Bericht 2020/2021
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5.3 FACHKOMMISSION TIERERNÄHRUNG Die Fachkommission hat im Berichtszeitraum am 24. November 2020 und am 20. Mai 2021 im virtuellen Format getagt. Schwerpunkte waren der Sachstand zur Neufassung der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), die Ausarbeitung der „10+10“-Strategie der UFOP, die Berichterstattung zu laufenden UFOP-Projektvorhaben und die Beratung künftiger Arbeitsschwerpunkte. Regelmäßig erfolgt auch ein Austausch zu den Märkten für Ölsaaten und Ölschrote. Christopher Drees, DBV Berlin, berichtete zum Stand der Verhandlungen zur Änderung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft. Das Vorhaben zur Änderung der TA Luft konnte bereits in der letzten Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden. Auch im derzeit laufenden Verfahren gibt es viele Änderungsanliegen aus dem Bundesrat, welche die Bundesregierung als Verkündungshindernis ansehen kann. Ein erfolgreicher Abschluss des Vorgangs ist daher zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch offen. Die TA Luft ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus über 50.000 immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen in Deutschland – die Landwirtschaft ist mit der Tierhaltung stark betroffen. Da die derzeit geltende TA Luft von 2002 an den fortgeschrittenen Stand der Technik und an das aktuelle europäische Immissionsschutzrecht anzupassen ist, hatte das BMU bereits 2018 einen Referentenentwurf zur Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgelegt. Der Bundesrat hat der Vorlage am 28. Mai 2021 zugestimmt, allerdings nur unter Bedingung von mehr als 200 Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese vollständig um, kann sie die Verwaltungsvorschrift in Kraft setzen. Viele Maßgaben des Bundesrats verschärfen die Anforderungen an die Anlagen im Geltungsbereich der TA Luft. Die von der Bundesregierung zuvor als Verkündungshindernis bezeichneten Änderungsanträge des Umweltausschusses des Bundesrats zur Berücksichtigung der Gesamtzusatzbelastung bei der Zulassungsentscheidung oder zusätzlichen Immissionswerten fanden jedoch keine Mehrheit. Dazu stimmten die Länder für Empfehlungen der Wirtschaft: z. B. das Streichen der Prüfung der Betriebsorganisation im Genehmigungsverfahren oder das Abstellen auf Säureäquivalente statt Schwefel als Abschneidekriterium für FFH-Gebiete. Das Ziel der „10+10“-Strategie der UFOP ist die Etablierung von Winterraps und Leguminosen auf jeweils 10 Prozent der Ackerfläche (je 1,2 Mio. ha) in Deutschland bis zum Jahr 2030. Dazu sollen die positiven Aspekte dieser Blattfrüchte stärker
herausgestellt werden. Um das Ziel zu erreichen, sind eine moderate Anbauausdehnung bei Raps und eine deutliche Ausdehnung des Anbaus von Körnerleguminosen bzw. Leguminosen nötig. Darüber hinaus stehen die Absatzmärkte insbesondere im Bereich der Tierernährung im Fokus. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen hat eine Arbeitsgruppe aus der Fachkommission Tierernährung Szenarien für die Tierhaltung im Jahr 2030 aufgestellt und diese im Hinblick auf Rapsextraktionsschrot und Körnerleguminosen um praxistaugliche Futterrationen/Futtermischungen ergänzt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Ausdehnung der Anbaufläche von Raps und Leguminosen auf je 1,2 Mio. ha gegenüber dem aktuellen Status zu einem deutlich höheren Angebot an Eiweißfuttermitteln aus heimischem Anbau führen dürfte. Die so erzeugten heimischen Eiweißfuttermittel Rapsextraktionsschrot, Sojaextraktionsschrot, Sojakuchen, Körnererbsen, Ackerbohnen und Süßlupinen könnten in der Nutztierfütterung in Deutschland vollständig eingesetzt werden. Dies gilt auch unter Berücksichtigung moderat oder drastisch sinkender Nutztierbestände und der Beachtung aktueller Fütterungsstrategien zur N- und P-reduzierten Fütterung. Selbst bei einem sehr starken Rückgang der Bestandszahlen bis zum Zieljahr 2030 ergäbe sich – bei ausschließlicher Verwendung heimischer Eiweißfuttermittel in der deutschen Nutztierfütterung – ein erheblicher Bedarfsüberhang gegenüber der möglichen Anbaufläche. Die finalen Ausarbeitungen im Zusammenhang mit der „10+10“Strategie der UFOP sollen nach der Mitgliederversammlung Ende September 2021 publiziert werden.
UFOP-Projektvorhaben Monitoring Rapsfuttermittel sowie Futtermittel aus Sonnenblumen- und Sojaextraktionsschrot Projektbetreuung: Bundesarbeitskreis der Fütterungsreferenten der Länder in der DLG, vertreten durch die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt Nach zehn Jahren Monitoring von Rapsfuttermitteln wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund der Anbauausweitung im Rahmen des Greening ab 2015 auf Körnerleguminosen fokussiert. Im Jahr 2018 erfolgte eine erneute Umstellung des Monitorings auf Rapsextraktionsschrot. Anfang 2020 wurden die Untersuchungen auf Sonnenblumenschrot und auf Schrot aus in Deutschland bzw. in Europa angebauten Sojabohnen ausgeweitet. Der wachsende Druck von Seiten der VerbraucherInnen gegen den Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittel und die