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Wasser marsch . ..

… und schon fließt in der Regel das Wasser bei den Löscheinsätzen unserer Feuerwehren. Gleich drei unser freiwilligen Wehren feiern in den nächsten Monaten Gründungsjubiläen – zwei Mal sind es einhundertfünfundzwanzig Jahre und für die Oberdiendorfer FFW einhundertdreißig Einsatzjahre gegen Feuer und Unglück. In dieser ui-Maiausgabe berichten wir über die Feierlichkeiten zu den Jubiläumsveranstaltungen und bedanken uns bei den Helfern für ihren aktiven Dienst und Einsatz für die Gemeinschaft.

Wasser marsch – ein Kommando, von dem wir alle tagtäglich, aber auch ganz selbstverständlich erwarten, dass es aus unseren Wasserhähnen, Klospülungen, Badewannen oder Gartenschläuchen nur so sprudelt. Grenzenlos und unerschöpflich? Nein, schon lange nicht mehr und über die aktuell erlebbaren Veränderungen durch den Klimawandel für jedermann sichtbar. Der Frühling 2025 könnte als der trockenste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen in die Geschichte eingehen. Nach dem schneearmen Winter fehlen ausreichende Niederschläge – im gesamten März und April sind in einigen Gegenden gerade mal fünf Liter Regen pro Quadratmeter zusammengekommen.

Das erhöht nicht nur die Waldbrandgefahr, sondern hat auch massive Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel und die Ergiebigkeit von Wasserquellen – und damit auch auf das edle Nass aus unseren Wasserleitungen.

Noch haben wir keine Breitenberger Probleme und unsere Wasserversorgung scheint gesichert. Neben der Fernwasserversorgung aus der Trinkwassertalsperre Frauenau (Waldwasser) fließt aus insgesamt 62 Quellen unserer umliegenden Berge und Waldlandschaft Trinkwasser von höchster Qualität durch die Leitungen zu den Häusern. Damit das auch weiterhin so bleibt, bedarf es dem besonderen Schutz der Wasserquellen, vor baulichen Eingriffen/Beschädigungen oder Verunreinigungen, aber auch der Unterhaltung und Instandsetzung der oft schon alten und maroden Wasserleitungen generell. Seit nahezu einem Jahr werden deshalb im Bereich des Pufferholzes fast zehn Kilometer neue Leitungen ausgetauscht und verlegt. Auch wenn das viel Geld kostet ist es wichtig und gut, denn Wasser ist lebenswichtig und letztendlich unbezahlbar. Gut, dass die vor Jahren geführte Diskussion der Privatisierung von Wasserversorgung ein Ende gefunden hat und nicht mehr ernsthaft erwogen wird. Wasser, diese wundervollen Verbindung der zwei Elemente Wasserstoff und Sauerstoff, ist das Elexier des Lebens. Für uns im Alltag oft leider eine trügerische Selbstverständlichkeit, denn Wasser ist begrenzt, lebenswichtig und nicht überall verfügbar, ist Luxus pur. Daran sollten wir immer denken wenn wir den Wasserhahn, egal ob im Bad oder im Garten, aufdrehen und sagen: Wasser marsch ...

Impressum

»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH

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Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de

redaktion / inhalt für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de)

amtsblatt

Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de)

text, fotos und illustration Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben)

titelfoto: Daniel Anetzberger anzeigen Katharina Zeller werbung@ui-hauzenberg.de Telefon 0 151 24 10 39 99 grafische gestaltung Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern druck PASSAVIA, Passau www.passavia.de

auflage

6.000 Stück verteilung

Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe 03. Juni 2025 anzeigenannahmeschluss 23. Mai 2025

Unsere Feuerwehrfamilien feiern ihre Jubiläen

Gott zur e hr, dem Nächste N zur Wehr.

Der Leitspruch der Feuerwehren, der für selbstloses Helfen und für den Schutz der Mitmenschen steht, wird in unserem Hauzenberger Gemeindebereich heuer gleich drei Mal ganz groß in den Mittelpunkt gerückt.

Die Oberdiendorfer Wehr feiert ihr 130-jähriges Gründungsfest (25. bis 27. Juli 2025, die Raßberger Feuerwehr ihr 125-jähriges (29. Mai bis 1. Juni 2025), genauso wie die Feuerwehrfamilie Windpassing-Haag (6. bis 8. Juni 2025), die sich auf dem Bild passend zu den Jubelziffern „125“ formiert hat – zusammen mit den Festjungfrau en. Übrigens: Der Namenstag des Schutzheiligen gegen Feuergefahr, der christliche Märtyrer Florian, ist vor wenigen Tagen, am 4. Mai, gewesen. Die „Floriansjünger“, also die Frauen und Männer der drei Jubiläumswehren, bringen sich dieser Tage mit besonders großem Engagement ein, um den „Wehr-Gedanken“ in der Gemeinschaft zu feiern. Wir finden, der ehrenamtliche Dienst unserer Feuerwehren ist eine wirklich schöne Heimatseite.

Zum Fest der Freiwilligen Feuerwehr Windpassing-Haag verlosen wir 1 × 2 „Brettlspitzen-Freikarten“

(siehe Seite 14 und 15)

Drohnenfoto: Jakob Veit & Andreas Anetzberger

Über Demenz und Pflege reden:

Der „Dialogbus“ kommt nach Hauzenberg

BUS

Donnerstag, 15. Mai 2025

9:30 — 12:00 Uhr Parkplatz Kaufland, Florianstr.1

Die Fachstelle für Demenz und Pflege Niederbayern macht sich am 15. Mai 2025 mit dem Dialogbus auf den Weg, um mit pflegenden An- und Zugehörigen in Niederbayern vor Ort ins Gespräch zu kommen. In diesem Jahr macht der Bus in Hauzenberg und Vilshofen Halt.

„Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern vor Ort wollen wir darüber informieren, welche Beratungs-, Hilfsund Unterstützungsangebote bereits für pflegebedürftige Menschen mit und ohne Demenz und ihre An- und Zugehörigen vorhanden sind und in Anspruch genommen werden können. Wir haben ein offenes Ohr für all Ihre Fragen und Anliegen zu Demenz und Pflege,“ skizziert

Susanne Kurka von der Fachstelle für Demenz und Pflege Niederbayern das Angebot.

In Hauzenberg begrüßt Landrat Raimund Kneidinger und 1. Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer ab 09:30 Uhr Interessierte am Parkplatz Kaufland (Florianstr. 1).

Die Organisatoren, die Fachstellen des Caritasverbands für Stadt und Landkreis Passau e.V., die Fachstelle Senioren Landkreis Passau und die Gesundheitsregionplus Passauer Land freuen sich auf die Gelegenheit, die wichtigen Unterstützungsangebote für Pflege dahoam noch bekannter zu machen.

Das ist wichtig, denn pflegende Angehörige sollten jede Form der konkreten Unterstützung kennen lernen können, um auf sich selbst Acht zu geben und ihre pflegebedürftigen Liebsten bestmöglich betreuen zu können. Dafür sind z.B. in ganz Bayern Fachstellen da: Was aber ist eine Fachstelle eigentlich genau?

Dialogbus – was ist das?

Einmaliger, mobiler Termin, um die Bevölkerung zu informieren, welche Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangebote bereits für pflegebedürftige Menschen mit und ohne Demenz und ihre An- und Zugehörigen vorhanden sind.

Offenes Gesprächsangebot vor Ort

Passanten und Interessierte können mit ihren Fragen und Anliegen auf uns zukommen, ohne vorher einen Termin zu vereinbaren.

Wir

• beraten • informieren • unterstützen

Mit Kooperationspartnern vor Ort haben wir ein offenes Ohr für ihre Fragen und Anliegen.

FACHSTELLE FÜR

DEMENZ UND PFLEGE Niederbayern

FACHSTELLE FÜR DEMENZ UND PFLEGE NIEDERBAYERN

Tel. 0871-96367-156

E-Mail: info@demenz-pflege-niederbayern.de www.demenz-pflege-niederbayern.de

Wirtin

Luci Reischl Das Gasthaus

Text: Andreas Windpassinger Fotos: Josef Schmid

ist ihr Leben

Sie ist die Frau mit den schwarz gefärbten Haaren und dem „Bob“ als Markenzeichen und sie ist nach Maria Gottinger die zweitälteste Wirtin Hauzenbergs: Lucia Reischl vom Gasthaus Falkner – eine Institution, ein Original, eine Persönlichkeit. Mit ihren 80 Jahren bewirtet die Luci auch heute noch ihre Gäste. Kürzer treten will und braucht sie vorerst nicht, rüstig und fit ist sie. Sie brauchte nie ein Krankenhaus, mit Ausnahme zweier Entbindungen. Wohl deswegen, weil sie in ihrem Leben Wirtin mit Leidenschaft, Leib und Seele ist. „Man muss im Leben das tun, was man gerne macht. Deshalb habe ich auch nie gekocht, ich wollte immer bei meinen Gästen sein“, verrät Luci, die auch ihren 1999 verstorbenen Ehemann Max Reischl im Wirtshaus kennengelernt hatte. Das ui-Gespann Andreas Windpassinger und Josef Schmid hat die nach unserer Bürgermeisterin wohl bekannteste Hauzenbergerin am Stammtisch besucht und mit ihr zurück und nach vorne geschaut.

WEGEN NERVOSITÄT:

DIE ERSTE HALBE DEM PFARRER AUF DIE HOSE GESCHÜTTET

Sie weiß es noch, wie wenn es gestern gewesen wäre. Das Bedienen habe sie erst lernen müssen und sei anfangs für die Luci eine echte Herausforderung gewesen. „Meine allererste Halbe habe ich dem Pfarrer Heinrich Zellbeck gebracht, und so gezittert, dass ich ihm das Bier auf die Hose geschüttet habe.“ Wie ist die Luci eigentlich Wirtin geworden? Ihre „Bestimmung“ hängt mit dem Tod des Stiefvaters Markus Falkner in den 60er Jahren zusammen, der einen Bauernhof betrieb. Ihre Mutter Katharina Falkner (1996 verstorben) hatte ein kleines Häuschen in der Schröck und war auf dem Hof die Magd mit einem ledigen Kind, eben der Luci. „Die Oma hat eine kleine Landwirtschaft gehabt, die sie nach

dem Unfalltod des Stiefvaters aufgegeben und ein Wirtshaus im kleinen Rahmen draus gemacht hat“, erzählt sie, die als kaufmännische Angestellte bis 1978 bei den Holzwerken Kusser in die Arbeit gegangen ist. Ihre Mutter hat den Wirtshausbetrieb irgendwann einfach alleine nicht mehr stemmen können und so wechselte die Luci von der Buchhaltung an den Zapfhahn. Zunächst habe es immer nur drei Gerichte gegeben: Currywurst, Hendl und Schweinebraten. Mehr habe es auch nicht gebraucht, und gekommen sind sie alle, von montags bis sonntags. Allen voran die Vereine und Stammtische, die Frauengruppen, die Steinhauer und die Schafkopfspieler. Und heute ist es nicht anders, mit der einzigen Einschränkung, dass es mit dem Mittwoch einen Ruhetag gibt. Die Luci ist in all den Jahrzehnten geblieben, gekommen ist ihre Familie. Sohn Markus Reischl (41) ist als gelernter Koch (vorher Weißer Hase in Passau und Gutshof Sammareier in Bad Birnbach) der Chef am Herd, und Tochter Nicole (50), eine gelernte Ergotherapeutin, hilft im Service mit und fungiert als Springerin. Einer der Halbbrüder von Luci, Sieghart Falkner, hilft mit seiner Ehefrau Hannelore auch noch in der Küche mit und dann gibt es noch gut zehn Angestellte beziehungsweise Aushilfen.

