenberg

78 Jahre

13.04.2023

Johanna Kempinger

Sabrina und Christoph Kempinger

Glotzing 7, Hauzenberg

26.04.2023

Mathilda Unfried

Andrea und Johann Unfried Steinbergstraße 44, Hauzenberg

15.05.2023

Franz Kümmeringer

Pisling 14, Hauzenberg 84 Jahre

h I nwe I s

Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586/3062.

63 Amtsblatt | 50.05 Standesamt
wir trauern b und fürs Leben

Änderung des Be B auungsplanes „ m ühl B erg“ m I t d eck B latt n r. 18;

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Unmittelbar betroffen sind die Grundstücke Flur-Nrn.1168/9, 1168/10, 1168/11 und 1168/8, 1168/3 Gemarkung Jahrdorf in der Straße „Am Hang“.

Die Änderung des Bebauungsplans mit Deckblatt Nr. 18 erfolgt nach § 13 Abs 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Auf eine frühzeitige Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird verzichtet.

Die Öffentlichkeit kann sich nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB während der nachfolgend genannten Auslegungsfrist im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 1. OG, 94051 Hauzenberg über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkung der Planung informieren.

/ Bauleitplanung“ bereitgestellt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 16.01.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Mühlberg zu ändern. Der Änderungsbeschluss wurde bereits bekanntgemacht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Mit der Änderung sollen die textlichen und planlichen Festsetzungen angepasst werden, insbesondere:

Zusätzlich zugelassene Dachform:

Pultdach

Änderung des festgesetzten Dachüberstandes

Änderung des Garagenstandortes auf der Flur-Nr. 1168/10 Gemarkung Jahrdorf

Anpassung der Baugrenzen

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt ab 14.06.2023 für die Dauer eines Monats bis einschließlich 18.07.2023 im Bauamt der Stadt Hauzenberg während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Auslegung kann die Öffentlichkeit Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend machen.

Ergänzend werden die Verfahrensunterlagen während der Auslegungsfrist auch auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen

Stadt Hauzenberg, 22.05.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des Be B auungsplanes „ r öhrendo B l“ m I t d eck B latt n r. 5; Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a, § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 04.10.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Röhrendobl zu ändern. Der Änderungsbeschluss wurde bereits bekanntgemacht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Mit der Änderung sollen im Bereich der Parzelle Nr. 30 im Sinne der Nachver-

Tel. 0 171 - 8 12 94 95

E-Mail: werbung@ui-hauzenberg.de

64 Amtsblatt | 50.05 Amtliche Bekanntmachungen
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dichtung aus einem großen Baufenster zwei Baufenster geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind die Grundstücke Flur-Nr. 1652/1 und 1652/2 Gemarkung Germannsdorf.

Die Änderung des Bebauungsplans mit Deckblatt Nr. 5 erfolgt nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Auf eine frühzeitige Beteiligung nach § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB wird verzichtet.

Die Öffentlichkeit kann sich nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB während der nachfolgend genannten Auslegungsfrist im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 1. OG, 94051 Hauzenberg über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkung der Planung informieren.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt ab 14.06.2023 für die Dauer eines Monats bis einschließlich 19.07.2023 im Bauamt der Stadt Hauzenberg wäh -

rend der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Auslegung kann die Öffentlichkeit Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend machen.

Ergänzend werden die Verfahrensunterlagen während der Auslegungsfrist auch auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ bereitgestellt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 22.05.2023

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des Be B auungsplanes „ mI tterfelde ckhof, n eufassung 2008“ m I t d eck B latt n r. 10; Bekanntmachung Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a, § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 02.05.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Mitterfeld-Eckhof, Neufassung 2008 zu ändern. Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der Bebauungsplanänderung sollen die Festsetzungen hinsichtlich des im Bebauungsplan ausgewiesenen Sondergebietes für öffentliche Einrichtungen und Medizinische Versorgung angepasst werden, insbesondere:

Zulässigkeit eines dritten Vollgeschosses, speziell eines Staffelgeschosses

65 Amtsblatt | 50.05 Amtliche Bekanntmachungen

Festsetzung der Wandhöhen je nach Dachform

Festsetzung einer Tiefgarage als Untergeschoss

Zulässigkeit von Räumlichkeiten mit temporärer Wohnnutzung ausschließlich für Fachpersonal

Anlass zur Änderung ist das geplante Kinderwunschzentrum auf dem Grundstück Flur-Nr. 860 Gemarkung Raßreuth an der Florianstraße südlich des Facharztzentrums.

Die Änderung des Bebauungsplans mit Deckblatt Nr. 10 erfolgt nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

Auf eine frühzeitige Beteiligung nach § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB wird verzichtet.

Die Öffentlichkeit kann sich nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB während der nachfolgend genannten Auslegungsfrist im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 1. OG, 94051 Hauzenberg über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkung der Planung informieren.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt ab 14.06.2023 für die Dauer eines Monats bis einschließlich 19.07.2023 im Bauamt der Stadt Hauzenberg während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen.

Während der Zeit der Auslegung kann die Öffentlichkeit Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend machen.

Ergänzend werden die Verfahrensunterlagen während der Auslegungsfrist auch auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ bereitgestellt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 22.05.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Vollzug des Imm I ss I onsschutzrechts –

Antrag der AEH Betriebs GmbH, Dienberg 1, 94107 Untergriesbach auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Warmwasser (Heizkraftwerk) durch den Einsatz von naturbelassenem Holz mit einer Feuerungswärmeleistung von 2,66 MW, auf den Grundstücken

Fl.-Nrn. 183, 183/25, 183/26, 183/29 und 187, jeweils Gemarkung und Stadt Hauzenberg; Hier: Bekanntgabe nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Aktenvermerk zur standortbezogenen Vorprüfung nach dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die AEH Betriebs GmbH beantragte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Warmwasser (Heizkraftwerk)· mit einer Feuerungswärmeleistung von 2,66 MW auf den oben genannten Grundstücken. ImRahmen dieses Verfahrens war festzustellen, ob es sich hierbei um ein Vorhaben handelt, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Regelungen des Gesetzes über dieUmweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen ist.

Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine Anlage i.S.d. Nr. 1.2.1 der Anlage 1 zum UVPG. Für Neuvorhaben dieser Art ist nach § 7 Abs. 2 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung zur

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Feststellung der UVP-Pflicht erforderlich. Durch das Landratsamt Passau war deshalb gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 UVPG im Rahmen einer überschlägigen Prüfung zunächst festzustellen, ob bei dem beantragten Heizkraftwerk besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Nr. 2.3 der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Die Antragstellerin hat dem Landratsamt Passau hierzu die gemäß § 7 Abs. 4 UVPG erforderlichen Angaben in Form eines Screening-Papiers des TÜV SÜD Industrie Service GmbH vom 22.07.2019 übermittelt. Nach Prüfung dieser Unterlagen und Anhörung betroffener Fachstellen wurde das Vorliegen besonderer örtlicher Gegebenheiten zu folgenden Schutzkriterien untersucht:

Das Sachgebiet Naturschutz am Landratsamt Passau teilte in seiner Stellungnahme vom 22.08.2022 mit, dass in der Umgebung des beantragten Heizkraftwerkes folgende naturschutzfachlich relevanten Gebiete bzw. Lebensräume vorhanden sind: Ab einem Umkreis von 130 m um den geplanten Anlagenstandort befinden sich schutzwürdige Biotope nach der amtlichen Biotopkartierung. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Gehölzbestände (Gewässerbegleitgehölze, Hecken und Feldgehölze), die keine besonders stickstoffempfindlichen Arten aufweisen. Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG oder Art. 23 BayNatSchG sind dabei nicht vorhanden. Ein Naturdenkmal (Eiche) liegt über 500 m entfernt im nördlich an den Bürgerpark anschließenden Wohn-

gebiet. Stickstoffempfindliche Lebensraumtypen gemäß der LfU-Liste vom Juni 2020 sind von dem beantragten Vorhaben nicht betroffen.

