Wirke gut, so wirkst du länger, Als es Menschen sonst vermögen.
Johann Wolfgang von Goethe
A USZEI TEN
Es war ein Versprechen. Daniel Koschitzki, Flötist und Mitbegründer der Klassikformation „Spark“, hatte in heiterer und informativer Moderation durch das Eröffnungskonzert der 53. Kulturwochen Hauzenberg geführt und dabei auch die Bedeutung der Musik, von Kunst und Kultur allgemein, für unser Leben und Wohlbefinden betont. Kunst ist kein Luxus, kein ignorantes nur „Nice to have“, es ist ein „Must have!“. Gerade in diesen unruhigen, kriegerischen und wirren Zeiten schaffe Musik, Kunst und Kultur die notwendigen Freiräume zum Atmen, Entspannen und um Kraft zu tanken. Am 16. Mai wurde dieses Versprechen beim grandiosen Eröffnungskonzert mit Klavier, Violoncello, Violine und 40 verschiedenen Flöten für zwei Stunden Wirklichkeit. Noch sieben Mal bietet sich im Rahmen der Kulturwochen Hauzenberg die Möglichkeit eine kleine Auszeit zu nehmen. Werfen Sie einen Blick auf die gegenüberliegende Seite. Wählen Sie aus, nehmen Sie sich die Zeit und machen Sie daraus Ihre ganz persönliche kleine Auszeit. Ich verspreche Ihnen, es tut gut. Aber nicht nur die Veranstaltungen der 53. Kulturwochen Hauzenberg werden uns die nächsten Wochen und Monate begleiten. Diese Juni-ui ist randvoll mit Veranstaltun -
gen, Festen, Feiern und Konzerten, die auf uns zukommen und kreative, entspannende und unterhaltsame Auszeiten garantieren. Allen voran die Kurkonzerte, die heuer zum 25. Mal den Sommer zum Musiksommer machen und vom 2. Juli bis 27. August, jeden Mittwoch ab 18.00Uhr, Open Air und mit Live-Musik, den Kurpark in eine Musikmeile mit Sommerfeeling verwandeln – zum Vierteljahrhundert- Jubiläum mit einer ganz besonderen Interpretenauswahl. Und, schon bevor die Musik im Kurpark aufspielt, gibt es dort ab dem 10. Juni jeden Dienstag mit Yoga-Übungen Entspannung zum Feierabend. Viele weitere Aktionen und Veranstaltungen sind in dieser Ausgabe aufgeführt und beworben. Blättern Sie aufmerksam durch unser Heimatmagazin und vielleicht, nein ganz sicher, finden Sie das ein oder andere Angebot, das Sie anspricht und interessiert. In diesem Fall sollten Sie sich bejahend und bedingungslos diese (Aus) Zeit gönnen.
Dafür und dazu wünsche ich Ihnen, auch im Namen der gesamten uiRedaktion, schon heute viel Freu de und gute Unterhaltung in geselliger Runde mit netten Menschen. Das ist in diesen wirren Zeiten wichtiger denn je.
Impressum
»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH
Danglmühle 19 • 94051 Hauzenberg
Telefon (0 85 86) 97 94 23 Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de redaktion / inhalt für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de) amtsblatt
Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de) text, fotos und illustration Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben) titelfoto: Robert Geisler - SP4Sport anzeigen Katharina Zeller werbung@ui-hauzenberg.de
Telefon 0 151 24 10 39 99 grafische gestaltung Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern druck PASSAVIA, Passau www.passavia.de auflage 6.000 Stück verteilung Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe 01. Juli 2025 anzeigenannahmeschluss 20. Juni 2025
Wir sind Meister!
Hauzenberg stürmt in die Bayernliga
Das ist einmalig und historisch! Die erste Herrenmannschaft des FC Sturm Hauzenberg ist von der Landesliga „Bayern Mitte“ in die Bayernliga aufgestiegen. Das ist für den 106 Jahre alten Fußballverein der größte Erfolg seit seiner Gründung 1919. Für diese sportliche Sensation unterm Staffelberg hat die „Sturm-Familie“ an einem Strang gezogen: der 26 Mann starke Kader mit Kapitän Christoph Obermüller und dem Trainer-Gespann Alexander Geiger und Dominik Schwarz, die Fans und Spielerfrauen, die Vorstandschaft, die Sponsoren und insbesondere der sportliche Leiter Markus Reischl, für den mit diesem Aufstieg ein Lebenstraum in Erfüllung gegangen ist. Die rot-schwarzen Vereinsfahnen wehten, das bengalische Feuer brannte und das Weißbier floss in Strömen, und zwar bei der Cabrio-Bus-Tour durch die Passauer Innenstadt, bei der Meisterschaftsfeier und bereits nach dem Derby-Sieg 2:0 gegen Passau. Weil tags drauf Lam gegen Bogen nur unentschieden gespielt hat, war am 31. Spieltag und damit am 26. April 2025 um 18:49 Uhr klar: Hauzenberg steigt in die Bayernliga auf! Im Staffelbergstadion ist bis in die frühen Morgenstunden gefeiert worden, samt Polonaise um den „Hauzenberger Kreisverkehr“ herum, in das Vereinslokal Gasthaus Falkner hinein und zurück an den Fußballplatz. Die Fußballfamilie hat sich für 55 Stunden in den Dauer-Partymodus verabschiedet, auch das ist Rekord! Der FC Sturm Hauzenberg zählt neben Schalding-Heining und Hankofen-Hailing zu den erfolgreichsten Fußballvereinen in Niederbayern und ist im Landkreis Passau die Nummer Eins. Die neue Saison startet am 18. bzw. 19. Juli 2025.
Eine sichere Zukunft braucht einen starken Partner
Als ausgebildete und topmotivierte Versicherungsvermittler (IHK) sind wir gemeinsam mit unserem jungen Team Ihre kompetenten Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Versicherungen, Vorsorge und Vermögen. Sie als Kunde stehen bei uns immer im Mittelpunkt.
Besuchen Sie uns einfach in unserem neuen Büro, wir freuen uns auf Sie. Unsere Bürozeiten: Mo.–Do. 09–12:00 Uhr und 13–16:00 Uhr | Fr. 09–13:00 Uhr sowie jederzeit nach Vereinbarung
| FC Sturm Hauzenberg
gratuliert!
Tabelle Landesliga Mitte - Bayern
Der „Sturm“ ist seinem Namen gerecht geworden –mit der Bereitschaft zu kämpfen und sich leidenschaftlich einzusetzen wird der FC Sturm Hauzenberg Meister der Landesliga und stürmt in die Bayernliga!
Wir gratulieren, zusammen mit vielen Freunden und Förderern des Vereines, den Spielern, Trainern, Betreuern, Leitern und der gesamten Vorstandschaft zum Titelgewinn und wünschen viel Erfolg in der neuen Saison 2025/26.
DEM
STURM HAUZENBERG
SEINEM AUFSTIEG IN DIE BAYERNLIGA
Af da Eckbäng
Der Ratsch in der Redaktionsstube
Die Stunde „Null“
Text: Centa Allmannsberger, Fotos: Manfred Sommer
Am 30. April 1945 gegen 8.00 Uhr erreicht eine amerikanische Panzereinheit von Büchlberg her kommend Hauzenberg und macht vor dem Markt in Döbling Halt, da man einen größeren Widerstand erwartet. Neben einigen glücklichen Zufällen ist es vor allem dem späteren Bürgermeister (1948 ― 1963) Fritz Weidinger zu verdanken, dass Hauzenberg nicht weiter beschossen und zerstört wird. Fritz Weidinger war in den 1920er Jahren nach Amerika ausgewandert, 1939 wieder zurück gekommen und der englischen Sprache mächtig. An diesem Montagmorgen geht er, mit einer weißen Fahne in der Hand, den Amerikanern nach Döbling entgegen. Seiner Versicherung, in Hauzenberg gibt es keinen Widerstand, schenken die Soldaten aber wenig Vertrauen und so muss er, vorne auf den an der Spitze in den Markt einfahrenden Panzer sitzend, mit seinem Leben für dieses Versprechen garantieren. Die kampflose Übergabe des Marktes gelingt und für Hauzenberg endet der Krieg acht Tage vor der offiziellen Kapitulation.