FRÜHER WURDE MEHR GETRUNKEN UND WENIGER KONTROLLIERT

Zufrieden im Wirtshaus sitzend blickt die Luci in die Gesichter der verstorbenen Stammgäste. Bilder von ihnen werden nach dem Tod von ihren Angehörigen vorbeigebracht und an die „Ahnengalerie“ am Stammtisch angebracht, damit sie so im Gasthaus einen ewigen Platz bekommen. „Mein Gott, so viele haben schon gehen müssen, so viele habe ich überlebt.“ Wenn ein „Stammtischler“ mal unentschuldigt

nicht ins Wirtshaus gekommen ist, war der Luci sofort klar, dass was passiert sein muss. Und es hat sich dann meist tatsächlich auch so herausgestellt. Früher sei so Vieles anders gewesen, erzählt die Wirtin, die auch elf Jahre lang Chefin des Volksfestes gewesen ist. Da sei viel mehr getrunken worden, zu einer Zeit, wo es in Hauzenberg noch 16 Wirtshäuser gegeben habe. „Da ist einer auch mal mit 20 Bieren noch heimgefahren“, weiß die Luci, die nicht raucht und fast nie Alkohol trinkt. Sie hat so extrem viel im Wirtshaus erlebt, sie könnte Bücher schreiben. Schlägereien, Liebeleien, Frotzeleien. Pünktlich um 8.30 Uhr geht das Wirtshausleben los, da kommt der erste Gast und trinkt einen Kaffee. Vieles ist anders geworden, die Gesellschaft hat sich verändert und

damit auch die Stammtisch-Kultur. „Da wo früher über eine Sache stundenlang gestritten wurde, wer etwa 1979 Bundeskanzler gewesen ist, wird heute einfach im Handy nachgeschaut und das Ganze ist sofort ausdiskutiert.“ Auch wenn die Luci „vom Büro

ins Wirtshaus gesteckt worden ist“, hätte sie es nie anders haben wollen. Ihrem Job, ihren Gästen, begegnet sie mit Liebe. Das Wirtshaus ist ihr Leben. „Kochen und backen kann ich halt nicht, aber man muss ja auch nicht alles können im Leben.“ Dafür dekoriert und putzt sie gerne. Und Luci kann nicht allein sein, braucht immer Menschen um sich herum - das ist halt bei „Wirtshauskindern“ so, die immer andere unterhalten oder von anderen unterhalten werden. „Gehts na eina, is eh scha ois voi“ – für diese Worte ist die Wirtin bekannt, und sie sagen alles aus. Einen Gast abzuweisen, das fällt ihr sichtlich schwer, auch wenn die Stube noch so voll ist. „Kemmt‘s fei wieda“ lauten dann ihre Abschiedsworte. Und die 80-Jährige wünscht sich nichts sehnlicher, als dass es auch tatsächlich zu einem Wiedersehen mit ihren Gästen kommt. Es sieht derzeit gut danach aus. Denn so lange sie gesund ist, wird die Luci auch in ihrer Wirkungsstätte, im Wirtshaus, anzutreffen sein. Auch dann, wenn „scha ois voi is“, wird sie noch die Gäste hereinlassen.

Hochpräzise Spannungen

Text und Fotos: Manfred Sommer

Der Hauzenberger Stefan Weiß siegt in der Kategorie Technik beim Landesentscheid von „Jugend forscht“

Ich besuche den 19jährigen Berufsschüler in der elterlichen Wohnung in Hintertiessen. Hier haben ihm die Eltern im Dachboden ein Bastelzimmer ausgebaut um Platz zu schaffen für seine frühere ModelleisenbahnLeidenschaft. Die Treppe führt steil nach oben, durch eine kleine Türe, vorbei an allerlei Gerätschaften und Bauteilen – „mein Aussenlager!“ wie Stefan schmunzelnd erklärt – in sein Reich, das sich vom Bastelzimmer längst zur vollklimatisierten elektrotechnischen

Werkstatt gemausert hat. Nur noch die unfertige „Baustelle“ einer aufwändig gestalteten Modelleisenbahnanlage, die gut die Hälfte des Raumes ausfüllt, erinnert an die frühere Zimmerfunktion. Aber schon bei der Betrachtung dieser Fragmente einer Modelleisenbahn wird deutlich, was Stefan Weiß auszeichnet: Absolute Detailtreue und eine Leidenschaft für eine ausgeklügelte, perfekte Architektur von Leitungen und Verbindungen, um zu einem funktionierenden Gesamtergebnis zu

kommen. Gleise, Weichen, Kreuzungen, ein zweistöckiger Schattenbahnhof – die Züge würden fahren, alles würde fließen und funktionieren. Was im Großen einer Modelleisenbahn jedem sichtbar wird, sind auch, wenngleich nicht so offensichtlich, Voraussetzungen in der Welt der Elektrotechnik.

Und damit bin ich bei der eigentlichen Sensation im Zimmer von Stefan Weiß: Es ist ein kleiner, unscheinbarer Kasten mit Alu-Frontplatte, Power-Schalter, Anzeigedisplay und Ausgangsbuchsen – es ist eine „3,5 Digit Precission Voltage Source“. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich, sehr vereinfachend ausgedrückt, ein Gerät, ein Netzteil, das in der Lage ist, hochpräzise, schwankungsfreie Spannungen abzugeben. Und, weil die präzise Funktionsweise auch abhängig von der Umgebungstemperatur ist, hat Stefan eine Styroporbox zu einer entsprechenden Temperaturmesskammer umgebaut. Rund 1.000 Stunden Arbeit hat er im Lauf des letzten Jahres in seine hochpräzise Spannungsquelle gesteckt, dazu auch die notwendige Software entwickelt und eine umfangreiche Dokumentation und Validieren erstellt. „Um hochpräzise Spannungen aufzubauen ist die dahinterliegende Technik sehr aufwändig und teuer. Normalerweise braucht es dazu ein Team von Ingenieuren – er hat es alleine gemacht“ lobte Prof. Dr. Doris Aschenbrenner von der Hochschule Aalen bei der Preisverleihung des Landesentscheid in ihrer Laudatio die Arbeit und bescheinigte dem Projekt „eine beeindruckende Detailtreue … und herausragende Ingenieurarbeit, die Spannung garantiert“.

Von Kindheit an war Stefan „elektrisiert“ und Elektrobaukästen seine Lieblingsgeschenke. Im Kindergarten

noch als „hyperaktiv“ problematisiert, kristallisierten sich spätestens mit dem Besuch der Realschule in Hauzenberg seine kreativen Fähigkeiten heraus. Erste Wettbewerbe unter der fördernden Leitung von Lehrer und Projektbetreuer Bernhard Resch begeistern und motivieren Stefan für die Elektrotechnik und nach erfolgreichen Schulabschluss beginnt er eine Lehre bei Sumida in Obernzell. Dort, und in Begleitung und Unterstützung durch seinen Lehrer Christian Leitl an der Berufsschule Deggendorf, entwickelt Stefan Weiß sein Siegerprojekt. Aktuell ist er im 3. Lehrjahr und will nach erfolgreichem Abschluss zunächst an der BOS das Fachabitur machen und anschließend Elektrotechnik studieren. Aber das ist noch Zukunftsmusik, im Moment konzentriert sich Stefan auf den Bundeswettbewerb vom 29 Mai – 1. Juni in Hamburg. Wir drücken dem jungen Hauzenberger beide Daumen – es bleibt spannend.

Veranstaltungen Mai

Nicht vergessen!

Sonntag, 11. Mai Muttertag

Nachrichten aus dem Pfarrverband Hauzenberg

Mittwoch, 07. Mai

kat H . frauenbund Hauzenberg Spieleabend

18:00 Uhr | Gasthaus Gottinger jeden 1. Mittwoch im Monat. Spiele bitte mitbringen!

kat H . frauenbund g ermann S dorf

Maiandacht in Germannsdorf

19:00 Uhr | Pfarrkirche Germannsdorf Anschl. gemütliches Beisammensein

Dienstag, 13. Mai

altenclub H auzenberg

Maiandacht Fatimakapelle Schardenberg

13:00 Uhr | Schardenberg anschließend Einkehr

Donnerstag, 15. Mai

Stadt Hauzenberg

Dialogbus für pflegende An- und Zugehörige 09:30 – 12:00 Uhr | Parkplatz Kaufland Kein Termin nötig! Ausführliche Infos siehe Seite 6 + 7

k at H . f rauenbund H auzenberg Maiandacht

19:00 Uhr | Kirche Wolkar Anschließend Einkehr im Gasthaus Ritzer in Oberkümmering

Freitag, 16. Mai

Stadtbüc H erei Hauzenberg Vorlesetermin für Kinder

15:00 Uhr | Bücherei Interessante Geschichten für Kinder mit Peter Weska

kulturwoc H en H auzenberg e .V. Eröffnung der 53. Kulturwochen mit „Spark“

19:30 Uhr | Adalbert-Stifter-Halle Gesamtes Programm siehe Seite 2 www.kulturwochen-hauzenberg.de

Samstag, 17. Mai

Stadt Hauzenberg Heimat-Trails-Trophy

Festplatz Hauzenberg bis 08. Juni 2025 Ausführliche Informationen: www.heimattrails.de

Sonntag, 18. Mai

Heimat- und Volk S trac H ten V erein d 'freuden S eer e. V . Musikantenfrühschoppen 09:30 Uhr | Trachtensaal Raßreuth Offenes Musikantentreffen –eingeladen sind alle Musikanten, Musikgruppen sowie alle Zuhörerinnen und Zuhörer Siehe auch: www.freudenseer.de

Samstag, 24. Mai

Stern S c H ützen oberdiendorf e. V . freiwillige feuerweHr oberdiendorf Maibaum-Fest

17:00 Uhr | Schützenheim Mit spektakulärer Show der Sauwaldkraxler und Musik-Duo „Strawanzer“

Stadt Hauzenberg

Night & Beats Run

18:00 Uhr | Festplatz Hauzenberg Ausführliche Infos: www.heimattrails.de

Dienstag, 27. Mai

altenclub H auzenberg Umgang mit Demenz 14:00 Uhr | Pfarrheim Hauzenberg

Donnerstag – Sonntag 29. Mai – 01. Juni

f reiwillige f euerwe H r r a SS berg 125 Jahre FFW Raßberg Gewerbegebiet Oberkümmering Mehr Infos siehe Umschlagrückseite

Samstag, 31. Mai

caritaS SeniorenHeim St. JoSef Aktionswoche – Gemeinsam statt Einsam

Einladung zum Generationen-Café

13:30 Uhr | Caritas Seniorenheim

Anmeldung: Tel. 08586 605-0 oder E-Mail: verwaltungahhauzenberg@ caritas-passau.de

Montag, 02. Juni

katH. frauenbund Hauzenberg Yoga für Jung und Alt 18:00 Uhr | Pfarrsaal Hauzenberg

Referentin: Kerstin Hazoth

Anmeldung bis 26. Mai bei Kerstin Braun WhatsApp, SMS oder Anruf 0151/50404568

Freitag – Sonntag 06. – 08. Juni

freiwillige feuerweHr windPaSSing-Haag 125-jähriges Gründungsfest Festplatz Haag bei der Schule Programm:

Fr. 06. Juni

15:00 Uhr: Lebendkicker-Turnier

19:00 Uhr: Festauftakt mit der Band „Der Artische Wahnsinn“

Sa. 07. Juni

Brettl Spitzen, Kartenverkauf: What's App 0160 7711290

E-Mail: info@ff-windpassing.de

So. 08. Juni

09:30 Uhr: Festgottesdienst mit Fahrzeugweihe ab 12:00 Uhr: Festzeltbetrieb

18:00 Uhr: Festausklang mit Tombola und Live-Musik

Mehr Infos: www.ff-windpassing.de

Weitere Infos zu den Veranstaltungen finden Sie hier:

... wo der üppigen Natur

entsprießen ...