Hinsichtlich. Stickstoffdepositionen würde im Sachverständigengutachten zur Luftreinhaltung der LGA Immissions- und Arbeitsschutz GmbH vom 04.08.2022 festgestellt, dass die Schwellenwerte der zulässigen Massenströme nicht überschritten werden bzw. dass die Emissionen an Stickstoff deutlich unter den Bagatellmassenströmen liegen. Der Einwirkungsbereich des geplanten Heizkraftwerkes bezüglich Stickstoff beschränkt sich somit auf den unmittelbaren Nahbereich der beantragten Anlage. Die durch das Sachgebiet Naturschutz festgestellten und oben näher bezeichneten naturschutzfachlich relevanten Gebiete bzw. Lebensräume befinden sich nicht mehr im Einwirkungsbereich der beantragten Anlage.

Auch Waldflächen sind gemäß der Stellungnahme des Amtes für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Passau-Rotthalmünster vom 21.09.2022 von dem Vorhaben nicht betroffen. Waldflächen sind ab einer Entfernung von ca. 200 m vom Standort des geplanten Heizkraftwerkes vorhanden. Negative Auswirkungen auf diese Waldbestände durch den Betrieb des beantragten Heizkraftwerkes sind angesichts der laut Sachverständigengutachten der LGA Immissions- und Arbeitsschutz GmbH zur Luftreinhaltung zu erwartenden geringen Menge an Stickstoffemissionen und der Lage und Entfernung der nächsten Waldbestände

Regionale Werbung fällt ins Auge,

zum Anlagenstandort nach der vorliegenden fachlichen Stellungnahme nicht zu erwarten.

Wasserwirtschaftlich bedeutsame Gebiete nach Nr. 2.3.8 der Anlage 3 zum UVPG befinden sich nach Mitteilung der fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft vom 01.09.2021 nicht im Einwirkungsbereich des beantragten Vorhabens. Insbesondere liegt das geplante Heizkraftwerk weder in einem Wasserschutzgebiet nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) noch in einem Überschwemmungsgebiet nach § 76 WHG. Das laut Screening-Papier der TÜV SÜD Industrie Service GmbH in einem Abstand von ca. 1 km zum geplanten Vorhaben befindliche Trinkwasserschutzgebiet „Staffelberg" liegt nach Aussage der fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft nicht mehr im Einwirkungsbereich des beantragten Heizkraftwerkes.

Anhaltspunkte für Auswirkungen des Vorhabens auf Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen überschritten sind, sind im Untersuchungsraum nicht ersichtlich.

Der Gemeindebereich Hauzenberg/ Waldkirchen ist gemäß Anhang 1 der Anlage zu § 1 der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) als zentraler Ort (Mittelzentrum bzw. Doppelzentrum) des Landesentwicklungsprogramms ausgewiesen. Negative Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Funktion bzw. den Versorgungsauftrag des Gemeindebereichs Hauzenberg/Waldkirchen als zentraler Ort sind nicht ersichtlich.

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Auswirkungen der Anlage auf denkmalgeschützte Objekte oder Gebiete wurden ebenfalls nicht festgestellt. Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege hat in seiner Stellungnahme vom 07.03.2022 mitgeteilt, dass sich in einer Entfernung von ca. 150 m zum geplanten Heizkraftwerk das Gebäude „Ehemaliger Bahnhof Hauzenberg" befindet, das als Einzelbaudenkmal nach Art. 1 des Bayer. Denkmalschutzgesetzes eingestuft ist. Aufgrund der Distanz des Baudenkmals zum beantragten Vorhaben ist nach der vorliegenden fachlichen Stellungnahme jedoch davon auszugehen, dass sich das geplante Heizkraftwerk auf das bestehende Baudenkmal nicht auswirkt.

Sonstige prüfungsrelevante Gegebenheiten sind nicht bekannt bzw. liegen nicht im Einwirkungsbereich der Anlage.

Die standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG hat im vorliegenden Fall somit ergeben, dass das beantragte Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Nummer 2.3 des Anhangs 3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien nicht vorliegen und erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des beantragten Vorhabens somit nicht zu erwarten sind.

Stadt Hauzenberg, 22.05.2023

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des f l Ä chennutzungsplanes m I t

d eck B latt n r. 121 ( s olarpark Jahrdorferschacht)

hier: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des Juni-Amtsblattes in der Zeit bis 11.07.2023. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Datenschutz:

Der Stadtrat hat am 06.12.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks südöstlich des Industriegebietes in Jahrdorf den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Änderungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Parallel erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Jahrdorferschacht“.

Mit der Bauleitplanung soll die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist das Grundstück Flur-Nr. 184 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 1,53 ha.

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 24.05.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

a ufstellung e I nes V orha B en B ezogenen Be B auungsplanes „ so s olarpark Jahrdorferschacht“

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat hat am 06.12.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks süd-

68 Amtsblatt | 50.05 Amtliche Bekanntmachungen

östlich des Industriegebietes in Jahrdorf den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Änderungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 24.05.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

a ufstellung des Be B auungsplanes „ r öhrenw I esene rwe I terung“ m I t d eck B latt n r. 2

Erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB

änderung liegt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ab 14.06.2023 bis 30.06.2023 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Verfahrensunterlagen auf der Homepage der Stadt Hauzenberg unter www. hauzenberg.de/bauleitplanung während der Dauer der Auslegung bereitgestellt. Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor: Landwirtschaftliche Immissionen Starkregenproblematik/ wild abfließendes Oberflächenwasser Niederschlagswasserentsorgung Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 121.

Mit der Bauleitplanung soll südöstlich des Industriegebietes die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 184 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 1,53 ha.

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des Juni-Amtsblattes in der Zeit bis 11.07.2023. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung

Der Stadtrat hat am 04.10.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Röhrenwiesen-Erweiterung zu ändern. Die Änderung erfolgt mit Deckblatt Nr. 2. Nach Durchführung der Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange beschloss der Bauausschuss am 17.04.2023 nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen eine Anpassung der Planung, die erneute Auslegung und Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB. Erneute Anpassung: Die „anbaufreie Zone“ wird nun von 1,50 m auf 0,50 m reduziert.

In Anwendung des § 4a Abs. 3 BauGB wurde die Frist nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB verkürzt. Einwendungen, Anregungen und Stellungnahmen sind gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen möglich. Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.

Der Entwurf der Bebauungsplan -

Stadt Hauzenberg, 26.05.23 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des Be B auungsplanes „ so f re I ze I tgel Ä nde am f reudensee, e rwe I terung 1“ m I t d eck B latt n r. 1; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat am 19.09.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „SO Freizeitgelände am Freudensee, Erweiterung 1“ zu ändern. Die Änderung erfolgt mit Deckblatt Nr. 1. Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Mit der Bauleitplanung soll die Umsetzung der Wohnmobilstellplätze angepasst werden. Die Wohnmobilstellplätze befinden sich nördlich angrenzend an das Freizeitareal am Freudensee. Un -

69 Amtsblatt | 50.05 Amtliche Bekanntmachungen

mittelbar betroffen ist eine Teilfläche der Flur-Nr. 69 Gemarkung Raßreuth.