„Bloß koan Kriag mehr erleben miass'n! Das ist unser größter Wunsch“ – der Wunsch zweier Mädchen – einer damals 15jährigen aus Neidlingerberg, die am 26.04.1945 durch eine Artilleriegranate der Amerikaner schwer verletzt wurde, und der einer 10jährigen aus Hauzenberg, die bei Kriegsbeginn als kleines Mädchen ihre Eltern nur fragt, was denn Krieg sei!
Luise Lenz, Mädchenname Anetzberger, geboren im Jahr 1930 und Sabine Leuthard, Mädchenname Wimmer, geboren im Jahr 1935. Beide haben uns in der Redaktion besucht und erzählen, beginnend mit den letzten Kriegstagen, aus ihrem Leben in der Zeit nach dem 08. Mai 1945.
Luise Lenz wohnte zusammen mit ihren Eltern und drei Geschwistern auf einem landwirtschaftlichen Hof in Neidlingerberg. Das Kriegsende erlebt Luise mit einer schweren Beinverletzung im Krankenhaus Obernzell. Für ihre Familie hätte es die letzten Tage im April 1945 schlimmer nicht kommen können. Durch eine Granate der Amerikaner wird Luise und ihre ältere Schwester Maria am 26.04. schwerst verletzt. Wenige Tage später stirbt „das Maral“, damals 20 Jahre alt im Krankenhaus in Obernzell.
Luise selbst wird noch bis August 1945 im Krankenhaus Obernzell behandelt. Endlich wieder zuhause, dauert es noch Wochen, in denen sie täglich mehrmals übt, bis die Beweglichkeit
ihres Beines wieder hergestellt ist. Die Wunde war heftig, erzählt Luise: „Da Vater wollte einmal beim Verbandwechseln zuschau' n und beim ersten Blick drauf – bums is er dag' legn“. Wenn Amerikaner das Krankenhaus besuchten, gab es für sie immer eine Tafel Schokolade, erzählt Luise: „Zuhause ist es uns Dank der kleinen Landwirtschaft nie schlecht gegangen, anders war das bei den Städtern“. Lebensmittel, eigentlich alles, war knapp und wertvoll. Schwarzmarkt und „Hamstern“, der Tausch von verschiedensten Gegenständen und Wertsachen gegen Lebensmittel, Obst,
Sabine Leuthard und Luise Lenz mit Centa Allmannsberger
Gemüse war offiziell strengstens verboten, aber an der Tagesordnung, um zu überleben. Das sollte sich tatsächlich erst Jahre später, nach der Währungsreform am 20. Juni 1948 wirklich ändern. Auf einmal gab es alles!
Sabine Leuthard wohnte mit ihren Eltern im Zentrum von Hauzenberg, das Gebäude, die jetzige Stadtapotheke, war ihr Zuhause. Ihre Eltern führten ein Lebensmittelgeschäft. Wir wollen auch von ihr wissen, wie das Leben in Hauzenberg langsam wieder Fahrt aufnimmt. „Oh je, was ma se ned ois merka ka!“ So erinnert sie sich sogar an die einzelnen Farben der Lebensmittel-Bezugsberechtigungsscheine, die zum Kauf von Lebensmittel nötig waren – die Bezugsmengen waren streng rationiert! „Fleischkarten waren blau, Fett gelb und allgemeine Lebensmittel rot. Stunden lang könnt i weiter erzählen“. Etwas Normalität ins Leben kommt mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs im Januar 1946. Vor allem die vielen Flüchtlinge und Vertriebenen bestimmten schon seit Anfang des Jahres
1945 das Leben, auch in Hauzenberg. Mit Kriegsende erreichte die Flüchtlingswelle ihren Höchststand, und jeder freie Raum wird beschlagnahmt, um dort die Heimatlosen unterzubringen. Gut erinnert sich Sabine an den Wohnungskommissar. „Er kam aus Obernzell, war aber kein Hiesiger, und dann war's vorbei mit am eigenem Zimmer. Unserem Haus – bis dahin wohnen wir zu dritt – werden sieben Personen zugeteilt“. Zur Versorgung der Flüchtlinge war in der Turnhalle beim Knabenschulhaus eine „Volksküche“ eingerichtet.
Erst nach fast zehn Jahren gehen die letzten aus'm Haus, die meisten aber bleiben ihr Leben lang in Hauzenberg wohnen. Es dauert auch fast zehn Jahre, bis die letzten Kriegsgefangenen heimkommen. „Da gab's jedesmal ein Fest! Die Vereine wurden wieder aktiv, spielten Theater und sorgten für unterhaltende Stunden. Das Leben kehrte nach und nach wieder zurück, was bleibt ist der Wunsch beider Frauen: „Bloß koan Kriag mehr erleben miass'n!"
Sabine Leuthard und Luise Lenz erzählten über ihre Erlebnisse zum Kriegsende vor 80 Jahren
f reiwillige f euerwehr w indpassing- h aag 125-jähriges Gründungsfest Festplatz Haag bei der Schule Mehr Infos: www.ff-windpassing.de
Mittwoch, 11. Juni
stadt h auzenberg s tadtjugendpflegerin
Kick it – stärke deinen Körper, stärke deinen Geist
13:00 –14:00 Uhr
Jugendtreff Brennpunkt, Hauzenberg Bitte unbedingt anmelden, da die Teilnehmerzahlt begrenzt ist: martina.schwarz@kjr-passau.de oder Tel. 0151-56630536
stadt h auzenberg Picknick-Kasperltheater
15:00 Uhr | Kurpark, Klimapavillon
Freitag, 13. Juni
stadt h auzenberg
Das Ökomobil kommt (Solarkocher)
10:00 –14:00 Uhr | Roccopark
Für Kinder von 6–12 Jahre, ohne Anmeldung, kostenlos, strapazierfähige Kleidung, Getränk & Brotzeit mitbringen!
Kulturwochen Hauzenberg
Montag, 09. Juni
Kulinarischer Frühschoppen mit der „Hoaberg-Musi“ 11:00 Uhr | Gidibauer-Hof
Mittwoch 25. Juni
Abendlesung mit Ina Bach Oimara 19:00 Uhr | Stadtbücherei Hauzenberg
Freitag, 27. Juni
Konzert mit „Ganes“ Hof 19:30 Uhr | Anetseder Wirtshauskultur in Haag
Freitag, 04. Juli
Symposium des FORUM Hauzenberg Hof 19:30 Uhr | Granitzentrum Hauzenberg
www.kulturwochen-hauzenberg.de
Donnerstag, 19. Juni
siedlergemeinschaft germannsdorf Dorffest Germannsdorf 2025 09:00 Uhr | Sportplatz Germannsdorf bis Samstag, 21. Juni 2025
14–18:00 Uhr | Kindergarten Raßreuth 15 Uhr Theateraufführung der Kindergartenkinder mit Martin Göth statt.