AUS STELL UNG

Attersee Baechler Balda Förg Grossmann Katz Kim Kirchner Kirkeby Kristen Pardo Rabbath Rumpf Schoßer Silvano

Ausstellungsdauer: 29. März – August 2025 Öffnungszeiten: vom 01. bis 11. April täglich von 16:00 bis 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Ab 12. April nach Vereinbarung, auch an den Wochenenden

Kunstprojekte Sigrun C. M. Leyerseder Grubweg 3 94051 Hauzenberg

Tel. +49 8586 979805

jeden Montag

freunde der malerei Treffen zum Malen und Gestalten

ab 18:00 Uhr | Jahrdorf, Hangetweg 5 (während den Schulferien finden keine Treffen statt)

jeden Dienstag

Wochenmarkt Hauzenberg

7:00 – 12:00 Uhr | Innenstadt

Dienstag

06. Mai

20. Mai

03. Juni

altenclub Hauzenberg Handarbeit

14:00 Uhr | Pfarrsaal

Tanz mit – bleib fit

14:30 + 16:3o Uhr | Pfarrsaal

jeden Mittwoch

Stadt Hauzenberg

Mittwochs-Wanderer

13:00 Uhr | Bürgerpark

Gemeinsames Wandern rund um Hauzenberg. Führung: Elisabeth Schopper und Loni Meisinger. Infos unter Tel. 08586/3153

jeden Donnerstag

Stadt Hauzenberg geSunde gemeinde

Fitness am Freudensee

17:30 Uhr | Parkplatz Freudensee mit einer ausgebildeten Sport- u.Gesundheitstrainerin

jeden Donnerstag

JoHanniSVerein

Vereinsabend | 18:00 Uhr

08.05.2025 Gasthaus Prager

15.05.2025 Stemplinger Hansl

22.05.2025 Landgasthof Gidibauer

29.05.2025 entfällt (Feiertag)

05.06.2025 Brauliebe Hirz

jeden Freitag

wanderfreunde Hauzenberg

Freitagswanderung

Sommerzeit: 16:00 Uhr

Winterzeit: 14:00 Uhr ab Bürgerpark

Kreu

französische Großstadt legendäres Wesen im Himalaja Rennschlitten See in Schottland (Loch ...) Gebirgs übergang afrikanische Großkatze Ringel-, Saugwurm

Fluss zur Weser

in der gleichen Weise

Ei der Laus

Meerespflanze in Küstennähe

leicht bitter oder säuerlich

an dieser Stelle, an diesem Ort eine Zahl

viele (ugs.)

Antilleninselstaat Bindewort altertümlich Trinkgefäß Panorama, Fernsicht

Stadt in Texas (USA)

vollendet

chem. Element, Halbmetall

Abk. für Europäische Zentralbank

Revolver kurzlockig; wirr, ungeordnet

indisches Getränk aus Joghurt

griechische Sagengestalt

lateinisch: Sei gegrüßt! KfzZeichen Cham

Muse der Liebesdichtung roter Edelstein

schnelle Fortbewegungsart

artig, gehorsam von der Zeit an

baschkirische Hauptstadt

sauber, unbeschmutzt

Schubs, Anprall; Stapel

ungebetener Gast; Teufel

Hallen-, Kugelsportler

Handmähgerät

Kraftfahrzeug, Wagen

Bestand, tatsächlicher Vorrat

chirurgisch eingreifen

japan. Autor (Kenzaburo)

Monogamie heftiger Windstoß

kuban. Politker: Guevara männliche Anrede

kleines hirschartiges Waldtier

Hausvorbau

Verbrennungsrückstand

Rahm, fetthaltiger Teil der Milch

poetisch: aus Erz bestehend

altägyptischer Sonnengott

www.malerbetrieb-watzinger.de www.malerbetrieb-watzinger.de

Maler- und Lackierermeister

CHRISTIAN WATZINGER

CHRISTIAN WATZINGER

Wolkar 25 Telefon (08586)975922 94051 Hauzenberg Mobil (0151) 116374 03

engagierten Facharbeiter Maler (m/w/d) sowie zum 01. August 2025 eine(n) Auszubildende(n) für das Maler- und Lackierhandwerk

Für unser junges Team suchen wir zum nächstmöglichen Eintritt einen mit viel Freude für Farben.

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung.

Auflösung aus 234/04.2025

Kreuzworträtsel: OSTERLAMM

Sudoku: 663 582 342

Oans, zwoa, g'wunna!

Jeweils ein Biertragerl Hirz-Bräu Helles haben gewonnen:

Elke Knon und Felix Schätzl

Wohl bekomms!

3 4 7 5 8 6 5 5 3 1 9 8 4 6 5 9 2 4 6 1 7 4 5 2 9 7 6 1 8

Lösung

do sel Rät k u Su

Gewi nn

Einsend

Hirnschmalz marsch! Mit viel Wissen und etwas Glück können Sie 1 x 2 Eintrittskarten für die „Brettl-Spitzen“ am Samstag, 07. Juni 2025 beim Feuerwehrjubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Windpassing-Haag gewinnen.

Schicken Sie mindestens eine Lösung der Rätselseite bis Sonntag, 18. Mai 2025, mit Telefonnummer per Post an die ui-Redaktion oder per E-Mail an redaktion@ui-hauzenberg.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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Swift 1.2 DUALJET HYBRID Club

Abbildung zeigt aufpreispflichtige Sonderausstattung. Mehr Informationen zu Ausstattungslinie und Sonderausstattungen finden Sie hier:

(61 kW | 82 PS|5-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.197 ccm |Kraftstoffart Benzin) Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 4,4 l/100 km; kombinierter Wert der CO2-Emissionen: 98 g/km; CO2-Klasse: C

1 Endpreis für einen Suzuki Swift 1.2 DUALJET HYBRID Club (61 kW | 82 PS| 5-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.197 ccm | Kraftstoffart Benzin), gültig ausschließlich für Neuwagenzulassungen vom 01.04.2025 – 30.06.2025 (Aktionszeitraum); Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Gültig bei Barkauf, Leasing und Finanzierung. Bei Leasing und Finanzierung besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.

2 Leasingbeispiel für einen Suzuki Swift 1.2 DUALJET HYBRID Club. Auf Basis des Fahrzeugpreises: 16.990,00 Euro; Laufzeit: 48 Monate;

Aktionsangebot: 16.990 EUR1

UVP: 20.000 EUR

Leasingangebot: 114 EUR2/mtl.

jährliche Fahrleistung 5.000 km; Leasingsonderzahlung: 0,00 Euro; 48 monatliche Leasingraten à 114,00 Euro; zzgl. einmalig 900,00 Euro Bereitstellungskosten und einmalig 90,00 Euro Auslieferungspaket; Gesamtkosten über 48 Monate Vertragslaufzeit: 5.472,00 Euro. Bonität vorausgesetzt. Vermittlung erfolgt allein für die Creditplus Bank AG, Augustenstraße 7, 70178 Stuttgart. Nicht mit anderen Suzuki Aktionen kombinierbar. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Aktionszeitraum 01.04.2025 – 30.06.2025.

Kronreuth 2 94051 Hauzenberg

Telefon 0 85 86/22 22 e-Mail: az@autohaus-amsl.de www.autohaus-amsl.de

Die Abenteuer und Entdeckungen des Maxi Scher & Bärtl Bär

Nach einer Idee von Albert Lehner und Manfred Sommer

Hallo Kinder!

Erinnert ihr euch noch, wie unsere Moni mit Bärtls

Computer rumgespielt hat und eine ComputerMoni-Maus dabei entstanden ist? Ja? Mittlerweile ist ein Monat vergangen und unsere drei Helden haben Stunden und Tage vor dem Bildschirm gesessen, Bilder von sich hochgeladen und immer wieder korrigiert. Manchmal ist Lustiges dabei entstanden und manchmal ganz Verrücktes. „Schau mal Bärtl“ lacht Maxi „ich habe ein Mäuseschwänzchen wie Moni!“ „Und ich Ohren wie ein Dackel“ erwidert

Bärtl entsetzt. Nur Moni war von Anfang an begeistert von ihrem Computerdouble und hüpft immer noch fröhlich um die beiden Freunde herum. „Ich bin Moni, superhübsch und superschlau ist meine kleine Computerfrau!“ „Jaja, laß es gut sein“ meint der Bär und „alles eine Frage des Anspruchs!“ergänzt Maxi, vom Erfolg und der guten Laune von Moni leicht genervt. Da sitzen sie nun, grübeln und klappern mit den Computertasten. Ab und zu unterbricht ein erstauntes „Oha!“ oder ein leises Kichern die Arbeitsstille, bis, ja bis Maxi plötzlich aufspringt, auf den Computerbildschim deutet und laut schreit: „Ich hab´s, das ist mein ComputerMaulwurf!“ „Und ich mag nicht mehr, das paßt schon so, wie es jetzt ist – und außerdem hab ich Hunger“ brummelt der Bär und lehnt sich erschöpft zurück. Aber was ist denn entstanden? Präsentiert uns doch mal Eure Computerhelden!

Also, ich bin ja ein leidenschaftlicher Hobbymaler und deshalb wollte ich mal sehen, wie ich als Maler-Maxi so aussehe – Bitte sehr!

Der Auftritt der drei Super-Computer-Helden

Als waschechter Heimat-Bär gibt es mich natürlich oft in Lederhose und Trachtenhemd –Holleriöhhduliöhh!

Die Haare sind gelb, die Zöpfchen schön lang, die Ohren weit auf –das ist die hübsche Computer-MoniMaus!

Was ist Künstliche Intelligenz?

Künstliche Intelligenz oder kurz KI ist die Übersetzung des englischen Ausdrucks “Artificial Intelligence”, weshalb wir auch manchmal von AI sprechen. Selbstfahrende Autos, Roboter im OP-Saal, Sprachassistenten, die uns Fragen beantworten oder Sprachbefehle erledigen. Oder Computerprogramme, die Texte generieren und Bilder erschaffen können, sind so schlau, dass es scheint, als sei ein Computer so intelligent wie ein Mensch – oder sogar noch kreativer und intelligenter. Auch die „Avatare“, die Abbilder unserer Helden Maxi, Bärtl und Moni, wurden von so einer künstlichen Intelligenz erschaffen. Aber wie genau funktionieren KI-Systeme?

Ein Taschenrechner zum Beispiel ist keine künstliche Intelligenz. Er kann zwar komplizierte Berechnungen lösen, aber er befolgt nur Rechenregeln, für die er programmiert wurde – das kann er super gut, aber mehr auch schon nicht. Künstlich intelligente Systeme dagegen ahmen das menschliche Gehirn nach, sie sind in der Lage, große Mengen an Informationen zu bewerten und zu analysieren, um Entscheidungen zu treffen. Und nicht nur das: genau wie wir können KI-Systeme eigenständig dazulernen. Das funktioniert ungefähr so wie bei kleinen Kindern, die von den Eltern lernen, von ihnen die Welt erklärt bekommen und mit der Zeit verstehen. Ein kleines Kind muss mehrmals einen Hund sehen und erfahren, dass es sich um einen Hund handelt. So lernt es, welche Merkmale ein Hund hat und erkennt ihn von selbst wieder. Es wird lernen und erkennen, ob der Hund ein Schäferhund oder ein Mops ist, wird den Hund von einer Katze unterscheiden können, obwohl auch Katzen vier Pfoten, einen Schwanz und Fell haben.

Ähnlich lernen KI-Systeme: Nachdem ein KI-System viele Bilder von Hunden gesehen, analysiert und dabei die Info erhalten hat, dass das Tier auf dem Bild ein Hund ist, kann das System große und kleine, helle und dunkle Hunde erkennen und sie von anderen Tieren unterscheiden. Und, sollte das System einen Fehler machen und korrigiert werden, wird es daraus lernen und immer perfekter werden. Dazu ist nicht mehr unbedingt der Mensch, der Anwender nötig. Spielprogramme zum Beispiel lernen selbstständig, kennen nur die Regeln und spielen gegen sich selbst, werden dabei immer perfekter und sind jedem menschlichen Spieler überlegen.