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des Juni-Amtsblattes in der Zeit bis 11.07.2023. Der Entwurf des Deckblattes zum Bebauungsplan kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 25.05.2023

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

k ommunales f assadenprogramm der s tadt h auzen B erg

§ 1 Zweck der Förderung und Geltungsbereich

Die Stadt Hauzenberg fördert im Rahmen der Städtebauförderungsprogramme die Instandsetzung und Erhaltung von Fassaden an vorhandenen Gebäuden unter Berücksichtigung des Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte. Das Fördergebiet ist im beiliegenden Lageplan eingezeichnet.

§ 2 Gegenstand der Förderung

Gefördert wird der über die übliche Instandhaltung hinausgehende Aufwand, der im Sinne der städtebaulichen Sanierungsziele unter Beachtung der in Ziffer 3 festgelegten Grundsätze für folgende Maßnahmen:

1. Fassadenerneuerung, -rekonstruktion und -korrektur

2. Erneuerung” und Instandsetzung von Fenstern, Haustüren und -toren, Stufenanlagen, Hoftore, Einfriedungen, Treppen, die in den öffentlichen Raum wirken.

3. Beseitigung von ortsbildstörenden Anlagen, Bauteilen oder Pflanzungen

4. Bei Gewerbeflächen in leerstehenden Gebäuden, soweit sie für die Belebung und Attraktivität des Ortskerns gewünscht sind, bauliche Maßnahmen auch im Gebäudeinneren.

5. Hofentkernungen Aufwertung von öffentlich wirksamen Hofzufahrten- und entsprechenden Räumen

6. Sonstige im öffentlichen Raum wirksame Maßnahmen an Gebäuden (z.B. im Dachbereich)

§ 3 Grundsätze der Förderung Unter Berücksichtigung des Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte sollen geplante Maßnahmen, insbesondere in folgenden Punkten gemäß den Zielen der städtebaulichen Erneuerung umgesetzt werden:

3.1 Fassadengestaltung

Bei der Fassadengestaltung sind die historischen Gestaltungselemente der Gebäude zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Bei historischen Gebäuden empfiehlt es sich, eine Befunduntersuchung durchzuführen. Als Anstriche sind die ursprünglich vorhandenen oder ortsüblichen Farbtöne zu verwenden. Eine Koordinierung der Farbgestaltung benachbarter Gebäude ist anzustreben.

3.2 Fenster

Ein ausgewogenes Verhältnis von Öffnungen zu Wandflache ist zu erhalten oder wiederherzustellen. Alte Fensterteilungen sind zu erhalten und zu ergänzen. Dem Erhalt der historischen Fenster ist gegenüber der Erneuerung der Vorrang zu geben. Fenster mit erkennbar imitierter Sprossenteilung sowie Ausführungen in Kunststoff sind nicht förderfähig.

3.3 Hauseingange, Türen und Tore Die historischen Türen und Tore

sind handwerksgerecht zu erhalten bzw. zu ergänzen und dort wo sie fehlen zu erneuern. Auf eine handwerklich qualitativ hochwertige Ausführung ist zu achten.

3.4 Erdgeschossige Ladenfassaden und Geschäftsräume

Ladenbereiche müssen sich in die gesamte Fassade einfügen. Insbesondere sind die Wandöffnungen in Größe, Form und Anzahl auf die Achsen und Teilungen sowie auf Konstruktion und Proportion der gesamten Fassade abzustimmen. Alle An- und Einbauten müssen sich in Material und Farbgebung an die gesamte Fassade anpassen. Barrierefreiheit ist anzustreben. Für Innenräume sind traditionelle Baustoffe und Materialien zu bevorzugen.

3.5 Werbeanlagen

Werbeanlagen haben sich nach Größe, Materialien, Formen und Farben deutlich den Fassaden des historischen Ortskerns unterzuordnen. Sie sollen filigran und zart proportioniert sein und können als Ausleger gestaltet, als Einzelbuchstaben oder mit Farbe auf die Fassade direkt aufgebracht werden. Die Beleuchtung soll indirekt oder durch zurückhaltende untergeordnete Elemente erfolgen.

3.6 Vorgärten, Hofzufahrten und - räume

Die Versiegelung soll so gering wie möglich gehalten werden und eine funktionsgerechte Versickerung ermöglichen. Fassaden-, Vorgärtenund Hofbegrünungen sollen mit ortstypischen, regionalen Pflanzen – wo sinnvoll auch in Form von Hausbäumen, Spalieren oder Lauben – erfolgen.

§ 4 Antragsberechtigte und Zuwendungsempfänger Antragsberechtigte sind Eigentümer und Erbbauberechtigte von Gebäuden, baulichen Anlagen und Grundstücken im Geltungsbereich des Fördergebietes. Die Fördermittel werden grundsätzlich an den Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten (Bauherr bzw. Maßnahmenträger) in Form von Zuschüssen gewährt.

| 50.05 Amtliche Bekanntmachungen

70
Amtsblatt

Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Stadt Hauzenberg und dem Maßnahmenträger zu schließen. Förderungsempfänger können natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften sein.

Einrichtungen des Bundes, des Landes und kommunale Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.

§ 5 Verfahren

Anträge auf Förderung sind schriftlich bei der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg zu stellen. Die sanierungsrechtlichen, baurechtlichen sowie denkmalschutzrechtlichen Erfordernisse (z.B. Einholung von Baugenehmigungen und denkmalschutzrechtlichen Erlaubnissen) bleiben hiervon unberührt.

Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie im Vorfeld mit dem Sanierungsarchitekten abgestimmt und noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahmen müssen mit den städtebaulichen Planungen und Konzepten der Stadt Hauzenberg vereinbar sein.

Die vorgesehenen Maßnahmen sind für eine Beurteilung hinreichend genau zu beschreiben oder darzustellen. Neben einer allgemeinen Beschreibung des Vorhabens sind dem Antrag beizufügen:

1. Ein Lageplan im Maßstab 1:1000

2. Aussagefähige Pläne, Grundrisse, Detailpläne mit Angaben zum Werkstoff, Farbe und Oberfläche

3. Angaben über den geplanten Beginn sowie Abschluss der Maßnahme

4. Fotodokumentation über den Zustand vor Beginn der Maßnahme

5. Kosten- und Finanzierungsplan sowie Angaben zu evtl. weiteren Förderanträgen bzw. Zuschüssen

6. Je nach Höhe der Kosten mehrere Angebote bauausführender Unternehmen, aus denen die geplanten Leistungen eindeutig hervorgehen

Die Fördermittel werden durch die Stadt Hauzenberg gewährt. Maßnahmen dürfen erst nach Abschluss einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung mit der Stadt Hauzenberg begonnen werden. Als Beginn der Maßnahme ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung

zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

Nach Abschluss der Arbeiten ist innerhalb von zwei Monaten der Verwendungsnachweis mit Rechnungsbelegen und Fotos zur Dokumentation der abgeschlossenen Baumaßnahme vorzulegen.

Die Fördermittel werden ausbezahlt, sobald der Verwendungsnachweis mit Originalrechnungsbelegen vorliegt und durch die Stadt Hauzenberg geprüft wurde sowie die Baumaßnahme vor Ort abgenommen wurde.

§ 6 Förderung

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Eine Förderung steht insbesondere unter dem Vorbehalt der ausreichenden Bereitstellung entsprechender Mittel durch die Stadt Hauzenberg und der Regierung von Niederbayern.