freiw. feuerwehr stadt hauzenberg 48. Hallenfest
16:00 Uhr | Fahrzeughalle Florianstraße bis Sonntag, 06. Juli
jeden Montag
freunde der m alerei Treffen zum Malen und Gestalten
ab 18:00 Uhr | Jahrdorf, Hangetweg 5 (während den Schulferien finden keine Treffen statt)
jeden Dienstag
Wochenmarkt Hauzenberg
7:00 – 12:00 Uhr | Innenstadt
ab 10. Juni jeden Dienstag
stadt h auzenberg g esunde g emeinde Yoga im Kurpark
18:00 Uhr | Wiese am Klimapavillon mit Andrea Stadler
Jeder kann mitmachen –unverbindlich und kostenlos
Weitere Infos zu den Veranstaltungen finden Sie hier:
Dienstag 03. Juni 17. Juni 01. Juli
altenclub hauzenberg Handarbeit
14:00 Uhr | Pfarrsaal
Tanz mit – bleib fit
14:30 + 16:3o Uhr | Pfarrsaal
jeden Mittwoch
stadt hauzenberg
Mittwochs-Wanderer
13:00 Uhr | Bürgerpark
Gemeinsames Wandern rund um Hauzenberg. Führung: Elisabeth Schopper und Loni Meisinger. Infos unter Tel. 08586/3153
jeden Donnerstag
stadt h auzenberg g esunde g emeinde
Fitness am Freudensee
17:30 Uhr | Parkplatz Freudensee mit einer ausgebildeten Sport- u.Gesundheitstrainerin
jeden Donnerstag j ohannisverein
Vereinsabend | 18:00 Uhr
05.06.2025 Brauliebe Hirz
12.06.2025 Intermezzo
19.06.2025 entfällt (Feiertag)
26.06.2025 Kai's Bistro
03.07.2025 Gasthaus Gottinger
jeden Freitag
wanderfreunde h auzenberg
Freitagswanderung
Sommerzeit: 16:00 Uhr
Winterzeit: 14:00 Uhr ab Bürgerpark
Entspannung zum Feierabend
YOGA im Kurpark
Ab 10. Juni 2025
jeden Dienstag von 18:00 — 19:30 Uhr mit Andrea Stadler
Mitmachen kann jeder — unverbindlich und kostenlos!
Die Yogastunden finden nur bei passendem Wetter statt! Infos dazu immer topaktuell auf unserer Heimat-Info-App
Veranstalter: Stadt Hauzenberg – Gesunde Gemeinde Tourismus- und Kulturreferat
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Genieße den Sommer.
Mach eine kleine Auszeit vom Alltag, genieße die Sonne auf unserer Sonnenterrasse und lass es Dir gut gehen.
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täglich geöffnet ab 10:00 Uhr
BERBING BEATS
Calzinger Show ... und ab geht die Lutzi
Bist Du wirklich bereit für die einzigartige und abgefahrene CALZINGER Show ?! Der wohl unvorhersehbarste, verrückteste und witzigste COMEDIAN an nur EINEM Abend! Du rechnest mit einer Rakete … ER ist ein Feuerwerk! Beppo Calzone – Der Typ mit „Hummeln im Hintern“! Schelmisch! Charmant! Frech! Musikalisch! Die Kabarett-Comedy-Show der Superlative mit schwimmender BÜHNE am Granitsee in Hauzenberg!!
Das gibt es wirklich nur EINMAL! Du kannst es Dir nicht vorstellen ... Du MUSST es erleben! Wenn die Menge steppt und die Stühle einsam zur Dekoration verweilen … dann ist man mitten im Kreuzfeuer der geballten Energie des Lockenkopfes aus Passau.
Die Show für Jung & Erfahren!
„Die CALZINGER Show!!“ Jetzt im Kühlregal ...oder eben LIVE im Granitzentrum!
Ticketverkauf: Granitzentrum Hauzenberg oder online:
Eintrittskarten zu gewinnen! Wir verlosen 2 × 2 Eintrittskarten unter den richtigen Einsendungen eines unserer Rätsel auf Seite 18/19
K NZERTE Hauzenberg
Juli 2025
Kreismusikschule
„7 Same Target“ & „Soulmate“
Leitung: Bernhard Scholz und Johannes Kasberger
Das Jubiläumsjahr wird von den jungen Sänger*innen und Musiker*innen der Kreismusikschule unter der Leitung von Johannes Kasberger und Bernhard Scholz eröffnet. Junge Talente, die der Konzertreihe schon länger treu sind und die Zeit der ersten Auftritte vor einem großen Publikum als besonderes Erlebnis nie vergessen. Am 2. Juli auf der Bühne.
Why Not Revival Band
Fünf leidenschaftliche Musiker mit Mundharmonika, Gitarre, Keyboard und Schlagzeug spielen Klassiker von Santana, Eric Clapton, Deep Purple und vielen anderen bekannten Rockbands und zum Jubiläum der Kurkonzerte ein besonderes Programm für Hauzenberg!
23.JULI The Petrols mit Band
Die 4-stimmige Swing-aber-ebennicht-nur-Swing-Band THE PETROLS entstand aus der kreativen Energie und der unersättlichen Liebe zum Gesang von vier ehemaligen Schülerinnen des CarlOrff-Gymnasiums Unterschleißheim. A Capella! Vierstimmig mit Songs wie „I see fire“ von Ed Sheran oder „ Kiss the Girl“ aus dem Zeichentrickfilm Ariell, einfach einzigartig!
„Joe Mills“, ein „Hauzenberger“ mit einem riesigen Repertoire und Vorliebe zur Folk- und Countrymusic, stand bereits mit Größen wie den Bellamy Brothers und Darryl Worley auf der Bühne. Er ist mehrfacher Gewinner der Country Music-Awards-Pullman City, sowie der internationalen Country Music Trophy - Pullman City/ Harz. Zusammen mit „Jill“, oder besser noch „Lady Jill“ im Duett, viele kennen sie auch aus der Dokumentarreihe „Lebenslinien“ , werden ihre unverwechselbaren Stimmen uns beim Kurkonzert begeistern.
Nach ihrem Debüt bei den Kurkonzerten im Juli 2021 stehen „Die Blues Briederchen“ dieses Jahr abermals auf der Bühne im Kurpark. „Die Blues Briederchen“ sind eine 11-köpfige Tribute-Band aus Bayern, die sich die Musik der legendären Blues Brothers auf die Fahnen schreibt. Groovige Songs aus Soul, Blues und Funk werden in einer abwechslungsreichen Bühnen-Show mit viel Kontakt zum Publikum dargeboten. Da bleibt kein Auge trocken und kein Fuß am Boden
Foto: S.Krex Fotografie
Soulmate
2025 August
25 Jahre Musiksommer im Kurpark
Bereits seit 25 Jahren bringt uns der Sommer Musik in den Kurpark. Ein vielfältiges Programm, bei dem für jeden etwas dabei ist, gibt Gelegenheit jeden Mittwoch im Juli und August den Tag in entspannter und gemütlicher Atmosphäre ausklingen zu lassen.
6.AUG
Charly Leitner & Stefan Trippacher
13.AUG
FÜMreif! Zwei Vöcklabrucker, zwei großartige Stimmen, zwei Gitarren und eine Harp unterwegs durch sechs Jahrzehnte Blues, Soul und Mundart. Charly Leitner und Stefan Trippacher live!
Neil Diamond Tribute Band
Die Neil Diamond Tribute Band Germany aus Grafenau ist Deutschlands einzige lizenzierte Tribute Band und besteht aus einer 10köpfigen Stammbesetzung mit eigener Technik und eigenem Bühnenequipment. Songs von Neil Diamond werden interpretiert, nicht imitiert … und das seit 2006. Jeder Auftritt wird so zum unvergessenem LIVE-Erlebnis.
20.AUG Soiz'n'Pepper
Die Gruppe aus Mitterfels spielt vorwiegend Songs und Klassiker aus den 80-ern bis hin zu aktuellen Hits von heute, darunter Poo- und Rock-Klassiker sowie traumhafte Balladen, die in der Seele guttun. Freuen Sie sich auf Welthits von Abba, Joe Cpcker, Elton John, Earth Wind & Fire oder auch Simply Red, Tina Turner, Amy Winehouse und Randy Crawford. Auf der Bühne in Hauzenberg am 20. August.