„KI wird entweder das Beste sein, was der Menschheit jemals widerfahren ist – oder das Schlimmste“, erklärte der mittlerweile verstorbene Wissenschaftler Stephen Hawking im November 2017. Denn natürlich kann die künstliche Intelligenz auch für schlimme Zwecke, wie für automatisierte Waffensysteme oder das Hacken von Daten, missbraucht werden. Gefährlich und oft nicht leicht erkennbar sind auch falsche Informationen und Bilder, denn nicht immer stimmt alles, was von einer KI kommt. Bilder, Videos, Sprache – alles läßt sich mit KI leicht fälschen. Umso wichtiger ist es, immer genau hinzusehen, Nachrichten zu überprüfen und kritisch zu hinterfragen. Nicht alles gleich vorschnell glauben, nur weil ihr es gelesen oder gezeigt bekommen habt. Nachfragen, mehrere Informationsquellen nutzen und vergleichen, ist der beste Schutz, um nicht getäuscht und belogen zu werden. Maxi, Bärtl und Moni spielen da mit offenen Karten und bekennen sich ohne Schummeleien zu ihrer künstlichen Intelligenz.

Interview mit Anja Gierlinger und Lukas Glatzel

Frau Gierlinger, Herr Glatzel, vielen Dank, dass Sie sich Zeit für dieses Gespräch nehmen. Könnten Sie uns einen kurzen Einblick in Ihre Tätigkeiten geben?

Anja Gierlinger: Sehr gerne! Ich bin seit 2008 bei der Sparkasse Passau tätig und seit sechs Jahren im Immobilienbereich. Der Immobilienmarkt fasziniert mich in all seinen Facetten, und ich freue mich, als Maklerin Käufer und Verkäufer zusammenzubringen. Meine Haupttätigkeitsgebiete liegen im Raum Salzweg, Untergriesbach, Obernzell und Wegscheid.

Lukas Glatzel: Ich bin in der Baufinanzierung der Sparkasse Passau tätig. Mein Ziel ist es, Kunden auf dem Weg zu ihrer Wunschimmobilie zu begleiten und eine optimale Finanzierungslösung zu finden. Dabei unterstütze ich von der ersten Beratung bis zum finalen Vertragsabschluss.

Frau Gierlinger, was macht Ihnen an Ihrem Beruf am meisten Spaß?

Anja Gierlinger: Mir gefällt es besonders, die passende Immobilie für meine Kunden zu finden oder Verkäufer dabei zu unterstützen, ihr Objekt erfolgreich zu vermarkten. Jede Immobilie hat ihre eigene Geschichte, und es ist schön, wenn ich Menschen dabei helfen kann, ihr neues Zuhause zu finden oder einen erfolgreichen Verkauf abzuwickeln.

Herr Glatzel, was ist für Sie das Spannendste an der Baufinanzierung?

Lukas Glatzel: Die Herausforderung, für jeden Kunden eine individuelle und tragfähige Finanzierungsstrategie zu entwickeln. Es ist ein tolles Gefühl, wenn der Kaufvertrag unterzeichnet wird und ich weiß, dass ich dazu beigetragen habe, einen Traum zu verwirklichen.

Welche Vorteile bietet die Sparkasse Passau für Immobilieninteressenten und -besitzer?

Anja Gierlinger: Durch unsere regionale Verwurzelung kennen wir den Markt genau und können eine fundierte Beratung bieten. Wir haben ein starkes Netzwerk und können sowohl Verkäufer als auch Käufer optimal begleiten.

Lukas Glatzel: Im Bereich Baufinanzierung profitieren unsere Kunden von unserer langjährigen Erfahrung und unserer breiten Produktpalette. Neben unseren eigenen Finanzierungsmodellen können wir auch auf Angebote von über 100 weiteren Banken zugreifen, um die bestmögliche Lösung zu finden. Der große Vorteil für unsere

Kunden ist, dass sie bei uns in der Sparkasse Passau alles aus einer Hand bekommen: Immobilienmakler, Finanzierer und Versicherer arbeiten als eingespieltes Team zusammen, damit alle Unterlagen vorhanden sind und das Ziel eine gemeinsame Lösung ist.

Frau Gierlinger, welche Immobilien sind derzeit besonders gefragt?

Anja Gierlinger: Einfamilienhäuser in guter Lage sind nach wie vor sehr begehrt, ebenso wie gut geschnittene Eigentumswohnungen. Auch sanierungsbedürftige Häuser, die sich für energetische Modernisierungen eignen, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Gerade junge Leute setzen vermehrt auf das Konzept “Jung kauft Alt“, ein Förderprogramm der KfW, das den Erwerb und die Sanierung von Bestandsimmobilien unterstützt.

Herr Glatzel, wie herausfordernd ist es derzeit, eine gute Finanzierung zu erhalten?

Lukas Glatzel: Die gestiegenen Bauzinsen haben die Rahmenbedingungen anspruchsvoller gemacht, aber mit einer durchdachten Planung und individueller Beratung lassen sich immer noch gute Finanzierungslösungen finden. Eine solide Eigenkapitalbasis und die Nutzung von Förderprogrammen sind dabei oft entscheidende Faktoren.

Gibt es häufige Fehler, die Immobilienkäufer oder Bauherren vermeiden sollten?

Anja Gierlinger: Ein Fehler ist es, sich nicht ausreichend mit dem Markt auseinanderzusetzen. Es ist wichtig, realistisch zu bleiben und sich frühzeitig beraten zu lassen.

Lukas Glatzel: Ein häufiger Fehler ist, dass Fördermittel nicht rechtzeitig berücksichtigt werden. Viele Programme, etwa von der KfW, haben spezifische Anforderungen, die bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden müssen.

Welche Rolle spielen ökologische und nachhaltige Aspekte im aktuellen Immobilienmarkt?

Anja Gierlinger: Nachhaltigkeit ist ein großes Thema. Käufer legen immer mehr Wert auf energieeffiziente Immobilien oder Sanierungsmöglichkeiten, um langfristig Kosten zu sparen und umweltbewusst zu handeln.

Lukas Glatzel: Das spiegelt sich auch in den Finanzierungsmöglichkeiten wider. Es gibt spezielle Förderungen und Kredite für nachhaltiges Bauen und Modernisieren. Eine gute Beratung hilft, die besten Optionen zu nutzen.

Welche Tipps haben Sie für junge Menschen, die ihre erste Immobilie kaufen möchten?

Anja Gierlinger: Frühzeitig mit Ihrem Sparkassenberater oder mit einem von uns beiden sprechen, eine realistische Budgetvorstellung entwickeln und sich gut beraten lassen. Wir haben unterschiedlichste Immobilien – vom Baugrundstück über Wohnungen bis hin zum Einfamilienhaus. Unter all den Angeboten die richtige Immobilie zu finden, kann Zeit brauchen, deshalb ist Geduld ebenfalls sehr wichtig.

Lukas Glatzel: Eigenkapital aufbauen und staatliche Förderprogramme prüfen. Programme wie „Jung kauft Alt“ oder andere Optionen können finanzielle Vorteile bringen. Außerdem sollte man nicht nur an den Kaufpreis denken, sondern auch laufende Kosten einplanen.

Welche Vorteile bietet eine Immobilie als Kapitalanlage?

Anja Gierlinger: Immobilien gelten als wertstabile Investition und können langfristig eine sichere Rendite bieten. Besonders interessant sind dabei Möglichkeiten wie die degressive Abschreibung oder Sonderabschreibungen, die steuerliche Vorteile bringen können.

Lukas Glatzel: Gerade in Zeiten steigender Inflation bietet eine Immobilie als Kapitalanlage einen soliden Schutz. Wichtig ist eine kluge Auswahl des Objekts und eine langfristige Finanzierungsstrategie.

Wie sehen Sie die Zukunft des Immobilienmarktes und der Baufinanzierung?

Anja Gierlinger: Die Nachfrage nach Immobilien bleibt hoch, insbesondere in gefragten Regionen. Ich denke, dass nachhaltige Sanierungen und energieeffiziente Neubauten weiter an Bedeutung gewinnen werden.

Lukas Glatzel: Ich bin zuversichtlich, dass sich der Markt an die neuen Bedingungen anpassen wird. Wichtig ist, dass Kaufinteressenten sich umfassend beraten lassen und langfristig tragfähige Finanzierungsstrategien entwickeln.

Vielen Dank für Ihre Zeit und die wertvollen Einblicke!

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DasAmtsblatt

der Stadt Hauzenberg und des Schulverbandes Hauzenberg

Jahrgang 52.04

06. Mai 2025

47 Standesamt

Amtliche Bekanntmachungen

48 Bauleitplanung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage „Solarpark Glotzing-Langfeld“; Verfahrenseinstellung

48 Änderung des Bebauungsplanes „Brandl Raßreuth“ mit Deckblatt Nr. 3

49 Widmung einer Ortsstraße „Langfeld“ im Gewerbegebiet Eben-Langfeld; Flurnummer 848 Gemarkung Jahrdorf

50 Aufstellung des Bebauungsplanes „Germannsdorf Nord II“

51 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 124 (SO Solarpark Germannsdorf)

51 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Germannsdorf“

52 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 119 (SO Solarpark Erlet-West)

54 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Erlet-West“

55 Haushaltssatzung der Stadt Hauzenberg (Landkreis Passau) für das Haushaltsjahr 2025

55 Verordnung über Parkgebühren in der Stadt Hauzenberg (Parkgebührenverordnung) vom 08.04.2025

56 Antragsfristen für Sitzungen

Informationen aus dem Sitzungsdienst

56 Schulverbandsversammlung, Sitzung vom 01.04.2025

57 Stadtrat, Sitzung vom 07.04.2025

58 Bauausschuss, Sitzung vom 08.04.2025

Informationen

58 Hauzenberger Wochenmarkt – neue Standler gesucht!

58 10. Ausbildungsmesse der Stadt Hauzenberg – Jetzt anmelden!

59 Neuer Mitarbeiter im Bauhof

59 Ruhestandsversetzung von Alois Stockinger

60 ILE Abteiland auf Exkursion

61 Kommunale Wärmeplanung in der ILE Abteiland nimmt Fahrt auf

62 Stadt Hauzenberg – Stellenausschreibung Tourismus

62 Stadt Hauzenberg – Auszubildende gesucht

62 vhs Hauzenberg – Kurse Mai

62 Privater Stellenmarkt

63 Adressen & Öffnungszeiten

Geburten

18.02.2025

Pia Marie Kornexl

Karin Kornexl und Matthias Heindl

Kussersiedlung 55, Hauzenberg

26.03.2025

Frida Marie Zillner

Michaela Zillner und Tobias Wandl

Aubach 18, Hauzenberg

11.03.2025

Pia Gabriele Sonnleitner

Jasmin und Florian Sonnleitner

Kollersberger Straße 58, Hauzenberg

28.03.2025

Mia Sofie Leitner

Simone Leitner

Kramersdorf 30, Hauzenberg und Michael Eder-Leitner

Bergstraße 26, Sankt Oswald-Riedlhütte

13.03.2025

Marie Falkner

Stephanie Falkner und Florian Urmann

Glotzing 22, 94051 Hauzenberg

30.03.2025

Toni Falkner

Johanna und Florian Falkner, Hauzenberg

26.03.2025

Toni Drexler

Jasmin Seidl und Michael Drexler

Ringstraße 8, Hauzenberg

31.03.2025

Karla Fenzl

Julia Reitberger und Jonas Fenzl

Weiherfeldstraße 35, Hauzenberg

b und fürs leben

trauern

05.04.2025

Kerstin Billmaier und Michael Kraft

Langheinrichstraße 10, Hauzenberg

11.03.2025

Alois Zieringer Tiessenhäusl 64, Hauzenberg 80 Jahre

14.04.2025

Kunibert Jany

01.04.2025

Josef Stemplinger Im Mitterfeld 6, Hauzenberg 82 Jahre

17.04.2025

Maria Lichtenauer

07.04.2025

Josef Stockinger Neumühle 1, Hauzenberg 63 Jahre

18.04.2025

10.04.2025

Hermann Löffler Ödhof 11, Hauzenberg 81 Jahre wir

Pufferholzweg 14, Hauzenberg 84 Jahre

h INW e I s

Kusserstraße 14, Hauzenberg 88 Jahre

Irmentraud Klinger Steinbergstraße 26, Hauzenberg 86 Jahre

19.04.2025

Walter Lang Schachtstraße 13, Hauzenberg 82 Jahre

Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586-3062.