Die Förderung beträgt bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt, jedoch maximal 10.000 Euro. Mehrmalige Förderungen an einem Objekt sind zulässig, jedoch wird für ein und dasselbe Objekt nicht mehr als 30 % der zuwendungsfähigen Kosten als Zuschuss, höchstens 10.000 Euro gewährt. Kosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Der gewährte Zuschuss darf nur zur Durchführung der beantragten Maßnahme verwendet werden.

Doppelförderungen von Maßnahmen durch andere Stellen sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen von der Förderung sind Kosten, die ein anderer als der Maßnahmenträger zu tragen verpflichtet ist sowie Kostenanteile, in deren Höhe der Maßnahmenträger steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen kann.

Die Stadt Hauzenberg behält sich eine Rücknahme bzw. eine Versagung der Fördermittel vor, wenn die Ausführung nicht der Bewilligungsgrundlage entspricht. Weitere Kündigungsgründe können insbesondere Verstöße gegen öffentlichrechtliche Vorschriften, Verstöße gegen Abstimmungsprotokolle, Sanierungsziele und Mängel in der Ausführung sein.

In der Vereinbarung zwischen Kommune und Antragsteller wird entsprechend der Bedeutung der Maßnahme

eine Bindungsfrist zwischen 10 und 20 Jahren festgelegt. Diese Bindefrist wird in der Durchführungsvereinbarung zwischen Kommune und Antragsteller vereinbart. Innerhalb der Bindefrist sind Veränderungen geförderter Gebäudeteile oder anderer geförderter Maßnahmen der Kommune anzuzeigen und abzustimmen. Bei Rückbau der geförderten Maßnahmen sind jahresanteilig die Fördermittel zurück zu erstatten.

§ 7 Inkrafttreten

Das Fassadenprogramm tritt am 01. Januar 2023 in Kraft und endet am 31.12.2026.

Hauzenberg, 14.04.2023

Gudrun Donaubauer Bürgermeisterin der Stadt Hauzenberg

Kommunales Geschäftsflächenprogramm der Stadt Hauzenberg

§ 1 Zielsetzung

Ziel des Programms ist es, den Einzelhandel, die Gastronomie, das Handwerk und den Dienstleistungsbereich im Ortskern von Hauzenberg zu stärken und hier die zentrale Versorgungsfunktion zu sichern bzw. weiter auszubauen. Leerstände in der Erdgeschossebene sollen einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Im Einzelfall können bei drohenden Leerständen auch präventiv Umbaumaßnahmen gefördert wer den.

§ 2 Gegenstand der Förderung

2.1 Förderfähig sind alle Um- und Ausbaumaßnahmen zur Beseitigung und Vermeidung von Leerständen und die Etablierung von neuen Geschäfts-, Dienstleistungs- und Handwerksflächen einschließlich dazugehöriger Neben- und Lagerräume.

2.2 Nicht gefördert werden eigenständig nutzbare Flächen in Obergeschoßen, Neubaumaßnahmen und Investitionen in mobile Anlagen, transportable Inneneinrichtungen sowie bauliche Maßnahmen zur privaten Nutzung (z. B. von Wohnräumen in Eigennutzung oder zur Vermietung),

Amtsblatt | 50.05 Amtliche Bekanntmachungen

71

Vorhaben von bzw. für überregional tätigen Filialisten, Maßnahmen bzw. Maßnahmeteile, die im Rahmen des Fassadenprogramms der Stadt gefördert werden Maßnahmen zur Nutzung durch Versicherungen, Banken, Finanzdienstleister; frei beruflich Tätige usw. (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten)

Die Stadt kann Ausnahmen davon zulassen.

§ 3 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst grundsätzlich den Bereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortskern".

Die Stadt kann in begründeten Einzelfällen in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern, Städtebauförderung, den Geltungsbereich erweitern.

Der Geltungsbereich ist in den Anlagen dargestellt.

§ 4 Zuwendungsempfänger

Die Förderungsmittel werden den Grundstückseigentümern oder vergleichbar dinglich Berechtigten (z.B. Erbbauberechtigten) in Form von Zuschüssen gewährt. Mieter und Pächter können ebenfalls gefördert werden, wenn sie das Einverständnis der Eigentümer mit den geplanten Maßnahmen nachweisen und die Investitionen dauerhaft mit dem Gebäude verbunden bleiben.

§ 5 Höhe der Förderung

5.1 Die Förderung beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Geschäftseinheit, jedoch höchstens 30.000 €.

5.2 Die Förderung kann auf mehrere Bauabschnitte bis zur maximalen Höchstgrenze verteilt werden.

5.3 Maßnahmen mit Bruttokosten unter 15.000 € werden nicht gefördert.

5.4 Eine erneute Förderung der einzelnen Einheit ist nur im Abstand von 10 Jahren seit der letzten Förderung möglich.

§ 6 Grundsätze der Förderung

6.1 Neben allen anderen einschlägigen bau- und denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen müssen die Maßnahmen mit dem Sanierungsarchitekten abgestimmt werden.

6.2 Das Fördervolumen wird jährlich im Haushalt festgelegt. Eine Förderung ist nur möglich, wenn entsprechende

Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und sichergestellt ist, dass anteilige Städtebauförderungsmittel gewährt werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

6.3. Die Stadt Hauzenberg kann die Förderung von der Einhaltung bestimmter Auflagen abhängig machen (z.B. Begrenzung der Miethöhe in den ersten 3 Jahren, Sortimentsbeschränkung, Gestaltung, usw.).

6.4 Eine Förderung von Maßnahmen, die vor Bewilligung begonnen werden, ist nicht möglich.

Ebenso sind Maßnahmen nicht förderfähig, wenn sie abweichend von der Vereinbarung nach Ziffer 8 ausgeführt werden, bzw. abweichend von der Beratung durch den Sanierungsarchitekten bei Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns.

§ 7 Antragsstellung und Bewilligung

7.1 Die Anträge auf Förderung sind nach vorheriger fachlicher Beratung durch den Sanierungsarchitekten sowie der Stadt Hauzenberg bei der dortigen Verwaltung schriftlich einzureichen. In dieser Beratung werden die näheren Gestaltungsziele erarbeitet sowie die wirtschaftlichen und bautechnischen Erfordernisse geklärt. Die Stadt Hauzenberg kann sich bei der Beratung eines Dritten bedienen und gegebenenfalls die Einbeziehung eines Fachplaners zur Auflage machen.

7.2 Neben einer aussagekräftigen Beschreibung des Vorhabens, einem Businessplan im erforderlichen Umfang und den erforderlichen Planunterlagen muss der Antragsteller der Stadt Hauzenberg drei Angebote für ein Gewerk vorlegen, deren Förderung beantragt wird.

Der Stadt Hauzenberg sind auf Verlangen Nachweise darüber vorzulegen, dass die geplanten Maßnahmen auf ausreichend konkrete Grundlagen gestützt und in an gemessener Zeit umgesetzt werden (z. B. Mietvertrag, Vorverträge mit Lieferanten, usw.).

7.3 Der gegenwärtige Zustand des Bauobjekts ist durch aussagekräftige Farb -

fotos zu dokumentieren.

7.4 Die Stadt ermittelt die förderfähigen Kosten und prüft anhand der vorgelegten Unterlagen und eingeholten Stellungnahmen, ob die geplanten Maßnahmen den Zielen des Programms entsprechen. Über das Ergebnis der Prüfung ist eine Stellungnahme anzufertigen. Die sanierungsrechtlichen, baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Erfordernisse bleiben hiervon unberührt.