27.AUG Big Band Bavaria
Seit vielen Jahren dabei und immer ein Publikumsliebling! Zum 25sten Jubiläum endet die Reihe der Kurkonzerte im Kurpark mit dem Konzert der Big Band Bavaria. Saxophon, Posaune, Trompete, Gitarre, Klavier, Schlagzeug, Percussion und Bass sind Garant für ein sommerliches, abwechslungsreiches Repertoire. Auf der Bühne am 27. August
Beim Klimapavillon
Beginn jeweils 18.00 Uhr Eintritt frei
Veranstalter: Stadt Hauzenberg | www.hauzenberg.de
Kreu
Blechblasinstrument
unartig, sich widersetzend
einer Axt ähnliches Spaltwerkzeug
Hochland in Zentralspanien
Zart-, Feingefühl
schott. Seeungeheuer
sportlich in Form Kobold, Zwerg
Strom in Vorderasien ein Europäer
im Kehlkopf erzeugter Klang
Zweikampfsportart
österreichisch: Pfededroschke
englisch: ja Gliederreißen Muse der Liebesdichtung
Vornehmtuer
großer Vogelkäfig (franz.)
landschaftlich: Peitsche
Abwasserleitung; Deichschleuse
Teil von Vietnam
telefon. Kurznachricht (Abk.) linker Nebenfluss der Donau
vor langer Zeit ein Indogermane
Feier, Party (ugs.)
Schwertlilie
Zerbrechlichkeit
italienische Hauptstadt
unnütze, wertlose Gegenstände Extraleistung
Leingewächs fühlen, berühren
fertig gekocht
Gericht mit würziger Soße
Mediziner
Monatsname abgeschaltet, nicht an
persönliches Fürwort in ein Signalhorn blasen
Stimmberechtigter
Fehllos bei der Lotterie
Kanton der Schweiz
Stadtteil von New York
englische Prinzessin
Nichtfachmann
Weißfisch, Karpfenfisch
Gesichtsteil
Leichtmetall (Kzw.)
Staat in Südasien
Schwur
Familie Liebl-Ritzer
Geiersberg 8 • 94051 Hauzenberg
Telefon 08586/4794 • info@sonnenalm-liebl.de
Sonnenterrasse mit Panoramablick Was gibt es Schöneres – eine faszinierende Aussicht mit leckeren Gerichten aus unserer regionalen Küche –ein Genuß für alle Sinne
Feste, Feiern & mehr Feiern Sie mit Ihrer Familie, Freunden in einer unbeschwerten Atmosphäre.
Hausgemachte Köstlichkeiten Runden Sie Ihren Ausflug mit unseren hausgemachten Süßspeisen, wie Kaiserschmarrn, Apfelstrudel, ... ab.
Auflösung aus 234/05.2025
Kreuzworträtsel: EISHEILIGE Sudoku: 958 867 755
Sie ist „Brettl-Spitze“: Sonja Pfaff aus Wegscheid ist unsere Gewinnerin und kann sich nun auf einen kurzweiligen Abend bei den Brettl-Spitzen beim Feuerwehrjubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Windpassing-Haag freuen.
Auf geht's zur Calzinger-Show im Granitzentrum. Unter allen richtigen Einsendung verlosen wir 2 × 2 Eintrittskarten zur Kabarett-Party mit Beppo Calzone. Die Gewinner dürfen sich auf einen heiteren Abend mit Beppo Calzone freuen. Siehe dazu auch Seite 15
Gewi nn
Einsend
Schicken Sie mindestens eine Lösung der Rätselseite bis Sonntag, 15. Juni 2025, mit Telefonnummer per Post an die ui-Redaktion oder per E-Mail an redaktion@ui-hauzenberg.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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do sel
Swift 1.2 DUALJET HYBRID Club
Abbildung zeigt aufpreispflichtige Sonderausstattung. Mehr Informationen zu Ausstattungslinie und Sonderausstattungen finden Sie hier:
1 Endpreis für einen Suzuki Swift 1.2 DUALJET HYBRID Club (61 kW | 82 PS| 5-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.197 ccm | Kraftstoffart Benzin), gültig ausschließlich für Neuwagenzulassungen vom 01.04.2025 – 30.06.2025 (Aktionszeitraum); Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Gültig bei Barkauf, Leasing und Finanzierung. Bei Leasing und Finanzierung besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.
2 Leasingbeispiel für einen Suzuki Swift 1.2 DUALJET HYBRID Club. Auf Basis des Fahrzeugpreises: 16.990,00 Euro; Laufzeit: 48 Monate;
Aktionsangebot: 16.990 EUR1
UVP: 20.000 EUR
Leasingangebot: 114 EUR2/mtl.
jährliche Fahrleistung 5.000 km; Leasingsonderzahlung: 0,00 Euro; 48 monatliche Leasingraten à 114,00 Euro; zzgl. einmalig 900,00 Euro Bereitstellungskosten und einmalig 90,00 Euro Auslieferungspaket; Gesamtkosten über 48 Monate Vertragslaufzeit: 5.472,00 Euro. Bonität vorausgesetzt. Vermittlung erfolgt allein für die Creditplus Bank AG, Augustenstraße 7, 70178 Stuttgart. Nicht mit anderen Suzuki Aktionen kombinierbar. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Aktionszeitraum 01.04.2025 – 30.06.2025.
Kronreuth 2 94051 Hauzenberg
Telefon 0 85 86/22 22 e-Mail: az@autohaus-amsl.de www.autohaus-amsl.de
Die Abenteuer und Entdeckungen von Maxi, Bärtl & Moni
Nach einer Idee von Albert Lehner und Manfred Sommer
Die Radltour
Vier Jahre ist es mittlerweile her, seit Maxi bei seinem Onkel Fritz die Pfingstferien verbrachte. Aber an einem Ferientag im Juni 2021 ist etwas ganz Besonderes passiert, von dem Maxi heute noch gerne erzählt und manchmal auch davon träumt: Beim Stöbern in der Scheune von Onkel Fritz hatte er dessen altes, klappriges Kinderfahrrad mit den Seitenstützen gefunden, zusammengebastelt, und dann seine ersten Fahrradrunden gedreht. Und heute liegt er in der Wiese vor seinem Maulwurfshügel, läßt sich die Sonne auf sein Maulwurfbäuchlein scheinen und träumt von diesen ersten KinderfahrradAbenteuern.
„Maxi, träumst Du?“
„Nein, ich fahre Fahrrad“, murmelt Maxi bevor ihn Moni Maus mit einem kräftigen Stups und einem lauten „MAAXIIEE!“ jäh aus seinem Kindheitstraum reißt. „Moni?“ fragt Maxi verwundert und reibt sich die Augen. „Ja, Moni!“ antwortet die kleine Maus „und Moni, Maxi und Bärtl, haben sich doch heute zu einer gemeinsamen Unternehmung verabredet – vergessen?“ „Oh, ich bin wohl in der Sonne etwas eingeschlafen, Entschuldigung.
Aber ich hatte so einen schönen Traum von meinen ersten Fahrradrunden als kleiner Maulwurf“ antwortet Maxi lächelnd.
„Fahrradrunden? … wir könnten heute doch eine Radltour machen?“ erwidert Moni begeistert. „Juhuu, ja, das ist eine tolle Idee Moni, das machen wir! Jetzt müssen wir nur noch Bärtl überzeugen, dass er auch mitradelt“.