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 Gewerbliche Räume im UG und Nebengebäude

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 Mieteinnahmen jährl. ca. 25.000 €

 EA in Bearbeitung

Käufercourtage

PILSL Immobilien Stadionstr. 20 94051 Hauzenberg

BAuleItplANuNG zur errIchtuNG eINer freIflächeNphotovoltAIkANlAGe „solArpArk GlotzING-lANGfeld“ hier: Bekanntmachung der Verfahrenseinstellung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 19.09.2022 einstimmig beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks bei Glotzing (Glotzing-Langfeld) den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Planverfahren wurde eingeleitet, und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.

In der Sitzung vom 03.03.2025 stimmte der Stadtrat den Abwägungsvorschlägen zum Flächennutzungsplan nicht zu. Der Stadtrat kam mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass der vorgesehene Standort für den Solarpark aufgrund seiner Fernwirkung, der Nähe zur Wohnbebauung sowie der sich darauf befindlichen Quelle nicht geeignet sei.

Der Stadtrat hat daher am 07.04.2025 beschlossen, das Verfahren zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage bei Glotzing einzustellen. Analog zu § 2 Abs. 1 BauGB wird die Einstellung des Verfahrens öffentlich bekanntgemacht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 08.04.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

äNderuNG des BeBAuuNGsplANes „BrANdl rAssreuth“ mIt deckBlAtt Nr. 3; Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 07.10.2024 beschlossen den Bebauungsplan „Brandl Raßreuth“ mit Deckblatt Nr. 3 zu ändern.

Beabsichtigt ist für die Grundstücke Flurnummern 196/1 sowie 200, jeweils Gemarkung Raßreuth, die Herausnahme aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Brandl Raßreuth“.

Geplant ist die Nachverdichtung im Anwesen Neustifter Straße 12 mittels einer

weiteren Wohneinheit, welche nach rechtskräftigen Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig ist.

Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 08.04.2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Brandl Raßreuth“ mit Deckblatt Nr. 3 als Satzung.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt das Deckblatt zum Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

Das Deckblatt zum Bebauungsplan einschl. Begründung und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteili-

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gung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewie-

sen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Stadt Hauzenberg, 14.04.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

WIdmuNG eINer ortsstrAsse „lANGfeld“ Im GeWerBeGeBIet eBeN-lANGfeld; flurNummer 848 GemArkuNG jAhrdorf

Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 08.04.2025 beschlossen, die nachfolgend bezeichnete Erschließungsstraße gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V. m. Art. 6 BayStrWG zu widmen:

Flurnummer: 848 Gmkg. Jahrdorf

Anfangspunkt: Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Fl. Nr. 860/1 Gmkg. Jahrdorf

Endpunkt: Grundstücksgrenze der Flurnummer 848/2 Gmkg. Jahrdorf

Baulastträger: Stadt Hauzenberg

Länge: 0,273 km

Belastungen: keine

Benutzung: für Fahrzeuge aller Art

Einteilung: Gemeindestraße (Ortsstraße)

Die Widmung kann im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden (Montag–Freitag 08:00 Uhr–12:00 Uhr, zusätzlich Montag, Dienstag und Donnerstag 13:00 Uhr–16:00 Uhr) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg

Postfachanschrift:

Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg

Hausanschrift:

Haidplatz 1, 93047 Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Hauzenberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwal-

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tungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des BayStrWG abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diese Widmung Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.

Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Stadt Hauzenberg, 24.04.2025

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Aufstellu NG des Be BA uu NG spl AN es „Germ ANN sdorf Nord II“; Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 27.03.2023 beschlossen den Bebauungsplan „Germannsdorf Nord II“aufzustellen. Der Bebauungsplan soll das Gebiet westlich des Steigerwegs in Germannsdorf speziell die Flurnummer 90 Gemarkung Germannsdorf umfassen. Als Gebietscharakter soll ein Allgemeines Wohngebiet (WA) definiert werden.

Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 08.04.2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Germannsdorf Nord II“ als Satzung.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt das Deckblatt zum Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

Der Bebauungsplan einschl. Begründung und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Stadt Hauzenberg, 22.04.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

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äNderuNG des flächeNNutzuNGsplANes mIt deckBlAtt Nr. 124 (so solArpArk GermANNsdorf)

hier: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat am 29.07.2024 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks östlich von Germannsdorf den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Änderungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Parallel erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Germannsdorf“. Mit der Bauleitplanung soll östlich von Germannsdorf die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind gemäß Antrag die Grundstücke Flur-Nrn. 1727 und 1732 jeweils Gemarkung Germannsdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 6,46 ha. Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des Mai-Amtsblattes in der Zeit bis 09.06.2025. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 23.04.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

AufstelluNG eINes vorhABeNBezoGeNeN BeBAuuNGsplANes „so solArpArk GermANNsdorf“ hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat am 29.07.2024 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks östlich von Germannsdorf den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 124.

Mit der Bauleitplanung soll östlich von Germannsdorf die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind gemäß Antrag die Grundstücke Flur-Nrn. 1727 und 1732 jeweils Gemarkung Germannsdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen

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Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des Mai-Amtsblattes in der Zeit bis 09.06.2025. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich aller Anlagen kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

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Stadt Hauzenberg, 23.04.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

äN deru NG des f läche N -

N utzu NG spl AN es m I t

d eck B l A tt Nr. 119 ( so s ol A rp A rk e rlet-West)

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Rechtswirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Hauzenberg

Flächennutzungsplanänderung durch das Deckblatt Nr. 119

Der Stadtrat hat am 19.09.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks westlich von Erlet den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Parallel erfolgt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Erlet-West“. Mit der Bauleitplanung soll westlich von Erlet die Voraussetzung für die Pla -

nung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 1586 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt ca. 2,2 ha.

Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Stadtrat am 03.02.2025 das Deckblatt Nr. 119 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.

Der Entwurf des Deckblattes zum Flächennutzungsplan liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 14.05.2025 für die Dauer eines Monats bis einschl. 16.06.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@hauzenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Die Verfahrensunterlagen können während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen /

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Umweltbezogene Unterlagen:

Umweltbericht

Der Umweltbericht ist Bestandteil des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 119 (SO Solarpark Erlet-West); mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.

Schutzgut Art der vorhandenen Informationen

Schutzgut Art der vorhandenen Informationen

Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz

Boden

Wasser

Modultische werden mit Schraub- und Rammfundamenten gesetzt, wodurch die Versiegelung des Bodens mit Betonfundamenten vermieden wird. Überbauung von Boden nur im Bereich der geplanten Trafostation. Der intensiv landwirtschaftlich genutzte Boden steht nach wie vor der landwirtschaftlichen Weidenutzung zur Verfügung. Durch die Doppelnutzung der Fläche (Solarpark und Standweide) und den Verzicht auf die zusätzliche Ausbringung von Düngeund Pflanzenschutzmitteln bleibt die Bodenbelastung des Planungsgebiet unverändert. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden als gering eingestuft.

Der Verzicht auf das zusätzliche Ausbringen von Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie die Pflege der Fläche durch Beweidung verringert eine mögliche Grundwasserbelastung. Eine Versiegelung von Flächen findet nur in sehr geringem Umfang statt. Anfallendes Oberflächenwasser verbleibt in der Fläche und wird nicht abgeleitet. Brauchwasser wird nicht benötigt, Schmutzwasser wird nicht entstehen. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind als gering einzustufen.

Pflanzen/ Tiere

Klima/Luft

Während der Bauzeit ist kurzfristig mit Staubentwicklung zu rechnen. Luftaustauschbahnen sind nicht betroffen. Der Erhalt von Grünland trägt zur Verbesserung des Lokalklimas bei. Die leicht verringerte Kaltluftproduktion einer mit Solarmodulen bestandenen Fläche im Vergleich zu einer landwirtschaftlichen Fläche zieht demnach nur Veränderungen in sehr geringem Maße nach sich.

Die Doppelnutzung von Solarenergieerzeugung und Fortführung der Weidebewirtschaftung führt nicht zum Verlust von Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Keine Zerstörung von wichtigen Bereichen der Flora und Fauna. Auf das Ausbringen von Dünge- und Pflanzenschutzmittel wird verzichtet. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind als gering einzustufen.

Landschaft

Mensch/ Erholung

Aufgrund der Lage im landwirtschaftlich intensiv genutzten Raum und der vorhandenen Eingrünung in Verbindung mit den geplanten Heckenstrukturen hat der Standort keine größere Fernwirkung.

Aufgrund der Entfernung zur nächsten Wohnbebauung ist an den Immissionsorten kein relevanter Beitrag zu erwarten.

Durch die Baumaßnahme entsteht eine temporäre Einschränkung der Wander-/Fahrradwege und geringe Lärm- und Abgasbelastungen durch an- und abfahrende LKW. Insgesamt ist von geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch auszugehen.

Kultur/ Sachgüter

Gegenstände, die bei Erdarbeiten zu Tage treten, sind dem Landesamt für Denkmalpflege zu melden.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Land- und forstwirtschaftlich besteht Einverständnis

Bayerischer Bauernverband Landwirtschaftliche Emissionen

Landratsamt Passau, Brandschutzdienststelle

Keine Bedenken

Bürgereinwand

Beschattung des benachbarten Grundstücks

Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde Klimaschutz, Eingrünungsmaßnahmen

Zweckverband Autobahnzubringer

Bayerischer Wald Hinweis auf Südumfahrung

Landratsamt Passau, Bauleitplanung rechtlich

Kein Wasserschutzgebiet; Fernwirkung

Landratsamt Passau, Städtebau Fernwirkung

Keine Bedenken.

Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde

Eingrünung; Ausgleichsfläche

Landratsamt Passau, Wasserrecht

Keine Bedenken – Altlasten; Aufschüttungen

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Keine Einwände

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 23.04.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Aufstellu NG e IN es vorh AB e NB ezo G e N e N

Be BA uu NG spl AN es „ so s ol A rp A rk e rlet-West“ hier: Öffentliche Auslegung nach § 3

Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 19.09.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks westlich von Erlet den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 119.

Mit der Bauleitplanung soll westlich von Erlet die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 1536 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 2,2 ha.

Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der

Bauausschuss am 17.03.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Solarpark Erlet-West“ nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie die Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 14.05.2025 für die Dauer eines Monats bis einschl. 16.06.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@ hauzenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ergänzend werden die Verfahrensunterlagen während der Auslegungsfrist auch auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen / Bauleitplanung“ zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Umweltbezogene Unterlagen: Umweltbericht

Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans „SO Solarpark Erlet-West“; mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.

Schutzgut Art der vorhandenen Informationen

Boden

Wasser

Modultische werden mit Schraub- und Rammfundamenten gesetzt, wodurch die Versiegelung des Bodens mit Betonfundamenten vermieden wird. Überbauung von Boden nur im Bereich der geplanten Trafostation. Der intensiv landwirtschaftlich genutzte Boden steht nach wie vor der landwirtschaftlichen Weidenutzung zur Verfügung. Durch die Doppelnutzung der Fläche (Solarpark und Standweide) und den Verzicht auf die zusätzliche Ausbringung von Düngeund Pflanzenschutzmitteln bleibt die Bodenbelastung des Planungsgebiet unverändert. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden als gering eingestuft.