7.5 Die Stadt legt durch Beschluss des Wirtschafts-, Struktur- und Umweltausschusses die Höhe der Förderung fest.

§ 8 Maßnahmenbeginn

8.1 Nach der Bewilligung von Fördermitteln schließen die Stadt und der Bauherr eine Vereinbarung über die beiderseitigen Pflichten ab, in welcher der Bauherr u. a. den dauerhaften Erhalt der geförderten Maßnahmen (in der Regel auf die Dauer von mindestens 10 Jahren) zusagt.

8.2 Mit den Baumaßnahmen darf grundsätzlich erst nach Entscheidung über den Förderantrag begonnen werden. Der Baubeginn ist der Stadt schriftlich mitzuteilen. Als Baubeginn der Maßnahme ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung dienenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

8.3 In Ausnahmefällen kann ein vorzeitiger Baubeginn durch die Stadt zugelassen werden.

§ 9 Abrechnung und Auszahlung

9.1 Spätestens drei Monate nach Abschluss der Arbeiten hat der Bauherr der Stadt eine Zusammenstellung der Kosten und die dazugehörigen Belege vorzulegen.

9.2 Der Erfolg der Maßnahme ist durch einen Satz aussagekräftiger Farbfotos zu dokumentieren. Im Falle einer Förderung erhält die Stadt das Recht, die Fotos vom Zu stand vor Beginn und nach Beendigung der Baumaßnahme für Publikationen zum Geschäftsflächenprogramm zu verwenden.

9.3 Die Stadt prüft, ob die Maßnahme entsprechend der Vereinbarung durchgeführt wurde und stellt die förderfähi-

72
Amtsblatt | 50.05 Amtliche Bekanntmachungen

gen Kosten fest. Dazu gehört auch die Mehrwertsteuer, sofern der Bauherr nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

9.4 Eigenleistungen werden grundsätzlich nicht anerkannt.

9.5 Die Stadt Hauzenberg passt gegebenenfalls den Bewilligungsbescheid an reduzierte Kosten an und zahlt den Zuschuss an den Bauherrn aus. Eine Nachbewilligung erhöhter Kosten nach Abschluss der Maßnahme ist nicht möglich.

§ 10 Inkrafttreten

Das Geschäftsflächenprogramm tritt am 01. Januar 2023 in Kraft und endet am 31.12.2026.

Hauzenberg, 14.04.2023 Gudrun Donaubauer Bürgermeisterin der Stadt Hauzenberg

h aushaltssatzung

der s tadt h auzen B erg

( l andkre I s p assau)

für das h aushalts J ahr 2023

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Hauzenberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 30.423.300 € und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.860.720 €

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340 v. H.

b) für die Grundstücke (B) 325 v. H.

2. Gewerbesteuer 325 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.800.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Hauzenberg, 02.05.2023 Stadt Hauzenberg Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

II.

Das Landratsamt Passau als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 21.04.2023, Gz.: 944, mitgeteilt, dass keine Beanstandung gegen die Veröffentlichung der Haushaltssatzung der Stadt Hauzenberg für das Haushaltsjahr 2023 besteht. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.

III.

Die Haushaltssatzung der Stadt Hauzenberg für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß Art. 26 Abs. 2 i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO amtlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung 2023 samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Zimmer-Nr. 1.15, zur Einsicht bereitgehalten wird.

Hauzenberg, 02.05.2023 Stadt Hauzenberg Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

e nde der

mtl I chen Bekanntmachungen

aus dem sitzun G sdienst

wI rtschafts-, s trukturund u mweltausschuss, sI tzung V om 25.04.2023

Innenstadt Budget, Zuschuss an Kleinstadtliebe Hauzenberg GbR – einstimmig beschlossen

Im September 2022 wurde der erste Handmademarkt der Kleinstadtliebe Hauzenberg veranstaltet. Derartige Aktionen sind für die Belebung der Ortsmitte von großer Bedeutung, daher wurde die Veranstaltung mittels Regionalbudget der ILE Abteiland, Mitteln der Stadt Hauzenberg sowie Bauhofleistungen gefördert. Es wurde beschlossen, die Kleinstadtliebe GbR jährlich mit bis zu 4.000 € für deren Handmademarkt zu unterstützen sowie Arbeitsleistungen des städtischen Bauhofs beim Auf- und Abbau zur Verfügung zu stellen. Es ist eine Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben vorzulegen.

Durchführung Fassadenprogramm

Kernstadt Hauzenberg; 2. Verlängerung - einstimmig beschlossen

Da das Fassadenprogramm zum 31.12.2022 ausgelaufen ist, wurde vorgeschlagen, dieses um vier weitere Jahre, bis 31.12.2026, zu verlängern. Die Förderhöhe für Immobilienbesitzer beträgt 30 %, max. jedoch 10.000 EUR. Die Regierung v. Ndb beteiligt sich mit 80 %, die Stadt mit 20 % an den jeweiligen Fördersummen. Mit dem Förderprogramm sollen private Immobilienbesitzer motiviert werden ihre Fassaden zu renovieren und damit zum positiven Erscheinungsbild der Stadt beizutragen. Die Verlängerung des Fassadenprogramms wurde beschlossen.

Durchführung Geschäftsflächenprogramm Kernstadt Hauzenberg; 2. Verlängerung – einstimmig beschlossen

Um die Erhaltung oder Reaktivierung von Geschäftsflächen zu unterstützen wurde 2018 das Geschäftsflächenprogramm beschlossen. Dieses lief zum 31.12.2022 aus und soll nun um vier weitere Jahre verlängert werden. Die Förderhöhe beträgt 30 % der zuwendungsfähigen Kosten,

73 Amtsblatt | 50.05 Informationen aus dem Sitzungdienst
a
informationen

max. jedoch 30.000 EUR je Geschäftseinheit. Pro Verfahren werden 80 % der Zuwendungen von der Regierung v. Ndb erstattet. Für die Stadt Hauzenberg verbleiben somit 20 % Kostenbeteiligung an der jeweiligen Fördersumme. Die Verlängerung des Geschäftsflächenprogramms um vier Jahre wurde beschlossen.

Jahresbericht 2021 der Versorgungsbetriebe der Stadt Hauzenberg –einstimmig beschlossen

In der Sitzung wurde über die Entwicklung der Versorgungsbetriebe der Stadt Hauzenberg mit Wasserversorgung, Parkhaus, E-Werk und Breitband berichtet. Die Ertragslage hat sich beim Wasserwerk deutlich verbessert. Der steuerliche Gewinn lag bei rd. 133.000 €. Beim Parkhaus ist ein Verlust in Höhe von rd. 80.000 € ausgewiesen. Für die Stromversorgung inkl. Ladesäule wird ein steuerlicher Verlust von rd. 1.000 € ausgewiesen. Bei der Sparte Breitband wurden im Jahr 2012 die ersten Investitionen in die Versorgungsleitungen getätigt. 2013 bis 2021 erfolgte ein weiterer Ausbau. Erlöse konnten noch nicht verbucht werden. Der Bericht für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde zur Kenntnis genommen und zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss geleitet. Der Jahresabschluss 2021 wurde festgestellt.

s tadtrat, sI tzung V om 02.05.2023

Bauleitplanung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Niederbrünst; Aufstellungs-/ Änderungsbeschluss – einstimmig beschlossen

Auf dem Grundstück FlNr. 508 Gemarkung Windpassing wurde die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage beantragt. Die vom Stadtrat festgelegten Zulassungskriterien werden seitens des Antragstellers beachtet. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde beschlossen.