Bärtl zu überzeugen ist leichter gesagt als getan. „Baahh … es ist heute so heiß!“ und „ihr wißt doch, wenn ich mich anstrenge, bekomme ich immer so
einen Bärenhunger …“ sind nur einige seiner Einwände gegen die Radtour. Aber alle Einwände und Bedenken des Bären helfen nichts, und als Maxi und Moni Bärtl auch noch ein großzügiges Picknick auf der Blumenwiese der Waldlichtung versprechen, ist auch Bärtl durchaus geneigt, dem Vorhaben zuzustimmen. Mit einem „aber ich brauche noch etwas Zeit, um ein wenig Proviant für das Picknick einzupacken“ verschwindet er in der Vorratskammer seiner Bärenhöhle. Es klappert und scheppert aus der Kammer. Manchmal hört man ein „hmm, ja das ist lecker“ oder „nein, das mag ich nicht“ und nach einer Weile steht Bärtl mit zwei prall gefüllten Körben in der Vorratstür: „So, wir können starten, ich hab' alles was ich brauche!“ „Wirklich alles?“ lachen Maxi und Moni als sie Bertls Proviantberg sehen.
„Meint ihr, es fehlt was?“ „Nein, nein, Bärtl, das wird schon reichen“ beruhigen Maxi und Moni den Freund. Dann radeln sie los – aus dem kleinen Dorf, über den Wiesenweg in den Wald Richtung Waldlichtung und Blumenwiese. „Ist es noch weit?“ stöhnt Bärtl, der, völlig mit Proviant überladen, hinter Maxi und Moni schwitzend hinterher radelt. „Ja, schon noch ein Stückchen“ antwortet Moni und flüstert dann Maxi zu: „Sollen wir Bärtl nicht ein wenig Last abnehmen? Der arme plagt sich ja ungemein mit seinem Proviant“. „Ja, das machen wir“ antwortet Maxi. Hinter der nächsten Wegbiegung halten die Freunde an, Moni nimmt einen Korb und Maxi den zweiten. Dann radeln sie gemeinsam weiter bis zur Blumenwiese der Waldlichtung und machen das, was gute Freunde so machen - ein gemeinsames Picknick, lachen, ratschen und spielen, bevor es am späten Nachmittag wieder zurück zum Dorf geht und ein wunderbarer Radltag endet.
Wasser
Lebensraum für Tiere und Pflanzen
Text und Fotos: Katharina Zeller
Unterricht mal ganz anders, denn „Fischer machen Schule“ lautet hier das Motto. Für 52 Schüler der 6. Klasse der Mittelschule aus Untergriesbach fand am 05.05.2025 von 8:00 – 13:00 Uhr der Unterricht nicht wie üblich im Klassenzimmer statt, sondern am Furthweiher in Jahrdorf bei Hauzenberg.
„Fischer machen Schule“ ist ein Projekt der Bayerischen Fischerjugend im Landesfischerverband Bayern e.V. und wird im Rahmen des Lehrplans zum Heimat- und Sachkundeunterricht vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gefördert und unterstützt. Durchgeführt werden die Projekte von regionalen Fischervereinen, für die Aktion am Furthweiher war der Fischereiverein Hauzenberg verantwortlich. Naturnahes Lernen, den Schülerinnen und Schülern das Wissen über das Leben im und am Wasser zu vermitteln, steht im Vordergrund dieser Praxistage. Es geht um Natur- und Umweltschutz und die Kinder für den Schutz des Lebensraums von Fischen, Krebsen und Insekten zu sensibilisieren. Im theoretischen Teil des Tages,
welcher vom Vorstand des Fischervereins Hauzenberg, Herrn Dr. Thomas Schützeneder, im ehemaligen Gasthaus Furthweiher durchgeführt wurde, erfuhren und lernten die Kinder vieles über den Wasserkreislauf oder die Wassermoleküle und es gab gute Tipps für Experimente, die die Kinder auch zuhause ausprobieren können.
Draußen am Furthweiher konnten dann die 52 Schüler und Schülerinnen noch an zwei weiteren Stationen hautnahe Praxiserfahrungen sammeln. An der ersten Station duften sie mit den vielen ehrenamtlichen Helfern (Gabriela Uhrmann, Horst Sterr, Michael Rosenberger, Dennis Wigge, Hans Süß, Stefan Höllinger, Harald Heindl, Thomas Hagenbuchner, Arthur Wandl sowie Sigi & Christa Berthel)
selbst die Angel schwingen. Dabei wurde ihnen vieles zur richtigen Haltung, dem Einwurf einer Angelschnur sowie den verschiedenen Angelruten und -ködern vermittelt und praktisch erprobt. Eine zweite Station wurde von Andreas Kornexl und Martin Schiermeier am kleinen Bachlauf betreut, wo die Schülerinnen und Schüler nach Kleinstlebewesen im Gewässer suchen durften und zu aller Freude auch finden konnten.
Alle Kinder waren sehr motiviert und mit voller Begeisterung dabei. Es war wunderbar zu sehen, wie ihnen durch den direkten Kontakt mit der Natur und durch die Anleitung der erfahrenen Fischer, die Bedeutung von Umweltschutz und Nachhaltigkeit bewußt wurde. Am Ende dieses etwas anderen Schultages war allen klar: Wir alle müssen Verantwortung für Natur und Umwelt übernehmen – und jeder kann seinen Beitrag dazu leisten. Ein gelungener Schultag mit strahlenden und zufriedenen Kinderaugen. Und am Ende unseres Besuches ging sogar noch ein Fisch an die Angel.
DasAmtsblatt
der Stadt Hauzenberg und des Schulverbandes Hauzenberg
Jahrgang 52.05
03. Juni 2025
65 Standesamt
Amtliche Bekanntmachungen
66 Aufstellung des Bebauungsplans „SO Solarpark Glotzing-Rohrfeld“
66 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 116 (SO Solarpark Glotzing-Rohrfeld)
67 Änderung des Bebauungsplans „GI Jahrdorf“ mit Deckblatt Nr. 13
68 Erweiterung des Bebauungsplans „WA Schröck“ mit Deckblatt Nr. 2
69 Dorferneuerung Meßnerschlag –Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung
70 Haushaltssatzung des Schulverbandes Hauzenberg (Landkreis Passau) für das Haushaltsjahr 2025
71 Antragsfristen für Sitzungen
Informationen
71 Stadt Hauzenberg stattet Bauhof mit einem neuen Fahrzeug aus
71 Borkenkäfersituation 2025
72 Sirenenprobealarm der Feuerwehr: Künftig einheitlich im ganzen Landkreis
72 Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
73 Umfrage zur Wärmewende in der ILE Abteiland
73 Rattenbefall
74 Nächster Rentensprechtag
74 30 Jahre Kindergarten Raßreuth
74 Resilienz –Training für Angehörige
75 Adressen & Öffnungszeiten
Geburten
28.03.2025
Rosalie Kreubel
Kathrin-Maria Kinateder und Stan Kreubel
Danglmühle 7, Hauzenberg
07.05.2025
Jonas Schauer
Eva-Maria und Marco Schauer
Ringstraße 11, Hauzenberg
wir trauern b und fürs leben
26.04.2025
Sabine Wimmer und Michael Stemplinger Nottauer Weg 2, Hauzenberg
18.04.2025
Albert Krinninger
Innerhartsberg 28, Hauzenberg 87 Jahre
14.05.2025
Sabina Schätzl Kusserstraße 14, Hauzenberg 96 Jahre
h I nwe I s
07.04.2025
David und Jakob Jungwirth
Sabrina Reischl und Matthias Jungwirth
Kusserstraße 29, Hauzenberg
11.04.2025
Maxim Schanzer
Theresa und Maximilian Schanzer
Rachelweg 12, Hauzenberg
12.04.2025
Lidwina Bauer
Celina Bauer und Alexander Ascher Pisling 10, Hauzenberg
01.05.2025
Anna-Lena Anetzeder und Daniel Löffler
Gosting 9 A, Thyrnau
24.04.2025
Josef Deiner Niederkümmering 9, Hauzenberg 87 Jahre
17.05.2025
Walter Kinateder Schulerbruch 23 Hauzenberg 75 Jahre
17.05.2025
Anja Kandlbinder und Florian Oberneder
Lindenstraße 7, Hauzenberg
07.05.2025
Christine Schätzl Tiessenhäusl 56, Hauzenberg 63 Jahre
17.05.2025
Simone Schiermeier und Andreas Altendorfer
Schleißheimer Straße 157, München
11.05.2025
Georg Steinbacher Oberfeldstraße 29, Hauzenberg 90 Jahre
Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586-3062.