Der Verzicht auf das zusätzliche Ausbringen von Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie die Pflege der Fläche durch Beweidung verringert eine mögliche Grundwasserbelastung. Eine Versiegelung von Flächen findet nur in sehr geringem Umfang statt. Anfallendes Oberflächenwasser verbleibt in der Fläche und wird nicht abgeleitet. Brauchwasser wird nicht benötigt, Schmutzwasser wird nicht entstehen. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind als gering einzustufen.

Klima/Luft

Pflanzen/ Tiere

Während der Bauzeit ist kurzfristig mit Staubentwicklung zu rechnen. Luftaustauschbahnen sind nicht betroffen. Der Erhalt von Grünland trägt zur Verbesserung des Lokalklimas bei. Die leicht verringerte Kaltluftproduktion einer mit Solarmodulen bestandenen Fläche im Vergleich zu einer landwirtschaftlichen Fläche zieht demnach nur Veränderungen in sehr geringem Maße nach sich.

Die Doppelnutzung von Solarenergieerzeugung und Fortführung der Weidebewirtschaftung führt nicht zum Verlust von Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Keine Zerstörung von wichtigen Bereichen der Flora und Fauna. Auf das Ausbringen von Dünge- und Pflanzenschutzmittel wird verzichtet. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind als gering einzustufen.

Landschaft

Mensch/ Erholung

Aufgrund der Lage im landwirtschaftlich intensiv genutzten Raum und der vorhandenen Eingrünung in Verbindung mit den geplanten Heckenstrukturen hat der Standort keine größere Fernwirkung.

Aufgrund der Entfernung zur nächsten Wohnbebauung ist an den Immissionsorten kein relevanter Beitrag zu erwarten.

Durch die Baumaßnahme entsteht eine temporäre Einschränkung der Wander-/Fahrradwege und geringe Lärm- und Abgasbelastungen durch an- und Abfahrende LKW. Insgesamt ist von geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch auszugehen.

Kultur/ Sachgüter

Gegenstände, die bei Erdarbeiten zu Tage treten, sind dem Landesamt für Denkmalpflege zu melden.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Land- und forstwirtschaftlich besteht Einverständnis

Bayerischer Bauernverband

Landwirtschaftliche Emissionen

Landratsamt Passau, Brandschutzdienststelle

Keine Bedenken

Bürgereinwand

Beschattung des benachbarten Grundstücks

Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde

Klimaschutz, Eingrünungsmaßnahmen

Landratsamt Passau, Abfallrecht

Entsorgungsmaßnahmen

Zweckverband Autobahnzubringer

Bayerischer Wald Hinweis auf Südumfahrung

Landratsamt Passau, Bauleitplanung rechtlich

Hinweis auf Blendgutachten; Brandschutz

Landratsamt Passau, Städtebau

Fernwirkung; Ausgleichsmaßnahmen

Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz

Keine Bedenken.

Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde

Eingrünung; Ausgleichsfläche

Landratsamt Passau, Wasserrecht

Keine Bedenken – Altlasten; Aufschüttungen

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

Keine Einwände

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3

BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 23.04.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

I. hA ush A ltss A tzu NG der s t A dt hA uze NB er G ( lAN dkre I s pA ss A u) für d A s hA ush A ltsj A hr 2025 Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Hauzenberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 33.032.675 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.159.500 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 6.803.200 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Gewerbesteuer 325 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Hauzenberg, 14.04.2025 Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

II.

Das Landratsamt Passau als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 08.04.2025, Gz: 944, die nach Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 3 und 4 GO erforderliche Genehmigung für den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 6.803.200 € erteilt.

III.

Die Haushaltssatzung der Stadt Hauzenberg für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit gemäß Art. 26 Abs. 2 i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO amtlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung 2025 samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, ZimmerNr. 1.15, zur Einsicht bereitgehalten wird.

Hauzenberg, 14.04.2025 Donaubauer, 1. Bürgermeisterin v erord N u NG ü B er pA rkG e B ühre N IN der st A dt h A uze NB er G ( pA rkG e B ühre N verord N u NG ) vom 08.04.2025

Die Stadt Hauzenberg erlässt als örtliche Straßenverkehrsbehörde aufgrund von § 6 a Abs. 6 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S 310, 919), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen vom 08.06.2015 (BGBl. I S. 904) in Verbindung mit § 10 der Zuständigkeitsverordnung

(ZustV) vom 16.06.2015 (GVBl. 2015, S. 184), zuletzt geändert mit Verordnung vom 30.12.2024 (GVBl. 2024, S.645) folgende Verordnung:

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Gebührenverordnung gilt für sämtliche gebührenpflichtigen Parkräume im Stadtgebiet Hauzenberg.

2. Die Vorschriften über Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) bleiben unberührt.

§ 2 Höhe der Parkgebühren

1. Die Parkgebühr für die in § 1 Abs. 1 genannten Parkräume beträgt 0,60 € je ganze Stunde. Die Mindestgebühr beträgt 0,05 €.

2. Für elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), (mit E-Kennzeichen oder blauer E-Plakette) wird beim Parken mit Parkscheibe für höchstens 3 Stunden Gebührenfreiheit gewährt unter Beachtung der jeweils geltenden Höchstparkdauer. Diese ist auf den Parkscheinautomaten ausgewiesen.

3. Die Monatsgebühr im Parkhaus beträgt 35 €, im Badweg/Hafnerstraße, in der Kusserstraße und in der Juliane-Ruck-Straße 25 €.

4. In den Gebühren ist die jeweils geltende Umsatzsteuer enthalten, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 3 Zeitlicher Geltungsbereich

Die Gebührenpflicht gilt von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Am Samstag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen sind 30 Minuten gebührenfrei mittels Parkschein („Semmeltaste“).

4 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist, wer innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches nach § 3 dieser Verordnung ein Fahrzeug auf einem Parkraum gemäß § 1 dieser Verordnung parkt bzw. nach § 2 Abs. 2 anmietet.

§ 5 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld

Die Parkgebührenschuld entsteht mit dem Parken des Kraftfahrzeuges im Bereich eines gebührenpflichtigen Parkplatzes gemäß § 1 dieser Verordnung. Sie wird zum gleichen Zeitpunkt fällig.

§ 6 Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 01.06.2025 in Kraft.

2. Gleichzeitig tritt die Parkgebührenverordnung vom 07.10.2024 außer Kraft.

Hauzenberg, den 08.04.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

A N tr AG sfr I ste N für sI tzu NG e N

Am 19.05. für die Sitzung des Stadtrates am 02. Juni 2025 Am 21.05. für die Sitzung des Bauausschusses am 04. Juni 2025

eN de der
Amtl I che N Bek ANN tm A chu NG e N

informationen aus dem sitzun G sdienst

schulver BAN dsvers A mmlu NG , sI tzu NG vom 01.04.2025

Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 des Schulverbandes Hauzenberg – einstimmig beschlossen

Von der Verwaltung wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 erarbeitet. Danach schließt der Gesamthaushalt mit 3.835.750 €. Davon entfallen 2.010.750 € auf den Verwaltungshaushalt sowie 1.825.000 € auf den Vermögenshaushalt. Die Schulverbandsversammlung beschloss, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen festzusetzen. Die Schulverbandsversammlung beschloss den Stellenplan für tariflich Beschäftigte sowie das Investitionsprogramm und den Finanzplan 2024 bis 2028 in der vorgelegten Form.

Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2023 des Schulverbandes Hauzenberg –einstimmig beschlossen

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten ist die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen sowie die Entlastung zu erteilen. Die Schulverbandsversammlung beschloss gem. Art. 102 Abs. 3 GO i.V. mit Art. 34 und 40 KommZG a) die Feststellung der Jahresrechnung 2023 des Schulverbandes Hauzenberg b) die Erteilung der Entlastung der Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung für das Jahr 2023. In Anwendung des Art. 49 GO hat die Vorsitzende der Schulverbandsversammlung an der Beratung und Abstimmung zu Buchstabe b) nicht teilgenommen.

Haushaltsüberschreitungen 2024; Deckungsbeschlüsse –einstimmig beschlossen

Nach Prüfung der Ausgaben des HH-Jahres 2024 wurde ersichtlich, dass geplante Haushaltsansätze bei den Haushaltsstellen der Schließanlage Dreifachturnhalle Hauzenberg (20.512,63 €) sowie bei der Generalsanierung Sportmittelschule Hauzenberg BA1 (101.223,66 €) überschritten wurden. Die benötigten Mittel konnten durch Minderausgaben bzw. durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltsstellen gedeckt werden.

s t A dtr A t, sI tzu NG vom 07.04.2025

Antrag des ADAC Südbayern e.V. Motorsport / Ortsclub auf Erlaubnis zur Benutzung der Gemeindestraßen der Stadt Hauzenberg im Rahmen der Central European Rallye vom 16.– 19. Oktober 2025 – Abstimmung 17:5 Der Streckenverlauf ist im Gemeindegebiet Hauzenberg wie folgt geplant und beantragt: Wertungsprüfung SS Granit und Wald am Freitag, 17.10.2025, Neustift – Lindbüchl - Giessübl (Raßreuth) - Oberfrauenwald - Geiersberg - (Oberneureuth). Die Gemeindestraßen müssen am Veranstaltungstag für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden. Für Anlieger besteht die Möglichkeit, unaufschiebbare Besorgungsfahrten auch während der Sperrzeit, allerdings nur außerhalb der Durchführungszeiten der beiden Wertungsläufe, nach Rücksprache mit dem Organisationspersonal vor Ort, durchzuführen. In Notfällen wird die Wertungsprüfung gestoppt damit der nötige Einsatz von Notarzt / Rettung / Feuerwehr etc. stattfinden kann. Der Zuschauer-Spot für den Streckenverlauf ist im Bereich „Oberer Gießübl“ geplant. Der Stadtrat beschloss, die Erlaubnis zur Benutzung der Gemeindestraßen im Rahmen der Central European Rallye zu erteilen.

Bauleitverfahren zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage „Solarpark Glotzing-Langfeld“; Verfahrenseinstellung und Aufhebung des Änderungs-/ Aufstellungsbeschlusses

Der Stadtrat beschloss, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Solarpark Glotzing-Langfeld einzustellen und den Änderungsbeschluss vom 19.09.2022 aufzuheben (Abstimmung 17:5). Des Weiteren wurde beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Solarpark Glotzing-Lanfgeld einzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 19.09.2022 aufzuheben (Abstimmung 17:5)

Sanierung der Pfarrstraße – Honoraranpassung der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke – Abstimmung 21:1 Für das Projekt Sanierung der Pfarrstraße wurden mit dem Architekturbüro Feßl und Partner und dem Ing. Büro Dietl Hono -

rarverträge abgeschlossen. Im Zuge der Honorarprüfung wurde eine hohe Differenz zwischen den veranschlagten und den tatsächlichen Abrechnungssummen festgestellt. Die Abweichung ist begründet und nachvollziehbar dargestellt. Die Honorarerhöhung in den Leistungsbildern Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken an AB Feßl & Partner und IB Dietl in Höhe von 187.000 € brutto wurde beschlossen.

Kamerabefahrung der Abwasserleitungen 2023; Nachtrag –einstimmig beschlossen

Die Stadt Hauzenberg ist verpflichtet das gesamte Kanalsystem in einem 10-Jahresturnus zu inspizieren. Dies erfolgte in den letzten Jahren. Im Zuge dessen wurden geografische Daten der Hauptkanäle und Hausanschlüsse in das Geografische Infosystem (Kanalkataster) der Stadt eingearbeitet. Während der Kamerabefahrung wurden viele unbekannte Kanäle, insbesondere Hausanschlüsse entdeckt, was eine erhebliche Massenmehrung und Kostenerhöhung bedeutete. Die Vergabe der Massenmehrung zum Projekt Kamerabefahrung 2023 an die Fa. Kuchler GmbH in Höhe von 133.539,13 € brutto wurde beschlossen.