Änderung des Bebauungsplanes

„Mitterfeld-Eckhof, Neufassung

2008“ – Kinderwunschzentrum

Hauzenberg – einstimmig beschlossen

Auf dem Grundstück FlNr. 860, Gemarkung Raßreuth an der Florianstraße soll ein Kinderwunschzentrum entstehen. Für künftige Entwicklungsmöglichkeiten auch im fachlichen Kontext des Kinderwunschzentrums sollen zusätzliche Flächen vorgehalten werden. Deshalb soll ein weiteres Geschoss in Form eines Staffelgeschosses errichtet werden. Für einen ausreichend dimensionierten Gebäudekomplex sind Anpassungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Die beantragte Änderung des Bebauungsplanes mit Deckblatt Nr. 10 wurde beschlossen.

Entwässerung Jahrdorf; Erweiterung der Planung – einstimmig beschlossen 2022 wurde die Dorferneuerung samt Deckenbau- und Entwässerungsarbeiten in der Furtstraße in Jahrdorf beschlossen. Die aktuelle Entwässerungssituation betrifft jedoch nicht nur die Furtstraße, sondern auch die Siedlungsbereiche Jahrdorf und Sterlwaid. Für den Gesamtbereich Jahrdorf wird der Umbau des Entwässerungssystems in ein Trennsystem angestrebt. Es wird mit Kosten in Höhe von 2,6 Mio. € gerechnet. Daher werden die Planungskosten angepasst. Die Vergabe der Planung Freianlage (Gehwege und Radbereich) erfolgte an die Architekturschmiede, Kirchdorf im Wald mit 29.700 €. Die Vergabe der Planung der Ingenieurbauwerke Kanal und Verkehrsanlagen (Straße) erfolgte an das IB Fesl & Bauer, Hauzenberg mit 97.300 €.

Deckenerneuerung 2023 - Böhmerwaldstraße; Vergabe – einstimmig beschlossen

Das Deckensanierungskonzept 2021– 2024 sieht die Asphaltsanierung der Böhmerwaldstraße vor. Es wurde beschränkt nach VOB online ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgte an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Karl Bachl GmbH & Co KG, Röhrnbach zur Angebotssumme in Höhe von 469.657,18 €.

Errichtung eines Geh- und Radweges von Windpassing Richtung Abzweigung Innerhartsberg; Vergabe –Abstimmung 19:1

Im Februar 2022 wurde der Bau des Gehund Radweges beschlossen. Mittlerweile wurde eine Förderung mit 80 % der zuwendungsfähigen Kosten nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zugesagt. Die Bauarbeiten wurden nun ausgeschrieben, 5 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die Vergabe erfolgte an die Fa. Karl Bachl GmbH aus Röhrnbach mit einer Angebotssumme von 218.429,55 € als wirtschaftlichsten Bieter. Umbau und Erweiterung KITA Fürsetzing; Vergabe einzelner Baugewerke – einstimmig beschlossen Der Stadtrat hat im März 2023 den Umbau und die Erweiterung des Kindergartens Sankt Martin in Fürsetzing beschlossen. Übergangsweise ist der Kindergartenbetrieb derzeit in das alte Postgebäude in der Bahnhofstraße ausgelagert. Die öffentlichen Ausschreibungen erfolgten elektronisch und wurden im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Vergaben erfolgten jeweils an den wirtschaftlichsten Bieter:

Abbruch- und Baumeisterarbeiten: Veit Fröhler Bau GmbH, Hutthurm, Angebotssumme: 388.915,53 €

Elektroinstallation und Beleuchtung: Elektro Heinrich Hämmel, Passau, Angebotssumme: 380.382,85 €

Erdungs- und Blitzschutzanlage: Franz Maier Blitzschutzbau GmbH, Aidenbach, Angebotssumme: 10.605,93 €

Heizung: Schanzer GmbH, Hauzenberg, Angebotssumme: 128.983,27 €

Raumlufttechnik: Schanzer GmbH, Hauzenberg, Angebotssumme: 133.982,10 €

Sanitärarbeiten: Schanzer GmbH, Hauzenberg, Angebotssumme: 90.864,46 €

Bauausschuss, sI tzung V om 15.05.2023

Änderung des Bebauungsplans Winkelfeld mit Deckblatt Nr. 6; Abwägung und Satzungsbeschluss – einstimmig beschlossen Mit der Änderung des Bebauungsplans Winkelfeld sollen die Voraussetzungen

74
Amtsblatt | 50.05 Informationen aus dem Sitzungsdienst

für die Errichtung eines Getränkemarktes geschaffen werden. Es erfolgte die Öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange. Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den Hinweisen und Einwendungen wurde zugestimmt. Das Deckblatt Nr. 6 zum Bebauungsplan Winkelfeld als Satzung wurde beschlossen.

Bauhof, Ersatzbeschaffung Transporter mit Doppelkabine und Kipper; Vergabe – einstimmig beschlossen

Für den Erwerb des LKW-Kippers Dreiseitkipper lagen drei Angebote vor. Das wirtschaftlich günstigste Angebot unterbreitete das Autohaus Faupel aus Nürnberg. Nach Besichtigung des Fahrzeugs durch den Bauhofleiter wurde das Fahrzeug Mercedes Atego 818K 4x2 (gebraucht, 1 Jahr alt) vorab reserviert. Die Vergabe des Mercedes Atego Dreiseitenkippers erfolgte an das Autohaus Faupel, Nürnberg zur Angebotssumme von 69.972 €.

Dorferneuerung Haag – Bereich

Pisling; Straßenbeleuchtung –einstimmig beschlossen

Im Zuge der DE Haag wird die Straßenbeleuchtung erneuert. Die Teilnehmergemeinschaft hat sich in der Januarsitzung 2023 mit großer Mehrheit dem Vorschlag der Stadt, Solarleuchten zu verbauen, angeschlossen. Ein neues Angebot für 9 Solarleuchten für die geänderte Planung wurde von Bayernwerk eingeholt. Die Vergabe der Erneuerung der Straßenbeleuchtung erfolgte an die Fa. Bayernwerk Netz GmbH zur Angebotssumme von 38.898,72 € brutto.

a ntragsfr I sten für sI tzungen

— Am 06.06. für die Sitzung des Bauausschusses am 19. Juni

— Am 27.06. für die Sitzung des Stadtrates am 10. Juli

— Am 28.06. für die Sitzung des Bauausschusses am 11. Juli

— Am 12.07. für die Sitzung des Stadtrates am 25.Juli

informationen

8. a us BI ldungsmesse der s tadt h auzen B erg –g ran I tstarke Jo B s In diesem Jahr veranstaltet die Stadt Hauzenberg ihre Ausbildungsmesse nun schon zum 8. Mal. Sie findet am Donnerstag, den 19.10.2023 von 12:00 – 16.00 Uhr und am Freitag, den 20.10.2023 von 8:30 – 17:00 Uhr in der Dreifachturnhalle in Hauzenberg. Im letzten Jahr haben über 70 Aussteller sich und ihre vielfältigen Angebote rund um das Thema Ausbildung und Berufswahl vorgestellt. Ab sofort kann man sich wieder für einen Stand vormerken lassen. Wollen auch Sie Ihr Unternehmen für die Messe anmelden? Dann wenden Sie sich bitte bis Ende Juni 2023 per E-Mail an ausbildungsmesse@hauzenberg.de um den Anmeldungslink anzufordern.