Baugrundstück in sonniger Dorfrandlage
Wohngrundstück in Germannsdorf mit ca. 840 m²
Gute Infrastruktur mit Grundschule, Kindergarten, Ärzte usw.
Mit Gemeindestraße bereits erschlossen
Herstellungsbeitrag für Wasser/Kanal ca. 8.400,00 €
Kanal und Wasser, Leerrohre für Strom / Internet liegen bereits im Grundstück
Be BA uungspl A ns „ s O sO l A rp A rk g l O tz I ngrO hrfeld“
Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
Nach Durchführung des Beteiligungsverfahren mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 12.05.2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „SO Solarpark Glotzing-Rohrfeld“ als Satzung.
Der Satzungsbeschluss § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in
Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Der Bebauungsplan einschl. Begründung und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Stadt Hauzenberg, 16.05.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Änderung des f l Ä chennutzungspl A nes m I t d eck B l A tt n r. 116 ( s O sO l A rp A rk g l O tz I ngrO hrfeld);
Bekanntmachung der fiktiven Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB Der Stadtrat hat am 04.11.2024 das Deckblatt Nr. 116 zum Flächennutzungsplan der Stadt Hauzenberg festgestellt. Das Deckblatt Nr. 116 zum Flächennutzungsplan ist Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Solarpark Glotzing-Rohrfeld“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 811 Gemarkung Jahrdorf. Mit Schreiben des Landratsamtes Passau vom 14.02.2025 wurde mitgeteilt, dass die Genehmigungsfiktion eingetreten ist.
esb.de Mit 100 % Ökostrom aus nachhaltiger Erzeugung.
Nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist die fiktive Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung nach § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
Das Deckblatt Nr. 116 zum Flächennutzungsplan liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Hauzenberg, Bauamt, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Flächennutzungsplan einschl. Begründung und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öf-
fentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Flächennutzungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Hauzenberg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Stadt Hauzenberg, 19.05.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Änderung des Be BA uungspl A ns „ g I J A hrd O rf“ m I t d eck B l A tt n r. 13
Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
Bebauungsplan ohne Maßstab
Der Stadtrat hat am 11.06.2024 beschlossen den Bebauungsplan „GI Jahrdorf“ zu ändern. Beabsichtigt ist für das Grundstück Flurnummer 293/2 Gemarkung Jahrdorf die Voraussetzungen für die Nutzungsänderung der bestehenden Ausstellungsflächen in Flächen für Fitness und Bewegung zu schaffen.
Nach Durchführung des Beteiligungsverfahren mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 12.05.2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „GI Jahrdorf“ mit Deckblatt Nr. 13 als Satzung.
Der Satzungsbeschluss § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt das Deckblatt zum Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Das Deckblatt zum Bebauungsplan einschl. Begründung und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Stadt Hauzenberg, 16.05.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
e rwe I terung des Be BA uungspl A ns „ w A s chröck“ m I t d eck B l A tt n r. 2
Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
Bebauungsplan ohne Maßstab
Der Stadtrat hat am 04.12.2023 beschlossen den Bebauungsplan „WA Schröck“ zu erweitern. Mit der Bauleitplanung sollen die Flurnummern 718/6, 718/7 und 718/5 jeweils Gemarkung Jahrdorf in den Bebauungsplan mitaufgenommen werden, um dort ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu errichten.
Nach Durchführung des Beteiligungsverfahren mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 12.05.2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „WA Schröck“ mit Deckblatt Nr. 2 als Satzung.
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Tel. 0 85 86 96 44-0 oder E-Mail: landgasthaus@gidibauer.de
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Der Satzungsbeschluss § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt das Deckblatt zum Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Das Deckblatt zum Bebauungsplan einschl. Begründung und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Stadt Hauzenberg, 19.05.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
dO rferneuerung
m essnerschl A g
Bek A nntg AB e des f lur B ere I n I gungspl A nes und lA dung
Bekanntmachung und Ladung
Die Teilnehmergemeinschaft Meßnerschlag hat den Flurbereinigungsplan erstellt. Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen.
Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes ausgelegt:
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Vorstandsbeschluss zum Flurbereinigungsplan
Textteil zum Flurbereinigungsplan
Gebietskarte
Abfindungskarte
Nur zur Einsichtnahme durch Beteiligte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B. Eigentümer, Hypothekengläubiger), werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes ausgelegt:
Bestandsblatt (Einlage)
Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Eigentümernachweis, Forderungsnachweis, Abfindungsnachweis)
Belastungsnachweis
Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan wurden den Teilnehmern bereits übersandt.
Die oben angegebenen Bestandteile des Flurbereinigungsplanes werden in der Verwaltung des Marktes Wegscheid, Marktstraße 1, 94110 Wegscheid, vom 10.06.2025 mit 24.06.2025 während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
Die Abfindungskarte kann zusätzlich innerhalb von vier Monaten ab dem ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden (www.ale-niederbayern. bayern.de/132623/ index.php/).
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Nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, und zwar am Mittwoch, 25.06.2025, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort: Rathaus Markt Wegscheid, Marktstraße 1, 94110 Wegscheid, wird ein Anhörungstermin abgehalten. Zu diesem Termin wird hiermit geladen.
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan gewünscht werden.
Anträge zur Ermittlung und Festsetzung von Geldabfindungen für Obstbäume und andere Holzpflanzen (§ 50 FlurbG) sowie von Geldausgleichen oder Ausgleichen anderer Art für vorübergehende Unterschiede zwischen dem Wert der alten Grundstücke und dem Wert der Landabfindungen und für andere vorübergehende Nachteile (§ 51 FlurbG) sind spätestens bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Meßnerschlag am Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern, Dr.-Schlögl-Platz 1, 94405 Landau a.d.Isar (Postanschrift: Postfach 69, 94401 Landau a.d.Isar), oder beim Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern, Dr.-Schlögl-Platz 1, 94405 Landau a.d.Isar (Postanschrift: Postfach 69, 94401 Landau a.d.Isar), zu stellen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Anhörungstermins schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft Meßnerschlag am Amt für Ländliche Entwicklung Niederbay-
ern, Dr.-Schlögl-Platz 1, 94405 Landau a.d.Isar (Postanschrift: Postfach 69, 94401 Landau a.d.Isar), oder durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern, Dr.-Schlögl-Platz 1, 94405 Landau a.d.Isar (Postanschrift: Postfach 69, 94401 Landau a.d.Isar), Widerspruch eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Stadt Hauzenberg, 21.05.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
hA ush A ltss A tzung
des s chulver BA ndes hA uzen B erg
( lA ndkre I s pA ss A u)
für d A s hA ush A lts JA hr 2025 Aufgrund der Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.010.750 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 1.825.000 € ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Schulverbandsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 1.452.690 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2024 auf 415 Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.500,46 € festgesetzt.
4. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Hauzenberg, 15.05.2025 Schulverband Hauzenberg Gudrun Donaubauer, Vorsitzende der Schulverbandsversammlung
Aus dem Jahr 2024 ist noch eine nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung in Höhe von 467.630 € vorhanden.
II.
Das Landratsamt Passau als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 17.04.2025, Gz: 944, mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung des Schulverbandes Hauzenberg keine nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG, Art. 40 KommZG i.V.m. Art. 67 und 71 Gemeindeordnung (GO) genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Es bestehen noch gültige Kreditermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 467.630 €.
III.
Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Hauzenberg für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit gemäß Art. 24 KommZG i.V. m. Art. 65 Abs. 3 GO amtlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung 2025 samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Zimmer-Nr. 1.15, zur Einsicht bereitgehalten wird.
Hauzenberg, 15.05.2025 Schulverband Hauzenberg Gudrun Donaubauer, Vorsitzende der Schulverbandsversammlung
s t A dt hA uzen B erg st A ttet B A uh O f m I t e I nem neuen fA hrzeug A us
Die Stadt Hauzenberg hat weiter in den Bauhof investiert, um dessen Ausstattung zu verbessern und eine kostensparende und effektive Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Die Mitarbeiter im Bauhof haben vielfältige berufliche Qualifikationen. Verbunden mit einer passenden Ausrüstung mit Fahrzeugen und Maschinen können immer mehr Tätigkeiten ausgeführt werden, für die in Vergangenheit Aufträge vergeben werden mussten. Ein neues Fahrzeug, ein Fendt 211 S Vario Gen3, wurde beschafft. Der Traktor wird in den Sommermonaten vorwiegend in der Gärtnerei eingesetzt. Zudem wird der Traktor als weiteres Winterdienstfahrzeug benötigt, da eine Winterdienststrecke vom bisherigen Dienstleister gekündigt wurde. Die Anschaffungskosten für das neue Fahrzeug betragen 110.075,00 €.
Antr A gsfr I sten für sI tzungen
Am 23.06. für die Sitzung des Stadtrates am 07. Juli 2025
Am 30.06. für die Sitzung des Bauausschusses am 14. Juli 2025
B O rkenk Ä fers I tu A t IO n 2025 Rote Nadeln, herabfallende Rinde, Bohrmehl am Stammfuß: Diese Bilder sind in den letzten Jahren zwar gottseidank immer weniger vorgekommen, trotzdem darf man sich als Waldbesitzer in der Region nicht zu sehr in Sicherheit wiegen. Fehlender Schnee, kaum Regen und ungewöhnlich warmes Wetter im März und April stellen für den Borkenkäfer ideale Bedingungen zur Ausbreitung dar. Zudem ist im letzten Herbst einiges an altem Käferbefall stehengeblieben, was perfekten Brutraum zum Start in die Saison bietet. So fand sich auch im April bereits der erste Stehendbefall des Buchdruckers im Revier Hauzenberg. Das Positive momentan ist, dass der Holzpreis sich derzeit auf einem überdurchschnittlichen Niveau befindet, die Abfuhr funktioniert ebenfalls größtenteils reibungslos und WBV’en sowie Unternehmer haben noch Kapazitäten für schnellen Holzeinschlag frei. Bitte nutzen Sie alle Möglichkeiten zur schnellen Beseitigung der Gefahr aus, wenn der Befall auch noch so klein ist.
Die allgemeine Bitte an alle Waldbesitzenden: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Fichtenbestände auf Borkenkäferbefall und handeln Sie im Ernstfall zum Schutz Ihres Bestandes und der Nachbarbestände so schnell, wie möglich!
Nehmen Sie gerne jederzeit die Beratung und Unterstützung der Bayerischen Forstverwaltung bei allen Fragen rund um Ihren Wald in Anspruch.
sI renenpr OB e A l A rm der f euerwehr: k ünft I g e I nhe I tl I ch I m g A nzen lA ndkre I s
Probealarmierung nun immer am ersten Samstag im Monat
Lkr. Passau. Aktuell werden im ganzen Landkreis Passau die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren mit neuen Digitalfunk-Piepsern ausgestattet. Denn künftig wird die Alarmierung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte nicht mehr über den Analogfunk, sondern über Digitalfunkkanäle erfolgen. Bislang werden über den Analogfunk auch die Feuerwehrsirenen ausgelöst. Doch auch diese werden schrittweise bis voraussichtlich 2027 auf die neue Technik umgestellt. Bereits im nächsten Monat ändert sich in diesem Zuge nun die monatliche Probealarmierung.
Bisher wurde die Probealarmierung immer monatlich am Samstagmittag ausgelöst. Dabei war jeder der vier Feuerwehrinspektionsbereiche im Landkreis Passau an einem anderen Samstag an der Reihe. Künftig gibt es für den gesamten Landkreis Passau nur noch einen einheitlichen Feuerwehr-Probealarmtag: Ab 7. Juni heulen dann immer am ersten Samstag im Monat ab 12 Uhr mittags alle Sirenen im Landkreis Passau – und auch die Piepser der Feuerwehrangehörigen. Aktuell werden die meisten Sirenen noch analog angesteuert und müssen daher zeitversetzt nacheinander ausgelöst werden. Die digitalen Piepser werden um 12 Uhr ausgelöst, ebenso die ersten Sirenen. Bis die Auslösung der über 200 Sirenen mit der analogen Technik im gesamten Landkreis dann durchlaufen ist, dauert
es bis zu 25 Minuten. Konkret bedeutet das, dass der Sirenenprobealarm an vielen Orten etwas später als gewohnt zu hören sein wird. Sind die Feuerwehrsirenen dann mit der Digitalfunktechnik ausgerüstet, ertönen diese dann alle gleichzeitig – genau um 12 Uhr.
Der monatliche Probealarm dient der regelmäßigen Überprüfung der Alarmierungsinfrastruktur. Ziel ist es, technische Störungen oder Einschränkungen in der Wahrnehmbarkeit frühzeitig zu erkennen und dadurch die zuverlässige Alarmierung der Feuerwehren dauerhaft sicherzustellen.
Beim Sirenenprobealarm für die Feuerwehren ist – wie im Einsatzfall auch – bayernweit ein einheitliches Signal zu hören. Dieses ist gesetzlich vorgeschrieben und besteht aus drei Dauertönen von jeweils zwölf Sekunden mit je zwölf Sekunden Pause. In der Praxis ist durch die Beschaffenheit der Sirenen statt der Pause in der Regel jedoch ein Abschwellen des Tons wahrzunehmen.
pA rkerle I chterungen für schwer B eh I nderte m enschen
Welche Parkausweise gibt es? Es gibt zwei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die verschiedene Voraussetzungen haben und mit unterschiedlichen Parkberechtigungen verbunden sind:
einen internationalen blauen Parkausweis (EU-Ausweis) einen orangefarbenen Parkausweis (innerhalb Deutschland gültig)
Wer kann einen internationalen blauen Parkausweis erhalten?
1. schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ( Merkzeichen AG )
2. blinde Menschen (Merkzeichen Bl )
3. Contergangeschädigte (d. h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme)
Wer kann einen orangefarbenen Parkausweis erhalten?
1. Schwerbehinderte Menschen, die allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen einen GdB von wenigstens 80 und die Merkzeichen G und B zuerkannt bekommen haben.
2. Schwerbehinderte Menschen, die allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen einen GdB von wenigstens 70 zuerkannt bekommen haben und gleichzeitig durch Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane , die wenigstens einen GdB von 50 bedingen, beeinträchtigt sind und die Merkzeichen G und B erhalten haben.
3. Personen mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa wenn hierfür ein GdB von 60 vorliegt
4. Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
N. 1 – 4 unter Vorlage einer Bestätigung des Versorgungsamtes, welche i.d.R. dem Bescheid beiliegt.
Personen mit vorübergehender außergewöhnlicher Gehbehinderung (nur mit fachärztlicher Bescheinigung) können eine Ausnahmegenehmigung für die Dauer von 6 Monaten beantragen.
Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung des Schwerbehindertenparkausweises vorzulegen: Schwerbehindertenausweis Bescheid des Versorgungsamtes Lichtbild
Unsere Gemeinden Neureichenau, Breitenberg, Sonnen, Jandelsbrunn, Hauzenberg, Thyrnau und Obernzell haben sich erfolgreich um eine Förderung zur kommunalen Wärmeplanung beworben. Damit entsprechen wir dem vom Gesetzgeber vorgesehenen und sinnvollen Weg.