Brückensanierung Stadt Hauzenberg 2025; Vergabe –einstimmig beschlossen 2025 wird die Brücke in der Stadionstraße saniert. Die Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben. 3 Firmen gaben ein Angebot fristgerecht ab, 1 Firma wurde aufgrund Formfehlern in den Angebotsunterlagen ausgeschlossen. Die Vergabe für das Projekt „Brückensanierung Stadionstraße“ erfolgte mit der Angebotssumme von 143.805,42 € an die Fa. Karl Bachl GmbH & Co. KG, Röhrnbach, als wirtschaftlichsten Bieter.

Änderung der Parkgebührenordnung – Abstimmung 21:2 Aufgrund Ministererlass ist die Parkgebührenverordnung im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) anzupassen. Fahrzeuge mit E-Kennzeichen oder blauer E-Plakette wird beim Parken mit Parkscheide für höchstens 3 Stunden Gebührenfreiheit gewährt unter Beachtung der jeweils geltenden Höchstparkdauer. Die vorgelegte Parkgebührenverordnung wurde beschlossen.

Ertüchtigung der Abwasserleitungen in Germannsdorf –Realisierung eines Misch- oder Trennsystems; Grundsatzentscheidung – nur Information Ab 2025 wird die Dorferneuerung Germannsdorf durchgeführt. Im Zuge dessen werden die Versorgungs- und Entsorgungsleitungen ertüchtigt. Um mit den Vorplanungen beginnen zu können, ist eine Grundsatzentscheidung zu treffen mit welcher Variante – Trennsystem, Mischsystem, Teil Trenn-/Teil Mischsystem – das Kanalnetz ertüchtigt werden soll. Alle drei Varianten wurden in der Sitzung ausführlich dargestellt und dienen als Diskussionsgrundlage.

Karl Bachl Granitwerk GmbH & Co. KG auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Erweiterungsflächen Steinbruch Fl.Nrn. 207, 209, 215, 216, 217, 218, 220/2, 221, 222, 235/1, 319/1, 344 Gmkg. Wotzdorf – einstimmig beschlossen

Eine Erweiterung des bestehenden Steinbruchs um zwei zusätzliche Teilflächen mit 5927 m² und 6039 m², die sich im nördlichen und nordöstlichen Bereich des Steinbruchs befinden, wurde beantragt. Die beiden Teilflächen grenzen direkt an die bestehende Abbaugrenze des Steinbruchs an. Das Schotterwerk als Nebeneinrichtung zum Steinbruch wird unverändert weiter betrieben. Der Bauausschuss beschloss, das Einvernehmen zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Karl Bachl Granitwerk GmbH & Co. KG auf Steinbrucherweiterung in Kronreuth/Klingerreuth unter der Bedingung zu erteilen, dass eine in der Sitzung definierte Teilfläche des Abbaubereichs zurückgenommen wird.

Änderung des Bebauungsplanes „Brandl Raßreuth“ mit Deckblatt Nr. 3; Abwägungen und Satzungsbeschluss – einstimmig beschlossen

Unmittelbar betroffen sind die Grundstücke FlNrn. 196/1 und 200 jeweils Gmkg Raßreuth. Beabsichtigt ist die Nachverdichtung im Anwesen Neustifter Str. 12 mittels einer weiteren Wohneinheit, welche nach rechtskräftigen Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig ist. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Fachstellen erfolgte von Februar bis März 2025. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an und beschloss das Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan „Brandl Raßreuth“ als Satzung.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Germannsdorf Nord II“; Abwägung und Satzungsbeschluss – einstimmig beschlossen Der Bebauungsplan soll das Gebiet westlich des Steigerwegs in Germannsdorf, speziell die FlNr. 90 Gmkg Germannsdorf, umfassen. Als Gebietscharakter soll ein allgemeines Wohngebiet (WA) definiert werden. Die Öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte von Januar bis März 2025. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss den Bebauungsplan „Germannsdorf Nord“ als Satzung.

Widmung der FlNr. 848 Gmkg Jahrdorf (Gewerbegebiet Eben-Langfeld) zu einer Ortsstraße – einstimmig beschlossen Die Stichstraße „Langfeld“ mit Wendemöglichkeit dient der Erschließung der anliegenden Grundstücke und ist entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung daher als Ortsstraße zu widmen. FlNr. 848 Gmkg Jahrdorf, von Anfangspunkt FlNr. 860/1 bis Endpunkt FlNr. 848/2 jeweils Gmkg Jahrdorf, Länge 0,273 km, Benutzung für Fahrzeuge aller Art, Einteilung als Gemeindestraße (Ortsstraße), Baulastträger ist die Stadt Hauzenberg. Die Widmung wurde beschlossen.

hA uze NB er G er Woche N m A rkt –N eue s t AN dler G esucht!

Die Stadt Hauzenberg sucht für den Wochenmarkt am Stadtplatz immer gerne neue Standbetreiberinnen und Standbetreiber.

Gesucht werden Anbieterinnen und Anbieter mit hochwertigen, regionalen und möglichst selbst erzeugten Produkten. Willkommen sind unter anderem:

Frische Lebensmittel (z. B. Obst, Gemüse, Käse, Fleisch, Backwaren)

Selbstgemachte Spezialitäten und Feinkost

Handwerksprodukte

Nachhaltige und umweltfreundliche Waren

Der Wochenmarkt findet jeden Dienstag von 7:00 bis 12:00 Uhr auf dem Innenstadtbereich von Hauzenberg statt. Die entsprechende Wochenmarktsatzung und die Wochenmarktgebührensatzung kann auf der Homepage der Stadt Hauzenberg unter www.hauzenberg.de/rathaus-buergerservice#ortsrecht abgerufen werden.

Interessierte Personen werden gebeten, sich bei Theresa Lenz von der Stadtverwaltung Hauzenberg per Telefon unter 08586/3032 oder per E-Mail an theresa.lenz@hauzenberg.de zu melden.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und ein erweitertes, attraktives Angebot für unseren Wochenmarkt!

Hauzenberg, 15.04.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

10. Aus BI ldu NG smesse

der s t A dt hA uze NB er G – j etzt AN melde N !

In diesem Jahr veranstaltet die Stadt Hauzenberg ihre Ausbildungsmesse nun schon zum 10. Mal. Sie findet am Freitag, den 24.10.2025 von 8:30 – 14:00 Uhr und am Samstag, den 25.10.2025 von 9:00 – 13:00 Uhr in der Dreifachturnhalle und in der AdalbertStifter-Halle in Hauzenberg statt.

Im letzten Jahr haben über 80 regionale und überregionale Betriebe, Hochschulen und Berufsfachschulen an der Messe teilgenommen und sich und ihre vielfältigen Angebote rund um das Thema Ausbildung und Berufswahl vorgestellt.

Ab sofort kann man sich wieder für einen Stand bewerben. Wollen auch Sie Ihr Unternehmen für die Messe anmelden? Dann wenden Sie sich bitte bis Ende Juni 2025 per E-Mail an ausbildungsmesse@hauzenberg.de um den Anmeldelink anzufordern.

Hauzenberg, 22.04.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

v erstärku NG für de N B A uhof

Seit 01. April 2025 verstärkt Johannes Heindl das Team des Bauhofs. Sein Aufgabenschwerpunkt liegt im Bereich der Gärtnerei sowie der Stadtreinigung. Mit Johannes Heindl konnte ein junger, engagierter Mitarbeiter gefunden werden, der aufgrund seiner Ausbildung und der bereits gesammelten Erfahrungen beste Voraussetzungen für die vielseitige und anspruchsvolle Arbeit im Bauhof mitbringt. Mit seinen Kompetenzen ergänzt er das Bauhofteam sehr gut und trägt damit künftig zum hohen Standard unserer Dienstleistungen bei.

Im Namen der Stadt Hauzenberg begrüßte 1. Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer Johannes Heindl recht herzlich und wünschte ihm alles Gute und viel Erfolg am neuen Arbeitsplatz.

Von vorne links: Bauhofleiter Thomas Schmöller, Johannes Heindl, Leiterin Bauverwaltung Stefanie Stemplinger

Von hinten links: Personalratsvorsitzender Matthias Falkner, Daniel Anetzberger Personalamt, Geschäftsleiter Alexander Höllmüller sowie 1. Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer

r uhest AN dsversetzu NG vo N Alo I s s tock ING er Am 31. März 2025 wurde Herr Alois Stockinger, unser langjähriger Bauamtsleiter der Stadt Hauzenberg, offiziell von 1. Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer in den Ruhestand versetzt. Auf insgesamt 45 Dienstjahre, davon stolze 37 Jahre im Rathaus in Hauzenberg, kann Herr Stockinger zurückblicken. Nach seinem dreijährigen Studium an der Bayerischen Beamtenfachhochschule war Herr Stockinger bis zum 30. November 1988 am Landratsamt in Passau tätig. Am 1. Dezember 1988 wechselte er nach Hauzenberg und fand hier seine „berufliche Heimat“. Im Jahr 2000 übernahm Herr Stockinger die verantwortungsvolle Position des Bauamtsleiters. Seine Expertise und sein unermüdlicher Einsatz haben maßgeblich zur Entwicklung und Umsetzung zahlreicher Bauprojekte beigetragen, die das Stadtbild nachhaltig geprägt haben.

Er war nicht nur ein kompetenter Ansprechpartner in baurechtlichen Fragen, sondern auch ein beliebter Kollege, der stets ein freundliches Wort und fachliche Unterstützung in allen Abteilungen bot. Seine Meinung wurde im Rathaus und auch außerhalb der Verwaltung sehr geschätzt. Den Bürgerinnen und Bürgern war er ein kompetenter Ansprechpartner, der immer auf sachliche Lösungen bedacht war. Seine Fähigkeit, auch in stressigen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren, machte ihn zu einer bedeutenden Figur im Rathaus.

Seit dem 1. April 2023 befand sich Herr Stockinger bereits in der Freistellungsphase seiner Altersteilzeit. Mit Wirkung zum 1. April 2025 wurde er nun in den Ruhestand versetzt.

Für Herrn Stockinger beginnt nun ein neuer Lebensabschnitt. Die gesamte Verwaltung sowie der Bauhof wünschen ihm für die weitere Zukunft alles Gute und viel Freude bei all seinen Hobbys und der Zeit mit seiner Familie. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und das langjährige Engagement im Rathaus.

DANKE Alois.

Bildunterschrift: v. l. Personalratsvorsitzender Matthias Falkner, Alois Stockinger, 1. Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer, h. l. Daniel Anetzberger, Personalamt, Geschäftsleiter Alexander Höllmüller sowie Wassermeister Florian Weber

Ile ABteIlANd Auf exkursIoN

In Kommunen herrschen im Bereich Städtebau viele Herausforderungen. In fast jedem Ortskern gibt es leerstehende Gebäude oder drohende Leerstände, und auch bei Freiflächen müssen Kommune überlegen, welche Bebauung am sinnvollsten wäre. Im Handlungsfeld „Innenentwicklung“ der ILE Abteiland holt man sich seit 2023 externe Expertise durch den Architekten Florian Riesinger ein, der die Kommunen fachlich berät und aktuell bereits Möglichkeiten für erste individuelle Ansätze zur Innenentwicklung aufzeigt.

Nun machten sich – organisiert vom Handlungsfeld Innenentwicklung –Bürgermeisterinnen, Bürgermeister, Geschäftsleiter und Mitarbeiter der Verwaltung gemeinsam auf den Weg, sich Inspirationen für die eigenen Gemeinden zu holen. Gestartet wurde mit einer ersten Exkursion nach Oberbayern, wo es um das Thema „Wohnen“ bzw. „Wohnformen“ ging.