Betreuen und fördern sI e doch kI nder I n t agespflege! Kindern Geborgenheit, Fürsorge und Unterstützung zu geben ist eine schöne und gleichzeitig verantwortungsvolle Aufgabe!

Der Landkreis Passau möchte die Kindertagesbetreuung in Form der Kindertagespflege weiter ausbauen und sucht kinderliebende Menschen, die mit uns Familien im Landkreis Passau bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.

Machen Sie mit!

Die qualifizierte Kindertagespflege leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des Betreuungsangebotes für Kinder.

Jagdgenossenschaft r assreuth

Am Sonntag, den 18. Juni 2023 wird ab 11:00 Uhr im Veit-Hof die alljährliche Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Raßreuth abgehalten. Zur Versammlung sind auch alle Altenteiler und die Ehepartner der Jagdgenossen herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher

2. Jahresbericht des Jagdvorstehers

3. Bericht des angestellten Jägers

4. Kassenbericht

5. Kassenprüfbericht und Entlastung

6. Verwendung des Erlöses 2022/2023

7. Neuwahlen Kassier, Schriftführer, Beisitzer

8. Aufstellung eines Wirtschaftsplans 2023/2024

9. Wünsche und Anträge

Josef Veit - Jagdvorsteher

Die Kindertagespflege erfolgt i. d. Regel in Räumlichkeiten der Tagespflegekraft bzw. der Ersatztagespflegekraft.

Die erforderliche Qualifikation kann in einem vom Kreisjugendamt angebotenen Qualifizierungskurs erworben werden.

Dieses Angebot richtet sich an interessierte Personen, die erstmals, weiter oder wieder in der Kindertagespflege tätig sein möchten – unabhängig davon, ob Interesse an einer regelmäßigen Tätigkeit als Kindertagespflegeperson besteht, oder ob ausschließlich Interesse an einer Tätigkeit als Ersatztagespflegeperson besteht.

Gerne steht das Kreisjugendamt Passau, Frau Kaufmann, Tel. 0851/397-524 und Frau Kristl, Tel. 0851/397-504 für Rückfragen zur Verfügung.

Weitere Informationen zur qualifizierten Kindertagespflege erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter www.kindertagespflege-passau.de

75 Amtsblatt | 50.05 Informationen
Hauzenberg, 10.05.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

06.06. Step-Aerobic Powertraining

Di, 18:30 - 19:30 Uhr, 6 x

12.06. Funktionelle Gymnastik

Mo, 18:30 – 20:00 Uhr, 7 x

14.06. HIIT mit coolen Beats

Mi, 17:45 - 18:45 Uhr, 6 x

14.06. Bauch – Beine – Po

Mi, 19:00 - 20:00 Uhr, 6 x

14.06. Nähen am Mittwoch

Mi, 19:00 - 22:00 Uhr, 5 x

16.06. Make up - Aufbaukurs

Fr, 16:00 - 19:00 Uhr, 1

19.06. Android-Smartphone

Mo, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 x

23.06. Make up – Aufbaukurs

Fr, 16:00 – 19:00 Uhr, 1

26.06. WhatsApp für Senioren

Mo, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 x

26.06. Computer Einsteigerkurs

für Senioren

Mo, 13:30 - 15:45 Uhr, 5 x

Die genaue Kursbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder dem Internet: www.vhs-passau.de

Info und Anmeldung 0 85 86/57 98 oder per E-mail: info-hauzenberg@vhs-passau.de

s en I orenausflug

Am 11.07. wollen die Hauzenberger Senioren bei einem Ausflug nach Aigen-Schlägl das Stift der Mönche des Prämonstratenserordens besuchen.

Es ist eine Führung durch das Stift vorgesehen bzw.alternativ eine durch die Stiftsbrauerei.

Ein Unkostenbeitrag von 10,-EUR ist vor Fahrtantritt im Bus zu entrichten. Abfahrt ab Busbahnhof Hauzenberg erfolgt um 09:00 Uhr.

Es besteht die Möglichkeit für die Teilnehmer nach den Führungen ein Mittagsessen (eigene Kosten) im Stiftskeller einzunehmen.

Wer das möchte, kann ein Gericht seiner Wahl während der Busfahrt auf der Speisekarte des Stiftskellers ankreuzen .

Rückfahrt erfolgt anschließend.

Telefonische Anmeldung (Name, Anschrift, Tel.oder E-mail) an das katholische Pfarramt Hauzenberg (Tel.08586 96330) bis 07.07.2023.

Zu beachten ist wegen der Busfahrt die begrenzte Teilnehmerzahl.

Dr. Erich Matthei, Seniorenbeiratsvorsitzender Josef Kinateder, Vors. Aktivclub Hauzenberg

s en I oren V ertretung I n h auzen B erg w I rd neu gew Ä hlt… Sie können mitwirken und mitgestalten.

Wollen Sie sich für die Interessen und die Förderung der besonderen Belange der älteren Mitbürger/Innen in Hauzenberg einsetzen, Anliegen älterer Menschen aufnehmen und mithelfen, Lösungen dafür zu finden?

Dann bewerben Sie sich für die Seniorenvertretung als Delegierte(r)!

Die vierjährige Amtszeit des Seniorenbeirats, die dritte seit Bestehen des Gremiums, endet am 30. Juni 2023. Der Beirat wird gemäß Satzung von Delegierten gewählt, die nun erneut zu finden bzw. zu bestimmen sind.

Die Seniorenvertretung für Hauzenberg besteht aus der Delegiertenversammlung und dem Seniorenbeirat. Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern verschiedener sozialer und in Belangen der Seniorenarbeit tätigen Einrichtungen (Wohlfahrtsverbände, Altenclubs, Kirchen etc.) und bis zu 10 der über 60-jährigen Einwohner/Innen der Stadt Hauzenberg.

Die Delegiertenversammlung wählt aus Ihrer Mitte den Seniorenbeirat und ist Vermittler zwischen den Senioren und dem Seniorenbeirat.

Der Seniorenbeirat nimmt gegenüber dem Stadtrat und der Verwaltung die Interessen der Hauzenberger Senioren wahr, vor allem durch Anträge, Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen.

Neustart ist am 01.Juli 2023 Wenn Sie 60 Jahre oder älter sind, in Hauzenberg wohnen und daran interessiert sind, sich für die ältere Generation einzubringen und in der Seniorenvertretung mitwirken möchten, dann melden Sie sich bitte bis spätestens 26. Juni 2023.

Die Versammlung der Delegierten mit Neuwahl findet am 19.07.2023 (18.00 Uhr)

im Rathaus Hauzenberg, großer Sitzungssaal, statt. Interessierte Bürger wenden sich bitte an:

Stadt Hauzenberg

Herr Martin Maderer

Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg schriftlich, telefonisch (3061) oder per e-mail: martin.maderer@hauzenberg.de

76 Amtsblatt | 50.05 Senioren
hauzenber G kurse juni

Posthalterweg 7

Telefon: 08586/9687-18

Mo+Di: 8:30 – 16:30 Uhr

Mi+ Fr: 8:30 – 13:00 Uhr

Do: 8.30 – 17.30 Uhr

Bauhof Jahrdorf

Industriestraße 9

Telefon: 08586/3055

Telefax: 08586/30-155

Wasserwart: 0171/7374332

Bayer I sches r otes k reuz

• Ambulante Pflege • Hilfe für Angehörige • Essen auf Rädern • Hausnotruf

• Seniorenreisen • Erste Hilfe-Kurse

jeden letzten Samstag im Monat

Florianstraße 5

Telefon: 08586/970-93

Mobil: 0176/10222044

Beratungs- und Begegnungsterm I n der Bayer. Bl I nden- und s eh B eh I nderten B undes e.V.

