UFOP Geschäftsbericht 2020/21

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Bericht 2020/2021

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5.4 FACHKOMMISSION HUMANERNÄHRUNG Sektion Wissenschaft und Technologie Im Berichtszeitraum tagten beide Sektionen gemeinsam am 29. Oktober 2020 und am 4. Mai 2021 im virtuellen Format. In der Herbstsitzung haben sich die Fachkommissionsmitglieder mit dem Nutri-Score, der DLG-Prämierung von Rapsspeiseöl und dem Leitfaden des Landeszentrums für Ernährung BadenWürttemberg zu Hülsenfrüchten in Kita und Schule befasst. Am 9. Oktober 2020 hat der Bundesrat der Verordnung des BMEL über die Einführung des Nutri-Score zugestimmt. Sie ist nach Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Die rechtssichere Nutzung des Nutri-Score durch Unternehmen der Ernährungsindustrie ist somit auf freiwilliger Basis möglich. Rapsöl wird ein „C“ erhalten – in der Mitte zwischen dem sehr guten „A“ und dem sehr schlechten „E“. Damit erhält Rapsöl trotz seiner ernährungsphysiologisch wertvollen Zusammensetzung (hoher Anteil an einfach ungesättigter Ölsäure und sehr gutes Verhältnis von Omega-3- zu Omega-6-Fettsäuren) eine ungünstige Einstufung aufgrund seines natürlichen Fettgehalts von 100 %. Allerdings hatte das BMEL in einer Presseerklärung darauf hingewiesen, dass mit dem Nutri-Score nur ein Vergleich von Lebensmitteln innerhalb einer Produktgruppe möglich ist. Ob die VerbraucherInnen beim Einkauf allerdings tatsächlich zwischen verschiedenen Produktgruppen differenzieren, darf bezweifelt werden. Dr. Gerhard Brankatschk, OVID-Geschäftsführer, informierte darüber, dass der NutriScore auch in anderen EU-Staaten (Frankreich, Belgien, Niederlande, Spanien) zur freiwilligen Kennzeichnung von Lebensmitteln eingeführt wurde bzw. die Einführung vorbereitet wird. Es gibt aber auch Mitgliedsstaaten, die den Nutri-Score ablehnen, während auf politischer Ebene sogar diskutiert wird, ihn im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission zu einer verpflichtenden EU-Lebensmittelkennzeichnung weiterzuentwickeln. Auch Dr. Brankatschk bedauert die derzeitige Einstufung von Rapsöl, da damit kein Anreiz verbunden werde, in verarbeiteten Lebensmitteln auf ernährungsphysiologisch wertvollere Speiseöle wie Rapsöl als Zutat zurückzugreifen. Hier bestehe dringender Anpassungsbedarf. Die Bemühungen von OVID zur Einflussnahme auf das BMEL werden von der UFOP unterstützt. Im Rahmen der DLG-Prämierung wurden im Jahr 2020 insgesamt 47 Produkte geprüft, bei denen das Verfahren positiv abgeschlossen werden konnte. Bei dreien davon waren Nachkontrollen notwendig.

Der Leitfaden des Landeszentrums für Ernährung BadenWürttemberg „Hülsenfrüchte in Kita und Schule“ wurde von Annika Köhler, Masterstudentin im Bereich Ernährungsmedizin an der Universität Hohenheim, im Rahmen ihres Studiums im Jahr 2017 gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe erstellt. Damit werden Empfehlungen der DLG aufgenommen, die Proteinzufuhr in der Ernährung auf pflanzlicher Grundlage zu steigern und den Verzehr von Fleisch auf das empfohlene Maß zu reduzieren. Außerdem wird die Rezeptgestaltung auf Kinder und Jugendliche abgestellt. Darüber hinaus wurden Betrachtungen zur Treibhausgasbilanzierung der im Leitfaden vorgestellten Gerichte diskutiert. Der Leitfaden ist als Download verfügbar unter: bit.ly/3jfpGbV. Aus den Erfahrungen von Annika Köhler ist abzuleiten, dass eine kindgerechte Aufbereitung von Rezepturen und eine Gewöhnung an den Verzehr für den Erfolg einer entsprechenden Ernährungsform relevant sind. In der Frühjahrssitzung befassten sich die Mitglieder in einem Schwerpunkt mit Süßlupinen in der Humanernährung und informierten sich über die Aktivitäten der Erzeugergemeinschaft So!Ja Bautzen. Zunächst stellte Oliver Wellie-Stephan, DSV AG Lippstadt, die Weiße Süßlupine vor, deren breiter Anbau Mitte der 1990erJahre durch die aus Australien eingeschleppte Pilzkrankheit Anthraknose zum Erliegen kam. Während Gelbe und Weiße Süßlupine sehr anfällig für Anthraknose sind, reagiert die Blaue Süßlupine deutlich toleranter. Der Süßlupinenanbau in Deutschland basiert in den letzten beiden Jahrzehnten daher bis auf wenige Ausnahmen in Gesundlagen auf Sorten der Blauen Süßlupine. 2019 wurden nach intensiver Züchtungsarbeit erste anthraknosetolerante Sorten der Weißen Süßlupine zugelassen, sodass nun der breitere Konsumanbau in der Praxis startet. Zur Ernte 2021 werden erstmals ca. 6.000 ha erwartet. LandwirtInnen sammeln aktuell Anbauerfahrungen und bereiten den Aufbau einer Vermarktung zu angemessenen Preisen vor. Im Hinblick auf die Verwendung in der Humanernährung ist ein gleichbleibend niedriger Alkaloidgehalt sicherzustellen. Die neuen Sorten der Weißen Süßlupine weisen regelmäßig einen etwas höheren Wert auf als die in der Humanernährung bereits eingesetzten Sorten der Blauen Süßlupine. Wellie-Stephan bezeichnete den angestrebten Wert von 0,02 % als sehr anspruchsvoll. Es sollte diskutiert werden, einen größeren Toleranzbereich im jeweiligen konkreten Lebensmittelerzeugnis zuzulassen. Hintergrund ist, dass auch bei Sorten der Süßlupine immer wieder einzelne bittere Körner vorkommen können, sodass die Züchtung auf sehr niedrige Alkaloidgehalte extrem schwierig umzusetzen ist. Dazu bewirkt Stress in der


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