Bürgermeister Michael Grasl aus Münsing, in dessen Gemeinde ca. 4.400 Menschen wohnen, hieß die Gruppe im Rathaus willkommen. Gemeinsam mit Architekt Stefan Kohlmeier von Arc Architekten erläuterte er, wie die Bewohner von Münsing bei den Überlegungen der Bebauung einer Brachfläche im Ortskern einbezogen wurden. Ging man von ursprünglich 6 Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften aus, die dort Platz gehabt hätten, entschieden sich 81 % der interessierten Bürgerinnen und Bürger für das Mehrgenerationen-Konzept „Pallaufhof“.

Schließlich wurden in einer Baugemeinschaft zwei lange Gebäude mit einem Mix aus 24 Einheiten – von der 2-Zimmer Wohnung bis zum 7-Zimmer Reihenhaus – umgesetzt, so dass dort

Bildunterschrift: Die Gruppe bei ihrer Exkursion vor dem Rathaus in Münsing: Untere Reihe von links: Stefan Kohlmeier (Arc Architekten), Edith Stadlmeyer (Umsetzungsbegleitung ILE Abteiland), Michael Graml (GL Untergriesbach), Florian Riesinger (ILE / Arc Architekten), Kristina Urmann (Bgm Neurreichenau), Adolf Barth (Bgm Breitenberg), Franz Mautner (Bgm Thyrnau), Albert Zillner (GL Wegscheid), Christian Escherich (Bgm Wegscheid), Max Pöschl (GL Jandelsbrunn), Michael Grasl (Bgm Münsing); obere Reihe von links: Theresa Lenz (Wirtschaftsförd. Hauzenberg), Hermann Duschl (Bgm Untergriesbach), Roland Freund (Bgm Jandelsbrunn), Ludwig Prügl (Bgm Obernzell), Hans Kapfer (3. Bgm Waldkirchen), Johann Sterl (GL Obernzell) Foto: © ILE Abteiland

Menschen in den verschiedensten Lebenssituationen Platz finden. Für Privatsphäre sorgen Holzlamellen, die die großen Glasflächen vor Blicken von außen schützen. Neben ihrer eigenen Garteneinheit steht allen Bewohnern zwischen den beiden Gebäuden eine Gemeinschaftsfläche mit großen Bäumen zur Verfügung, auf der sich die Kinder zum Spielen oder Erwachsene auf einen Ratsch treffen. Nach dieser eindrucksvollen Besichtigung ging es anschließend mit dem Bus nach Weyarn weiter, wo die Architektin Karin Drexler von MvB Baukultur das Projekt „Klosteranger“ vorstellte. Auf dem Gelände befand sich eine verfallene, alte Klosterbrauerei, die saniert wurde und wo sich nun ein Klostercafé und ein Bürgergewölbe befinden. Auf der großen Freifläche entstanden zahlreiche Häuser und Wohnungen in verschiedenen Einheiten, jedoch mit geschützten, privaten Rückzugsmöglichkeiten auch im Freien.

Allen Menschen steht eine sehr große Gemeinschaftsfläche zur Verfügung, die sich durch das gesamte Gelände mit zahlreichen Spielgeräten und Aufenthaltsmöglichkeiten zieht, und sogar an diesem regnerischen, kalten Tag der Exkursion waren einige Kinder unterwegs.

In einem Gemeinschaftsgarten kann gemeinsam gegärtnert und geerntet werden.

Der Besuchergruppe ist vor allem aufgefallen, dass weder Autos noch Garagen zu sehen waren. Frau Drexler erklärte, dass alle Bewohner von einer riesigen Tiefgarage aus direkten Zugang zu den 45 Reihen-/Doppelhäusern und sieben Mehrgenartionenhäusern mit 70 unterschiedlich großen Wohnungen haben, so dass das Gelände oberirdisch quasi autofrei ist.

Ungewöhnlich aber genial wurde die Integration eines Supermarktes in das Wohngebiet gelöst, denn die Rückseite des Marktes mit dem begrünten Dach wurde aufgeschüttet und dient nun als Spiel- und Rodelhang. So ist der Supermarkt vom Wohngebiet aus nicht sichtbar, liegt jedoch trotzdem sehr zentral. Weyarn hat, obwohl dort knapp 4.000 Bürger wohnen, immer noch einen sehr dörflichen Charakter.

Die Besuchergruppe zeigte sich sehr beeindruckt, wie die Ortschaften Münsing und Weyarn die Herausforderungen bei der Entwicklung ihrer Ortskerne – die mit zahlreichen Wohnbaupreisen ausgezeichnet wurden – gemeistert haben.

Auch wenn diese Projekte nicht 1:1 auf Niederbayern übertragbar sind, dienen sie als Ideengeber und zeigen, was entstehen kann, wenn man neue Wege geht. Vollgepackt mit fachlichem Input trat die Gruppe die Rückreise an.

Nur eine Woche später führte eine weitere Exkursion die Gruppe nach Haslach an der Mühl, einer Gemeinde mit 2.600 Einwohnern in Oberösterreich. Bei dieser Exkursion lag der Schwerpunkt nicht beim Wohnungsbau, sondern bei der Bewältigung von Leerständen und der Herausforderung, eine ehemalige Industriebrache mit neuem Leben zu füllen.

Architekt Josef Schütz vom Architekturbüro arkade erläuterte, dass die Entscheidung anstand, was mit dem leerstehenden, großen und ortbildprägenden Vonwiller-Areal, einer 1819 gegründeten Leinen- und Baumwollwarenfabrik, geschehen soll. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern wurde im Jahr 2000 in einem Revitalisierungs-Workshop das Ziel erarbeitet: Änderung der Funktion des Gebäudes und Verwandlung in ein multifunktionales, kulturelles Mehrzweckgebäude. Heute befinden sich im Areal das preisgekrönte Webereimuseum mit Textilem Zentrum, die mechanische Klangfabrik, Musikschule, die Mühlviertler Ölmühle mit Schaubetrieb sowie eine Gastronomie mit Veranstaltungsräumen.

Bei der Führung durch den Ortskern mit historischer Ringmauer und Wehrturm bekam die Besuchergruppe Erläuterungen zu den renovierten Gebäuden und Umnutzungen. So wurde in einem bestehenden Gebäude, das bereits 1373 als „Trivialschule“ erwähnt wurde, ein „Primärversorgungszentrum“ eingerichtet, das Ärzte, Hebammen, Logopädinnen, Physiotherapeuten und eine Wohneinheit beherbergt.

Auch am Markplatz hat es Änderungen in der Gebäudenutzung gegeben. Hier befand sich z. B. ein altes Metzgerei-Gebäude, das liebevoll restauriert wurde und in dem sich heute die Werkstatt eines Geigenbaumeisters befindet.

Nach einem Mittagessen und dem Probieren der Spezialität der Region, den Haslachern Leinölerdäpfeln, bedankte sich die Gruppe herzlich bei Josef Schütz für die Ausführungen und Impulse aus Haslach.

Im Anschluss fasste die Gruppe rund um die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der ILE Abteiland den Beschluss, sich im Handlungsfeld Innentwicklung ein weiteres Jahr von Architekt Florian Riesinger fachlich begleiten zu lassen und stellte fest, auf dem richtigen Weg zu sein.

k ommu NA le Wärmepl AN u NG

IN der I le A B te I l AN d NI mmt fA hrt A uf

Auftragsvergabe an Planungsbüro Nigl + Mader aus Röhrnbach

Der Klimawandel schreitet spürbar voran und stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Besonders im Gebäudesektor, der einen erheblichen Teil des Energieverbrauchs ausmacht, besteht beim Thema Wärmeversorgung noch viel Handlungsbedarf. Sieben Kommunen der ILE Abteiland Breitenberg, Hauzenberg, Jandelsbrunn, Neureichenau, Obernzell, Sonnen und Thyrnau möchten hier frühzeitig aktiv werden sowie gemeinsam die Weichen für eine nachhaltige und zukunftssichere Wärmeversorgung stellen. Daher haben sie beschlossen, gemeinsam eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

Hintergrund ist das neue Wärmeplanungsgesetz, das alle Städte und Gemeinden in Deutschland verpflichtet, ihr Gemeindegebiet energetisch zu analysieren und ein Konzept zu entwickeln, wie die Wärmeversorgung in den kommenden Jahren klimafreundlich gestaltet werden kann. Die Kommunen der ILE Abteiland werden durch das Planungsbüro Nigl + Mader GmbH aus Röhrnbach bei der Ausarbeitung unterstützt. Die Kosten dafür werden zu 90 Prozent vom Bund gefördert.

Zunächst wird im Rahmen der Planung der aktuelle Stand der Wärmeversorgung in den jeweiligen Gemeinden erfasst. Anschließend werden die Potenziale für den Einsatz erneuerbarer Energien sowie effizienter Technologien untersucht. Auf dieser Basis werden verschiedene Szenarien entwickelt, die zeigen, wie das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden kann. Daraus entstehen schließlich konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge – sowohl aus ökologischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht. Dabei sollen auch lokale Akteure wie Energieversorger, Unternehmen und die Bevölkerung eng eingebunden werden.

Projektleiter Sebastian Weisz betont, dass es sich bei der kommunalen

Bildunterschrift: Beim Startgespräch zur kommunalen Wärmeplanung vor dem Rathaus in Jandelsbrunn: v.li.n.re.: Edith Stadlmeyer (Umsetzungsbegleitung ILE Abteiland), Sebastian Weisz (Projektleiter Nigl + Mader), Eva Greindl (Nigl + Mader), Gudrun Donaubauer (Bgm Hauzenberg), Bernhard Nigl (GL Nigl + Mader), Adolf Barth (Bgm Breitenberg), Maximilian Sommer (stv. GL Breitenberg), Roland Freund (Bgm Jandelsbrunn), Max Pöschl (GL Jandelsbrunn); Foto: © ILE Abteiland

Wärmeplanung nicht um die konkrete Planung oder den Bau eines Wärmenetzes handelt. Ziel ist vielmehr, zu ermitteln, wo ein gemeinschaftliches Wärmenetz sinnvoll wäre – und wo eine individuelle, dezentrale Versorgung mit erneuerbaren Energien die bessere Lösung sein könnte. Die Planung dient damit in erster Linie als strategisches Instrument und Entscheidungsgrundlage für die künftige Ausrichtung der Wärmeversorgung.

Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich durch die laufende Wärmeplanung zunächst keine unmittelbaren Veränderungen. Auch der geplante Abschluss der Planung im Jahr 2025 bringt noch keine verpflichtenden Maßnahmen mit sich. Bestehende Heizungsanlagen bleiben davon unberührt, und auch künftig dürfen – bei einem notwendigen Austausch – weiterhin alle gängigen Heizsysteme eingebaut werden. Dennoch empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung, um bei anstehenden

Investitionen bereits mögliche gesetzliche Entwicklungen im Blick zu behalten.

Laut geltender Rechtslage müssen alle Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern ihre kommunale Wärmeplanung spätestens bis Mitte 2028 abschließen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen neue Heizungsanlagen nur noch dann eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für bestehende Heizsysteme gilt diese Regel jedoch nicht – es besteht auch über das Jahr 2028 hinaus keine Verpflichtung zum Austausch.

Mit der gemeinsamen Wärmeplanung gehen die Kommunen der ILE Abteiland einen wichtigen Schritt in Richtung klimafreundlicher Zukunft. Sie schaffen damit die Grundlage für eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Wärmeversorgung – im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der kommenden Generationen.

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Telefon: 08586/91557

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Sprechzeiten: Mo 9.00 – 12.00 Uhr, Rathaus, Zimmer-Nr. 2.02 Außerhalb der Sprechzeiten telefonisch 08586/3090 oder Mobil +49(0)162/1316070

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BEI DER BRAULIEBE HIRZ IN HAUZENBERG

Foto: Daniel Anetzberger

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