Bei der Umsetzung werden wir vom Planungsbüro Nigl + Mader aus Röhrnbach unterstützt, unter anderem mit einer Umfrage! Bitte helfen Sie uns über Ihre Erfahrungswerte, eine realistische Einschätzung zu erhalten und Ihre Vorstellungen einfließen zu lassen.
Warum Kommunale Wärmeplanung?
Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit, und die effiziente Nutzung von Energie ist dabei von zentraler Bedeutung. Die Kommunen der ILE Abteiland stehen vor der Aufgabe, eine kommunale Wärmeplanung zu entwickeln, um den Weg in eine nachhaltige und klimaneutrale Zukunft zu ebnen. Doch wie können Bürgerinnen und Bürger in diesen Prozess eingebunden werden? Die vorbereitete Umfrage soll die Meinungen und Wünsche der Bevölkerung zur kommunalen Wärmeplanung einholen – ein wichtiger Schritt, um die Energiewende vor Ort erfolgreich umzusetzen. An dieser Stelle möchten wir noch darauf hinweisen, dass es sich bei der kommunalen Wärmeplanung nicht um die konkrete Planung von Wärmenetzen handelt.
Warum Sie sich beteiligen sollten:
Die Umfrage bietet Ihnen als Bürger und Verbraucher die Möglichkeit, Ihre Überlegungen und Ideen direkt in den Planungsprozess einzubringen.
Die nächsten Schritte:
Die Ergebnisse der Umfrage werden in den kommenden Wochen ausgewertet und fließen in die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung mit ein. Zukünftig sind Informationsveranstaltungen geplant, um Sie kontinuierlich in den Prozess einzubinden und über Fortschritte zu informieren.
KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Kommunen der ILE Abteiland
Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages Projektträger: Z-U-G gGmbH Förderkennzeichen: 67K29064
rA tten B ef A ll
Nachdem in letzter Zeit gehäuft Meldungen zur Sichtung von Ratten aus verschiedenen Ortsteilen gemacht werden, darf zu dieser Thematik informiert werden:
Allgemeines
Ratten treten dort auf, wo sie etwas zu fressen finden – vor allem, wenn sie in der Nähe unterkommen oder nisten können. Ratten werden meist mit Giftködern bekämpft. Damit die Ratten die Köder fressen, muss jedoch das sonstige Nahrungsangebot eingeschränkt werden. Was Ratten anzieht und wie man dies vermeiden kann:
Essensreste keinesfalls über das Spülbecken oder die Toilette entsorgen. Denn dadurch wird in den Rohren der Grundstücksentwässerung und im Abwasserkanal buchstäblich der Tisch für Ratten gedeckt. Lebensmittel- und Speisereste gehören daher in die Biotonne. Die Abfalltonnen sind stets geschlossen zu halten.
Ratten interessieren sich auch für Futter für Haustiere oder Wildvögel. Den Futtervorrat sollte man daher nur in gut verschlossenen Behältern aufbewahren. Ein gefundenes Fressen für Ratten sind
ebenso Brotreste und ähnliche Speisen, die gern einmal Enten oder Tauben hingeworfen werden. Nicht nur deshalb sollte man Enten und Tauben am besten gar nicht füttern. Denn Brot ist für Vögel völlig ungeeignet und kann sogar zum Erstickungstod der Tiere führen. Auch beim Kompostieren gilt es, einige Dinge zu beachten:
– So sollten Speisereste zunächst mit Erde, fertigem Kompost oder Gartenabfällen abgedeckt werden. Wenn sich Ratten über die Essensreste hermachen, sollte man diese besser in der Biotonne entsorgen.
– Auch der Geruch von Fäulnis zieht Ratten an. Daher sollte man Obstreste locker auf der Oberfläche des Komposts verteilen, sodass sie sich zersetzen können, ohne zu faulen.
– Der Kompost sollte ständig feucht gehalten werden. Denn Ratten halten sich dann ungern darin auf. Zudem fördert dies die Verrottung.
– Und mit einem stabilen Drahtgitter mit engen Maschen rund um den Kompost kann man die unliebsamen Besucher aussperren.
Nur zwei Rattenarten bereiten dem Menschen Probleme
Übrigens bereiten nur zwei Rattenarten dem Menschen Probleme: die sogenannte Hausratte und die Wanderratte. Wanderratten kommen in Deutschland sehr viel häufiger vor. Für sie ist ein Zugang zum Wasser lebensnotwendig, weshalb sie oft auch Wasserratten oder Kanalratten genannt werden. Wanderratten leben häufig in Gärten. Sie besiedeln feuchte Lebensräume wie Abwasserkanäle, Kellerräume oder feuchte Erdlöcher.
Die Hausratte ist in Deutschland bereits so selten geworden, dass sie auf der Roten Liste der vom Aussterben gefährdeten Tierarten steht. Hausratten dürfen daher in Deutschland nicht getötet werden.
Wer ist für die Rattenbekämpfung verantwortlich?
Die Grundstückseigentümer sind für die Bekämpfung von Ratten verantwortlich und tragen auch die Kosten.
Amtsblatt | 52.05 Informationen
Die Stadt Hauzenberg bekämpft Ratten, wenn sie auf öffentlichen Flächen wie Grünanlagen oder in öffentlichen Gebäuden auftreten. Das Kanalnetz wird regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf mit Rattenködern belegt.
Rattenbefall – was nun?
Die eigene Bekämpfung ist zulässig, wenn dafür die zugelassenen Mittel verwendet werden. Diese sind im Fachhandel erhältlich. Die Gebrauchsanweisungen mit den jeweiligen Vorsichtsmaßnahmen und Warnungen sind unbedingt zu beachten. So dürfen sämtliche Wirkstoffe nur verdeckt in Sicherheitsköderstationen ausgelegt werden. Möglich ist auch die Beauftragung eines Fachbetriebes.
Wenn bei einer vermieteten Immobilie der Rattenbefall nachweislich auf den Mieter zurückzuführen ist, muss dieser auch die Kosten der Bekämpfung übernehmen. Wenn Ratten von einem Nachbargrundstück auf das eigene übersiedeln, sollte man Kontakt mit dem Nachbarn aufnehmen, um mit ihm die Bekämpfung zu besprechen. Wenn Sie Ratten in öffentlichen Grünanlagen sehen oder aus dem Kanal kommen, melden Sie dies bitte der Stadt.
Martin Maderer Leiter Rechts- und Ordnungsamt
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Das staatliche Versicherungsamt Passau wird am Donnerstag, den 17.06.2025 von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr im Rathaus der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Fragen der Bürger zum Rentenrecht beantworten.
Das Versicherungsamt erteilt Auskunft zu allen Fragen aus dem Rentenversicherungsrecht z. B. zu Rentenauskünften, zu Regelungen der Mini- und Midi-Jobs, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungsrente, Versicherungspflicht von Selbständigen und Handwerkern, zwischenstaatlichen Regelungen, Voraussetzungen für eine Rente usw.
Die ratsuchenden Bürger werden gebeten, im Rathaus (Bürgerbüro, Zimmer E.04) einen Termin zu vereinbaren und entsprechende Unterlagen zur Vorsprache mitzubringen. Bei der Stellung von persönlichen Auskünften ist aus Datenschutzgründen der Personalausweis und ggf. eine Vollmacht vorzulegen.
Ansprechpartner für Terminvereinbarung:
Stadt Hauzenberg | Bürgerbüro
Frau Hartl Tel.: 08586/30-60,
Frau Anetzberger Tel.: 08586/30 -62 und Frau Stefan Tel.: 08586/30 -63
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Jeden Dienstag, 7:00 – 12:00 Uhr
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