Jeden letzten Samstag im Monat ab

14:00 Uhr, Gasthaus Falkner

Leitung: Egid Mühlberger

Telefon: 08584/638

Brennpunkt –

offener Jugendtreff

Pfarrstraße 3

Leitung: Jugendpflegerin

Martina Schwarz, Tel. 0171-9713707

Di: offener Mädchentreff ab 11 Jahre von 15:30 – 19:00 Uhr

Mi: offener Jugendtreff für alle

Jugendliche ab 12 Jahre von 15:30 – 20:00 Uhr

c ar I tas

Eckhofkeller 6

• Ambulante Pflege • Hausnotruf • Essen

auf Rädern • Kranken-Pflegekurse

Telefon: 0 85 86/976033-31

Fachstelle für pflegende Angehörige:

Beratung und Entlastung Pflegender

Telefon: 08586/976033-35

Tagesbetreuung

Telefon 08586/976033-60

Sozialberatung

Telefon 0851/5018-762

f lÄ ndl I cher f am I l I end I enst dI özese p assau

Leitung Maria Eder

Tel. 08592/1888

Mobil: 0160/4532412

h allen B ad h auzen B erg ( e ckmühlstr. 28) Das Hallenbad ist während der Sommermonate geschlossen.

k fz- z ulassungstelle/ Bahnhofstraße 18

Mo–Do: 07:30 – 12:00 Uhr

13:00 – 15:30 Uhr

Fr: 07:30 – 11:30 Uhr

Tel: Vorwahl Passau 0851/397-722

k re I smus I kschule

Telefon: 08586/9 10 47

p ol I ze II nspekt I on Florianstraße 8

Telefon: 08586/96050

p ostagentur – fI l I ale h auzen B erg

Pfarrer-Zellbeck-Weg 4

Mo–Fr: 08:00 – 18.00 Uhr

Sa: 07:30 – 13:00 Uhr

Telefon: 08586/97626614

r athaus h auzen B erg

Marktplatz 10

Tel.: 08586/30-0, Fax: 08586/30-120

E-Mail: stadtinfo@hauzenberg.de

s tadt B üchere I h auzen B erg Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080

Mo 16:00 – 18:30 Uhr

Mi + Fr 14:30 – 17:00 Uhr

Sa 10:00 – 11:30 Uhr

E-Mail: buecherei@hauzenberg.de

t tü V- p rüfstelle

Fritz-Weidinger-Straße 38

Do: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–17:00 Uhr

Fr: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–16.00 Uhr

Telefon: 08586/91557

w ald B auerngenossenschaft

s te I n B erg

Erwin Pauli, IGZ – Am Steinfeld 12, 94065 Waldkirchen, Tel. 08581/97 11 95

Mobil +49 (0)151-20 16 09 73

w ertstoffhof

Steinmetzstraße 6, Tel: 08586/6408

Öffnungszeiten:

Di, Mi + Fr 09:00 – 17:00 Uhr,

Sa: 09:00 – 14:00 Uhr

w ochenmarkt

Jeden Dienstag, 8:00 – 12:00 Uhr

Zentrum Hauzenberg

s prechta G e im r athaus, (1. s tock z i- n r. 1.09)

Bis auf weiteres finden keine Sprechtage im Rathaus statt. In dringenden Fällen können Sie folgende Einrichtungen telefonisch erreichen:

g esundhe I tsamt p assau –s oz I aler Beratungsd I enst Tel. 0851/397-800 oder -841

V d k - s prechstunde

Tel. 0851/955280 | Fax 0851/9552828

B kk zf + p artner

Tel. 0851/213733-2010

Fax 0851/213733-222010

Beratung für w ald B es I tzer

Telefon: 08586/3090

Mobil: +49 (0)162/1316070

per E-Mail:

Florian.Hofinger@aelf-pa.bayern.de

Beratungsstelle der l e B ensh I lfe p assau für m enschen m I t Beh I nderung e.V.

Telefon: 08 51/949 94-710

s prechtag des s en I oren B e I rat Sprechstunde immer am 1. Dienstag im Monat von 9.00 – 11.00 Uhr

06. Juni: Dr. Erhard, Tel. 5909

04. Juli: Dr. Matthei, Tel. 4644

77 Amtsblatt | 50.05 Adressen & Öffnungszeiten a s b h p c k w r aok

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* 20 % effizienter (40 kWh/100 Waschzyklen) als der Grenzwert (51,4 kWh/100 Waschzyklen) der Energieeffizienzklasse A nach der Verordnung (EU) Nr. 2019/2014. ** Durchschnittliche Einsparung von Flüssigwaschmittel beim Vergleich einer automatischen Dosiertechnologie mit einer manuellen Dosierung, International Journal of Consumer Studies 38 (2014), 265 f. ***Active Water Plus passt den Wasserverbrauch automatisch an die Beladung an. Vergleich zwischen dem Wasserverbrauch von Eco 40-60 bei Viertel- vs. Volllast pro Zyklus.

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Konzerte

Konzerte im JULI

WHY NOT REVIVAL BAND

05. Juli

mit Horst Kroll, Christian Lüftl, Ralf Schober, Horst Gebertsberger und Hermann Nebauer

Beim Klimapavillon jeweils 18.00 Uhr

Vorschau AUGUST

02. August

12. Juli

HINTERLANDEXBRESS

Der Hinterlandexbress ist die nagelneue Band um den Singer- Songwriter Dietmar „Dietz“ Forisch. Er garniert dessen hochgelobte Mundartsongs gekonnt in rockig-, bluesig- und jazziger Manier. Für das hohe musikalische Niveau sorgt beim Hinterlandexbress das spielfrohe Bordpersonal mit Manfred Brunner, Hans Eckl, Christian Münzker und Ernst Reiter. Szenekenner wissen, dass sich hinter diesen Namen Topmusiker der Burghauser Jazzszene verbergen – man darf also gespannt sein!

STADTKAPELLE „SCHMIERDIENST“

UND PANTA RHEI

09. August

Diamond mania

NEIL DIAMOND TRIBUTE BAND

16. August

GIPSY WAGON

19. Juli

LAUSA

JOHANNES FALKNER & KILIAN SICKLINGER

Seit September 2022 treten sie unter dem Namen „LAUSA“ in sämtlichen Lokalitäten auf und haben schon eine kleine Erfahrung im Bereich LiveAuftritten sammeln können. Als Musik-Duo bespielen sie das Publikum mit Gitarre, Schlagzeug, Klavier und natürlich mit Gesang. Mit selbstgeschriebenen

Liedern in Dialekt sprechen sie die Leute mit fetzigen, aber auch ruhigeren Liedern an, Gefühle zuzugeben und zuzulassen. Sie decken mit ihrem Repertoire verschiedenste Bereiche des Lebens ab. Sei es Freundschaft, Liebe, aber auch Tod. Allem Voran steht das Programm bzw. das Album unter dem Motto „Lebensglück“

26. Juli KREISMUSIKSCHULE

»WHITE OUT« & »7 SAME TARGETS«

Johannes Kasberger und Bernhard Scholz

23. August

BIG BAND BAVARIA

30. August

COSMIC GROOVE INVASION

Veranstalter: Stadt Hauzenberg | www.hauzenberg.de

2023 KUR

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